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25.4.2006: <Armenier-Mahnmal in Marseille [zum Völkermord an den Armeniern von 1915 eingeweiht]aus: Die Welt, 25.4.2006; http://www.welt.de/data/2006/04/25/878280.html
Marseille - Mehr als 2000 Menschen haben in Marseille an der Einweihung eines Mahnmals zur Erinnerung an den Völkermord an den Armeniern im Ersten Weltkrieg teilgenommen. Die verkleinerte Nachbildung des in der armenischen Hauptstadt Eriwan stehenden Denkmals trägt die Inschrift "Zur Erinnerung an 1 500 000 Armenier, Opfer des ersten Völkermords des 20. Jahrhunderts, begangen von der türkischen Regierung 1915". In Marseille lebt mit 80 000 Mitgliedern die grösste armenische Gemeinde Frankreichs. Ankara räumt lediglich ein, dass zwischen 1915 und 1917 bei kriegsbedingten Unruhen im Osmanischen Reich 300 000 Armenier umgekommen seien.>
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23.1.2012: Verurteilung eines "nationalen" Türken in der Schweiz im Jahre 2007 wegen Leugnung des Völkermord gegen Armenier
aus: 20 minuten online: Armenienfrage: Genozid-Gesetz entzweit Türkei und Frankreich; 23.1.2012;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/Genozid-Gesetz-entzweit-Tuerkei-und-Frankreich-21260486
<In der Schweiz sind Leugner des Völkermords an den Armeniern bereits letztinstanzlich verurteilt worden. Als Basis dazu dient die Anti-Rassismus-Strafnorm.
Der Linksnationalist Dogu Perinçek hatte 2005 in Reden in Opfikon, Köniz und Lausanne den Genozid von 1915 an den Armeniern im Osmanischen Reich als «internationale Lüge» bezeichnet. Dies brachte ihm eine Klage wegen Rassendiskriminierung ein.
Im März 2007 verurteilte ihn das Strafgericht des Bezirks Lausanne zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 100 Franken und 3000 Franken Busse. Zudem musste er der Gesellschaft Schweiz-Armenien (GSA) 1000 Franken zahlen.
Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im Juni 2007. Das Bundesgericht wies im Dezember die Beschwerde Perinçeks gegen diesen Entscheid ab, womit die letzte Instanz in der Schweiz dem Urteil zustimmte. Die Gesellschaft Schweiz-Armenien bezeichnete die Verurteilung damals als Weltpremiere.
Perinçek kündigte daraufhin an, den Entscheid an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiterzuziehen. Das Urteil steht aus, da Perinçek 2008 in Ankara in der Verschwörungsaffäre «Ergenekon» angeklagt wurde.
Heftige Proteste der Türkei
Das Bundesgericht bestätigte 2010 auch die Verurteilung wegen Rassendiskriminierung gegen den türkischen Nationalisten Ali Mercan und zwei Mitstreiter. Sie hatten 2007 den Völkermord an den Armeniern als Lüge bezeichnet.
In der Wissenschaft und der Öffentlichkeit herrsche ein breiter Konsens über die Einstufung als Völkermord. Daran ändere nichts, dass einzelne Staaten den Genonzid an den Armeniern nicht anerkennen würden, begründete das Bundesgericht seinen Entscheid.
Aus den gleichen Gründen wie im Fall Perinçek war im Frühling 2005 ein Verfahren gegen den türkischen Historiker und Regierungsberater Yusuf Halacoglu eröffnet worden. Er hatte den Genozid 2004 in Winterthur geleugnet. Das Verfahren musste aber sistiert werden, da Halacoglu nicht mehr in die Schweiz zurückkehrte und deshalb nicht einvernommen werden konnte.
Die Verfahren und Urteile in der Schweiz waren jeweils von heftigen Protesten der Türkei begleitet. Für längere Zeit waren die Beziehungen beider Länder angespannt. Die Türkei sagte in diesen Jahren mehrere Treffen mit Bundesräten ab. (sda) >
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23.1.2012: Frankreichs neues Völkermordgesetz betrifft auch die Türkei und Armenien - und die türkische Regierung will weiterleugnen
aus: 20 minuten online: Armenienfrage: Genozid-Gesetz entzweit Türkei und Frankreich; 23.1.2012;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/Genozid-Gesetz-entzweit-Tuerkei-und-Frankreich-21260486
<Den Völkermord an den Armeniern zu leugnen ist in Frankreich neuerdings illegal: In Paris hat der Senat ein kontroverses Völkermordgesetz verabschiedet. Die Türkei will nun Frankreich einklagen.Begleitet von neuen Drohungen aus der Türkei hat der französische Senat am Montag dem Völkermord-Gesetz zugestimmt. Die Türkei hatte bereits vorher angekündigt, bei einem Ja ihre Strafmassnahmen gegen Frankreich zu verschärfen und vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu klagen.
Der von der französischen Nationalversammlung bereits im Dezember beschlossene und vom Senat nun bestätigte Gesetzentwurf sieht für das Leugnen eines in Frankreich anerkannten Völkermordes eine Haftstrafe von einem Jahr und Geldstrafen von bis zu 45'000 Euro vor.
Zu den von Frankreich anerkannten Völkermorden gehört jener an den Armeniern zur Zeit des Osmanischen Reiches während des Ersten Weltkriegs. Der Gesetzestext passierte am Montag die zweite Kammer ohne jegliche Änderung. Er gilt damit als vom Parlament angenommen und kann in Kraft treten.
127 Senatoren in der von den oppositionellen Sozialisten dominierten Kammer stimmten für den Gesetzentwurf und 86 Senatoren dagegen. Viele Senatoren waren der siebeneinhalbstündigen Debatte ferngeblieben.
Kritiker auch in Frankreich
Die Kritiker des Entwurfes im Senat hatten vergeblich versucht, diesen mit Änderungsanträgen und Anträgen zur Unzulässigkeit der Vorlage zu Fall bringen.
Auch in Frankreich hatte der von einer konservativen Abgeordneten eingebrachte Gesetzestext über die Parteigrenzen hinweg Kritiker auf den Plan gerufen. Selbst Regierungsvertreter wie Aussenminister Alain Juppé brachten Vorbehalte zum Ausdruck.
Bis zu 1,5 Millionen Opfer
Während der ersten Weltkrieges waren im damaligen Osmanischen Reich bis zu 1,5 Millionen dort lebende Armenier von den Türken getötet worden. Viele Wissenschaftler und auch einige Staaten bezeichnen die Massaker und Todesmärsche als Völkermord. Die Türkei als Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reichs streitet den Völkermord bis heute ab und spricht von kriegsbedingten Massnahmen mit Toten auf beiden Seiten.
Die Türkei sieht in dem französischen Gesetz ein wahltaktisches Manöver von Frankreichs konservativem Präsidenten Nicolas Sarkozy, um sich die Unterstützung der mehr als
400 000 armenischstämmigen Wähler in Frankreich zu sichern. In Frankreich wird im Frühjahr ein neuer Präsident gewählt.Sanktionspaket geschnürt
Der türkische Vize-Regierungschef Bülent Arinc hatte bereits mit einer Klage vor dem europäischen Menschenrechtsgerichtshof gedroht. Mit dem Gesetz würde die Meinungsfreiheit eingeschränkt, sagte er bei einem Besuch in Strassburg. Dies wäre ein Verstoss gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.
Aussenminister Ahmet Davutoglu sagte in Ankara, ein Sanktionspaket sei für den Fall einer Zustimmung des Senats schon fertig geschnürt. Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan drohte zudem damit, nicht mehr nach Frankreich zu reisen.
Bereits nach dem Votum der Nationalversammlung hatte die Türkei ihren Botschafter vorübergehend zurückgerufen und bilaterale Besuche eingestellt. Ausserdem wurde die militärische Kooperation eingefroren. Nun könnte der Botschafter endgültig abgezogen werden; ausserdem drohen französischen Unternehmen in der Türkei harte Sanktionen.
Demonstranten beider Seiten
Begleitet war die Abstimmung in Paris mit Protesten von mehreren hundert Befürwortern und Gegnern vor dem Senats-Gebäude. Sowohl französisch-armenische als auch französisch-türkische Vereinigungen hatten zu den Demonstrationen aufgerufen.
«Leugnung ist keine Meinungsfreiheit», stand auf einem Spruchband auf armenischer Seite zu lesen. Bei den pro-türkischen Demonstranten lautete das Motto: «Nein zur Strafbarkeit, ja zur Meinungsfreiheit.»
(sda)>
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24.1.2012: <Geschichte: Erdogan kritisiert Völkermordgesetz scharf>
aus: n-tv online; 24.1.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Erdogan-kritisiert-Voelkermordgesetz-scharf-article5303206.html
<Istanbul (dpa) - Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan hat die Verabschiedung des Völkermordgesetzes in Frankreich scharf kritisiert. Vor Politikern seiner islamisch-konservativen Regierungspartei AKP sagte er vor laufenden Fernsehkameras, das sei ganz klar ein Massaker an der Meinungsfreiheit. Er rief Frankreich auf, gesunden Menschenverstand walten zu lassen und sich gegen Diskriminierung und Rassismus zu stellen. Weitere Schritte der Türkei werde seine Regierung bekanntmachen.
Quelle: n-tv.de / dpa>
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31.1.2012: <Dankbarkeit auf Armenisch: Sarkozy wird Namensgeber> - ein Bub heisst jetzt "Sarkozy"
aus: n-tv online; 31.1.2012;
http://www.n-tv.de/panorama/Sarkozy-wird-Namensgeber-article5324206.html
<Die Freude der Armenier über das Völkermordgesetz in Frankreich treibt seltsame Blüten: Weil sie Präsident Sarkozy für einen "mutigen Mann" halten, haben Eltern ihr Neugeborenes nach ihm benannt.Aus Freude über das neue französische Völkermord-Gesetz trägt ein armenisches Baby nun den Vornamen "Sarkozy", erzählt die Großmutter des Kleinen, Alward Manukian. "Eigentlich sollte das Baby nach seinem Großvater benannt werden, aber nachdem der französische Senat das Gesetz trotz der Drohungen der Türkei verabschiedet hat, haben wir beschlossen, es nach dem Präsidenten Frankreichs zu benennen", fügte die Oma hinzu. "Möge unser Baby, Sarkozy Awetisian, ein ebenso mutiger Mann werden wie sein Namensgeber."
Der französische Senat hatte am Dienstag ein zuvor von der Nationalversammlung gebilligtes Völkermord-Gesetz verabschiedet - trotz heftiger Proteste aus der Türkei. Nach dem Gesetz steht die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe. Darin eingeschlossen ist das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917. Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurück und setzt die Opferzahl mit bis zu 500.000 Menschen deutlich niedriger an als Armenien und ein Großteil der internationalen Wissenschaft, die von 1,5 Millionen Toten ausgehen.
Während der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan das französische Völkermord-Gesetz als "Massaker an der Meinungsfreiheit" verurteilt hatte, hatte Armeniens Präsident Sersch Sarkisian Frankreich für seine "Größe" gewürdigt.
AFP>
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28.2.2012: Im Fall des Armenien-Holocaust soll "Meinungsfreiheit" gelten - das französische Völkermordgesetz ist verfassungswidrig
aus: 20 minuten online; 28.2.2012;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/10894476
<Das französische Gesetz, das die Leugnung des «Völkermords» an den Armeniern unter Strafe stellt, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsrat entschied am Dienstag in Paris, dass das Gesetz gegen das Gebot der Meinungsfreiheit verstosse.
Infografik Der Völkermord an den ArmeniernDamit kann das umstrittene Gesetz, gegen das die Türkei scharf protestiert hatte, nicht in Kraft treten. Allerdings kündigte der französische Präsident Nicolas Sarkozy umgehend einen neuen Gesetzentwurf an.
1,5 Millionen Tote
Nationalversammlung und Senat hatten das Gesetz verabschiedet, das die Leugnung eines in Frankreich anerkannten Völkermordes unter Strafe stellt. Dazu zählt neben dem Holocaust das Massaker an den Armeniern im Osmanischen Reich zwischen 1915 und 1917, bei dem nach armenischen Angaben 1,5 Millionen Menschen starben.
Das Verfassungsgericht kam zu dem Schluss, das Gesetz sei nicht mit dem Recht auf Meinungsfreiheit vereinbar. Zwar könne dieses Recht eingeschränkt werden. Allerdings müsse ein solches Gesetz die Verhältnismässigkeit waren. Gegen das Gesetz hatten mehr als hundert Abgeordnete Beschwerde eingelegt.
Türkei begrüsst Urteil
Die Türkei weist den Vorwurf des Völkermords zurück und geht von einer Opferzahl von bis zu
500 000 Menschen aus. Der türkische Aussenminister Ahmet Davutoglu begrüsste in einer ersten Reaktion das Urteil. «Ich hoffe, dass jeder daraus die notwendigen Lektionen gelernt hat», sagte er.Das Kabinett in Ankara werde nun eine Wiederherstellung der wirtschaftlichen, politischen und militärischen Beziehungen zu Frankreich erwägen. Mitte Dezember hatte die Türkei zeitweise ihren Botschafter zu Konsultationen in die Heimat zurückgeholt und die militärischen Beziehungen zu Frankreich eingeschränkt.
Die Türkei sah in dem Gesetz vor allem ein wahltaktisches Manöver Sarkozys, um sich die Stimmen der armenischstämmigen Franzosen zu sichern. Sarkozy erklärte in einer Stellungnahme, er könne sich die enorme Enttäuschung derer vorstellen, die durch das Gesetz auf einen Schutz gegen die Leugner des einstigen Unrechts gehofft hätten.
(sda)>