17.7.2014: Flug MH-17 - Boeing 777 von Malaysian
Airlines betroffen (Teil 6)
Die peinliche Vertuschung. Meldungen
Das Geheimabkommen -- alte
Leichen, kein Blut, aber Formalin -- Preisgeld von 30
Millionen ausgeschrieben -- Wrackteile werden
vernichtet, um Beweise der Fälschung zu vernichten --
NL rufmordet Russland, Russland habe MH17 abgeschossen
und klagt Russland in Den Haag an -- Gericht in NL
verurteilt 4 Männer -- Gericht in NL unterschlägt
Gegenbeweise --
MH17 am 26.8.2014: Geheimabkommen zur Vertuschung
zwischen Holland, Belgien, Ukraine und Australien
aus: Kopp-Verlag online: »Ermittlungen« zum Absturz des
malaysischen Passagierflugzeugs MH 17: Geheimabkommen
vom 8. August enthüllt; 26.8.2014;
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/eric-zuesse/-ermittlungen-zum-absturz-des-malaysischen-passagierflugzeugs-mh-17-geheimabkommen-vom-8-august-e.html
<Eric Zuesse
In einer Kurzmeldung in russischer Sprache
der ukrainischen Nachrichtenagentur UNIAN vom
12. August heißt es zu den Ursachen des Absturzes des
malaysischen Passagierflugzeugs MH 17 am 17. Juni
lapidar, am 8. August habe Juri Boytschenko, ein
Sprecher der ukrainischen Bundesanwaltschaft, erklärt:
»Die Ergebnisse [der Ermittlungen] werden nach Abschluss
der Ermittlungen sowie mit Zustimmung aller Parteien,
die die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben,
bekannt gegeben.« (Automatisierte Übersetzung durch Google.)
Weiter heißt es dort:
»Entsprechend den Bestimmungen der
Vier-Parteien-Vereinbarung, die am 8. August zwischen
der Ukraine, den Niederlanden, Belgien und
Australien [alle diese Länder sind Verbündete
der Vereinigten Staaten und arbeiten mit diesen eng in
dem neuen Kalten Krieg gegen
Russland zusammen] getroffen wurde, werden die
Informationen über die Ermittlungen im Zusammenhang
mit der Katastrophe der malaysischen Boeing 777 nicht
offen gelegt.«
Mit anderen Worten wird die offizielle »Untersuchung« des
Absturzes von vier Ländern durchgeführt, die als
amerikanische Verbündete Russland feindlich
gegenüberstehen. Zudem gehört eines dieser vier Länder,
die Ukraine, zu den Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit
dem Abschuss dieses Passagierflugzeugs und führt
gleichzeitig einen offenen Krieg zur ethnischen Säuberung
des Südostens der Ukraine von prorussischen
Bevölkerungsteilen.
In der anfänglichen Berichterstattung westlicher Medien
zum Absturz von MH 17 wurde die Propagandalinie der
ukrainischen Regierung fast wörtlich wiedergegeben, nach
der das Flugzeug wahrscheinlich von prorussischen Rebellen
in der Region abgeschossen worden sei, die zudem
versuchten, die Kampfflugzeuge der ukrainischen Regierung
abzuschießen, die sie ständig aus der Luft angreifen. In
einigen Artikeln und Meldungen wurde sogar spekuliert,
dass möglicherweise Russland selbst das Flugzeug
abgeschossen habe.
Wenn die oben zitierte Meldung der ukrainischen
Nachrichtenagentur zutrifft, kann man praktisch
ausschließen, dass die Ermittlungsergebnisse
veröffentlicht werden, sollten sie darauf hindeuten, dass
die ukrainische Regierung (die laut dieser Meldung ein
Vetorecht hinsichtlich der Veröffentlichung der
Untersuchungsergebnisse besitzt) für den Abschuss des
Flugzeugs verantwortlich ist.
Ebenfalls am 12. August titelte die ebenfalls der
ukrainischen Regierung nahestehende Nachrichtenseite gorduna.com: »GPU:
Die Ergebnisse der Ermittlungen im Falle des Absturzes der
Boeing 777 werden mit Zustimmung der
Vertragsparteien veröffentlicht« (automatisierte
Übersetzung durch Google) und schrieb dann
weiter: »Informationen über den Absturz von Flug MH 17 in
der Region Donezk werden veröffentlicht, wenn die
Zustimmung aller Parteien vorliegt, die an den
Ermittlungen beteiligt waren.« Als Quelle beruft sich Gorduna
ausschließlich auf die Nachrichtenagentur UNIAN.
Andere Nachrichtenagenturen oder Nachrichtenredaktionen
gingen der Meldung nicht weiter auf den Grund.
Bis zum 23. August dieses Jahres schien es, dass damit in
dieser Angelegenheit das letzte Wort gesprochen wäre,
zumindest soweit es Nachrichtenmeldungen betrifft. Bei
diesen beiden zitierten Meldungen handelte es sich dann
eben nur um kleine Nachrichten»enten« in russischer
Sprache, die von Unterstützern der von Obama eingesetzten
Regierung in Kiew lediglich in der Ukraine veröffentlicht
wurden. Andere Medien innerhalb und außerhalb der Ukraine
ignorierten die Meldung einfach.
Am vergangenen Samstag, dem 13. August 2014,
veröffentlichte dann Global Research News den
ersten englischsprachigen Bericht in dieser Angelegenheit,
der sich auf den zweiten oben zitierten russischsprachigen
Artikel bezog, der am 12. August auf der Internetseite gorduna.com
erschienen war. Global Research kommt dabei zu
dem Schluss, dass »die Absturzursache von Flug
MH 17 als geheim eingestuft wird«.
Gegen diese Formulierung könnte man einwenden, dass sie
in gewisser Hinsicht eine Vereinfachung darstellt, denn
tatsächlich sollen die Ergebnisse nur dann und in dem
Ausmaß geheim bleiben, in dem die ukrainische
Regierung als Verursacher des Flugzeugabsturzes ermittelt
wurde. Anders gesagt werden diese »Ermittlungsergebnisse«
nur dann veröffentlicht, wenn die ukrainische Regierung
und die anderen drei an der Untersuchung beteiligten
Länder dies einstimmig beschließen.
Stellen wir uns doch einmal Ermittlungen in einem Fall
von Massenmord vor, bei dem 298 unschuldige Menschen
abgeschlachtet wurden und in dem es nur drei Verdächtige
gibt (in unserem Fall die Ukraine, die prorussischen
Rebellen und Russland selbst). Einer dieser drei
Verdächtigen ist per Veto nun in der Lage, die
Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse zu verhindern.
Beziehen wir dieses Beispiel nun auf unseren Fall, in dem
die Ukraine sowohl Verdächtiger als auch »Ermittler« mit
Vetovollmacht ist. Keiner der beiden anderen Verdächtigen
verfügt über ähnliche Vetovollmachten im Zusammenhang mit
dieser »Ermittlung«.
In gewisser Hinsicht ist es eigentlich unerheblich, ob
die offiziellen Ergebnisse der Ermittlung im Zusammenhang
mit dem Absturz jemals veröffentlicht werden. Das gilt für
jede »Ermittlung« dieser Art, an der einer der
Hauptverdächtigen der zu untersuchenden Tat beteiligt ist
und zugleich noch über eine Vetovollmacht verfügt. Die
internationale Gemeinschaft müsste sich offensichtlich
völlig zum Narren machen, sollte sie einer solchen
Ermittlung in irgendeiner Weise Glauben schenken. Ist der
Fall damit abgeschlossen?
[Massenmörder Obama]
US-Präsident Barack Obama konnte sich mit seiner
Verschärfung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland
durchsetzen, auf die er unter Bezug auf den
Flugzeugabschuss pochte. Wer braucht denn schon eine
rechtsstaatlichen Prinzipien genügende Ermittlung, um den
Urheber dieses Massenmordes festzustellen? Obama sicher
nicht. Denn letztlich trägt er selbst eine massive Mitverantwortung,
weil er hinter den ethnischen Säuberungen steht, ohne die
das Flugzeug nicht abgeschossen worden wäre. Der Abschuss
des Flugzeugs lässt sich direkt auf die Politik des Weißen Hauses
zurückführen, das bereits schon alles, was es mit dem
Abschuss erreichen wollte, auch erreicht hat.
Diese 298 Menschen sind genauso Opfer dieses von den USA
ausgelösten Krieges wie die Ukrainer, die in den Regionen
der Ukraine leben, die bei den Präsidentschaftswahlen 2010
mit überwältigender Mehrheit für Janukowytsch als
ukrainischen Präsidenten stimmten, den Obama dann 2014
stürzte. Obama wollte verhindern, dass ein solcher
Präsident jemals wieder in der Ukraine gewählt würde; und
deshalb will man dessen Wähler jetzt loswerden, und die
Methode dazu sind die gegenwärtig schon stattfindenden
ethnischen Säuberungen.
Aber die Bewohner der Ostukraine kommen in den westlichen
Nachrichtensendungen und in der Berichterstattung eben
nicht zu Wort, und niemand im Westen fragt diese Opfer,
was sie von der ukrainischen Regierung halten, die Obama
eingesetzt hat. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum
sich dort ein bewaffneter Widerstand gegen das Regime in
Kiew gebildet hat.
Was nun den Abschuss der Passagiermaschine MH 17
angeht, so liegen bereits weitaus mehr Informationen vor,
als die offiziellen »Ermittlungen«, wenn ihre Ergebnisse
überhaupt veröffentlicht werden, enthüllten könnten. Sie
weisen sehr deutlich dem ukrainischen Militär die Schuld für den
Abschuss zu, der nur ein weiteres Beispiel für ihre
»Operationen unter falscher Flagge« ist. Aber entgegen der
Behauptung der ukrainischen Regierung, nach der die
Rebellen das Flugzeug »versehentlich« abgeschossen hätten,
schoss die Ukraine das Flugzeug mit tödlicher Absicht und
in vollem Wissen um die Folgen ab.>
========
MH17 am 30.8.2014: Alte Leichen, kein Blut und
Geruch nach Formalin - Zeuge auf dem Video
MH17-Augenzeuge:Kein
Blut, starker Geruch von Formalin und alte Leichen;
30.8.2014; aus: YouTube;
https://www.youtube.com/watch?v=r3-catGF35E
Kommentar
GEZEIGTE DETAILS:
Puppenteile und alte Leichen, ab 18 Jahren geeignet -
kein Blut an den Leichen, aufblasbare Puppen, wenn es
Leichen waren, dann waren es fast alles Asiaten und
KEINE Europäer - in den Koffern waren fast alles nur
Wintersachen, keine Sommersachen für die Tropen -
insgesamt waren nur 6 bis 7 Kinder unter den Leichen -
alle Daten und Fotos von gefundenen Handys, Laptops und
Tablets waren aus dem Jahre 2013 - die Leichen sind wie
ausgeblutet, aus einem gespaltenen Kopf z.B. kommt kein
Blut heraus - die meisten Leichen und Puppen waren
komplett unbekleidet.
FRAGEN:
-- von wo kamen das Gepäck, wenn es von 2013 war?
-- von wo kamen die Leichen, wenn es hauptsächlich
Asiaten und gar keine Europäer waren?
-- und wo sind die tatsächlichen Passagiere und wo ist
das AIDS-Heilmittel?
ANTWORTEN UND THESEN
Es ist anzunehmen, dass die Passagiere von MH17 alle im
Organhandel des CIA gelandet sind, und das
AIDS-Heilmittel wurde beschlagnahmt, damit die Pharma
weiterhin noch 20 weitere Jahre lang teure
AIDS-Therapien verkaufen kann.
Solche Manöver sind Elemente der Kriegsführung von
Obama, Clinton, Kerry, CIA, Pentagon und NATO im Namen
der "US"-Industrie und der Organversorgung.
Eigenartigerweise hat kein einziger Staat, der Leichen
entgegengenommen hat, reklamiert, dass es sich gar nicht
um Holländer oder Engländer handelt! Der CIA hat
scheinbar ein bisschen "telefoniert"...
DIE LETZTE FRAGE
Interessant wäre noch eine Untersuchung, ob an den alten
Leichen Organentnahmen stattgefunden haben oder nicht.
Kommentar von Christoph Hörstl,
2.9.2014
aus: Antizensurkoalition: Augenzeuge: Kein Blut, starker
Geruch von Formalin und alte Leichen; 30.8.2014;
http://www.antizensur.de/mh17-augenzeugekein-blut-starker-geruch-von-formalin-und-alte-leichen/#comment-13702
<Eine Augenzeugin die als einer der ersten an der
Absturzstelle war, erzählt von starken
Formaldehyd-Geruch. Die Koffer waren vorwiegend mit
Winterkleidern gepackt.
Bei den Leichen war kein Blut.
[Die Beschreibung von Formaldehyd]
”Wikipedia”: Ab Mitte des 19. Jahrhunderts
revolutionierte die Entdeckung des “Formaldehyds” (1855)
die künstliche Leichenkonservierung, sodass die
Entfernung von Herz und Eingeweiden unnötig wurde und
sich bei entsprechender Dosierung der Chemikalien auch
eine langfristige Erhaltung des Leichnams erreichen
ließ: http://x2t.com/321404
2.9.2014: Kein Blut, es roch nach Formalin,
alles alte Leichen oder Puppen: <Ausführlicher
Augenzeugenbericht: Passagiere von Flug MH 17
definitiv »Dosenfleisch«>
»Dosenfleisch« – ein böses Wort. Geheimdienste
benutzen es für alte Leichen, die zuweilen für die
verschiedensten Zwecke gebraucht werden. Zum Beispiel,
um Katastrophen oder Attentate zu inszenieren. Jetzt ist
ein detaillierter Bericht von der Absturzstelle des
Fluges Malaysian Airlines
Flug MH 17 aufgetaucht. Eine Augenzeugin gab dem
abchasischen Sender Anna News
anhand von Fotos ein ausführliches Interview über den
Zustand der Leichen. Demnach bestätigt sich nicht nur
alles, was wir bisher gehört haben – es ist alles sogar
noch viel schlimmer...
Eine Asphaltstraße bei dem Dorf Grabowo im Landkreis
Schachtjorsk, Ostukraine. Auf dem Pflaster liegen zwei
größere Leichenteile. Das eine sieht aus wie der untere
Abschnitt eines menschlichen Rumpfes mit Beinen, das
andere könnte ein Arm sein. Diese Körperfragmente sollen
hier aus 10 000 Metern Höhe auf den Asphalt geprallt
sein. Demnach müssten die Körperteile regelrecht zerplatzt
und alles voller Blut sein.
Tatsächlich sieht man um die Leichenteile herum aber
überhaupt kein Blut, sondern nur große Pfützen einer
farblosen Flüssigkeit. Voilà: Das endgültige Ende der
offiziellen Geschichte von Flug MH 17.
Flug MH 17 – war da was?
Doch der Reihe nach: War da eigentlich was? Warum hört
man nichts mehr von Flug MH 17, der angeblich am 17. Juli
2014 in der Ostukraine abstürzte? Warum gibt es keinen
Bericht über den Flugschreiber und den
Cockpit-Voicerecorder? Und vor allem: Wo sind die
Obduktionsbefunde der Insassen? Woran sind sie denn nun
gestorben? An Dekompression? An Erfrierung? An einer
direkten Folge eines Raketeneinschlags? Oder erst beim
Aufschlag? Enthielten die Leichen Sprengstoffrückstände?
Und wenn ja, von welcher Art Sprengstoff oder
»Sprengkopf«? Seltsam, dass man davon nichts hört. Eine
seriöse forensische Untersuchung würde all diese Daten
natürlich erheben, um den Fall gegen irgendjemanden zu
eröffnen: gegen die »Separatisten«, das ukrainische
Militär oder gegen Russland. Und eine seriöse Presse würde
natürlich bohrende Fragen stellen. Aber nichts davon.
Eine Inszenierung kurzer Reichweite
Die Wahrheit ist: Wie ein detaillierter
Augenzeugenbericht von der Absturzstelle zeigt, kann man
diese Daten überhaupt nicht veröffentlichen. Die Leichen
sind nicht »vorzeigbar«. Bei dem Absturz von MH 17
handelte es sich um eine Inszenierung sehr kurzer
Reichweite, oder besser gesagt: um eine Lüge mit sehr
kurzen Beinen, die auf die Vergesslichkeit der Menschen
und das Schweigen der Medien angewiesen ist.
Kürzlich veröffentlichte der abchasische TV-SenderAnna
News ein neunminütiges Interview mit einer
Augenzeugin aus dem Bereich Grabowo/Schachtjorsk, die die
Absturzstelle anhand von Fotos erklärt. Sie selbst will
etwa 20 Minuten nach dem Absturz vor Ort gewesen sein.
Über die erwähnten Körperteile sagt sie: »Ich möchte
darauf aufmerksam machen, dass die Körperteile, die auf
dem Pflaster lagen, am Tag von einer ›nassen‹ Aureole
umgeben wurden. Das war kein Blut, vielleicht war das
Fett, eine Flüssigkeit, alles Mögliche, aber kein Blut.«
Und noch etwas: »In der Nacht leuchteten diese
Körperteile, diese Stellen waren während der Aufnahme
grün. Auf den Bildern war deutlich ein Grün zu erkennen,
wie Schlick an der Wasseroberfläche.«
»Es roch nach Formalin«
Dazu habe es unglaublich gestunken – allerdings nicht
nach Verwesung, wie bisherige Aussagen vom Hörensagen nahe
legten, sondern »nach Ruß und etwas Chemischem«. Es sei
unmöglich gewesen, neben dem größten Trümmerteil, einem
Rumpffragment, zu stehen: »Es biss in die Augen. Es roch
nach Formalin.« Formalin ist eine Chemikalie zur
Konservierung von Leichen.
»Das war ein Leichenhaus-Geruch«, sagt die Augenzeugin:
»Und dieses Trümmerteil schien damit durchsetzt zu sein.
Es war unmöglich, daneben länger als fünf Minuten zu
stehen.« Etwas abseits der Straße, wo die meisten Leichen
lagen, sei der Geruch zwar auch stark gewesen, aber »am
stärksten roch es am Rumpf«.
Die Körper waren also nicht gleichmäßig an der
Unfallstelle verteilt, sondern lagen fast alle auf einem
»Haufen«. Ob sie denn nicht gleichmäßig in dem Flugzeug
verteilt gewesen seien, fragte die Interviewerin. Antwort:
»Nein, die sind alle an einer Stelle. Die meisten.« Zwar
seien Tote im Umkreis von zehn Kilometern gefunden worden,
aber die meisten hätten sich an einer Stelle befunden.
»Kein Tropfen Blut«
An dem Ort abseits der Straße mit den meisten Toten habe
es auch sehr viele tote Vögel gegeben, und an diesen
Stellen habe es auch frisches und getrocknetes Vogelblut
gegeben. »Aber es war kein einziger von den Körpern
abgesonderter Blutstropfen zu sehen, unabhängig davon, wie
schwer die Körperverletzungen waren. Als wir dort
gearbeitet haben, gab es dort eine Reporterin, die vorher
an zwei Absturzorten anwesend war. ... Sie meinte, da gab
es einen Ozean aus Blut. Beim ersten und beim zweiten Mal.
Aber hier gibt es kein Blut. Die erste halbe Stunde, als
wir ankamen, konnte ich mich selbst nicht zwingen, zu
glauben, dass es Menschen sind. Ich habe alles gesehen und
verstanden. Aber für mich sahen sie nach
Schaufensterpuppen aus einem Laden aus.« – »Schau mal«,
sagt die Zeugin bei einem Körper, während die beiden
Frauen sich durch die Bilder klicken: »Das ist ein
verunstalteter Körper, aber es gibt kein Blut.«
»Es gab also keine Blutpfützen, sondern einfach nur
verweste Körper«, wirft die Interviewerin ein. Antwort:
»Nicht verweste, sondern aufgeblähte. Wie aus Plastik.
Gelbe Plastikkörper.« Es habe den Eindruck gemacht, als
seien sie vorher ausgeblutet und in irgendetwas
eingeweicht worden. – Überall abgerissene Gliedmaßen und
zerschmetterte Schädel, aber kein Blut. Auf einem Bild
sieht man einen glatt in der Mitte gespaltenen Schädel,
aber darunter keinen Tropfen Blut auf dem Gras.
Alte Leichen und alte Fotos
»Und was ist mit den Kindern?«, will die Reporterin
wissen. »Man sagt, die Hälfte der Passagiere seien Kinder
gewesen?« – »Naja, ich habe ca. sechs bis sieben
Kinderkörper gesehen.« – »Also nicht die Hälfte der
Passagiere?« Nein, das sei »Schwachsinn«. Nur etwa 20
Menschen hätten Kleidungsstücke angehabt, die restlichen
seien vollkommen unbekleidet gewesen und hätten auch keine
Socken oder so etwas angehabt. Außerdem habe man auch
keine Abdrücke von Kleidungsstücken an den Leichen
gesehen: »Wenn du deine Kleidung ausziehst, siehst du
bestimmt irgendwo an deinem Körper einen Gummiabdruck. Und
die haben gar nichts.«
»Mich persönlich interessiert die Frage«, sagt die
Zeugin: »Fast alle Ausweise blieben unversehrt. Ich weiß
nicht, wie es kommt, aber fast alle sind ganz.« Es habe
auch noch sehr viele andere Dokumente und Papiere gegeben,
die alle nicht verbrannt seien. Außerdem habe man viele
Handys, Fotoapparate und Tablets gefunden. Man habe alle
Dateien, die man anschauen konnte, vor Ort geprüft. Die
Handys ließen sich entweder nicht einschalten oder das
Display war kaputt. Deshalb habe man sich die Bilder (von
den Fotoapparaten) angeschaut. Und das Besondere sei
gewesen, dass es kein einziges Foto aus dem Jahr 2014
gegeben habe: »Gar keins. Alle von Oktober, September,
August 2013. Aber es gab gar keines von 2014.«
Ein fliegender Nicht-Holländer
Viele Opfer sollen ja aus Norwegen oder aus den
Niederlanden gewesen sein, sagt die Reporterin. Antwort:
»Ich habe mir fast alle Körper angeschaut. Fast alle waren
asiatisch. Ich habe persönlich keinen einzigen Körper, der
europäisch ausgeschaut hätte, gesehen. Lauter Malaysier,
Asiaten oder ähnliches. Aber ich sah keinen einzigen mit
europäischem Aussehen.« Ein fliegender Nicht-Holländer
also, wie Anna News das Video nannte. Interessant
ist auch die Frage: Wo kamen eigentlich die vielen Vögel
her? Hat die Maschine sie beim Absturz »aufgesammelt«? Das
Fleisch der Vögel sei jedenfalls »frisch« gewesen und habe
normal und »lebendig« ausgesehen, sagt die Zeugin. Bei den
Menschen sei das nicht der Fall gewesen. Und noch etwas
ist auffällig: Man habe sehr viele Koffer gesehen, aber
alle seien nur mit Wintersachen gepackt gewesen. »Aber es
war Sommer. Es gab keine Sommersachen in den Koffern,
lauter warme Sachen.«
Das Ganze ergibt ein schlüssiges Bild. Wie wir durch die
Aussagen der Zeugin erfahren, waren nicht nur die Leichen
alt, sondern auch die Fotos. Dass sich kein Handy
einschalten ließ, könnte dafür sprechen, dass alle Handys
kaputt waren – oder aber, dass die Akkus leer waren. Die
Kleidungsstücke passten nicht zur Jahreszeit. Im Juli
herrschen in Kuala Lumpur, am Bestimmungsort des Fluges MH
17, 23 bis 32 Grad.
Aus diesen »Kollateralbeweisen« kann man nur einen
Schluss ziehen, nämlich dass hier tatsächlich alte Leichen
am Absturzort lagen. Der nächste Beweis dafür sind das
fehlende Blut, die wässrigen Pfützen, der Formalingestank
und auch das weißliche bis grünliche Aussehen der Toten.
Zum einen können das Fäulniszeichen sein, allerdings erst nach fünf bis zwölf
Tagen! Zum anderen kann es sich auch um Schimmel gehandelt haben, wie er an
nicht sorgfältig konservierten Leichen entsteht. Was
dafür spricht, dass die Leichen nicht sorgfältig und/oder
schon längere Zeit konserviert worden waren. Interessant
ist auch die Verteilung der Leichen und des
Formalingestanks. Wie die Zeugin berichtete,
lagen die meisten Toten auf einem »Haufen«;
stanken nicht die Leichen, sondern ein großer
Rumpfteil in der Nähe am meisten nach Formalin.
Das deutet darauf hin, dass die Toten in einem mit
Formalin getränkten Rumpfsegment untergebracht waren, das
deshalb stärker stank als die Körper selbst. Das würde
auch erklären, warum die meisten Leichen auf einem
»Haufen« lagen. Das bisher Einzigartige an diesen Aussagen
besteht in der Konsistenz von Beweisen und
Kollateralbeweisen, also in der Stimmigkeit von Leichen-
und Sachbefunden (Fotos, Kleidung etc.). Von der
atmosphärischen Glaubwürdigkeit des ganzen Interviews
einmal abgesehen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich
jemand so etwas ausdenken würde. Die Beobachtungen der
Zeugin sind umso glaubwürdiger, als sie alle
zusammenpassen und ein schlüssiges Bild ergeben. Vom
Beweiswert der Fotos ganz zu schweigen. Denn aus
10 000 Metern Höhe auf den Asphalt aufgeprallte
Leichenteile, die nur in einer farblosen Pfütze liegen,
sind einfach unmöglich.
Ein schlüssiges Mosaik
Dass die Frau keine Verwesung roch, ist kein Widerspruch
zu bisherigen Aussagen. Auch in den bisherigen
Zeugenaussagen war von Verwesungsgeruch nicht
die Rede. So hat zum Beispiel auch der Hörensagen-Zeuge
Igor Girkin nur davon berichtet, dass »viele der
Passagiere von Flug MH 17 bereits tot waren, bevor die
Maschine abhob«. »Er habe von Leuten am Absturzort gehört,
dass ›eine erhebliche Zahl der Leichen nicht frisch
waren‹, sagte er der Webseite Russkaja Wesna«,
hieß es auf T-Online.
Genau das berichtet die Anna-News-Zeugin auch.
Und der OSZE-Beobachter Michael Bociurkiw berichtete von
»Leichen, die teilweise zu verwesen beginnen« (ebenda). Was sich wiederum mit der
grünlichen Hautfarbe deckt, die die Zeugin beobachtet
haben will. Von Verwesungsgeruch selbst haben also auch
diese Zeugen nicht gesprochen, was natürlich erstens an
der zumindest teilweise wirksamen Leichenkonservierung
liegt und zweitens an dem dominanten Chemikaliengeruch.
Mit anderen Worten gibt es nun bereits mindestens drei
glaubwürdige Zeugenaussagen, die sich widerspruchsfrei
ergänzen, wovon eine bereits in sich ein ausführliches und
in sich schlüssiges Mosaik von Informationen darstellt:
Die angeblichen Passagiere von Flug MH 17 waren in
Formalin eingelegte, alte Leichen.
Kein Zweifel: Der Absturz von Malaysian Airlines
Flug MH 17 sollte das zweite Sarajevo werden.
Irgendjemand hat Russland und den ostukrainischen Rebellen
einen Flieger voller Leichen vor die Füße geworfen: der
ultimative Fehdehandschuh zum Beginn des Dritten
Weltkrieges.>
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17.9.2014: <Privatermittler wollen Unglück
aufklären 30-Millionen-Kopfgeld auf MH17-Hintermänner
ausgesetzt>
Zur Person:
<Josef Resch arbeitet seit über 30 Jahren als
Privatermittler. Im Jahr 2012 hatte er auf den
damals untergetauchten
Hedgefondsmanager Florian Homm 1,5 Millionen Euro
Kopfgeld ausgesetzt.>
Der Artikel:
<Auch neun Wochen nach dem Absturz der malaysischen
Passagiermaschine MH17 kann das internationale
Ermittlerteam keine Erkenntnisse zu den Ursachen
liefern. Deshalb hat ein Privatermittler 30 Millionen
Dollar Kopfgeld auf die Hintermänner ausgesetzt.
Die Aufklärung des Absturzes der malaysischen
Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine steht vor
einer spektakulären Wende. Nachdem auch neun Wochen nach
der Katastrophe das internationale Ermittlerteam keine
Erkenntnisse zu den Ursachen des Absturzes liefern kann,
hat jetzt ein deutscher Privatermittler 30 Millionen
Dollar für Hinweise auf die Hintermänner des mutmaßlichen Abschusses
ausgesetzt.
Wer die Auftraggeber der Kopfgeldjagd sind, ist
unbekannt. Wie das Wirtschaftsmagazin "Capital"
berichtet, soll Josef Resch von der Wirtschaftsfahndung
Wifka herausfinden, wer an der Tat beteiligt war und wer
sie bis heute deckt. Neben den 30 Millionen Dollar
bieten die anonymen Auftraggeber den Hinweisgebern auch
eine neue Identität.
Ukraine und Russland beschuldigen sich gegenseitig
Reschs Aufgabe ist es, die Hinweise zu sammeln,
auszuwerten und zu verifizieren. Der Privatermittler ist
überzeugt, dass die Belohnung Mitwisser der Tat
animieren wird, auszupacken. "Jeder ist käuflich, es ist
nur eine Frage der Summe", sagte Resch. Der Aufruf wurde
am 17. September auf der Website Wifka
veröffentlicht - in Deutsch, Englisch und
Russisch.
Am 17. Juli war die Maschine MH17 der Malaysia Airlines
über der Ostukraine abgestürzt. Alle 298 Menschen an
Bord kamen dabei ums Leben. Die Ukraine, Russland und
die prorussischen Separatisten beschuldigen sich
gegenseitig, für den mutmaßlichen Abschuss
verantwortlich zu sein.
Resch: "Vielleicht bin ich der nützliche Depp"
Wer hinter der Millionen-Offerte steckt, ist unbekannt.
Nicht einmal der Privatermittler, kennt die Identität
seiner Auftraggeber. Gegenüber "Capital" sagte Resch, dass
es mehrere Treffen in verschiedenen Ländern gegeben hätte.
Einer der Mittelsmänner habe mit Schweizer Akzent
gesprochen, auch die 30 Millionen Dollar lägen in der
Schweiz bei einer Bank.
Resch vermutet, dass die Jagd politisch oder
wirtschaftlich motiviert sei. "Wenn man sich fragt, wer so
viel Geld investieren kann, bleiben nicht viele
Möglichkeiten übrig", sagte Resch. "Vielleicht bin ich
aber auch der nützliche Depp." Die Möglichkeit, dass ihm
fingierte Beweise präsentiert werden sollen, um die
russische oder ukrainische Regierung unter Druck zu
bringen, schließt er nicht aus.
Resch seit über 30 Jahren Privatermittler
Aber Resch zweifelt nicht an der Ernsthaftigkeit seiner
Auftraggeber. Allein für die Annahme des Auftrags hat er
bereits 40.000 Euro erhalten, zudem weitere 500.000 Euro,
die er im Erfolgsfall mit seinem Honorar verrechnen kann.
"Capital" hat sich von dem Eingang des Geldes überzeugen
können.>
========
19.9.2014: <MH17-Absturz: Deutscher
Privatdetektiv lobt 30 Millionen Dollar für Hinweise
auf Drahtzieher aus>
<STIMME RUSSLANDS Ein deutscher Privatdetektiv
bietet 30 Millionen Dollar für Hinweise auf die
Verantwortlichen für den Absturz der malaysischen
Passagiermaschine MH17 in der Ostukraine, schreibt die
"Rossijskaja Gaseta" am Freitag.
Der 65-jährige Josef Resch war früher
Nachtklubbesitzer. Seine Firma Wifka ist auf
Wirtschaftsfahndung und Inkasso spezialisiert. Wie er
der "Rossijskaja Gaseta" mitteilte, wurde er von einem
anonymen Kunden beauftragt, die Hintermänner des
Abschusses der malaysischen Maschine am 17. Juli
ausfindig zu machen.
Resch geht nach folgendem Schema vor: Auf
seiner Website wird eine Belohnung für Informationen
versprochen, die bei den Ermittlungen hilfreich sein
könnten. Das Geld sei auf einem Bankkonto in der Schweiz
deponiert worden.
Resch behauptet, weder den Namen noch den
Beruf des Auftraggebers zur Aufklärung der
Flugzeug-Katastrophe in der Ukraine zu kennen. Er habe
bereits mit einem Mittelsmann gesprochen und eine
Vorauszahlung von 40.000 Euro erhalten. Der Mittelsmann
sei 40 bis 50 Jahre alt und spreche mit einem Schweizer
Akzent, so der deutsche Privatermittler. Das sei aber
eine „gefährliche Geschichte“, und deshalb sind der
Auftraggeber und Resch an der Veröffentlichung von Namen
nicht interessiert.
Resch will nur warten, bis sich jemand bei
ihm meldet, der Erkenntnisse zur Flugzeug-Katastrophe
hat. Wie er die Glaubwürdigkeit der ihm übermittelten
Informationen überprüfen könnte, wollte Resch per
Telefon nicht sagen. Wie sein Informant eine neue
Identität bekommen wird, wisse er nicht. Wahrscheinlich
geht es um die Ausstellung eines neuen Passes mit
falschem Namen. Am Wichtigsten sei, dass die Verwandten
der gestorbenen Flugzeuginsassen erfahren, wer für deren
Tod verantwortlich sei, so Resch.
Nach seinen Worten war er früher Beamter der
Kriminalpolizei. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet er als
Privatdetektiv. Seit etwa zehn Jahren führt er die
Wirtschaftsdetektei Wifka. Früher hatte er ein anderes
Detektivbüro und arbeitete eng mit der Polizei zusammen.
Wie der Berliner Strafrechtexperte Torsten
Hippe sagte, sind derartige Ermittlungen quasi
halblegal, doch ein definitives gesetzliches Verbot für
solche Aktivitäten gibt es nicht.
Ronald Raschke vom Bundesverband deutscher
Detektive sagte, weder die Firma Wifka noch Josef Resch
seien Mitglieder des Verbandes. Er bezeichnete Resch als
„ambitionierten Tagträumer“ und sagte, er habe Kontakte
im „Capital“-Wirtschaftsmagazin, wo der Aufruf und das
Kopfgeld veröffentlicht worden seien. Raschke vermutete,
dass der Privatermittler kaum Geld habe und sich von
seinem Gang in die Öffentlichkeit Profit erhofft. Ob
sein Aufruf zum Absturz der Boeing ernst zu nehmen ist,
konnte Raschke nicht sagen, aber es sei frevlerisch und
unzulässig, Spekulationen um die Tragödie in die Welt zu
setzen. RIA Novosti/STIMME RUSSLANDS>
========
29.11.2014: Wrackteile von MH17 werden
vernichtet, um die Beweise der Fälschung zu
vernichten
aus: Deutsche Wirtschaftsnachrichten online: MH17:
Aufklärung wird unmöglich, Wrackteile werden "entsorgt";
29.11.2014;
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/11/29/mh17-aufklaerung-wird-unmoeglich-wrackteile-werden-entsorgt/
<Die Niederlande und die Rebellen im Osten der
Ukraine haben sich darauf geeinigt, die letzten
Wrackteile von MH17 zu entsorgen. Warum die für eine
Aufklärung wichtigen Wrackteile nun einfach in den Müll
geworfen werden, ist völlig unverständlich.
Alle Wrackteile, die nicht von den niederländischen
Ermittlern mitgenommen wurden, werden jetzt in der
Ostukraine entsorgt.
„Die Brucheile werden entsorgt. Gemäß
dem mit den Holländern unterzeichneten Protokoll haben
sie nur jene Fragmente mitgenommen, die sie für die
Ermittlung benötigen. Den Rest werden wir einsammeln und
entsorgen“, zitiert Ria Nowosti den Vizesprecher des
Volksrates der selbsterklärten Donezker Volksrepublik
Denis Puschilin.
Am vergangenen Sonntag – vier Monate nach dem Absturz
der Passagiermaschine – ist die Bergung von Wrackteilen
von Seiten der Niederlande abgeschlossen. Insgesamt
seien in der Woche davor zwölf Eisenbahnwaggons und zwei
Tieflader mit Trümmern der Boeing 777 der Malaysia
Airlines beladen worden, teilte der niederländische
Untersuchungsrat für Sicherheit (OVV) am Sonntag mit. Darunter
seien Teile des Cockpits sowie des Leitwerks.
Von der ostukrainischen Stadt Charkow aus sollen die
Teile in die Niederlande gebracht werden, wo eine
Expertenkommission nach der Ursache des Absturzes
forscht. Dafür soll unter anderem eine Rekonstruktion
von Teilen des Flugzeugs erstellt werden.
Außer Wrackstücken konnten weitere sterbliche
Überreste und persönliche Gegenstände geborgen werden,
die ebenfalls in den Niederlanden untersucht werden.
Dort haben Gerichtsmediziner inzwischen fast alle 298
Opfer des MH17-Absturzes identifiziert, von denen die
meisten Niederländer waren.>
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15.4.2015: <MH 17 und KAL 007 – gleiche
Taktik, vorsätzliche Lügen> - Parallelen der
Propaganda von MH17 und dem koreanischen Jumbo von
1983
Manchmal
findet man ein publizistisches Juwel, das es heute so
nicht mehr gibt. Die Transatlantiker wissen das zu
verhindern. DIE ZEIT berichtete am 4. Oktober 1996
darüber, wie die Fakten über den Abschuss der KAL 007 am
31. August 1983 von den USA propagandistisch verfälscht
worden sind. Es handelt sich hierbei sicher nicht um das
einzige Mal und die Parallelen zu MH 17 drängen sich
geradezu auf.
Mancher
erinnert sich noch daran, wie der Sowjetunion von den
USA vorgeworfen wurde, kaltblütig eine B 747 der Korean
Airlines mit 269 Zivilisten an Bord abgeschossen zu
haben. Die Empörung war groß und wieder einmal war der
Nachweis erbracht, wie menschenverachtend das
Sowjetimperium seine Interessen verfolgt. Erst 13 Jahre
später erfolgte die Aufklärung darüber, dass der wahre
Sachverhalt von der US-Propaganda unterdrückt worden
war. Zu dieser Zeit war das aber nicht mehr als eine
Randbemerkung der Geschichte. Niemand verlangte mehr
nach einer Erklärung der US-Regierung zu ihren damaligen
Lügen.
Die USA nutzten den Abschuß der
koreanischen Maschine zu einer Propaganda-Aktion
gegen die Sowjetunion
Da wir darauf aufmerksam gemacht
worden sind, dass es urheberrechtliche Probleme
speziell mit der „Zeit Verlagsgruppe“ geben könnte,
muss ich Sie darum bitten, den Artikel über KAL 007
von Snyder direkt unter dem angegebenen Link zu lesen.
Bitte machen Sie sich die kurze Mühe, denn dieser
Artikel ist zum weiteren Verständnis notwendig.
Soweit der der Bericht von Snyder.
Betrachten wir nun, dass zur Zeit des Abschusses der MH
17 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der
gesamte Funkverkehr in der Gegend von AWACS-Flugzeugen
der NATO aufgezeichnet worden ist, ebenso wie die
anderen Flugbewegungen in der Nähe des Absturzortes –
inklusive der Anwesenheit ukrainischer Kampfflugzeuge.
Wie „gefährlich“ für die US-NATO-Strategie müssen
folglich diese Aufzeichnungen sein, dass, im Gegensatz
zu KAL 007, nicht einmal Ausschnitte davon zur
propagandistischen Verwendung taugen. Über jegliche
Aufzeichnungen wird der Mantel des Schweigens verhängt.
Auch Satelliten-Aufzeichnungen werden geheim gehalten.
Wer einmal lügt....
Snyders Bericht schweigt sich darüber
aus, dass die USA durchgängig im Radarschatten von
Zivilflugzeugen Spionageflüge gegen die Sowjetunion
durchgeführt haben. So auch im Fall KAL 007. Zu dieser
Zeit war es den sowjetischen Radartechnikern nicht
möglich, Zivilflugzeuge von Spionageflügen zu
unterscheiden, wenn sich das Spionageflugzeug nur dicht
genug am zivilen Flugzeug aufhielt, was die Piloten der
Zivilmaschine nicht bemerken konnten. Im Fall KAL 007
handelte es sich also um einen tragischen Irrtum,
provoziert von der aggressiven amerikanischen Spionage
innerhalb des sowjetischen Luftraums, was auch damals
ein Verstoß gegen internationales Recht, ein
kriegerischer Akt war.
Wir wissen also aus Snyders Bericht,
dass die USA nicht nur im Irak-Krieg vorsätzliche Lügen
und Verfälschungen eingesetzt haben, sondern dass sie
noch nie davor zurückgeschreckt sind, ihre Gegner zu
diffamieren, wann immer sich die Gelegenheit dazu bot,
auch wenn es noch so weit hergeholt war. Wenn wir nun
noch vergleichen, mit welcher Geschwindigkeit ein
Schuldiger für den Absturz der German Wings präsentiert
worden ist, muss man sich nochmals besonders intensiv
die Frage stellen, warum die Aufklärung der Ursachen des
Absturzes der MH 17 seit nunmehr neun Monaten
verschwiegen, verzögert und mit neuen Lügen verschleiert
wird.
Eines muss jedem klar sein: Die USA,
die NATO und auch unsere Regierung verfügen – wiederum
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – über
alle Informationen, die den Schuldigen am Absturz der MH
17 festnageln können. Dass sie diese Beweise nicht der
Öffentlichkeit vorlegen, kann nur einen Grund haben:
Russland oder irgendwelche Separatisten waren es nicht.
Die Beweislage dafür muss sogar so eindeutig sein, dass
nicht einmal verfälschende Auszüge präsentiert werden,
die Russland als Schuldigen erscheinen lassen könnten.
Welche Verfälschung der Wahrheit
wird im nächsten Bericht präsentiert?
Im Juli 2015 muss nach internationaler
Gepflogenheit der nächste Bericht zu MH 17
veröffentlicht werden. Ich bin schon sehr gespannt, mit
welchen sybillinischen Formulierungen dieser „Bericht“
aufwarten wird, um weiterhin die Ergebnisse der
Untersuchung zu verbergen. Vergessen wir nicht, dass der
Ukraine das Recht zugestanden worden ist, darüber zu
befinden, was veröffentlicht werden darf. Diese Tatsache
an sich ist ein Rechtsbruch, denn in keinem
rechtsstaatlichen Verfahren darf einem möglichen Täter
das Recht zuerkannt werden, darüber zu bestimmen, was
gegen ihn verwendet werden darf.
Leider muss festgestellt werden, dass
sich die USA bereits seit Jahrzehnten über jedes
(internationale) Recht gestellt haben. Ihre Soldaten
dürfen nicht vor den internationalen Gerichtshof in Den
Haag zitiert werden, gleichgültig, was sie verbrochen
haben. Genauso wenig wie irgendjemand auf die Idee
kommen könnte, US-Drohnenmorde zur Anklage zu bringen
oder gar mit Sanktionen zu belegen.
Das Kalkül: Mit der Zeit erlahmt
das Interesse
Wie frech die US-Regierung bereits bei
mehreren Flugzeugunglücken die Wahrheit ins Gegenteil
verkehrt haben, will ich an dieser Stelle nur an zwei
Beispielen aufzeigen: TWA 800, die am 17 Juli 1996 vor
Long Island abgeschossen worden ist: mit einer Rakete
von einem amerikanischen Kriegsschiff. Nicht nur in
diesem Fall wurden sogar die Fachleute, die
Fluggesellschaften und Piloten belogen und mit einem
gefälschten „Aufklärungsergebnis“ ruhig gestellt. Der
Chefermittler der US-Flugsicherheitsbehörde hat sogar
den Kongress belogen, indem er etwa 700 Augenzeugen als
inexistent weggelogen hat, um die Schuld der US-Marine
zu verbergen. Auch der Abschuss der italienischen Itavia
870 am 27. Juni 1980 durch ein US-Kampfflugzeug ist zehn
Jahre als unaufgeklärt weggelogen worden, bis die
Wahrheit niemanden mehr vom Hocker reißen konnte.
So ist zu befürchten, dass auch der
Abschuss der MH 17 innerhalb der nächsten zehn Jahre
mindestens in demselben unaufgeklärten Zustand
verbleiben wird, der die Öffentlichkeit spaltet. Die
eine Hälfte glaubt den Lügen der USA und NATO, die
andere darf sich nicht sicher sein, ob ihre Gegenansicht
nun wirklich die richtige ist. Ich denke, gerade für
diese selbstständig denkende Hälfte dürfte es wichtig
sein, sich in diesem Zusammenhang an KAL 007 zu
erinnern. Hier wissen wir, dass gefälscht, unterdrückt
und gelogen worden ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die
USA-NATO auch im Fall MH 17 genauso brutal lügt und
fälscht, wird mit dem Wissen über ähnliche Fälle der
Vergangenheit mehr und mehr zur Gewissheit. Wie gesagt,
wer einmal lügt...>
Über die Motive
dieses Schritts parallel zum laufenden MH17-Prozess
lässt sich rätseln. Unzufriedenheit mit dem Verfahren
oder der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten
Beweislage?
Das Gericht im MH17-Prozess hatte nach der
Anhörung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung
von Oleg Pulatow, der ebenso wie die weiteren
Angeklagten der Verhandlung fernbleibt, in der letzten
Sitzung am 3. Juli beschlossen, weitere Ermittlungen
gegen den Einspruch der Staatsanwaltschaft zuzulassen
und der Verteidigung Zeit zu geben, die 40.000-seitige
Ermittlungsakte zu studieren und mit dem Angeklagten
in Russland zu sprechen. Das deutet darauf hin, dass
sich der Prozess über Jahre hinziehen könnte und dass
die Richter zumindest dem Anschein nach versuchen,
eine faire Verhandlung stattfinden zu lassen.
Das Strafgericht im niederländischen Schiphol hat am
Donnerstag das Urteil in dem den Abschuss der MH17 im
Juli 2014 betreffenden Strafverfahren gegen mehrere
Militärs der Donezker Volksrepublik verkündet. Es sprach
drei der Angeklagten der Beteiligung am 298-fachen Mord
für schuldig. Den Angeklagten Pulatow sprach das Gericht
frei.
Das niederländische Strafgericht in Schiphol hat am
Donnerstag das Urteil in dem Strafverfahren gegen
mehrere Militärangehörige der Volksrepublik Donezk, die
der Beteiligung am Abschuss des MH17-Fluges im Sommer
2014 über dem Donbass beschuldigt werden, verkündet. Es
sprach drei der Angeklagten, darunter den als Strelkow
bekannten Oberst a. D.
Girkin, der damals Verteidigungsminister der
Volksrepublik Donezk (DVR) war, des Mordes in 298 Fällen
schuldig und verurteilte sie zu einer lebenslangen
Freiheitsstrafe. Den Angeklagten Pulatow sprach das
Gericht frei.
Das Gericht geht bei der Verkündung die relevanten
rechtlichen Fragestellungen Punkt für Punkt durch. Die
Frage der Schuld wird erst am Ende der Verkündung
beantwortet. Der Vorsitzende hat jedoch vor Beginn der
Verkündung bereits mitgeteilt, das Gericht sei
überzeugt, dass der MH17-Flug durch eine BUK-Rakete
abgeschossen wurde, die aus der Nähe des Ortes
Perwomaiskoe abgefeuert worden war.
Das Gericht sieht Russland als in den zum Zeitpunkt des
Abschusses nach seiner Überzeugung bereits laufenden
militärischen Konflikt durch eine "umfassende Kontrolle
der Organe der DVR" involviert an. Es sieht sich in dem
Fall als international zuständig an, weil die Ukraine
der Strafverfolgung zugestimmt habe.
Der Vorsitzende macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe
wegen gesetzeswidrigen Umgangs mit den Materialien des
Strafverfahrens. Die Materialen seien verfrüht
öffentlich gemacht worden, die Anklageschrift habe sich
nicht mit entlastenden Umständen auseinandergesetzt. Das
betreffe die Rechte der Angeklagten auf ein faires
Verfahren, da sie sich einer vorzeitigen öffentlichen
Vorverurteilung ausgesetzt sahen. Das Gericht sieht sich
jedoch nicht gezwungen, das Strafverfahren deshalb
einzustellen. Das gelte auch für andere
Verfahrensverstöße und Verstöße gegen den Grundsatz des
fairen Verfahrens.
Seine Überzeugung zum Abschussort leitet das Gericht
aus Fotoaufnahmen der Inversionsspur und Aussagen eines
Zeugen zum Entstehungszeitpunkt und -ort dieser Aufnahme
her. Zwar deutete diese Aufnahme nur eine grobe Richtung
des Raketenfluges an, das Gericht sieht sich dennoch in
der Lage, "in Zusammenschau mit anderen Umständen"
Perwomaiskoe als Abschussort anzunehmen. Zusätzlich
beruft sich das Gericht auf abgehörte Telefonate, die
das belegen sollen. Ein weiterer Zeuge (vom Gericht als
"Zeuge M85" bezeichnet") hat bekundet, eine mobile
BUK-Abschussrampe in der Nähe des Ortes gesehen zu
haben, der eine Rakete gefehlt habe.
Die Gegenbeweise, die durch mehrere
Sachverständigengutachten des Konzerns Almas-Antei
(Hersteller der BUK-Raketen) beigebracht wurden, werden
vom Gericht wegen der Staatsnähe des Konzerns
zurückgewiesen. Zudem habe Almas-Antei ein
Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses und sei deshalb
kein "unabhängiger Sachverständiger" im Sinne des
niederländischen Strafprozessrechts.
Auch andere Gegengutachten werden vom Gericht
zurückgewiesen. Diese hätten "lediglich" die Ergebnisse
des Almas-Antei-Gutachtens befürwortet, ohne eine eigene
Untersuchung.
Da das Gericht überzeugt ist, dass eine BUK-Rakete, die
aus dem Ort Perwomaiskoe abgeschossen wurde, den
MH17-Flug traf, sehe es sich daher auch nicht
verpflichtet, alternative Hypothesen wie den Abschuss
einer ukrainischen BUK-Rakete aus dem Ort
Saroschtschenskoe "exzessiv" zu untersuchen.
Bei der Beurteilung der individuellen Rolle der
Angeklagten stützt sich das Gericht auf abgehörte
Telefonate, hinsichtlich der es keine Zweifel hat, dass
sie echt sind.
Der Angeklagte Dubinski habe den Transport der
BUK-Abschussanlage in den Donbass organisiert, der
Angeklagte Chartschenko habe die Befehle von Dubinski
beim Transport ausgeführt, der Angeklagte Pulatow habe
diesen im Donbass in Empfang genommen. Der Angeklagte
Girkin war verantwortlich für den Aufbau des
Waffenarsenals der Donezker Volksrepublik und habe die
Kämpfe gegen die ukrainischen Truppen befehligt.
Das Gericht sieht sich nicht in der Lage zu
rekonstruieren, wie die Mannschaft der BUK-Anlage
gehandelt und wer den Befehl zum Start der Rakete
gegeben habe. Es ist dennoch überzeugt, dass der Start
absichtlich erfolgte, die Mannschaft aber glaubte, ein
militärisches Ziel anzuvisieren. Die Angeklagten
genießen nach Auffassung des Gerichts trotzdem keine
militärische Immunität, sie haben die BUK-Raketen daher
genauso wenig abschießen dürfen "wie jeder andere
Bürger". Es mache daher keinen Unterschied, dass die
Handelnden ukrainische Militärpiloten töten wollten,
auch dies sei ihnen nicht erlaubt gewesen. Nach
Auffassung des Gerichts hebe der Irrtum daher die
Vorsätzlichkeit der Tötung der MH17-Passagiere und
Besatzungsmitglieder nicht auf.
Anders sieht es nach Auffassung des Gerichts
hinsichtlich des Angeklagten Girkin aus: Diesem sei
nicht nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls
wusste, dass die DVR über eine BUK-Anlage verfügt.
Dennoch sei auch ihm der Abschuss zuzurechnen, da er von
vorhergehenden Abschüssen ukrainischer Flugzeuge mit
anderen Mitteln gewusst habe und nichts dagegen
unternommen habe. Er sei in der Lage gewesen, die
Handlungen seiner Mitangeklagten zu unterbinden und habe
es unterlassen.
Hinsichtlich des Angeklagten Pulatow sieht das Gericht
keinen Nachweis der Beteiligung. Zwar habe er wie der
Angeklagte Girkin dem Einsatz von BUK-Luftabwehr nicht
widersprochen und nichts dagegen unternommen. Anders als
bei Girkin sieht das Gericht bei Pulatow keine
organisatorische Stellung in der Befehlskette, mit der
er den Einsatz der BUK hätte unterbinden. Pulatow werde
vom Gericht daher freigesprochen.
Bei der Strafzumessung hat das Gericht nach seinen
Angaben berücksichtigt, dass ein militärisches Flugzeug
abgeschossen werden sollte und ein ziviles nur
versehentlich abgeschossen wurde. Dennoch verurteilte es
alle drei schuldig gesprochenen Angeklagten zu
lebenslanger Haft und damit zur Höchststrafe.
Am Donnerstag hat ein niederländisches Gericht ein
Urteil über den Absturz des Flugs MH17 bei Donezk im
Juli 2014 gefällt. Demnach sei das malaysische
Flugzeug von Milizionären der DVR abgeschossen worden.
Allerdings wurden während des gesamten Prozessverlaufs
"unbequeme" Beweise vom Gericht ignoriert.
Am Donnerstag hat ein Gericht in Den Haag drei Personen
wegen des Abschusses des Flugzeugs MH17 der Malaysia
Airlines und des damit verursachten Todes von 298
Passagieren und Besatzungsmitgliedern im Jahr 2014 für
schuldig befunden. Das Gericht erklärte, die Schuld des
russischen Staatsbürgers und ehemaligen Befehlshabers
der Milizionäre der DVR Igor Girkin (Strelkow) sowie
zweier seiner Untergebenen – des russischen Bürgers
Sergei Dubinski und des ukrainischen Bürgers Leonid
Chartschenko sei erwiesen. Sie wurden in Abwesenheit zu
jeweils lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt und
außerdem verpflichtet, den Angehörigen der Verstorbenen
eine Entschädigung von mindestens 16 Millionen Euro zu
zahlen.
Nach der Beurteilung durch dieses Gericht sei das
Flugzeug mit der Flugnummer MH17 im Jahr 2014 unter
Einsatz eines Luftabwehrsystems 9K37 Buk
abgeschossen worden. Die dabei eingesetzte Rakete sei
aus der Ortschaft Perwomaiskoje abgefeuert worden, die
zum damaligen Zeitpunkt unter der Kontrolle durch die
DVR-Miliz stand. Einer der angeblich Beteiligten, der
Kommandant der Donezker Hauptaufklärungsverwaltung Oleg
Pulatow, wurde freigesprochen. Das Gericht fand keine
überzeugenden Beweise, dass Pulatow zum Einsatz des
Buk-Luftabwehrsystems beigetragen hätte. Es ist dabei
anzumerken, dass Pulatow der einzige Angeklagte war,
dessen Interessen von einem Anwalt vertreten werden
konnten. Das niederländische Gericht konnte die
Argumente der Verteidigung von Pulatow nicht widerlegen
und sah sich veranlasst, Pulatow von allen
Anschuldigungen freizusprechen.
In ihrem Urteil räumten die niederländischen Richter
ein, dass das Ziel der Buk-Rakete ein Militärflugzeug
gewesen war, so dass die malaysische Maschine
versehentlich abgeschossen worden sei. Doch wie der
vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis betonte, schließe
ein solcher Fehler einen Vorsatz nicht aus. Im Urteil
wurde außerdem betont, dass die angeklagten Milizionäre
über keinen Kombattanten-Status verfügten und somit
überhaupt kein Recht hatten, die Rakete abzufeuern.
Die Katastrophe hatte sich am 17. Juli 2014 ereignet.
Ein Flugzeug vom Typ Boeing 777 der Malaysia Airlines
war auf dem Flug MH17 von Amsterdam nach Kuala-Lumpur in
der Nähe von Donezk abgestürzt. Sämtliche Passagiere und
Besatzungsmitglieder kamen dabei ums Leben. Kiew legte
die Tragödie umgehend den Milizionären der DVR zur Last.
Dabei übertrug die Ukraine ihre Rechte auf eine
Untersuchung an die Niederlande, vertreten durch den
Untersuchungsrat für Sicherheit, und an ein
internationales "Gemeinsames Ermittlungsteam"
(Joint Investigation Team: JIT).
Wie der erste stellvertretende Vorsitzende des
russischen Föderationsrats für internationale
Angelegenheiten Wladimir Dschabarow gegenüber der
Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärte, sei
das jetzige Urteil vorhersehbar gewesen, allerdings sei
es dennoch juristisch nichtig. Der Leiter des
Duma-Komitees für internationale Angelegenheiten Leonid
Sluzki bezeichnete seinerseits das Urteil als politisch
motiviert und wies dabei insbesondere auf einen Mangel
an Beweisen hin. Er erklärte der Nachrichtenagentur TASS,
dass russische Spezialisten zu keinem Zeitpunkt für die
Teilnahme an den Ermittlungen des JIT zugelassen wurden.
Dabei erinnerte RIA Nowosti daran, dass
Russland die Aufzeichnungen seiner Radaranlagen für das
Gebiet, aus dem die Rakete abgefeuert wurde,
veröffentlicht hatte. Die Ukraine weigerte sich
indessen, entsprechende Angaben und Aufzeichnungen ihrer
drei Radaranlagen sowie der Tonaufzeichnungen der
Gespräche zwischen dem Flugpersonal und den Fluglotsen
dieses Fluges offenzulegen.
Außerdem hätten die Ermittler des JIT die von Russland
bereitgestellten detaillierten Angaben des Herstellers
von Buk-Luftabwehrsystemen, des russischen Konzerns
Almas-Antei ignoriert, fügte Sluzki hinzu. Die von
Almas-Antei dreifach angestellten Modellierungen
zeigten, dass das malaysische Flugzeug durch eine Rakete
abgeschossen wurde, die von einem Punkt 3,5 Kilometer
südlich der damals von ukrainischen Streitkräften
besetzten Ortschaft Saroschtschenskoje abgefeuert wurde.
Dabei handelte es sich um eine Rakete vom Typ 9M38, die
seit 1986 nicht mehr produziert wird und die seit 2011
von den russischen Streitkräften nicht mehr eingesetzt
wird, so die Ausführungen von Almas-Antei weiter. Ein
Abschuss mit einer russischen Rakete des moderneren Typs
9M38M1 sei indessen ausgeschlossen, da keine für diese
Modifikation charakteristischen Beschädigungen am
rekonstruierten Flugzeugwrack vorgefunden wurden.
Zusätzlich veröffentlichte Russlands
Verteidigungsministerium im Jahr 2018 auch noch
Unterlagen, die anhand der damals von der
niederländischen Seite vorgelegten Seriennummer auf den
Trümmern der Rakete deren Weg von der Herstellung der
Waffe bis zur Militäreinheit, in der die Rakete
stationiert wurde, nachverfolgen lassen. Demnach sei die
Rakete im Jahr 1986 an eine Militäreinheit in der
damaligen Ukrainischen SSR übergeben worden. Die Rakete
wurde auch zu keinem Zeitpunkt zurück nach Russland
verlegt, während die entsprechende Einheit der
ukrainischen Streitkräfte seit 2014 von Kiew bei Kämpfen
im Donbass eingesetzt wurde.
Der Doktor der Rechtswissenschaften Professor Anatoli
Kowler verwies auf ernste Verfahrensmängel bei dem
Prozess in den Niederlanden. In einem Interview erklärte
er der Zeitung Wsgljad:
"Russland wurde nie in das JIT aufgenommen,
obwohl auch Australien und Malaysia dort aufgenommen
wurden, mit der alleinigen Begründung, dass sich
unter den Verstorbenen Staatsangehörige dieser
Länder befanden. Doch bei allem Respekt, wo liegt
Australien und wo der Tatort?"
Kowler erinnerte außerdem auf die von Pulatows
Verteidigern vorgebrachten Anträge, Zeugen der
Verteidigung in dem Prozess einzubeziehen. Diese Anträge
wurden vom Gericht zurückgewiesen. Damit sei nach
Kowlers Meinung ganz klar das im Artikel 6 der
Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Recht
auf ein faires Verfahren verletzt worden. Kowler räumte
ein:
"Trotzdem zeigte das Gericht eine gewisse
Objektivität und wies darauf hin, dass keine Beweise
vorliegen, dass Russland als Staat an dieser
Katastrophe mitschuldig ist."
Der ehemalige Vertreter Russlands beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte Pawel Laptew äußerte die
Ansicht, dass es sich bei dem Flugzeugabsturz und dem
Urteil darüber um eine Provokation handelte, die "von
Anfang bis Ende von den USA mit initiiert und durchdacht
war". Er erklärte das so:
"Die USA legten ihre Satellitenbilder nicht vor.
Danach übten sie Druck auf das internationale
Gemeinsame Ermittlungsteam und auf die
Rechtspflegebehörden aus, damit diese nicht mit
Russland zusammenarbeiten, trotz Moskaus Aufrufen
zur Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit."
Der stellvertretende Leiter der Abteilung für
Information und Publikation des russischen
Außenministeriums Iwan Netschajew kündigte
an, dass Russland das Urteil des Den Haager
Gerichts untersuchen werde: "In solchen Fragen spielt
jedes Detail eine Rolle." Wenig später erschien auf der
Seite des russischen Außenamtes eine Erklärung,
die verkündete:
"Sowohl der Verlauf als auch die Ergebnisse des
Verfahrens zeugen davon, dass ihm ein
politischer Auftrag zugrunde lag, die von Den Haag
und ihren Mitstreitern unterstützte Version über
Russlands Mitschuld an der Tragödie zu bestätigen."
Während des gesamten Prozesses befand sich das Gericht
in Den Haag unter einem beispiellosen Druck vonseiten
niederländischer Politiker, Kulturschaffender und
Medienvertreter, die ein politisch motiviertes Urteil
erzwangen, fügte das Ministerium hinzu. Es verwies
ferner auf einige zweifelhafte Details in der Position
aufseiten der Ankläger.
Das Urteil sei mit Aussagen anonymer Zeugen sowie mit
Angaben zweifelhaften Ursprungs sowie mit den vom
Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) vorgelegten
Unterlagen begründet, merkte das Ministerium an. Dabei
ist der SBU der Ukraine in diesem Fall nicht nur eine
befangene Partei, sondern wurde mehrmals der Vorlage
falscher oder sich widersprechender Aussagen überführt.
Das Ministerium erklärte weiter:
"Dagegen wurden die vom russischen
Verteidigungsministerium freigegebenen Dokumente,
die die Übergabe der Rakete mit der gleichen
Seriennummer wie der auf dem Absturzort gefundenen
an die Ukraine bestätigen, nicht beachtet."
Die Richter hätten außerdem die zum Zeitpunkt der
Katastrophe von einem US-amerikanischen Satelliten über
Donezk gefertigten Bildaufnahmen nicht erhalten. Auf
eine entsprechende Anfrage antworteten die USA mit einer
ausdrücklichen Weigerung, doch hätte auch dies keine
kritischen Fragen vonseiten des Gerichts zur Folge
gehabt.
Kowler wies ebenfalls darauf hin, dass während des
Verfahrens nur "bequeme" Zeugenaussagen in die
Beweisgrundlage aufgenommen wurden. So wurden etwa
Aussagen über den Abschuss einer Rakete aus der von
ukrainischen Streitkräften besetzten Ortschaft
Amwrossijewka ignoriert. Die Begründung lautete, dass
diese Zone zu weit von dem Punkt entfernt sei, an dem
das Flugzeug von den Radaren verschwunden war. Kowler
erklärte dazu:
"Diese Praxis wird als selektive Anwendung von
Beweismitteln bezeichnet. Alle von den Anwälten
verlangten Beweise müssen im Prozess verwendet
werden. Obwohl sich die niederländische Justiz durch
ein hohes Maß an Akribie und Skrupellosigkeit
auszeichnet, scheinen in diesem Fall Ausnahmen
gemacht worden zu sein."
Der Jurist merkte außerdem an, dass das Urteil
ausgerechnet zu einem Zeitpunkt verkündet wurde, als
wenige zuvor Tage eine mittlerweile nachweislich
ukrainische S-300-Luftabwehrrakete auf polnischem Gebiet
einschlagen war und dort zwei Zivilisten getötet hatte:
"Zuallererst wurden Vorurteile verkündet, dass
diese Rakete von russischer Seite gekommen sei, doch
später waren die USA noch objektiv genug, um die
Beteiligung der Ukraine einzuräumen. Leider war
solch eine Objektivität bei dem ganzen Verfahren
über MH17 nicht gegeben."
Die Frage, ob Kiew dafür verantwortlich sei, dass der
Luftraum über einem umkämpften Gebiet nicht gesperrt
worden war, wurde schließlich vom Gericht überhaupt
nicht berücksichtigt. Dabei sei es erwiesen, dass im
Gebiet der von Kiew veranlassten sogenannten
"Anti-Terror-Operation" ukrainische Luftabwehrsysteme,
darunter vom Typ Buk, mit aktivierten Radaren und in
Gefechtsbereitschaft stationiert wurden, erklärte das
russische Außenministerium.