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17.7.2014: Flug MH-17 - Boeing 777 von Malaysian Airlines betroffen (Teil 6)

Die peinliche Vertuschung. Meldungen

Das Geheimabkommen -- alte Leichen, kein Blut, aber Formalin -- Preisgeld von 30 Millionen ausgeschrieben -- Wrackteile werden vernichtet, um Beweise der Fälschung zu vernichten -- NL rufmordet Russland, Russland habe MH17 abgeschossen und klagt Russland in Den Haag an -- Gericht in NL verurteilt 4 Männer -- Gericht in NL unterschlägt Gegenbeweise --


Meldungen

präsentiert von Michael Palomino (2014)

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Kopp-Verlag online, Logo

MH17 am 26.8.2014: Geheimabkommen zur Vertuschung zwischen Holland, Belgien, Ukraine und Australien

aus: Kopp-Verlag online: »Ermittlungen« zum Absturz des malaysischen Passagierflugzeugs MH 17: Geheimabkommen vom 8. August enthüllt; 26.8.2014;
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/geostrategie/eric-zuesse/-ermittlungen-zum-absturz-des-malaysischen-passagierflugzeugs-mh-17-geheimabkommen-vom-8-august-e.html

<Eric Zuesse

In einer Kurzmeldung in russischer Sprache der ukrainischen Nachrichtenagentur UNIAN vom 12. August heißt es zu den Ursachen des Absturzes des malaysischen Passagierflugzeugs MH 17 am 17. Juni lapidar, am 8. August habe Juri Boytschenko, ein Sprecher der ukrainischen Bundesanwaltschaft, erklärt: »Die Ergebnisse [der Ermittlungen] werden nach Abschluss der Ermittlungen sowie mit Zustimmung aller Parteien, die die entsprechende Vereinbarung unterzeichnet haben, bekannt gegeben.« (Automatisierte Übersetzung durch Google.)

Weiter heißt es dort:

»Entsprechend den Bestimmungen der Vier-Parteien-Vereinbarung, die am 8. August zwischen der Ukraine, den Niederlanden, Belgien und Australien [alle diese Länder sind Verbündete der Vereinigten Staaten und arbeiten mit diesen eng in dem neuen Kalten Krieg gegen Russland zusammen] getroffen wurde, werden die Informationen über die Ermittlungen im Zusammenhang mit der Katastrophe der malaysischen Boeing 777 nicht offen gelegt.«

Mit anderen Worten wird die offizielle »Untersuchung« des Absturzes von vier Ländern durchgeführt, die als amerikanische Verbündete Russland feindlich gegenüberstehen. Zudem gehört eines dieser vier Länder, die Ukraine, zu den Hauptverdächtigen im Zusammenhang mit dem Abschuss dieses Passagierflugzeugs und führt gleichzeitig einen offenen Krieg zur ethnischen Säuberung des Südostens der Ukraine von prorussischen Bevölkerungsteilen.

In der anfänglichen Berichterstattung westlicher Medien zum Absturz von MH 17 wurde die Propagandalinie der ukrainischen Regierung fast wörtlich wiedergegeben, nach der das Flugzeug wahrscheinlich von prorussischen Rebellen in der Region abgeschossen worden sei, die zudem versuchten, die Kampfflugzeuge der ukrainischen Regierung abzuschießen, die sie ständig aus der Luft angreifen. In einigen Artikeln und Meldungen wurde sogar spekuliert, dass möglicherweise Russland selbst das Flugzeug abgeschossen habe.

Wenn die oben zitierte Meldung der ukrainischen Nachrichtenagentur zutrifft, kann man praktisch ausschließen, dass die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden, sollten sie darauf hindeuten, dass die ukrainische Regierung (die laut dieser Meldung ein Vetorecht hinsichtlich der Veröffentlichung der Untersuchungsergebnisse besitzt) für den Abschuss des Flugzeugs verantwortlich ist.

Ebenfalls am 12. August titelte die ebenfalls der ukrainischen Regierung nahestehende Nachrichtenseite gorduna.com: »GPU: Die Ergebnisse der Ermittlungen im Falle des Absturzes der Boeing 777 werden mit Zustimmung der Vertragsparteien veröffentlicht« (automatisierte Übersetzung durch Google) und schrieb dann weiter: »Informationen über den Absturz von Flug MH 17 in der Region Donezk werden veröffentlicht, wenn die Zustimmung aller Parteien vorliegt, die an den Ermittlungen beteiligt waren.« Als Quelle beruft sich Gorduna ausschließlich auf die Nachrichtenagentur UNIAN. Andere Nachrichtenagenturen oder Nachrichtenredaktionen gingen der Meldung nicht weiter auf den Grund.

Bis zum 23. August dieses Jahres schien es, dass damit in dieser Angelegenheit das letzte Wort gesprochen wäre, zumindest soweit es Nachrichtenmeldungen betrifft. Bei diesen beiden zitierten Meldungen handelte es sich dann eben nur um kleine Nachrichten»enten« in russischer Sprache, die von Unterstützern der von Obama eingesetzten Regierung in Kiew lediglich in der Ukraine veröffentlicht wurden. Andere Medien innerhalb und außerhalb der Ukraine ignorierten die Meldung einfach.

Am vergangenen Samstag, dem 13. August 2014, veröffentlichte dann Global Research News den ersten englischsprachigen Bericht in dieser Angelegenheit, der sich auf den zweiten oben zitierten russischsprachigen Artikel bezog, der am 12. August auf der Internetseite gorduna.com erschienen war. Global Research kommt dabei zu dem Schluss, dass »die Absturzursache von Flug MH 17 als geheim eingestuft wird«.

Gegen diese Formulierung könnte man einwenden, dass sie in gewisser Hinsicht eine Vereinfachung darstellt, denn tatsächlich sollen die Ergebnisse nur dann und in dem Ausmaß geheim bleiben, in dem die ukrainische Regierung als Verursacher des Flugzeugabsturzes ermittelt wurde. Anders gesagt werden diese »Ermittlungsergebnisse« nur dann veröffentlicht, wenn die ukrainische Regierung und die anderen drei an der Untersuchung beteiligten Länder dies einstimmig beschließen.

Stellen wir uns doch einmal Ermittlungen in einem Fall von Massenmord vor, bei dem 298 unschuldige Menschen abgeschlachtet wurden und in dem es nur drei Verdächtige gibt (in unserem Fall die Ukraine, die prorussischen Rebellen und Russland selbst). Einer dieser drei Verdächtigen ist per Veto nun in der Lage, die Veröffentlichung der Ermittlungsergebnisse zu verhindern. Beziehen wir dieses Beispiel nun auf unseren Fall, in dem die Ukraine sowohl Verdächtiger als auch »Ermittler« mit Vetovollmacht ist. Keiner der beiden anderen Verdächtigen verfügt über ähnliche Vetovollmachten im Zusammenhang mit dieser »Ermittlung«.

In gewisser Hinsicht ist es eigentlich unerheblich, ob die offiziellen Ergebnisse der Ermittlung im Zusammenhang mit dem Absturz jemals veröffentlicht werden. Das gilt für jede »Ermittlung« dieser Art, an der einer der Hauptverdächtigen der zu untersuchenden Tat beteiligt ist und zugleich noch über eine Vetovollmacht verfügt. Die internationale Gemeinschaft müsste sich offensichtlich völlig zum Narren machen, sollte sie einer solchen Ermittlung in irgendeiner Weise Glauben schenken. Ist der Fall damit abgeschlossen?

[Massenmörder Obama]

US-Präsident Barack Obama konnte sich mit seiner Verschärfung der Wirtschaftssanktionen gegen Russland durchsetzen, auf die er unter Bezug auf den Flugzeugabschuss pochte. Wer braucht denn schon eine rechtsstaatlichen Prinzipien genügende Ermittlung, um den Urheber dieses Massenmordes festzustellen? Obama sicher nicht. Denn letztlich trägt er selbst eine massive Mitverantwortung, weil er hinter den ethnischen Säuberungen steht, ohne die das Flugzeug nicht abgeschossen worden wäre. Der Abschuss des Flugzeugs lässt sich direkt auf die Politik des Weißen Hauses zurückführen, das bereits schon alles, was es mit dem Abschuss erreichen wollte, auch erreicht hat.

Diese 298 Menschen sind genauso Opfer dieses von den USA ausgelösten Krieges wie die Ukrainer, die in den Regionen der Ukraine leben, die bei den Präsidentschaftswahlen 2010 mit überwältigender Mehrheit für Janukowytsch als ukrainischen Präsidenten stimmten, den Obama dann 2014 stürzte. Obama wollte verhindern, dass ein solcher Präsident jemals wieder in der Ukraine gewählt würde; und deshalb will man dessen Wähler jetzt loswerden, und die Methode dazu sind die gegenwärtig schon stattfindenden ethnischen Säuberungen.

Aber die Bewohner der Ostukraine kommen in den westlichen Nachrichtensendungen und in der Berichterstattung eben nicht zu Wort, und niemand im Westen fragt diese Opfer, was sie von der ukrainischen Regierung halten, die Obama eingesetzt hat. Vielleicht ist dies auch der Grund, warum sich dort ein bewaffneter Widerstand gegen das Regime in Kiew gebildet hat.

Was nun den Abschuss der Passagiermaschine MH 17 angeht, so liegen bereits weitaus mehr Informationen vor, als die offiziellen »Ermittlungen«, wenn ihre Ergebnisse überhaupt veröffentlicht werden, enthüllten könnten. Sie weisen sehr deutlich dem ukrainischen Militär die Schuld für den Abschuss zu, der nur ein weiteres Beispiel für ihre »Operationen unter falscher Flagge« ist. Aber entgegen der Behauptung der ukrainischen Regierung, nach der die Rebellen das Flugzeug »versehentlich« abgeschossen hätten, schoss die Ukraine das Flugzeug mit tödlicher Absicht und in vollem Wissen um die Folgen ab.>

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MH17 am 30.8.2014: Alte Leichen, kein Blut und Geruch nach Formalin - Zeuge auf dem Video

Video:



Video: <MH17-Augenzeuge:Kein Blut, starker Geruch von Formalin und alte Leichen>
https://www.youtube.com/watch?v=r3-catGF35E

Version ohne verschwommene Bilder - nur Russisch ohne Untertitel:


MH17-Augenzeuge:Kein Blut, starker Geruch von Formalin und alte Leichen; 30.8.2014; aus: YouTube;
https://www.youtube.com/watch?v=r3-catGF35E

Kommentar

GEZEIGTE DETAILS:
Puppenteile und alte Leichen, ab 18 Jahren geeignet - kein Blut an den Leichen, aufblasbare Puppen, wenn es Leichen waren, dann waren es fast alles Asiaten und KEINE Europäer - in den Koffern waren fast alles nur Wintersachen, keine Sommersachen für die Tropen - insgesamt waren nur 6 bis 7 Kinder unter den Leichen - alle Daten und Fotos von gefundenen Handys, Laptops und Tablets waren aus dem Jahre 2013 - die Leichen sind wie ausgeblutet, aus einem gespaltenen Kopf z.B. kommt kein Blut heraus - die meisten Leichen und Puppen waren komplett unbekleidet.

FRAGEN:
-- von wo kamen das Gepäck, wenn es von 2013 war?
-- von wo kamen die Leichen, wenn es hauptsächlich Asiaten und gar keine Europäer waren?
-- und wo sind die tatsächlichen Passagiere und wo ist das AIDS-Heilmittel?

ANTWORTEN UND THESEN
Es ist anzunehmen, dass die Passagiere von MH17 alle im Organhandel des CIA gelandet sind, und das AIDS-Heilmittel wurde beschlagnahmt, damit die Pharma weiterhin noch 20 weitere Jahre lang teure AIDS-Therapien verkaufen kann.

Solche Manöver sind Elemente der Kriegsführung von Obama, Clinton, Kerry, CIA, Pentagon und NATO im Namen der "US"-Industrie und der Organversorgung.  Eigenartigerweise hat kein einziger Staat, der Leichen entgegengenommen hat, reklamiert, dass es sich gar nicht um Holländer oder Engländer handelt! Der CIA hat scheinbar ein bisschen "telefoniert"...

DIE LETZTE FRAGE
Interessant wäre noch eine Untersuchung, ob an den alten Leichen Organentnahmen stattgefunden haben oder nicht.

Kommentar von Christoph Hörstl, 2.9.2014

aus: Antizensurkoalition: Augenzeuge: Kein Blut, starker Geruch von Formalin und alte Leichen; 30.8.2014;
http://www.antizensur.de/mh17-augenzeugekein-blut-starker-geruch-von-formalin-und-alte-leichen/#comment-13702

<Eine Augenzeugin die als einer der ersten an der Absturzstelle war, erzählt von starken Formaldehyd-Geruch. Die Koffer waren vorwiegend mit Winterkleidern gepackt.
Bei den Leichen war kein Blut.

[Die Beschreibung von Formaldehyd]
”Wikipedia”: Ab Mitte des 19. Jahrhunderts revolutionierte die Entdeckung des “Formaldehyds” (1855) die künstliche Leichenkonservierung, sodass die Entfernung von Herz und Eingeweiden unnötig wurde und sich bei entsprechender Dosierung der Chemikalien auch eine langfristige Erhaltung des Leichnams erreichen ließ: http://x2t.com/321404

[Weitere Sachen mit MH17]
–MH17: Merkwürdigkeiten zur Kennungsnummer: http://x2t.com/321412
–Flug MH17:Weitere Falschmeldung die verbreitet wird: http://x2t.com/321413
–Auffälligkeiten zu den Pässen von Flug MH17: http://x2t.com/321414
–Flug MH17:Der Plan aus dem Jahr 1962 für 2014 !?: http://x2t.com/321415
–Flug MH17:Augenzeugenberichte der BBC nicht mehr abrufbar: http://x2t.com/321417
Übersetzung : http://x2t.com/321405

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Kopp-Verlag online, Logo

2.9.2014: Kein Blut, es roch nach Formalin, alles alte Leichen oder Puppen: <Ausführlicher Augenzeugenbericht: Passagiere von Flug MH 17 definitiv »Dosenfleisch«>

aus: Kopp-Verlag online; 2.9.2014;
http://info.kopp-verlag.de/hintergruende/enthuellungen/gerhard-wisnewski/ausfuehrlicher-augenzeugenbericht-passagiere-von-flug-mh-17-definitiv-dosenfleisch-.html

<Gerhard Wisnewski

»Dosenfleisch« – ein böses Wort. Geheimdienste benutzen es für alte Leichen, die zuweilen für die verschiedensten Zwecke gebraucht werden. Zum Beispiel, um Katastrophen oder Attentate zu inszenieren. Jetzt ist ein detaillierter Bericht von der Absturzstelle des Fluges Malaysian Airlines Flug MH 17 aufgetaucht. Eine Augenzeugin gab dem abchasischen Sender Anna News anhand von Fotos ein ausführliches Interview über den Zustand der Leichen. Demnach bestätigt sich nicht nur alles, was wir bisher gehört haben – es ist alles sogar noch viel schlimmer...

Eine Asphaltstraße bei dem Dorf Grabowo im Landkreis Schachtjorsk, Ostukraine. Auf dem Pflaster liegen zwei größere Leichenteile. Das eine sieht aus wie der untere Abschnitt eines menschlichen Rumpfes mit Beinen, das andere könnte ein Arm sein. Diese Körperfragmente sollen hier aus 10 000 Metern Höhe auf den Asphalt geprallt sein. Demnach müssten die Körperteile regelrecht zerplatzt und alles voller Blut sein.

Tatsächlich sieht man um die Leichenteile herum aber überhaupt kein Blut, sondern nur große Pfützen einer farblosen Flüssigkeit. Voilà: Das endgültige Ende der offiziellen Geschichte von Flug MH 17.

Flug MH 17 – war da was?

Doch der Reihe nach: War da eigentlich was? Warum hört man nichts mehr von Flug MH 17, der angeblich am 17. Juli 2014 in der Ostukraine abstürzte? Warum gibt es keinen Bericht über den Flugschreiber und den Cockpit-Voicerecorder? Und vor allem: Wo sind die Obduktionsbefunde der Insassen? Woran sind sie denn nun gestorben? An Dekompression? An Erfrierung? An einer direkten Folge eines Raketeneinschlags? Oder erst beim Aufschlag? Enthielten die Leichen Sprengstoffrückstände? Und wenn ja, von welcher Art Sprengstoff oder »Sprengkopf«? Seltsam, dass man davon nichts hört. Eine seriöse forensische Untersuchung würde all diese Daten natürlich erheben, um den Fall gegen irgendjemanden zu eröffnen: gegen die »Separatisten«, das ukrainische Militär oder gegen Russland. Und eine seriöse Presse würde natürlich bohrende Fragen stellen. Aber nichts davon.

Eine Inszenierung kurzer Reichweite

Die Wahrheit ist: Wie ein detaillierter Augenzeugenbericht von der Absturzstelle zeigt, kann man diese Daten überhaupt nicht veröffentlichen. Die Leichen sind nicht »vorzeigbar«. Bei dem Absturz von MH 17 handelte es sich um eine Inszenierung sehr kurzer Reichweite, oder besser gesagt: um eine Lüge mit sehr kurzen Beinen, die auf die Vergesslichkeit der Menschen und das Schweigen der Medien angewiesen ist.

Kürzlich veröffentlichte der abchasische TV-Sender Anna News ein neunminütiges Interview mit einer Augenzeugin aus dem Bereich Grabowo/Schachtjorsk, die die Absturzstelle anhand von Fotos erklärt. Sie selbst will etwa 20 Minuten nach dem Absturz vor Ort gewesen sein. Über die erwähnten Körperteile sagt sie: »Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass die Körperteile, die auf dem Pflaster lagen, am Tag von einer ›nassen‹ Aureole umgeben wurden. Das war kein Blut, vielleicht war das Fett, eine Flüssigkeit, alles Mögliche, aber kein Blut.« Und noch etwas: »In der Nacht leuchteten diese Körperteile, diese Stellen waren während der Aufnahme grün. Auf den Bildern war deutlich ein Grün zu erkennen, wie Schlick an der Wasseroberfläche.«

»Es roch nach Formalin«

Dazu habe es unglaublich gestunken – allerdings nicht nach Verwesung, wie bisherige Aussagen vom Hörensagen nahe legten, sondern »nach Ruß und etwas Chemischem«. Es sei unmöglich gewesen, neben dem größten Trümmerteil, einem Rumpffragment, zu stehen: »Es biss in die Augen. Es roch nach Formalin.« Formalin ist eine Chemikalie zur Konservierung von Leichen.

»Das war ein Leichenhaus-Geruch«, sagt die Augenzeugin: »Und dieses Trümmerteil schien damit durchsetzt zu sein. Es war unmöglich, daneben länger als fünf Minuten zu stehen.« Etwas abseits der Straße, wo die meisten Leichen lagen, sei der Geruch zwar auch stark gewesen, aber »am stärksten roch es am Rumpf«.

Die Körper waren also nicht gleichmäßig an der Unfallstelle verteilt, sondern lagen fast alle auf einem »Haufen«. Ob sie denn nicht gleichmäßig in dem Flugzeug verteilt gewesen seien, fragte die Interviewerin. Antwort: »Nein, die sind alle an einer Stelle. Die meisten.« Zwar seien Tote im Umkreis von zehn Kilometern gefunden worden, aber die meisten hätten sich an einer Stelle befunden.

»Kein Tropfen Blut«

An dem Ort abseits der Straße mit den meisten Toten habe es auch sehr viele tote Vögel gegeben, und an diesen Stellen habe es auch frisches und getrocknetes Vogelblut gegeben. »Aber es war kein einziger von den Körpern abgesonderter Blutstropfen zu sehen, unabhängig davon, wie schwer die Körperverletzungen waren. Als wir dort gearbeitet haben, gab es dort eine Reporterin, die vorher an zwei Absturzorten anwesend war. ... Sie meinte, da gab es einen Ozean aus Blut. Beim ersten und beim zweiten Mal. Aber hier gibt es kein Blut. Die erste halbe Stunde, als wir ankamen, konnte ich mich selbst nicht zwingen, zu glauben, dass es Menschen sind. Ich habe alles gesehen und verstanden. Aber für mich sahen sie nach Schaufensterpuppen aus einem Laden aus.« – »Schau mal«, sagt die Zeugin bei einem Körper, während die beiden Frauen sich durch die Bilder klicken: »Das ist ein verunstalteter Körper, aber es gibt kein Blut.«

»Es gab also keine Blutpfützen, sondern einfach nur verweste Körper«, wirft die Interviewerin ein. Antwort: »Nicht verweste, sondern aufgeblähte. Wie aus Plastik. Gelbe Plastikkörper.« Es habe den Eindruck gemacht, als seien sie vorher ausgeblutet und in irgendetwas eingeweicht worden. – Überall abgerissene Gliedmaßen und zerschmetterte Schädel, aber kein Blut. Auf einem Bild sieht man einen glatt in der Mitte gespaltenen Schädel, aber darunter keinen Tropfen Blut auf dem Gras.

Alte Leichen und alte Fotos

»Und was ist mit den Kindern?«, will die Reporterin wissen. »Man sagt, die Hälfte der Passagiere seien Kinder gewesen?« – »Naja, ich habe ca. sechs bis sieben Kinderkörper gesehen.« – »Also nicht die Hälfte der Passagiere?« Nein, das sei »Schwachsinn«. Nur etwa 20 Menschen hätten Kleidungsstücke angehabt, die restlichen seien vollkommen unbekleidet gewesen und hätten auch keine Socken oder so etwas angehabt. Außerdem habe man auch keine Abdrücke von Kleidungsstücken an den Leichen gesehen: »Wenn du deine Kleidung ausziehst, siehst du bestimmt irgendwo an deinem Körper einen Gummiabdruck. Und die haben gar nichts.«

»Mich persönlich interessiert die Frage«, sagt die Zeugin: »Fast alle Ausweise blieben unversehrt. Ich weiß nicht, wie es kommt, aber fast alle sind ganz.« Es habe auch noch sehr viele andere Dokumente und Papiere gegeben, die alle nicht verbrannt seien. Außerdem habe man viele Handys, Fotoapparate und Tablets gefunden. Man habe alle Dateien, die man anschauen konnte, vor Ort geprüft. Die Handys ließen sich entweder nicht einschalten oder das Display war kaputt. Deshalb habe man sich die Bilder (von den Fotoapparaten) angeschaut. Und das Besondere sei gewesen, dass es kein einziges Foto aus dem Jahr 2014 gegeben habe: »Gar keins. Alle von Oktober, September, August 2013. Aber es gab gar keines von 2014.«

Ein fliegender Nicht-Holländer

Viele Opfer sollen ja aus Norwegen oder aus den Niederlanden gewesen sein, sagt die Reporterin. Antwort: »Ich habe mir fast alle Körper angeschaut. Fast alle waren asiatisch. Ich habe persönlich keinen einzigen Körper, der europäisch ausgeschaut hätte, gesehen. Lauter Malaysier, Asiaten oder ähnliches. Aber ich sah keinen einzigen mit europäischem Aussehen.« Ein fliegender Nicht-Holländer also, wie Anna News das Video nannte. Interessant ist auch die Frage: Wo kamen eigentlich die vielen Vögel her? Hat die Maschine sie beim Absturz »aufgesammelt«? Das Fleisch der Vögel sei jedenfalls »frisch« gewesen und habe normal und »lebendig« ausgesehen, sagt die Zeugin. Bei den Menschen sei das nicht der Fall gewesen. Und noch etwas ist auffällig: Man habe sehr viele Koffer gesehen, aber alle seien nur mit Wintersachen gepackt gewesen. »Aber es war Sommer. Es gab keine Sommersachen in den Koffern, lauter warme Sachen.«

Das Ganze ergibt ein schlüssiges Bild. Wie wir durch die Aussagen der Zeugin erfahren, waren nicht nur die Leichen alt, sondern auch die Fotos. Dass sich kein Handy einschalten ließ, könnte dafür sprechen, dass alle Handys kaputt waren – oder aber, dass die Akkus leer waren. Die Kleidungsstücke passten nicht zur Jahreszeit. Im Juli herrschen in Kuala Lumpur, am Bestimmungsort des Fluges MH 17, 23 bis 32 Grad.

Aus diesen »Kollateralbeweisen« kann man nur einen Schluss ziehen, nämlich dass hier tatsächlich alte Leichen am Absturzort lagen. Der nächste Beweis dafür sind das fehlende Blut, die wässrigen Pfützen, der Formalingestank und auch das weißliche bis grünliche Aussehen der Toten. Zum einen können das Fäulniszeichen sein, allerdings erst nach fünf bis zwölf Tagen! Zum anderen kann es sich auch um Schimmel gehandelt haben, wie er an nicht sorgfältig konservierten Leichen entsteht. Was dafür spricht, dass die Leichen nicht sorgfältig und/oder schon längere Zeit konserviert worden waren. Interessant ist auch die Verteilung der Leichen und des Formalingestanks. Wie die Zeugin berichtete,

  • lagen die meisten Toten auf einem »Haufen«;

  • stanken nicht die Leichen, sondern ein großer Rumpfteil in der Nähe am meisten nach Formalin.

Das deutet darauf hin, dass die Toten in einem mit Formalin getränkten Rumpfsegment untergebracht waren, das deshalb stärker stank als die Körper selbst. Das würde auch erklären, warum die meisten Leichen auf einem »Haufen« lagen. Das bisher Einzigartige an diesen Aussagen besteht in der Konsistenz von Beweisen und Kollateralbeweisen, also in der Stimmigkeit von Leichen- und Sachbefunden (Fotos, Kleidung etc.). Von der atmosphärischen Glaubwürdigkeit des ganzen Interviews einmal abgesehen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass sich jemand so etwas ausdenken würde. Die Beobachtungen der Zeugin sind umso glaubwürdiger, als sie alle zusammenpassen und ein schlüssiges Bild ergeben. Vom Beweiswert der Fotos ganz zu schweigen. Denn aus 10 000 Metern Höhe auf den Asphalt aufgeprallte Leichenteile, die nur in einer farblosen Pfütze liegen, sind einfach unmöglich.

Ein schlüssiges Mosaik

Dass die Frau keine Verwesung roch, ist kein Widerspruch zu bisherigen Aussagen. Auch in den bisherigen Zeugenaussagen war von Verwesungsgeruch nicht die Rede. So hat zum Beispiel auch der Hörensagen-Zeuge Igor Girkin nur davon berichtet, dass »viele der Passagiere von Flug MH 17 bereits tot waren, bevor die Maschine abhob«. »Er habe von Leuten am Absturzort gehört, dass ›eine erhebliche Zahl der Leichen nicht frisch waren‹, sagte er der Webseite Russkaja Wesna«, hieß es auf T-Online.

Genau das berichtet die Anna-News-Zeugin auch. Und der OSZE-Beobachter Michael Bociurkiw berichtete von »Leichen, die teilweise zu verwesen beginnen« (ebenda). Was sich wiederum mit der grünlichen Hautfarbe deckt, die die Zeugin beobachtet haben will. Von Verwesungsgeruch selbst haben also auch diese Zeugen nicht gesprochen, was natürlich erstens an der zumindest teilweise wirksamen Leichenkonservierung liegt und zweitens an dem dominanten Chemikaliengeruch. Mit anderen Worten gibt es nun bereits mindestens drei glaubwürdige Zeugenaussagen, die sich widerspruchsfrei ergänzen, wovon eine bereits in sich ein ausführliches und in sich schlüssiges Mosaik von Informationen darstellt: Die angeblichen Passagiere von Flug MH 17 waren in Formalin eingelegte, alte Leichen.

Kein Zweifel: Der Absturz von Malaysian Airlines Flug MH 17 sollte das zweite Sarajevo werden. Irgendjemand hat Russland und den ostukrainischen Rebellen einen Flieger voller Leichen vor die Füße geworfen: der ultimative Fehdehandschuh zum Beginn des Dritten Weltkrieges.>

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Focus online, Logo

17.9.2014: <Privatermittler wollen Unglück aufklären 30-Millionen-Kopfgeld auf MH17-Hintermänner ausgesetzt>

aus: Focus online; 17.9.2014;
http://www.focus.de/panorama/welt/30-millionen-dollar-fuer-hinweise-kopfgeld-auf-hintermaenner-des-mh-17-abschusses-ausgesetzt_id_4139107.html

Zur Person:
<Josef Resch arbeitet seit über 30 Jahren als Privatermittler. Im Jahr 2012 hatte er auf den damals  untergetauchten Hedgefondsmanager Florian Homm 1,5 Millionen Euro Kopfgeld ausgesetzt.>

Der Artikel:

<Auch neun Wochen nach dem Absturz der malaysischen Passagiermaschine MH17 kann das internationale Ermittlerteam keine Erkenntnisse zu den Ursachen liefern. Deshalb hat ein Privatermittler 30 Millionen Dollar Kopfgeld auf die Hintermänner ausgesetzt.

Die Aufklärung des Absturzes der malaysischen Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine steht vor einer spektakulären Wende. Nachdem auch neun Wochen nach der Katastrophe das internationale Ermittlerteam keine Erkenntnisse zu den Ursachen des Absturzes liefern kann, hat jetzt ein deutscher Privatermittler 30 Millionen Dollar für Hinweise auf die Hintermänner des mutmaßlichen Abschusses ausgesetzt.

Wer die Auftraggeber der Kopfgeldjagd sind, ist unbekannt. Wie das Wirtschaftsmagazin "Capital" berichtet, soll Josef Resch von der Wirtschaftsfahndung Wifka herausfinden, wer an der Tat beteiligt war und wer sie bis heute deckt. Neben den 30 Millionen Dollar bieten die anonymen Auftraggeber den Hinweisgebern auch eine neue Identität. 

Ukraine und Russland beschuldigen sich gegenseitig

Reschs Aufgabe ist es, die Hinweise zu sammeln, auszuwerten und zu verifizieren. Der Privatermittler ist überzeugt, dass die Belohnung Mitwisser der Tat animieren wird, auszupacken. "Jeder ist käuflich, es ist nur eine Frage der Summe", sagte Resch. Der Aufruf wurde am 17. September auf der Website Wifka veröffentlicht - in Deutsch, Englisch und Russisch. 

Am 17. Juli war die Maschine MH17 der Malaysia Airlines über der Ostukraine abgestürzt. Alle 298 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben. Die Ukraine, Russland und die prorussischen Separatisten beschuldigen sich gegenseitig, für den mutmaßlichen Abschuss verantwortlich zu sein.

Resch: "Vielleicht bin ich der nützliche Depp"

Wer hinter der Millionen-Offerte steckt, ist unbekannt. Nicht einmal der Privatermittler, kennt die Identität seiner Auftraggeber. Gegenüber "Capital" sagte Resch, dass es mehrere Treffen in verschiedenen Ländern gegeben hätte. Einer der Mittelsmänner habe mit Schweizer Akzent gesprochen, auch die 30 Millionen Dollar lägen in der Schweiz bei einer Bank. 

Resch vermutet, dass die Jagd politisch oder wirtschaftlich motiviert sei. "Wenn man sich fragt, wer so viel Geld investieren kann, bleiben nicht viele Möglichkeiten übrig", sagte Resch. "Vielleicht bin ich aber auch der nützliche Depp." Die Möglichkeit, dass ihm fingierte Beweise präsentiert werden sollen, um die russische oder ukrainische Regierung unter Druck zu bringen, schließt er nicht aus.

Resch seit über 30 Jahren Privatermittler

Aber Resch zweifelt nicht an der Ernsthaftigkeit seiner Auftraggeber. Allein für die Annahme des Auftrags hat er bereits 40.000 Euro erhalten, zudem weitere 500.000 Euro, die er im Erfolgsfall mit seinem Honorar verrechnen kann. "Capital" hat sich von dem Eingang des Geldes überzeugen können.>

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Stimme Russlands online,
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19.9.2014: <MH17-Absturz: Deutscher Privatdetektiv lobt 30 Millionen Dollar für Hinweise auf Drahtzieher aus>

Firma Wifka für Wirtschaftsfahndung und Inkasso

aus: Stimme Russlands online; 19.9.2014;
http://german.ruvr.ru/news/2014_09_19/MH17-Absturz-Deutscher-Privatdetektiv-lobt-30-Millionen-Dollar-fur-Hinweise-auf-Drahtzieher-aus-0286/


<STIMME RUSSLANDS
Ein deutscher Privatdetektiv bietet 30 Millionen Dollar für Hinweise auf die Verantwortlichen für den Absturz der malaysischen Passagiermaschine MH17 in der Ostukraine, schreibt die "Rossijskaja Gaseta" am Freitag.

Der 65-jährige Josef Resch war früher Nachtklubbesitzer. Seine Firma Wifka ist auf Wirtschaftsfahndung und Inkasso spezialisiert. Wie er der "Rossijskaja Gaseta" mitteilte, wurde er von einem anonymen Kunden beauftragt, die Hintermänner des Abschusses der malaysischen Maschine am 17. Juli ausfindig zu machen.

Resch geht nach folgendem Schema vor: Auf seiner Website wird eine Belohnung für Informationen versprochen, die bei den Ermittlungen hilfreich sein könnten. Das Geld sei auf einem Bankkonto in der Schweiz deponiert worden.

Resch behauptet, weder den Namen noch den Beruf des Auftraggebers zur Aufklärung der Flugzeug-Katastrophe in der Ukraine zu kennen. Er habe bereits mit einem Mittelsmann gesprochen und eine Vorauszahlung von 40.000 Euro erhalten. Der Mittelsmann sei 40 bis 50 Jahre alt und spreche mit einem Schweizer Akzent, so der deutsche Privatermittler. Das sei aber eine „gefährliche Geschichte“, und deshalb sind der Auftraggeber und Resch an der Veröffentlichung von Namen nicht interessiert.

Resch will nur warten, bis sich jemand bei ihm meldet, der Erkenntnisse zur Flugzeug-Katastrophe hat. Wie er die Glaubwürdigkeit der ihm übermittelten Informationen überprüfen könnte, wollte Resch per Telefon nicht sagen. Wie sein Informant eine neue Identität bekommen wird, wisse er nicht. Wahrscheinlich geht es um die Ausstellung eines neuen Passes mit falschem Namen. Am Wichtigsten sei, dass die Verwandten der gestorbenen Flugzeuginsassen erfahren, wer für deren Tod verantwortlich sei, so Resch.

Nach seinen Worten war er früher Beamter der Kriminalpolizei. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet er als Privatdetektiv. Seit etwa zehn Jahren führt er die Wirtschaftsdetektei Wifka. Früher hatte er ein anderes Detektivbüro und arbeitete eng mit der Polizei zusammen.

Wie der Berliner Strafrechtexperte Torsten Hippe sagte, sind derartige Ermittlungen quasi halblegal, doch ein definitives gesetzliches Verbot für solche Aktivitäten gibt es nicht.

Ronald Raschke vom Bundesverband deutscher Detektive sagte, weder die Firma Wifka noch Josef Resch seien Mitglieder des Verbandes. Er bezeichnete Resch als „ambitionierten Tagträumer“ und sagte, er habe Kontakte im „Capital“-Wirtschaftsmagazin, wo der Aufruf und das Kopfgeld veröffentlicht worden seien. Raschke vermutete, dass der Privatermittler kaum Geld habe und sich von seinem Gang in die Öffentlichkeit Profit erhofft. Ob sein Aufruf zum Absturz der Boeing ernst zu nehmen ist, konnte Raschke nicht sagen, aber es sei frevlerisch und unzulässig, Spekulationen um die Tragödie in die Welt zu setzen. RIA Novosti/STIMME RUSSLANDS>

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Deutsche Wirtschaftsnachrichten online, Logo

29.11.2014: Wrackteile von MH17 werden vernichtet, um die Beweise der Fälschung zu vernichten

aus: Deutsche Wirtschaftsnachrichten online: MH17: Aufklärung wird unmöglich, Wrackteile werden "entsorgt"; 29.11.2014;
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2014/11/29/mh17-aufklaerung-wird-unmoeglich-wrackteile-werden-entsorgt/

<Die Niederlande und die Rebellen im Osten der Ukraine haben sich darauf geeinigt, die letzten Wrackteile von MH17 zu entsorgen. Warum die für eine Aufklärung wichtigen Wrackteile nun einfach in den Müll geworfen werden, ist völlig unverständlich.

Alle Wrackteile, die nicht von den niederländischen Ermittlern mitgenommen wurden, werden jetzt in der Ostukraine entsorgt.

Die Brucheile werden entsorgt. Gemäß dem mit den Holländern unterzeichneten Protokoll haben sie nur jene Fragmente mitgenommen, die sie für die Ermittlung benötigen. Den Rest werden wir einsammeln und entsorgen“, zitiert Ria Nowosti den Vizesprecher des Volksrates der selbsterklärten Donezker Volksrepublik Denis Puschilin.

Warum wichtige Wrackteile nun einfach in den Müll geworfen werden, ist völlig unverständlich. Bei normalen Flugzeugabstürzen werden alle noch so kleinen Teile gesammelt, um ein Puzzle über den Absturz erstellen zu können. In vielen Fällen geben die Wrackteile wichtige Aufschlüsse über die Ursache des Absturzes. Im Fall von MH17 scheint es indessen weder vom Westen noch von Russland ein gesteigertes Interesse an einer umfassenden Aufklärung zu geben. Gut möglich, dass die Geheimdienste zusammenarbeiten und verhindern wollen, dass die öffentliche Debatte über das Verbrechen ein schlechtes Licht auf ihr Wirken werfen könnte. 

Am vergangenen Sonntag – vier Monate nach dem Absturz der Passagiermaschine – ist die Bergung von Wrackteilen von Seiten der Niederlande abgeschlossen. Insgesamt seien in der Woche davor zwölf Eisenbahnwaggons und zwei Tieflader mit Trümmern der Boeing 777 der Malaysia Airlines beladen worden, teilte der niederländische Untersuchungsrat für Sicherheit (OVV) am Sonntag mit. Darunter seien Teile des Cockpits sowie des Leitwerks.

Von der ostukrainischen Stadt Charkow aus sollen die Teile in die Niederlande gebracht werden, wo eine Expertenkommission nach der Ursache des Absturzes forscht. Dafür soll unter anderem eine Rekonstruktion von Teilen des Flugzeugs erstellt werden.

Außer Wrackstücken konnten weitere sterbliche Überreste und persönliche Gegenstände geborgen werden, die ebenfalls in den Niederlanden untersucht werden. Dort haben Gerichtsmediziner inzwischen fast alle 298 Opfer des MH17-Absturzes identifiziert, von denen die meisten Niederländer waren.>

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15.4.2015: <MH 17 und KAL 007 – gleiche Taktik, vorsätzliche Lügen> - Parallelen der Propaganda von MH17 und dem koreanischen Jumbo von 1983

aus: Anderwelt online; 15.4.2015;
http://www.anderweltonline.com/wissenschaft-und-technik/luftfahrt-2015/mh-17-und-kal-007-gleiche-taktik-vorsaetzliche-luegen/

<Von Peter Haisenko 

Manchmal findet man ein publizistisches Juwel, das es heute so nicht mehr gibt. Die Transatlantiker wissen das zu verhindern. DIE ZEIT berichtete am 4. Oktober 1996 darüber, wie die Fakten über den Abschuss der KAL 007 am 31. August 1983 von den USA propagandistisch verfälscht worden sind. Es handelt sich hierbei sicher nicht um das einzige Mal und die Parallelen zu MH 17 drängen sich geradezu auf.

Mancher erinnert sich noch daran, wie der Sowjetunion von den USA vorgeworfen wurde, kaltblütig eine B 747 der Korean Airlines mit 269 Zivilisten an Bord abgeschossen zu haben. Die Empörung war groß und wieder einmal war der Nachweis erbracht, wie menschenverachtend das Sowjetimperium seine Interessen verfolgt. Erst 13 Jahre später erfolgte die Aufklärung darüber, dass der wahre Sachverhalt von der US-Propaganda unterdrückt worden war. Zu dieser Zeit war das aber nicht mehr als eine Randbemerkung der Geschichte. Niemand verlangte mehr nach einer Erklärung der US-Regierung zu ihren damaligen Lügen.

Ich stelle hier den Artikel der Zeit in vollem Umfang vor: (Quelle: http://www.zeit.de/1996/41/Die_Wahrheit_ueber_Flug_007 )

Die Wahrheit über Flug 007

Die USA nutzten den Abschuß der koreanischen Maschine zu einer Propaganda-Aktion gegen die Sowjetunion


Da wir darauf aufmerksam gemacht worden sind, dass es urheberrechtliche Probleme speziell mit der „Zeit Verlagsgruppe“ geben könnte, muss ich Sie darum bitten, den Artikel über KAL 007 von Snyder direkt unter dem angegebenen Link zu lesen. Bitte machen Sie sich die kurze Mühe, denn dieser Artikel ist zum weiteren Verständnis notwendig.

 

Hier nochmals der Link: http://www.zeit.de/1996/41/Die_Wahrheit_ueber_Flug_007

Parallelen zu MH 17

Soweit der der Bericht von Snyder. Betrachten wir nun, dass zur Zeit des Abschusses der MH 17 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der gesamte Funkverkehr in der Gegend von AWACS-Flugzeugen der NATO aufgezeichnet worden ist, ebenso wie die anderen Flugbewegungen in der Nähe des Absturzortes – inklusive der Anwesenheit ukrainischer Kampfflugzeuge. Wie „gefährlich“ für die US-NATO-Strategie müssen folglich diese Aufzeichnungen sein, dass, im Gegensatz zu KAL 007, nicht einmal Ausschnitte davon zur propagandistischen Verwendung taugen. Über jegliche Aufzeichnungen wird der Mantel des Schweigens verhängt. Auch Satelliten-Aufzeichnungen werden geheim gehalten.

Wer einmal lügt....

Snyders Bericht schweigt sich darüber aus, dass die USA durchgängig im Radarschatten von Zivilflugzeugen Spionageflüge gegen die Sowjetunion durchgeführt haben. So auch im Fall KAL 007. Zu dieser Zeit war es den sowjetischen Radartechnikern nicht möglich, Zivilflugzeuge von Spionageflügen zu unterscheiden, wenn sich das Spionageflugzeug nur dicht genug am zivilen Flugzeug aufhielt, was die Piloten der Zivilmaschine nicht bemerken konnten. Im Fall KAL 007 handelte es sich also um einen tragischen Irrtum, provoziert von der aggressiven amerikanischen Spionage innerhalb des sowjetischen Luftraums, was auch damals ein Verstoß gegen internationales Recht, ein kriegerischer Akt war.

Wir wissen also aus Snyders Bericht, dass die USA nicht nur im Irak-Krieg vorsätzliche Lügen und Verfälschungen eingesetzt haben, sondern dass sie noch nie davor zurückgeschreckt sind, ihre Gegner zu diffamieren, wann immer sich die Gelegenheit dazu bot, auch wenn es noch so weit hergeholt war. Wenn wir nun noch vergleichen, mit welcher Geschwindigkeit ein Schuldiger für den Absturz der German Wings präsentiert worden ist, muss man sich nochmals besonders intensiv die Frage stellen, warum die Aufklärung der Ursachen des Absturzes der MH 17 seit nunmehr neun Monaten verschwiegen, verzögert und mit neuen Lügen verschleiert wird.

Eines muss jedem klar sein: Die USA, die NATO und auch unsere Regierung verfügen – wiederum mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit – über alle Informationen, die den Schuldigen am Absturz der MH 17 festnageln können. Dass sie diese Beweise nicht der Öffentlichkeit vorlegen, kann nur einen Grund haben: Russland oder irgendwelche Separatisten waren es nicht. Die Beweislage dafür muss sogar so eindeutig sein, dass nicht einmal verfälschende Auszüge präsentiert werden, die Russland als Schuldigen erscheinen lassen könnten.

Welche Verfälschung der Wahrheit wird im nächsten Bericht präsentiert?

Im Juli 2015 muss nach internationaler Gepflogenheit der nächste Bericht zu MH 17 veröffentlicht werden. Ich bin schon sehr gespannt, mit welchen sybillinischen Formulierungen dieser „Bericht“ aufwarten wird, um weiterhin die Ergebnisse der Untersuchung zu verbergen. Vergessen wir nicht, dass der Ukraine das Recht zugestanden worden ist, darüber zu befinden, was veröffentlicht werden darf. Diese Tatsache an sich ist ein Rechtsbruch, denn in keinem rechtsstaatlichen Verfahren darf einem möglichen Täter das Recht zuerkannt werden, darüber zu bestimmen, was gegen ihn verwendet werden darf.

Leider muss festgestellt werden, dass sich die USA bereits seit Jahrzehnten über jedes (internationale) Recht gestellt haben. Ihre Soldaten dürfen nicht vor den internationalen Gerichtshof in Den Haag zitiert werden, gleichgültig, was sie verbrochen haben. Genauso wenig wie irgendjemand auf die Idee kommen könnte, US-Drohnenmorde zur Anklage zu bringen oder gar mit Sanktionen zu belegen.

Das Kalkül: Mit der Zeit erlahmt das Interesse

Wie frech die US-Regierung bereits bei mehreren Flugzeugunglücken die Wahrheit ins Gegenteil verkehrt haben, will ich an dieser Stelle nur an zwei Beispielen aufzeigen: TWA 800, die am 17 Juli 1996 vor Long Island abgeschossen worden ist: mit einer Rakete von einem amerikanischen Kriegsschiff. Nicht nur in diesem Fall wurden sogar die Fachleute, die Fluggesellschaften und Piloten belogen und mit einem gefälschten „Aufklärungsergebnis“ ruhig gestellt. Der Chefermittler der US-Flugsicherheitsbehörde hat sogar den Kongress belogen, indem er etwa 700 Augenzeugen als inexistent weggelogen hat, um die Schuld der US-Marine zu verbergen. Auch der Abschuss der italienischen Itavia 870 am 27. Juni 1980 durch ein US-Kampfflugzeug ist zehn Jahre als unaufgeklärt weggelogen worden, bis die Wahrheit niemanden mehr vom Hocker reißen konnte.

So ist zu befürchten, dass auch der Abschuss der MH 17 innerhalb der nächsten zehn Jahre mindestens in demselben unaufgeklärten Zustand verbleiben wird, der die Öffentlichkeit spaltet. Die eine Hälfte glaubt den Lügen der USA und NATO, die andere darf sich nicht sicher sein, ob ihre Gegenansicht nun wirklich die richtige ist. Ich denke, gerade für diese selbstständig denkende Hälfte dürfte es wichtig sein, sich in diesem Zusammenhang an KAL 007 zu erinnern. Hier wissen wir, dass gefälscht, unterdrückt und gelogen worden ist. Die Wahrscheinlichkeit, dass die USA-NATO auch im Fall MH 17 genauso brutal lügt und fälscht, wird mit dem Wissen über ähnliche Fälle der Vergangenheit mehr und mehr zur Gewissheit. Wie gesagt, wer einmal lügt...>

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13.7.2020: Holland rufmordet Russland, Russland habe MH17 abgeschossen und klagt Russland in Den Haag an:
Niederländische Regierung klagt Russland wegen MH17 vor dem Europäischen Menschengerichtshof an

Gericht im MH17-Prozess. Bild: de Rechtspraak

Über die Motive dieses Schritts parallel zum laufenden MH17-Prozess lässt sich rätseln. Unzufriedenheit mit dem Verfahren oder der von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Beweislage?

Das Gericht im MH17-Prozess hatte nach der Anhörung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung von Oleg Pulatow, der ebenso wie die weiteren Angeklagten der Verhandlung fernbleibt, in der letzten Sitzung am 3. Juli beschlossen, weitere Ermittlungen gegen den Einspruch der Staatsanwaltschaft zuzulassen und der Verteidigung Zeit zu geben, die 40.000-seitige Ermittlungsakte zu studieren und mit dem Angeklagten in Russland zu sprechen. Das deutet darauf hin, dass sich der Prozess über Jahre hinziehen könnte und dass die Richter zumindest dem Anschein nach versuchen, eine faire Verhandlung stattfinden zu lassen.

Überraschend kam nun die…..

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Amsterdam 17.7.2020: So hat das keinen Sinn mit einem Prozess wegen MH17:
MH17-Prozess: „Anklage ist unhaltbar“ – Politikwissenschaftler van der Pijl





https://deutsch.rt.com/international/154677-niederlaendisches-gericht-verurteilt-angeklagte-mh17/

Das Strafgericht im niederländischen Schiphol hat am Donnerstag das Urteil in dem den Abschuss der MH17 im Juli 2014 betreffenden Strafverfahren gegen mehrere Militärs der Donezker Volksrepublik verkündet. Es sprach drei der Angeklagten der Beteiligung am 298-fachen Mord für schuldig. Den Angeklagten Pulatow sprach das Gericht frei.

Das niederländische Strafgericht in Schiphol hat am Donnerstag das Urteil in dem Strafverfahren gegen mehrere Militärangehörige der Volksrepublik Donezk, die der Beteiligung am Abschuss des MH17-Fluges im Sommer 2014 über dem Donbass beschuldigt werden, verkündet. Es sprach drei der Angeklagten, darunter den als Strelkow bekannten Oberst a. D. Girkin, der damals Verteidigungsminister der Volksrepublik Donezk (DVR) war, des Mordes in 298 Fällen schuldig und verurteilte sie zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Den Angeklagten Pulatow sprach das Gericht frei. 

Das Gericht geht bei der Verkündung die relevanten rechtlichen Fragestellungen Punkt für Punkt durch. Die Frage der Schuld wird erst am Ende der Verkündung beantwortet. Der Vorsitzende hat jedoch vor Beginn der Verkündung bereits mitgeteilt, das Gericht sei überzeugt, dass der MH17-Flug durch eine BUK-Rakete abgeschossen wurde, die aus der Nähe des Ortes Perwomaiskoe abgefeuert worden war.

Das Gericht sieht Russland als in den zum Zeitpunkt des Abschusses nach seiner Überzeugung bereits laufenden militärischen Konflikt durch eine "umfassende Kontrolle der Organe der DVR" involviert an. Es sieht sich in dem Fall als international zuständig an, weil die Ukraine der Strafverfolgung zugestimmt habe. 

Der Vorsitzende macht der Staatsanwaltschaft Vorwürfe wegen gesetzeswidrigen Umgangs mit den Materialien des Strafverfahrens. Die Materialen seien verfrüht öffentlich gemacht worden, die Anklageschrift habe sich nicht mit entlastenden Umständen auseinandergesetzt. Das betreffe die Rechte der Angeklagten auf ein faires Verfahren, da sie sich einer vorzeitigen öffentlichen Vorverurteilung ausgesetzt sahen. Das Gericht sieht sich jedoch nicht gezwungen, das Strafverfahren deshalb einzustellen. Das gelte auch für andere Verfahrensverstöße und Verstöße gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens. 

Seine Überzeugung zum Abschussort leitet das Gericht aus Fotoaufnahmen der Inversionsspur und Aussagen eines Zeugen zum Entstehungszeitpunkt und -ort dieser Aufnahme her. Zwar deutete diese Aufnahme nur eine grobe Richtung des Raketenfluges an, das Gericht sieht sich dennoch in der Lage, "in Zusammenschau mit anderen Umständen" Perwomaiskoe als Abschussort anzunehmen. Zusätzlich beruft sich das Gericht auf abgehörte Telefonate, die das belegen sollen. Ein weiterer Zeuge (vom Gericht als "Zeuge M85" bezeichnet") hat bekundet, eine mobile BUK-Abschussrampe in der Nähe des Ortes gesehen zu haben, der eine Rakete gefehlt habe.

Die Gegenbeweise, die durch mehrere Sachverständigengutachten des Konzerns Almas-Antei (Hersteller der BUK-Raketen) beigebracht wurden, werden vom Gericht wegen der Staatsnähe des Konzerns zurückgewiesen. Zudem habe Almas-Antei ein Eigeninteresse am Ausgang des Prozesses und sei deshalb kein "unabhängiger Sachverständiger" im Sinne des niederländischen Strafprozessrechts. 

Auch andere Gegengutachten werden vom Gericht zurückgewiesen. Diese hätten "lediglich" die Ergebnisse des Almas-Antei-Gutachtens befürwortet, ohne eine eigene Untersuchung. 

Da das Gericht überzeugt ist, dass eine BUK-Rakete, die aus dem Ort Perwomaiskoe abgeschossen wurde, den MH17-Flug traf, sehe es sich daher auch nicht verpflichtet, alternative Hypothesen wie den Abschuss einer ukrainischen BUK-Rakete aus dem Ort Saroschtschenskoe "exzessiv" zu untersuchen.

Bei der Beurteilung der individuellen Rolle der Angeklagten stützt sich das Gericht auf abgehörte Telefonate, hinsichtlich der es keine Zweifel hat, dass sie echt sind. 

Der Angeklagte Dubinski habe den Transport der BUK-Abschussanlage in den Donbass organisiert, der Angeklagte Chartschenko habe die Befehle von Dubinski beim Transport ausgeführt, der Angeklagte Pulatow habe diesen im Donbass in Empfang genommen. Der Angeklagte Girkin war verantwortlich für den Aufbau des Waffenarsenals der Donezker Volksrepublik und habe die Kämpfe gegen die ukrainischen Truppen befehligt.

Das Gericht sieht sich nicht in der Lage zu rekonstruieren, wie die Mannschaft der BUK-Anlage gehandelt und wer den Befehl zum Start der Rakete gegeben habe. Es ist dennoch überzeugt, dass der Start absichtlich erfolgte, die Mannschaft aber glaubte, ein militärisches Ziel anzuvisieren. Die Angeklagten genießen nach Auffassung des Gerichts trotzdem keine militärische Immunität, sie haben die BUK-Raketen daher genauso wenig abschießen dürfen "wie jeder andere Bürger". Es mache daher keinen Unterschied, dass die Handelnden ukrainische Militärpiloten töten wollten, auch dies sei ihnen nicht erlaubt gewesen. Nach Auffassung des Gerichts hebe der Irrtum daher die Vorsätzlichkeit der Tötung der MH17-Passagiere und Besatzungsmitglieder nicht auf.

Anders sieht es nach Auffassung des Gerichts hinsichtlich des Angeklagten Girkin aus: Diesem sei nicht nachzuweisen, dass er zum Zeitpunkt des Vorfalls wusste, dass die DVR über eine BUK-Anlage verfügt. Dennoch sei auch ihm der Abschuss zuzurechnen, da er von vorhergehenden Abschüssen ukrainischer Flugzeuge mit anderen Mitteln gewusst habe und nichts dagegen unternommen habe. Er sei in der Lage gewesen, die Handlungen seiner Mitangeklagten zu unterbinden und habe es unterlassen. 

Hinsichtlich des Angeklagten Pulatow sieht das Gericht keinen Nachweis der Beteiligung. Zwar habe er wie der Angeklagte Girkin dem Einsatz von BUK-Luftabwehr nicht widersprochen und nichts dagegen unternommen. Anders als bei Girkin sieht das Gericht bei Pulatow keine organisatorische Stellung in der Befehlskette, mit der er den Einsatz der BUK hätte unterbinden. Pulatow werde vom Gericht daher freigesprochen.

Bei der Strafzumessung hat das Gericht nach seinen Angaben berücksichtigt, dass ein militärisches Flugzeug abgeschossen werden sollte und ein ziviles nur versehentlich abgeschossen wurde. Dennoch verurteilte es alle drei schuldig gesprochenen Angeklagten zu lebenslanger Haft und damit zur Höchststrafe.




https://deutsch.rt.com/international/154810-niederlaendisches-gericht-ignoriert-unbequeme-beweise/

Am Donnerstag hat ein niederländisches Gericht ein Urteil über den Absturz des Flugs MH17 bei Donezk im Juli 2014 gefällt. Demnach sei das malaysische Flugzeug von Milizionären der DVR abgeschossen worden. Allerdings wurden während des gesamten Prozessverlaufs "unbequeme" Beweise vom Gericht ignoriert.

Am Donnerstag hat ein Gericht in Den Haag drei Personen wegen des Abschusses des Flugzeugs MH17 der Malaysia Airlines und des damit verursachten Todes von 298 Passagieren und Besatzungsmitgliedern im Jahr 2014 für schuldig befunden. Das Gericht erklärte, die Schuld des russischen Staatsbürgers und ehemaligen Befehlshabers der Milizionäre der DVR Igor Girkin (Strelkow) sowie zweier seiner Untergebenen – des russischen Bürgers Sergei Dubinski und des ukrainischen Bürgers Leonid Chartschenko sei erwiesen. Sie wurden in Abwesenheit zu jeweils lebenslänglichen Haftstrafen verurteilt und außerdem verpflichtet, den Angehörigen der Verstorbenen eine Entschädigung von mindestens 16 Millionen Euro zu zahlen.

Nach der Beurteilung durch dieses Gericht sei das Flugzeug mit der Flugnummer MH17 im Jahr 2014 unter Einsatz eines Luftabwehrsystems 9K37 Buk abgeschossen worden. Die dabei eingesetzte Rakete sei aus der Ortschaft Perwomaiskoje abgefeuert worden, die zum damaligen Zeitpunkt unter der Kontrolle durch die DVR-Miliz stand. Einer der angeblich Beteiligten, der Kommandant der Donezker Hauptaufklärungsverwaltung Oleg Pulatow, wurde freigesprochen. Das Gericht fand keine überzeugenden Beweise, dass Pulatow zum Einsatz des Buk-Luftabwehrsystems beigetragen hätte. Es ist dabei anzumerken, dass Pulatow der einzige Angeklagte war, dessen Interessen von einem Anwalt vertreten werden konnten. Das niederländische Gericht konnte die Argumente der Verteidigung von Pulatow nicht widerlegen und sah sich veranlasst, Pulatow von allen Anschuldigungen freizusprechen.

In ihrem Urteil räumten die niederländischen Richter ein, dass das Ziel der Buk-Rakete ein Militärflugzeug gewesen war, so dass die malaysische Maschine versehentlich abgeschossen worden sei. Doch wie der vorsitzende Richter Hendrik Steenhuis betonte, schließe ein solcher Fehler einen Vorsatz nicht aus. Im Urteil wurde außerdem betont, dass die angeklagten Milizionäre über keinen Kombattanten-Status verfügten und somit überhaupt kein Recht hatten, die Rakete abzufeuern.

Die Katastrophe hatte sich am 17. Juli 2014 ereignet. Ein Flugzeug vom Typ Boeing 777 der Malaysia Airlines war auf dem Flug MH17 von Amsterdam nach Kuala-Lumpur in der Nähe von Donezk abgestürzt. Sämtliche Passagiere und Besatzungsmitglieder kamen dabei ums Leben. Kiew legte die Tragödie umgehend den Milizionären der DVR zur Last. Dabei übertrug die Ukraine ihre Rechte auf eine Untersuchung an die Niederlande, vertreten durch den Untersuchungsrat für Sicherheit, und an ein internationales "Gemeinsames  Ermittlungsteam" (Joint Investigation Team: JIT).

Wie der erste stellvertretende Vorsitzende des russischen Föderationsrats für internationale Angelegenheiten Wladimir Dschabarow gegenüber der Nachrichtenagentur RIA Nowosti erklärte, sei das jetzige Urteil vorhersehbar gewesen, allerdings sei es dennoch juristisch nichtig. Der Leiter des Duma-Komitees für internationale Angelegenheiten Leonid Sluzki bezeichnete seinerseits das Urteil als politisch motiviert und wies dabei insbesondere auf einen Mangel an Beweisen hin. Er erklärte der Nachrichtenagentur TASS, dass russische Spezialisten zu keinem Zeitpunkt für die Teilnahme an den Ermittlungen des JIT zugelassen wurden.

Dabei erinnerte RIA Nowosti daran, dass Russland die Aufzeichnungen seiner Radaranlagen für das Gebiet, aus dem die Rakete abgefeuert wurde, veröffentlicht hatte. Die Ukraine weigerte sich indessen, entsprechende Angaben und Aufzeichnungen ihrer drei Radaranlagen sowie der Tonaufzeichnungen der Gespräche zwischen dem Flugpersonal und den Fluglotsen dieses Fluges offenzulegen.

Außerdem hätten die Ermittler des JIT die von Russland bereitgestellten detaillierten Angaben des Herstellers von Buk-Luftabwehrsystemen, des russischen Konzerns Almas-Antei ignoriert, fügte Sluzki hinzu. Die von Almas-Antei dreifach angestellten Modellierungen zeigten, dass das malaysische Flugzeug durch eine Rakete abgeschossen wurde, die von einem Punkt 3,5 Kilometer südlich der damals von ukrainischen Streitkräften besetzten Ortschaft Saroschtschenskoje abgefeuert wurde. Dabei handelte es sich um eine Rakete vom Typ 9M38, die seit 1986 nicht mehr produziert wird und die seit 2011 von den russischen Streitkräften nicht mehr eingesetzt wird, so die Ausführungen von Almas-Antei weiter. Ein Abschuss mit einer russischen Rakete des moderneren Typs 9M38M1 sei indessen ausgeschlossen, da keine für diese Modifikation charakteristischen Beschädigungen am rekonstruierten Flugzeugwrack vorgefunden wurden.

Zusätzlich veröffentlichte Russlands Verteidigungsministerium im Jahr 2018 auch noch Unterlagen, die anhand der damals von der niederländischen Seite vorgelegten Seriennummer auf den Trümmern der Rakete deren Weg von der Herstellung der Waffe bis zur Militäreinheit, in der die Rakete stationiert wurde, nachverfolgen lassen. Demnach sei die Rakete im Jahr 1986 an eine Militäreinheit in der damaligen Ukrainischen SSR übergeben worden. Die Rakete wurde auch zu keinem Zeitpunkt zurück nach Russland  verlegt, während die entsprechende Einheit der ukrainischen Streitkräfte seit 2014 von Kiew bei Kämpfen im Donbass eingesetzt wurde.

Der Doktor der Rechtswissenschaften Professor Anatoli Kowler verwies auf ernste Verfahrensmängel bei dem Prozess in den Niederlanden. In einem Interview erklärte er der Zeitung Wsgljad:

"Russland wurde nie in das JIT aufgenommen, obwohl auch Australien und Malaysia dort aufgenommen wurden, mit der alleinigen Begründung, dass sich unter den Verstorbenen Staatsangehörige dieser Länder befanden. Doch bei allem Respekt, wo liegt Australien und wo der Tatort?"

Kowler erinnerte außerdem auf die von Pulatows Verteidigern vorgebrachten Anträge, Zeugen der Verteidigung in dem Prozess einzubeziehen. Diese Anträge wurden vom Gericht zurückgewiesen. Damit sei nach Kowlers Meinung ganz klar das im Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden. Kowler räumte ein:

"Trotzdem zeigte das Gericht eine gewisse Objektivität und wies darauf hin, dass keine Beweise vorliegen, dass Russland als Staat an dieser Katastrophe mitschuldig ist."

Der ehemalige Vertreter Russlands beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Pawel Laptew äußerte die Ansicht, dass es sich bei dem Flugzeugabsturz und dem Urteil darüber um eine Provokation handelte, die "von Anfang bis Ende von den USA mit initiiert und durchdacht war". Er erklärte das so:

"Die USA legten ihre Satellitenbilder nicht vor. Danach übten sie Druck auf das internationale Gemeinsame Ermittlungsteam und auf die Rechtspflegebehörden aus, damit diese nicht mit Russland zusammenarbeiten, trotz Moskaus Aufrufen zur Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit."

Der stellvertretende Leiter der Abteilung für Information und Publikation des russischen Außenministeriums Iwan Netschajew kündigte an, dass Russland das Urteil des Den Haager Gerichts untersuchen werde: "In solchen Fragen spielt jedes Detail eine Rolle." Wenig später erschien auf der Seite des russischen Außenamtes eine Erklärung, die verkündete:

"Sowohl der Verlauf als auch die Ergebnisse des Verfahrens zeugen davon, dass ihm  ein politischer Auftrag zugrunde lag, die von Den Haag und ihren Mitstreitern unterstützte Version über Russlands Mitschuld an der Tragödie zu bestätigen."

Während des gesamten Prozesses befand sich das Gericht in Den Haag unter einem beispiellosen Druck vonseiten niederländischer Politiker, Kulturschaffender und Medienvertreter, die ein politisch motiviertes Urteil erzwangen, fügte das Ministerium hinzu. Es verwies ferner auf einige zweifelhafte Details in der Position aufseiten der Ankläger.

Das Urteil sei mit Aussagen anonymer Zeugen sowie mit Angaben zweifelhaften Ursprungs sowie mit den vom Sicherheitsdienst der Ukraine (SBU) vorgelegten Unterlagen begründet, merkte das Ministerium an. Dabei ist der SBU der Ukraine in diesem Fall nicht nur eine befangene Partei, sondern wurde mehrmals der Vorlage falscher oder sich widersprechender Aussagen überführt. Das Ministerium erklärte weiter:

"Dagegen wurden die vom russischen Verteidigungsministerium freigegebenen Dokumente, die die Übergabe der Rakete mit der gleichen Seriennummer wie der auf dem Absturzort gefundenen an die Ukraine bestätigen, nicht beachtet."

Die Richter hätten außerdem die zum Zeitpunkt der Katastrophe von einem US-amerikanischen Satelliten über Donezk gefertigten Bildaufnahmen nicht erhalten. Auf eine entsprechende Anfrage antworteten die USA mit einer ausdrücklichen Weigerung, doch hätte auch dies keine kritischen Fragen vonseiten des Gerichts zur Folge gehabt.

Kowler wies ebenfalls darauf hin, dass während des Verfahrens nur "bequeme" Zeugenaussagen in die Beweisgrundlage aufgenommen wurden. So wurden etwa Aussagen über den Abschuss einer Rakete aus der von ukrainischen Streitkräften besetzten Ortschaft Amwrossijewka ignoriert. Die Begründung lautete, dass diese Zone zu weit von dem Punkt entfernt sei, an dem das Flugzeug von den Radaren verschwunden war. Kowler erklärte dazu:

"Diese Praxis wird als selektive Anwendung von Beweismitteln bezeichnet. Alle von den Anwälten verlangten Beweise müssen im Prozess verwendet werden. Obwohl sich die niederländische Justiz durch ein hohes Maß an Akribie und Skrupellosigkeit auszeichnet, scheinen in diesem Fall Ausnahmen gemacht worden zu sein."

Der Jurist merkte außerdem an, dass das Urteil ausgerechnet zu einem Zeitpunkt verkündet wurde, als wenige zuvor Tage eine mittlerweile nachweislich ukrainische S-300-Luftabwehrrakete auf polnischem Gebiet einschlagen war und dort zwei Zivilisten getötet hatte:

"Zuallererst wurden Vorurteile verkündet, dass diese Rakete von russischer Seite gekommen sei, doch später waren die USA noch objektiv genug, um die Beteiligung der Ukraine einzuräumen. Leider war solch eine Objektivität bei dem ganzen Verfahren über MH17 nicht gegeben."

Die Frage, ob Kiew dafür verantwortlich sei, dass der Luftraum über einem umkämpften Gebiet nicht gesperrt worden war, wurde schließlich vom Gericht überhaupt nicht berücksichtigt. Dabei sei es erwiesen, dass im Gebiet der von Kiew veranlassten sogenannten "Anti-Terror-Operation" ukrainische Luftabwehrsysteme, darunter vom Typ Buk, mit aktivierten Radaren und in Gefechtsbereitschaft stationiert wurden, erklärte das russische Außenministerium.







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