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Kath. 04a1 - September 2018 - Katholische Kirche=ORGANISIERTES VERBRECHEN

Die Studie aus Deutschland über sexuellen Missbrauch in der katholischen Fantasie-Kirche

Katholiken sind Perverse mit einem 2000 Jahre alten Juden-Fantasie-Buch aus Asien - und diese perversen Idioten glauben ganz fest, dass das die "Wahrheit" sei - und sie lassen sich vom schwul-unfruchtbaren Vatikan in die Irre führen...

Die Studie in Deutschland über sexuellen Missbrauch in der kackolischen (katholischen) Kirche von 2018:
https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf

Zwei grundlegende Schlussfolgerungen der deutschen Studie von 2018 über die kackolisch-pädophil-kriminelle Kirche:

-- das Zölibat provoziert mehr Schwulensex und mehr Sex gegen Kinder
-- die kackolisch-kriminelle Kirche begünstigt sexuelle Verbrechen gegen Kinder und Erwachsene, weil dort viele dunkle Orte existieren (Beichtstuhl etc.).

Die Studie VERSCHWEIGT die Infektionen bei Schwulen mit ihrem kaputten Anus, der nicht mehr schliesst, wie die mit Windeln leben müssen, und VERSCHWEIGT auch AIDS und erzwungene Abtreibungen durch Bischöfe, Priester und Kardinäle, wenn sie das Kind ablehnen und ihre Opfer zur Abtreibung zwingen.

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https://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/dossiers_2018/MHG-Studie-gesamt.pdf

Forschungsprojekt

Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester,
Diakone und männliche Ordensangehörige
im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz

Projektbericht

Forschungskonsortium:
Prof. Dr. med. Harald Dreßing, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim (Verbundkoordinator)
Prof. Dr. sc. hum. Hans Joachim Salize, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Prof. Dr. iur. Dieter Dölling, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dieter Hermann, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Eric Schmitt, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. iur. Britta Bannenberg, Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht u. Strafvollzug, Universi-tät Gießen.

Wissenschaftliche Mitarbeiter:
Andreas Hoell, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Dr. Elke Voß, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Alexandra Collong, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Barbara Horten, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Dr. Jörg Hinner, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg

Mannheim, Heidelberg, Gießen, 24. September 2018




(Verbundkoordinator)
Prof. Dr. sc. hum. Hans Joachim Salize, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Prof. Dr. iur. Dieter Dölling, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dieter Hermann, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Eric Schmitt, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
Prof. Dr. iur. Britta Bannenberg, Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht u. Strafvollzug, Universi-tät Gießen.
Wissenschaftliche Mitarbeiter:
Andreas Hoell, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Dr. Elke Voß, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
Alexandra Collong, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Barbara Horten, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
Dr. Jörg Hinner, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
Mannheim, Heidelberg, Gießen, 24. September 2018




Inhaltsverzeichnis
Seite
Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................. 1
A Zusammenfassung..................................................................................................................... 3
A.1 Methoden .................................................................................................................................... 3
A.2 Zentrale empirische Befunde aus den Untersuchungen ............................................................. 5
A.3 Kontextualisierung der Befunde im Hinblick auf spezifische Strukturen und Dynamiken der katholischen Kirche im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz ............. 11
A.4 Empfehlungen ............................................................................................................................ 15
B Projektstruktur ........................................................................................................................ 21
B.1 Ausschreibung, Auswahlverfahren, Projektbewilligung, Projektvertrag ................................... 21
B.2 Projektziele ................................................................................................................................. 21
B.3 Teilprojekte ................................................................................................................................ 22
B.4 Grundgesamtheit, Untersuchungspopulation ........................................................................... 23
B.5 Untersuchungsgebiet ................................................................................................................. 25
B.6 Untersuchungszeitraum ............................................................................................................. 25
B.7 Datenschutz, Datenzugang ........................................................................................................ 27
B.8 Problemspezifische Terminologie .............................................................................................. 28
B.9 Falldefinition sexueller Missbrauch ........................................................................................... 29
B.10 Methodische Rahmenbedingungen des Forschungsansatzes ................................................. 29
B.11 Darstellung der Ergebnisse ...................................................................................................... 31
1 Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen ............................................................................................................................... 35
1.1 Methodik, Ziele, Vorgehensweise .......................................................................................... 35
1.2 Personalstruktur und Personalstand der Diözesen ............................................................... 36
1.2.1 Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenstruktur ...................................................... 36
1.3 Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ .................................................................................................................... 41
1.4 Ansprechpersonen in den Diözesen für Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen („Missbrauchsbeauftragte“) ..... 47
1.5 Priesterseminare .................................................................................................................... 51
2 Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen, beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern ... 55
2.1 Methoden .............................................................................................................................. 55
2.1.1 Ziele, Themen und Durchführung der Interviews .......................................................... 58
2.1.2 Auswertung der Interviews ............................................................................................ 60
2.2 Die Gruppe der Betroffenen .................................................................................................. 62
2.2.1 Zusammenfassende Charakterisierung der Gesamtstichprobe ..................................... 62
2.2.2 Differenzierung der Gesamtstichprobe in vier Merkmalsprofile („Muster“)................. 67
2.2.3 Bildung von vier Merkmalsprofilen („Mustern“, „Untergruppen“) – Methodik ............ 69
2.2.4 Erste Charakterisierung der vier Merkmalsprofile ......................................................... 71
2.2.5 Gegenüberstellung der Merkmalsprofile ....................................................................... 72
2.2.6 Narrative Identität ........................................................................................................ 101
2.3 Beschuldigte Priester, Diakone und Ordensangehörige ...................................................... 104
2.4 Spektrum der Missbrauchstaten.......................................................................................... 118
2.5 Umgang der katholischen Kirche mit Beschuldigungen ...................................................... 124
2.6 Zusammenfassende Einordnung der Ergebnisse ................................................................. 127
3 Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse) ...................................................... 131
3.1 Methoden ............................................................................................................................ 131
3.1.1 Zielsetzung und Anlage der Untersuchung .................................................................. 131
3.1.2 Untersuchungszeitraum und Grundgesamtheit........................................................... 131
3.1.3 Genehmigungsverfahren .............................................................................................. 132
3.1.4 Auswahl der Strafakten ................................................................................................ 132
3.1.5 Anfrage an die Staatsanwaltschaften .......................................................................... 133
3.1.6 Anfrage an die Landes- und Staatsarchive ................................................................... 134
3.1.7 Ausgewertete Strafakten ............................................................................................. 134
3.1.8 Erhebungsmethode ...................................................................................................... 134
3.1.9 Durch die Strafaktenanalyse erfasste Betroffene, Beschuldigte, Taten und Strafverfolgungen ......................................................................................................... 135
3.2 Betroffene ............................................................................................................................ 136
3.2.1 Geschlechterverteilung der Betroffenen ..................................................................... 136
3.2.2 Alter der Betroffenen bei der ersten Missbrauchstat .................................................. 137
3.2.3 Anzahl der Missbrauchstaten pro Betroffenem ........................................................... 138
3.2.4 Jahr der ersten Missbrauchstat pro Betroffenem ........................................................ 139
3.2.5 Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens ........................................................ 140
3.2.6 Beziehung der Betroffenen zur Institution zum Zeitpunkt der Tat .............................. 140
3.2.7 Vulnerabilität der Betroffenen ..................................................................................... 141
3.2.8 Tatfolgen für die Betroffenen ...................................................................................... 142
3.2.9 Anvertrauen der Betroffenen an eine Bezugsperson .................................................. 143
3.2.10 Sonstige Reaktion der Betroffenen auf den sexuellen Missbrauch ............................. 147
3.2.11 Zusammenfassung ........................................................................................................ 148
3.3 Beschuldigte ......................................................................................................................... 148
3.3.1 Anzahl der Beschuldigten ............................................................................................. 149
3.3.2 Angaben zur Person der Beschuldigten ....................................................................... 149
3.3.3 Angaben zu den Taten der Beschuldigten.................................................................... 155
3.3.4 Verhalten des Beschuldigten vor der Tat ..................................................................... 161
3.3.5 Verhalten des Beschuldigten nach der Tat .................................................................. 163
3.3.6 Zusammenfassung ........................................................................................................ 166
3.4 Spektrum der Missbrauchstaten.......................................................................................... 167
3.4.1 Verfahrensbezogene Angaben ..................................................................................... 167
3.4.2 Tatenbezogene Angaben.............................................................................................. 169
3.4.3 Zusammenfassung ........................................................................................................ 180
3.5 Reaktionen auf die Tat ......................................................................................................... 180
3.5.1 Reaktion der Strafverfolgungsbehörden ...................................................................... 180
3.5.2 Reaktion der Institutionen auf die Tat ......................................................................... 186
3.5.3 Zusammenfassung ........................................................................................................ 190
4 Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit ............... 191
4.1 Methodik .............................................................................................................................. 191
4.2 Ergebnisse der Befragung der Diözesanleitungen ............................................................... 192
4.2.1 Stellenkontingente von Präventionsbeauftragten und Zahl der Präventionsfachkräfte in den Diözesen ................................................................................................................ 192
4.2.2 Partizipation Betroffener an der Prävention sexuellen Missbrauchs in den Diözesen 194
4.2.3 Zielgruppen der Präventionsarbeit, zeitlicher Umfang der Präventionsschulungen ... 194
4.2.4 Schwerpunkte der Präventionsarbeit zwischen 2012 und 2014 .................................. 196
4.2.5 Strukturelle Einbindung der Präventionsbeauftragten in die Priesterausbildung ....... 196
4.2.6 Evaluation der Präventionsarbeit in den Diözesen ...................................................... 197
4.2.7 Zusammenarbeit von Präventionsbeauftragten und Missbrauchsbeauftragten ........ 198
4.3 Ergebnisse der anonymisierten Befragung der Präventionsbeauftragten der Diözesen .... 199
4.3.1 Schaffung einer „Kultur des achtsamen Miteinanders“............................................... 199
4.3.2 Strukturelle und personelle Ressourcen der Präventionsarbeit .................................. 202
4.3.3 Stellenwert und Wertschätzung der Präventionsarbeit seitens der Diözesanleitungen ...................................................................................................................................... 203
4.3.4 Präventionsschulungen: Curricula, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen, Evaluation ................................................................................ 204
4.3.5 Institutionelle Schutzkonzepte in Diözesen und Einrichtungen ................................... 206
4.3.6 Einbezug der Missbrauchsbeauftragten in die Präventionsarbeit ............................... 208
4.4 Fazit ...................................................................................................................................... 209
5 Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu Präventionsevaluationen ............................................................................. 211
5.1 Systematische Literaturübersicht zu empirischen Befunden über sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in Institutionen ........................................................................................... 211
Methode ....................................................................................................................... 211 5.1.1
Studienmerkmale ......................................................................................................... 213 5.1.2
Befunde der Studien .................................................................................................... 225 5.1.3
Diskussion ..................................................................................................................... 236 5.1.4
5.2 Metaanalyse zur Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in der katholischen Kirche und in nicht-katholischen Institutionen .................................................................... 237
5.2.1 Methode ....................................................................................................................... 237
5.2.2 Ergebnisse .................................................................................................................... 241
5.2.3 Diskussion ..................................................................................................................... 247
6 Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse .................................................................... 249
6.1 Methoden ............................................................................................................................ 249
6.1.1 Grundgesamtheit ......................................................................................................... 249
6.1.2 Untersuchungszeitraum ............................................................................................... 249
6.1.3 Untersuchungsverfahren ............................................................................................. 250
6.2 Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ........................................................ 251
6.2.1 Zahl der im Rahmen der Personal- und Handaktenanalyse durchgesehenen Akten .. 251
6.2.2 Zahl der beschuldigten Kleriker aus der Personal- und Handaktenanalyse ................. 251
6.2.3 Zahl der von sexuellem Missbrauch Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse ........................................................................................................ 255
6.2.4 Zeitliche Verteilung der Ersttaten sexuellen Missbrauchs aus der Personal- und Handaktenanalyse ........................................................................................................ 256
6.3 Betroffene ............................................................................................................................ 257
6.3.1 Geschlecht der Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse ...................... 257
6.3.2 Alter der Betroffenen beim ersten sexuellen Missbrauch ........................................... 259
6.3.3 Konfession der Betroffenen ......................................................................................... 262
6.3.4 Häufigkeit der Missbrauchstaten pro Betroffenem ..................................................... 263
6.3.5 Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens ........................................................ 263
6.3.6 Beziehungskontext zwischen Beschuldigten und Betroffenen bei der Ersttat ............ 264
6.3.7 Beziehung des Elternhauses der Betroffenen zur katholischen Kirche ....................... 266
6.3.8 Anvertrauen Betroffener an Dritte nach sexuellem Missbrauch ................................. 266
6.3.9 Zeitlicher Abstand zwischen sexuellem Missbrauch und Anvertrauen an Dritte ........ 267
6.3.10 Art der Vertrauenspersonen ........................................................................................ 269
6.3.11 Reaktionen Dritter auf Anvertrauen ............................................................................ 270
6.3.12 Gründe für Nicht-Anvertrauen ..................................................................................... 271
6.4 Beschuldigte ......................................................................................................................... 272
6.4.1 Alter der Beschuldigten bei Ersttat aus der Personal- und Handaktenanalyse ........... 272
6.4.2 Zeitlicher Abstand zwischen Diakon- oder Priesterweihe und Ersttat ......................... 273
6.4.3 Beschuldigte mit höherem Kirchenamt ....................................................................... 274
6.4.4 Zahl Betroffener pro Beschuldigten aus der Personal- und Handaktenanalyse .......... 274
6.4.5 Altersstruktur und Zahl Betroffener pro Beschuldigten .............................................. 275
6.4.6 Dokumentierte Hinweise auf die sexuelle Orientierung von Beschuldigten ............... 276
6.4.7 Begutachtung oder psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung von Beschuldigten ............................................................................................................... 278
6.4.8 Dokumentierte Hinweise auf Belastungen von Beschuldigten .................................... 279
6.4.9 Typologien von des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigten Klerikern . 281
6.5 Tatgeschehen, Tatmerkmale ............................................................................................... 282
6.5.1 Kontext der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse .................. 282
6.5.2 Ort der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse ......................... 284
6.5.3 Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang von Missbrauchstaten .................. 285
6.5.4 Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung ......................................................... 286
6.5.5 Art der Missbrauchshandlungen aus der Personal- und Handaktenanalyse ............... 287
6.5.6 Verhalten der Beschuldigten gegenüber Betroffenen nach dem Tatgeschehen ......... 289
6.6 Tatfolgen .............................................................................................................................. 291
6.6.1 Gesundheitliche Probleme Betroffener als Tatfolgen.................................................. 291
6.6.2 Soziale Probleme Betroffener als Tatfolgen ................................................................. 292
6.6.3 Schweregrad sozialer oder gesundheitlicher Probleme aufgrund des sexuellen Missbrauchs ................................................................................................................. 293
6.7 Reaktionen der katholischen Kirche (Sanktionen, Verfahrensweisen) ................................ 294
6.7.1 Kirchenrechtliche Verfahren und Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ............................................................................................................. 294
6.7.2 Strafrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger .................. 296
6.7.3 Zeitlicher Abstand zwischen Ersttat und Verfahrensaufnahmen oder Strafanzeigen . 298
6.7.4 Kirchenrechtliche Verfahren und Strafanzeigen wegen anderer Delikte .................... 299
6.7.5 Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten ............................................ 300
6.7.6 Intradiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel .................................................. 302
6.7.7 Interdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel ................................................. 304
6.7.8 Versetzungen oder Wohnortwechsel im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch 305
6.7.9 Kommunikation von Beschuldigungen bei interdiözesanen Wechseln ....................... 307
6.7.10 Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene ................................................. 309
7 Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung ............................................................ 313
7.1 Methodik .............................................................................................................................. 313
7.1.1 Zielsetzung und Vorgehensweise ................................................................................. 313
7.1.2 Auswertungsmethoden ................................................................................................ 314
7.2 Ergebnisse der Online-Befragung von Betroffenen mit Diskussion ..................................... 315
7.2.1 Quantitative Auswertung der Online-Befragung von Betroffenen .............................. 315
7.2.2 Qualitative Auswertungen ........................................................................................... 327
7.3 Fazit ...................................................................................................................................... 334
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................... 337
Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................... 343
Literaturverzeichnis ................................................................................................................... 345
Abkürzungsverzeichnis

1

Abkürzungsverzeichnis
95%-KI 95%iges Konfidenz- oder Vertrauensintervall
Abb. Abbildung
Abs. Absatz
a.F. alte Fassung
AFS Angstfragebogen für Schüler
Art. Artikel
AufbewBest Aufbewahrungsbestimmung(en)
BDSG Bundesdatenschutzgesetz
BGV Bischöfliches Generalvikariat
bspw. beispielsweise
bzgl. bezüglich
bzw. beziehungsweise
ca. circa
Can. Canones oder Canon (Rechtssatz im Codex Iuris Canonici (siehe auch CIC)
CARA Center for Applied Research in the Apostolate
CIC Codex Iuris Canonici (Gesetzbuch des Kirchenrechts der römisch-katholischen Kirche)
CSKQ Childrens sexual Knowledge Questionnaire
DBK Deutsche Bischofkonferenz
DDR Deutsche Demokratische Republik
DF Freiheitsgrade („Degrees of Freedom“)
d.h. das heißt
Dipl.-Psych. Diplompsychologe
Dr. h.c. Doctor honoris causa (Ehrendoktorwürde)
Dr. iur. Doctor iuris (Doktor der Rechtswissenschaft)
Dr. med. Doctor medicinae (Doktor der Medizin)
Dr. phil. Doctor philosophiae (Doktor der Philosophie)
Dr. sc.hum. Doctor scientiarum humanarum (Doktor der Humanwissenschaften)
DSM-5 Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders in der fünften Auflage
et al. et alii (und andere Autoren)
etc. et cetera (und so weiter)
e.V. eingetragener Verein
f. folgend
ff fortfolgend
gem. gemäß
ggf. gegebenenfalls
ggü. gegenüber
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GV Generalvikar
I² Prozentsatz der Variation zwischen Studien, der auf Heterogenität zurückgeführt werden kann
IBM International Business Machines Corporation
IBSS International Bibliography of the Social Sciences
ICD 10 Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme (engl.: „International Statistical Classification of Diseases and Rela-ted Health Problems“) in der 10. Auflage
insg. insgesamt
i.S.d. im Sinne des
ISK institutionelles Schutzkonzept
Abkürzungsverzeichnis
2
k Anzahl an Studien
Kap. Kapitel
kath./Kath. katholisch
KDO Anordnung über den kirchlichen Datenschutz
M Mittelwert
max./Max. maximal/ Maximum
MHG Mannheim-Heidelberg-Gießen (Akronym des Forschungskonsortiums)
min./Min. mindestens/ Minimum
Mio. Million(en)
n Anzahl
NINA Nationale Infoline, Netzwerk und Anlaufstelle zu sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
Nr. Nummer
o.g. oben genannt
p Überschreitungswahrscheinlichkeitswert bzw. Signifikanzniveau („probability“)
PA Personalabteilung
PKW Personenkraftwagen
Prof. Professor
PSQ Personal Safety Questionnaire
PTBS Posttraumatische Belastungsstörung
RA Revisionsabteilung
RCT randomisierte kontrollierte Studie
SAQ Sexual Abuse Questionnaire
SCARED Screen for Child Anxiety Related Emotional Disorders
sonst. sonstige
SOWIPORT Sozialwissenschaftliches Fachportal
SPSS Statistical Package for the Social Sciences
SST Sacramentorum Sanctitatis Tutela (Apostolisches Schreiben von Papst Johannes Paul II. vom 30. April 2001)
St. Sankt
STAI-T State-Trait Anxiety Inventory
std. standardisiert
Std.abw. Standardabweichung
StGB Strafgesetzbuch
StPO Strafprozessordnung
s. siehe
s.o. siehe oben
s.u. siehe unten
Tab. Tabelle
TP Teilprojekt
u.a. unter anderem
u.ä. und ähnlich
USA Vereinigte Staaten von Amerika („United States of America“)
UBSKM Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
usw. und so weiter
VDD Verband der Diözesen Deutschlands
vgl. vergleiche
vs. versus; im Gegensatz zu
WISO Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
z.B. zum Beispiel
ZI Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
A Zusammenfassung

3
A Zusammenfassung
A.1 Methoden
 Es war das übergeordnete Ziel des Forschungsprojektes, die Häufigkeit des sexuellen Miss-brauchs Minderjähriger durch Diözesanpriester, Diakone und Ordenspriester im Gestellungs-auftrag im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz zu ermitteln, die For-men sexuellen Missbrauchs zu beschreiben und kirchliche Strukturen und Dynamiken zu identifizieren, die das Missbrauchsgeschehen begünstigen könnten.
 Alle 27 Diözesen Deutschlands hatten sich vertraglich verpflichtet, am Forschungsprojekt teilzunehmen.
 Das Forschungsprojekt umfasst sieben Teilprojekte (TP1 bis TP7), die jeweils unterschiedliche Fragestellungen verfolgten, unterschiedliche methodische Zugänge wählten und unterschied-liche Stichproben untersuchten. Die Ergebnisse der Teilprojekte ergeben in ihrer Gesamtheit eine umfassende, differenzierte und integrierte Sicht des Missbrauchsgeschehens.
 Der gewählte Analysezeitraum umfasste die Jahre zwischen 1946 und 2014; erhoben wurden aber auch Fälle aus früheren Jahren, wenn der betreffende Beschuldigte 1946 noch lebte und wegen einer früher begangenen Tat beschuldigt wurde. Das Forschungsprojekt verfolgte kei-nen juristischen oder kriminalistischen, sondern einen retrospektiv-deskriptiven und epide-miologischen Ansatz. Einzelfälle wurden nicht juristisch oder kriminalistisch bewertet. Des-halb wurde konsequent die Terminologie „Beschuldigte“ und „Betroffene“ angewandt. Alle Fälle und beteiligten Personen (Beschuldigte und Betroffene) blieben gegenüber dem For-schungsprojekt anonym - mit Ausnahme von Teilprojekt 2, in dem nach Einwilligung der je-weiligen Personen persönliche Interviews mit Betroffenen, beschuldigten und nicht beschul-digten Klerikern durchgeführt wurden, sowie von Teilprojekt 3, in dem Strafakten eingesehen wurden.
 Das Forschungsprojekt hatte keinen Zugriff auf Originalakten der katholischen Kirche. Alle Archive und Dateien der Diözesen wurden nach Vorgabe des Forschungskonsortiums von Personal aus den Diözesen oder von diesen beauftragten Rechtsanwaltskanzleien durchge-sehen. Alle Informationen über identifizierte Fälle sexuellen Missbrauchs wurden (anonymi-siert) auf Erfassungsbögen des Forschungsprojekts übertragen und zur Analyse an das For-schungskonsortium übersandt.
 Bei allen Daten und Informationen über Fälle, Betroffene oder Beschuldigte, die im Rahmen des Forschungsprojekt erhoben wurden - mit Ausnahme der Daten aus Interviews mit Be-troffenen oder Beschuldigten (TP2) sowie aus der anonymisierten Online-Befragung von Be-troffenen (TP7) - handelte es sich nicht um Originaldaten oder Originalaussagen von Beteilig-ten. Die Daten stammten stattdessen aus sekundären Quellen (z.B. Strafakten oder Personal-akten der Kirche). Sie spiegeln deshalb die Perspektive des jeweiligen Datenhalters wieder und unterlagen bestimmten Dokumentationszwecken oder -richtlinien.
 Damit geht einher, dass zu vielen Aspekten, die mit den Fragebögen des Forschungsprojektes erfasst werden sollten, keine Informationen vorlagen. Dies trifft insbesondere auf Themen und Perspektiven der von sexuellem Missbrauch Betroffenen zu, die in administrativen oder institutionellen Datenquellen nur unzureichend und indirekt abgebildet sind. Hohe Anteile fehlender Angaben bezüglich Betroffener oder spezieller Themenfelder (z.B. „psychische o-der gesundheitliche Tatfolgen“) sind deshalb nicht gleichbedeutend damit, dass entspre-chende Sachverhalte nicht vorgelegen haben konnten, sondern bedeuten lediglich, dass sol-che Sachverhalte in den verfügbaren Datenquellen nicht dokumentiert waren.
 Der lange Analysezeitraum bedingte zusätzlich eine Vielzahl fehlender Angaben, wenn das betreffende Ereignis lange zurücklag oder beteiligte Personen bereits verstorben waren. Zu-dem konnte zwangsläufig die Zahl von Missbrauchsfällen im Analysezeitraum, zu denen kei-nerlei Akten oder Informationen mehr vorlagen, nicht ermittelt werden. Trotz dieser Ein-
A Zusammenfassung

4
schränkungen wurde eine umfangreiche und aussagekräftige Datensammlung zu vielen Be-reichen und Themen des Problemfelds erstellt.
 Die Befunde der Personal- oder Strafaktenanalysen beziehen sich ausnahmslos auf das Hell-feld des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen durch Kleriker der katholischen Kirche. Erkenntnisse über das Dunkelfeld wurden nicht erlangt. Damit unterschätzen alle Häufig-keitsangaben die tatsächlichen Verhältnisse.
 Alle Befunde sind rein deskriptiv. Aufgrund der Forschungsmethode ist ein statistischer Nachweis kausaler Zusammenhänge zwischen einzelnen Phänomenen oder Variablen nicht möglich. Auf der Grundlage vorliegender Befunde können allenfalls Hypothesen generiert werden.
 Der in der vorliegenden Studie gewählte Forschungsansatz, nämlich voneinander unabhängi-ge Informationsquellen zu nutzen und dabei qualitative und quantitative Forschungsmetho-den zu kombinieren sowie kriminologische, psychologische, soziologische und forensisch-psychiatrische Kompetenzen einzubeziehen, ist in diesem Umfang in keiner der bisher publi-zierten nationalen und internationalen Studien zu dieser Thematik zum Einsatz gekommen.
 Die angestrebte Integration der verschiedenen Forschungsansätze und Teilprojekte erwies sich bezüglich der Diskussion und Interpretation der Befunde in vielerlei Hinsicht als sehr för-derlich. Trotz der sich unterscheidenden Stichproben ergänzten oder bestätigten sich Befun-de aus den Teilprojekten in vielen Bereichen gegenseitig. Allerdings wirkten die Selektions-mechanismen in den einzelnen Stichproben wie auch die methodischen Einschränkungen der unterschiedlichen Datenquellen auch begrenzend hinsichtlich integrativer Schlussfolgerun-gen. Die Heterogenität des Datenmaterials in den Teilprojekten erschwerte z.B. eine stan-dardisierte Auswertung, und die langen abzudeckenden Zeiträume mit entsprechend hohen Informationslücken wirkten sich erschwerend auf retrospektive Analysen aus. Und doch bil-det der hier gewählte multimodale methodische Ansatz, der auf vielfältigen und möglichst großen Stichproben und Datenquellen gründet, einen unverzichtbaren Zugang zur Analyse des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche sowie in vergleichbar komplexen ande-ren Institutionen.
A Zusammenfassung

5
A.2 Zentrale empirische Befunde aus den Untersuchungen
Vorbemerkung: Die in Klammer gesetzten Angaben zu den Teilprojekten (TP1 bis TP7) ver-weisen auf Befunde und Zahlen zum jeweiligen Sachverhalt aus
TP1: Analyse von Strukturdaten der Diözesen,
TP2: Interviews mit Betroffenen sowie beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern,
TP3: Analyse von Strafakten,
TP4: Präventionskonzepte und -aspekte,
TP5: Literaturrecherche und -analyse,
TP6: Analyse von Personalakten der Diözesen,
TP7: Internetgestützte anonymisierte Befragung von Betroffenen.
Alle Befunde sind unter den oben aufgeführten methodischen Einschränkungen zu interpre-tieren. Ungeachtet der deklarativen Aussageform, in der die nachstehenden Ergebnisse dar-gestellt werden, beziehen sich die Ergebnisse stets nur auf die analysierten Stichproben oder Datenbestände. Verallgemeinerungen über diese Geltungsbereiche hinaus sind nicht zuläs-sig. Für Details wird auf die jeweiligen Kapitel zu den Teilprojekten verwiesen.
 Zahl der beschuldigten Kleriker
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden Personal- und Handakten von 38.156 Klerikern der 27 Diözesen aus den Jahren 1946 bis 2014 durchgesehen (TP6). Dabei fanden sich bei 1.670 Klerikern der katholischen Kirche Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Miss-brauchs Minderjähriger. Das waren 4,4 Prozent aller Kleriker aus den Jahren 1946 bis 2014, von denen Personalakten und weitere Dokumente in den Diözesen durchgesehen wurden. Diese Zahl stellt eine untere Schätzgröße dar; der tatsächliche Wert liegt aufgrund der Er-kenntnisse aus der Dunkelfeldforschung höher.
Bei Diözesanpriestern betrug der Anteil 5,1 Prozent (1.429 Beschuldigte), bei Ordenspries-tern im Gestellungsauftrag 2,1 Prozent (159 Beschuldigte) und bei hauptamtlichen Diakonen 1,0 Prozent (24 Beschuldigte). Bei 58 Beschuldigten war der Klerikerstatus unbekannt.
Sofern Personalakten von Klerikern durchgesehen wurden, die im Zuge des Antragsverfah-rens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ beschuldigt worden waren, fand sich nur in 50 Prozent der in den Anträgen von der katholischen Kirche als plausibel eingestuften Beschuldigungen ein entsprechender Hinweis auf die Beschuldigung oder die Tat in der Personalakte oder anderen kirchlichen Dokumen-ten des jeweiligen Klerikers. Damit wäre die Hälfte aller Fälle im Rahmen einer reinen Perso-nalaktendurchsicht ohne die aktive Antragstellung der Betroffenen zu „Leistungen in Aner-kennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ nicht entdeckt wor-den. Dies gibt einen Hinweis auf das Ausmaß des anzunehmenden Dunkelfelds.
 Zahl der betroffenen Kinder und Jugendlichen
Den 1.670 beschuldigten Klerikern konnten nach den Personal- und Handakten insgesamt 3.677 Kinder und Jugendliche als von sexuellem Missbrauch betroffen zugeordnet werden. Dies waren im Durchschnitt 2,5 Betroffene pro Beschuldigtem (TP6). In der Analyse von Strafakten lag die Zahl bei 3,9 (TP3).
Bei 54 Prozent der Beschuldigten lagen Hinweise auf einen einzigen Betroffenen vor, bei 42,3 Prozent Hinweise auf mehrere Betroffene („Mehrfachbeschuldigte“), bei 3,7 Prozent fehlten entsprechende Angaben. Die Mehrfachbeschuldigten hatten durchschnittlich 4,7 Betroffene. Der Maximalwert lag bei 44 Betroffenen eines Beschuldigten (TP6).
A Zusammenfassung

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 Geschlecht der Betroffenen
Die von sexuellem Missbrauch Betroffenen waren zu 62,8 Prozent männlichen und zu 34,9 Prozent weiblichen Geschlechts. Bei 2,3 Prozent fehlten Angaben zum Geschlecht (TP6). Eine Häufung männlicher Betroffener fand sich auch in den Analysen von Teilprojekt 2 (76,6 %) sowie von Teilprojekt 3 (80,2 %). Das deutliche Überwiegen männlicher Betroffener unter-scheidet sich vom sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-kirchlichen Kontexten.
 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch
Beim ersten sexuellen Missbrauch waren 51,6 Prozent der Betroffenen bis maximal dreizehn Jahre alt. Vierzehn Jahre und älter waren 25,8 Prozent; bei 22,6 Prozent war das Alter unbe-kannt (TP6). Das mittlere Alter von Betroffenen, von denen das Alter bekannt war, lag bei 12,0 Jahren (TP6 und TP3) bzw. bei 10,6 Jahren (TP2).
 Häufigkeit und Dauer des Missbrauchsgeschehens
Mehrfachtaten an einzelnen Betroffenen waren häufiger als einmalige Vorfälle. Bei denjeni-gen Betroffenen, bei denen die Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens ermittelt werden konnte, betrug diese im Durchschnitt 15,8 Monate (TP6) bzw. 15,3 Monate (TP3) bzw. 20,3 Monate (TP2).
 Alter der Beschuldigten bei der Ersttat
Das mittlere Alter der Beschuldigten bei der Ersttat lag bei 42,6 Jahren (TP6) bzw. bei 40,5 Jahren (TP3) bzw. bei 30,2 Jahren (TP2: Interviews mit Beschuldigten) bzw. bei 31 Jahren (TP 2: Interviews mit Betroffenen). Die meisten Ersttaten wurden im Alter zwischen 30 und 50 Jahren der Kleriker begangen. Die zeitliche Dauer zwischen dem Jahr der Priester- bzw. Dia-konweihe und dem Jahr der angeschuldigten Ersttat betrug im Mittel 14,3 Jahre (TP6). Es fand sich jedoch auch eine Gruppe, die deutlich früher der ersten Missbrauchstat beschuldigt wurde.
 Zeitliche Verteilung
Die Befunde aus Teilprojekt 3 und Teilprojekt 6 geben keinen belastbaren Hinweis darauf, dass es sich beim sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche um eine in der Vergangenheit abgeschlossene und mittlerweile überwundene Thematik han-delt. Für den gesamten Untersuchungszeitraum von 1946 bis 2014 ist von einem Andauern des Missbrauchsgeschehens auszugehen.
 Hinweise auf Pädophilie bei Beschuldigten
Bei 28,3 Prozent der Beschuldigten gab es Angaben zu mindestens zwei Betroffenen, die 13 Jahre oder jünger waren (TP6). Dies ist - ohne die Möglichkeit einer gültigen diagnostischen Einordnung im Rahmen des Forschungsprojektes - ein Hinweis auf eine mögliche pädophile Haupt- oder Nebenströmung. Ähnliche Anteile von Beschuldigten mit möglichen pädophilen Präferenzen fanden sich auch Teilprojekt 3 (28,2 %).
 Hinweise auf Homosexualität bei Beschuldigten
Dokumentierte Hinweise auf eine homosexuelle Orientierung lagen bei 14,0 Prozent (TP6) bzw. 19,1 Prozent (TP3) der beschuldigten Kleriker vor. Dies war gegenüber der Vergleichs-gruppe aus anderen institutionellen Kontexten wie z.B. Schulen (6,4 %, TP3) stark erhöht. In Teilprojekt 2 fanden sich bei 72 Prozent der interviewten beschuldigten Kleriker Hinweise auf eine homosexuelle Orientierung und bei 12 Prozent der interviewten nicht beschuldigten Kle-riker.
A Zusammenfassung

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 Hinweise auf psychosoziale Vorbelastungen und Risikoverhalten von Beschuldigten
Bei beschuldigten Klerikern fanden sich in den Personalakten selten Hinweise auf einen selbst in Kindheit oder Jugend erlittenen sexuellen Missbrauch (TP6), was darauf zurückzuführen sein könnte, dass entsprechende Informationen entweder nicht bekannt oder nicht doku-mentiert worden waren. In Teilprojekt 2 fanden sich dagegen bei 36 Prozent der Beschuldig-ten Hinweise auf einen selbst erlittenen sexuellen Missbrauch. In den Personalakten (TP6) fanden sich bei Beschuldigten jedoch zahlreiche Hinweise auf Problembereiche oder Verhal-tensauffälligkeiten, die nicht in direktem Bezug zum sexuellen Missbrauch standen. Dabei handelt es sich um Auffälligkeiten, die auch in anderen Berufskontexten vorkommen können. Solche Hinweise bezogen sich auf:
- eine generelle Überforderung mit Dienstpflichten oder Problemen in der Amtsführung,
- Vereinsamung,
- Substanzmittelmissbrauch (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen),
- mangelnde soziale Kompetenz (z.B. im Umgang mit Gemeindemitgliedern oder Vorge-setzten), Reifungsdefizite oder psychische Auffälligkeiten,
- besondere Belastungen, wesentliche Veränderungen oder spezielle Erschwernisse der Lebenssituation (finanzielle Probleme, Erkrankung, Pflege oder Tod von Angehörigen usw.).
 Anvertrauen an Dritte
Teile der Betroffenen vertrauten sich hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs dritten Personen an (TP2: 29,9 %, TP6: 36,7 %). Überwiegend waren dies die Eltern oder andere Familienange-hörige sowie die Missbrauchsbeauftragten der katholischen Kirche. Das Anvertrauen erfolgte bei rund einem Drittel derjenigen, bei denen zeitliche Angaben vorlagen, in engem zeitlichen Zusammenhang zum sexuellen Missbrauch, während ca. 20 Prozent erst lange später, d.h. nach zehn oder mehr Jahren, den Missbrauch kommunizierten. Aus den Personalakten ergab sich der Eindruck, dass die Reaktionen des Umfeldes eher positiv und unterstützend waren (TP6). Im Gegensatz zu dieser aus den Personalakten hervorgehenden Einschätzung berichte-ten Betroffene in Teilprojekt 2 und Teilprojekt 7 auch über negative Erfahrungen, nachdem sie sich einer anderen Person anvertraut hatten. Dabei wurde insbesondere betont, dass ihnen oftmals nicht geglaubt wurde. Die Diskrepanzen zeigen, dass Einschätzungen zur The-matik sehr stark von der jeweiligen Quelle abhängen, die herangezogen wird.
 Beziehungskontext von Beschuldigten und Betroffenen, Methoden der Tatanbahnung
Drei Viertel aller Betroffenen standen mit den Beschuldigten in einer kirchlichen oder seel-sorgerischen Beziehung (z.B. Ministrantendienst, Religionsunterricht, Erstkommunions- oder Firmvorbereitung, Katechese, allgemeine Seelsorge). Bei der Tatanbahnung hatten die Be-schuldigten u.a. folgende psychologische Techniken eingesetzt (TP2, TP6):
- Ausübung psychischen Drucks oder psychischer Gewalt, Ausnutzung von Autorität (bei allen Betroffenen),
- Versprechung oder Gewährung von Vorteilen (bei ca. 35 % der Betroffenen),
- Ausnutzung der emotionalen Bindung zum Beschuldigten (bei ca. 23 % der Betroffenen),
- Androhung oder Ausübung von physischer Gewalt (bei ca. 20 % der Betroffenen),
- religiöse, gesundheitliche oder sexualpädagogische Verbrämung der Tat (bei ca. 16 % der Betroffenen).
Die weit überwiegende Zahl der Tatanbahnungen geschah in Kontexten, die der Dienstauf-sicht der katholischen Kirche unterlagen (TP2, TP6). Aus der Strafaktenanalyse (TP3) lässt sich ableiten, dass die überwiegende Zahl der Taten auf einer planmäßigen Tatbegehung gründe-te (83 %) und es sich nicht um spontane oder einmalige sog. Durchbruchshandlungen handel-
A Zusammenfassung

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te. In Teilprojekt 2 wurde aus Betroffenen- bzw. Beschuldigtenperspektive auch häufiger von nicht geplanten Taten berichtet.
 Tatorte
Fast die Hälfte aller sexuellen Missbrauchstaten geschah im Zusammenhang von privaten Treffen von Beschuldigten und Betroffenen. Häufigster Tatort war die Privat- oder Dienst-wohnung des Beschuldigten. Zu einem erheblichen Anteil fanden die Taten aber auch in kirchlichen oder schulischen Räumlichkeiten bzw. in organisierten Zelt- oder Ferienlagern statt (TP2, TP6).
 Tatschwere, Art der Missbrauchshandlungen
Die Tathandlungen wiesen hinsichtlich der Häufigkeit und Schwere eine große Spannweite auf. Mehr als 80 Prozent der Betroffenen erlitten so genannte Hands-on Taten, d.h. Taten, die mit körperlicher Berührung bis hin zur Penetration einhergingen (TP2, TP3, TP6). Der An-teil Betroffener, bei denen anale, vaginale oder orale Penetrationshandlungen vollzogen wurden, betrug 15,8 Prozent (TP6) bzw. 16,3 Prozent (TP3).
 Verhalten der Beschuldigten nach dem Tatgeschehen
Die Verhaltensweisen der Beschuldigten gegenüber den Betroffenen nach den Taten reichten von Bagatellisierungen über Bedrohungen und Rechtfertigungen bis hin zur Entschuldigung beim Betroffenen, wobei Kombinationen von verschiedenen Verhaltensweisen vorkamen (TP6). In dieser Hinsicht unterschieden sich des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Kleriker nicht von pädosexuellen Straftätern aus anderen Kontexten oder Institutionen (TP6, TP3). Auch in den Interviews mit Beschuldigten fanden sich häufig Tendenzen, eigene Verantwor-tung und Schuld zu externalisieren oder sogar zu leugnen, während Reuegefühle eher selten geäußert wurden (TP2). Betroffene vermissen sowohl bei den Beschuldigten als auch bei der Institution Kirche ein glaubhaftes Bekenntnis zur eigenen Schuld und Reue (TP7).
 Gesundheitliche Probleme Betroffener infolge des sexuellen Missbrauchs
Es findet sich eine große Spannbreite gesundheitlicher Probleme bei Betroffenen, die als mögliche Folgen des erlittenen sexuellen Missbrauchs gesehen werden können. Neben ei-nem hohen Anteil körperlicher Beschwerden werden vielfältige psychische Symptome be-richtet wie z.B. Depression, Angst, Schlaf- oder Essstörungen, posttraumatische Symptome (Flashbacks, Alpträume, Vermeidungsverhalten), Suizidalität, selbstverletzendes Verhalten sowie Alkohol- und Drogenkonsum. Valide diagnostische Einschätzungen sind mit der vorlie-genden, nicht standardisierten Datenbasis aus Teilprojekt 6 allerdings nicht möglich. Einzelne Symptomkonstellationen legen aber nahe, dass bei mindestens 244 Betroffenen (6,6 % aller Betroffenen bzw. 23,7 % der Betroffenen mit Angaben zu gesundheitlichen Problemen, TP6) Hinweise auf eine Symptomatik im Sinne einer posttraumatischen Belastungsstörung vorlie-gen könnten. In Teilprojekt 2 berichteten 50,9 Prozent der Betroffenen mit Blick auf ihre ge-genwärtige Lebenssituation von Intrusionen, 48,6 Prozent von Vermeidungssymptomen und 36,4 Prozent von Symptomen von Übererregbarkeit.
 Soziale Probleme Betroffener infolge des sexuellen Missbrauchs
Es fanden sich im sozialen Bereich gravierende negative Folgen des sexuellen Missbrauchs wie z.B. Probleme in der Ausbildung und im Beruf, Probleme in Beziehungen und Partner-schaft oder sexuelle Probleme, die die gesamte Lebensplanung und -führung der Betroffenen beeinträchtigten.
Als spezielle Folgen des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker fand sich bei einem Teil der Be-troffenen zusätzlich ein konfliktbehaftetes Erleben im Bereich des Glaubens und der Spiritua-lität (TP2, TP6, TP7).
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 Sanktionsmaßnahmen der Kirche gegenüber Beschuldigten
Bei 33,9 Prozent der Beschuldigten war dokumentiert, dass ein kirchenrechtliches Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war, wohingegen dies bei 53,0 Prozent nicht der Fall war. Bei 13,1 Prozent fehlten entsprechende Angaben (TP6). Bei Strafanzeigen war das Verhältnis ähnlich (37,7 % mit Strafanzeige gegenüber 60,8 % ohne Strafanzeige, bei 1,5 % fehlte die Angabe). Strafanzeigen stellten vor allem die Betroffenen selbst oder deren Familien (27,5 %). Der Anteil von Strafanzeigen durch Repräsentanten der katholischen Kirche betrug 19,4 Prozent. Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom erfolgte bei 14,0 Prozent der Beschuldigten (TP6). Nach der Analyse der Strafakten haben sich 10,7 Prozent der beschuldigten Priester selbst angezeigt, in der Vergleichsgruppe waren dies 0,0 Prozent (TP3).
Der zeitliche Abstand zwischen der Ersttat und der Einleitung der jeweiligen Verfahren war in der Regel sehr lang und betrug im Durchschnitt mehr als 13 Jahre (Strafanzeigen), 22 Jahre (kirchenrechtliche Verfahren) bzw. 23 Jahre (Meldung an die Kongregation für die Glaubens-lehre) (TP6).
Etwa ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren endete mit keinerlei Sankti-onen. Aus kirchlicher Sicht drastische oder irreversible Sanktionen wie Entlassung aus dem Priesterstand oder Exkommunikation waren in geringer Zahl verzeichnet. Die Mehrheit aus-gesprochener Sanktionen erschien als leicht, mit zum Teil möglichen problematischen Folgen hinsichtlich des Rückfallrisikos (z.B. Versetzungen, s.u.).
 Versetzungen von Beschuldigten aufgrund sexuellen Missbrauchs
Die Zahl der des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigten Diözesanpriester mit Versetzungen innerhalb der jeweiligen Heimatdiözese war mit 91,8 Prozent im statistisch signifikanten Sinne höher als die nicht beschuldigter Diözesanpriester (86,8 %). Beschuldigte Diözesanpriester wurden im Durchschnitt 4,4-mal versetzt, während dies bei nicht beschul-digten Diözesanpriestern 3,6-mal der Fall war. Auch dieser Unterschied war statistisch signi-fikant (TP6). Das gleiche Bild ergab sich hinsichtlich der Versetzungen von Diözesanpriestern von einer Diözese in eine andere. Dies erfolgte überzufällig häufiger bei Diözesanpriestern, die des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt waren (33,2 %), als bei Diözesan-priestern, bei denen keine derartige Beschuldigung vorlag (29,0 %).
Die Diözesen selbst gaben an, dass bei 18,3 Prozent der Beschuldigten innerdiözesane und bei 25,6 Prozent der beschuldigten interdiözesane Versetzungen im Zusammenhang mit ei-nem sexuellem Missbrauchsvorwurf standen. Bei Beschuldigten, die ins Ausland wechselten, betrug der entsprechende Anteil 19 Prozent. Es fanden sich Hinweise darauf, dass die Mehr-zahl dieser Versetzungen oder Wechsel nicht mit einer entsprechenden Information der auf-nehmenden Gemeinde oder Diözese über die jeweilige Beschuldigung oder über die mit dem Wechsel verbundenen möglichen Risiken für Wiederholungstaten einherging (TP6).
 Führung der Personalakten
Die Teilprojekte 1 und 6 erbrachten Hinweise darauf, dass für die Untersuchungen relevante Personalakten oder andere Dokumente zu früheren Zeiten vernichtet oder manipuliert wor-den waren. Die exakte Zahl vernichteter oder veränderter Akten konnte nicht ermittelt wer-den. Art und Qualität der Personalaktenführung waren in Hinblick auf Beschuldigungen sexu-eller Missbrauchshandlungen über den Untersuchungszeitraum und über die Diözesen hin-weg ausgesprochen heterogen und ohne einheitliche Standards (TP1).
 Prävention
Die katholische Kirche hat eine einheitliche, für alle 27 Diözesen gültige Rahmenordnung für die Prävention sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verabschiedet. Deren Umsetzung ist vorangeschritten, jedoch über die Diözesen hinweg in deutlich heterogener Weise. Die vorgehaltenen Stellen- oder Arbeitszeitkontingente der Präventionsbeauftragten variierten zum Untersuchungszeitpunkt stark, wobei einzelne Diözesen kein festes Stellenkontingent
A Zusammenfassung

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für diese Tätigkeit vorhielten. Über alle Diözesen hinweg betrug das mittlere wöchentliche Stellen- bzw. Zeitkontingent für Präventionsarbeit 26,4 Stunden (TP1, TP4).
Die spezifischen Konzepte und Zielgruppen der Präventionsarbeit unterschieden sich zwi-schen den 27 Diözesen ebenfalls. Die aus der Perspektive des vorliegenden Forschungsvor-habens notwendige Konzentration der Präventionsarbeit auf Kleriker fand sich nicht in allen Diözesen. Die Präventionsbeauftragten verwiesen u.a. auf „klerikale Machtstrukturen“ sowie eine spürbare Reaktanz bei Klerikern hinsichtlich der Missbrauchsproblematik, die die Um-setzung von wirksamen Schutzkonzepten in den Seelsorgeeinheiten erschwere (TP4).
 Ansprechpersonen („Missbrauchsbeauftragte“) und Verfahren zu „Leistungen in Anerken-nung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“
Entgegen der in entsprechenden Vorschriften und Leitlinien festgeschriebenen Unabhängig-keit der Stelle der Ansprechpersonen oder Missbrauchsbeauftragten der Diözesen war diese in einigen Diözesen mit kirchlichen Amtsträgern oder sonstigen Beschäftigten der Diözesen besetzt. Auch die Handhabung des Verfahrens über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ fiel in den Diözesen sehr unterschiedlich aus. In einigen Diözesen hatte die Antragstellung bzw. der Kontakt zur jeweiligen Ansprech-person fast automatisch die Anerkennung des Antrags und Zahlung von Leistungen zur Folge. In anderen Diözesen betrug diese Relation dagegen im niedrigsten Fall nur 7 Prozent (TP1). Die Gesamtsumme aller ausgezahlten Leistungen betrug bis Ende des Jahres 2014 über alle Diözesen hinweg rund 5 Mio. ¤.
 Priesterseminare: Umgang mit emotionaler Persönlichkeitsentwicklung, Erotik und Sexuali-tät
Als Reaktion auf die Missbrauchsvorwürfe hat die Mehrzahl der Diözesen in die Priesteraus-bildung sexualpädagogische Ausbildungsmodule aufgenommen sowie Unterrichtseinheiten, die die Thematik des sexuellen Missbrauchs behandeln. Die Implementierung dieser Module fand gehäuft in den Jahren zwischen 2001 bis 2003 statt. Die Seminare zur sexuellen Miss-brauchsthematik unterschieden sich hinsichtlich der zeitlichen Umfänge, die diese Module im Lehrplan einnahmen. In vier Diözesen betrug die Dauer maximal einen Tag, in neun Diözesen zwischen einem und maximal zwei Tagen. Sechs Diözesen gaben einen Modulumfang von mehr als zwei Tagen an. Der Höchstwert war ein Blockseminar mit einer Dauer von 47 Stun-den. Vier Diözesen machten keine Angabe zur Dauer.
Unterrichtseinheiten, die sich allgemein mit dem Thema Sexualität befassen, wurden in Priesterseminaren von 15 Diözesen angeboten, d.h. in 62,5 Prozent der Diözesen mit Pries-terseminaren. Elf Diözesen bejahten die Frage, ob in diesen Modulen Fragen der persönli-chen sexuellen Entwicklung und eigener sexueller Bedürfnisse der Seminaristen adressiert wurden. Im Falle eines Angebots war die Teilnahme in allen Diözesen obligatorisch. Der zeit-liche Umfang dieser Module unterschied sich ebenfalls zwischen den Priesterseminaren bzw. Diözesen. Zeit und Bedeutung, die der Thematik der (sozio-)emotionalen Persönlichkeitsent-wicklung, Erotik und Sexualität in den Priesterseminaren eingeräumt wird, erscheinen ange-sichts der Herausforderungen, den der Zölibat lebenslang an katholische Priester stellt, knapp bemessen.
A Zusammenfassung

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A.3 Kontextualisierung der Befunde im Hinblick auf spezifische Strukturen und Dynamiken der katholischen Kirche im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz
 Häufigkeit des Missbrauchs, der Beschuldigten und Betroffenen
Angaben zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs dürfen nicht isoliert betrachtet werden. Sie sind immer vor dem Hintergrund des gewählten methodischen Ansatzes zu interpretie-ren. Epidemiologische Studien zum Thema verwenden unterschiedliche Stichproben, unter-schiedliche Falldefinitionen und unterschiedliche Ein- und Ausschlusskriterien. Angaben zur Häufigkeit und zu Quoten aus unterschiedlichen Studien können deshalb nicht ohne Berück-sichtigung dieser methodischen Unterschiede verglichen werden. Dies ist auch bei der Inter-pretation der in dieser Studie ermittelten Quote von 4,4 Prozent beschuldigter Kleriker in ei-ner Stichprobe von 38.156 Personalakten zu beachten. Die ermittelten Häufigkeiten und Quoten sind als untere Schätzgröße des tatsächlichen sexuellen Missbrauchs durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz an-zusehen. Das gleiche gilt für die Zahl der ermittelten Betroffenen. Die im Rahmen der vorlie-genden Studie ermittelte Quote beschuldigter Kleriker liegt in einer ähnlichen Größenord-nung wie die in den US-amerikanischen Bistümern mit ähnlicher Methodik ermittelte Häufig-keit (4,0 % beschuldigte Kleriker) (John Jay College of Criminal Justice, 2004). Dagegen hat bei Zugrundelegung einer anderen Zählweise die von der Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse in Australien durchgeführte Studie eine Quote von 7,0 Pro-zent beschuldigter Kleriker ermittelt (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017). Nationale oder internationale Studien, die die Quote beschuldigter Mit-arbeiter in vergleichbar großen, nicht-kirchlichen Institutionen untersucht haben (z.B. Sport-verbände, Schulen etc.), liegen bisher nicht vor.
 Überwiegen männlicher Betroffener
Monokausale Erklärungen für das deutliche Überwiegen männlicher von sexuellem Miss-brauch betroffener Kinder und Jugendlicher durch Kleriker der katholischen Kirche greifen zu kurz. Mehrere Faktoren können hier diskutiert werden. Dazu könnten u.a. die vielfältigen und erhöhten Kontaktmöglichkeiten von Klerikern zu männlichen Kindern oder Jugendlichen zäh-len. So waren z.B. vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil nur männliche Jugendliche als Mi-nistranten zugelassen. Auch in katholischen Internaten oder Heimen überwog in der Vergan-genheit die Aufnahme männlicher Jugendlicher.
Dies allein kann jedoch das deutliche Überwiegen männlicher Betroffener nicht erklären. In diesem Kontext sind deshalb auch ambivalente Aussagen und Haltungen der katholischen Se-xualmoral zur Homosexualität und die Bedeutung des Zölibats zu diskutieren. Die Verpflich-tung zu einem zölibatären Leben könnte Priesteramtskandidaten mit einer unreifen und ab-gewehrten homosexuellen Neigung als Lösung innerpsychischer Probleme erscheinen, die zusätzlich die Aussicht auf ein enges Zusammenleben ausschließlich mit Männern zumindest während der Priesterausbildung mit sich bringt. Insoweit könnten spezifische Strukturen und Regeln der katholischen Kirche ein hohes Anziehungspotential für Personen mit einer unrei-fen homosexuellen Neigung haben. Homosexuelle Beziehungen oder Praktiken werden im of-fiziellen, nach außen hin sichtbaren Handeln der Kirche aber abgelehnt. Somit besteht die Gefahr, dass entsprechende Neigungen ‚versteckt‘ ausgelebt werden (müssen). Das komple-xe Zusammenspiel von sexueller Unreife, abgewehrten und verleugneten sowie die zum Zeit-punkt der Berufswahl möglicherweise latenten homosexuellen Neigungen in einer ambiva-lenten, teilweise auch offen homophoben Umgebung könnte also eine weitere Erklärung für das Überwiegen männlicher Betroffener beim sexuellen Missbrauch durch katholische Kleri-ker bieten. Allerdings sind weder Homosexualität noch Zölibat eo ipso Ursachen für sexuellen Missbrauch von Minderjährigen.
A Zusammenfassung

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 Zölibat In allen Teilprojekten ist der relative Anteil beschuldigter Diakone deutlich niedriger als der von beschuldigten Diözesanpriestern. Als konstitutives Unterscheidungsmerkmal zwischen Diakonen und Diözesanpriestern ist die fehlende Verpflichtung zum Zölibat bei Diakonen zu nennen. Auch wenn die Verpflichtung zum Zölibat sicherlich keine alleinige Erklärung für se-xuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen sein kann, legt der o.g. Befund nahe, sich mit der Frage zu befassen, in welcher Weise der Zölibat für bestimmte Personengruppen in spezifischen Konstellationen ein möglicher Risikofaktor für sexuelle Missbrauchshandlungen sein kann. Die Thematik wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Die Positionen reichen von Empfehlungen zur Abschaffung des Pflichtzölibats, weil er als Risikofaktor für sexuellen Missbrauch gesehen wird (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual A-buse, 2017) bis hin zur Aussage, dass die Koppelung der Debatten um sexuellen Missbrauch durch Kleriker und dem Zölibat einer wissenschaftlichen Grundlage entbehre (Leygraf et al., 2012). Das Forschungskonsortium hält in Kenntnis der wissenschaftlichen Literatur und der eigenen erhobenen Befunde eine differenzierte Betrachtung der Thematik für angezeigt.
 Typologie beschuldigter Kleriker
Im Lichte verschiedenster Befunde aus den unterschiedlichen Teilprojekten des Forschungs-projektes (TP2, TP3 und TP6) lassen sich drei Grundmuster von Beschuldigten charakterisie-ren, die sich bereits publizierten Typologien sexueller Missbrauchstäter außerhalb des kirch-lichen Kontextes zuordnen lassen (Berner, 2017).
1. Beschuldigte, die an mehreren Betroffenen, die jünger als 13 Jahre alt waren, sexuellen Missbrauch begangen hatten, bei denen sich das Tatgeschehen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hinzog und bei denen die erste Beschuldigung nicht lange nach der Priesterweihe dokumentiert war, können einem „fixierten Typus“ zugeordnet werden, bei dem Hinweise auf eine mögliche pädophile Präferenzstörung im Sinne einer pädophi-len Haupt- oder Nebenströmung vorliegen. Das Priesteramt in der katholischen Kirche mit seinen umfangreichen Kontaktmöglichkeiten zu Kindern und Jugendlichen dürfte für Per-sonen dieses Typus ein hohes Anziehungspotential haben.
2. Als zweite Merkmalsausprägung kann ein „narzisstisch-soziopathischer Typus“ von Be-schuldigten beschrieben werden, der seine Macht nicht nur beim sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, sondern auch in anderen Kontexten in inadäquater Weise ausübt. Der sexuelle Missbrauch erscheint dabei als eine von mehreren Formen des nar-zisstischen Machtmissbrauchs. Hinweise auf ein breiteres Spektrum entsprechend prob-lematischer Verhaltens- oder Persönlichkeitsausprägungen lassen sich in den Personalak-ten von beschuldigten Klerikern finden. Die Machtfülle, die einem geweihten Priester qua Amt zur Verfügung steht, bietet diesem Typus viele Handlungsfelder, zu denen auch der unkontrollierte Zugriff auf Minderjährige gehört, der im sexuellen Missbrauch kulminieren kann.
3. Eine dritte Gruppe von Beschuldigten kann als „regressiv-unreifer Typus“ beschrieben werden, der sich auf Beschuldigte mit defizitärer persönlicher und sexueller Entwicklung bezieht. Darunter finden sich sowohl hetero- als auch homosexuelle Beschuldigte. Unter anderem die hohe Zahl männlicher Betroffener ist ein Indiz dafür, dass im klerikalen Kon-text der Anteil homosexueller Angehöriger dieses Typus wahrscheinlich höher liegt als au-ßerhalb der Kirche. Die Verpflichtung zum Zölibat könnte Angehörigen dieses Typus eine falsch verstandene Möglichkeit bieten, sich mit der eigenen sexuellen Identitätsbildung nicht hinreichend auseinandersetzen zu müssen. Dazu kommt, dass die Unfähigkeit von Personen dieses Typus, eine reife Partnerschaft einzugehen, im Fall der Priesterschaft so-zial nicht weiter begründet werden muss. In dieser Gruppe findet sich die Erstbeschuldi-
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gung oft erst nach längerer zeitlicher Latenz nach der Priesterweihe. Ein Grund dafür könnte sein, dass erst bei mit der Zeit zunehmender amtsbedingter Überforderung, Isola-tion und mangelnder kirchlicher Unterstützung hinsichtlich solcher Problemlagen die Schranke zu sexuellen Missbrauchstaten durchbrochen wird. Dies wird unterstützt durch die Befunde hinsichtlich psychosozialer oder anderer Vorbelastungen, die sich bei diesen Beschuldigten finden ließen.
 Klerikalismus
Sexueller Missbrauch ist vor allem auch Missbrauch von Macht. In diesem Zusammenhang wird für sexuellen Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche der Begriff des Klerikalismus als eine wichtige Ursache und ein spezifisches Strukturmerkmal genannt (Doyle, 2003). Klerikalismus meint ein hierarchisch-autoritäres System, das auf Seiten des Priesters zu einer Haltung führen kann, nicht geweihte Personen in Interaktionen zu dominieren, weil er qua Amt und Weihe eine übergeordnete Position inne hat. Sexueller Missbrauch ist ein extremer Auswuchs dieser Dominanz.
Bei Kirchenverantwortlichen kann ein autoritär-klerikales Amtsverständnis dazu führen, dass ein Priester, der sexualisierte Gewalt ausgeübt hat, eher als Bedrohung des eigenen klerikalen Systems angesehen wird und nicht als Gefahr für weitere Kinder oder Jugendliche oder andere potentielle Betroffene. Dann kann die Vertuschung des Geschehens und die Schonung des Systems Priorität vor der schonungslosen Offenlegung entsprechender Taten gewinnen. Eine so verstandene Kirchenraison fördert Geheimhaltung, Vertuschung und ungeeignete Reaktionen wie die in Teilprojekt 6 ermittelten Versetzungs- oder Sanktionierungspraktiken, die eher dem Schutz der Institution und des Beschuldigten dienen und die Interessen der Betroffenen außer Acht lassen.
 Prävention
Die Bemühungen der katholischen Kirche um eine gute Präventionsarbeit sind zu begrüßen und können in Teilen als Modell für andere Institutionen dienen. Die Initiative zur flächende-ckenden Implementierung von Präventionsprogrammen war eine Folge der gehäuften Auf-deckung von Missbrauchsfällen, die durch Kleriker der katholischen Kirche begangen wurden. Insoweit sollte sich Präventionsarbeit vorrangig an diese Zielgruppe richten. Trotz der seit mehreren Jahren implementierten kirchlichen Präventionsprogramme waren jedoch im Jahr 2016 noch nicht alle Kleriker in den Diözesen entsprechend geschult.
Dies ist deshalb zu betonen, weil in Teilprojekt 4 von den Präventionsbeauftragten der katho-lischen Kirche selbst in Rahmen ihrer anonymisierten Befragung darauf hingewiesen wurde, dass im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen in der katholischen Kirche seitens der Kleriker zum Teil eine hohe Reaktanz bezüglich der Beschäftigung mit der Thematik der Prävention des sexuellen Missbrauchs bestehe.
 Priesterausbildung: Umgang mit emotionaler Persönlichkeitsentwicklung, Erotik und Sexu-alität
In der wissenschaftlichen Literatur wird betont, dass die Voraussetzungen für eine emotional und sexuell reife Persönlichkeitsentwicklung der Priesteramtskandidaten in den Priesterse-minaren unzureichend sind (Keenan, 2012). Insbesondere die angemessene Begleitung von Kandidaten in Hinblick auf die Herausforderungen eines nicht notwendigerweise freiwillig gewählten, sondern als Voraussetzung für die Priesterweihe obligatorischen zölibatären Le-bens wird als nicht ausreichend eingestuft. Offizielle Haltungen und Verlautbarungen der ka-tholischen Kirche, dass der Zölibat z.B. ein „Geschenk“ für Priester sei, berücksichtigen nicht ausreichend biologische und psychosoziale Bedürfnisse nach Bindung. Eine reife und freiwil-lig gewählte zölibatäre Lebensform ist möglich. Die Grundvoraussetzungen der Freiwilligkeit und einer reifen Persönlichkeitsentwicklung müssen aber nicht notwendigerweise für alle Priesteramtskandidaten gegeben sein. Die Befunde des Forschungsprojektes legen nahe, dass die intensive, fachlich und persönlich fundierte Beschäftigung mit den Themen Sexuali-
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tät und sexuelle Identitätsbildung in den Priesterseminaren zeitlich und inhaltlich äußerst knapp bemessen ist.
A Zusammenfassung

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A.4 Empfehlungen
Das Risiko sexuellen Missbrauchs von Kindern innerhalb der Strukturen der katholischen Kir-che ist kein abgeschlossenes Phänomen. Die Problematik dauert an und verlangt konkrete Handlungen, um Risikokonstellationen zu vermeiden bzw. so weit wie möglich zu minimie-ren.
Die Untersuchungsergebnisse machen deutlich, dass es sich beim Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche nicht nur um das Fehlverhalten Einzelner handelt, sondern dass das Augenmerk auch auf die für die katholische Kirche spezifischen Risiko- und Strukturmerkmale zu richten ist, die sexuellen Missbrauch Minderjähriger begünstigen oder dessen Prävention erschweren.
Dies macht spezielle kontextbezogene Interventionen notwendig, die in die Schlussfolgerun-gen des vorliegenden Forschungsprojekts einzubeziehen waren. Vor diesem Hintergrund formuliert das Forschungskonsortium Empfehlungen zu den folgenden Themenfeldern:
 Heterogenität der Haltungen und Vorgehensweisen in den einzelnen Diözesen
Die Arbeiten im Rahmen des Forschungsprojekts haben gezeigt, dass die Haltung gegenüber der Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Kleriker und die diesbezüglichen Vorgehensweisen in den 27 Diözesen in Deutschland sehr heterogen sind.
Dies ist in Anbetracht der Bedeutung und der Schwere der Thematik problematisch und kann eine Ursache für die schlechte Außenwirkung sein, die die bisherigen Bemühungen der ka-tholischen Kirche hinsichtlich der Aufklärung und Aufarbeitung des Missbrauchsskandals in Teilen der Öffentlichkeit und insbesondere bei Betroffenen haben. Eine einheitliche, koordi-nierte, authentische und proaktive Strategie und ein der Problematik angemessener, langfris-tig wirkender Maßnahmenkatalog der katholischen Kirche sind aus Sicht des Forschungskon-sortiums angezeigt.
 Personalaktenführung
Missbrauchsbeschuldigungen sollten künftig für alle Diözesen verbindlich, einheitlich, trans-parent und standardisiert dokumentiert werden. Die für die Personalaktenführung Verant-wortlichen müssten hierfür geschult werden. Aus der Personalakte jedes Beschuldigten sollte klar hervorgehen, welche Tatvorwürfe erhoben wurden, in welcher Weise mit einer Beschul-digung umgegangen wurde, aus welchen Gründen welche Prozesse eingeleitet wurden und wie deren Ergebnis ausgefallen ist.
Vorhandene Erkenntnisse über die Beschuldigung müssen bei Versetzungen eines beschul-digten Klerikers in eine andere Diözese auch in einer gegebenenfalls neu angelegten Perso-nalakte dokumentiert werden.
 Kontaktangebote für Betroffene
Die 27 Diözesen Deutschlands sollten eine von der Kirche unabhängige und interdisziplinär besetzte Anlaufstelle für Betroffene einrichten und finanzieren, die die Möglichkeit einer niederschwelligen und gegenüber der katholischen Kirche vertraulichen und auf Wunsch anonymen Beratung ermöglicht. Die gegenwärtige enge Anbindung der Missbrauchsbeauf-tragten an die Generalvikariate oder andere Stellen der katholischen Kirche erhöht für Be-troffene die Schwelle hinsichtlich der Anzeige entsprechender Delikte und stellt die Vertrau-lichkeit von Beratungsgesprächen in Frage.
Eine unabhängige Anlaufstelle für Betroffene könnte gegebenenfalls auch die Aufgaben der diözesanen Missbrauchsbeauftragten übernehmen und diese mittel- oder langfristig erset-zen. Ein erheblicher Anteil der Beschuldigten hat zahlreiche und wiederholte Missbrauchsta-ten begangen. Derartige Tatketten können unterbrochen werden, wenn möglichst frühzeitig Anzeige erstattet wird. Es müssen daher Bedingungen geschaffen werden, die den Betroffe-nen die Anzeigeerstattung erleichtern. Hierzu gehört eine unabhängige Anlaufstelle.
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 Etablierung weitergehender Forschung
Es ist zu begrüßen, dass die Deutsche Bischofskonferenz das vorliegende Forschungsprojekt in Auftrag gegeben hat. Mit der Vorlage des Abschlussberichts sollte die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik jedoch nicht beendet sein. Die Ergebnisse legen viel-mehr nahe, dass der Forschungsprozess fortgeführt werden muss. So verlangen viele Aspekte eine intensivere tiefergehende Analyse. Auch die Präventionskonzepte der Diözesen müssen intensiver wissenschaftlich evaluiert werden.
Sofern sich die Deutsche Bischofskonferenz dazu entschließen kann, die hier formulierten Empfehlungen umzusetzen, müsste deren Wirksamkeit in prospektiven Studien untersucht werden. Hierzu wird die Fortsetzung und Verstetigung der Forschungsbemühungen vorge-schlagen. Eine solche Fortführung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der The-matik könnte Modellcharakter für die dringend notwendige und bisher vernachlässigte Erfor-schung des sexuellen Missbrauchs in anderen institutionellen Kontexten haben. Dies könnte in der Öffentlichkeit auch als Signal verstanden werden, dass sich die katholische Kirche au-thentisch und kontinuierlich und nicht nur reaktiv mit der Thematik befasst.
 Kirchen- und strafrechtliche Verfahren und Sanktionen
Die Studienergebnisse legen nahe, dass die Untersuchung und Sanktionierung sexueller Missbrauchsvorwürfe mittels kirchenrechtlicher Verfahren verbesserungsbedürftig ist. Das Vorgehen sollte vereinheitlicht und beschleunigt werden. Verfahrensschritte und getroffene Entscheidungen sollten transparent und nachvollziehbar sein und allen jeweilig Betroffenen und Beteiligten kommuniziert werden. Die Sanktionen sollten der Schwere des jeweiligen De-likts entsprechen.
Die derzeitige Praxis einiger Diözesen, bei Missbrauchsbeschuldigungen gegenüber Klerikern sofort Strafanzeige zu erstatten und die Problematik damit vollständig an die staatliche Ver-antwortlichkeit zu delegieren, ist nicht ausreichend. Strafrechtliche Verfahren und Sanktio-nen entheben die katholische Kirche nicht der Verantwortung, die Interessen der Betroffe-nen zu wahren und zeitnah eigene Maßnahmen zu ergreifen.
Auch gegenüber beschuldigten Klerikern besteht eine Fürsorgepflicht der Kirche. Wie im all-gemeinen Strafrecht sind fundierte Reintegrationskonzepte erforderlich.
 Aus- und Weiterbildung von Priestern
Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch katholische Kleriker darf nicht nur als indivi-duelle Problematik einzelner Beschuldigter wahrgenommen werden, die man frühzeitig er-kennen oder rechtzeitig aus Risikokonstellationen entfernen muss, sondern er muss auch als eine spezifische institutionelle Problematik der katholischen Kirche verstanden werden.
Deshalb kommt der Auswahl, der Ausbildung und der Möglichkeit einer berufsbegleitenden psychologischen Beratung von Klerikern eine hohe Bedeutung zu. Dabei sind Aspekte der se-xuellen Identitätsbildung und die hohen seelischen Anforderungen des Priesteramtes ver-stärkt zu beachten. Diesen Aspekten sollte nicht nur bei der Auswahl von Kandidaten, son-dern auch während der Priesterausbildung und -fortbildung ein deutlich höherer Stellenwert als bisher beigemessen werden, und zwar nicht ausschließlich in Form eines pastoral-spirituellen Zugangs, sondern auch auf der Grundlage moderner psychologischer und sexu-alwissenschaftlicher Erkenntnisse. Durch die Einbeziehung externer Experten würde zusätz-lich ein Beitrag zur Öffnung des weitgehend geschlossenen Systems der Priesterausbildung geleistet und dieses zusätzlich gegenüber missbrauchsfördernden Strukturrisiken immuni-siert. Die Kriterien und Verfahren zur Auswahl von Priesteramtskandidaten sollten unter Im-plementierung etablierter psychologischer Methoden vereinheitlicht werden.
Die Reflexion und Regulation von Nähe und Distanz in den Beziehungen von Priestern zu Ge-meindemitgliedern, Familien und insbesondere Kindern und Jugendlichen sollte ein zentraler Bestandteil der Priesterausbildung und -fortbildung werden. Es bedarf einer lebenslangen, kontinuierlichen Supervision. Ausbildungs- und Supervisionsmodule sollten von hierfür ge-schulten Experten angeboten werden.
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 Katholische Sexualmoral
Homosexualität ist kein Risikofaktor für sexuellen Missbrauch. Die Studienergebnisse machen es aber notwendig, sich damit zu beschäftigen, welche Bedeutung den spezifischen Vorstel-lungen der katholischen Sexualmoral zu Homosexualität im Kontext des sexuellen Miss-brauchs von Minderjährigen zukommt.
Die grundsätzlich ablehnende Haltung der katholischen Kirche zur Weihe homosexueller Männer ist dringend zu überdenken. Von der Kirche in diesem Zusammenhang verwendete idiosynkratische Terminologien wie jene einer „tief verwurzelten homosexuellen Neigung“ entbehren jeder wissenschaftlichen Grundlage. Anstelle solcher Haltungen ist eine offene und toleranzfördernde Atmosphäre zu schaffen. Erkenntnisse der modernen Sexualmedizin müssen dabei stärkere Berücksichtigung finden.
Der Zölibat ist eo ipso kein Risikofaktor für sexuellen Missbrauch. Die Verpflichtung zu einer zölibatären Lebensführung erfordert aber eine intensive Auseinandersetzung mit der eigenen Emotionalität, Erotik und Sexualität. Ein vorwiegend theologischer und pastoraler Umgang mit diesen Entwicklungsanforderungen ist nicht ausreichend.
Diese Auseinandersetzung erfordert vielmehr eine themengerechte, lebenslange professio-nelle Begleitung und Unterstützung. Die Implementierung zeitlich begrenzter Weiterbil-dungsmodule in den Priesterseminaren deckt diesen Bedarf nicht ab.
 Spezifizierung bereits etablierter Präventionsmaßnahmen und Strukturen auf die Belange von Priestern
Die bisher etablierten Präventionsstrukturen sind als grundsätzlich sinnvolle Ansätze zu be-grüßen. Diese sollten qualitativ und quantitativ ausgebaut werden. Zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit der Präventionsbemühungen ist eine ausreichende perso-nelle Ausstattung der Präventionsarbeit in den jeweiligen Diözesen sicherzustellen. Eine Ver-einheitlichung der Konzepte im Sinne einer Orientierung an bewährten Methoden sowie eine kontinuierliche wissenschaftliche Evaluation der Präventionsarbeit sind zu empfehlen. Die Präventionsarbeit sollte vor allem hinsichtlich der Kleriker zielgruppenspezifisch ausgearbei-tet und intensiviert werden.
Die in Teilen vorhandenen Widerstände von Klerikern gegenüber ihrem Einbezug in Präventi-onsschulungen müssen thematisiert und überwunden werden. Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger kann sich im Kontext der katholischen Kirche nicht nur auf in nicht-kirchlichen Institutionen wie z.B. in Schulen oder Sportvereinen bewährte Prinzipien stützen, sondern muss auch kirchliche Spezifika adressieren (z.B. klerikale Machtstrukturen und katholische Sexualmoral). Externe Expertisen und fachkundige externe Institutionen soll-ten verstärkt in die Präventionsarbeit einbezogen werden.
 Beichtgeheimnis
Beschuldigte Kleriker sehen nicht selten die Beichte als Möglichkeit, eigene Missbrauchsde-likte zu offenbaren. In einigen Fällen wurde der geschützte Bereich der Beichte von klerikalen Beschuldigten sogar zur Tatanbahnung oder -verschleierung benutzt.
Deshalb kommt dem Sakrament der Beichte in diesem Kontext eine besondere Bedeutung zu. Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Verantwortung des Beichtvaters für eine angemessene Aufklärung, Aufarbeitung und Prävention von individuellen sexuellen Missbrauchstaten zu betonen.
 Umgang mit klerikaler Macht
Sexueller Missbrauch stellt immer auch einen Missbrauch von Macht dar, der durch autori-tär-klerikale Strukturen der katholischen Kirche begünstigt werden kann. Auch der Beauftrag-te der Deutschen Bischofskonferenz für Fragen des sexuellen Missbrauchs benennt diese Problematik und sieht diesbezüglich Handlungsbedarf, wenn er schreibt: „Die gezielte und systematische Auseinandersetzung mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs bleibt inso-
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fern nicht auf dieses Thema beschränkt, sondern gewinnt exemplarischen Charakter für ei-nen verantwortlichen Umgang mit Macht in der Kirche überhaupt. Die Debatte hat das Po-tenzial, eine in der Kirche vorhandene Kultur oder besser gesagt „Unkultur“ positiv zu verän-dern.“ (Ackermann, 2016).
Eine Änderung klerikaler Machtstrukturen erfordert eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Weiheamt des Priesters und dessen Rollenverständnis gegenüber nicht geweihten Personen. Dabei darf es nicht bei Lippenbekenntnissen der Kirchenverantwortlichen bleiben. Die Sanktionierung einzelner Beschuldigter, öffentliches Bedauern, finanzielle Leistungen an Betroffene und die Etablierung von Präventionskonzepten und einer Kultur des achtsamen Miteinanders sind dabei notwendige, aber keineswegs hinreichende Maßnahmen. Wenn sich die Reaktionen der katholischen Kirche auf solche Maßnahmen beschränken, sind solche grundsätzlich positiven Ansätze sogar geeignet, klerikale Machtstrukturen zu erhalten, da sie nur auf Symptome einer Fehlentwicklung abzielen und damit die Auseinandersetzung mit dem grundsätzlichen Problem klerikaler Macht verhindern.
 Verantwortung der Kirche gegenüber Betroffenen
Von vielen Betroffenen wurde insbesondere auch im Rahmen der anonymen Onlinebefra-gung des Forschungsprojekts (TP7) zum Ausdruck gebracht, dass sie seitens der katholischen Kirche zwar Bedauern hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker wahrgenommen haben, aber Zeichen einer wirklichen Reue und eines authentischen Schuldeingeständnisses bisher vermissen. Diese Wahrnehmung sollte ernst genommen werden. Das Forschungskon-sortium kann hinsichtlich der glaubhaften Kommunikation einer solchen authentischen Hal-tung keine eigenen Empfehlungen abgeben.
Auf der Basis von Rückmeldungen der Betroffenen und aus eigenen Erfahrungen, die das Konsortium mit einzelnen Diözesen im Zusammenhang mit der Durchführung des Projektes gemacht hat, sollen aber folgende Anregungen formuliert werden:
- Von einigen Betroffenen wird die Einführung eines kirchlichen Gedenktages für die Be-troffenen des sexuellen Missbrauchs in die Diskussion eingebracht. Dies könnte eine Möglichkeit der öffentlichen Anerkennung des begangenen Unrechts darstellen und - sofern die Betroffenen das wünschen - auch deren Leidens.
- Die Höhe der Zahlungen im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ könnte überdacht werden. Auch wenn eine monetäre Gegenrechnung niemals das erlittene Leid bei sexuellem Missbrauch aufwiegen kann und es demzufolge eine angemessene Geldsumme nicht gibt, ist die bisherige Praxis der katholischen Kirche hinsichtlich der Höhe der so von ihr genannten „Anerkennung“ doch zu diskutieren. Alle 27 Diözesen sollten sich auf ver-bindliche finanzielle Leistungen in gleicher Höhe einigen. Die Gründe für die teilweise erheblich voneinander abweichenden Zahlungen erscheinen intransparent und werden von Betroffenen als kränkend empfunden.
- Die persönlichen Konsequenzen und Sanktionen für Täter und für Verantwortliche, die Taten gedeckt haben, sollten an die Betroffenen nachvollziehbar kommuniziert werden.
- Alle 27 Diözesen haben die vertraglich eingegangene Verpflichtung zur Mitarbeit an der Studie eingehalten. Das Ausmaß und die Intensität der Kooperation, die von den Diöze-sen bereitgestellten personellen Ressourcen für Projektarbeiten wie die Personalakten-durchsicht, die Tiefe der Analysen und nicht zuletzt die im persönlichen Kontakt mit Diö-zesanmitarbeitern und -verantwortlichen deutlich werdende Einstellung zur Problematik variierten allerdings zwischen den Diözesen erheblich. Innerkirchliche Bemühungen, hier zu einer einheitlichen und glaubhaften Haltung zu gelangen, sind eine Voraussetzung da-
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für, dass die generelle Einstellung der katholischen Kirche und Verlautbarungen von Kir-chenverantwortlichen zur Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Öffentlichkeit und bei Betroffenen als authentisch erlebt werden kann.
- Betroffene sollten, sofern sie dies wünschen, stärker in die Präventionsarbeit der katho-lischen Kirche eingebunden werden. Entsprechende Wünsche wurden im Rahmen der Forschungsarbeiten formuliert. Ein Einbezug von Betroffenen könnte die Präventionsar-beit inhaltlich verbessern und wirksamer gestalten und zusätzlich ein Zeichen dahinge-hend setzen, dass die Kirche Betroffene und deren Perspektive wirklich ernst nimmt.
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B Projektstruktur
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B Projektstruktur
B.1 Ausschreibung, Auswahlverfahren, Projektbewilligung, Projektvertrag
Am 28.08.2013 erfolgte eine offene Ausschreibung seitens des Verbands der Diözesen Deutschlands (VDD) für ein interdisziplinäres Forschungsverbundprojekt „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“. In einem kompetitiven Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren, bei dem die katholische Kirche von einem wissenschaftlichen Beirat beraten wurde, bekam das folgende Konsor-tium von Experten aus mehreren universitären Instituten in Deutschland den Zuschlag:
 Prof. Dr. med. Harald Dreßing, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim (Ver-bundkoordinator)
 Prof. Dr. sc. hum. Hans Joachim Salize, Zentralinstitut für Seelische Gesundheit, Mannheim
 Prof. Dr. iur. Dieter Dölling, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
 Prof. Dr. phil. Dieter Hermann, Institut für Kriminologie der Universität Heidelberg
 Prof. Dr. phil. Dr. h.c. Dipl.-Psych. Andreas Kruse, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
 Prof. Dr. phil. Dipl.-Psych. Eric Schmitt, Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg
 Prof. Dr. iur. Britta Bannenberg, Professur für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvoll-zug, Universität Gießen.
Dem Forschungsprojekt wurde nach den Kürzeln der Institutsstandorte der Konsortiumsmitglieder (Mannheim, Heidelberg, Gießen) das Akronym „MHG-Studie“ verliehen. Der Projektvertrag wurde am 25.06.2014 zwischen den 27 Diözesen sowie dem Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) und dem Zentralinstitut für Seelische Gesundheit Mannheim, der Ruprechts-Karl-Universität Heidelberg sowie der Justus-Liebig-Universität Gießen geschlossen. Die Projektlaufzeit wurde vom 01.07.2014 bis zum 31.12.2017 vereinbart. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen, die in einzelnen Diözesen bei der Bearbeitung auftraten, wurde die Verlängerung der Projektlaufzeit vom Forschungskonsortium am 27.10.2017 beim VDD beantragt und mittels einer Zusatzvereinbarung bis zum 30.09.2018 ausgewei-tet. Die Gesamtfördersumme betrug 1.089.312,50 ¤ zuzüglich Mehrwertsteuer.
Gemäß dem Projektvertrag wurde zur fachlichen Begleitung ein Projektbeirat eingerichtet. Dem Pro-jektbeirat gehörten drei Vertreter der katholischen Kirche, zwei Vertreter der Betroffenenverbände, zwei Vertreter der von Missbrauch Betroffenen sowie drei Vertreter aus Wissenschaft und Forschung an. Der Projektbeirat hatte beratende und begleitende Funktion. Insgesamt fanden vier Sitzungen des Projetbeirats zusammen mit den Mitgliedern des Forschungskonsortiums in Mannheim statt (am 02.03.2015, am 07.12.2015, am 08.05.2017 sowie am 22.02.2018).
B.2 Projektziele
Ziel der vorliegenden Studie war es, den sexuellen Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Verantwortungsbereich der Deutschen Bi-schofskonferenz in der Zeitspanne von 1946 bis 2014 zu erfassen und einer wissenschaftlichen Analy-se zu unterziehen. Dabei standen vor allem drei Projektziele im Mittelpunkt:
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1. die zahlenmäßige Abschätzung der Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deut-schen Bischofskonferenz,
2. die Beschreibung und Analyse von Merkmalen der Missbrauchstaten sowie der Beschuldigten- und Betroffenengruppen,
3. die Identifikation und Analyse von Strukturen innerhalb der katholischen Kirche, die das Ge-schehen möglicherweise begünstigen.
Da die katholischen Orden nicht dem Verantwortungsbereich des VDD unterstehen und sich an der Ausschreibung des Projektes nicht beteiligten, wurde gemäß des Projektvertrages die überwiegende Mehrheit männlicher Ordensangehöriger sowie alle weiblichen Ordensangehörigen in Deutschland aus der Untersuchung ausgeschlossen. Nur ein kleiner Teil derjenigen Ordenspriester wurde einbe-zogen, die im Rahmen eines sog. Gestellungsverhältnisses in einer Diözese tätig waren, d.h. priester-liche oder vergleichbare Dienste in einer Diözese vollzogen, und damit unter der Verantwortung der jeweiligen Diözese standen.
B.3 Teilprojekte
Um o.g. Ziele zu erreichen wurde für das Forschungsvorhaben ein modularer Projektablauf gewählt, der mehrere Teilprojekte umfasste. Die Teilprojekte nutzten unterschiedliche, voneinander unab-hängige Informationsquellen, kombinierten qualitative und quantitative Forschungsmethoden und bezogen - gemäß der Expertisen der Konsortiumsmitglieder - kriminologische, psychologische, sozio-logische, psychiatrische und forensisch-psychiatrische Kompetenzen und Perspektiven in die Analy-sen ein. Die einzelnen Projektmodule („Teilprojekte“) sind in Tab. 0.1 dargestellt.
Leitung, Durchführung und Analyse der Teilprojekte unterstanden je nach der notwendigen Expertise der Verantwortung verschiedener Mitglieder des Forschungskonsortiums. Dies verteilte sich wie folgt:
 Teilprojekte 1, 4, 6 und 7: Prof. Dr. Harald Dreßing und Prof. Dr. Hans Joachim Salize, Mann-heim
 Teilprojekt 2: Prof. Dr. Dr. h.c. Andreas Kruse, Prof. Dr. Eric Schmitt, Heidelberg
 Teilprojekte 3 und 5: Prof. Dr. Dieter Dölling, Prof. Dr. Dieter Hermann, Heidelberg, Prof. Dr. Britta Bannenberg, Gießen.
Die Teilprojekte zielten auf unterschiedliche Untersuchungsstichproben und Zielgruppen, bezogen unterschiedliche Datenquellen ein und verwendeten unterschiedliche Forschungsmethoden (siehe Tab. 0.2). Sie hatten jedoch vergleichbare Zielsetzungen. Die Vorgehensweisen und Zielstellungen wurden in einem permanenten Diskussionsprozess aufeinander abgestimmt. Details der Vorgehens-weise und der jeweiligen Methodik werden in den jeweiligen Abschnitten der Teilprojekte erläutert.
Die unterschiedlichen Zugangswege und Informationsquellen wurden gewählt, um die Zielproblema-tik aus verschiedenen Perspektiven zu beleuchten, die einzelnen Perspektiven aufeinander zu bezie-hen und schließlich in einer Gesamtschau analysieren zu können. Weiterhin ergab sich damit die Möglichkeit, lückenhafte Daten oder Befunde aus einem Teilprojekt oder einer Datenquelle durch Informationen oder Erkenntnisse aus anderen Teilprojekten oder Datenquellen einschätzen oder ergänzen zu können. Mit dieser multimodalen Vorgehensweise war es möglich, die methodischen Fehlerquellen, die sich aus den Vorbedingungen des Vorhabens ergaben (retrospektiver Ansatz, Er-fassung teilweise lange zurückliegender Ereignisse, teilweise kein direkter Zugang zu Primärdaten,
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Wahrung von Personenschutz und Anonymität, mögliche Unvollständigkeit des Primärdatenmaterials usw., siehe unten), so gering wie möglich zu halten.
Tab. 0.1 Teilprojekte des MHG-Forschungsprojektes
Teilprojekt
Titel Teilprojekt 1 Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
Teilprojekt 2
Qualitative biografische Analyse mittels Interviews mit Betroffenen, beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern Teilprojekt 3 Analyse von Strafakten, Vergleich der Missbrauchsproblematik in verschiedenen Institutionen
Teilprojekt 4
Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit hinsichtlich
sexuellem Missbrauch Minderjähriger Teilprojekt 5 Sekundäranalyse nationaler und internationaler Studien (methodenkritische Metaanalyse)
Teilprojekt 6
Quantitative Erfassung der Missbrauchsproblematik, Analyse von Personal- und
weiteren problembezogenen Akten der Diözesen Teilprojekt 7 Anonyme Onlinebefragung von Betroffenen
Die Teilprojekte trugen unterschiedliche Perspektiven und Befunde zu den gemeinsamen Zielstellun-gen bei. Diese wurden in einer Gesamtschau diskutiert und interpretiert. Die Befunde aus den Teil-projekten werden im vorliegenden Bericht nach Teilprojekten getrennt, jedoch in möglichst verein-heitlichter Form dargestellt.
B.4 Grundgesamtheit, Untersuchungspopulation
Die übergeordnete Population, zu der das Forschungsprojekt Aussagen machen sollte, d.h. die Grundgesamtheit des Gesamtvorhabens, definierte sich durch den Forschungsauftrag und den Zu-ständigkeitsbereich des Auftraggebers, des Verbandes der Diözesen Deutschland VDD und der 27 Diözesen in Deutschland. Dieser beschrieb in der Ausschreibung des Forschungsprojektes die hin-sichtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zu explorierenden Gruppierungen als „katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“.
Damit war der Kreis der zu Untersuchenden mehr oder weniger klar umrissen. Es handelte sich um alle im Untersuchungszeitraum (s.u.) aktiven oder im Ruhestand befindlichen
 katholischen Priester („Diözesanpriester“),
 hauptamtlichen Diakone,
 Ordenspriester im Gestellungsauftrag, d.h. Priester katholischer Orden, die vorübergehend oder dauerhaft Priesterfunktionen im Verantwortungsbereich einer Diözese ausüben.
Zur zu untersuchendenden Studienpopulation gehörten deshalb explizit nicht
 alle Laien, die im Bereich der katholischen Kirche ein Amt oder eine Funktion ausübten (z.B. Schullehrer, Internatsleiter, Küster, Chorleiter usw.),
 alle weiblichen Angestellten oder Funktionsträger im Verantwortungsbereich des Verbandes der Diözesen Deutschlands, der katholischen Kirche oder ihrer Verbände,
B Projektstruktur
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 alle männlichen Ordensangehörigen, die nicht per Gestellungsauftrag Priesterfunktionen im Bereich einer Diözese ausübten,
 alle weiblichen Angehörigen katholischer Orden.
Tab. 0.2 Ziel, methodischer Ansatz und Datenquellen der Teilprojekte
Teilprojekt
Ziele
Untersuchungsstichprobe
Methode Teilprojekt 1 Qualitative und quanti-tative Erfassung der Informations- und Da-tenlage in den Diözesen 27 Diözesen Fragebogen, deskriptive quantitative und qualitative Auswertungen
Teilprojekt 2
Qualitative biografische Analyse mittels Inter-views mit Betroffenen, beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
- selektive Stichproben: von sexuellem Missbrauch Betroffene, des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Kleriker, unbescholtene Kleri-ker
Face-to Face-Interviews, qualitative Inhaltsanalysen Teilprojekt 3 Analyse von Strafakten, Vergleich der Miss-brauchsproblematik in verschiedenen Instituti-onen - selektive Akten der Staats-anwaltschaften aus Verfahren gegen des sexuellen Miss-brauchs beschuldigter Kleriker - selektive Akten der Staats-anwaltschaften aus Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs gegen Personen aus nicht-kirchlichen Institutionen Analyse von Strafakten, systematischer Vergleich von Variablen aus Verfahren gegen Beschuldigte aus der katholi-schen Kirche und aus nicht-kirchlichen Institutionen
Teilprojekt 4
Analyse von Prävention-saspekten und kirchli-cher Präventionsarbeit hinsichtlich sexuellem Missbrauch Minderjähri-ger
- 27 Diözesen - Präventionsbeauftragte der 27 Diözesen
Fragebogen,
Auswertung struktureller und quantitativer Angaben über kirchliche Präventionsarbeit
Teilprojekt 5 Sekundäranalyse natio-naler und internationaler Studien - internationale Forschungsli-teratur Literaturrecherche und Auswer-tung, methodenkritische Me-taanalyse
Teilprojekt 6
Quantitative Erfassung des sexuellen Miss-brauch seit 1946, Analy-se von Strukturmerkma-len
- aktive und im Ruhestand befindliche Kleriker zwischen 1946 und 2014 (in 10 Diöze-sen) bzw. zwischen 2000 und 2014 (in 17 Diözesen), insge-samt 38.156 Personen
Fragebogen,
standardisierte Durchsicht und Erfassung von Tat-, Beschuldig-ten- und Betroffenenmerkma-len,
deskriptive quantitative Analyse Teilprojekt 7 Anonyme Onlinebefra-gung von Betroffenen - selektive, eigeninitiativ teil-nehmende von sexuellem Missbrauch Betroffene Anonyme Onlinebefragung von Betroffenen
Von sexuellem Missbrauch im Kindes- oder Jugendalter Betroffene zählten nicht primär, sondern nur mittelbar zur Untersuchungspopulation, da mit den Auswahlverfahren und Methoden des For-schungsprojektes eine direkte, vollständige oder in irgendeiner Form repräsentative Erfassung von Betroffenen nicht möglich war. Jedoch wurde im Zuge der Erfassung von Daten über Beschuldigte eine Vielzahl von Informationen über deren Taten und derjenigen Personen, an denen sexueller Missbrauch verübt worden war, erlangt. Diese Informationen wurden in anonymisierter und stan-
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dardisierter Form auf speziellen Fragebögen dokumentiert, sodass im Laufe der Erfassungsarbeiten sich vergleichbar umfangreiche Datensätze über Betroffene und über Beschuldigte ergaben.
Dies betraf vor allem die Teilprojekte 2, 3 und 6. Die Untersuchungspopulation von Teilprojekt 7 er-fasste nur Betroffene. Die Teilprojekte 1, 4 und 5 bezogen sich nicht direkt auf Beschuldigte oder Betroffene, sondern hatten strukturelle Aspekte der Diözesen (Teilprojekte 1 und 4) oder die ein-schlägige nationale und internationale Literatur (Teilprojekt 5) als Zielgrößen. Tabelle 0.3 beschreibt die Art und Größe der Stichproben der Teilprojekte und benennt die Selektionskriterien, denen die Stichprobenauswahl unterlag sowie die methodischen Einschränkungen, die sich für die Interpretati-on der Befunde daraus ergeben.
B.5 Untersuchungsgebiet
Das Untersuchungsgebiet umfasste den Verantwortungsbereich aller 27 Diözesen und Erzdiözesen Deutschlands, die sich alle im Rahmen des Forschungsauftrags zur Mitarbeit am Projekt verpflichte-ten.
B.6 Untersuchungszeitraum
In Teilprojekt 6, dem zentralen Verfahren zur Ermittlung von Häufigkeitsangaben über sexuellen Missbrauch Minderjähriger, wurde der Untersuchungszeitraum auf die Jahre 1946 bis 2014 festge-legt. D.h. alle oben genannten Kleriker, die zwischen 01.01.1946 und 31.12.2014 in den Diözesen beschäftigt waren oder im Ruhestand standen, zählten zur Grundgesamtheit. Wenn aus dem durch-gesehenen Datenmaterial ersichtlich wurde, dass bei Personen aus der Grundgesamtheit nicht nur zwischen 1946 und 2014, sondern auch in den Jahren vor 1946 Beschuldigungen, Taten oder Tatvor-würfe aktenkundig waren, wurden diese ebenfalls im Rahmen des Forschungsprojektes dokumen-tiert und in die Analyse aufgenommen. Damit erweiterte sich der Erfassungszeitraum für Beschuldi-gungen entsprechend. Die ältesten auf diese Weise erfassten Fälle reichten bis in die 1910er Jahre zurück.
Aufgrund der verzögerten Rücksendung der Fragebögen aus einzelnen Diözesen, die sich bis ins Jahr 2017 hinzog, erfassten einige Diözesen in Einzelfällen auch Beschuldigte, deren Ersttaten in den Jah-ren 2015 und 2016 und somit nach Ende des eigentlichen Erfassungszeitraums stattfanden. Dies be-traf acht Beschuldigte im Jahr 2015 und vier Beschuldigte im Jahr 2016. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurden diese Fälle in die Analysen einbezogen, da ihre Zahl so gering war, dass keine Ge-fahr einer Verfälschung der Resultate bestand.
Eine vollumfängliche Erfassung aller Taten bzw. Beschuldigungen nach dem 31.12.2014 wurde nicht vorgenommen. Nach Abschluss der Erhebungen wurden weitere Anschuldigungen bekannt, die in die Analysen nicht mehr einbezogen werden konnten.
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Tab. 0.3 Stichprobengröße und Selektionsmechanismen der Teilprojekte
Teilprojekt
Zielpopulation und Stichprobengröße
Auswahlkriterien und Selektionsmechanismen Teilprojekt 1 Diözesen: n=27 Vollerhebung, keine Selektionsmechanismen be-kannt
Teilprojekt 2
Betroffene: n=214
beschuldigte Kleriker: n=50
nicht beschuldigte Kleriker: n=100
teilweise von Diözesen ausgesuchte und an das Teil-projekt verwiesene Beschuldigte und Betroffene, Auswahlkriterien und Motive der Diözesen und In-terviewteilnehmer unbekannt,
teilweise eigeninitiativ teilnehmende Beschuldigte und Betroffene, Motive zur Teilnahme aus Eigenmo-tivation sind unbekannt, hochselektive Auswahl wahrscheinlich Teilprojekt 3 Strafakten von Mitarbeitern der katho-lischen Kirche: n=243 (Beschuldigte: n=209, Betroffene: n=645) Strafakten aus nicht-katholischen Insti-tutionen: n=79 (Beschuldigte: n=80, Betroffene: n=411) selektive Strafaktenauswahl der Staatsanwaltschaf-ten, Selektionsmechanismen variabel und unbe-kannt, Überrepräsentation jüngerer Strafverfahren, keine Repräsentativität bei der Auswahl von Strafak-ten bezüglich kirchlicher und nichtkirchlicher Institu-tionen
Teilprojekt 4
Diözesen: n=27
Präventionsbeauftragte: n=27
Vollerhebung, keine Selektionsmechanismen be-kannt Teilprojekt 5 Internationale Primärstudien über sexuellen Missbrauch in der katholi-schen Kirche: n=53, internationale Primärstudien über sexuellen Missbrauch in anderen Insti-tutionen: n=25, Metaanalyse von internationalen Prä-ventionsprojekten: n=25 Literaturrecherche in 12 internationalen For-schungsdatenbanken mit dem Ziel der Vollerfassung der einschlägigen Literatur
Teilprojekt 6
Personalakten: n=38.156
beschuldigte Kleriker: n=1.670
Betroffene: n=3.677
Durchsicht aller in den Diözesen vorhandenen Per-sonalakten von Klerikern zwischen 1946 und 2014 (in 10 Diözesen) bzw. zwischen 2000 und 2014 (in 17 Diözesen), Vollständigkeit des Aktenbestandes nicht gewährleistet,
Kriterien der Durchsicht standardisiert, Aktendurch-sicht und Dokumentation von Diözesanpersonal und nicht vom Forschungsprojekt vorgenommen, Grad der Vereinheitlichung über Diözesen hinweg fraglich,
Variation der Selektion von Fällen, Beschuldigten und Betroffenen über Diözesen hinweg nicht aus-schließbar Teilprojekt 7 Betroffene: n=69 selektive, eigeninitiativ teilnehmende, von sexuellem Missbrauch Betroffene, Selektionsmechanismen unbekannt
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B.7 Datenschutz, Datenzugang
Vor Beginn der Studie wurde zwischen dem VDD und den 27 Diözesen in Deutschland und den Mit-gliedern des Forschungskonsortiums ein Datenschutzkonzept verbindlich vereinbart. Wesentliche Inhalte dieses Datenschutzkonzeptes zeigen die nachfolgenden Auszüge aus der Vereinbarung:
 Die Durchführung des Projekts erfolgt auf der Grundlage der Bestimmungen der Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO) in der von der jeweiligen (Erz-)Diözese, in der die Untersuchung durchgeführt wird, in ihrem Amtsblatt veröffentlichten aktuellen Fassung so-wie auf der Grundlage der jeweils geltenden Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fördermittelempfänger, die an dem Forschungsprojekt mitarbeiten, werden auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 4 KDO und § 5 BDSG verpflichtet. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fördermittelgeber werden, sofern noch nicht geschehen, auf die Wahrung des Datengeheimnisses nach § 4 KDO verpflichtet.
 Sämtliche Daten werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Die Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Fördermittelempfänger unterliegen der Schweigepflicht und dürfen außerhalb der Projektgruppe mit niemandem über die erhobenen Daten und die ge-führten Interviews sprechen. Sie werden darüber aufgeklärt, dass sie sich strafbar machen, wenn sie bistums- oder personenbezogene Daten gegenüber Dritten preisgeben.
 Die Aktenauswahl und die Aktenanalyse erfolgt in örtlichen Archivrechercheteams durch be-sonders geeignete und gemäß § 4 KDO zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtete kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der (Erz-)Diözesen, die seitens des jeweiligen Generalvikars beauftragt werden. Die korrekte juristische Klassifikation der Fälle muss durch die obligate Beiziehung mindestens einer kirchlichen Mitarbeiterin oder eines kirchlichen Mitarbeiters mit der Befähigung zum Richteramt gewährleistet werden. Hilfsweise werden von der Kirche eingestellte Juristen oder Juristinnen eingesetzt.
 Die Akten oder Aktenbestandteile, die für das Forschungsprojekt relevant sind, verlassen zu keinem Zeitpunkt die Räumlichkeiten der (Erz-)Diözese.
 Zu Teilprojekt 6 erfragte Informationen aus den seitens des Rechercheteams als relevant an-gesehenen Personalakten oder sonstigem problemrelevanten Datenmaterial werden aus-schließlich in anonymisierter Form in die entsprechenden Erhebungsbögen eingetragen und zur Auswertung an das Forschungskonsortium übermittelt.
 Zum Zweck der Anonymisierung werden weder Namen von Tätern oder Opfern oder sonsti-gen dritten Personen, noch Geburtsdaten, noch Namen von Pfarreien, Orten (mit Ausnahme des Bistums, in dem sich der Vorfall ereignet hat) erfasst, so dass Einzelangaben über persön-liche und sachliche Verhältnisse einer Person nicht mehr oder nur mit einem unverhältnis-mäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmba-ren natürlichen Person zugeordnet werden können, vgl. § 2 Abs. 6 KDO und § 3 Abs. 6 BDSG.
 Die Erhebungsbögen zu Teilprojekt 6 sollen in anonymisierter Form Einzelfälle erfassen. Es werden weder Namen von Tätern oder Opfern oder sonstigen dritten Personen, noch Ge-burtsdaten noch Namen von Pfarreien, Orten (mit Ausnahme des Bistums, in dem sich der Vorfall ereignet hat) etc. erhoben. Projektrelevante Daten sind demgegenüber z.B. das Le-bensalter des Täters zum Zeitpunkt der Tat, der Ort der Tat (z.B. Beichtstuhl, Sakristei), das Alter des Opfers zum Zeitpunkt der Tat, das Geschlecht des Opfers, der konkrete Tatablauf etc. Diese Art anonymisierte Individualdaten werden im Laufe der Untersuchung für die Pub-likation zu sog. Aggregatdaten (= Daten, die durch Zusammenfassung von Individualdaten entstehen) zusammengefasst.
 Ausschließlich mit dem Ziel, Doppelzählungen zu vermeiden und Angaben zu einer Person vollständig zu erfassen, werden Fälle der Versetzung eines Priesters, Diakons oder männli-chen Ordensangehörigen von einer (Erz-)Diözese in eine andere (Erz-)Diözese sowohl seitens der versetzenden als auch seitens der aufnehmenden (Erz-)Diözese unter Vergabe eines
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Pseudonyms auf dem Fragebogen einschließlich eventuellen Zusatzbögen als „Versetzungs-fall“ gekennzeichnet.
 Die Vergabe eines Pseudonyms erfolgt nach folgendem Schlüssel: Auf dem Deckblatt des Er-hebungsbogens und den Deckblättern eventueller Zusatzbögen wird ein zehnstelliger Code angebracht. Dieser setzt sich zusammen aus dem zweiten Buchstaben des (ersten) Vorna-mens bei Doppel- oder Mehrfach-Vornamen mit oder ohne Bindestrich und dem zweiten Buchstaben des (ersten) Nachnamens bei Doppel-Nachnamen mit oder ohne Bindestrich so-wie dem Geburtsdatum im Format MMJJJJTT.
 Der Erhebungsbogen und eventuelle Zusatzbögen sind abweichend von dem üblichen Proce-dere nicht an die Fördermittelempfänger, sondern an eine „Clearingstelle“ weiterzuleiten. Als solche ist seitens des VDD im Einvernehmen mit dem Fördermittelempfänger ein Notar be-stimmt worden.
 Der Notar führt Erhebungs- und Zusatzbögen mit gleichem Code zusammen, vergibt für die als zusammengehörig ermittelten Bögen einen Zahlencode und vermerkt diesen auf den Er-hebungs- und Zusatzbögen. Der Notar entfernt die Deckblätter der Erhebungs- und Zusatz-bögen und vernichtet diese. Die mit der laufenden Nummer versehenen Erhebungs- und Zu-satzbögen leitet der Notar an die zuständige Stelle beim Forschungskonsortium weiter. Der Notar ist nicht berechtigt, gegenüber dem Forschungskonsortium nähere Angaben zu den zehnstelligen Codes zu machen.
 Die Fördermittelempfänger ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnah-men, um die im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt erhobenen und ihnen übermit-telten Daten vor unberechtigtem Zugriff Dritter zu schützen. Unberechtigt sind auch Mitar-beiterinnen und Mitarbeiter der Fördermittelempfänger, die nicht mit dem Forschungspro-jekt befasst sind.
 Die Daten werden spätestens zehn Jahre nach Abschluss des Projekts gelöscht bzw. vernich-tet.
 Die Auswertung der Fragebögen durch die Fördermittelempfänger erfolgt bezogen auf die jeweilige (Erz-)Diözese, da das Forschungsziel auf andere Weise nicht erreicht werden kann. Die Fördermittelempfänger versichern, über ihre Kenntnis der Zuordnung von Fällen zu be-stimmten (Erz-)Diözesen Verschwiegenheit zu wahren und von einer namentlichen Nennung der betroffenen (Erz-)Diözese in Abschlussbericht und möglichen sonstigen Publikationen ab-zusehen.
 Für den Fall, dass die Verknüpfung von Informationen aus verschiedenen Teilprojekten die Herstellung eines Bezuges zu einer bestimmten oder bestimmbaren Person ermöglicht, si-chern die Fördermittelempfänger zu, über die Person absolute Verschwiegenheit zu wahren.
Die Regelungen der Vereinbarung wurden über die gesamte Laufzeit des Forschungsprojektes einge-halten. Es erfolgten keine Verstöße gegen die Gesamtvereinbarung oder einzelne Bestimmungen.
B.8 Problemspezifische Terminologie
Aufgrund des Sekundärdatencharakters der Informationen und des nicht-kriminalistischen oder juris-tischen Ansatzes wurde eine möglichst neutrale Bezeichnung der Beteiligten an einer Missbrauchstat angestrebt. Gewählt wurden die Begriffe „Beschuldigter“ und „Betroffener“. Die Bezeichnung „Tä-ter“ wurde vermieden, da diese eine im vorliegenden Kontext nicht mögliche Verifizierung der jewei-ligen Tat voraussetzen würde. Ebenso wurde die Bezeichnung „Opfer“ vermieden, weil diese dem Selbstverständnis vieler Betroffener entgegensteht. Sie wurde lediglich in Zitaten aus Fremdtexten oder bei der Benennung von Verfahren Dritter beibehalten, insofern der Terminus dort auftauchte, wie z.B. im Verfahren der katholischen Kirche zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“.
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Als Beschuldigte wurden demnach alle Personen erfasst und im vorliegenden Bericht als solche be-zeichnet, bei denen ein plausibler Vorwurf des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in entspre-chenden Akten oder anderen Dokumenten der Diözesen des VDD gefunden wurde. Als Betroffene wurden alle Personen erfasst, die zum Tatzeitpunkt nach der gültigen gesetzlichen Zeitspanne min-derjährig waren und an denen ein für plausibel erachteter bzw. von ihnen berichteter sexueller Miss-brauch verübt wurde.
Die Plausibilitätsprüfung erfolgte dabei aus o.g. Gründen nicht durch das Forschungskonsortium selbst, sondern entsprach weitgehend dem Vorgehen, das bei der diözesanen Bearbeitung von An-trägen auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ oder während eines Strafverfahrens Anwendung fand.
Mit der Wahl der Terminologie wurden im vorliegenden Kontext auch straf- oder kirchenrechtlich verifizierte und sanktionierte Täter weiter als Beschuldigte bezeichnet. Dies wurde aus o.g. Gründen in Kauf genommen und ist weder mit einer Ent- noch einer Belastung der betreffenden Personen oder einer Verifizierung oder Falsifizierung der jeweiligen Tat gleichzusetzen. Die nach genannten Kriterien vorgenommenen Plausibilitätsprüfungen konnten ebenfalls nicht vollständig ausschließen, dass Falschbeschuldigungen als solche nicht erkannt wurden und als Beschuldigungen in die Daten-bestände des Forschungsprojektes eingingen.
B.9 Falldefinition sexueller Missbrauch
Die Einschlusskriterien hinsichtlich eines sexuellen Missbrauchsfalles richten sich grundsätzlich an den Tatbeständen der im 13. Abschnitt des StGB geregelten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe-stimmung aus, berücksichtigen aber auch den in den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Miss-brauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz dargestellten erweiterten Begriff des sexuellen Missbrauchs.
Dieser schließt sowohl Handlungen nach dem 13. Abschnitt sowie weitere sexualbezogene Straftaten des Strafgesetzbuchs (StGB) ein als auch solche nach can. 1395 § 2 CIC in Verbindung mit Art. 6 § 1 des Apostolischen Schreibens motu proprio datae „Sacramentorum sanctitatis tutela“ (SST), nach can. 1387 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 Nr. 4 SST wie auch nach can. 1378 § 1 CIC in Verbindung mit Art. 4 § 1 Nr. 1 SST, soweit sie an Minderjährigen oder Personen begangen werden, deren Ver-nunftgebrauch habituell eingeschränkt ist (Art. 6 § 1 Nr. 1 SST). Zusätzlich können dabei unter Be-rücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls auch Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Um-gang mit Kindern und Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen eine Grenzverletzung oder einen sonstigen sexuellen Übergriff darstellen, einbezogen werden. Sie betreffen alle Verhaltens- und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug gegenüber Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefoh-lenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen erfolgen. Dies umfasst auch alle Handlungen zur Vorbereitung, Durchführung und Geheimhaltung sexualisierter Gewalt.
B.10 Methodische Rahmenbedingungen des Forschungsansatzes
Genereller methodischer Ansatz: Entsprechend des Forschungsauftrags verfolgte das Gesamtprojekt einen retrospektiv-epidemiologischen und nicht einen kriminologischen Ansatz. Dieser Ansatz schloss eine Verifizierung oder Falsifizierung von einzelnen Taten, Fällen oder beteiligten Personen seitens des Forschungskonsortiums explizit aus. Eine solche Verifizierung oder Falsifizierung war im Rahmen des Projekte methodisch und rechtlich nicht möglich.
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Retrospektive Datenerhebung: Im Forschungsauftrag wurden als Untersuchungszeitraum die Jahre 1946 bis 2014 definiert. Daraus resultierte eine Erfassung von Daten und Informationen von Fällen, die viele Jahre oder Jahrzehnte zurücklagen und von denen zum Teil nur rudimentäre Informationen vorlagen. Eine Ergänzung eventuell lückenhafter Originaldaten (z.B. durch bisher nicht dokumentier-ter Informationen von Zeitzeugen) war weder methodisch vorgesehen, noch war dies in den meisten Fällen möglich. Daraus resultierte eine Vielzahl von fehlenden Angaben zu einzelnen Aspekten, die in den Erfassungsbögen auch als solche vermerkt wurden. Aus fehlenden Angaben war jedoch nicht abzuleiten, dass der entsprechende Sachverhalt nicht zutreffend gewesen sein könnte, sondern le-diglich, dass keine entsprechenden Informationen darüber vorhanden waren.
Sekundärdatenerhebung: Außer in Teilprojekt 2 (Interviews von Beschuldigten und Betroffenen) und Teilprojekt 7 (anonyme Online-Befragung von Betroffenen) wurden Informationen über Missbrauchs-fälle, Missbrauchsbeschuldigungen und über Personen, die an diesem Geschehen beteiligt waren, stets mittels Sekundärdaten erfasst. Eine Primärdatenerhebung seitens des Forschungsprojektes fand außer in Teilprojekt 2 und in Teilprojekt 7 grundsätzlich nicht statt. Die Teilprojekte 1 und 4 be-fassten sich mit Struktur- und administrativen Daten der Diözesen und erfassten keine personenbe-zogenen Informationen. Alle Sekundärdaten bezogen sich komplett auf das vorgefundene Aktenma-terial und waren hinsichtlich ihrer Vollständigkeit, Validität und Reliabilität an Inhalt und Struktur der jeweiligen Originalakte gebunden.
Hinsichtlich der Sekundärdaten hatte das Forschungskonsortium keinen Zugang zum Originaldaten-material der Diözesen. Die jeweiligen Fragebögen wurden von entsprechend instruiertem Personal der Diözesen nach Maßgabe des Forschungsprojektes ausgefüllt. Mindestens ein Mitarbeiter der Teams in den Diözesen musste die Befugnis zum Richteramt aufweisen.
Um eine möglichst hohe Validität und Reliabilität der Daten zu gewährleisten, wurde zunächst in einer Pretest-Phase in Zusammenarbeit mit drei Diözesen die vom Forschungskonsortium entwickel-ten Fragebögen in Teilprojekt 6 einem Praxistest unterzogen. Dabei wurden die Fragen so modifi-ziert, dass exemplarische Fälle eindeutig zugeordnet werden konnten. Weiterhin wurde für die Re-chercheteams in den Diözesen eine umfangreiche Anleitung zum methodischen Vorgehen erstellt. Darüber hinaus konnten sich alle Rechercheteams bei möglicherweise dennoch auftretenden Un-klarheiten telefonisch an das Forschungskonsortium wenden, um eine möglichst einheitliche Erfas-sung aller Fälle sicherzustellen und den Ermessensspielraum bei der Dokumentation eines Falles vor Ort so gering wie möglich zu halten. Trotzdem unterlag diese Methode natürlich den Einschränkun-gen hinsichtlich Standardisierung, Validität und der Reliabilität des Datenmaterials, die sich bei retro-spektiven Aktenanalysen immer ergibt.
Auf diese Weise standen dem Forschungskonsortium nur anonyme, zum Teil auf vierfacher Filterung beruhende, in der ursprünglichen Form nicht-standardisierte Informationen über das ursprüngliche Missbrauchsgeschehen zur Verfügung:
1. Filter: mündliche Übermittlung des ursprünglichen Geschehens an den Führer der Originalakte (z.B. Personalakte oder Strafakte),
2. Filter: Dokumentation des Geschehens in der Originalakte sowie Änderungen oder Bereinigun-gen der Akten über die Zeit,
3. Filter: Varianz zwischen den Diözesen hinsichtlich Suchkriterien und -intensität im Rahmen des Projektes,
4. Filter: Übertragung von Befunden aus den Originalakten in die Fragebögen des Forschungspro-jektes.
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Personenschutz und Anonymisierung: Die strikte Anonymisierung der Information war eine notwen-dige Voraussetzung des Forschungsprojektes. Ausgenommen in Teilprojekt 2 (persönliche Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten) und Teilprojekt 3 (Einsichtnahme in Strafakten) wurden dem Forschungskonsortium keine Identitäten von Tatbeteiligten bekannt. In den anderen Teilprojekten war ein Rückschluss auf die Identität von Beteiligten durch den Charakter des Datenmaterials, das Datenschutzkonzept und die o.g. Erfassungswege nicht möglich.
Interdiözesane Varianz: Die Daten in den Teilprojekten 1 und 6 wurden von Mitarbeitern der 27 Diö-zesen erhoben und an das Forschungskonsortium übermittelt. Der Forschungsauftrag sah vor, dass die Darstellung der Befunde sich auf den Gesamtbereich des Verbandes der Diözesen Deutschlands beziehen sollte. Eine Differenzierung der Befunde auf Diözesanebene, d.h. eine Identifizierung der Diözesen oder die Darstellung der Problemlage im Verantwortungsbereich einzelner Diözesen waren nicht vorgesehen. Trotz weitgehender Standardisierung der Methodik seitens des Forschungsprojek-tes ergab sich jedoch interdiözesane Varianz hinsichtlich der Daten. Dies war verursacht durch unter-schiedliche Primärdatenlagen, unterschiedliche Vorgehensweisen oder abweichende Strukturen in einzelnen Diözesen (z.B. hinsichtlich Aktenführung, Dokumentationsweisen, Aktenaufbewahrungs-routinen, bereits erfolgten Voruntersuchungen des Problemfeldes, bereitgestellte Infrastruktur für die Recherche etc.) sowie durch voneinander abweichenden generellen Haltungen der Diözesen zur Missbrauchsproblematik und zum Forschungsprojekt (z.B. Bereinigung oder Vernichtung problembe-zogenen Aktenmaterials in der Vergangenheit, Intensität des Aufklärungswillens etc.).
Datenvollständigkeit: Die beschriebenen Erhebungsmethoden bedingen eine heterogene Datengüte. Während einzelne Fälle hinreichend dokumentiert waren, waren vor allem lange zurückliegende Fälle durch viele fehlende Angaben gekennzeichnet. Die mitunter jahrzehntelange Latenz zwischen Miss-brauchsfall und dessen Dokumentation trugen ebenfalls erheblich zu Datenlücken bei. Dadurch war zwar die Gesamtzahl der Betroffenen und Beschuldigten, die im Rahmen der Untersuchungen ermit-telt wurde, feststehend. Detailinformationen zum jeweiligen Tatgeschehen lagen jedoch - verglichen mit der Gesamtzahl der Betroffenen oder Beschuldigten - in der Regel in deutlich geringer Zahl vor. Dadurch erklären sich die zum Teil sehr stark besetzten Kategorien „unbekannt“ oder „fehlende An-gabe “ in vielen Tabellen und Abbildungen. Die Zahl fehlender Angaben wurde jedoch in die Tabellen oder Abbildungen einbezogen, um ein realistisches Bild der Informationslage im vorliegenden Prob-lemfeld wiederzugeben. Nur in begründeten Ausnahmefällen wurde darauf verzichtet und Häufig-keits- oder Prozentanteile einer Variablen nur auf die Gesamtzahl der tatsächlich vorliegenden Anga-ben bezogen. Dies ist an den entsprechenden Stellen vermerkt.
B.11 Darstellung der Ergebnisse
Aufgrund der methodischen Herausforderungen der Datenerhebung (kein direkter Zugang zu den Primärdaten, heterogene, nicht standardisierte Primärdaten, uneinheitliche, aus verschiedenen De-kaden stammende Datenquellen usw.) schwankte in den sich am Ende ergebenden Betroffenen- und Beschuldigtenstichproben die Zahl der gültigen oder fehlenden Angaben von Variable zu Variable unter Umständen sehr stark.
Je spezifischer eine Frage zum Missbrauchsgeschehen in den verschiedenen Fragebögen wurde, des-to höher war die Zahl fehlender Angaben. Dies traf vor allem bei lange zurückliegenden Ereignissen zu. Die langen Zeiträume konnten Lücken in die Originalakten gerissen haben; es konnten bereits zur Erstellungszeit der Originalakte keine Erkenntnisse zu spezifischen Sachverhalten oder Details vorge-legen haben oder diese wurden in der Originalakte nicht dokumentiert. Aufgrund der von Variable zu Variable stark wechselnden Anzahl von gültigen Antworten entschied das Forschungskonsortium, die jeweiligen Anteile, d.h. die prozentuale Verteilung der Ausprägung einer Variablen auf jeweils zwei Bezugsgrößen zu beziehen.
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Diese waren
 die Gesamtzahl aller im jeweiligen Teilprojekt identifizierten Beschuldigten oder Betroffenen. Dieser Bezug beschreibt den prozentualen Anteil der Variablenausprägungen unter Berück-sichtigung fehlender oder unbekannter Werte der jeweiligen Variablen, und
 die Gesamtzahl der Beschuldigten oder Betroffenen, für die ausschließlich gültige Angaben zu der jeweiligen Variablen vorlagen. Diese Zahl variierte zwischen den Variablen sehr stark. Da bei dieser Bezugsgröße die fehlenden oder unbekannten Werte bei der jeweiligen Variab-len ausgelassen wurden, beschreibt dieser Bezug die prozentuale Verteilung der jeweiligen Variablenausprägungen nur bei Betroffenen oder Beschuldigten, bei denen Angaben vorla-gen.
Während die erstgenannte Bezugsgröße die wahren prozentualen Anteile einer Variablenausprägung bei Betroffenen oder Beschuldigten mit Sicherheit unterschätzt - je nachdem, wie hoch der Anteil fehlender Angaben ist- wird der prozentuale Anteil der jeweiligen Variablenausprägungen bei der zweiten Bezugsgröße vermutlich überschätzt.
Beispiel:
Die unter Umständen erheblichen Differenzen zwischen beiden Bezugsgrößen soll an folgendem Beispiel erläutert werden. Tab. 0.4 enthält die Angaben aus Teilprojekt 6 hinsichtlich der sozialen Folgeprobleme bei Betroffenen aufgrund des sexuellen Missbrauchs, den diese als Minderjährige erlitten hatten. Zu den sozialen Folgeproblemen ließen sich bei 892 von insgesamt 3.677 Betroffe-nen, die im Rahmen von Teilprojekt 6 identifiziert wurden, Angaben finden. Diese machen 24,3 % der Gesamtzahl der Betroffenen aus.
Da bei einer Person mehr als eines der aufgeführten Probleme vorgelegen haben konnte, übertraf die Zahl der Nennungen von Problemen die Zahl der Personen, bei denen sich Angaben zu sozialen Folgeproblemen finden ließen (Mehrfachnennungen). Die Gesamtzahl der genannten sozialen Prob-leme betrug 1.957. Dies heißt, dass jeder Betroffene, bei dem sich Angaben über soziale Probleme finden ließen, unter durchschnittlich 2,2 solcher Probleme litt. Bei 75,7 % der Betroffenen lagen da-gegen keine Angaben zu sozialen Folgeproblemen vor. Aufgrund der Erhebungsmethode bedeutet dies jedoch nicht, dass bei diesem Anteil der Betroffenen keine sozialen Probleme vorlagen, sondern dass den hierzu durchgesehenen Akten und Dokumenten lediglich keine Hinweise darauf zu entneh-men waren.
Bei Bezug der jeweiligen Problemausprägungen auf die Gesamtzahl der Betroffenen (n=3.677, erste Bezugsgröße, s.o.) waren die jeweiligen prozentualen Anteile der Problemausprägungen relativ ge-ring, da mit 75,7 % der größte Anteil auf die Kategorie „unbekannt, keine Angabe“ entfiel (siehe Spal-te 3 in Tab. 0.4). Bezieht man die Zahl der genannten Problemausprägungen jedoch nur auf die Zahl der Betroffenen mit gültigen Angaben (n=890, zweite Bezugsgröße, s.o.), werden die prozentualen Anteile der Problemausprägungen deutlich höher, da die fehlenden Angaben hier nicht berücksich-tigt werden (siehe Spalte 4 in Tab. 0.4).
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Tab. 0.4 Beispiel der Darstellung von Fallzahlen und Bezugsgrößen bei hoher Zahl fehlender An-gaben: soziale Probleme Betroffener als Folge des Missbrauchsgeschehens (Mehrfach-nennungen)
Soziale Probleme
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil an Betroffenen mit Nennung von sozialen Problemen (n=890) in Schule oder Ausbildung 178 4,8 % 20,0 %
in Beziehung oder Partnerschaft
473
12,9 %
53,1 % in Sexualleben 383 10,4 % 43,0 %
in Arbeitsleben
304
8,3 %
34,2 % bei gesellschaftlicher Teilhabe 289 7,9 % 32,5 %
in Religiosität und Glauben
160
4,4 %
18,0 % nicht vergessen können 170 4,6 % 19,1%
unbekannt, keine Angabe
2.785
75,7 %
Der Grund, die prozentuale Verteilung beider Bezugsgrößen anzugeben, war, den intuitiven Eindruck geringer Problemausprägungen beim oberflächlichen Lesen zu vermeiden, der möglicherweise ent-stehen könnte, wenn die prozentualen Anteile nur auf die Grundgesamtheit („Anteil an allen Be-troffenen“, Spalte 3) mitsamt aller fehlenden Angaben bezogen würden.
Während diese Darstellung die wahren Anteile beim vorliegenden Beispiel aufgrund des hohen An-teils fehlender Angaben vermutlich stark unterschätzt, werden diese bei der Bezugnahme nur auf die Betroffenen mit gültigen Angaben (Spalte 4) möglicherweise überschätzt. Die Darstellungsweise in Spalte 4 beruht auf der Hypothese, dass sich die (unbekannten) Variablenausprägungen bei den Be-troffenen, bei denen entsprechende Angaben fehlen, ähnlich verteilen, wie bei den Betroffenen, bei denen Angaben hierzu vorlagen. Dies ist unter anderem dadurch legitimiert, dass die im vorliegenden Fall hierzu ausgewerteten Akten fast ausnahmslos Beschuldigtenakten (Personalakten usw.) waren, in die - vor allem im längerfristigen Verlauf nach dem Missbrauchsereignis - kaum Informationen über Betroffene einflossen, bzw. einfließen konnten. Durch solche erhebungstechnischen Einschrän-kungen ist eine systematische Unterschätzung von Betroffenencharakteristika wahrscheinlich, insbe-sondere wenn die entsprechenden Ereignisse lange zurückliegen oder erst spät nach dem Miss-brauchsereignis auftraten.
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Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Infor-1mations- und Datenlage in den Diözesen
Harald Dreßing, Hans Joachim Salize, Elke Voß, Andreas Hoell
Methodik, Ziele, Vorgehensweise 1.1
Teilprojekt 1 hatte zum Ziel, die Strukturen der Diözesen hinsichtlich problemrelevanter Thematiken und Fragen zu erfassen. Diese Informationen bildeten den Hintergrund, vor dem die Daten zu kon-kreten Missbrauchsfällen aus den anderen Teilprojekten, insbesondere der Personalaktenanalyse in Teilprojekt 6, zu analysieren und interpretieren waren.
Teilprojekt 1 erfasste dabei u.a. die gegenwärtigen und vergangenen Praktiken der Diözesen hinsicht-lich der Führung und Aufbewahrung von Personalakten der Untersuchungspopulation sowie weite-rer, für die Zielproblematik relevanter systematischer oder informeller Daten- und Informationsquel-len in den Diözesen. Dabei wurde von heterogenen Praktiken in den Diözesen ausgegangen. Die Ziele von Teilprojekt 1 bestanden insbesondere in
 einer Beschreibung des Vorhandenseins und der Menge sowie der Verfügbarkeit und der Qualität von potenziell problemrelevantem Datenmaterial (insbesondere von Personalakten) sowie der Aktenführung in den Diözesen,
 einer Exploration der administrativen und/oder informellen Umgangspraxis der Diözesen hinsichtlich Missbrauchsfällen und deren Dokumentation,
 der Erfassung von problemspezifischen Strukturen und Ressourcen der Diözesen wie z.B. Stellenkontingenten für Präventionsbeauftragte oder Missbrauchsbeauftragte,
 der Erfassung thematisch relevanter Inhalte der Priesterausbildung (z.B. Auseinandersetzung mit der eigenen sexuellen Entwicklung bei Priesteramtskandidaten, Beziehungsfähigkeit und sexualpädagogische Weiterbildung) sowie deren Veränderungen seit 1945.
Da in einigen Diözesen bereits vom Forschungsprojekt unabhängige Untersuchungen zu sexuellen Missbrauchsfällen durchgeführt wurden, wurden die diesbezüglich bereits vorliegenden quantitati-ven Erkenntnisse zusammengetragen und vor dem Hintergrund der angewandten Methodik bewer-tet. Für diese Ziele wurde ein umfangreicher Fragebogen erstellt, der von allen Diözesen bearbeitet wurde. Darüber hinaus haben die Wissenschaftler des Konsortiums mit Verantwortlichen in den Diö-zesen entweder vor Ort oder telefonisch zahlreiche Gespräche zu den Angaben in diesem Fragebo-gen geführt.
Untersuchungseinheiten waren die einzelnen Diözesen, d.h. pro Diözese wurde ein Fragebogen aus-gefüllt. Der Vertrag zwischen dem VDD, den Diözesen und dem Forschungskonsortium sah jedoch ausdrücklich vor, dass die Darstellung der Forschungsergebnisse nicht die Identifikation oder den Vergleich einzelner Diözesen untereinander ermöglichen dürfe. Diese Auflage wird bei der folgenden Darstellung der Ergebnisse der Analysen aus Teilprojekt 1 berücksichtigt.
Der Versand der Fragebögen an die Diözesen erfolgte am 19.03.2015. Als Rücklauftermin war der 30.06.2015 bestimmt. Dieser Termin wurde von 15 Diözesen eingehalten. Mit einer Verzögerung von zwei bis vier Wochen bearbeiteten weitere acht Diözesen den Fragebogen. Zu einem längeren Verzug (bis zu drei Monaten) kam es bei vier Diözesen. Durch die verzögerte Bearbeitung entstand somit bereits in der ersten Projektphase ein Zeitverzug, der sich in weiteren Projektphasen fortsetzte und aufsummierte, so dass letztlich eine Laufzeitverlängerung des Gesamtprojektes von neun Monaten notwendig wurde. Im Folgenden werden relevante Ergebnisse aus Teilprojekt 1 dargestellt.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Personalstruktur und Personalstand der Diözesen 1.2
Eines der wichtigsten Ziele des Teilprojektes war, den zahlenmäßigen Umfang der Untersuchungspo-pulation (Diözesanpriester, hauptamtliche Diakone und Ordenspriester im Gestellungsauftrag zwi-schen 1946 und 2014) in den 27 Diözesen exakt zu bestimmen. Diese Angaben sollten als Grundge-samtheit für die Berechnung der relativen Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger sei-tens der o.g. Kleriker dienen, d.h. zur exakten epidemiologischen Bestimmung der (Hellfeld-) Prä-valenz des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz, die in Teilprojekt 6 (Personalaktenanalyse) vorgesehen war.
Entgegen der ursprünglichen Annahme seitens des Forschungsprojekts, dass die Diözesen die Zahl der in ihrem Verantwortungsbereich zwischen 1946 und 2014 aktiven und im Ruhestand befindlichen Priester und Diakone sowie der mit Gestellungsauftrag in den Diözesen tätigen Ordenspriester be-nennen können, war diese Information von der Mehrzahl der Diözesen in der notwendigen Exaktheit nicht zu erhalten. Die verschiedenen, hierzu herangezogenen kircheninternen Datenquellen (Jahrbü-cher der Diözesen, Statistiken des VDD in Bonn, die auf der Grundlage jährlicher Meldungen der Diö-zesen beruhen, kirchliche Handbücher der betreffenden Jahre, jährliche Meldebögen der Priesterzah-len nach Rom usw.) wiesen teilweise entscheidende Lücken auf, folgten uneinheitlichen Definitionen oder wichen mit erheblicher Diskrepanz voneinander ab.
Als Ergebnis ist deshalb festzuhalten, dass die exakte Kalkulation der im Untersuchungszeitraum des Forschungsprojektes tätigen Kleriker, d.h. der Anzahl der entsprechenden Personen, aufgrund unzu-länglicher und widersprüchlicher Dokumentation in den Institutionen der katholischen Kirche in Deutschland und ihrer Diözesen nicht möglich war.
Daraufhin erfolgte nach langwierigen und vergeblichen Bemühungen, die exakte Größe, d.h. die Kopfzahl der Untersuchungspopulation (Zahl der Diözesanpriester, hauptamtliche Diakone und Or-denspriester mit Gestellungsauftrag zwischen 1946 und 2014 im Verantwortungsbereich der Deut-schen Bischofskonferenz) zu bestimmen, der Beschluss, die Menge der aus dem Untersuchungszeit-raum in den Diözesen vorhandenen Personalakten als Grundgesamtheit für alle epidemiologischen oder Häufigkeitsberechnungen zugrunde zu legen.
Dies erfolgte mit dem Wissen, dass die Zahl der vorhandenen Personalakten nicht identisch sein konnte mit der Gesamtzahl der Kleriker im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz, die potentiell im Untersuchungszeitraum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen hätten begehen können. Der Grad der Unterschätzung der Häufigkeitsberechnungen des sexuellen Missbrauchs durch katholische Kleriker, der mit dem Rückgriff auf die Zahl der Personalakten als Grundgesamtheit einherging, war aufgrund exakter Angaben über die Vollständigkeit der Personalakten in den einzel-nen Diözesen (s.u.) nicht zu berechnen und blieb unbekannt. Weitere Einzelheiten der Vorgehens-weise sind nachfolgend sowie in den Kapiteln 6.1.3, 6.2.1 und 6.2.2 beschrieben.
Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenstruktur 1.2.1
Personalakten von Diözesanpriestern und hauptberuflichen Diakonen
Auf die Frage nach dem Aufbewahrungsort der Personalakten von Diözesanpriestern und hauptbe-ruflichen Diakonen gaben alle 27 Diözesen des VDD an, sie bewahrten die Personalakten noch leben-der Diözesanpriester und Diakone im Hauptberuf zentral auf. Das Gleiche gelte für verstorbene Diö-zesanpriester und Diakone. Im Verlauf der Studie und bei persönlichen Visiten der Diözesen vor Ort, zeigte sich jedoch, dass diese „offizielle“ Antwort relativiert werden musste.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Die von einigen Diözesen bereits vor Beginn des vorliegenden Forschungsprojektes angestellten ei-genen Voruntersuchungen hinsichtlich sexueller Missbrauchsfälle und die Praxis im Rahmen des Ver-fahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfer sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, Personalakten von Beschuldigten in Hinblick auf diese Anträge durchzusehen, hatte in einigen Diöze-sen zur Folge, dass Personalakten von beschuldigten Klerikern mehrfach in separaten Handaktenar-chiven oder Orten außerhalb der Personalaktenarchive der Diözesen aufbewahrt wurden. Dies war ein Grund dafür, dass die Ermittlung der Gesamtzahl der für die Studie relevanten Personalakten schwierig war und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben kann. Zusätzlich erschwerend war für die Bestimmung der Zahl durchzusehender Personalakten und der Beurteilung von deren Voll-ständigkeit, dass Aktenvernichtungen oder nachträgliche Aktenmanipulationen nicht auszuschließen waren bzw. aus einzelnen Diözesen explizit berichtet wurden (s.u.).
Personalakten von Ordenspriestern im Gestellungsauftrag
Noch problematischer erschien die Personalaktenführung und -aufbewahrung bei Ordenspriestern mit Gestellungsauftrag. Hier gaben drei Diözesen an, dass Personalakten von Ordenspriestern mit Gestellungsauftrag nur in der Diözese aufbewahrt werden. Bei zwei Diözesen lagen die Aufbewah-rungsorte und damit die Aktenhoheit ausschließlich beim Herkunftsorden, während 20 Diözesen eine geteilte bzw. doppelte Aktenaufbewahrung in der Diözese und im Herkunftsorden angaben. Zwei Diözesen machten hierzu keine Angaben. Achtzehn Diözesen gaben an, dass vorhandene Personalak-ten von Ordenspriestern unvollständiger geführt werden als die Personalakten von Diözesanpries-tern. Insbesondere die geteilte Aktenführung oder unklare Aktenhoheit ging mit erheblichen Infor-mationslücken in den entsprechenden Personalakten einher.
In einigen Diözesen war es zudem Praxis, Gestellungsverträge mit Ordenspriestern bzw. den abstel-lenden Orden nicht personifiziert, sondern stellenbezogen abzuschließen. Das bedeutet, dass ein Gestellungsvertrag nicht notwendigerweise die Abstellung nur eines einzigen Ordenspriesters bein-halten kann, sondern dass sich auf der Grundlage des gleichen Vertrages mehrere Ordenspriester den Dienst in der Diözese teilten bzw. sich nacheinander ablösten, mit häufig unklaren Konsequen-zen hinsichtlich der Personalaktenführung. Dies verstärkte die Unklarheiten hinsichtlich des Perso-nalaktenbestands der Ordenspriester zusätzlich. Im Rahmen des Forschungsprojektes bestand keine Zugangsmöglichkeit zu Aktenbeständen der abstellenden Orden, da diese sich nicht dem For-schungsprojekt angeschlossen hatten.
Diese Umstände und Verfahrensweisen hatten Auswirkungen auf die Analyse entsprechender Doku-mente im Rahmen der vorliegenden Untersuchung. Es war im Rahmen der Studie nicht möglich, die Gesamtzahl der Personalakten der Ordenspriester, die im Untersuchungszeitraum aufgrund eines Gestellungsvertrags Priesterfunktionen im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz erfüllten, zu ermitteln. Die in den Diözesen vorhandenen Personalakten und andere Dokumente die-ser Kleriker waren zudem im Vergleich zu denen von Diözesanpriestern und Diakonen in Umfang und Aussagekraft deutlich geringer. Beschreibungen der Charakteristika von Ordenspriestern im Gestel-lungsauftrag sind deshalb unter diesem Vorbehalt zu sehen und zu interpretieren. In vielen Fällen war eine valide Darstellung von Merkmalen dieser Gruppe nicht möglich.
Regelungen der Personalaktenführung
Auf die Frage, ob verbindliche verwaltungstechnische oder kirchenrechtliche Regelungen hinsichtlich der Führung von Personalakten in der Diözese bestehen, antworteten neun Diözesen (33,3 %) mit ja und 17 (63 %) mit nein. Eine Diözese gab „unbekannt“ an. Strukturelle oder formale Änderungen der Personalaktenführung in den Jahren zwischen 1945 und 2014 fanden in zehn Diözesen (37 %) statt.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Ebenfalls zehn Diözesen (37 %) verneinten solche Änderungen, während sieben Diözesen (26 %) dar-über keine Auskunft geben konnten. Eine Regelung darüber, wer befugt ist, Personalakten zu führen, bestand in 24 Diözesen (88,9 %).
Bindung und Paginierung der Personalakten
Hinsichtlich der Anlage der Personalakten fanden in den Diözesen in uneinheitlicher Weise entweder die gängigen Arten der Aktenheftung Verwendung (preußische, badische, kaufmännische oder Be-hördenheftung) oder es waren eigenständige Systematiken bis hin zu Lose-Blatt-Sammlungen zu verzeichnen.
Sieben Diözesen (25,9 %) gaben an, dass sich zwischen 1945 und 2014 die Art der Personalaktenbin-dung geändert hatte, während 13 Diözesen (48,2 %) dies verneinten und sieben Diözesen (25,9 %) darüber keine Auskunft geben konnten. Eine durchgehende Paginierung von Personalakten fand sich in keiner der Diözesen. Sechs Diözesen (22,2 %) teilten jedoch mit, dass dies nur auf bestimmte An-teile des vorhandenen Personalaktenbestands zuträfe, wobei diese Anteile auf 15 Prozent bis 80 Prozent geschätzt wurden.
Akteneinsicht
Jeweils 21 Diözesen (77,8 %) gewährten Diözesanpriestern und Diakonen im Hauptberuf auf Wunsch Einsicht in die eigene Personalakte. In fünf Diözesen (18,5 %) bestand diese Möglichkeit nicht. Eine Diözese konnte diesbezüglich keine Auskunft geben und gab bei dieser Frage „unbekannt“ an. Or-denspriestern mit Gestellungsauftrag war in sieben Diözesen (25,9 %) die Personalakteneinsicht ver-wehrt und in 18 Diözesen (66,7 %) möglich. Zwei Diözesen (7,4 %) konnten darüber keine Auskunft geben.
Aktenvermerke
Vermerke in der Personalakte, ohne dass der betreffende Kleriker Kenntnis vom Vermerk bekommen muss, waren in 21 Diözesen (77,8 %) möglich. In zehn Diözesen (37 %) erfolgte ein obligatorischer Eintrag in der Personalakte, wenn Vorgänge oder Unterlagen des betreffenden Klerikers im Ge-heimarchiv der Diözese aufbewahrt werden. In 15 Diözesen (55,6 %) geschah dies nicht, in zwei Diö-zesen (7,4%) war dies unbekannt.
Verbindliche Regelungen oder Anweisungen, dass verifizierte Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjäh-riger in der Personalakte festgehalten werden müssen, hatten zum Untersuchungszeitpunkt sechs Diözesen (22,2%) erlassen. Zeitliche Angaben, wann diese Regelungen erlassen wurden, machten lediglich drei Diözesen. Diese Angaben bezogen sich auf die Jahre 2002, 2004 und 2010. Verdachtsfäl-le mussten in vier Diözesen (14,8 %) verbindlich in die Personalakte eingetragen werden. Auch hier bestanden den beiden einzigen diesbezüglichen Angaben zufolge, entsprechende Regelungen erst seit dem Jahr 2004 bzw. dem Jahr 2010. Tabelle 1.1 fasst die Regelungen hinsichtlich der Personal-aktenführung in den 27 Diözesen zusammen.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
39
Tab. 1.1 Regelungen und Praktiken der Personalaktenführung in den Diözesen (jeweils Anzahl und Prozentanteile der 27 Diözesen)
Regelungen und Praktiken der Personalaktenführung
ja
nein
unbekannt,
keine Angabe Regelung für Personalaktenführung 9 (33,3 %) 17 (63,0 %) 1 (3,7 %)
Änderung der Personalaktenführung seit 1945
10 (37,0 %)
10 (37,0 %)
7 (26 %) durchgehende Paginierung der Personalakten - 26 (96,3 %) 1 (3,7 %)
Regelung hinsichtlich der Personalaktenführenden
24 (88,9 %)
3 (11,1 %)
- Akteneinsicht für Diözesanpriester und Diakone möglich 21 (77,8 %) 5 (18,5 %) 1 (3,7 %)
Akteneinsicht für Ordenspriester möglich
18 (66,9 %)
7 (25,9 %)
2 (7,4 %) Personalaktenvermerke ohne Kenntnis des Klerikers 21 (77,8 %) 4 (14,8 %) 2 (7,4 %)
Auslagerung in Geheimarchiv ohne Personalakten-
vermerk
10 (37,0 %)
15 (55,6 %)
2 (7,4 %) Regelung Eintrag von verifizierten Missbrauchsfällen in Personalakte 6 (22,2 %) 19 (70,3 %) 2 (7,4 %)
Regelung des Eintrags von Verdachtsfällen in
Personalakte
4 (14,8 %)
21 (77,8 %)
2 (7,4 %)
Geheimarchiv
Das in jeder Diözese vorzuhaltende Geheimarchiv müsste nach den einschlägigen Regeln der katholi-schen Kirche einen Großteil der Angaben über des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Kleriker der jeweiligen Diözese enthalten und sollte demzufolge eine optimale Datenquelle für Untersuchungen wie das vorliegende Forschungsvorhaben darstellen. Über das Jahr der Einrichtung des Geheimarchiv nach Can. 489 § 1 CIC/1983 lagen aus acht Diözesen Angaben vor. Das früheste genannte Implemen-tierungsjahr war das Jahr 1825, das späteste das Jahr 2012. Hinsichtlich des kirchenrechtlich eindeu-tig geregelten Zugangs zum Geheimarchiv gaben 20 Diözesen (74,1 %) an, dass nicht nur der Bischof Zugang zum Geheimarchiv besaß. In vier Diözesen (14,8 %) hatte nur der Bischof Zugang, von drei Diözesen (11,1 %) fehlte die entsprechende Angabe
Weitere Stellen der Akten- oder Dokumentenaufbewahrung
Achtzehn Diözesen gaben an, Akten oder Dokumente hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs Minder-jähriger durch Kleriker der Diözese zusätzlich oder alternativ zum Geheimarchiv an anderen Stellen aufzubewahren. Tab. 1.2 zeigt die Orte, die diesbezüglich genannt wurden.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
40
Tab. 1.2 Zusätzliche Aufbewahrungsorte von Akten und Dokumenten über sexuellen Missbrauch Minderjähriger in den Diözesen (Angaben aus 18 Diözesen, Mehrfachnennungen)
Zahl Diözesen Personalakten, Personaldezernat 3
Bischöfliches Ordinariat, Büro
2 Justiziariat, Rechtsabteilung, Stabstelle Recht, Offizialrat, Sonderarchiv Generalvikar 8
Koordinationsstelle zur Prävention, Fachstelle Kinder- und Jugendschutz
2 Missbrauchsbeauftragte 4
Kommission sexueller Missbrauch
1 Diözesanarchiv 1
Rom, Kongregation für Glaubenslehre
2 Ordenssitze und Inkardinationsbistümer 1
Aktenmanipulation
Aufgrund der in der öffentlichen Diskussion häufiger formulierten Hypothese der Manipulation oder Vernichtung von Dokumenten oder Akten, die auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger seitens ka-tholischer Kleriker Bezug nahmen, wurde eine entsprechende Frage in die Erhebungsbögen von Teil-projekt 1 integriert. Aus zwei Diözesen (7,4 %) erfolgte auf diese Frage hin die Angabe, dass in ihrem Bereich Akten oder Aktenbestandteile mit Hinweisen auf sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleriker in früherer Zeit vernichtet worden waren. Dreizehn Diözesen (48,1 %) gaben an, dass eine frühere Akten- oder Aktenteilvernichtung unbekannt sei, aber auch nicht ausgeschlossen wer-den konnte. Zwölf Diözesen (44,4 %) verneinten eine diesbezügliche Manipulation ihrer Akten.
Aktenführung, Aktenaufbewahrung, Aktenstruktur - Diskussion
Als wesentliches Ergebnis bezüglich der Personalaktenführung ist festzuhalten, dass es keine homo-gene Aktenführungspraxis in den Diözesen gibt. Es ist davon auszugehen, dass die Praxis der Perso-nalaktenführung über den langen Untersuchungszeitraum der vorliegenden Studie (1946 bis 2014) aufgrund struktureller oder personeller Wechsel in den Diözesen mehrfachen Veränderungen unter-worfen war. Insbesondere gab es keine standardisierten Verfahrensweisen, wie Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs in der Personalakte zu dokumentieren und wo entsprechende Informationen sonst noch aufzubewahren sind. Tabelle 1.1 und 1.2 zeigen diese Heterogenität, wobei die diesbe-züglichen Auskünfte wahrscheinlich unvollständig sind, da davon auszugehen ist, dass in mehr als einer Diözese missbrauchsbezogene Unterlagen von Ordenspriestern im Gestellungsauftrag nicht nur in der Diözese, sondern auch in den Ordenssitzen vorhanden sind. Auch die Informationsübermitt-lung an die Kongregation für die Glaubenslehre dürfte in mehr als einer Diözese stattgefunden ha-ben. Besonders problematisch erscheint, dass die Paginierung von Personalakten in den Diözesen keine verbindliche Norm darstellt. Aktenmanipulationen waren und sind dadurch nicht kontrollier- oder ausschließbar. In einzelnen Fällen fanden an der Aktendurchsicht im Rahmen von Teilprojekt 6 beteiligte Diözesanmitarbeiter explizite Hinweise auf solche Manipulationen, etwa wenn sich in einer Personalakte die Bezugnahme auf einen im Zusammenhang eines Missbrauchs stehenden Vorgang oder Vorfall fand, zu dem das Dokument, auf das der spätere Eintrag Bezug nahm, in der Akte nicht mehr vorhanden war.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Insofern muss davon ausgegangen werden, dass Untersuchungen wie die vorliegende, die sich auf die Personalakten von Klerikern stützen, keinesfalls das Ausmaß des gesamten Sachverhalts im Un-tersuchungszeitraum widerspiegeln können. Auf diese Art und Weise ermittelte Befunde beschreiben immer nur einen Ausschnitt des gesamten Geschehens. Es ist somit bei der Interpretation der Ergeb-nisse aus der Personalaktenanalyse (Teilprojekt 6) zu berücksichtigen, dass verlässliche Aussagen über die Validität von Personalakten der katholischen Kirche hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger nicht möglich sind. Es ist davon auszugehen, dass ein nicht bekannter, wahrscheinlich aber nicht unbedeutender Anteil von Fällen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch katholische Kleriker nicht in den Personalakten der jeweiligen Beschuldigten Niederschlag fand oder aus den Akten gelöscht wurde.
Auch die Geheimarchive der Diözesen wurden häufig nicht nach den einschlägigen Regularien ge-führt. Für die Analyse des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in der katholischen Kirche sind da-mit auch die Geheimarchive als eigenständige Datenquelle nur bedingt geeignet, um daraus Rück-schlüsse über diözesane Häufigkeiten des sexuellen Missbrauchs oder das Aufklärungs- oder Aufar-beitungsverhalten der Diözesen zu ziehen. Deshalb wurden die in sehr heterogener Art und Weise im Geheimarchiv aufbewahrten Akten und Dokumente über sexuellen Missbrauch Minderjähriger im Rahmen der Aktendurchsicht von Teilprojekt 6 komplett in die allgemeine Durchsicht relevanter Do-kumente einbezogen und nicht einer gesonderten Analyse unterzogen.
Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexu-1.3ellen Missbrauchs zugefügt wurde“
Bei dem im Jahre 2010 vorgestellten und zügig implementierten Verfahren zu „Leistungen in Aner-kennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ handelt es sich um ein zentra-les Instrument der katholischen Kirche, mit dem sie öffentlich sichtbar auf den Missbrauchsskandal in ihrem Bereich reagierte und mit dem Bischöfe und Ordensobere zum Ausdruck bringen wollten, dass sie „das Leid der Opfer sehen und das Unrecht der Täter verurteilen“ (DBK, 2011). Neben anderen Maßnahmen beinhaltete der Kern des Verfahrens die Zahlung von materiellen Leistungen, die ur-sprünglich für solche Betroffene vorgesehen waren, die wegen einer eingetretenen Verjährung des jeweiligen Falles keinen durchsetzbaren Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld hatten.
Das Verfahren sah die subsidiäre Erbringung dieser Leistung vor, d.h. erstrangig sollte sie vom Be-schuldigten persönlich erbracht werden. Erst im Falle einer Weigerung des Beschuldigten oder wenn dieser nicht mehr belangt werden konnte, sollte die zuständige kirchliche Körperschaft die Leistung gewähren. Dabei war an einen Regelbetrag in Höhe von 5.000 ¤ pro Fall gedacht. Das Verfahren war an die Antragstellung der Betroffenen gebunden, eine aktiv zugehende Vorgehensweise seitens der katholischen Kirche war nicht vorgesehen.
Wegen der Öffentlichkeitswirksamkeit und der zentralen Bedeutung der Maßnahme für die Diözesen wurden in Teilprojekt 1 des vorliegenden Forschungsprojektes administrative Eckdaten der Diözesen über das Verfahren und die erbrachten Leistungen erhoben. Die Diözesen sollten in ihren Angaben alle bis zum 31.12.2014 laufenden oder abgeschlossenen Verfahren einbeziehen.
Das Verfahren richtete sich allerdings nicht allein an Betroffene, die sexuellen Missbrauch durch Be-schuldigte aus der Untersuchungspopulation des vorliegenden Forschungsprojekts erlitten hatten (Diözesanpriester, Diakone und Ordenspriester im Gestellungsauftrag im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz), sondern das Verfahren stand auch Betroffenen offen, die von nicht geweihtem Personal der katholischen Kirche missbraucht worden waren (z.B. Lehrer, Chorleiter, Küs-ter, Erzieher/innen usw.). Die administrativen Angaben aus den Diözesen waren deshalb nach diesen beiden Gruppen zu differenzieren. Dies gelang allerdings nur bezüglich der Zahl der Anträge auf Leis-
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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tungen. Differenzierungen der beiden Gruppen hinsichtlich weiterer Eckdaten (Zahl abschlägiger Bescheide, Summe der finanziellen oder materiellen Leistungen usw.) waren nicht möglich. Tab. 1.3 zeigt die Zahl der Anträge zum Verfahren über alle 27 Diözesen hinweg. Es handelte sich dabei um administrative Angaben aus den Generalvikariaten.
Die Angaben verdeutlichen, dass sich die Anträge und damit die entsprechenden Missbrauchsfälle in 821 Fällen (73,8 %) auf Kleriker als die jeweiligen Beschuldigten bezogen. Beim verbleibenden Anteil (26,2 %) musste es sich demnach um nicht geweihte Beschäftigte der katholischen Kirche handeln. Wie sich die Anteile zwischen Klerikern und Nicht-Klerikern bei den zum Erfassungszeitpunkt noch anhängigen bzw. bereits abschlägig beschiedenen Anträgen verhielten, blieb unbekannt.
Tab. 1.3 Zahl der Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2014, administrative Angaben aus 27 Diözesen (Teilprojekt 1)
Zahl Anträge Zahl Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ an alle Diözesen gestellt 1.113
davon Zahl Anträge, die sich auf Kleriker als Beschuldigte bezogen
821 Zahl Anträge zum Erfassungszeitpunkt positiv beschieden 1.041
Zahl Anträge zum Erfassungszeitpunkt abschlägig beschieden
45 Zahl Anträge zum Erfassungszeitpunkt noch anhängig 27
Der Mittelwert hinsichtlich der Gesamtzahl der Anträge lag bei 42,0 pro Diözese bzw. hinsichtlich der Anträge mit Klerikern als Beschuldigten bei 30,4. Aus den jeweiligen Standardabweichungen (35,9 bzw. 26,3) wird deutlich, dass diese Werte über die 27 Diözesen hinweg stark schwankten. Das nied-rigste Antragsaufkommen einer Diözese lag bei einem Antrag, die Diözese mit den meisten Anträgen hatte 120 Anträge insgesamt bzw. 95 Anträge, die sich auf Kleriker als Beschuldigte bezogen.
Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen belief sich nach den Angaben aus den ein-zelnen Generalvikariaten bis zum Erfassungszeitpunkt auf insgesamt 4.758.791 ¤. Allerdings beinhal-tete dies nur die Zahlungen aus 26 Diözesen, da eine Diözese die entsprechende Angabe nicht gelie-fert hatte. Die Summen schwankten ebenfalls deutlich. Der Mittelwert betrug 183.030 ¤ pro Diözese (Std.abw. = 177.726). Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte 4.000 ¤, die Diözese mit den höchsten Leistungen 736.000 ¤ (vgl. Tab. 1.4).
Bezogen auf die zum Erfassungszeitpunkt positiv beschiedenen Anträge (n=1.041) betrug der Mittel-wert der gezahlten Leistungen 4.571 ¤ pro Diözese. Statistische Maßzahlen wie Standardabweichung, Minimal- oder Maximalwerte konnten hierzu nicht berechnet werden, da es sich bei den aus den Diözesen gemeldeten Werten um administrative Daten, d.h. um aggregierte Gesamtleistungen, han-delte und nicht um Einzelauflistungen der Summen jedes einzelnen Antrags. Die an die jeweiligen Antragsteller ausgezahlten konkreten Geldsummen blieben deshalb unbekannt.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Tab. 1.4 Gewährte materielle „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2104, administrative Angaben aus 27 Diözesen (Teilprojekt 1)
Summe in ¤ Summe gewährter materieller Leistungen über alle Diözesen bis zum Erfassungszeitpunkt 4.758.791
Mittelwert gewährter materieller Leistungen pro Diözese
183.030 Mittelwert gewährter materieller Leistungen pro positiv beschiedenem Antrag (n=1.041) 4.571
Zusätzliche Zahlungen der Diözesen an Betroffene
Zwanzig Diözesen gaben an, über Zahlungen im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerken-nung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ hinaus weitere Zahlungen an Betroffene geleistet zu haben, bzw. für Aufwendungen Betroffener finanziell aufgekommen zu sein. In den meisten Fällen betraf dies Anwalts- oder Gutachtenkosten und Kosten für Psychotherapien. Die Kriterien der Bewilligung oder Bemessung blieben unklar. Bis einschließlich 2014 summierten sich diese Zahlungen zu einer Gesamtsumme von 984.580 ¤. Auch die Höhe dieser Leistungen schwankte über die 20 Diözesen, die solche Zahlungen leisteten, beträchtlich und reichte von 500 ¤ bis 227.992 ¤.
Befunde bezüglich des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ aus Teilprojekt 6
Im Rahmen von Teilprojekt 6, das die Erfassung von Daten auf der Ebene der jeweiligen Betroffenen und Beschuldigten vorsah, bestand jedoch die Möglichkeit, Einzelheiten hinsichtlich der Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ auf der Einzelfallebene, d.h. aus der Perspektive der Antragsteller, zu analysieren. Dies bezog sich auch auf die einzelnen Geldsummen, die an die Betroffenen im Rahmen des Verfahrens ausgezahlt wurden. Dabei ergab sich ein Bild, das zu den oben dargestellten administrativen Angaben aus den Generalvi-kariaten der Diözesen divergent war, obwohl der Erfassungszeitraum beider Erhebungen (Teilprojekt 1 und Teilprojekt 6) sich nicht unterschied.
In Teilprojekt 6 lagen bei 924 von den insgesamt 3.677 identifizierten Betroffenen (siehe Kap. 6.2.3) Informationen vor, dass sie einen Antrag auf Leistungen gestellt hatten. Gemäß der Einschlusskrite-rien von Teilprojekt 6 bzw. des gesamten Forschungsprojekts bezogen sich diese Anträge nur auf die Zielpopulation der Studie, d.h. auf Beschuldigte aus dem Kreis der Diözesanpriester, hauptamtlichen Diakone und Ordenspriester mit Gestellungsauftrag im Verantwortungsbereich der Deutschen Bi-schofskonferenz. Von diesen Anträgen waren zum Erfassungszeitpunkt 869 positiv beschieden wor-den (vgl. Tab 1.5).
Die Gesamtsumme der gewährten materiellen Leistungen aus der Analyse der Einzelfalldaten (TP 6) betrug bis zum Erfassungszeitpunkt 5.514.816 ¤. Auch hier waren Unterschiede zwischen den Diöze-sen festzustellen. Der Mittelwert pro Diözese betrug 196.957 ¤ (Std.abw. = 187.073). Die Diözese mit den geringsten Leistungen zahlte nach dieser Berechnung 4.000 ¤, die mit den höchsten Leistungen zahlte 832.457 ¤ aus. Bezogen auf die 869 Anträge, die zum Erfassungszeitpunkt in allen Diözesen positiv beschieden waren, ergab sich eine mittlere Summe von 6.346 ¤ (Std.abw. = 12.873), die ein einzelner Betroffener im Rahmen des Verfahrens ausgezahlt bekommen hatte (vgl. Tab. 1.6). Aller-dings waren dieser Mittelwert sowie die hohe Streuung bedingt durch eine Einzelleistung an einen
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Antragsteller in Höhe von 370.000 ¤, die weit über allen anderen ausgezahlten Summen lag und im statistischen Sinn als Ausreißer gewertet werden muss. Die niedrigste Einzelauszahlung an einen Antragsteller betrug 1.000 ¤.
Tab. 1.5 Zahl der Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2014, Angaben auf Einzelfallebene über alle Di-özesen (n=3.677 Betroffene, Teilprojekt 6)
Zahl Anträge Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ bezogen auf beschuldigte Kleriker 924
davon:
Anträge zum Erfassungszeitpunkt positiv beschieden 869
Anträge zum Erfassungszeitpunkt abschlägig beschieden
27 Anträge zum Erfassungszeitpunkt noch anhängig 27
Anträge mit unbekanntem Verfahrensstand
1
Auch die Mittelwerte der Einzelauszahlungen variierten von Diözese zu Diözese. Sie reichten von 3.000 ¤ bis 9.000 ¤, die pro Diözese im Durchschnitt an einen Antragsteller ausgezahlt wurde. Damit unterschieden sich die mittleren Zahlungen für einen Betroffenen zwischen den Diözesen bis um das Dreifache.
Tab. 1.6 Gewährte materielle „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2104, Angaben auf Einzelfallebene über alle Di-özesen (n=3.677 Betroffene, Teilprojekt 6)
Summe in ¤ Summe gewährter materieller Leistungen aller Diözesen bis zum Erfassungszeitpunkt 5.514.816
Mittelwert gewährter materieller Leistungen per Diözese
196.957 Mittelwert gewährter materieller Leistungen per positiv beschiedenem Antrag (n=869) 6.346
Plausibilitätsprüfung von Beschuldigungen im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerken-nung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“
Die unterschiedlichen Verfahrensweisen der Diözesen hinsichtlich der Bewilligung und die unter-schiedliche Höhe der ausgezahlten Leistungen werfen die Frage nach Kriterien für die jeweiligen Praktiken auf. Die Plausibilität einer Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs hat dabei zentrale Bedeutung. Da das Verfahren erst im Jahre 2010 implementiert wurde und damit viele Beschuldigun-gen erst lange nach dem Tatgeschehen erhoben wurden oder zur Antragstellung führten, stellten die Personalakten von Beschuldigten oder andere die Beschuldigten betreffenden Akten eine wichtige Quelle für Informationen oder Hinweise bezüglich der Plausibilität der Beschuldigungen dar.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
45
Angaben darüber, dass die Plausibilität der jeweiligen Beschuldigung im Rahmen des Antragsverfah-rens geprüft worden war, lagen bei 856 (92,6 %) der 924 Antragsteller vor. Bei 20 Antragstellern (2,2 %) war keine Prüfung erfolgt. Bei 48 Antragstellern (5,2 %) fehlte diese Information (vgl. Tab 1.7).
Tab. 1.7 Häufigkeit von Plausibilitätsprüfungen der Beschuldigungen bei Anträgen auf „Leistun-gen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“
Zahl Betroffene
mit Antrag
Anteil an Betroffe-nen mit Antrag Plausibilitätsprüfung der Beschuldigung stattgefunden 856 92,6 %
Plausibilitätsprüfung der Beschuldigung nicht stattgefunden
20
2,2 % Plausibilitätsprüfung unbekannt 48 5,2 %
Gesamt
924
100 %
In 860 Fällen (93,1 % aller Antragsteller) erfolgte die Prüfung der Personalakte der Beschuldigten auf Hinweise hinsichtlich der von den jeweiligen Antragstellern erhobenen Beschuldigungen. Dabei fan-den sich in den Personalakten von 214 Beschuldigten (23,1 % der Antragsteller) entsprechende Hin-weise. In den Personalakten von 649 Beschuldigten (70,3 % der Antragsteller) fehlten entsprechende Hinweise. Keine Angaben hierzu wurden bei 61 Personalakten von Beschuldigten (6,6 % der Antrag-steller) gemacht.
Bei der Durchsicht von weiteren, die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten oder Dokumenten, die in den Diözesen vorhanden waren, ergaben sich in 37,9 Prozent solcher Überprüfungen Hinweise auf die Plausibilität der entsprechenden Beschuldigung. Die Hinweise aus beiden Quellen - Personal-akten und weitere Akten oder Dokumente - überschnitten sich bei vielen Beschuldigten. Bei gemein-samer Betrachtung der Quellen, fanden sich in genau der Hälfte (50,0 %) der Antragstellungen bzw. der Beschuldigungen Hinweise auf die Plausibilität in den die jeweiligen Beschuldigten betreffenden Akten der Diözesen (vgl. Tab.1.8).
Tab. 1.8 Prüfung der Personalakten von Beschuldigten und weiterer Datenquellen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung bei Anträgen auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ (jeweils Zahl der Prüfungen und Prozen-tanteil)
ja
nein
unbekannt,
keine Angabe Personalaktenprüfung erfolgt 860 (93,1 %) 3 (0,3 %) 61 (6,6 %)
Hinweis auf Plausibilität der Beschuldigung in
Personalakte
214 (23,1 %)
649 (70,3 %)
61 (6,6 %)
Prüfung weiterer Quellen erfolgt
870 (94,2 %)
1 (0,1 %)
53 (5,7 %) Hinweis auf Plausibilität der Beschuldigung in weiteren Quellen 350 (37,9 %) 521 (56,4 %) 53 (5,7 %)
Hinweis auf Plausibilität der Beschuldigung entweder in Personalakte oder weiterer Quelle 462 (50,0 %) 399 (43,2 %) 63 (6,8 %)
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Die Zahl tatsächlich positiv beschiedener Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids...“ über-stieg damit die Zahl der aufgrund von Aktenhinweisen als plausibel bewerteten Beschuldigungen erheblich. Viele Bewilligungen stützten sich deshalb auf die von den Diözesen als solche eingeschätz-te Glaubwürdigkeit der Antragsteller oder erfolgten aus caritativen Erwägungen.
Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ - Diskussion
Die Analyse zum Verfahren über „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ zeigt vor allem die Heterogenität in der Anwendung dieses von der katholi-schen Kirche selbst hervorgehobenen Instruments der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals über die Diözesen hinweg.
Die Informationslage ist nicht eindeutig, wie die Gegenüberstellung von administrativen Daten aus den Generalvikariaten der Diözesen und den einzelfallbezogenen Informationen aus der Personal-aktenanalyse zeigt. Die aus der Personalaktenanalyse generierte Zahl von Anträgen (n=924) war hö-her als die entsprechende administrative Angabe aus den Generalvikariaten (n=821), die zudem eine definitorisch weiter gefasste Gruppe von Klerikern einschloss. Auch die ausgezahlten Summen unter-schieden sich trotz gleicher Erfassungszeiträume zwischen beiden Quellen deutlich. Die Gesamtzah-lungen aus der Personalaktenanalyse lagen um ca. 756.000 ¤ höher als die aggregierten Angaben aus den Generalvikariaten. Auch die mittleren Zahlungen pro Antragsteller wichen je nach Quelle erheb-lich voneinander ab (4.571 ¤ vs. 6.346 ¤). Die Befunde weisen auf eine verbesserungsfähige und zu vereinheitlichende Dokumentation dieses für die katholische Kirche zentralen Verfahrens hin. Vor allem aber lassen die Ergebnisse auf unterschiedliche Strategien und auf eine voneinander abwei-chende Intensität der Aufarbeitung in den einzelnen Diözesen schließen.
Die von Diözese zu Diözese variierenden Auszahlungssummen führen zur Schlussfolgerung, dass die Fälle mit unterschiedlichen Kriterien bewertet wurden - wobei Kriterien, mit denen sich individuelles Leid in finanzielle Größen umrechnen ließen, generell schwer vorstellbar sind. Die vergangene Hand-habung des Verfahrens ist geeignet, den Eindruck zu verstärken, dass die Diözesen bei „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen und mit der Wahrung der Betroffeneninteressen unterschiedlich umgegangen sind. Entsprechende Voten von Betroffenen liegen aus der internetgestützten anonymen Umfrage dieses Forschungsprojektes vor (siehe Kap.7.2)
Somit bleibt die Frage offen, ob sich mittels materieller Leistungen der Anspruch, damit zur „Heilung der Folgen sexuellen Missbrauchs beizutragen“, als Maßstab die „konkreten Bedürfnisse der Be-troffenen“ anzulegen und diesen mit „Empathie“ zu begegnen (DBK, 2011) mit dem die Deutsche Bischofskonferenz das Verfahren implementiert hat, überhaupt einlösen lässt.
Nicht nur die Bewilligungen von Leistungen und die entsprechenden Zahlungen, sondern auch die Plausibilitätsprüfungen von Beschuldigungen folgten seitens der Diözesen heterogenen Verfahrens-weisen. Allerdings waren solche Prüfungen angesichts vieler lange zurückliegender Fälle methodisch nicht immer einfach zu bewerkstelligen. Dem Verfahren in Teilprojekt 6 des vorliegenden For-schungsvorhabens nicht unähnlich, konnten sich die Diözesen dabei neben den Einlassungen der Betroffenen oftmals nur auf die Aktenlage, d.h. auf die vorhandenen Personalakten der jeweilig Be-schuldigten stützen - vor allem, wenn Beschuldigte bereits verstorben waren.
Dabei zeigte sich, dass sich nur in 50 Prozent der Antragstellungen, d.h. in der Hälfte der Beschuldi-gungen in den Akten der Diözesen überhaupt Hinweise auf eine entsprechende Tat oder deren Plau-sibilität finden ließen. Betrachtet man nur die Personalakten entsprechend Beschuldigter, sinkt der Anteil mit einschlägigen Hinweisen sogar auf 23,1 Prozent.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Unbeabsichtigt ergab sich hieraus ein möglicher Indikator für den Umfang des Dunkelfelds sexuellen Missbrauchs Minderjähriger im vorliegenden Kontext. Für die methodische Vorgehensweise einer Personalaktendurchsicht hieße das, dass sich nur weniger als ein Viertel aller tatsächlichen Fälle se-xuellen Missbrauchs mit dieser Methode finden ließen und drei Viertel der Fälle im Dunkel blieben. Erweitert man die Durchsicht auf alle potentiell Beschuldigte betreffende Dokumente, die in den Diözesen vorhanden sind, steigt der identifizierbare Anteil zwar, aber nur auf rund die Hälfte der Fälle.
Ansprechpersonen in den Diözesen für Hinweise auf tatsächliche An-1.4haltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minder-jährigen („Missbrauchsbeauftragte“)
Gemäß den Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger der DBK aus dem Jahr 2010 ist vorgesehen, dass der jeweilige Diözesanbischof mindestens zwei geeignete Personen als Ansprechpersonen beauftragt, die für Hinweise oder Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst zur Verfügung stehen sollen. Empfohlen wur-de dabei, darauf zu achten, dass sowohl eine Frau als auch ein Mann als Ansprechpersonen benannt werden. (“Normae de delictis Congregationi pro Doctrina Fidei reservatis seu Normae de delictis con-tra fidem necnon de gravioribus delictis” vom 21. Mai 2010 (DBK, 2013a)). Weiterhin sollten die be-auftragten Ansprechpersonen keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter im aktiven Dienst der Diözese sein. Name und Anschrift der beauftragten Ansprechpersonen sollten auf geeignete Weise bekannt gemacht werden, insbesondere in den Amtsblättern sowie auf den Internetseiten der Diözesen.
Den Ansprechpersonen oder Missbrauchsbeauftragten der Diözesen kommt eine zentrale Funktion für den Erstkontakt und alle weiteren Kontakte mit Betroffenen zu. Sie bilden die generelle „Schnitt-stelle“ zwischen Diözese und Betroffenen. Sie waren und sind nicht zuletzt die ersten Anlaufstellen für Betroffene, die aufgrund einer möglichen Antragstellung für „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ den Kontakt zu einer Diözese suchen. Im Fragebogen von Teilprojekt 1 wurden deshalb die diesbezüglichen Strukturen und Arbeitsweisen der Diözesen erfasst, die zum Untersuchungszeitpunkt (31.12.2014) implementiert waren.
Zahl und Position der Ansprechpersonen in den Diözesen
Alle Diözesen hatten zum Untersuchungszeitpunkt Funktionen der Ansprechpersonen oder Miss-brauchsbeauftragten geschaffen und besetzt. Insgesamt wurden 65 Personen genannt, die diese Funktion zum Erfassungszeitpunkt innehatten. Dies bedeutete eine mittlere Zahl von 2,4 Personen pro Diözese. Eine Diözese benannte eine Person als Amtsinhaber, 21 Diözesen benannten je zwei Personen, drei Diözesen jeweils drei Personen und zwei weitere Diözesen gaben an, fünf bzw. acht Personen als Ansprechpersonen oder Missbrauchsbeauftragte zu beschäftigen.
Bei 58 der 65 Personen war das Geschlecht angegeben. Demnach waren 28 Ansprechpersonen weib-lichen (43,0 %) und 30 männlichen Geschlechts (46,2 %). Bei den verbleibenden sieben Personen (10,8 %) gab es keine Angaben zum Geschlecht. In 25 Diözesen gab es jeweils mindestens eine männ-liche und eine weibliche Ansprechperson. In zwei Diözesen waren die Stellen jeweils nur mit Angehö-rigen eines Geschlechts besetzt.
Vierzehn Diözesen (51,9 %) gaben an, die entsprechenden Stellen oder Funktionen bereits im Jahr 2002 eingerichtet zu haben. Fünf Diözesen (18,5 %) nannten das Jahr 2003, jeweils eine das Jahr 2005 (3,7 %) und 2009 (3,7 %), vier Diözesen (14,8 %) das Jahr 2010 und zwei (7,4 %) das Jahr 2011





Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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als Jahr der Schaffung der Funktion oder Erstbesetzung der Stelle. Damit waren einer Ansprechper-son oder eines Missbrauchsbeauftragen vergleichbare Funktionen in 21 Diözesen bereits vor Erlass der Leitlinie für den Umgang mit sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch die Deutsche Bischofs-konferenz im Jahre 2010 vorhanden.
Sechzehn der 65 zum Erfassungszeitpunkt aktiven Ansprechpersonen (24,6 %) waren seit 2010, dem Jahr des Inkrafttretens der Leitlinie, im Amt. Weitere zehn (15,4 %) hatten diese oder eine ähnliche Funktion bereits vor 2010 inne, während 30 (46,2 %) der zum Untersuchungszeitpunkt als Ansprech-personen Fungierenden nach dem Jahr 2010 ihr Amt antraten. Bei neun Ansprechpersonen (13,8 %) war das Jahr des Amtsantritts unbekannt. Seit Schaffung der jeweiligen Funktion wurde über alle Diözesen hinweg die Zahl von insgesamt 88 Personen genannt, die als Ansprechpersonen fungierten bzw. fungiert hatten. Bei 65 Stelleninhabern zum Untersuchungszeitpunkt bedeutet dies, dass bis zu diesem Datum mindestens 23 Personen aus dem Amt ausgeschieden und ggf. durch neue Stellenin-haber ersetzt worden waren.
Elf Diözesen (40,8 %) gaben an, dass ihre jeweiligen Ansprechpersonen neben dieser Funktion noch andere Aufgaben oder Ämter in der Diözese ausübten. Sechzehn Diözesen (59,2 %) verneinten dies. Die zusätzlichen Funktionen waren vielfältig. Es handelte sich dabei jedoch meistens um Stabsstellen wie z.B. der Tätigkeit als Justitiar oder Personalreferent.
Kontakte von Betroffenen zu Ansprechpersonen in den Diözesen
Obwohl alle bis auf eine Diözese angaben, dass theoretisch die Möglichkeit eines anonymen Kontakts zwischen Betroffenen und den Ansprechpersonen bestand, bezeichneten 22 Diözesen (81,5 %) den persönlichen Kontakt inkl. per Telefon oder Internet zwischen Ansprechpersonen und Betroffenen als obligatorisch. Ungeachtet dessen gaben 19 Diözesen eine Schätzung des Anteils von Betroffenen ab, die anonym Kontakt zu den jeweiligen Ansprechpersonen aufnahmen. Dabei reichte die Spannbreite von 3,5 Prozent bis zu 14,0 Prozent aller Kontaktaufnahmen. Der Mittelwert betrug 4,1.
Tab. 1.9 gibt eine Übersicht über die Gesamtzahl der Kontaktaufnahmen in allen 27 Diözesen zwi-schen 2010 und 2014. Die Gesamtzahl der Kontakte über alle 23 Diözesen mit entsprechenden Anga-ben hinweg betrug in den dokumentierten fünf Jahren 2.772. Generell nahm die Zahl der Neukontak-te pro Jahr seit 2010 kontinuierlich ab. Hinsichtlich der Verteilung über die Diözesen hinweg reicht die Spannweite dabei von einer einzigen Kontaktaufnahme eines Betroffenen in einer Diözese im Zeitraum zwischen 2010 und 2014 bis hin zu 471 Kontaktaufnahmen in der Diözese mit den meisten Kontakten.
Einundzwanzig Diözesen (77,8 %) gaben an, übergeordnete Stellen in der Diözese über eine Kontakt-aufnahme oder den Beratungswunsch eines Betroffenen zu informieren. Sechs Diözesen (22,2 %) verneinten diese Praxis. Bei dreizehn der höhere Stellen informierenden Diözesen (48,1 %) war dies obligat, d.h. die Information erfolgte bei allen Fällen einer Kontaktaufnahme seitens Betroffener. In sieben Diözesen (25,9 %) geschah dies nur in ausgewählten Fällen.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Tab. 1.9 Zahl der Kontaktaufnahmen von Betroffenen zu Ansprechpersonen bzw. Missbrauchs-beauftragten der Diözesen 2010 bis 2014 (23 Diözesen mit Häufigkeitsangaben)*
Jahr
Kontaktaufnahmen
Betroffener, alle
Diözesen (n=23)
mittlere Zahl Kon-taktaufnahmen pro
Diözese (n=23)
Minimalzahl Kon-taktaufnahmen in
einer Diözese
Maximalzahl Kontakt
aufnahmen in einer Diözese 2010 1.015 44,1 0 116
2011
691
30,0
1
107 2012 460 20,0 2 107
2013
307
13,3
1
58 2014 299 13,0 0 42
Gesamt
2.772
120,5
0
471
* Diese Betroffenen sind nicht nur Betroffene, die von Klerikern sexuell missbraucht worden sind, sondern auch von Laien und anderen nicht-klerikalen Mitarbeitern der katholischen Kirche
Kontakte von Betroffenen zu Ansprechpersonen und Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“
Aus 22 Diözesen (81,5 %) lag eine Schätzung vor, wieviel Betroffene, die sich bis einschließlich 2014 an die Ansprechpersonen der jeweiligen Diözese gewendet hatten, zeitgleich bzw. später einen An-trag auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ gestellt hatten. Der jeweilige Prozentanteil reichte von sieben Prozent bis 100 Prozent. Tab. 1.10 zeigt eine Verteilung der zu Gruppen zusammengefass-ten Diözesen mit vergleichbaren Anteilen der Antragsteller unter allen Betroffenen, die Kontakt zu den Ansprechpersonen der Diözese aufgenommen hatten.
Bei Anlegung der in Tab. 1.9 in der Gesamtschau dargestellten absoluten Kontaktzahlen der jeweili-gen Diözesen ergab sich eine Zahl von 1.188 Betroffenen (43,6 %) von den insgesamt 2.722 Betroffe-nen, deren Kontaktaufnahme zu den Ansprechpersonen der Diözesen in einem Antrag auf „Leistun-gen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ mündete.
Tab. 1.10 Anteil der Antragsteller aus der Gruppe der Betroffenen mit Kontakt zu Ansprechperso-nen der Diözesen von 2010 bis 2014 (23 Diözesen mit Angaben)
Anteil von Antragstellern an allen Betroffenen
mit Kontakt zu Ansprechpersonen einer Diözese
Zahl
Diözesen
Anteil
Diözesen weniger als 20 % 4 14,8 %
20 % bis 39 %
4
14,8 % 40 % bis 59 % 5 18,5 %
60 % bis 79 %
3
11,1 % 80 % bis 100 % 6 22,2 %
unbekannt, keine Angabe
5
18,5 % Gesamt 27 100 %
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Meldeverfahren bekannt gewordener Missbrauchsfälle
Hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise nach der Kontaktaufnahme von Betroffenen zu den An-sprechpersonen in den Diözesen erfolgte aus 20 Diözesen (74,1 %) die Angabe, dass das jeweilige Missbrauchsdelikt bzw. der jeweilige Beschuldigte obligatorisch bei der Staatsanwaltschaft zur Anzei-ge gebracht wird. In den verbleibenden sieben Diözesen (25,9 %) war diese Praxis nicht obligatorisch.
Die Einleitung eines kirchenrechtlichen Verfahrens war in 18 Diözesen (66,7 %) der Regelfall, wäh-rend dies in acht Diözesen (29,6 %) nicht regelmäßig geschah. Eine Diözese (3,7 %) gab hierzu keine Antwort. Die obligatorische Meldung jedes den Ansprechpersonen bekannt werdenden Missbrauchs-falls an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom war in 17 Diözesen (63,0 %) gegeben. Neun Diözesen (33,3 %) verneinten die obligatorische Meldung nach Rom. Eine Diözese (3,7 %) machte hierzu ebenfalls keine Angabe (vgl. Tab. 1.11).
Tab. 1.11 Meldeverfahren in den Diözesen bei Hinweisen auf sexuelle Missbrauchsdelikte
Zahl Diözesen
Anteil Diözesen obligatorische Anzeige bei Staatsanwaltschaft 20 74,1 %
obligatorische Einleitung eines kirchenrechtlichen Verfahrens
18
66,7 % obligatorische Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom 17 63,0 %
Meldung an andere Stellen 7
Ansprechpersonen in den Diözesen für Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen („Missbrauchsbeauftragte“) - Diskussion
Die Funktion der Ansprechpersonen ist eines der wichtigsten Instrumente der katholischen Kirche bezüglich des Kontaktes zu den von sexuellem Missbrauch durch Kleriker Betroffenen. Insofern ist die Arbeit der Ansprechpersonen und ihre Einbettung in die Strukturen und Verfahrensweisen der Diöze-sen mitentscheidend für das Bild, das die Diözesen hinsichtlich der Aufarbeitung des Missbrauchs-skandals nach außen abgeben. Sie sind zudem eine Schnittstelle für Einzelfallhilfen oder „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“. Die o.g. Befunde zei-gen, dass den Diözesen diese Funktion bewusst ist. Die Stellen der Ansprechpersonen waren zum Untersuchungszeitpunkt in allen Diözesen besetzt und funktionsfähig. Das in den Leitlinien empfoh-lene ausgewogene Geschlechterverhältnis der Ansprechpersonen erscheint umgesetzt. Die Fluktuati-on hinsichtlich der Stelleninhaber ist moderat. Problematischer erscheint die häufiger festzustellende tiefere Einbindung der Ansprechpersonen in andere Geschäftsbereiche der Diözesen oder Generalvi-kariate. Mehrfach haben die Ansprechpersonen herausgehobene andere Funktionen oder Ämter in den Diözesen inne. Dies verstößt gegen die entsprechende Empfehlung der Leitlinien und induziert Interessenkonflikte hinsichtlich der unbefangenen Wahrung der Interessen von Betroffenen. In eini-gen Diözesen werden bereits unmittelbar nach dem Erstkontakt höhere Funktionsträger der Diözese hinzugezogen (z.B. Justitiar, Generalvikar), ein Verfahren, das einer niedrigschwelligen und vertrau-ensvollen Beratungssituation entgegensteht. Auch die Trennung der Funktionen von Missbrauchsbe-auftragen und Präventionsbeauftragen ist in einigen Diözesen nicht sauber gelöst (siehe Kap.4.3.6).
Potentielle Interessenkollisionen durchziehen auch weitere Aspekte des Verfahrens und lassen an dessen Niedrigschwelligkeit zweifeln. So heben die größtenteils strikten Weitermeldungsroutinen bei
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Kontaktaufnahme eines Betroffenen die theoretische bestehende Anonymität einer Kontaktaufnah-me oder Beratungssituation auf und erzeugen z.B. im Falle der in den meisten Diözesen bestehenden obligatorischen Anzeigepflicht ein großes, möglicherweise bei Betroffenen unerwünschtes Maß an Öffentlichkeit.
Inwieweit dies Betroffene bereits im Vorfeld abschreckt, den Kontakt zu suchen und die Diözesen dazu zu bringen, sich ihrer Verantwortung zu stellen, kann aus den Befunden nicht abgeleitet wer-den. Die kontinuierliche Abnahme der Kontaktzahlen seitens Betroffener seit 2010 kann auch der Implementierung des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ in diesem Jahr und einer initial hohen Inanspruchnahme geschuldet sein, die in den Folgejahren dann sukzessive auf ein niedrigeres Niveau gesunken ist.
Allerdings ist auch die Hypothese, dass durch die Verfahrensweisen bei und nach der Kontaktauf-nahme von Ansprechpersonen sich das Antragsverhalten und die Antragshäufigkeit von Betroffenen hinsichtlich „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ steuern lässt und dass einige Diözesen dies auch bewusst so nutzen, angesichts der sehr heterogenen Anerkennungs- und Ablehnungsquoten ent-sprechender Anträge über die Diözesen hinweg nicht von der Hand zu weisen. Selbst wenn letzteres nicht zuträfe, zeugt diese Heterogenität zumindest von einer uneinheitlichen Verfahrensweise bei einer Problematik, die aus den verschiedensten Gründen einer einheitlichen und gerechten Handha-bung dringend bedarf.
Die obligatorische Praxis vieler Diözesen, jeden Missbrauchsfall bei der Staatsanwaltschaft anzuzei-gen, ist angesichts des nicht vollständig ausgeräumten Vertuschungsvorwurfs als Fortschritt zu be-werten. Soweit dieses Vorgehen jedoch dazu genutzt wird - wie dies in einigen Diözesen nicht auszu-schließen zu sein scheint - die Verantwortung für Aufklärung und Aufarbeitung damit vollständig an staatliche Institutionen zu delegieren und seitens der Kirche erst wieder tätig zu werden, wenn das staatliche Strafverfahren abgeschlossen ist, erscheint diese Haltung durchaus auch problematisch, zumal rechtliche Maßnahmen kirchlicher Organe von einem staatlichen Strafverfahren unberührt sind.
Wenn das Meldeverfahren standardisiert wird, ist das ein Vorstoß in die richtige Richtung. Wenn die obligatorische Anzeige bei der Staatsanwaltschaft aber dazu führt, die Verantwortung der Aufklärung und Sanktionierung ausschließlich an die staatliche Gewalt zu delegieren, so kann das eine kritische Auseinandersetzung mit und Veränderung von Strukturen und Dynamiken der Kirche, die sexuellen Missbrauch möglicherweise begünstigen, verhindern.
Priesterseminare 1.5
Der Fragenkomplex zu den Priesterseminaren in den Diözesen und den auf den Problembereich se-xueller Missbrauch Minderjähriger bezogenen administrativen Strukturen und Curricula umfasste insgesamt 34 Fragen. Demnach gab es zum 31.12.2014 im Verantwortungsbereich des Verbandes der Diözesen Deutschlands 32 Priesterseminare. Das waren im Mittel 1,2 pro Diözese. Drei Diözesen hiel-ten kein Priesterseminar vor, sondern hatten Kooperationsbeziehungen zu Priesterseminaren in an-deren Diözesen. Die Maximalzahl von Seminaren in einer Diözese betrug drei. Für den Stichtag des 31.12.2014 wurde eine Belegung mit insgesamt 568 Seminaristen angegeben. Dies bedeutete einen Mittelwert von 21 Seminaristen pro Diözese. Die höchste Zahl an Seminaristen in einer Diözese be-trug 71. Siebzehn Diözesen (63 %) gaben für die dem Erfassungsstichtag vorausgehenden drei Jahre (2012 bis 2014) an, Priester überwiegend in der eigenen Diözese ausgebildet zu haben, und neun (33,3 %) überwiegend in anderen Diözesen. Eine Diözese (3,7 %) gab beide Optionen an.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Unterrichtsmodule zur Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Auf die entsprechende Frage antworteten 23 von den 24 Diözesen, die Priesterseminare unterhalten, dass in den Seminaren Unterrichtsmodule zur Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger vorgehalten werden. Eine Diözese mit Priesterseminar hatte kein solches Modul implementiert. Tab. 1.12 zeigt das Jahr der Implementierung dieser Module in den einzelnen Diözesen.
Die Seminare unterscheiden sich hinsichtlich des zeitlichen Umfangs, den diese Module im Lehrplan einnehmen. In vier Diözesen betrug die Dauer bis maximal einen Tag, in neun Diözesen zwischen einem und maximal zwei Tagen, meist in der Form von Blockseminaren. Sechs Diözesen gaben einen Modulumfang von mehr als zwei Tagen an. Der Höchstwert war ein Blockseminar mit einer Dauer von 47 Stunden. Vier Diözesen machten keine Angabe zur Dauer, drei Diözesen waren ohne Priester-seminar. In allen Diözesen war die Teilnahme an diesen Modulen für die Seminaristen verpflichtend.
Tab. 1.12 Jahr der Implementierung von Unterrichtsmodulen hinsichtlich der Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den Priesterseminaren der Diözesen
Implementierungsjahr
Zahl Diözesen
Anteil Diözesen 1995 1 4,6 %
2000
1
4,6 % 2008 1 4,6 %
2010
4
18,2 % 2011 6 27,3 %
2012
6
27,3 % 2013 3 13,6 %
Sexualpädagogische Ausbildungsmodule in Priesterseminaren
Sexualpädagogische Unterrichtseinheiten wurden in Priesterseminaren von 15 Diözesen angeboten, d.h. in 62,5 Prozent der Diözesen mit Priesterseminaren. Acht Diözesen (37,5%) hatten keine solchen Module implementiert. Elf Diözesen bejahten die Frage, ob in diesen Modulen Fragen der persönli-chen sexuellen Entwicklung und eigener sexueller Bedürfnisse der Seminaristen adressiert werden. Im Falle eines Angebots war die Teilnahme in allen Diözesen obligatorisch. Die Implementierung die-ser Module fand zwischen 1992 und 2013 statt, mit einer Häufung in den Jahren zwischen 2001 bis 2003. Der zeitliche Umfang dieser Module unterschied sich ebenfalls zwischen den Priestersemina-ren bzw. Diözesen. Vier Diözesen gaben eine Dauer bis zu einem Unterrichtstag an, ebenfalls vier nannten eine Dauer zwischen einem und drei Unterrichtstagen. In zwei Diözesen betrug die Dauer zwischen drei und fünf Tagen, während je eine Diözese eine kumulierte Dauer von neun Tagen bzw. „mehrere Tage“ angab.
Eignungsprüfung vor Eintritt ins Priesterseminar
In sechs Diözesen (22,2 %) galt die Regelung, dass eine psychologische Untersuchung von Kandidaten vor Eintritt ins das Priesterseminar obligatorisch ist. Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis mussten Kandidaten vor Eintritt in das Priesterseminar in 26 Diözesen vorlegen. Diese Regelung wur-
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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de in sechs Diözesen (22,2 %) im Jahr 2010 erlassen, in 13 Diözesen (48,1 %) im Jahr 2011, in fünf Diözesen (18,5 %) im Jahr 2012 und in einer Diözese im Jahr 2015, eine Diözese war ohne Angabe. Dies stand im Einklang mit der Angabe von 18 Diözesen (66,6 %), dass sie das Verfahren zur Feststel-lung der Eignung von Priesteramtskandidaten im Zuge der Missbrauchsdebatte in der katholischen Kirche geändert hatten.
Die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses bei Amtsantritt eines ge-weihten Priesters oder Diakons in einer Gemeinde bestand jedoch nur in 17 Diözesen (63 %), wobei auch diese Regelung erst in den Jahren 2010 bis 2011 etabliert wurde.
Fort- und Weiterbildung, Supervision bei Klerikern
Hinsichtlich der Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger hielten 20 Diözesen (74,1 %) Fort- und Weiterbildungsangebote für Priester oder Diakone vor. Diese wurden in drei Diözesen zwi-schen 2000 und 2009 implementiert, während die Etablierung solcher Angebote zwischen 2010 und 2014 (15 Diözesen) verstärkt stattfand. Achtzehn Diözesen gaben an, dass die Teilnahme an solchen Fortbildungen für Priester und Diakone im Hauptberuf obligatorisch ist.
In 15 Diözesen (55,6 %) gab es zudem Supervisionsangebote für Kleriker im Hinblick auf die Proble-matik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger. In vier Diözesen (14,8 %) war die Inanspruchnahme dieser Supervisionsangebote verpflichtend.
Priesterseminare - Diskussion
Die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit den Themen des sexuellen Missbrauchs Minderjähri-ger und der eigenen sexuellen Identitätsbildung im Rahmen der Priesterausbildung wurde erkannt und spiegelt sich in der Implementierung entsprechender Weiterbildungsmodule in den Priesterse-minaren. Diese erfolgte insbesondere in der Zeit nach 2010.
Die Quantität entsprechender Ausbildungsmodule ist heterogen. Inhalte und Qualität dieser Ausbil-dungsmodule können auf der Basis der vorliegenden Daten nicht beurteilt werden und wären Gegen-stand einer notwendigen eigenständigen Studie. Insgesamt erscheint die Beschäftigung mit diesen Themen in der Priesterausbildung zeitlich knapp bemessen. Die Notwendigkeit einer themengerech-ten, lebenslangen professionellen Begleitung und Unterstützung von Kandidaten und geweihten Priestern haben einige Diözesen erkannt, in denen eine verpflichtende Supervision eingeführt wurde. Diese sinnvollen Aufgaben werden aus Sicht des Forschungskonsortiums mit den derzeit gegebenen Ausbildungs- und Supervisionsangeboten von den meisten Diözesen aber noch nicht hinreichend erfüllt.
Teilprojekt 1 - Qualitative und quantitative Erfassung der Informations- und Datenlage in den Diözesen
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Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und 2nicht beschuldigten Klerikern
Andreas Kruse, Eric Schmitt, Jörg Hinner
Methoden 2.1
Die Durchführung qualitativer biografischer Interviews mit beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern sowie mit Betroffenen in Teilprojekt 2 zielte zunächst auf die Erfassung des Erlebens im Vorfeld sowie zum Zeitpunkt und im Zeitraum nach der Tat, weiterhin auf die Erfassung der aktuell erlebten Situation, schließlich auf die Rekonstruktion von Entwicklungsbedingungen und Entwick-lungsprozessen, die den Tathergang, die Auseinandersetzung mit der Tat und die Folgen der Tat im individuellen Falle mutmaßlich beeinflusst haben. Damit wurde die für die anderen Teilprojekte cha-rakteristische quantitative Forschungslogik durch einen qualitativen Zugang ergänzt, der sich explizit um die Abbildung von Unterschieden unter Betroffenen wie Beschuldigten bemüht, indem er näm-lich sexuellen Missbrauch im Zusammenhang mit sehr unterschiedlichen Entwicklungsbedingungen und Entwicklungsprozessen betrachtet: Zum einen als vorläufigen Endpunkt bisheriger, zum anderen als Ausgangspunkt weiterer Entwicklung. Zudem ist dieser qualitative Zugang besonders geeignet, die rückblickend erlebte und gedeutete Interaktion zwischen Betroffenen und Beschuldigten differen-ziert zu erfassen und damit auch die Beziehungsdynamik – einschließlich möglicher Einflussfaktoren – abzubilden. Damit aber wird ein Ansatz, der sich allein auf die Persönlichkeit eines Betroffenen oder eines Beschuldigten konzentriert, systematisch erweitert: Nämlich um die Perspektive der Beziehung, die zwischen beiden im Vorfeld der Tat bestand. War es zunächst eine von Vertrauen bestimmte Beziehung, die dann von dem Beschuldigten mehr und mehr „sexualisiert“, mehr und mehr ausge-nutzt wurde? Oder war es von Beginn an eigentlich gar keine Beziehung, sondern nur die Unterwer-fung des Betroffenen unter die Absichten und Ziele des Beschuldigten? Zudem war es das Ziel, das Verhältnis zwischen Betroffenen und Beschuldigten immer auch im institutionellen Kontext zu be-trachten, in dem beide standen: Inwieweit hatte dieser Kontext das Verhältnis beeinflusst? Als Bei-spiel könnte man institutionelle Kontexte nennen, in denen die Verantwortlichen eine besondere physische Gewaltbereitschaft zeigten, oder aber Kontexte, in denen sich vor allem Jungen fanden, die aus sozial hochbelasteten und -benachteiligten Familien stammten und die aufgrund der hohen sozi-alen Vulnerabilität auch eine erhöhte emotionale Verletzlichkeit zeigten: in beiden institutionellen Kontexten, so lautete unsere Annahme, ist nicht nur von einer höheren Gefährdung junger Men-schen auszugehen, sondern auch von spezifischen Beziehungsdynamiken und Beziehungsmustern, in denen sich die erhöhte Gefahr körperlicher und/oder sexueller Gewalt ergibt. Was hiermit angedeu-tet werden soll: Die qualitative Methode eignet sich besonders für die Beantwortung von Fragestel-lungen, die nur vor dem Hintergrund von Gesamtsituationen oder von Verhältnis- bzw. Beziehungs-konstellationen untersucht werden können. Eben dies war das Ziel des Teilprojekts 2.
Daraus folgt: Die aus den Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten vorliegenden Befunde sind mit Blick auf die qualitative Identifikation von verschiedenen Typen bzw. Mustern deutlich aussage-kräftiger als mit Blick auf die relative Häufigkeit von Personenmerkmalen oder die Identifikation po-tenziell relevanter Vorhersage- und Einflussfaktoren. Entsprechend orientiert sich die unten stehen-de Darstellung von Ergebnissen in weiten Teilen an einer höchstmöglichen Differenzierung von Be-troffenen- und Beschuldigtengruppen, die als charakteristische bzw. prägnante Varianten aufgefasst werden sollten, über deren relative Häufigkeit in der Grundgesamtheit auf der Grundlage der ge-wonnenen Stichproben allerdings keine Aussage zu treffen ist. Da die Grundgesamtheit sowohl für die Betroffenen als auch für die Beschuldigten als solche unbekannt ist und zudem nicht geklärt wer-den kann, welche Kriterien und Erwägungen im Einzelnen für die Identifikation und Vermittlung durch die Generalvikariate wie auch für die Gesprächsbereitschaft potenzieller Untersuchungsteil-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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nehmer jeweils förderlich und hinderlich waren, sind Generalisierungen hinsichtlich der Häufigkeit einzelner Merkmale nur mit größter Vorsicht vorzunehmen. Dies heißt: Die von uns identifizierten Muster von Beziehungsverhältnissen dürfen nicht als „repräsentativ“ für alle von körperlicher und / oder sexueller Gewalt Betroffenen gedeutet werden. Dies gilt auch für die relativen Werte, mit dem diese Muster in unserer Stichprobe vertreten sind. Und doch ist zu bedenken, dass die Stichproben-größe in unserer Studie (n=214 Betroffene) einen vergleichsweise großen Ausschnitt aus den damals bestandenen Beziehungsverhältnissen darstellt, sodass die berichteten Befunde einen nicht geringen Teil der damals bestehenden „Beziehungsrealitäten“, in denen auch physische und sexuelle Gewalt eine bedeutende Stellung einnehmen konnten, widerspiegeln.
Für die Einordnung der Ergebnisse erscheint zum einen der Vergleich der in den Gruppen der Be-troffenen und Beschuldigten ermittelten Häufigkeitsverteilungen (z.B. zu Formen und Kontexten von sexuellem Missbrauch) sinnvoll. Zum anderen liefert eine den ursprünglichen Projektantrag ergän-zende Befragung von nicht beschuldigten katholischen Priestern, Diakonen und Ordensangehörigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, die ein den befragten Beschuldigten vergleichbares Altersspektrum abdecken, Hinweise darauf, inwieweit spezifische Merkmale der Beschuldigten als „Risikofaktoren“ angesehen werden können oder lediglich Besonderheiten, die katholische Priester, Diakone und Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz im Allgemeinen gegen-über der Gesamtbevölkerung aufweisen, widerspiegeln.
Stichprobe von Teilprojekt 2
In Teilprojekt 2 wurden 220 Interviews mit Betroffenen, 50 Gespräche mit Beschuldigten und 100 Gespräche mit nicht beschuldigten Priestern, Diakonen und Ordensangehörigen im Bereich der Deut-schen Bischofskonferenz geführt. Von den 220 Interviews mit Betroffenen dienten sechs als Probein-terviews und wurden aus diesem Grunde in der Gesamtanalyse und Gesamtauswertung nicht be-rücksichtigt (vgl. Tab 2.1). Ursprünglich waren Interviews mit 70 Beschuldigten vorgesehen. Trotz intensivsten Bemühens um Gewinnung dieser Zahl von Beschuldigten ist es uns nicht gelungen, die genannte Zielgröße zu erreichen. Dafür lassen sich folgende Gründe nennen: (1) Jene Beschuldigten, die zum Zeitpunkt der Erhebung in einer kirchlichen Anhörung oder in einem strafrechtlichen Ermitt-lungsverfahren bzw. in einem Strafverfahren standen, waren in der Regel auf juristischen Rat hin nicht bereit, sich zur Sache zu äußern; (2) ein Teil der durch die Bistümer vermittelten Beschuldigten war aus anderen Gründen nicht bereit, an einem Interview teilzunehmen; (3) einzelne der durch die Bistümer vermittelten Beschuldigten waren aufgrund schwerer Erkrankung oder aufgrund von Pfle-gebedürftigkeit nicht in der Lage, an einem Interview teilzunehmen; (4) einzelne Bistümer hatten mitgeteilt, dass es derzeit keine Beschuldigten (mehr) gebe, die für ein Interview in Frage kämen. Anstelle der ursprünglich vorgesehenen 150 Betroffenen, die befragt werden sollten, haben an unse-rer Studie 220 Betroffene teilgenommen, was sich daraus erklärt, dass wir unter den Betroffenen auf ein überaus großes Interesse stießen. Die Befragung von Nicht-Beschuldigten war im Forschungsan-trag nicht vorgesehen; diese erschien aber im Sinne einer Einordnung der in der Gruppe der Beschul-digten ermittelten Ergebnisse sinnvoll. In diesem Untersuchungsteil wurden 100 nicht beschuldigte Kleriker befragt.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.1 Stichprobe von Teilprojekt 2 (Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern)
Anzahl Betroffene 214 beschuldigte Kleriker 50 nicht beschuldigte Kleriker 100
Struktur der Interviews
Die Interviews lassen sich als halbstrukturierte Interviews charakterisieren, in denen versucht wird, spezifische Situationen, Ereignisse und Entwicklungen im Erleben des Gesprächspartners möglichst konkret, ganzheitlich und authentisch zu erfassen, wobei thematische Bereiche und prototypische Fragen in Form eines Interviewleitfadens vorgegeben sind, die, je nach Verlauf des Interviews, er-gänzt und gegebenenfalls modifiziert werden sollen (vgl. zum theoretisch-konzeptionellen Hinter-grund: (Kruse, 2005; Kruse & Schmitt, 2000). Charakteristisch für die geführten Interviews ist zu-nächst die Tatsache, dass Ereignisse und auf diese folgende Entwicklungen im Kontext des individuel-len Lebenslaufs in seinen subjektiv bedeutsamen Aspekten rekonstruiert, eingeordnet und bewertet werden, wobei die Untersuchungsteilnehmer weniger als Forschungsobjekte denn vielmehr als Ex-perten eigener Entwicklung betrachtet werden, die nicht nur Fragen beantworten, sondern vor allem auch über die Relevanz und Angemessenheit von Fragestellungen maßgeblich (mit-)entscheiden. Die Kontextualisierung von Missbrauchserfahrungen erfolgte vor dem Hintergrund von freien autobio-grafischen Selbsterzählungen. Diese sollten Auskunft über die in einzelnen Lebensabschnitten zentra-len Ereignisse und Entwicklungen wie auch über den erlebten Einfluss einzelner Lebensabschnitte auf die Entwicklung in ihrer Gesamtheit geben.
Ein wesentlicher Vorzug der eingesetzten Methode ist darin zu sehen, dass die Gesprächspartner in einem späteren Teil der Interviews zur Angemessenheit alternativer Interpretationen ihrer individu-ellen Entwicklung, die für den Interviewer vor dem Hintergrund der erhaltenen Informationen nahe-liegend und angemessen erscheinen, im Sinne einer kommunikativen Validierung gehört werden und dabei Ergänzungen oder Korrekturen vorschlagen können. Die geführten Interviews sind nicht nur mit Blick auf die Generierung biografischer Daten – im Sinne eines maßgeblichen Mitwirkens bei der Auswahl, Vertiefung und Sequenzierung von jeweils anzusprechenden bzw. auch nicht weiter zu ver-tiefenden und im Folgenden zu vermeidenden Fragestellungen und Themen – wichtig. Sie sind auch im Hinblick auf die Interpretation von als relevant erachteten Ereignissen und Entwicklungen zentral und verstehen sich aus diesem Grunde als Beitrag zur partizipativen Forschung.
Der Verzicht auf eine asymmetrische Gestaltung der Forschungssituation hat nicht nur für den For-scher den Vorteil, dass dieser erst auf der Grundlage authentischer Berichte und Stellungnahmen die individuelle Kontextualisierung und Bedeutung von Ereignissen und Entwicklungen verstehen kann. Der auf die freien autobiografischen Selbsterzählungen folgende gleichberechtigte Dialog über Rele-vanz, Kontextualisierung, Interpretation und Bewertung von Ereignissen und Entwicklungen bietet auch den Forschungspartnern Möglichkeiten zu einer Reflexion ihrer eigenen Entwicklung, die – so-fern gewünscht - durch die Perspektive des Forschers ergänzt und bereichert (im Sinne von subjektiv als wertvoll wahrgenommenen Anregungen) werden kann.
Entsprechend wurden die Interviews von den Gesprächspartnern mit sehr wenigen Ausnahmen (zwei von 214 Betroffenen, einer von 50 Beschuldigten) in Form und Inhalt positiv bewertet. In der Teil-
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nahme an den Gesprächen wurde vielfach eine Möglichkeit gesehen, zum einen die eigene Lebens-geschichte zu ordnen und zu reflektieren, zum anderen persönlich bedeutsame Erfahrungen und Kenntnisse weiterzugeben. Ähnlich wie in zahlreichen anderen Forschungsarbeiten des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg, in denen biografische Interviews geführt wurden – so zum Beispiel in Arbeiten zu Traumata aufgrund von Diskriminierung, Verfolgung, Behinderung und termi-naler Erkrankung – wurde auch hier deutlich, dass ein großer Teil der Gesprächspartner durch die biografischen Interviews mit Blick auf die eigene Selbst- und Weltsicht profitiert, ganz abgesehen davon, dass die Möglichkeit, sich anderen Menschen ausführlich mitzuteilen und dabei nicht nur gehört, sondern vor allem auch „ernst genommen“ zu werden, in der Regel als Bereicherung emp-funden wird.
Ziele, Themen und Durchführung der Interviews 2.1.1
Für die Durchführung der biografischen Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten wurde vor dem Hintergrund (a) von vorliegenden Forschungsarbeiten zu sexuellem Missbrauch und psychischen Traumatisierungen, (b) von sechs Pilotinterviews sowie (c) von Diskussionen mit Gesprächspartnern, Vertretern von Betroffenen, dem wissenschaftlichen Beirat der Studie und den Mitgliedern des For-schungskonsortiums ein Interviewleitfaden entwickelt. Dieser orientiert sich an der Chronologie von Ereignissen und Entwicklungen und legt dabei jene Themen fest, die, sofern sie vom Gesprächs-partner zuvor nicht spontan aufgegriffen wurden, vom Interviewer im Sinne von Erzählimpulsen ein-gebracht werden. Den im Einzelnen anzusprechenden Themen wurden im Interviewleitfaden proty-pische Fragen zugeordnet, durch die die Gesprächspartner ggf. (angepasst an die Gesprächssituation und den bisherigen Gesprächsverlauf) motiviert werden sollten, auf aus der Sicht der Forscher rele-vante Aspekte einzugehen bzw. diese weiter zu vertiefen.
Die Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten sollten Informationen zu den folgenden fünf Be-reichen generieren.
 Soziodemographische Daten: Erfasst wurden hier neben der Art der Kontaktaufnahme Alter, Geschlecht, Familienstand sowie der aktuelle Erwerbsstatus.
 Entwicklung bis zum Zeitpunkt des sexuellen Missbrauchs: Zentrale Gesprächsinhalte waren hier: (a) die Herkunftsfamilie und das familiäre Umfeld, (b) Beziehungen zu Eltern, Geschwis-tern und Peers, (c) elterlicher Erziehungsstil, (d) Gewalterfahrungen, (e) sexuelle Erfahrungen sowie (f) allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeitsmerkmale. In den Gesprächen mit Beschuldigten wurde der Prozess der Entscheidung für den Kirchenberuf ebenso thematisiert wie die Bedeutung des Zölibats sowie persönlich bedeutsame Erfahrungen und Zweifel im Zusammenhang mit der Ausübung des Kirchenberufs.
 Phase des sexuellen Missbrauchs: Zentrale Gesprächsinhalte waren hier insbesondere (a) die Beziehung zwischen Beschuldigten und Betroffenen, (b) Tathergang, Tatorte und Tatkon-texte, (c) Drohungen und Privilegien, die zur Fortsetzung des Missbrauchs oder dessen Vertu-schung beigetragen haben, (d) Formen des Erlebens und der Auseinandersetzung mit dem sexuellen Missbrauch einschließlich der Frage, inwieweit anderen Menschen über das Ge-schehen berichtet, bei diesen Unterstützung gesucht und von diesen gewährt wurde, (e) für das Ende des Missbrauchs bzw. für die Vermeidung einer Wiederholung ausschlaggebende Gründe.
 Zeit von der Tat bis zur Gegenwart: Angesprochen wurden hier (a) strafrechtliche, kirchen-rechtliche und persönliche Folgen des sexuellen Missbrauchs, (b) die Einschätzung des Um-gangs der Kirche mit sexuellem Missbrauch durch Priester, Diakone und männliche Ordens-angehörige, (c) die weitere Entwicklung von Sexualität/Intimität, (d) inner- und außerfamiliä-re soziale Beziehungen, (e) die berufliche Entwicklung, (f) individuelle Bemühungen um eine
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Verarbeitung des sexuellen Missbrauchs, (g) die Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für re-ligiöse Bindungen und Überzeugungen.
 Gegenwart: Im Zentrum des Interesses stand die Frage, welche Bedeutung dem sexuellen Missbrauch für die individuelle Entwicklung beigemessen wird – und dies insbesondere im Sinne der Rekonstruktion von narrativer Identität. Des Weiteren sollten allgemeine Kontakt-muster und Merkmale der Persönlichkeit eingeschätzt werden. In den Gesprächen mit Be-schuldigten wurden Sichtweisen von Schuld, Buße und Vergebung ausführlich thematisiert.
Vor dem Hintergrund der in den Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten gewonnenen Infor-mationen und Eindrücke sowie von Diskussionen mit den Mitgliedern des Forschungskonsortiums wurde ein Interviewleitfaden für die Gespräche mit nicht beschuldigten Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz entwickelt. Dieser um-fasst prototypische Fragen zu den folgenden sieben Bereichen, die sich aus dem sexuellen Miss-brauch Minderjähriger durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofkonferenz ergeben.
 Prozess der Entscheidung für den Kirchenberuf: Im Anschluss an eine offene Frage (z.B. „Was hat Sie bewogen, Priester zu werden?“) sollten, sofern vom Gesprächspartner nicht spontan erläutert, der Zeitpunkt bzw. Prozess und die maßgeblichen Gründe der Entschei-dung erfragt werden. Im Zentrum des Interesses standen in diesem Zusammenhang auch Re-aktionen anderer Menschen und die Bedeutung von Sexualität/Intimität.
 Verständnis des Zölibats und Umgang mit Anforderungen, die dieser stellt: Es sollte, wenn nicht zuvor spontan angesprochen, auch auf sexuelle Orientierungen („Inwiefern regelt der Zölibat auch gleichgeschlechtliche Beziehungen?“) sowie auf Masturbation, auf den Konsum von Pornografie, auf passagere Beziehungen sowie auf käufliche sexuelle Dienstleistungen als potenziell sündhafte Verfehlungen wie auch auf Möglichkeiten der Vergebung eingegan-gen werden.
 Sexueller Missbrauch von Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen im Be-reich der Deutschen Bischofskonferenz: Hier sollte geschildert werden, (a) wann die Ge-sprächspartner zum ersten Mal von der in Frage stehenden Thematik gehört haben, (b) in-wiefern diese aus deren Sicht ein besonderes Problem der katholischen Kirche darstellt, (c) inwieweit sich aus deren Sicht bedeutsame Spezifika des sexuellen Missbrauchs von Minder-jährigen durch die Position der Beschuldigten in der katholischen Kirche ergeben, (d) inwie-weit sich aus der Sicht der Gesprächspartner die Thematik über die Zeit in ihrer Bedeutung verändert hat, (e) inwieweit den Gesprächspartnern aktuelle Fälle bekannt sind.
 Umgang der Kirche mit Missbrauchsvorwürfen: Hier sollten sowohl die frühere als auch die aktuelle Praxis angesprochen und eingeschätzt werden, inwieweit die katholische Kirche je-weils Betroffenen und Beschuldigten (z.B. Unschuldsvermutung vs. Null-Toleranz-Politik) ge-recht wird.
 Ausbildung für den Kirchenberuf: Im Zentrum standen hier die Rolle von Sexualität in der Priesterausbildung sowie die Frage, inwieweit dem Thema sexueller Missbrauch sowie der individuellen Gestaltung zölibatären Lebens in ausreichendem Maße Beachtung geschenkt wird.
 Fragen von Schuld, Buße und Vergebung: In diesem Zusammenhang sollte vor allem die Fra-ge thematisiert werden, inwieweit und ggf. unter welchen Auflagen Beschuldigten durch Beichte Absolution gewährt werden kann.
 Möglichkeiten der Prävention (im Sinne von Anforderungen an die Kirche): Hier ging es vor allem um eine Einschätzung, inwieweit die in den letzten Jahren durch die neuen Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz angestoßenen Veränderungen im Bereich der Prävention als ausreichend und angemessen zu betrachten sind.
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Rekrutierung von Interviewpartnern, Ort und Dauer der Interviews
Die Gespräche fanden, je nach Präferenz der Gesprächspartner, bei diesen zuhause, in Räumlichkei-ten der katholischen Kirche, am Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg oder an einem von den Gesprächspartnern gewählten „neutralen“ Ort statt. Der Zugang zu potenziellen Gesprächs-teilnehmern der drei Stichproben erfolgte zunächst über ein Anschreiben, in dem die Generalvikare der Bistümer um die Vermittlung von Kontaktadressen gebeten wurden. In Frage kommende Perso-nen wurden vom jeweiligen Generalvikariat angeschrieben, zum Teil auch unmittelbar mündlich an-gefragt. Im Falle der grundsätzlich gegebenen Bereitschaft, zu einem Interview zur Verfügung zu ste-hen, wurden die Adressen an das Institut für Gerontologie weitergeleitet. Ein Teil der angeschriebe-nen Personen meldete sich auch nach dem Hinweis des jeweiligen Generalvikariats telefonisch oder per Mail bei den zuständigen Mitarbeitern des Instituts für Gerontologie der Universität Heidelberg. Im Folgenden wurden die potenziellen Gesprächspartner von der am Institut für Gerontologie zu-ständigen Kontaktperson angerufen, über die Zielsetzungen der Studie sowie über die voraussichtli-che Dauer (ca. zwei bis drei Stunden) und zentrale Inhalte des Interviews informiert, wobei noch einmal ausdrücklich auf die Freiwilligkeit und Vertraulichkeit, mithin auch auf die Möglichkeit zum jederzeitigen Abbruch der Teilnahme hingewiesen wurde. Sofern die Bereitschaft zur Teilnahme am Interview weiterhin bestand, wurden Zeit und Ort für ein Interview vereinbart. Weitere Kontakte wurden durch Vertreter von Betroffenen und Therapeuten vermittelt. Auch hier hatten die potenziel-len Gesprächspartner ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Teilnahme bekundet, ehe sie dem Institut für Gerontologie als Gesprächspartner gemeldet und von diesem kontaktiert wurden. Schließlich kam ein Teil der Gespräche durch die Initiative der Gesprächspartner selbst zustande. Diese hatten von der Studie gehört oder gelesen und von sich aus Interesse an einer Teilnahme bekundet.
Verlauf der Interviews
Am Beginn der Interviews stand in allen Fällen der nochmalige Verweis auf Freiwilligkeit und Vertrau-lichkeit, insbesondere auch auf die Möglichkeit, das Interview zu einem beliebigen Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder die Verwertung der erhobenen Informationen zu untersagen (wovon in keinem Fall Gebrauch gemacht wurde). Sodann wurde im Sinne eines initialen Erzählim-pulses auf das Erkenntnisinteresse und die vorgesehenen Inhalte der Interviews eingegangen. Die Gesprächspartner hatten damit die Möglichkeit, ihren persönlichen Anliegen und Präferenzen ent-sprechend zu beginnen. Da die Interviews auf selbststrukturierte, authentische Darstellungen zielten, wurden die Erzählungen der Gesprächspartner nicht unterbrochen; etwaige Verständnisfragen wur-den erst nach der entsprechenden Interviewsequenz gestellt. Im Interviewleitfaden festgelegte The-men, auf die der Gesprächspartner noch nicht eingegangen war, wurden durch erneute Gespräch-simpulse eingeführt, meist in Form der Bitte, nicht weiter ausgeführte Erzählstränge wieder aufzu-nehmen. Gegen Ende des Interviews wurden den Gesprächspartnern für die spätere Kategorisierung der erhobenen Daten wichtige Einschätzungen und Deutungen rückgemeldet. Dies zum einen unter der Zielsetzung einer kommunikativen Validierung – aus der Perspektive der angewandten Methodik sind die Gesprächspartner als Experten in Sachen eigener Entwicklung zu betrachten – , zum anderen auch, um eine möglichst hohe Transparenz des Forschungsprozesses zu gewährleisten und ggf. neue Perspektiven auf Fragen, die sich für die Gesprächspartner aus ihrer eigenen Lebensgeschichte erge-ben, zu ermöglichen. Des Weiteren erhielten die Gesprächspartner noch einmal die Möglichkeit, Inhalte, die ihrer Einschätzung nach noch nicht hinreichend behandelt worden waren, aufzugreifen.
Auswertung der Interviews 2.1.2
Die in den Interviews getroffenen Aussagen wurden von den Interviewern während der Gespräche ausführlich protokolliert; die vor dem Hintergrund von Gesprächssituation und Gesprächsverlauf zentral erscheinenden Aussagen wurden im originalen Wortlaut mitgeschrieben. Dabei wurde zwi-
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schen spontanen Erzählungen sowie Erzählungen, die auf spätere Erzählimpulse, insbesondere proto-typische Fragen, folgten, differenziert. Des Weiteren wurden auffällige Pausen und Brüche im Ge-sprächsverlauf festgehalten.
Nach dem Gespräch wurden vom jeweiligen Interviewer auf der Grundlage des Gesprächsprotokolls die getroffenen Aussagen in einem Auswertungsprotokoll den im Interviewleitfaden definierten Themen und prototypischen Fragen zugeordnet. In einem weiteren Schritt wurden übergeordnete Auswertungskategorien, die später in SPSS als Variablen eingegeben wurden, und zugehörige Ant-wortformate als alternative Ausprägungen/Werte der gebildeten Variablen definiert. Die Entwicklung des Kategoriensystems (übergeordnete Auswertungskategorien/Variablen und alternative Ausprä-gungen/Werte) erfolgte zum Teil deduktiv, ausgehend von der theoretischen Konzeptualisierung des Forschungsgegenstandes sowie den forschungsleitenden Themen und prototypischen Fragen, zum Teil induktiv, ausgehend von den empirisch beobachteten Phänomenen und deren Differenziertheit in den Erzählungen der Gesprächspartner. So orientiert sich etwa die Differenzierung von Erzie-hungsstilen, Formen der Auseinandersetzung mit Belastungen und Traumata, Symptomen psychi-scher Traumata oder posttraumatischen Wachstumsprozessen stärker an theoretischen Konzeptio-nen und empirischen Ergebnissen der Entwicklungspsychologie der Lebensspanne und der Psycho-traumatologie, die Differenzierung unterschiedlicher Facetten des Erlebens der Tat wie auch der Be-schuldigten und Betroffenen stärker an den Schilderungen der Gesprächspartner, während die Diffe-renzierung charakteristischer Typen bzw. Muster stärker auf die in den Interviews beobachteten empirischen Zusammenhänge zurückgeht.
Da die Befragung nicht beschuldigter Priester vor allem auf die Zielsetzung zurückgeht, die Ergebnisse der Befragung von beschuldigten Priestern besser und umfassender einordnen zu können, wurde das Kategoriensystem für diesen Untersuchungsteil in Anlehnung an die übergeordneten Auswertungska-tegorien und alternativen Ausprägungen, die der Auswertung der Interviews mit Beschuldigten zu-grunde gelegt wurden, definiert. Die zusätzlichen Teile wurden induktiv, nämlich auf der Grundlage der Originaläußerungen der Befragten entwickelt und in Diskussionen mit Repräsentanten der katho-lischen Kirche aus verschiedenen Bistümern konsentiert.
Die Reliabilität der Kodierung der geführten Interviews wurde durch den Vergleich von zwei unab-hängigen Auswertern gesichert. Hierzu wurden aus jeder Befragung Gesprächsprotokolle und Aus-wertungsprotokolle von 30 Interviews genutzt. Die beiden Auswerter stimmten in 92 Prozent aller Kodierungen der Interviews mit Betroffenen, in 90 Prozent aller Kodierungen der Interviews mit Be-schuldigten und in 94 Prozent aller Kodierungen von Interviews mit Nicht-Beschuldigten überein. In allen Fällen fehlender Übereinstimmung konnten sich die beiden Auswerter – zum größten Teil vor dem Hintergrund zusätzlicher Information, die nur dem Interviewer, der das Gespräch geführt hatte, zugänglich war – auf eine gemeinsame Kodierung einigen.
Von der Frage nach der Reliabilität der Kodierungen zu trennen ist die Frage nach der Validität der erhobenen Daten, also nach der Übereinstimmung zwischen Schilderungen von Betroffenen und Beschuldigten mit tatsächlichem Geschehen. Hier muss zugestanden werden, dass die Studie über keine verlässlichen Außenkriterien verfügt, von denen aus ein belastbares Urteil über die Gültigkeit der in den Interviews getroffenen Aussagen abgeleitet werden könnte. Wenn sich aus den Angaben von Betroffenen und Beschuldigten unterschiedliche Aussagen über die relative Bedeutung verschie-dener Tathergänge, Tatkontexte, Tatmotive oder Tatfolgen ableiten lassen, dann kann dies auf meh-rere Ursachen zurückgehen:
 In mindestens einer der beiden Gruppen werden die in Frage stehenden Ereignisse und Ent-wicklungen in verzerrter Weise erinnert, ausgewählt und/oder dargestellt, wobei sich in Ab-weichungen von der „Realität“ sehr unterschiedliche Motive (z.B. Selbstwertschutz oder Selbstwerterhöhung) widerspiegeln können.
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 „Realität“ stellt sich in Abhängigkeit von der Perspektive des Gesprächspartners schlicht un-terschiedlich dar – und zwar in dem Sinne, dass eine „objektive“, personenunabhängige Re-konstruktion von Ereignissen und Entwicklungen nicht möglich ist.
 Die interviewten Betroffenen und Beschuldigten repräsentieren unterschiedliche Ausschnitte aus der Grundgesamtheit von Fällen sexuellen Missbrauchs.
Insofern sind die Ergebnisse der Interviews mit Betroffenen für sich genommen weder „glaubwürdi-ger“ oder „richtiger“ als die Ergebnisse der Interviews mit Beschuldigten. Gleichwohl kann als Argu-ment für die Integrität (und damit Validität) der erhobenen Daten angeführt werden, dass die Mög-lichkeiten der Konfabulation in narrativen Interviewverfahren erheblich eingeschränkt sind – und zwar durch die (aus der Interviewmethode resultierende) Notwendigkeit, Erzählungen eine geschlos-sene Gestalt zu verleihen und dabei die Darstellung von Ereignissen und Entwicklungen einerseits auf Wesentliches zu begrenzen, andererseits in einem Maße auszuführen, die Verständlichkeit und Plau-sibilität sichert. Die in der Interviewsituation geforderten „Stegreiferzählungen eigenerlebter Ereig-niszusammenhänge“ nötigen Personen, auch auf Ereignisse und Handlungsorientierungen einzuge-hen, die sie ansonsten lieber verschweigen würden (Schütze, 1982). Diese Aussage gilt für Beschöni-gungen des Geschehens ebenso wie für Akzentuierungen von Tatschwere und Betroffenheit.
Die Gruppe der Betroffenen 2.2
Zusammenfassende Charakterisierung der Gesamtstichprobe 2.2.1
Insgesamt wurden Interviews mit 214 Betroffenen von sexuellem Missbrauch in die Auswertung auf-genommen. 107 Interviews wurden durch die Generalvikare der Bistümer vermittelt, 84 Betroffene haben sich, nachdem sie auf unterschiedlichen Wegen von der Studie Kenntnis erlangten, aus eige-ner Initiative selbst gemeldet, 23 Interviews kamen dadurch zustande, dass die Betroffenen durch andere Personen (andere Betroffene, Rechtsvertreter, Therapeuten, Bekannte) auf eine mögliche Teilnahme angesprochen wurden. Die berücksichtigten Fälle ereigneten sich in 22 westdeutschen Bistümern, die Anzahl der Fälle pro Bistum reichte von 1 bis 23, wobei sich in den unterschiedlichen Fallzahlen vor allem Unterschiede im Engagement der in den einzelnen Bistümer für die Vermittlung von möglichen Gesprächspartnern zuständigen Personen widerspiegeln dürften.
Die Betroffenen waren zum Zeitpunkt des Interviews zwischen 33 Jahre und 71 Jahre alt. Das Durch-schnittsalter lag bei 55,7 Jahren. 164 Betroffene (76,6 %) waren männlichen, 50 (23,4 %) waren weib-lichen Geschlechts. 127 Betroffene (59,3 %) waren zum Zeitpunkt des Interviews verheiratet, 41 (19,2 %) ledig, 32 (15 %) geschieden und 14 (6,5 %) verwitwet. Die durchschnittliche Kinderzahl lag bei 1,4. Von den Betroffenen waren 161 (75,2 %) berufstätig, 29 (13,6 %) arbeitslos und 21 (9,8 %) im Ruhe-stand. 52 (24,3 %) hatten als höchsten Bildungsstand ein abgeschlossenes Hochschulstudium, 58 (27,1 %) Abitur, 60 (28 %) mittlere Reife, 35 (16,4 %) einen Haupt-/Volksschulabschluss und neun (4,2 %) hatten keinen Schulabschluss gemacht.
Vor dem Hintergrund der Interviews wurde der soziale Status der Herkunftsfamilie von 99 Ge-sprächspartnern (46,3 %) als vergleichsweise (eher) niedrig, von 78 (36,4 %) als mittel und von 37 (17,3 %) als vergleichsweise (eher) hoch eingeschätzt. Zur religiösen Bindung der Herkunftsfamilie konnten vor dem Hintergrund der Interviews in 19 Fällen keine Einschätzungen vorgenommen wer-den (8,9 %). Von den verbleibenden 195 Interviews legten 110 (51,4 %) eine vergleichsweise eher hohe religiöse Bindung der Herkunftsfamilie, 43 (20,1 %) eine „mittlere“ religiöse Bindung und 42 (19,6 %) eine vergleichsweise eher geringe religiöse Bindung nahe. Bezüglich der Vollständigkeit der Herkunftsfamilie liegen aus 206 Interviews eindeutige Informationen vor. Von diesen können 55 (26,7 %) im Sinne von Broken Home-Konstellationen gekennzeichnet werden. In Übereinstimmung mit den Daten zum sozialen Status und zur Vollständigkeit der Herkunftsfamilie finden sich in den
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Interviews mit Betroffenen zahlreiche Aussagen, die auf eine nicht selten auch gravierende Belastung des familiären Klimas hindeuten: 106 Betroffene (55,5 %) berichteten in den Interviews für den Zeit-raum vor dem sexuellen Missbrauch spontan von gesundheitlichen Belastungen in ihrer Kernfamilie, 80 Betroffene (41,9 %) von finanziellen Belastungen, 77 Betroffene (40,3 %) von Belastungen durch Religiosität – in dem Sinne, dass religiöse Normen unterschiedlich interpretiert wurden und deren Befolgung oder Nicht-Befolgung regelmäßig mit Konflikten zwischen den Eltern, Eltern und Kindern oder Geschwistern einherging –, 71 Betroffene (36,6 %) von Belastungen durch psychische Gewalt – im Sinne von emotionaler Zurückweisung, Beschimpfung, Demütigung, Diskriminierung (ungewollter Ungleichbehandlung), Ablehnung oder Bedrohung –, 66 Betroffene (34,6 %) von Belastungen durch körperliche Gewalt, 38 Betroffene (19,9 %) von Belastungen durch Arbeitslosigkeit, 37 Betroffene (19,4 %) von Belastungen durch psychische Störungen, vor allem Depression, 30 Betroffene (15,7 %) von Belastungen durch Alkoholismus, 29 Betroffene (15,2 %) von Belastungen durch sexuelle Gewalt.
Die Beziehungen zu den Eltern wurden von etwas mehr als der Hälfte der Betroffenen als (eher) posi-tiv (59,7 %), vertrauensvoll (50,3 %), weniger durch Konflikte und Spannungen gekennzeichnet (55,5 %) sowie stärker Anerkennung und Bekräftigung (51,8 %) und weniger Ablehnung vermittelnd (56,5 %) dargestellt. Der Erziehungsstil des Vaters wurde von den meisten Betroffenen als autoritär (52,7 Prozent von 184 Betroffenen, von denen hierzu Angaben vorliegen) oder autoritativ (41,8 Prozent von 184), der Erziehungsstil der Mutter am häufigsten als autoritativ (55,6 Prozent von 189 Betroffe-nen, von denen hierzu Angaben vorliegen), seltener als permissiv/laissez faire (14,3 %), vernachlässi-gend (11,6 %), autoritär (10,6 %) oder inkonsistent (7,9 %) beschrieben. Der Umgang mit Sexualität in der Familie wurde von 78 Prozent als (eher) gehemmt gekennzeichnet. Ihre Beziehungen zu Peers schilderten 134 der 214 Betroffenen als (eher) positiv. Von jenen 190 Betroffenen, die zusammen mit Geschwistern aufgewachsen sind, schilderten 153 (80,5 %) die Beziehungen zu diesen als (eher) posi-tiv.
58,2 Prozent der Betroffenen schilderten in den Interviews für den Zeitraum vor dem sexuellen Miss-brauch Erfahrungen körperlicher, 40,4 Prozent Erfahrungen psychischer und 15,9 Prozent Erfahrun-gen sexueller Gewalt innerhalb und außerhalb der Familie. Ein Aspekt sozialer Vulnerabilität, der im Hinblick auf das Risiko sexuellen Missbrauchs nicht unterschätzt werden darf.
Die vorliegenden Informationen zum familiären Hintergrund der Betroffenen und zu Erfahrungen von körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt vor dem sexuellen Missbrauch verweisen damit so-wohl auf Risiken als auch auf protektive, psychologische Widerstandsfähigkeit (Resilienz) potenziell unterstützende oder fördernde Entwicklungsbedingungen. Unabhängig davon, dass spezifische Be-lastungsfaktoren in der Stichprobe der Betroffenen vergleichsweise häufig genannt werden – was darauf zurückgehen mag, dass erstens soziale Grundschichten stärker und höhere Sozialschichten weniger stark repräsentiert sind, zweitens der Anteil der Betroffenen, die in institutionellen Kontex-ten klassischer Prägung aufgewachsen sind (33 der 214 Betroffenen wurden über weite Strecken ihrer Kindheit und Jugend in Heimen erzogen), relativ hoch ist –, sind die angedeuteten Risikokonstel-lationen sicher nicht hinreichend für eine „Erklärung“ des Spektrums der Missbrauchstaten oder de-ren Bedeutung für die weitere Entwicklung im Lebenslauf. Schon gar nicht sind die zitierten Risiken als Hinweis auf eine individuelle Prädisposition zu verstehen, die die Betroffenen später zum Opfer werden lässt, sei es im Sinne einer besonderen Auffälligkeit für einen nach potenziellen Betroffenen suchenden Beschuldigten, sei es im Sinne einer verminderten Fähigkeit, die Bedrohlichkeit von Situa-tionen einzuschätzen oder mit spezifischen Bedrohungssituationen angemessen umzugehen. Ange-messener erscheint es vielmehr, das Missbrauchsgeschehen im Kontext von Vulnerabilitäts-Resilienz-Konstellationen zu verstehen, die im individuellen Fall sehr unterschiedliche Erlebens-, Verhaltens- und nicht zuletzt auch Bewältigungsspielräume eröffnen.
So sprachen wir in den Interviews mit Betroffenen, die ausführlich über körperliche und psychische Gewaltphänomene in ihrer Familie vor Übertritt in ein Heim oder in ein Internat berichteten und diesen Übertritt zunächst als Entlastung, wenn nicht sogar als Schutz interpretierten: als Entlastung
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insofern, als sie glaubten, nun von permanenten Erniedrigungen, Strafen und Konflikten befreit zu sein, als Schutz insofern, als sie davon ausgingen, vor körperlichen und psychischen Gewalthandlun-gen seitens der Eltern oder Stiefeltern geschützt zu sein.
Im Heim oder im Internat, so berichteten die einen, seien sie nach und nach in das Blickfeld eines Priesters geraten, hätten dies gemerkt und alles daran gesetzt, diesem „aus dem Wege zu gehen“. Dies sei ihnen jedoch nur bedingt gelungen. Es habe Situationen gegeben, in denen sie vom Priester „gefasst“ und genötigt worden seien, sexuelle Übergriffe zu „ertragen“, „über sich ergehen zu las-sen“. Aber es sei ihnen gelungen, sich mehr und mehr in ihre Peergroup zu integrieren und dadurch befürchteten weiteren sexuellen Übergriffen vorzubeugen. Die stärkere Integration in die Peergroup sei eine Form des Widerstands gewesen, die sie den Blicken des Priesters entzogen und damit wie eine „Befreiung“ oder ein „Schutz“ gewirkt habe. Ein Teil der Betroffenen stellte zugleich Beziehun-gen zum eigenen Widerstand in der Familie her. Es sei ihnen auch in dieser gelungen, sexuellen Übergriffen durch den (Stief-)Vater auszuweichen bzw. direkt zu widerstehen, sei dies durch engen Kontakt mit Freunden und anderen Verwandten oder aber durch Protest und Zurückweisung im Falle sexueller Belästigung – wobei man auch körperliche Gewalt als Antwort auf diesen Protest „in Kauf genommen“ habe. Hier finden wir in der Tat eine Vulnerabilitäts-Resilienz-Konstellation, die zum einen die besondere Verletzlichkeit aufzeigt (Erfahrung von Bedrohung der personalen Integrität in der Familie, d.h. vor Eintritt in das Heim oder in das Internat), zum anderen aber auch auf Wider-standsfähigkeit deutet. Es wurden schon früh Techniken entwickelt, um Bedrohungen abzuwehren bzw. zu widerstehen. Und doch darf bei aller Widerstandsfähigkeit, bei allem Respekt vor dieser nicht übersehen werden, dass das Leben auch dieser Kinder oder Jugendlichen in besonderer Weise vom Erleben der Bedrohung und der Schutzlosigkeit bestimmt war.
Im Heim oder Internat, so berichteten die anderen, seien sie nach und nach in das Blickfeld eines Priesters geraten, hätten aber in keiner Weise die Kraft oder den sozialen (familiären bzw. außerfa-miliären) Rückhalt verspürt, um den immer weiter zunehmenden Übergriffen dieses Priesters auszu-weichen oder diesen etwas entgegenzusetzen. Vielmehr sei das „Grundgefühl des Ausgeliefertseins“, welches sich in ihrer Familie eingestellt habe, nun noch einmal „verstärkt“ worden – und zwar „ge-waltig verstärkt“, wie es ein Betroffener ausdrückte; dessen habe man sich nicht mehr erwehren können und habe „schließlich aufgegeben“ – und zwar so lange aufgegeben, bis der Priester „von sich aus abgelassen“, „das Interesse verloren“ habe oder aber „irgendwann aus dem Internat ver-schwunden“ sei. Hier wird eine andere Verletzlichkeits-Resilienz-Konstellation sichtbar: Schon in der Familie vermochten die Betroffenen, den Drohungen bzw. unmittelbaren Gewalterleb-nissen nichts entgegenzusetzen, häufig weil diese Drohungen und Gewalterlebnisse die Qualität einer Vernichtung annehmen konnten. Diese Traumatisierung ließ ein Sich-Wehren im Heim oder im Internat aussicht-los erscheinen; auch waren die psychischen Kräfte, die für dieses Sich-Wehren notwendig gewesen wären, nicht mehr gegeben.
53 der 214 Betroffenen (24,8 %) war der Beschuldigte zum Zeitpunkt des sexuellen Missbrauchs nicht näher bekannt, 105 Betroffene (49,1 %) gaben an, das Verhältnis zum späteren Beschuldigten sei durch gegenseitiges Vertrauen gekennzeichnet gewesen. Hier deutet sich an, dass das Missbrauchs-geschehen in vielen Fällen wahrscheinlich weniger auf einen von Beginn an bestehenden Vorsatz des Beschuldigten zurückgeht als vielmehr auf die Dynamik der Beziehung zwischen Beschuldigten und Betroffenen, die sich zumindest für letztere, zu einem guten Teil aber auch für erstere unvorherseh-bar und mindestens in großen Teilen unbemerkt entwickelte. Eine „Erklärung“ über vermeintlich stabile Merkmale von Betroffenen und Beschuldigten greift hier deutlich zu kurz. Angemessener er-scheint der Versuch, das Missbrauchsgeschehen ausgehend von der (häufig von Betroffenen und Beschuldigten unterschiedlich gedeuteten) Situation zu verstehen, die durch Merkmale der Beteilig-ten ebenso wie durch deren sich verändernde Beziehung und mindestens potenziell auch durch strukturelle Merkmale bestimmt ist.
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67 Betroffene (31,3 %) gingen davon aus, dass es Mitwisser gegeben hat. Anderen anvertraut haben sich nur 64 Betroffene (29,9 %), von diesen berichteten 24 Betroffene, sie hätten Hilfe und Unter-stützung erfahren, 45 Betroffene, das Geschehen sei geleugnet worden, 29 Betroffene, sie seien im Folgenden für ihren Vorwurf bestraft worden. Von den 150 Betroffenen, die sich nach der Tat nie-mandem anvertraut haben, gaben 133 Betroffene (88,7 %) an, dies wäre ihnen peinlich gewesen und sie hätten sich für den Vorfall geschämt. 154 der 214 Betroffenen (72 %) berichteten von wiederhol-ten Vorfällen. Die Interviews machen deutlich, dass die Aufrechterhaltung des Missbrauchs sowohl durch die Gewährung von Privilegien als auch durch Drohungen gestützt wurde. Ausschlaggebend für das Ende des Missbrauchs waren am häufigsten die Versetzung des Beschuldigten (55 Fälle oder 25,7 %), die Tatsache, dass sich der Beschuldigte anderen Betroffenen zuwandte, sowie ein Ende des Kon-takts zum Beschuldigten, z.B. durch Schulwechsel oder Umzug (jeweils 47 Fälle oder 22 %).
Vor dem Hintergrund der berichteten Ergebnisse wird deutlich, dass der größte Teil der Betroffenen heute der Meinung ist, in der Zeit des sexuellen Missbrauchs keine angemessene Unterstützung er-halten zu haben; andere hätten – sofern überhaupt verfügbar – das Geschehen nicht hinreichend ernst genommen, den persönlichen Schilderungen nicht geglaubt, der Beschuldigte sei zudem nicht wirklich zur Verantwortung gezogen worden.
Die Interviews zeigen weiterhin, dass der sexuelle Missbrauch für die Betroffenen auch langfristig gravierende Folgen gehabt hat.
Dies gilt zunächst für Einstellungen zu Kirche und Glauben. 46 Betroffene (21,5 %) sind aus der Kirche ausgetreten, 103 Betroffene (48,1 %) betonten ihre Entfremdung von der Kirche.
Der Austritt aus der Kirche wurde dabei von dem größeren Teil der Betroffenen (n=29) als eine Ent-scheidung beschrieben, die nicht leichtfertig getroffen worden, sondern – im Gegenteil – mit erhebli-chen Zweifeln verbunden gewesen sei. Diese Zweifel waren vor allem durch die Tatsache bedingt, dass die Betroffenen religiös sozialisiert waren (der Austritt aus der Kirche erschien deshalb subjektiv auch als eine „Distanzierung“ von bestimmten biografischen Entwicklungen wie auch von der familiä-ren Tradition), bzw. dass sie Unverständnis bezüglich dieser Entscheidung in ihrem nächsten sozialen Umfeld erfahren bzw. befürchtet hatten. Die Entfremdung von der Kirche hatte, sofern sie mit erfah-renen sexuellen Übergriffen im Zusammenhang stand, im Erleben der Betroffenen vor allem zwei Ursachen: (a) die Glaubwürdigkeit der Institution Kirche sah man als kompromittiert an, da bedeu-tende Repräsentanten dieser Institution – Priester – den „Berufungsauftrag“ zutiefst verletzt hätten; (b) man fühlte sich in seiner psychischen Situation von der Kirche alleine gelassen.
12,1 Prozent berichteten von Unsicherheit und Zweifeln bezüglich ihrer Sexualität, 39,3 Prozent von (als belastend erlebten) sexuellen Hemmungen, die sie unmittelbar auf den Missbrauch zurückfüh-ren. Bei 19,2 Prozent ist von exzessiver Sexualität auszugehen, die im Sinne einer Überkompensation erlebter Verletzung gedeutet werden kann. 43,9 Prozent berichteten von Schuldgefühlen gegenüber der Partnerin bzw. dem Partner, weil ihnen vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen ein für beide Partner erfüllendes Sexualleben nicht möglich sei, nur 29,4 Prozent berichteten von allgemeiner Er-füllung in intimen Beziehungen.
Die Leitsymptome einer posttraumatischen Belastungsstörung sind unter den Betroffenen häufig und vielfach stark ausgeprägt.
1. Mindestens ein Leitsymptom konnte bei 70,2 Prozent der Betroffenen festgestellt werden.
2. 50,9 Prozent berichteten für ihre gegenwärtige Lebenssituation (der Bezugszeitraum für die Diagnose einer PTSD umfasst die letzten vier Wochen) von Intrusionen, 48,6 Prozent von Vermeidungssymptomen und 36,4 Prozent von Symptomen von Übererregbarkeit. Es fanden sich auf der Ebene der Leitsymptome keine statistisch signifikanten Geschlechtsunterschiede.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Allerdings konkretisieren sich die Leitsymptome bei den Geschlechtern durch unterschiedli-che Erlebens- und Verhaltensweisen. Suchtverhalten war bei den männlichen Betroffenen häufiger, Depressionen und sozialer Rückzug bei den weiblichen Betroffenen.
3. Vor dem Hintergrund der ausführlichen Interviews mit den Betroffenen ist davon auszuge-hen, dass bei 44,8 Prozent durch das Leitsymptom bzw. die Leitsymptome eine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Situation besteht, die auf gegebenen Psychotherapiebe-darf hindeutet.
Die Tatsache, dass das Thema „Missbrauch“ öffentlich wurde, führte bei den Betroffenen unserer Einschätzung nach in aller Regel nicht zu einer Verstärkung der Symptomatik (oder gar zu einer Re- traumatisierung). Vielmehr wird die intensivierte öffentliche Auseinandersetzung von den Betroffe-nen als eine Hilfe beim Umgang mit den eigenen Missbrauchserfahrungen wahrgenommen, nicht zuletzt deswegen, weil nun die Möglichkeit besteht, sehr viel offener über diese Erfahrungen zu kommunizieren. Dies begründet auch die hohe Teilnahmebereitschaft an den Interviews.
Traumabezogene Wachstumsprozesse wie die Intensivierung der Wertschätzung des Lebens und persönlicher Beziehungen, das Entdecken von neuen Möglichkeiten des Lebens oder die Intensivie-rung des spirituellen Bewusstseins sind vergleichsweise selten und wenn, dann nur in geringer Aus-prägung erkennbar. Gleichwohl sollte die Bedeutung traumabezogener Wachstumsprozesse nicht unterschätzt werden, weil diese zum einen in engem Zusammenhang mit der Möglichkeit, erlittene Traumata zu verarbeiten, stehen, zum anderen ein über das Bemühen um Bewältigung weit hinaus-gehendes Engagement kennzeichnen, das für eine nicht unerhebliche Anzahl der Betroffenen we-sentlich zu ihrem aktuellen Selbstverständnis gehört und in enger Beziehung zu dem Wunsch steht, bei der Aufarbeitung des Themas durch die katholische Kirche stärker gehört zu werden.
Die Interviews mit Betroffenen standen auch unter der Zielsetzung, die Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für unterschiedliche Aspekte narrativer Identität zu rekonstruieren. In dem hier zugrun-de gelegten Verständnis konstituiert sich Identität in Form von Selbsterzählungen, in denen durch die Auswahl, Bewertung, Kontextualisierung und Einordnung von Ereignissen und Entwicklungen eine Selbstsicht entfaltet wird, die wir dem Verständnis unserer Vergangenheit, Gegenwart und zu erwar-tenden Zukunft zugrunde legen und von der wir glauben, dass andere um sie wissen müssen, um uns angemessen verstehen zu können. Vor diesem Hintergrund wurden die in den verschiedenen Berei-chen der qualitativen Interviews enthaltenen Spontanerzählungen der Betroffenen als Ausdruck ihrer authentischen Perspektive auf die jeweils in Frage stehenden Themen interpretiert und dahingehend analysiert, inwieweit sie die Bedeutung des Missbrauchs für unterschiedliche Aspekte narrativer Identität jeweils eher akzentuieren oder relativieren. Dabei ist die Akzentuierung der Bedeutung des sexuellen Missbrauchs nicht notwendigerweise im Sinne einer nicht gelungenen Verarbeitung zu interpretieren, vielmehr können sich Menschen auch durch an sich negativ bewertete, als Unrecht empfundene Ereignisse und Entwicklungen in positiver Weise geprägt sehen, indem sie ihre Vergan-genheit als Anlass für ein als notwendig und sinnvoll erlebtes Engagement betrachten. Umgekehrt darf eine Relativierung der Bedeutung des Missbrauchs für verschiedene Aspekte narrativer Identität nicht damit verwechselt werden, dass das Tatgeschehen bagatellisiert wird. Es sei noch einmal be-tont, dass im vorliegenden Bericht die Bezeichnung Betroffene gegenüber der Bezeichnung Opfer gerade auch vor dem Hintergrund der von Personen der Zielgruppe geäußerten Präferenz gewählt wurde, dem Bedürfnis, sich nicht auf den Status des (passiven, ausgelieferten) Opfers reduzieren zu lassen. Die Ergebnisse zeigen, dass 83,2 Prozent der Betroffenen Missbrauchserfahrungen für ihr aktuelles Selbstverständnis bzw. ihre Selbstdefinition hohe Bedeutung beimessen und 73,4 Prozent dem Missbrauch für das Verständnis ihrer Entwicklung insgesamt hohe Bedeutung zuordnen. Für das Verständnis ihrer familiären Entwicklung ordnen 53,3 Prozent den Missbrauchserfahrungen hohe Bedeutung zu, die entsprechenden Anteile für das Verständnis der sexuellen Entwicklung, der religiö-sen Entwicklung und der Entwicklung des sozialen Netzwerks liegen zwischen 35,5 Prozent und 44,4 Prozent. Damit wird deutlich, dass die Erfahrung des sexuellen Missbrauchs, auch wenn diese inzwi-
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schen Jahrzehnte zurückliegt, für die Betroffenen nach wie vor einen zentralen Aspekt von Gegen-wart (und zu erwartenden Zukunft) darstellt, mit dem angemessen umzugehen ist.
Differenzierung der Gesamtstichprobe in vier Merkmalsprofile („Mus-2.2.2ter“)
Der bislang vorgenommenen Deskription über die Gesamtstichprobe folgt nun eine Deskription von Befunden für vier unterschiedliche Merkmalsprofile. Was ist mit dem Begriff der „Merkmalsprofile“ gemeint; warum ist eine Differenzierung zwischen diesen sinnvoll; warum ist eine profilspezifische Deskription notwendig; in welcher Hinsicht wird der Erkenntnisstand durch die Gegenüberstellung von Profilen signifikant erweitert?
Warum wird eine Differenzierung zwischen Merkmalsprofilen vorgenommen?
Zunächst sei hervorgehoben: Die Auswertung aller Betroffeneninterviews ergab zahlreiche Hinweise darauf, dass sich die interviewten Betroffenen in zahlreichen psychologischen, soziodemografischen und sozialen Merkmalen unterscheiden. Aus diesem Grunde kann eine allgemeine, über die Gesamt-stichprobe vorgenommene Charakterisierung immer nur eine erste Annäherung darstellen. Doch neben der stark ausgeprägten Heterogenität der Stichprobe der Betroffenen fiel auf, dass sich ein-zelne Betroffene nicht nur in einzelnen Merkmalen, sondern auch in der Gesamtkonstellation „Be-troffener-Beschuldigter“ auffallend ähnlich waren. Eben aus diesem Grunde hat sich das Erkenntnis-interesse des Teilprojekts von einer möglichst weitreichenden Generalisierung auf eine empirisch fundierte Differenzierung von verschiedenen Untergruppen, d.h. von verschiedenen Merkmalsprofi-len (Mustern) verschoben. Es ging jetzt nicht mehr allein darum, verallgemeinernde Aussagen über die Gesamtstichprobe zu treffen; es war vielmehr unser Ziel, die Frage zu beantworten, inwieweit sich die Gesamtstichprobe in deutlich voneinander unterschiedene Teilgruppen untergliedern lässt, wobei die Teilgruppen nicht bestimmte „Persönlichkeitstypen“ repräsentieren, sondern spezifische Risikokonstellationen oder Vulnerabilitäten.
Wie genau hat man sich nun diese Teilgruppen, die wir im Sinne von Merkmalsprofilen (oder „Mus-tern“) verstehen, vorzustellen? Zunächst wurden für die Betroffenen potenzielle Risikokonstellatio-nen beschrieben, denen die einzelnen Untersuchungsteilnehmer zugeordnet werden sollten. Die für diesen Schritt notwendigen Reliabilitätsprüfungen werden in einem späteren Abschnitt dieses Teil-kapitels dargestellt. Was bedeutet der Begriff der „Risikokonstellationen“? Mit Blick auf die hier im Zentrum stehende Analyse sind Risiken angesprochen, die (a) in der Biografie wie auch (b) im aktuel-len Erleben und Verhalten sowie (c) in den objektiven Lebensbedingungen der Betroffenen und der Beschuldigten liegen können, zudem (d) Risiken, die in der spezifischen Interaktion zwischen Be-troffenen und Beschuldigten zu suchen sind. Die Auswertung der Interviews machte dabei deutlich, dass deren Interaktionen wiederum mitbestimmt sind von den biografischen Entwicklungen und aktuellen (inneren und äußeren) Bedingungen der Betroffenen einerseits und der Beschuldigten an-dererseits.
Ein Beispiel für eine Gesamtsituation („Risikokonstellation“)
Um ein Beispiel aus einem der Interviews mit einem Schüler (also Betroffenen) und einem Erzieher (also Beschuldigten) zu geben: Ein in den Anfängen der Pubertät stehender Schüler sieht sich plötz-lich mit der Entscheidung seiner Eltern konfrontiert, für die nächsten Jahre ein Internat zu besuchen. An dieser Entscheidung konnte er nicht mitwirken, diese wurde vielmehr „für“ ihn getroffen und erwies sich dabei als „endgültig“. Dieser Schüler fühlt sich im Internat völlig vereinsamt, er ist von
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einem starken Heimweh bestimmt, er fühlt sich in seinen identitätsbezogenen Fragen und Konflikten alleine gelassen, er meidet aufgrund innerer Ambivalenzen tieferreichende Kontakte mit den Mit-schülern. In dem Internat fühlt sich ein Erzieher für die aktuelle Situation dieses Schülers mitverant-wortlich, er empfindet Mitgefühl, möchte dem Schüler durch Gespräche helfen. Dieser Erzieher hat sich in seiner Biografie nicht reflektiert mit seiner Emotionalität, Erotik und Sexualität auseinander-gesetzt, er hat diesen Bereich seiner Persönlichkeit nicht zu einer höheren Reife entwickelt. Zugleich fühlt er sich an vielen Tagen einsam und alleingelassen, und gerade in diesen Situationen wird ein immer stärkeres Verlangen nach intensivem emotionalem Austausch, nach intensiver Intimität spür-bar. Zu Beginn ist die Interaktion mit dem Schüler von Empathie und Unterstützung bestimmt; doch allmählich spürt der Erzieher einen immer stärkeren Drang, den Schüler zu berühren, sich diesem auch körperlich immer weiter zu nähern. Der Schüler zieht sich von dem Erzieher mehr und mehr zurück, da er etwas „Fremdes“ in dessen Verhalten spürt und zugleich nicht den Mut hat, den Erzie-her direkt zurückzuweisen. Der Erzieher fühlt sich durch den Rückzug des Jungen noch mehr zu die-sem hingezogen und beginnt nun, diesen körperlich, schließlich auch sexuell immer stärker zu be-drängen. Schließlich kommt es immer wieder zu Phasen körperlicher und sexueller Nötigung, die vom Erzieher rückblickend als Ausdruck eines unkontrollierbaren Impulses geschildert werden, vom Schü-ler als ein immer stärkeres Eindringen in seine Intimsphäre, ja, als Akt der Gewalt. Eine zu Beginn von beiden als „fruchtbar“, als „bereichernd“ erlebte Beziehung schlägt in Gewalt um, weil der Erzieher in dieser Beziehung – auch für ihn selbst überraschend – mit der ganzen Intensität seiner Emotionalität, Erotik und Sexualität konfrontiert wird, die er – aufgrund der mangelnden inneren Auseinanderset-zung mit dieser – überhaupt nicht mehr kontrollieren kann. Für den Schüler beginnt nun eine Zeit-spanne großer Angst, bedingt durch das Gefühl des Verfolgt- und Bedrohtseins. Der Erzieher kann sich nicht mehr von körperlichen und sexuellen Phantasien, die sich auf den Schüler beziehen, frei-machen. Er sucht ständig den Kontakt mit diesem, beginnt, dem Schüler Privilegien zu versprechen, droht aber zugleich mit negativen Sanktionen für den Fall, dass sich der Schüler von ihm abwendet. Die Situation eskaliert: Der Schüler wird von dem Lehrer schließlich so stark misshandelt, dass die Internatsleitung auf die für den Schüler unerträgliche Situation aufmerksam wird, diesen ausführlich befragt und schließlich die Versetzung des Erziehers betreibt. Der Schüler kann sich – wie er im Inter-view immer wieder darlegt – von diesen Erlebnissen über mehrere Jahre nicht distanzieren; auch in der heutigen Gegenwart gibt es immer wieder Situationen, in denen er an das Verhalten des Erzie-hers erinnert wird.
Was soll dieses Beispiel zeigen?
Es soll zeigen, dass körperlicher und sexueller Missbrauch immer auch als in eine Gesamtsituation eingebettet gedeutet werden muss, wobei sich die Gesamtsituation (a) aus der Biografie wie auch aus der aktuellen sozialen Lebenslage des vom Missbrauch Betroffenen, (b) aus der Biografie und der aktuellen sozialen Lebenslage des Beschuldigten, (c) schließlich aus der Art der Interaktion zwischen beiden konstituiert. Diese biografische Kontextualisierung, diese Interaktionsdynamik, aber auch die innere Dynamik auf Seiten des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat lassen sich nur durch biografisch fundierte, prozessorientierte Interviews abbilden.
Was ist mit diesem Beispiel nicht gemeint?
Es ist mit diesem keinesfalls gemeint, dass auch nur in Ansätzen „die Schuld“ bei dem Betroffenen selbst gesucht wird, dass dieser in irgendeiner Form für die Tat mitverantwortlich gemacht wird. Man stößt ja leider immer wieder auf Tatdeutungen, die von der fachlich wie ethisch keinesfalls zu tolerie-renden Annahme ausgehen, der Betroffene selbst habe die Tat mit herbeigeführt. Eine derartige Annahme wird hier auch nicht im Entferntesten vertreten. Es geht um etwas ganz anderes. Es sollte mit diesem Beispiel aufgezeigt werden, dass zunächst die spezifische Interaktion im Zentrum des Interesses steht, die in weiteren Schritten durch die Biografie wie auch durch die aktuelle soziale Lebenslage (vor allem: Größe und Qualität der sozialen Netzwerke) des Betroffenen und des Be-schuldigten kontextualisiert wird. Das heißt, auf unser Beispiel bezogen: Der Schüler wurde von den Eltern quasi in die Einsamkeit gestoßen und war damit in einem Maße vulnerabel (verletzlich), dass er dankbar auf die Unterstützungsangebote einging, die ihm zunächst vom Erzieher entgegenge-
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bracht wurden. Die innere Konflikthaftigkeit und Ambivalenz des Schülers (Pubertät) vermochte des-sen Empfänglichkeit für derartige Unterstützungs- und Begegnungsformen noch zu mehren. Der Er-zieher seinerseits hatte sich nie mit seiner Emotionalität, Erotik, Sexualität befasst – er hat diesen Bereich seiner Persönlichkeit quasi vollständig „abgeschattet“. Zugleich hatte er nicht gelernt, eine natürliche, gesunde Distanz zu Schülern zu wahren. Diese fehlende Distanz, verbunden mit der unzu-reichend ausgebildeten sexuellen Identität, bildete einen zentralen Risikofaktor im Hinblick auf kör-perliche und sexuelle Übergriffe. Es steht völlig außer Zweifel, dass der Erzieher große Schuld auf sich geladen hat. Aber es genügt eben nicht, einfach nur die Schuld zu konstatieren, sondern es ist – ge-rade auch mit Blick auf die Entwicklung präventiver Strategien – notwendig, genau zu eruieren, wie es zu dieser Tat und damit zu dieser Schuld gekommen ist.
Man könnte auch sagen: Wäre der Schüler nicht in die Einsamkeit gestoßen worden, hätte er Freude an neuen Kontakten zu Mitschülern gehabt, hätte er unter seinen Peers immer wieder Möglichkeiten eines intensiven Austausches gefunden: Der Blick des Erziehers wäre möglicherweise erst gar nicht auf ihn gefallen, und wenn: Der Schüler hätte diesen vielleicht abwehren, er hätte den Erzieher viel-leicht früher zurückweisen können. So aber war seine Widerstandsfähigkeit (Resilienz) erkennbar geschwächt, und dies auch deswegen, weil protektive Faktoren fehlten.
Bildung von vier Merkmalsprofilen („Mustern“, „Untergruppen“) – 2.2.3Methodik
Auf der Grundlage der Interviews wurden vier Merkmalsprofile (im Sinne von Mustern bzw. Unter-gruppen) differenziert. Diese Kategorisierung ist das Ergebnis eines kontinuierlichen Austauschs der beteiligten Wissenschaftler über die in den einzelnen Gesprächen gewonnen Erkenntnisse, Erfahrun-gen und Eindrücke; sie beruht ausdrücklich nicht auf Selbstkategorisierungen der Betroffenen, spezi-fischen Erkenntnisinteressen des Auftraggebers oder im Zuge der Erhebung und Kategorisierung des empirischen Materials leitenden theoretisch-konzeptionellen Erwägungen. Die Differenzierung von vier Merkmalsprofilen (oder Mustern bzw. Untergruppen) verdankt sich dem Bemühen um die Be-schreibung idealtypischer Person-Umwelt-Konstellationen, die mutmaßlich – mindestens den Eindrü-cken der Interviewer zufolge – mit einem erhöhten Risiko von sexuellen Missbrauchshandlungen ebenso einhergehen wie mit Unterschieden im Erleben der Tat und in den Möglichkeiten, diese zu verarbeiten.
Ähnlich wie die Differenzierung eines fixierten, eines narzisstisch-soziopathischen und eines regressi-ven Musters von Beschuldigten (vgl. S. 104-106) ist auch die Differenzierung der vier Merkmalsprofile das Ergebnis eines mehrstufigen Auswertungsprozesses.
1. In einem ersten Schritt sollten die drei Interviewer, die an der Durchführung der Interviews mit Betroffenen beteiligt waren, nach Abschluss aller Interviews die Gesprächs- und Auswer-tungsprotokolle der von ihnen geführten Gespräche auf der Grundlage von Ähnlichkeiten ei-nerseits, von Unterschieden andererseits zu umfassenderen Merkmalsprofilen (Mustern, Un-tergruppen) zusammenfassen. In mehreren Vorgesprächen zwischen den drei Interviewern wurden Merkmale bestimmt, auf deren Grundlage eine erste Gruppenbildung vorgenommen werden sollte. Zu diesen Merkmalen gehörten unter anderem das Lebensalter, zu dem die Betroffenen zum ersten Mal mit körperlichen oder sexuellen Übergriffen konfrontiert wor-den waren, die Belastungsgeschichte der Betroffenen vor den Übergriffen, die objektiv gege-bene Lebenssituation der Betroffenen und ihrer Familien vor den Übergriffen, die spezifische Art der Übergriffe, das geschätzte Alter sowie zentrale psychische und körperliche Merkmale jener Person, von der diese Übergriffe ausgegangen waren, die (Beziehungs-) Situationen sowie die Häufigkeit, in denen bzw. mit der diese Übergriffe stattgefunden hatten, die eige-nen Gefühle während und nach den Übergriffen, die Art der inneren Beschäftigung mit den
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Übergriffen, die Art der Bewältigung dieser Übergriffe, die damals bestehenden sozialen Netzwerke in ihrer Quantität und erlebten Qualität, der Grad der erfahrenen emotionalen Unterstützung, der Grad der Bereitschaft, mit vertrauten Menschen über die Übergriffe zu sprechen, die Reaktionen jener Menschen, mit denen man über die Übergriffe zu sprechen versuchte, der Grad des erlebten Verständnisses der sozialen Umwelt.
2. Die drei Interviewer gelangten auf der Grundlage der genannten Merkmale zunächst zu sechs Merkmalsprofilen, denen – ihrer Annahme zufolge – die 214 Betroffenen zugeordnet werden könnten.
3. In einem weiteren Schritt ging es darum, diese sechs Merkmalsprofile auf der Grundlage der durchgeführten Interviews zu überprüfen. Zu diesem Zweck wurden aus den 214 Interviews mit den Betroffenen 50 per Zufall ausgewählt. Jedes dieser 50 Interviews wurde von jenem Interviewer, der dieses geführt hatte, noch einmal mit Blick auf die Notwendigkeit, dieses ei-nem der sechs Merkmalsprofile zuzuordnen, ausgewertet. Diese Auswertung wurde in einem eigenen Protokoll zusammenfassend dargestellt. Jeder der drei Interviewer nahm auf der Grundlage der Protokolle eine Einordnung der 50 Interviews zu den sechs Merkmalsprofilen vor. Diese Einordnung erfolgte streng unabhängig: Die einzelnen Interviewer wussten nicht, welche Zuordnung die anderen Interviewer vorgenommen hatten. Der Vergleich zwischen den vorgenommenen Zuordnungen der 50 Interviews zu den sechs Merkmalsprofilen ergab: 32 Interviews wurden von den drei Interviewern identischen Merkmalsprofilen zugeordnet; 15 Interviews wurden jeweils nur von zwei Interviewern identischen Merkmalsprofilen zuge-ordnet; drei Interviews wurden von den drei Interviewern drei unterschiedlichen Merkmal-sprofilen zugeordnet.
4. Die Auswertung der Zuordnungen ergab, dass von den (3 x 50 =) 150 Zuordnungen nur sechs auf ein Merkmalsprofil und sieben auf ein zweites Merkmalsprofil entfielen. In einer Diskus-sion der Interviewer wurden diese beiden Merkmalskategorien aufgelöst und zwar dadurch, dass zwei der vier restlichen Merkmalsprofile geringfügig modifiziert wurden. Die drei Inter-viewer einigten sich in einer Abschlussdiskussion auf vier Merkmalsprofile.
5. Im Anschluss an diese Diskussion wurden weitere 50 Interviews nach Zufall ausgewählt. Die Gesprächs- und Auswertungsprotokolle der 50 Interviews wurden von den drei Interviewern getrennt (unabhängig) und ohne Kenntnis der von den beiden anderen Interviewern vorge-nommenen Einteilung einem der vier Merkmalsprofile zugeordnet. Nach Abschluss dieses Schrittes stellte jeder der drei Interviewer seine Einteilung der 50 Interviews vor. Dabei sollte für jedes Interview begründet werden, warum dieses dem spezifischen Merkmalsprofil zuge-ordnet wurde. Es zeigte sich, dass die erarbeitete Definition der vier Merkmalsprofile eine re-liable Zuordnung der Betroffenen zu einem der vier Merkmalsprofile erlaubte. Lediglich in drei der 50 Fälle kamen die drei Interviewer in Teilen zu voneinander abweichenden Katego-risierungen, da sie aus dem Gesprächs- und dem Auswertungsprotokoll vorliegende Informa-tionen über Persönlichkeits- und Kontaktmuster sowie den institutionellen Kontext des sexu-ellen Missbrauchs in Teilen unterschiedlich gewichtet hatten. Vor dem Hintergrund der an-schließenden Diskussion alternativer Einteilungen wurde abschließend eine geringfügig ver-änderte Definition der vier unterschiedenen Merkmalsprofile erarbeitet.
6. Es wurden weitere 30 Interviews nach Zufall ausgewählt, die von den drei Interviewern ge-trennt voneinander den vier Merkmalsprofilen zugeordnet werden sollten. Die Urteile der In-terviewer stimmten in allen Fällen überein. Die perfekte Übereinstimmung in diesen 30 Fäl-len diente als Grundlage der Aussage, dass die vier differenzierten Merkmalsprofile eine vali-de und reliable Darstellung von Formen der Betroffenheit und Verarbeitung von körperli-chen/sexuellen Übergriffen bildeten.
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7. Die weiteren Interviews wurden nur noch von jenen Personen ausgewertet (Zuordnung zu einer der vier Merkmalsprofile), die diese Interviews jeweils geführt hatten.
Erste Charakterisierung der vier Merkmalsprofile 2.2.4
Ein erstes Merkmalsprofil (Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung) bilden ehemalige Heim-kinder (n=33). Charakteristisch ist hier eine durch den institutionellen Kontext bedingte generalisierte Erfahrung von Gefährdung, Ausgeliefertsein und Hilflosigkeit, die in vielen Fällen dadurch verstärkt wird, dass Bezugspersonen, zu denen eine engere emotionale Beziehung besteht, denen man sich hätte anvertrauen können und die man um Hilfe hätte bitten können, fehlen. Der Beschuldigte steht hier in der Regel stellvertretend für eine autoritäre Institution, der sexuelle Missbrauch für institutio-nelle Demütigung. Sexuelle Übergriffe beschränken sich meist (in 87,9 Prozent der Fälle) nicht auf einen Beschuldigten und stehen neben weiteren Erfahrungen von psychischer und körperlicher Ge-walt, wobei die Viktimisierung ausdrücklich nicht auf die Individualität des Betroffenen zurückgeführt wird (die Betroffenen berichten von weiteren Fällen sexuellen Missbrauchs in der jeweiligen Institu-tion sowie von weiteren Betroffenen desselben Beschuldigten). Sofern die Betroffenen im Interview das Tatgeschehen, aus der Tat resultierende Probleme und Belastungen und/oder Möglichkeiten der Verarbeitung spontan als mit entsprechenden institutionellen Rahmenbedingungen zusammenhän-gend schilderten, wurden sie – unabhängig von einer im Einzelfall (mutmaßlich) durch Schüchtern-heit und Vulnerabilität geprägten Persönlichkeit – unter diesem Merkmalprofil (und nicht unter den nachfolgend beschriebenen Merkmalsprofilen) subsumiert.
Die Betroffenen des zweiten Merkmalsprofils (Soziale Vulnerabilität) schildern sich vor allem als eher schüchterne und zurückgezogene Kinder und Jugendliche, die nur schwer Kontakt zu anderen gefun-den hätten (n=58). Enge, durch gegenseitiges Vertrauen geprägte Beziehungen finden sich vor allem zu Familienmitgliedern, insbesondere Geschwistern. Die Anzahl engerer Kontakte zu Gleichaltrigen ist im Vergleich zu den anderen Gruppen gering. Viele wurden von anderen Kindern und Jugendli-chen gemieden, galten in der Peergroup als Außenseiter. Der Umgang mit Sexualität und Zärtlichkeit in der Herkunftsfamilie wird von 86,2 Prozent als gehemmt beschrieben. Entsprechend war die Tat-sache, Betroffener sexueller Übergriffe geworden zu sein, in hohem Maße schambesetzt. Nur 24,1 Prozent haben sich im Zusammenhang mit dem Missbrauchsgeschehen anderen Menschen anver-traut. Vor dem Hintergrund der Interviews liegt die Annahme nahe, dass die Betroffenen mit diesem Merkmalsprofil von den späteren Beschuldigten überwiegend gezielt gesucht und als Betroffene gewählt wurden.
Das dritte Merkmalsprofil (Umschlagen von Beziehungen) ist dadurch gekennzeichnet, dass der Miss-brauch von einer Person begangen wurde, zu der zuvor eine enge, vertrauliche Beziehung bestand (n=82). Aus Beschuldigtenperspektive erscheinen die Übergriffe durch die Art der Beziehung zum Betroffenen motiviert, die Betroffenen sind gerade nicht austauschbar. Die Übergriffe sind Ausdruck eines für die Betroffenen nicht vorhersehbaren Umschlagens der Beziehung, der Beschuldigte war längere Zeit persönlich bekannt, zum Teil durch die Teilnahme an kirchlichen Freizeitangeboten oder Ministranten-Tätigkeit, zum Teil durch seine Beziehungen zur eigenen Familie. Der Kontakt zum spä-teren Beschuldigten wurde zuvor in aller Regel wegen der Möglichkeit, offen über eigene Probleme und Interessen zu sprechen, geschätzt, der spätere Beschuldigte häufig (in 84,1 Prozent der Fälle) als Vorbild wahrgenommen.
In einem vierten Merkmalsprofil (Dehumanisierung/Austauschbarkeit) ereigneten sich die sexuellen Übergriffe zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt (Durchschnittsalter 6,7 Jahre) (n=41). Hier ist in aller Regel von weiteren Betroffenen desselben Beschuldigten auszugehen. Bei diesem handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um einen pädophilen Priester oder Ordensangehörigen, der sich in spezifischen Situationen ergebende Möglichkeiten zu sexuellen Übergriffen ausnutzte. Die Betroffe-nen werden mehr oder weniger „zufällig“ zum Betroffenen, aus Beschuldigtenperspektive dürfte mit
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Ausnahme des Alters von einer Austauschbarkeit der Betroffenen auszugehen sein. Das Tatgesche-hen bleibt für die Betroffenen auch im Nachhinein unerklärlich und unkontrollierbar. Der sexuelle Missbrauch scheint stärker mit den in der konkreten Situation vorliegenden Tat- und Vertuschungs-möglichkeiten als mit Persönlichkeits- und Kontaktmustern oder sozialer Vulnerabilität der Betroffe-nen zusammenzuhängen. Eine nähere Beziehung zum Beschuldigten wird von den Betroffenen eben-so wenig geschildert, wie das Tatgeschehen (wie für die Gruppe der ehemaligen Heimkinder charak-teristisch) im Zusammenhang mit dem institutionellen Kontext gesehen wird.
Im relativen Anteil der vier Merkmalsprofile (Untergruppen) unter den interviewten Betroffenen fanden sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den durch die Generalvikare der Bistümer vermittelten Kontakten, Personen, die sich aus eigener Initiative selbst gemeldet haben, und Perso-nen, die von anderen auf eine mögliche Teilnahme angesprochen wurden (vgl. Tab. 2.2).
Tab. 2.2 Art des Kontakts nach Merkmalsprofil
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt Art des Kontaktes über Kirche 13 (39,4 %) 28 (48,3 %) 44 (53,7 %) 22 (53,7 %) 107 (50,0 %) selbst gemel-det 16 (48,5 %) 22 (37,9 %) 30 (36,6 %) 16 (39,0 %) 84 (39,3 %) Anderes 4 (12,1 %) 8 (13,8 %) 8 (9,8 %) 3 (7,3 %) 23 (10,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 3,08; p = 0,799
Gegenüberstellung der Merkmalsprofile 2.2.5
Soziodemografische Daten
Die differenzierten Merkmalsprofile unterscheiden sich statistisch bedeutsam im Lebensalter und in der Kinderzahl. Das Durchschnittsalter der interviewten Betroffenen lag zum Zeitpunkt des Inter-views bei 55,7 Jahren, die Altersspanne reichte von 33 bis 71 Jahren. Dabei waren die dem Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ zugehörigen Gesprächspartner im Durchschnitt 59,3 Jahre, die Angehörigen des Merkmalsprofils „Soziale Vulnerabilität“ 55,4 Jahre, die Angehörigen des Merkmalsprofils „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ 55,1 Jahre und die Angehö-rigen des Merkmalsprofils „Umschlagen von Beziehungen“ 54,6 Jahre alt. Der Unterschied zwischen dem Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ und den letzten beiden Merkmalsprofilen ist in einer einfaktoriellen Varianzanalyse statistisch signifikant (p < 0,01). Die durchschnittliche Kinderzahl lag für die Gesamtgruppe bei 1,4. Dabei unterscheidet sich das Merk-malsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ mit im Durchschnitt 1,9 Kindern statis-tisch bedeutsam von dem Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ mit im Durchschnitt 1,2 Kindern (p < 0,01). Die Werte für die Merkmalsprofile „Soziale Vulnerabilität“ und „Umschlagen von Beziehungen“ liegen bei 1,4 bzw. 1,5. 22,9 Prozent der Gesprächspartner hatten keine Kinder. Der entsprechende Anteil liegt für das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ mit 39 Prozent deutlich höher als für die anderen Merkmalsprofile („Soziale Vulnerabilität“: 24,1 %, „Institu-tionelle Demütigung/Instrumentalisierung“: 18,2 %, „Umschlagen von Beziehungen“: 15,9 %).
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Anders als in der Kinderzahl finden sich keine statistisch bedeutsamen Unterschiede in der Anzahl der Geschwister. Letztere liegt inklusive Gesprächspartner bei durchschnittlich 2,6 und variiert nach Merkmalsprofil zwischen 2,5 („Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“) und 2,7 („Dehuma-nisierung/Austauschbarkeit“). In Tabelle 2.3 sind die Verteilungen der Merkmale Geschlecht, Fami-lienstand, Erwerbsstatus und Schulbildung wiedergegeben. Während sich für die Geschlechtervertei-lung keine statistisch bedeutsamen Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofilen ergeben, fin-den sich in den anderen drei der in Tabelle 2.3 aufgeführten Merkmalsverteilungen signifikante Ab-weichungen von einer angenommenen Gleichverteilung.
Tab. 2.3 Soziodemografische Merkmale der Betroffenen nach Merkmalsprofilen
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/
Austausch-barkeit
Gesamt
Geschlecht weiblich 6 (18,2 %) 9 (15,5 %) 20 (24,4 %) 15 (36,6 %) 50 (23,4 %) männlich 27 (81,8 %) 49 (84,5 %) 62 (75,6 %) 26 (63,4 %) 164 (76,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 6,54, p = 0,88 Familienstand ledig 9 (27,3 %) 14 (24,1 %) 9 (11,0 %) 9 (22,0 %) 41 (19,2 %)
verwitwet
1 (3,0 %)
4 (6,9 %)
4 (4,9 %)
5 (12,2 %)
14 (6,5 %) verheiratet 10 (30,3 %) 36 (62,1 %) 58 (70,7 %) 23 (56,1 %) 127 (59,3 %)
geschieden
13 (39,4 %)
4 (6,9 %)
11 (13,4 %)
4 (9,8 %)
32 (15,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Erwerbsstatus berufstätig 14 (42,2 %) 52 (89,7 %) 66 (80,5 % 29 (70,7 %) 161 (75,2 %)
arbeitslos
9 (27,3 %)
1 (1,7 %)
7 (8,5 %)
12 (29,3 %)
29 (13,6 %) Ruhestand 10 (30,3 %) 5 (8,7 %) 6 (7,3 %) - 21 (9,8 %)
nicht berufstätig
-
-
3 (3,7 %)
-
3 (1,4 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Schulbildung ohne Ab-schluss 5 (15,2 %) 2 (3,4 %) 1 (1,2 %) 1n (2,4 %) 9 (4,2 %)
Volksschule
15 (45,5 %)
4 (6,9 %)
8 (9,8 %)
8 (19,5 %)
35 (16,4 %) Mittlere Reife 7 (21,2 %) 19 (32,8 %) 13 (15,9%) 21 (51,2 %) 60 (28,0 %)
Abitur
4 (12,1 %)
21 (36,2 %)
22 (26,8 %)
11 (26,8 %)
58 (27,1 %) Studium 2 (6,1 %) 12 (20,7 %) 38 (46,3 %) - 52 (24,3 %)
Gesamt
33
58
82
41
214
In den Merkmalsprofilen „Soziale Vulnerabilität“ und „Umschlagen von Beziehungen“ liegen die An-teile der Verheirateten, der Berufstätigen und der Personen mit Abitur oder abgeschlossenem Studi-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
74
um deutlich höher als in den beiden anderen Merkmalsprofilen. In dem Merkmalsprofil „Institutio-nelle Demütigung/Instrumentalisierung“ finden sich überproportional viele geschiedene und ledige Personen, Arbeitslose, Ruheständler und Personen mit fehlendem oder niedrigem Schulabschluss. In dem Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ liegt der Anteil der Arbeitslosen höher als in den anderen Merkmalsprofilen. Unter den im Vergleich zu den anderen Merkmalsprofilen im Durchschnitt jüngeren Personen befindet sich keine einzige im (Vor-)Ruhestand. Gleichzeitig ist der Familienstand „verwitwet“ häufiger als in den anderen Merkmalsprofilen, mittlere Schulabschlüsse sind vergleichsweise stärker repräsentiert, ein Hochschulstudium abgeschlossen hatte keine Person dieses Merkmalsprofils.
Entwicklung vor dem sexuellen Missbrauch
In Tabelle 2.4 sind Informationen zum sozialen Status, zur religiösen Bindung und zur Vollständigkeit der Kernfamilie vor der Erfahrung des sexuellen Missbrauchs wiedergegeben.
Tab. 2.4 Merkmale der Herkunftsfamilie
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt Sozialer Status niedrig 30 (90,9 %) 20 (34,5 %) 34 (41,5 %) 15 (36,6 %) 99 (46,3 %) mittel - 28 (48,3 %) 29 (35,4 %) 21 (51,2 %) 78 (36,4 %) hoch 3 (9,1 %) 10 (17,2 %) 19 (23,2 %) 5 (12,2 %) 37 (17,3 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 37,47; p < 0,001 Religiöse Bindung niedrig 11 (61,1 %) 11 (19,0 %) 9 (11,0 %) 11 (26,8 %) 42 (21,1 %) mittel 3 (16,7 %) 15 (25,9 %) 16 (19,5 %) 9 (22,0 %) 43 (21,6 %) hoch 4 (22,2 %) 32 (55,2 %) 57 (69,5%) 21 (51,2 %) 110 (55,3%) Gesamt 18 58 82 41 199 Chi-Quadrat = 36,18; p < 0,001 Vollständige Familie/Broken Home vollständige Familie 4 (16,0 %) 48 (82,8 %) 72 (87,8 %) 27 (65,9 %) 151 (73,3 %) Broken Home 21 (84,0 %) 10 (17,2 %) 10 (12,2 %) 14 (34,1 %) 55 (26,7 %) Gesamt 25 58 82 41 206 Chi-Quadrat = 54,57; p < 0,001
Auch in diesen Merkmalen finden sich statistisch bedeutsame Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofilen. Der soziale Status der Herkunftsfamilie ist in den Merkmalsprofilen „Soziale Vul-nerabilität“ und „Umschlagen von Beziehungen“ im Durchschnitt höher und vor allem in dem Merk-malsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ deutlich niedriger. Für das Merkmal-sprofil „Umschlagen von Beziehungen“ ergibt sich ein Anteil der Herkunftsfamilien mit hoher religiö-ser Bindung von 69,5 Prozent, für das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ und „Dehumanisie-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
75
rung/Austauschbarkeit“ von 55,2 Prozent bzw. 51,2 Prozent; für das Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/ Instrumentalisierung“ dagegen von lediglich 22,2 Prozent. 84 Prozent der Herkunftsfa-milien des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ sind durch Broken Home-Konstellationen gekennzeichnet. Der entsprechende Anteil liegt für das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/ Austauschbarkeit“ bei 34,1 Prozent, für das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabili-tät“ bei 17,2 Prozent und für das Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ bei 13,9 Prozent.
Belastungen in der Herkunftsfamilie vor dem Missbrauch
In Tabelle 2.5 sind von den Betroffenen in den Interviews berichtete Belastungen der Herkunftsfami-lie zusammengefasst. 23 Betroffene des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/ Instrumentali-sierung“ konnten hier keine Angaben machen, da sie schon sehr früh in Kinderheimen untergebracht wurden und allenfalls sporadischen Kontakt zu (einzelnen) Mitgliedern der Herkunftsfamilie hatten. Von den verbleibenden zehn Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/ Instru-mentalisierung“ werden deutlich häufiger finanzielle Belastungen (100 %) sowie Belastungen durch körperliche (100 %), psychische (80 %) und sexuelle Gewalt (80 %) berichtet als von den Betroffenen der anderen Merkmalsprofile.
Tab. 2.5 Belastungen in der Herkunftsfamilie
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentalisie-rung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen
von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt
Finanzielle Belastungen ja 10 (100100 %) 20 (34,5 %) 30 (36,6 %) 20 (48,8 %) 80 (41,9 %) nein - 38 (65,5 %) 52 (63,4 %) 21 (51,2 %) 111 (58,1 %) Gesamt 10 58 82 41 191 Chi-Quadrat = 16,93; p = 0,001
Gesundheitliche Belastungen ja 7 (70,0 %) 39 (67,2 %) 41 (50,0 %) 19 (46,3 %) 106 (55,5 %)
nein
3 (30,0 %)
19 (32,8 %)
41 (50,0 %)
22 (53,7 %)
85 (44, 5%) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 6,49; p = 0,09 Belastungen durch Religiosität ja - 11 (19,0 %) 51 (62,2 %) 15 (36,6 %) 77 (40,3 %) nein 10 (100 %) 47 (81,0 %) 31 (37,8 %) 26 (63,4 %) 114 (59,7 %) Gesamt 10 58 82 41 191 Chi-Quadrat = 34,29; p < 0,001
Belastungen durch körperliche Gewalt ja 10 (100,0 %) 15 (25,9 %) 26 (31,7 %) 15 (36,6 %) 66 (34,6 %)
nein
0
43 (74,1 %)
56 (68,3 %)
26 (63,4 %)
125 (65,4 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 21,25; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
76
Tab 2.5 Belastungen in der Herkunftsfamilie (Fortsetzung)
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentalisie-rung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen
von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt
Belastungen durch psychische Gewalt ja 8 (80,0 %) 15 (25,9 %) 33 (40,2 %) 15 (36,6 %) 71 (37,2 %) nein 2 (20,0 %) 43 (74,1 %) 49 (59,8 %) 26 (63,4 %) 120 (62,8 %) Gesamt 10 58 82 41 191 Chi-Quadrat = 11,37; p = 0,01
Belastungen durch sexuelle Gewalt ja 8 (80,0 %) 13 (22,4 %) - 8 (19,5 %) 29 (15,2 %)
nein
2 (20,0 %)
45 (77,6 %)
82 (100 %)
33 (80,5 %)
162 (84,8 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 50,25; p < 0,001 Belastungen durch Alkoholismus ja 7 (70,0 %) 7 (12,1 %) 8 (9,8 %) 8 (19,5 %) 30 (15,7 %) nein 3 (30,0 %) 51 (87,9 %) 74 (90,2 %) 33 (80,5 %) 161 (84,3 %) Gesamt 10 82 41 191 Chi-Quadrat = 25,49; p < 0,001
Belastungen durch psychische Störungen ja 7 (70,0 %) 6 (10,3 %) 15 (18,3 %) 9 (22,0 %) 37 (19,4 %)
nein
3 (30,0 %)
52 (89,7 %)
67 (81,7 %)
32 (78,0 %)
154 (80,6 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 19,67; p < 0,001 Belastungen durch Arbeitslosigkeit ja 7 (70,0 %) 13 (22,4 %) 10 (12,2 %) 8 (19,5 %) 38 (19,9 %) nein 3 (30,0 %) 45 (77,6 %) 72 (87,8 %) 33 (80,5 %) 15 (80,1 %) Gesamt 10 58 82 41 191 Chi-Quadrat = 19,04; p < 0,001
Gesundheitliche Belastungen berichten vor allem die Betroffenen der Merkmalsprofile „Institutionel-le Demütigung/Instrumentalisierung“ (70 %) und „Soziale Vulnerabilität“ (67,2 %). Belastungen durch Religiosität – im Sinne von innerfamiliären Konflikten, die infolge sehr unterschiedlicher religiöser Überzeugungen und Moralvorstellungen auftraten -, wurden am häufigsten im Merkmalsprofil „Um-schlagen von Beziehungen“ berichtet. Belastungen in der Herkunftsfamilie durch Alkoholismus, psy-chische Störungen und Arbeitslosigkeit berichten zwischen 15,7 Prozent und 19,9 Prozent der Be-troffenen. Am häufigsten sind Belastungen hier im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/ In-strumentalisierung“ mit einem Anteil von jeweils 70 Prozent, während sich zwischen den anderen Gruppen nur vergleichsweise geringe Unterschiede finden.
Angaben zu Beziehungen zu Eltern, Geschwistern und Peers finden sich in den Tabellen 2.6 bis 2.8. Der Vergleich der Merkmalsprofile zeigt, dass die Beziehungen zu den Eltern für die Gruppe „Um-schlagen von Beziehungen“ deutlich häufiger im Sinne einer individuellen Ressource zu interpretieren sind als für die anderen Gruppen. Mit Ausnahme der Frage nach der Offenheit des Umgangs mit Se-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
77
xualität finden sich jeweils signifikante Unterschiede zugunsten der Gruppe „Umschlagen von Bezie-hungen“. Der größte Unterschied zeigt sich dabei mit Blick auf die Charakterisierung des Verhältnis-ses zu den Eltern als vertrauensvoll bzw. wenig vertrauensvoll. Während im Merkmalsprofil „Um-schlagen von Beziehungen“ 69,5 Prozent das Verhältnis zu ihren Eltern als vertrauensvoll darstellen, liegt der entsprechende Anteil in den anderen drei Merkmalsprofilen zwischen 30,0 Prozent (für das Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“) und 39 Prozent (für das Merk-malsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“).
Tab. 2.6 Beziehung zu den Eltern
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/
Austausch-barkeit
Gesamt positiv 5 (50,0 %) 31 (53,4 %) 57 (69,5 %) 21 (51,2 %) 114 (59,7 %)
negativ
5 (50,0 %)
27 (46,6 %)
25 (30,5 %)
20 (48,8 %)
77 (40,3 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 5,84; p = 0,12 vertrauensvoll 3 (30,0(%) 20 (34,5 %) 57 (69,5 %) 16 (39,0 %) 96 (50,3 %)
wenig vertrauens-voll
7 (70,0 %)
38 (65,5 %)
25 (30,5 %)
25 (61,0 %)
95 (49,7 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 21,65; p < 0,001 wenig Konflikte/ Spannungen 3 (30,0 %) 32 (55,2 %) 50 (61,0 %) 21 (51,2 %) 106 (55,5 %)
viele Konflikte/
Spannungen
7 (70,0 %)
26 (44,8 %)
32 (39,0 %)
20 (48,8 %)
85 (44,5 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 3,94; p = 0,27 viel Anerkennung/ Bekräftigung 3 (30,0 %) 27 (46,6 %) 53 (64,6 %) 16 (39,0 %) 99 (51,8 %)
wenig Erfahrung von Anerken-nung/ Bekräfti-gung
7 (70,0 %)
31 (53,4 %)
29 (35,4 %)
25 (61,0 %)
92 (48,2 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 10,63; p = 0,014 wenig Erfahrung von Ablehnung 4 (40,0 %) 31 (53,4 %) 57 (69,5 %) 16 (39,0 %) 108 (56,5 %)
viel Erfahrung von Ablehnung
6 (60,0 %)
27 (46,6 %)
25 (30,5 %)
25 (61,0 %)
83 (43,5 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 12,07; p = 0,01 offener Umgang mit Sexualität/ Zärtlichkeit 3 (30,0%) 8 (13,8 %) 19 (23,2 %) 12 (29,3 %) 42 (22,0 %)
gehemmter Um-gang mit Sexuali-tät/ Zärtlichkeit
7 (70,0 %)
50 (86,2 %)
63 (76,8 %)
29 (70,7 %)
149 (78,0 %) Gesamt 10 58 82 41 191
Chi-Quadrat = 3,98; p = 0,26
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
78
Der Umgang mit Sexualität wird in allen Merkmalsprofilen von der deutlichen Mehrheit der Ge-sprächspartner als (eher) gehemmt beschrieben. Diese Tendenz ist im Merkmalsprofil „Soziale Vulne-rabilität“ am deutlichsten ausgeprägt – hier liegt der Anteil der Gesprächspartner, die den Umgang mit Sexualität als (eher) offen beschreiben, bei lediglich 13,8 Prozent.
Tab. 2.7 Beziehung zu den Geschwistern
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt positiv 5 (58,5 %) 51 (87,9 %) 70 (89,7 %) 27 (65,9 %) 153 (80,5 %)
negativ
8 (61,5 %)
7 (12,1 %)
8 (10,5 %)
14 (34,1 %)
37 (19,5 %) Gesamt 13 58 78 41 190
Chi-Quadrat = 29,84; p < 0,001 vertrauensvoll 6 (46,2 %) 47 (81,0 %) 71 (91,0 %) 25 (61,0 %) 149 (78,4%
wenig vertrau-ensvoll
7 (55,8 %)
11 (19,0 %)
7 (9,0 %)
16 (39,0 %)
41 (21,6 %) Gesamt 13 58 78 41 190
Chi-Quadrat = 22,93; p < 0,001 wenig Konflikte/ Spannungen 4 (30,8 %) 47 (81,0 %) 71 (91,0 %) 26 (63,4 %) 148 (77,9 %)
viele Konflikte/ Spannungen
9 (69,2 %)
11 (19,0 %)
14 (9,0 %)
15 (36,6 %)
49 (22,1 %) Gesamt 13 54 78 41 186
Chi-Quadrat = 29,90; p < 0,001 viel Anerken-nung/ Bekräfti-gung 4 (30,8 %) 43 (79,6 %) 65 (82,1 %) 26 (63,4 %) 137 (73,7 %)
wenig Anerken-nung/ Bekräfti-gung
9 (69,2 %)
11 (20,4 %)
14 (17,9 %)
15 (36,6 %)
49(26,3 %) Gesamt 13 54 78 41 186
Chi-Quadrat = 18,36; p < 0,001 wenig Erfahrung von Ablehnung 3 (23,1 %) 47 (74,1 %) 71 (91,0 %) 26 (63,4 %) 147 (77,3 %)
viel Erfahrung von Ablehnung
10 (76,9 %)
11 (19,0 %)
7 (9,0 %)
15 (36,6 %)
43 (22,6 %) Gesamt 13 58 78 41 190
Chi-Quadrat = 44,39; p < 0,001 offener Umgang mit Sexualität/ Zärtlichkeit 5 (38,5 %) 35 (60,3 %) 51 (65,4 %) 16 (39,0 %) 107 (56,3 %)
gehemmter Um-gang mit Sexuali-tät/ Zärtlichkeit
8 (61,5 %)
23 (39,7 %)
27 (34,6 %)
25 (61,0 %)
83(43,7 %) Gesamt 13 58 78 41 190
Chi-Quadrat = 9,66; p = 0,02
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
79
Die Beziehungen zu Geschwistern werden für alle sechs differenzierten Merkmale besser beurteilt als die Beziehungen zu den Eltern. Der Vergleich zwischen den vier Merkmalsprofilen verdeutlicht, dass sich dieser Trend für drei der vier Merkmalsprofile findet, lediglich für das Merkmalsprofil „Institutio-nelle Demütigung/Instrumentalisierung“ zeigt sich keine Tendenz, dass Beziehungen zu den Ge-schwistern günstiger beschrieben werden als Beziehungen zu den Eltern. Ähnlich wie für die Bezie-hungen zu den Eltern werden auch die Beziehungen zu den Geschwistern von den Betroffenen des Merkmalsprofils „Umschlagen von Beziehungen“ günstiger (bzw. eher im Sinne einer Ressource) be-schrieben als in den anderen Merkmalsprofilen. Gleichzeitig werden die Beziehungen zu den Ge-schwistern von Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ ungünstiger (bzw. weniger im Sinne einer Ressource) beschrieben als in allen anderen Merkmalspro-filen. Mit Blick auf die Offenheit vs. Gehemmtheit im Umgang mit Sexualität finden sich in den Merkmalsprofilen „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ und „Dehumanisie-rung/Austauschbarkeit“ vergleichsweise mehr Betroffene, die den Umgang mit Sexualität für Bezie-hungen zu Geschwistern als (eher) gehemmt charakterisieren (61,5 % bzw. 61,0 %), für die Merkmal-sprofile „Soziale Vulnerabilität“ und „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ vergleichsweise mehr Betroffene, die den Umgang mit Sexualität für Beziehungen zu Geschwistern als (eher) offen charak-terisieren (60,3 % bzw. 65,4 %).
Beziehungen zu den Peers
Ähnlich wie die Beziehungen zu Geschwistern werden Beziehungen zu Peers (Tabelle 2.8) insgesamt vom größeren Teil der Betroffenen als (eher) günstig bzw. im Sinne einer wichtigen individuellen Ressource beschrieben. Die günstigsten Werte finden sich für das Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“, während die Werte für das Merkmalsprofil „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ tendenziell negativer ausfallen als für die anderen Gruppen. Im Unter-schied zu den anderen drei Merkmalsprofilen ergeben sich im Merkmalsprofil „Institutionelle Demü-tigung/Instrumentalisierung“ für Beziehungen zu Peers im Vergleich zu Beziehungen zu Geschwistern insgesamt günstigere Einschätzungen (bei den anderen drei Merkmalsprofilen finden sich für Bezie-hungen zu Geschwistern günstigere Werte als für Beziehungen zu Peers). Zu berücksichtigen ist hier allerdings, dass von den 33 Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ nur zehn Angaben zu Beziehungen zu den Eltern und 13 Angaben zu Beziehungen zu Geschwistern machen konnten.
Tab. 2.8 Beziehung zu den Peers
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/
Austausch-barkeit
Gesamt positiv 14 (42,4 %) 30 (51,7 %) 65 (79,3 %) 25 (61,0 %) 134 (62,6 %)
negativ
19 (57,6 %)
28 (48,3 %)
17 (20,7 %)
16 (39,0 %)
80 (37,4 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 18,45; p<0;001 vertrauensvoll 11 (33,3 %) 28 (48,3 %) 65 (79,3 %) 21 (51,2 %) 125 (58,4 %)
wenig vertrau-ensvoll
22 (66,7 %)
30 (51,7 %)
17 (20,7 %)
20 (48,8 %)
89 (41,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 26,55; p < 0;001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
80
Tab. 2.8 Beziehung zu den Peers (Fortsetzung)
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/
Austausch-barkeit
Gesamt wenig Konflikte/ Spannungen 16 (48,5 %) 29 (50,0 %) 67 (81,7 %) 25 (61,0 %) 137 (64,0 %)
viele Konflikte/ Spannungen
17 (51,5 %)
29 (50,0 %)
15 (18,3 %)
16 (39,0 %)
77 (36,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 14,71; p = 0,002 viel Anerken-nung/ Bekräfti-gung 17 (51,5 %) 29 (50,0 %) 65 (79,3 %) 21 (51,2 %) 131 (61,2 %)
wenig Erfahrung von Anerken-nung/ Bekräfti-gung
16 (48,5 %)
29 (50,0 %)
17 (20,7 %)
20 (48,8 %)
83 (38,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 18,38; p < 0;001 wenig Erfahrung von Ablehnung 16 (48,5 %) 24 (41,4 %) 66 (80,5 %) 25 (61,0 %) 131 (61,2 %)
viel Erfahrung von Ablehnung
17 (51,5 %)
34 (58,6 %)
16 (19,5 %)
16 (39,0 %)
83 (38,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 21,52; p < 0;001 offener Umgang mit Sexualität/ Zärtlichkeit 14 (42,4 %) 29 (50,0 %) 53 (64,6 %) 25 (61,0 %) 121 (56,5 %)
gehemmter Um-gang mit Sexuali-tät / Zärtlichkeit
19 (57,6 %)
29 (50,0 %)
29 (35,4 %)
16 (39,0 %)
93 (43,5 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 3,70; p = 0,30
Elterliche Erziehungsstile
In Tabelle 2.9 finden sich Angaben zu den elterlichen Erzielungsstilen. Auch hier sei zunächst darauf hingewiesen, dass vom größeren Teil der Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ keine Angaben vorliegen, da sie nicht in der Familie erzogen wurden und/oder sich nicht an die in Frage stehenden Angehörigen erinnern konnten. Aus Tabelle 2.9 geht zunächst hervor, dass der Erziehungsstil des Vaters im Vergleich zum Erziehungsstil der Mutter deut-lich häufiger als autoritär beschrieben wird, während die Mutter deutlich häufiger als der Vater als autoritativ beschrieben wird. Permissive, vernachlässigende und inkonsistente Erziehungsstile sind im Vergleich zu autoritären und autoritativen Erziehungsstilen selten und werden deutlich häufiger von Müttern als von Vätern berichtet.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
81
Für die wenigen Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ findet sich sowohl mit Blick auf den Vater als auch mit Blick auf die Mutter ein im Vergleich zu den anderen Gruppen ungünstigeres elterliches Erziehungsverhalten. Der väterliche Erziehungsstil wird von den Betroffenen des Merkmalsprofils „Soziale Vulnerabilität“, der mütterliche Erziehungsstil von den Betroffenen des Merkmalsprofils „Umschlagen von Beziehungen“ als am günstigsten beschrie-ben.
Tab. 2.9 Elterliche Erziehungsstile
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt
Vater autoritär 6 (75,0 %) 28 (48,3 %) 43 (54,4 %) 20 (51,3 %) 97 (52,7 %)
autoritativ
2 (25,0 %)
30 (51,7 %)
30 (38,0 %)
15 (38,5 %)
77 (41,8 %) permissiv - - 3 (3,8 %) - 3 (1,6 %)
vernachlässi-gend
-
-
3 (3,8 %)
4 (10,3 %)
7 (3,8 %) Gesamt 8 58 79 39 184
Mutter autoritär 3 (30,0 %) 9 (15,5 %) 3 (3,7 %) 5 (12,8 %) 20 (10,6 %)
autoritativ
-
33 (56,9 %)
54 (65,9 %)
18 (46,2 %)
105 (55,6 %) permissiv - 4 (6,9 %) 15 (18,3 %) 8 (20,5 %) 27 (14,3 %)
vernachlässi-gend
4 (40,0 %)
8 (13,8 %)
6 (7,3 %)
4 (10,3 %)
22 (11,6 %) inkonsistent 3 (30,0 %) 4 (6,9 %) 4 (4,9 %) 4 (10,3 %) 15 (7,9 %)
Gesamt
10
58
82
39
189
Erfahrungen körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt vor dem Missbrauch
58,2 Prozent der Betroffenen schilderten in den Interviews für den Zeitraum vor dem sexuellen Miss-brauch Erfahrungen von körperlicher, 40,4 Prozent Erfahrungen psychischer und 15,9 Prozent Erfah-rungen sexueller Gewalt. Dabei zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofi-len. Im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ finden sich jeweils deutlich höhere Anteile an Personen, die über entsprechende Gewalterfahrungen berichten (s. Tab. 2.10).
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
82
Tab. 2.10 Schilderung von Gewalterfahrungen
Institutionelle Demütigung/ Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabili-tät
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt
Schilderung von Erfahrungen körperlicher Gewalt ja 30 (90,9 %) 24 (41,4 %) 50 (61,0 %) 20 (50,0 %) 124 (58,2 %) nein 3 (9,1 %) 34 (58,6 %) 32 (39,0 %) 20 (50,0 %) 89 (41,8 %) Gesamt 33 58 82 40 213 Chi-Quadrat = 22,63; p < 0,001
Schilderung von Erfahrungen psychischer Gewalt ja 24 (72,7 %) 11 (19,0 %) 37 (45,1 %) 14 (35,0 %) 86 (40,4 %)
nein
9 (27,3 %)
47 (81,0 %)
45 ( 54,9 %)
26 (65,0 %)
127 (59,6 %) Gesamt 33 58 82 40 213
Chi-Quadrat = 26,64; p < 0,001 Schilderung von Erfahrungen sexueller Gewalt ja 17 (51,5 %) 8 (13,8 %) 3 (3,7 %) 6 (14,6 %) 34 (15,9 %) nein 16 (48,5 %) 50 (86,2 %) 79 (96,3 %) 35 (85, 4%) 180 (84,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 40,76; p < 0,001
Allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeit vor dem sexuellen Missbrauch
Für die Betroffenen wurden vor dem Hintergrund der Spontanerzählungen über den Zeitraum vor dem sexuellen Missbrauch vier Aspekte von „allgemeinem Kontaktmuster“ und „Persönlichkeit“ in Form von dichotomen Kategorien (im Sinne von (eher) ja vs. (eher) nein) eingeschätzt. Dabei ist zu beachten, dass sich die vier Merkmalsprofile deutlich nach dem Alter, in dem sie (erstmals) sexuell missbraucht wurden, unterscheiden. Für die Betroffenen der Merkmalsprofile „Institutionelle Demü-tigung/Instrumentalisierung“ und „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ ergibt sich hier ein Durch-schnittsalter von 7,8 bzw. 6,7 Jahren, für die Merkmalsprofile „Soziale Vulnerabilität“ und „Umschla-gen von Beziehungen“ ein Durchschnittsalter von 11,6 bzw. 12,9 Jahren. Entsprechend beruhen die Kategorisierungen der erstgenannten beiden Merkmalsprofile vor allem auf Schilderungen von Erfah-rungen im Kindergartenalter und frühen Grundschulalter, die Kategorisierungen der letztgenannten beiden Merkmalsprofile vor allem auf der Schilderung von Erfahrungen, die nach der Grundschule gemacht wurden. Dies hat zur Folge, dass die Kategorisierung von Offenheit/Zugewandtheit, Integra-tion in soziale Netzwerke und Dominanz/Durchsetzungsstärke im Einzelfall auf sehr unter-schiedlichen Beziehungserfahrungen gründet, die Kategorisierung eines (eher) reifen Umgangs mit Konflikten, im Einzelfall auf sehr unterschiedlichen Konflikten und Formen der Auseinandersetzung mit diesen beruht. Legt man die Kategorisierung der in den Interviews von den Betroffenen spontan geschilderten Ereignisse und Entwicklungen zugrunde, dann können 34,1 Prozent der Beschuldigten in diesem Zeitraum gegenüber Altersgleichen als (eher) in soziale Netzwerke integriert, 31,8 Prozent als (eher) offen und zugewandt, 27,1 Prozent als (eher) dominant und durchsetzungsstark und 22,4 Prozent durch einen (eher) reifen Umgang mit Konflikten charakterisiert werden. Dabei ergibt sich für das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ ein im Vergleich zu den anderen Merkmalsprofilen günstigeres Muster, während sich für das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ ein vergleichsweise ungünstiges Muster ergibt (vgl. Tab. 2.11).
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.11 Allgemeines Kontaktmuster/Persönlichkeit vor der Missbrauchserfahrung
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt offen und zuge-wandt 13 (39,4 %) 7 (12,1 %) 27 (32,9 %) 21 (51,2 %) 68 (31,8 %)
zurückgezogen und schüchtern
20 (60,6 %)
51 (87,9 %)
55 (67,1 %)
20 (48,8 %)
146 (68,2 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 18,47; p < 0;001 integriert in sozia-le Netzwerke 9 (27,3 %) 11 (19,0 %) 32 (39,0 %) 21 (51,2 %) 73 (34,1 %)
(eher) nicht inte-griert in soziale Netzwerke
24 (72,7 %)
47 (81,0 %)
50 (61,0 %)
20 (48,8 %)
141 (65,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 12,83; p = 0,005 reifer Umgang mit Konflikten: Ja 7 (21,2 %) 8 (13,8 %) 10 (12,2 %) 23 (56,1 %) 48 (22,4 %)
reifer Umgang mit Konflikten: Nein
26 (78,8 %)
50 (86,2 %)
72 (87,8 %)
18 (43,9 %)
166 (77,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 34,16; p < 0,001 dominant und durchsetzungs-stark 9 (27,3 %) 11 (19,0 %) 17 (20,7 %) 21 (51,2 %) 58 (27,1 %)
nicht dominant und durch-setzungsstark
24 (72,7 %)
47 (81,0 %)
65 (79,3 %)
20 (48,8 %)
171 (72,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 15,70; p = 0,001
Verhältnis zum Beschuldigten, Kontakt mit dem Beschuldigten
In den Tabellen 2.12 und 2.13 sind Informationen zum Verhältnis der Betroffenen zum jeweiligen Beschuldigten und zur Art des Kontakts zwischen Beschuldigten und Betroffenen wiedergegeben. Etwa einem Viertel der Betroffenen (24,3 %) war der Beschuldigte zum Zeitpunkt des sexuellen Miss-brauchs nicht näher bekannt, 15,4 Prozent gaben an, den Beschuldigten als bedrohlich empfunden (gefürchtet) zu haben. Dabei ist der weitgehend unbekannte Beschuldigte charakteristisch für das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ (75,6 %), die Angst vor dem späteren Beschul-digten für das Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ (78,8 %). Etwa die Hälfte der 214 Betroffenen gab an, den späteren Beschuldigten persönlich geschätzt (52,3 %) und/oder diesen als Vorbild angesehen zu haben (48,1 %). Entsprechende Einschätzungen finden sich vor allem im Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ (95,1 % bzw. 84,1 %), aber auch bei einem erheblichen Teil im Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ (46,6 % bzw. 37,9 %).
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Tab. 2.12 Verhältnis zum Beschuldigten
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt Beschuldigter war nicht näher bekannt ja 7 (21,2 %) 15 (25,9 %) - 31 (75,6 %) 53 (24,8 %) nein 26 (78,8 %) 43 (74,1 %) 82 (100 %) 10 (24,4 %) 161 (75,2 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 23,74; p < 0,001
Beschuldigter wurde gefürchtet ja 26 (78,8 %) 7 (12,1 %) - - 33 (15,4 %)
nein
7 (21,2 %)
51 (87,9 %)
82 (100 %)
41 (100 %)
181 (84,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 124,52; p < 0,001 Beschuldigter wurde persönlich geschätzt ja - 27 (46,6 %) 78 (95,1 %) 7 (17,1 %) 112 (52,3 %) nein 33 (100 %) 31 (53,4 %) 4 (4,9 %) 34 (82,9 %) 102 (47,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 117,63; p < 0,001
Beschuldigter wurde als Vorbild angesehen ja 4 (12,1 %) 22 (37,9 %) 69 (84,1 %) 8 (19,5 %) 103 (48,1 %)
nein
29 (87,9 %)
36 (62,1 %)
13 (15,9 %)
33 (80,5 %)
111 (51,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 75,61; p < 0,001
In Kontakt mit dem späteren Beschuldigten kamen die meisten Betroffenen durch den Religionsun-terricht (50,5 %), Beichte (36,0 %), Engagement in der Kirche (30,8 %) und kirchliche Angebote (z.B. Jugendfreizeiten, 27,1 %). 23,4 Prozent gaben an, den späteren Beschuldigten durch ihre Familie kennengelernt zu haben (vgl. Tab. 2.13).
Tab. 2.13 Art des Kontaktes zum Beschuldigten
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Kontakt zum Beschuldigten durch Familie ja - 8 (13,8 %) 31 (37,8 %) 11 (26,8 %) 50 (23,4 %) nein 33 (100 %) 50 (86,2 %) 51 (62,2 %) 30 (73,2 %) 164 (76,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 22,85; p < 0,001
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Tab. 2.13 Art des Kontaktes zum Beschuldigten (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt
Kontakt zum Beschuldigten durch Religionsunterricht ja 19 (57,6 %) 30 (51,7 %) 46 (56,1 %) 13 (31,7 %) 108 (50,5 %)
nein
14 (42,4 %)
28 (48,3 %)
36 (43,9 %)
28 (68,3 %)
106 (49,5 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 7,52; p = 0,06 Kontakt zum Beschuldigten durch Beichte ja 8 (24,2 %) 20 (34,5 %) 35 (42,7 %) 14 (34,1 %) 77 (36,0 %) nein 25 (75,8 %) 38 (65,5 %) 47 (57,3 %) 27 (65,9 %) 137 (64,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 3,69; p = 0,30
Kontakt zum Beschuldigten durch kirchliche Angebote ja 11 (33,3 %) 16 (27,6 %) 27 (32,9 %) 4 (9,8 %) 58 (27,1 %)
nein
22 (66,7 %)
42 (72,4 %)
55 (67,1 %)
37 (90,2 %)
156 (72,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 8,31; p = 0,04 Kontakt zum Beschuldigten durch Engagement in der Kirche ja 11 (33,3 %) 23 (39,7 %) 28 (34,1 %) 4 (9,8 %) 66 (30,8 %) nein 22 (66,7 %) 35 (60,3 %) 54 (65,9 %) 37 (90,2 %) 148 (69,2 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 11,17; p = 0,01
Kontakt zum Beschuldigten durch Interesse an religiösen Fragen ja 8 (24,2 %) 15 (25,9 %) 22 (26,8 %) - 45 (21,0 %)
nein
25 (75,8 %)
43 (74,1 %)
60 (73,2 %)
41 (100 %)
169 (79,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 13,60; p = 0,004
49,1 Prozent der Betroffenen charakterisierten die Beziehung zum späteren Beschuldigten als durch gegenseitiges Vertrauen gekennzeichnet, 40,2 Prozent als besondere Vertrauensbeziehung. Diese Anteile gehen vor allem auf das Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ (90,2 % bzw. 86,6 %), in geringerem Maße auch auf das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ (39,7 % bzw. 19,0 %) zurück. Im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ liegen sie lediglich bei 19,5 bzw. 9,8 Prozent. Im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ traten entsprechende Einschätzungen der Betroffenen nicht auf (vgl. Tab. 2.14).

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Tab. 2.14 Vertrauen zum späteren Beschuldigten
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/
Austausch-barkeit
Gesamt
Gegenseitiges Vertrauen ja - 23 (39,7 %) 74 (90,2 %) 8 (19,5 %) 105 (49,1 %) nein 33 (100 %) 35 (60,3 %) 8 (9,8 %) 33 (80,5 %) 109 (50,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 103,81; p < 0,001
Besondere Vertrauensbeziehung ja - 11 (9,0 %) 71 (86,6 %) 4 (9,8 %) 86 (40,2 %)
nein
33 (100 %)
47 (81,0 %)
11 (13,4 %)
37 (90,2 %)
128 (59,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 122,28; p < 0,001
Vor allem von den Betroffenen des Merkmalsprofils „Umschlagen von Beziehungen“ wurde die Be-ziehung zum späteren Beschuldigten zunächst als unterstützend erlebt (vgl. Tab. 2.15). Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang insbesondere erlebte Hilfen in Phasen von Einsamkeit (81,7 %) und Niedergeschlagenheit (63,4 %), Hilfen bei Konflikten mit Eltern und Mitschülern (39,0 % bzw. 43,9 %) sowie die Möglichkeit, religiöse/spirituelle Fragen (87,8 %) und Fragen der Sexualität (67,1 %) anzu-sprechen. Im Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ liegt der Anteil der Betroffenen, der über erleb-te Unterstützung in der Beziehung zum späteren Beschuldigten berichtet, deutlich geringer. Am häu-figsten geschätzt wurden hier die Möglichkeit, religiöse /spirituelle Fragen anzusprechen (27,6 %) sowie Hilfen in Phasen von Einsamkeit und Niedergeschlagenheit (jeweils 19 %). Im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ berichten jeweils 19,5 Prozent von Hilfen in Phasen von Ein-samkeit und Niedergeschlagenheit. Für die anderen Formen von Unterstützung finden sich keine Anteile über zehn Prozent. Im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ wurden keine als Unterstützung erlebten Merkmale der Beziehung zum späteren Beschuldigten be-richtet.
Tab. 2.15 Erhaltene Unterstützung in der Beziehung zum späteren Beschuldigten
Institutionelle Demütigung/
Instrumentalisie-rung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt Hilfen in Phasen der Einsamkeit ja - 11 (19,0 %) 67 (81,7 %) 8 (19,5 %) 86 (40,2 %) nein 33 (100 %) 47 (81,0 %) 15 (18,3 %) 33 (80,5 %) 128 (59,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 99,14; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
87
Tab. 2.15 Erhaltene Unterstützung in der Beziehung zum späteren Beschuldigten (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentalisie-rung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt
Hilfen in Phasen der Niedergeschlagenheit ja - 11 (19,0 %) 52 (63,4 %) 8 (19,5 %) 71 (33,2 %)
nein
33 (100 %)
47 (81,0 %)
30 (36,6 %)
33 (80,5 %)
143 (66,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 58,94; p < 0,001 Hilfen in Phasen der Konflikte mit den Eltern ja - 7 (12,1 %) 32 (39,0 %) 4 (9,8 %) 43 (20,1 %) nein 33 (100 %) 51 (87,9 %) 50 (61,0 %) 37 (90,2 %) 171 (79,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 31,66; p < 0,001
Hilfen bei Konflikten mit Schülern ja - 4 (6,9 %) 36 (43,9 %) 4 (9,8 %) 44 (20,6 %)
nein
33 (100 %)
54 (93,1 %)
46 (56,1 %)
37 (90,2 %)
170 (79,4 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 45,46; p < 0,001 Hilfen bei der Bewältigung schulischer Anforderungen ja - 4 (6,9 %) 35 (42,7 %) - 39 (18,2 %) nein 33 (100%) 54 (93,1 %) 47 (57,3 %) 41 (100 %) 175 (81,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 54,40; p < 0,001 Thematisierung religiöser/spiritueller Fragen ja - 16 (27,6 %) 72 (87,8 %) - 88 (41,1 %)
nein
33 (100 %)
42 (72,4 %)
10 (12,2 %)
41 (100 %)
126 (58,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 129,88; p < 0,001 Thematisierung von Fragen der Sexualität ja - 8(13,8 %) 55 (67,1 %) 4 (9,8 %) 67 (31,3 %) nein 33 (100 %) 50 (86,2 %) 27 (32,9 %) 37 (90,2 %) 147 (68,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 80,94; p < 0,001
In Tabelle 2.16 sind Angaben der Betroffenen zum Erleben des Beschuldigten zusammengefasst. Im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ dominiert vor allem das Erleben von Aggressivität des Beschuldigten (87,9 %). Im Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ und „Um-schlagen von Beziehungen“ werden die Beschuldigten als in vergleichsweise stärkerem Maße bere-chenbar wahrgenommen (mit Anteilen von 50 % bzw. 54,9 % gegenüber Anteilen von 22 % bzw. 12 % in den Merkmalsprofilen „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ und „Institutionelle Demüti-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
88
gung/Instrumentalisierung“). Das Erleben von Reue des Beschuldigten und Verständnis für dessen Fehlverhalten ist eher spezifisch für das Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“.
Tab. 2.16 Wie haben die Betroffenen den Beschuldigten erlebt?
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Erleben des Beschuldigten: Reue ja - 11 (19,0 %) 49 (59,8 %) 9 (22,0 %) 69 (32,2 %) nein 33 (100 %) 47 (81,0 %) 33 (40,2 %) 32 (78,0 %) 145 (67,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 50,78; p < 0,001 Erleben des Beschuldigten: Berechenbarkeit ja 4 (12,1 %) 29 (50,0 %) 45 (54,9 %) 9 (22,0 %) 87 (40,7 %) nein 29 (87,9 %) 29 (50,0 %) 37 (45,1 %) 32 (78,0 %) 127 (59,3 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 26,06; p < 0,001 Erleben des Beschuldigten: Aggressivität ja 29 (87,9 %) 18 (31,0 %) 14 (17,1 %) 12 (29,3 %) 73 (34,1 %) nein 4 (12,1 %) 40 (69,0 %) 68 (82,9 %) 29 (70,7 %) 141 (65,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 53,71; p < 0,001 Erleben des Beschuldigten: Verständnis ja 4 (12,1 %) 22 (37,9 %) 42 (51,2 %) - 68 (31,8 %) nein 29 (87,9 %) 36 (62,1 %) 40 (48,8 %) 41 (100 %) 146 (68,2 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 40,29; p < 0,001
Wissen anderer Menschen um die Missbrauchshandlungen; sich anderen Menschen anvertrauen vs. nicht anvertrauen
31,3 Prozent der Betroffenen gaben an, andere hätten von den Missbrauchshandlungen gewusst und 68,7 Prozent waren der Auffassung, dies sei nicht der Fall gewesen (s. Tab. 2.17). Hier zeigen sich deutliche Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofilen: Im Merkmalsprofil „Institutionelle De-mütigung/Instrumentalisierung“ gingen 87,9 Prozent davon aus, dass es Mitwisser gegeben hat. Im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ lag der Anteil bei 41,5 Prozent. In den Merk-malsprofilen „Soziale Vulnerabilität“ und „Umschlagen von Beziehungen“ mit 17,2 Prozent bzw. 13,4 Prozent war der Anteil dagegen deutlich niedriger.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.17 Inwieweit haben andere von Missbrauch gewusst?
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt Gab es Mitwisser ja 29 (87,9 %) 10 (17,2 %) 11 (13,4 %) 17 (41,5 %) 67 (31,3 %) nein 4 (12,1 %) 48 (82,8 %) 71 (86,6 %) 25 (58,5 %) 147 (68,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 68,61; p < 0,001
29,9 Prozent der Betroffenen haben sich während der Zeit des Missbrauchs anderen anvertraut, wo-bei sich deutliche Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofilen finden. Im Merkmalsprofil „Insti-tutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ haben sich 28 der 33 Betroffenen (84,4 %) anderen anvertraut, im Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ lediglich drei der 82 Betroffenen (3,7 %). Im Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ liegt der Anteil bei 24,1 Prozent, im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ bei 46,3 Prozent. Die Betroffenen der Merkmalsprofile „Insti-tutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ und „Umschlagen von Beziehungen“ berichteten aus-nahmslos negative Reaktionen jener, mit denen sie über die Taten gesprochen haben: Man habe ihnen nicht geglaubt, das Geschehen geleugnet, Unterstützung hätten sie nicht erhalten. 24 gaben an, die Reaktion sei vielmehr eine Bestrafung für vermeintlich nicht gerechtfertigte Vorwürfe gewe-sen. Im Unterschied dazu berichteten die Betroffenen der Merkmalsprofile „Soziale Vulnerabilität“ und „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ zum überwiegenden Teil (71,4 % bzw. 73,4 %), sie hätten, nachdem sie sich an andere gewandt hätten, Unterstützung erfahren (s. Tab. 2.18).
Tab. 2.18 Inwieweit haben sich die Betroffenen anderen anvertraut?
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Anderen anvertraut? ja 28 (84,8 %) 14 (24,1 %) 3 (3,7 %) 19 (46,3 %) 64 (29,9 %) nein 5 (15,2 %) 44 (75,9 %) 79 (96,2 %) 22 (53,6 %) 150 (70,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 79,08; p < 0,001 Reaktion anderer: Unterstützung/Hilfe ja - 10 (71,4 %) - 14 (73,7 %) 24 (37,5 %) nein 28 (100 %) 4 (28,6 %) 3 (100 %) 5 (26,3 %) 40 (62,5 %) Gesamt 28 14 3 19 64 Reaktion anderer: Leugnung ja 28 (100 %) 4 (28,6 %) 3 (100 %) 10 (52,6 %) 45 (70,3 %) nein - 10 (71,4 %) - 9 (47,4 %) 19 (29,7 %) Gesamt 28 14 3 19 64
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
90
Tab. 2.18: Inwieweit haben sich die Betroffenen anderen anvertraut? (Fortsetzung)
Institutionelle
Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Reaktion anderer: Bestrafung ja 24 (85,7 %) - - 5 (33,3 %) 29 (48,3 %) nein 4 (14,3 %) 14 (100 %) 3 (100 %) 10 (66,7 %) 31 (51,7 %) Gesamt 28 14 3 15 60
In Tabelle 2.19 sind die Gründe, warum sich die meisten Betroffenen anderen nicht anvertraut ha-ben, zusammengefasst. 88,7 Prozent berichteten, sie hätten sich nicht an andere gewandt, weil dies ihnen peinlich gewesen sei; sie sich geschämt hätten. Nahezu die Hälfte (47,3 %) hatte Angst, be-schuldigt zu werden.
Tab. 2.19 Warum haben sich die Betroffenen anderen nicht anvertraut?
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Angst vor Beschuldigung ja 3 (60,0 %) 22 (50,0 %) 42 (53,2 %) 4 (18,2 %) 71 (47,3 %) nein 2 (40,0 %) 22 (50,0 %) 37 (46,8 %) 23 (81,8 %) 79 (52,7 %) Gesamt 5 44 79 22 150 Chi-Quadrat = 12,12; p = 0,007 Angst vor Bestrafung ja 2 (40,0 %) 10 (22,7 %) 11 (13,9 %) 2 (9,1 %) 25 (16,7 %) nein 3 (60,0 %) 34 (77,3 %) 68 (86,1 %) 20 (90,9 %) 130 (83,3 %) Gesamt 5 44 79 22 150 Chi-Quadrat = 5,32; p = 0,15 Peinlichkeit/Scham ja 2 (40,0 %) 37 (84,1 %) 74 (93,7 %) 20 (90,9%) 133 (88,7 %) nein 3 (60,0 %) 7 (15,9 %) 5 (6,3 %) 2 (9,1 %) 17 (11,3 %) Gesamt 5 44 79 22 150 Chi-Quadrat = 15,78; p = 0,001 Tabubruch ja - 20 (45,5 %) 39 (49,4 %) 4 (18,2 %) 63 (42,0 %) nein 5 (100 %) 24 (54,5 %) 40 (50,6 %) 18 (81,8 %) 87 (58,0 %) Gesamt 5 44 79 22 150 Chi-Quadrat = 13,80; p = 0,003
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
91
Lediglich im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“, das zum Zeitpunkt des Miss-brauchs das jüngste Durchschnittsalter aufweist und in der der Beschuldigte vergleichsweise häufig nicht persönlich bekannt war, ergibt sich mit 18,2 Prozent ein vergleichsweise geringer Anteil. In den Merkmalsprofilen „Soziale Vulnerabilität“ und „Umschlagen von Beziehungen“ gab fast die Hälfte der Betroffenen (45,5 % bzw. 49,4 %) an, mit anderen über den Missbrauch zu sprechen, hätte einen Tabubruch bedeutet.
Gewährte Privilegien oder Zuwendungen; Drohungen
Die Interviews machen deutlich, dass von Seiten der Beschuldigten sowohl die Gewährung von Privi-legien/Zuwendung als auch die Androhung negativer Konsequenzen zur Aufrechterhaltung und/oder Vertuschung des sexuellen Missbrauchs eingesetzt wurden. Nähere Angaben hierzu finden sich in den Tabellen 2.20 und 2.21. 57 Prozent gaben an, ihnen seien im Zusammenhang mit kirchlichen Aktivitäten Privilegien gewährt worden, 53,3 Prozent berichteten von einer (als positiv erlebten) be-sonderen Aufmerksamkeit, und 48,1 Prozent von Zuwendungen in Form von Geld oder Geschenken. Vergleichsweise spezifisch für das Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ ist der Versuch von Beschuldigten, sich die Betroffenen durch den Zugang zu Alkohol, Zigaretten oder sonstigen Drogen zu verpflichten (60,6 %).
Tab. 2.20 Gewährte Privilegien/Zuwendungen im Kontext des Missbrauchs
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Familie unterstützt ja - 4 (6,9 %) 15 (18,3 %) 7 (17,1 %) 26 (12,1 %) nein 33 (100 %) 54 (93,1 %) 67 (81,7 %) 34 (82,9 %) 188 (87,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 9,89; p = 0,019 Alkohol/Zigaretten/sonst. Drogen ja 20 (60,6 %) 15 (25,9 %) 19 (23,2 %) 4 (9,8 %) 58 (27,1 %) nein 13 (39,4 %) 43 (74,1 %) 63 (76,8 %) 37 (90,2 %) 156 (72,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 25,68; p < 0,001 Im Zusammenhang mit kirchlichen Aktivitäten ja 24 (72,7 %) 26 (44,8 %) 52 (63,4 %) 20 (48,8 %) 122 (57,0 %) nein 9 (27,3 %) 32 (55,2 %) 30 (36,6 %) 21 (51,2 %) 92 (43,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 9,34; p = 0,025 Im Zusammenhang mit Freizeitaktivitäten ja 16 (48,5 %) 14 (24,1 %) 9 (11,0 %) 6 (14,6 %) 45 (21,0 %) nein 17 (51,5 %) 44 (75,9 %) 73 (89,0 %) 35 (85,4 %) 169 (79,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 21,32; p < 0,001
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Tab. 2.20 Gewährte Privilegien/Zuwendungen im Kontext des Missbrauchs (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Geschenke/Geld ja 18 (54,5 %) 29 (50,0 %) 47 (57,7 %) 9 (22,0 %) 103 (48,1 %) nein 15 (45,5 %) 29 (50,0 %) 35 (42,3 %) 32 (78,0 %) 111 (51,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 14,74; p = 0,002 Besondere Aufmerksamkeit ja 7 (21,2 %) 19 (32,8 %) 68 (82,9 %) 20 (48,8 %) 114 (53,3 %) nein 26 (78,8 %) 39 (67,2 %) 14 (17,1 %) 21 (51,2 %) 100 (46,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 52,73; p < 0,001
Jeweils etwa ein Drittel der Betroffenen berichtete von der Androhung, andere würden die Vorwürfe nicht glauben (36,0 %), der Androhung nicht weiter spezifizierter schlimmer Konsequenzen (36,9 %) sowie der Androhung einer Bestrafung durch Gott (34,6 %). Die Androhung körperlicher Gewalt wur-de mit 7,9 Prozent in der Gesamtgruppe selten, im Merkmalsprofil „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ dagegen mit 45,5 Prozent häufig berichtet.
Tab. 2.21 Drohungen im Kontext des Missbrauchs
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt Androhung, dass nicht geglaubt wird ja 31 (93,9 %) 16 (27,6 %) 15 (18,3 %) 15 (36,6 %) 77 (36,0 %) nein 2 (6,1 %) 42 (72,4 %) 67 (81,7 %) 26 (63,4 %) 137 (64,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 61,04; p < 0,001 Androhung schlimmer Konsequenzen ja 24 (72,7 %) 21 (36,2 %) 18 (22,0 %) 16 (39,0 %) 79 (36,9 %) nein 9 (27,3 %) 37 (63,8 %) 64 (78,0 %) 25 (61,0 %) 135 (63,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 26,15; p < 0,001 Androhung körperlicher Gewalt ja 15 (45,5 %) 2 (3,4 %) -- -- 17 (7,9 %) nein 18 (54,5 %) 56 (96,6 %) 82 (100 %) 41 (100 %) 197 (92,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 75,71; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.21 Drohungen im Kontext des Missbrauchs (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit
Gesamt Androhung von Bestrafung durch Gott ja 7 (21,2 %) 16 (27,7 %) 41 (50,0 %) 11 (26,8 %) 74 (34,6 %) nein 26 (78,8 %) 42 (72,5 %) 41 (50,0 %) 30 (73,2 %) 138 (64,5 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 19,25; p = 0,004
Ende des sexuellen Missbrauchs
Bei dem sexuellen Missbrauch handelte es sich in 60 der 214 Fälle (28,0 %) um einen einmaligen Vor-fall. In 55 Fällen (25,7 %) endete die Phase des Missbrauchs mit der Versetzung des Beschuldigten. In jeweils 47 Fällen endete der Missbrauch damit, dass sich der Beschuldigten einem anderen Betroffe-nen zuwandte oder die Betroffenen infolge von Umzug, Schulwechsel u.ä. keinen Kontakt mehr zum Beschuldigten hatten. 28 Betroffene (13,1 %) gaben an, für das Ende der Phase des Missbrauchs sei ausschlaggebend gewesen, dass andere davon erfahren (18 Betroffene) oder sie anderen davon er-zählt hätten (zehn Betroffene). Neun Betroffene gaben an, die Phase des Missbrauchs selbst beendet zu haben (s. Tab. 2.22).
Tab. 2.22 Wie endete der sexuelle Missbrauch?
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Beschuldigter wurde versetzt ja 11 (33,3 %) 15 (25,9 %) 19 (23,2 %) 10 (24,4 %) 55 (25,7 %) nein 22 (66,7 %) 43 (74,1 %) 63 (76,8 %) 31 (75,6 %) 159 (74,3 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 1,31; p = 0,725 Beschuldigter hat sich anderem Betroffenen zugewandt ja 9 (27,3 %) 12 (20,7 %) 15 (18,3 %) 11 (26,8 %) 47 (22,0 %) nein 24 (72,7 %) 46 (79,3 %) 67 (81,7 %) 30 (73,2 %) 167 (78,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 1,81, p = 0,613 Weggezogen, Schule beendet etc. ja 16 (48,5 %) 6 (10,3 %) 14 (17,1 %) 11 (26,8 %) 47 (22,0 %) nein 17 (51,5 %) 52 (89,7 %) 68 (82,9 %) 30 (73,2 %) 167 (78,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 19,82; p < 0,001
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Tab. 2.22 Wie endete der sexuelle Missbrauch? (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Selbst beendet ja 1 (3,0 %) 2 (3,4 %) 2 (2,4 %) 4 (9,8 %) 9 (4,2 %) nein 32 (97,0 %) 56 (96,6 %) 80 (97,6 %) 37 (90,2 %) 205 (95,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 3,97; p = 0,265 Anderen davon erzählt ja - 10 (17,2 %) - - 10 (4,7 %) nein 33 (100 %) 48 (82, 8%) 82 (100 %) 41 (100 %) 204 (95,3 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 28,22; p < 0,001 Andere haben davon erfahren ja - 4 (6,9 %) 14 (17,1 %) - 18 (8,4 %) nein 33 (100 %) 54 (93,1 %) 68 (82,9 %) 41 (100 %) 196 (91,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 14,95; p = 0,002 War einmaliger Vorfall ja 1 (3,0 %) 24 (41,4 %) 30 (36,6 %) 5 (12,2 %) 60 (28,0 %) nein 32 (97,0 %) 34 (58,6 %) 52 (63,4 %) 36 (87,8 %) 154 (72,0 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 24,65; p < 0,001
Heutige Einstellung zu Kirche und Glaube
Der Anteil der Kirchenaustritte erscheint mit 21, 5 Prozent angesichts der Tatsache, in einer kirchli-chen Einrichtung mit sexuellen und/oder körperlichen Übergriffen konfrontiert worden zu sein, als vergleichsweise gering (s. Tab. 2.23). Er ist allerdings besonders hoch für das Merkmalsprofil „Institu-tionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ (Austritte: 57,6 %): Die Betroffenen haben die Institution, in der sie Demütigung erlebt haben, quasi mit der Kirche „gleichgesetzt“. Aus diesem Grunde ist eine Abwendung von der Kirche in gewisser Hinsicht nachvollziehbar. In diesem Merkmalsprofil ist auch die Entfremdung von der Kirche mit 90,9 Prozent besonders hoch. Die meisten der Angehörigen die-ses Merkmalsprofils haben mit der Kirche gebrochen. Dies geht so weit, dass man auf die Kirche nicht mehr angesprochen werden möchte, dass ein tiefes Misstrauen gegenüber allen kirchlichen Prakti-ken und Verlautbarungen gezeigt wird. Ein Teil dieser Personengruppe reagiert mit nach außen hin gezeigter Gleichgültigkeit, ein anderer Teil mit offener Ablehnung, zum Teil mit Verachtung. Wobei Ablehnung und Verachtung auch das Resultat einer großen Enttäuschung sind, wie die entsprechen-den Teilnehmer auch auf Befragen hin ausdrücklich konstatierten. Beim Merkmalsprofil „Dehumani-sierung/Austauschbarkeit“ ist ebenfalls eine leicht erhöhte Austrittsrate erkennbar (22,0 %). Dies erscheint angesichts der Tatsache, dass die Einzigartigkeit der Person tiefgreifend verletzt und damit eine tiefe menschliche Verletzung stattgefunden hat, nachvollziehbar. In diesem Merkmalsprofil wa-ren vor allem Ablehnung und Verachtung, hingegen nur selten Gleichgültigkeit erkennbar. Die Krän-kung scheint in diesem Merkmalsprofil besonders hoch gewesen zu sein.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.23 Kirchenaustritte in den Merkmalsprofilen
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Austritt aus der Kirche ja 19 (57,6 %) 8 (13,8 %) 10 (12,2 %) 9 (22,0 %) 46 (21,5 %) nein 14 (42,4 %) 50 (86,2 %) 72 (87,8 %) 32 (78,0 %) 168 (78,5 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 31,71; p < 0,001
Die Antworten auf eine mögliche Entfremdung von der Kirche unterstreichen die Aussagen zum Kir-chenaustritt bzw. zum Verbleib in der Kirche noch einmal sehr deutlich. Betroffene des Merkmalspro-fils „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ berichten zu einem großen Anteil (90,9 %) von einer Entfremdung von der Kirche. Diese wird mit dafür verantwortlich gemacht, dass Institutionen entstehen konnten, in denen junge Menschen gedemütigt und für die Befriedigung abnormer Be-dürfnisse instrumentalisiert wurden. Beschuldigte dieses Merkmalsprofils haben in besonderem Ma-ße „Demut“ von der Kirche erwartet, wie dies häufig beschrieben wurde. Die Tatsache, dass diese ausgeblieben sei, habe zur wachsenden Entfremdung von der Kirche geführt. Diese äußerte sich nicht selten in Vorwürfen, aber auch in Wut, bisweilen in Ironie oder Zynismus. Diese affektiven Reaktio-nen deuten auf die Verletzungen hin, die man durch die Kirche erfahren hat. Auch jene Betroffenen, die dem Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ zuzuordnen sind, berichteten zum größeren Teil von einer derartigen Entfremdung, auch wenn der Anteil deutlich geringer ausfiel als bei den Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“. Das entscheidende psycho-logische Moment für diese Entfremdung lag in diesem Merkmalsprofil zum einen in der tiefen Ent-täuschung darüber, dass man in eine kirchliche Einrichtung in dem Vertrauen der Eltern oder anderer Bezugspersonen eingetreten sei, dass die sozialen Benachteiligungen und Einschränkungen wenigs-tens in Teilen kompensiert oder überwunden werden könnten. Dieses psychologische Moment lag zum anderen in der Enttäuschung darüber, dass die Kirche – im Erleben der Betroffenen – nur in ge-ringem Maße Reue gezeigt habe. Auch hier waren Vorwürfe, Wut, Ironie und Zynismus erkennbar (ebenfalls als Ausdruck von Enttäuschung) und zwar in einem durchaus dem Merkmalsprofil „Institu-tionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ vergleichbarem Ausmaß. Diese Enttäuschung war auch in den beiden anderen Merkmalsprofilen ein dominantes Motiv.
In Tabelle 2.24 sind für die vier Merkmalsprofile die Anteile der Betroffenen, die in den Interviews über eine Entfremdung von der Kirche berichteten, angegeben. Insgesamt 103 der 214 Betroffenen (48,1 %) distanzieren sich heute von der katholischen Kirche. Besonders häufig ist dies für das Merk-malsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ mit einem Anteil von 90,9 Prozent. Aber auch im Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ wird von der Mehrzahl der Personen (55,2 %) eine Entfremdung geschildert. Im Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ liegt der Anteil bei 39 Prozent. Im Unterschied dazu ist ein vergleichsweise großer Teil der Betroffenen des Merkmal-sprofils „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ mit der katholischen Kirche identifiziert geblieben. Jene 22 Prozent dieses Merkmalsprofils, die sich als entfremdet bezeichnen, sind allesamt heute nicht mehr Mitglied der katholischen Kirche.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.24 Einstellung zur Kirche: Entfremdung
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Entfremdung von der Kirche ja 30 (90,9 %) 32 (55,2 %) 32 (39,0 %) 9 (22,0 %) 103 (48,1 %) nein 3 (9,1 %) 26 (44,8 %) 50 (61,0 %) 32 (78,0 %) 111 (51,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 39,32; p < 0,001
Besonderen Schaden haben durch die erlebten sexuellen und/oder körperlichen Übergriffe sowohl die Sinnfindung als auch das Wachstum im Glauben erfahren. 76,2 Prozent aller Betroffenen haben ausführlich darüber berichtet, dass ihnen vor allem durch diese Übergriffe – wie auch durch das mangelnde oder fehlende Bekenntnis kirchlicher Institutionen zu den Taten (bzw. Tatvorwürfen) – der Glaube genommen worden bzw. der Glauben erkennbar geschwächt worden sei (wobei auch hier der Typus „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ dominiert). Die Schwächung, vor allem aber der Verlust des Glaubens, wurde von den meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die darüber berichtet haben, als ein wirklicher persönlicher Verlust empfunden. Über diesen Verlust könne man nur mit den wenigsten Menschen sprechen, vor allem über die existenzielle und psycho-logische Dimension des Verlusts, weil man zutiefst davon überzeugt sei, dass dies niemand verstehe bzw. dass andere Menschen mit geringer Sensibilität auf eine derartige Aussage antworten würden. Angesichts der Tatsache, dass die erlebten sexuellen und/oder körperlichen Übergriffe von den Be-troffenen in aller Regel als ein tiefer Eingriff in die persönliche Identität gedeutet wurden und mit hohen psychischen Belastungen assoziiert waren, ist der Anteil jener Betroffenen, die vom Wachs-tum im Glauben berichteten (und diesen sehr ausführlich zu beschreiben oder charakterisierten wussten), mit 26,2 Prozent als vergleichsweise hoch anzusehen. Dieses Ergebnis deutet darauf hin, dass nicht nur im psychologischen Beistand, sondern auch in der Spiritualität bzw. Religiosität eine Ressource zu sehen ist, die bei der Verarbeitung dieser Belastungen zu helfen vermag.
In Tabelle 2.25 sind die Anteile der Betroffenen, die in den Interviews spontan über Sinnfindung und Wachstum im Glauben berichteten, wiedergegeben. Hier ergeben sich jeweils durchschnittliche An-teile von etwa einem Viertel (23,8 % für Sinnfindung, 26,2 % für Wachstum). Die Unterschiede zwi-schen den Merkmalsprofilen sind statistisch nicht signifikant.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.25 Bedeutung des Glaubens für eigene Entwicklung
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Sinnfindung im Glauben ja 3 (9,1 %) 14 (24,1 %) 23 (28,0 %) 11 (26,8 %) 51 (23,8 %) nein 30 (90,9 %) 44 (75,9 %) 59 (72,0 %) 30 (73,2 %) 163 (76,2 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 4,96; p = 0,175 Wachstum im Glauben ja 6 (18,2 %) 16 (27,6 %) 23 (28,0 %) 11 (26,8 %) 56 (26,2 %) nein 27 (81,8 %) 42 (72,4 %) 59 (72,0 %) 30 (73,2 %) 158 (73,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 1,31; p = 0,727
Sexualität
91,2 Prozent der 214 Betroffenen sind heterosexuell, 5,6 Prozent homosexuell und 2,3 Prozent bise-xuell. Die Anteile heterosexueller und homosexueller Betroffener unterscheiden sich nicht bedeut-sam zwischen den Merkmalsprofilen, Bisexualität ist im Merkmalsprofil „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ häufiger als in den anderen Merkmalsprofilen. Unsicherheit und Zweifel bezüglich der sexuellen Identität finden sich bei 12,1 Prozent der Betroffenen, im Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ (26,8 %) deutlich häufiger, im Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ (2,4 %) deutlich seltener als in den anderen Gruppen. Von exzessiver Sexualität (in Form von häufigen Sexualkontakten mit wechselnden Partnern bei primär auf Sexualität gründenden Beziehungen, Prostitution oder professioneller Mitwirkung in pornografischen Filmen) berichteten 63,6 Prozent der Betroffenen des Merkmalsprofils „Institutionelle Demütigung/ Instrumentalisie-rung“. Für die anderen Merkmalsprofile ergeben sich Anteile zwischen 10,3 und 12,3 Prozent. Daraus ergibt sich ein Anteil von 19,2 Prozent an allen Betroffenen (s. Tab. 2.26).
Tab. 2.26 Sexualität
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von Bezie-hungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt Sexuelle Orientierung: Homosexuell ja 2 (6,1 %) 3 (5,2 %) 6 (7,3 %) 1 (2,4 %) 12 (5,6 %) nein 31 (93,9 %) 55 (94,8 %) 76 (92,7 %) 40 (97,6 %) 202 (94,4 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 1,26; p = 0,738
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.26 Sexualität (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von Bezie-hungen
Dehumanisie-rung/
Austausch-barkeit
Gesamt Sexuelle Orientierung: Heterosexuell ja 27 (81,8 %) 54 (93,1 %) 76 (92,7 %) 36 (87,8 %) 193 (91,2 %) nein 6 (18,2 %) 4 (6,9 %) 6 (7,3 %) 5 (12,2 %) 21 (9,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 5,14; p = 0,162 Sexuelle Orientierung: Bisexuell ja 4 (12,1 %) 1 (1,7 %) 0 -- 0 -- 5 (2,3 %) nein 29 (87,9 %) 57 (98,3 %) 82 (100 %) 41 (100 %) 209 (97,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 16,88; p = 0,001 Unsicherheit/Zweifel bzgl. sexueller Identität ja 6 (18,2 %) 7 (12,1 %) 2 (2,4 %) 11 (26,8 %) 26 (12,1 %) nein 27 (81,8 %) 51 (87,9 %) 80 (97,6 %) 30 (73,2 %) 188 (87,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 16,65; p = 0,001 Sexuelle Hemmungen ja 7 (21,2 %) 21 (36,2 %) 43 (52,4 %) 13 (31,7 %) 84 (39,3 %) nein 26 (78,8 %) 37 (63,8 %) 39 (47,6 %) 28 (68,3 %) 130 (60,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 11,69; p = 0,009 Exzessive Sexualität ja 21 (63,6 %) 6 (10,3 %) 9 (11,0 %) 5 (12,2 %) 41 (19,2 %) nein 12 (36,4 %) 52 (89,7 %) 73 (89,0 %) 36 (87,8 %) 173 (80,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 49,89; p < 0,001
Im Zusammenhang mit dem Thema Sexualität interessierte in den Interviews auch die Frage, inwie-weit die Betroffenen in späteren intimen Beziehungen in der Lage waren, eigene sexuelle Bedürfnisse wie auch sexuelle Bedürfnisse des Partners wahrzunehmen, zu akzeptieren und zur eigenen Zufrie-denheit wie zur Zufriedenheit des Partners zu integrieren. Die Ergebnisse zu dieser Frage lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass intime Beziehungen von der deutlichen Mehrzahl der Betroffe-nen als mindestens in Teilen defizitär erlebt werden. Nur 29,4 Prozent schilderten eine allgemeine Erfüllung in intimen Beziehungen, wobei der entsprechende Anteil mit 46,3 Prozent im Merkmalspro-fil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ am höchsten, im Merkmalsprofil „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ mit 12,1 Prozent am niedrigsten ausfällt (s. Tabelle 2.27). In diesem Zu-sammenhang werden von 43,9 Prozent der Betroffenen Schuldgefühle gegenüber dem Partner emp-funden: Die Betroffenen machen sich Vorwürfe, dass sie infolge des sexuellen Missbrauchs nicht in der Lage sind, eigene sexuelle Bedürfnisse in angemessener Weise zu äußern oder auf sexuelle Be-dürfnisse des Partners in angemessener Weise zu reagieren.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Tab. 2.27 Zufriedenheit mit sexuellen Beziehungen
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Allgemeine Erfüllung in intimen Beziehungen ja 4 (12,1 %) 22 (37,9 %) 18 (22,0 %) 19 (46,3 %) 63 (29,4 %) nein 29 (87,9 %) 36 (62,1 %) 64 (78,0 %) 22 (53,7 %) 151 (70,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 14,63; p = 0,002 Schuldgefühle gegenüber dem Partner ja 3 (9,1 %) 23 (39,7 %) 53 (64,6 %) 15 (36,6 %) 94 (43,9 %) nein 30 (90,9 %) 35 (60,3 %) 29 (35,4 %) 26 (63,4%) 120 (56,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 31,86; p < 0,001
Posttraumatische Belastungssymptome
In Tabelle 2.28 sind die Häufigkeiten der drei Leitsymptome posttraumatischer Belastungsstörungen wiedergegeben. 50,9 Prozent der Betroffenen berichten für ihre gegenwärtige Lebenssituation von Intrusionen. Bei 48,6 Prozent lagen charakteristische Vermeidungssymptome (Vermeidung von Situa-tionen, Alkohol- oder Drogenmissbrauch) vor.
Tab. 2.28 Posttraumatische Belastungssyndrome
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Intrusion ja 16 (48,5 %) 25 (43,1 %) 42 (51,2 %) 26 (63,4 %) 109 (50,9 %) nein 17 (51,5 %) 33 (56,9 %) 40 (48,8 %) 15 (36,6 %) 105 (49,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 4,06; p = 0,255 Vermeidung ja 14 (42,4 %) 34 (58,6 %) 36 (43,9 %) 20 (48,8 %) 104 (48,6 %) nein 19 (57,6 %) 24 (41,4 %) 46 (56,1 %) 21 (51,2 %) 110 (51,4 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 3,56; p = 0,313 Übererregbarkeit ja 25 (75,8 %) 18 (31,0 %) 21 (25,6 %) 14 (34,1 %) 78 (36,4 %) nein 8 (24,2 %) 40 (69,0 %) 61 (74,4 %) 27 (65,9 %) 136 (63,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 27,00; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
100
36,4 Prozent berichten von Symptomen von Übererregbarkeit (in spezifischen Situationen oder an-lässlich spezifischer Kontakte). Für Intrusion und Vermeidung finden sich keine signifikanten Unter-schiede zwischen den Merkmalsprofilen. Symptome von Übererregbarkeit werden im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ mit einem Anteil von 75,8 Prozent deutlich häufi-ger berichtet als in den anderen Merkmalsprofilen (zwischen 25,6 % und 34,1 %).
Posttraumatische Wachstumsprozesse
Neben der Frage nach den Leitsymptomen posttraumatischer Belastungsstörungen wurde in den Interviews auch nach posttraumatischen Wachstumsprozessen gefragt. Diese sollten auf einer fünf-stufigen Skala (von „gar nicht“ bis „sehr hoch“) eingeschätzt werden. Die Ergebnisse sind in Tabelle 2.29 wiedergegeben. Eine Intensivierung der Wertschätzung des Lebens von mittlerem oder höhe-rem Ausmaß wird von insgesamt 37,8 Prozent der Betroffenen angegeben. Eine Intensivierung der Wertschätzung persönlicher Beziehungen von mindestens mittlerem Ausmaß wird von 57 Prozent der Betroffenen angegeben. Die entsprechenden Anteile sind im Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ mit 57,3 Prozent für die Intensivierung der Wertschätzung des Lebens und mit 82,9 Prozent für die Intensivierung der Wertschätzung persönlicher Beziehungen jeweils höher, im Merk-malsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ mit 12,1 Prozent für die Intensivierung der Wertschätzung des Lebens und mit 21,2 Prozent für die Intensivierung der Wertschätzung per-sönlicher Beziehungen jeweils niedriger als in den anderen Merkmalsprofilen. Auch für das Entde-cken von neuen Möglichkeiten im Leben ergeben sich vergleichbare Unterschiede. In der Gesamt-gruppe berichten hier 43,9 Prozent ein mindestens mittleres Ausmaß. Die Anteile in den Merkmal-sprofilen „Umschlagen von Beziehungen“ und „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ liegen hier bei 62,3 Prozent bzw. 12,1 Prozent. Eine Intensivierung spirituellen Bewusstseins wird von den vier differenzierten Aspekten posttraumatischen Wachstums am seltensten genannt. Für die Gesamtgruppe ergibt sich eine mindestens mittlere Ausprägung für 16,7 Prozent. Im Merkmalsprofil „Institutionelle Demütigung/Instrumentalisierung“ wurde in keinem Fall ein mindestens mittleres Ausmaß angegeben. Der höchste Anteil findet sich für das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ mit 25,9 Prozent.
Tab. 2.29 Traumabezogene Wachstumsprozesse
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Intensivierung der Wertschätzung des Lebens gar nicht 8 (24,2 %) 8 (13,8 %) 9 (11,0 %) 8 (19,5 %) 33 (15,4 %) gering 21 (63,6%) 29 (50,0 %) 26 (31,7 %) 24 (58,5 %) 100 (46,7 %) mittel - 17 (29,3 %) 44 (53,7 %) 5 (12,2 %) 66 (30,8 %) hoch 4 (12,1 %) 4 (6,9 %) 2 (2,4 %) 4 (9,8 %) 14 (6,5 %) sehr hoch - - 1 (1,2 %) - 1 (0,5 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 45,23; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
101
Tab. 2.29 Traumabezogene Wachstumsprozesse (Fortsetzung)
Institutionelle Demütigung/
Instrumentali-sierung
Soziale
Vulnerabilität
Umschlagen von
Beziehungen
Dehumani-sierung/ Austausch-barkeit
Gesamt Intensivierung der Wertschätzung persönlicher Beziehungen gar nicht 12 (36,4 %) - - 6 (14,6 %) 18 (8,4 %) gering 14 (42,4 %) 30 (51,7 %) 14 (17,1 %) 16 (39,0 %) 74 (34,6 %) mittel - 10 (17,2 %) 40 (48,8 %) 10 (24,4 %) 60 (28,0 %) hoch 3 (9,1 %) 16 (27,6 %) 22 (26,8 %) 8 (19,5 %) 49 (22,9 %) sehr hoch 4 (12,1 %) 2 (3,4 %) 6 (7,3 %) 1(2,4 %) 13 (6,1 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 45,23; p < 0,001 Entdecken von neuen Möglichkeiten im Leben gar nicht 4 (12,1 %) 4 (6,9 %) 12 (14,6 %) 6 (14,6 %) 26 (12,1 %) gering 25 (75,8 %) 30 (51,7 %) 19( 23,2 %) 20 (48,8 %) 94 (43,9 %) mittel - 10 (17,2 %) 18 (22,0 %) 11 (26,8 %) 39 (18,2 %) hoch - 10 (17,2 %) 24 (29,3 %) 4 (9,8 %) 38 (17,8 %) sehr hoch 4 (12,1 %) 4 (6,9 %) 9 (11,0 %) - 17 (7,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 45,23; p < 0,001 Intensivierung des spirituellen Bewusstseins gar nicht 29 (87,9 %) 32 (55,2 %) 28 (34,1 %) 26 (63,4 %) 115 (53,7 %) gering 4 (12,1 %) 11 (19,0 %) 38 (46,3 %) 10 (24,4 %) 63 (29,4 %) mittel - 4 (6,9 %) 7 (8,5 %) 11 (26,8 %) 39 (18,2 %)
hoch
-
10 (17,2 %)
24 (29,3 %)
-
11 (5,1 %) sehr hoch - 8 (13,8 %) 9 (11,0 %) - 17 (7,9 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 45,23; p < 0,001
Narrative Identität 2.2.6
Im Anschluss an die Interviews wurde auf der Grundlage der in den Gesprächsprotokollen dokumen-tierten spontanen Erzählungen – unter Beachtung der von den Gesprächspartnern gewählten Struk-turierung (im Sinne der Auswahl, Ordnung, Verknüpfung und Erläuterung von Ereignissen und Ent-wicklungen), der Ausführlichkeit, mit der auf spezifische Ereignisse und Entwicklungen eingegangen wurde, sowie der im Gesprächsprotokoll enthaltenen Originalzitate der Betroffenen – die Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für acht Aspekte der narrativen Identität eingeschätzt. Auch hier wurde geprüft, inwieweit die beteiligten Auswerter auf der Grundlage gleicher Information zu gleichen Ka-tegorisierungen gelangen. Hierzu wurden per Zufall 50 Gesprächsprotokolle ausgewählt, auf deren Grundlage jeder der drei Auswerter für jede Person die acht differenzierten Aspekte narrativer Iden-tität auf einer zweistufigen Skala (eher hoch vs. eher niedrig) einschätzte. Im Ergebnis zeigte sich eine
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
102
Übereinstimmung zwischen den drei Auswertern für 389 der 400 Kategorisierungen (97,3 %). Die Ergebnisse zur narrativen Identität sind in Tabelle 2.30 zusammengefasst.
Für 83,2 Prozent der Betroffenen ist der sexuelle Missbrauch von (eher) hoher Bedeutung für Selbst-verständnis und Selbstdefinition, bei knapp drei Viertel der Betroffenen (73,4 %) kommt dem sexuel-len Missbrauch (eher) hohe Bedeutung für das subjektive Verständnis der persönlichen Entwicklung zu, bei 53,3 Prozent für das Verständnis der familiären Entwicklung, bei 45,3 Prozent für das Ver-ständnis der sexuellen Entwicklung. Für die vier genannten Aspekte narrativer Identität finden sich keine statistisch bedeutsamen Unterschiede zwischen den vier Merkmalsprofilen. Die verbleibenden vier Aspekte narrativer Identität erscheinen im Merkmalsprofil „Institutionelle Demüti-gung/Instrumentalisierung“ deutlich stärker von dem sexuellen Missbrauch beeinflusst als in den anderen Merkmalsprofilen.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
103
Tab. 2.30 Narrative Identität
Institutionelle Demütigung/ Instrumentalisie-rung Soziale Vulnerabilität Umschlagen von Bezie-hungen Dehumanisie-rung/ Aus-tauschbarkeit Gesamt
Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für das Selbstverständnis/ Selbstdefinition hoch 29 (87,9 %) 44 (75,9 %) 74 (90,2 %) 31 (75,6 %) 178 (83,2 %)
niedrig
4 (12,1 %)
14 (24,1 %)
8 (9,8 %)
10 (24,4 %)
36 (16,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 7,34; p = 0,062 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für das Verständnis persönlicher Entwicklung insgesamt hoch 29 (87,9 %) 36 (62,1 %) 66 (80,5 %) 26 (63,4 %) 157 (73,4 %) niedrig 4 (12,1 %) 22 (37,9 %) 16 (19,5 %) 15 (36,6 %) 57 (26,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Chi-Quadrat = 11,55; p = 0,09
Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für das Verständnis familiärer Entwicklung hoch 21 (63,8 %) 30 (51,8 %) 41 (50,0 %) 22 (53,7 %) 114 (53,3 %)
niedrig
12 (36,3%)
28 (48,2%)
41 (50,0%)
19 (46,3%)
100 (46,7%) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 33,87; p < 0,001 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für das Verständnis der Entwicklung des sozialen Netzwerks hoch 27 (81,8 %) 17 (29,3 %) 13 (15,9 %) 15 (36,6 %) 76 (35,5 %) niedrig 6 (8,2%) 41 (70,7%) 69 (84,1%) 26 (63,4%) 138 (64,5%) Gesamt 33 58 82 41 214 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für Verständnis der beruflichen Entwicklung hoch 26 (78,8%) 2 (3,4%) 5 (6,1%) 16 (39,0%) 49 (22,9%) niedrig 7 (21,2%) 56 (96,6%) 77 (93,9%) 25 (61,0%) 165 (77,1%) Gesamt 33 58 82 41 214 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für Verständnis der gesundheitlichen Entwicklung hoch 26 (78,8 %) 3 (5,2 %) 10 (12,2 %) 15 (36,6 %) 54 (25,2 %) niedrig 7 (21,2 %) 55 (94,8 %) 72 (87,8 %) 26 (63,4 %) 160 (74,8 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für Verständnis der Entwicklung religiöser Überzeugungen hoch 29 (87,9 %) 29 (50,0 %) 27 (32,9 %) 10 (24,4 %) 95 (44,4 %) niedrig 4 (12,1 %) 29 (50,0 %) 55 (67,1 %) 31 (75,6 %) 119 (55,6 %) Gesamt 33 58 82 41 214 Bedeutung von Missbrauchserfahrung(en) für Verständnis der sexuellen Orientierung/Identität hoch 17 (51,5 %) 29 (50,0 %) 29 (35,4 %) 22 (53,6 %) 82 (45,3 %) niedrig 16 (48,5 %) 29 (50,0 %) 53 (64,6 %) 19 (46,4 %) 172 (61,7 %) Gesamt 33 58 82 41 214
Chi-Quadrat = 32,76; p < 0,001
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
104
Beschuldigte Priester, Diakone und Ordensangehörige 2.3
Stichprobe der Beschuldigten
Insgesamt wurden 50 Beschuldigte aus 23 westdeutschen Bistümern im Rahmen von Teilprojekt 2 befragt. Es handelte sich um 45 Diözesanpriester, einen Diakon und vier Ordensangehörige mit Ge-stellungsauftrag der Deutschen Bischofskonferenz zum Zeitpunkt der angeschuldigten Tat. Dreizehn Interviews kamen durch die Vermittlung von den zuständigen Generalvikaren zustande, sechs Inter-viewte meldeten sich aus eigenem Antrieb beim Forschungskonsortium. Bei verbleibenden 31 Inter-viewten handelte es sich um Kontakte, die über therapeutische Einrichtungen vermittelt wurden. Die Befragten waren zum Zeitpunkt des Interviews zwischen 38 und 83 Jahren alt. Der Mittelwert lag bei 65 Jahren. Sechzehn Interviewte waren zum Interviewzeitpunkt unter 60 und dreizehn über 70 Jahre alt. Neunzehn Beschuldigte waren noch berufstätig. Neunundzwanzig waren im Ruhestand. Zwei Interviewte waren nach Laisierung arbeitslos.
Differenzierung charakteristischer Muster (Typen) von Beschuldigten
Auf der Grundlage der Interviews lassen sich verschiedene Beschuldigtengruppen differenzieren, die wir als „Muster“ des Erlebens und Verhaltens verstehen. In der psychiatrischen Terminologie werden solche Muster nicht selten als „Typen“ bezeichnet, weswegen wir den Typenbegriff in Klammern dem Musterbegriff zugeordnet haben. Wenn wir hier von Mustern oder in Klammern von Typen sprechen, so sind damit „Idealtypen“ im Sinne von Max Weber (1904) gemeint, die Ausschnitte der sozialen Wirklichkeit erfassen und systematisch ordnen (siehe auch Gerhardt, 2001). Diese Muster (Typen) sind dabei das Ergebnis eines dreistufigen Auswertungsprozesses. In einem ersten Schritt wurden alle 50 Gesprächsprotokolle und Auswertungsprotokolle von den drei Interviewern, die die Gespräche mit Beschuldigten geführt haben, einzeln durchgesehen und auf der Grundlage von Ähnlichkeiten zu umfassenderen Typen bzw. Mustern zusammengefasst. In einem zweiten Schritt wurden die 50 In-terviews zunächst noch einmal von dem Interviewer, der das Gespräch geführt hatte, zusammenge-fasst und anschließend in der Gruppe diskutiert. Anschließend hatte jeder Interviewer Gelegenheit, die von ihm im ersten Schritt erarbeitete Differenzierung noch einmal kritisch zu überprüfen und ggf. zu modifizieren. Im Anschluss daran stellte jeder der drei Interviewer seine Einteilung der Interviews in verschiedene Gruppen bzw. Muster vor. Dabei sollte begründet werden, warum im Einzelnen In-terviews unter gleiche oder verschiedene Typen bzw. Muster subsumiert wurden. Vor diesem Hin-tergrund der anschließenden Diskussion alternativer Einteilungen wurde eine gemeinsame Definition von sieben verschiedenen Mustern (Typen) erarbeitet, die anschließend der Kategorisierung der Be-schuldigten zugrunde gelegt wurde.
Hier nahm zunächst jeder der drei Interviewer für sich eine Einteilung der Beschuldigten vor, ehe deren endgültige Zuordnung von den drei Interviewern gemeinsam festgelegt wurde. Dabei zeigte sich, dass die erarbeitete Definition der einzelnen Gruppen eine reliable Kategorisierung der Be-schuldigten erlaubt. Lediglich in zwei der 50 Fälle kamen die drei Interviewer in Teilen zu voneinan-der abweichenden Einschätzungen. In beiden Fällen konnte auf der Grundlage der vorliegenden Ge-sprächsprotokolle Konsens über deren endgültige Kategorisierung hergestellt werden. Im Zuge der Erstellung des Abschlussberichts einigten sich die Mitglieder des Konsortiums, im Interesse der Ent-wicklung und Konsentierung gemeinsamer Kernaussagen, Interpretationen und Handlungsempfeh-lungen, fünf der sieben zuvor definierten Muster (Typen) zu einer übergeordneten Kategorie zusam-menzufassen. Bei der Darstellung von Ergebnissen der Interviews mit Beschuldigten differenzieren wir im Folgenden entsprechend zwischen drei Personengruppen (vgl. Tab 2.31).
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
105
1. Eine erste Gruppe („Fixiertes Muster“) umfasst 14 Personen, bei denen vor dem Hintergrund von Spontanerzählungen und rekonstruierten Tatumständen pädophile Neigungen ange-nommen werden können. Die Betroffenen dieser Personen waren ausnahmslos sehr jung, im Durchschnitt 10,6 Jahre (der Mittelwert für alle Beschuldigten lag bei 13,3 Jahren), und wer-den in allen Fällen als sexuell attraktiv beschrieben. Missbrauchshandlungen erstrecken sich eher über längere Zeiträume und betreffen in der Regel mehrere Betroffene. Elf der 14 Be-schuldigten wurde sexueller Missbrauch mehrerer Betroffener vorgeworfen; die Betroffenen wurden größtenteils wiederholt sexuell missbraucht, in sieben der 14 Fälle über einen Zeit-raum von über zwei Jahren.
2. Eine zweite Gruppe („Narzisstisch-soziopathisches Muster“) umfasst sieben Personen, die sich in stärkerem Maße durch fehlendes Unrechtsbewusstsein und geringes Einfühlungsver-mögen in die Situation der Betroffenen bei gleichzeitig eher schwereren Tatbeständen aus-zeichnen. Auch hier handelt es sich vergleichsweise häufig (in fünf Fällen) um Mehrfachbe-schuldigte. Die Beschuldigten waren in der Zeit vor und nach dem Missbrauch und sind bis heute zu einem größeren Teil als in den anderen Gruppen durchsetzungsstark und dominant (vgl. Tab. 2.35). Charakteristisch ist eine emotional eher unreife, narzisstisch-soziopathische Persönlichkeitsstruktur. Die Missbrauchshandlungen erscheinen vor dem Hintergrund der In-terviews stärker als in den anderen Gruppen durch die Amtsautorität der Beschuldigten be-günstigt, die für die Herstellung von Tatgelegenheiten ebenso wie für die Vertuschung von Übergriffen instrumentalisiert wird.
3. Die verbleibenden 29 Beschuldigten wurden zu einer dritten Gruppe („Regressives Muster“) zusammengefasst, die sich vor allem durch eine fehlende Integration, Verleugnung oder Ver-drängung sexueller Bedürfnisse, fehlende sexuelle Reife und soziale Gehemmtheit charakte-risieren lässt. Vor dem Hintergrund der Interviews lässt sich diese Gruppe nach der Art der Auseinandersetzung mit dem Tatvorwurf weiter in fünf Untergruppen differenzieren.
Eine erste Untergruppe des dritten Musters von sechs Personen („Umdeutung“) ist dadurch gekenn-zeichnet, dass sexuelle Übergriffe im Sinne eines unangemessenen, unreifen Ausdrucks von emotio-naler Zugewandtheit und Wunsch nach Nähe interpretiert werden können. Missbrauchshandlungen wurden in allen Fällen als spontan und impulshaft geschildert und in der konkret in Frage stehenden Situation, wenn nicht als einvernehmlich erlebt (in vier von sechs Fällen), so doch zumindest nicht als Missbrauch oder potenzielle Schädigung der Betroffenen wahrgenommen. Für diese Untergruppe ergeben sich ebenso wie für das fixierte und das narzisstisch-soziopathische Muster vergleichbare Anteile von homo- und heterosexuellen Sexualpartnerpräferenzen, soweit diese auf der Grundlage der Interviews überhaupt eingeschätzt werden können. Im Unterschied dazu deuten sich vier weitere Untergruppen des regressiven Musters an, die nahezu ausschließlich Beschuldigte mit homosexueller Sexualpartnerpräferenz umfassen.
Eine zweite Untergruppe von vier Personen („Abspaltung“) ist dadurch gekennzeichnet, dass diesen ihre Neigung bekannt ist, sexuelle Bedürfnisse bewusst wahrgenommen und in spezifischen Kontex-ten ausgelebt werden.
Für die neun Personen einer dritten Untergruppe („Repression“) gilt, dass Neigung und Bedürfnisse bekannt sind, jedoch nicht als solche akzeptiert, sondern (in der Regel erfolgreich) kontrolliert bzw. unterdrückt werden. Sexuelle Übergriffe werden hier in Form von Kontrollverlust interpretiert und auf spezifische Merkmale der Situation, des Betroffenen oder des Betroffenenverhaltens zurückge-führt.
Eine vierte Untergruppe von sechs Personen („Abwehr“) ist dadurch charakterisiert, dass sich diese (vermeintlich) bestehende homosexuelle Neigungen und Bedürfnisse nicht eingestehen, eigene Se-xualität in starkem Maße geleugnet oder verdrängt wird; bzgl. der eigenen Sexualität bestehen in
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
106
stärkerem Maße Zweifel und Unsicherheit; sofern die Taten zugegeben werden, sind sie für diese Personen weitgehend unverständlich.
Eine fünfte Untergruppe („Leugnung“) umfasst schließlich vier Personen, die sich ihrer Auffassung zufolge keines Fehlverhaltens schuldig gemacht haben. Die Beschuldigten stellen sich in den Inter-views als Personen dar, die infolge von Unreife und Gehemmtheit in Situationen gerieten, in denen sie Opfer von Homophobie wurden.
Tab. 2.31 Typologie von Beschuldigten aus Beschuldigteninterviews
Typus
Anzahl Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten Fixiertes Muster 14 28,0 %
Narzisstisch-soziopathisches Muster
7
14,0 % Regressives Muster 29 58,0 %
davon: „Umdeutung“
6
12,0 % „Abspaltung“ 4 8,0 %
„Repression“
9
18,0 % „Abwehr“ 6 12,0 %
„Leugnung“
4
8,0 % Gesamt 50 100 %
Entwicklung und Vorbelastung von Beschuldigten bis zum Zeitpunkt des sexuellen Missbrauchs
Bei der Darstellung von Herkunftsfamilie und familiärem Umfeld berichteten 22 Beschuldigte über gesundheitliche Belastungen, 19 über finanzielle Belastungen, 13 über Belastungen durch Alkoholis-mus, acht über Belastungen durch Arbeitslosigkeit und sieben über Belastungen durch psychische Störungen im familiären Umfeld.
Psychische Gewalt in familiären Beziehungen berichteten 17, körperliche Gewalt 14 und sexuelle Gewalt sechs Beschuldigte. Dabei ergeben sich deutliche Unterschiede zwischen den differenzierten Mustern (Typen). Vor allem von Beschuldigten des fixierten und des narzisstisch-soziopathischen Musters wird das Familienklima als in besonderem Maße belastend dargestellt. In der erstgenannten Gruppe stehen hier (sozialschichtspezifische) Benachteiligungen, in der letztgenannten Gruppe stär-ker innerfamiliäre Konflikte und Gewalt im Vordergrund.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
107
Tab. 2.32 Art und Zahl geschilderter Vorbelastungen in der Herkunftsfamilie von Beschuldigten
Art der Belastung in der Herkunftsfamilie
Fixiertes Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster (n=29)
Gesamt (n=50) finanziell 7 (50,0 %) 3 (42,9 %) 9 (31,0 %) 19 (38,0 %)
gesundheitlich
7 (50,0 %)
4 (57,1 %)
11 (37,8 %)
22 (44,0 %) Religiosität 2 (14,3 %) 5 (71,4 %) 7 (24,1 %) 14 (28,0 %)
körperliche Gewalt
5 (35,7 %)
5 (71,4 %)
4 (13,8 %)
14 (28,0 %) psychische Gewalt 5 (35,7 %) 7 (100 %) 5 (17,2 %) 17 (34,0 %)
sexuelle Gewalt
4 (28,6 %)
2 (28,6 %)
2 (6,9 %)
8 (16,0 %) deviantes Verhalten 4 (28,6 %) 1 (14,3 %) 1 (3,4 %) 6 (12,0 %)
Alkoholismus
3 (21,5 %)
4 (57,1 %)
6 (20,7 %)
13 (26,0 %) psychische Störungen 2 (14,3 %) 1 (14,3 %) 1 (3,4 %) 7 (14,0 %)
Arbeitslosigkeit
6 (42,9 %)
1 (14,3 %)
-
8 (16,0 %)
Nimmt man außerfamiliäre Beziehungen hinzu, dann schilderten sich 40 Prozent der Beschuldigten als Opfer körperlichen, 18 Prozent als Opfer sexuellen, 30 Prozent als Opfer psychischen Missbrauchs vor ihrer Priesterweihe bzw. ihrem Eintritt in eine Ordensgemeinschaft. Alle Beschuldigten des nar-zisstisch-soziopathischen Musters berichteten in den Interviews, Opfer körperlicher und psychischer Gewalt geworden zu sein. Vier der sieben Beschuldigten berichteten zudem von Erfahrungen sexuel-ler Gewalt.
Auch von Beschuldigten des fixierten Musters werden persönliche Gewalterfahrungen vergleichswei-se häufig geschildert, wobei hier stärker sexuelle Gewalterfahrungen dominieren. Diese werden von neun der 14 Beschuldigten berichtet, sechs Beschuldigte berichten von Erfahrungen körperlicher Gewalt und drei Beschuldigte von Erfahrungen psychischer Gewalt. Von den Beschuldigtengruppen des regressiven Musters werden persönliche Erfahrungen von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt jeweils von weniger als einem Viertel der Beschuldigten berichtet.
Tab. 2.33 Art und Zahl geschilderter Gewalterfahrungen von Beschuldigten
Art der Gewalterfahrung
Fixiertes Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives Muster (n=29)
Gesamt (n=50) körperliche Gewalt 6 (42,9 %) 7 (100 %) 7 (24,1 %) 20 (40,0 %)
psychische Gewalt
2 (14,3 %)
7 (100 %)
6 (20,7 %)
15 (30,0 %) sexuelle Gewalt 9 (64,3 %) 4 (57,1 %) 5 (17,2 %) 18 (36,0 %)
Bei knapp einem Viertel der Gesprächspartner lassen sich Kindheit und Jugend durch Broken-Home-Situationen (insbesondere Fehlen des Vaters) kennzeichnen. Dieser Anteil geht zum größten Teil auf Beschuldigte des Narzisstisch-soziopathischen (42,9 %) und des Fixierten Musters (35,7 %) zurück.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
108
Tab. 2.34 Vollständigkeit der Herkunftsfamilie und Broken-Home-Situation bei Beschuldigten
Familiensituation in
Herkunftsfamilie
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches
Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
Gesamt (n=50) vollständig 9 (64,3 %) 4 (57,1 %) 25 (86,2 %) 38 (76,0 %)
Broken-Home
5 (35,7 %)
3 (42,9 %)
4 (13,8 %)
12 (24,0 %)
Vor dem Hintergrund der Spontanerzählungen über den Zeitraum vor dem sexuellen Missbrauch wurden vier Aspekte von „allgemeinem Kontaktmuster“ und „Persönlichkeit“ in Form von dichoto-men Kategorien (im Sinne von eher ja vs. eher nein) eingeschätzt. Legt man diese Daten zugrunde, dann können 62 Prozent der Beschuldigten in diesem Zeitraum als in soziale Netzwerke integriert, 46 Prozent als offen und zugewandt, 34 Prozent als dominant und durchsetzungsstark und 30 Prozent als durch einen reifen Umgang mit Konflikten charakterisiert werden (vgl. Tab. 2.35).
Tab. 2.35 Allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeitsstrukturen bei Beschuldigten (vor dem ersten sexuellen Missbrauch)
Kontaktmuster/
Persönlichkeitsstruktur
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
Gesamt
(n=50) offen und zugewandt 2 (14,3 %) 5 (71,4 %) 16 (55,2 %) 23 (46,0 %)
integriert in soziale Netzwerke
7 (50,0 %)
7 (100 %)
17 (58,6 %)
31 (62,0 %) reifer Umgang mit Konflikten 2 (14,3 %) 1 (14,3 %) 12 (41,4 %) 15 (30,0 %)
dominant und durchsetzungsstark
1 (7,1 %)
5 (71,4 %)
11 (37,8 %)
17 (34,0 %)
Dabei ergeben sich wiederum deutliche Unterschiede zwischen den differenzierten Beschuldigten-gruppen. Für Beschuldigte des fixierten Musters ergeben sich für den betrachteten Zeitraum in allen vier Aspekten vergleichsweise niedrige Ausprägungen. Die Beschuldigten des narzisstisch-soziopathischen Musters zeichneten sich dagegen durch eine hohe Integration in soziale Netzwerke und ein hohes Maß an Offenheit und Zugewandtheit sowie Dominanz und Durchsetzungsstärke aus, während mit Konflikten charakteristischerweise nicht reif umgegangen wurde. Für die Beschuldigten des regressiven Musters ergeben sich mit Blick auf allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeit für den Zeitraum vor Ergreifen des Kirchenberufs im Vergleich zu den anderen beiden Gruppen stärker ausgeprägte Unterschiede zwischen den Befragten.
Aus Tabelle 2.36 ergibt sich in der Gesamtgruppe für keinen der berücksichtigten vier Aspekte ein deutlicher Trend zu starker oder geringer Ausprägung. Eine ergänzende Analyse auf der Ebene der beschriebenen Subgruppen ergab, dass durch Abspaltung von Sexualität charakterisierte Beschuldig-te für den betrachteten Zeitraum gegenüber den anderen Gruppen vor allem wenig integriert in sozi-ale Netzwerke und in geringem Maße offen/zugewandt erscheinen; ein reifer Umgang mit Konflikten sowie Dominanz und Durchsetzungsstärke sind gleichfalls gering ausgeprägt. Für die durch Repressi-on sexueller Bedürfnisse gekennzeichnete Gruppe findet sich das positivste Kontakt- und Persönlich-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
109
keitsmuster; ein reifer Umgang mit Konflikten ist hier deutlich häufiger als in den anderen Unter-gruppen. In den durch Abwehr, Umdeutung oder Leugnung von Sexualität gekennzeichneten Unter-gruppen sind die Aspekte Offenheit und Zugewandtheit sowie Integration in soziale Netzwerke ver-gleichsweise stärker ausgeprägt, während ein reifer Umgang mit Konflikten sowie Dominanz und Durchsetzungsstärke eher geringere Ausprägungen aufweisen.
Tab. 2.36 Allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeitsstrukturen bei Beschuldigten-Untergruppen des regressiven Musters (vor dem ersten sexuellen Missbrauch)
Kontaktmuster/
Persönlichkeits-struktur
„Umdeu-tung“ (n=6)
„Abspal-tung“ (n=4)
„Repressi-on“ (n=9)
„Abwehr“
(n=6)
„Leugnung“
(n=4)
Gesamt (n=29) offen und zuge-wandt 3 (50,0 %) 1 (25,0 %) 5 (55,6 %) 4 (66,7 %) 3 (75,0 %) 16 (55,2 %)
integriert in soziale Netz-werke
3
(50,0 %)
1
(25,0 %)
5
(55,6 %)
4
(66,7 %)
4
(100 %)
17
(58,6 %) reifer Umgang mit Konflikten 2 (33,3 %) 1 (25,0 %) 5 (55,6 %) 2 (33,3 %) 2 (50,0 %) 12 (41,4 %)
dominant und durchsetzungs-stark
2
(33,3 %)
1
(25,0 %)
5
(55,6 %)
1
(16,7 %)
2
(50,0 %)
11
(37,8 %)
Entscheidung für den Priester- bzw. Diakonberuf
Ähnlich wie von den nicht beschuldigten Priestern, Diakonen und Ordensangehörigen (vgl. Tab. 2.37) wurde die Entscheidung für den Beruf in den meisten Fällen mit der Herkunft aus einem römisch-katholisch geprägten Milieu, kirchlichen Vorbildern (in der Regel der Heimatpfarrer oder Religions-lehrer), positiven Erfahrungen in kirchlichen Jugendgruppen sowie eigenem Engagement in der Ju-gendarbeit und als Ministrant begründet und als Ergebnis einer kontinuierlichen Entwicklung inter-pretiert.
Auffällig ist allerdings, dass in mehr als zwei Dritteln der Interviews mindestens eines von zwei zu-sätzlichen Motiven erwähnt bzw. zugestanden wurde, die sich in den Ergebnissen der Interviews mit Nicht-Beschuldigten nur in Ausnahmefällen finden. Zum einen wurde insbesondere in der Entschei-dung für den Priesterberuf eine Möglichkeit gesehen, soziale Anerkennung in der Gemeinde zu fin-den oder einen sozialen Status zu erreichen, der vor sozialen Vergleichen schützt wie auch von der (vermeintlichen) Notwendigkeit entbindet, das Fehlen von intimen heterosexuellen Beziehungen gegenüber anderen zu begründen oder zu rechtfertigen.
Zum anderen wurde in der Entscheidung für den Kirchenberuf eine Möglichkeit gesehen, einen Le-bensentwurf zu verwirklichen, der Engagement und Übernahme von Verantwortung für andere, vor allem auch jüngere Menschen, persönliche Nähe bei gleichzeitiger Wahrung von benötigter Distanz, im Sinne des Fehlens von Ansprüchen der Kernfamilie auf exklusive Bindung, erlaubt.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
110
Tab. 2.37 Motive für die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
Fixiertes Muster (n=14)
Narziss-tisch-soziopathi-sches Mus-ter (n=7)
Regressives Muster (n=29)
beschul-digte Kle-riker ge-samt (n=50)
nicht be-schuldigte Kleriker (n=100) Herkunft aus katholisch ge-prägtem Milieu 7 (50,0 %) 4 (57,1 %) 18 (62,1 %) 29 (58,0 %) 63 (63,0 %)
positive Erfahrungen in kirchlichen Jugendgruppen
9 (64,3 %)
5 (71,4 %)
22 (75,9 %)
36 (72,0 %)
80 (80,0 %) eigenes Engagement in Ju-gendarbeit/als Ministrant 11 (86,4%) 6 (85,7 %) 23 (79,3 %) 40 (80,0 %) 78 (78,0 %)
Vorbilder im kirchlichen Be-reich
10 (71,4 %)
3 (42,9 %)
19 (65,5 %)
32 (64,0 %)
60 (60,0 %) Engagement, Verantwortung und persönliche Nähe bei Fehlen exklusiver familiärer Bindungen 11 (86,4 %) 4 (57,1 %) 19 (65,5 %) 34 (68,0 %) 12 (12,0 %)
soziale Anerkennung bei fehlender Übereinstimmung mit gesellschaftlichen Vor-stellungen von Sexualität
8 (57,1 %)
3 (42,9 %)
17 (58,6 %)
28 (56,0 %)
9 (9,0 %)
In Tab. 2.38 sind die in den Interviews mit Beschuldigten und Nicht-Beschuldigten genannten Reakti-onen anderer auf die jeweilige Entscheidung für den Kirchenberuf wiedergegeben.
Hier zeigt sich zunächst, dass der Anteil der Personen, die Reaktionen anderer als insgesamt positiv oder akzeptierend werteten, unter den Nicht-Beschuldigten höher ist als unter den Beschuldigten (71 % vs. 60 %). Aus der Differenzierung nach Mustern (Typen) wird deutlich, dass dieser Unterschied auf die Beschuldigten des fixierten Musters zurückzuführen ist, die gegenüber Beschuldigten des regres-siven und vor allem des narzisstisch-soziopathischen Musters deutlich häufiger über ambivalente und deutlich seltener über akzeptierende oder positive Reaktionen anderer Menschen berichteten.
Tab. 2.38 Reaktionsweisen Dritter auf die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Typus (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
beschuldigte Kleriker
gesamt
(n=50)
nicht be-schuldigte Kleriker (n=100) Unverständnis - - 1 (3,4 %) 1 (2,0 %) 3 (3,0 %)
Ablehnung
1 (7,1 %)
-
1 (3,4 %)
2 (4,0 %)
4 (4,0 %) Gleichgültigkeit 2 (14,3 %) - 3 (10,3 %) 5 (10,0 %) 7 (7,0 %)
Ambivalenz
7 (50,0 %)
1 (14,3 %)
4 (13,8 %)
12 (24,0 %)
15 (15,0 %) Akzeptanz 3 (21,4 %) 4 (57,1 %) 3 (10,3 %) 10 (20,0 %) 29 (29,0 %)
Bestätigung
1 (7,1 %)
2 (28,6 %)
17 (58,5 %)
20 (40,0 %)
42 (42,0 %)
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
111
Während der überwiegende Anteil der Nicht-Beschuldigten (58 %) das Zölibat im Zusammenhang mit dem Kirchenberuf als „Prüfung“, wenn nicht sogar als „notwendiges Übel“, in Kauf genommen hat (53 Prozent der Nicht-Beschuldigten optierten zum Interviewzeitpunkt für eine Freistellung der Ent-scheidung, zölibatär zu leben), sah die Mehrzahl der Beschuldigten (78 %) zum Zeitpunkt ihrer Ent-scheidung für den Kirchenberuf darin kein Problem oder begrüßte dieses sogar. Dies ist nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des Fehlens einer erarbeiteten sexuellen Identität, Unsicherheit und Zwei-feln bezüglich der eigenen sexuellen Orientierung (die in den meisten Fällen bis heute erkennbar sind) zu sehen (vgl. Tab 2.39).
Tab. 2.39 Bedeutung des Zölibats für die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
Zölibat …
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
beschuldigte Kleriker
gesamt
(n=50)
nicht be-schuldigte Kleriker (n=100) … wurde begrüßt 6 (42,9 %) - 5 (17,2 %) 11 (22,0 %) 8 (8,0 %)
… war ziemlich egal
7 (50,0 %)
2 (28,6 %)
19 (65,5 %)
28 (56,0 %)
35 (35,0 %) … erschien als Prü-fung - 4 (57,1 %) 4 (13,8 %) 8 (16,0 %) 44 (44,0 %)
… erschien als Prob-lem
1 (7,1 %)
1 (14,3 %)
1 (3,4 %)
3 (6,0 %)
13 (13,0 %)
Hinweise auf die sexuelle Orientierung von Beschuldigten aus Beschuldigteninterviews
Vor dem Hintergrund der Interviews können zehn der 50 Beschuldigten als (wahrscheinlich) hetero-sexuell, 36 als (wahrscheinlich) homosexuell und vier als (wahrscheinlich) bisexuell bezeichnet wer-den, wobei diese Einschätzung auf Schilderungen von früheren Taten und früheren wie aktuellen Phantasien beruht, da die befragten Beschuldigten in aller Regel zum Interviewzeitpunkt nicht sexuell aktiv waren.
In den Interviews mit Nicht-Beschuldigten gaben acht Gesprächspartner an, homosexuell zu sein, bei vier weiteren ist eher von einer homosexuellen Orientierung auszugehen. Für die verbleibenden 88 Nicht-Beschuldigten liegen aus den Interviews keinerlei Hinweise auf eine homosexuelle Orientierung vor. Spontane Äußerungen, die im Kontext der Schilderung der Entscheidung für den Kirchenberuf, der Deutung des Zölibats sowie der Einschätzung der Problematik des Missbrauchs Minderjähriger getroffen wurden, deuten (eher) auf eine heterosexuelle Orientierung hin (vgl. Tab. 2.40).
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
112
Tab. 2.40 Hinweise auf die sexuelle Orientierung von interviewten beschuldigten und nicht be-schuldigten Klerikern
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathi-sches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
beschuldigte Kleriker
gesamt
(n=50)
nicht be-schuldigte Kleriker (n=100) heterosexuell 4 (28,6 %) 2 (28,6 %) 4 (13,8 %) 10 (20,0 %) 88 (88,0 %)
homosexuell
7 (50,0 %)
4 (57,1 %)
25 (86,2 %)
36 (72,0 %)
12 (12,0 %) bisexuell 3 (21,4 %) 1 (14,3 %) - 4 (8,0 %) -
Zwei Beschuldigte lebten in einer homosexuellen, ein Beschuldigter in einer heterosexuellen Partner-schaft, drei berichteten von wechselnden Partnerschaften, 44 lebten alleine bzw. zölibatär.
Von negativ erlebten homosexuellen Erfahrungen in Kindheit und Jugend berichteten 13, von negativ erlebten heterosexuellen Erfahrungen elf Beschuldigte, positiv erlebte homosexuelle Erfahrungen schilderten zwölf, positiv erlebte heterosexuelle Erfahrungen fünf Beschuldigte. Bei diesen Erfahrun-gen handelt es sich in der Regel um Küsse und Berührungen im Intimbereich, die eher passiv hinge-nommen als aktiv initiiert oder vorgenommen wurden, sowie um empfundene Demütigung, seltener um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Die Interviews sprechen nicht dafür, dass die sexuelle Orientierung der Beschuldigten als ursächlich für die in Frage stehenden Missbrauchshandlungen angesehen werden kann.
Näher liegt die Vermutung, dass gesellschaftliche Tabuisierung und Ablehnung gleichgeschlechtlicher Beziehungen, individuelle Probleme im Ausdruck von Nähe und Distanz, fehlende Möglichkeiten und Hemmungen, mit anderen Menschen über (eigene) Sexualität zu sprechen, sowie eine für Teile der römisch-katholischen Kirche charakteristische Homophobie zum sexuellen Missbrauch von Minder-jährigen beigetragen haben könnten. Sowohl in den Interviews mit Beschuldigten als auch in den Interviews mit Nicht-Beschuldigten (in der erstgenannten Gruppe häufiger) wurde von der Mehrzahl der Gesprächspartner auf Schwierigkeiten der Kirche im Umgang mit dem Thema Homosexualität hingewiesen. Des Weiteren zeigen die Interviews mit Nicht-Beschuldigten, dass es diesen wichtig ist, zum einen – unabhängig davon, dass Sexualität nie in Beziehungen körperlich gelebt wurde – ihre „normale“ heterosexuelle Orientierung deutlich zu machen, zum anderen auf Homosexualität als ein Problem der römisch-katholischen Kirche zu verweisen.
Haltung der Beschuldigten zu den Tatvorwürfen aus Beschuldigteninterviews
Neunundzwanzig Beschuldigte gaben die Tat(en) wie vorgeworfen zu, von 14 wurde die Täterschaft zugestanden, das Tatgeschehen aber anders eingeordnet bzw. interpretiert (als einvernehmlich, Missverständnis oder sexuelle Provokation/Verführung), sieben Beschuldigte widersprachen wesent-lichen Teilen der Tatdarstellung der Betroffenen sowie aus dieser resultierenden Feststellungen straf- und kirchenrechtlicher Verfahren (drei Beschuldigte) oder leugneten die vorgeworfene Tat (vier Be-schuldigte).
Die Auseinandersetzung mit der Tat bzw. Täterschaft lässt sich in 33 der 50 Fälle als Bagatellisierung beschreiben. Die Folgen der Tat für die Betroffenen werden zum Teil als weniger schwerwiegend eingeschätzt, zum Teil im Zusammenhang mit der Persönlichkeit der Betroffenen oder einer beson-deren Sensibilität gegenüber (vermeintlichem) Fehlverhalten von Repräsentanten der Kirche angese-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
113
hen. Fünfundzwanzig der 50 Beschuldigten schilderten die vorgenommenen Handlungen als einver-nehmlich, die Betroffenen hätten zumindest keine Ablehnung oder Unbehagen erkennen lassen. Fast ein Drittel führte die Tat auf eine sexuelle Provokation zurück. Zehn Beschuldigte schilderten ihr Fehlverhalten als unabhängig von der Beziehung zu den jeweiligen Betroffenen, 40 schilderten die Tat im Zusammenhang mit einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Beschuldigten und Be-troffenen. Einunddreißig Beschuldigte gaben an, Verantwortung für die Tat zu übernehmen bzw. übernommen zu haben, 20 Beschuldigte berichteten spontan von anhaltenden Schuldgefühlen, 16 von Reue, zwölf von Selbstvorwürfen im Zusammenhang mit den in Frage stehenden Taten.
Etwa die Hälfte der Beschuldigten äußerte spontan, das eigene Fehlverhalten selbst nicht erklären zu können; die Frage, wie es zu diesem kommen konnte, habe sie lange und intensiv beschäftigt bzw. beschäftige sie bis heute. Achtzehn deuteten die in Frage stehenden Situationen als Prüfung (Gottes), die sie nicht bestanden hätten bzw. als Versuchung, der man hätte widerstehen müssen, aber nicht habe widerstehen können. Das eigene Fehlverhalten wird als Ausdruck der Natur des Menschen, seiner Unvollkommenheit, um deren Überwindung man sich zu bemühen habe, interpretiert. Neun-zehn Beschuldigte gaben an, die Tat(en) gebeichtet und 20 Beschuldigte, Buße getan zu haben. Acht Beschuldigte führten ihre Tat(en) auf eine psychische Erkrankung zurück. Sie hätten zwar Schuld auf sich geladen, aber nicht anders handeln können und seien deshalb auch nur bedingt verantwortlich (vgl. Tab. 2.41).
Tab. 2.41 Aspekte der Auseinandersetzung mit den sexuellen Missbrauchstaten bei Beschuldigten
Haltung oder Reaktion Beschuldigter zu eigenen Taten
Fixierter
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
Gesamt
(n=50) Deutung als Krankheit 5 (35,7 %) 1 (14,3 %) 2 (6,9 %) 8 (16,0 %)
Deutung als Prüfung
4 (28,6 %)
5 (71,4 %)
9 (31,0 %)
18 (36,0 %) Bagatellisierung der Tat 12 (85,7 %) 5 (71,4 %) 16 (55,2 %) 33 (66,0 %)
Übernahme der Verantwortung
9 (64,3 %)
4 (57,1 %)
20 (69,0 %)
31 (62,0 %) Schuldgefühle 5 (35,7 %) 1 (14,3 %) 14 (48,3 %) 20 (40,0 %)
Reue
3 (21,4 %)
2 (28,6 %)
11 (37,8 %)
16 (32,0 %) Selbstvorwürfe - 3 (42,9 %) 9 (31,0 %) 12 (24,0 %)
Buße
3 (21,4 %)
6 (85,7 %)
11 (37,8 %)
20 (40,0 %) Beichte 3 (21,4 %) 7 (100 %) 9 (31,0 %) 19 (38,0 %)
Therapie- bzw. Behandlungsstatus von Beschuldigten aus Beschuldigteninterviews
19 der 50 Beschuldigten haben sich eigenen Aussagen zufolge um Therapie bemüht. In psychothera-peutischer Behandlung befanden sich zum Interviewzeitpunkt acht Beschuldigte. Bei elf Beschuldig-ten war es aus unterschiedlichen Gründen (noch) nicht zu einer Therapie gekommen. Der Anteil der Beschuldigten, die in eine Therapie aufgenommen oder sich um eine solche bemüht haben, ist unter Beschuldigten des fixierten Musters höher als unter Beschuldigten des narzisstisch-soziopathischen oder regressiven Musters (vgl. Tab 2.42).
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
114
Tab. 2.42 Nachfrage nach bzw. Aufnahme von psychotherapeutischer Behandlung bei Beschuldig-ten
Psychotherapie
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
Gesamt
(n=50) aufgenommen 5 (35,7 %) 1 (14,3 %) 2 (6,9 %) 8 (16,0 %)
nachgefragt, aber nicht begonnen
2 (14,3 %)
1 (14,3 %)
8 (27,6 %)
11 (22,0 %) keine Therapie 7 (50,0 %) 5 (71,4 %) 19 (65,5 %) 31 (62,0 %)
Die Bedeutung des in Frage stehenden sexuellen Missbrauchs für die Selbstsicht der Beschuldigten wurde differenziert nach fünf Aspekten narrativer Identität.
Hier dienten die in den Interviews im Kontext der angesprochenen Themen getroffenen spontanen Aussagen als Grundlage. Diese wurden auf einer bipolaren Skala (eher hoch vs. eher niedrig) einge-schätzt. Die entsprechenden Aussagen waren während des Interviews im Originalwortlaut mitge-schrieben worden, um die Güte der Einschätzungen im Sinne der Übereinstimmung zwischen den drei an der Studie beteiligten Interviewern abschätzen zu können. Im Ergebnis zeigte sich hier eine nahezu perfekte Übereinstimmung, lediglich für drei der 50 Beschuldigten stimmte einer der Inter-viewer nicht mit den Einschätzungen der anderen überein. Die Ergebnisse zeigen, dass die Mehrzahl der Beschuldigten dem sexuellen Missbrauch eher hohe Bedeutung für das Verständnis der eigenen Entwicklung beimisst.
Für das aktuelle Selbstverständnis, die persönliche Entwicklung insgesamt und die Entwicklung des sozialen Netzwerkes ergeben sich Anteile zwischen 46 Prozent und 54 Prozent, die persönliche Ver-fehlungen im jeweiligen Zusammenhang als für das Selbstverständnis eher wichtig betrachten, für die berufliche Entwicklung liegt der entsprechende Anteil bei 66 Prozent, für die Entwicklung religiö-ser Überzeugungen bei 70 Prozent. Eine vergleichende Betrachtung der drei differenzierten Beschul-digtengruppen spricht zunächst dafür, dass die subjektive Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für Beschuldigte des fixierten Musters tendenziell höher ist als für Beschuldigte des narzisstisch-soziopathischen und regressiven Musters.
Des Weiteren deutet sich an, dass die Gruppen in ihrer Einschätzung der Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für ihr aktuelles Selbstverständnis weitgehend übereinstimmen, während sich mit Blick auf die anderen vier Aspekte narrativer Identität charakteristische Unterschiede finden. Die persönli-che Entwicklung in ihrer Gesamtheit sehen vor allem die Beschuldigten des fixierten Musters als durch den sexuellen Missbrauch (mit-)geprägt an. Die Bedeutung des Missbrauchs für die Entwick-lung ihres sozialen Netzwerks schätzen Beschuldigte des fixierten und narzisstisch-soziopathischen Musters höher an als Beschuldigte des regressiven Musters (s. Tabelle 2.43). Beschuldigte des nar-zisstisch-soziopathischen Musters sehen ihre berufliche Entwicklung in stärkerem Maße (ausnahms-los) durch den Missbrauch beeinflusst, die Bedeutung des Missbrauchs für die Entwicklung religiöser Überzeugungen wird von Beschuldigten des fixierten und narzisstisch-soziopathischen Musters häu-figer hervorgehoben als von Beschuldigten des regressiven Musters.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
115
Tab. 2.43 Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für Aspekte der narrativen Identität bei Beschul-digten
Fixiertes
Muster
(n=14)
Narzisstisch-soziopathisches Muster (n=7)
Regressives
Muster
(n=29)
Gesamt
(n=50) aktuelles Selbstverständnis/ -definition 7 (50,0 %) 4 (57,1 %) 16 (55,2 %) 27 (54,0 %)
persönliche Entwicklung insgesamt
8 (57,1 %)
2 (28,6 %)
13 (44,8 %)
23 (46,0 %) Entwicklung des sozialen Netzwerks 11 (78,6 %) 5 (71,4 %) 8 (27,6 %) 24 (48,0 %)
berufliche Entwicklung
10 (71,4 %)
7 (100 %)
16 (55,2 %)
33 (66,0 %) Entwicklung religiöser Überzeugungen 11 (78,6 %) 3 (42,9 %) 21 (72,4 %) 35 (70,0 %)
Im Zusammenhang mit dem letztgenannten Aspekt narrativer Identität ist von Interesse, wie der sexuelle Missbrauch vor dem Hintergrund bestehender religiöser Überzeugungen gedeutet wird. Die-se Frage wurde (sofern nicht zuvor spontan von den Gesprächspartnern aufgeworfen) in einem ab-schließenden Teil der Interviews mit Beschuldigten thematisiert.
Charakteristisch für die Beschuldigten ist die Hoffnung auf einen „gnädigen Gott“, zugleich aber auch auf „Gnade innerhalb der Kirche“. Das Thema, das in den Interviews deutlich erkennbar ist, lässt sich auch wie folgt umschreiben: Das eigene Angefochten sein, die Begrenztheit, die „leeren Hände“, mit denen man vor den Menschen, aber eben auch vor Gott stehe, werde als (hohe) Belastung empfun-den. Der Kirche wurde und wird von einer Gruppe eine „Mittlerrolle“ im Verhältnis zu Gott zugespro-chen, von einer anderen Gruppe hingegen nicht oder nur in geringem Maße. In letzterem Falle wird das persönliche Verhältnis zu dem vergebenden, verzeihenden Gott hervorgehoben; der Kirche wird entweder gar keine oder eine eher negative Bewertung im Hinblick auf den Umgang mit der Tat bzw. dem Tatvorwurf zugeordnet.
Jene Beschuldigten, die die Tat(en) wie vorgeworfen zugeben und sich zu diesen bekennen, sprachen von einem „Sprung“ oder „Riss“ im Verhältnis zu Gott, aber auch zur Kirche, wobei dieser Sprung bzw. Riss auch als eine Krise des Glaubens gedeutet wurde; zudem wurde auch das Verhältnis zur Kirche als ein krisenhaftes, zumeist selbst verschuldet krisenhaftes, wahrgenommen. Die an jene Menschen, denen man Unrecht getan hat, gerichtete Bitte um Vergebung wurde in vielen Fällen noch einmal erweitert: Es wurde ausdrücklich auch von der an Gott gerichteten Bitte um Vergebung gesprochen. An die Kirche wurde die Erwartung gerichtet, bei aller (gerechten, zum Teil, auch zu har-ten) Strafe Gnade zu zeigen. Andere bekannten sich zwar zur Sündhaftigkeit eigenen Tuns, betonten aber, dass diese Sünde nicht so stark ausgeprägt sei, wie in der Öffentlichkeit vermutet, da es sich doch letztlich um ein „kleineres Vergehen“ gehandelt habe, ohne wirkliche (äußerlich erkennbare und innerlich vermutete) Schädigung. Aus diesem Grunde wurde die Hoffnung auf die mit und in der Beichte zugesagte Vergebung geäußert und hervorgehoben.
Dabei wurde deutlich, dass die Beschuldigten des narzisstisch-soziopathischen Musters – von denen nur drei ihre Entwicklung religiöser Überzeugungen im Zusammenhang mit dem Missbrauch schilder-ten – sehr viel größere Probleme bei der Thematisierung dieses Themenbereiches zeigten als die Beschuldigten der beiden anderen Muster.
Nachfolgend sollen zunächst allgemeinere Aussagen über die Bedeutung getroffen werden, die die Beschuldigten rückblickend dem sexuellen Übergriff (bzw. dem Vorwurf eines derartigen Übergriffs) für die weitere Entwicklung ihrer Religiosität bzw. ihres Verhältnisses zur Kirche zugeordnet haben. In
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
116
einem weiteren Schritt soll diese Aussage mit Blick auf die drei unterschiedenen Muster weiter diffe-renziert werden.
(I) Allgemeinere Aussagen: Es wurde von jenen 35 Beschuldigten, die einen Zusammenhang zwischen der Tat (bzw. dem Tatvorwurf) und der weiteren religiösen Entwicklung bzw. der Entwicklung ihrer Beziehung zur Kirche herstellten, übereinstimmend die Hoffnung auf die Gnade Gottes geäußert. Die Hoffnung auf die Gnade Gottes nahm im Erleben der Beschuldigten ein ungleich größeres Gewicht an als die Hoffnung auf Vergebung durch die Kirche – werde Kirche nun als „Gemeinschaft der Gläubi-gen“ oder aber als „Institution“ verstanden. Diese Differenzierung – zwischen der Gnade Gottes vs. der Vergebung durch die Kirche – war den meisten Beschuldigten so wichtig, dass sie gleich mehrfach auf diese zu sprechen kamen und ausführlich beschrieben bzw. charakterisierten. Zentral für diese Differenzierung waren zwei Deutungen: Zum einen habe nur Gott Einblick in das Innere, könne nur er Motive für die Tat, Schulderlebnisse, Infragestellung der eigenen Person, Hoffnung und Verzweiflung verstehen; nur in dem Zwiegespräch mit ihm können die Tat bzw. der Tatvorwurf innerlich lebendig und zum Gegenstand persönlicher Auseinandersetzung werden. Zum anderen fühle man sich von der Kirche – von der Gemeinschaft der Gläubigen ebenso wie von kirchlichen Institutionen – nicht ver-standen, nicht in Schutz genommen, quasi ausgegrenzt. Selbst jene Beschuldigten, die die Tat zuga-ben, äußerten den Vorwurf fehlenden Verständnisses, fehlenden Schutzes, zunehmender Ausgren-zung. Die geäußerte Enttäuschung über die kirchlichen Institutionen – vor allem über den erlebten Mangel an Respekt vor der eigenen Person und ihrer inneren Konflikthaftigkeit – war bei dem größe-ren Teil der Beschuldigten so stark, dass sie sich selbst nicht mehr wirklich als Teil der Kirche wahr-nahmen, wobei die meisten Beschuldigten betonten, dass ebendiese Aussage nicht für ihren Glauben gelte: Sie hoben hervor, dass ihr Glaube durch die Tat bzw. durch den Tatvorwurf Krisen ausgesetzt gewesen sei, dass er aber mehr oder minder „standgehalten“ habe. Das persönliche Verhältnis zu dem vergebenden, verzeihenden Gott wurde hervorgehoben, auch wenn durch die Tat oder durch den Tatvorwurf ein „Sprung“ in diesem Verhältnis verursacht worden sei; dieser habe nur durch den verzeihenden, vergebenden Gott gelindert oder aufgehoben werden können. – In jenen Fällen, in denen sich Beschuldigte zur Tat bekannten und (innerlich) an die Betroffenen die Bitte um Verge-bung richteten, war die Hoffnung auf Vergebung durch die Betroffenen eng mit der Hoffnung auf Vergebung durch Gott verbunden.
(II) Differenzierte Aussagen: Zwei Gruppen seien im Folgenden einander gegenübergestellt: Das Fi-xierte Muster und das Regressive Muster. In unsere Analyse gingen elf Beschuldigte des erst- und 21 Beschuldigte des letztgenannten Typus ein. Die Tatsache, dass das Narzisstisch-soziopathische Mus-ter in der Gruppe jener Personen, bei denen ein Zusammenhang zwischen Tat(-Vorwurf) und weite-rer religiöser Entwicklung bzw. weiterer Kirchenbindung besteht, mit drei Personen nur geringfügig repräsentiert war, lässt es ratsam erscheinen, diese in die Erarbeitung differenzierter Aussagen nicht weiter zu berücksichtigen.
Fragen wir zunächst nach den Ähnlichkeiten der beiden Gruppen Fixiertes Muster und Regressives Muster. Die Ähnlichkeiten bestehen zunächst in den bereits unter (I) getroffenen „allgemeinen Aus-sagen“, die für beide Typen in vergleichbarem Maße zutreffen. Zu nennen ist hier vor allem die Un-terscheidung zwischen der weiteren, also der Tat folgenden Entwicklung im Glauben und der weite-ren Entwicklung in der Beziehung zur Kirche, also zur Kirchengemeinde wie auch zu kirchlichen Insti-tutionen. Die Notwendigkeit dieser Unterscheidung ergibt sich allerdings mit Blick auf das Regressive Muster in noch stärkerem Maße als für das Fixierte Muster. In beiden Gruppen weist ein überdurch-schnittlicher Anteil von Beschuldigten darauf hin, dass sie sich bis heute intensiv mit der Tat bzw. dem Tatvorwurf beschäftigen und dass diese Beschäftigung zugleich auch die Grundfesten ihres Glaubens sowie das Verhältnis zu Kirche tiefgreifend berührt (wenn nicht sogar erschüttert) habe. Die Tat bzw. der Tatvorwurf berühre den „erlebten“ wie auch den „gelebten Glauben“. Immer wieder träten – vor dem Hintergrund der eingestandenen Tat, bisweilen (und für uns überraschend) auch vor dem Hintergrund des Tatvorwurfs – Zweifel darüber auf, ob man wirklich im rechten Sinne „gläu-big“ sei, ob man nicht durch die Tat oder durch den Anschein einer Tat den persönlichen Glauben
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
117
sowie die Beziehung zu Gott gestört habe. Im Hinblick auf die Beziehung zur Kirche wird von tiefgrei-fenden Zweifeln darüber gesprochen, ob man sich überhaupt noch als Mitglied der Kirche – vor allem der kirchlichen Gemeinde – erlebe.
Derartige selbstkritische Fragen sind, wie die Interviews zeigten, in keiner Weise „oberflächlich“, sondern sie scheinen eher tiefgreifender Natur zu sein. Keinesfalls ist jenen Beschuldigten, die auf derartige selbstkritische Fragen zu sprechen kamen, der Glaube gleichgültig. Ihm kommt nicht gerin-ge, sondern vielmehr große persönliche Bedeutung zu: Dies gilt für die Schulderfahrung genauso wie für die Hoffnung, dies gilt für die Krise (oder: Krisen) im Glauben genauso wie für Phasen, in denen diese Krise (zumindest passager) überwunden erschien. Die Frage einer Vergebung der Sünde, eines Verzeihens spielte in den Interviews ebenfalls eine sehr wichtige Rolle; dies konnte so weit gehen, dass an ein Vergeben und Verzeihen nicht mehr geglaubt wurde, oder – umgekehrt –, dass Verzei-hung und Vergebung, eben auch durch Gott, bereits mehrfach erlebt („gespürt“) wurden. Nicht we-nige Beschuldigte dieser beiden Typen haben ganz persönliche, ganz individuelle (und damit unver-gleichbare) Formen der Buße gesucht und suchen diese zum Teil bis in die Gegenwart.
Jene Beschuldigten, die den Tatvorwurf zurückweisen, berichten, wie bereits hervorgehoben wurde, ebenfalls von (passager auftretenden) Glaubenskrisen: Nur in geringerem Maße haben diese Glau-benskrisen damit zu tun, dass man sich persönlich schuldig gemacht habe (dieser Vorwurf wird ja zurückgewiesen), und mehr damit, dass man in einer Welt lebe, in der man überhaupt mit solchen Vorwürfen konfrontiert werde. Aber auch dann, wenn der Tatvorwurf zurückgewiesen wurde, waren einzelne Beschuldigte in der Hinsicht zu vernehmen, dass sie – durch eigene Unachtsamkeit – mög-licherweise eine zu starke Nähe zu einem Kind oder einem Jugendlichen zugelassen hätten, in der es zu „nicht eindeutigem Verhalten“ gekommen sei: Und es ist dieses sich selbst zuzuschreibende Risiko nicht eindeutigen Verhaltens, das auch zu einer Krise im persönlichen Glauben führen konnte.
Fragen wir nun nach Unterschieden zwischen den beiden differenzierten Mustern. Diese finden sich allein in dem persönlichen Verhältnis zur Kirche (im Sinne der Glaubensgemeinschaft und im Sinne der kirchlichen Institutionen). Bei Beschuldigten des Regressiven Typus fielen die Vorwürfe gegen-über der Kirche noch stärker aus als bei den Beschuldigten des Fixierten Typus. Die Vorwürfe bei ersterem betrafen – stärker als bei letzterem – die Tatsache, dass man schon bei „leichteren Verge-hen“ die „ganze Härte der Strafe“ zu spüren bekomme, das heißt, dass sowohl in der Glaubensge-meinde als auch in den Institutionen der Kirche nicht ausreichend zwischen „leichteren“ und „schwe-reren Vergehen“ differenziert werde. Zudem war bei Beschuldigten des Regressiven Musters eher die Tendenz erkennbar, auf die „mangelnde psychologische Vorbereitung auf den Priesterberuf“ hinzu-weisen und damit kirchlichen Institutionen eine gewisse Mitschuld für jene Situation zu machen, derentwegen man Zurückweisung und Strafe erfahren habe. In dieser spezifischen Deutung liegt vielleicht auch ein indirekter Hinweis auf die im Kern weit oder völlig unterentwickelte Identität zum Zeitpunkt der Tat bzw. des Tatvorwurfs, was die Einordnung dieses Musters als Regressives Muster noch einmal stützen würde.
Was aber der Vergleich zwischen den beiden unterschiedenen Mustern zeigt und was auch unter den allgemeinen Aussagen (I) sehr deutlich zutage trat: Es fanden sich unter den von uns befragten Be-schuldigten vergleichsweise viele Personen, die den kirchlichen Institutionen – wie auch der kirchli-chen Gemeinde – eben nicht „Schutz“ oder gar „Vertuschung“ attestierten, sondern die – im Gegen-teil – hervorhoben, dass sie nach erhobenem Vorwurf von der Kirche (als Gemeinde, als Institution) eher besonders hart bestraft worden seien. Auch wenn hier nicht die Annahme vertreten werden soll, dass die konsequente Verfolgung der Beschuldigung bzw. die erfolgte Bestrafung „charakteristi-sche Einstellungen und Haltungen“ der Kirche gewesen seien (dies könnten wir schon alleine wegen der kleinen Stichprobe nicht, auf die wir hier blicken), so ist doch zu konstatieren, dass es in den kirchlichen Institutionen sowie in den Kirchengemeinden doch immer wieder Personen gegeben ha-ben muss, die eine Beschuldigung bzw. einen konkreten Tatvorwurf eben nicht einfach geduldet oder beiseitegeschoben haben, sondern die dieser bzw. diesem konsequent nachgegangen waren. In die-
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
118
ser Konsequenz zogen sie nicht selten in der Gruppe der Beschuldigten Vorwürfe auf sich – bis hin zu einer völligen (gegenseitigen) Entfremdung.
Spektrum der Missbrauchstaten 2.4
Die in den Interviews mit Beschuldigten angesprochenen Taten sind im Vergleich zu jenen, die in den Interviews mit Betroffenen thematisiert wurden, jüngeren Datums. Während 203 der 214 interview-ten Betroffenen angaben, vor mehr als 30 Jahren Betroffene sexueller Missbrauchshandlungen ge-worden zu sein, lagen die in Frage stehenden Handlungen in elf der 50 Interviews mit Beschuldigten zwischen zehn und 20 Jahren, in zwölf der 50 Interviews mit Beschuldigten zwischen 20 und 30 Jah-ren zurück. Für die letzten zehn Jahre wurde kein derartiges Vergehen berichtet (s. Tab. 2.44).
Tab. 2.44 Wie lange liegen Missbrauchshandlungen zurück?
Alter
Häufigkeit
Anteil Interviews mit Beschuldigten
10-20 Jahre
11
22,0 % 20-30 Jahre 12 24,0 %
>30 Jahre
27
54,0 % Gesamt 50 100 %
Interviews mit Betroffenen 10-20 Jahre 3 22,0 %
20-30 Jahre
8
24,0 % >30 Jahre 203 54,0 %
Gesamt
214
100 %
Etwa einem Drittel der Beschuldigten (32 %) wurden sexuelle Missbrauchshandlungen an mehreren Minderjährigen vorgeworfen (s. Tab. 2.45). Von 27 der 50 Beschuldigten wurden wiederholte sexuel-le Missbrauchshandlungen berichtet; 23 gaben an, ihnen könne lediglich eine Tat vorgeworfen wer-den.
Tab. 2.45 Anzahl der Betroffenen
Häufigkeit Anteil Interviews mit Beschuldigten ein Betroffener 34 68,0 % mehrere Betroffene 16 32,0 % Gesamt 50 100 %
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
119
Mehrfach Betroffene sexuellen Missbrauchs wurden 154 der 214 Betroffenen (72 %), von diesen wurden 47 (22 %) von verschiedenen Beschuldigten missbraucht, in 28 Prozent der Fälle war der sexuelle Missbrauch ein einmaliger Vorfall (s. Tab. 2.46).
Tab. 2.46 Einmaliger oder wiederholter Vorfall
Häufigkeit Anteil Interviews mit Betroffenen einmaliger Vorfall 60 28,0 %
wiederholte Vorfälle, ein Beschuldigter
107
50,0 % wiederholte Vorfälle, mehrere Beschuldigte 47 22,0 %
Gesamt
214 100 %
In 107 Fällen wurden vom selben Beschuldigten über einen längeren Zeitraum sexuelle Missbrauchs-handlungen verübt (s. Abb. 2.1). Dieser Zeitraum erstreckte sich von einem Monat bis zu sechs Jah-ren, im Durchschnitt über 20,4 Monate.
Abb. 2.1 Zeitraum des sexuellen Missbrauchs (in Monaten)
Die Beschuldigten waren zum Zeitpunkt der ersten in Frage stehenden Tat zwischen 20 und 52 Jahre alt (s. Abb. 2.2), im Durchschnitt 30,2 Jahre (Std.abw. = 5,9). Das Alter des jüngsten Betroffenen zum
0
5
10
15
20
25
30
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
33
35
37
39
41
43
45
47
49
51
53
55
57
59
61
63
65
67
69
71
Anteil (%)
Monate
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
120
Zeitpunkt der Tat lag zwischen 7 und 17 Jahren (s. Abb. 2.3), im Durchschnitt bei 13,3 Jahren (Std.abw. = 2,2).
Abb. 2.2 Alter des interviewten Beschuldigten zum Zeitpunkt der (ersten) Tat (in Jahren)
Abb. 2.3 Alter der (jüngsten) Betroffenen der interviewten Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat (in Jahren)
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
33
35
37
39
41
43
45
47
49
51
Anteil (%)
Alter in Jahren
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
Anteil (%)
Alter in Jahren
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
121
Für die Interviews mit Betroffenen ergibt sich ein Alter der Beschuldigten zum Zeitpunkt des ersten Vorfalls zwischen 20 und 40 Jahren (s. Abb. 2.4), im Durchschnitt von 31,0 Jahren (Std.abw. = 4,6). Zu diesem Zeitpunkt waren die Betroffenen zwischen 5 und 16 Jahre alt (s. Abb. 2.5), im Durchschnitt 10,6 Jahre (Std.abw. = 3,0).
Abb. 2.4 Alter des Beschuldigten des interviewten Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat (in Jahren)
Abb. 2.5 Alter der interviewten Betroffenen zum Zeitpunkt des ersten Vorfalls
0
5
10
15
20
25
30
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
33
35
37
39
Anteil (%)
Alter in Jahren
0
5
10
15
20
25
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Anteil (%)
Alter in Jahren
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
122
In Tabelle 2.47 sind die von den Beschuldigten im Interview erwähnten Tatvorwürfe wiedergegeben. Allen Beschuldigten wurde mindestens ein „Hands-on Delikt“ vorgeworfen. In 19 Fällen (38 %) laute-te der Vorwurf auf versuchtes (22 %) oder erfolgtes (16 %) Eindringen in den Körper (von den Ge-sprächspartnern als „einvernehmlich“ interpretiert). In den verbleibenden 31 Fällen konkretisiert sich der sexuelle Missbrauch vor allem in Berührungen am Körper (in 24 Fällen auch an den Genitalien), in der Regel verbunden mit der Aufforderung, die vorgenommenen sexuellen Handlungen zu erwidern.
Tab. 2.47 Art des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten)
Anzahl
Prozent Missbrauch ohne Körperkontakt (z.B. Zeigen pornografischer Inhalte, Fotografieren obszöner Positionen) 12 24,0
Berührungen am Körper
39
78,0 Berührungen an den Geschlechtsteilen 24 48,0
versuchtes Eindringen in den Körper
11
22,0 erfolgtes Eindringen in den Körper 8 16,0
sonstige Formen des sexuellen Missbrauchs
10
20,0
Tabelle 2.48 zeigt die von den Betroffenen in den Interviews geschilderten Arten erfahrenen sexuel-len Missbrauchs. 77 der 214 (36 %) Betroffenen berichteten über erfolgtes Eindringen in den Körper, 89 (41,6 %) über versuchtes Eindringen in den Körper; sofern die Betroffenen wiederholt sexuell missbraucht worden waren (entweder vom selben oder von verschiedenen Beschuldigten), waren Mehrfachnennungen möglich, je Missbrauchsfall wurde aber jeweils nur eine, nämlich die schwerste bzw. als am meisten belastend erlebte Art sexuellen Missbrauchs kodiert.
Tab. 2.48 Art des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen)
Anzahl
Prozent Missbrauch ohne Körperkontakt (z.B. Zeigen pornografischer Inhalte, Fotografieren obszöner Positionen) 75 35,0 %
Berührungen am Körper
199
93,0 % Berührungen an den Geschlechtsteilen 195 91,1 %
versuchtes Eindringen in den Körper
89
41,6 % erfolgtes Eindringen in den Körper 77 36,0 %
sonstige Formen des sexuellen Missbrauchs
67
31,3 %
In den Tabellen 2.49 und 2.50 sind die in den Interviews von Beschuldigten und Betroffenen be-schriebenen Tatorte abgebildet. Sowohl von den Beschuldigten als auch von den Betroffenen werden hier die Wohnung des Beschuldigten (60 % der Beschuldigten und 52,8 % der Betroffenen) und öf-fentliche Kirchenräume (32 % der Beschuldigten und 45,8 % der Betroffenen) am häufigsten genannt.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
123
Tab. 2.49 Tatorte des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten)
Anzahl
Prozent Bei Beschuldigtem zu Hause 30 60,0 %
Wohnung der Eltern
1
2,0 % Heimgebäude 4 8,0 %
Schule
--
-- Internatsgebäude 8 16,0 %
Krankenhaus
--
-- öffentliche Kirchenräume (z.B. Sakristei, Beichtstuhl) 16 32,0 %
andere öffentliche Räume (z.B. Parkanlagen, Ladengeschäfte)
2
4,0 % andere private Räumlichkeiten (auch PKW) 1 2,0 %
Tab. 2.50 Tatorte des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen)
Anzahl
Prozent bei Beschuldigtem zu Hause 113 52,8
Wohnung der Eltern
8
3,7 Heimgebäude 31 14,5
Schule
38
17,8 Internatsgebäude 11 5,1
Krankenhaus
4
1,9 öffentliche Kirchenräume (z.B. Sakristei, Beichtstuhl) 98 45,8
andere öffentliche Räume (z.B. Parkanlagen, Ladengeschäfte)
38
17,8 andere private Räumlichkeiten (auch PKW) 37 17,3
In den Tabellen 2.51 und 2.52 finden sich Informationen zu den Tatkontexten. Von den Beschuldigten werden Jugendfreizeiten/Reisen und Messdienerunterricht (jeweils 22 %) sowie die Zeit vor und nach dem Gottesdienst (18 %) und die Beichte (16 %) als häufigste Kontexte genannt; diesen vier Tatkon-texten kommt auch in den Interviews mit Betroffenen die größte quantitative Bedeutung zu, hier stellt die Beichte (25,2 %) gefolgt von Gottesdienst und Messdienerunterricht (jeweils 24,3 %) sowie Jugendfreizeiten/Reisen (19,2 %) den häufigsten Tatkontext dar.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
124
Tab. 2.51 Kontexte des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten)
Anzahl
Prozent während Jugendfreizeit/Reise 11 22,0
in Zusammenhang mit Beichte
8
16,0 vor/nach Gottesdienst 9 18,0
vor/nach Messdienerunterricht
11
22,0 vor/während/nach sportlicher Aktivität 4 8,0
vor/nach Religionsunterricht
6
12,0 vor/nach Musikveranstaltung 2 4,0
Sonstiges
6
12,0
Tab. 2.52 Kontexte des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen)
Anzahl
Prozent während Jugendfreizeit/Reise 41 19,2
in Zusammenhang mit Beichte
54
25,2 vor/nach Gottesdienst 52 24,3
vor/nach Messdienerunterricht
52
24,3 vor/während/nach sportlicher Aktivität 16 7,5
vor/nach Religionsunterricht
37
17,3 vor/nach Musikveranstaltung 25 11,7
Sonstiges
32
15,0
Umgang der katholischen Kirche mit Beschuldigungen 2.5
207 der 214 Betroffenen (96,7 %) und 47 der 50 Beschuldigten (94 %) gaben in den Interviews an, kirchlichen Institutionen über den in Frage stehenden Missbrauch berichtet zu haben. Der früheste Bericht datiert in den Interviews mit Betroffenen 1970, in den Interviews mit Beschuldigten 1982, der späteste jeweils 2012 (vgl. Abb. 2.6, Abb. 2.7). Im Durchschnitt sind die in den Interviews mit Be-troffenen angesprochenen Fälle kirchlichen Institutionen seit etwa 14 Jahren, die in den Interviews mit Beschuldigten angesprochenen Fälle seit etwa 10 Jahren bekannt; 26,6 Prozent der Betroffenen und 27,7 Prozent der Beschuldigten haben vor 2010 Bericht erstattet. Von wenigen Ausnahmen ab-gesehen liegen zwischen dem Zeitraum des Missbrauchs und dessen Anzeige gegenüber kirchlichen Institutionen mehrere Jahrzehnte.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
125
Abb. 2.6 Wann haben die Betroffenen kirchlichen Institutionen über den in Frage stehenden Missbrauch berichtet (Prozent pro Jahr)
Bei der Betrachtung der Frage, wie Betroffene und Beschuldigte die Reaktion der kirchlichen Institu-tionen auf ihren Bericht über den sexuellen Missbrauch bewerten, ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesprächspartner in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Meldung bei kirchlichen Institutionen auf eine andere Praxis kirchlicher Institutionen im Umgang mit Missbrauchsvorwürfen beziehen. Die Tatsache, dass sich etwa drei Viertel der Betroffenen erstmals zwischen 2010 und 2012 an kirchliche Institutionen gewandt haben, dürfte im Zusammenhang mit der Öffentlich-Machung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Berliner Canisius-Kolleg in den 1970er und 1980er Jahren stehen. Die im Januar 2010 mit der Veröffentlichung eines Briefes von Klaus Mertes einset-zende gesellschaftliche Diskussion hat nicht nur viele Betroffene ermutigt, mit Vorwürfen an die Öf-fentlichkeit zu gehen, sondern auch die Sensibilität kirchlicher Institutionen für das Thema und die Praxis des Umgangs mit Betroffenen und Beschuldigten erkennbar verändert, was u.a. in den von der Deutschen Bischofskonferenz verabschiedeten Leitlinien und präventiven Bemühungen der Bistümer deutlich wird. Unter den Betroffenen bestand Einigkeit, dass zahlreiche Fälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Priester, Diakone und Ordensangehörige in der katholischen Kirche lange hin-reichend bekannt waren und mit diesen häufig nicht angemessen umgegangen wurde – nahezu alle Betroffenen, die sich zu diesem Thema äußerten, gaben an, die Interessen der Beschuldigten und das öffentliche Ansehen der Kirche seien in aller Regel deutlich höher gewichtet worden als die Verant-wortung gegenüber Betroffenen und Bemühungen um Prävention; die katholische Kirche habe sich vor 2010 vor allem um die Vertuschung von Missbrauchsfällen bemüht, Beschuldigte seien in vielen Fällen nur versetzt, nicht aber wirklich zur Verantwortung gezogen worden.
3,7
0,9
2,3
1,9
2,3
5,1
1,9
1,9
2,3
1,4
0,9
0,9
40,2
25,2
5,6
3,3
Jahr der Berichterstattung und Anteil der Betroffenen (%)
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
126
Abb. 2.7 Wann haben die Beschuldigten kirchlichen Institutionen über den Missbrauch berichtet (Prozent pro Jahr)
Die Ergebnisse der Betroffeneninterviews sprechen dafür, dass etwa zwei Drittel der Betroffenen (76,8 %) die Reaktionen kirchlicher Institutionen auf ihren Bericht über den sexuellen Missbrauch zumindest nicht negativ erlebt haben: 37,7 Prozent schätzten die Reaktion der Kirche positiv ein, 39,1 Prozent neutral und 23,1 Prozent negativ.
Im Zusammenhang mit dem Umgang der Kirche mit sexuellem Missbrauch ist auch von Interesse, inwieweit die Tatvorwürfe strafrechtlich verfolgt wurden. In der deutlichen Mehrzahl der Fälle (86,3 %) kam es nicht zu einer Strafanzeige. Darüber hinaus wurde in den Interviews deutlich, dass das Ermittlungsverfahren von den meisten Betroffenen (in 25 von 33 Fällen) negativ erlebt wurde und nur in wenigen Fällen (vier bzw. 12,1 % von 33) ein Verfahren eröffnet wurde (was vor allem auf die Verjährung der angezeigten Delikte zurückgeht), wobei diese Verfahren ausnahmslos mit der Verur-teilung des Beschuldigten endeten.
In 199 der 207 (96,1%) Fälle mündeten die Berichte über sexuellen Missbrauch in einer „Anerken-nung des Leids“ durch die katholische Kirche. Neunundneunzig Betroffene (48,8 %) gaben an, aus der Anzeige des Missbrauchs hätten sich Konsequenzen für den Beschuldigten in Form einer Suspendie-rung von spezifischen Aufgaben, Versetzung oder Rüge ergeben, in 57 Fällen (28,1 %) war der Be-schuldigte zum Zeitpunkt des Verfahrens verstorben, in 47 Fällen waren den Betroffenen keinerlei Konsequenzen bekannt. Zu einer positiven Bewertung des allgemeinen Umgangs kirchlicher Instituti-onen mit den Tatvorwürfen und den Konsequenzen für den Beschuldigten gelangten 41,9 Prozent der Betroffenen, zu einer negativen Bewertung 21,2 Prozent der Betroffenen.
Sowohl in den Interviews mit beschuldigten als auch in den Interviews mit nicht beschuldigten Kleri-kern wurde von mehr als drei Vierteln (80 % bzw. 86 %) der Gesprächspartner spontan betont, dass
2
4
4
2
4
4
6
42
18
8
6
1982
1983
1984
1985
1986
1987
1988
1989
1990
1991
1992
1993
1994
1995
1996
1997
1998
1999
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
unbekannt,…
Jahr der Berichterstattung und Anteil der Beschuldigten (%)
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
127
sich die Sensibilität der Kirche für das Thema sexueller Missbrauch spürbar erhöht habe, Bemühun-gen um Prävention und Aufarbeitung sowie Anerkennung von Betroffenen deutlich zugenommen hätten. Dies wurde in allen Fällen als grundsätzlich positiv gewertet. Von einem nicht unerheblichen Teil (21 % der Beschuldigten und 31 % der Nicht-Beschuldigten) wurde zusätzlich angemerkt, im Zuge der öffentlichen und kirchlichen Aufarbeitung des Themas habe sich ein Klima des Misstrauens ent-wickelt, das seelsorgerisches Handeln und vor allem auch Jugendarbeit erheblich erschwere. Zudem erzeuge dieses Klima Verhaltensunsicherheiten, mit denen man Kirchenangehörige nicht allein lassen dürfe – so wichtig Sensibilität, Kontrolle und rasches Handeln auch sei, so wenig dürften Vertrauen und Unschuldsvermutung durch vorschnelle Schuldeingeständnisse und Verurteilung ersetzt werden.
Zweiundfünfzig Prozent der Nicht-Beschuldigten gaben an, die Diskussionen um sexuellen Miss-brauch von Minderjährigen habe ihre Ausübung des Kirchenberufs spürbar verändert. Dies vor allem im Sinne einer größeren Distanz zu Kindern und Jugendlichen, die sich aus der Sorge, von anderen falsch verstanden zu werden, ergebe. Genannt wurden in diesem Zusammenhang vor allem der Ver-zicht auf die Teilnahme an körperlichen Aktivitäten (22 %), die Vermeidung von vertraulichen Ge-sprächen, die infolge von potenziell missverständlichen Einlassungen für andere ein „widernatürli-ches Interesse“ an Minderjährigen oder kindlicher Sexualität nahelegen könnten (20 %), die Vermei-dung von besonders engen oder besonders häufigen „exklusiven Kontakten“, die bei anderen Eifer-sucht oder den Verdacht eines besonderen (sexuell motivierten) Interesses nahelegen könnten (17 %), und die Vermeidung von Situationen, in denen man mit Minderjährigen alleine ist und die gleich-zeitig für andere nicht ohne Weiteres beobachtbar oder zugänglich sind, z.B. in dem Sinne, dass da-rauf geachtet wird, dass Türen geöffnet bleiben, noch andere Personen im Haus sind etc. (14 %). In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass fast die Hälfte der Nicht-Beschuldigten (49 %) im Interview spontan darauf hinwies, dass Beschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs nicht selten bei Priestern, die den Kirchenberuf aus idealistischen Motiven gewählt haben und für ihr En-gagement in der Gemeinde in hohem Maße Respekt und Anerkennung genießen, zu verzeichnen seien. Es könne nicht im Interesse der Kirche oder Kirchengemeinde liegen, dass originäre seelsorge-rische Leistungen aus Angst, falsch verstanden zu werden, unterbleiben; deshalb verweise das Thema sexueller Missbrauch auch auf die Notwendigkeit, jene, die sich nichts hätten zu Schulden kommen lassen, in der Ausübung des Kirchenberufs zu unterstützen und zu begleiten.
Zusammenfassende Einordnung der Ergebnisse 2.6
Die in Teilprojekt 2 geführten, qualitativen Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten haben aus-nahmslos Missbrauchstaten zum Gegenstand, die vor Jahrzehnten begangen wurden. In der Zwi-schenzeit haben sich gesellschaftliche (auch kirchliche) Strukturen ebenso verändert1 wie individuelle Entwicklungsprozesse. Sozialer Status und Rollenerwartungen an den Priester sind heute andere als in den 80er und 90 Jahren, Kinder und Jugendliche erfahren heute nicht nur früher und mehr über Sexualität, sie sind auch sensibler für sexuelles Fehlverhalten, eher in der Lage, über solches zu spre-chen und haben eine andere Sichtweise religiöser Autorität. Gesellschaftliche Definitionen von Ge-walt und Missbrauch haben sich substantiell verändert, früher gängige Erziehungsmethoden sind heute nicht mehr akzeptabel. Entsprechend lassen sich aus den Projektergebnissen nicht ohne weite-res Aussagen über aktuelle Gefährdungen und Tatumstände treffen oder zweifelsfreie Aussagen über Einflussfaktoren oder Strukturen ableiten, die sexuellen Missbrauch von Minderjährigen aktuell be-günstigen und im Zuge von (aussichtsreichen) Bemühungen um Prävention modifiziert werden könn-ten und müssten.
Die in Teilprojekt 2 geführten qualitativen Interviews mit Betroffenen sowie mit beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern sind aber geeignet, den Kenntnisstand über die im betrachteten Zeit-
1 Dies bedeutet nicht, dass die Auffassung, Institutionen- und Täterschutz habe Vorrang vor individuellen Be-dürfnissen Betroffener, nicht mehr anzutreffen wäre.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
128
raum verübten Missbrauchstaten, deren spezifische Rahmenbedingungen und Folgen substantiell zu erweitern. Dies gerade auch, weil sowohl Betroffenen- als auch Beschuldigtenperspektiven betrach-tet werden, sexueller Missbrauch auch als Ergebnis eines kontextabhängigen Interaktionsgeschehens verstanden wird, das in seiner Entstehung und Entwicklung wie auch in seinen in aller Regel gravie-renden und nachhaltigen Folgen nicht einfach auf spezifische Beschuldigten-, Betroffenen- oder Kon-textmerkmale/Strukturen rückführbar ist.
Die Ergebnisse der qualitativen Interviews mit Betroffenen und Beschuldigten verdeutlichen die He-terogenität der Gruppe von Betroffenen wie auch der Gruppe von Beschuldigten. Dies mit Blick auf Ereignisse und Entwicklungen vor dem Missbrauch, wie auch mit Blick auf die Zeit während des Miss-brauchs und nach dem Missbrauch.
Bei der Auswertung der Interviews wurde versucht, dieser Heterogenität durch die Differenzierung charakteristischer Merkmalsprofile, anhand derer sich unterschiedliche Gruppen von Betroffenen bzw. Beschuldigten charakterisieren lassen, gerecht zu werden. Auch wenn aufgrund der Selektivität der Untersuchungsstichproben und der damit nicht geklärten Repräsentativität der gewonnenen Befunde keine eindeutigen Schlüsse auf die relative Häufigkeit der differenzierten Merkmalsprofile (für den Untersuchungszeitraum wie für die aktuelle Situation) möglich sind und auch kein Anspruch auf Vollständigkeit in dem Sinne erhoben werden kann, dass sich alle Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz anhand der differenzierten Merkmalsprofile hinreichend charakterisieren lassen, sehen wir in der erarbeiteten Differenzierung eine wichtige Grundlage für die Ableitung von Empfeh-lungen, die auch in Teilprojekt 2 einen wichtigen Teil des Untersuchungsauftrags darstellte.
Betrachtet man zunächst die Differenzierung von Merkmalsprofilen in der Gruppe der Beschuldigten, dann liegt unseres Erachtens nahe, dass das als „narzisstisch-soziopathisch“ beschriebene Muster vor allem auf die Notwendigkeit einer frühzeitigen Identifikation von Personen verweist, die vor dem Hintergrund ihrer Persönlichkeitsstruktur nicht für den Kirchenberuf geeignet sind. Aus der Tatsache, dass es Personen gibt, die dazu neigen, die mit der Autorität des Priesteramtes verbundene Macht für eine inakzeptable Befriedigung eigener Bedürfnisse zu Lasten anderer und für die Vertuschung von Fehlverhalten zu nutzen, folgt nicht zwangsläufig, dass generell die Autorität des Priesters über-dacht oder in Frage gestellt werden muss, schon gar nicht, dass Menschen, die sich für den Kirchen-beruf entschieden haben, unter einen Generalverdacht gestellt und kontinuierlich überwacht werden müssen. Gleichwohl stellt der Kirchenberuf in besonderem Maße auch psychologische und ethische Anforderungen, die unabhängig von zunehmenden Schwierigkeiten, Menschen für die Ausübung dieser Tätigkeiten zu gewinnen, eine hinreichende Thematisierung und Prüfung persönlicher Voraus-setzungen notwendig machen.
Das „fixierte Muster“, das sich als pädophile Präferenzstörung kennzeichnen lässt, verweist gleichfalls auf besondere Risiken, die sich aus der Persönlichkeitsentwicklung bei der Ausübung spezifischer Aufgaben ergeben und durch strukturelle Rahmenbedingungen (z.B. aus Seelsorge und zölibatärer Lebensform resultierende Belastungen, Vereinsamung) aktualisiert oder sogar noch verstärkt werden können. Es sei an dieser Stelle betont, dass pädophile Präferenzstörungen nicht notwendigerweise in Missbrauchshandlungen münden, sondern häufig auch gut kontrolliert oder kompensiert werden können. Dies legt nahe, im Kontext von Fort- und Weiterbildung, Supervision, Gesprächsgruppen oder Psychotherapie niedrigschwellige Angebote zu etablieren, die den Umgang mit beruflichen Be-lastungen erleichtern, die Auseinandersetzung mit eigenen Bedürfnissen stärken und sexuelle Identi-tät stützen.
Den in den qualitativen Interviews mit beschuldigten Klerikern ermittelten Facetten des „regressiven Musters“ ist gemeinsam, dass (a) eine reife sexuelle Identität nicht entwickelt wurde, (b) eine In-tegration sexueller Bedürfnisse im Kontext der Identitätsentwicklung allenfalls in Ansätzen geleistet wurde, (c) emotionale Nähe im Umgang mit anderen häufig nicht angemessen ausgedrückt werden,
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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gebotene Distanz in persönlich bedeutsamen Beziehungen nicht gewahrt werden kann. Die Inter-views legen nahe, dass eine defizitäre sexuelle Entwicklung (im Sinne von Hemmungen, Selbstzwei-feln, geringer Selbstakzeptanz, Angst vor Zurückweisung und Ablehnung etc.) in vielen Fällen die Ent-scheidung für den Kirchenberuf begünstigt haben mag. Die Tatsache, dass sich eine „reife Sexualität“ nicht entwickelt hat, darf aber nicht mit der Unmöglichkeit von Reifungsprozessen verwechselt wer-den. Hier sind Priesterausbildung, Weiterbildung und Supervision in besonderem Maße gefordert. In diesem Zusammenhang ist auch eine Tabuisierung von Homosexualität unbedingt zu vermeiden.
Die vier in den Interviews mit Betroffenen differenzierten Merkmalsprofile verweisen auf verschiede-ne Person-Umwelt-Konstellationen, aus denen sich wiederum spezifische Risiken für einen Miss-brauch von Minderjährigen ergeben. Das als institutionelle „Demütigung/Instrumentalisierung“ be-zeichnete Merkmalsprofil verweist auf ein besonderes Risiko für jene Kinder und Jugendlichen, die von Familie und Angehörigen getrennt in Institutionen erzogen wurden, wobei dieses Risiko von der Individualität der Betroffenen weitgehend unabhängig besteht. Die Interviews verdeutlichen, dass eine ausgeprägte Asymmetrie von Macht und Kontrolle bei gleichzeitigem Fehlen von Kontaktperso-nen, denen sich die Betroffenen hätten anvertrauen und von denen sie sich hätten Hilfe erhoffen können, die Ausübung und Vertuschung von Missbrauchshandlungen erheblich begünstigt hat. Auch wenn die Heimerziehung zu Zeiten der Kindheit und Jugend der Betroffenen mit der aktuellen Praxis in einschlägigen Institutionen wahrscheinlich nicht mehr vergleichbar ist (und die katholische Kirche heute nicht mehr in vergleichbarer Weise in diesen institutionellen Kontexten engagiert ist), sollte der Auswahl und Arbeit von Klerikern in institutionellen Kontexten stärkere Beachtung geschenkt werden. Dies wäre etwa durch die Etablierung von klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten sowie durch regelmäßige Evaluationen, die nicht zuletzt auch die Schutzbefohlenen und deren Ange-hörige einbeziehen, sicherzustellen.
Das Merkmalsprofil „Soziale Vulnerabilität“ verdeutlicht, dass das Risiko sexuellen Missbrauchs in Teilen auch in Abhängigkeit von individuellen Merkmalen der Betroffenen variiert. Die Interviews machen deutlich, dass die Beschuldigten auch gezielt Kinder und Jugendliche als Betroffene gewählt haben; hier sind vor allem schüchterne und zurückgezogene Kinder bzw. Jugendliche, die weniger gut in außerfamiliäre unterstützende Netzwerke (zum Beispiel im Klassenverband oder der Jugendgrup-pe) integriert sind, Risiken ausgesetzt. Dies sollte bei einer grundsätzlich zu fordernden Evaluation der Gemeindearbeit mit Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden: Wenn Kinder und Jugend-liche besondere Schwierigkeiten haben, über ihr Erleben von Gemeindearbeit zu sprechen und dabei ggf. auch (vermeintliches) Fehlverhalten anzusprechen, dann erfordert dies eine besondere Sensibili-tät für mögliche Hinweise auf entsprechendes Fehlverhalten.
Dagegen verdeutlicht das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“, dass es Situationen gibt, in denen der sexuelle Missbrauch unabhängig von individuellen Merkmalen der Betroffenen ist, Beschuldigte sich ergebende Möglichkeiten der Tatausübung und Vertuschung ohne Ansehen der Betroffenen nutzen. Derartige Situationen werden zum Teil von Beschuldigten vorgefunden und spontan genutzt, zum Teil auch gezielt herbeigeführt. Die qualitativen Interviews legen die Annahme nahe, dass dieses Merkmalsprofil auch dadurch gekennzeichnet ist, dass Missbrauchshandlungen an sehr jungen Betroffenen verübt werden. Entsprechend stellt sich die Frage, ob Situationen, in denen Kinder in einem Alter von zum Teil deutlich unter sechs Jahren (das Durchschnittsalter der Betroffe-nen zum Zeitpunkt des ersten Missbrauchs liegt in diesem Merkmalsprofil bei 6,7 Jahren) längere Zeit unbeobachtet und ungeschützt mit Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen Kontakt haben, nicht grundsätzlich vermieden oder zumindest auf Ausnahmen beschränkt werden können. Unabhängig davon verweist das Merkmalsprofil „Dehumanisierung/Austauschbarkeit“ auf die Ver-antwortung, der die katholische Kirche mit der Auswahl und Qualifikation von Klerikern für die Arbeit mit Kindern gerecht zu werden hat.
Das Merkmalsprofil „Umschlagen von Beziehungen“ steht stärker im Zusammenhang mit dem Aus-druck von emotionaler Nähe und der Wahrung von gebührender Distanz gegenüber Minderjährigen.
Teilprojekt 2 - Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern
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Sexueller Missbrauch geht hier wesentlich auf nicht hinreichend reflektierte Bedürfnisse und auf Unreife der Beschuldigten zurück. In einer zunächst durch gegenseitiges Vertrauen gekennzeichneten Beziehung zwischen Beschuldigten und Betroffenen entwickelt sich auf Seiten der Beschuldigten ein zunehmendes Bedürfnis nach Nähe und Intimität, nicht selten in Verbindung mit dem (falschen) Ein-druck, die in der Regel eher spontanen und impulshaften, seltener bewusst angebahnten Miss-brauchshandlungen wären auch im Sinne der Betroffenen, würden von diesen wenn nicht ge-wünscht, so doch zumindest einvernehmlich akzeptiert. Ein solches Umschlagen von Beziehungen stand zum Teil im Zusammenhang mit beruflichen Belastungen der Beschuldigten, die zuvor nicht eingestandene Bedürfnisse intensiviert haben mögen. Wichtiger erscheint aber, dass die Miss-brauchshandlungen im Zusammenhang mit einer defizitären sozialen und vor allem auch sexuellen Entwicklung zu sehen sind. Daraus ergibt sich insbesondere die Folgerung, dass aus dem Kirchenbe-ruf regelmäßig resultierende Belastungen (Umgang mit Leid, soziale Distanz, Einsamkeit) sowohl im Kontext der Vorbereitung auf den Kirchenberuf als auch im Kontext von Begleitung und Supervision stärker in den Blick zu nehmen sind.
Die Interviews mit Nicht-Beschuldigten sprechen gleichfalls für die Notwendigkeit, die spezifischen Anforderungen und Belastungen, die sich aus der seelsorgerischen Tätigkeit wie auch der zölibatären Lebensform ergeben, im Kontext der Vorbereitung wie im Kontext späterer Weiterbildungs-, Supervi-sions-, ggf. auch Therapieangeboten stärker in den Blick zu nehmen. Eine nicht zu unterschätzende Herausforderung bildet in diesem Zusammenhang die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass eine frag-los notwendige zunehmende Sensibilität für das Thema sexueller Missbrauch nicht in Unterstellun-gen, Vorverurteilungen, Ängsten und Verhaltensunsicherheiten mündet, die wichtige Gemeindear-beit erschweren, Gläubige von der Kirche entfremden und das Vertrauen von Klerikern in die Kirche beeinträchtigen.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
131
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse) 3
Dieter Dölling, Dieter Hermann, Britta Bannenberg, Alexandra Collong, Barbara Horten
Methoden 3.1
Zielsetzung und Anlage der Untersuchung 3.1.1
Im Rahmen des Teilprojektes 3 erfolgt ein Vergleich sexueller Missbrauchsdelikte, die von Diözesan-priestern, Ordenspriestern und Diakonen der katholischen Kirche begangen wurden, mit Miss-brauchstaten durch Mitarbeiter anderer Institutionen, wie beispielsweise von Schulen oder Sport-vereinen. Die analysierten Fälle stammen aus Strafakten. Durch den Vergleich sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob und inwiefern sich Missbrauchsfälle im Kontext der katholischen Kir-che von solchen in einem sonstigen institutionellen Zusammenhang unterscheiden und inwieweit institutionsübergreifende Charakteristika bestehen. Der Institutionenvergleich soll also Erkenntnisse darüber liefern, ob Missbrauchsdelikte im Rahmen der katholischen Kirche durch bestimmte Struktu-ren und Dynamiken begünstigt werden und inwiefern das Tatgeschehen, die Person und das Verhal-ten des Beschuldigten sowie des Betroffenen durch besondere Merkmale geprägt sind. Außerdem können Befunde darüber gewonnen werden, ob Unterschiede in den institutionellen Reaktionen auf die Deliktsbegehung bestehen. Die Auswertung von Strafakten soll weiterhin die Analyse von Perso-nalakten der katholischen Kirche durch Teilprojekt 6 ergänzen. Straf- und Personalakten beziehen sich auf identische Themenfelder, beleuchten diese aber aus den Perspektiven verschiedener Institu-tionen, sodass durch die Auswertung beider Quellen deren jeweilige Aussagekraft besser einge-schätzt werden kann. Bei dem Vergleich der Befunde aus beiden Teilprojekten sind aber die metho-dischen Einschränkungen aufgrund der jeweiligen Stichprobenselektion zu beachten.
Der Institutionenvergleich durch die Analyse von Strafakten hat den Vorteil, dass die Dokumentation der Missbrauchsfälle in den verschiedenen Institutionen einheitlichen Maßstäben folgt, sodass eine Vergleichbarkeit der gewonnenen Daten gegeben ist. Bei der Auswertung von Strafverfahrensakten ist aber zu berücksichtigen, dass durch diese die Wirklichkeit des Strafverfahrens nicht vollständig abgebildet wird. Sie haben eine Kontroll- und Legitimationsfunktion hinsichtlich der Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden sowie eine Kommunikationsfunktion für die sachbearbeitenden Stellen untereinander, wodurch der Inhalt der Akten bestimmt wird (zur Aussagekraft von Strafakten siehe Dölling, 1984; Hermann, 1987). Dadurch ergibt sich u.a. eine unterschiedliche Datengüte. Im Rahmen solcher Strafverfahren, die durch eine lange Zeitspanne zwischen Tatzeitpunkt und Anzeigezeitpunkt geprägt waren und in denen somit eine strafrechtliche Verjährung der Taten offenkundig eingetreten war, fand regelmäßig eine nur kurze Dokumentation statt, sodass große Datenlücken vorliegen. Den-noch konnten auch aus solchen Akten Angaben zum Tatgeschehen, zu dem Beschuldigten und dem Betroffenen sowie der Reaktion der jeweiligen Institution gewonnen werden.
Untersuchungszeitraum und Grundgesamtheit 3.1.2
Entsprechend der Konzeption des Gesamtprojekts wurden im Rahmen der Strafaktenanalyse solche Verfahren berücksichtigt, deren Beschuldigte in dem Zeitraum zwischen 1946 bis 2014 in der katholi-schen Kirche inkardiniert bzw. bei einer sonstigen Institution beschäftigt waren. Die ausgewerteten Strafverfahren reichen bis in die 30er-Jahre zurück.
Gegenstand der Strafaktenanalyse sind rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren, im Rahmen de-rer wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB), sexuellen Missbrauchs von
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Kindern (§§ 176 f. StGB) oder sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen (§ 182 StGB) ermittelt wurde. Die Verfahren wurden unabhängig von deren Verfahrensausgang ausgewertet, sodass nicht nur Ver-urteilungen, sondern auch Einstellungen und Freisprüche in die Analyse einbezogen wurden. Darge-stellt werden aber die den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordenen Tatvorwürfe. Durch das Erfassen des Verfahrensausgangs ist jedoch eine gesonderte Betrachtung von Verfahren mit einem bestimmten Verfahrensausgang möglich.
Exakte Erkenntnisse hinsichtlich der tatsächlichen Häufigkeit von sexuellem Missbrauch Minderjähri-ger durch Priester, Diakone und Ordenspriester der katholischen Kirche sowie Mitarbeitern anderer Institutionen können durch die Strafaktenauswertung nicht gewonnen werden. Zum einen erfasst Teilprojekt 3 nur den Strafverfolgungsbehörden bekannt gewordene Straftaten und ist damit auf die Analyse des Hellfeldes beschränkt. Zum anderen liegt auch keine Vollerhebung aller einschlägigen Strafverfahren vor. Vielmehr konnten nur solche Strafakten ausgewertet werden, die mithilfe ver-schiedener Ansätze (s.u.) ermittelt werden konnten und die von den Staatsanwaltschaften und Ge-richten auf Anfrage für die Auswertung zur Verfügung gestellt wurden. Nicht ausgewertet werden konnten die Strafakten, deren Existenz nicht ermittelt werden konnte, die aufgrund abgelaufener Aufbewahrungsfristen bereits vernichtet waren und diejenigen, deren Auswertung nicht genehmigt wurde. Von der Strafaktenanalyse wird somit eine unbekannte Menge weiterer einschlägiger Strafak-ten nicht erfasst.
Genehmigungsverfahren 3.1.3
Für die Analyse der Strafakten wurden zunächst die Justizministerien aller 16 Bundesländer um Ge-nehmigung der Aktenauswertung gebeten. Die Anfragen an die Landesjustizministerien wurden Ende August 2014 unter Beschreibung des Forschungsvorhabens gestellt. Bis März 2015 lagen Rückmel-dungen aller Justizministerien vor. Einwände gegen die Durchführung der Akteneinsicht wurden nicht erhoben bzw. konnten durch die Übermittlung des Datenschutzkonzepts und eine nähere Beschrei-bung des Untersuchungskonzepts ausgeräumt werden. Die Entscheidung über die Gewährung der Einsichtnahme in die Akten überließen die Justizministerien den hierfür gem. § 478 Abs. 1 StPO zu-ständigen Staatsanwaltschaften. Vereinzelt wurden durch die Justizministerien auch einschlägige Aktenzeichen mitgeteilt.
Auswahl der Strafakten 3.1.4
Um eine möglichst hohe Zahl einschlägiger Akten auswerten zu können, wurde auf verschiedenen Wegen versucht, Kenntnis von einschlägigen Strafverfahren, insbesondere in Form von staatsanwalt-schaftlichen Aktenzeichen, zu erlangen. Deshalb wurden im Vorfeld der Anfragen an die Staatsan-waltschaften die Generalvikare aller Bistümer um die Ermittlung und Zusendung dort bekannter Ak-tenzeichen von Strafverfahren gebeten, deren Einsicht dann bei den zuständigen Staatsanwaltschaf-ten beantragt wurde. Außerdem fand eine Medienrecherche statt, im Rahmen derer das Internet nach bekannt gewordenen Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche durchsucht wurde. Hier-durch konnten u.a. Angaben zum Tatjahr, dem Tatort oder dem Gang des Strafverfahrens, selten auch staatsanwaltschaftliche Aktenzeichen, ermittelt werden. Im Übrigen wurden die Staatsanwalt-schaften darum gebeten, weitere einschlägige Verfahren zu ermitteln. Verfahren, die Missbrauchsfäl-le in sonstigen Institutionen zum Gegenstand haben, wurden ausschließlich durch die erbetene eige-ne Recherche der Staatsanwaltschaften erlangt.
Die Generalvikare der 27 Diözesen wurden im Mai 2015 darum gebeten, dort bekannte Aktenzeichen von Strafverfahren zu übersenden. Bis November 2015 konnten Rückmeldungen aller Diözesen ein-geholt werden. Die Ergebnisse der Recherche waren heterogen. Ein Bistum konnte keinen Beschul-digten ermitteln, im Übrigen wurden ein bis 42 Aktenzeichen übermittelt. Durchschnittlich wurden je
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
133
Diözese ca. 13 Aktenzeichen und insgesamt 360 Aktenzeichen abgeschlossener Strafverfahren mitge-teilt.
Die Medienrecherche beschränkte sich im Wesentlichen auf das Internet. Es wurden zunächst ver-schiedene Übersichtsseiten aufgesucht. Hierbei konnte auf Übersichten, die durch verschiedene Bis-tümer aufgestellt wurden, zurückgegriffen werden. Außerdem wurden Übersichten verschiedener regionaler und überregionaler Zeitungen sowie Zeitschriften durchsucht. Auch Übersichten privat organisierter Seiten, wie bspw. „wir sind Kirche“ oder der Webenzyklopädie Wikipedia, konnten wei-tere Missbrauchsfälle entnommen werden. Vereinzelt konnte auf Hinweise in Monographien zurück-gegriffen werden. Anhand der Übersichtsseiten, die regelmäßig nicht genügend detaillierte Informa-tionen zur Verfügung stellten, wurde das Internet gezielt nach Artikeln insbesondere regionaler Zei-tungen, Pressemitteilungen von Diözesen oder Kirchengemeinden und Pressemitteilungen von Staatsanwaltschaften durchsucht. Unabhängig von der durch die Übersichtsseiten angeregten Fallsu-che wurde anhand diverser Suchbegriffe über die Suchmaschine Google nach weiteren Missbrauchs-fällen gesucht. Anhand der Medienrecherche konnten insgesamt 186 Missbrauchsfälle ermittelt werden, wobei Qualität und Quantität der zusammengetragenen Informationen variierten. Es konnte zu diesem Zeitpunkt nicht ermittelt werden, inwiefern Überschneidungen mit den durch die Diözesen übermittelten Fällen vorlagen.
Anfrage an die Staatsanwaltschaften 3.1.5
Im November 2015 wurden Anfragen zur Akteneinsicht an alle 116 Staatsanwaltschaften der Bundes-republik versandt. Dies erfolgte unter Übermittlung des Schreibens des zuständigen Justizministeri-ums, der Beschreibung des Forschungsprojektes, des Datenschutzkonzeptes sowie der durch die Diözesen und die Medienrecherche bekannt gewordenen Aktenzeichen und/oder Fallbeschreibun-gen. Die Aktenzeichen und Fallbeschreibungen bezogen sich auf insgesamt 546 Verfahren betreffend die katholische Kirche. Darüber hinaus wurden die Staatsanwaltschaften darum gebeten, weitere die katholische Kirche betreffende einschlägige Strafakten zu recherchieren und außerdem Strafakten, die Fälle sexuellen Missbrauchs in anderen Institutionen zum Gegenstand hatten, zu ermitteln.
Bis April 2017 gingen Rückmeldungen aller Staatsanwaltschaften ein. Lediglich zwei Staatsanwalt-schaften entschieden sich aufgrund angenommener überwiegender schutzwürdiger Interessen der Verfahrensbeteiligten gegen eine Gewährung der Einsichtnahme. Weitere neun Staatsanwaltschaf-ten konnten keine einschlägigen Verfahren ermitteln oder hatten die angeforderten Akten bereits vernichtet bzw. zur Verwahrung an das zuständige Landes- bzw. Staatsarchiv abgegeben. Im Rahmen einer zweiten Anfrage wurden 38 weitere Akten bei den Staatsanwaltschaften angefordert, die durch die Auswertung der bereits erhaltenen Akten bekannt geworden waren. Im Hinblick auf die eigen-ständige Ermittlung von Strafakten durch die Staatsanwaltschaften wurde durch diese regelmäßig auf die für die gestellte Suchanfrage unzureichenden Suchmöglichkeiten der Staatsanwaltschaften ver-wiesen, die eine Aktenrecherche nach Berufsstand des Beschuldigten nicht zulassen.
Insgesamt wurden durch die Staatsanwaltschaften 313 Strafakten zur Auswertung bereitgestellt, hiervon betrafen 257 Akten Beschuldigte der katholischen Kirche und 56 Akten Beschuldigte, die einem sonstigen institutionellen Kontext zuzuordnen sind. Hierunter befanden sich 104 Strafverfah-ren gegen Beschuldigte der katholischen Kirche, deren Aktenzeichen nicht durch eine Mitteilung des Bistums, sondern durch die Eigenrecherchen der Staatsanwaltschaften sowie durch die Medien-recherche ermittelt wurden. Nach einer ersten Sichtung der Akten wurden solche Verfahren von der Auswertung ausgeschlossen, die ausschließlich den Vorwurf der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes kinder- oder jugendpornografischer Schriften zum Gegenstand hatten. Nicht in die Auswer-tung einbezogen wurden außerdem solche Verfahren, die der katholischen Kirche zuzuordnen waren, aber keinen Tatvorwurf gegen einen Kleriker, sondern gegen sonstige Personen, wie beispielsweise
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Küster oder Erzieher in katholischen Einrichtungen, zum Gegenstand hatten. Hierdurch reduzierte sich die Aktenanzahl auf 203 (katholische Kirche) bzw. 54 (Vergleichsgruppe).
Anfrage an die Landes- und Staatsarchive 3.1.6
Es wurde durch die Staatsanwaltschaften darauf hingewiesen, dass einzelne Strafakten an die Lan-des- und Staatsarchive abgegeben worden waren. Die Landes- und Staatsarchive sind zuständig für die Verwahrung archivwürdiger Dokumente, wozu solche Strafakten zu zählen sind, die entweder nach den Aufbewahrungsbestimmungen2 aufzubewahren sind oder historischen Wert haben. Des-halb wurden im Mai 2017 alle Landes- und Staatsarchive, die für die Verwahrung von Akten der or-dentlichen Gerichtsbarkeit zuständig sind, kontaktiert. Es wurde um die Einsichtnahme in konkrete Akten, deren Aktenzeichen bereits bekannt waren, sowie um die Einsichtnahme in weitere einschlä-gige Akten, die noch zu ermitteln waren, gebeten. Für alle auszuwertenden Akten musste eine Schutzfristverkürzung beantragt werden, die gewährt wurde. Die Ermittlung weiterer einschlägiger Akten fand teilweise durch eine Recherche der Landes- und Staatsarchive, teilweise durch das eigene Einsehen der Findbücher der Archive statt. Auf die Recherche von Akten in Archiven, deren Findbü-cher keine Angaben zur Berufsbezeichnung enthielten, wurde aufgrund des hohen Aufwandes und des ungewissen Ertrages verzichtet. Insgesamt konnten auf diese Weise 63 weitere Akten in 14 Ar-chiven ausgewertet werden, die hauptsächlich ältere Verfahren zum Gegenstand hatten. Hiervon betrafen 40 Akten Missbrauchsfälle im Rahmen der katholischen Kirche und 23 Akten Missbrauchs-fälle in einem sonstigen institutionellen Kontext.
Ausgewertete Strafakten 3.1.7
Die Auswertung der Akten wurde im März 2018 abgeschlossen. Insgesamt wurden 320 Strafakten ausgewertet. Hiervon entfielen 243 Akten auf Missbrauchsfälle im Rahmen der katholischen Kirche und 77 Akten auf die Vergleichsgruppe (vgl. Tab. 3.1).
Tab. 3.1 Ausgewertete Strafakten
katholische Kirche Vergleichsgruppe Staatsanwaltschaft 203 54 Landes- und Staatsarchive 40 23 Gesamt 243 77
Erhebungsmethode 3.1.8
Die Auswertung der Strafakten erfolgte anhand eines Erhebungsbogens, der bestimmte Informatio-nen der Akte detailliert erfasste. Der Bogen gliederte sich in sieben Teile. Bogen A enthielt Angaben zum Beschuldigten des Verfahrens, wie beispielsweise dessen Alter, beruflichen Werdegang, Anga-ben zur Sexualität, frühere Auffälligkeiten oder den Umgang mit dem Tatvorwurf. Für jeden Beschul-digten eines Verfahrens wurde ein Bogen ausgefüllt. Bogen B erfasste Informationen zu den verfah-
2 Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der
Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (AufbewBest.).
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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rensgegenständlichen Taten. Erhoben wurden unter anderem Tatanzahl, Tatzeitraum und die Tatum-stände, der genaue Tatvorwurf, das Tatmittel sowie die Beziehung zwischen Beschuldigtem und Be-troffenen. Die Angaben wurden für jeden Abschnitt des Strafverfahrens von den polizeilichen Ermitt-lungen über die Anklageerhebung bis zur Aburteilung erhoben. Für jeden Betroffenen des Verfahrens wurde ein Tatenbogen ausgefüllt. Waren Taten mehrerer Beschuldigter zu Lasten eines Betroffenen Gegenstand des Verfahrens, wurden entsprechend viele Tatenbögen ausgefüllt. Im Bogen C wurden kinder- und/oder jugendpornografische Delikte gesondert erfasst. Angaben zum Betroffenen wurden mit dem Bogen D erhoben. Es wurde beispielsweise erfasst, in welcher Beziehung der Betroffene zur Institution, innerhalb derer die Tat begangen wurde, stand, wie sich der Betroffene nach der Tat ver-hielt, welche Folgen der Betroffene durch die Tat erlitten hat und welche Wiedergutmachungsleis-tungen er für die Tat erhielt. Je Betroffenen wurde ein Betroffenenbogen ausgefüllt. Im Rahmen des Bogens E, der für jeden Beschuldigten einzeln ausgefüllt wurde, wurde das Strafverfahren vom Be-ginn des Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung abgebildet. Die Bögen F und G hatten die Reaktion der Kirche (F) bzw. der Vergleichsinstitutionen (G) zum Gegenstand. Hier wurde unter anderem das Verhalten gegenüber dem Beschuldigten, eine etwaige Vertuschung oder Ver-harmlosung des Vorwurfs sowie die Weiterleitung der Verdachtsinformationen an andere Einrich-tungen oder Behörden erhoben. Auch hier wurde pro Beschuldigtem ein Bogen ausgefüllt. Die Anga-ben wurden zunächst schriftlich in Erhebungsbögen erfasst und dann in das Statistikprogramm SPSS 25 eingepflegt.
Durch die Strafaktenanalyse erfasste Betroffene, Beschuldigte, Taten 3.1.9und Strafverfolgungen
Die 243 Strafakten, die auf die katholische Kirche entfielen, enthielten Angaben über 645 Betroffene, 209 Beschuldigte, 4.022 Taten und 249 Strafverfolgungen (vgl. Tab. 3.2). Die Zahl der Betroffenen ist höher als die Zahl der Strafakten, weil vielen Beschuldigten in einer Strafakte Taten gegen mehrere Betroffene vorgeworfen wurden. Die Zahl der Beschuldigten fällt niedriger aus als die Zahl der Straf-akten, weil gegen eine Reihe von Beschuldigten mehrere Strafverfahren mit jeweils einer Strafakte geführt wurden. Die Zahl der Taten übersteigt die Zahl der Strafakten, weil vielen Beschuldigten mehrere Taten (gegen einen oder mehrere Betroffene) zur Last gelegt wurden. Die Zahl der Strafver-folgungen ist höher als die Zahl der Strafakten, weil das in einer Strafakte dokumentierte Strafverfah-ren teilweise gegen mehrere Beschuldigte geführt wurde, sodass dann in einer Akte mehrere Straf-verfolgungen enthalten waren.
Den 77 Strafakten, die sich auf sonstige Institutionen bezogen, waren Angaben über 403 Betroffene, 78 Beschuldigte, 1.545 Taten und 78 Strafverfolgungen zu entnehmen (siehe ebenfalls Tab. 3.2). Aus den niedrigen Zahlen für die sonstigen Institutionen folgt nicht, dass dort weniger Missbrauchsdelikte begangen wurden als in der katholischen Kirche. Der Unterschied ergibt sich daraus, dass es aufgrund der Mitteilung der Aktenzeichen durch die Generalvikare leichter war, Strafakten zu ermitteln, die sich auf die katholische Kirche bezogen.
Tab. 3.2 Erfasste Betroffene, Beschuldigte, Taten und Strafverfolgungen
katholische Kirche Vergleichsgruppe Betroffene 645 403 Beschuldigte 209 78 Einzeltaten 4.022 1545 Strafverfolgungen 249 78
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Betroffene 3.2
Im Rahmen der 243 Strafverfahren, die gegen Kleriker geführt wurden, wurde wegen Taten zu Lasten von 645 Betroffenen ermittelt. Die Verfahren, die gegen Beschuldigte der sonstigen Institutionen (Vergleichsgruppe) geführt wurden, hatten Taten zu Lasten von 403 Betroffenen zum Gegenstand. Die höhere Zahl von Betroffenen der katholischen Kirche ist auf das Verfahren zur Stichprobenzie-hung zurückzuführen, aufgrund dessen eine höhere Anzahl an Strafakten zu Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche ermittelt werden konnte (vgl. dazu Tab. 3.1 und Tab. 3.2).
Geschlechterverteilung der Betroffenen 3.2.1
Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen in der katholischen Kirche war männlichen Geschlechts (80,2 %) (vgl. Abb. 3.1). Der Anteil der weiblichen Betroffenen in der katholischen Kirche lag bei 19,8 Prozent. Auch in der Vergleichsgruppe überwiegt mit 54,8 Prozent der Anteil männlicher Betroffener; er ist allerdings deutlich geringer als in der katholischen Kirche. Der Unterschied zwischen den Unter-suchungsgruppen ist signifikant (Chi-Quadrat = 76,315; p < 0,001). Die Verteilung des Geschlechts der Betroffenen unterscheidet sich erheblich von der Verteilung beim innerfamiliären Missbrauch. Eine Studie der ehemaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Dr. Christine Bergmann kam zu dem Ergebnis, dass die Betroffenen des familiären Missbrauchs überwie-gend weiblich waren. Von 1.048 Personen, die sexuellen Missbrauch in der Familie erlebten, waren 76,3 Prozent weiblich und 21,9 Prozent männlich (Bergmann, 2011).
Abb. 3.1 Geschlechterverteilung der Betroffenen in Prozent
80,2%
54,8%
19,8%
45,2%
katholische Kirche (n=645)
Vergleichsgruppe (n=403)
männlich
weiblich


Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Alter der Betroffenen bei der ersten Missbrauchstat 3.2.2
In der katholischen Kirche erlebte nahezu die Hälfte der Betroffenen die erste Missbrauchstat zu Beginn der Pubertät in einem Alter von 12 bis 14 Jahren (n=285, 44,2 %) (vgl. Tab. 3.3). Eine ähnliche Verteilung bestand in der Vergleichsgruppe. In dieser Gruppe waren 42,7 Prozent der Betroffenen bei der ersten Tat zwischen 12 und 14 Jahre alt. Das durchschnittliche Alter der Betroffenen bei der Erst-tat in der katholischen Kirche betrug 12,0 Jahre (Std.abw. = 2,7) und in der Vergleichsgruppe 11,8 Jahre (Std.abw. = 2,9). Der jüngste Betroffene war in beiden Gruppen zwei Jahre. Die Spannweite des Alters in der katholischen Kirche übersteigt mit einem Wert von 22 die Spannweite der Vergleichs-gruppe (Spanne = 18). Ein geringer Anteil an Betroffenen in beiden Untersuchungsgruppen war bei der ersten Tat bereits volljährig (1,2 % bzw. 0,5 %). Die Tatvorwürfe wurden dennoch in die Auswer-tung einbezogen, da es sich bei diesen Fällen um solche handelte, bei denen im Rahmen desselben Strafverfahrens auch wegen Taten ermittelt wurde, die zu Lasten Minderjähriger begangen wurden.
Tab. 3.3 Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der ersten Missbrauchstat
Lebensalter (Jahre) katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) 2 Jahre 1 (0,2 %) 1 (0,2 %) 3 Jahre 2 (0,3 %) 1 (0,2 %) 4 Jahre 4 (0,6 %) 3 (0,7 %) 5 Jahre 2 (0,3 %) 5 (1,2 %) 6 Jahre 7 (1,1 %) 16 (4,0 %) 7 Jahre 9 (1,4 %) 9 (2,2 %) 8 Jahre 36 (5,6 %) 9 (2,2 %) 9 Jahre 47 (7,3 %) 22 (5,5 %) 10 Jahre 74 (11,5 %) 45 (11,2 %) 11 Jahre 68 (10,5 %) 40 (9,9 %) 12 Jahre 90 (14,0 %) 67 (16,6 %) 13 Jahre 112 (17,4 %) 64 (15,9 %) 14 Jahre 83 (12,9 %) 41 (10,2 %) 15 Jahre 39 (6,0 %) 26 (6,5 %) 16 Jahre 30 (4,7 %) 25 (6,2 %) 17 Jahre 12 (1,9 %) 13 (3,2 %) 18 Jahre und älter 8 (1,2%) 2 (0,5%) keine Angabe 21 (3,3 %) 14 (3,5 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Anzahl der Missbrauchstaten pro Betroffenem 3.2.3
Die Mehrheit der Betroffenen in beiden Gruppen wurde mehrfach viktimisiert. Dies traf auf 68,7 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche und auf 71,7 Prozent der Betroffenen der nichtka-tholischen Institutionen zu (vgl. Tab. 3.4). Hierunter fielen auch solche Betroffene, bezüglich derer zwar eine konkrete Tatanzahl nicht genannt wurde, jedoch der Strafakte zu entnehmen war, dass mehr als eine Tat vorgefallen war. Zu ähnlichen Anteilen von 30,7 Prozent bzw. 27,8 Prozent erfuh-ren die Betroffenen der katholischen Kirche und der Vergleichsgruppe eine einmalige Tat.
Tab. 3.4 Einfach- und Mehrfachviktimisierung der Betroffenen
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) einmalige Tat 198 (30,7 %) 112 (27,8 %) mehr als eine Tat 443 (68,7 %) 289 (71,7 %) keine Angabe 4 (0,6 %) 2 (0,5 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Tabelle 3.5 zeigt eine Aufschlüsselung der konkreten Anzahl der Taten pro Betroffenem. Am häufigs-ten wurde von den Betroffenen, die einen Missbrauch durch beschuldigte Kleriker erlebten, mit ei-nem Anteil von 30,7 Prozent von einer einmaligen Tat berichtet (27,8 % in der Vergleichsgruppe). Ähnlich häufig berichteten die Betroffenen von zwei bis fünf erlebten Taten (26,5 % in der katholi-schen Kirche, 31,0 % in der Vergleichsgruppe). Die Taten wurden fast ausschließlich von je einem Beschuldigten begangen. Es entfallen durchschnittlich 8,9 (Std.abw. = 32,7) Taten auf einen Betroffe-nen der katholischen Kirche. Die höchste in den Strafakten für einen Betroffenen der katholischen Kirche genannte Anzahl von erlebten Taten lag bei einem Betroffenen bei mindestens 500 Taten. Die Betroffenen der Vergleichsgruppe erlebten durchschnittlich weniger sexuelle Missbrauchstaten (Mit-telwert = 6,0; Std.abw. = 13,0). Die Strafakten ergaben eine Verteilung der Tatenanzahl von einer Tat bis hin zu der maximal genannten Tatenanzahl von 106 Taten.
Tab. 3.5 Häufigkeit der sexuellen Missbrauchstaten pro Betroffenen
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) einmalige Tat 198 (30,7 %) 112 (27,8 %) 2 bis 5 Taten pro Betroffenem 171 (26,5 %) 125 (31,0 %) 6 bis 10 Taten pro Betroffenem 39 (6,0%) 30 (7,4%) 11 bis 30 Taten pro Betroffenem 58 (9,0 %) 22 (5,5 %) 31 bis 50 Taten pro Betroffenem 11 (1,7 %) 8 (2,0 %) 51 bis 100 Taten pro Betroffenem 8 (1,2 %) 3 (0,7 %) mehr als 100 Taten pro Betroffenem 4 (0,6 %) 2 (0,5 %) keine Angabe 156 (24,2 %) 101 (25,1 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
139
Jahr der ersten Missbrauchstat pro Betroffenem 3.2.4
In die Analyse gingen Taten der Zeitspanne von 1932 bis 2017 ein. Abbildung 3.2 zeigt die Verteilung der Jahre der ersten Tat pro Betroffenem und bildet diese in zehn Dekaden ab. Die Ersttaten, die sich im Kontext der katholischen Kirche ereigneten, entfielen nahezu gleichverteilt auf die Dekaden 1951-1960 bis 2001-2010. Der höchste Anteil an Betroffenen ergab sich für den Zeitraum zwischen 1990 und 1999. Ersttaten, die den aktuellen Zeitraum 2011-2017 betrafen, waren am seltensten festzustel-len. Geschuldet ist dies u.a. der langen Latenzzeit zwischen Erstviktimisierung und Anzeige. In der Vergleichsgruppe war der Zeitraum mit dem höchsten Anteil an Ersttaten 1950 bis 1959. Der stark erhöhte Anteil in diesem Zeitraum ist darauf zurückzuführen, dass zwei Beschuldigte der Vergleichs-gruppe mit einer besonders hohen Anzahl an Betroffenen (60 und 29) die Ersttaten zu Lasten dieser Betroffenen in diesem Zeitraum begingen. Im folgenden Verlauf waren im Rahmen der Vergleichs-gruppe Ab- und Zunahmen zu verzeichnen. Der Anteil an Strafakten, die Taten aus den Jahren 2011 bis 2017 betrafen, ist mit 8,7 Prozent höher als in der katholischen Kirche (1,9 %). Dies ist u.a. auf das Verfahren der Stichprobenziehung zurückzuführen. In der Vergleichsgruppe wurden die Strafakten nach der Erinnerung der Staatsanwälte ermittelt, sodass vor allem neuere Verfahren in die Untersu-chung eingegangen sein dürften.
Abb. 3.2 Jahr der ersten Missbrauchstat pro Betroffenem
2,0%
8,1%
14,4%
15,0%
14,0%
12,1%
17,4%
13,3%
1,9%
1,9%
2,0%
1,0%
39,0%
4,5%
14,1%
6,0%
6,9%
14,6%
8,7%
3,2%
1932-1939
1940-1949
1950-1959
1960-1969
1970-1979
1980-1989
1990-1999
2000-2009
2010-2017
unbekannt
katholische Kirche (n=645)
Vergleichsgruppe (n=403)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
140
Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens 3.2.5
Der Tatzeitraum errechnete sich aus dem Datum der Ersttat und der letzten Tat. In Tabelle 3.6 wird die Verteilung der Dauer in Jahren abgebildet. Es bestand ein Schwerpunkt bei einem Tatzeitraum bis zu einem Jahr. In der katholischen Kirche entfielen insgesamt 70,1 Prozent der angegebenen Tatzeit-räume auf einen Tatzeitraum bis zu einem Jahr, wobei einmalige Taten einbezogen sind. In der Ver-gleichsgruppe erstreckte sich der Tatzeitraum zwischen der Ersttat und der letzten Tat ebenfalls überwiegend auf einen Zeitraum bis zu einem Jahr (77,4 %). Bei 28,0 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche war der Tatzeitraum länger als ein Jahr. In der Vergleichsgruppe betrug der Tat-zeitraum bei 19,1 Prozent der Betroffenen mehr als ein Jahr. Die durchschnittliche Dauer des Miss-brauchs belief sich in der katholischen Kirche auf 15,3 Monate (Std.abw. = 24,1) und in der Ver-gleichsgruppe auf 11,3 Monate (Std.abw. =2 0,3).
Tab. 3.6 Tatzeitraum des erlebten sexuellen Missbrauchs
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) einmalige Tat 198 (30,7 %) 112 (27,8 %) bis zu 1 Jahr (mehr als eine Tat) 254 (39,4 %) 200 (49,6 %) mehr als 1 bis 3 Jahre 108 (16,7 %) 55 (13,6 %) mehr als 3 bis 5 Jahre 48 (7,4 %) 8 (2,0 %) mehr als 5 bis 10 Jahre 21 (3,3 %) 12 (3,0 %) mehr als 10 bis 15 Jahre 4 (0,6 %) 2 (0,5 %) keine Angabe 12 (1,9 %) 14 (3,5 %) Gesamt 645 (100%) 403 (100%)
Beziehung der Betroffenen zur Institution zum Zeitpunkt der Tat 3.2.6
In Tabelle 3.7 sind die Beziehungen der Betroffenen zur Institution zum Tatzeitpunkt dargestellt. 29,8 Prozent der Betroffenen in der katholischen Kirche waren als Ministranten tätig und 19,2 Prozent standen während der Tat durch den Religionsunterricht in Beziehung zur katholischen Kirche. Auch Internatsschüler nahmen mit 12,6 Prozent aller Betroffenen einen erheblichen Anteil ein. Weitere Betroffene waren durch die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit, wie beispielsweise die Mitglied-schaft in einem katholischen Pfadfinderbund, in den kirchlichen Kontext eingebunden (11,6 %) oder nahmen an einer Jugendfreizeit oder einem Ausflug teil (8,7 %). 10,9 Prozent der Betroffenen stan-den als sonstiges aktives Mitglied der Kirchengemeinde in Beziehung zur katholischen Kirche. In der Vergleichsgruppe überwog der schulische Beziehungskontext zum Tatzeitpunkt mit 59,3 Prozent deutlich gegenüber den sonstigen Beziehungsformen. 19,4 Prozent der Betroffenen der Vergleichs-gruppe waren Internatsschüler.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
141
Tab. 3.7 Beziehung der Betroffenen zur Institution im Zeitpunkt der Tat (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Ministrant 192 (29,8 %) 1 (0,2 %) Religionsunterricht 124 (19,2 %) 5 (1,2 %) Internatsschüler 81 (12,6%) 78 (19,4%) verbandliche Kinder-und Jugendarbeit 75 (11,6%) 52 (12,9%) sonstiges aktives Mitglied der Kirchengemeinde 70 (10,9%) 16 (4,0%) Jugendfreizeit/Ausflug 56 (8,7 %) 22 (5,5 %) keine Beziehung 50 (7,8 %) 16 (4,0 %) Chor 35 (3,9%) - Heimkind 27 (4,2 %) 11 (2,7 %) seelsorgerische Beziehung 20 (3,1 %) - Erstkommunionkatechese 16 (2,5 %) - offene Kinder- und Jugendarbeit 14 (2,2 %) 10 (2,5 %) sonstiger Unterricht (auch Nachhilfe) 7 (1,1 %) 239 (59,3 %) sonstiges Betreuungs- oder Aufsichtsverhältnis 2 (0,3 %) 15 (3,7 %) Mitglied im Sportverein 1 (0,2 %) 26 (6,5 %) sonstige 74 (11,5 %) 67 (16,6 %)
Vulnerabilität der Betroffenen 3.2.7
Untersucht wurde, ob bei den Betroffenen zum Tatzeitpunkt eine besondere Vulnerabilität vorhan-den war. Dies wurde bei 137 Betroffenen der katholischen Kirche (21,2 %) und bei 74 Betroffenen der Vergleichsgruppe (18,4 %) angenommen. Zu beachten ist, dass lediglich bezüglich 47,3 Prozent (katholische Kirche) bzw. 38,7 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen Angaben zu dieser Variab-le in den Strafakten enthalten waren.
Die Vulnerabilität äußerte sich in beiden Gruppen insbesondere in Form einer Vernachlässigung bzw. Vereinsamung, die bei 7,3 Prozent (katholische Kirche) bzw. 6,2 Prozent (Vergleichsgruppe) der Be-troffenen festgestellt wurde (vgl. Tab. 3.8). Diese Variable wurde lediglich dann als gegeben erachtet, wenn sich aus der Strafakte eine gewisse Erheblichkeit der Vernachlässigung/Vereinsamung ergab. Dies gilt auch für die prekären familiären Verhältnisse, die bei 6,5 Prozent (katholische Kirche) bzw. 3,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen angenommen wurde. Hierunter fielen beispielsweise Fälle, in denen das Jugendamt aktiv wurde, körperliche Misshandlungen vorgefallen waren oder ein erziehender Elternteil alkohol- oder drogenabhängig war. Betroffene der katholischen Kirche waren außerdem zu 5,3 Prozent Waisenkinder und zu 3,1 Prozent waren die Eltern getrennt oder geschie-den. Letztere Fallgruppe wurde lediglich dann als gegeben erachtet, wenn die Trennung solche Aus-wirkung auf den Betroffenen hatte, dass hieraus eine besondere Vulnerabilität entstand. In der Ver-gleichsgruppe beliefen sich die entsprechenden Anteile auf 0,5 Prozent bzw. 4,5 Prozent.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
142
Tab. 3.8 Vulnerabilität der Betroffenen (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Vernachlässigung/Vereinsamung 47 (7,3 %) 25 (6,2 %) prekäre familiäre Verhältnisse 42 (6,5%) 14 (3,5%) Verwaisung 34 (5,3 %) 2 (0,5 %) Trennung/Scheidung der Eltern 20 (3,1 %) 18 (4,5 %) besonders junges Alter 17 (2,6 %) 16 (4,0 %) früherer Missbrauch 13 (1,7%) 3 (0,7%) stark verhaltensauffällig 8 (1,0%) 5 (1,2%) sonstige 75 (11,6%) 34 (8,4%)
Tatfolgen für die Betroffenen 3.2.8
Die Strafakten wurden daraufhin untersucht, ob der Betroffene unter physischen oder psy-chisch/sozialen Tatfolgen litt. Während zu der Frage nach den physischen Folgen den Strafakten re-gelmäßig Informationen entnommen werden konnten, ist bezüglich der psychischen Tatfolgen ein hoher Anteil an fehlenden Angaben festzustellen. Lediglich in Hinblick auf 39,6 Prozent (katholische Kirche) bzw. 32,8 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen enthielten die Strafakten Angaben zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen entsprechender Folgen.
158 Betroffene der katholischen Kirche litten unter psychischen/sozialen Tatfolgen (24,5 %), in der Vergleichsgruppe lagen bei 66 Betroffenen derartige Tatfolgen vor (16,4 %), wobei eine Vielzahl der Betroffenen mehr als eine Folge aufwies (vgl. Tab. 3.9). Körperliche Tatfolgen waren hingegen nur selten zu verzeichnen. Die Folgen waren meist schwerwiegend. Am häufigsten traten bei den Be-troffenen der katholischen Kirche Schwierigkeiten im Hinblick auf sexuelle Beziehungen auf. Weitere häufig genannte Tatfolgen von Betroffenen der katholischen Kirche waren Depressionen, sozialer Rückzug, Misstrauen gegenüber anderen Menschen und Probleme in Ausbildung und Beruf. Die Ver-teilung der Tatfolgen, die für die Betroffenen der Vergleichsgruppe festgestellt wurden, ist der Ver-teilung bei den Betroffenen der katholischen Kirche ähnlich.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
143
Tab. 3.9 Folgen des Tatgeschehens für die Betroffenen (Mehrfachnennungen)
Anvertrauen der Betroffenen an eine Bezugsperson 3.2.9
Erfasst wurde, ob der Betroffene sich nach der Tat einer Bezugsperson anvertraut hatte. Hierunter fallen nicht das Anvertrauen an die Strafverfolgungsbehörden, das zur Einleitung des untersuchten Strafverfahrens führte, sowie die Meldung des Missbrauchs an den Missbrauchsbeauftragten der Institution.
Insgesamt vertrauten sich 35,0 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche (n=226) und 44,4 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe (n=179) einer Bezugsperson an (vgl. Tab. 3.10). Bei Betroffenen, die durch Kleriker missbraucht wurden, überwog mit 39,1 Prozent der Anteil an Be-troffenen, die den sexuellen Missbrauch nicht kommunizierten, während der Anteil in der Ver-gleichsgruppe bei 21,1 Prozent lag und sich somit deutlich unter dem Anteil an Betroffenen bewegt, bei denen ein Anvertrauen stattfand. Zu berücksichtigen ist der hohe Anteil fehlender Angaben in beiden Untersuchungsgruppen. katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Körperliche Folgen 10 (1,6 %) 6 (1,5 %) Analfissur 4 (0,6 %) 1 (0,2 %) Verletzung durch Schläge 4 (0,5 %) - Kopfschmerzen 1 (0,1 %) 1 (0,2%) sonstige Verletzungen im Intimbereich 1 (0,1 %) 4 (1,0 %) sonstige 1 (0,1 %) Psychische/soziale Folgen 158 (24,5 %) 66 (16,4 %) Schwierigkeiten in sexuellen Beziehungen 30 (4,7 %) 9 (2,2 %) Depression 26 (4,0 %) 5 (1,2 %) sozialer Rückzug 25 (3,9 %) 14 (3,5 %) Misstrauen gegenüber anderen Men-schen 24 (3,7 %) 6 (1,5 %) Probleme in Ausbildung oder Beruf 22 (3,4 %) 9 (2,2 %) Posttraumatische Belastungsstörung 21 (3,3 %) 10 (2,5 %) Angstzustände 16 (2,5 %) 16 (4,0 %) Alkohol-/ Drogenmissbrauch 16 (2,5 %) 6 (1,5 %) Schlafstörungen 16 (2,5 %) 23 (5,7 %) Suizidgedanken 15 (2,3 %) 4 (1,0 %) Suizidversuch/ Suizid 11 (2,3 %) 5 (1,0 %) Konzentrationsstörungen 9 (1,4 %) 7 (1,7 %) Beeinträchtigung des Selbstwertgefühls 8 (1,2 %) 7 (1,7 %) aggressives Verhalten 6 (0,9 %) 4 (1,0 %) sonstige 17 (2,2 %) 9 (2,2 %)
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144
Tab. 3.10 Anvertrauen der Betroffenen an eine Bezugsperson
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Anvertrauen erfolgt 226 (35,0 %) 179 (44,4 %) Anvertrauen nicht erfolgt 252 (39,1 %) 85 (21,1 %) keine Angabe 167 (25,9 %) 139 (34,5 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Bei Bejahung eines Anvertrauens wurde die Art der Vertrauensperson erhoben, an die sich der Be-troffene wandte (vgl. Tab. 3.11). Die am häufigsten genannten Bezugspersonen waren in beiden Gruppen Eltern (46,9 Prozent in der katholischen Kirche, 34,1 Prozent in der Vergleichsgruppe) und Freunde (31,4 Prozent in der katholischen Kirche, 60,9 Prozent in der Vergleichsgruppe) der Be-troffenen. 10,2 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche, die sich anvertrauten, wandten sich an einen kirchlichen Vertreter. Hierzu zählten insbesondere die Gemeindepfarrer am Wohnort des Betroffenen. Zu 4,4 Prozent bzw. 4,0 Prozent berichteten die Betroffenen der katholischen Kirche einem Psychiater oder Therapeuten von den erlebten Missbrauchsgeschehnissen oder wandten sich an einen Lehrer bzw. einen Erzieher. Trotz des in der Vergleichsgruppe hohen Anteils von Miss-brauchsfällen im schulischen Kontext vertrauten sich nur 4,5 Prozent der Betroffenen einem Lehrer oder Erzieher an; 2,2 Prozent wandten sich an einen Psychiater oder Therapeuten.
Tab. 3.11 Art der Vertrauensperson (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=226) Vergleichsgruppe (n=179) Eltern(teil) 106 (46,9 ) 61 (34,1 %) Freund 71 (31,4 %) 109 (60,9 %) Kirchenvertreter 23 (10,2 %) 1 (0,6 %) Verwandter 20 (8,8 %) 6 (3,4 %) Lehrer/Erzieher 10 (4,4 %) 8 (4,5 %) Psychiater/Therapeut 9 (4,0 %) 4 (2,2 %) Heimleitung/Schulleiter 5 (2,2 %) 1 (0,6 %) sonstige 8 (3,5 %) 6 (3,4 %)
Die Verteilung des zeitlichen Abstands zwischen der ersten Tat und dem ersten Anvertrauen an eine Bezugsperson ist den Tabellen 3.12 und 3.13 zu entnehmen. Differenziert wurde zunächst danach, ob ein Anvertrauen unmittelbar nach der Tat, das heißt am Tattag oder am Tag nach der Tat, erfolgte. In beiden Untersuchungsgruppen überwog das nicht unmittelbar nach der Tat erfolgte Anvertrauen mit 56,2 Prozent (katholische Kirche) bzw. 47,5 Prozent (Vergleichsgruppe). 35,4 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche vertraute sich unmittelbar nach der Tat an, in der Vergleichsgruppe war dies bei 15,1 Prozent der Betroffenen der Fall.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
145
Tab. 3.12 Zeitraum zwischen Ersttat und Zeitpunkt des Anvertrauens an eine Bezugsperson
katholische Kirche (n=226) Vergleichsgruppe (n=179) unmittelbar nach der Tat (bis 1 Tag) 80 (35,4 %) 27 (15,1 %) nicht unmittelbar nach der Tat 127 (56,2%) 85 (47,5%) keine Angabe 19 (8,4%) 67 (37,4%)
Gesamt
226 (100%)
179 (100%)
Aus Tabelle 3.13 geht der Zeitraum zwischen der Tat und dem Anvertrauen hervor, sofern das Anver-trauen nicht unmittelbar nach der Tat erfolgte. Dies betraf 127 Betroffene der katholischen Kirche und 85 Betroffene der Vergleichsgruppe. Es konnten keine nennenswerten Unterschiede zwischen den Betroffenen der katholischen Kirche und der Vergleichsgruppe festgestellt werden. Betroffene beider Gruppen vertrauten sich am häufigsten in einem Zeitraum von einem Monat bis zu fünf Jah-ren einer Bezugsperson an. Der längste ermittelte Zeitraum zwischen der Ersttat und dem Anver-trauen betrug bei den Betroffenen der katholischen Kirche 45 Jahre und in der Vergleichsgruppe neun Jahre. Bei der Interpretation ist die hohe Anzahl an fehlenden Angaben, insbesondere in der Vergleichsgruppe (65,9 %), zu berücksichtigen.
Tab. 3.13 Zeitraum bis zum Anvertrauen bei nicht unmittelbar nach der Tat erfolgtem Anvertrau-en
katholische Kirche (n=127) Vergleichsgruppe (n=85) 2 Tage bis 4 Wochen 6 (4,7 %) 5 (5,9 %) mehr als 4 Wochen bis 12 Monate 21 (16,5 %) 10 (11,8 %) mehr als 12 Monate bis 5 Jahre 13 (10,2 %) 10 (11,8 %) mehr als 5 Jahre bis 10 Jahre 8 (6,3 %) 4 (2,2 %) länger als 10 Jahre 5 (3,9 %) - keine Angabe 74 (58,3 %) 56 (65,9 %) Gesamt 127 (100%) 85 (100%)
In Tabelle 3.14 sind die Gründe für ein Anvertrauen zu einem späteren Zeitpunkt für diejenigen Be-troffenen dargestellt, bei denen das Anvertrauen nicht in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat erfolgte. Dies traf auf 127 Betroffene der katholischen Kirche und 85 Betroffene der Ver-gleichsgruppe zu. Scham- und Angstgefühle überwogen bei den Gründen für eine spätere Offenba-rung gegenüber Schuldgefühlen und der Verdrängung der Tat. Ein weiterer bedeutsamer Faktor war die fehlende Kenntnis darüber, dass es sich bei dem Tatgeschehen um einen sexuellen Missbrauch handelte.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
146
Tab. 3.14 Gründe für ein nicht unmittelbar nach der Tat erfolgtes Anvertrauen (Mehrfachnennun-gen)
In Tabelle 3.15 sind die Reaktionen der Bezugspersonen, denen sich Betroffene anvertrauten, darge-stellt. Die Angaben betreffen 226 Betroffene der katholischen Kirche und 179 Betroffene der nichtka-tholischen Institutionen, die einer Vertrauensperson von dem Missbrauch berichteten. Die Bezugs-personen reagierten unterschiedlich auf die Offenbarung der Betroffenen. Überwiegend konnten positive Reaktionen festgestellt werden. Die häufigste Reaktion war das Ernstnehmen der Schilde-rungen des Betroffenen. Dies betrifft 163 Betroffene der katholischen Kirche (72,1 %) und 149 Be-troffene der Vergleichsgruppe (83,2 %). 21,2 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche wurde darüber hinaus eine Unterstützung durch die Bezugsperson angeboten. In der Vergleichsgruppe war dies bei 18,4 Prozent der Betroffenen der Fall. Eine weitere Reaktion war die Weiterleitung der In-formation über die Tat an die Strafverfolgungsbehörden oder die Institution, die bei 12,8 Prozent (katholische Kirche) bzw. 8,4 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen erfolgte. Eine wechselseiti-ge Offenbarung von Taten erfolgte bei 48,0 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe. Zumeist berichtete die Vertrauensperson davon, von demselben Beschuldigten missbraucht worden zu sein. In der katholischen Kirche war eine wechselseitige Offenbarung bei 9,7 Prozent der Betroffenen zu verzeichnen. Negative Reaktionen in Form der Verharmlosung des Tatvorwurfs, der Aufforderung zum Schweigen über den Vorwurf und in der Form, dass dem Betroffenen nicht geglaubt wurde, wurden nicht selten, aber weniger häufig berichtet.
katholische Kirche (n=127) Vergleichsgruppe (n=85) Angst (nicht näher spezifiziert) 23 (23,6 %) 38 (30,5 %) Angst vor der Reaktion der Bezugsperson 15 (13,8 %) 9 (10,7 %) Angst vor der Reaktion des Beschuldigten 13 (9,0 %) 11 (13,1 %) Angst vor sozialen Konsequenzen 2 (1,4 %) - Angst vor strafrechtlichen Sanktionen 1 (0,7 %) - Schamgefühle 44 (35,9 %) 46 (54,8 %) Unkenntnis über die Bedeutung der Tat/nicht als Missbrauch wahrgenommen 12 (10,3 %) 13 (15,5 %) Schuldgefühle 4 (4,1 %) 6 (7,1 %) Verdrängung 3 (2,1 %) - sonstige 10 (4,8 %) 5 (4,8 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
147
Tab. 3.15 Reaktionen der Bezugspersonen auf das Anvertrauen (Mehrfachnennungen)
Sonstige Reaktion der Betroffenen auf den sexuellen Missbrauch 3.2.10
Die am häufigsten genannte sonstige Reaktion der Betroffenen (außer dem Anvertrauen an eine Bezugsperson) in der katholischen Kirche war die Anzeigeerstattung an den Missbrauchsbeauftragten der Tatinstitution (18,0 %), gefolgt vom Rückzug aus der Institution und der Verdrängung der Tat (9,3 % bzw. 9,1 %) (vgl. Tab. 3.16). Diese Reaktionen waren in der Vergleichsgruppe seltener zu verzeich-nen. Ein deutlicher Unterschied zwischen den Untersuchungsgruppen zeigte sich außerdem bei den Anteilen an Betroffenen, die im Strafverfahren als Nebenkläger auftraten. Es nahmen lediglich 56 Betroffene der katholischen Kirche (7,3 %) gegenüber 116 Betroffene der Vergleichsgruppe (28,2 %) als Nebenkläger teil. Dies dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass ein größerer Anteil an Verfah-ren, die Kleriker als Beschuldigte hatten, bereits nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wegen Verjährung eingestellt wurde. Gering war die Anzahl der Betroffenen, die eine Beratung und/oder Betreuung durch eine Betroffenenhilfeorganisation in Anspruch nahm. Einige Betroffene verneinten (zunächst) den Tatvorwurf oder verweigerten insbesondere bei den Strafverfolgungsbehörden eine Aussage.
katholische Kirche (n=226) Vergleichsgruppe (n=179) nimmt Schilderung ernst 163 (72,1 %) 149 (83,2 %) bietet Unterstützung an 48 (21,2 %) 33 (18,4 %) Weiterleitung des Tatverdachts an zuständige staatliche oder institutionelle Stelle 29 (12,8 %) 15 (8,4%) glaubt Betroffenem nicht 19 (8,4 %) 3 (1,7 %) berichtet davon, ebenfalls missbraucht zu werden 22 (9,7%) 86 (48,0%) Konfrontation des Beschuldigten 22 (9,7 %) 9 (5,0%) Aufforderung, über Tat zu schweigen 13 (5,8%) 1 (0,6%) keine Reaktion 8 (3,5 %) 3 (1,7%) Vorwürfe an Betroffenen 5 (2,2 %) 1 (0,6 %) Verharmlosung 4 (1,8 %) 3 (1,7 %) sonstige 112 (51,6 %) 32 (87,0 %)
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Tab. 3.16 Sonstige Reaktion der Betroffenen auf den sexuellen Missbrauch (Mehrfachnennungen)
Zusammenfassung 3.2.11
Bei den zu den Betroffenen erhobenen Daten fällt auf, dass der Anteil der männlichen Betroffenen in der katholischen Kirche mit 80,2 Prozent deutlich höher ist als in der Vergleichsgruppe (54,8 %) und beim innerfamiliären Missbrauch. Das Durchschnittsalter der Betroffenen bei der ersten erlittenen Tat liegt in beiden Gruppen bei knapp zwölf Jahren. 68,7 Prozent der Betroffenen in der katholischen Kirche wurden mehrfach viktimisiert (Vergleichsgruppe 71,7 %) und bei 28,0% Prozent erstreckte sich die Viktimisierung auf einen Zeitraum von über einem Jahr (Vergleichsgruppe 19,1 %). Die Tatfolgen für die Betroffenen betrafen vor allem den psychischen und sozialen Bereich. Zum Tatzeitpunkt wa-ren 29,8 Prozent der Betroffenen in der katholischen Kirche Ministranten, 19,2 Prozent nahmen am Religionsunterricht teil und 12,6 Prozent waren Internatsschüler. In der Vergleichsgruppe überwie-gen die Schüler deutlich. Bei einem Teil der Betroffenen beider Untersuchungsgruppen konnte eine besondere Vulnerabilität, insbesondere in Form von Vernachlässigung bzw. Vereinsamung, festge-stellt werden. Wenn sich die Betroffenen einer anderen Person anvertrauten, handelte es sich dabei in beiden Gruppen ganz überwiegend um Eltern oder Freunde.
Beschuldigte 3.3
Im Rahmen der Strafaktenauswertung wurden Angaben zur Person des Beschuldigten und dessen Lebenslauf sowie zu dessen Verhalten vor und nach der Tat erfasst.
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Anzeigeerstattung an Missbrauchsbeauftrag-ten der Tatinstitution 116 (18,0 %) 1 (0,2 %) Rückzug aus der Institution 60 (9,3%) 32 (7,9%) Verdrängung des Tatgeschehens 59 (9,1 %) 17 (4,2 %) Strafanzeige 55 (8,5 %) 15 (3,7 %) nahm als Nebenkläger am Verfahren teil 52 (8,1 %) 116 (28,8 %) sonstige Weiterleitung der Tatinformation an staatliche/institutionelle Stelle 39 (5,0%) 9 (0,5%) Angst vor der Reaktion der Öffentlichkeit 33 (5,1%) 15 (3,7%) Mitteilung an die Presse/Öffentlichkeit 28 (4,3 %) 3 (0,7 %) Verneinung der Tat (zunächst)/ Verweigern einer Aussage 27 (4,2%) 14 (3,5%) Inanspruchnahme einer Beratung/Betreuung durch Betroffenenhilfeorganisation 25 (3,9 %) 8 (2,0 %) innerer Rückzug des Betroffenen 24 (3,7%) 16 (4,0%) Konfrontation des Beschuldigten mit Tatvor-wurf 17 (2,6 %) 3 (0,7 %) Austritt aus der Institution 10 (2,2 %) 20 (5,0%) Betroffener nahm Beschuldigten in Schutz 9 (1,4 %) 16 (4,0 %)
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149
Anzahl der Beschuldigten 3.3.1
Es liegen Angaben zu 209 Beschuldigten aus der katholischen Kirche vor, auf die Vergleichsgruppe entfallen 78 Beschuldigte (vgl. Tab. 3.17). Sofern gegen einen Beschuldigten mehrere Strafverfahren eingeleitet wurden, werden in diesem Abschnitt nur die Angaben bezüglich des ersten Tatvorwurfs dargestellt, um Doppelnennungen eines Beschuldigten zu vermeiden. Hiervon sind 28 Beschuldigte der katholischen Kirche betroffen, die mindestens zweimal strafrechtlich verfolgt wurden. Bezüglich der Beschuldigten der sonstigen Institutionen liegen keine Mehrfachverfolgungen vor.
Tab. 3.17 Anzahl der Beschuldigten
Anzahl katholische Kirche 209 Vergleichsgruppe 78 Gesamt 287
Angaben zur Person der Beschuldigten 3.3.2
Erhoben wurde, welches Hauptamt der Beschuldigte bei Begehung der Tat ausübte. Weit überwie-gend handelte es sich bei den Beschuldigten der katholischen Kirche mit 78,9 Prozent um Diözesan-priester (vgl. Tab. 3.18). 18,7 Prozent der Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt Ordenspriester. Ein Teil der Ordenspriester übte ein Amt im Auftrag einer Diözese aus, wobei eine genaue Zuordnung anhand der Angaben, die in den Strafakten enthalten waren, regelmäßig nicht möglich war. Lediglich zwei Beschuldigte hatten während der Tatbegehung das Amt des Diakons inne.
Tab. 3.18 Amt während der Tatbegehung (katholische Kirche, n=209)
Amt Anzahl Diözesanpriester 165 (78,9 %) Ordenspriester 39 (18,7 %) Diakon 2 (1,0 %) keine Angabe 3 (1,4%)
Bei den beschuldigten Diözesanpriestern handelte sich überwiegend um Pfarrer, die 67,9 Prozent aller beschuldigten Diözesanpriester der katholischen Kirche ausmachten (vgl. Tab. 3.19). Vierund-vierzig Beschuldigte (26,7 %) hatten während der Tat das Amt des Vikars oder Kaplans inne, fünf wei-tere Beschuldigte (3,0 %) waren zum Tatzeitpunkt Dekan.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
150
Tab. 3.19 Aufteilung der Diözesanpriester (n=165)
Amt Anzahl Pfarrer 112 (67,9 %) Pfarrvikar/Kaplan 44 (26,7 %) Dekan 5 (3,0 %) keine Angabe 4 (2,4 %)
Die Mehrheit der Beschuldigten der Vergleichsgruppe ist dem schulischen Kontext zuzuordnen (vgl. Tab. 3.20). Zwölf der 78 Beschuldigten (15,4 %) waren Sportlehrer, weitere 32 Beschuldigte (41,0 %) unterrichteten sonstige Fächer. Fünf der Beschuldigten (6,4 %) im schulischen Kontext hatten als Schul-oder Internatsdirektor höhere Ämter inne. Ebenfalls dem pädagogischen Kontext zuzuordnen ist die Tätigkeit des Erziehers/Betreuers, die von 11,5 Prozent der Beschuldigten ausgeübt wurde. Insgesamt 20 Beschuldigte übten als Sporttrainer, Freizeitbetreuer oder Leiter außerschulischer An-gebote Tätigkeiten aus, die sich auf die Freizeitgestaltung bezogen. Es ist zu berücksichtigen, dass hierbei Mehrfachnennungen vorliegen können. Wurden beispielsweise Taten zu Lasten mehrerer Betroffener begangen, wurde berücksichtigt, ob der Beschuldigte gegenüber einem Betroffenen als Sportlehrer und gegenüber einem anderen Betroffenen als sonstiger Lehrer auftrat.
Tab. 3.20 Tätigkeit während der Tatbegehung (Vergleichsgruppe, n=78, Mehrfachnennungen)
Tätigkeit Anzahl sonstiger Lehrer 32 (41,0 %) Sportlehrer 12 (15,4%) Erzieher/Betreuer 9 (11,5 %) Sporttrainer 8 (10,3 %) Evangelischer Pfarrer 8 (10,3%) Freizeitbetreuer 7 (9,0 %) Schul-/Internatsdirektor 5 (6,4%) Leiter/Lehrer außerschulischer Aktivitäten 5 (6,4%) sonstige 8 (10,3 %)
In Hinblick auf das Geburtsjahr der Beschuldigten geht aus Abb. 3.3 hervor, dass die Beschuldigten der katholischen Kirche überwiegend in den 1940er-Jahren geboren wurden, wobei auch das voran-gegangene und die beiden nachfolgenden Jahrzehnte hohe Anteile aufwiesen. Die Beschuldigten der Vergleichsgruppe wurden tendenziell etwas später geboren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass dies auch auf die Auswahl der Strafakten der Vergleichsgruppe durch die Staatsanwaltschaften zurückzu-führen sein kann, die überwiegend aktuellere Strafakten zur Verfügung stellten.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
151
Abb. 3.3 Geburtsjahr des Beschuldigten
Bezüglich der Nationalität des Beschuldigten zeigten sich zwischen der katholischen Kirche und der Vergleichsgruppe nur unwesentliche Unterschiede. Der Anteil der Beschuldigten mit deutscher Staatsbürgerschaft überwog in beiden Untersuchungsgruppen deutlich mit 86,6 Prozent bzw. 97,4 Prozent (vgl. Tab. 3.21).
Tab. 3.21 Nationalität des Beschuldigten
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) deutsch 181 (86,6 %) 76 (97,4 %) andere Nationalität 16 (7,7 %) 2 (2,6 %) keine Angabe 12 (5,7 %) - Gesamt 209 (100 %) 78 (100 %)
Ferner wurden Angaben zum Beginn der Beschäftigung bei der Institution erhoben (vgl. Abb.3.4). Als Tätigkeitsbeginn wurde die erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit bei der Institution gewertet. Ein
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katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Wechsel der Tätigkeit innerhalb der Institution wurde nicht als erneuter Tätigkeitsbeginn erfasst. Einschränkend ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass bezüglich einer ho-hen Anzahl an Beschuldigten keine Angaben vorlagen (katholische Kirche 168, Vergleichsgruppe 34).
Im Rahmen der katholischen Kirche zeigten sich für die Dekaden der 1930er, 1950er, 1980er und 1990er leichte Höhepunkte des Tätigkeitsbeginns der Beschuldigten. Auch der Tätigkeitsbeginn der Beschuldigten der Vergleichsgruppe verteilte sich auf mehrere Dekaden, wobei der Höhepunkt in den vergangenen zwei Jahrzehnten (1990-2009) liegt. Dies kann auch auf die Methode der Akten-auswahl zurückzuführen sein.
Abb. 3.4 Beginn der Beschäftigung des Beschuldigten bei der Institution
Hinsichtlich des Jahres der Priesterweihe konnte ein schwacher Anstieg der Zahlen bis zum Ende der 1990er-Jahre beobachtet werden, wobei die Dekade der 1960er diesen Trend durch einen ver-gleichsweise hohen Anteil an Weihen durchbrach (vgl. Abb. 3.5). Die Anzahl der Beschuldigten, zu denen keine Angaben erhoben werden konnten, ist mit 103 Beschuldigten hoch.
Erfasst wurden weiterhin Informationen zur sexuellen Ausrichtung des Beschuldigten. Die Informati-onen hierzu wurden in erster Linie den Beschuldigtenvernehmungen entnommen. Sofern im Rahmen des Strafverfahrens ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Beschul-digten erstellt wurde oder sonstige psychologische oder psychiatrische Gutachten vorlagen, konnten auch hieraus Angaben zur sexuellen Ausrichtung extrahiert werden. Darüber hinaus wurde nur dann eine Zuordnung zu einer bestimmten sexuellen Ausrichtung vorgenommen, wenn sich hierfür ein-deutige Anhaltspunkte in der Strafakte befanden. Aufgrund dessen ist die Zahl der Fälle, in denen keine Angaben erhoben werden konnten, mit 68,4 Prozent in der katholischen Kirche und 17,9 Pro-zent in der Vergleichsgruppe hoch (vgl. Tab. 3.22).
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katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Abb. 3.5 Jahr der Weihe des Beschuldigten (n=209)
Auffällig ist bei einem Vergleich der Untersuchungsgruppen, dass der Anteil der Beschuldigten mit einer homosexuellen Ausrichtung in der katholischen Kirche mit 19,1 Prozent im Gegensatz zur Ver-gleichsgruppe mit 6,4 Prozent stark erhöht ist. Der überwiegende Anteil der Beschuldigten der Ver-gleichsgruppe ist mit 64,6 Prozent heterosexuell ausgerichtet.
Tab. 3.22 Sexuelle Ausrichtung des Beschuldigten
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) heterosexuell 22 (10,5 %) 53 (67,9 %) homosexuell 40 (19,1 %) 5 (6,4 %) bisexuell 4 (1,9 %) 6 (7,7 %) keine Angabe 143 (68,4 %) 14 (17,9 %) Gesamt 209 (100%) 78 (100 %)
Ferner wurde erhoben, ob der Beschuldigte eine sexuelle Präferenzstörung aufwies. Wie bereits hin-sichtlich der sexuellen Ausrichtung des Beschuldigten enthielten die Strafakten oft keine näheren Angaben hierzu. Die Variable wurde hauptsächlich auf der Basis der Feststellungen in einem Urteil oder einem psychiatrischen Sachverständigengutachten zur Schuldfähigkeit des Beschuldigten er-fasst. Teilweise konnten weitere Angaben Stellungnahmen von behandelnden Psychologen oder Psy-chiatern entnommen werden. Auf diese Weise konnte festgestellt werden, dass 14 der 209 Beschul-digten der katholischen Kirche (6,7 %) und vier Beschuldigte der Vergleichsgruppe (5,1 %) eine diag-nostizierte pädophile Haupt- oder Nebenströmung aufweisen (vgl. Tab. 3.23). Weitere in der Regel ebenfalls einem Sachverständigengutachten entnommene Präferenzstörungen stellen der Sadismus und die infantile/ pubertäre/ verzögerte Sexualität dar, die nur in wenigen Fällen gegeben war.
Das Vorliegen von „Hinweisen auf eine pädophile oder ephebophile Haupt- oder Nebenströmung“ wurde aus dem Gesamtbild der Strafakte ermittelt und hilfsweise geprüft, wenn eine psychiatrische Diagnose nicht vorlag. Untersucht wurde, ob Indizien für das Vorliegen einer solchen Strömung fest-
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2000-2009
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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gestellt werden konnten, wie beispielsweise die Anzahl der Betroffenen, die Homogenität des Alters der Betroffenen oder Besonderheiten im Verhalten des Beschuldigten, wie etwa der Besitz kinder- oder jugendpornografischer Bilder oder Schriften. Bei einem ähnlich hohen Anteil Beschuldigter der katholischen Kirche und der Vergleichsgruppe (22,5 % bzw. 28,2 %) konnten solche Hinweise festge-stellt werden.
Die Angaben zum Beschuldigten wurden außerdem darauf geprüft, ob sich Anhaltspunkte dafür fin-den lassen, dass keine Präferenzstörung vorliegt. Informationen hierzu konnten wiederum den psy-chiatrischen Gutachten und Feststellungen des Urteils entnommen werden. 6,7 Prozent der Beschul-digten der katholischen Kirche und ein demgegenüber erhöhter Anteil von 26,9 Prozent der Beschul-digten, die der Vergleichsgruppe zuzuordnen waren, ließen keine Anhaltspunkte für eine sexuelle Präferenzstörung erkennen.
Tab. 3.23 Sexuelle Präferenzstörung des Beschuldigten (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) pädophile Hauptströmung (diagnostiziert) 10 (4,8 %) 1 (1,3 %) pädophile Nebenströmung (diagnostiziert) 4 (1,9 %) 3 (3,8 %) Sadismus (diagnostiziert) 5 (2,4 %) 3 (3,8 %) infantile/pubertäre/verzögerte Sexualität (diagnos-tiziert) 5 (2,4 %) 1 (1,3 %) Hinweise auf eine pädophile Haupt- oder Neben-strömung 45 (21,5 %) 17 (21,8 %) Hinweise auf ephebophile Haupt- oder Nebenströ-mung 2 (1,0 %) 5 (6,4 %) keine ersichtliche Präferenzstörung 14 (6,7 %) 21 (26,9 %) sonstige 3 (1,4 %) -
Bezüglich des Alters des Beschuldigten bei der ersten Tat zeigten sich Ähnlichkeiten zwischen den Untersuchungsgruppen. Der Mittelwert des Alters der Beschuldigten lag bei 40,5 (katholische Kirche) bzw. 39,2 Jahren (Vergleichsgruppe) (vgl. Tab. 3.24). Das niedrigste angegebene Alter lag in der ka-tholischen Kirche bei 20 und in der Vergleichsgruppe bei 19 Jahren. Jüngere Beschuldigte, die der katholischen Kirche zuzuordnen, zum Tatzeitpunkt jedoch noch nicht geweiht waren, wurden dann in die Auswertung einbezogen, wenn in dem gegenständlichen Verfahren auch wegen solcher Taten ermittelt wurde, die nach der Priesterweihe begangen wurden. Das höchste Alter bei Begehung der ersten Tat lag bei 79 (katholische Kirche) bzw. 60 Jahren (Vergleichsgruppe).
Tab. 3.24 Mittelwert des Alters der Beschuldigten bei der ersten Tat
N Mittelwert (in Jahren) Standardabweichung keine An-gabe katholische Kirche 179 40,5 11,30 30 Vergleichsgruppe 77 39,2 11,18 1
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
155
Die grafische Darstellung des Alters des Beschuldigten bei der ersten Tat zeigt eine trotz des ähnli-chen Mittelwerts unterschiedliche Verteilung der Altersstufen, in denen die Ersttat begangen wurde (vgl. Abb. 3.6). Während in der Vergleichsgruppe der größte Anteil auf die Beschuldigten entfiel, die bei der Ersttat zwischen 26-30 Jahre alt waren (24,4 %) und die Werte für die folgenden Altersklassen zunächst abfallen, lag der größte Anteil in der katholischen Kirche bei den Beschuldigten, die zwi-schen 36-40 Jahre alt waren (18,2 %). Auch jüngere Beschuldigte zwischen 26-30 bzw. 31-35 Jahren waren mit nicht geringen Anteilen vertreten (11,0 % bzw. 15,3 %). Bei vielen der Beschuldigten aus dieser Altersklasse handelte es sich um Kapläne oder Pfarrvikare. Nach dem Höhepunkt, der bei den 36-40-Jährigen lag, fallen die Beschuldigtenanteile wieder ab, erreichten aber mitunter noch hohe Werte (41-45-Jährige: 14,4 %). Zudem konnten Beschuldigte festgestellt werden, die erst in höherem Alter erstmals übergriffig wurden.
Abb. 3.6 Alter des Beschuldigten bei der ersten Tat
Angaben zu den Taten der Beschuldigten 3.3.3
Untersucht wurde, zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte die erste Tat beging, die den Gegenstand des Strafverfahrens bildete. Nach einem relativ konstanten Anstieg der Werte, die das Jahr der Erst-tat des Beschuldigten abbilden, wurde der Höhepunkt im Rahmen der katholischen Kirche in dem Zeitraum von 1981-1985 erreicht (vgl. Abb. 3.7). Anschließend gingen die Zahlen zurück, hieraus lässt sich jedoch keine tatsächlich rückläufige Entwicklung ablesen. Die Zeitspanne zwischen der Tat und der Anzeigenerstattung durch die Betroffenen ist bei dem Delikt des sexuellen Missbrauchs Minder-jähriger besonders lang. Aufgrund dessen ist zu erwarten, dass sich die Werte der vergangenen zwei Jahrzehnte noch erhöhen. Die geringe Anzahl an Beschuldigten, deren Ersttaten in den früheren
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katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
156
Jahrzehnten lag, kann auch auf die mangelnde Verfügbarkeit der entsprechenden Verfahrensakten, die nicht ermittelt werden konnten oder bereits vernichtet waren, zurückzuführen sein. Die Taten der Beschuldigten der Vergleichsgruppe liegen schwerpunktmäßig in den vergangenen zwei Jahr-zehnten. Dies dürfte in erster Linie durch die Auswahl der Strafakten durch die Staatsanwälte bedingt sein, denen insbesondere jüngere Verfahren erinnerlich waren. Es konnten jedoch auch mehrere Beschuldigte untersucht werden, deren Taten zu früheren Zeitpunkten begangen wurden.
Abb. 3.7 Jahr der ersten Tat des Beschuldigten
Weiterhin wurde der Zeitraum zwischen der ersten und der letzten Tat der Beschuldigten ermittelt. Bezugspunkt sind alle Taten des Beschuldigten, die in dem untersuchten Strafverfahren verfolgt wur-den. Wurden Taten zu Lasten mehrerer Betroffener in einem Verfahren verfolgt, wurde der Tatzeit-raum des gesamten Geschehens abgebildet.
Der Tatzeitraum bei Beschuldigten im Kontext der katholischen Kirche erstreckte sich am häufigsten auf einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren (22,0 %), gefolgt von einem Tatzeitraum von unter einem Jahr (18,2 %, ohne eintägige Geschehen) (vgl. Abb. 3.8 und die absoluten Zahlen in Tab. 3.25). Bei weiteren 15,8 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche erstreckten sich die Taten auf einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren. Ein eintägiges Geschehen wurde bei 16,7 Prozent der Beschuldig-ten der katholischen Kirche ermittelt. Regelmäßig wurde in diesen Fällen wegen der Begehung von nur einer Missbrauchstat ermittelt. Insgesamt 65,1 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kir-che begingen Missbrauchstaten über einen mindestens einjährigen Zeitraum, bei 24,9 Prozent der Beschuldigten erstreckte sich der Zeitraum auf mehr als fünf Jahre. In der Vergleichsgruppe der sons-
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katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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tigen Institutionen überwogen die Tatgeschehen, die sich auf einen Zeitraum von unter einem Jahr erstreckten, mit 42,3 Prozent deutlich. Einen ebenfalls großen Anteil nahmen die Beschuldigten ein, die über einen Zeitraum von einem bis zwei Jahren Missbrauchstaten verübten (21,8 %). Bei einem mit 12,9 Prozent vergleichsweise geringen Anteil von Beschuldigten dauerte das Tatgeschehen min-destens sechs Jahre an.
Abb. 3.8 Zeitraum zwischen erster und letzter Tat des Beschuldigten (Anteile in Prozent)
Tab. 3.25 Zeitraum zwischen erster und letzter Tat des Beschuldigten
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) eintägiges Geschehen 35 11 unter 1 Jahr (ohne eintägige Geschehen) 38 33 1-2 Jahre 33 17 3-5 Jahre 46 6 6-9 Jahre 20 6 10-14 Jahre 17 2 mindestens 15 Jahre 15 2 keine Angabe 5 1 Gesamt 209 78
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unter 1 Jahr
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Angabe
katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Die Strafakten hatten oft Tatgeschehen zum Gegenstand, bei dem Taten zu Lasten mehrerer Be-troffener verübt wurden (vgl. Abb. 3.9 und Tab. 3.26). Beschuldigte mit nur einem Betroffenen bilde-ten einen Anteil von 47,4 Prozent (katholische Kirche) bzw. 42,3 Prozent (Vergleichsgruppe), wäh-rend 51,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 56,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Beschuldigten Taten zu Lasten von mindestens zwei Betroffenen begangen hatten. Bei insgesamt 20,5 Prozent der Be-schuldigten aus der katholischen Kirche und bei 28,3 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe belief sich die Zahl der Betroffenen auf über 5. Der Maximalwert lag in der katholischen Kirche bei 32, in der Vergleichsgruppe bei 66 Betroffenen. Der Mittelwert der Betroffenen pro Beschuldigtem betrug in der katholischen Kirche 3,9 (Std.abw. = 4,9) und in den sonstigen Institutionen 6,1 (Std.abw. = 10,2). Der Median liegt in beiden Untersuchungsgruppen bei zwei Betroffenen.
Der erhöhte Anteil der Beschuldigten in der Vergleichsgruppe, die Taten zu Lasten mehrerer Be-troffener begingen, kann auch auf die Auswahl der Strafakten zurückzuführen sein. Die Staatsanwalt-schaften wurden gebeten, die Vergleichsgruppe betreffende Akten nach eigener Erinnerung zu re-cherchieren, sodass möglicherweise schwerpunktmäßig Verfahren mit schwereren Tatvorwürfen bereitgestellt wurden. Die Angaben in Abbildung 3.9 und Tabelle 3.26 beinhalten nicht nur die na-mentlich bekannten Betroffenen, sondern auch die Betroffenen, deren Namen unbekannt blieb.
Abb. 3.9 Anzahl der Betroffenen pro Beschuldigtem
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katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
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Tab. 3.26 Anzahl der Betroffenen pro Beschuldigtem
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) 1 Betroffene/r 99 33 2-5 Betroffene 66 23 6-10 Betroffene 21 12 11-15 Betroffene 14 2 16-20 Betroffene 3 1 21-25 Betroffene - 4 mehr als 25 Betroffene 3 2 keine Angabe 3 1 Gesamt 209 78
Erfasst wurde außerdem, wegen wie vieler Taten der jeweilige Beschuldigte strafrechtlich verfolgt wurde. Dies können Taten zu Lasten eines oder mehrerer Betroffener sein. 19,1 Prozent der Beschul-digten der katholischen Kirche wurde lediglich eine Tat vorgeworfen (vgl. Abb. 3.10). Die Anteile ver-ringerten sich stark, je größer die Anzahl der Taten war. Werden jedoch die Beschuldigten der katho-lischen Kirche summiert, die mehr als eine Tat begingen, ergab sich ein Anteil von 78,0 Prozent aller Beschuldigten. Der Mittelwert beträgt 30,0 Taten je Beschuldigtem (Std.abw. = 75,3). Ein ähnliches Bild zeigte sich im Rahmen der Beschuldigten der sonstigen Institutionen. Hier lag jedoch der Schwerpunkt nicht bei einer Tat, sondern bei zwei bis zehn Taten, wegen derer 35,9 Prozent der Be-schuldigten verfolgt wurden. Mehr als nur eine Tat wurden 82,0 Prozent der Beschuldigten vorge-worfen. Der Mittelwert lag bei 28,9 Taten je Beschuldigtem (Std.abw. = 62,0).
Die Kategorien „mehrere Taten“ und „viele Taten“ fungieren als Auffangvariable für solche Fälle, in denen die Strafakten keine konkreten Angaben zur Anzahl der vorgeworfenen Taten enthielten. Un-ter „mehreren Taten“ wurden Geschehen mit jedenfalls mehr als einer Tat subsumiert. „Viele Taten“ wurden nur dann als gegeben erachtet, wenn von einer regelmäßigen Tatbegehung über einen län-geren Zeitraum ausgegangen werden konnte. Bei der Berechnung des Mittelwertes konnten diese Fälle nicht berücksichtigt werden.
Tabelle 3.27 zeigt die absoluten Zahlen der Taten pro Beschuldigtem. Es wird deutlich, dass die Bege-hung einer großen Anzahl von Taten zwar nicht die Regel darstellte, es sich bei diesen Beschuldigten jedoch auch nicht um Ausnahmefälle handelte. Der höchste Wert an Taten pro Beschuldigtem lag in der katholischen Kirche bei 521 und in der Vergleichsgruppe bei 342 Taten.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Abb. 3.10 Anzahl der Taten pro Beschuldigtem
Tab. 3.27 Anzahl der Taten pro Beschuldigtem
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) eine Tat 40 12 2-10 Taten 40 28 11-30 Taten 23 5 31-50 Taten 11 6 51-100 Taten 10 7 mehr als 100 Taten 5 2 mehrere Taten 51 10
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6 keine Angabe 6 2 Gesamt 209 78
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11-30 Taten
31-50 Taten
51-100
Taten
mehr als 100
Taten
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keine
Angabe
katholische Kirche (n=209)
Vergleichsgruppe (n=78)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Verhalten des Beschuldigten vor der Tat 3.3.4
Aus den Strafakten wurden Angaben dazu erhoben, ob und inwiefern sich der Beschuldigte bereits vor der Tat einschlägig auffällig verhielt. Um ein einschlägig auffälliges Verhalten handelt es sich bei solchen Verhaltensweisen, die Indikatorwirkung bezüglich eines späteren sexuellen Missbrauchs aufweisen können. Eine Grenzverletzung ist hierfür nicht erforderlich. Die registrierten Verhaltens-weisen sind nicht als zwangsläufige Vorstufe eines Missbrauchs zu werten, können jedoch auf eine Gefährdungslage hinweisen.
Sowohl die Beschuldigten der katholischen Kirche als auch die der anderen Institutionen zeigten be-reits vor den Taten zu einem nicht geringen Teil (38,3 % bzw. 47,4 %) einschlägige Auffälligkeiten (vgl. Tab. 3.28). Zu berücksichtigen ist, dass der Anteil der Beschuldigten, bei denen entsprechende Anga-ben nicht erhoben werden konnten, hoch ist. Dies ist ebenso bei der Interpretation der Anteile an Beschuldigten zu beachten, die keine Auffälligkeiten vor der Tat zeigten. Diese Anteile fielen mit 9,1 Prozent (katholische Kirche) und 24,4 Prozent (Vergleichsgruppe) niedriger aus. Zu beachten ist je-doch, dass den Strafakten eher Angaben zu belastendem Verhalten zu entnehmen sind als Feststel-lungen, dass es keinerlei Auffälligkeiten vor der Tat gab.
Tab. 3.28 Einschlägig auffälliges Verhalten des Beschuldigten vor der Tat
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) ja 80 (38,3 %) 37 (47,4 %) nein 19 (9,1 %) 19 (24,4 %) keine Angabe 110 (52,6 %) 22 (28,2 %) Gesamt 209 (100%) 78 (100%)
Die aufgetretenen Auffälligkeiten stellten sich vielschichtig dar. Beschuldigte, die der katholischen Kirche zuzuordnen sind, zeigten mit einem Anteil von 22,5 Prozent an allen Beschuldigten als häufigs-te Auffälligkeit das gezielte Suchen körperlicher Nähe zu Jugendlichen (vgl. Tab. 3.29). Hierunter fiel beispielsweise das regelmäßige Auf-den-Schoß-Ziehen, Kuscheln oder Umarmen. Bei Beschuldigten der Vergleichsgruppe war die häufigste Verhaltensweise das Fokussieren des Kontakts auf Minder-jährige bestimmten Geschlechts (24,4 %). Hierdurch wurde u.a. ein bewusstes Ausschließen Minder-jähriger eines bestimmten Geschlechts von bestimmten Aktivitäten erfasst, das nicht durch einen plausiblen Grund zu erklären war. Im Gegensatz zur katholischen Kirche fiel ein mit 12,8 Prozent ebenfalls nicht niedriger Anteil aller Beschuldigten der Vergleichsgruppe durch sexualbezogenes Ver-halten, wie nicht indizierte Aufklärungsgespräche oder Fragen nach der sexuellen Ausrichtung, auf. Nicht selten fand außerdem in beiden Untersuchungsgruppen eine Bevorzugung ausgewählter Min-derjähriger statt (12,0 % bzw. 11,5 %). Eine Bevorzugung kann beispielsweise in dem systematischen Gewähren von institutionellen Privilegien, wie dem Verschaffen populärer Ämter, bestehen. Gegen-über 11,1 Prozent aller Beschuldigten, die der katholischen Kirche zuzuordnen sind, und 15,0 Prozent der Beschuldigten im sonstigen institutionellen Kontext wurden bereits vor der Tat konkrete Miss-brauchsvorwürfe oder jedenfalls Missbrauchsgerüchte bekannt, die nicht mit dem Tatvorwurf des gegenständlichen Verfahrens identisch waren.


Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tab. 3.29 Art der einschlägigen Auffälligkeiten vor der Tat (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) gezieltes Suchen körperlicher Nähe zu Kin-dern/Jugendlichen 47 (22,5 %) 11 (14,1 %) Fokussierung auf den Kontakt zu Kin-dern/Jugendlichen bestimmten Geschlechts 38 (18,2 %) 19 (24,4 %) Bevorzugung von bestimmten Kindern/Jugendlichen 25 (12,0 %) 9 (11,5 %) Missbrauchsvorwürfe/Missbrauchsgerüchte 25 (12,0 %) 12 (15,4 %) sexualbezogenes Verhalten gegenüber Kindern/ Ju-gendlichen 5 (2,4 %) 10 (12,8 %) verminderter/gestörter Kontakt zu Gleichaltrigen/ Erwachsenen 4 (1,9 %) 3 (3,8 %) sonstige 24 (11,5 %) 10 (12,8 %)
Die beschriebenen Auffälligkeiten waren regelmäßig innerhalb der Institution bekannt (vgl. Tab. 3.30). Bei 47,5 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche, bei denen einschlägige Auffällig-keiten festgestellt werden konnten, waren diese Vertretern der katholischen Kirche bekannt. Als Vertreter der katholischen Kirche wurden insbesondere Vorgesetzte oder Gleichrangige verstanden, die den Priesterstatus innehatten. Nicht erfasst wurden Auffälligkeiten, die nach eigenen Angaben des Beschuldigten durch die Beichte bekannt wurden. Bei den Mitgliedern der katholischen Kirche, denen bei 46,3 Prozent der Beschuldigten Auffälligkeiten bekannt waren, handelte es sich um an den Aktivitäten der Kirche oder kirchlichen Einrichtungen teilnehmende Personen, wie beispielsweise Mitglieder der Kirchengemeinde. Im Rahmen der Vergleichsgruppe waren 48,6 Prozent der einschlä-gig auffälliges Verhalten zeigenden Beschuldigten den Vertretern der Institution und 27,0 Prozent anderen Mitgliedern der Institution bekannt.
Tab. 3.30 Kenntnis über das einschlägig auffällige Verhalten des Beschuldigten vor der Tat (Mehr-fachnennungen)
katholische Kirche (n=80) Vergleichsgruppe (n=37) Vertreter der Institution 38 (47,5 %) 18 (48,6 %) Mitglieder der Institution 37 (46,3 %) 10 (27,0 %) (ehrenamtlichen) Beschäftigte der Institution 34 (42,5 %) 8 (21,6 %) Angehörige des Betroffenen 19 (23,8 %) 7 (18,9 %) Bekannte des Betroffenen 12 (15,0 %) 3 (8,1 %) Sonstige 9 (11,3 %) 5 (13,5 %)
Ferner wurden Hinweise auf sonstige Auffälligkeiten des Beschuldigten erhoben. Hierzu gehörten beispielsweise Umstände, die auf spezielle Belastungen des Beschuldigten hinwiesen. Bei 9,1 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche lag ein vermehrter Alkoholkonsum vor (vgl. Tab. 3.31).
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
163
Eine entsprechende Problematik konnte in der Vergleichsgruppe kaum festgestellt werden (1,3 %). Ein vermehrter Alkoholkonsum wurde nur dann als gegeben erachtet, wenn sich der Strafakte meh-rere Anhaltspunkte entnehmen ließen, die eindeutig auf einen übermäßigen Konsum hinwiesen. Weitere nicht selten festgestellte Auffälligkeiten bestanden in der Überforderung mit dem anvertrau-ten Amt (7,2 %), von der auch 9,0 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe betroffen waren, oder in dem Verstoß gegen den Zölibat (6,2 %) durch Sexualkontakte mit Erwachsenen. Des Weiteren konnte den Strafakten zu geringeren Anteilen Angaben über eine Vereinsamung des Beschuldigten, Depressionen und weitere Problematiken entnommen werden.
Tab. 3.31 Hinweise auf sonstige Auffälligkeiten Beschuldigter (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) vermehrter Alkoholkonsum 19 (9,1 %) 1 (1,3 %) Überforderung mit Dienstpflichten/dem anvertrauten Amt 15 (7,2 %) 7 (9,0 %) Verstoß gegen Zölibat 13 (6,2 %) - Vereinsamung 11 (5,3 %) 3 (3,8 %) Depressionen 11 (5,3 %) 6 (7,7 %) regelmäßige Konflikte mit Institutionsmitgliedern 7 (3,3 %) 6 (7,7 %) psychische Probleme 6 (2,9 %) 1 (1,3 %) Pflichtverstöße im Amt/ im Rahmen der Tätigkeit 5 (2,4 %) 2 (2,6% ) Sonstige 19 (9,1 %) 10 (12,8 %)
Verhalten des Beschuldigten nach der Tat 3.3.5
Es wurde untersucht, wie sich der Beschuldigte nach Begehung der Tat bei Konfrontation mit dem Tatvorwurf verhielt. Tabelle 3.32 ist die Art der Stellungnahme des Beschuldigten zum Tatvorwurf im Strafverfahren zu entnehmen. Die häufigste Reaktion der Beschuldigten der katholischen Kirche war das Eingeständnis der vorgeworfenen Taten. Es gestanden 30,1 Prozent der Beschuldigten den Tat-vorwurf ein, während Beschuldigte, die der Vergleichsgruppe zuzuordnen sind, zu 41,0 Prozent ge-ständig waren. Etwa ebenso häufig wurde der Tatvorwurf abgestritten. Mit 44,9 Prozent lag der Wert in der Vergleichsgruppe höher als für geständige Beschuldigte der katholischen Kirche. Diese bestrit-ten zu 27,8 Prozent die Tat. Ebenfalls legten die Beschuldigten häufig ein Teilgeständnis ab (23,4 % bzw. 17,9 %). Auch die weiteren festgestellten Reaktionsvarianten tragen zu dem sich ergebenden stark heterogenen Bild der Ausgestaltung der Stellungnahmen bei. Eine Verharmlosung der vorge-worfenen Handlungen erfolgte durch 16,7 Prozent (katholische Kirche) bzw. 9,0 Prozent (Vergleichs-gruppe) der Beschuldigten. Die Reaktionsvariante, in der der Beschuldigte angab, sich an eine etwai-ge Tatbegehung nicht erinnern zu können, betraf 11,5 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche, die teilweise auf eine lange Zeitspanne zwischen der mutmaßlichen Tat und dem Erheben des Tatvorwurfs verwiesen, und 5,1 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe.
Als Besonderheit im Rahmen der katholischen Kirche ist zu berücksichtigen, dass bei 28,2 Prozent der Beschuldigten kein Herantreten an diesen stattfand. Hierbei handelt es sich weit überwiegend um Fälle, in denen wegen der offenkundig bereits eingetretenen Strafverfolgungsverjährung auf eine Vernehmung des Beschuldigten verzichtet wurde.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
164
Tab. 3.32 Stellungnahme des Beschuldigten zum Tatvorwurf im Strafverfahren (Mehrfachnennun-gen)
katholische Kirche (n=209) Vergleichsgruppe (n=78) Eingeständnis 63 (30,1 %) 32 (41,0 %) Abstreiten 58 (27,8 %) 35 (44,9 %) Teilgeständnis 49 (23,4 %) 14 (17,9 %) Verharmlosung 35 (16,7 %) 7 (9,0 %) Beschuldigter gibt an, keine Erinnerung zu haben 24 (11,5 %) 4 (5,1 %) Erklärung/Rechtfertigung 22 (10,5 %) 13 (16,7 %) Schweigen 8 (3,8 %) 12 (15,4 %) keine Reaktion mangels Herantreten an den Beschuldigten 59 (28,2 %) 4 (5,1 %) Sonstiges 8 (3,8 %) 6 (7,7 %)
Sofern der Beschuldigte ein Teilgeständnis ablegte, wurde in beiden Untersuchungsgruppen am häu-figsten die quantitative Dimension der Tat geleugnet (vgl. Tab. 3.33). So wurden Vorwürfe hinsicht-lich einzelner Betroffener oder die Anzahl der vorgeworfenen Taten von 51,0 Prozent der 49 Be-schuldigten der katholischen Kirche, die ein Teilgeständnis ablegten, bestritten. Ein ähnlicher Anteil von 57,1 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe zeigte ebenfalls diese Verhaltensweise. 30,6 Prozent (katholische Kirche) bzw. 42,9 Prozent (Vergleichsgruppe) der Beschuldigten legten ein Teilgeständnis dahingehend ab, dass nur die weniger schwerwiegenden Tatvorwürfe eingeräumt wurden, während die im Vergleich schwerwiegenderen Vorwürfe geleugnet wurden. Einen ähnlichen Charakter wies die Reaktion des Abstreitens nur der strafrechtlich relevanten Handlungen auf (16,3 % bzw. 42,9 %). In diesen Fällen gestand der Beschuldigte zwar Grenzverletzungen ein, leugnete je-doch solche Handlungen, die sexuelle Handlungen i.S.d. § 184h StGB darstellen. Das Vorliegen einer sexuellen Handlung i.S.d. § 184h StGB ist tatbestandliche Voraussetzung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen. 30,6 Prozent (katholische Kirche) bzw. 14,2 Pro-zent (Vergleichsgruppe) der Beschuldigten leugneten lediglich die sexuelle Motivation der Handlung. In diesen Fällen hätte das Fehlen eines sexuellen Motivs mitunter eine Straflosigkeit zur Folge. Das Leugnen der sexuellen Motivation erfolgte teilweise dann, wenn das äußere Erscheinungsbild der Tat mehrdeutig war, sodass das Vorliegen einer sexuellen Handlung i.S.d. § 184h nicht zweifelsfrei fest-zustellen war. In diesem Fällen entscheidet die Absicht des Beschuldigten.
Tab. 3.33 Inhalt des Teilgeständnisses (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=49) Vergleichsgruppe (n=14) Abstreiten der Anzahl der Betroffenen oder Taten; Leug-nen der zeitlichen Dimension 25 (51,0 %) 8 (57,1 %) Abstreiten der schwerwiegenderen Tatvorwürfe 15 (30,6 %) 6 (42,9 %) Abstreiten eines sexuellen Motivs der Handlungen 15 (30,6 %) 2 (14,2%) Abstreiten nur der strafrechtlich relevanten Handlungen 8 (16,3 %) 1 (7,1 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
165
Neben den dargestellten Reaktionen, die sich auf die strafprozessuale Einlassung beziehen, wurden weitere Verhaltensweisen erfasst, die den sonstigen Umgang des Beschuldigten mit dem Tatvorwurf beschreiben. Der sonstige Umgang des Beschuldigten mit dem Tatvorwurf stellte sich als sehr hete-rogen dar (vgl. Tab. 3.34). Dies zeigte sich bereits durch den hohen Anteil an „sonstigen“ Verhaltens-weisen (50,2 % bzw. 41,0 %), die einer Kategorisierung nicht zugänglich waren. Die Anteile an Be-schuldigten, die die abgebildeten Verhaltensweisen zeigten, ähnelten sich bis auf vereinzelte Aus-nahmen in beiden Untersuchungsgruppen.
Der obere Teil der Tabelle 3.34 bildet tendenziell abwehrende Verhaltensweisen ab. Stark vertreten war hier insbesondere das Verharmlosen eingestandener Handlungen. Hierunter fiel u.a. der Hinweis des Beschuldigten darauf, dass keine negativen Folgen der Tat für den Betroffenen ersichtlich seien. Ebenfalls häufig (12,4 % bzw. 17,9 %) erfolgte eine Herabsetzung des Betroffenen durch den Be-schuldigten. Diese reichte von der ausdrücklichen Bezichtigung der Lüge bis hin zur Betonung oder Behauptung psychischer Defizite und Verhaltensauffälligkeiten, die die Glaubwürdigkeit des Be-troffenen in Frage stellen sollten. Eine ebenfalls mit 9,6 Prozent (katholische Kirche) bzw. 11,5 Pro-zent (Vergleichsgruppe) häufig aufgetretene Reaktion war das Behaupten einer Verleumdungskam-pagne. Der Beschuldigte stellte sich als Opfer von Racheaktionen dar, die auf Neid, erfahrener Ab-weisung durch den Beschuldigten, Antipathie oder anderen Motiven beruhten. Ein ähnlich großer Anteil der Beschuldigten stellte nicht die von den Betroffenen erlittenen Taten und deren Folgen in den Vordergrund, sondern betonte die eigenen, in Folge des Tatvorwurfs erlittenen Nachteile gesell-schaftlicher, beruflicher oder psychischer Natur.
Mit 7,7 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche und 9,0 Prozent der Beschuldigten der sonstigen Institutionen reagierte ein ebenfalls nicht geringer Anteil dahingehend auf den Tatvorwurf, dass die Initiierung der Tat durch den Betroffenen behauptet oder wenigstens die Einvernehmlichkeit der Handlungen betont wurde. 7,7 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche und 5,1 Pro-zent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe versuchten, die strafrechtliche Verfolgung der Tat zu erschweren. Dies geschah entweder durch Flucht, die Vernichtung von Beweismitteln oder die (ver-suchte) Beeinflussung von Zeugen. 7,2 Prozent (katholische Kirche) und 10,3 Prozent (Vergleichs-gruppe) der Beschuldigten zeigten kein Unrechtsbewusstsein oder Reue. Diese Variable war nur dann einschlägig, wenn der Beschuldigte zugleich ein Geständnis oder Teilgeständnis ablegte. Da sich ein fehlendes Unrechtsbewusstsein als innerer Vorgang darstellt, konnte diese Variable außerdem nur dann angenommen werden, wenn der Beschuldigte sich dementsprechend äußerte oder in den Fest-stellungen des Urteils eine solche Bewertung enthalten war.
Die Beschuldigten beider Untersuchungsgruppen zeigten auch Verhaltensweisen, die keinen abweh-renden Charakter aufwiesen. Die am häufigsten auftretende Reaktion war in diesem Rahmen der Rückzug aus dem beruflichen Leben, beispielsweise durch Amtsaufgabe oder Bitte um Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, der bei 13,9 Prozent (katholische Kirche) bzw. 12,8 Prozent (Vergleichs-gruppe) der Beschuldigten festgestellt werden konnte. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass dies mitunter auf eine entsprechende Aufforderung der Institution zurückzuführen war. Ähnliches gilt für die Selbstanzeige, die ausschließlich von Beschuldigten der katholischen Kirche (10,5 %) ein-gereicht wurde. Dies erfolgte teilweise erst, nachdem der Tatvorwurf der Kirche bzw. den Strafver-folgungsbehörden bekannt geworden war oder eine Aufforderung zur Selbstanzeige durch die Kirche stattgefunden hatte.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
166
Tab. 3.34 Sonstiger Umgang des Beschuldigten mit dem Tatvorwurf (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche
(n=209)
Vergleichsgruppe
(n=78) Verharmlosung der eingestandenen Handlungen 35 (16,7 %) 9 (11,5 %)
Anschuldigungen ggü. Betroffenen/Bezichtigung der Lüge/ Diffamierung des Betroffenen
26 (12,4 %)
14 (17,9 %) Selbstmitleid/Betonung der entstandenen Nachteile für Beschuldigten/ Opferrolle 22 (10,5 %) 6 (7,7 %)
Beschuldigter als Opfer einer Verleumdungskampagne/ Racheaktion
20 (9,6 %)
9 (11,5 %) Betonung der Initiative des Betroffenen zur Tat/ Einver-nehmlichkeit der Handlungen 16 (7,7 %) 7 (9,0 %)
Versuch der Entziehung vor Strafverfolgung/ aktive Er-schwerung der Aufklärung der Tat
16 (7,7 %)
4 (5,1 %) kein Unrechtsbewusstsein/Reue/Schuldgefühle 15 (7,2 %) 8 (10,3 %)
Rückzug aus dem beruflichen Leben/ Amtsaufgabe 29 (13,9 %) 10 (12,8 %)
begibt sich in psychologische/psychotherapeutische Be-handlung
29 (13,9 %)
10 (12,8 %) Entschuldigung bei dem/den Betroffenen aus eigener Initi-ative 28 (13,4 %) 6 (7,7 %)
Selbstanzeige (ggf. erst nach Strafanzeige)
22 (10,5 %)
- Reue/Unrechtseinsicht 19 (9,1 %) 7 (9,0 %)
Sonstiges 105 (50,2 %) 32 (41,0 %)
Ein ebenfalls erheblicher Anteil der Beschuldigten begab sich in psychologische Behandlung (13,9 % bzw. 12,8 %). Durch 13,4 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche und 7,7 Prozent der Be-schuldigten der Vergleichsgruppe erfolgte eine Entschuldigung beim Betroffenen. 9,2 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche und 9,0 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe zeig-ten Reue/Unrechtseinsicht.
Zusammenfassung 3.3.6
Insgesamt zeigen die Auswertungen zu den Beschuldigten, dass es sich bei den Beschuldigten aus der katholischen Kirche ganz überwiegend um Priester und kaum um Diakone handelte. Der Anteil der Beschuldigten, bei denen eine homosexuelle Orientierung festgestellt werden konnte, ist deutlich höher als in der Vergleichsgruppe (19,1 % gegenüber 6,4 %). Bei 28,2 Prozent der Beschuldigten aus der katholischen Kirche und 26,9 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe wurden Pädophilie oder Hinweise auf Pädophilie ermittelt. Die den Beschuldigten der katholischen Kirche vorgeworfene Delinquenz war zu einem erheblichen Teil schwerwiegend: 78,0 Prozent der Beschuldigten begingen mehr als eine Tat (Vergleichsgruppe 82,0 %), bei 62,7 Prozent erstreckte sich der Tatzeitraum auf mehr als ein Jahr (Vergleichsgruppe 42,4 %) und 51,1 Prozent der Beschuldigten begingen Taten ge-gen mehr als einen Betroffenen (Vergleichsgruppe 56,5 %). Neben Einmalbeschuldigten sind somit Beschuldigte zu verzeichnen, die mit erheblicher Intensität zahlreiche Taten begingen.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
167
Spektrum der Missbrauchstaten 3.4
Verfahrensbezogene Angaben 3.4.1
Die verfahrensbezogenen Angaben zu den Missbrauchstaten beziehen sich auf die Anzahl der unter-suchten Verfahren, die Taten zu Lasten mehrerer Betroffener zum Gegenstand haben können. Es wurden 243 Verfahren ausgewertet, die Taten durch Beschuldigte, die der katholischen Kirche zuge-hörig sind, zum Gegenstand hatten. 78 Verfahren betrafen Taten durch Beschuldigte sonstiger Insti-tutionen.
Erfasst wurde, wegen der Verwirklichung welcher Delikte ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Die Tatbestände der §§ 174, 176 StGB bildeten den Schwerpunkt der Tatvorwürfe (vgl. Tab. 3.35). Zu 64,6 Prozent hatten Verfahren hinsichtlich der katholischen Kirche Taten zum Gegenstand, die als sexueller Missbrauch von Kindern gem. § 176 StGB eingestuft wurden. Ein vergleichbarer Anteil von 61,5 Prozent der Verfahren, welche die anderen Institutionen betrafen, hatte ebenfalls den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Gegenstand. Der Tatbestand des § 176 StGB ist erfüllt, wenn sexuelle Handlungen an einem Kind oder durch ein Kind an dem Beschuldigten vorgenommen werden. Ferner fällt das Bestimmen eines Kindes zu solchen Handlungen an bzw. mit einem Dritten hierunter. Zudem werden bestimmte sexualbezogene Einwirkungen auf das Kind ohne Körperkontakt von der Norm erfasst. Ein in der Vergleichsgruppe noch höherer Anteil von 66,7 Prozent der Verfah-ren beinhaltete Ermittlungen wegen des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gem. § 174 StGB. Dieses Delikt ist im Vergleich zu § 176 StGB insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Betroffene sowohl Kind als auch Jugendlicher sein kann und in einem Obhuts- oder Abhängigkeits-verhältnis zum Beschuldigten stehen muss. Diese Voraussetzungen lagen bei den Verfahren, die Be-schuldigte der katholischen Kirche betrafen, mit 48,1 Prozent ebenfalls oft, aber vergleichsweise seltener vor.
Hinter den §§ 174, 176 StGB fallen die weiteren Delikte anteilsmäßig zurück. In 13,2 Prozent (katholi-sche Kirche) bzw. 16,7 Prozent (Vergleichsgruppe) der Verfahren wurde wegen des sexuellen Miss-brauchs von Jugendlichen gem. § 182 StGB ermittelt. Ein weiteres Delikt stellte der Qualifikationstat-bestand des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern (§ 176a StGB) dar, der zusätzlich zu den Anforderungen des Grundtatbestandes des § 176 StGB fordert, dass der Beschuldigte bereits rechts-kräftig wegen sexuellen Missbrauch von Kindern verurteilt wurde oder dass bestimmte, besonders schwerwiegende Handlungen, wie der Vollzug des Beischlafs, vorgenommen wurden. 11,1 Prozent der Verfahren gegen Beschuldigte im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche hatten eine solche Tat zum Gegenstand, in der Vergleichsgruppe beläuft sich der Anteil auf 10,3 Prozent. 9,9 Prozent (katholische Kirche) bzw. 11,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Verfahren hatten das Delikt der Vergewaltigung bzw. sexuellen Nötigung gem. § 177 StGB zum Gegenstand. In älteren Verfahren wurden zudem Ermittlungen wegen homosexueller Handlungen bzw. „widernatürlicher Unzucht“ gem. §§ 175, 175a StGB a.F. geführt, sofern auch der Betroffene männlich war. In geringerem Aus-maß wurde auch wegen anderer Delikte als solcher gegen die sexuelle Selbstbestimmung, wie bei-spielsweise Körperverletzungsdelikten (§§ 223 ff. StGB) oder Besitz kinder- und jugendpornografi-scher Schriften (§§ 184 ff. StGB) ermittelt.
Die die Anzahl der Strafverfahren übertreffende Gesamtzahl an verfolgten Delikten war darauf zu-rückzuführen, dass mitunter dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verletzte, sodass Tateinheit zwischen den Tatbestandsverwirklichungen vorlag, oder dass mehrere Handlungen unterschiedliche Strafgesetze verletzten.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
168
Tab. 3.35 Ermittlungsgegenstand der Strafverfahren (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=243) Vergleichsgruppe (n=77) § 176 StGB 157 (64,6 %) 48 (61,5 %) § 174 StGB 117 (48,1 %) 52 (66,7 %) § 182 StGB 32 (13,2 %) 13 (16,7 %) § 176a StGB 27 (11,1 %) 8 (10,3 %) § 177 StGB 24 (9,9 %) 9 (11,5 %) §§ 175, 175a a.F. StGB 21 (8,6 %) 6 (7,7 %) §§ 223 ff StGB 9 (3,7 %) 2 (2,6 %) §§ 184 ff. StGB 6 (2,5 %) 11 (14,1 %) §§ 185 ff. StGB 6 (2, 5%) 3 (3,8 %) sonstige Straftatbestände 13 (5,3 %) 5 (6,4 %)
Es wurde eine Klassifizierung der Tathandlungen als Hands-on- oder Hands-off-Delikte vorgenom-men. Hands-on-Delikte bezeichnen Handlungen, bei denen es zu einem Körperkontakt zwischen Be-schuldigten und Betroffenem kommt, Hands-off-Delikte sind durch fehlenden Körperkontakt gekenn-zeichnet. Tabelle 3.36 bildet ab, ob in den untersuchten Verfahren wenigstens bezüglich eines Be-troffenen wegen eines Hands-on-Deliktes ermittelt wurde oder ob ausschließlich Hands-off-Delikte Gegenstand des Verfahrens waren. Hands-off-Delikte können beispielsweise Taten sein, die im Rah-men einer Kommunikation über das Internet begangen wurden, oder Taten, die in der Vornahme sexueller Handlungen vor dem Betroffenen bestanden.
In beiden Untersuchungsgruppen ist mit 91,8 Prozent (katholische Kirche) bzw. 92,2 Prozent (Ver-gleichsgruppe) ein deutliches Überwiegen der Verfahren festzustellen, in denen (auch) wegen Hands-on-Handlungen ermittelt wurde.
Tab. 3.36 Ermittlungen wegen Hands-on- und Hands-off-Handlungen in den Strafverfahren
katholische Kirche (n=243) Vergleichsgruppe (n=77) mindestens eine Hands-on-Handlung 223 (91,8 %) 71 (92,2 %) ausschließlich Hands-off-Handlungen 20 (8,2 %) 6 (7,8 %) Gesamt 243 (100 %) 77 (100 %)
Es wurde außerdem erfasst, ob in dem Strafverfahren auch wegen einer Tat ermittelt wurde, die mit der Anwendung von Gewalt verbunden war. Nicht zwingend notwendig war in diesem Zusammen-hang, dass ein Verfahren wegen eines Körperverletzungsdelikts oder einer Vergewaltigung eingelei-tet wurde, sondern vielmehr, dass die Strafverfolgungsbehörden unabhängig von der strafrechtlichen Bewertung wegen der Anwendung von Gewalt ermittelten.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
169
Auch hier zeigten sich homogene Ergebnisse (vgl. Tab. 3.37). In beiden Untersuchungsgruppen domi-niert mit 89,3 Prozent (katholische Kirche) und 87,0 Prozent (Vergleichsgruppe) der Anteil der Ver-fahren, im Rahmen derer nicht zugleich wegen der Anwendung von Gewalt ermittelt wurde, deutlich.
Tab. 3.37 Ermittlungen wegen Gewaltanwendung in den Strafverfahren
katholische Kirche (n=243) Vergleichsgruppe (n=77) ja 26 (10,7 %) 10 (13,0 %) nein 217 (89,3 %) 67 (87,0 %) Gesamt 243 (100 %) 77 (100 %)
Der institutionelle sexuelle Missbrauch Minderjähriger stellte sich folglich als ein überwiegend durch Hands-on-Handlungen geprägtes Tatgeschehen dar, welches typischerweise ohne die Anwendung körperlicher Gewalt begangen wurde.
Tatenbezogene Angaben 3.4.2
Im Rahmen der Strafaktenauswertung wurden außerdem Angaben zu den konkreten Tatumständen erhoben. Hierfür wurde für jeden Betroffenen eines Verfahrens ein Tatenbogen ausgefüllt, der alle Taten zu Lasten dieses Betroffenen beschreibt, die Gegenstand des untersuchten Strafverfahrens waren. Folglich deckt sich die Anzahl der Tatenbögen mit der Anzahl der Betroffenen. Beschuldigten Klerikern, die dem Verantwortungsbereich der katholischen Kirche zuzuordnen waren, wurden Taten zu Lasten von 645 Betroffenen vorgeworfen, den Beschuldigten der Vergleichsgruppe wurden Taten gegen 403 Betroffene zur Last gelegt. Es wurde wegen mindestens 4.022 Einzeltaten ermittelt, die zu Lasten der 645 Betroffenen der katholischen Kirche begangen wurden. In der Vergleichsgruppe wur-de wegen der Begehung von mindestens 1.545 Einzeltaten ermittelt.
Die erhobenen Angaben beziehen sich auf das Bild von der Tat, wie sich diese nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens dargestellt hat. Eine Ausnahme hiervon musste bezüglich 19 Verfahren ge-macht werden, deren Verfahrensakte nur noch das rechtskräftige Urteil oder den Strafbefehl ent-hielt. In diesen Fällen wurden die Angaben aus dem Urteil bzw. Strafbefehl verwendet.
Zunächst wurde die Beziehung von Betroffenem und Beschuldigtem untersucht. Es wurde erfasst, ob sich der Beschuldigte und der Betroffene bereits vor der Tat kannten. Dies war weit überwiegend der Fall (vgl. Tab. 3.38). 94,3 Prozent (katholische Kirche) bzw. 98,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Be-troffenen kannten den Beschuldigten bereits vor der Tat. Dies ist vor allem durch den Untersu-chungsgegenstand bedingt. Da der sexuelle Missbrauch im institutionellen Kontext untersucht wur-de, standen Betroffener und Beschuldigter in der Regel bereits in einer institutionellen Beziehung zueinander. Nur in wenigen Ausnahmen wurde der Kontakt erst im Zusammenhang mit der Tat auf-genommen, so beispielsweise in Fällen, in denen der Beschuldigte sexuelle Leistungen durch minder-jährige Prostituierte wahrnahm.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
170
Tab. 3.38 Kontakt zwischen Betroffenem und Beschuldigten vor der Tat
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) ja, Betroffener und Beschuldigter kennen sich 608 (94,3 %) 397 (98,5 %) nein, Betroffener und Beschuldigter kennen sich nicht 20 (3,1 %) 2 (0,5 %) beides (falls mehrere Taten vorliegen) 2 (0,3 %) 2 (0,5 %) keine Angabe 15 (2,3 %) 0 (0,0 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Es wurde weiterhin untersucht, ob sich die Beziehung zwischen Betroffenem und Beschuldigtem durch ein besonderes Vertrauen auszeichnete. Die Anforderungen an das Vorliegen einer solchen Vertrauensbeziehung wurden eng gefasst. Lediglich wenn anhand der Aussagen des Betroffenen festgestellt werden konnte, dass der Beschuldigte eine Person darstellte, der unbedingtes Vertrauen entgegengebracht wurde, wurde eine solche Beziehung bejaht. Anhaltspunkte hierfür stellten bei-spielsweise die Bezeichnung des Beschuldigten als „Ersatzvater“ oder „engster Freund“ dar. Eine besondere Vertrauensbeziehung wurde außerdem angenommen, wenn der Betroffene das Verhält-nis als „Liebesbeziehung“ bezeichnete oder sich das Verhältnis durch einen regelmäßigen Kontakt mit einer Vielzahl an persönlichen Gesprächen auszeichnete. Nicht als ausreichend erachtet wurde hin-gegen, wenn lediglich ein freundschaftsähnliches oder „gutes“ Verhältnis vorlag, welches jedoch nicht in einem besonderen Maße vertrauensvoll war.
Auch im Rahmen der Frage, ob eine besondere Vertrauensbeziehung zwischen Beschuldigtem und Betroffenem bestand, zeigen sich ähnliche Ergebnisse in beiden Untersuchungsgruppen (vgl. Tab. 3.39). 17,7 Prozent (katholische Kirche) bzw. 18,6 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen befan-den sich bei der Tatbegehung in einem solchen Verhältnis zum Beschuldigten.
Tab. 3.39 Vorliegen einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Beschuldigtem und Be-troffenem
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) ja 114 (17,7 %) 75 (18,6 %) nein 435 (67,4 %) 280 (69,5 %) keine Angabe 96 (14,9 %) 48 (11,9 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Ferner wurde erhoben, ob das Tatgeschehen auf einem spontanen Entschluss des Beschuldigten beruhte oder ob dieser planmäßig handelte. Das Vorliegen eines planmäßigen Vorgehens setzte da-bei keine detaillierte Planung des Geschehensablaufes voraus, vielmehr genügte es, wenn der Be-schuldigte die Tatbegehung voraussah. Anhaltspunkte hierfür waren entsprechende Aussagen des Beschuldigten sowie die Feststellungen der Ermittlungsbehörden.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Es zeigen sich wiederum deutliche Ähnlichkeiten beider Untersuchungsgruppen (vgl. Tab. 3.40). Es überwog mit 83,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 83,6 Prozent (Vergleichsgruppe) die planmäßige Tatbegehung. Nur in 5,4 Prozent (katholische Kirche) bzw. 5,0 Prozent (Vergleichsgruppe) war die Tatbegehung auf einen spontan gefassten Entschluss zurückzuführen.
Tab. 3.40 Spontane und geplante Tatbegehung
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) spontan 35 (5,4 %) 20 (5,0 %) geplant 536 (83,1 %) 337 (83,6 %) beides (bei mehreren Taten) 34 (5,3 %) 21 (5,2 %) keine Angabe 40 (6,2 %) 25 (6,2 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Es wurde außerdem ausgewertet, ob die Taten ein längerfristiges systematisches Vorgehen des Be-schuldigten darstellten. Ein solches Vorgehen war durch eine größere Anzahl an Betroffenen, eine Vielzahl von Taten, eine Tatbegehung nicht nur über einen kurzen Zeitraum sowie ein planvolles Vor-gehen des Beschuldigten gekennzeichnet. Einbezogen wurde in diesem Rahmen nicht nur das jeweils untersuchte Strafverfahren, sondern auch eine etwaige frühere Tatbegehung, sofern aufgrund des-sen eine Verurteilung erfolgte oder der Beschuldigte die vorgeworfenen früheren Taten eingestand. Es genügte mithin, dass die untersuchten Taten im Gesamtkontext einen Teil eines längerfristigen systematischen Vorgehens bildeten.
Sowohl in der katholischen Kirche mit 64,8 Prozent als auch in der Vergleichsgruppe mit 75,7 Prozent sind die Anteile der Taten, die im Rahmen eines längerfristigen systematischen Vorgehens begangen wurden, hoch (vgl. Tab. 3.41). Nur bei 17,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 11,9 Prozent (Ver-gleichsgruppe) der Taten wurde ein solches Vorgehen abgelehnt.
Tab. 3.41 Taten als Teil eines längerfristigen systematischen Vorgehens
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) ja 418 (64,8 %) 313 (75,7 %) nein 110 (17,1 %) 48 (11,9 %) keine Angabe 117 (18,1 %) 50 (12,4 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Aus Tabelle 3.42 ergibt sich, dass die Tatgeschehen, die zu Lasten eines Betroffenen begangen wur-den, nahezu ausschließlich nur einem unmittelbar handelnden Beschuldigten vorgeworfen wurden. Nur selten waren an einem Tatgeschehen mehrere Beschuldigte unmittelbar beteiligt. Sofern dies der Fall war, handelte es sich hierbei jeweils um zwei Beschuldigte.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tab. 3.42 Anzahl der unmittelbar handelnden Beschuldigten je Tatgeschehen
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) ein Beschuldigter 643 (99,7 %) 399 (99,0 %) mehr als ein Beschuldigter 2 (0,3 %) 4 (1,0 %) Gesamt 645 (100 %) 403 (100 %)
Um die Schwere der Taten einordnen zu können, wurden ferner die konkret vorgeworfenen Tathand-lungen erfasst. Tabelle 3.43 enthält eine differenzierte Aufzählung der vorgeworfenen Missbrauchs-handlungen. Sofern durch eine Handlung mehrere der in der Tabelle aufgezählten Handlungsvarian-ten erfüllt wurden, wie beispielsweise das Anfassen der primären Geschlechtsmerkmale unter der Kleidung und das Anfassen unter der Kleidung, wurden alle Alternativen erfasst. Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass eine Vielzahl von Handlungen verschiedener Schwere Gegenstand der ausgewerte-ten Verfahren waren.
Die zwei insgesamt am häufigsten geäußerten Vorwürfe hatten das Anfassen des Betroffenen unter der Kleidung bzw. unter der Kleidung an den primären Geschlechtsmerkmalen zum Inhalt. Beide Tat-handlungen wurden häufiger durch die Beschuldigten der katholischen Kirche vorgenommen (73,3 % und 61,1 %), aber auch der Anteil dieser Tathandlungen in der Vergleichsgruppe ist groß (67,2 % und 56,8 %). Die Masturbation an dem Betroffenen ist die am dritthäufigsten vorgeworfene Tathandlung. Gegenüber 28,8 Prozent (katholische Kirche) bzw. 31,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen wurde diese Handlung vorgenommen. Die als besonders schwerwiegend einzuordnenden Tathand-lungen, die ein Eindringen beim Betroffenen oder Beschuldigten zum Gegenstand haben, wurden zu einem nicht unerheblichen Anteil vorgenommen. In der katholischen Kirche fanden solchen Hand-lungen je nach Ausgestaltung an 5,3 Prozent (genitale Penetration beim Betroffenen), 5,4 Prozent (oraler Kontakt am Genital des Beschuldigten), 5,6 Prozent (Fingerpenetration von Vagina/Anus des Betroffenen) bis 7,1 Prozent (oraler Kontakt am Genital des Betroffenen) der Betroffenen statt. Die Anteile sind in der Vergleichsgruppe leicht erhöht. Die entsprechenden Werte liegen zwischen 7,2 Prozent und 10,9 Prozent. Eine Besonderheit stellt der Voyeurismus dar, der hauptsächlich zu Lasten von Betroffenen der katholischen Kirche erfolgte. 5,9 Prozent der Betroffenen wurden durch den Beschuldigten beispielsweise dazu aufgefordert, sich vor diesem zu entkleiden, gegebenenfalls sexu-elle Handlungen an sich vorzunehmen oder vor dem Beschuldigten zu duschen. Die konkrete Tat-handlung blieb zudem in der katholischen Kirche häufiger (11,8 %) im Versuchsstadium stecken als in der Vergleichsgruppe (7,2 %).
Insgesamt lag eine breite Spannweite an Tathandlungen vor, die sich in der Schwere stark voneinan-der unterschieden. Es zeigten sich überwiegend große Ähnlichkeiten zwischen beiden Untersu-chungsgruppen, wobei das Überwiegen einiger schwerer Tatvorwürfe in der Vergleichsgruppe mög-licherweise auf die Auswahl der Akten zurückzuführen ist.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tab. 3.43 Einordnung der Missbrauchshandlungen (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Anfassen des Betroffenen unter der Kleidung 473 (73,3 %) 271 (67,2 %) Anfassen der primären Geschlechtsmerkmale des Betroffe-nen unter der Kleidung 394 (61,1 %) 229 (56,8 %) Masturbation an Betroffenem durch Beschuldigten 186 (28,8 %) 127 (31,5 %) Anfassen des Betroffenen über der Kleidung 165 (25,6 %) 167 (41,4 %) eigenständige Entkleidung des Beschuldigten vor Betroffe-nem 147 (22,8 %) 76 (18,9 %) Aufforderung des Beschuldigten zur selbstständigen Entklei-dung des Betroffenen 145 (22,5 %) 54 (13,4 %) Entkleiden des Betroffenen 143 (22,2 %) 115 (28,5 %) Anfassen des Beschuldigten durch Betroffenen unter der Kleidung 128 (19,8 %) 91 (22,6 %) Anfassen der primären Geschlechtsmerkmale des Beschul-digten unter der Kleidung 111 (17,2 %) 73 (18,1 %) Masturbation an Beschuldigtem durch Betroffenen 102 (15,8 %) 70 (17,4 %) Anfassen der primären Geschlechtsmerkmale des Betroffe-nen über der Kleidung 85 (13,2 %) 69 (17,1 %) Küssen auf den Mund 82 (12,7 %) 59 (14,6 %) Missbrauchshandlung blieb im Versuchsstadium 76 (11,8 %) 29 (7,2 %) Masturbation vor dem Betroffenen 62 (9,6 %) 28 (6,9 %) Streicheln des Gesäßes des Betroffenen 53 (8,2 %) 26 (6,5 %) eigenständige Entkleidung des Betroffenen vor Beschuldig-tem 50 (7,8 %) 31 (7,7 %) oraler Kontakt/Verkehr am Genital des Betroffenen 46 (7,1 %) 42 (10,4 %) gegenseitige Masturbation 40 (6,2 %) 36 (8,9 %) Voyeurismus 38 (5,9 %) 8 (2,0 %) Fingerpenetration von Vagina/Anus des Betroffenen 36 (5,6 %) 29 (7,2 %) Anfassen der sekundären Geschlechtsmerkmale des Betroffenen über der Kleidung 35 (5,4 %) 76 (18,9 %) oraler Kontakt/Verkehr am Genital des Beschuldigten 35 (5,4 %) 44 (10,9 %) genitale Penetration bei Betroffenem 34 (5,3 %) 30 (7,4 %) Anfassen der sekundären Geschlechtsmerkmale des Betroffenen unter der Kleidung 31 (4,8 %) 53 (13,2 %) Herstellung von Nacktfotos oder pornografischer Filme von Betroffenem 31 (4,8 %) 13 (3,2 %) verbale Ansprache mit sexuellem Inhalt 30 (4,7 %) 27 (6,7 %) Zeigen pornografischer Bilder, Magazine, Filme 25 (3,9 %) 14 (3,5 %) Schenkelverkehr/ Reiben an Betroffenem bis zur Ejakulation 24 (3,7 %) 18 (4,5 %) Anfassen des Beschuldigten durch Betroffenen über der Kleidung 21 (3,3 %) 17 (4,2 %) Sonstige 155 (24,0 %) 90 (22,3 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tabelle 3.44 enthält eine summierte Aufstellung der Tathandlungen, die mit einem Eindringen in den Körper einhergingen. Das Eindringen konnte entweder oral, anal oder vaginal erfolgt sein. Differen-ziert wurde danach, ob es sich um ein Eindringen beim Beschuldigten oder bei dem Betroffenen han-delte. Es zeigte sich in beiden Untersuchungsgruppen ein deutliches Überwiegen der Handlungen, die mit einem Eindringen beim Betroffenen verbunden waren. Die jeweiligen Anteile waren in beiden Untersuchungsgruppen doppelt so hoch wie die Anteile des Eindringens beim Beschuldigten. Außer-dem konnte festgestellt werden, dass insgesamt ein größerer Anteil an Betroffenen der Vergleichs-gruppe von diesen Handlungsvarianten betroffen war. Während bei 25,6 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe ein Eindringen vorlag, war dies bei 16,3 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche der Fall. Auch für diesen Unterschied könnte die Auswahl der Akten eine Rolle gespielt haben.
Tab. 3.44 Tathandlung des Eindringens in den Körper des Betroffenen/Beschuldigten (oral/anal/vaginal, Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Eindringen beim Beschuldigten 54 (8,4 %) 52 (12,9 %) Eindringen beim Betroffenen 105 (16,3 %) 103 (25,6 %)
Ferner wurde erfasst, ob bestimmte tatfördernde Umstände bei der Tat wirksam wurden. Es wurde erhoben, durch welche die Begehung der Tat ermöglichenden oder erleichternden Merkmale das Tatvorgehen charakterisiert war. Nicht erforderlich war, dass der Beschuldigte die besonderen Um-stände bewusst ausnutzte, sondern lediglich, dass diese bei der Tatbegehung wirkten.
Der überwiegend bei Tatbegehung wirkende Umstand war die Amtsstellung des Beschuldigten (vgl. Tab. 3.45). Gegenüber 25,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 31,0 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen war dieser Umstand wirksam. Die Annahme der Amtsstellung als ein tatförderndes Merkmal konnte meistens den Betroffenenaussagen entnommen werden. So äußerten sich Be-troffene beispielsweise dahingehend, dass die Amtsstellung als Priester oder Lehrer mit einem be-sonderen Respekt verbunden war, der einen etwaigen Widerstand gegen die Tathandlung nicht zuge-lassen hatte. Ein vergleichsweise hoher Anteil an Betroffenen von 20,0 Prozent wurde durch Be-schuldigte im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche unter Nutzung einer fadenscheinigen Begründung der Handlung missbraucht. Der Anteil der Betroffenen der Vergleichsgruppe lag hier bei 15,4 Prozent. Als fadenscheinige Begründung galten solche Aussagen, die den Betroffenen unter Vorspiegelung falscher Motive dazu veranlassen sollten, die Handlung nicht als strafbare sexuelle Handlung wahrzunehmen. Hierzu zählten insbesondere Äußerungen, die die Handlung als dem Wohl des Betroffenen dienend erscheinen ließen. Es konnte dabei zu Überschneidungen mit anderen Merkmalen, wie beispielsweise dem Vornehmen einer angeblichen gesundheitlichen Behandlung oder Untersuchung kommen. In solchen Fällen wurde das Vorliegen beider Merkmale angenommen. Unter dem Einfluss eines persönlichen Autoritätsanspruchs des Beschuldigten wurden Taten zu Las-ten von 14,3 Prozent (katholische Kirche) bzw. 16,6 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen be-gangen. Hierunter wurden solche Tathergänge gefasst, die durch das Wirken von Verhaltensweisen des Beschuldigten beeinflusst waren, die beispielsweise als autoritär, besonders streng oder keinen Widerspruch zulassend beschrieben wurden. Der Umstand des persönlichen Autoritätsanspruchs basierte im Gegensatz zum Merkmal der Amtsstellung auf dem Verhalten des Beschuldigten. Geprägt waren diese Tatsituationen vor allem durch das Ausbleiben von Gegenwehr des Betroffenen, das vor allem auf Angst vor dem Beschuldigten und dessen Reaktion gründete.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Neben diesen anteilsmäßig dominierenden Tatumständen existierte eine Bandbreite an weiteren tatfördernden Umständen. Hierunter fanden sich täuschende Verhaltensweisen wie das Einbetten der Tat in Spiel- oder Sportübungen oder das Vornehmen einer angeblichen gesundheitlichen Be-handlung oder Untersuchung, das Ausnutzen eines emotionalen oder institutionellen Abhängigkeits-verhältnisses bzw. Verpflichtungsgefühls und die Anwendung von Gewalt oder Drohungen.
Werden katholische Kirche und Vergleichsgruppe gegenübergestellt, zeigt sich ein insgesamt nur leicht heterogenes Bild. Es konnten ähnliche Strukturen festgestellt werden, jedoch bestanden auch Unterschiede. So traten im Rahmen der katholischen Kirche solche Umstände und Vorgehensweisen häufiger auf, die das sexuelle Motiv der Handlung verdecken sollten. Außerdem waren häufiger Um-stände zu verzeichnen, die eine engere Beziehung zwischen Beschuldigtem und Betroffenem herstell-ten oder voraussetzten, bzw. dem Betroffenen Tatanreize gaben. Hierzu gehörten das Gewähren von Geschenken oder Geld sowie das Ausnutzen eines Abhängigkeitsverhältnisses. Hingegen waren in der Vergleichsgruppe solche Umstände häufiger wirksam, die eng mit der übergeordneten Position des Beschuldigten verknüpft waren (Amtsstellung, persönlicher Autoritätsanspruch, Ausnutzen der Wehrlosigkeit) oder einen fordernden Charakter hatten (Bitten/ Drängen/ Überreden und Schmei-cheleien/ Komplimente).
Tab. 3.45 Tatfördernde Umstände (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Amtsstellung 162 (25,1 %) 125 (31,0 %) fadenscheinige Begründung/Rechtfertigung 129 (20,0 %) 62 (15,4 %) persönlicher Autoritätsanspruch 92 (14,3 %) 67 (16,6 %) Geschenk/Geld 79 (12,2 %) 12 (3,0 %) Vornehmen einer angeblichen gesundheitlichen Unter-suchung oder Behandlung 67 (10,4 %) 28 (6,9 %) Ausnutzen emotionales oder institutionelles Abhängig-keitsverhältnis/Verpflichtungsgefühl 51 (7,9 %) 24 (6,0 %) Hygiene-/Sauberkeitskontrolle bzw. -hilfe 47 (7,3 %) 23 (5,7 %) Gewalt 34 (5,3 %) 16 (4,0 %) tiefe emotionale Bindung 27 (4,2 %) 20 (5,0 %) Bitten/Drängen/Überreden 25 (3,9 %) 41 (10,2 %) Ausnutzen sexueller Unerfahrenheit 24 (3,7 %) 15 (3,7 %) Ausnutzen sexueller Neugier 23 (3,6 %) 21 (5,2 %) Aufklärung/Taten als Übung für die Zukunft 23 (3,6 %) 18 (4,5 %) Schmeicheleien/Komplimente 22 (2,9 %) 25 (6,1 %) Ausnutzen Wehrlosigkeit des/der Betroffenen (Alkoho-lisierung, Schlaf, Behinderung, u.ä.) 19 (2,9 %) 32 (7,9 %) Einbetten in Spiel/Sportübungen 18 (2,8 %) 9 (2,2 %) religiöse Verbrämung der Tat 10 (1,6 %) 1 (0,2 %) keine tatfördernden Umstände feststellbar 74 (11,5 %) 40 (9,9 %) Sonstiges 62 (9,6 %) 78 (19,4 %)
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tabelle 3.46 bildet ab, in welcher Tatsituation die Tathandlungen vorgenommen wurden. Es domi-nierten mit 24,2 Prozent im Rahmen der katholischen Kirche Tatgeschehen, die im Rahmen eines privaten Treffens zwischen Beschuldigtem und Betroffenem vorgefallen waren. Es zeigte sich dabei ein Unterschied zu den Tatgeschehen, die in der Vergleichsgruppe stattgefunden hatten. Hier lag der Anteil bei 19,9 Prozent. Als private Treffen wurden solche eingeordnet, die nicht in einem direkten institutionellen Kontext standen. Hierunter fielen beispielsweise Besuche ohne einen konkreten (in-stitutionellen) Anlass oder solche Situationen, in denen der Beschuldigte den Betroffenen ohne einen konkreten Anlass zu sich bestellte. Mit 22,1 Prozent ist der Anteil an Betroffenen im Rahmen der Vergleichsgruppe höher, die in einem Heim oder Internat missbraucht wurden. Betroffene, die im Kontext der katholischen Kirche missbraucht wurden, waren zu 16,7 Prozent in einem Heim oder Internat untergebracht. Ein ebenfalls gegenüber der katholischen Kirche höherer Anteil an Tatge-schehen fand in der Vergleichsgruppe während des Unterrichts statt. Taten zu Lasten von 32,0 Pro-zent der Betroffenen wurden einer solchen Tatsituation zugeordnet, während dies in der katholi-schen Kirche mit 15,2 Prozent bei weitaus weniger Betroffenen der Fall war. Als Unterricht wurde sowohl der Schulunterricht als auch der Nachhilfe- oder Ministrantenunterricht gewertet. Entschei-dend war, dass es sich um eine Lernsituation in einem Klassenverband handelte.
Zu vergleichbaren Anteilen erfolgte der Missbrauch in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit einer sonstigen institutionellen Aktivität. Mit einer sonstigen institutionellen Aktivität wurden Aktivi-täten beschrieben, die nicht durch die weiteren Kategorien, wie beispielsweise den Unterricht, er-fasst wurden. Hierzu gehörten unter anderem Taten, die im Rahmen eines Sporttrainings, während des Ministrierens oder der Vorbereitung des Ministrantendienstes in der Sakristei vorfielen. 12,2 Prozent (katholische Kirche) bzw. 12,7 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen wurden in einem solchen eng mit der institutionellen Aktivität zusammenhängenden Kontext missbraucht. Einen ver-gleichsweise hohen Anteil im Rahmen der katholischen Kirche bilden mit 20,9 Prozent Tathandlungen im Kontext von Ausflügen und Ferienlagern. Demgegenüber erreichte die Vergleichsgruppe hier nur einen Anteil von 11,9 Prozent. Weiterhin nutzte der Beschuldigte gegenüber 9,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 7,7 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen eine Situation zur Tatbegehung, in der die Betroffenen (institutionelle) Hilfstätigkeiten für den Beschuldigten, wie beispielsweise die Hilfe beim Anfertigen eines Gemeindeblattes, erledigten. Ein deutlicher Unterschied zeigte sich bei der Tatsituation der Übernachtung (zu zweit), im Rahmen derer 8,8 Prozent der Betroffenen der katholi-schen Kirche missbraucht wurden. In der Vergleichsgruppe wurden lediglich 1,7 Prozent der Be-troffenen in dieser Situation missbraucht.
Ferner wurden 7,3 Prozent (katholische Kirche) und ein deutlich höherer Anteil von 17,1 Prozent der Betroffenen in der Vergleichsgruppe während der Schlafenszeit missbraucht. Hierunter wurden sol-che Tatsituationen subsumiert, in denen der Beschuldigte den Betroffenen während der Nachtzeit aufsuchte und an dem teilweise vermeintlich schlafenden Betroffenen sexuelle Handlungen vor-nahm. Bei den Beschuldigten handelte es sich regelmäßig um Personen, die für die Einhaltung der Nachtruhe zuständig waren. Einen insgesamt recht hohen Anteil bildeten im Rahmen der katholi-schen Kirche auch die Tatsituationen, in denen der Beschuldigte im Rahmen von Gesprächen seelsor-gerischer, erzieherischer oder organisatorischer Art Missbrauchshandlungen vornahm. Insgesamt ergab sich ein Anteil von 9,3 Prozent, dem ein weitaus geringerer Anteil von 3,5 Prozent in der Ver-gleichsgruppe gegenüberstand. Weitere 4,7 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche wurden missbraucht, als diese alleine bei dem Beschuldigten übernachteten. Mit nur 1,2 Prozent der Be-troffenen war der Anteil in der Vergleichsgruppe niedrig.
Die Tatsituationen kennzeichneten sich insgesamt durch ihre Vielfältigkeit. Die Beschuldigten beider Untersuchungsgruppen nutzten verschiedene Wege, die teilweise in engem und teilweise eher ent-fernterem Zusammenhang mit der institutionellen Tätigkeit standen. Dabei nutzten die Beschuldig-ten auch solche Situationen, in denen andere Personen anwesend waren oder die Gefahr der Entde-ckung der Tat groß war. Vorrangig durch beschuldigte Kleriker wurden auch solche Tatsituationen gewählt, die bereits ihrem äußeren Anschein nach, wie das gemeinsame Saunieren, die Übernach-
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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tung nur eines Betroffenen beim Beschuldigten oder der gemeinsame Urlaub, auffällig waren. Die teilweise divergierenden Anteile könnten auch auf die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder der Be-schuldigten der Untersuchungsgruppen zurückzuführen sein.
Tab. 3.46 Tatsituation (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Tat bei privatem Treffen 156 (24,2 %) 80 (19,9 %) Internat/Heim 108 (16,7 %) 89 (22,1 %) Tat während des Unterrichts 98 (15,2 %) 129 (32,0 %) Tat in unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einer sonstigen institutionellen Aktivität des Betroffenen 79 (12,2 %) 51 (12,7 %) Ausflug 68 (10,5 %) 27 (6,7 %) Ferienlager 67 (10,4 %) 21 (5,2 %) Tat im Rahmen der Ausübung von Hilfstätigkeiten für Beschuldigten 59 (9,1 %) 31 (7,7 %) Tat im Rahmen einer Übernachtung (nur Beschuldigter und Betroffener) 57 (8,8 %) 7 (1,7 %) Alkoholkonsum des Beschuldigten 51 (7,9 %) 26 (6,5 %) Tat während Schlafenszeit 47 (7,3 %) 69 (17,1 %) Tat im Rahmen des gemeinsamen Duschens/Saunierens 45 (7,0 %) 1 (0,2 %) Urlaub 43 (6,7 %) 6 (1,5 %) Alkoholkonsum des/der Betroffenen 39 (6,0 %) 27 (6,7 %) Tat im Rahmen eines erzieherischen/seelsorgerischen Gesprächs 34 (5,3 %) 8 (2,0 %) Tat im Rahmen von organisatorisch-institutionellen Ge-sprächen 26 (4,0 %) 6 (1,5 %) Tat im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs 23 (3,6 %) 9 (2,2 %) Tat im Zusammenhang mit dem Ablegen der Beichte 18 (2,8 %) 0 (0,0 %) Tat bei besonderem Anlass (z.B. Gemeindefest, Kommu-nion) 12 (1,9 %) 9 (2,2 %) Sonstiges 133 (20,6 %) 115 (28,5 %)
Wie bereits im Rahmen der Tatsituation, konnten auch für die Tatörtlichkeit teilweise unterschiedli-che Ergebnisse für die Untersuchungsgruppen festgestellt werden (vgl. Tab. 3.47). Es dominierte die Privatwohnung als Tatörtlichkeit, in der 43,3 Prozent aller Betroffenen der katholischen Kirche und 27,5 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe missbraucht wurden. Hierdurch konnte das Er-gebnis aus Tabelle 3.46, die das private Treffen als häufigste Tatsituation zeigt, bestätigt werden. Teilweise gaben beschuldigte Kleriker den sie besuchenden Betroffenen die Möglichkeit, Alkohol zu trinken, zu rauchen, Filme zu sehen oder am Computer zu spielen, und bereiteten hierdurch die Tat-begehung vor. Die Verteilung der Tatörtlichkeiten bezüglich der weiteren Kategorien war in der Ver-gleichsgruppe ausgeglichener. Häufig waren dort die Institutionsgebäude, wie die Schule (25,1 %) und das Internat (19,4 %) sowie die dazugehörigen Räumlichkeiten wie Gemeinschaftsschlafräume (19,6 %), das Klassenzimmer (19,4 %) und das Büro des Beschuldigten (17,6 %) die Tatörtlichkeiten. Die (räumliche) Verknüpfung von institutioneller Tätigkeit und Tat stellte sich in der Vergleichsgruppe
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als enger dar. Die Anteile der weiteren Tatörtlichkeiten waren in der katholischen Kirche insgesamt niedriger. So wurden beispielsweise 12,7 Prozent der Betroffenen im Internat, 12,2 Prozent im Ge-meindegebäude, 8,8 Prozent in der Schule und 7,9 Prozent im Kirchengebäude – hier regelmäßig in der Sakristei – missbraucht. Weiterhin gab es Tatörtlichkeiten, die wie Hotelzimmer (7,8 % bzw. 1,2 %), Auto (6,7 % bzw. 6,9 %) oder Schwimmbad (4,0 % bzw. 2,2 %) nicht in direktem Zusammenhang zur Institution standen.
Tab. 3.47 Tatörtlichkeit (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Privatwohnung des Beschuldigten 279 (43,3 %) 111 (27,5 %) Internat 82 (12,7 %) 78 (19,4 %) Gemeindegebäude 79 (12,2 %) 9 (2,2 %) Schule 57 (8,8 %) 101 (25,1%) Kirchengebäude 51 (7,9 %) 7 (1,7 %) Hotelzimmer 50 (7,8 %) 5 (1,2 %) Gemeinschaftsschlafräume 45 (7,0 %) 79 (19,6 %) Privatbereich des Betroffenen (z.B. elterliche Woh-nung, Zimmer in einem Internat) 44 (6,8 %) 16 (4,0 %) Büro des Beschuldigten 43 (6,7 %) 71 (17,6 %) Auto 43 (6,7 %) 28 (6,9% ) Heim 28 (4,3 %) 11 (2,7 %) (Gemeinschafts-) Dusche 31 (4,8 %) 4 (1,0 %) Herberge/Ausflugsunterkunft 29 (4,5 %) 21 (5,2 %) Schwimmbad/Sauna 26 (4,0 %) 9 (2,2 %) Klassenzimmer 24 (3,7 %) 78 (19,4 %) Natur 24 (3,7 %) 18 (4,5 %) Zeltlager/Zelt 20 (3,1 %) 5 (1,2 %) sonstiges Institutionsgebäude 14 (2,6 %) 40 (9,9 %) Sonstige 51 (7,9 %) 51 (12,7 %)
Es wurde ferner erfasst, wie der Betroffene sich während der Tat verhielt (vgl. Tab. 3.48). Bei der Interpretation der Werte muss berücksichtigt werden, dass regelmäßig Mehrfachnennungen von Verhaltensweisen vorlagen, wenn der Betroffene zum Beispiel gegenüber einer Tathandlung passiv und gegenüber einer weiteren mit Widerstand reagierte.
Die am häufigsten festgestellte Reaktion der Betroffenen war das passive Erdulden der Tat. Die An-teile der Betroffenen der katholischen Kirche und der Vergleichsgruppe waren mit 62,6 Prozent bzw. 63,3 Prozent sehr ähnlich. Mit 30,7 Prozent (katholische Kirche) und 20,8 Prozent (Vergleichsgruppe) war das „passive Erdulden mit aktiven Elementen“ die am zweithäufigsten genannte Verhaltenswei-se. „Aktive Elemente“ können beispielsweise in dem eigenständigen Ausziehen des Betroffenen – vor allem auf Aufforderung des Beschuldigten hin – gesehen werden. Widerstand gegen die Tat leisteten 20,3 Prozent (katholische Kirche) und 15,9 Prozent (Vergleichsgruppe) der Betroffenen. Eine aktive
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Mitwirkung an der Tat konnte bei den wenigsten Betroffenen festgestellt werden. Diese war durch eine über das „passive Erdulden mit aktiven Elementen“ hinausgehende Beteiligung an der Tat ge-kennzeichnet. Lediglich 9,1 Prozent (katholische Kirche) bzw. 14,1 Prozent (Vergleichsgruppe) nah-men aktiv an der Tat teil.
Tab. 3.48 Verhalten des Betroffenen bei der Tat (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) passives Erdulden 404 (62,6 %) 255 (63,3 %) passives Erdulden mit aktiven Elementen 198 (30,7 %) 84 (20,8 %) Widerstand 131 (20,3 %) 64 (15,9 %) aktive Mitwirkung 59 (9,1 %) 57 (14,1 %)
Tabelle 3.49 bildet ab, wie sich der Beschuldigte nach der Tatbegehung gegenüber dem Betroffenen verhielt. Bezüglich des Nachtatverhaltens konnten oft keine Angaben aus den Strafakten entnommen werden, sodass die gewonnenen Erkenntnisse mit entsprechenden Einschränkungen zu interpretie-ren sind.
Zu Lasten von 60,8 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche und 74,2 Prozent der Betroffe-nen der Vergleichsgruppe setzte der Beschuldigte die Tatbegehung fort. Hierunter fielen solche Mehrfachtaten, die in einem zeitlichen Zusammenhang zueinander standen. Gegenüber 33,6 Prozent der Betroffenen der katholischen Kirche und 30,0 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe ver-hielten sich die Beschuldigten neutral, zeigten also keine Veränderung der Verhaltensweise nach der Tatbegehung. Einen ebenfalls großen Anteil nahmen die Betroffenen ein, die der Beschuldigte zur Verschwiegenheit verpflichtete. 16,0 Prozent (katholische Kirche) bzw. 10,7 Prozent (Vergleichsgrup-pe) der Betroffenen wurden dazu aufgefordert, über die Tat zu schweigen. Dies wurde beispielsweise durch Vereinbarung eines „Ehrencodex“ erreicht. Weitere Verhaltensweisen, wie die Bitte um Ver-schwiegenheit, die Betonung, dass die Tathandlungen keine Sünde darstellten, sondern „normal“ seien oder die Pflicht zur bzw. das Verbot der Beichte, waren eher selten.
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Tab. 3.49 Nachtatverhalten des Beschuldigten gegenüber dem Betroffenen (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=645) Vergleichsgruppe (n=403) Fortsetzung der Missbrauchshandlungen 392 (60,8 %) 299 (74,2 %) neutrales Verhalten 217 (33,6 %) 121 (30,0 %) Verpflichtung des Betroffenen zur Verschwiegenheit 103 (16,0 %) 43 (10,7 %) Bitte um Verschwiegenheit 28 (4,3 %) 13 (3,2 %) Drohungen 21 (3,3 %) 26 (6,5 %) Fortsetzung des bisherigen auffälligen Verhaltens in strafrechtlich nicht mehr relevanter Weise 19 (2,9 %) 17 (4,2 %) Tat sei normal/keine Sünde 14 (2,2 %) 2 (0,5 %) Pflicht zur bzw. Verbot der Beichte 13 (2,0 %) 0 (0,0 %) aufdringliche Kontaktsuche 13 (2,0 %) 3 (0,7 %) Sonstiges 40 (6,2 %) 21 (5,2 %)
Zusammenfassung 3.4.3
Insgesamt ergibt sich, dass die Ermittlungen in beiden Untersuchungsgruppen ganz überwiegend wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern nach § 176 StGB oder wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen gemäß § 174 StGB geführt wurden. In beiden Untersuchungsgruppen wurden den Beschuldigten in jeweils mehr als 90 Prozent der Verfahren zumindest auch Hands-on-Handlungen vorgeworfen. Wegen einer Tat mit Gewaltanwendung wurde in 10,7 Prozent der Verfahren gegen Beschuldigte aus der katholischen Kirche und in 13,0 Prozent der Verfahren gegen Beschuldigte der Vergleichsgruppe ermittelt. Beschuldigte und Betroffene kannten sich überwiegend vor der Tat. In beiden Untersuchungsgruppen wurden die Taten mehrheitlich planmäßig und als Teil eines länger-fristigen systematischen Vorgehens begangen. Die Tathandlungen wiesen eine breite Spannweite auf. Ein Eindringen in den Körper der Betroffenen erfolgte bei 16,3 Prozent der Betroffenen der ka-tholischen Kirche und bei 25,6 Prozent der Betroffenen der Vergleichsgruppe, ein Eindringen in den Körper des Beschuldigten bei 8,4 Prozent bzw. 12,9 Prozent. Tatfördernde Umstände waren u.a. die Amtsstellung des Beschuldigten, sein persönlicher Autoritätsanspruch und fadenscheinige Begrün-dungen der Tathandlungen. Die Tatsituationen waren vielfältig. Häufig erfolgten die Taten bei priva-ten Treffen, während des Unterrichts und im Internat oder Heim. Als Tatörtlichkeit spielte die Pri-vatwohnung des Beschuldigten eine erhebliche Rolle. Bei 43,3 Prozent der Betroffenen der katholi-schen Kirche wurde die Tat in der Privatwohnung des Beschuldigten begangen. Das Verhalten des Betroffenen bestand in beiden Untersuchungsgruppen überwiegend in einem passiven Erdulden der Tat.
Reaktionen auf die Tat 3.5
Reaktion der Strafverfolgungsbehörden 3.5.1
Untersucht wurde im Rahmen der Aktenauswertung, wie sich die Reaktion der Strafverfolgungsbe-hörden auf die Tatvorwürfe darstellte. Anhand der ausgewerteten Strafakten wurde der Gang des Strafverfahrens abgebildet. Grundsätzlich beginnt dieser mit der Einleitung eines Ermittlungsverfah-
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rens, welches voraussetzt, dass die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von Tatsachen erhalten, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Ein solcher Verdacht kann sich bei-spielsweise aus einer Strafanzeige ergeben. Nach Abschluss der Ermittlungen muss die zuständige Staatsanwaltschaft entscheiden, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, sodass Anklage erhoben oder ein Strafbefehlsantrag gestellt werden muss, wenn nicht das Verfahren aus Opportunitätsgrün-den eingestellt werden kann. Im Rahmen des Zwischenverfahrens entscheidet dann das zuständige Gericht, ob das Hauptverfahren eröffnet wird, welches durch ein Urteil beendet wird.
Bezugsgröße für die Erfassung der Reaktion der Strafverfolgungsbehörden war der Beschuldigte. Es wurden also für jeden Beschuldigten eines Strafverfahrens Angaben erhoben. Wurde ein Beschuldig-ter mehrfach strafrechtlich verfolgt, wurden entsprechend oft Angaben erfasst. Anders als im Rah-men der Darstellungen zur Person des Beschuldigten (Kapitel 3.3), wo mehrfachverfolgte Beschuldig-te lediglich einmal gezählt wurden, fand hier eine Mehrfachzählung statt. Insgesamt beziehen sich die Angaben auf 249 Strafverfolgungen im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche und 78 Strafverfolgungen, die dem institutionellen Kontext zuzuordnen sind.
Erfasst wurde zunächst, wie die Strafverfolgungsbehörden Kenntnis von der Tat erlangten. Verfah-ren, die Beschuldigte der katholischen Kirche betrafen, wurden überwiegend nach einem Hinweis an eine Strafverfolgungsbehörde auf die Tat (43,8 %) oder nach einer Strafanzeige (38,6 %) eingeleitet, (vgl. Tab. 3.50). Entscheidend für die Einordnung einer Sachverhaltsmitteilung an die Strafverfol-gungsbehörden als Hinweis oder Strafanzeige war die jeweils gewählte Bezeichnung. Ein inhaltlicher Unterschied zwischen dem Hinweis und der Strafanzeige bestand nicht. In der Vergleichsgruppe überwog mit 60,3 Prozent die Kenntniserlangung durch Strafanzeige deutlich.
Tab. 3.50 Art der Kenntniserlangung der Strafverfolgungsbehörden von der Tat
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) Hinweis 109 (43,8 %) 11 (14,1 %) Strafanzeige 96 (38,6 %) 47 (60,3 %) Pressebericht 15 (6,0 %) 2 (2,6 %) Kenntniserlangung im Rahmen eines anderen Strafverfahrens 6 (2,4 %) 2 (2,6 %) eigeninitiative Ermittlungen 3 (1,2 %) 1 (1,3 %) sonstige 1 (0,4 %) 2 (2,6 %) keine Angabe 19 (7,6 %) 13 (16,7 %) Gesamt 249 (100 %) 78 (100 %)
Sofern Anzeige erstattet bzw. ein Hinweis auf die Tat gegeben wurde, wurde ferner erfasst, durch wen dies erfolgte (vgl. Tab. 3.51). Die Angaben beziehen sich auf die insgesamt 205 (katholische Kir-che) bzw. 58 (Vergleichsgruppe) durch Strafanzeige oder Hinweis eingeleiteten Verfahren gegen ei-nen Beschuldigten. Es zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen den Untersuchungsgruppen. Während in der Vergleichsgruppe am häufigsten (37,9 %) seitens der Angehörigen der Betroffenen Strafanzeige erstattet oder ein Hinweis gegeben wurde, war dies in der katholischen Kirche nur in 11,2 Prozent dieser Verfahren der Fall. Es überwog mit 47,8 Prozent der Anteil an Verfahren, die durch die Institution - regelmäßig der Generalvikar oder Missbrauchsbeauftragte - angestoßen wur-den. Hierin kann auch die Ursache für die hohe Anzahl an Hinweisen bei den die katholische Kirche betreffenden Verfahren liegen (vgl. Tab. 3.50). Sofern die Kirche einen Tatverdacht an die Strafver-
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
182
folgungsbehörden weiterleitete, geschah dies nur selten in Gestalt einer Strafanzeige, sondern über-wiegend durch einen Hinweis. Höher ist bei den angezeigten Beschuldigungen, welche die katholi-sche Kirche betreffen, mit 17,1 Prozent der Anteil an Verfahren, die durch den Betroffenen angeregt wurden, der in der Vergleichsgruppe nur bei 10,3 Prozent liegt.
Tab. 3.51 Anzeigenerstatter bzw. Hinweisgeber
katholische Kirche (n=205) Vergleichsgruppe (n=58) Institution 98 (47,8 %) 13 (22,4 %) Betroffener 35 (17,1 %) 6 (10,3 %) Angehörige des Betroffenen 23 (11,2 %) 22 (37,9 %) Beschuldigter (Selbstanzeige) 8 (3,9 %) 1 (1,7%) sonstige 21 (10,2 %) 11 (19,0 %) keine Angabe 20 (9,8 %) 5 (8,6 %) Gesamt 205 (100 %) 58 (100 %)
Abbildung 3.11 kann das Jahr der Ersttat der Beschuldigten je Strafverfahren sowie das Jahr der Kenntniserlangung der Strafverfolgungsbehörden von der Tat entnommen werden. Die Angaben beziehen sich auf die 249 Strafverfahren gegen Beschuldigte im Verantwortungsbereich der katholi-schen Kirche sowie den jeweils ersten Tatzeitpunkt, der in dem entsprechenden Verfahren ermittelt wurde.
Es zeigten sich deutliche Unterschiede zwischen dem Jahr der Ersttat und dem Bekanntwerden der Tat. Während der überwiegende Anteil an Taten den Strafverfolgungsbehörden zwischen 2006 und 2010 bekannt wurde, lag der Schwerpunkt der in den Verfahren verfolgten Ersttaten im Zeitraum zwischen 1986 und 1990. Auffällig ist, dass bis 1955 ein annähernd paralleler Verlauf beider Reihen festgestellt werden kann. Folglich hatten die Strafverfahren bis 1955 in der Regel Ersttaten zum Ge-genstand, die in engem zeitlichem Zusammenhang den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis ge-langten. Im weiteren Verlauf entfernten sich die Reihen stark voneinander, ein Großteil der began-genen Ersttaten wurde erst wesentlich später bekannt.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
183
Abb. 3.11 Jahr der Ersttat der Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten) und Jahr der Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden von der Tat (katholische Kirche, n=249)
Tabelle 3.52 bildet die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen ab. Von den Verfahren, die sich auf Beschuldigte im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche bezogen, wurden 67,1 Prozent eingestellt. Hierunter fallen auch die Verfahren, in denen die Staatsanwalt-schaft bereits von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens absah. Demgegenüber be-lief sich der Anteil der Einstellungen in der Vergleichsgruppe lediglich auf 20,5 Prozent.
Tab. 3.52 Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) Einstellung des gesamten Verfahrens/ Absehen von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens 167 (67,1 %) 16 (20,5 %) Anklage/Strafbefehlsantrag 82 (32,9 %) 62 (79,5 %) Gesamt 249 (100 %) 78 (100 %)
Aus Tabelle 3.53 ergeben sich die Gründe für die Verfahrenseinstellung. Es überwogen deutlich die Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO (bzw. Absehen von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungs-verfahrens), die bei Fehlen eines hinreichenden Tatverdachts erfolgten. Wird nach den Gründen hier-
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Jahr der Ersttat des Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten)
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für differenziert, zeigt sich deutlich die die Verfahren der katholischen Kirche betreffende Verjäh-rungsproblematik. 46,6 Prozent aller untersuchten Verfahren wurden aufgrund der Strafverfolgungs-verjährung eingestellt. Damit entfielen 73,0 Prozent aller Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO auf die Verjährungsfälle, während diese im Rahmen der Vergleichsgruppe nur von untergeordneter Be-deutung waren. Weitere Einstellungsgründe stellten das Fehlen von Prozessvoraussetzungen, das Vorliegen eines Verfahrenshindernisses und der Tod des Beschuldigten dar, was lediglich in 12 Ver-fahren, die Beschuldigte der katholischen Kirche betrafen, relevant wurde. 9,6 Prozent bzw. 10,0 Prozent aller Verfahren der katholischen Kirche wurden eingestellt, da entweder die Schwelle zur Strafbarkeit der Handlung nicht überschritten wurde, insbesondere keine sexuelle Handlung i.S.d. § 184h StGB vorlag, der Betroffene bereits volljährig war oder sonstige Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt waren, oder aber kein hinreichender Tatnachweis erbracht werden konnte.
Tab. 3.53 Grund der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) § 170 II StPO/ 152 II StPO 159 (63,9 %) 13 (16,7 %) darunter: Verjährung 116 (46,6 %) 3 (3,8 %) tatsächliche Gründe 25 (10,0 %) 9 (11,5 %) Handlung erfüllt keinen Straftatbestand 24 (9,6 %) 4 (5,1 %) Fehlen sonstiger Prozessvoraussetzungen/ Vorliegen eines Prozesshindernisses/ Versterben des Beschuldigten 12 (4,8 %) 0 (0,0 %) § 153 a I StPO 1 (0,4 %) 3 (3,8 %) sonstige Gründe 2 (0,8 %) 1 (1,3 %)
Nach Anklageerhebung beginnt das Zwischenverfahren, welches mit der Entscheidung des Gerichts über die Eröffnung des Hauptverfahrens endet. Auch hier ist eine Einstellung des Verfahrens möglich. In diesem Verfahrensabschnitt wurden lediglich jeweils zwei Verfahren die katholische Kirche und die Vergleichsgruppe betreffend, eingestellt bzw. ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen. Folglich gelang-ten 80 der ursprünglich 249 (katholische Kirche) bzw. 60 der ursprünglich 78 (Vergleichsgruppe) ge-gen einen Beschuldigten geführten Verfahren bis in das Hauptverfahren.
Tabelle 3.54 enthält die rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungen, mit denen die Hauptverfahren abgeschlossen wurden. Nahezu ausschließlich endeten die Verfahren gegen Beschuldigte der katholi-schen Kirche, sofern diese bis zur gerichtlichen Entscheidung gelangten, mit einer Verurteilung (96,3 %, einschließlich Strafbefehle). Ebenfalls hoch ist mit 53 der 60 Verfahren (88,3 %) der Anteil in der Vergleichsgruppe. Lediglich ein Beschuldigter, der der katholischen Kirche zuzuordnen ist, wurde freigesprochen. Hingegen erfolgte in der Vergleichsgruppe ein Freispruch bezüglich insgesamt sechs Beschuldigter. Während des Hauptverfahrens wurden außerdem zwei Verfahren gegen Beschuldigte der katholischen Kirche und ein Verfahren gegen einen Beschuldigten der Vergleichsgruppe (gegen Zahlung einer Geldauflage) durch Beschluss eingestellt.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tab. 3.54 Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren (Mehrfachnen-nungen)
katholische Kirche (n=80) Vergleichsgruppe (n=60) Einstellung des Verfahrens 2 (2,5 %) 1 (1,7 %) Freispruch 1 (1,3 %) 6 (10,0 %) Verurteilung 77 (96,3 %) 53 (88,3 %)
Abbildung 3.12 enthält eine zusammenfassende Darstellung des Verlaufs der Strafverfahren. Verdeutlicht wird hierdurch insbesondere die im Unterschied zur Vergleichsgruppe bei den Verfahren der katholischen Kirche große Differenz zwischen registrierten Beschuldigungen und Verurteilungen. Von den Beschuldigungen gegen Kleriker führten lediglich 30,9 Prozent zu einer Verurteilung. In der Vergleichsgruppe betrug die Verurteilungsrate 67,9 Prozent. Der Unterschied war insbesondere auf die zahlreichen Einstellungen wegen Verjährung bei den gegen Kleriker gerichteten Verfahren zurückzuführen.
Abb. 3.12 Verlauf der Strafverfolgung (katholische Kirche/Vergleichsgruppe)
Sofern das Verfahren mit einer Verurteilung abgeschlossen wurde, wurde erfasst, mit welcher Sank-tion der Beschuldigte belegt wurde. Bezugsgröße sind die 77 (katholische Kirche) bzw. 53 (Ver-gleichsgruppe) Verfahren, die mit einer Verurteilung beendet wurden. In beiden Untersuchungs-gruppen dominierte mit Anteilen von 51,9 Prozent (katholische Kirche) bzw. 45,3 Prozent (Ver-gleichsgruppe) die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung (vgl. Tab. 3.55). Auch die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe stellte mit Anteilen von 26,0 Prozent (katholische Kirche) bzw. 43,4 Prozent (Vergleichsgruppe) eine häufig verhängte Sanktion dar. Gleiches galt im Rahmen der katholischen Kirche für die Geldstrafe, mit der 18,2 Prozent der Verurteilten belegt wurden. Hinge-gen erhielten lediglich 7,5 Prozent der Verurteilten der Vergleichsgruppe eine Geldstrafe. Die durch-schnittliche Dauer der verhängten Freiheitsstrafe, inklusive der zur Bewährung ausgesetzten Frei-heitsstrafen, lag in der katholischen Kirche bei 28,1 Monaten3 und in der Vergleichsgruppe bei 32,0
3 Die Zahl bezieht sich lediglich auf 57 der 60 verhängten Freiheitsstrafen, bezüglich derer die Dauer der ver-hängten Strafe bekannt ist.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Monaten. Insgesamt waren die Sanktionen beider Untersuchungsgruppen angesichts der großen Anzahl der wegen Verjährung eingestellten Verfahren betreffend die Beschuldigten der katholischen Kirche nur schwer vergleichbar. Dennoch konnten ähnliche Tendenzen, wie das deutliche Dominieren der Freiheitsstrafe als Sanktion, festgestellt werden.
Tab. 3.55 Inhalt der rechtskräftigen Verurteilung
katholische Kirche (n=77) Vergleichsgruppe (n=53) Verwarnung mit Strafvorbehalt 0 (0,0 %) 1 (1,9 %) Geldstrafe 14 (18,2 %) 4 (7,5 %) Freiheitsstrafe mit Bewährung 20 (26,0 %) 23 (43,4 %) Freiheitsstrafe ohne Bewährung 40 (51,9 %) 24 (45,3 %) Maßregel der Besserung und Sicherung 2 (2,6 %) 1 (1,9%) keine Angabe 1 (1,3 %) 0 (0,0 %) Gesamt 77 (100 %) 53 (100 %)
Reaktion der Institutionen auf die Tat 3.5.2
Untersucht wurde im Rahmen der Aktenauswertung außerdem, wie sich die institutionelle Reaktion auf die Tat darstellte. Die untersuchten Institutionen waren nur solche Institutionen, denen der Be-schuldigte zum Tatzeitpunkt angehörte. Erfasst wurde insbesondere, welche Maßnahmen gegenüber dem Beschuldigten ergriffen wurden und welche Reaktionen gegenüber den Betroffenen erfolgten. Bezugspunkt der Reaktionenbögen (Bögen F und G, die die Reaktionen der Kirche bzw. der Ver-gleichsinstitutionen beinhalteten) waren die Beschuldigten, sodass für jeden Beschuldigten des Ver-fahrens jeweils ein Reaktionenbogen ausgefüllt wurde. Für die Mehrfachverfolgten (solche Beschul-digte, gegen die mehrere Strafverfahren eingeleitet wurden) wurden entsprechend viele Reaktio-nenbögen erstellt, da die Reaktion der Institution auf den Tatvorwurf des gegenständlichen Verfah-rens untersucht werden sollte. Folglich wurden in die Auswertung entsprechend der Anzahl der Be-schuldigten (mit Mehrfachverfolgten) 249 Reaktionen der katholischen Kirche einbezogen (vgl. Tab. 3.56). Da in der Vergleichsgruppe zwei Beschuldigte wegen der Begehung von Taten in jeweils zwei verschiedenen Institutionen verfolgt wurden, wurde für jede dieser Institutionen ein Reaktionenbo-gen ausgefüllt, sodass die Zahl der Reaktionenbögen die Anzahl der Beschuldigten überstieg. Eine weitere Besonderheit stellten die Verfahren dar, die der katholischen Kirche zuzuordnende Beschul-digte zum Gegenstand hatten, bei denen jedoch nicht nur die Kirche, sondern auch eine sonstige (Tat-) Institution eine Reaktion vorgenommen hatte. Ein solcher Fall lag beispielsweise vor, wenn ein katholischer Priester neben seiner Tätigkeit als Pfarrer Religionsunterricht an einer staatlichen Schule erteilte und in diesem Rahmen Schüler missbrauchte. In die Auswertung gingen in solchen Fällen lediglich die Angaben zur Reaktion der Kirche ein.
Aufgrund der nicht typischerweise in den Strafakten enthaltenen Informationen zu den Reaktionen der Institutionen konnten nicht immer entsprechende Angaben erhoben werden. Es war daher eine hohe Anzahl an fehlenden Angaben zu verzeichnen.
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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Tab. 3.56 Anzahl der Reaktionenbögen und Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten)
Reaktionenbögen Beschuldigte (mit Mehrfachverfolgten) katholische Kirche 249 249 Vergleichsgruppe 80 78
Es wurde zunächst erhoben, wann die Institution Kenntnis von der Tat erhielt. Abbildung 3.13 ist das Jahr der Kenntnisnahme der katholischen Kirche zu entnehmen. Abgebildet wurde außerdem das Jahr der Kenntnisnahme der Strafverfolgungsbehörden sowie das Jahr der Ersttat der Beschuldigten. Zu berücksichtigen ist, dass hierdurch lediglich der aus der Strafakte ersichtliche Zeitpunkt der Erst-kenntnis der katholischen Kirche abgebildet wurde. Es ist möglich, dass die Erstkenntnis bereits frü-her vorlag, ohne dass der Strafakte ein Hinweis hierauf zu entnehmen war. Folglich sind die erfassten Zeitpunkte als spätester Zeitpunkt der Kenntnisnahme zu verstehen. Einschränkend ist weiterhin zu beachten, dass die Angaben für die Ersttat des Beschuldigten und die Kenntnisnahme der Strafver-folgungsbehörden nahezu vollständig vorlagen, während bezüglich 30 Beschuldigter das Jahr der Kenntniserlangung der katholischen Kirche nicht erhoben werden konnte und diese damit nicht in der Abbildung enthalten sind.
Abb. 3.13 Jahr der Ersttat der Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten) und Jahr der Kenntnis der katholischen Kirche und der Strafverfolgungsbehörden von der Tat (n=249)
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Jahr der Ersttat des Beschuldigten (je Strafverfahren)
Jahr der Kenntnis der katholischen Kirche von der Tat
Jahr der Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden von der Tat
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Es zeigte sich bis 1955 ein ähnlicher Verlauf der drei Datenreihen. Der Zeitpunkt der Ersttat und die Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden sowie der katholischen Kirche lagen nah beieinander. Im folgenden Verlauf stiegen die Ersttaten bis 1990 insgesamt an, während nur selten eine Kenntniser-langung seitens der katholischen Kirche und den Strafverfolgungsbehörden zu verzeichnen war. Je-doch erlangte die katholische Kirche bis 2005 konstant Kenntnis von mehr Taten als die Strafverfol-gungsbehörden. Angesichts der beschriebenen Datenprobleme muss davon ausgegangen werden, dass die tatsächliche Differenz größer ausfällt. Der Höhepunkt der Kenntnisnahme seitens der katho-lischen Kirche wurde zwischen 2006 und 2010 erreicht. 41,1 Prozent der der Kirche bekannt gewor-denen Vorwürfe entfallen auf diesen Zeitraum.
Tabelle 3.57 sind die Reaktionen der Institutionen gegenüber den Betroffenen zu entnehmen. Die seitens der katholischen Kirche am häufigsten zu verzeichnende Reaktion war mit 30,5 Prozent das Gesprächsangebot. Weitere Maßnahmen wurden hingegen nur selten ergriffen. Die Feststellung, dass seitens der katholischen Kirche keine Maßnahmen ergriffen wurden, konnte bezüglich der Be-troffenen von 22,9 Prozent der Beschuldigten getroffen werden. Bei den Vergleichsinstitutionen ergab sich ein abweichendes Bild. Reaktionen wie das Gesprächsangebot oder die Entschuldigung erfolgten nur selten (7,5 % bzw. 2,5 %), während zu 43,6 Prozent keine Maßnahmen ergriffen wur-den. Bei der Interpretation ist zu berücksichtigen, dass ein hoher Anteil an fehlenden Angaben vor-lag.
Tab. 3.57 Reaktion der Institution gegenüber dem Betroffenen (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) Gesprächsangebot 76 (30,5 %) 6 (7,7 %) Entschuldigung 21 (8,4 %) 2 (2,6 %) materielle Entschädigung 17 (6,8 %) 0 (0,0 %) Finanzierung einer Therapie 11 (4,4 %) 0 (0,0 %) seelsorgerisches Angebot 7 (2,8 %) 4 (5,1 %) sonstige 18 (7,2 %) 2 (2,6 %) keine Maßnahmen 57 (22,9 %) 34 (43,6 %) keine Maßnahmen (Betroffener verstorben/ nicht ermittelbar) 5 (2,0 %) 0 (0,0 %) keine Angabe 100 (40,2 %) 34 (43,6 %)
Tabelle 3.58 enthält die Reaktion gegenüber dem Beschuldigten. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass den Strafakten nicht immer entsprechende Angaben entnommen werden konnten. In Hinblick auf 50,6 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche konnte festgestellt werden, dass ein Ge-spräch mit diesem durch einen Kirchenvertreter stattgefunden hat, das die Konfrontation mit dem Tatvorwurf zum Inhalt hatte. Ein solches Gespräch wurde mit 37,2 Prozent der Beschuldigten der Vergleichsgruppe geführt. Eine weitere häufig vorzufindende Reaktion war die Suspension oder Frei-stellung, die gegenüber 34,9 Prozent (katholische Kirche) bzw. 46,2 Prozent (Vergleichsgruppe) der Beschuldigten verhängt wurde. Erfasst wurde hierbei nicht nur die auf den Tatvorwurf unmittelbar folgende Reaktion, sondern auch eine spätere Suspension oder Freistellung, sofern diese auf dem gegenständlichen Vorwurf beruhte. 62,1 Prozent aller Suspensionen oder Freistellungen erfolgten in dem Jahr, in dem die katholische Kirche Kenntnis vom Tatvorwurf erhielt. 28,2 Prozent wurden min-destens ein Jahr später verhängt. Eine weitere, in der katholischen Kirche häufig erfolgte Reaktion
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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war die Versetzung, die 24,1 Prozent der Beschuldigten betraf. Es wurden jedoch lediglich 21 der 60 versetzten Beschuldigten der katholischen Kirche an eine Stelle ohne Kontakt zu Kindern oder Ju-gendlichen versetzt. Ebenfalls bezüglich 21 Beschuldigten der katholischen Kirche (8,4 %) fand eine Wiedereinsetzung/ ein Belassen in einer Position mit Kontakt zu Kindern statt. Als Wiedereinsetzun-gen wurden solche Vorgänge subsumiert, in denen der Beschuldigte beispielsweise zunächst suspen-diert oder versetzt wurde und später in eine entsprechende Position zurückkehren durfte. Außerdem konnten weitere Reaktionen der katholischen Kirche festgestellt werden, die jedoch, wie beispiels-weise die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand mit 6,8 Prozent oder die Entlassung aus dem Kleri-kerstand mit 4,0 Prozent, seltener zu verzeichnen waren.
Tab. 3.58 Reaktion gegenüber dem Beschuldigten (Mehrfachnennungen)
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) Gespräch 126 (50,6 %) 29 (37,2%) Suspension/Freistellung 87 (34,9 %) 36 (46,2%) Versetzung 60 (24,1 %) 4 (5,1 %) darunter: an Stelle ohne Kontakt zu Kindern 21 (8,4 %) 1 (1,3 %) Wiedereinsetzung/Belassen in Position mit Kontakt zu Kindern 21 (8,4 %) 0 (0,0%) Einschränkung der Amtsausübung: keine Tätigkeit mit Kontakt zu Kindern 17 (6,8 %) 0 (0,0 %) vorzeitige Versetzung in den Ruhestand 17 (6,8 %) 2 (2,6%) psychiatrische/psychologische Begutachtung 16 (6,4 %) 1 (1,3 %) Reaktion erledigt (bspw. Tod des Beschuldigten) 13 (4,2 %) 2 (2,6%) Amtsenthebung 10 (4,0 %) 7 (9,0 %) Entlassung aus dem Klerikerstand 10 (4,0 %) Anregen eigeninitiativer Maßnahmen (Selbstanzeige, Antrag auf Amtsenthebung u.ä.) 9 (3,6 %) 5 (6,4 %) Therapieauflage 8 (3,2 %) 0 (0,0 %) Zelebrationsverbot 7 (2,8 %) 0 (0,0 %) Kündigung 0 (0,0 %) 16 (20,5 %) Hausverbot 0 (0,0 %) 5 (6,4 %) sonstige 71 (28,5 %) 31 (39,7 %) keine Angabe 65 (26,1 %) 17 (21,8 %)
Ferner wurde erhoben, ob eine Verdeckung der Tat durch die Institution stattfand. Der Begriff der Verdeckung wurde dabei weit verstanden, sodass auch passive Reaktionen, wie die bewusste Nicht-einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, als solche eingestuft wurden. Bezüglich 22,5 Prozent (katholische Kirche) bzw. 38,5 Prozent (Vergleichsgruppe) der Beschuldigten fand keine Verdeckung der vorgeworfenen Taten statt (vgl. Tab. 3.59). In diesen Fällen lag eine zeitnahe Reaktion der Institu-tion, beispielsweise in Form der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden, vor. Hingegen konnte bezüglich 19,7 Prozent (katholische Kirche) bzw. 3,8 Prozent (Vergleichsgruppe) eine Verdeckung festgestellt werden. Damit lag der Anteil in der katholischen Kirche über dem der Vergleichsgruppe. Eine Verdeckung erfolgte in der katholischen Kirche in Hinblick auf 14,9 Prozent der Beschuldigten
Teilprojekt 3 - Institutionenvergleich (Strafaktenanalyse)
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dadurch, dass die Strafverfolgungsbehörden oder interne höhere Instanzen trotz sicherer Kenntnis von der Tat bewusst nicht eingeschaltet wurden und lediglich eine interne Reaktion erfolgte. Eine ähnliche Fallgruppe stellt das passive Verhalten trotz sicherem Wissen (7,6 %) dar, welches dann angenommen wurde, wenn die katholische Kirche trotz positiver Kenntnis von der Tat in keiner Wei-se reagierte, also auch keine interne Reaktion festgestellt werden konnte. Bezüglich der Vorwürfe gegenüber 2,8 Prozent der Beschuldigten war der Strafakte zu entnehmen, dass eine Verschwiegen-heitsvereinbarung mit den Betroffenen bzw. deren Eltern geschlossen wurde. Zu beachten ist wiede-rum der hohe Anteil an fehlenden Angaben.
Tab. 3.59 Verdeckung der Tat durch die Institution
katholische Kirche (n=249) Vergleichsgruppe (n=78) keine Verdeckung 56 (22,5 %) 30 (38,5 %) Verdeckung; darunter: 49 (19,7 %) 3 (3,8 %) Bewusstes Ablehnen der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden oder höherer Instanzen 37 (14,9 %) 2 (2,6 %) passives Verhalten trotz sicherem Wissen 19 (7,6 %) 0 (0,0 %) Verschwiegenheitsvereinbarung/ Aufforderung zum Schweigen 7 (2,8 %) 1 (1,3 %) keine Angabe 144 (57,8 %) 45 (57,7 %) Gesamt 249 (100 %) 78 (100 %)
Zusammenfassung 3.5.3
Die Reaktion der Strafverfolgungsbehörden auf die Tatvorwürfe gegen die Kleriker war dadurch ge-kennzeichnet, dass 67,1 Prozent der Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Demgegenüber betrug die staatsanwaltschaftliche Einstellungsrate in der Vergleichsgruppe nur 20,5 Prozent. Die hohe Zahl der Einstellungen in den Verfahren gegen die Kleriker ist vor allem auf zahlrei-che Einstellungen wegen Verjährung zurückzuführen. 46,6 Prozent der Verfahren stellte die Staats-anwaltschaft wegen Verjährung ein. In der Vergleichsgruppe war dies nur bei 3,8 Prozent der Verfah-ren der Fall. Entsprechend betrug die Verurteilungsrate bei den Klerikern nur 30,9 Prozent, während sie sich in der Vergleichsgruppe auf 67,9 Prozent belief.
Als Reaktion der katholischen Kirche gegenüber den Betroffenen konnte in 30,5 Prozent der Verfah-ren ein Gesprächsangebot festgestellt werden. In der Vergleichsgruppe war dies nur in 7,7 Prozent der Verfahren der Fall. Sonstige Reaktionen gegenüber den Betroffenen konnten den Strafakten nur in wenigen Fällen entnommen werden. Die häufigsten Reaktionen der katholischen Kirche gegenüber den Beschuldigten waren nach den in den Strafakten enthaltenen Informationen Gespräche (50,6 %), Suspension/Freistellung (34,9 %) und Versetzung (24,1 %). Die entsprechenden Anteile in der Ver-gleichsgruppe waren 37,2 Prozent, 46,2 Prozent und 5,1 Prozent. Eine Verdeckung der Tat (ein-schließlich eines bewusst passiven Verhaltens) durch die katholische Kirche war den Strafakten in 19,7 Prozent der Verfahren zu entnehmen, in der Vergleichsgruppe war dies in 3,8 Prozent der Ver-fahren der Fall.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
191
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher 4Präventionsarbeit
Harald Dreßing, Hans Joachim Salize, Elke Voß, Andreas Hoell
Methodik 4.1
Präventionsaspekte und Merkmale der Präventionsarbeit der katholischen Kirche wurden sowohl im Rahmen des Teilprojektes 1 als auch im Rahmen des Teilprojektes 4 untersucht. In Teilprojekt 1 wur-de im entsprechenden Fragebogen auch die Präventionsarbeit der Diözesen adressiert. Die An-sprechpartner für den Fragebogen in Teilprojekt 1 waren die Generalvikare der 27 Diözesen. Der Stichtag für die Beantwortung war der 31.12.2014. Alle Angaben in diesem Fragebogen bezogen sich demnach auf den Zeitraum vor dem Stichtag. In Teilprojekt 4 wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Fragebogen an die Präventionsbeauftragten der Diözesen verschickt, und es folgten mehre-re Diskussionsrunden mit den Präventionsbeauftragten, die vor allem die Praxis der Präventionsar-beit in den Diözesen zum Inhalt hatten.
Dadurch ergaben sich hinsichtlich der Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den Diözesen zwei unterschiedliche Perspektiven: die der diözesanen Leitung, die stärker die strukturel-len und administrativen Aspekte der Präventionsarbeit wiedergab, und die der Präventionsbeauftrag-ten, die sich vor allem auf Aspekte der Umsetzung der Präventionskonzepte und der praktischen Arbeit vor Ort bezogen.
In Teilprojekt 1 wurden folgende Aspekte der Prävention mittels Fragebogen erhoben:
 Stellenkontingente der Präventionsbeauftragten (Arbeitsumfang in Wochenstunden),
 Anzahl und fachliche Qualifikation der Präventionsfachkräfte,
 Einbezug von Betroffenen in die Präventionsarbeit
 Zielgruppen der Präventionsarbeit,
 Anzahl der bis Ende 2014 in der Prävention geschulten Teilnehmer, differenziert nach Priestern, Diakonen, Erziehern, Lehrern, Ehrenamtlichen und anderen,
 zeitlicher Umfang der spezifischen Schulungen,
 Etablierung von Auffrischungskursen,
 konkrete Aktivitäten der Präventionsbeauftragten im Zeitraum von 2012 bis 2014,
 strukturelle Einbindung der Präventionsbeauftragten in die curriculare Ausbildung von Priestern und Diakonen,
 Evaluation der Präventionsarbeit,
 Zusammenarbeit der Präventionsbeauftragten mit den sog. Missbrauchsbeauftragten („Ansprechpersonen für Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst“).
Die Erhebung von Präventionsaspekten in Teilprojekt 4 adressierte die Präventionsbeauftragten der Diözesen. Ihnen wurde ein eigens entwickelter Präventionsfragebogen vorgelegt. Die Fragebögen wurden Anfang August 2016 an die Präventionsbeauftragten aller Diözesen verschickt. Die ausgefüll-ten Fragebögen wurden anonymisiert an die Forschungsgruppe des Teilprojektes zur Auswertung zurück gesendet. Stichtag für die Rücksendung war der 09.12.2016. Es gingen 27 Fragebögen ein. Bei einer Diskussionsrunde mit den Präventionsbeauftragten wurde verifiziert, dass alle Diözesen in der Befragung repräsentiert waren.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
192
Der Präventionsfragebogen beschäftigte sich sowohl mit etablierten Strukturen und Ressourcen der präventiven Arbeit als auch mit ihren hemmenden und förderlichen Faktoren. Zusätzlich wurde in Freitextform die subjektive Sichtweise der Präventionsbeauftragten hinsichtlich ihrer Präventionsar-beit erfragt. Ziel dieses Erhebungsbogens war es abzubilden, auf welchem Stand sich die Präventi-onsarbeit der Diözesen bis Ende des Jahres 2016 aus Sicht der Präventionsbeauftragten befand. In den 27 Diözesen waren zum Untersuchungszeitpunkt 32 Personen als Präventionsbeauftragte be-schäftigt. Zur Validierung und Interpretation von Antworten auf offene Fragen aus dem Fragebogen fanden ein Treffen im November 2017 mit Repräsentanten des Forschungsprojektes und den Präven-tionsbeauftragten der Diözesen in Köln sowie weitere Diskussionsrunden statt.
Ergebnisse der Befragung der Diözesanleitungen 4.2
Im Folgenden werden zunächst die Ergebnisse zur Präventionsarbeit aus dem Fragebogen aus Teil-projekt 1 dargestellt und im Anschluss daran die Ergebnisse aus dem Fragebogen aus Teilprojekt 4 sowie darüber hinausgehende Rückmeldungen von Präventionsbeauftragten der Diözesen.
Stellenkontingente von Präventionsbeauftragten und Zahl der Präven-4.2.1tionsfachkräfte in den Diözesen
Gemäß der „Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und erwach-senen Schutzbefohlenen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ sind in allen Diözesen diöze-sane Koordinationsstellen zur Unterstützung, Vernetzung und Steuerung der diözesanen Präventi-onsarbeit einzurichten (DBK, 2013b, S.5). Die hierfür in den Diözesen vorgehaltenen Stellenkontin-gente (Wochenarbeitszeit) variierten stark zwischen den Diözesen (vgl. Tab. 4.1). Ein Fünftel der Diö-zesen hielt kein festes Stellenkontingent für diese Tätigkeit vor, einige wenige Diözesen hatten dage-gen mehrere Vollzeitstellen eingerichtet. Die Mehrzahl der Diözesen hatte für die Tätigkeit des Prä-ventionsbeauftragten ein festes Stellenkontingent vorgesehen. Über alle Diözesen hinweg betrug die mittlere wöchentliche Stundenzahl für die Koordination der diözesanen Präventionsarbeit 26,4 Stun-den (Std.abw. = 12,5). Das entspricht etwa zwei Drittel einer Vollzeitstelle.
Die „Rahmenordnung Prävention“ sieht weiterhin vor, dass für jede Einrichtung und für jeden Ver-band der Diözese eine in Präventionsfragen geschulte Person („Präventionsfachkraft“), zur Verfügung stehen muss (DBK, 2013b, S.4). Auch die Zahl dieser Präventionsfachkräfte variierte zwischen den Diözesen stark (vgl. Tab. 4.1). In zwölf Diözesen (44,4 %) gab es Ende des Jahres 2014 noch keine geschulten Präventionsfachkräfte. In anderen Diözesen bewegte sich die Zahl im niedrigen zweistelli-gen Bereich. In zwei Diözesen gab es mehr als 100 Präventionsfachkräfte. Zu berücksichtigen ist, dass die Diözesen in ihrer Größe stark variieren (z.B. hinsichtlich der Gesamtfläche oder der Anzahl an Katholiken). Dennoch ergibt sich auch unter Zugrundelegung der unterschiedlichen Zahl der Mitglie-der der katholischen Kirche in den Diözesen eine breite Streuung, die zwischen Null und 26,6 Präven-tionsfachkräften pro 100.000 Mitglieder schwankt. Bezogen auf alle Diözesen Deutschlands waren Ende 2014 im Durchschnitt 3,7 Präventionsfachkräfte pro 100.000 Gemeindemitglieder geschult.
Die Qualifikation der Präventionsfachkräfte variierte stark. Es gab bis Ende 2014 wahrscheinlich keine verbindlichen Regelungen für Umfang und Inhalt der Qualifikationsmaßnahmen. Die Angaben zu den Qualifizierungsvoraussetzungen reichen von klar strukturierten Ausbildungsgängen (z.B. Schulung an vier Tagen à sieben Stunden) bis hin zu Angaben wie z.B. „große Erfahrung im Umgang mit Minder-jährigen“. Insgesamt waren die Angaben zu den Qualifizierungsmaßnahmen von Präventionsfach-kräften sehr weich formuliert und lassen keine theoriegeleiteten Konzepte erkennen.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
193
Tab. 4.1 Stellenkontingente Präventionsbeauftragte und Präventionsfachkräfte
Anzahl
Anteil
Stellenkontingent Präventionsbeauftragte kein oder kein definiertes Stundenkontingent 6 22,2 % bis 20 Wochenstunden (max. 0,5 Stelle) 10 37,0 % 21 bis 30 Wochenstunden (max. 0,75 Stelle) 1 3,7 % 31 bis 40 Wochenstunden (max. 1,0 Stelle) 8 29,7 % mehr als 40 Wochenstunden 2 7,4 % Geschulte Präventionsfachkräfte in der Diözese keine 12 44,5 % bis 25 Präventionsfachkräfte 10 37,0 % 26 bis 50 Präventionsfachkräfte 1 3,7 % 51 bis 75 Präventionsfachkräfte 2 7,4 % über75 Präventionsfachkräfte 2 7,4 %
Stellenkontingente von Präventionsbeauftragten und Zahl der Präventionsfachkräfte in den Diöze-sen - Diskussion
Ein wesentliches Ergebnis der vorliegenden Untersuchung ist, dass es zwar eine einheitliche Rah-menordnung für die Präventionsarbeit gibt, die für alle 27 Diözesen Gültigkeit hat, dass deren Um-setzung aber bis 2014 sehr heterogen erfolgt war. Insoweit kann nicht von einer einheitlichen Prä-ventionsarbeit der katholischen Kirche in Deutschland gesprochen werden, sondern es muss von unterschiedlichen Ansätzen ausgegangen werden.
Wenn man das Stellenkontingent der Präventionsbeauftragten als Strukturmerkmal für den Stellen-wert versteht, der der Präventionsarbeit von den diözesanen Leitungen zugeschrieben wird, so diffe-rierte dieser Stellenwert zwischen den einzelnen Diözesen erheblich. Einzelne Diözesen hielten für die Präventionsarbeit mehrere Mitarbeiter vor, es gab aber auch Diözesen, die für diese Arbeit keine feste Stelle eingerichtet hatten. Das durchschnittlich für die Arbeit der Präventionsbeauftragten über alle Diözesen hinweg zur Verfügung stehende Stundenkontingent lag bei circa zwei Drittel einer Voll-zeitstelle.
Es gibt keine vergleichbar große Institution in Deutschland, die flächendeckend ähnliche personelle Ressourcen für die Präventionsarbeit vorhält. Insoweit ist eine Bewertung der beschriebenen Res-sourcen anhand eines Vergleiches mit anderen, nicht-kirchlichen Institutionen nicht möglich. Grund-sätzlich erscheint die Einrichtung fester Planstellen für die Präventionsarbeit in größeren Institutio-nen als sinnvoll. Die Frage, ob das durchschnittlich in den Diözesen zur Verfügung stehende Stunden-kontingent ausreicht, wurde im Rahmen der Befragung in Teilprojekt 4 (die sich auf den Stand der Präventionsarbeit am Jahresende 2016 bezog) von rund der Hälfte der Präventionsbeauftragten ver-neint.
Im Zuge einer bisher nicht erreichten einheitlichen Umsetzung der Rahmenordnung Prävention in allen Diözesen ist die Angleichung der ausgesprochen unterschiedlichen Ausbildungs- und Anforde-rungsprofile der Präventionsfachkräfte notwendig. Dies beinhaltet auch die Entwicklung verbindli-
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
194
cher Ausbildungsmodule. Dabei könnte z.B. auch auf themenspezifische internetbasierte Programme wie „E-Learning“ zurückgegriffen werden, die sich in vielen Präventionskontexten als effektiv erwie-sen haben, wobei im vorliegenden Falle eine Spezifizierung auf die Berufsgruppe der Kleriker unab-dingbar erscheint (Hoffmann et al., 2013).
Partizipation Betroffener an der Prävention sexuellen Missbrauchs in 4.2.2den Diözesen
Nach dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) der Bundesregierung ist in vorliegendem Problemfeld die Beteiligung von Betroffenen generell geboten (UBSKM, 2011, S.21). Dieses Prinzip gilt auch für die Prävention des sexuellen Missbrauchs von Min-derjährigen in der katholischen Kirche. Partizipative Ansätze erscheinen bei der Präventionsarbeit unabdingbar.
Wie Tabelle 4.2 zeigt, wurde bis 2014 lediglich in vier Diözesen Betroffenen die Möglichkeit einge-räumt, sich an der Präventionsarbeit zu beteiligen. Neunzehn Diözesen verneinten einen Einbezug Betroffener, während vier Diözesen entsprechende Wünsche von Betroffenen zur Mitarbeit in der Präventionsarbeit sogar dezidiert abschlägig beschieden hatten.
Tab. 4.2 Partizipation Betroffener in der Präventionsarbeit
Anzahl
Anteil Einbezug Betroffener in Präventionsarbeit in den 27 Diözesen ja 4 14,8 % nein 23 85,2 % Abschlägig beantworteter Wunsch Betroffener zur Mitarbeit ja 4 14,8 % nein 18 66,7 % unbekannt 5 18,5 %
Partizipation Betroffener an der Prävention sexuellen Missbrauchs in den Diözesen - Diskussion
Präventionsarbeit sollte grundsätzlich partizipativ sein, das heißt auch Betroffene sollten miteinbezo-gen werden (Kenny & Wurtele, 2012; Rassenhofer et al., 2013; Enders, 2012). Dieser Ansatz wurde bis Ende 2014 allerdings nur in vier Diözesen umgesetzt. Hier ergibt sich ein deutlicher Handlungsbe-darf, zumal der partizipative Ansatz in der „Rahmenordnung Prävention“ dezidiert gefordert wird (DBK, 2013b, S.3).
Zielgruppen der Präventionsarbeit, zeitlicher Umfang der Präventions-4.2.3schulungen
Die Zielgruppen der Präventionsarbeit unterschieden sich zwischen den einzelnen Diözesen. Bis Ende 2014 hatten nicht in allen, sondern nur in einigen Diözesen alle aktiven Kleriker an Präventionsschu-lungen hinsichtlich der Thematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger teilgenommen. Einige
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
195
Diözesen hatten nicht nur aktive Kleriker geschult, sondern auch Kleriker, die sich bereits im Ruhe-stand befanden. Allerdings fanden sich auch Diözesen, in denen Kleriker bis zum Ende des Jahres 2014 noch gar nicht oder nur in sehr geringem Umfang in die Präventionsschulungen einbezogen worden waren. Die Angaben zur exakten Anzahl geschulter Kleriker pro Diözese waren in den Frage-bögen aus Teilprojekt 1 und Teilprojekt 4 entweder unvollständig oder so divergent, dass exakte Zah-len hier nicht dargestellt werden können.
Weitere Zielgruppen der Präventionsschulungen in den Diözesen waren u. a. Erzieher, Lehrer, pasto-rale Mitarbeiter, Mitarbeiter in sozialen und anderen Einrichtungen der Kirche sowie Ehrenamtliche. Auch hier waren die Häufigkeitsangaben zum jeweiligen Einbezug dieser Zielgruppen in die Präventi-onsschulungen in den Fragebögen aus Teilprojekt 1 und Teilprojekt 4 unvollständig und divergierend, sodass auch auf deren Darstellung verzichtet wird.
Äußerst heterogen stellte sich auch der zeitliche Umfang der diözesanen Präventionsschulungen dar. Angaben zur Dauer der Präventionsschulungen von Klerikern und nicht-klerikalen Mitarbeitern der diözesanen Einrichtungen reichten von einmaligen dreistündigen Modulen bis hin zu mehrtägigen Intensivschulungen. Die Mehrzahl der Diözesen bot Präventionsschulungen für beide o.g. Zielgrup-pen an, deren zeitlicher Umfang durchschnittlich ein bis zwei Tage betrug. Auch der zeitliche Umfang von Präventionsschulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter variierte sowohl zwischen den Diözesen als auch innerhalb der Diözesen stark, je nachdem welchen Tätigkeiten die ehrenamtlichen Mitarbei-ter nachgingen und wie intensiv ihr Kontakt zu Kindern und Jugendlichen war. Bis Ende 2014 wurden in acht Diözesen Auffrischungskurse zur Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch-geführt.
Zielgruppen der Präventionsarbeit, zeitlicher Umfang der Präventionsschulungen - Diskussion
Die Initiative zur flächendeckenden Implementierung von Präventionsprogrammen war eine Folge der Aufdeckung von Missbrauchsfällen, die durch Kleriker der katholischen Kirche begangen wurden. Insoweit wäre zu erwarten, dass sich Präventionsarbeit zunächst und vorrangig an diese Zielgruppe richtet. Es ist bemerkenswert, dass 2014 noch nicht alle Kleriker in den Diözesen entsprechend ge-schult waren. Exakte Angaben zur Zahl der klerikalen und nicht-klerikalen haupt- und ehrenamtlichen Teilnehmer an den internen Präventionsschulungen in den einzelnen Diözesen liegen nur mangelhaft vor. Die Antworten in den Fragebögen der Teilprojekte 1 und 4 ergaben keine wissenschaftlich be-lastbaren Zahlen. Es besteht somit dringender Handlungsbedarf hinsichtlich einer exakten und ein-heitlichen Dokumentation, und es besteht Handlungsbedarf bezüglich der flächendeckenden Schu-lung speziell der Gruppe der Kleriker.
Die strukturelle und inhaltliche Varianz hinsichtlich der Präventionsarbeit über die Diözesen hinweg spiegelt sich auch in dem sehr unterschiedlichen zeitlichen Umfang der angebotenen Präventions-schulungen wider. Eine Vereinheitlichung wäre hier sinnvoll. Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger kann sich nicht in der Absolvierung einzelner Module und gegebenenfalls deren Wie-derholung erschöpfen. Sowohl hinsichtlich der Kleriker als auch hinsichtlich aller anderen Personen, die einen intensiven Umgang mit Kindern und Jugendlichen haben, erscheint eine fortwährende, verpflichtende Beschäftigung mit der Thematik geboten.
Es ist bemerkenswert, dass bis 2014 nur acht Diözesen Auffrischungskurse bei ihren Präventionsschu-lungen durchgeführt hatten. Dies mag darin begründet sein, dass die Präventionsarbeit im Jahr 2014 in einigen Diözesen noch im Aufbau begriffen war. Die Tatsache, dass solche Auffrischungskurse stattfanden, zeigt jedoch, dass ihre Implementierung grundsätzlich möglich ist und eher als eine Fra-ge des politischen Willens erscheint. Präventionsarbeit wird möglicherweise von einigen Diözesen noch nicht als eine fortwährende Aufgabe begriffen, sondern als einmalig abzuarbeitender Vorgang.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
196
Präventionsprogramme müssen aber generell fortwährend angeboten, evaluiert und - bei entspre-chenden Erkenntnissen aus der Evaluation - gegebenenfalls adaptiert werden (Wurtele, 2009).
Schwerpunkte der Präventionsarbeit zwischen 2012 und 2014 4.2.4
Bei der tabellarischen Abfrage der primären Aktivitäten hinsichtlich der Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den Diözesen zwischen den Jahren 2012 bis 2014 wurde für das Jahr 2012 am häufigsten die Entwicklung von Präventionsstrategien benannt, gefolgt von internen Infor-mationsveranstaltungen und der internen Schulung von Mitarbeitern (vgl. Tab. 4.3). Im Jahr 2014 hatten sich die Schwerpunkte hin zu einer stärkeren Gewichtung von internen Mitarbeiterschulungen sowie internen Informationsveranstaltungen verschoben. Auch die Teilnahme an externen Informa-tionsveranstaltungen wurde häufiger genannt. Die Mitwirkung oder Teilnahme von Präventionsbe-auftragten an Veranstaltungen von Betroffenenverbänden stellte dagegen keinen Schwerpunkt dar und fand jeweils nur in drei Diözesen statt.
Tab. 4.3 Aktivitäten der Präventionsbeauftragten in den Jahren 2012 bis 2014, Anzahl Diözesen mit jeweiligem Schwerpunkt (Mehrfachnennungen)
Aktivitäten in den 27 Diözesen
2012
Anzahl
2013
Anzahl
2014
Anzahl interne Schulungen für Mitarbeiter der Diözesen 18 24 27
externe Schulungen an Bildungseinrichtungen etc.
13
15
14 öffentliche Informationsveranstaltungen 10 13 13
interne (diözesane) Informationsveranstaltungen
19
23
26 Teilnahme an externen (nicht von der Diözese organisier-ten Informationsveranstaltungen) 12 15 21
Teilnahme an Veranstaltungen von Betroffenenverbän-den
3
2
3 Veröffentlichung von Fachartikeln 3 2 5
Veröffentlichung von Artikeln in der Laienpresse
10
13
15 Entwicklung von Präventionsstrategien 21 24 23
Implementierung von Präventionsstrategien
16
20
19
Schwerpunkte der Präventionsarbeit zwischen 2012 und 2014 - Diskussion
Auch die Handlungsfelder und konkreten Aktivitäten spiegeln die heterogene Praxis der Präventions-arbeit in den Diözesen wider. Ein stärkerer Einbezug von Betroffenen im Sinne eines partizipativen Ansatzes erscheint sinnvoll.
Strukturelle Einbindung der Präventionsbeauftragten in die Priester-4.2.5ausbildung
Sechzehn Diözesen (59,3 %) gaben an, dass die Präventionsbeauftragten in die Priesterausbildung der Diözesen eingebunden seien. In zehn Diözesen (37 %) waren auch Präventionsfachkräfte in die Priesterausbildung einbezogen, in acht Diözesen in Kooperation mit den Präventionsbeauftragten
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
197
(vgl. Tab. 4.4). Der zeitliche Rahmen der Einsätze war sehr heterogen und reichte von drei Stunden jährlich bis zu zweitägigen Blockseminaren im Pastoralkurs und einem zusätzlichen achtstündigen Kurs vor dem Gemeindepraktikum der Kandidaten.
Tab. 4.4 Einbindung der Präventionsbeauftragten und -fachkräfte in die Priesterausbildung (Stand 2014)
Einbindung in die Priesterausbildung in den 27 Diözesen
Anzahl
Anteil ausschließlich Präventionsbeauftragter eingebunden 8 29,6 %
ausschließlich Präventionsfachkraft eingebunden
2
7,4 % sowohl Präventionsbeauftragter als auch -fachkraft eingebunden 8 29,6 %
weder Präventionsbeauftragter noch -fachkraft eingebunden
9
33,4 %
Strukturelle Einbindung der Präventionsbeauftragten in die Priesterausbildung - Diskussion
Der Stellenwert, den die Diözesen der Präventionsarbeit beimessen, wird auch durch den Grad der Integration von Präventionsbeauftragten in die curriculare Ausbildung der Priesteramtskandidaten angezeigt. Acht Diözesen binden sowohl den Präventionsbeauftragten als auch weitere geschulte Präventionsfachkräfte in die Curricula der Priesterseminare ein. Weitere acht Diözesen binden nur Präventionsbeauftragte ein. Bis Ende des Jahres 2014 hatten jedoch neun Diözesen weder den Prä-ventionsbeauftragten noch eine geschulte Präventionsfachkraft in die curriculare Ausbildung der Kleriker integriert. Dies erscheint bedenklich, wenn man berücksichtigt, dass ein entscheidender Fak-tor für die Implementierung der Rahmenordnung der sexuelle Missbrauch durch Priester und nicht durch andere Berufsgruppen gewesen sein dürfte. Gemäß der „Rahmenordnung Prävention“ richtet sich die Präventionsarbeit der Diözesen zwar an alle, die im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz für das Wohl und den Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie von erwachsenen Schutzbefohle-nen Verantwortung tragen. Da die Präventionskonzepte jedoch in zeitlichem Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal eingeführt wurden, wäre es naheliegend, die Präventionsbeauftragten in die Priesterausbildung aller Diözesen einzubeziehen.
Evaluation der Präventionsarbeit in den Diözesen 4.2.6
Fünfzehn Diözesen (55,6 %) gaben an, dass eine Evaluation der Präventionsarbeit stattfand (vgl. Tab. 4.5). Die Evaluation der Präventionsarbeit bestand bei rund einem Fünftel der Diözesen (22,2 %) aus Teilnehmerbefragungen im Anschluss an interne Schulungen. Eine formative Evaluation (Bewertung der Programmimplementierung, Bewertung der Zielsetzung des Programms und Bewertung der Effi-zienz des Programms als primäre Komponente) wurde aus vier Diözesen rückgemeldet.
Evaluation der Präventionsarbeit in den Diözesen – Diskussion
Auch wenn 15 Diözesen angaben, dass sie ihre Präventionsarbeit generell einer Evaluation unterzo-gen, bleibt unklar, welche Evaluationsmethoden angewendet wurden. Die wissenschaftliche Evalua-tion von Präventionsprogrammen ist jedoch unumgänglich, um die Effektivität der Arbeit beurteilen zu können (Zollner et al., 2014). Da Präventionsarbeit als kontinuierlicher Prozess betrachtet werden
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
198
muss, hält das Forschungskonsortium eine kontinuierliche, wissenschaftlichen Standards genügende begleitende Evaluation der Präventionsarbeit in allen Diözesen für unumgänglich.
Tab. 4.5 Evaluation der Präventionsarbeit (Stand 2014)
Evaluation in den 27 Diözesen
Anzahl
Anteil ja 15 55,6
nein
11
40,7 keine Angabe 1 3,7
Instrument der Evaluation Fragebogen/Evaluationsbogen im Anschluss an Schulung 6 22,2
anonymes Feedback
1
3,7 Online-Befragung 1 3,7
Reflexionstreffen
2
7,4 formative Evaluation 4 14,8
trifft nicht zu/keine Angabe
13
48,2
Zusammenarbeit von Präventionsbeauftragten und Missbrauchsbe-4.2.7auftragten
Für das Vorgehen bei Bekanntwerden eines Falles von sexuellem Missbrauch wurden in den Diözesen sogenannte Ansprechpersonen für Hinweise auf tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht eines sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker oder andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst (sogenannte „Missbrauchsbe-auftragte“) implementiert. Das Vorgehen bei Bekanntwerden eines Falles wird intern als „Interventi-on“ bezeichnet. Details zur Position und Arbeit der Missbrauchsbeauftragten sind in Kap. 1 darge-stellt.
Die Frage nach einer Regelung der Zusammenarbeit zwischen Präventionsbeauftragten und Miss-brauchsbeauftragten wurde von 22 Diözesen (81,5 %) bejaht. In den verbleibenden fünf Diözesen wurde die Regelung einer Zusammenarbeit verneint. Vierzehn von den 22 Diözesen mit einer Rege-lung gaben eine systematische Zusammenarbeit zwischen Missbrauchsbeauftragten und Präventi-onsbeauftragten an. Diese Zusammenarbeit zeigte sich in (Mehrfachnennungen möglich):
 regelmäßigen Treffen (sieben Nennungen),
 Mitgliedschaft des Präventionsbeauftragten im ständigen Beraterstab in Fragen des Umgangs mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsenen Schutzbefohlenen der Diözese bzw. Teilnahme an Sitzungen der Kommission bzw. Einbindung in die Geschäftsführung der Kommission (sieben Nennungen),
 gemeinsamer Supervision oder Intervision (eine Nennung),
 Absprache der Vorgehensweise bei Beratungswunsch von Einrichtungen (in Fällen unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle) (eine Nennung),
 Kontakte im Bedarfsfall (eine Nennung).
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
199
Eine situative Zusammenarbeit je nach Bedarf gaben sechs Diözesen an. Dies bedeutete einen unre-gelmäßigen Informationsaustausch (vier Nennungen) bzw. eine Zusammenarbeit bei einzelnen Fällen oder Meldungen neuer Fälle (zwei Nennungen). Vier Diözesen gaben keine Zusammenarbeit zwi-schen Missbrauchs- und Präventionsbeauftragten an, eine Diözese machte hierzu keine Angaben.
Zusammenarbeit von Präventionsbeauftragten und Missbrauchsbeauftragten - Diskussion
Gemäß der Leitlinie für den Umgang mit sexuellem Missbrauch hat der Diözesanbischof mindestens zwei geeignete Personen als sogenannte „Missbrauchsbeauftragte“ zu berufen. Grundsätzlich er-scheint die Position und Einbindung der Missbrauchsbeauftragten, die eigentlich eine Unabhängig-keit von der Institution katholische Kirche haben sollten, unklar und von Diözese zu Diözese unter-schiedlich. Nur in etwas mehr als der Hälfte aller Diözesen war die Zusammenarbeit zwischen den Missbrauchs- und Präventionsbeauftragten bis Ende 2014 systematisch geregelt. Hier ergibt sich Umsetzungsbedarf.
Ergebnisse der anonymisierten Befragung der Präventionsbeauftrag-4.3ten der Diözesen
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Befragung der Präventionsbeauftragten aus Teilprojekt 4 dargestellt. Die Themenkomplexe des Präventionsfragebogens wurden in Zusammenarbeit mit Prä-ventionsbeauftragten erarbeitet. Die Angaben erfolgten anonym und waren den Diözesen nicht zu-ordenbar.
Schaffung einer „Kultur des achtsamen Miteinanders“ 4.3.1
Die Präventionsarbeit der katholischen Kirche fokussiert auf eine neue „Kultur des achtsamen Mitei-nanders“ (DBK, 2013a). Um Art und Umsetzung dieser Prämisse zu explorieren, wurden den Präven-tionsbeauftragten eine Reihe offener Fragen gestellt, die sich auf die bestehende, d.h. bisher prakti-zierte, sowie die neu zu schaffende Kultur bezogen. Es wurde nach hemmenden und förderlichen Faktoren für die Schaffung einer solchen Kultur gefragt, sowie danach, was diese Kultur ausmacht und welche Struktur- und Prozessmerkmale diese abbilden. Die Präventionsbeauftragten wurden zusätzlich gebeten, die Wichtigkeit förderlicher Faktoren zur Entwicklung der „Kultur des achtsamen Miteinanders“ zu beurteilen. Weiterhin sollte eine Einschätzung des Stellenwertes und der subjektiv erlebten Wertschätzung der Arbeit der Präventionsbeauftragten innerhalb der eigenen Diözese vor-genommen werden.
Hemmende Faktoren der bestehenden Kultur
Rund die Hälfte der Präventionsbeauftragten benannte in Freitextangaben die nachfolgenden Fakto-ren als hinderlich für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und die konkrete Präventionsar-beit in den Diözesen:
 Sprachlosigkeit hinsichtlich sexueller Themen und generelle Tabuisierung des Themas Sexua-lität,
 fehlende Bereitschaft, der Prävention die angemessene Bedeutung zu geben,
 genereller hierarchischer und auf Weiheämter ausgerichteter Führungsstil, für Nicht-Kleriker unzugängliche klerikale Netzwerke,
 Reaktanz bei Priestern hinsichtlich der Teilnahme an Präventionsschulungen.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
200
Insbesondere die unzugänglichen klerikalen Netzwerke und der herrschende hierarchisch-autoritäre, auf Amt und Person ausgerichtete Führungsstil wurden beklagt. Außerdem betonten die Präventi-onsbeauftragten ein Primat der „Macht aufgrund von Weihe“ gegenüber einer fachlichen Qualifikati-on. Die für Laien unzugänglichen klerikalen Netzwerke lassen kaum Veränderungen zu. Demzufolge forderten mehrere Präventionsbeauftragte, dass die jeweilige Bistumsleitung einen Paradigmen-wechsel vornehme und ihre Verantwortung gegenüber von sexuellem Missbrauch Betroffenen glaubwürdig wahrnehmen müsse. Weiterhin müsse die Diskussion sexualethischer und sexualpäda-gogischer Fragen in den Diözesen intensiviert und aus der Tabuzone herausgenommen werden.
Fördernde Faktoren der bestehenden Kultur
Als die Präventionsarbeit fördernde Faktoren wurden insbesondere das christliche Menschenbild und das christliche Wertesystem mit seinem Schutzauftrag benannt. Angeführt wurde auch die fachliche und menschliche Kompetenz von Priestern, mit Leid und Verletzung umzugehen bzw. sich um vul-nerable Personen (einschließlich Kindern und Jugendlichen) zu kümmern.
Wesentliche Aspekte der neuen „Kultur des achtsamen Miteinanders“ aus Sicht der Präventions-beauftragten
In der Beantwortung der Frage nach dem Wesen der neuen „Kultur des achtsamen Miteinanders“ spiegelten sich die hemmenden Faktoren der bestehenden Kultur wider. Insbesondere klang hier der Wunsch nach einem Umgang von klerikalem und nicht-klerikalem Personal der Diözesen auf Augen-höhe an. Für rund die Hälfte der Präventionsbeauftragten besteht das Wesen der neuen Kultur in einer Sensibilisierung im Umgang miteinander und einer Reflexionsfähigkeit bezüglich grenzverlet-zenden Verhaltens. Das Wesen der neuen Kultur wurde an folgenden Strukturmerkmalen festge-macht:
 Transparenz und Partizipation,
 echter Respekt der Berufsgruppen voreinander und im Umgang miteinander,
 Einbezug von Personen entsprechend ihrer Kompetenz (im Unterschied zur hierarchischen Position im System),
 Gleichheit von Klerikern und Nicht-Klerikern (Überwindung von offenem oder verdecktem Klerikalismus).
Für mindestens ein Viertel der Präventionsbeauftragten sollte sich die neue Kultur in Partizipation, in der Beteiligung an einschlägigen Gremien, an synodalen Strukturen, der Einführung von Mitarbeiter-vertretungen, dem stärkeren Einbezug von Ehrenamtlichen und der Zielgruppen der Präventionsord-nung (Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene) an Entscheidungsprozessen zeigen.
Eine weitere häufige Forderung war die nach der Schaffung transparenter Strukturen. Darunter wur-den offene und klare Leitung, Kommunikationsmöglichkeiten bei Grenzverletzungen, Umsetzung von Schutzkonzepten in Praxishandbücher und eindeutig formulierte Handlungsanweisungen, Einführung eines Beschwerdemanagements und klarer Umgang mit Konflikten verstanden.
Die in Abbildung 4.1 angeführten Struktur und Prozessmerkmale der Präventionsarbeit wurden von den Präventionsbeauftragten hinsichtlich ihrer Bedeutung für die Entwicklung der neuen „Kultur des achtsamen Miteinanders“ mit einer Einstufung zwischen eins („sehr wichtig“) und sechs („nicht wich-tig“) bewertet. Die Abbildung gibt den jeweiligen prozentualen Anteil der als „sehr wichtig“ einge-stuften Faktoren an.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
201
Bei dieser Bewertung wurde die Schulung des jeweiligen Leitungspersonals als zentral eingestuft. Damit war sowohl das Leitungspersonal der Diözesen (Bischöfe, Generalvikare, Personaldezernenten usw.) als auch das Leitungspersonal von kirchlichen Trägerorganisationen oder kirchlicher Einrichtun-gen gemeint. Die Schulung klerikaler Leitungspersonen ist alleinige Aufgabe der Präventionsbeauf-tragten, während die anderen Berufsgruppen auch von externen und internen Referenten geschult werden.
Abb. 4.1 Von Präventionsbeauftragten als „sehr wichtig“ erachtete Faktoren für die „Kultur des achtsamen Miteinanders“
Schaffung einer „Kultur des achtsamen Miteinanders“ – Diskussion
Die Rückmeldung der Präventionsbeauftragten zeigen, dass die propagierte neue „Kultur des acht-samen Miteinanders“ nur schleppend umgesetzt wird. Es ist fraglich, ob sich eine solche Kultur allein durch Aktivitäten der Präventionsbeauftragten schaffen lässt, oder ob sich ein solcher Wandel auf der Leitungsebene vollziehen muss, um sich glaubwürdig und nachhaltig durchsetzen zu können. Ebenso bedenklich ist die Rückmeldung der Präventionsbeauftragten, dass es bei geweihten Pries-tern offenbar eine Reaktanz gegenüber der Thematik des sexuellen Missbrauchs gibt und Präventi-onsarbeit aus einer klerikalen Machthaltung und einem klerikalen Amtsverständnis heraus teilweise behindert wird.
Dies steht nicht im Einklang mit der umfassenden Aufklärung und Haltungsänderung im Umgang mit der Missbrauchsproblematik, die seitens der katholischen Kirche als Reaktion auf die Erschütterung ihrer Glaubwürdigkeit durch den Missbrauchsskandal signalisiert wurde.
51,9
70,4
51,9
59,3
77,8
59,3
59,3
Leitung ist informiert über Rahmenordnung u. ihre
Anforderungen
Reflektierte Sicht auf Kinder- u. Jugendschutz in
Einrichtungen
Einrichtung hat klare Strukturen
Leitung ist geschult zu Fragen der sexualisierten
Gewalt
Leitung ist geschult zu ihrer Funktion und
Verantwortung bei der Umsetzung von
Maßnahmen zum Kinderschutz
Leitung ist motiviert, Kinderschutz zu entwickeln
Leitung ist befähigt, Mitarbeitende zu motivieren
Anteil der "sehr wichtig"-Bewertungen in Prozent (%)
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
202
Strukturelle und personelle Ressourcen der Präventionsarbeit 4.3.2
Bis Ende 2016 wurde in 23 Diözesen (85,2 %) die Präventionsarbeit als permanentes Tätigkeitsfeld implementiert. Dabei gaben 14 Präventionsbeauftragte (51,9 %) an, dass sie die zur Verfügung ge-stellten personellen Ressourcen für die Präventionsarbeit nicht für ausreichend erachten (vgl. Tab. 4.6).
Tab. 4.6 Verstetigung der Präventionsstrukturen und Bewertung der personellen Ressourcen in den Diözesen durch die Präventionsbeauftragten (Stand 2016)
Anzahl
Anteil Prävention als permanentes Tätigkeitsfeld implementiert 23 85,2 %
Prävention als befristetes Projekt implementiert
1
3,7 % keine Angabe 3 11,1 %
Personelle Ressourcen sind ausreichend ja 13 48,1 % nein 14 51,9 %
Welches Stellenkontingent für angemessen erachtet wurde und wie viele zusätzliche personelle Res-sourcen für die praktische Umsetzung der Präventionsarbeit bereitgestellt werden sollten, wurde von den Präventionsbeauftragten im Rahmen einer offenen Frage präzisiert. Die Angaben reichten von geringen zusätzlichen Ressourcen (z.B. Bereitstellung von Verwaltungskapazitäten) bis hin zu um-fangreicheren Forderungen nach zwei bis drei zusätzlichen Vollzeitkräften. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick über die als notwendig erachteten zusätzlichen personellen Ressourcen:
 Bereitstellung von Verwaltungskapazitäten (z.B. 25 %-Stelle oder Mitnutzung des Sekretari-ats, z.B. für Ausfertigung von Selbstverpflichtungserklärung oder Verwaltung polizeilicher Führungszeugnisse),
 organisatorische Unterstützung z.B. bei Koordination mit Stabs- oder Fachberatungsstellen, Bedarfserhebung, Schulungsorganisation, Coaching, Bearbeitung von Anfragen aus den Ge-meinden oder Einrichtungen, Pflege der Internetauftritte, Ausbildung und Vernetzung der Präventionsfachkräfte),
 personelle Unterstützung bei der Implementierung der institutionellen Schutzkonzepte,
 Erhöhung der Zahl der Schulungsreferenten, fixe Stellenkontingente für Präventionsfachkräf-te (ca. 50 %-Stellenanteil).
Strukturelle und personelle Ressourcen der Präventionsarbeit – Diskussion
Die Rückmeldung der Präventionsbeauftragten untermauert den aus den administrativen Daten der Diözesanleitungen ableitbaren Eindruck, dass es zwar Diözesen gibt, die Präventionsarbeit angemes-sen umsetzen, dies aber offensichtlich nicht auf alle 27 Diözesen in Deutschland zu verallgemeinern ist. Die an die Präventionsbeauftragten gestellten Aufgaben und Erwartungen waren mit den zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen zum Erhebungszeitpunkt nicht hinreichend zu erfüllen. Sofern Präventionsarbeit als eine der bisher am deutlichsten wahrnehmbaren Reaktionen der katho-
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
203
lischen Kirche auf den Missbrauchsskandal tatsächlich ein „Leuchtturmprojekt“ der katholischen Kir-che werden soll, scheinen hierfür deutlich mehr finanzielle Ressourcen notwendig.
Stellenwert und Wertschätzung der Präventionsarbeit seitens der Diö-4.3.3zesanleitungen
Die Präventionsbeauftragten schätzten den Stellenwert ein, den die jeweilige Leitung der Diözese der Präventionsarbeit beimisst. Tabelle 4.7 gibt die entsprechende Verteilung der Nennungen von 25 Präventionsbeauftragten wieder. Knapp drei Viertel der Präventionsbeauftragten sah die Präventi-onsarbeit in der Diözese von Seiten der diözesanen Leitung als hoch oder sehr hoch wertgeschätzt (n=20, 74,1 %). In fünf Diözesen wurde der Stellenwert jedoch nur als mittelgradig wertgeschätzt wahrgenommen.
Tab. 4.7 Einschätzung des Stellenwertes, den die Leitung der Diözese der Präventionsarbeit bei-misst
Stellenwert Präventionsarbeit in den 27 Diözesen
Anzahl
Anteil sehr hoch 4 14,8 %
hoch
16
59,3 % mittel 5 18,5 %
gering
-
- sehr gering - -
keine Angabe
2
7,4 %
Die Beantwortung der offenen Frage an die Präventionsbeauftragten, woran der Stellenwert sichtbar wurde, den die diözesanen Leitungen der jeweiligen Präventionsarbeit beimaßen, ergab folgende Faktoren:
 Personalressourcen und Etat, der für die Prävention zur Verfügung steht, finanzielle Ausstat-tung, entfristete Stellenkontingente,
 direkte Zuordnung der Präventionsbeauftragten zum Generalvikar, Rang einer Stabstelle,
 öffentliche Positionierung der Bistumsleitung zur Präventionsarbeit hinsichtlich sexuellem Missbrauch, Wahrung der Vorbildfunktion der Bistumsleitung hinsichtlich Teilnahme an Schulungen und Forderungen des Schutzkonzeptes,
 Priorisierung der Präventionsarbeit vor anderen diözesanen Projekten,
 Wahrung der konzeptionellen und personellen Trennung von Missbrauchsbeauftragten und Präventionsbeauftragten.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
204
Stellenwert und Wertschätzung der Präventionsarbeit seitens der Diözesanleitungen - Diskussion
Die Einschätzung der mit der Praxis der Präventionsarbeit von den Diözesen beauftragten Personen bestätigt zunächst den bereits aus den Daten von Teilprojekt 1 gewonnenen Befund, dass der Stel-lenwert der Präventionsarbeit in den Diözesen unterschiedlich hoch ist. Eine „sehr hohe“ Wertschät-zung der Präventionsarbeit wurde von nur 14,8 Prozent der befragten Präventionsbeauftragten be-richtet. Diese subjektiv von den Präventionsbeauftragten wahrgenommene Wertschätzung spiegelt sich allerdings nicht unbedingt in den personellen Ressourcen und der Infrastruktur wider, die die Diözesen für die Präventionsarbeit bereitstellen.
Präventionsschulungen: Curricula, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungs-4.3.4stellen, Evaluation
Die Schulung aller haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter ist das zeitaufwändigste aber zentrale Mittel präventiver Arbeit in den Diözesen. In 20 Diözesen (74,1 %) waren bis Jahresende 2016 Schu-lungscurricula implementiert. Ebenfalls 20 Diözesen arbeiteten mit externen Fachberatungsstellen zusammen, wobei die beiden Gruppen nicht deckungsgleich waren. Die Zusammenarbeit beschränk-te sich weitgehend auf die Auswahl bzw. den Austausch von Schulungsreferenten. In 22 Diözesen (81,5 %) wurden die Präventionsschulungen evaluiert. Dies bedeutete gegenüber dem Jahr 2014 eine Steigerung der Evaluationsaktivitäten (s.o.). Die häufigste Form der Evaluation erfolgte mittels Rück-meldebogen (77,8 %), auf dem die Teilnehmer der Schulungen ihre Bewertungen abgaben. Das Fazit, das von den Präventionsbeauftragten gezogen wurde, bestand in einer durchgehend sehr hohen bis grundsätzlich positiven Bewertung durch die Teilnehmer (vgl. Tab. 4.8).
Tab. 4.8 Diözesanes Schulungscurriculum, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen, Evaluation der Schulungen
Diözesanes Schulungscurriculum
Anzahl
Anteil ja 20 74,1 %
nein
6
22,2 % keine Angabe 1 3,7 %
Zusammenarbeit mit nicht-kirchlichen Fachberatungsstellen ja 20 74,1 %
nein
7
25,9 % Evaluation der Schulungen ja 22 81,5 % nein 5 18,5 %
Instrument der Evaluation Rückmeldebogen 21 77,8 %
Feedbackrunde, mündliche Auswertung
1
3,7 % trifft nicht zu 5 18,5 %
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
205
Präventionsschulungen: Curricula, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen, Evaluation - Diskussion
Angesichts der geschilderten Befunde erscheinen die Implementierung diözesanübergreifender Schu-lungscurricula und die verstärkte Einbeziehung externer Fachberatungsstellen sinnvoll. Eine wissen-schaftlichen Kriterien genügende Evaluation, die über die bloße Auswertung von Rückmeldebögen hinausgeht, findet bisher noch nicht statt und wäre empfehlenswert.
Vorrangige Ziele der Präventionsschulungen
Die Frage, welche Aspekte der Schulungen von den Präventionsbeauftragten als wesentlich erachtet wurden und welche Ziele mit den Schulungen vorrangig verfolgt werden sollten, ergab folgende Nennungen:
 Information und Aufklärung der zu Schulenden z.B. hinsichtlich Strategien von Beschuldigten, Fallzahlen, Definition und Folgen sexualisierter Gewalt (17 Nennungen),
 Stärkung der Handlungskompetenz bei Verdachtsfällen (Vermittlung von Kenntnissen über Beschwerdeverfahren und Beratungsmöglichkeiten (elf Nennungen)),
 Generelle Sensibilisierung der zu Schulenden hinsichtlich der Missbrauchsproblematik (elf Nennungen),
 Kompetenzerwerb hinsichtlich der Auseinandersetzung mit eigenen Machtpositionen gegen-über Schutzbedürftigen, mit der Rolle als Vertrauensperson, mit der eigenen Sexualität sowie der eigenen emotionalen und sozialen Kompetenz (sieben Nennungen),
 Entwicklung von Wertschätzung und Respekt in Teams und Arbeitsbereichen zur Etablierung sich selbst tragender schützender Strukturen (sechs Nennungen).
Schwierigkeiten der flächendeckenden Implementierung von Präventionsschulungen
Als Hauptschwierigkeit einer flächendeckenden Umsetzung nannten die Präventionsbeauftragten die hohe und aufgrund von häufigen Personalwechseln fluktuierende Zahl zu schulender haupt- und ehrenamtlicher Personen in den Diözesen, die unterschiedlichsten Berufsgruppen oder unterschiedli-chen Einrichtungen angehören. Arbeitsfelder, Bildungsgrad und Sensibilität für die Problematik sei-tens der zu Schulenden variierten entsprechend.
Die Problematik wird durch die vielfältige und teilweise unübersichtliche Trägerlandschaft der katho-lischen Kirche verschärft. Der Umgang mit Schulungsverweigerern ist nicht geregelt. Widerstand fin-det sich nach Aussage der Präventionsbeauftragten vor allem auf Gemeindeebene. Insbesondere die verpflichtende Teilnahme Ehrenamtlicher an Präventionsschulungen erforderte viel Feingefühl und Erklärungsbedarf und lief daher bisher eher schleppend.
Präventionsschulungen: Curricula, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen, Evaluation - Diskussion
Die Rückmeldungen zeigen, dass die Umsetzung der in der Theorie sehr gut klingenden Präventions-konzepte in der Praxis auf erhebliche Schwierigkeiten stößt. Die zur Verfügung stehenden Ressour-cen sind nicht ausreichend. Besonders problematisch erscheint die geringe Akzeptanz in den Ge-meinden (sog. territoriale Pastoral), was zu mangelhaften Schutzkonzepten gerade in den Verantwor-tungsbereichen führt, in denen Missbrauch durch Kleriker gehäuft stattfindet (vgl. Kap 3 und Kap. 6).
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
206
Institutionelle Schutzkonzepte in Diözesen und Einrichtungen 4.3.5
Die Rahmenordnung sieht die Einrichtung von sog. institutionellen Schutzkonzepten (ISK) hinsichtlich sexuellen Missbrauchs bei Trägern und Einrichtungen der katholischen Kirche vor. Diese Schutzkon-zepte sollen die folgenden Bausteine umfassen:
 Personalauswahl und -entwicklung (Prävention wird im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit sowie in weiterführenden Mitarbeitergesprächen thematisiert. In der Aus- und Weiterbildung ist sie Pflichtthema. Ein erweitertes Führungszeugnis muss vorgelegt wer-den. Ebenfalls besteht die Verpflichtung zur Selbstauskunftserklärung.),
 Verhaltenskodex und Verpflichtungserklärung (Ein Verhaltenskodex ist im jeweiligen Arbeits-bereich partizipativ zu erstellen. Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene soll-ten angemessen in die Entwicklung des Verhaltenskodex eingebunden werden.),
 Beratungs- und Beschwerdewege (Im Rahmen des ISK beschreibt der Träger interne und ex-terne Beratungs- und Beschwerdewege.),
 Nachhaltige Aufarbeitung (Im ISK sind begleitende Maßnahmen sowie Nachsorge bei einem aufgetretenen Vorfall zu beschreiben.),
 Qualitätsmanagement (Jede Einrichtung und jeder Verband muss über eine Präventionsfach-kraft verfügen. Fachpersonal mit Betroffenenkontakt oder mit Kontakt zu Beschuldigten er-hält kontinuierlich Supervision.).
Im Rahmen ihrer Befragung schätzten die Präventionsbeauftragten ein, wie weit in den Einrichtungen und Gemeinden der Diözesen die Implementierung von Schutzkonzepten bis zum Jahresende 2016 vorangeschritten war.
Demnach waren institutionelle Schutzkonzepte (ISK) zahlenmäßig am stärksten in Schulen unter ka-tholischer Trägerschaft, in Kindertagesstätten und dem Bereich der Jugendhilfe erstellt worden. Hier ergab die Schätzung der Präventionsbeauftragten, dass mehr als die Hälfte dieser Einrichtungen 2016 Schutzkonzepte erarbeitet hatten. Dabei handelte es sich hauptsächlich um die Bereiche und Einrich-tungen, für die der Gesetzgeber in dem im Jahr 2012 überarbeiteten Bundeskinderschutzgesetz ent-sprechende Schutzkonzepte gefordert hatte, und um Einrichtungen, in denen Vorfälle sexueller Ge-walt registriert worden waren.
Die Konzepte bedurften jedoch noch vielfach der Umsetzung. In sonderpädagogischen Einrichtungen und Diensten sowie in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kinderkrankenhäuser, Kinder- und Jugendpsychiatrische Einrichtungen) und der kategorialen und territorialen Pastoral be-wegte sich die geschätzte Umsetzung zwischen ca. 33 und 40 Prozent der Einrichtungen. In den kate-gorialen und territorialen Pastoralen der Diözesen betrug der Grad der Umsetzung der Schutzkonzep-te maximal 50 Prozent (vgl. Tab. 4.9). Die Umsetzung fiel nach Einschätzung der Präventionsbeauf-tragten leichter in Einrichtungen wie z.B. Schulen, die über Erfahrung mit konzeptioneller Arbeit ver-fügten. Insbesondere in der kategorialen und territorialen Pastoral fehlte es an entsprechender Er-fahrung.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
207
Tab. 4.9 Bereiche und Einrichtungen mit institutionellem Schutzkonzept, Stand der Umsetzung
Anzahl (Anteil in %)
Stand Umsetzung Min.-Max.
Territoriale Pastoral Schutzkonzept erarbeitet 11 (40,7 %) 0-40 %
Schutzkonzept nicht erarbeitet
11 (40,7 %)
fehlende Angabe, unbekannt 5 (18,6 %)
Kategoriale Pastoral Schutzkonzept erarbeitet 9 (33,3 %) 0-50 %
Schutzkonzept nicht erarbeitet
12 (44,4 %)
fehlende Angabe, unbekannt 6 (22,2 %)
Kirchliche Schulen Schutzkonzept erarbeitet 16 (59,3 %) 0-100 %
Schutzkonzept nicht erarbeitet
5 (18,5 %)
fehlende Angabe, unbekannt 6 (22,2 %)
Kirchliche Kindertagesstätten Schutzkonzept erarbeitet 15 (55,6 %) 0-100 %
Schutzkonzept nicht erarbeitet
4 (14,8 %)
fehlende Angabe, unbekannt 8 (29,6 %)
Jugendhilfe Schutzkonzept erarbeitet 13 (48,1 %) 0-100 %
Schutzkonzept nicht erarbeitet
3 (11,1 %)
fehlende Angabe, unbekannt 11 (40,7 %)
Gesundheitswesen Schutzkonzept erarbeitet 9 (33,3 %) 0-100 % Schutzkonzept nicht erarbeitet 7 (25,9 %) fehlende Angabe, unbekannt 11 (40,7 %)
Sonderpädagogische Einrichtungen Schutzkonzept erarbeitet 8 (29,6 %) 0-85 % Schutzkonzept nicht erarbeitet 5 (18,5 %) fehlende Angabe, unbekannt 14 (51,9 %)
Die Etablierung eines institutionellen Schutzkonzeptes beinhaltet ebenfalls die Implementierung eines standardisierten Beschwerde- oder Meldeverfahrens, im Rahmen dessen Betroffene oder Mit-arbeiter Fälle sexualisierter Gewalt (ggf. auch anonym) melden können. Diese Verfahren waren am Jahresende 2016 in 26 der 27 Diözesen etabliert. Dreiundzwanzig Diözesen (85,2 %) verfügten laut Angaben der Präventionsbeauftragten ebenfalls über verschriftlichte Verhaltensregeln über den Um-gang von haupt- und ehrenamtlich Beschäftigten mit Kindern und Jugendlichen, in die alle Beschäf-tigten schriftlich einwilligen mussten („Selbstverpflichtungserklärung“).
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
208
Aufgrund der Bedeutung der Schutzkonzepte, der Vielfalt und Vielzahl von Einrichtungen und Trä-gern, die Schutzkonzepte vorhalten müssen, gewinnt der diesbezüglich Verwaltungsaufwand an Be-deutung. Dies spiegelte sich auch in den Antworten der Präventionsbeauftragten wider, die ein diö-zesanes Controlling für notwendig erachteten, um z.B. die Selbstverpflichtungserklärungen einzuho-len und zu verwalten oder die Teilnahme an Präventionsschulungen zu dokumentieren. Die Präventi-onsbeauftragten von 20 Diözesen (74,1 %) hielten ein solches Controlling für geboten. Lediglich in drei Diözesen wurde die Notwendigkeit nicht gesehen. Das Controlling sollte mehrheitlich auf der Ebene der Generalvikariate angesiedelt oder den Generalvikariaten unterstellt werden (vgl. Tab 4.10). Über das Controlling ließe sich auch die verpflichtende Teilnahme der Mitarbeiter an den Prä-ventionsschulungen sicherstellen. In einzelnen Diözesen waren bereits Strukturen eines solchen Con-trollings vorhanden. Wie stark der jeweilige Ausbaugrad in den katholische Einrichtungen und katho-lischen Trägern war, blieb unbekannt.
Tab. 4.10 Controlling der institutionellen Schutzkonzepte in den Diözesen
Anzahl
Anteil Controlling wird für notwendig erachtet ja 20 74,1 % nein 3 11,1 % keine Angabe 4 14,8 % gewünschte Verortung des Controlling diözesane Leitungsebene (GV, PA, RA) 10 37,0 % beim Rechtsträger plus formale Kontrolle BGV 6 22,2 % diözesane Koordinierungsstelle (Präventionsbeauftragter) 5 18,6 % keine Angabe 6 22,2 %
Institutionelle Schutzkonzepte in Diözesen und Einrichtungen – Diskussion
Die Einrichtung und Umsetzung von Schutzkonzepten erscheint insbesondere in der territorialen Seelsorge bisher mangelhaft. Dies ist bemerkenswert, da dies der Bereich ist, in dem Missbrauchs-handlungen durch Kleriker gehäuft auftraten. Die Ergebnisse werfen die Frage auf, ob und inwieweit Präventionsbeauftragte sich tatsächlich mit ihren Maßnahmen dort durchsetzen können, wo sie am dringlichsten implementiert werden müssten. Stärkere Unterstützung durch die diözesanen Leitun-gen einschließlich angemessener administrativer Ressourcen (Stabstellenfunktion, Sekretariat, Con-trolling usw.) erscheint dringend geboten.
Einbezug der Missbrauchsbeauftragten in die Präventionsarbeit 4.3.6
Zeitgleich mit der Rahmenordnung Prävention wurde die „Leitlinie für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ aktualisiert (DBK, 2013a). Diese Leitlinie regelt u.a. die diözesanen Verfahrensweisen bei Meldung eines neuen Verdachtsfalles des sexuellen Miss-brauchs.
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
209
Zwölf Präventionsbeauftragte (44 %) gaben an, dass in ihrer Diözese über die Leitlinie hinausgehende Regelungen zum Vorgehen bei Bekanntwerden eines Falles sexualisierter Gewalt oder sexuellen Missbrauchs Minderjähriger verabschiedet wurden. In 15 Diözesen gab es solche weiter differenzier-ten Regelungen nicht.
Siebzehn der befragten Präventionsbeauftragten (63,0 %) gaben an, dass in ihrer Diözese die jeweili-gen Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit von Präventionsbeauftragten und Missbrauchsbeauf-tragten generell geregelt seien. Für neun Diözesen (33,3 %) wurde eine klare Trennung beider Funk-tionen und eine geringe Kontaktdichte berichtet. In einer Diözese befand sich eine entsprechende Regelung zum Erfassungszeitpunkt in Erstellung.
In 14 Diözesen nahmen die Missbrauchsbeauftragten eine aktive Rolle bei der Präventionsarbeit ein. Diese bestand u.a. in der Materialerstellung für Präventionsschulungen (Bereitstellung von Fallbei-spielen) oder in der Analyse, inwieweit Präventionsmaßnahmen bei einem konkreten Missbrauchsfall erfolgt waren.
In zehn Diözesen waren die Missbrauchsbeauftragten nicht aktiv in die Präventionsarbeit eingebun-den, sondern wurden lediglich als Ansprechpartner in den entsprechenden Materialien der Präventi-onsbeauftragten benannt (z.B. Flyer, Internetauftritte oder Hotline). Zusätzlich bestand eine Zusam-menarbeit des Präventionsbeauftragten mit den diversen diözesanen Beraterstäben zu Fragen im Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger.
Einbezug der Missbrauchsbeauftragten in die Präventionsarbeit – Diskussion
Bei der Befragung der Diözesanleitungen (Kap. 1.4) wurde eine Schnittstellenregelung von Miss-brauchsbeauftragten und Präventionsbeauftragten von 22 Diözesen bejaht (81,5 %, s.o.). Bei der Befragung der Präventionsbeauftragten bejahten lediglich 17 (63,0 %) eine solche Regelung. Dieser Unterschied verdeutlicht die divergierende Einschätzung der Praktiker und der diözesanen Führungs-ebene. Letztere schätzt die konkrete Intervention bei Missbrauchsfällen, bei der die Zusammenarbeit beider Funktionen notwendig wird, als geregelter ein, als dies in der Praxis wahrgenommen wird.
Grundsätzlich zeigen die Ergebnisse, dass es in einigen Diözesen erheblichen Anpassungs- und Rege-lungsbedarf gibt. Inwieweit der Einbezug von Missbrauchsbeauftragten - die wegen der gebotenen Neutralität per definitionem nicht im aktiven Dienst der katholischen Kirche beschäftigt sein sollen - in die Präventionsarbeit deren Unabhängigkeit und Neutralität gefährdet, bleibt unklar. Betroffene sehen die Einbindung von Missbrauchsbeauftragen in zusätzliche diözesane Abläufe kritisch, wie entsprechende Aussagen aus der anonymen internetbasierten Betroffenenbefragung in Teilprojekt 7 zeigen.
Fazit 4.4
Über die o.g. Befunde hinaus sahen die Präventionsbeauftragten folgenden Handlungsbedarf hin-sichtlich des generellen Umgangs der Diözesen mit konkreten sexuellen Missbrauchsfällen:
 Ausweitung der Funktion des Missbrauchsbeauftragen zu interdisziplinären „Interventions-teams“ zur Unterstützung und Begleitung konkreter Fälle und aller Beteiligten (Betroffene, Familien, Einrichtungen, Mitarbeiter, Beschuldigte etc.),
 verpflichtende Aufarbeitung jedes einzelnen Missbrauchsfalls,
 Erarbeitung und verbindliche Implementierung klarer interner Abläufe und Verantwortlich-keiten,
Teilprojekt 4 - Analyse von Präventionsaspekten und kirchlicher Präventionsarbeit
210
 Stärkung der Fachkompetenz von Missbrauchsbeauftragen und Einführung von Qualifizie-rungsprofilen (weniger juristische, mehr therapeutische Kompetenz),
 Aktive Förderung der Arbeit durch diözesane Leitung,
 Transparenz und Veröffentlichung von Fallzahlen, obligatorische Öffentlichkeitsarbeit, ein-heitliche Falldokumentation und einheitliches Berichtswesen der Diözesen.
Das Forschungskonsortium kommt aufgrund der in diesem Kapitel dargestellten Befunde zu der Schlussfolgerung, dass die katholische Kirche zwar bereits umfangreiche Maßnahmen unternommen hat, um eine flächendeckende Präventionsarbeit zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs Min-derjähriger zu erreichen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine für alle Diözesen einheitliche Rahmenord-nung für die Präventionsarbeit verabschiedet ist, deren Umsetzung in den Diözesen bisher aber äu-ßerst heterogen vorgenommen wurde.
Der Stellenwert der Präventionsarbeit (z.B. gemessen an den Stellenkontingenten) steht in vielen Diözesen in einem erheblichen Missverhältnis zu deren Aufgabengebieten. Diese Aufgabengebiete sind zentral für die Glaubwürdigkeit und Außenwirkung der Diözesen hinsichtlich der Aufarbeitung des Missbrauchsskandals. Insofern erscheint eine strukturelle und quantitative Aufwertung der Funk-tion der Präventionsbeauftragten notwendig. Auch der Ausbau partizipativer Ansätze und der ver-stärkte Einbezug von Betroffenen in die Präventionsarbeit erscheinen geboten. Diese Aufgabengebie-te sind als übergreifende Thematiken aller relevanten Hierarchieebenen der Diözesen und der katho-lischen Kirche zu begreifen und nicht als alleiniges Verantwortungsgebiet der Präventionsbeauftrag-ten.
Insbesondere dürfen bisherige anerkennenswerte Bemühungen auf dem Feld der Präventionsarbeit nicht als Alibi genutzt werden, um die Auseinandersetzung mit strukturspezifischen Themen der ka-tholischen Kirche, die für sexuelle Missbrauchshandlungen von Klerikern bedeutsam sind, zu überde-cken oder zu vermeiden. Auch aus den Rückmeldungen der Präventionsbeauftragten werden Struk-turprobleme wie z.B. die Reaktanz von Priestern und klerikale Machtstrukturen deutlich, welche die Umsetzung von Präventionskonzepten erschweren und dadurch sexuellen Missbrauch Minderjähri-ger begünstigen.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
211
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen 5Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu Präventionseva-luationen
Dieter Dölling, Dieter Hermann, Barbara Horten
Systematische Literaturübersicht zu empirischen Befunden über sexu-5.1ellen Missbrauch an Minderjährigen in Institutionen
Methode 5.1.1
Zielsetzung und Anlage der Untersuchung
Die systematische Literaturübersicht hatte zum Ziel, einen Überblick über die bisherigen empirischen Befunde zu sexuellen Missbrauchstaten an Minderjährigen in der katholischen Kirche und in Institu-tionen außerhalb der katholischen Kirche zu gewinnen. Neben Primärstudien über katholische Insti-tutionen umfasst die Literaturübersicht Studien, die den sexuellen Missbrauch in nicht-katholischen Institutionen, wie Kindergärten, Schulen, Internaten, Heimen, Jugendzentren und Sportvereinen un-tersuchen. Weiter sind Einrichtungen von evangelischen oder sonstigen Glaubensgemeinschaften aufgenommen. Das Untersuchungsinteresse bestand in der Ermittlung studienübergreifender Befun-de zu Art und Umfang von Missbrauchstaten, in der Identifizierung von Beschuldigten- und Betroffe-nenmerkmalen sowie in der Ermittlung von missbrauchsbegünstigenden Faktoren. Insbesondere sollten durch den Vergleich von Primärstudien zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und in nicht-katholischen Einrichtungen mögliche Besonderheiten innerhalb der katholischen Kirche identifiziert werden.
Die Befunde aus den Primäruntersuchungen wurden einer kritischen Betrachtung im Hinblick auf die angewendeten Methoden unterzogen. Hierzu wurden die Studien hinsichtlich des Studiendesigns und der Studienbedingungen, wie Stichprobengröße und Auswahlverfahren, und den Erhebungs- und Auswertungsmethoden betrachtet und es wurde ein möglicher Zusammenhang zwischen den ver-wendeten Methoden und den Studienergebnissen untersucht.
Auszüge aus diesem Teilprojekt sind bereits publiziert (Dölling et al., 2016a, 2016b; Dreßing et al., 2017). Umfangreiche Literaturübersichten über Primärstudien zum sexuellen Missbrauch in der ka-tholischen Kirche haben Terry und Tallon (2004)sowie Cahill und Wilkinson (2017) erstellt.
Suchverlauf zur Auswahl der Primärstudien
Die methodische Vorgehensweise, um relevante nationale und internationale empirische Befunde zu sexuellem Missbrauch zu gewinnen, orientiert sich am Vorgehen von Borenstein et al. (2009) und Card (2012). Anhand von 94 Suchbegriffen in deutscher und englischer Sprache wurden in folgenden nationalen und internationalen kriminologischen, soziologischen, psychologischen und medizinischen Datenbanken Primärstudien auf Deutsch und Englisch ermittelt, die für die Literaturübersicht rele-vant sind: KrimDok, KrimLit, SOWIPORT, International Bibliography of the Social Sciences (IBSS), Soci-ological Abstracts, Social Services Abstracts, WISO Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, PubMed, PubPsych und PsychINFO.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
212
Im Anschluss an den Suchverlauf in den elektronischen Datenbanken wurde auf das Schneeballver-fahren zurückgegriffen. Durch dieses Verfahren ist es möglich, anhand von bibliographischen Verwei-sen in Literaturverzeichnissen aus Primäruntersuchungen, Literaturübersichten und Metaanalysen zum Thema sexuellen Missbrauch weitere Primärstudien zu identifizieren.
In einem Filterungsprozess wurden die ermittelten Untersuchungen hinsichtlich ihrer Relevanz über-prüft. Thematisch nicht einschlägige Studien und rein theoretische Arbeiten wurden von der Analyse ausgeschlossen. Zudem wurden Studien ausgeschlossen, die neben dem Delikt des sexuellen Miss-brauchs sonstige Gewalttaten erhoben, ohne eine deliktbezogene Auswertung vorzunehmen. Der Filterungsprozess diente weiter dem Ausschluss von zweifach erfassten Untersuchungen. Der Publi-kationstyp der Studie war für die Auswahl nicht von Bedeutung. Es wurden Untersuchungsberichte, Zeitschriftenaufsätze, Monographien und Beiträge in Sammelbänden erhoben. Unter einem Untersu-chungsbericht wird ein Bericht verstanden, der eine Auflistung von Vorfällen des sexuellen Miss-brauchs in einer Institution zu einem definierten Zeitraum enthält. Zudem erfolgte die Gewinnung von Studien unabhängig vom angewendeten Erhebungsverfahren der jeweiligen Primäruntersu-chung. Es wurden sowohl quantitative als auch qualitative Studien identifiziert, die den vorab ge-troffenen Einschlusskriterien entsprachen und den institutionellen Missbrauch zum Untersuchungs-gegenstand hatten. Die folgende Auswertung beruht ausschließlich auf quantitativen Befunden.
Erhebungsinstrument
Als Erhebungsinstrument wurde ein standardisierter Erhebungsbogen entwickelt, der die systemati-sche Aufnahme der relevanten Studienergebnisse ermöglicht. Der Aufbau des Erhebungsbogens ist in Tabelle 5.1 dargestellt. Der erste Datensatz enthält Angaben zur Publikation und zum Autor, der zweite Datensatz dient der Erhebung von Informationen zur Studie, wie u.a. Angaben zur Grundge-samtheit und zur Stichprobe, zur Fragestellung und zur methodischen Vorgehensweise. Der dritte Datensatz bezieht sich auf die Beschreibung und Erklärung des delinquenten Verhaltens sowie auf die Reaktionen der beteiligten Institutionen und des Staates auf die Tat. Im vierten Datensatz werden Angaben zu bi- und multivariaten statistischen Befunden erhoben.
Tab. 5.1 Aufbau des Erhebungsbogens der systematischen Literaturübersicht
Umfang der Auswertung
Insgesamt konnten 78 Primärstudien für die systematische Literaturübersicht ermittelt werden. 53 Studien betrachteten den sexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen in der katholischen Kirche, 25 hatten sexuelle Missbrauchstaten in sonstigen Institutionen zum Gegenstand der Untersu-chung, siehe Tabelle 5.2. Es wurden ausschließlich Studien in die Literaturübersicht eingeschlossen, bei denen die Grundgesamtheit und die empirischen Befunde eindeutig entweder der katholischen Kirche oder einer anderen Institution zuzuordnen waren. Studien, die Delikte sowohl in der katholi-schen Kirche als auch in nicht-katholischen Einrichtungen erhoben und bei denen keine eindeutige
Datensatz 1
Datensatz 2
Datensatz 3
Datensatz 4 Angaben zur Publikation und zum Autor Angaben zur jeweiligen Studie Angaben zur Beschreibung und Erklärung der Delinquenz und der Reaktion Angaben zu bi- und multivariaten Be-funden
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
213
Zuordnung der empirischen Befunde zur jeweiligen Institution möglich war, wurden nicht in die Ana-lyse aufgenommen.
Tab. 5.2 Verteilung der Stichprobe
Häufigkeit
Prozent katholische Kirche 53 67,9
nicht-katholische Institutionen
25
32,1 Gesamt 78 100
Studienmerkmale 5.1.2
Die Studien wurden zunächst dahingehend analysiert, ob diese aus mehreren Teilprojekten bestan-den. Als Teilprojekt wird ein Modul mit einer eigenständigen Untersuchung im Rahmen einer mehr-gliedrig aufgebauten Studie bezeichnet. Die Teilprojekte können sich hinsichtlich der angewandten Methode, der Fragestellung und der Zielgruppe unterscheiden. Das Forschungsinteresse eines vik-timologisch ausgerichteten Teilprojekts erstreckt sich bspw. auf die Perspektive der Betroffenen, während das Forschungsinteresse anderer Teilprojekte auf die Perspektive der Beschuldigten gerich-tet ist. Z.B. wurde die John Jay Studie in die vorliegende Literaturübersicht als eine Primäruntersu-chung mit drei Teilprojekten aufgenommen, da diese neben einer Untersuchung der Diözesen eine Beschuldigtenbefragung sowie eine Teilstudie zu den Betroffenen beinhaltete (John Jay College of Criminal Justice, 2004, S. 14f.). Die nachfolgenden Ergebnisse beziehen sich auf 53 Untersuchungen über die katholische Kirche (63 Teilprojekte) und auf 25 Studien über nicht-katholische Institutionen (28 Teilprojekte). Ein Überblick über den gewonnen Studienpool ist Tabelle 5.3 (katholische Kirche) und Tabelle 5.4 (nicht-katholische Institutionen) zu entnehmen.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
214
Tab. 5.3 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche (k=53)
Land der untersuch-ten Institution
Quelle
Erscheinungsjahr
Grundgesamtheit Australien Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse 2017 Einrichtungen der katholischen Kirche und katholischen Or-densgemeinschaften in Austra-lien Deutschland
Huniar
2010
Benediktinerabtei Ettal Feltes 2010 Johanneum Gymnasium der Hiltruper Missionare
Kocherscheidt
2010/2013
Bistum Augsburg Merzbach 2010/2011 Orden der Redemptoristen
Westphal et al.
2010
Erzdiözese München-Freising Wind 2010 Erzabtei St. Ottilien
Fegert et al.
2011/2013
Interviewpartner der Anlauf-stelle der UBSKM Raue 2010 Schulen und andere Einrich-tungen des Jesuitenordens
Raue
2011
Jesuiten-Kolleg St. Blasien Schäfer-Walkmann et al. 2011 Heime der Diözese Rottenburg-Stuttgart und Einrichtungen, die in 50er und 60er Jahren existierten
Westphal et al.
2011
Bayerischen bzw. Rheinisch-Westfälischen Kapuzinerpro-vinz Zinsmeister et al. 2011 Aloisiuskolleg Bonn-Bad Godesberg (Einrichtung des Jesuitenordens)
Frölich
2012
Kinderheim St. Josef Lippstadt, Vincenzheim Dortmund und St. Josefshaus Wettringen Grübel/Kommission sexueller Missbrauch 2012/2015 Diözese Rottenburg-Stuttgart
Frings
2012
Franz Sales Haus: Erziehungs- und Pflegeanstalt für bildungs-fähige geistesschwache Kinder und Jugendliche Leygraf et al. 2012 Diözesen in Deutschland
Bintig
2013
Aloisiuskolleg Bonn - Bad Godesberg Frings 2013 St. Vincenzstift und Jugend-heim Marienhausen
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
215
Tab. 5.3 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche (k=53), Fortsetzung I.
Land der untersuchten Institution
Quelle
Erscheinungsjahr
Grundgesamtheit Deutschland Keupp et al. 2013 Internat der Benediktinerabtei Ettal
Fernau und Hell-mann
2014
Diözesen in Deutschland Musella 2014 Erzdiözese Freiburg
Schäfer-Walkmann und Hein
2014
Heil- und Pflegeanstalt der Stiftung Liebenau Zimmer et al. 2014 Interviewpartner der Telefon-hotline der DBK
Siebert u. Arnold
2016
Katholische Behindertenhilfe in Westdeutschland Weber und Bau-meister 2016/2017 Vorschule und Gymnasium der Regensburger Domspatzen Irland
Goode et al.
2003
Diözesen in Irland Murphy et al. 2005 Diözese Ferns
Ryan
2009
Diözesen in Irland Murphy et al. 2010 Erzdiözese Dublin
Murphy et al.
2011
Diözese Cloyne Kanada Loftus und Camar-go 1992 Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche
Langevin et al.
2000
General Sample of Sex Offend-ers Luxemburg Majerus und Maje-rus-Schmitt 2010 Telefonhotline „Hotline Cathol“ Niederlande Deetman et al. 2011 Interviewpartner aus nieder-ländischer Betroffenenorgani-sation/Selbst-melder Langeland et al. 2015 Römisch katholische Kirche in den Niederlanden Österreich
Lueger-Schuster et al.
2012
Interviewpartner aus Unab-hängiger Betroffenenschutz-anwaltschaft/
Unabhängiger Betroffenen-schutzkommission Keupp et al. 2015 Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmüns-ter Schweiz Akermann et al. 2012 Kinderheime im Kanton Luzern Ries und Beck 2013 Erziehungsanstalten im Kanton Luzern
Unabhängige Ex-pertenkommission Ingenbohl
2013
Kinderheime der Ingenbohler Schwestern Rathausen und Hohenrain Akermann et al. 2014 Kinderheim St. Iddazell USA
Haywood et al.
1996a
Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
216
Tab. 5.3 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche (k=53), Fortsetzung II.
Land der untersuch-ten Institution
Quelle
Erscheinungsjahr
Grundgesamtheit USA Haywood et al. 1996b Isaac Ray Center Sexual Behav-iors Clinic
Plante et al.
1996
Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche Chibnall et al. 1998 Mitglieder der drei Midwest Religious Communities in den USA
Falkenhain et al.
1999
Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche Fones et al. 1999 Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche
Office of the Attorney General, Common-wealth of Massa-chussetts
2003
Diözese Boston John Jay College 2004 Diözesen der USA
Terry et al.
2011
Diözesen der USA Calkins et al. 2015 Behandlungszentrum für über-griffig gewordene Täter der katholischen Kirche
United States Confer-ence of Catholic Bish-ops
2015
Diözesen in USA
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
217
Tab. 5.4 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-katholischen Institutionen (k=25)
Land der untersuchten Institution
Quelle
Erscheinungsjahr
Grundgesamtheit Australien Parkinson et al. 2009 Anglikanische Kirche Botswana
Shumba
2001
Sekundarschulen in Zim-babwe Deutschland Klein und Palzkill 1998 Sportvereine
Kohler
2000
Sportvereine Burgsmüller und Tilmann 2010 Odenwaldschule
Johns und Schrapper
2010
Landesfürsorgeheim Glückstadt Schmuhl und Winkler 2010 Johanna-Helenen-Heim
Fegert et al.
2011
Interviewpartner der Anlaufstelle der UBSKM Schmuhl und Winkler 2011 Diakonische Stiftung Wittekindshof: Einrich-tung für Kinder und Ju-gendliche mit Behinde-rung
Winkler und Schmuhl
2011
Heime in Mitgliedsein-richtungen des Diakoni-schen Werkes der Evan-gelisch-Lutherischen Landeskirche Hannover e.V. Hellferich 2012 Heimanstalten der Jo-hannes-Diakonie Mos-bach
Winkler
2012
Einrichtungen für Men-schen mit Behinderung und Heime der Stiftung kreuznacher diakonie Sachse 2013 Spezialheime der DDR-Jugendhilfe
Ladenburger et al.
2014
Ehemalige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche Großbritannien Tribunal of Inquiry into child abuse in North Wales 2000 Pflegeunterbringungen in Gwynedd und Clwyd
Gray und Watt
2013
Betroffene des Täters James Wilson Vincent Savile Hobbs et al. 1999 Einrichtungen der Ju-gendhilfe Israel
Khoury-Kassabri
2006
Schulen in Israel der Jahrgangsstufen 4 bis 11
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
218
Tab. 5.4 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-katholischen Institutionen (k=25), Fortsetzung
Land der untersuchten Institution
Quelle
Erscheinungsjahr
Grundgesamtheit Niederlande Timmerman 2003 Schüler der fünften Jahr-gangsstufe der Sekundar-schulen in nördlichen und zentralen Regionen der Niederlande
Euser et al.
2013
Pflegeunterkünfte in den Niederlanden Österreich Helige et al. 2013 Erziehungseinrichtung Schloss Wilhelminenberg Südafrika
Nareadi
2013
Schulen für Kinder mit Lernbehinderung USA Rosenthal et al. 1991 Einrichtungen der Ju-gendhilfe, psychiatrische Behandlungszentren und sonstige Institutionen
Shakeshaft und Cohan
1995
Schulen in New York State Jayme 2011 Inhaftierte Sexualstraftä-ter (Lehrer) des Staates Florida
Der überwiegende Teil der Studien zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche wurde zwi-schen den Jahren 2010 und 2017 veröffentlicht (75,5 %), wobei die Studien am häufigsten im Jahr 2011 publiziert wurden. Die Mehrheit der Studien aus der Vergleichsgruppe stammt aus dem Zeit-raum zwischen 2010 und 2014 (60,0 %) (vgl. Abb. 5.1 und 5.2).
Eine Vielzahl der Studien über katholische Einrichtungen, die von Beginn der 1990er Jahre bis in das Jahr 2000 publiziert wurden, untersuchten Einrichtungen in Kanada (z.B. Loftus & Camargo, 1992) und in den USA (z.B. Haywood et al., 1996a, 1996b; Plante et al., 1996) (vgl. Abb. 5.1). Nach Be-kanntwerden der Missbrauchstaten in katholischen Einrichtungen in Irland im Jahr 2003 nahm das wissenschaftliche Interesse an dem Phänomen des sexuellen Missbrauchs in irischen Institutionen zu. Im Zeitraum 2003 bis 2011 trat die Untersuchung dieser Institutionen in den Fokus der Wissenschaft (z.B. Goode et al., 2003; Murphy et al., 2005). Erst nach der öffentlichen Offenbarung ehemaliger Schüler des katholischen Canisius-Kollegs und von Schülern der Odenwaldschule im Jahr 2010 richte-te sich das Forschungsinteresse auch in Deutschland auf die Untersuchung von institutionellen Miss-brauchstaten (z.B. Fegert et al., 2011; Zinsmeister et al., 2011). Insgesamt untersuchten 44,4 Prozent der Studien Einrichtungen der katholischen Kirche in Deutschland.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
219
Abb. 5.1 Land der untersuchten katholischen Institution nach Erscheinungsjahr der Studie (k=53)
Die Studien, welche Missbrauchstaten in nicht-katholischen Institutionen untersuchten, wurden ebenfalls mehrheitlich in Deutschland durchgeführt (46,4 %, Abb. 5.2). 10,7 Prozent der erfassten Untersuchungen zu sexuellen Missbrauchstaten in nicht-katholischen Institutionen fanden in den USA statt, und zu gleichen Prozentanteilen beziehen sich die Studien auf Einrichtungen in Großbri-tannien. Eine Studie untersuchte das Phänomen des sexuellen Missbrauchs an Sekundarschulen in Botswana (Shumba, 2001) und eine weitere Untersuchung erhob Missbrauchstaten in schweizeri-schen Sportvereinen (Kohler, 2000). In die Literaturübersicht wurden aus den Ländern Australien, Österreich, Israel und Südafrika je eine Studie aufgenommen, die den sexuellen Missbrauch in nicht-katholischen Institutionen untersuchte (Parkinson et al., 2009; Helige et al., 2013; Khoury-Kassabri, 2006; Nareadi, 2013)
Sowohl in den Studien über sexuelle Missbrauchsdelikte in der katholischen Kirche als auch in den Studien der Vergleichsgruppe wurde das Forschungsprojekt häufig durch die zu untersuchende Insti-tution initiiert (katholische Kirche: 66,0 %; nicht-katholische Institutionen: 36,0 %). Eine Forschungs-einrichtung war in den Studien zur katholischen Kirche in 20,8 Prozent der Studien Initiator und in den Studien zu nicht-katholischen Institutionen in 20,0 Prozent. Einen staatlichen Auftrag erhielten die Studien der Vergleichsgruppe häufiger als diejenigen Studien, die katholische Institutionen unter-suchten (katholische Kirche: 9,4 %; nicht-katholische Institutionen: 16,0 %). Sonstige Initiatoren wa-ren in 3,8 Prozent der Studien über katholische Einrichtungen Auftraggeber und gaben in 4,0 Prozent der Vergleichsstudien den Auftrag. Ein Zusammenhang zwischen dem Initiator der Studie und der Fragestellung lässt sich insofern feststellen, als dass die Reaktionen auf die Missbrauchstaten durch die Institution und in Form von strafrechtlichen Sanktionen ausschließlich in von der katholischen Kirche in Auftrag gegebenen Studien betrachtet wurden. Die Fragestellungen zu Taten, Beschuldigten und Betroffenen und zu den Folgen des sexuellen Missbrauchs sind unter Berücksichtigung des Initia-tors der Studie gleichverteilt.
7543421111111111112131211121101234567891019921996199819992000200320042005200920102011201220132014201520162017AustralienDeutschlandIrlandKanadaLuxemburgNiederlandeÖsterreichSchweizUSAAnzahl Studien
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
220
Abb. 5.2 Land der untersuchten nicht-katholischen Institution nach Erscheinungsjahr der Studie (k=25)
Bei Betrachtung des untersuchten Zeitraums wird deutlich, dass eine Abhängigkeit zwischen dem Untersuchungszeitraum und dem Erscheinungsjahr der Studie besteht. Je aktueller die Studie ist, desto größer ist der betrachtete Zeitraum. Dies deutet darauf hin, dass aktuelle Studien bemüht sind, möglichst weit zurückreichende Missbrauchstaten empirisch zu untersuchen.
Überwiegend handelte es sich bei dem Publikationstyp der Studien zur katholischen Kirche um einen Untersuchungsbericht (62,3 %), der mehrheitlich von dem zuständigen Missbrauchsbeauftragen er-stellt bzw. in Auftrag gegeben wurde. Als Zeitschriftenaufsatz wurden 18,9 Prozent der Studien veröf-fentlicht und 13,2 Prozent der Untersuchungen wurden als Monographie publiziert. In einem Sam-melband erschienen 3,8 Prozent der Untersuchungen. Eine Studie wurde in einem Konferenzpapier veröffentlicht.
Die Publikationsart weist in den Studien zu nicht-katholischen Institutionen eine andere Verteilung auf. Am häufigsten erschienen die Studien der Vergleichsgruppe als Zeitschriftenaufsatz (40,0 %). Zu 28,0 Prozent wurden die Studienergebnisse in einer Monographie veröffentlicht und in 24,0 Prozent der Untersuchungen wurden diese in einem Untersuchungsbericht publiziert. Zwei Studien veröffent-lichten die Befunde im Rahmen eines Sammelbandbeitrags.
Weiter bestand eine hohe Heterogenität in der Fachdisziplin der Autoren (vgl. Tab. 5.5). Zu 28,3 Pro-zent wurden die Studien über die katholische Kirche von einem Autor mit rechtswissenschaftlicher Fachdisziplin erstellt. Dies ist u.a. der Tatsache geschuldet, dass insbesondere Juristen in der Funktion des Missbrauchsbeauftragten der Diözesen agieren und die Missbrauchsbeauftragten nicht selten die Untersuchung eigenständig durchführten oder eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Durchführung der Studie beauftragten. 22,6 Prozent der Autoren wiesen die Fachkombination Psychologie, Psychiatrie, Medizin und Theologie auf, gefolgt von der Kombination Rechtswissenschaft, Kriminologie, Psycholo-gie und Sozialwissenschaft (9,4 %). Zu je gleichen Anteilen (5,7 %) wurden die Studien über Einrich-
11332111111111111111012345619911995199819992000200120032006200920102011201220132014AustralienDeutschlandBotswanaGroßbritannienIsrael Niederlande ÖsterreichSüdafrikaUSAAnzahl Studien
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
221
tungen der katholischen Kirche von Autoren in der Kombination Psychologie und Sozialwissenschaft und von Autoren mit geschichtswissenschaftlicher Fachrichtung durchgeführt. Die Kombination Rechtswissenschaft und Erziehungswissenschaft (3,8 %) sowie die Kombination Psychologie und Kri-minologie (1,9 %) traten lediglich vereinzelt auf. Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Fach-disziplinen der Sozialwissenschaft und Kriminologie im Vergleich zur Disziplin der Rechtswissenschaft eher selten vertreten sind.
Die Fachdisziplinen der Autoren der Studien zum Missbrauch in nicht-katholischen Institutionen be-stehen mehrheitlich aus der Kombination Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit und/oder Sozialpä-dagogik (32,0 %), gefolgt von der Kombination Politik-, Erziehungswissenschaft und Rechtswissen-schaft (16,0 %). 8,0 Prozent der Autoren sind Rechtswissenschaftler und ebenfalls zu 8,0 Prozent wiesen die Autoren eine Kombination aus Psychologie, Psychiatrie, Medizin und Theologie auf. Je eine Studie wurde von Autoren mit der Kombination Rechtswissenschaft, Kriminologie, Psychologie und Sozialwissenschaft sowie von Autoren der Rechts- und Erziehungswissenschaft durchgeführt. Im Vergleich zu den Studien über die katholische Kirche sind die Sozialwissenschaften in den Studien über die sonstigen Institutionen als Fachdisziplin häufiger vertreten.
Tab. 5.5 Fachdisziplin der Autoren der Primäruntersuchungen
Fachdisziplin
katholische Kirche
(k=53)
nicht-katholische Institutio-nen (k=25) Rechtswissenschaft 15 (28,3 %) 2 (8,0 %)
Psychologie, Psychiatrie, Medizin, Theo-logie
12 (22,6 %)
2 (8,0 %) Rechtswissenschaft, Kriminologie, Psy-chologie, Sozialwissenschaft 5 (9,4 %) 1 (4,0 %)
Psychologie, Sozialwissenschaft
3 (5,7 %)
- Geschichte 3 (5,7 %) -
Rechts-, Erziehungswissenschaft
2 (3,8 %)
1 (4,0 %) Psychologie, Kriminologie 1 (1,9 %) -
Erziehungswissenschaft, soziale Arbeit
-
8 (32,0 %) Politik-, Erziehungs-, Rechtswissenschaft - 4 (16,0 %)
Sonstiges
12 (22,6 %)
7 (28,0 %)
Die Studien führten Untersuchungen in unterschiedlichen Institutionen durch. Bei Betrachtung der zugrunde liegenden Grundgesamtheit wird Folgendes ersichtlich: 32,1 Prozent der Studien unter-suchten Diözesen. Dies betrifft ausschließlich Studien, die in Deutschland, Irland und den USA initiiert wurden. Neben der Erzdiözese München-Freising (Westphal et al., 2010) wurden Einrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Schäfer-Walkmann et al., 2011; Grübel, 2012; Kommission sexueller Missbrauch, 2015) und der Erzdiözese Freiburg (Musella, 2014) untersucht. Eine Prüfung der sexuel-len Missbrauchsvorwürfe gegen Kleriker und Mitarbeiter des Bistums Augsburg erfolgte in einer wei-teren Studie (Kocherscheidt, 2010, 2013). Zudem richtete sich eine Untersuchung auf die Erzabtei St. Ottilien, welche der Diözese Augsburg zugehörig ist (Wind, 2010). Zwei weitere Studien explorierten Missbrauchsgeschehen im Verantwortungsbereich der deutschen katholischen Kirche (Leygraf et al., 2012; Fernau & Hellmann, 2014). Aufgrund der Anonymisierung wird jedoch in diesen Studien nicht deutlich, um welche Diözesen es sich konkret handelte. Gleiches gilt für zwei Studien, die den Miss-brauch in Diözesen Irlands untersuchten (Goode et al., 2003; Ryan, 2009). Weitere Untersuchungen
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
222
erforschten die Taten in der irischen Diözese Ferns (Murphy et al., 2005), in der Diözese Cloyne (Murphy et al., 2011) und in der Erzdiözese Dublin (Murphy et al., 2010). In den USA bezogen sich vier Studien auf die Erforschung von diözesanen Missbrauchstaten. Eine Erhebung richtete sich auf die Untersuchung in der Diözese Boston (Office of the Attorney General Commonwealth of Massa-chusetts, 2003). Drei weitere Studien bezogen die Untersuchung auf die Diözesen in den USA (John Jay College of Criminal Justice, 2004; Terry et al., 2011; Terry, 2008; United States Conference of Catholic Bishops, 2015).
30,2 Prozent der Studien über die katholische Kirche untersuchten Heime. Nahezu die Hälfte der untersuchten Heime waren Erziehungsheime oder Heime der Körperbehindertenpflege, welche un-ter katholischer Trägerschaft geführt wurden. Überwiegend betraf dies Heime in Deutschland (Frölich, 2012; Frings, 2012, 2013; Schäfer-Walkmann & Hein, 2014; Siebert & Arnold, 2016) und der Schweiz (Akermann et al., 2012; Ries & Beck, 2013; Unabhängige Expertenkommission Ingelbohl, 2013; Akermann et al., 2014). Die Heime, die nicht als Erziehungsheime oder Heime der Körperbe-hindertenpflege fungierten, waren Behandlungszentren für übergriffig gewordene Kleriker der katho-lischen Kirche. Die in den Behandlungszentren durchgeführten Studien zielten nicht darauf ab zu erforschen, ob in den Behandlungszentren Übergriffe stattfanden, vielmehr waren die zu behandeln-den Beschuldigten die Zielgruppe der Untersuchungen. Dieses Vorgehen wurde ausschließlich in Be-handlungszentren in Kanada (Loftus & Camargo, 1992) und in den USA (Haywood et al., 1996a; Haywood et al. 1996b; Plante et al., 1996; Falkenhain et al., 1999; Fones et al., 1999; Calkins et al., 2015) angewandt.
18,9 Prozent der Primäruntersuchungen betrafen Schulen oder Internate. Die Primärstudien umfass-ten zwei Untersuchungen in der Benediktinerabteil Ettal (Huniar, 2010; Keupp et al., 2013) sowie eine Untersuchung im Johanneum Gymnasium der Hiltruper Missionare (Feltes, 2010). Das Jesuiten-Kolleg St. Blasien (Raue ,2011) sowie das Aloisiuskolleg Bonn-Bad Godesberg (Zinsmeister et al., 2011; Bintig, 2013) wurden ebenfalls untersucht. Darüber hinaus fand eine Untersuchung des Miss-brauchs im Canisius-Kolleg Berlin, im Kolleg St. Blasien, in der Sankt-Ansgar-Schule in Hamburg und in dem Immaculata Kolleg Büren/Westf. sowie in weiteren Schulen und Jugendeinrichtungen in Hanno-ver und Göttingen statt (Raue, 2010). Die Ordensinternate der Redemptoristen Glanerbrück und Bonn sowie weitere Einrichtungen dieser Ordensgemeinschaft wurden ebenfalls in einer Studie un-tersucht (Merzbach, 2010). Außerdem zählen die Vorschule und das Gymnasium der Regensburger Domspatzen (Weber & Baumeister, 2017) sowie das Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmünster (Keupp et al., 2015) zu den untersuchten Einrichtungen.
17,0 Prozent der Primäruntersuchungen zum Missbrauch in der katholischen Kirche umfassten eine landesweite Untersuchung. Darunter wurden zunächst Studien gefasst, die Gesprächsmaterial aus-werteten, welches im Rahmen einer Telefonhotline für Betroffene und Angehörige von Betroffenen sowie für Mitarbeiter von Einrichtungen gewonnen wurde (Fegert et al., 2011; Zimmer et al.;2014; Majerus & Majerus-Schmit, 2010; Deetman et al., 2011; Lueger-Schuster et al., 2012). Die sonstigen Studien, die den Missbrauch in der katholischen Kirche landesweit untersuchten, bezogen sich auf Einrichtungen der katholischen Kirche und auf Einrichtungen der katholischen Ordensgemeinschaf-ten in Australien (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017). Dar-über hinaus hatte eine Studie, die eine landesweite Erhebung durchführte, Einrichtungen in den Nie-derlanden zum Gegenstand (Langeland et al., 2015). Weitere landesweite Erhebungen wurden in Kanada und den USA durchgeführt (Chibnall et al., 1998; Langevin et al., 2000). Eine weitere Unter-suchung erfasste sexuelle Übergriffe durch Angehörige des bayerischen bzw. rheinisch-westfälischen Kapuzinerordens (Westphal et al., 2011).
Auch in den Studien der nicht-katholischen Institutionen richtete sich das Interesse zumeist auf die Untersuchung von einzelnen Einrichtungen. Bei 28,0 Prozent der Primärstudien war der Untersu-chungsgegenstand ein Heim. Hierunter wurden in der vorliegenden Literaturübersicht Heime der Körperbehindertenhilfe (Schmuhl & Winkler, 2011, 2010) und Erziehungseinrichtungen (Johns &
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
223
Schrapper, 2010; Sachse, 2013; Tribunal of Inquiry into child abuse in North Wales, 2000; Hobbs et al., 1999; Euser et al., 2013; Helige et al., 2013; Rosenthal et al., 1991) gefasst. Vier dieser Studien untersuchten das Missbrauchsgeschehen in Einrichtungen der Diakonie (Winkler & Schmuhl, 2011; Helfferich et al., 2013; Schmuhl & Winkler, 2010; Winkler, 2012). Insbesondere wurden die Untersu-chungen in diakonischen Heimen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung durchgeführt. Ein Vier-tel der Studien zu den Missbrauchstaten in der Vergleichsgruppe untersuchte die Taten in einer Schu-le. Neben der Odenwaldschule (Burgsmüller & Tilmann, 2010, 2012) wurde das Geschehen in einer Sekundarschule in Zimbabwe (Shumba, 2001) sowie in Schulen in Israel (Khoury-Kassabri 2006), in New York (Shakeshaft & Cohan, 1995) und in den Niederlanden (Timmerman, 2003) untersucht. Eine Studie betraf südafrikanische Schulen, die auf Kinder und Jugendliche mit Lernbehinderung ausge-richtet waren (Nareadi, 2013). Neben der anglikanischen Kirche (Parkinson et al., 2009) war die ehe-malige Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche (Ladenburger et al., 2014) Gegenstand einer Studie. Zwei Studien befassten sich mit der Untersuchung des sexuellen Missbrauchs in Sportverei-nen (Klein & Palzkill, 1998; Kohler, 2000). Je eine Primärstudie umfasste eine Musikinstitution (Gray & Watt, 2013) und ein Behandlungszentrum für Beschuldigte, die sich im Zuge ihrer Tätigkeit als Leh-rer des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen schuldig gemacht hatten (Jayme, 2011). Eine weite-re Primäruntersuchung wertete Gesprächsmaterial aus, das durch die Telefonhotline der Anlaufstelle der ehemaligen Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) gewonnen wurde (Fegert et al., 2011, 2013).
Sowohl die Studien über die katholische Kirche als auch die Studien der Vergleichsgruppe wurden überwiegend mit einem qualitativen Datenerhebungsverfahren durchgeführt. Die Anteile der quali-tativen und quantitativen Erhebungsverfahren sind im Gruppenvergleich annährend gleichverteilt (vgl. Abb. 5.3). 44,4 Prozent der Studien zur katholischen Kirche und 53,6 Prozent der Studien in der Vergleichsgruppe verwendeten bei der Datenerhebung einen qualitativen Ansatz. Quantitative Ver-fahren wurden am zweithäufigsten eingesetzt, wobei der Anteil an den Studien zur katholischen Kir-che den Anteil in der Vergleichsgruppe leicht übersteigt (katholische Kirche: 39,7 %, nicht-katholische Institutionen: 32,1 %). Einige Studien kombinierten quantitative und qualitative Methoden (katholi-sche Kirche: 15,9 %, nicht-katholische Institutionen: 14,3 %).
Abb. 5.3 Datenerhebungsverfahren (k=91)
39,7%
32,1%
44,4%
53,6%
15,9%
14,3%
katholische Kirche (n=63)
Vergleichsgruppe (n=28)
quantitativ
qualitativ
teils/teils
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
224
Im Einzelnen wurden unterschiedliche Methoden der Datenerhebung eingesetzt. Die in Tabelle 5.6 abgetragenen Prozentwerte stellen je eine Methode dar, unabhängig davon, ob diese in Kombination mit einer weiteren Methode angewendet wurde. In beiden Gruppen wurde mehrheitlich die Metho-de der Befragung gewählt (katholische Kirche: 74,6 %, nicht-katholische Institutionen: 82,1 %). Wur-de eine Befragung durchgeführt, kam in den Studien zu dem Missbrauchsgeschehen in der katholi-schen Kirche in 40,4 Prozent der Befragungen eine Methode zur Anwendung, die nicht empirischen Standards entspricht. Bei den Befragungsstudien der nicht-katholischen Institutionen ist die Vorge-hensweise in 25,0 Prozent der Befragungen keiner empirisch etablierten Befragungsmethode zuzu-ordnen. Eine standardisierte Befragung wurde in 25,5 Prozent der Studien zur katholischen Kirche und in 21,4 Prozent der Studien zu den nicht-katholischen Institutionen eingesetzt. Die qualitative Methode des Leitfadeninterviews wurde bei 17,1 Prozent der Befragungen in der katholischen Kirche angewendet und bei 21,4 Prozent der Befragungen in der Vergleichsgruppe. Narrative Interviews kamen in 12,8 Prozent der Befragungen in der katholischen Kirche und in 14,3 Prozent der Befragun-gen in den nicht-katholischen Institutionen zur Anwendung. Der Missbrauch in der katholischen Kir-che wurde in drei Studien mit der Durchführung eines problemzentrierten Interviews erhoben, eine weitere Studie griff auf die Anwendung des strukturiert klinischen Interviews zurück. Ein fokussiertes Interview wendete eine Studie der Vergleichsgruppe an.
Überwiegend erfolgten die Befragungen mündlich (katholische Kirche: 66,0 %, nicht-katholische Insti-tutionen: 69,6 %). Bei 29,7 Prozent der standardisierten Befragungen in der katholischen Kirche wur-de die Paper-Pencil-Methode gewählt, d.h. die Befragung erfolgte papierbasiert. In der Vergleichs-gruppe fand eine Paper-Pencil-Methode bei 30,4 Prozent der standardisierten Befragungen Anwen-dung. In seltenen Fällen wurden die Interviewpartner telefonisch oder online befragt. In beiden be-trachteten Gruppen richtete sich die Befragung überwiegend an Betroffene (katholische Kirche: 74,4 %, nicht-katholische Institutionen: 78,3 %). Weitere Interviewpartner waren neben Tatzeugen (katho-lische Kirche: 48,9 %, nicht-katholische Institutionen: 60,9 %) Mitarbeiter der untersuchten Instituti-on (katholische Kirche: 42,6 %, nicht-katholische Institutionen: 69,5 %). Als Tatzeugen werden Perso-nen definiert, die Kenntnis über die Tat hatten, unabhängig davon, ob sie den Missbrauch beobach-teten oder über die Tat informiert wurden. Unter den Tatzeugen fanden sich Kinder, Jugendliche, Vertrauenspersonen der Betroffenen und Mitarbeiter der Institution. In 16 Studien zum Miss-brauchsgeschehen in der katholischen Kirche wurden Beschuldigte befragt (34,0 %), wohingegen eine Befragung von Beschuldigten zum Tatgeschehen in der Vergleichsgruppe nicht erfolgte. In den Primäruntersuchungen wurden nicht selten unterschiedliche Interviewpartner gewählt, weshalb die obigen Angaben Mehrfachantworten enthalten.
Ebenfalls in Tabelle 5.6 abgebildet sind Angaben dazu, wie häufig die Methode der Dokumentenana-lyse angewendet wurde und welche Dokumente bei der Analyse herangezogen wurden. 36,5 Prozent der Studien über den Missbrauch in der katholischen Kirche und 39,3 Prozent der Untersuchungen in den nicht-katholischen Institutionen führten eine Dokumentenanalyse durch. Überwiegend wurden in der katholischen Kirche Kirchen- bzw. Personalakten ausgewertet (26,1 %) und psycholo-gisch/psychiatrische Gutachten analysiert (ebenfalls 26,1 %). Daten und Mitschriften, welche durch eine Telefonhotline gewonnen wurden, bildeten in zwei Studien über das Tatgeschehen in der katho-lischen Kirche die zu analysierenden Dokumente. In je einer Studie wurden Strafakten und Untersu-chungsberichte ausgewertet. Auffällig ist der hohe Anteil an sonstigen Dokumenten (40,4 %). Unter diese Kategorie wurden z.B. Hauschroniken, Gesprächsprotokolle, Notizen, Briefe, Stellungnahmen, Bekennerschreiben und Jahresberichte sowie sonstige Berichte subsummiert.
Zwei Studien über den Missbrauch in der Vergleichsgruppe bedienten sich im Rahmen der Dokumen-tenanalyse der Daten einer Telefonhotline und je eine Studie griff auf die Analyse von Personalakten und Strafakten zurück. Sonstige Dokumente wurden in 81,2 Prozent der Dokumentenanalysen unter-sucht.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen

225
Tab. 5.6 Art der Untersuchungsmethode (k=91, Mehrfachnennungen)
Untersuchungsmethode
katholische Kirche (k=63)
nicht-katholische Institutionen
(k=28) Befragung 47 (74,6 %) 23 (82,1 %)
Art der Befragung
standardisierte Befragung
12 (25,5 %)
6 (21,4 %) Leitfadeninterview 8 (17,1 %) 6 (21,4 %)
narratives Interview
6 (12,8 %)
4 (14,3 %) teilnarratives Interview 3 (6,4 %) 1 (3,6 %)
problemzentriertes Interview
3 (6,4 %)
- strukturiert klinisches Interview 1 (2,1 %) -
fokussiertes Interview
-
1 (3,6 %) sonstige Befragung/ nicht explizit genannt 19 (40,4 %) 7 (25,0 %)
Dokumentenanalyse
23 (36,5 %)
11 (39,3 %) Art der Dokumente Kirchenakten/Personalakten 6 (26,1 %) 1 (9,0 %)
psychologisch/psychiatrische Gutachten
6 (26,1 %)
- Daten einer Telefonhotline 2 (8,7 %) 2 (18,2 %)
Strafakten
1 (4,3 %)
1 (9,0 %) Untersuchungsbericht 1 (4,3 %) -
sonstige Dokumente
10 (43,5 %)
9 (81,2 %) Sekundärdatenanalyse 1 (1,6 %) -
Hinsichtlich der Reliabilität und Validität der Methoden konnten den eingeschlossenen Studien ledig-lich vereinzelte Angaben entnommen werden. 84,2 % der Studien zum Tatgeschehen in der katholi-schen Kirche enthielten keine Angaben darüber, ob ein Validitätstest durchgeführt wurde. Die Stu-dien der Vergleichsgruppe verzichteten alle hierauf. Ein Reliabilitätstest wurde ebenfalls selten durchgeführt (katholische Kirche: 6,3 %, nicht-katholische Institutionen: 0,0 %).
Befunde der Studien 5.1.3
Angaben zum Beschuldigten
Die folgenden Angaben zum Beschuldigten sowie zu den Betroffenen und den Taten basieren auf den Befunden der (Teil-) Studien (k=91). Die Angaben wurden ausschließlich quantitativen Primärstudien entnommen, um die Vergleichbarkeit der ermittelten Studienbefunde zu gewährleisten.
Sowohl im Kontext der katholischen Kirche als auch im Bereich der nicht-katholischen Institutionen kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass die Missbrauchstaten an Minderjährigen mehrheitlich von männlichen Beschuldigten begangen wurden (katholische Kirche: 92,2 %; nicht-katholische Instituti-onen: 96,5 %). Die entsprechenden Werte sind in Tabelle 5.7 dargestellt. Das durchschnittliche Alter des Beschuldigten bei der Ersttat konnte ausschließlich für die Beschuldigten der katholischen Kirche errechnet werden. Das mittlere Alter zum Zeitpunkt der ersten Tat war 39,1 Jahre (Std.abw. = 1,2), wobei das jüngste berichtete Alter 15 Jahre und das älteste ermittelte Alter 90 Jahre betrug.


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Das studienübergreifende Ergebnis entspricht den Befunden der vorliegenden MHG-Studie. Auch wenn sich die in der Literaturübersicht aufgenommenen Studien von den Teilprojekten der MHG-Studie hinsichtlich der methodischen Vorgehensweise unterscheiden, zeigen sich Ähnlichkeiten in den Befunden. Das durchschnittliche Alter der Beschuldigten der katholischen Kirche im Zeitpunkt der ersten Tat, das im Rahmen der Strafaktenanalyse von Beschuldigten der katholischen Kirche (TP 3, Kap. 3.3.2) ermittelt wurden, belief sich auf 40,5 Jahre (Std.abw. = 11,3). Das mittlere Alter der Beschuldigten nicht-katholischer Institutionen betrug 39,2 Jahre (Std.abw. = 11,8). Unterstützt wer-den die Befunde zum durchschnittlichen Alter der beschuldigten Kleriker auch durch die Personal-aktenanalyse der MHG-Studie (TP 6, Kap. 6.4.1). Das durchschnittliche Alter der Kleriker, die des se-xuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, überstieg mit 42,6 Jahren zum Tatzeitpunkt leicht das in Teilprojekt 3 ermittelte durchschnittliche Alter. Es lag aber in einer ähnlichen Alterskategorie, und zwar um das 40. Lebensjahr.
In fünf Studien (John Jay College of Criminal Justice, 2004; Deetman et al., 2011; Murphy et al., 2011; Terry et al., 2011; Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017) wurde die Prävalenzrate der Beschuldigten in der katholischen Kirche angegeben. Die Rate bezieht sich auf das geschätzte Verhältnis der katholischen Priester, die in einem Zeitraum übergriffig wurden, zu den Priestern, die im entsprechenden Zeitraum ein klerikales Amt ausübten. Ein Vergleich der einzelnen Prävalenzraten ist nur bedingt zulässig, da den Berechnungen in den Primärstudien unterschiedliche methodische Ansätze zugrunde lagen. Entscheidend ist hierbei die Definition der Grundgesamtheit der Priester. So stellten die Autoren der John Jay Studie auf die Gesamtzahl der im Zeitraum 1960 bis 2002 aktiven Priester ab (John Jay College of Criminal Justice, 2004, S. 26f.). Die australische Untersu-chungskommission folgte bei der Definition der Grundgesamtheit der Priester einem davon abwei-chenden Ansatz (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017, S. 251). Die Gesamtzahl der Priester basierte in der Studie der Royal Commission auf der nach der individuel-len Dienstzeit gewichteten Dauer der Dienstjahre, nach der die Priester in die Stichprobe eingingen. Während die U.S.-amerikanische John Jay Studie die Lebenszeitprävalenz abbildete, führt die Be-rechnung der australischen Royal Commission zu einer Verringerung der Stichprobengröße bei gleichbleibender Fallzahl, wodurch die Prävalenzrate mit 7,0 Prozent höher ausfällt. Die mittlere, studienübergreifende Prävalenzrate, die aus den jeweiligen Prävalenzraten der eingeschlossenen Studien berechnet wurde, stellt deshalb nur eine Näherung an die tatsächliche Anzahl klerikaler Be-schuldigter dar. Die durchschnittliche gewichtete Prävalenzrate betrug 4,5 Prozent. Bei der Berech-nung des Mittelwertes wurden die Studien nach der Anzahl der Beschuldigten gewichtet. Das Ergeb-nis stimmt mit der errechneten Prävalenzrate der MHG-Studie überein. Diese betrug 4,4 Prozent (TP 6). In den Primäruntersuchungen der Vergleichsgruppe wurden keine Prävalenzen berechnet.
Tab. 5.7 Geschlecht, Alter und Prävalenzrate der Beschuldigten
Beschuldig-te (Anzahl)
männliche
Beschuldigte
weibliche Beschuldigte
Alter der Beschuldig-ten (Mittel-wert)
Alter der Beschuldigten (Spanne)
Prävalenz-rate
katholische Kirche (k=35) 11.784a 10.870a (92,2%) 914a (7,8%) 39,1b (Std.abw. = 1,2) 15 – 90c 4,5%d
nicht-katholische Intuitionen
(k=6)
424e
409e
(96,5% )
15e
(3,5%)
k.A.
k.A.
k.A.
a k=33; b k=10; c k=9; d k=5; e k=6
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
227
Im Hinblick auf die Funktion des Beschuldigten innerhalb der katholischen Institution wurde neben den Ämtern auch die jeweilige berufliche Tätigkeit des Beschuldigten erfasst. Die Beschuldigten üb-ten im Zeitpunkt der Tat teilweise mehrere Funktionen aus. Die systematische Literaturübersicht erfasste die Summe der in den Studien genannten Ämter, weshalb Mehrfachnennungen möglich sind. Ganz überwiegend wurde das Amt des Priesters genannt (93,7 %). 3,8 Prozent hatten im Zeit-punkt der Tat das Amt des Kaplans oder des Vikars inne. Außerdem waren 7,4 Prozent der beschul-digten Kleriker als Lehrer tätig (7,4 %). Weitere Beschuldigte waren im Zeitpunkt der Tat weltliche Ehrenamtsträger (3,9 %), Ordensschwestern (2,2 %) oder Diakone (1,2 %). Bei 5,8 Prozent der Be-schuldigten war die Funktion unklar. Der Anteil der Funktion steht in Abhängigkeit vom jeweils unter-suchten Bereich der katholischen Kirche (z.B. Diözese, Schule).
Es wurde in neun Studien über die nicht-katholischen Institutionen die Funktion des Beschuldigten erhoben. Mehrheitlich waren die Beschuldigten weltliche Lehrer (80,3 %), am zweithäufigsten waren Pastoren einer nicht-katholischen Kirchengemeinde Beschuldigte der Tat (34,0 %). Der hohe Anteil an Lehrern steht im Zusammenhang mit der Art der untersuchten Institution. Die Studien über die nicht-katholische Institution untersuchten vor allem den sexuellen Missbrauch an Schulen und Internaten. Die Funktion des weltlichen Erziehers wurde bei 9,9 % der Beschuldigten der Vergleichsgruppe ge-nannt. Sonstige Mitarbeiter der Institution haben einen Anteil an der Funktion der Beschuldigten von 21,1 Prozent.
Erneut finden sich die studienübergreifenden Befunde in der Strafaktenanalyse wieder (TP 3, Kap. 3.3.2). Die Beschuldigten, die im Rahmen des Teilprojekts 3 ermittelt wurden, waren im Zeitpunkt der ersten Tat schwerpunktmäßig in den Ämtern des Diözesan- und Ordenspriesters (97,6 %). Die Beschuldigten der Vergleichsgruppe waren bei Tatbegehung mehrheitlich weltliche Lehrer (56,4 %).
Psychische Merkmale der Beschuldigten im Bereich der katholischen Kirche stellt Tabelle 5.8 dar. Die Literaturübersicht beschränkte sich auf diejenigen Befunde, die mit psychiatrisch-psychologischen Untersuchungsmethoden gewonnen wurden. Danach lag bei 29,6 Prozent der Beschuldigten eine emotionale und/oder sexuelle Unreife vor und wiesen 27,7 Prozent der Beschuldigten depressives Verhalten auf. Eine Persönlichkeitsstörung wurde bei 21,6 Prozent der Beschuldigten diagnostiziert und zu einem Anteil von 17,7 Prozent wiesen die Beschuldigten pädophile Merkmale auf. Alkohol-missbrauch wurde bei 13,1 Prozent der Beschuldigten berichtet. Weiter kamen die Studien zu dem Ergebnis, dass 9,8 Prozent der Beschuldigten im Kinder- und Jugendalter verhaltensauffällig waren. Ein passives, an Autonomie mangelndes Verhalten traf auf 5,8 Prozent der Beschuldigten zu. Von Angstgefühlen, Panikattacken, Paranoia und Hypochondrie waren 3,4 Prozent der Beschuldigten betroffen. In den Studien der Vergleichsgruppe kamen keine psychiatrisch-psychologischen Untersu-chungsmethoden zur Anwendung.
Hinweise auf eine pädophile Haupt- oder Nebenströmung fanden sich auch in den Teilprojekten 2, 3 und 6 des MHG-Projekts. Bei 28,0 Prozent der interviewten Beschuldigten des Teilprojekts 2 konnte aufgrund von Spontanerzählungen und vor dem Hintergrund der rekonstruierten Tatumstände pä-dophile Neigungen angenommen werden (vgl. Kap. 2.3). Ähnliche Anteile von Beschuldigten, bei denen Hinweise auf eine pädophile Präferenzstörung vorlagen, fanden sich mit 28,2 Prozent in Teil-projekt 6 (Kap. 6.4.6). In Teilprojekt 3 (Kap. 3.3.2) ging aus den analysierten Strafakten hervor, dass 6,7 Prozent der Beschuldigten der katholischen Kirche eine diagnostizierte pädophile Haupt- oder Nebenströmung aufwiesen und bei weiteren 21,5 Prozent der Beschuldigten Hinweise auf eine pä-dophile Haupt- oder Nebenströmung vorlagen.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
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Tab. 5.8 Mit psychiatrisch-psychologischen Untersuchungsmethoden erhobene psychische Merkmale der Beschuldigten der katholischen Kirche (k=6, Mehrfachnennungen)
Angaben zur sexuellen Orientierung konnten erneut ausschließlich den Studien entnommen werden, die Missbrauchsdelikte in der katholischen Kirche untersuchten. Lediglich drei Primäruntersuchungen berichteten die sexuelle Orientierung des Beschuldigten, abgesehen von sexuellen Präferenzstörun-gen (Fones et al., 1999; Leygraf et al., 2012; Weber & Baumeister, 2017). Den nachfolgend berichte-ten prozentualen Werten liegen Angaben von 103 Beschuldigten zugrunde. Der Anteil der heterose-xuell orientierten Beschuldigten (47,6 %) übersteigt leicht den Anteil der Beschuldigten, die angaben, homosexuell orientiert zu sein (41,7 %). Eine bisexuelle Orientierung wurde bei 5,8 Prozent der 103 Beschuldigten berichtet.
Einige Primäruntersuchungen zur katholischen Kirche erfassten Belastungsmerkmale der Beschuldig-ten (Haywood et al., 1996a; Haywood et al., 1996b; Langevin et al., 2000; John Jay College of Criminal Justice, 2004; Leygraf et al., 2012; Kocherscheidt, 2013; Calkins et al., 2015; Plante et al., 1996). Die folgenden Angaben beziehen sich auf insgesamt 9.286 Beschuldigte. 2,6 Prozent der Beschuldigten erlebten selbst eine Viktimisierung durch ein Sexualdelikt, wobei die Studien keinen Aufschluss dar-über geben, wann sich die Viktimisierung ereignete. 0,6 Prozent der Beschuldigten wurden Opfer eines Gewaltdelikts. Eine Stressbelastung im Tatzeitpunkt gaben 1,0 Prozent der Beschuldigten als missbrauchsfördernden Faktor an. Das Fehlen einer konstanten Beziehung bis zum 16. Lebensjahr berichteten 0,8 Prozent der Beschuldigten und ein ebenso geringer Anteil an Beschuldigten gab an, noch nie in einer festen Partnerschaft gewesen zu sein. In den Studien zum Missbrauch in der Ver-gleichsgruppe fehlen Angaben zu Belastungsmerkmalen der Beschuldigten vollständig, da das For-schungsinteresse vorrangig auf den Merkmalen der Betroffenen lag.
psychische Merkmale
Häufigkeit emotionale/sexuelle Unreife 97 (29,6%)
depressives Verhalten
9 (27,7 %) Persönlichkeitsstörung 71 (21,6 %)
Merkmale der Pädophilie
58 (17,7%) Alkoholmissbrauch 43 (13,1%)
Verhaltensauffälligkeit im Kinder- und Jugendalter
32 (9,8%) passives, an Autonomie mangelndes Verhalten 19 (5,8%)
Angst/Panikattacken/Paranoia/Hypochondrie
11 (3,4%) zwanghaftes Verhalten 8 (2,4%)
Schizophrenie
6 (1,8%) Merkmale der Ephebophilie 4 (1,2%)
sonstige sexuelle Präferenzstörungen
4 (1,2%) Narzissmus 1 (0,3%)
Drogenmissbrauch
1 (0,3%) sonstige psychische Auffälligkeiten 22 (6,7%)
relative Häufigkeiten beziehen sich auf 328 Beschuldigte
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Präventionsevaluationen
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Angaben zum Betroffenen
Es besteht eine Diskrepanz im Hinblick auf die Geschlechterverteilung der Betroffenen der katholi-schen Kirche und der Betroffenen der nicht-katholischen Institutionen. Die nachfolgenden Angaben basieren auf 34 Studienergebnissen zur katholischen Kirche und auf neun Studienergebnissen zur Vergleichsgruppe. Im Kontext der katholischen Kirche überwogen mit einem Anteil von 77,3 Prozent die männlichen Betroffenen deutlich, wohingegen der Anteil männlicher Betroffenen in der Ver-gleichsgruppe 47,4 Prozent betrug und damit niedriger war als der Anteil der weiblichen Betroffenen (vgl. Tab. 5.9). Die Verteilung der Anteilswerte in der Vergleichsgruppe entspricht in etwa der Ge-schlechterverteilung des innerfamiliären Missbrauchs. In der Studie von Bergmann (Bergmann, 2011, S. 51) wurde ein höherer Anteil weiblicher Kinder und Jugendlicher festgestellt, die sexuellen Miss-brauch in der Familie erfuhren. Durchschnittlich erlebten die Betroffenen der katholischen Kirche die erste sexuelle Viktimisierung im Alter von 11,6 Jahren (Std.abw. = 3,6). Das mittlere Alter im Zeit-punkt der Ersttat wurde in den Studien der Vergleichsgruppe mit 15 Jahren ermittelt (Std.abw. = 1,0).
Die Teilprojekte 2, 3 und 6 der MHG-Studie stellten ebenfalls eine Häufung männlicher Betroffener im Kontext der katholischen Kirche fest. 76,6 Prozent der Betroffenen, die an qualitativen Interviews teilnahmen, waren männlich (Kap. 2.2). Dem entsprechend fand sich ein erheblich höherer Anteil männlicher Betroffener in den Strafakten der Kleriker der katholischen Kirche (80,2 %, Kap. 3.2.1). Männliche Betroffene überwogen auch in den Personalakten von beschuldigten Klerikern die Anzahl der weiblichen Betroffenen (62,8 %, Kap. 6.3.1).
Auch hinsichtlich des Alters der Betroffenen im Zeitpunkt der Ersttat bestehen Gemeinsamkeiten zwischen den Ergebnissen der Literaturübersicht und den Befunden aus den Teilprojekten 2, 3 und 6. In den Interviews mit Betroffenen wurde ein Durchschnittsalter bei der Ersttat von 13,26 Jahren (Std.abw = 2,2) festgestellt (vgl. Kap. 2.2.5). Das in der Strafaktenanalyse ermittelte durchschnittliche Alter von 12,0 Jahren (Std.abw. = 2,7) (TP 3, Kap. 3.2.2) sowie das mittlere Alter, das durch die Perso-nalaktenanalyse ermittelt wurde (Mittelwert = 12,0, Std.abw. = 3,1, TP 6, Kap. 6.3.2), übersteigt das in der Literaturübersicht errechnete Durchschnittsalter nur leicht (Mittelwert = 11,6; Std.abw. = 3,6).
Tab. 5.9 Geschlecht und Alter der Betroffenen
Betroffene (Anzahl)
männliche Betroffene
weibliche Betroffene
Alter der Be-troffenen (Mit-telwert)
Alter der Be-troffenen (Spanne) katholische Kirche (k=34) 20.097a 15.531a (77,3%) 4.566a (22,7%) 11,6b (Std.abw.= 3,6) 0-25c
nicht-katholische
Institutionen
(k=9)
2.155d
1.022d
(47,4%)
1.133d
(52,6%)
15e
(Std.abw.= 1,0)
4-19f a k=26; b k=15; c k=22; d k=9; e k=3; f k=5
Die Tatfolgen für die Betroffenen waren weitreichend und umfasste unmittelbare und mittelbare sowie kurzfristige bis langfristige Folgen. Überwiegend wurde bei Betroffenen der katholischen Kir-che von psychischen Folgen (64,2 %), gefolgt von verhaltensrelevanten Folgen (23,2 %) und körperli-chen Folgen (12,4 %), berichtet (vgl. Tab. 5.10). Als psychische Folgen wurden häufig Alpträume (14,2 %), Angststörungen und Panikattacken (13,1 %) und ein gestörtes Sexualverhalten bzw. Schwierigkei-ten im Hinblick auf sexuelle Beziehungen genannt (10,1 %). Verhaltensrelevante Folgen sind insbe-sondere sozialer Rückzug, soziale Isolation, Verschlossenheit und Einzelgängertum (29,5 %) sowie ein suizidales Verhalten, welches den versuchten und vollendeten Suizid umfasst (17,0 %). Als körperli-
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Präventionsevaluationen
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che Folgen wurden vorrangig Schlafstörungen (25,3 %), starke Kopfschmerzen und Übelkeit (9,3 %) und Atembeschwerden, die sich in Form von Erstickungsanfällen, Asthma oder einer übersteigerten Atmung äußerten (7,9 %), festgestellt.
Tab. 5.10 Tatfolgen für den Betroffenen (katholische Kirche, k=6)
Tatfolgen
katholische Kirche körperliche Folgen körperliche Folgen insgesamt 546 (12,6 %)
Schlafstörungen
138 (25,3 %) starke Kopfschmerzen/Übelkeit 51 (9,3 %)
Erstickungsanfälle/Asthma/übersteigerte Atmung
43 (7,9 %) Essstörungen 14 (2,6 %)
sonstige Symptome für körperliche Krankheiten (Somatisierung)
196 (35,9 %) nichtspezifizierte körperliche Folge 104 (19,0 %)
psychische Folgen
psychische Folgen insgesamt
2.781(64,2 %) Alpträume 394 (14,2 %)
Angststörung/Panikattacken
365 (13,1 %) gestörtes Sexualverhalten/Schwierigkeiten hinsichtlich sexueller Beziehungen 281 (10,1 %)
Flashback/Intrusion
278 (10,0 %) Traurigkeit/Depression 270 (9,7 %)
Selbstwertproblematik/Macht- und Hilflosigkeit
231 (8,3 %) Wut/aggressives Verhalten 203 (7,3 %)
Unsicherheit/Stress/Anspannung
201 (7,2 %) Schamgefühle 171 (6,1 %)
Schuldgefühle
157 (5,6 %) paranoides Denken 102 (3,7 %)
Posttraumatische Belastungsstörung
95 (3,4 %) Suchtverhalten 70 (2,5 %)
spirituelle Verunsicherung
28 (1,0 %) Einschränkung der Bindungsfähigkeit 20 (0,7 %)
Vertrauensverlust
1 (0,05 %) verhaltensrelevante Folgen Verhaltensrelevante Folgen insgesamt 1.003 (23,2 %)
sozialer Rückzug/soziale Isolation/
Verschlossenheit/Einzelgängertum
296 (29,5 %) suizidales Verhalten (versuchter und vollendeter Suizid) 171 (17,0 %)
Leistungsabfall in Schule/Beruf
80 (8,0 %) Selbstverletzung 39 (3,9 %)
sonstige verhaltensrelevante Folge
417 (41,6 %)
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Die Erhebung von Tatfolgen für die Betroffenen war nicht Bestandteil der Studien, die im Bereich der nicht-katholischen Institutionen durchgeführt wurden. Erneut spiegeln die Ergebnisse der Literatu-rübersicht die Befunde der MHG-Studie wieder. Die Teilprojekte 2, 3 und 6 berichten jeweils von weitreichenden Folgen für die von sexuellem Missbrauch Betroffenen. Insbesondere überwogen die psychischen Tatfolgen die körperlichen und verhaltensrelevanten Folgen.
Deliktsmerkmale
Die Studienbefunde zur Tatvorbereitung in der katholischen Kirche deuten darauf hin, dass sich die Mehrheit der Taten in Form einer geplanten Handlung ereigneten (64,9 %) (vgl. Tab. 5.11). Bei 19,4 Prozent der betrachteten Missbrauchstaten wurde von einer spontanen Handlung berichtet. Da die Angaben zur Tatvorbereitung lediglich in drei Studien erhoben wurden, können ausschließlich Aussa-gen über 37 Taten getroffen werden. Ein ähnliches Ergebnis erbrachte die MHG-Studie. In Teilprojekt 3 konnte den Akten entnommen werden, dass 83,1 Prozent der Taten der Kleriker geplant und 5,4 Prozent spontan waren (Kap. 3.4.2). Die Tatvorbereitung war in keiner Studie über die Missbrauchs-taten in der Vergleichsgruppe Bestandteil der Untersuchung.
In elf Studien über den Missbrauch in der katholischen Kirche lagen Angaben zum Tatmittel vor. Bei der Interpretation dieser Untersuchungen ist zu beachten, dass sexuelle Missbrauchstaten häufig ohne den Einsatz eines bestimmtes Tatmittels begangen worden sein dürften (sexueller Übergriff ohne Anwendung von Gewalt, ohne Drohung oder Versprechung), jedoch sind relative Häufigkeiten über den Anteil dieser Fälle nicht bekannt. Die folgenden Prozentwerte beziehen sich auf diejenigen Studien, die Angaben zum Tatmittel erhoben haben. In den Studien, die das Tatgeschehen in der katholischen Kirche betrachteten, wird häufig von einem Tatmittel in Form einer Belohnung des Be-troffenen berichtet (47,6 %), gefolgt von einer Drohung ohne Gewaltinhalt (37,0 %). Eine religiöse Einbettung der Tat erfolgte in 6,0 Prozent der betrachteten Taten und in 5,7 Prozent der Fälle drohte der Beschuldigte mit Gewalt. In 3,7 Prozent der Taten wendete der Beschuldigte Gewalt an, ein Ver-sprechen durch den Beschuldigten wurde in lediglich zwei Fällen ausgesprochen.
Wird ein Tatmittel in den Studien über den Missbrauch in den nicht-katholischen Institutionen ge-nannt, ist dies zu nahezu gleichen Anteilen eine Drohung, die sich nicht auf Gewaltanwendung be-zieht (54,9 %), und eine tatsächlich vollzogene Gewaltanwendung (54,1 %). Weitere Tatmittel wur-den in den Studien nicht genannt. Die dargelegte Verteilung der Tatmittel in der Vergleichsgruppe stützt sich lediglich auf Angaben von zwei Studien.
Den deskriptiven Befunden zur Tatörtlichkeit liegen für die katholische Kirche Angaben von 14 Stu-dien zugrunde. Wie aus Tabelle 5.11 ersichtlich ist, wurde in den Studien von einer Vielzahl an Tatört-lichkeiten berichtet. Die Missbrauchstaten in der katholischen Kirche ereigneten sich häufig in der Wohnung des Beschuldigten (24,3 %). Bei 12,9 Prozent der Taten fand das Delikt in der Schule statt, 10,5 Prozent der Taten geschahen auf einem öffentlichen Platz. Als öffentlicher Platz wurde bspw. ein Parkplatz oder eine Parkanlage definiert. Es wurde bei 9,4 Prozent der Taten von Übergriffen vor oder nach dem Gottesdienst berichtet, gefolgt von Übergriffen in der Wohnung des Betroffenen (8,2 %). Während einer Jugendfreizeit ereigneten sich 6,3 Prozent der Taten.
Die Taten in den nicht-katholischen Institutionen ereigneten sich häufig in einem Internat (26,8 %) und in Heimen bzw. in der Wohnpflege (25,5 %). 8,2 Prozent trugen sich in der Wohnung des Be-schuldigten zu, und ein sonstiger kirchlicher Raum war in 7,3 Prozent der ermittelten Taten die Tat-örtlichkeit. 6,4 Prozent der sexuellen Übergriffe fanden während einer Jugendfreizeit statt. Eine sons-tige Örtlichkeit wurde bei 23,7 Prozent der Taten genannt.
Nach Teilprojekt 2 (Kap. 2.2) der MHG-Studie ereigneten sich 60,0 Prozent der berichteten Miss-brauchshandlungen in der Wohnung des Beschuldigten. Durch die Sichtung der Strafakten des Teil-
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projekts 3 (Kap. 3.3) wurde ermittelt, dass sich die Missbrauchstat häufig in der Privatwohnung des Beschuldigten ereignete (42,9 %), gefolgt von den Tatorten Schule und Internat (21,5 %). Die Privat- oder Dienstwohnung des Beschuldigten war zudem die am häufigsten genannte Tatörtlichkeit in Teilprojekt 6 (Kap. 6.5).
Tab. 5.11 Merkmale der Taten
Tatmerkmale
katholische Kirche
nicht-katholische Institutionen Tatvorbereitunga geplante Handlung 24 (64,9%) -
spontane Handlung
13 (19,4%)
- Tatmittelb Belohnung des Betroffenen 2.080 (47,6%) -
sonstige Drohung
1.617 (37,0%)
241 (54,9%) religiöse Einbettung der Tat 263 (6,0%) -
Gewaltandrohung
249 (5,7%)
- Gewaltanwendung 160 (3,7%) 198 (54,1%)
Versprechen
2 (0,05%)
- Tatörtlichkeitc Wohnung des Beschuldigten/Pfarrhaus 3.854 (24,3%) 83 (8,2%)
Schule
2.057 (12,9%)
- öffentlicher Platz 1.662 (10,5%) -
Übergriff vor/nach Gottesdienst
1.507 (9,5%)
Wohnung des Betroffenen 1.302 (8,2%) 21 (2,1%)
Übergriff während Jugendfreizeit
1.008 (6,3%)
65 (6,4%) Arbeitsplatz 688 (4,3%) -
Heim/Wohnpflege
556 (3,5%)
257 (25,5%) sonstiger kirchlicher Raum 366 (2,3%) 74 (7,3%)
Internat
380 (2,4%)
270 (26,8%) Übergriff vor/nach einer Jugendgrup-penstunde 63 (0,4%) -
Beichtstuhl
42 (0,3%)
- Übergriff vor/nach Messdienerunter-richt 39 (0,2%) -
Sakristei
28 (0,2%)
- Raum sonstiger Institution 19 (0,1%) -
Kloster
11 (0,1%)
- Übergriff vor/nach der Firmung 9 (0,1%) -
Priesterseminar
6 (0,04%)
- Kindergarten/Kindertagesstätte 4 (0,03%) -
Übergriff vor/nach der Erstkommuni-onskatechese
1 (0,01%)
- sonstige Örtlichkeit 2.287 (14,4%) 239 (23,7%)
aTatvorbereitung: 37 Taten der katholischen Kirche (k=3); bTatmittel: 4.371 Taten der katholischen Kirche (k=11); 439 Taten der Vergleichsgruppe (k=2), cTatörtlichkeit: 15.889 Taten der katholischen Kirche (k=14); 1.009 Taten der Ver-gleichsgruppe (k=4)
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In den Studien zur katholischen Kirche wurden insgesamt 14.657 Tathandlungen, basierend auf 17 Primäruntersuchungen, erfasst (vgl. Tab. 5.11). Der sexuelle Missbrauch geschah meistens in Gestalt einer Hands-on-Handlung (78,1 %) und in 21,9 Prozent der Taten in Form einer Hands-off-Handlung. Eine Hands-on-Handlung bezeichnet dabei eine Handlung mit Körperkontakt, wohingegen eine Hands-off-Handlung eine Tathandlung ist, bei der kein körperlicher Kontakt zwischen dem Beschul-digten und dem Betroffenen vorliegt. Schwerwiegende Verhaltensweisen, wie vaginales und/oder anales Eindringen in den Körper bzw. Oralverkehr, waren die am häufigsten genannten Hands-on-Handlungen (42,3 %). 36,9 Prozent der Hands-on-Handlungen bestanden im Anfassen über bzw. un-ter der Kleidung des Betroffenen. Bei 9,9 Prozent der Taten der genannten Tatkategorie erfolgte eine Manipulation am Genital des Beschuldigten und/oder des Betroffenen. Ungewolltes Küssen wurde bei 3,5 Prozent der Hands-on-Taten als Tathandlung ermittelt.
Die durch die Studien erhobenen Hands-off-Handlungen betrafen vor allem das Entkleiden des Be-troffenen (34,6 %), gefolgt vom Entkleiden des Beschuldigten (21,8 %) und der Vornahme sexueller Handlungen des Betroffenen vor dem Beschuldigten (14,5 %). Eine Fotographie und/oder Videogra-phie von intimen Momenten des Betroffenen wurde bei 9,9 Prozent der Taten erstellt und bei 8,2 Prozent der Taten erfolgte eine Aufforderung des Betroffenen zum Anschauen von pornographi-schem Material durch den Beschuldigten. 4,6 Prozent der Hands-off-Taten im Bereich der katholi-schen Kirche bestanden in der Beobachtung intimer Momente des Betroffenen, 2,1 Prozent im Stel-len intimer Fragen. In 2,2 Prozent der Hands-off-Handlungen nahm der Beschuldigte sexuelle Hand-lungen an sich selbst vor dem Betroffenen vor, in 1,2 Prozent derselben Tatkategorie wurde der Be-troffene aufgefordert, sexuelle Handlungen vor dem Beschuldigten vorzunehmen. Selten wurde in den Studien vom Besitz/Konsum kinderpornographischen Bildmaterials berichtet (0,5 %) sowie von der Aufforderung zu sexuellen Handlungen mit anderen Kindern und Jugendlichen (0,4 %).
In den Studien zum Missbrauch in nicht-katholischen Institutionen wurden nahezu ausschließlich Hands-on-Delikte erhoben (99,9 %). Von 1.145 ermittelten Hands-on-Handlungen waren 51,1 % der Tathandlungen ein vaginales/anales Eindringen in den Körper. 16,9 Prozent der Taten bestanden im Anfassen über bzw. unter der Kleidung des Betroffenen. Ungewolltes Küssen wurde bei 15,2 Prozent der Hands-on-Handlungen ermittelt.
Die MHG-Teilprojekte kamen ebenfalls zu dem Ergebnis, dass es sich bei den Tathandlungen mehr-heitlich um schwerwiegende Delikte handelte. Die Befragung von Betroffenen und von Beschuldigten des Teilprojekts 2 (Kap. 2.4) ergab, dass überwiegend eine Hands-on-Handlung stattfand. 91,8 Pro-zent der in Teilprojekt 3 (Kap. 3.4) erhobenen Missbrauchshandlungen waren Hands-on-Delikte. 36,2 Prozent der Betroffenen aus Teilprojekt 6 (Kap. 6.5) erlebten ausschließlich Hands-on-Handlungen und 45,0 Prozent der Betroffenen erfuhren sowohl eine Hands-on-Handlung wie auch eine Hands-off-Handlung.
Es zeigt sich somit eine erhebliche Tatintensität im Hinblick auf die Missbrauchshandlungen in der katholischen Kirche und in nicht-katholischen Institutionen. Dieser Befund wird bei Betrachtung der Deliktshäufigkeit für die katholische Kirche verstärkt (vgl. Tab. 5.12). Die durchschnittliche Dauer des erlebten Missbrauchs betrug von der Ersttat bis zur letzten Tat 4,9 Jahre (Std.abw. = 0,1). 43,9 Pro-zent der Beschuldigten wurden gegenüber mehr als einem Betroffenen übergriffig. Die durchschnitt-liche gewichtete Anzahl der Betroffenen pro Beschuldigten beträgt 5,4 (Std.abw. = 4,5). Die Gewich-tung der Studien erfolgte mittels der Anzahl der Beschuldigten. Entsprechende Daten für die sonsti-gen Institutionen wurden in den Studien der Vergleichsgruppe nicht erhoben.
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Tab. 5.12 Missbrauchshandlungen
Tathandlung
katholische Kirche (k=17)
nicht-katholische
Institutionen
(k=9) Missbrauchshandlungen insg. 14.657 (100 %) 1.146 (100 %) Hands-on-Delikte Hands-on-Delikte insg. 11.450 (78,1 %) 1.145 (99,9 %) vaginales und/oder anales Eindringen in den Körper/Oralverkehr 4.841 (42,3 %) 585 (51,1 %) Anfassen über bzw. unter der Kleidung des Betroffenen 4.227 (36,9 %) 194 (16,9 %) Manipulation am Genitale des Beschuldig-ten und/oder des Betroffenen 1.134 (9,9 %) - ungewolltes Küssen 406 (3,5 %) 146 (15,2 %) Hands-off-Delikte Hands-off-Delikte insg. 3.207 (21,9 %) 1 (0,1 %) Entkleiden des Betroffenen 1.109 34,6 % - Entkleiden des Beschuldigten 698 (21,8 %) - Fotographie und/oder Videographie intimer Momente 317 9,9 % - Aufforderung zum Anschauen von porno-graphischen Materials 263 (8,2 %) 1 (100 %) Beobachtung intimer Momente 149 (4,6 %) - Stellen intimer Fragen 68 (2,1 %) - Vornahme sexueller Handlungen des Be-schuldigten vor dem Betroffenen 69 (2,2 %) - Aufforderung des Betroffenen zur Vornah-me sexueller Handlung vor dem Beschuldig-ten 39 (1,2 %) - Besitz/Konsum kinderpornographischen Materials 15 (0,5 %) - Aufforderung zu sexuellen Handlungen mit Gleichaltrigen 14 (0,4 %) -
Die Teilprojekte der MHG-Studie weisen für die katholische Kirche eine ähnliche Verteilung der De-liktshäufigkeit auf. Die Dauer des Missbrauchsgeschehens betrug bei den Betroffenen der MHG-Studie durchschnittlich 15,8 Monate (TP 6, Kap. 6.3.5), 20,3 Monate (TP 2, Kap. 2.4) bzw. 15,3 Mona-te (TP 3, Kap. 3.2.5). 51,1 Prozent der Beschuldigten begingen nach Teilprojekt 3 Missbrauchstaten gegen mehr als einen Betroffenen; der Mittelwert der Betroffenen pro Beschuldigten betrug 3,9 (Std.abw. = 4,93).
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
235
Tab. 5.13 Deliktshäufigkeit (katholischen Kirche)
Anzahl der Betroffenen pro Beschul-digtena
1 Betroffener
2.681 (55,1 %) > 1 Betroffener 2.139 (43,9 %)
Mittelwert (Std.abw.)
5,4 (4,5) Übergriffe pro Betroffenenb einmalig 3.306 (24,9 %)
mehrfach
9.024 (68,0 %) a4.866 Beschuldigte (k=9); b13.276 Betroffene (k=9)
Ursachen des sexuellen Missbrauchs
Neben deskriptiven Befunden zu den Merkmalen des Beschuldigten, den Betroffenen und den Taten konnten durch Sichtung der Primäruntersuchungen Angaben zu missbrauchsbegünstigenden Ursa-chen erhoben werden. Hierbei ist zu beachten, dass den ursachenbezogenen Angaben keine Berech-nungen von Zusammenhangsmaßen zugrunde lagen. Es kann zwischen individuellen und institutio-nellen Ursachen unterschieden werden.
In den Untersuchungen zur katholischen Kirche wurden als individuelle Ursachen primär Merkmale der Pädophilie und Ephebophilie genannt (John Jay College of Criminal Justice, 2004, S. 176). Die emotionale und sexuelle Unreife sei neben einem stark ausgeprägten Narzissmus ebenfalls miss-brauchsfördernd (Raue, 2010, S. 17; Keupp et al., 2015, S. 258). Das Ausleben eines subjektiven Machtgefühls bilde einen weiteren Faktor, der den Missbrauch bedinge (Raue, 2010, S. 17; Ries & Beck, 2013, S. 315f.). Weitere Autoren nennen die Stagnation der kirchlichen Sexuallehre als mittel-bare Ursache für die Missbrauchstaten (Akermann et al., 2012, S. 111; Ries & Beck, 2013, S. 314f.). Die lustfeindliche und rigide kirchliche Sexualmoral habe eine Tabuisierung von Körperlichkeit und Sexualität zur Folge, wodurch mögliche Missbrauchstaten gefördert würden. Weiter könne die feh-lende Sensibilisierung gegenüber der Thematik des sexuellen Missbrauchs innerhalb der katholischen Kirche als Ursache betrachtet werden, da das fehlende Bewusstsein für das Missbrauchsgeschehen die vorhandenen Tatstrukturen fördere und die begangenen Taten verschleiere (Akermann et al., 2012, S. 111; Kocherscheidt, 2013, S. 3). Fehlende Anlaufstellen innerhalb der katholischen Instituti-on, an die sich Betroffene bei einem Übergriff wenden könnten, verstärkten die missbrauchsfördern-den Strukturen (Akermann et al., 2012, S. 124). Zudem ergäben sich Mängel in der Eignungsbewer-tung der Priesteranwärter als weitere missbrauchsfördernde Faktoren (Terry et al., 2011, S. 4ff.). Eine mangelhafte Nachfrage für das Priesterseminar führe dazu, dass bei der Auswahl der Priesteranwär-ter nicht ausreichend sorgfältig vorgegangen werde. Außerdem wird in einer Studie auf die fehlen-den Fort- und Weiterbildungsangebote im Hinblick auf den Umgang mit der eigenen Sexualität der Kleriker und im Hinblick auf das Nähe-Distanz-Verhältnis zu pubertierenden Jugendlichen verwiesen (Terry et al., 2011, S. 4ff.). Als Risikofaktor für den Missbrauch unter Gleichaltrigen wird eine unzu-reichende Aufsicht über die Kinder und Jugendlichen angeführt (Deetman et al., 2011, S. 52ff.).
In den Studien über den sexuellen Missbrauch in nicht-katholischen Institutionen wird ebenfalls die Dimension der Macht als zentraler Faktor, der missbrauchsfördernd wirke, genannt (Kohler, 2000, S. 40f.; Ladenburger et al., 2014, S. 238). Insbesondere führten im Leistungssport die hohe Zielsetzung seitens des Sportlers sowie Ehrgeiz, Konkurrenzverhalten und Leistungsdruck zu einer individuellen Abhängigkeit zwischen Sportler und Trainer. Mögliche Missbrauchshandlungen könnten durch eine starke Idealisierung des Trainers gefördert und darüber hinaus durch das besondere Vertrauensver-hältnis verstärkt werden. Sportbedingte Berührungen stellten zudem einen Risikofaktor dar. Die Auf-deckung von Missbrauchstaten im Kontext des Leistungssports sei schwierig, da der Leistungssport nicht selten das alleinige soziale Umfeld des Betroffenen bilde. Durch eine Kontrolle durch die Verei-
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
236
ne und eine Implementierung von Anlaufstellen in den Sportverbänden könne den Taten präventiv entgegengewirkt werden (Kohler, 2000, S. 29ff.).
Eine Studie über das Missbrauchsgeschehen in der evangelischen Kirche beschreibt die Kirche als ein geschlossenes System, durch welches die missbrauchsfördernden Strukturen sowohl entstehen als auch aufrechterhalten werden könnten (Ladenburger et al., 2014, S. 238). Mangelnde Kontrollen seitens der evangelischen Kirche sowie eine stark ausgeprägte narzisstische Seite der Beschuldigten werden als weitere Faktoren genannt, die fördernd auf die Tatbegehung wirken. Außerdem könnten durch das Bild der Bevölkerung vom Pfarrer sogenannte Wahrnehmungsblockaden in der Gesell-schaft hervorgerufen werden. Diese beschreiben die Vorstellung, kirchliche Funktionsträger verhiel-ten sich nicht moralisch verwerflich.
Beim Missbrauchsgeschehen in Heimen wird angenommen, dass eine kontinuierliche Überwachung der Kinder und Jugendlichen eine Kommunikation zwischen den Untergebrachten erschwere und so die Offenbarung der Betroffenen hemme (Ladenburger et al., 2014, S. 149ff.).
Diskussion 5.1.4
Die Primärstudien, die den sexuellen Missbrauch im institutionellen Kontext untersuchten, weisen eine Reihe von methodischen Schwächen auf. Dies betrifft sowohl Studien, die den Missbrauch im Bereich der katholischen Kirche untersuchten, als auch Studien, die Taten in nicht-katholischen Insti-tutionen zum Untersuchungsgegenstand hatten. Die dargestellten Ergebnisse unterliegen demnach einer eingeschränkten Aussagekraft.
Über die Hälfte der Studien (59,3 %) sind durch methodische Schwächen gekennzeichnet. Diese äu-ßern sich insbesondere in einer mangelhaften Darstellung von wichtigen Angaben zur Stichproben-größe und Zusammensetzung der Stichprobe sowie in unvollständigen Daten zur Grundgesamtheit. Die Stichprobenziehung folgte in der Mehrheit der Untersuchungen nicht dem Zufallsprinzip, sondern es handelte sich bei den rekrutierten Stichproben jeweils um eine Inanspruchnahme-Population. Diese stellt eine selektive Stichprobe dar. Geschuldet ist die Selektion und damit die eingeschränkte Generalisierbarkeit der empirischen Befunde der Tatsache, dass den Studienergebnissen ausschließ-lich Angaben von Personen, vor allem von Betroffenen, zugrunde lagen, die an die Forscher herantra-ten. Insbesondere betrifft dies die Studien, die eine Auswertung von Gesprächsmaterial, das durch ein Hilfetelefon gewonnen wurde, vornahmen. Lediglich 4,7 Prozent der Untersuchungen führten einen Reliabilitätstest durch, 5,8 Prozent der Studien einen Validitätstest und 4,7 Prozent der Studien einen Test auf Reliabilität und Validität.
Ungeachtet der methodischen Schwächen der einbezogenen Studien konnten im Rahmen der syste-matischen Literaturübersicht kongruente Ergebnisse ermittelt werden, die den empirischen Befun-den der MHG-Studie entsprechen. Die Studien berichteten von Delikten mit teilweise erheblicher Tatintensität und gravierenden Tatfolgen für die Betroffenen. Die Missbrauchstaten, die sich im Zu-ständigkeitsbereich der katholischen Kirche ereigneten, unterschieden sich in vielen Merkmalen nicht wesentlich von denjenigen Taten, die sich in nicht-katholischen Institutionen zutrugen.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
237
Metaanalyse zur Prävention des sexuellen Missbrauchs Minderjähri-5.2ger in der katholischen Kirche und in nicht-katholischen Institutionen
Methode 5.2.1
Zielsetzung und Anlage der Untersuchung
Zunehmend etablieren sich Präventionsprogramme, die der Vorbeugung des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Institutionen dienen (Wolff, 2015). Deren Wirksamkeit kann durch Evaluati-onsstudien geprüft werden. Ziel der vorliegenden Metaanalyse war es, Evaluationsstudien zu institu-tionellen Präventionsprogramme zu sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen zu ermitteln und deren Wirksamkeit zu überprüfen. Die Wirksamkeit wurde danach gemessen, ob bei den Kindern und Jugendlichen, die an einem Präventionsprogramm teilnahmen, eine Steigerung des Wissens-stands festzustellen war. Das Wissen bezog sich u.a. auf die Vermittlung von guten und schlechten Berührungen, auf das Nein-Sagen und auf die Vermittlung von Verhaltensweisen im Falle eines Über-griffs. Zudem ging die Metaanalyse der Frage nach, ob die Teilnahme an einem Präventionspro-gramm die Angst und Furcht von Kindern und Jugendlichen, Betroffene sexuellen Missbrauchs zu werden, beeinflusst. Gegenstand der Metaanalyse waren sowohl Präventionsprogramme der katholi-schen Kirche als auch solche außerhalb der katholischen Kirche (z.B. Programme in staatlichen Schu-len).
Einschlusskriterien
Die methodische Vorgehensweise orientierte sich wie die unter 5.1 dargestellte Literaturübersicht an dem Vorgehen von Borenstein (2009) und Card (2012). Um insbesondere dem Inkommensurabili-tätsproblem sowie dem Garbage-in-Garbage-out-Problem entgegenzuwirken, wurden vor Beginn des Suchverlaufs Kriterien zur Studienaufnahme bestimmt. Das Inkommensurabilitätsproblem beschreibt das Risiko der Inhomogenität von aufgenommenen Studien. Werden Studien in die Metaanalyse aufgenommen, die sich hinsichtlich der betrachteten Untersuchungsgegenstände unterscheiden, beeinträchtigt dies die Aussagekraft des metaanalytischen Gesamtergebnisses. Um dem entgegen-zuwirken, wurden zunächst Einschlusskriterien bestimmt, die die notwendige Ähnlichkeit der Studien bezüglich der Stichprobenziehung, der Teilnehmermerkmale, der Thematik und der Methoden defi-nieren, um die metaanalytische Fragestellung in einem Gesamteffekt beantworten zu können. Durch die Bestimmung von Einschlusskriterien kann vermieden werden, thematisch nicht kompatible Pri-märstudien in die Analyse einzubeziehen. Mit zunehmender Homogenität der Primärstudien im Hin-blick auf die Fragestellung, das Studiendesign, die Qualität der Studie und die Merkmale der Stu-dienteilnehmer erhöht sich die Präzision des metaanalytischen Gesamtergebnisses.
Um ein gültiges Gesamtergebnis erzielen zu können, wurde außerdem bei der Studienauswahl das Garbage-in-Garbage-out-Problem berücksichtigt. Mit diesem Problem ist gemeint, dass die Aufnah-me von Studien mit schwacher methodischer Qualität das metaanalytische Gesamtergebnis negativ beeinflusst. Daher ist es bei der Gewinnung von Studien von Bedeutung, ausschließlich Studien ein-zubeziehen, die den Kriterien der Wissenschaftlichkeit möglichst gut entsprechen. Methodisch schwache Studien wurden deshalb von der weiteren Analyse ausgeschlossen.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
238
Folgende Einschlusskriterien wurden im Rahmen der Metaanalyse festgelegt:
1. Das Programm richtete sich ausschließlich auf die Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen. Zielgruppe waren nur Kinder und Jugendliche.
2. Es handelt sich um eine Studie mit einem Prä-Post-Vergleich und einer Kontrollgruppe.
3. Die Studie maß die Wissensvermittlung durch die Teilnahme am Präventionsprogramm, das Beibehalten des Wissens und/oder die Wirkung der Teilnahme auf die Angst und Furcht der Kinder und Jugendlichen.
4. Aufgrund der Dokumentation der Studienergebnisse war die Berechnung von Effektstärken möglich.
Es wurden ausschließlich Primärstudien in die Metaanalyse aufgenommen, die die genannten Ein-schlusskriterien aufwiesen.
Suchverlauf zur Identifizierung geeigneter Primärstudien
Die systematische Suche nach einschlägigen Primärstudien erfolgte auf mehreren Ebenen. Für den Suchverlauf wurde auf die Verwendung elektronischer Datenbanken, auf das Schneeballverfahren und auf die manuelle Suche im Internet zurückgegriffen. Außerdem wurden Anfragen bei den Initia-toren von Projekten gestellt, um Evaluationen über die Präventionsprogramme zu beziehen. Der Zeitraum des Suchverlaufs erstreckte sich von Januar 2016 bis August 2017.
Die verwendeten elektronischen Datenbanken sind deckungsgleich mit den Datenbanken, welche im Rahmen der systematischen Literaturübersicht (vgl. 5.1) angewendet wurden. Es handelte sich um die folgenden kriminologischen, soziologischen, psychologischen und medizinischen, insbesondere forensisch-psychiatrischen Datenbanken: KrimDok, KrimLit, SOWIPORT, International Bibliography of the Social Sciences (IBSS), Sociological Abstracts, Social Services Abstracts, WISO Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, PubMed, PubPsych und PsychINFO.
Mittels folgender Suchbegriffe in deutscher und englischer Sprache wurden in den Datenbanken die Einschlusskriterien erfüllende Primärstudien gesucht: Prävention, sexueller Missbrauch, sexuelle Gewalt, sexuelle Belästigung, Präventionsevaluationen, wissenschaftliche Begleitforschung, prä-post-Befragung, randomisiert kontrollierte Studie, Modellprojekt, Wirksamkeit, empirisch, Studie, preven-tion, sexual assault, sexual abuse, sexual harrassment, scientific accompanying research, pre-/post-survey, randomized controlled trial, pilot project, efficacy/effectiveness, empirical, study.
In Ergänzung zur Suche in elektronischen Datenbanken wurde wie bei der systematischen Literatu-rübersicht das Schneeballverfahren verwendet. Dieser Zugang führte zur Ermittlung einer Reihe von Primärstudien. Als weitere Datenquelle wurde das Internet herangezogen. Durch die Suche mithilfe des Suchportals Google Scholar konnten mit der Eingabe einzelner Schlagwörter Evaluationen zur Wirksamkeit von Präventionsprogrammen in Institutionen im Open Access oder durch Anfrage der Autoren gewonnen werden. Außerdem wurden ausgewählte themenbezogene Zeitschriften gesich-tet und dadurch Studien identifiziert, die die Einschlusskriterien erfüllten.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
239
Es handelte sich um folgende Zeitschriften [Band (Heft)/Jahr]:
 Child Abuse & Neglect [1 (1)/1977 – 74 (12)/2017]
 Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie [1 (1)/2007 – 11 (4)/2017]
 Journal of Child Sexual Abuse [1 (1)/1992 – 26 (8)/2017]
 Journal of Sexual Aggression [9 (1)/2003 – 23 (3)/2017]
 Sexual Abuse: A Journal of Research and Treatment [1 (1)/1988 – 29 (8)/2017]
Darüber hinaus wurden 32 Anfragen bei den Präventionsbeauftragten der deutschen Diözesen und von Einrichtungen außerhalb der katholischen Kirche gestellt. Von den mitgeteilten Präventionseva-luationen erfüllten drei Evaluationen die definierten Einschlusskriterien und konnten in die Metaana-lyse aufgenommen werden.
Insgesamt wurden 6.085 wissenschaftliche Beiträge durch die Suche in elektronischen Datenbanken ermittelt (vgl. Abb. 5.4). Weitere 125 Beiträge wurden durch das Schneeballverfahren, die manuelle Suche im Internet, die Suche in ausgewählten Zeitschriften und die Anfrage bei Experten gefunden. Die 6.210 Beiträge wurden einem dreistufigen Auswahlverfahren unterzogen. Durch eine erste Sich-tung der Titel der ermittelten Studien wurden thematisch nicht relevante Arbeiten, rein theoretische Beiträge und nichtwissenschaftliche Arbeiten von der weiteren Analyse ausgeschlossen. Im Zuge dieser Filterung schieden 5.900 Beiträge aus der weiteren Analyse aus, insbesondere weil die evalu-ierten Präventionsprojekte nicht auf sexuellen Missbrauch in Institutionen abzielten oder Evaluatio-nen von Präventionsseminaren umfassten, die sich an Fachpersonal richteten. Der zweite Selektions-schritt bezog sich auf die erneute Sichtung der Studientitel und forderte die Durchsicht der Abstracts. Dieser Schritt diente vorrangig dem Ausschluss von Duplikaten. Durch diesen Prozess wurden 181 Primärstudien ausgeschlossen. Die verbleibenden 39 Studien wurden in einem dritten Selektions-schritt im Hinblick auf die inhaltlichen und methodischen Kriterien geprüft. Aufgrund von fehlenden Daten und der unzureichenden Darstellung relevanter statistischer Angaben, wie das Fehlen der Stichprobengröße, konnten lediglich 25 Primärstudien zu Präventionsevaluationen in die quantitative Metaanalyse aufgenommen werden. Für die 39 Studien wurde eine beschreibende Analyse durchge-führt.
Erhebungsinstrument
Zur Erhebung der Studienbefunde wurde ein quantitatives Erhebungsinstrument entwickelt, durch welches Angaben zum Autor, zu den Rahmenbedingungen des Programms, zu der Art des Präventi-onsprogramms und zu den Merkmalen der Studienteilnehmer erfasst wurden. Außerdem wurden mit dem Instrument die verwendeten Methoden und die für die Metaanalyse relevanten Ergebnisse der Studien erhoben. Insbesondere richtete sich das Untersuchungsinteresse auf die Outcomes „Wis-sensvermittlung“, „Beibehalten des Wissens“ und „Angst und Furcht vor sexuellen Übergriffen“. Die Bewertung der Studienqualität erfolgte mit Hilfe des Cochrane Assessment Tools (Higgins und Green 2011, S. 195ff.). Dieses Instrument erfasst die Rahmenbedingungen der Untersuchung wie die Art der Stichprobenziehung, den Umgang mit der Verblindung von Studienteilnehmern bei randomisiert kontrollierten Studien (RCT), quasi-randomisierten Studien (quasi-RCT) und cluster-randomisierten Studien (cluster-RCT) sowie den Umfang der Ergebnisberichterstattung. Durch die Erfassung der ge-nannten Angaben konnte die Studienqualität bewertet werden.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
240
Abb. 5.4 Flussdiagramm der Metaanalyse
Metaanalytisches Auswertungsverfahren
Da die Evaluationsstudien unterschiedliche Instrumente zur Messung der Wissensvermittlung, der Beibehaltung des Wissens und der Angst und Furcht vor sexuellem Missbrauch verwendeten, wurden die Ergebnisse der Evaluationsstudien zunächst standardisiert und in eine vergleichende Skala über-führt (Messung von standardisierten Mittelwertdifferenzen). Die Auswertung der Metaanalyse er-folgte mit dem Statistikprogramm SPSS 25 und Review Manager 5.3.
25 Beiträge in die quantitative Metaanalyse eingeschlossen
6.085 Beiträge durch Suche in Datenbanken identifiziert
125 Beiträge durch Suche in sons-tigen Quellen identifiziert (z.B. Schneeballverfahren, Tagungen, Anfragen)
39 Beiträge in der deskriptiven Auswertung berücksichtigt
220 Beiträge nach Durchsicht II.
Ausschluss von Duplikaten
6.210 Beiträge (Kath. Kirche: 18; Nicht-kath. Institutionen: 6192) im Zeitraum 2016 bis 2017 iden-tifiziert; nach Durchsicht: Aus-schluss von theoretischen u. thematisch unpassenden Arbei-ten
5.900 Beiträge ausgeschlossen
181 Beiträge ausgeschlossen
14 Beiträge ausgeschlossen
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
241
Ergebnisse 5.2.2
Präventionsprogramme in der katholischen Kirche
Von den 18 ermittelten Studien, die ein Präventionsprogramm der katholischen Kirche evaluierten, bezogen sich 13 Studien auf die Evaluation von Präventionsprogrammen für Mitarbeiter. Darunter sind solche Programme zu verstehen, deren Zielgruppe Kleriker, Erzieher, Lehrer, pastorale Mitarbei-ter und sonstiges Fachpersonal in Einrichtungen der katholischen Kirche und Ehrenamtliche waren. Drei der 18 Evaluationsstudien enthielten eine Bestandsaufnahme zur Implementierung von Präven-tionskonzepten und eine Studie schilderte die wissenschaftliche Begleitung bei der Konzepterstellung für die diözesane Präventionsarbeit. Unter den ermittelten Evaluationsstudien befand sich nur eine Studie, die sich mit der Evaluation eines schulbasierten Präventionsprogramms befasste. Da in der Studie lediglich eine einmalige Befragung der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen stattfand, entsprach diese nicht den Einschlusskriterien und wurde nicht in die Metaanalyse aufgenommen. Zu den nachfolgend analysierten Präventionsprogrammen gehört daher kein Programm der katholi-schen Kirche.
Die an das Fachpersonal gerichteten Präventionsprogramme der katholischen Kirche haben insbe-sondere das Erkennen von Gefahrensituationen und Grenzverletzungen zum Gegenstand. Erfolgte eine Bewertung der Präventionsschulung durch die Teilnehmenden, bewerteten diese die Schulung zumeist positiv. Insbesondere wurden die Referenten und die Vermittlung der Thematik als positiv empfunden. Die kritische Auseinandersetzung mit der Thematik des sexuellen Missbrauchs wurde von den Teilnehmenden als positiv wahrgenommen und der Aufbau der Präventionsmaßnahme als gut bewertet.
Deskriptive Analyse
Der deskriptiven Analyse liegen 39 Studien zugrunde. Diese Evaluationsstudien sind im Literaturver-zeichnis mit (*) gekennzeichnet. In Tabelle 5.14 sind die wesentlichen Merkmale der Studien aufge-führt. Die Studien erschienen zwischen 1986 und 2017, wobei ein Anstieg der Evaluationen seit 2012 zu beobachten ist. Überwiegend wurden Präventionsprogramme evaluiert, die in den USA implemen-tiert wurden, gefolgt von Evaluationen von in Deutschland verwirklichten Programmen. Vier Studien waren Evaluationen von in Kanada durchgeführten Präventionsprogrammen. Außerdem basiert die Metaanalyse auf Studien, die Programme in China, Nigeria, Malaysia, Korea, in der Türkei und in den Niederlanden evaluierten.
Bei der Bildung der Interventions- und Kontrollgruppe wurde überwiegend eine kontrollierte Zuwei-sungsstrategie gewählt (69,2 %). In 33,3 Prozent der Studien erfolgte die Zuteilung randomisiert und in 28,2 % cluster-randomisiert, meist in Form von Schulklassen. 7,7 Prozent der Studien wählten bei der Bildung der beiden Gruppen eine quasi-randomisierte Zuweisungsstrategie. In 30,8 Prozent der Studien wurde keine kontrollierte Zuweisungsstrategie angewendet.
Mehrheitlich wurde die Kontrollgruppe als unbehandelte Kontrollgruppe bzw. Warte-Kontrollgruppe gebildet (69,2 %). Während die Teilnehmer der unbehandelten Kontrollgruppen keine Intervention erhielten, wurde das Programm bei den Teilnehmern der Warte-Kontrollgruppe zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. 30,8 Prozent der Studien definierten die Kontrollgruppe als eine Gruppe mit alternativer Intervention. Die alternativen Interventionen waren sehr heterogen. Sie hatten Brand- und/oder Wasserschutzübungen, Selbstverteidigungsprogramme und Achtsamkeitsübungen zum Gegenstand.
Bei 23 Studien erfolgte nach der Post-Befragung eine erneute Erhebung im Follow-up, wobei neun Studien ausschließlich eine der beiden Gruppen erneut befragten (Interventions- oder Kontrollgrup-
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
242
pe). Da zur Messung der Beibehaltung des Wissens ein Gruppenvergleich zwischen Interventions- und Kontrollgruppe erforderlich ist, bedurfte es für die Aufnahme in die Metaanalyse der Befragung beider Gruppen. Eine Follow-up-Messung in beiden Gruppen wurde bei 14 Studien durchgeführt, von denen fünf Studien unvollständige Angaben enthielten. Der Zeitraum zwischen Post-Befragung und Follow-up-Befragung war heterogen und erstreckte sich von sechs Wochen bis zu sechs Monaten. Die Follow-up-Messung wurde mehrheitlich bis zu drei Monaten nach der Post-Befragung durchge-führt (47,4 %).
Die Wirkung des Präventionsprogramms wurde mit den Variablen Wissensvermittlung (Outcome 1) und Beibehalten des Wissens im Follow-up (Outcome 2) erfasst. Das Wissen über sexuellen Miss-brauch wurde in den Programmen u.a. durch die Benennung von guten und schlechten Berührungen vermittelt. Weitere Lernziele der Programme waren die Förderung des Körperbewusstseins (Nein-Sagen), die Steigerung der Empathie für die Mitschüler und die Vermittlung von Verhaltensweisen im Notfall.
15 Studien verwendeten ein eigens erstelltes Erhebungsinstrument. Zehn Studien zogen das Erhe-bungsinstrument Personal Safety Questionnaire (PSQ) heran, acht Studien griffen auf das Instrument Children’s Knowledge of Abuse Questionnaire (CKAQ) zurück. In zwei Studien wurde das Instrument Sexual Abuse Questionnaire (SAQ) angewendet.
Vier Studien befassten sich mit der Frage, ob sich die Teilnahme am Präventionsprogramm auf die Angst und Furcht der Kinder und Jugendlichen auswirkte (Outcome 3). Alle Studien verwendeten voneinander abweichende Erhebungsinstrumente: Angstfragebogen für Schüler (AFS), Fear Assess-ment Thermometer Scale, State-Trait Anxiety Inventory for Children (STAI-T), the Screen for Child Anxiety Related Emotional Disorders (SCARED)).
Die 39 Studien wiesen insgesamt eine Probandenzahl von 7.133 Teilnehmern im Kinder- und Jugend-alter auf, von denen 4.074 Teilnehmer den Interventionsgruppen und 3.059 Teilnehmer den Kon-trollgruppen zuzuordnen waren. Von den Teilnehmern waren 23,8 Prozent weiblich und 24,8 Prozent männlich. Bei 51,4 Prozent der befragten lagen keine Angaben zur Geschlechterverteilung vor. Die Teilnehmer der Interventionsgruppe waren durchschnittlich 9,9 Jahre alt (Std.abw. = 3,5), das mittle-re Alter der Teilnehmer der Kontrollgruppe betrug 10,1 Jahre (Std.abw. = 3,4).
Die befragten Kinder und Jugendlichen besuchten im Zeitpunkt der Befragung in 15,4 Prozent der Studien den Kindergarten oder die Vorschule (k=6). 10,3 Prozent der Studien evaluierten ein Präven-tionsprogramm sowohl im Kindergarten als auch in der Grundschule (k=4). 51,3 Prozent der Studien evaluierten Programme in der Grundschule (k=20) und 20,5 Prozent der Studien Programme in der Sekundarstufe (k=8).
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
243
Tab. 5.14 Deskriptive Variablen zu den Studienmerkmalen (k=39)
Studienmerkmale
Häufigkeit
Prozent
Erscheinungszeitraum bis 1990 11 28,2 %
1991 bis 2000
11
28,2 % 2001 bis 2010 5 12,8 %
> 2010
12
30,8 % Land Europa 12 30,8 %
außerhalb Europas
27
69,2 %
Zuweisungsstrategie cluster-randomisiert 13 33,3 %
randomisiert (RCT)
11
28,2 % quasi-RCT 3 7,7 %
nicht zufällig
12
30,8 % Art der Kontrollgruppe unbehandelte Kontrollgruppe/ Warte-Kontrollgruppe 27 69,2 %
Kontrollgruppe mit alternativer Intervention
12
30,8 % Follow-Up-Messungen kein Follow-Up 16 41,0 %
mind. ein Follow-Up
23
35,9 % Follow-Up-Zeitraum kein Follow-Up 16 41,0 %
bis 3 Monate
18
47,4 % > 3 Monate 5 12,8 % Umfang der Gesamtstichpro-be
≤ 50
6
15,4 % 51 bis 100 7 17,9 %
101 bis 200
7
17,9 % 201 bis 300 6 15,4 %
> 300
12
30,8 %
Effekte
Aufgrund von unvollständigen Darstellungen der Ergebnisse in einer Reihe von Evaluationsstudien konnten lediglich 25 der 39 gefundenen Evaluationen in die quantitative Metanalyse eingeschlossen werden. Diese sind in den Tabellen 5.15, 5.16 und 5.17 enthalten. Die verbleibenden 14 Studien wur-den nur in die deskriptive Analyse eingeschlossen4. Die 25 einbezogenen Studien wiesen in Bezug auf die Effekte eine hohe Heterogenität auf. Hierin drückten sich u.a. unterschiedliche Studienbedingun-gen und Studienqualitäten aus. Aufgrund der hohen Heterogenität wurde bei der Ermittlung der standardisierten Mittelwertdifferenzen das Modell der zufallsbedingten Effekte („Random-Effects Model“) verwendet. Dieses Modell basiert auf der Annahme, dass sich Studien hinsichtlich der
4 Folgende Studien konnten nicht bei der Berechnung der Gesamteffekte berücksichtigt werden: Andresen, S., Gade, J. D. und Grünewalt, K. 2013; Derr et al. 2017; Harvey, P., Forehand, R., Brown, C. und Holmes, T. 1988; Herschelmann, M. und Scholz, W. 1999; Klehm, K. 2002; Körner, W., Bauer, U. und Kreuz, I. 2016; Krahé, B. und Knappert, L. 2009; Kraizer, S., Wit-te, S. S. und Fryer Jr., G. E. 1989; Miltenberger. R. G. und Thiesse-Duffy, E. 1988; Pfeffer, S., Storck, C,., Hansen, J. und Feld-mann, J. 2015; Ratto, R. und Bogat, G. A. 1990; Tutty, L.M. 1994; Weatherley, R., Siti Hajar, A. B., Noralina, O., John, M., Preusser, N. und Yong, M. 2012; Wurtele, S. K., Gillispie, E. I., Currier, L. L. und Franklin, C. F. 1992.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
244
Merkmale der Studienteilnehmer und/oder der Untersuchungsbedingungen unterscheiden. Außer-dem findet in dem Modell die Unterschiedlichkeit der Studienbefunde Berücksichtigung (Döring & Borzt, 2016, S. 896f.). Die jeweiligen Studienbefunde gehen als gewichtete Mittelwerte in den me-taanalytischen Gesamteffekt ein. Gemäß dem statistischen Modell der zufallsbedingten Effekte er-folgte die Gewichtung der Studienbefunde nach den Fallzahlen und der Größe der Konfidenzinterval-le. Studienspezifische Varianzen gingen als Zufallsfehler in das Modell ein. Die Homogenität der Stu-dien wurde mit dem Kennwert I2 ermittelt.
Wissensvermittlung
Das Wissen über sexuellen Missbrauch wurde in 24 Studien mit Hilfe von Fragebögen erfasst. Eine Studie führte die Post-Befragung lediglich in der Interventionsgruppe durch (Bowi & Kruse, 2007), weshalb diese von der Analyse der Wissenssteigerung (Outcome 1) ausgeschlossen wurde. Die Analy-se der Steigerung des Wissens stützte sich auf Daten von insgesamt 6.247 Studienteilnehmern, von denen 3.581 Personen der Interventionsgruppe und 2.666 Personen der Kontrollgruppe angehörten. Es ergab sich in der Analyse ein moderater Gesamteffekt von 0,61 (95%-KI = [0,45; 0,77], Tab. 5.15). Das hohe Chi-Quadrat von 173,16, (DF = 23) bei gleichzeitig hohem Signifikanzniveau (p < 0.00001) verdeutlichte die stochastische Unabhängigkeit der Interventionsgruppen und der Kontrollgruppen. Das Ergebnis bedeutet, dass die Interventionsgruppen nach der Teilnahme am Präventionsprogramm statistisch signifikant über mehr Wissen zum sexuellen Missbrauch verfügten als die Kontrollgruppen, wobei eine erhebliche Studienheterogenität bestand (I2 = 87 %; Tau2 = 0,12). Die Vermittlung von Wissen über gute und schlechte Berührungen, über das Körperbewusstsein, insbesondere das Nein-Sagen, und über Verhaltensweisen im Falle eines Übergriffs war bei den Teilnehmern der Präventi-onsprogramme höher als bei den Kindern und Jugendlichen, die keine Intervention erhielten.
Der Gesamteffekt erhöhte sich, wenn diejenigen Studien von der Analyse ausgeschlossen wurden, die unter Anwendung des Cochrane Assessment Tools mit einem hohen Verzerrungspotenzial bezüg-lich der Verblindung der Teilnehmer eingestuft wurden (0,65 (95%-KI = [0,43; 0,87])).
Eine weitere Subgruppenanalyse zeigte, dass die Wirkung der Wissensvermittlung nicht im Zusam-menhang mit dem Alter der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen stand. Die standardisierte Mit-telwertdifferenz für jüngere Probanden von Kindergarten bis Grundschule betrug 0,61 (95%-KI = [0,43; 0,80]) und für Teilnehmer der weiterführenden Schulen ergab sich ebenfalls ein Gesamteffekt von 0,61 (95%-KI = [0,19; 1,02]). Es bestanden keine Unterschiede zwischen den betrachteten Grup-pen (Chi-Quadrat = 0,00, DF = 1; p = 0,98).
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
245
Tab. 5.15 Wirkung des Präventionsprogramms auf die Wissensvermittlung
Studie
Interventionsgruppe
Kontrollgruppe
Gewichtung
Std. Mittelwertdif-ferenz IV, Random, 95%-KI M Std. abw. N M Std. abw. N
Blumberg et al. 1991
18,25
3,67
322
18,15
3,26
164
5,1 %
0,03 [-0,16; 0,22] Chen, Fortson u. Tseng 2012 4,35 1,071 23 3,52 1,238 23 3,1 % 0,70 [0,11; 1,30]
Conte et al. 1985
21,4
3,95
10
14,4
5,2
10
1,7 %
1,45 [0,44; 2,46] Crowley 1989 12,36 1,17 82 11,609 1,889 87 4,6 % 0,48 [0,17; 0,78]
Dake, Price u. Murnan 2003
12,3
2
166
10,2
2,4
175
5,0 %
0,95 [0,72; 1,17] de Lijster et al. 2016 9,87 2,52 431 9,31 2,67 384 5,3 % 0,22 [0,08; 0,35]
Deutsche Gesetz-liche Unfallversi-cherung 2016
2,71
1,86
93
2,14
1,14
65
4,5 %
0,35 [0,03; 0,67] Hazzard et al. 1991 20,6 3,67 286 15,4 5,18 113 4,9 % 1,25 [1,02; 1,48]
Hébert et al. 2001
8,54
2,02
59
7,68
2,15
74
4,4 %
0,41 [0,06; 0,75] Kim u. Kang 2017 13,46 1,5 39 12,82 2,05 50 4,0 % 0,35 [-0,08; 0,77]
Kolko et al. 1987
3,1
1,3
298
3,1
1,3
41
4,5 %
0,00 [-0,33; 0,33] Kolko, Moser u. Hughes 1989 12,4 2,4 213 11,5 2,5 35 4,3 % 0,37 [0,01; 0,73]
Lee u. Tang 1998
8,97
1,82
38
7,97
1,77
34
3,7 %
0,55 [0,08; 1,02] Ogunfowokan u. Fajemilehin 2012 28,59 6,12 91 24,03 5,86 109 4,7 % 0,76 [0,47; 1,05]
Oldfield, Hays u. Megel 1996
26,69
4,95
658
24,08
5,3
611
5,4 %
0,51 [0,40; 0,62] Saslawsky u. Wur-tele 1986 11,24 2,38 33 9,79 2,38 34 3,6 % 0,60 [0,11; 1,09]
Taal u. Edelaar 1997
29,77
2,11
161
27,1
2,56
131
4,9 %
1,15 [0,90; 1,40] Telljohann, Eve-rett u. Price 1997 13,5 2,3 236 12,4 2,3 195 5,1 % 0,48 [0,29; 0,67]
Tutty 1992
78,2
16,8
98
72,1
18,7
97
4,7 %
0,34 [0,06; 0,62] Tutty 1997 8,5 0,9 117 8,1 1,1 114 4,8 % 0,40 [0,14; 0,66]
Wurtele 1990
9,92
1,62
12
8,5
1,68
12
2,2 %
0,83 [-0,01; 1,67] Wurtele et al. 1986 11,42 2,09 19 9,72 2,76 18 2,8 % 0,68 [0,02; 1,35]
Zhang et al. 2014
3,5
0,72
78
2,31
1,04
72
4,3 %
1,33 [0,98; 1,69] Çeçen-Eroğul u. Hasirci 2013 8,66 1,28 18 6,16 1,42 18 2,4 % 1,81 [1,02; 2,60]
N (95%-KI)
3581
2666
100 %
0,61 [0,45; 0,77] Heterogenität: Tau² = 0,12; Chi-Quadrat = 173,16, DF = 23 (P < 0.00001); I² = 87 % M = Mittelwert, Std.abw. = Standardabweichung, N = Anzahl der Teilnehmer in den Interventionsgruppen oder in den Kontrollgruppen, Std. Mittelwertdifferenz = standardisierte Mittelwertdifferenz, 95%-KI = 95% Konfidenzintervall
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
246
Beibehalten des Wissens
Für die Frage nach der Beibehaltung des Wissens konnten neun Studien mit Follow-up-Befragungen der Interventions- und der Kontrollgruppe herangezogen werden. Während die Post-Befragung den Stand des Wissens unmittelbar nach der Teilnahme am Programm (Outcome 1) ermittelte, wurde im Follow-up der Wissensstand nach einer gewissen Zeit im Anschluss an die Post-Befragung abgefragt. Der Zeitraum zwischen der Befragung nach der Teilnahme am Präventionsprogramm und dem Follow-up variierte innerhalb der Studien von sechs Wochen bis sechs Monate nach der Post-Befragung. Die Analyse basierte auf Daten von 3.138 Personen, wovon 1.943 am Programm teilnah-men und 1.195 Personen der Kontrollgruppe angehörten. Es bestand ein moderater Gesamteffekt von 0,58 (95%-KI = [0,09; 1,06], Tab. 5.16), womit sich eine leichte Abnahme der standardisierten Mittelwertdifferenz gegenüber den Post-Effekten zeigte (vgl. Tab. 5.16). Das Ergebnis besagt, dass das Wissen über sexuellen Missbrauch bei den Teilnehmern des Präventionsprogramms auch nach einer gewissen Zeit fortbestand und höher war als bei den Teilnehmern der Kontrollgruppe. Wie bei den Ergebnissen der Post-Befragung bestand eine hohe Heterogenität in den Studienbefunden (I2 = 97 %; Tau2 = 0,51).
Tab. 5.16 Beibehalten des Wissens im Follow-up
Studie
Interventionsgruppe
Kontrollgruppe
Gewichtung
Std. Mittelwertdiffe-renz IV, Random, 95%-KI M Std. abw. N M Std. abw. N
Bowi u. Kruse 2007
18,59
5,42
493
10,77
4,07
393
11,8 %
1,61 [1,45; 1,76] de Lijster et al. 2016 9,3 2,99 431 9,02 3,04 384 11,8 % 0,09 [-0,04; 0,23]
Hazzard et al. 1991
20,5
4,19
286
16,7
5,17
113
11,6 %
0,85 [0,62; 1,07] Kolko et al. 1987 3,2 1,3 298 3,2 1,2 41 11,3 % 0,00 [-0,33; 0,33]
Kolko, Moser u. Hughes 1989
12
2,3
213
11,1
2,1
35
11,2 %
0,39 [0,04; 0,75] Lee u. Tang 1998 9,03 1,98 38 7,71 1,8 34 10,7 % 0,69 [0,21; 1,17]
Ogunfowokan u. Fajemilehin 2012
28,89
5,57
74
24,43
5,82
86
11,3 %
0,78 [0,46; 1,10] Tutty 1992 79,2 16,9 98 79,8 15,9 97 11,5 % -0,04 [-0,32; 0,24]
Wurtele, 1990
9,33
1,92
12
7,5
1,98
12
8,7 %
0,91 [0,06; 1,75] N (95%-KI) 1943 1195 100 % 0,58 [0,09; 1,06] Heterogenität: Tau² = 0,51; Chi-Quadrat = 258,15, DF = 8 (P < 0.00001); I² = 97 % M = Mittelwert, Std.abw. = Standardabweichung, N = Anzahl der Teilnehmer in Interventionsgruppen oder Kontrollgrup-pen, Std. Mittelwertdifferenz = standardisierte Mittelwertdifferenz, 95%-KI = 95% Konfidenzintervall
Angst und Furcht
Vier Studien befassten sich mit der Beziehung zwischen der Teilnahme an einem schulbasierten Prä-ventionsprogramm und einer möglichen Angst und Furcht vor einem sexuellen Übergriff. Hiervon konnten drei Untersuchungen in die Metaanalyse einbezogen werden. Die vierte Studie wurde von der Analyse ausgeschlossen, da entscheidende Daten unvollständig berichtet wurden. Die Berech-nung des Gesamteffekts basierte auf Daten von 998 Befragten (Interventionsgruppe: 527; Kontroll-gruppe: 471). Die standardisierte Mittelwertdifferenz zeigte eine größere Angst und Furcht bei den Kindern und Jugendlichen der Kontrollgruppe. Das Ergebnis spricht dafür, dass durch eine Wissens-steigerung über sexuellen Missbrauch die Angst und Furcht vor einem sexuellen Übergriff reduziert
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
247
werden kann. Der Gesamteffekt betrug -0,23 (95% KI = [-0,37; -0,08], Tab. 5.17), bei einer geringen Heterogenität innerhalb der Studienbefunde (I2 = 14 %, Tau2 = 0,00).
Tab. 5.17 Auswirkung auf Angst und Furcht
Studie
Interventionsgruppe
Kontrollgruppe
Gewichtung
Std. Mittelwertdiffe-renz IV, Random, 95%-KI M Std. abw. N M Std. abw. N Lee u. Tang, 1998 4,71 1,99 38 4,74 2,22 34 9,3% -0,01 [-0,48; 0,45] Oldfield, Hays u. Megel, 1996 13,9 2,15 342 14,5 1,74 323 61,1 % -0,13 [-0,38; 0,11] Taal u. Edelaar, 1997 2,2 2,08 147 2,5 2,4 114 29,6 % -0,31 [-0,46; -0,15] N (95%-KI) 527 471 100 % -0,23 [-0,37; -0,08] Heterogenität: Tau² = 0,00; Chi-Quadrat = 2,33, DF = 2 (P = 0,1); I² = 14 % M = Mittelwert, Std.abw. = Standardabweichung, N = Anzahl der Teilnehmer in Interventionsgruppen oder Kontrollgrup-pen, Std. Mittelwertdifferenz = standardisierte Mittelwertdifferenz, 95%-KI = 95% Konfidenzintervall
Diskussion 5.2.3
Insgesamt wurden 39 Evaluationsstudien ermittelt, die die vorangestellten Einschlusskriterien erfüllten. Zwar stieg die Anzahl an evaluierten Präventionsprogrammen seit 2012 an, dennoch liegt die Zahl ein-schlägiger Evaluationen angesichts der Vielzahl an Programmen auf niedrigem Niveau.
Die metaanalytischen Ergebnisse zeigten Effekte der durchgeführten Präventionsmaßnahmen. Insbe-sondere ergaben sich Effekte in der Wissensvermittlung, wobei der erreichte Wissensstand im Zeit-verlauf etwas zurückging. Die metaanalytischen Befunde stimmen mit den Ergebnissen der Metaana-lyse von Walsh und Kollegen überein (Walsh et al., 2015). Diese untersuchten ebenfalls Evaluations-studien von schulbasierten Präventionsprogrammen zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und stell-ten einen Effekt der Programme zugunsten der Interventionsgruppe fest. Das Wissen über sexuellen Missbrauch war bei den Kindern und Jugendlichen der Interventionsgruppe auch im Follow-up leicht höher als bei den Teilnehmern der Kontrollgruppe. Weiterhin ermittelten die Autoren keinen negati-ven Effekt auf die Angst und Furcht der Teilnehmer der Programme vor sexuellen Übergriffen. Für die Präventionsprogramme im Verantwortungsbereich der katholischen Kirche fehlen bisher Evaluatio-nen mit Kontrollgruppen. Entsprechende Evaluationen sollten durchgeführt werden.
Teilprojekt 5 - Systematische Literaturübersicht zum sexuellen Missbrauch in Institutionen und Metaanalyse zu
Präventionsevaluationen
248
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
249
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse 6
Harald Dreßing, Hans Joachim Salize, Elke Voß, Andreas Hoell
Methoden 6.1
Teilprojekt 6 hatte zum Ziel, Umfang und Größenordnung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Angehörige der Zielgruppe (s.u. unter Grundgesamtheit) im definierten Untersuchungszeit-raum (1946 bis 2014, s.u.) zu ermitteln. Weiterhin sollten spezifische Charakteristika der Taten, Be-schuldigten und Betroffenen identifiziert und beschrieben werden. Die hierzu angewandte Methode war eine Sekundärerhebung und -analyse von Informationen und Daten, die aus der Durchsicht der Personal- und weiteren Akten der Zielgruppe in allen 27 Diözesen gewonnen wurden.
Damit war Teilprojekt 6 der Teil des Forschungsvorhabens, in dem die zentralen Erkenntnisse hin-sichtlich der Häufigkeit und der Tatmerkmale des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Kleri-ker im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz gewonnen wurden. Das methodi-sche Vorgehen des Teilprojekts wird nachfolgend im Detail beschrieben.
Grundgesamtheit 6.1.1
Die zu untersuchende Population, d.h. die Grundgesamtheit des Forschungsprojektes definierte sich durch den Forschungsauftrag und bezog sich auf den Verantwortungsbereich der Deutschen Bi-schofskonferenz (DBK). Einzelheiten sind in Kap. 1.4 beschrieben. Die zu explorierende Gruppe um-fasste alle im Untersuchungszeitraum (s.u.) aktiven oder im Ruhestand befindlichen
 katholischen Priester („Diözesanpriester“),
 hauptamtliche Diakone,
 Ordenspriester im Gestellungsauftrag, d.h. Priester katholischer Orden, die vorübergehend oder dauerhaft Priesterfunktionen im Verantwortungsbereich einer der 27 Diözesen in Deutschland ausübten.
Untersuchungszeitraum 6.1.2
Der Untersuchungszeitraum war auf die Jahre 1946 bis 2014 festgelegt. D.h. alle oben genannten Kleriker, die zwischen 01.01.1946 und 31.12.2014 in den Diözesen beschäftigt oder im Ruhestand waren, zählten zur Grundgesamtheit. Der Erfassungszeitraum für Beschuldigungen geht über den Untersuchungszeitraum hinaus, wenn bei Personen aus der Grundgesamtheit auch Beschuldigungen, Taten oder Tatvorwürfe vor 1946 aktenkundig waren. Die ältesten auf diese Weise erfassten Be-schuldigungen aus der Grundgesamtheit reichten bis in die 1910er Jahre zurück.
Aufgrund der verzögerten Rücksendung der Fragebögen aus einzelnen Diözesen, die sich bis ins Jahr 2017 hinzog, erfassten einige Diözesen in Einzelfällen auch Beschuldigungen aus den Jahren 2015 und 2016, die nach Ende des eigentlichen Erfassungszeitraums erhoben wurden. Dies betraf acht Beschuldigungen von Klerikern im Jahr 2015 und vier Beschuldigungen von Klerikern im Jahr 2016. Aus verfahrenstechnischen Gründen wurden diese Beschuldigungen in die Analysen einbezogen, da ihre Zahl so gering war, dass keine Gefahr einer Verfälschung der Resultate bestand. Eine systemati-sche Erweiterung des Untersuchungszeitraums und eine vollumfängliche Erfassung von Beschuldi-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
250
gungen nach dem 31.12.2014 wurde nicht vorgenommen. Auch nach Abschluss der Erhebungsarbei-ten wurden weitere Beschuldigungen bekannt, die in die Analysen nicht mehr einbezogen wurden.
Untersuchungsverfahren 6.1.3
Als Hauptverfahren zur Ermittlung von Häufigkeitsangaben über sexuellen Missbrauch Minderjähri-ger innerhalb der zu untersuchenden Grundgesamtheit wurde vom Forschungskonsortium für das Teilprojekt 6 die Methode der Aktenrecherche gewählt. Es sah die Durchsicht aller relevanten Akten-bestände der Diözesen hinsichtlich einschlägiger Hinweise auf sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder entsprechender Beschuldigungen für die oben definierte Grundgesamtheit vor.
Der lange Zielzeitraum der Analyse, die ausgesprochen umfangreichen einschlägigen Datenbestände (Personalakten, Hand- und Fallakten, Geheimarchive nach Can. 489 § 1 CIC/1983 usw.) in den Diöze-sen, die für eine Durchsicht in Frage kamen, sowie die Wahrung des Persönlichkeits- und Datenschut-zes der Mehrzahl der nicht beschuldigten Kleriker, deren Akten ebenfalls gesichtet wurden, machten ein mehrschichtiges und gestuftes Verfahren der Durchsicht notwendig. Folgendes Verfahren kam zur Anwendung:
1. Im ersten Schritt wurden in allen 27 Diözesen die vorhandenen Hand- und Fallakten aus diö-zesanen Voruntersuchungen sowie die Geheimarchive hinsichtlich bereits bekannter oder dokumentierter Beschuldigungen hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs durch Angehörige der zu untersuchenden Grundgesamtheit durchgesehen. Dies betraf auch die Akten oder Ak-teneinträge Beschuldigter über Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Op-fern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“, die die Diözesen nach der Implementierung des entsprechenden Programms seit dem Jahre 2011 angelegt hatten.
2. In neun nach Repräsentativitätsaspekten per Zufallsverfahren ausgewählten Diözesen wurden zusätzlich die gesamten vorhandenen Personalaktenbestände der Grundgesamtheit (d.h. die Personalakten der in den Diözesen wirkenden Kleriker zwischen 1946 und 2014) auf ein-schlägige Hinweise durchsucht. Dies erfolgte in den Diözesen Bamberg, Berlin, Essen, Frei-burg, Hamburg, Magdeburg, Paderborn, Speyer und Trier.
Bei dem Auswahlverfahren wurde in einem ersten Schritt eine „ideale Stichprobe“ konstru-iert, die ein möglichst perfektes Abbild der Grundgesamtheit hinsichtlich der Anzahl an Ka-tholiken, und kinderbezogener Merkmale der Diözesen (Taufen und Erstkommunionen) bil-dete. Die 27 Diözesen Deutschlands wiesen nach den Statistiken der Deutschen Bischofskon-ferenz im Jahr 2012 24.340.028 Katholiken, 11.222 Pfarreien bzw. Seelsorgeeinheiten sowie 167.399 Taufen und 202.060 Erstkommunionen auf (Katholische Kirche in Deutschland, 2013). Eine ideale Stichprobe von 9 aus 27 Diözesen nach diesen Kriterien musste folglich 9/27 dieser Kriterien aufweisen. Um diese zu finden wurden im zweiten Schritt 5 nach Katho-likenzahlen gewichtete Zufallsstichproben von je 9 Diözesen gezogen. Für jede Stichprobe wurde die Anzahl der Katholiken, Pfarreien und Seelsorgeeinheiten, Taufen und Erstkommu-nionen bestimmt. Je näher diese Parameter an den Werten für die ideale Stichprobe lagen, desto höher war die Repräsentativität der jeweiligen Zufallsstichprobe für die Gesamtzahl der Diözesen in Deutschland zu werten. Die höchste Repräsentativität erreichte die Stichpro-be mit den Diözesen Bamberg, Berlin, Essen, Freiburg, Hamburg, Magdeburg, Paderborn, Speyer und Trier.
Als zusätzliche weitere Diözese wurde die Diözese München und Freising nachträglich in die-se Stichprobe aufgenommen, da die Zufallsauswahl zunächst keine der großen bayrischen Diözesen eingeschlossen hatte, die im Vorfeld der Studie jedoch Gegenstand ausführlicher medialer Berichterstattung hinsichtlich des Problemfeldes geworden waren.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
251
3. In den verbleibenden siebzehn Diözesen Aachen, Augsburg, Dresden-Meißen, Eichstätt, Er-furt, Fulda, Görlitz, Hildesheim, Köln, Limburg, Mainz, Münster, Osnabrück, Passau, Regens-burg, Rottenburg-Stuttgart und Würzburg wurden alle Personalakten von im Jahr 2000 noch lebenden sowie evtl. später geweihten oder dem Verantwortungsbereich der Diözesen un-terstellten Priestern, Diakonen und männlichen Ordensangehörigen im Gestellungsauftrag hinsichtlich sexueller Missbrauchsvorwürfe durchgesehen.
Alle entsprechenden Hinweise und Informationen wurden auf den standardisierten Erfassungsbögen von Teilprojekt 6 über Beschuldigte, Betroffene und dem Tatgeschehen dokumentiert. Die eigentli-che Durchsicht der Akten wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht vom wissenschaftlichen Personal des Forschungskonsortiums durchgeführt, sondern wurde nach Anleitung und Schulung durch das Forschungsprojekt von eigens dazu abgestelltem Personal der Diözesen vorgenommen. Mindestens ein Mitglied dieser Teams aus den Diözesen musste die Befähigung zum Richteramt auf-weisen. Zum Teil vergaben die Diözesen diesen Auftrag an externe Anwaltskanzleien.
Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger 6.2
Zahl der im Rahmen der Personal- und Handaktenanalyse durchgese-6.2.1henen Akten
Im Rahmen dieser Vorgehensweise wurden die Fall-, Verfahrens- oder Personalakten von insgesamt 38.156 Klerikern aus der zu untersuchenden Gesamtpopulation durchgesehen. Die Verteilung hin-sichtlich der Ämter der Angehörigen der Untersuchungspopulation zeigt Tab. 6.1.
Tab. 6.1 Gesamtzahl der Kleriker, von denen Personal- und Handakten durchgesehen wurden
Gesamt
davon Akten von:
Diözesanpriestern
Diakonen
im Hauptamt
Ordens-priestern
unbekannter klerikaler Status Kleriker mit durchgese-henen Akten 38.156 28.208 2.356 7.534 58
Zahl der beschuldigten Kleriker aus der Personal- und Handaktenana-6.2.2lyse
Bei dieser Durchsicht ergaben sich Hinweise auf Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs Minder-jähriger bei insgesamt 1.670 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 4,4 Prozent der untersuch-ten Population. Die Hinweise und Beschuldigungen unterschieden sich dabei zwischen den einbezo-genen Klerikergruppen. Bei Diözesanpriestern betrug der Anteil 5,1 Prozent, bei hauptamtlichen Dia-konen 1,0 Prozent und bei Ordenspriestern im Gestellungsauftrag 2,1 Prozent. Bei 58 (0,2 %) der Beschuldigten war der klerikale Stand unbekannt (siehe Tab. 6.2).
Der mittlere Anteil der des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Kleriker über alle Diözesen von 4,4 Prozent variierte zwischen den 27 Diözesen. Die Spanne reichte von 1,4 Prozent bis zu 8,0 Prozent der gesamten Kleriker zwischen den Jahren 1946 (bzw. dem jeweiligen Gründungsjahr der Diözese, falls dies nach 1946 lag) und 2014, von denen Personal- oder andere einschlägige Akten vorhanden und gesichtet worden waren.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
252
Tab. 6.2 Zahl der beschuldigten Kleriker aus der Personal- und Handaktenanalyse
Zahl
Beschuldigte
Zahl gesichteter Akten
Anteil Beschuldigte an Kleri-kern mit gesichteten Akten Diözesanpriester 1.429 28.208 5,1 %
Diakone im Hauptamt
24
2.356
1,0 % Ordenspriester 159 7.534 2,1 %
klerikaler Status unbekannt
58
38.156
0,2 % Gesamt 1.670 38.156 * 4,4 %
* Summe der ersten drei Zeilen der Spalte plus 58 Akten mit unbekanntem Klerikerstatus
Aufgrund der Unterschiede der Anteile Beschuldigter zwischen den untersuchten Klerikergruppen wurde eine statistische Testung der relativen Häufigkeiten vorgenommen. Dabei wurden die Or-denspriester aufgrund der wenig belastbaren Angaben über deren Grundgesamtheit (s.u.) aus der statistischen Testung ausgenommen.
Der Unterschied der Anteile beschuldigter Diözesanpriester und beschuldigter Diakone war statis-tisch hochsignifikant (Chi-Quadrat = 78,6607, p < 0,0001), d.h. der im Vergleich zu beschuldigten Diö-zesanpriestern beobachtete geringere Anteil des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Diakone ist nicht auf ein zufälliges Zustandekommen zurückzuführen, sondern muss einem systematischen Ein-fluss unterliegen.
Zahl der beschuldigten Kleriker aus der Personal- und Handaktenanalyse - Diskussion
Die ermittelte Quote kann als Indikator für den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Diöze-sanpriester, Diakone im Hauptamt und Ordenspriester im Gestellungsauftrag im Verantwortungsbe-reich der Deutschen Bischofskonferenz gewertet werden. Sie unterliegt aber erheblichen methodi-schen Einschränkungen. Insbesondere kann nicht von einer Repräsentativität der dargestellten Be-funde für die zu untersuchende Gesamtpopulation ausgegangen werden. Nachstehende Punkte sind bei der Interpretation zu beachten.
 Die in den Personalakten und sonstigen kirchlichen Dokumenten enthaltenen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Kleriker bilden keineswegs das ganze Ausmaß des Missbrauchs-geschehens ab. Zunächst ist davon auszugehen, dass nicht alle entsprechenden Vorkommnis-se dokumentiert wurden. Weiterhin muss davon ausgegangen werden, dass eine nicht be-kannte Anzahl von Akten, die entsprechende Hinweise enthielten, zum Studienbeginn nicht mehr vorhanden oder nicht mehr vollständig waren. Aus zwei Diözesen erfolgte explizit die Information, dass Akten oder Aktenbestandteile mit Bezug auf sexuellen Missbrauchs Min-derjähriger in früherer Zeit vernichtet worden waren. Eine nachträgliche Veränderung von Personalakten war zudem nicht ohne weiteres erkennbar, da die Akten in der überwiegen-den Mehrzahl nicht paginiert waren. In einigen Fällen fanden sich eindeutige Hinweise auf Aktenmanipulation. Eine Abschätzung der Zahl manipulierter Akten war jedoch nicht mög-lich. Nach den Analysen in Teilprojekt 1 erfolgte in 13 Diözesen auf die Frage nach Akten- oder Aktenteilvernichtung die Antwort, dass dies unbekannt sei, demnach also auch nicht ausgeschlossen werden konnte (vgl. Kap 1). Zwölf Diözesen verneinten eine diesbezügliche Manipulation ihrer Akten. Allerdings konnte die Validität dieser Antworten angesichts der langen Dauer des zur Disposition stehenden Zeitraums nicht beurteilt werden.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
253
 Die Informationen und Daten, die zur Klassifikation als Beschuldigung eines sexuellen Miss-brauchs Minderjähriger führten, unterschieden sich aufgrund der Heterogenität des zu un-tersuchenden Aktenmaterials in Bezug auf den Umfang, die Aussagekraft und die Datengüte der Hinweise sehr stark. So waren die Angaben, die sich aus Akten ergaben, in denen auch In-formationen aus Anträgen auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ enthalten waren, in der Regel deutlich umfangreicher und aus-sagekräftiger als Hinweise, die sich aus Personalakten ohne Zusammenhang mit dem An-tragsverfahren ergaben, insbesondere, wenn es sich bei letzteren um Akten aus früheren Jahrzehnten handelte.
 Angaben über Anzahl und Anteil bzw. Quoten des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Angehörige der Untersuchungspopulation gehen von Hinweisen und Beschuldigungen aus, nicht von verifizierten Fällen.
 Angaben über Anzahl und Quote geben das sich aus den herangezogenen Akten darstellende Hellfeld sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wieder. Das Ausmaß von Taten im Dunkelfeld blieb naturgemäß unbekannt. Aus der empirischen Delinquenzforschung ist bekannt, dass das tatsächliche Ausmaß von Straftaten deutlich höher ist, als sich im Hellfeld abzeichnet. Dies gilt insbesondere für Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendli-chen. In der vorliegenden Studie ergaben sich keine Hinweise, dass diese empirisch gut gesi-cherte Erkenntnis für die untersuchte Stichprobe nicht ebenfalls zutrifft. Die ermittelte Quote ist somit als untere Schätzgröße des tatsächlich stattgefundenen sexuellen Missbrauchs durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bi-schofskonferenz anzusehen. Die aus den Akten gezogenen Informationen geben somit nur einen Teil des tatsächlichen Missbrauchsgeschehens im Verantwortungsbereich der Deut-schen Bischofskonferenz wieder (siehe Kap.1).
 Alle Angaben über Anzahl und Anteile von beschuldigten Klerikern beziehen sich auf die Grundgesamtheit der Kleriker, von denen Akten durchgesehen wurden. Die Zahl dieser Per-sonen ist nicht identisch mit der Gesamtzahl der Diözesanpriester, Diakone im Hauptamt und Ordenspriester im Gestellungsauftrag, die zwischen 1946 und 2014 im Verantwortungsbe-reich der Deutschen Bischofskonferenz tätig waren oder sich im Ruhestand befanden, da der vorhandene und durchgesehene Aktenbestand nicht die Akten aller im Untersuchungszeit-raum tätigen Kleriker im Verantwortungsbereich der Deutschen Bischofskonferenz umfasste. Diese Zahl, die ursprünglich als Grundgesamtheit der Berechnung angestrebt worden war, konnte erstaunlicherweise auch bei Hinzuziehung der unterschiedlichsten kirchlichen Quellen nicht exakt ermittelt werden. Auch die Gesamtzahl der im Untersuchungszeitraum wirkenden Ordenspriester ließ sich nicht bestimmen, da es in vielen Diözesen pauschale Gestellungsver-träge mit unterschiedlichen Orden gab, aus der die eindeutige Zahl der mittels dieser Verfah-rensweise abgestellten Ordenspriester nicht hervorging. Nur ganz wenige Diözesen konnten die Vollständigkeit ihrer Personal- und anderer Akten über die im Untersuchungszeitraum wirkenden Kleriker garantieren.
 Datenlage und Befunde bezüglich der Ordenspriester im Gestellungsauftrag erscheinen ins-gesamt wenig belastbar, so dass Häufigkeitsangaben zu dieser Gruppe unter Vorbehalt zu sehen sind. Um hier belastbare Aussagen treffen zu können, wäre eine Untersuchung der Ar-chive der Orden mit der in der Studie angewandten Methode notwendig, die jedoch nicht er-folgte, weil die katholischen Orden nicht in die Studie einbezogen waren.
 Aus diesen Gründen wurde im Rahmen der Studie von der ursprünglich angestrebten Ermitt-lung einer Lebenszeitprävalenz des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Angehörige der Untersuchungspopulation abgesehen.
 In das Berechnungsmodell für die Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs ging jeder in diesem Zeitraum lebende Angehörige der Untersuchungspopulation, über den Unterlagen gesichtet wurden, ein, ungeachtet der Dauer der jeweiligen tatsächlichen Lebens-, Dienst- oder Ruhe-standszeit während des Untersuchungszeitraums. Dies betraf somit Personen, deren gesam-te Dienst- oder Lebenszeit sich im Untersuchungszeitraum erstreckte, als auch Personen, die
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
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bereits zu Beginn des Untersuchungszeitraums, z.B. im Laufe des Jahres 1946, verstarben oder erst gegen dessen Ende, z.B. durch Priesterweihe im Jahr 2014, zur Grundgesamtheit dazu gestoßen waren. Eine Gewichtung hinsichtlich der unterschiedlichen Dauer von Dienst- oder Ruhestandszeiten konnte nicht vorgenommen werden, weil entsprechende Daten nicht zur Verfügung standen. Das heißt, dass in der vorliegenden Untersuchung alle Kleriker unab-hängig von der individuellen Dauer ihrer Zugehörigkeit zur Grundgesamtheit oder ihrer Le-benszeit im Untersuchungszeitraum hinsichtlich einer Risikoexposition (d.h. der potentiellen Möglichkeit, sexuellen Missbrauch Minderjähriger zu begehen oder dessen beschuldigt zu werden) gleich behandelt wurden, obwohl die tatsächliche Zeitdauer, in der entsprechende Taten begangen oder Beschuldigungen erhoben werden konnten, individuell stark schwank-te.
 Vergleichsgrößen zu den berechneten Häufigkeiten und Quoten aus anderen gesellschaftli-chen Sektoren oder Bereichen liegen für Deutschland nicht vor. International sind jedoch Studien aus dem kirchlichen Bereich mit ähnlicher Zielstellung publiziert. Die Berechnungs-weisen dieser Untersuchungen weichen trotz ähnlicher Zielstellung aufgrund methodischer Vorgehensweisen unter Umständen stark voneinander ab. So wurde z.B. in der US-amerikanischen John Jay Studie (John Jay College of Criminal Justice, 2004) die Schwierigkeit betont, die Grundgesamtheit der Priester im Untersuchungszeitraum (1950 bis 2002) zu be-stimmen. Hier wurde die Gesamtzahl der Priester auf der Grundlage von Schätzwerten der Diözesen über die Zahl der aktiven Priester im Untersuchungszeitraum sowie nach Priester-zahlen des US-amerikanischen „Center for Applied Research in the Apostolate (CARA)“ im Zeitraum von 1960 bis 2002 bestimmt. (John Jay College of Criminal Justice, 2004). Die Auto-ren der John-Jay-Studie betonten selbst, dass ihre Gesamtstichprobe von Klerikern letztlich nur eine Näherung an die tatsächliche Priesterzahl darstellte. Ungeachtet dessen bezeichne-ten die Autoren jedoch ihre Ergebnisse als „Prävalenz“ des sexuellen Missbrauchs Minderjäh-riger. Die Studie berichtete auf der Grundlage der Schätzwerte der Diözesen und Orden eine Quote von insgesamt 4,0 Prozent. Aufgeteilt nach Klerikern, die in der Diözese oder im Orden tätig waren, waren dies 4,3 Prozent aller Diözesanpriester und 2,7 Prozent aller Ordenspries-ter.
Auch die Befunde der australischen „Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse“ zeigen, dass unterschiedliche methodische Ansätze zu sehr unterschiedlichen und deshalb nur bedingt miteinander vergleichbaren Häufigkeitsangaben führen können. In die Berechnungen der Royal Commission ging jeder Priester der Grundgesamtheit mit einer anhand seiner individuellen Dienstzeit gewichteten Dauer der Risikoexposition in die Stich-probe ein. Dadurch verringerte sich im Vergleich zur John-Jay-Studie wie auch zu dem hier vorgelegten Forschungsprojekt die Stichprobengröße bzw. der Referenzzeitraum bei gleich-bleibender Fallzahl, womit sich die Prävalenz des sexuellen Missbrauchs in der australischen Berechnungsweise deutlich auf ca. 7 Prozent erhöhte (7,9 % Diözesanpriester und 5,9 % Or-denspriester) (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017). Die John-Jay-Studie sowie das vorliegende Forschungsprojekt gingen dagegen von einer le-benszeitlichen Risikoexposition der untersuchten Kleriker aus, d.h. einer potentiell lebens-lang (während Dienst- und Ruhestandszeiten) bestehenden Möglichkeit, sexuellen Miss-brauch zu begehen.
 In einer kürzlich erstellten Expertise für den Unabhängigen Beauftragten für Fragen des se-xuellen Kindesmissbrauchs wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse epidemio-logischer Studien zur sexuellen Viktimisierung von Kindern und Jugendlichen aufgrund unter-schiedlicher Stichprobenziehung und unterschiedlicher Ein- und Ausschlusskriterien nur be-dingt miteinander zu vergleichen sind. Dabei können die Angaben zwischen niedrigen einstel-ligen Prozentangaben bis über 20 Prozent der Stichproben variieren (Jud et al, 2016).
 Auffällig ist der sich aus den vorliegenden Untersuchungen ergebende Befund, dass der rela-tive Anteil beschuldigter Diakone deutlich und statistisch signifikant niedriger ist, als der von beschuldigten Diözesanpriestern. Als konstitutives Unterscheidungsmerkmal zwischen bei-den Gruppen von Klerikern wäre die bei Diakonen nicht bestehende Verpflichtung zum Zöli-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
255
bat zu nennen. Auch wenn die Verpflichtung zum Zölibat ganz sicher keine alleinige Erklärung für sexuelle Missbrauchshandlungen an Minderjährigen sein kann, legt der vorliegende Be-fund nahe, sich mit der Frage zu befassen, in welcher Weise der Zölibat für bestimmte Perso-nengruppen in spezifischen Konstellationen ein möglicher Risikofaktor für solche Handlungen sein könnte.
Einschlägige Hypothesen werden in der Literatur kontrovers diskutiert. Die Positionen rei-chen dabei von der Empfehlung zur Abschaffung des Zwangszölibats, weil er als Risikofaktor für sexuellen Missbrauch gesehen wird (Royal Commission into Institutional Responses to Child Sexual Abuse, 2017), über die Notwendigkeit einer intensivierten Auseinandersetzung mit den Anforderungen an ein zölibatäres Leben (Keenan 2012, Scott-Samuel 2009) bis hin zur Aussage, dass die Koppelung der Debatten zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker und dem Zölibat jeder wissenschaftlicher Grundlage entbehre (Leygraf et al., 2012), da sich empi-risch kein Zusammenhang zwischen sexuellem Missbrauch und Zölibat nachweisen lasse, weil sexueller Missbrauch durch Kleriker in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen sei, wohin-gegen der Zölibat in diesem Zeitraum eine konstante Forderung geblieben ist (Terry et al., 2011). In Anbetracht des statistisch signifikanten Unterschieds der Missbrauchsquoten zwi-schen zum Zölibat verpflichteten Diözesanpriestern und nicht zum Zölibat verpflichteten Dia-konen aus dem vorliegenden Forschungsprojekt ist die von Leygraf und Kollegen aufgestellte These eines Nichtzusammenhangs von Zölibat und sexuellem Missbrauch jedoch zu hinter-fragen.
Zahl der von sexuellem Missbrauch Betroffenen aus der Personal- und 6.2.3Handaktenanalyse
Im Rahmen der Aktendurchsicht und -analyse wurde eine Gesamtzahl von 3.677 Minderjährigen er-mittelt (vgl. Tab. 6.3), die im Untersuchungszeitraum von sexuellem Missbrauch durch die o.g. Be-schuldigten betroffen waren.
Tab. 6.3 Zahl der von sexuellen Missbrauch Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanaly-se
Zahl Betroffene von sexuellem Missbrauch betroffene Minderjährige 3.677
Zahl der von sexuellem Missbrauch Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse – Diskus-sion
Die hier dargestellte Zahl der Betroffenen umfasst nicht die Gesamtzahl der Minderjährigen, die im Untersuchungszeitraum von Klerikern der katholischen Kirche sexuell missbraucht worden sind. Die-se ist sicherlich deutlich höher. Mittels der in dieser Studie angewandten Methodik konnten nur Be-troffene erfasst werden, zu denen es in den Personalakten der Kleriker Hinweise gab.
Insoweit spiegelt die in der Studie ermittelte Zahl Betroffener nur das sogenannte Hellfeld wider. Aus der Dunkelfeldforschung des sexuellen Missbrauchs ist bekannt, dass die Zahl der tatsächlich be-troffenen Personen deutlich höher liegt (Witt et al., 2018; Stadler et al., 2011).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
256
Zeitliche Verteilung der Ersttaten sexuellen Missbrauchs aus der Per-6.2.4sonal- und Handaktenanalyse
Bei der Durchsicht der Hand, Fall- oder Personalakten wurden bei jedem identifizierten Beschuldig-ten das Datum bzw. das Jahr der ersten bekannt gewordenen Beschuldigung erfasst. Bei 1.454 von 1.670 Beschuldigten (87,1 %) lagen zeitliche Angaben vor, bei 216 der Beschuldigten (12,9 %) war das Jahr der Erstbeschuldigung unbekannt. Die zeitliche Verteilung ist in Abb. 6.1 dargestellt.
Bei der Analyse der zeitlichen Häufung dieser Erst-Beschuldigungen ergab sich ein Muster unter-schiedlicher Häufigkeiten über die Fünfjahreszeiträume des Untersuchungszeitraums (1946 bis 2014) hinweg. Demnach ergab sich eine Häufung der Erstbeschuldigungen ab Mitte der 1950er bis Mitte der 1970er Jahre. Beim jüngsten dargestellten Zeitraum (2011 bis 2014) ist zu berücksichtigen, dass er aufgrund der Erhebungsfristen des Forschungsprojektes nur vier Jahre umfasste und deshalb ent-sprechend weniger Erstbeschuldigungen erfasste.
Abb. 6.1 Zeitliche Verteilung der Ersttaten von Beschuldigten des sexuellen Missbrauchs Minder-jähriger in Fünfjahreszeiträumen des Untersuchungszeitraums (in % aller Beschuldigten, n=1.670)
Zeitliche Verteilung der Ersttaten sexuellen Missbrauchs aus der Personal- und Handakten-aktenanalyse- Diskussion
Bei der Interpretation der Häufung von Beschuldigungen des sexuellen Missbrauchs im zeitlichen Verlauf ist Folgendes zu beachten:
7,8
4,9
7,5
9,4
8,2
9,6
7,9
5,4
4,8
4,4
3,6
3,4
4,2
3,7
2,5
12,7
0
15
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
257
 In Abb. 6.1 sind nur die bekanntgewordenen mutmaßlichen Ersttaten der Beschuldigten er-fasst. Das jeweilige Missbrauchsgeschehen kann jedoch bei einzelnen Beschuldigten über mehrere Jahre oder Jahrzehnte und dadurch über die hier dargestellten Fünfjahreszeiträume hinweg stattgefunden haben (vgl. Kap. 6.2.5). Dadurch sind die Angaben in Abb. 6.1 im Sinne der epidemiologischen Inzidenz zu interpretieren, d.h. die Angaben geben die Zahl der Neu-beschuldigungen pro Fünfjahreszeitraums wieder, nicht jedoch die Zahl der tatsächlichen Missbrauchstaten oder Beschuldigten pro Fünfjahreszeitraum, die höher liegt.
 Die Beschuldigungen in der Zeit vor dem eigentlichen Untersuchungszeitraum (1946 bis 2015) wurden zusammengefasst. Die Zählung bezog einschlägige Beschuldigungen aus den Jahren vor dem Untersuchungszeitraum stets dann mit ein, wenn der Beschuldigte im Unter-suchungszeitraum noch lebte, d.h. entweder als Kleriker noch aktiv oder im Ruhestand war.
 Die Prozentangaben der einzelnen Fünfjahreszeiträume beziehen sich auf die Gesamtzahl der ermittelten Beschuldigten über den gesamten Untersuchungszeitraum (n=1.670). Sie geben damit eine relative Verteilung an. Um die tatsächliche Schwankung des Anteils von Ersttaten oder Beschuldigten über die Fünfjahreszeiträume abzubilden, müssten sich die absoluten Tat- oder Beschuldigtenhäufigkeiten des jeweiligen Zeitraums auf die Gesamtzahl der im Fünfjahreszeitraum lebenden Kleriker beziehen. Diese Zahlen sind jedoch unbekannt.
 Die absolute Zahl der Kleriker ist in den dargestellten Fünfjahreszeiträumen rückläufig. In-wieweit die Abnahme der Zahl der Kleriker einen ähnlichen Verlauf wie die Abnahme der ab-soluten Häufigkeiten von Ersttaten bzw. Beschuldigten genommen hat (was eine konstante Quote des sexuellen Missbrauchs über die Zeit bedeuten würde), konnte aufgrund des Feh-lens exakter Häufigkeitsangaben von aktiven und im Ruhestand befindlichen Klerikern im Rahmen des Forschungsprojektes nicht ermittelt werden. Damit behält die Annahme von über die Zeit gleichbleibenden Quoten als Hypothese weiterhin Geltung.
 Ein weiteres Argument für die Hypothese, dass die Quote des sexuellen Missbrauchs von Priestern, Diakonen und Ordenspriestern im Gestellungsauftrag über die vergangenen Jahr-zehnte annähernd konstant geblieben sein könnte, ist die Tatsache, dass viele Betroffene oft erst mit jahrzehntelanger Latenz über die Missbrauchshandlungen berichten (siehe Kap. 6.3.9). Insoweit ist davon auszugehen, dass erst in den nächsten Jahren weitere Miss-brauchshandlungen offenkundig und berichtet werden, die bereits in den letzten Dekaden des Erfassungszeitraums stattgefunden haben. Die lange Latenz zwischen Tat und Offenba-rung der Betroffenen oder anderweitige Aufdeckung der Tat führt in der vorliegenden Unter-suchung also mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer systematischen Unterschätzung von Ta-ten, die sich in den letzten Jahren ereignet haben.
 Festzuhalten ist in jedem Fall, dass auch nach dem Jahr 2010 weiterhin Erstbeschuldigungen dokumentiert worden sind. Das bedeutet, dass sexueller Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche kein vergangenes oder abgeschlossenes historisches Phäno-men darstellt, sondern trotz der zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen der Kirche (z.B. Implementierung von Leitlinien und Präventionsmaßnahmen) weiterhin stattfindet.
Betroffene 6.3
Geschlecht der Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse 6.3.1
Von den insgesamt ermittelten 3.677 Betroffenen waren 2.309 männlichen Geschlechts (62,8 %) und 1.284 weiblichen Geschlechts (34,9 %). Bei 84 Betroffenen (2,3 %) lagen keine Angaben über das Geschlecht vor (vgl. Abb. 6.2)
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
258
Abb. 6.2 Geschlechterverteilung bei von sexuellem Missbrauch betroffenen Minderjährigen aus der Personal- und Handaktenanalyse (in % aller Betroffenen, n=3.677)
Geschlecht der Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse – Diskussion
Der Befund, dass von sexuellem Missbrauch betroffene Minderjährige signifikant häufiger männli-chen als weiblichen Geschlechts sind, ist ein spezifischer Befund für sexuellen Missbrauch im Kontext der katholischen Kirche. In nicht-kirchlichen Bereichen überwiegt bei Betroffenen stets in statistisch signifikanter Weise der weibliche Anteil.
In der amerikanischen John-Jay-Studie war der Anteil männlicher Betroffener mit 80,9 Prozent noch deutlich höher als im vorliegenden Projekt (John Jay College of Criminal Justice, 2004). Die Metaana-lyse internationaler Studien sexuellen Missbrauchs im Kontext der katholischen Kirche ergab ein Ge-schlechterverhältnis von 78,1 Prozent männlichen zu 21,9 Prozent weiblichen Betroffenen (vgl. Kap. 5 und Dreßing et al., 2017).
Monokausale Erklärungen für diesen Befund sind unwahrscheinlich. Vermutlich bedingen mehrere sich einander nicht ausschließende Wirkzusammenhänge diesen Befund. Z.B. waren Kinder und Ju-gendliche männlichen Geschlechts zumindest in den Jahrzehnten, in denen nur Jungen Ministranten-dienst verrichteten, als potentielle Betroffene für Kleriker leichter zugänglich.
Auch in der Literatur findet sich als Erklärungsmuster für das Überwiegen männlicher Betroffener beim sexuellen Missbrauch, dass generell mehr Jungen als Mädchen in Internaten und Heimen un-tergebracht sind und somit der institutionelle Kontext und nicht das Geschlecht ausschlaggebend für ein höheres Viktimisierungsrisiko sei (Fernau & Hellmann, 2014).
Zu fragen wäre zusätzlich, inwieweit eine möglicherweise unreife und abgewehrte homosexuelle Neigung einer bestimmten Gruppe von Klerikern in Kombination mit weiteren zu explorierenden Faktoren zur Erklärung der Häufung männlicher Betroffener im Bereich der katholischen Kirche bei-trägt.
Dies wird auch innerhalb der katholischen Kirche diskutiert, wie z.B. in einem Artikel der Herder Kor-respondenz: „Ich sehe hier die Gefahr, dass jene, die homosexuell sind und Priester werden wollen, noch mehr als bisher ihre homosexuelle Orientierung verbergen und so die notwendige Auseinan-dersetzung mit der eigenen Sexualität und Homosexualität nicht stattfindet. Dadurch wird das Risiko
34,9 %
62,8 %
2,3 %
weiblich
männlich
unbekannt
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
259
später als Priester ein unreifes sexuelles Verhalten an den Tag zu legen, meiner Meinung nach ver-stärkt. Wenn die katholische Kirche den Missbrauchsskandal jetzt bezogen auf Homosexualität und da insbesondere auf homosexuelle Priester ernst nehmen und notwendige Konsequenzen daraus ziehen will, heißt das für mich, dass die Institution ihre Kriterien zur Berufungserklärung von Perso-nen mit homosexuellen Tendenzen im Hinblick auf ihre Zulassung für das Priesterseminar und zu den heiligen Weihen aus dem Jahre 2005 überarbeiten muss“ (Müller, 2014, S. 43).
In diesem Kontext sind auch ambivalente Haltungen der katholischen Sexualmoral zur Homosexuali-tät und die Bedeutung des Zölibats zu diskutieren. Die Verpflichtung zu einem zölibatären Leben könnte Priesteramtskandidaten mit einer unreifen und abgewehrten homosexuellen Neigung als Lösung innerpsychischer Probleme erscheinen, die zusätzlich sogar die Aussicht auf ein enges Zu-sammenleben ausschließlich mit Männern zumindest während der Priesterausbildung mit sich bringt. Insoweit könnten spezifische Strukturen und Regeln der katholischen Kirche ein hohes Anziehungs-potential für Personen mit einer unreifen homosexuellen Neigung haben.
Homosexuelle Beziehungen oder Praktiken werden im offiziellen, nach außen hin sichtbaren Handeln der Kirche aber abgelehnt. Somit besteht die Gefahr, dass entsprechende Neigungen versteckt gelebt werden (müssen). Bei entsprechender Disposition eines Priesteramtskandidaten oder Priesters könn-te ein komplexes Zusammenspiel von sexueller Unreife, abgewehrten oder verleugneten homosexu-ellen Neigungen in einer ambivalenten, teilweise auch offen homophoben Umgebung im Falle un-günstiger Risikokonstellationen die Schranke zu sexuellen Handlungen mit (männlichen) Kindern und Jugendlichen herabsetzen und eine weitere Erklärung für das Überwiegen männlicher Betroffener beim sexuellen Missbrauch durch katholische Kleriker bieten.
Zu betonen ist bei solchen Überlegungen, dass natürlich weder Homosexualität noch der Zölibat eo ipso Risikofaktoren für sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen darstellen.
Alter der Betroffenen beim ersten sexuellen Missbrauch 6.3.2
Bei 2.847 Betroffenen (77,4 %) lagen Angaben über das Alter beim ersten sexuellen Missbrauch vor. Bei allen anderen Betroffenen (22,6 %) fehlte diese Angabe. Das mittlere Alter derjenigen Betroffe-nen mit Altersangabe lag bei 12,0 Jahren (Std.abw. = 3,1).
Zugrunde gelegt wurde die im Jahr der Ersttat gesetzlich gültige Volljährigkeit. Das heißt, dass in den westdeutschen Diözesen bei allen Fällen vor dem 1. Januar 1975 auch Betroffene in die Analyse ein-bezogen wurden, die bei der Ersttat zwischen 18 und 21 Jahre alt waren, während nach dem 1. Janu-ar 1975 das neue Volljährigkeitsalter (18 Jahre) berücksichtigt wurde. Bei Fällen auf dem Territorium der damaligen Deutschen Demokratischen Republik wurde analog verfahren, d.h. es wurden die dort gültigen gesetzlichen Grundlagen angelegt (Volljährigkeit mit 18 Jahren ab dem 22.05.1950).
Die Altersverteilung in Jahresschritten zeigt Tab. 6.4, während Tab. 6.5 die gleichen Angaben aufge-teilt in die beiden Gruppen der bis Dreizehnjährigen und der Vierzehnjährigen und älteren darstellt.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
260
Tab. 6.4 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch in Jahresschritten
Lebensalter (Jahre)
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffenen mit Al-tersangabe (n=2.847) 0 bis 1 Jahr 1 0,03 % 0,04 %
1-2 Jahre
2
0,1 %
0,1 % 2-3 Jahre 4 0,1 % 0,1 %
3-4 Jahre
9
0,2 %
0,3 % 4-5 Jahre 18 0,5 % 0,6 %
5-6 Jahre
29
0,8 %
1,0 % 6-7 Jahre 48 1,3 % 1,7 %
7-8 Jahre
79
2,2 %
2,8 % 8-9 Jahre 132 3,6 % 4,6 %
9-10 Jahre
292
7,9 %
10,3 % 10-11 Jahre 313 8,5 % 11,0 %
11-12 Jahre
316
8,6 %
11,1 % 12-13 Jahre 309 8,4 % 10,9 %
13-14 Jahre
347
9,4 %
12,2 % 14-15 Jahre 298 8,1 % 10,5 %
15-16 Jahre
239
6,5 %
8,4 % 16-17 Jahre 206 5,6 % 7,2 %
17-18 Jahre
131
3,6 %
4,6 % 18-19 Jahre 25 0,7 % 0,9 %
über 19 Jahre
49
1,3 %
1,7 % unbekanntes Alter 830 22,6 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Abb.6.3 stellt zur besseren Anschaulichkeit dieser Verteilung die Prozentanteile aus der letzten Spalte von Tab. 6.4 dar, d.h. von Betroffenen, bei denen das Alter beim ersten sexuellen Missbrauch be-kannt war (n=2.847).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
261
Tab. 6.5 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch bis 13 Jahre sowie 14 Jahre und älter
Lebensalter (Jahre)
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Altersangabe (n=2.847) null bis einschließlich dreizehn Jahre 1.899 51,6 % 66,7 %
vierzehn Jahre und älter
948
25,8 %
33,3 % unbekanntes Alter 830 22,6 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Nach diesen Befunden waren zwei Drittel aller Betroffenen, deren Alter bei der Ersttat bekannt war, beim ersten sexuellen Missbrauch 13 Jahre alt oder jünger (n=1.899, 66,7 %), während ein Drittel (n=948, 33,3 %) 14 Jahre oder älter war. Das Geschlechterverhältnis unterschied sich in beiden Al-tersgruppen nicht und betrug ca. ein Drittel weiblicher gegenüber zwei Drittel männlicher Betroffe-ner.
Abb. 6.3 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellen Missbrauch (in % der Betroffenen mit Alters-angabe, n=2.847)
0,1
0,1
0,2
0,5
0,8
1,3
2,2
3,6
7,9
8,5
8,6
8,4
9,4
8,1
6,5
5,6
3,6
0,7
0,7
0,6
22,6
0
25
bis 1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
19+
Anteil in Prozent
Alter in Jahren
unbekannt
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
262
Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch – Diskussion
Mit den vorliegenden Befunden ließ sich die Feststellung aus der US-amerikanischen John-Jay Studie, dass in den US-amerikanischen Diözesen die Mehrzahl der Betroffenen in einem postpubertären Alter waren (John Jay College of Criminal Justice, 2004) nicht bestätigen.
Auch wenn das Lebensalter der Betroffenen allein noch keine Rückschlüsse auf eine mögliche sexuel-le Präferenzstörung der Beschuldigten ermöglicht, erfüllt das Lebensalter der Mehrzahl der Betroffe-nen zumindest ein DSM-5 Kriterium für Pädophilie (Lebensalter der Betroffenen 13 Jahre oder jün-ger).
Konfession der Betroffenen 6.3.3
Bei 2.874 der Betroffen (78,2 %) war die Konfession bekannt, bei 803 (21,8 %) lagen keine diesbezüg-lichen Angaben vor. Mit 2.833 Kindern und Jugendlichen war der überwiegende Anteil der Betroffe-nen katholischen Glaubens (77,0 %). Wenn man die Prozentanteile nur auf diejenigen Betroffenen bezieht, bei denen Angaben zur Konfession vorlagen, steigt der Anteil auf 98,5 Prozent. Entsprechend gering war der Anteil derer, die anderen Konfessionen oder Religionen angehörten. Tab. 6.6 zeigt die entsprechende Verteilung.
Tab. 6.6 Konfession der Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse
Konfession
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Kon-fessionsangabe (n=2.874) katholisch 2.833 77,0 % 98,5 %
evangelisch
32
0,9 %
1,1 % andere (koptisch, muslimisch) 2 0,1 % 0,1 %
konfessionslos
7
0,2 %
0,2 % unbekannt, keine Angabe 803 21,8 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Konfession der Betroffene aus der Personal- und Handaktenanalyse - Diskussion
Der geringfügige Anteil nicht-katholischer Betroffener zeigt, dass die Beschuldigten konfessionell fremde Milieus bei den Missbrauchstaten offenbar kaum aufsuchen, sondern Betroffene aus dem engeren sozialen Umfeld rekrutieren.
Welche Faktoren bei diesem Muster eine Rolle spielen, kann aus den vorliegenden Daten nicht wei-ter abgeleitet werden. Unterstellt man ein theoretisch höheres Entdeckungsrisiko in fremden Mili-eus, sind Hypothesen - auch im Lichte anderer in diesem Kapitel dargestellter Befunde - hinsichtlich begünstigender Strukturen im katholischen Milieu vertretbar. Dazu gehören z.B. eine hohe Verfüg-barkeit von und leichtere Zugänglichkeit zu potentiellen Betroffenen oder eine vereinfachte Tatan-bahnung und das Vertrauen auf institutionellen Schutz im Entdeckungsfall. In jedem Fall spiegelt der Befund den Missbrauch der klerikalen Vertrauensstellung gegenüber anvertrauten Kindern und Ju-gendlichen wider.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
263
Häufigkeit der Missbrauchstaten pro Betroffenem 6.3.4
Von 2.194 Betroffenen ließen sich Angaben zur Häufigkeit der einzelnen Missbrauchstaten ermitteln. Aufgrund der diesbezüglich nicht standardisierten Angaben in den gesichteten Akten und Dokumen-ten sowie der Schwierigkeit einer eindeutigen Definition dessen, was als einzelne Missbrauchstat anzusehen ist, sind die vorhandenen Angaben mehrheitlich als Schätzwerte anzusehen. Sie wurden zu den in Tab. 6.7 ersichtlichen Häufigkeitskategorien zusammengefasst.
Einmalige Tatkomplexe waren bei etwa einem Viertel der Betroffenen zu verzeichnen, bzw. bei mehr als 46 Prozent, wenn man die Anteile nur auf diejenigen bezieht, bei denen entsprechende Angaben vorlagen. Die Gruppe derjenigen, die einer höheren Tatfrequenz - d.h. zwei oder mehr zeitlich vonei-nander unabhängigen Missbrauchstaten - ausgesetzt waren, ist größer als die Gruppe derjenigen Betroffenen, bei denen nur ein einzelner Tatkomplex dokumentiert war.
Tab. 6.7 Häufigkeit der Missbrauchstaten pro Betroffenem aus der Personal- und Handaktenana-lyse
Zahl Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Häufigkeitsangabe (n=2.194) einmalige Tat 1.023 27,8 % 46,6 %
2 bis 10 Einzeltaten
782
21,3 %
35,6 % 11 bis 30 Einzeltaten 200 5,4 % 9,1 %
31 bis 50 Einzeltaten
54
1,5 %
2,5 % 51 bis 100 Einzeltaten 39 1,1 % 1,8 %
mehr als 100 Einzeltaten
96
2,6 %
4,4 % unbekannt, Schätzung nicht möglich 1.483 40,3 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Häufigkeit der Missbrauchstaten pro Betroffenen – Diskussion
Die eindeutige Bestimmung oder nachträgliche Definition dessen, was als eine einzelne Missbrauchs-tat anzusehen ist, ist im Falle einer retrospektiven Aktenanalyse wie der vorliegenden methodisch kaum möglich. Definitorisch wurde hier als Einzeltat bzw. als einmaliger Tatkomplex ein individueller, zeitlich nicht unterbrochener Kontakt zwischen Betroffenen und Beschuldigtem gewertet, bei dem es zu Missbrauchshandlungen gekommen war.
Die Missbrauchshandlungen selbst konnten bei jedem Einzelkontakt von unterschiedlicher Art und Häufung sein. Die Verteilung der Einzeltaten pro Betroffenen in Tab. 6.7 ist in diesem Sinne zu ver-stehen.
Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens 6.3.5
Bei 2.993 Betroffenen (81,4 %) lagen Angaben zum Jahr des Beginns und zum Jahr des Endes des jeweiligen Missbrauchsgeschehens bzw. die Angabe vor, ob es sich um eine einmalige Tat handelte. Aus diesen Angaben ließ sich die ungefähre Dauer des Geschehens im jeweiligen Einzelfall berech-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
264
nen. Dabei beruhten allerdings bei vielen Betroffenen entweder das Jahr des Beginns oder des Endes des Missbrauchsgeschehens bzw. beide Jahresangaben auf Schätzwerten.
Tab. 6.8 zeigt die Verteilung der jeweiligen Dauer des individuellen Missbrauchs. Die aus 2.993 Be-troffenen mit entsprechenden Angaben berechnete mittlere Dauer der individuellen Missbrauchsver-läufe betrug 1,3 Jahre (Std.abw. = 2,3 Jahre). Dabei gingen alle Verläufe unterhalb eines Jahres - ein-schließlich einmaliger Ereignisse - aus berechnungstechnischen Gründen als null Jahre in die Analyse ein. Damit unterlag die Berechnung der mittleren Dauer wahrscheinlich einer leichten Unterschät-zung. Die längste Dauer des sexuellen Missbrauchs eines einzelnen Betroffenen lag bei 21 Jahren.
Tab. 6.8 Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens
Dauer des individuellen
Missbrauchsgeschehens
Zahl Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit An-gabe der Dauer (n=2.993) Einmaltat 1.023 27,8 % 34,2 %
Dauer bis 1 Jahr
728
19,8 %
24,3 % Dauer 1 bis 3 Jahre 834 22,7 % 27,9 %
Dauer 4 bis 5 Jahre
231
6,3 %
7,7 % Dauer 6 bis 10 Jahre 154 4,2 % 5,1 %
Dauer 11 bis 15 Jahre
15
0,4 %
0,5 % Dauer über 16 Jahre 8 0,2 % 0,3 %
Dauer unbekannt
684
18,6 %
Gesamt 3.677 100 % 100 %
Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens – Diskussion
Bei rund der Hälfte aller Betroffenen, bzw. rund zwei Drittel aller Betroffenen, zu denen Angaben über die Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens vorlagen, wird deutlich, dass die gelegent-lich geäußerte These, sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker könne mehrheitlich als einma-lige Durchbruchshandlungen in besonders belasteten Situationen klassifiziert werden, sich nicht hal-ten lässt.
Beziehungskontext zwischen Beschuldigten und Betroffenen bei der 6.3.6Ersttat
Von den 3.677 Betroffenen lagen für 3.259 (88,6 %) Angaben über den sozialen oder institutionellen Beziehungs- oder Betreuungskontext vor, in dem die Betroffenen zum jeweiligen Beschuldigten beim ersten angeschuldigten sexuellen Missbrauch standen. Bei 418 Betroffenen (11,4 %) fehlten entspre-chende Angaben.
Bei einzelnen Betroffenen konnten jeweils mehrere Beziehungsverhältnisse oder -kontexte angege-ben werden (Mehrfachnennungen). Insgesamt wurden 4.212 Kontexte genannt, die zu den Bezie-hungs- oder Betreuungskategorien zusammengefasst wurden, die in Tab. 6.9 dargestellt sind.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
265
Tab. 6.9 Beziehungskontext zwischen Beschuldigtem und betroffenen bei der Ersttat (Mehrfach-nennungen)
Beziehungskontext
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Kontextangabe (n=3.259) Ministrantendienst 969 26,4 % 29,7 %
Religionsunterricht
726
19,7 %
22,3 % allgemeine seelsorgerische Beziehung 718 19,5 % 22,0 %
kirchliche Jugendfreizeit
304
8,3 %
9,3 % Heim 252 6,9 % 7,7 %
Erstkommunionkatechese
227
6,2 %
7,0 % offene Kinder- und Jugendarbeit 217 5,9 % 6,7 %
Kirche, Gemeindemitglieder, Bekannte
170
4,6 %
5,2 % sonstiger schulischer Unterricht 138 3,8 % 4,2 %
Internat
135
3,7 %
4,1 % Kontakt zu Familie des Betroffenen 103 2,8 % 3,2 %
verwandtschaftliche Beziehung
67
1,8 %
2,1 % zufälliger Kontakt 55 1,5 % 1,7 %
Firmvorbereitung
53
1,4 %
1,6 % Nachbarschaft, Wohnungsnähe 28 0,8 % 0,9 %
Kindergarten, -tagesstätte, Schule
18
0,5 %
0,6 % Jugendsozialarbeit 16 0,4 % 0,5 %
Internet
10
0,3 %
0,3 % Sportverein 6 0,2 % 0,2 %
Beziehungskontext zwischen Beschuldigten und Betroffenen bei Ersttat - Diskussion
Die seelsorgerisch bedingten Kontakte (Ministrantendienst, Religionsunterricht usw.) dominieren deutlich gegenüber privaten oder nichtkirchlichen institutionellen Zusammenhängen. Der in nicht-kirchlichen Kontexten häufige familiäre sexuelle Missbrauch Minderjähriger spielt im vorliegenden Feld naturgemäß eine geringe Rolle.
Drei Viertel aller Betroffenen stammen aus kirchlichen oder seelsorgerischen Kontexten, in denen eine maximale Autorität und Machtfülle der Beschuldigten mit einer minimalen externen Kontrolle einhergeht (Ministrantendienst, Religionsunterricht, Erstkommunions- oder Firmvorbereitung, all-gemeine Seelsorge).
Zählt man kirchliche Jungendfreizeiten sowie Internate oder Heime (unter einer hier nicht näher ex-plorierten, aber wahrscheinlich häufigen kirchlichen Trägerschaft) hinzu, wird deutlich, dass die weit überwiegende Zahl der Betroffenensuche und Tatanbahnungen in Kontexten geschieht, die der Dienstaufsicht der katholischen Kirche unterliegen. Dies setzt die Kirche in die Pflicht, die Befunde in ihren Präventionskonzepten entsprechend zu berücksichtigen.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
266
Beziehung des Elternhauses der Betroffenen zur katholischen Kirche 6.3.7
Bei 696 Betroffenen (18,9 %) lagen Informationen über die Beziehung des Elternhauses zur katholi-schen Kirche vor. Bei 2.786 Betroffenen (81,1 %) fehlten entsprechende Hinweise. Tab. 6.10 zeigt die Verteilung der Antworten. Die Kategorie „enge Beziehung“ beinhaltete dabei z.B. die aktive Mitarbeit eines Elternteils in der Gemeinde oder eine Freundschaftsbeziehung zwischen Pfarrer und Familie. „Lockere Beziehung“ umfasste u.a. den regelmäßigen Kirchgang beider oder eines Elternteils ohne sonstige aktive Gemeindearbeit. Als „sporadische Beziehung“ wurde u.a. der gelegentliche Kirchgang (z.B. an hohen Feiertagen) gewertet. Die Einstufung als „ablehnende Beziehung“ erforderte Hinweise auf eine aktive Distanzierung der Eltern von der katholischen Kirche.
Tab. 6.10 Beziehung des Elternhauses der Betroffenen zur katholischen Kirche
Beziehung Elternhaus zur katholischen Kirche
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene
mit Beziehungsangabe (n=696) enge Beziehung 484 13,2 % 69,5 %
lockere Beziehung
179
4,9 %
25,7 % sporadische Beziehung 15 0,4 % 2,2 %
ablehnende Beziehung
18
0,5 %
2,6 % unbekannt, keine Angabe 2.981 81,1 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Beziehung des Elternhauses der Betroffenen zur katholischen Kirche - Diskussion
Trotz des hohen Anteils fehlender Angaben deuten die Befunde darauf hin, dass die Betroffenen eher aus kirchennahen als aus kirchenfernen Milieus stammen. Dies deckt sich mit den Befunden aus dem Beziehungs- bzw. Betreuungskontext zwischen Beschuldigten und Betroffenen zum Zeitpunkt der Ersttat (vgl. Tab. 6.9).
Anvertrauen Betroffener an Dritte nach sexuellem Missbrauch 6.3.8
Sich jemandem hinsichtlich der erlittenen Taten anzuvertrauen ist eine wesentliche Verarbeitungs-strategie für von sexuellem Missbrauch Betroffene - gerade im Falle von Minderjährigen, die auf die Unterstützung Dritter bei der Bewältigung der Taten noch stärker angewiesen sind als Erwachsene. Aus der Literatur ist bekannt, dass Scham, Angst vor negativen Konsequenzen und andere Faktoren unter Umständen zu langen Perioden des Verschweigens führen können, mit den entsprechend da-mit verbundenen Nachteilen in vielen Bereichen (psychische und physische Gesundheit, Bewältigung der Tat usw.).
Vor dem in der Diskussion dieses Kapitels (s.u.) dargestellten Hintergrund fanden sich zu 1.349 von 3.677 Betroffenen (36,7 %) Hinweise, dass sie das Missbrauchsgeschehen kommuniziert oder sich dritten Personen anvertraut hatten. Bei 410 Betroffenen (11,2 %) ließen die Informationen den Schluss zu, dass diese sich bis zur Stellung eines Antrags auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ niemandem anvertraut hatten. Bei diesen Betroffenen lagen Angaben zu den Gründen vor, weshalb kein Anvertrauen bis zur Antragstellung erfolgte. Bei 1.918 Betroffenen (52,2 %) fehlten die Angaben über ein Anvertrauen oder Nicht-Anvertrauen (vgl. Tab. 6.11).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
267
Tab. 6.11 Anvertrauen oder Kommunikation des Missbrauchs seitens der Betroffenen an Dritte
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffe-nen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Angabe über Anvertrau-en (n=1.759) Anvertrauen erfolgt 1.349 36,7 % 76,7 %
Anvertrauen nicht erfolgt
410
11,1 %
23,3 % unbekannt, keine Angabe 1.918 52,2 % -
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Anvertrauen Betroffener an Dritte nach sexuellem Missbrauch – Diskussion
Aufgrund der Bedeutung der Thematik wurde in den Erfassungsbögen des Forschungsprojekts ent-sprechende Fragen nach Hinweisen zum Anvertrauen oder der Kommunikation des Geschehens sei-tens der Betroffenen an Dritte integriert. Dabei bezogen sich die Fragen auf den Zeitraum vor der Etablierung des Verfahrens von kirchlichen „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuel-len Missbrauchs zugefügt wurde“ und einer eventuellen Antragstellung des Betroffenen.
Eine gewisse methodische Verzerrung ließ sich dabei nicht vermeiden, da die Informationen auf die Frage nach einem Anvertrauen an Dritte auch aus Personalakten Beschuldigter stammten, die Anga-ben aus dem Antragsverfahrens auf o.g. Leistungen enthielten. Mit einer entsprechenden Antragstel-lung von Betroffenen war jedoch eine Kommunikation des Geschehens seitens der Betroffenen an Dritte per se verbunden.
Trotz dieser Unschärfe wurden die Antworten auf die entsprechenden Fragen als näherungsweise Indikatoren für den Umgang oder den persönlichen Verarbeitungsprozess der Betroffenen mit dem Tatgeschehen angesehen, das wahrscheinlich auch für den zeitlichen Kontext Gültigkeit beanspru-chen kann, in dem das Verfahren auf „Leistungen in Anerkennung des Leids… „ seitens der Kirche noch nicht etabliert war.
Zeitlicher Abstand zwischen sexuellem Missbrauch und Anvertrauen 6.3.9an Dritte
Bei 731 Betroffenen (19,9 %) konnte der zeitliche Abstand zwischen dem Tatgeschehen und dem Zeitpunkt des ersten Anvertrauens an Dritte berechnet werden. Die Angaben über die zeitliche La-tenz zwischen Tat und Anvertrauen waren in vielen Fällen vage oder beruhten auf Schätzungen. Des-halb wurden bei der Analyse unbestimmtere zeitliche Angaben in entsprechend gröberen Kategorien zusammengefasst. Aufgrund dieser Unschärfe wurde hier auf die Berechnung einer mittleren zeitli-chen Dauer bis zum Anvertrauen an Dritte verzichtet. Tab. 6.12 zeigt die Häufigkeiten der auf die o.g. Weise kategorisierten Zeiträume zwischen Tatgeschehen und dem Anvertrauen an Dritte.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
268
Tab. 6.12 Zeitlicher Abstand zwischen Missbrauch und Anvertrauen an Dritte
zeitlicher Abstand zwischen Missbrauch und Anvertrauen
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffe-nen (n=3.677)
Anteil Betroffene
mit Zeitangabe (n=731) zeitnah, sofort, unmittelbar 263 7,2 % 36,0 %
wenige Tage
58
1,6 %
7,9 % wenige Wochen 44 1,2 % 6,0 %
1 bis 12 Monate
65
1,8 %
8,9 % 1 bis 5 Jahre 71 1,9 % 9,7 %
5- 10 Jahre
63
1,7 %
8,6 % 10 Jahre und länger 167 4,5 % 22,8 %
unbekannt, keine Angabe
2.946
80,1 %
Gesamt 3.677 100 % 100 %
Zeitlicher Abstand zwischen Anvertrauen und sexuellem Missbrauch - Diskussion
Trotz methodischer Unschärfe wird deutlich, dass der Großteil der Betroffenen, die sich Dritten an-vertrauten, dies entweder unmittelbar oder kurze Zeit nach dem sexuellen Missbrauch taten oder aber in einer beachtlichen Anzahl von Fällen erst nach vielen Jahren oder sogar Jahrzehnten, d.h. im höheren Alter. Der größte angegebene zeitliche Abstand zwischen Tatgeschehen und einem Anver-trauen an Dritte betrug 64 Jahre.
Die lange Latenz zwischen Missbrauchsgeschehen und dem Sprechen darüber ist auch in anderen Kontexten des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen bekannt. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass eine professionelle Unterstützung, die die psychosozialen Folgen des Missbrauchs mög-licherweise begrenzen könnte, nicht zeitnah zum Einsatz kommt. Gleichzeitig erhöht sich bei weiter-hin verborgener Delinquenz des Beschuldigten das Risiko für Folgetaten, entweder zu Lasten des gleichen Betroffenen oder zum Nachteil möglicher weiterer Betroffener. Dies verdeutlicht auch der hohe Anteil von Mehrfachbeschuldigten, der in der vorliegenden Untersuchung gezeigt werden konnte (Kap. 6.4.4).
Die lange Latenz zwischen Tat und Offenbarung der Tat durch die Betroffenen führt in der vorliegen-den Untersuchung wahrscheinlich zu einer systematischen Unterschätzung von Taten, die sich in jüngerer Zeit ereignet haben, da davon auszugehen ist, dass viele Betroffene über diese Taten erst in Zukunft berichten werden.
Dies könnte in der Zukunft (wie möglicherweise auch bereits in der jüngeren Zeit) durch die Imple-mentierung des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, dass Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“ spürbar beeinflusst werden, da das Verfahren eine nicht zu vernachlässi-gende Zahl von Betroffenen, die bisher geschwiegen hatten, zur Offenbarung der an ihnen begange-nen Taten veranlassen könnte.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
269
Art der Vertrauenspersonen 6.3.10
Bei 1.349 Betroffenen (36,7 %) wurde die Person oder die Institution, der sich anvertraut wurde, benannt. Tab. 6.13 zeigt, um welche Personen es sich dabei handelt. Im Falle von Mehrfachnennun-gen wurde nur die erstgenannte Person gezählt, da davon ausgegangen wurde, dass es sich dabei um die zeitlich erste bzw. am nächsten stehende Person handelte.
Eltern, Verwandte und Freunde bzw. Gleichaltrige bildeten die größte Gruppe der Vertrauensperso-nen. Eine Rolle spielten allerdings auch Kirchenvertreter, die als Vertrauenspersonen gesehen wur-den, wobei die Nennungen sowohl nahestehende Seelsorger als auch höhere Amtsträger wie Kir-chenvorstände, Generalvikare oder Bischöfe umfassten.
Tab. 6.13 Personen, denen der Missbrauch anvertraut oder mitgeteilt wurde
Vertrauenspersonen
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen
(n=3.677)
Anteil Betroffene mit Personenangabe (n=1.349) Eltern 690 18,8 % 51,1 %
Angehörige oder Repräsentanten der Kirche
158
4,3 %
11,7 % Freunde 111 3,0 % 8,2 %
nicht näher benannte Vertrauensperson
96
2,6 %
7,1 % Verwandte (Großeltern, Geschwister, Tante, On-kel) 67 1,8 % 5,0 %
Einrichtungsmitarbeiter (Heim, Krankenhaus etc.)
61
1,7 %
4,5 % Ehegatte, Partner 60 1,6 % 4,4 %
Therapeut, Seelsorger, Arzt
57
1,6 %
4,2 % Lehrer, Schulleiter 26 0,7 % 1,9 %
Behörden (Polizei, Staatsanwalt, Anwalt)
10
0,3 %
0,7 % Mitbetroffene 11 0,3 % 0,8 %
Presse
2
0,1 %
0,1 % unbekannt, keine Angabe 2.328 64,5 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Art der Vertrauenspersonen - Diskussion
Vermutlich sind hier zwei unterschiedliche Gruppen von Vertrauenspersonen zu unterscheiden, näm-lich die Gruppe der Familienangehörigen, Verwandten und Freunde und die Gruppe der Kirchenver-treter.
Ein nicht zu vernachlässigender Anteil von Vertretern der Kirche dürfte hier genannt worden sein, weil diese im Zuge des Verfahren zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ kontaktiert und ihnen in dieser Funktion Einzelheiten des Miss-brauchsgeschehens anvertraut wurde.
Es erscheint plausibel, dass es sich bei diesen, eher als offizielle Kirchenvertreter zu bezeichnenden Personen um eine anders zu bewertende Form des „Anvertrauens“ handelte als bei Familienangehö-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
270
rigen oder Freunden. Allerdings waren unter den genannten Kirchenvertretern auch tatsächliche Vertrauenspersonen zu verorten.
Die Komplexität der Problematik wird u.a. auch daran deutlich, dass es Betroffene gab, die den glei-chen Priester, den sie des Missbrauchs beschuldigten, in dessen Funktion als Beichtvater als Person des Anvertrauens nannten.
Reaktionen Dritter auf Anvertrauen 6.3.11
Bei 1.150 Betroffenen (31,3 %) lagen Angaben zu Reaktionsweisen der Personen oder Stellen, denen sich anvertraut wurde, vor. Hier waren Mehrfachnennungen vorgesehen, wobei insgesamt 1.696 Reaktionsweisen genannt wurden, die zu den Kategorien in Tab. 6.14 zusammengefasst wurden.
Bei den Betroffenen, von denen Angaben vorlagen, war die häufigste Reaktion, dass diese von der Person, der sie sich anvertrauten, ernst genommen wurde. Allerdings gab es nur sehr wenig Hinweise darauf, anvertraute Personen staatliche Behörden über den stattgefundenen Missbrauch informier-ten. Auf der anderen Seite gab es jedoch auch nicht wenige Betroffene, denen in der ersten Reaktion von der anvertrauten Person nicht geglaubt wurde bzw. sogar Strafandrohungen aufgrund der Schil-derungen erfahren mussten.
Tab. 6.14 Reaktionsweisen Dritter auf Anvertrauen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennun-gen)
Reaktionsweisen
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen
(n=3.677)
Anteil Betroffene mit Angaben zu Reaktionen (n=1.150)
negative Reaktionsweisen mindestens eine Person glaubte dem Betroffenen nicht 124 3,4 % 10,8 %
mindestens eine Person verharmloste das Geschehen
73
2,0 %
6,3 % mindestens eine Person drohte dem Betroffenen 27 0,7 % 2,3 %
mindestens eine Person vollzog Sanktionen am
Betroffenen
66
1,8 %
5,7 %
positive Reaktionsweisen
mindestens eine Person nahm den Betroffenen ernst
930
25,3 %
80,9 % mindestens eine Person bot Unterstützung an 273 7,4 % 23,7 %
mindestens eine Person informierte kirchliche Stelle(n)
147
4,0 %
12,8 % mindestens eine Person informierte staatliche Stelle(n) 56 1,5 % 4,9 %
nicht zutreffend, unbekannt, keine Angabe
2.527
68,7 %
-
Reaktionen Dritter auf Anvertrauen - Diskussion
Da es sich bei den genannten Reaktionsweisen nicht um sich ausschließende Kategorien handelte, konnte ein Betroffener mehrere Reaktionsweisen erfahren haben, die sowohl positiven als auch ne-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
271
gativen Charakter aufweisen konnten. Insgesamt waren jedoch positive Reaktionsweisen deutlich häufiger zu verzeichnen als negative.
Das Geschehen ist wahrscheinlich durch eine Dynamik gekennzeichnet, die sich durch reine Häufig-keitsangaben kaum abbilden lässt. Eine initiale negative Reaktion (z.B. mögliche Sanktionsandrohun-gen seitens der Personen, denen sich anvertraut wurde, z.B. den Eltern) kann durchaus durch eine Erweiterung des eingeweihten Personenkreises (z.B. Freunde) auch zu Reaktionen positiver Art füh-ren. Es lässt sich dabei jedoch kaum gegeneinander abwägen, welche Reaktion stärker wiegt.
Mit der vorliegenden Methodik war es ebenfalls nicht möglich, den Einfluss der jeweiligen Reakti-onsweisen auf die Bewältigung des Geschehens beim Betroffenen festzustellen, oder der Frage nach-zugehen, inwieweit die Reaktionsweisen der Vertrauenspersonen Einfluss auf die Aufklärung der in Frage stehenden Tat oder die Prävention künftiger Taten hatten. Dies zu explorieren wäre eines der vielen Themen einer zukünftigen Missbrauchsforschung im vorliegenden Kontext.
Gründe für Nicht-Anvertrauen 6.3.12
Wie aus Tab. 6.11 hervorgeht, gab es 410 Betroffene (11,1 %), die sich vor Stellung eines Antrags auf „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ keiner anderen Person anvertraut hatten. Für diese Be-troffenen liegen Angaben vor, weshalb sie das Geschehen verschwiegen hatten, bis schlussendlich ein Anvertrauen an Dritte erfolgte. Auch hier war die Nennung mehrerer Gründe möglich (Mehrfach-nennungen). Insgesamt wurden von den 410 Betroffenen 740 Ursachen für das Schweigen genannt.
Tab. 6.15 Gründe für das Nicht-Anvertrauen an Dritte (Mehrfachnennungen)
Gründe für Nicht-Anvertrauen
Zahl
Betroffene
Anteil an
allen Gründen für Nicht-Anvertrauen (n=740)
Anteil Betroffene mit Angaben zu Gründen (n=410) Scham, Schuldgefühle 188 25,4 % 45,9 %
Angst, unglaubwürdig zu sein
142
19,2 %
34,6 % Angst vor Reaktion der Vertrauensperson 108 14,6 % 26,3 %
Angst vor Reaktion des Beschuldigten
84
11,4 %
20,5 % generelle Angst vor Strafe 83 11,2 % 20,2 %
Unkenntnis der Bedeutung des Vorfalls
67
9,1 %
16,3 % Trauma 40 5,4 % 9,8 %
Schonung des Beschuldigten
16
2,2 %
3,9 % sonstige Gründe 12 1,6 % 2,9 %
Gesamt
740
100 %
Gründe für Nicht-Anvertrauen – Diskussion
Bei den Gründen zu schweigen, überwogen die Befürchtungen negativer Konsequenzen bei einer Offenlegung des Geschehens gegenüber Dritten bei weitem. Die häufigsten Motive Scham und Schuldgefühle sowie die Angst, nicht geglaubt zu bekommen, unterstreichen die Tabuisierung des Problemfeldes in der Öffentlichkeit, dem sozialen Umfeld der Betroffenen und der katholischen Se-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
272
xualmoral. Dies spielt Beschuldigten in die Hände und verringert deren Entdeckungsrisiko sowie die Gefahr negativer Konsequenzen selbst bei Aufdeckung der Tat deutlich. Dieser Befund stimmt mit Ergebnissen aus anderen Studien im Problemfeld überein (Cahill & Wilkinson, 2017).
Beschuldigte 6.4
Alter der Beschuldigten bei Ersttat aus der Personal- und Handak-6.4.1tenanalyse
Bei 1.485 Beschuldigten (88,9 %) lagen Angaben zu deren Alter bei der angeschuldigten ersten Miss-brauchstat vor. Das mittlere Alter betrug 42,6 Jahre (Std.abw. = 11,4 Jahre). Das niedrigste Alter war 20 Jahre, das höchste angegebene Lebensalter eines Beschuldigten beim ersten dokumentierten sexuellen Missbrauch Minderjähriger lag bei 82 Jahren (vgl. Tab. 6.16).
Tab. 6.16 Lebensalter der Beschuldigten bei Ersttat aus der Personal- und Handaktenanalyse
Lebensalter bei angeschuldigter
Ersttat
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Beschul-digten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte
mit Altersangabe (n=1.485) 20 bis 29 Jahre 158 9,5 % 10,6 %
30 bis 39 Jahre
516
30,9 %
34,7 % 40 bis 49 Jahre 419 25,1 % 28,2 %
50 bis 59 Jahre
261
15,6 %
17,6 % 60 bis 69 Jahre 103 6,2 % 6,9 %
70 Jahre und älter
28
1,7 %
1,9 % unbekannt, keine Angabe 185 11,1 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Alter der Beschuldigten bei Ersttat - Diskussion
Wie bei allen zeitlichen Angaben zu sexuellen Missbrauchshandlungen im vorliegenden Zusammen-hang ist auch bei der Altersverteilung von Beschuldigten bei der ersten angeschuldigten Tat zu be-rücksichtigen, dass die Einstufung als Ersttat auf der Grundlage dokumentierter Handlungen, d.h. auf der Grundlage von Hellfeldangaben, beruht. Zeitlich der dokumentierten Handlung vorausgehende, jedoch nicht aufgedeckte oder dokumentierte Taten sind möglich. Diese würden die hier vorliegende Verteilung entsprechend verändern.
Auffällig ist jedoch eine Häufung von Ersttaten im Alter zwischen 30 und 40 Jahren, die sich zwischen dem Alter von 40 bis 50 Jahren fast unverändert fortsetzt. Etwas weniger als ein Viertel aller Erstta-ten (23,3 %) wurde von Beschuldigten begangen, die 50 Jahre und älter waren. Allerdings findet sich auch eine Gruppe von Beschuldigten, die im früheren Lebensalter der ersten Missbrauchstat be-schuldigt werden.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
273
Zeitlicher Abstand zwischen Diakon- oder Priesterweihe und Ersttat 6.4.2
Bei 1.431 Beschuldigten konnte die zeitliche Dauer zwischen dem Jahr der Weihe zum Priester oder Diakon und dem Jahr der angeschuldigten Ersttat berechnet werden. Tab. 6.17 zeigt die Verteilung des zeitlichen Abstands zwischen Weihe und Ersttat. Eine erhebliche Zahl von Taten fand im ersten Jahrzehnt nach der Weihe statt. Bei 53 Beschuldigten war die erste Missbrauchshandlung vor der Weihe und bei weiteren 59 im Jahr der Weihe dokumentiert. Bei Berücksichtigung dieser beiden Gruppen lagen im Durchschnitt 14,3 Jahre zwischen Weihe und Ersttat (Std.abw. = 12,0 Jahre). Bei Berechnung der zeitlichen Latenz ohne diese beiden Gruppen lagen im Mittel 15,7 Jahre zwischen Weihejahr und Jahr der Ersttat (Std.abw. = 11,3 Jahre).
Tab. 6.17 zeitlicher Abstand zwischen Diakon- oder Priesterweihe und Ersttat
Zeitlicher Abstand zwischen Weihe und Ersttat
Zahl
Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten
(n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Zeitangabe (n=1.431) Ersttat vor der Priesterweihe 53 3,2 % 3,7 %
Ersttat im Jahr der Priesterweihe
59
3,5 %
4,1 % 1 bis 5 Jahre 290 17,4 % 20,3 %
6 bis 10 Jahre
246
14,7 %
17,2 % 11 bis 15 Jahre 208 12,5 % 14,5 %
16 bis 20 Jahre
161
9,6 %
11,2 % 21 bis 25 Jahre 147 8,8 % 10,3 %
26 bis 30 Jahre
102
6,1 %
7,1 % 31 bis 35 Jahre 81 4,9 % 5,7 %
36 bis 40 Jahre
44
2,6 %
3,1 % 41 und mehr Jahre 40 2,4 % 2,8 %
unbekannt, keine Angabe
239
14,3 %
Gesamt 1.670 100 % 100 %
Zeitlicher Abstand zwischen Diakon- oder Priesterweihe und Ersttat - Diskussion
Neben der Häufung von Ersttaten im ersten Jahrzehnt nach der Priester- oder Diakonweihe, gibt es eine größere Gruppe von Beschuldigten, bei denen eine lange Latenz zwischen Weihe und Ersttat auffällt. Dies führt zu Überlegungen, die für die Prävention bedeutsam sein können.
Zu identifizieren bzw. zu diskutieren wären mögliche Schutzmechanismen in früheren Berufsjahren, die unerfüllte Bedürfnisse nach Bindung und unerfüllte sexuelle Bedürfnisse in diesen Zeiten kom-pensieren, deren Kompensation aber im weiteren Verlauf des Priesterlebens nicht mehr gelingt. Zu-nehmende Belastungen, mangelnde Unterstützung und fehlende Supervision könnten bei späterer Manifestation des sexuellen Missbrauchs mögliche Risikofaktoren sein.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
274
Beschuldigte mit höherem Kirchenamt 6.4.3
Von 1.670 Beschuldigten bekleideten 164 (9,6 %) zu irgendeinem Zeitpunkt ihres Lebens ein höheres Kirchenamt (Dechant, Regens, Offizial, Domkapitular, Weihbischof, Bischof, Erzbischof usw.). Den zeitlichen Bezug zur Ersttat zeigt Tab. 6.18.
Sechsunddreißig der Beschuldigten (2,2 %) hatten ein höheres Amt vor und nach der angeschuldigten Ersttat inne. Bei 110 Beschuldigten (6,6 %) war ein höheres Kirchenamt nicht vor, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nach der angeschuldigten Ersttat verzeichnet. Bei zehn Beschuldigten (0,6 %) war angegeben, dass sie ein höheres Kirchenamt zwar vor dem Zeitpunkt der Ersttat innehatten, jedoch nicht mehr zu Zeiten nach der Ersttat. Bei acht Beschuldigten mit höherem Kirchenamt war der zeitli-che Bezug zur angeschuldigten Ersttat nicht ermittelbar.
Tab. 6.18 Beschuldigte mit höherem Kirchenamt bei Ersttat
Kirchenamt und Ersttat
Zahl
Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten
(n=1.670)
Anteil Beschul-digte mit Amts-angabe (n=1.597) höheres Kirchenamt vor und nach Ersttat 36 2,2 % 2,3 %
höheres Kirchenamt nicht vor, aber nach Ersttat
110
6,6 %
6,9 % höheres Kirchenamt vor, aber nicht nach Ersttat 10 0,6 % 0,6 %
nicht zutreffend (kein höheres Kirchenamt)
1.441
86,3 %
90,2 % unbekannt, keine Angabe 73 4,4 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Beschuldigte mit höherem Kirchenamt bei Ersttat - Diskussion
Der hier dargestellte Zusammenhang wurde nachträglich im Rahmen der Analysen des vorliegenden Forschungsprojektes hergestellt. Dabei sind die möglicherweise lange Latenz bis zur Offenlegung einer Missbrauchstat oder der Erhebung einer Beschuldigung zu beachten. Dadurch konnte eine Missbrauchstat unter Umständen erst lange nach einer Bestellung auf ein höheres Kirchenamt auf-gedeckt, angeschuldigt oder dokumentiert worden sein.
Insofern ist die Schlussfolgerung eines zeitlichen oder kausalen Zusammenhangs beider Ereignisse (z.B. Beförderung trotz oder Degradierung aufgrund von Missbrauchsbeschuldigungen) aus den hier dargestellten Befunden nicht ableitbar. Damit bleibt unklar, ob oder inwieweit Bestellungen auf ein höheres Kirchenamt nach einer Ersttat unter Kenntnis einer Beschuldigung seitens der bestellenden Institution erfolgt sind oder nicht. Nichtsdestotrotz bleibt festzustellen, dass mit fast 10 % ein nicht zu vernachlässigender Anteil der Beschuldigten in höherer Verantwortung des kirchlichen Dienstes stand.
Zahl Betroffener pro Beschuldigten aus der Personal- und Handak-6.4.4tenanalyse
Bei 706 (42,3 %) der 1.670 Beschuldigten wurden Hinweise auf mehr als einen Minderjährigen identi-fiziert, an denen der Beschuldigte mutmaßlich sexuelle Missbrauchshandlungen begangen hatte („Mehrfachbeschuldigte“). Bei 902 Beschuldigten (54,0 %) lagen Hinweise auf nur jeweils einen ein-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
275
zelnen Betroffenen vor („Einmalbeschuldigte“). Bei 62 Beschuldigten (3,6 %) konnte die Anzahl der jeweiligen Betroffen nicht eindeutig bestimmt werden (vgl. Tab. 6.19).
Die mittlere Zahl von Betroffen über alle 1.670 Beschuldigte hinweg betrug 2,5 pro Beschuldigtem (Std.abw. = 3,5 Betroffene). Bei alleiniger Betrachtung der 706 Mehrfachbeschuldigten betrug die mittlere Anzahl an Betroffenen pro Beschuldigtem 4,7 (Std.abw. = 4,5 Betroffene). Der Maximalwert lag bei 44 Betroffenen eines Beschuldigten.
Tab. 6.19 Zahl der Betroffenen pro Beschuldigten aus der Personal- und Handaktenanalyse
Zahl
Beschuldigte
Anteil an allen Be-schuldigten (n=1.670)
Anteil Beschul-digte mit Be-troffenenzahl (n=1.608) Beschuldigte mit Hinweisen auf nur einen Betroffenen 902 54,0 % 56,1 %
Beschuldigte mit Hinweisen auf mehrere Betroffene
706
42,3 %
43,9 % unbekannt, keine Angabe 62 3,7 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Zahl Betroffener pro Beschuldigten aus der Personal- und Handaktenanalyse – Diskussion
Auch bei der Zahl der Betroffenen pro Beschuldigtem gilt, dass die Angaben als Hellfeldangaben zu werten sind, die zudem mehrfache Dokumentationsfilter durchlaufen haben. Deshalb ist auch bei den 902 Beschuldigten, bei denen Hinweise auf nur einen Betroffenen gefunden wurden, nicht aus-zuschließen, dass sich eine gewisse Anzahl von Beschuldigten mit mehreren Betroffenen darunter befindet. Zudem gilt, dass sich Missbrauchshandlungen von Beschuldigten mit nur einem Betroffenen ebenfalls über einen längeren Zeitraum erstrecken können und nicht mit einer zeitlich isolierten Ein-maltat gleichzusetzen sind.
Dieser Umstand sowie die unabhängig vom Dunkelfeld bereits jetzt schon nicht unerhebliche Zahl von Beschuldigten mit mehr als einem Betroffenen kann als Indikator für ein den Missbrauch begüns-tigendes institutionelles Milieu gewertet werden, da es Zeit und Raum für Mehrfachtaten braucht und mit jeder neuen Tat das Risiko der Entdeckung steigt.
Altersstruktur und Zahl Betroffener pro Beschuldigten 6.4.5
In einem weiterführenden Schritt wurden die Angaben zur Anzahl der Betroffenen pro Beschuldig-tem mit den Altersangaben der jeweiligen Betroffenen verknüpft, insofern Informationen über das Alter der Betroffenen zur Verfügung standen. Dadurch sollten Hinweise auf mögliche Muster hin-sichtlich der Betroffenenwahl identifiziert werden.
Diese Berechnungen lehnten sich an die klinischen Kriterien für Pädophilie der 5. Auflage des Diag-nostic and Statistical Manual of Mental Disorders (DSM-5) (American Psychiatric Association, 2013) an, das eine entsprechende Einstufung vorsieht, wenn über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten wiederkehrende intensive sexuell erregende Fantasien, sexuell dranghafte Bedürfnisse oder Verhaltensweisen, die sexuelle Handlungen mit einem präpubertären Kind oder präpubertären Kindern (in der Regel 13 Jahre oder jünger) bestehen (Kriterium A), die Person das sexuell dranghafte Bedürfnis ausgelebt hat, oder die sexuell dranghaften Bedürfnisse oder Fantasien deutliches Leiden

Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
276
oder zwischenmenschliche Schwierigkeiten verursachen (Kriterium B) und die Person mindestens 16 Jahre alt und mindestens fünf Jahre älter als das Kind oder die Kinder nach Kriterium A ist (Kriterium C). (American Psychiatric Association, 2013). Die Einstufung wurde vorgenommen, obwohl über das Vorliegen der zeitlichen Bedingung von Kriterium A nicht in allen Fällen ausreichende Informationen vorhanden waren.
Die Berechnungen ergaben, dass bei 472 Beschuldigten (28,3 %) Hinweise vorlagen, dass sie sexueller Missbrauchshandlungen an mindestens zwei Betroffenen, die 13 Jahre oder jünger waren, beschul-digt worden waren. Bei 830 Beschuldigten (49,7 %) trafen diese Kriterien nicht zu, entweder weil ihnen nur ein Betroffener zugeordnet werden konnte oder weil im Falle von mehreren Betroffenen diese das o.g. Alterskriterium überschritten hatten. Weitere 368 Beschuldigte (22,0 %) konnten auf-grund fehlender Angaben nicht diesbezüglich klassifiziert werden (vgl. Tab. 6.20).
Tab. 6.20 Altersstruktur und Zahl der Betroffenen pro Beschuldigten
Zahl
Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Angabe von Betroffenenzahl/-alter (n=1.302) Beschuldigte mit mindestens zwei dreizehnjährigen oder jüngeren Betroffenen 472 28,3 % 36,3 %
Beschuldigte ohne mindestens
zwei dreizehnjährige oder jüngere Betroffene
830
49,7 %
63,7 % unbekannt, keine Angabe 368 22,0 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Altersstruktur und Zahl Betroffener pro Beschuldigten - Diskussion
Auch wenn diese Angaben natürlich keine endgültige diagnostische Einordnung zulassen, könnten Missbrauchshandlungen mit mindestens zwei dreizehnjährigen oder jüngeren Kindern doch als ein Hinweis auf eine mögliche pädophile Sexualpräferenz im Sinne einer pädophilen Haupt- oder Neben-strömung zu werten sein.
Weitere Befunde unterstützen diese Hypothese. So waren Beschuldigte mit mindestens zwei drei-zehnjährigen oder jüngeren Betroffenen bei der Ersttat statistisch signifikant jünger (d.h. zwischen 20 und 39 Jahren alt) als Beschuldigte, die die o.g. Hinweise auf eine pädophile Sexualpräferenz nicht aufwiesen (Chi-Quadrat = 14,284, p < 0,001).
Dies stimmt mit Erkenntnissen aus der Literatur überein, die davon ausgehen, dass bei pädophilen Sexualstraftätern die Delinquenz anderen Mustern folgt und früher zu beobachten ist als z.B. bei anderen im Kontext der vorliegenden Studie diskutierten Typen von Beschuldigten, wie z.B. derjeni-gen mit unreifer oder gehemmter Sexualentwicklung (vgl. Kap.6.4.9)
Dokumentierte Hinweise auf die sexuelle Orientierung von Beschul-6.4.6digten
Bei 502 Beschuldigten (30,1 %) waren in den Personal- oder sonstigen Akten über diese Personen Hinweise auf die sexuelle Orientierung zu finden. Bei den verbleibenden 1.168 Beschuldigten (69,9
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
277
%) gab es keine diesbezüglichen Hinweise. Neben den Ausprägungen heterosexuell, homosexuell oder bisexuell wurde auch explizit nach dokumentierten Hinweisen hinsichtlich einer etwaigen pädo-philen Ausrichtung gefragt. Dadurch waren Mehrfachnennungen möglich, da Pädophilie und die vor-genannten sexuellen Orientierungen sich nicht ausschließen.
Dabei gab es ein leichtes Übergewicht homosexueller Beschuldigter gegenüber heterosexuellen (14,0 Prozent vs. 11,9 Prozent bei Betrachtung der Anteile an allen Beschuldigten bzw. 46,6 % vs. 39,4 % bei Betrachtung der Anteile Beschuldigter mit entsprechender Nennung) (vgl. Tab. 6.21). Hinweise auf eine pädophile Ausrichtung lagen bei 8,1 Prozent (alle Beschuldigten) bzw. 26,9 Prozent (Be-schuldigte mit Präferenzangabe) der Beschuldigten vor.
Tab. 6.21 Dokumentierte Hinweise hinsichtlich der sexuellen Orientierung der Beschuldigten (Mehrfachnennungen)
Sexuelle Orientierung
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Be-schuldigten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Hinweis auf sexuelle Ori-entierung (n=502) heterosexuell 198 11,9 % 39,4 %
homosexuell
234
14,0 %
46,6 % bisexuell 23 1,4 % 4,6 %
pädophil
135
8,1 %
26,9 %
Dokumentierte Hinweise auf die sexuelle Orientierung von Beschuldigten – Diskussion
Die Angaben über die sexuelle Orientierung Betroffener waren nicht standardisiert und stammten aus so unterschiedlichen Quellen wie z.B. forensische Gutachten oder Aktenvermerken ohne nach-vollziehbare fachliche Referenz. Auch wenn die Hinweise auf die sexuelle Orientierung der Beschul-digten unterschiedlichen Ursprungs waren (nur ca. 10 Prozent der 502 Nennungen entstammten fachlichen Quellen wie z.B. forensischen oder anderen einschlägigen Gutachten) findet sich auch in diesen Befunden Hinweise auf eine Gruppe von Beschuldigten mit pädophiler Haupt- oder Neben-strömung.
Der Anteil von Sexualstraftätern mit einer Diagnose der Pädophilie an allen Sexualstraftätern ist auf-grund geringer einschlägiger Studien generell nicht gut belegt. In der Literatur werden Anteile zwi-schen 16 Prozent und 70 Prozent genannt (Berner, 2017)
Ein grundlegendes Problem ergibt sich aus den unklaren Definitionen der Diagnosekriterien der pä-dophilen Präferenzstörungen in DSM 5 und ICD 10 (Hanson, 2010) und einer sich daraus ergebenden geringen Reliabilität (Kingston et al., 2007).
Terry (2011) fand bei US-amerikanischen Geistlichen, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, eine Quote von 3,8 Prozent mit einer Pädophiliediagnose, wobei als Definition hier ein Le-bensalter von 10 Jahren und jünger bei den Betroffenen angenommen wurde. Auch Leygraf et al. (2012) berichten von einer geringen Quote beschuldigter Geistlicher (ca. ein Zehntel), die einer Be-gutachtung unterzogen wurden. Die Aktenvermerke zur sexuellen Orientierung sind insgesamt dürf-tig und unterschätzen vermutlich das Ausmaß pädophiler Kleriker, wenn man die empirischen Befun-de aus Tab. 6.20 und Teilprojekt 3 zugrunde legt.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
278
Begutachtung oder psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behand-6.4.7lung von Beschuldigten
Bei 165 Beschuldigten (9,9 %) gab es Angaben, dass diese sich aufgrund des angeschuldigten sexuel-len Missbrauchs in psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlung befunden haben. Bei 149 Beschuldigten (8,9 %) fand eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung aufgrund anderer Probleme oder Delikte als sexueller Missbrauch Minderjähriger statt (vgl. Tab. 6.22). Davon war bei 29 Beschuldigten (1,8 %) beides gegeben.
Wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger wurde bei 215 Beschuldigten (12,9 %) ein psychiatri-sches Gutachten angefertigt. Bei 30 Beschuldigten (1,8 %) fanden sich in den durchgesehenen Perso-nal- oder sonstigen Akten Hinweise auf einen eigenen in der Kindheit oder Jugend erlittenen sexuel-len Missbrauch.
Tab. 6.22 Psychiatrische Begutachtung oder Behandlung Beschuldigter wegen sexuellem Miss-brauch (Mehrfachnennungen)
Behandlung oder Begutachtung
Zahl
Beschuldigte
Anteil an allen Be-schuldigten (n=1.670) psychiatrische o. psychotherapeutische Behandlung wegen sexu-ellem Missbrauch 165 9,9 %
psychiatrische Begutachtung wegen sexuellem Missbrauch
215
12,9 % psychiatrische o. psychotherapeutische Behandlung wegen an-derer Probleme 149 8,9 %
Begutachtung oder psychiatrische bzw. psychotherapeutische Behandlung von Beschuldigten - Diskussion
Inwieweit die hier dokumentierten Aktenhinweise z.B. hinsichtlich sexueller Orientierung oder psy-chischer Belastung auf die o.g. psychiatrischen Behandlungen oder Begutachtungen zurückzuführen sind, blieb unklar. Der Anteil der Beschuldigten, die fachlich begutachtet wurden, war im vorliegen-den Kontext gering. Ergebnisse einer Stichprobe von 78 begutachteten katholischen Geistlichen sind publiziert (Leygraf, 2012).
Bei einer weiteren, noch kleineren Gruppe wurde eine psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung eingeleitet. Im Hinblick auf die Prävention sexuellen Missbrauchs stellt sich hier die Fra-ge, ob alle potentiell denkbaren Optionen ausgeschöpft wurden, da solche Behandlungen nachge-wiesenermaßen das Rückfallrisiko signifikant verringert (Hanson, 2009; Briken, 2018).
Auffällig ist ebenfalls der geringe Anteil Beschuldigter mit eigenem sexuellem Missbrauch in der Vor-geschichte. Fachlich ist bei Erstellung eines Gutachtens über einen des sexuellen Missbrauchs Be-schuldigten die Exploration des eigenen sexuellen Missbrauchs in der Kindheit des Beschuldigten unumgänglich. Falls hinsichtlich dieser Frage im vorliegenden Kontext kein Dokumentationsartefakt vorliegt, wäre dieser Anteil deutlich geringer als gemäß der Literatur zu erwarten gewesen wäre. In der Literatur werden Anteile von 30 Prozent bis 60 Prozent berichtet (Heyden & Jarosch, 2010), wo-bei die Befundlage zu eigenen sexuellen Missbrauchserfahrungen aufgrund methodischer und defini-torischer Probleme nicht eindeutig ist. In der Gruppe begutachteter Geistlicher fanden Leygraf und
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
279
Kollegen (2012) ebenfalls nur eine Quote von ca. neun Prozent mit eigener sexueller Missbrauchser-fahrung.
Dokumentierte Hinweise auf Belastungen von Beschuldigten 6.4.8
Zur weiteren Exploration des Verhaltens bzw. der Persönlichkeit der Beschuldigten wurde im Rah-men der vorliegenden Untersuchung nach Vermerken in den Personal- oder sonstigen Akten gefragt, die Hinweise auf problematisches Verhalten, spezielle Belastungen oder Überforderungsanzeichen zu irgendeinem Zeitpunkt der aktiven Dienst- oder der Ruhestandszeit der Beschuldigten gaben. Die Hinweise und Vermerke sollten dabei nicht in direktem Zusammenhang mit der Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger stehen, sondern auf gesonderte, davon unabhängige Verhal-tensweisen der Beschuldigten bezogen sein. Die Belastungen wurden unterteilt in a) generelle Über-forderung mit Dienstpflichten oder Probleme in der Amtsführung, b) Vereinsamung, c) Substanzmit-telmissbrauch (Alkohol, Medikamente, illegale Drogen), d) mangelnde soziale Kompetenz (z.B. inadä-quates Auftreten gegenüber Gemeindemitgliedern oder Vorgesetzten), Reifungsdefizite oder psychi-sche Auffälligkeiten, e) besondere Belastungen, wesentliche Veränderungen oder erschwerte Le-benssituationen (finanzielle Probleme, Erkrankung, Pflege oder Tod von Angehörigen usw.). Ein Be-schuldigter konnte mehrere dieser Belastungen aufweisen.
Bei 787 Beschuldigten (47,1 %) fand sich mindestens ein einschlägiger Hinweis oder Vermerk in den durchgesehenen Akten. Bei 883 Beschuldigten (52,9 %) wurde die Frage nach dem Vorliegen solcher Hinweise oder Vermerkte verneint. Tab. 6.23 gibt die jeweilige Zahl der Beschuldigten mit Vermerken hinsichtlich der fünf Belastungsbereiche wieder. Am häufigsten lagen Vermerke hinsichtlich einer Überforderung mit Dienstpflichten bzw. zu Problemen mit der Amtsführung vor. Dicht danach folg-ten Hinweise auf soziale oder Reifedefizite bzw. auf spezielle familiäre oder sonstige Belastungen.
Tab. 6.23 Hinweise auf Belastungen Beschuldigter unabhängig von der Missbrauchsbeschuldigung (Mehrfachnennungen)
Hinweise oder Aktenvermerke hinsichtlich
Zahl Beschul-digte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670)
Anteil Beschul-digte mit Hinwei-sen (n=787) Überforderung mit Dienstpflichten, Probleme in Amtsführung 444 26,6 % 56,4 %
soziale oder Reifungsdefizite, psychische Auffälligkeiten
391
23,4 %
49,7 % besondere Belastungen (Finanzprobleme, Tod Angehöriger usw.) 390 23,4 % 49,6 %
Substanzmittelmissbrauch (Alkohol, Medika-mente oder Drogen)
193
11,6 %
24,5 % Vereinsamung 108 6,5 % 13,7 %
kein Hinweis auf Belastungen dokumentiert
883
52,9 %
Beim Substanzmittelmissbrauch handelte es sich bei 184 Beschuldigten um Alkoholmissbrauch (11,0 %), bei 18 um Medikamentenmissbrauch (1,1 %) und bei sechs Beschuldigten (0,4 %) um den Miss-brauch illegaler Drogen.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
280
Mit 456 Beschuldigten (58,0 %) war mehr als die Hälfte derjenigen, bei denen sich entsprechende Aktenvermerke fanden, mehrfach hinsichtlich der o.g. Problemfelder belastet. Vermerke hinsichtlich nur eines einzigen der o.g. Problemfelder fanden sich bei 331 Beschuldigten (42,0 % der Belasteten) (vgl. Tab. 6.24).
Tab. 6.24 Hinweise auf Mehrfachbelastungen Beschuldiger unabhängig von der Missbrauchsbe-schuldigung
Hinweise oder Aktenvermerke hinsichtlich
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Be-schuldigten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Hinweisen (n=787) einem Problemfeld 331 19,8 % 42,0 %
zwei Problemfeldern
247
14,8 %
31,4 % drei Problemfeldern 143 8,6 % 18,2 %
vier Problemfeldern
58
3,5 %
7,4 % fünf Problemfeldern 8 0,5 % 1,0 %
Gesamt
787
100 %
Da sich die Vermerke hinsichtlich dieser Belastungen auf alle Perioden der Dienst- oder Ruhestands-zeit beziehen konnten, wurde - sofern entsprechende Angaben vorlagen - das Jahr des jeweiligen Aktenvermerkes in Bezug zum dokumentierten Jahr der Ersttat der Beschuldigten gesetzt. Die Ergeb-nisse sind in Tab. 6.25 dargestellt.
Tab. 6.25 Zeitlicher Abstand von Aktenvermerken zu problematischem Verhalten der Beschuldig-ten und dem ersten sexuellen Missbrauch (Prozentangaben beziehen sich auf die Zei-lenhäufigkeiten)
Hinweise oder Aktenvermerke hinsichtlich
vor dem Jahr der Ersttat
im Jahr der Ersttat
nach dem Jahr der Ersttat Überforderung mit Dienstpflichten 157 (42,5 %) 29 (7,9 %) 183 (49,6 %)
Einsamkeit
21 (23,9 %)
6 (6,8 %)
61 (69,3 %) Substanzmittelmissbrauch 39 (24,8 %) 28 (17,8 %) 90 (57,3 %)
Reifedefizite, psych. Probleme
154 (49,7 %)
37 (11,9 %)
119 (38,4 %) besondere Belastung 137 (46,4 %) 15 (5,1 %) 143 (48,5 %)
Dokumentierte Hinweise auf Vorbelastungen von Beschuldigten – Diskussion
Auch hinsichtlich der beschriebenen Aktenvermerke ist anzumerken, dass deren originaler Ausferti-gung in den jeweiligen Diözesen bzw. über die abgedeckten Zeiträume hinweg kein standardisiertes Verfahren oder die Anlegung gleicher Kriterien zugrunde lag. Auch das Screening dieser Vermerke und deren Dokumentation im Rahmen der vorliegenden Untersuchung unterlagen der bereits mehr-fach angeführten Unschärfe der methodischen Vorgehensweise.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
281
Dies bedeutet im vorliegenden Zusammenhang, dass ein Fehlen von einschlägigen Aktenvermerken hinsichtlich problematischen Verhaltens nicht automatisch mit dem Fehlen entsprechender Auffällig-keiten gleichzusetzen ist und von einer gewissen Dunkelziffer ausgegangen werden kann.
Jedoch zeigt bereits die hohe Zahl aktenkundiger Auffälligkeiten, dass diese als möglicher Indikator für ein Risikoverhalten hinsichtlich sexuellen Missbrauchs Minderjähriger dienen können, auch wenn die genannten Merkmale grundsätzlich völlig unspezifisch sind und auch in vielen anderen berufli-chen und privaten Kontexten vorkommen können. Sie könnten aber als Ansatzpunkte für die indizier-te Prävention sexuellen Missbrauchs Minderjähriger genutzt werden. Dies wird dadurch bekräftigt, dass in den diversen Problembereichen in einem Viertel bis zur Hälfte der Fälle die Aktenvermerke vor dem Jahr der ersten Missbrauchstat des jeweiligen Beschuldigten angefertigt wurden sowie in einem weiteren relevanten Anteil im gleichen Jahr wie die Ersttat.
Dabei ist anzumerken, dass das Jahr der Ersttat nicht gleichzusetzen ist mit dem Jahr der Beschuldi-gung bzw. Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs des jeweiligen Beschuldigten. Der in der Regel lange zeitliche Abstand zwischen Missbrauchstaten und dem Anvertrauen Betroffener an Dritte (vgl. Kap. 6.3.9) sowie die lange Latenz zwischen Missbrauchstaten und der Aufnahme kirchen- oder straf-rechtlicher Verfahren (vgl. Kap. 6.7.4) zeigen, dass Delikte sehr lange unbemerkt bleiben können. Damit könnte ein zwar unbekannter, aber vermutlich beträchtlicher weiterer Anteil der Aktenver-merke hinsichtlich problematischen Verhaltens, die nach der ersten sexuellen Missbrauchstat des Beschuldigten erfolgten, in Unkenntnis des Missbrauchsgeschehens angefertigt worden sein.
Im Untersuchungszeitraum blieb das Potential, das die aufgeführten auffälligen Verhaltensweisen von Klerikern für die indizierte Prävention sowie auch für die Aufklärung sexueller Missbrauchshand-lungen an Minderjährigen bedeuten könnte, in der katholischen Kirche offenbar weitgehend unge-nutzt.
Typologien von des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldig-6.4.9ten Klerikern
Die oben beschriebenen Befunde zu beschuldigten Klerikern (z.B. Alter der Betroffenen, Dauer des Tatgeschehens, Alter bei der ersten sexuellen Missbrauchstat, Abstand zwischen Weihe und Ersttat, Hinweise auf sexuelle Präferenzstörung, Hinweise auf psychosoziale Belastungen oder mangelnde soziale Kompetenz, usw.) geben Hinweise auf unterschiedliche Typologien und unterschiedliche Merkmalsausprägungen bei den Beschuldigten.
In einer Untersuchung über sexuelle Missbrauchsfälle im Jesuitenorden wurden Beschuldigte mit pädophiler Veranlagung, sexuell unreife Beschuldigte und narzisstisch und zwanghaft zur Machtaus-übung neigende Kleriker beschrieben (Raue, 2010). Eine vergleichbare Typologie legen auch die ein-zelnen Befunde aus dem vorliegenden Teilprojekt 6 nahe, wobei sich synergistische Befunde auch in Teilprojekt 2 und Teilprojekt 3 finden lassen.
Es lassen sich drei Grundmuster von Beschuldigten charakterisieren, die sich auch bereits publizier-ten Typologien sexueller Missbrauchstäter außerhalb des kirchlichen Kontextes zuordnen lassen (Berner, 2017).
1. Beschuldigte, die an mehreren Betroffenen die jünger als 13 Jahre alt waren, sexuellen Miss-brauch begangen hatten, und bei denen sich das Tatgeschehen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten hinzog und bei denen die erste Beschuldigung nicht lange nach der Priesterweihe dokumentiert ist, können einem „fixierten Typus“ zugeordnet werden, bei dem Hinweise auf eine mögliche pädophile Präferenzstörung im Sinne einer pädophilen Haupt-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
282
oder Nebenströmung vorliegen. Die katholische Kirche mit ihren umfangreichen Kontaktmög-lichkeiten zu Kindern und Jugendlichen dürfte für Personen dieses Typus ein hohes Anzie-hungspotential haben.
2. Als zweite Merkmalsausprägung kann ein „narzisstisch-soziopathischer Typus“ von Beschul-digten beschrieben werden, der seine Macht nicht nur beim sexuellen Missbrauch von Kin-dern und Jugendlichen, sondern auch in anderen Kontexten in inadäquater Weise ausübt. Der sexuelle Missbrauch erscheint dabei als eine von mehreren Formen des narzisstischen Machtmissbrauchs. Hinweise auf ein breiteres Spektrum entsprechend problematischer Ver-haltens- oder Persönlichkeitsausprägungen lassen sich in den Personalakten von beschuldig-ten Klerikern finden. Die Machtfülle, die einem geweihten Priester qua Amt zur Verfügung steht, bietet diesem Typus viele Handlungsfelder, zu denen auch der nicht kontrollierte Zu-griff auf Minderjährige gehört und in deren sexuellem Missbrauch kulminieren kann.
3. Eine dritte Gruppe von Beschuldigten kann als „regressiv-unreifer Typus“ beschrieben wer-den, der sich auf Beschuldigte mit defizitärer persönlicher und sexueller Entwicklung bezieht. Darunter finden sich sowohl hetero- als auch homosexuelle Beschuldigte. Unter anderem die hohe Zahl männlicher Betroffener ist ein Indiz dafür, dass im klerikalen Kontext der Anteil homosexueller Angehöriger dieses Typus wahrscheinlich höher liegt als außerhalb der Kirche. Die Verpflichtung zum Zölibat könnte Angehörigen dieses Typus eine falsch verstandene Möglichkeit bieten, sich mit der eigenen sexuellen Identitätsbildung nicht hinreichend ausei-nandersetzen zu müssen. Dazu kommt, dass die Unfähigkeit von Personen dieses Typus, eine reife Partnerschaft einzugehen, im Fall der Priesterschaft sozial nicht weiter begründet wer-den muss. In dieser Gruppe findet sich die Erstbeschuldigung oft erst nach längerer Latenz nach der Priesterweihe. Ein Grund dafür könnte sein, dass erst bei mit der Zeit zunehmender amtsbedingter Überforderung, Isolation und mangelnder kirchlicher Unterstützung hinsicht-lich solcher Problemlagen die Schranke zu sexuellen Missbrauchstaten durchbrochen wird. Dies wird unterstützt durch die Befunde hinsichtlich psychosozialer und anderer Vorbelas-tungen, die sich bei diesen Beschuldigten finden ließen.
Tatgeschehen, Tatmerkmale 6.5
Kontext der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanaly-6.5.1se
Bei 3.150 von 3.677 Betroffenen (85,7 %) gab es Angaben, in welchem konkreten sozialen oder kirch-lichen Kontext die Erst- oder mögliche Folgetaten stattfanden. Im Erfassungsbogen waren mehrere spezifische Kategorien vorgegeben. Zusätzlich war eine Freitextangabe möglich, falls die vorgegebe-nen Kategorien nicht zutrafen bzw. näher spezifiziert werden konnten. Aufgrund dessen waren Mehrfachnennungen möglich. Insgesamt lagen 3.818 Nennungen spezifischer Tatkontexte vor (siehe Tabelle 6.26).
Im Falle vorliegender Angaben aus den Akten zu den Kontexten der Missbrauchstaten erfolgte für die meisten Betroffenen der sexuelle Missbrauch während privater Treffen mit dem Beschuldigten (48,0 %). Darüber hinaus berichteten nicht wenige Betroffene über Missbrauchshandlungen, die in direk-tem Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit der Beschuldigten (Unterricht, Ferienlager, Inter-nats- oder Heimbetreuung,), des allgemeinen kirchlichen Gemeindelebens (kirchliche Ausflüge, Hilfs-tätigkeiten in der Gemeinde, Gemeindefeste) oder sogar in engem Zusammenhang mit sakralen Handlungen (Beichte, Vor- oder Nachbereitung der Messe usw. standen.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
283
Tab. 6.26 Kontext der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse (Mehrfachnen-nungen)
Taten erfolgten im Zusammenhang von/mit
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Kontextnen-nung (n=3.150) privatem Treffen zwischen Beschuldigtem und Betroffenem 1.511 41,4 % 48,0 %
(Religions-)Unterricht/Fortbildung
546
14,8 %
17,3 % Ferienlager/Urlaub 402 10,9 % 12,8 %
anderen sakralen Handlungen als Beichte
367
10,0 %
11,7 % Internat-/Heimunterbringung 285 7,8 % 9,0 %
Ablegen der Beichte
217
5,9 %
6,9 % kirchlichem Ausflug 185 5,0 % 5,9 %
Hilfstätigkeiten des Betroffenen in kirchlicher Gemeinde
111
3,0 %
3,5 % besonderen Anlässen (Kommunionsfeier, Ge-meindefest) 88 2,4 % 2,8 %
Kommunikation Internet / sonstige neue Medien
52
1,4 %
1,7 % Hilfe des Betroffenen im Haushalt des Beschul-digten 49 1,3 % 1,6 %
Kontakt des Beschuldigten zu Familie des Be-troffenen
5
0,1 %
0,2 % unbekannt, keine Angabe 527 14,3 %
Kontext der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse - Diskussion
Es lässt sich eine hohe Zahl von Tatanbahnungen oder Tatbegehungen feststellen, die in unmittelba-rem Zusammenhang mit der Ausübung sakraler Handlungen standen. Nimmt man eine möglicher-weise nicht geringe Zahl von Taten bei privaten Treffen zwischen Beschuldigten und Betroffenen hinzu, die während dienstlicher oder sakraler Kontakte angebahnt worden sein könnten, ergibt sich das Bild, dass die überwiegende Zahl der Missbrauchstaten unter gravierender Ausnutzung der dienstlichen oder geistlichen Autorität bzw. unter Ausnutzung der dienstlich begünstigten Zugangs-wege der Beschuldigten zu den Betroffenen erfolgten.
Bei den Tatanbahnungen oder -ausführungen im Kontext sakraler Handlungen zeigt sich ein spezifi-sches Tatmerkmal klerikaler Beschuldigter, bei dem die Machtasymmetrie zu den Betroffen maximal ist und angesichts des eigentlichen Auftrags und der eigentlichen Verantwortung von Klerikern als besonders gravierend gewertet werden kann. Internet und neue Medien spielen aufgrund deren Aufkommens erst in den jüngeren Perioden des Untersuchungszeitraums eine noch geringe Rolle bezüglich der Tatanbahnung oder -begehung. Die massive Häufung dienstlicher oder dienstlich be-günstigter Tatkontexte bieten Ansatzpunkte für Interventions- oder Präventionsmaßnahmen seitens der Dienstherren, deren Potential gegenwärtig als nicht ausgelotet erscheint.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
284
Ort der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse 6.5.2
Von 3.106 Betroffenen (84,5 %) lagen Angaben zu einem oder mehreren Orten vor, an dem die Miss-brauchshandlungen an ihnen begangen worden sind. Bei den verbleibenden 571 (15,5 %) fehlten diese Angaben. Da im Falle von Mehrfachtaten unterschiedliche Tatorte möglich waren, bestand hier die Möglichkeit zu Mehrfachnennungen. Insgesamt gab es 4.010 Nennungen zu Tatorten. Aus Tabelle 6.27 wird ersichtlich, dass je nach Berücksichtigung der Betroffenen, bei denen keine Angaben vorla-gen, zwischen 40 und nahezu 50 Prozent aller Betroffenen in der Privat- oder Dienstwohnung der jeweiligen Beschuldigten sexuell missbraucht wurden. Ein erheblicher Anteil der Betroffenen berich-tete über Taten, die in kirchlichen Gebäuden (Kirchen, Schulen) stattfanden.
Tab. 6.27 Orte der Missbrauchstaten (Mehrfachnennungen)
Tatorte
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil an Betroffe-nen mit Angabe Ort (n=3.106) Privat- oder Dienstwohnung des Beschuldigten 1.489 40,5 % 47,9 %
Kirche und zugehörige Gebäude
744
20,2 %
24,0 % Schule oder andere Bildungseinrichtung 346 9,4 % 11,1 %
öffentlicher Ort (innen)
305
8,3 %
9,8 % Zeltlager/Ferien 280 7,6 % 9,0 %
Privatbereich Betroffener (Familie, Heim, Internat)
219
6,0 %
7,1 % öffentlicher Ort (im Freien, z.B. Schwimmbad) 154 4,2 % 5,0 %
PKW des Beschuldigten
122
3,3 %
3,9 % Gemeinschaftsschlafraum Heim oder Internat 115 3,1 % 3,7 %
sonstige Kinder- und Jugendeinrichtung
82
2,2 %
2,6 % Internet, Medien (Telefon etc.) 60 1,6 % 1,9 %
Jugendzentrum
44
1,2 %
1,4 % Wohnung Freunde oder Verwandte 37 1,0 % 1,2 %
Kindergarten
13
0,4 %
0,4 % sonstiger Ort 15 0,4 % 0,5 %
unbekannt, keine Angabe
571
15,5 %
Ort der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse - Diskussion
Zählt man zu den kirchlichen Gebäuden und Örtlichkeiten Tatorte wie Schulen, Internate, Heime, Kindergärten usw. bei denen es sich wahrscheinlich in der Mehrzahl um Einrichtungen unter katholi-scher Trägerschaft gehandelt haben dürfte, dazu, fand wahrscheinlich der überwiegende Anteil der Taten im Dienstaufsichtsbereich der katholischen Kirche statt. Damit eröffnen sich auch hinsichtlich der Tatorte Verantwortung und Handlungsfelder der katholischen Kirche hinsichtlich präventiver Maßnahmen, deren Potential gegenwärtig nicht ausreichend erschlossen erscheint.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
285
Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang von Missbrauchsta-6.5.3ten
Hinsichtlich eines Alkohol- oder Drogenkonsums in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Tatge-schehen lag nur eine schmale Datenbasis vor. Hinweise auf einen entsprechenden Konsum gab es bei 331 von 3.677 Betroffenen (9,0 %). Bei 3.317 Betroffenen (90,2 %) war in den gesichteten Akten und Dokumenten kein entsprechender Hinweis zu finden, bei 29 Betroffenen (0,8 %) fehlte die Angabe, ob ein Hinweis vorlag oder nicht. Bei den 331 Fällen überwog der Konsum von Alkohol und zwar im Wesentlichen auf der Seite der Beschuldigten. Bei den Betroffenen war der Konsum deutlich geringer (siehe Tab. 6.28 und Tab. 6.29).
Tab. 6.28 Alkohol- oder Drogenkonsum Beschuldigter im Zusammenhang von Missbrauchstaten
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670) Hinweise auf Alkoholkonsum bei Beschuldigten 271 16,2 %
Hinweise auf Drogenkonsum bei Beschuldigten
5
0,3 %
Tab. 6.29 Alkohol- und Drogenkonsum Betroffener im Zusammenhang von Missbrauchstaten
Tatorte
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677) Hinweise auf Alkoholkonsum bei Betroffenen 152 4,1 %
Hinweise auf Alkoholkonsum bei Betroffenen
6
0,2 %
Alkohol- oder Drogenkonsum im Zusammenhang von Missbrauchstaten - Diskussion
Da die ursprüngliche Dokumentation des Falles in den Originalakten nicht standardisiert erfolgte, d.h. die Frage nach Alkohol- oder Drogenkonsum bei der ursprünglichen Exploration und Dokumentation der Fälle nicht explizit vorgesehen oder vorgeschrieben war und nach Gutdünken des jeweiligen Ak-tenführers erfolgte, spiegeln die Befunde wahrscheinlich kaum die tatsächlichen Verhältnisse wider.
Deshalb ist davon auszugehen, dass bei der hohen Zahl Betroffener oder Beschuldigter, bei denen keine entsprechenden Hinweise gefunden wurden, nicht bedeutet, dass in diesen Fällen kein ent-sprechender Konsum während des Missbrauchsgeschehens vorlag. Insbesondere beim Alkohol könn-te aufgrund der allgemeinen gesellschaftlichen Akzeptanz des Rauschmittels in vielen Fällen ein ent-sprechender Konsum nicht als problemrelevant und deshalb als nicht dokumentationswürdig aufge-fasst worden sein - ungeachtet der einschlägigen Bestimmungen des Jugendschutzes. Beim Konsum illegaler Drogen dürfte dies vermutlich anders liegen. Diese könnten im vorliegenden Kontext als eher milieufremd und angesichts der vielen Betroffenen in den Vorstadien der Adoleszenz als nicht altersgerecht wahrgenommen worden und deshalb eher dokumentiert worden sein.
Auch im Hinblick auf die Befunde hinsichtlich des Substanzmittelmissbrauchs in der Vorgeschichte (siehe Kap. 6.4.8) sollte bei der Dokumentation künftiger Missbrauchsfälle die Frage nach Alkohol-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
286
oder Drogenkonsum routinemäßig erfolgen. Die Thematik sollte auch bei der Prävention Beachtung finden.
Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung 6.5.4
Angaben hinsichtlich der von den Beschuldigten angewandten Methoden zur Tatanbahnung bzw. Tatbegehung lagen bei 2.158 Betroffenen (58,7 %) vor. Bei 1.519 Betroffenen (41,3 %) fehlten solche Angaben. Mehrfachnennungen waren bei dieser Frage möglich (siehe Tab. 6.30). Die Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung lassen sich in fünf Gruppen zusammenfassen, die in der Häufigkeit der Anwendung folgende Rangfolge einnehmen (bezogen auf 2.158 Betroffene, bei denen entspre-chende Angaben vorlagen):
1. Ausübung psychischen Drucks oder psychischer Gewalt, Ausnutzung von Autorität (alle Be-troffenen),
2. Versprechung oder Gewährung von Vorteilen (ca. 35 % der Betroffenen),
3. Ausnutzung der emotionalen Bindung zum Beschuldigten (ca. 23 % der Betroffenen),
4. Androhung oder Ausübung von physischer Gewalt (ca. 20 % der Betroffenen),
5. religiöse, gesundheitliche oder sexualpädagogische Verbrämung der Tat (ca. 16 % der Be-troffenen).
Tab. 6.30 Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung (Mehrfachnennungen)
Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Nennung Tatanbahnung (n=2.158) Ausnutzung der Amtsautorität 1.139 31,0 % 52,8 %
Ausnutzung der persönlichen Autorität
793
21,6 %
36,7 % Ausnutzung emotionaler Bindung 494 13,4 % 22,9 %
materielle Geschenke, Vergünstigungen
313
8,5 %
14,5 % Ausübung körperliche Gewalt 281 7,6 % 13,0 %
gezielte Suche vernachlässigter Kinder
256
7,0 %
11,9 % Vorgabe gesundheitlicher Untersuchung, Aufklä-rung 240 6,5 % 11,1 %
Ausübung psychischen Drucks
203
5,5 %
9,4 % Gewährung von Privilegien 188 5,1 % 8,7 %
Vorwand von Unterstützung
174
4,7 %
8,1 % Geldgeschenke, Bezahlung 118 3,2 % 5,5 %
religiöse Verbrämung der Tat
93
2,5 %
4,3 % Androhung von Nachteilen 88 2,4 % 4,1 %
Schmeicheleien, Komplimente
77
2,1 %
3,6 % Androhung körperlicher Gewalt 56 1,5 % 2,6 %
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
287
Tab. 6.30 Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung (Mehrfachnennungen) (Fortsetzung)
Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Nennung Tatanbahnung (n=2.158) Versprechung von Vorteilen 57 1,6 % 2,6 %
Vorgabe sportlicher Betätigung oder Spiel
28
0,8 %
1,3 % Zeigen pornografischen Materials 4 0,1 % 0,2 %
andere Methoden
10
0,3 %
0,5 % unbekannt, keine Angabe 1.519 41,3%
Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung - Diskussion
Ein Großteil der Beschuldigten scheint demzufolge bei der Tatanbahnung oder -begehung zusätzlich zur zwischen Erwachsenen und Minderjährigen generell bestehenden Machtasymmetrie sich ihrer durch das Amt verliehenen Autorität zu Nutze zu machen. Gegenüber diesem überaus hohen Anteil psychischen Drucks oder psychischer Gewalt spielt physische Gewalt im vorliegenden Kontext offen-bar eine geringer ausgeprägte Rolle, obwohl der Anteil der Betroffenen, die direkte körperliche Ge-walt erlebten (13 %) oder denen solche angedroht wurde (2,6 %) ebenfalls nicht zu vernachlässigen war. Insgesamt ergeben die hier vorliegenden Befunde aber ein ähnliches Muster der Tatanbahnung und Tatbegehung wie bei pädosexuellen Delikten in Kontexten außerhalb der katholischen Kirche (Dreßing et al., 2018).
Art der Missbrauchshandlungen aus der Personal- und Handaktenana-6.5.5lyse
Bei 3.388 von 3.677 Betroffenen (92,1 %) gab es Angaben über die Art der Missbrauchshandlungen, denen die Betroffenen ausgesetzt waren. Dabei waren Mehrfachnennungen möglich. Insgesamt gab es 9.324 Angaben spezieller Missbrauchshandlungen, die sich auf die in Tab. 6.31 dargestellten Kate-gorien verteilten. Bei 289 Betroffenen (7,9 %) fehlten diese Angaben. Betroffene konnten von mehre-ren Missbrauchshandlungen berichten (Mehrfachnennungen). Insgesamt gab es 9.340 Angaben spe-zieller Missbrauchshandlungen, die sich auf die in Tab 6.31 dargestellten Kategorien verteilten.
Dabei handelte es sich in mindestens 582 Fällen um genitale oder Fingerpenetration (15,8 % aller Betroffenen, bzw. 17,2 % aller Betroffenen mit Angaben zur Tat). In 1.360 Fällen lagen in irgendeiner Form Masturbationshandlungen vor (37,0 % aller Betroffenen, bzw. 40,1 % aller Betroffenen mit Angaben zur Tat)
Bei der Auswertung wurden die Angaben unterschieden in sog. Hands-off Handlungen, d.h. sexuelle Missbrauchshandlungen, die keinem Körperkontakt zwischen Beschuldigtem und Betroffenem unter-lagen (z.B. voyeuristische oder exhibitionistische Handlungen, Vorzeigen pornographischen Materi-als, Anfertigen von Foto- oder Filmaufnahmen etc.), und sog. Hands-on Handlungen, bei denen kör-perlicher Kontakt der unterschiedlichsten Art (von Berührung über der Kleidung bis hin zur Penetra-tion) stattfand. Bei 339 der 3.677 Betroffenen (9,2 %) war es nicht möglich, die Missbrauchshandlun-gen in Hands-on bzw. Hands-off Handlungen zu kategorisieren.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
288
Tab. 6.31 Art der Missbrauchshandlungen aus der Personal- und Handaktenanalyse (Mehrfach-nennungen)
Art der Missbrauchshandlungen
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Be-troffene mit Tatangabe (n=3.388) unangemessene Berührung Betroffener über Klei-dung 1.084 29,5 % 32,0 %
Berührung primäre Geschlechtsteile unter Kleidung
826
22,5 %
24,4 % Berührung Betroffener unter Kleidung 701 19,1 % 20,7 %
Küsse auf Mund
421
11,4 %
12,4 % verbale Ansprache mit sexuellem Inhalt 420 11,4 % 12,4 %
Berührung primärer Geschlechtsteile über Kleidung
414
11,3 %
12,2 % Genitale Penetration von Betroffenem 412 11,2 % 12,2 %
Masturbation Beschuldigter an Betroffenem
408
11,1 %
12,0 % Entkleidung Betroffener durch Beschuldigten 407 11,1 % 12,0 %
Berührung Betroffener nach Entkleidung ohne Handlung
359
9,8 %
10,6 % Aufforderung zur Entkleidung an Betroffenem 340 9,2 % 10,0 %
Masturbation von Beschuldigtem vor Betroffenem
334
9,1 %
9,9 % Masturbation von Betroffenem vor Beschuldigtem 330 9,0 % 9,7 %
eigenständige Entkleidung von Beschuldigtem vor Betroffenem
272
7,4 %
8,0 % Demütigung, Züchtigung 234 6,4 % 6,9 %
Berührung sekundäre Geschlechtsmerkmale über Kleidung
229
6,2 %
6,8 % Berührung sekundäre Geschlechtsmerkmale unter Kleidung 227 6,2 % 6,7 %
Oralverkehr an Beschuldigtem
211
5,7 %
6,2 % gegenseitige Masturbation 181 4,9 % 5,3 %
eigenständige Entkleidung von Betroffenem vor Beschuldigtem
176
4,8 %
5,2 % Küssen anderer Körperteile als Mund 168 4,6 % 5,0 %
altersunangemessene Sexualaufklärung
167
4,5 %
4,9 % Oralverkehr an Betroffenem 156 4,2 % 4,6 %
unangemessene Hygienehandlung
150
4,1 %
4,4 % Berührung Beschuldigter von Betroffenem unter Kleidung 150 4,1 % 4,4 %
Fingerpenetration an Betroffenem
125
3,4 %
3,7 % Anfertigen von Nacktfotos von Betroffenem 114 3,1 % 3,4 %
Zeigen pornographischer Bilder oder Filme
114
3,1 %
3,4 % Masturbation von Betroffenem vor Beschuldigtem 107 2,9 % 3,2 %
Entkleidung von Beschuldigtem durch Betroffenen
35
1,0 %
1,0 % Genitale Penetration von Beschuldigtem 29 0,8 % 0,9 %
Anfertigung Nackt- oder pornographischer Filme von Betroffenem
23
0,6 %
0,7 % unbekannt, keine Angabe 289 7,9 %
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
289
Ausschließlich Hands-off Handlungen erlebten 353 Betroffene (9,6 % aller Betroffenen). Ausschließ-lich Hands-on Handlungen waren 1.331 Betroffene ausgesetzt (36,2 % aller Betroffenen). Sowohl Hands-on Handlungen als auch Hands-off Handlungen lagen bei 1.654 Betroffenen (45,0 % aller Be-troffenen) vor. Tab. 6.32 zeigt die entsprechende Verteilung.
Tab. 6.32 Hands-on und Hands-off Handlungen aus der Personal- und Handaktenanalyse
Art der Missbrauchshandlungen
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Tatangabe (n=3.338) ausschließlich Hands-off Handlungen 353 9,6 % 10,6 %
ausschließlich Hands-on Handlungen
1.331
36,2 %
39,9 % Hands-on und Hands-off Handlungen 1.654 45,0 % 49,5 %
unbekannt, keine Angabe
339
9,2 %
Gesamt 3.677 100 % 100 %
Art der Missbrauchshandlungen aus der Personal- und Handaktenaktenanalyse - Diskussion
Hinsichtlich der Datengüte muss auch hier auf die nicht-standardisierte Form bzw. die Heterogenität der Dokumentation von Missbrauchshandlungen in den Originaldatenquellen hingewiesen werden. Die ursprüngliche Niederschrift oder Dokumentation unterlag weitgehend der subjektiven Wahr-nehmung und Prioritätensetzung des Aktenführers bzw. der Detailliertheit der Informationen, die bei der Dokumentation zur Verfügung standen. Beides variierte vermutlich stark.
Die dokumentierten Taten reichen von unangemessenen Berührungen bis hin zu genitaler oder ana-ler Penetration. Nur ein kleiner Teil der Betroffenen erlebte ausschließlich Hands-off Handlungen. Auch wenn die Folgen eines sexuellen Missbrauchs für die Betroffenen oft mit Schwere und Dauer der sexuellen Missbrauchshandlungen korrelieren, gibt es in der Literatur Hinweise darauf, dass auch vermeintlich weniger schwere Missbrauchstaten gravierende psychosoziale und somatische Langzeit-folgen nach sich ziehen können (Stompe, 2017)
Verhalten der Beschuldigten gegenüber Betroffenen nach dem Tatge-6.5.6schehen
Bei 1.092 von 3.677 Betroffenen (29,7 %) gab es Angaben über das Verhalten der Beschuldigten ge-genüber dem Betroffenen nach der oder den Missbrauchstaten. Bei 2.585 Betroffenen (70,3 %) fehl-ten solche Angaben. Die entsprechenden Verhaltensweisen reichten von Bagatellisierungen über Bedrohungen und Rechtfertigungen bis hin zu Entschuldigungen gegenüber dem Betroffenen, wobei Kombinationen von verschiedenen Verhaltensweisen möglich und dokumentiert waren (Mehrfach-nennungen). Es lagen insgesamt 1.552 Angaben zu konkreten Verhaltensweisen vor (siehe Tab. 6.31).
Auch wenn das Verhalten der Beschuldigten gegenüber den Betroffenen selten dokumentiert war, konnte bei den meisten Betroffenen mit entsprechenden Angaben festgehalten werden, dass der Beschuldigte die Betroffenen zur Verschwiegenheit verpflichtete (39,7 %). Ebenfalls versuchten die Beschuldigten in einem Viertel der Fälle, die Missbrauchshandlungen herunterzuspielen bzw. zu ba-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
290
gatellisieren (27,1 %) und in einem Fünftel der Fälle den Betroffenen zu bedrohen oder zu bestrafen, falls die Missbrauchshandlungen öffentlich wurden (21,2 %). In ca. 10 Prozent der Fälle rechtfertigte der Beschuldigte die Missbrauchshandlungen mit religiösen Motiven.
Tab. 6.33 Beschuldigtenverhalten nach der Tat
Verhalten des Beschuldigten gegenüber Betroffe-nen nach der Tat
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Angabe Beschuldig-tenverhalten (n=1.092) Bitte um oder Verpflichtung zur Verschwiegenheit 433 11,8 % 39,7 %
Bagatellisierung der Tat
296
8,1 %
27,1 % Drohungen oder Bestrafungen des Betroffenen 232 6,3 % 21,2 %
neutrales Verhalten
203
5,5 %
18,6 % religiöse Rechtfertigung der Tat 107 2,9 % 9,8 %
Versprechungen bei Verschwiegenheit
66
1,8 %
6,0 % Schuldzuweisung, Anschuldigung des Betroffenen 58 1,6 % 5,3 %
Entschuldigung bei Betroffenem
57
1,6 %
5,2 % auffälliges, nicht strafrechtlich relevantes Verhalten 38 1,0 % 3,5 %
Aufrechterhaltung enger Beziehung zu Betroffenem
31
0,8 %
2,8 % Ab- oder Zurückweisung des Betroffenen 21 0,6 % 1,9 %
Buße oder Sühneverhalten des Beschuldigten
10
0,3 %
0,9 % unbekannt, keine Angabe 2.585 70,3 %
Verhalten der Beschuldigten gegenüber Betroffenen nach der Tat - Diskussion
Obwohl zu weniger als einem Drittel der Betroffenen entsprechende Angaben vorlagen, zeigen sich bezüglich des Verhaltens der Beschuldigten gegenüber den Betroffenen nach der Tat oder den Taten die typischen Verhaltensweisen, die auch bei pädosexuellen Straftätern außerhalb des kirchlichen Kontextes nachgewiesen sind. Es findet sich Bagatellisieren, Verleugnen, Drohen, Schuldzuweisung an die Betroffenen usw.
Auf der Basis der vorliegenden Daten scheinen sich des sexuellen Missbrauchs beschuldigte Kleriker in dieser Hinsicht - mit Ausnahme der religiösen Verbrämung der Tat als kontextspezifisches Charak-teristikum - nicht grundsätzlich von anderen pädosexuellen Straftätern zu unterscheiden (Dreßing et al., 2018). Eine aufgrund der besonderen religiösen oder moralischen Verantwortung von katholi-schen Geistlichen vielleicht zu erwartende Haltung, nach einem sexuellen Missbrauch häufiger als andere Sexualstraftäter Reue zu zeigen, lässt sich aus den Daten nicht ableiten.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
291
Tatfolgen 6.6
Gesundheitliche Probleme Betroffener als Tatfolgen 6.6.1
Bei 1.028 von 3.677 Betroffenen (28,0 %) lagen Angaben über gesundheitliche Probleme vor, die auf die Missbrauchstaten zurückgeführt worden waren. Bei einem Großteil der Betroffenen (72,0 %) fehlten diesbezügliche Angaben. Als gesundheitliche Probleme der Missbrauchshandlungen waren alle einschlägigen Probleme anzugeben, die in den Originalakten dokumentiert und in einen Zusam-menhang mit den Missbrauchstaten gestellt worden waren. Dabei wurde nicht zwischen subjektiven Angaben Betroffener oder Einschätzungen dritter Personen unterschieden. Auch eine fachliche Be-stätigung eines Arztes, Therapeuten oder sonstiger Experten war nicht zwingend. Auch die Dauer des Auftretens (chronisch, kurzzeitig oder einmalig) oder der zeitliche Abstand der gesundheitlichen Probleme zum Missbrauchsgeschehen war unerheblich für die hier vorliegenden Angaben. Mehr-fachnennungen waren möglich. Insgesamt lagen 3.778 Nennungen gesundheitlicher Folgen vor.
Tab. 6.34 zeigt die Spannbreite der möglichen gesundheitlichen Folgen. Es dominieren vor allem psy-chische Probleme in allen Varianten. Bei mindestens 244 Betroffenen (6,6 % aller Betroffenen bzw. 23,7 % der Betroffenen mit Angaben zu gesundheitlichen Folgen) ergibt die Clusterung der Items Hinweise auf eine Symptomatik im Sinne einer posttraumatischen Belastungsstörung. Da eine stan-dardisierte Befunderhebung und -dokumentation im vorliegenden Kontext nicht stattfand, war eine valide klinische Diagnosestellung nicht möglich.
Tab. 6.34 Gesundheitliche Probleme Betroffener als Folge von oder im Zusammenhang mit sexu-ellem Missbrauch (Mehrfachnennungen)
Gesundheitliche Probleme in Folge des sexuellen Missbrauchs
Zahl Betroffene
Anteil an allen
Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Angabe Folgen (n=1.028) Ängste 436 11,9 % 42,4 %
Depressionen
435
11,8 %
42,3 % Misstrauen 295 8,0 % 28,7 %
sexuelle Probleme
294
8,0 %
28,6 % Kontaktschwierigkeiten 292 7,9 % 28,4 %
Alpträume
247
6,7 %
24,0 % Schlafstörungen 203 5,5 % 19,7 %
körperliche Folgen
191
5,2 %
18,6 % Flashbacks 175 4,8 % 17,0 %
Suizidgedanken
157
4,3 %
15,3 % Panikanfälle 133 3,6 % 12,9 %
Stimmungsschwankungen
128
3,5 %
12,5 % Konzentrationsstörungen 109 3,0 % 10,6 %
Suizidversuch
96
2,6 %
9,3 % Schmerzen 91 2,5 % 8,9 %
übermäßiger Alkoholkonsum
91
2,5 %
8,9 % Unruhe 80 2,2 % 7,8 %
Gereiztheit
65
1,8 %
6,3 %
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
292
Tab. 6.34 Gesundheitliche Probleme Betroffener als Folge von oder im Zusammenhang mit sexu-ellem Missbrauch (Mehrfachnennungen) (Fortsetzung)
Gesundheitliche Probleme in Folge des sexuellen Missbrauchs
Zahl Betroffene
Anteil an allen
Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Angabe Folgen (n=1.028) Selbstverletzungen 50 1,4 % 4,9 %
Gedächtnisstörungen
42
1,1 %
4,1 % Drogenkonsum 42 1,1 % 4,1 %
Schreckhaftigkeit
39
1,1 %
3,8 % Ess- und Brechsucht 28 0,8 % 2,7 %
Magersucht
23
0,6 %
2,2 % Medikamentenmissbrauch 20 0,5 % 1,9 %
starkes Übergewicht
16
0,4 %
1,6 % unbekannt, keine Angabe 2.649 72,0 %
Gesundheitliche Probleme Betroffener als Tatfolgen - Diskussion
Bei den Betroffenen findet sich neben einem hohen Anteil körperlicher Beschwerden ein breites Spektrum psychischer Symptome als mögliche Folgen des Missbrauchs wie z.B. Depression, Angst, Schlafstörung, Essstörung, posttraumatische Symptome (Flashbacks, Alpträume, Vermeidungsverhal-ten), Suizidalität, selbstverletzendes Verhalten, Alkohol- und Drogenkonsum. Dieses Spektrum mögli-cher psychischer Tatfolgen ist auch von sexuellen Missbrauchstaten in anderen als den kirchlichen Kontexten bekannt (Dreßing et al., 2018).
Soziale Probleme Betroffener als Tatfolgen 6.6.2
Bei 890 von 3.677 Betroffenen (24,3 %) lagen Angaben über Probleme und Schwierigkeiten in sozia-len Bereichen und der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben vor. Die Verteilung der verschiedenen Problembereiche zeigt Tab. 6.35. Auch hier waren Mehrfachnennungen möglich. Kirchenaustritte, die aufgrund der Taten erfolgten, waren bei 144 Betroffenen (3,9 %) dokumentiert. Bei 2.787 Be-troffenen (75,8 %) fehlten diese Angaben. Es konnten mehrere soziale Probleme gleichzeitig auftre-ten bzw. dokumentiert sein (Mehrfachnennungen). Die Verteilung der verschiedenen Problemberei-che zeigt Tab. 6.35. Für die Mehrzahl der Betroffenen mit entsprechenden Angaben waren Probleme in oder mit der Beziehung oder Partnerschaft dokumentiert (53,1 %). Ebenfalls in nicht unerhebli-chem Umfang gab es Probleme im Sexualleben (43,0 %), dem beruflichen Werdegang (34,2 %) und der gesellschaftlichen Teilhabe (32,5 %). Zusätzlich waren Kirchenaustritte, die aufgrund der Taten erfolgten, bei 144 Betroffenen (3,9 %) dokumentiert.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
293
Tab. 6.35 Soziale Probleme Betroffener als Folge des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennun-gen)
Soziale Probleme
Zahl Betroffene
Anteil an allen Be-troffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Nennung sozialer Probleme (n=890) in Beziehung oder Partnerschaft 473 12,9 % 53,1 %
im Sexualleben
383
10,4 %
43,0 % im Arbeitsleben 304 8,3 % 34,2 %
bei gesellschaftlicher Teilhabe
289
7,9 %
32,5 % in Schule oder Ausbildung 178 4,8 % 20,0 %
Unfähigkeit, zu vergessen
170
4,6 %
19,1 % in Religiosität und Glauben 160 4,4 % 18,0 %
unbekannt, keine Angabe
2.787
75,8 %
Soziale Probleme Betroffener als Tatfolgen - Diskussion
Auch im sozialen Bereich finden sich gravierende negative Folgen des sexuellen Missbrauchs wie Probleme in der Ausbildung und im Beruf, Probleme in Beziehungen und Partnerschaft, sexuelle Probleme usw. Insoweit unterscheiden sich die Tatfolgen von Betroffenen des sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Kontext nicht grundsätzlich von den Tatfolgen bei sexuellem Missbrauch in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Als Besonderheit der Folgen eines sexuellen Missbrauchs durch Kleriker findet sich jedoch bei einem Teil der Betroffenen auch ein konfliktbehaftetes Erleben im Bereich des Glaubens und der Spirituali-tät. Sexueller Missbrauch eines Minderjährigen ist in jedem Fall ein massiver Vertrauensbruch. Ge-schieht dieser durch eine Person, der qua Amt in der Glaubensvermittlung eine herausragende Be-deutung zukommt, kann man von einer doppelten Traumatisierung sprechen, bei der nicht nur die körperliche und emotionale Integrität durch die Missbrauchshandlung zerstört wird sondern auch die spirituelle Identität. Individuelle Reaktionen von Betroffenen können dabei vom Abfall vom Glauben, der generellen Abwendung von der Kirche, dem Kirchenaustritt bis zum körperlichen Ekel gegenüber Kirchenvertretern reichen.
Schweregrad sozialer oder gesundheitlicher Probleme aufgrund des 6.6.3sexuellen Missbrauchs
Bei nur einem geringen Anteil, nämlich bei 348 von 3.677 Betroffenen (9,5 %) lagen Angaben über den Schweregrad der gesundheitlichen oder sozialen Tatfolgen vor. Die Beurteilung erfolgte durch heterogene Instanzen, wie z.B. Mediziner, Psychotherapeuten, Gerichte oder Staatsanwälte. Zu ei-nem erheblichen Teil erfolgte die Beurteilung jedoch auch durch kirchliche Instanzen. Bei 3.329 Be-troffenen (90,5 %) gab es hierzu keine Angaben. In Tabelle 6.36 wird dargestellt, dass im Falle einer Einschätzung des Schweregrades der gesundheitlichen und/oder sozialen Probleme aufgrund des sexuellen Missbrauchs, in zwei Drittel der Fälle die entsprechende Beurteilung schwerwiegende Tat-folgen attestiert.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
294
Aus den analysierten Dokumenten ging ebenfalls hervor, dass mindestens 159 der Betroffenen (4,3 % aller Betroffenen) sich aufgrund der Tatfolgen zu irgendeinem Zeitpunkt in medizinische Behandlung und mindestens 626 Betroffene (17,0 %) in psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung begaben.
Tab. 6.36 Schweregrad gesundheitlicher oder sozialer Tatfolgen
Schweregrad der Tatfolgen
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffe-nen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Schweregradnennung (n=348) leicht 57 1,6 % 16,4 %
mittel
56
1,5 %
16,1 % schwer 235 6,4 % 67, 5 %
unbekannt, keine Angabe
3.329
90,5 %
Gesamt 3.677 100 % 100 %
Schweregrad sozialer oder gesundheitlicher Probleme aufgrund des sexuellen Missbrauchs - Dis-kussion
Auch wenn nur für einen kleinen Teil der Betroffenen Angaben zur Beurteilung der Schwere der Tat-folgen vorlagen und die Kriterien der Einstufung nicht standardisiert waren und zum Großteil durch nicht-medizinisches oder therapeutisches Personal bzw. durch kirchliche Instanzen erfolgten, wurden die Tatfolgen in der überwiegenden Zahl der Fälle als schwerwiegend eingeschätzt.
Die Behandlungsquoten unterstreichen dies, wobei hier aufgrund der nicht-standardisierten Doku-mentation der Originaldaten sowie den vielfach weit zurückliegenden Zeiträumen von einer Unter-schätzung der wahren Behandlungsprävalenz ausgegangen werden kann.
Reaktionen der katholischen Kirche (Sanktionen, Verfahrensweisen) 6.7
Kirchenrechtliche Verfahren und Strafanzeigen wegen sexuellen Miss-6.7.1brauchs Minderjähriger
Bei 1.451 (86,9 %) Beschuldigten lagen Angaben zur Einleitung kirchenrechtlicher Verfahren aufgrund sexueller Missbrauchshandlungen an Minderjährigen vor. Diese Angaben fehlten bei 219 (13,1 %) Beschuldigten. Die Verteilung, ob ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet wurde oder nicht, ist Tabelle 6.37 zu entnehmen. Bei 566 Beschuldigten (33,9 %) war dokumentiert, dass ein kirchenrecht-liches Verfahren wegen sexuellem Missbrauch Minderjähriger eingeleitet worden war, bei 885 Be-schuldigten (53,0 %) war dies nicht der Fall.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
295
Tab. 6.37 Kirchenrechtliche Verfahren sexuellen Missbrauchs Minderjährigen
Zahl Be-schuldigte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Verfahrensanga-be (n=1.451) kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet 566 33,9 % 39,0 %
kein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet
885
53,0 %
61,0 % unbekannt, keine Angabe 219 13,1 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Tabelle 6.38 zeigt die Verfahrensausgänge. Hierbei ist zu beachten, dass ein Verfahren mit mehreren der aufgeführten Sanktionsarten enden konnte (Mehrfachnennungen). Insgesamt lagen 1.904 Nen-nungen zu Verfahrensausgängen bzw. Sanktionen vor. Vierunddreißig (6,0 %) der 566 wegen sexuel-len Missbrauchs eingeleiteten kirchenrechtlichen Verfahren waren zum Zeitpunkt der Erhebung noch nicht abgeschlossen. Mit 154 (27,2 %) endeten mehr als ein Viertel der eingeleiteten und bereits abgeschlossenen Verfahren mit keiner Strafe oder Sanktion des Beschuldigten.
Tab. 6.38 Ausgang kirchenrechtlicher Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennun-gen, n= 566)
Verfahrensausgänge kirchenrechtlicher Verfahren
Zahl Be-schuldigte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670)
Anteil Beschul-digte mit Verfah-ren (n=566) Verfahren zum Erfassungszeitpunkt nicht abge-schlossen 34 2,0 % 6,0 %
keine Strafe oder Sanktion
154
9,2 %
27,2 % Änderung des Tätigkeitsfeldes 278 16,6 % 49,1 %
Zelebrationsverbot
203
12,2 %
35,9 % Frühpensionierung 164 9,8 % 29,0 %
Therapieanweisung ambulant
148
8,9 %
26,1 % Therapieanweisung stationär 127 7,6 % 22,4 %
Beurlaubung
119
7,1 %
21,0 % intradiözesane Versetzung 116 6,9 % 20,5 %
Ermahnung
103
6,2 %
18,2 % Geldstrafe 102 6,1 % 18,0 %
Exerzitien
95
5,7 %
16,8 % andere als genannte Sanktionen 92 5,5 % 16,3 %
Exkommunikation
88
5,3 %
15,5 % Entlassung aus dem Klerikerstand 41 2,5 % 7,2 %
interdiözesane Versetzung
39
2,3 %
6,9 % Kürzung der Bezüge 35 2,1 % 6,2 %
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
296
In den Personalakten und weiteren Dokumenten gab es bei 1.398 (83,7 %) Beschuldigten Angaben zur möglichen Meldung des sexuellen Missbrauchs an die Kongregation für die Glaubenslehre im Vatikan. Bei 272 Beschuldigten (16,3 %) fehlten die Angaben hierzu (siehe Tab. 6.39). Zur Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger kam es bei 233 Beschuldigten (13,9 %). Keine diesbezügliche Meldung wurde bei 1.165 Beschuldigten (69,8 %) gemacht.
Tab. 6.39 Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Zahl Beschul-digte
Anteil an allen Beschuldigten (n=1.670)
Anteil Beschul-digte mit Mel-dungsangabe (n=1.398) Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre 233 13,9 % 16,7 %
keine Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre
1.165
69,8 %
83,3 % Meldung unbekannt, keine Angabe 272 16,3 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Kirchenrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs – Diskussion
Insgesamt wurden kirchenrechtliche Verfahren eher selten eingeleitet. Noch seltener wurden sexuel-le Missbrauchsfälle an die Kongregation für die Glaubenslehre gemeldet. Während rund ein Viertel aller eingeleiteten kirchenrechtlicher Verfahren mit keinen kirchenrechtlichen Sanktionen endeten, fällt auf, dass aus klerikaler Sicht drastische oder irreversible Sanktionen wie Entlassung aus dem Stand eines Klerikers oder Exkommunikation in sehr geringer Zahl ausgesprochen wurden. Somit ist die Bereitschaft der Kirche, Fälle des sexuellen Missbrauchs mit den eigenen dafür vorgesehenen Verfahren zu untersuchen und Beschuldigte gegebenenfalls einer kirchenrechtlichen Bestrafung zu-zuführen, in Anbetracht der Befunde als nicht sehr ausgeprägt anzusehen.
In welchem Ausmaß häufigere Sanktionen wie die Änderung des Tätigkeitsfeldes, Zelebrationsverbot, Frühpensionierung, Beurlaubung, intradiözesane Versetzung usw. eher von der Intention geleitet waren, den jeweiligen Beschuldigten aus dem unmittelbaren lokalen Risiko- oder Blickfeld zu entfer-nen als dass sie das allgemeine Gefährdungs- und Rückfallpotential, das von einem Beschuldigten ausgehen könnte, reduzieren sollten, kann diskutiert werden. Das Gleiche gilt für die Frage, ob solche Maßnahmen als angemessene Sanktionen zu werten sind.
Strafrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähri-6.7.2ger
Bei 1.645 der 1.670 Beschuldigten (98,5 %) gab es Angaben, ob gegen den Beschuldigten Strafanzeige gestellt worden war. Bei 25 Beschuldigten (1,5 %) fehlten hierzu die Angaben. Bei 630 Beschuldigten (37,7 %) wurde Strafanzeige gestellt, während dies bei 1.015 Beschuldigten (60,8 %) nicht der Fall war (siehe Tabelle 6.40).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
297
Tab. 6.40 Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Be-schuldigten (n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Verfahrensangabe (n=1.645) Strafanzeige gestellt 630 37,7 % 38,3 %
keine Strafanzeige
1.015
60,8 %
61,7 % unbekannt, keine Angabe 25 1,5 %
Gesamt
1.670
100 %
100 %
Bei 370 Beschuldigten (22,2 %) kam es sowohl zur Einleitung eines kirchenrechtlichen Verfahrens (siehe 6.7.1) als auch zur Strafanzeige. Ein zeitlicher Zusammenhang oder die zeitliche Abfolge dieser beiden Maßnahmen blieb unbekannt. Bei 399 der 630 Beschuldigten (63,3 %), deren Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauch Minderjähriger dokumentiert war, lagen Angaben zur Person oder Insti-tution vor, die die Anzeige erstattet hatte. Bei den verbleibenden 231 Beschuldigten (36,7 %) konnte die Person bzw. Institution nicht benannt werden. Tab. 6.41 zeigt die Verteilung der Personen, die Anzeige erstatteten.
Tab. 6.41 Personen oder Institutionen, die Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet haben
Strafanzeige erstattet durch
Zahl Beschul-digte
Anteil an alle Be-schuldigten
(n=1.670)
Anteil Beschuldigte mit Strafanzeigen (n=630) Betroffene, Eltern, Familienmitglieder 173 10,4 % 27,5 %
Repräsentanten der Kirche oder Diözese
122
7,3 %
19,4 % andere (Staatsanwalt, Lehrer, Gemeinde-mitglied usw.) 73 4,4 % 11,6 %
Beschuldigte (Selbstanzeige)
31
1,9 %
4,9 % unbekannt 231 13,8 % 36,7 %
keine Angabe
1.040
62,3 %
Gesamt 1.670 100 % 100 %
Strafrechtliche Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger – Diskussion
Insgesamt wurden Strafverfahren eher selten eingeleitet. Bei der unter Umständen langen Latenz zwischen tatsächlichem Tatzeitpunkt und dem öffentlich werden vieler Fälle könnten eine gewisse Anzahl der Taten unter die Verjährungsfrist gefallen sein. Trotzdem ist auch bei Berücksichtigung dieses Umstandes die Bereitschaft der Kirche, Fälle des sexuellen Missbrauchs mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren durch das Stellen einer Strafanzeige in Anbetracht der Befunde als nicht sehr ausgeprägt anzusehen.
Polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden weitgehend von Betroffenen und de-ren Familien bzw. von dritten Institutionen oder Personen eingeleitet. Anzeigen von kirchlicher Seite bei der weltlichen Gerichtsbarkeit sind vermehrt erst nach Veröffentlichung der „Leitlinien für den
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
298
Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleri-ker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bi-schofskonferenz“ (DBK, 2013a) zu beobachten. (vgl. Abb. 6.4). Dort heißt es unter Ziffer 29 bezüglich der Zusammenarbeit mit den staatlichen Strafverfolgungs- und anderen zuständigen Behörden: „So-bald tatsächliche Anhaltspunkte für den Verdacht einer Straftat nach dem 13. Abschnitt oder weite-rer sexualbezogener Straftaten des Strafgesetzbuchs (StGB) an Minderjährigen oder erwachsenen Schutzbefohlenen vorliegen, leitet ein Vertreter des Ordinarius die Informationen an die staatliche Strafverfolgungsbehörde und - soweit rechtlich geboten - an andere zuständige Behörden (z.B. Ju-gendamt, Schulaufsicht) weiter. Rechtliche Verpflichtungen anderer kirchlicher Organe bleiben unbe-rührt.“
Dies ist sicherlich als Fortschritt zu werten. Soweit diese Weisung jedoch dazu genutzt wird - wie dies in einigen Diözesen der Fall zu sein scheint - die Verantwortung völlig an staatliche Institutionen zu delegieren und seitens der Kirche erst dann wieder tätig zu werden, wenn das staatliche Strafverfah-ren abgeschlossen ist, erscheint diese Haltung durchaus problematisch, zumal rechtliche Maßnah-men kirchlicher Organe gemäß Ziffer 29 der o.g. Leitlinien davon unberührt sind.
Zeitlicher Abstand zwischen Ersttat und Verfahrensaufnahmen oder 6.7.3Strafanzeigen
Bei 189 der 566 Beschuldigten mit positiver Angabe eines kirchenrechtlichen Verfahrens sowie bei 515 von 630 Betroffenen mit Angabe einer gestellten Strafanzeige war es möglich, den zeitlichen Abstand zwischen der Ersttat und der Einleitung des jeweiligen Verfahrens zu berechnen. Gleiches war möglich bei 213 von 233 an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom gemeldeten Beschul-digten.
Der zeitliche Abstand zwischen Ersttat und Verfahrensbeginn betrug bei kirchenrechtlichen Verfah-ren im Mittel 22,0 Jahre (Std.abw. = 16,1 Jahre), bei Strafanzeigen 13,7 Jahre (Std.abw. = 15,3 Jahre) und bei Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre 23,5 Jahre (Std.abw. = 16,2 Jahre). Der längste Abstand zwischen einer Ersttat und der Einleitung eines Verfahrens betrug 77 Jahre (Strafan-zeigen), 64 Jahre (kirchenrechtliche Verfahren) und 64 Jahre (Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre).
Abb. 6.4 zeigt den zeitlichen Verlauf der Häufigkeiten von Ersttaten und Verfahrenseröffnungen in Halbdekaden (Fünfjahresschritte) des Untersuchungszeitraums. Angaben, die vor dem Beginn des Untersuchungszeitraums des Forschungsprojektes (1946) lagen, wurden nicht dargestellt. Bei der letzten Halbdekade (2011-2014) ist zu beachten, dass diese aufgrund der vorgegebenen Erfassungs-zeiten und Abgabefristen im Rahmen des Forschungsprojekts ein Jahr weniger umfasste als die vor-hergehenden Halbdekaden.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
299
Abb. 6.4 Zeitlicher Verlauf der Häufigkeit von Ersttaten und Eröffnungen kirchenrechtlicher oder Strafverfahren in Fünfjahreszeiträumen des Untersuchungszeitraums (jeweils in absolu-ten Zahlen)
Zeitlicher Abstand zwischen Ersttat und Verfahrensaufnahmen oder Strafanzeigen – Diskussion
Der Anstieg von Strafanzeigen und kirchenrechtlichen Verfahren in den vergangen 15 Jahren steht wahrscheinlich in Zusammenhang mit dem Missbrauchsskandal und dem Druck, den sich die katholi-sche Kirche ausgesetzt sah, ihre diesbezüglichen Haltungen und Verfahrensweisen zu ändern. Insbe-sondere die Implementierung der einschlägigen Leitlinien sowie des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ können zur Häufung von Anzeigen und Verfahrenseröffnungen auch von lange unentdeckten oder lange zurückliegenden Taten beigetragen haben.
Die erhebliche Latenz zwischen Ersttat und der Einleitung straf- bzw. kirchenrechtlicher Verfahren zeigt jedoch auch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zur Ahndung sexueller Missbrauchsdelik-te auch bei Vorliegen einschlägiger Hinweise zumindest in der Vergangenheit nicht ausreichend ge-nutzt wurden. Dies betrifft auch die Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom.
Kirchenrechtliche Verfahren und Strafanzeigen wegen anderer Delikte 6.7.4
Bei 162 von 1.670 Beschuldigten (9,7 %) fanden sich Angaben zu weiteren kirchenrechtlichen Verfah-ren aufgrund anderer Delikte als sexueller Missbrauch Minderjähriger. Zu Strafanzeigen aufgrund anderer Delikte kam es bei 169 Beschuldigten (10,1 %). Bei 37 Beschuldigten (2,2 %) kam es aufgrund anderer Delikte zur Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre in Rom (siehe Tabelle 6.42).
0
200
Ersttaten
Kirchenrecht
Strafanzeigen
Meldung Kongregation für die Glaubenslehre
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
300
Dabei überlappen sich die Verfahren oder Anzeigen wegen sexuellem Missbrauch sowie wegen ande-rer Delikte nicht vollständig. Bei 84 Beschuldigten waren kirchenrechtliche Verfahren wegen sexuel-lem Missbrauch sowie wegen anderer Delikte eingeleitet. Strafanzeigen wegen sexuellem Miss-brauch sowie aufgrund anderer Delikte gab es bei 78 Beschuldigten.
Tab. 6.42 Beschuldigte mit kirchenrechtlichem Verfahren und/oder Strafanzeige wegen anderer Delikte als sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (Mehrfachnennungen)
Zahl Beschuldigte
Anteil an allen Beschul-digten (n=1.670) kirchenrechtliches Verfahren wegen anderer Delikte 162 9,7 %
Strafanzeige wegen anderer Delikte
169
10,1 % Meldung an die Kongregation für die Glaubenslehre wegen anderer Delikte 27 2,2 %
Kirchenrechtliche Verfahren und Strafanzeigen wegen anderer Delikte – Diskussion
Die zeitliche Abfolge zwischen dem Delikt des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen und einem zweiten Delikt und den dazugehörigen Verfahren bei den Beschuldigten, bei denen beide Delikte bzw. Verfahren vorlagen war unbekannt. Der sexuelle Missbrauch und andere Delikte sowie die da-rauf erfolgenden Sanktionsmaßnahmen konnten unter Umständen Jahre oder Jahrzehnte auseinan-der liegen.
Die Möglichkeit, dass man bei einem wegen anderer Delikte auffällig gewordenen Beschuldigten bei entsprechender Exploration auch auf sexuellen Missbrauch hätte stoßen können, war deshalb nicht in allen Fällen gegeben. Die in anderen gesellschaftlichen Kontexten bei pädosexuellen Straftätern häufig zu beobachtende Einbettung pädosexueller Delikte in eine Reihe anderer delinquenter bzw. dissozialer Verhaltensweisen lässt sich mit den vorliegenden Informationen bei beschuldigten Kleri-kern nicht nachweisen.
Dennoch finden sich bei etwa zehn Prozent der Beschuldigten auch anderweitige Verhaltensauffällig-keiten, was darauf hinweist, dass solche Auffälligkeiten künftig im Rahmen von Präventionskonzep-ten zumindest in Betracht gezogen werden könnten. Um die betreffenden Personen nicht unter Ge-neralverdacht zu stellen, bedarf es einer vertiefenden Analyse, inwieweit die entsprechenden Verhal-tensweisen oder Delikte tatsächlich mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger assoziiert sind und einen Risikofaktor dafür darstellen.
Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten 6.7.5
Dienstliche Versetzungen oder Wohnortwechsel von des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger Be-schuldigten spielen im vorliegenden Problemzusammenhang eine Rolle, weil mit einem solchen Wechsel die Möglichkeit verbunden sein könnte, eine eventuelle Beschuldigung der regionalen Wahrnehmung zu entziehen und damit eine adäquate Sanktionierung oder das Rückfallrisiko des Beschuldigten zu beeinflussen. Aus diesem Grunde wurden im Rahmen des vorliegenden For-schungsprojektes Angaben über die Versetzungspraxis von Klerikern in der katholischen Kirche erho-ben. Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten wurden unterschieden nach
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
301
1. Versetzung oder Wechsel innerhalb der Diözese, in der die Beschuldigung erhoben worden war („Heimatdiözese“),
2. Versetzung oder Wechsel zwischen Diözesen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, und
3. Versetzung oder Wechsel zwischen Diözesen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und Stellen außerhalb deren Verantwortungsbereiches (Diözesen oder andere Stellen im Ausland).
Dabei wurden Versetzungen und Wohnortwechsel während der aktiven Dienstzeit und während des Ruhestands gleichermaßen erfasst. Theoretisch bestand die Möglichkeit, dass bei einem Beschuldig-ten alle drei Wechsel- bzw. Versetzungsarten möglich waren (Mehrfachnennungen). Tab. 6.43 zeigt die Zahl der Beschuldigten, die mindestens einen Wechsel der jeweiligen Wechsel- oder Verset-zungsart aufwiesen.
Aufgrund der Mehrfachnennungen (Beschuldigte, die zwei oder alle drei der möglichen Wechselar-ten aufweisen) addieren sich in Tab. 6.43 nicht die Werte in den Spalten, sondern in den einzelnen Zeilen zur Gesamtzahl der Beschuldigten (n=1.670). Demnach wurden 83,8 Prozent der Beschuldigten innerhalb der Heimatdiözese, 26,5 Prozent der Beschuldigten zwischen den Diözesen und 15,2 Pro-zent der Beschuldigten ins Ausland versetzt.
Tab. 6.43 Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten innerhalb der Heimatdiözese, zwischen Diözesen und/oder ins Ausland während der aktiven Dienst- oder Ruhestands-zeit (Mehrfachnennungen)
Art der Versetzung oder des Wohnortwechsels
Anzahl Beschuldigte mit mindestens einem Wechsel
Anzahl Be-schuldigte
ohne Wechsel
Anzahl Wechsel unbekannt innerhalb der Heimatdiözese (intradiözesan) 1.399 (83,8 %) 197 (11,8 %) 74 (4,4 %)
von einer Diözese in eine andere (interdiözesan)
442 (26,5 %)
1.146 (68,6 %)
82 (4,9 %) ins Ausland (international) 253 (15,2 %) 1.338 (80,1 %) 79 (4,7 %)
Tab. 6.44 zeigt die Zahl der jeweiligen Beschuldigten, die entweder nur eine oder mehrere Wechsel- oder Versetzungsartenarten (intradiözesan, interdiözesan und/oder ins Ausland) aufwiesen. Die Ka-tegorien schließen sich dabei gegenseitig aus, d.h. Mehrfachnennungen wie in Tab. 6.43 wurden durch explizite Kategorien ersetzt. Die Spaltenwerte in Tab. 6.44 summieren sich daher zur Gesamt-zahl der Beschuldigten (n=1.670) bzw. zu 100 Prozent.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
302
Tab. 6.44 Zahl Beschuldigter nach Art der Versetzung oder Wohnortwechsel
Art der Versetzung oder des Wohnortwechsels
Anzahl Beschuldigte
Anteil an allen Beschuldigten kein Wechsel 67 4,0 %
Wechsel nur innerhalb der Heimatdiözese (intradiözesan)
927
55,5 % Wechsel nur von einer Diözese in eine andere (interdiözesan) 72 4,3 %
Wechsel nur ins Ausland (international)
28
1,7 %
nur intradiözesane und interdiözesane Wechsel
265
15,9 % nur intradiözesane und internationale Wechsel 121 7,2 %
nur interdiözesane und internationale Wechsel
22
1,3 % intradiözesane, interdiözesane und internationale Wechsel 75 4,5 %
Kombination der Versetzungen oder Wechsel unbekannt
93
5,6 % Gesamt 1.670 100 %
Intradiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel 6.7.6
Zusätzlich lagen für die intradiözesanen Wechsel bzw. Versetzungen der Beschuldigten auch Angaben zur Häufigkeit bzw. Anzahl dieser Versetzungen vor. Diese Versetzungen oder Wechsel werden gene-rell für alle Kleriker in der jeweiligen Diözese zentral registriert. Eine Darstellung der Häufigkeit von intradiözesanen Wechseln ist nur sinnvoll bei Diözesanpriestern oder Diakonen, da bei diesen - an-ders als im Falle von Ordenspriestern im Gestellungsauftrag - die Aktenführung vollständig in der Hoheit der jeweiligen Diözese liegt. Die Aktenführung bei Ordenspriestern im Gestellungsauftrag ist nicht eindeutig geregelt und geschieht entweder beim abstellenden Orden (deren Akten im Rahmen des vorliegenden Forschungsprojekts nicht zugänglich waren) oder bei der aufnehmenden Diözese bzw. zu unklaren Anteilen in beiden Institutionen gleichzeitig. Daher führten Häufigkeitszählungen von intradiözesanen Versetzungen oder Wechseln bei Ordenspriestern entweder zu einer Über- oder Unterschätzung der tatsächlichen Zahl. Zudem liegt es im Wesen der Gestellungsaufträge von Or-denspriestern, dass diese zeitlich begrenzt sind und deshalb per se Wechsel implizieren. Diese kön-nen deshalb zu großen Teilen anders begründet sein als die Wechsel von Diözesanpriestern, die auch aus individuellen oder in der Person liegenden Gründen verursacht sein können. Im Folgenden wurde deshalb auf die Darstellung möglicher Wechsel von Ordenspriestern verzichtet.
Zusätzlich zu den intradiözesanen Wechseln oder Versetzungen von Beschuldigten wurden im Rah-men des Forschungsprojekts auch die Versetzungen oder Wechsel aller Kleriker, deren Akten im Rahmen des Forschungsprojektes in den Diözesen durchgesehen wurden, erfasst. Im Falle der intra-diözesanen Wechsel umfasste dies auch die Häufigkeit der Wechsel, d.h. die jeweilige Zahl der Wech-sel oder Versetzungen innerhalb der Heimatdiözese pro Kleriker. Damit war die Möglichkeit gegeben, das intra- und interdiözesane Wechselverhalten von Beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern miteinander zu vergleichen und festzustellen, ob möglicherweise systematische Unterschiede zwi-schen beiden Gruppen vorlagen.
Insgesamt hatten bei 1.290 (91,8 %) der beschuldigten Diözesanpriester intradiözesane Wechsel stattgefunden. Lediglich 115 (8,2 %) beschuldigte Diözesanpriester wiesen keine Wechsel bzw. Ver-setzungen innerhalb der Diözese auf. Von den 26.779 hinsichtlich sexuellen Missbrauchs Minderjäh-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
303
riger nicht beschuldigten Diözesanpriestern mit entsprechenden Angaben waren 23.242 (86,8 %) innerhalb der Heimatdiözese gewechselt, während dies bei 3.537 (13,2 %) nicht der Fall war.
Von den insgesamt 23 beschuldigten Diakonen mit Angaben zu intradiözesanen Wechseln oder Ver-setzungen, lagen bei 17 (73,9 %) Wechsel oder Versetzungen und bei 6 (26,1 %) nicht vor. Von den 2.332 nicht beschuldigten Diakonen mit entsprechenden Angaben waren 1.383 (59,3 %) innerhalb ihrer Diözese gewechselt, während dies bei 949 (40,7 %) nicht stattgefunden hatte (siehe Tab. 6.45).
Tab. 6.45 Intradiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Be-schuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
mit Wechsel innerhalb der Diözese
ohne Wechsel innerhalb der Diözese Diözesanpriester mit Beschuldigung 1.290 (91,8 %) 115 (8,2 %)
Diözesanpriester ohne Beschuldigung
23.242 (86,8 %)
3.537 (13,2 %)
Diakone mit Beschuldigung
17 (73,9 %)
6 (26,1 %) Diakone ohne Beschuldigung 1.383 (59,3 %) 949 (40,7 %)
Die statistische Testung auf systematische Unterschiede hinsichtlich des Vorliegens von intradiözesa-nen Versetzungen oder Wechseln bei den des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigten und den nicht beschuldigten Diözesanpriester ergab statisch signifikante Unterschiede zwischen bei-den Gruppen (Chi-Quadrat = 29,86, p < 0,0001). Das heißt, dass bei Diözesanpriestern, die des sexuel-len Missbrauchs Minderjähriger beschuldigt wurden, überzufällig häufiger Versetzungen oder Woh-nortwechsel innerhalb der jeweiligen Heimatdiözese stattfanden (91,8 %), als bei Diözesanpriestern ohne Beschuldigung (86,8 %).
Bei den Diakonen war der Befund negativ. Die statistische Testung erbrachte keinen signifikanten Unterschied zwischen den Gruppen der beschuldigten und nicht beschuldigten Diakone hinsichtlich der intradiözesanen Versetzungen oder Wechsel (Chi-Quadrat = 2,01, p = 0,1557).
Es ist anzumerken, dass der vorliegende statistische Test (Chi-Quadrat-Test) nur die Assoziation bei-der Phänomene (Beschuldigung bzw. Nicht-Beschuldigung und intradiözesane Versetzungen) belegt, nicht jedoch einen kausalen Zusammenhang in die eine oder in die andere Richtung. Es ist zu beach-ten, dass in der Gruppe der Beschuldigten alle Versetzungen gezählt wurden, d.h. solche die vor und solche die nach der ersten dokumentierten Missbrauchsbeschuldigung stattgefunden hatten.
Häufigkeit intradiözesaner Wechsel
Die mittlere Zahl der innerdiözesanen Wechsel der beschuldigten Diözesanpriester lag bei 4,4 (Std.abw. = 2,9). Der Maximalwert lag bei 19 Wechseln. Der Mittelwert der Diözesanpriester ohne Beschuldigung betrug 3,6 intradiözesane Wechsel, mit einer Standardabweichung von 2,6 und einem Maximalwert von 35 Wechseln oder Versetzungen.
Bei den 24 beschuldigten Diakonen betrug die mittlere Zahl der intradiözesanen Wechsel 2,0 (Std.abw. = 2,0). Der Maximalwert lag bei 9 Wechseln. Bei nicht beschuldigten Diakonen mit Wech-
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
304
selangaben betrug der Mittelwert 1,1 Wechsel (Std.abw. = 1,2). Der Maximalwert lag in dieser Grup-pe bei acht Wechseln (vgl. Tab. 6.46).
Tab. 6.46 Mittlere Zahl innerdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
mittlere Zahl intradiözesaner Wechsel Diözesanpriester mit Beschuldigung 4,4
Diözesanpriester ohne Beschuldigung
3,6
Diakone mit Beschuldigung
2,0 Diakone ohne Beschuldigung 1,1
Bei Diözesanpriestern war der Unterschied der Mittelwerte der Häufigkeit der Wechsel zwischen der Gruppe der beschuldigten und der Gruppe der nicht beschuldigten Diözesanpriester statistisch signi-fikant (t = -9,65, p= < 0,0001).
Bei den Diakonen war der Mittelwertunterschied der Anzahl der intradiözesanen Wechsel zwischen Beschuldigten und Nicht-Beschuldigten ebenfalls statistisch signifikant (t = -2,20, p= < 0,0389). Das heißt, sowohl bei den Diözesanpriestern als auch bei den Diakonen war eine überzufällig häufigere Anzahl intradiözesaner Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten zu beobachten.
Auch hier gilt jedoch, dass die statistische Testung aufgrund der Unkenntnis zur zeitlichen Verteilung der Versetzungen die Interpretation eines kausalen Zusammenhangs zwischen Beschuldigung und Versetzung oder Wohnortwechsel nicht zulässt. Versetzungen können vor oder nach der jeweiligen ersten Beschuldigung erfolgt sein. Die Befunde belegen lediglich das häufigere gemeinsame Auftre-ten von Versetzungen oder Wohnortwechsel in der Gruppe der Beschuldigten.
Interdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel 6.7.7
Versetzungen oder Wohnortwechsel zwischen Diözesen wurden im Rahmen des Forschungsprojektes ebenfalls erfasst. Hierbei war jedoch nur die Tatsache eines stattgefundenen Wechsels erfasst und nicht die Häufigkeit interdiözesaner Wechsel oder Versetzungen pro Kleriker. Die Zählung der Häu-figkeit von Versetzungen eines einzelnen Beschuldigten oder Klerikers über mehrere Diözesen hin-weg hätte eine alle Diözesen übergreifende Routinedokumentation interdiözesaner Wechsel erfor-dert. Diese Dokumentation ist jedoch im Bereich des VDD nicht implementiert. Das Gleiche gilt für entsprechende Wechsel von Klerikern ins Ausland. Aufgrund dessen war eine Häufigkeitszählung interdiözesaner Wechsel bzw. Versetzungen nicht möglich. In der nachfolgenden Darstellung der Erfassungen wurden Wechsel zwischen deutschen Diözesen und Wechsel in oder aus dem Ausland zu einer Kategorie zusammengefasst.
Von 28.187 Diözesanpriestern lagen Angaben vor, ob sie aus dem Ausland oder einer anderen deut-schen Diözese in die Heimatdiözese hinein oder aus ihr heraus gewechselt waren. Dies traf bei 8.242 Diözesanpriestern (29,9 %) zu, während dies bei 19.945 (70,7 %) nicht der Fall war. Bei Diözesan-priestern ohne Beschuldigung betrug das Verhältnis zwischen Wechslern und Nicht-Wechslern 7.775
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
305
(29,0 %) zu 19.004 (71,0 %). Bei beschuldigten Diözesanpriestern betrug das Verhältnis 467 (33,2 %) zu 941 (66,8 %) (vgl. Tab. 6.47).
Von insgesamt 2.332 Diakonen ohne Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs waren bei 2.111 (90,5 %) keine Wechsel aus der Heimatdiözese hinein oder aus dieser heraus registriert. Bei 221 Diakonen (9,5 %) war ein entsprechender Wechsel angegeben. Bei beschuldigten Diakonen betrug das Verhält-nis 22 Beschuldigte ohne Wechsel (95,7 %) gegenüber einem Beschuldigten mit Wechsel zwischen Diözesen (4,4 %) (vgl. Tab. 6.47).
Tab. 6.47 Interdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Be-schuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (incl. Wechsel ins Ausland)
mit Wechsel zwischen Diözesen
ohne Wechsel zwischen Diözesen Diözesanpriester mit Beschuldigung 467 (33,2 %) 941 (66,8 %)
Diözesanpriester ohne Beschuldigung
7.775 (29,0 %)
19.004 (71,0 %)
Diakone mit Beschuldigung
1 (4,4 %)
22 (95,7 %) Diakone ohne Beschuldigung 221 (9,5 %) 2.111 (90,5 %)
Die Testung auf systematische Unterschiede hinsichtlich des Vorliegens von interdiözesanen Wech-seln ergab bei den Diözesanpriestern eine statistische Signifikanz (Chi-Quadrat = 11,04, p = 0,0009). Das heißt, dass der größere Anteil von interdiözesanen Wechslern in der Gruppe von beschuldigten Diözesanpriestern nicht zufällig zustande gekommen war, sondern als systematischer Unterschied gegenüber des Anteils an Wechslern aus der Gruppe der Diözesanpriester ohne Beschuldigung ge-wertet werden muss. Bei den Diakonen konnte aufgrund der geringen Zellenbesetzung der Chi-Quadrat-Test nicht angewendet werden, d.h. bei den Diakonen kann anders als bei den Diözesan-priestern nicht ausgeschlossen werden, dass die höhere Frequenz interdiözesaner Wechsel in der Gruppe der Beschuldigten auf Zufälligkeit beruht.
Versetzungen oder Wohnortwechsel im Zusammenhang mit sexuel-6.7.8lem Missbrauch
Aufgrund der Tatsache, dass Versetzungen von Klerikern, die des sexuellen Missbrauchs Minderjähri-ger beschuldigt wurden in der Öffentlichkeit als ein Mittel der Krisenbewältigung oder Vertuschung der Beschuldigung seitens der Kirche diskutiert worden sind, wurde im Rahmen des Forschungspro-jekts geprüft, ob Versetzungen von Beschuldigten aufgrund des sexuellen Missbrauchs Minderjähri-ger stattgefunden hatten oder nicht. Zusätzlich wurde exploriert, inwieweit bei einem bestehenden Zusammenhang die jeweilige Beschuldigung an die aufnehmende Gemeinde oder Diözese kommuni-ziert wurde.
Tab. 6.48 zeigt die Angaben, die auf die Frage eines entsprechenden Zusammenhangs zwischen Wechsel und Beschuldigung, gemacht wurden. Aufgrund der Möglichkeit, dass bei einem Beschuldig-ten mehr als eine der vorgegebenen Wechselarten vorgelegen haben konnte (Mehrfachnennungen), addieren sich die jeweiligen Zeilenwerte und nicht die Spaltenwerte auf 100 Prozent.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
306
Es zeigte sich, dass nach Angaben der Diözesen bei 18,3 Prozent der intradiözesan, bei 25,6 Prozent der interdiözesan und bei 19,0 Prozent der international versetzten Beschuldigten, die Versetzungen im Zusammenhang mit einem sexuellen Missbrauch Minderjähriger gestanden hatten.
Tab. 6.48 Versetzungen oder Wohnortwechsel im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger (Mehrfachnennungen)
Wechselart
Beschuldigte mit Wechsel
Wechsel im Zusammenhang mit
sex. Missbrauch
Wechsel nicht im Zusammenhang mit
sex. Missbrauch
unbekannt, keine Anga-be intradiözesan 1.399 256 (18,3 %) 946 (67,6 %) 197 (14,1 %)
interdiözesan
442
113 (25,6 %)
235 (53,2 %)
94 (21,3 %) international 253 48 (19,0 %) 141 (55,7 %) 64 (25,3 %)
Versetzungen oder Wohnortwechsel im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch - Diskussion
Die Wechsel- oder Versetzungspraxis von des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger beschuldigter Kleriker der katholischen Kirche ist international bisher noch nicht in dem hier vorgenommen Aus-maß systematisch analysiert worden. Die Angaben zum Zusammenhang zwischen Versetzung eines Klerikers und einem möglichen sexuellen Missbrauch waren im vorliegenden Kontext schwierig zu explorieren, da die entsprechende Dokumentation in den Originalakten nicht formalisiert war. Zu-dem lagen viele Fälle Jahre oder Jahrzehnte zurück und waren hinsichtlich der Darstellung von Ver-setzungsfällen noch weniger standardisiert.
Der im vorliegenden Kontext unbekannte zeitliche Abstand zwischen einer Beschuldigung und einer möglichen Versetzung ist ein wesentlicher Faktor, der es erschwert, einen möglichen Zusammenhang zwischen beiden Ereignissen zu postulieren. So können Versetzungen eines Klerikers, der zeitlich später eines sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurde, aus ganz anderen Gründen stattgefunden haben und deshalb kein Zusammenhang zwischen Missbrauch und Versetzung bestand. Es ist aber ebenfalls denkbar, dass vor dem öffentlich werden einer kirchenintern bereits bekannten Beschuldi-gung eine Versetzung des Beschuldigten in eine andere Diözese bereits angeordnet oder vollzogen worden war. Solche Fälle wären für die vorliegende Untersuchung bedeutsam, da dann die entspre-chenden Versetzungen als Maßnahme der jeweiligen Diözese zur Bewältigung oder möglicherweise Vertuschung des jeweiligen Falls zu interpretieren und zu diskutieren wären.
Aufgrund der fehlenden Informationen über die zeitliche Abfolge von Missbrauchsbeschuldigungen und Versetzungen unterliegen die dargestellten Befunde jedoch leider einer reduzierten Validität. Im Rahmen der vorliegenden Studie stellten jedoch die Diözesen selbst knapp ein Fünftel der intradiöze-sanen und internationalen Wechsel von Beschuldigten sowie ca. ein Viertel der interdiözesanen Wechsel explizit in den Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch.
Der statistische Vergleich der Versetzungshäufigkeit zwischen nicht beschuldigten und des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Kleriker zeigt, dass die häufigeren Versetzungen der Beschuldigten - zu-mindest im Falle der beschuldigten Diözesanpriester - nicht zufällig zustande gekommen waren, son-dern in statistisch signifikantem Sinne einer Systematik unterlagen. Aufgrund dieser Befunde muss die Hypothese weiter aufrechterhalten werden, dass die Versetzungspraxis bezüglich des sexuellen Missbrauchs beschuldigter Kleriker in andere Pfarreien, Diözesen oder sonstige Institutionen - wenn keine weiteren deliktadäquaten Sanktionsmaßnahmen erfolgen - als Lösungsstrategie ungeeignet ist und als Vertuschungspraxis gewertet werden kann, die in erster Linie dem Schutz der Institution und
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
307
in zweiter Linie dem Schutz des Beschuldigten dient. Ungeachtet aller weiteren schwerwiegenden Implikationen, die eine solche Praxis hat, wäre zumindest die eindeutige und obligatorische Kommu-nikation der Versetzungs- oder Wechselgründe zwischen den abgebenden und aufnehmenden Diöze-sen oder Einrichtungen sicherzustellen.
Die beschriebene Praxis lässt sich auch auf dem Hintergrund der Klerikalismus-Debatte interpretieren (Doyle, 2003). Klerikalismus allgemein gilt als das Bestreben, einer Religion über die religiös-geistige Einflusssphäre hinaus weltliche Macht zu verleihen und religiösen Dogmen politische Geltung und politisches Gewicht zu verschaffen. Insofern bezeichnet dieser Begriff den jahrhundertealten und jahrhundertelangen Machtkampf zwischen Staat und Kirche. Auf kirchlicher Seite beruht Klerikalis-mus auf der Annahme einer natürlichen, d.h. gottgegebenen Autorität religiöser Ideen gegenüber weltlichen Prinzipien.
Priester mit klerikalem Amtsverständnis tendieren deshalb dazu, Laien in der Interaktion zu dominie-ren und asymmetrische Abhängigkeitsstrukturen zwischen sich und Laien zu schaffen. Es gibt pasto-raltheologische Positionen, für die „…Klerikalismus, der als priesterliche Herrschaft über die Gesell-schaft startete, um dann zur priesterlichen Herrschaft über die Kirche zu werden, mittlerweile nur noch eine erkennbare unglückliche Identitätsstrategie von Priestern geworden“ ist (Bucher, 2012).
Die Ausdehnung dieser „unglücklichen Identitätsstrategie“ und die missbräuchliche Ausübung der den Priestern qua Amt und Weihe verliehenen, aber falsch verstandenen Macht kann - neben allen anderen negativen Folgeerscheinungen - im Extremfall auch sexuellen Missbrauch begünstigen oder in sexuellen Missbrauchstaten münden. Die Dogmatik eines klerikalen Amtsverständnisses erhebt das Priesterideal jedoch über eine Schuldzuweisung oder ein Schuldeingeständnis. Dies kann dazu führen, dass die Kirchenraison im Zweifelsfall selbst gegen besseres Wissen durchgehalten wird. Priester, die sexualisierte Gewalt ausüben oder sexuellen Missbrauch begehen, werden von klerikal agierenden Kirchenoberen in erster Linie als Gefährdung der Institution und des klerikalen Systems wahrgenommen und nicht als Gefährdung von Gemeindemitgliedern oder anderen potentiellen Be-troffenen. Dadurch treten die Offenlegung entsprechender Taten und deren Sanktionierung hinter das Interesse, das Amt und das System zu schützen, zurück und werden nicht offensiv betrieben. Dies mündet in Geheimhaltung, Vertuschung und inadäquaten Verfahrensweisen wie die oben beschrie-bene Versetzung von beschuldigten Priestern in andere Gemeinden oder Diözesen.
Eine nicht-klerikale Haltung der katholischen Kirche zum Missbrauchsgeschehen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich müsste die Perspektive umdrehen und würde derjenigen nahekommen, die die im Rahmen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchsgeschehens am Berliner Canisius-Kolleg von K. Mertes wie folgt formuliert wurde: „Es war für mich eine der wichtigsten Grundentscheidun-gen, zu sagen, dass ich mich auf der „Täterseite“ sehe. Also: Ich übernehme …Verantwortung für das Versagen der Institution, die den Schutz der Opfer unterließ, als dies möglich gewesen wäre.“ (Mer-tes, 2017, S. 68).
Kommunikation von Beschuldigungen bei interdiözesanen Wechseln 6.7.9
Um im Rahmen der Untersuchungen - bei der die Daten von des sexuellen Missbrauchs beschuldig-ten Klerikern von der jeweiligen Diözese, in der eine Missbrauchsbeschuldigung aktenkundig war, an das Forschungskonsortium übermittelt wurde - Doppelmeldungen von zwischen einzelnen Diözesen versetzten Beschuldigten aus der versetzenden und der aufnehmenden Diözese zu vermeiden, war ein spezielles Verfahren installiert worden. Dieses Verfahren sollte die (anonymisierte) Doppelmel-dung (je eine aus der versetzenden und eine aus der aufnehmenden Diözese) und damit die Doppel-zählung eines versetzten Beschuldigten vermeiden.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
308
Dabei wurde davon ausgegangen, dass im Falle einer Versetzung eines des sexuellen Missbrauchs Beschuldigten in eine andere Diözese die Beschuldigung sowohl in der Personalakte der abgebenden wie auch in der aufnehmenden Diözese vermerkt worden war. Um diese Doppelzählung und damit eine Überschätzung der Anzahl beschuldigter Kleriker zu verhindern, sollte der Erfassungsbogen je-des versetzten Beschuldigten aus den jeweilig beteiligten Diözesen nicht an die Studienzentrale übermittelt werden, sondern - versehen mit einer eindeutigen Pseudonymisierung - an eine unab-hängige, nicht mit der Studie verbundene notarielle Clearingstelle. In der notariellen Clearingstelle wurde abgeglichen, ob aus der versetzenden und der aufnehmenden Diözese ein entsprechender Erfassungsbogen mit derselben Pseudonymisierung vorlag. War dies der Fall, wurden von der Clea-ringstelle die Angaben über den Beschuldigten aus beiden Bögen zu einem (anonymisierten) Erfas-sungsbogen zusammengefasst und an die Studienzentrale übersandt. Damit war die Doppelzählung verhindert.
Über die mit der Einschaltung der Clearingstelle ursprünglich intendierte Vermeidung einer Doppel-zählung von versetzten Beschuldigten ergab sich für die wissenschaftliche Auswertung jedoch zusätz-lich die - ursprünglich nicht intendierte - Möglichkeit, zu analysieren, inwieweit bei einem versetzten Beschuldigten vorhandene Erkenntnisse über eine einschlägige Beschuldigung aktentransparent an alle beteiligten Diözesen kommuniziert und dort ebenfalls dokumentiert worden war.
Insgesamt wurden von den Diözesen 442 interdiözesane Versetzungsfälle von Beschuldigten gemel-det (vgl. Kap. 6.7.6 und Tab. 6.43). Eine entsprechende Kommunikation und Aktenführung vorausge-setzt, hätten Doppelmeldungen (d.h. jeweils aus der versetzenden und aufnehmenden Diözese) aller 442 interdiözesan versetzten Beschuldigten an die Clearingstelle erfolgen müssen. Tatsächlich gab es dies Meldungen aus beiden Diözesen an die Clearingstelle bei lediglich 40 versetzten Beschuldigten (9,0 %) (vgl. Tab. 6.49).
Tab. 6.49 Kommunikation und Dokumentation von Beschuldigungen sexuellem Missbrauchs bei interdiözesanen Versetzungen
Beschuldigte mit Wechsel
Beschuldigte mit Dokumen-tation der Beschuldigung in beiden Diözesen
Anteil an allen interdiözesan wechselnden Beschuldigten (n=442) interdiözesan wechseln-de Beschuldigte 442 40 9,0 %
Kommunikation von Beschuldigungen bei interdiözesanen Wechseln – Diskussion
Angesichts der Brisanz der Thematik wäre eine wechselseitige Information und Dokumentation zwi-schen den an der Versetzung beteiligten Diözesen in jedem Beschuldigungsfall zu erwarten. Die Be-funde legen die Annahme nahe, dass bei 91 Prozent der interdiözesan versetzten Beschuldigten, die Beschuldigung nicht transparent und eindeutig in den Personal- oder sonstigen Akten beider Diöze-sen, sondern nur in jeweils einer Diözese dokumentiert worden war.
Wenn die fehlende Dokumentation mit einer selektiven oder vollständig fehlenden Kommunikation hinsichtlich der Beschuldigung gleichzusetzen ist und keine anderen Maßnahmen der Risikominimie-rung in der nichtinformierten Diözese ergriffen worden sind, bedeutet dieser Befund eine fahrlässige oder von den Verantwortlichen leichtfertig oder bewusst in Kauf genommene Maximierung des po-tentiellen Risikos, das von einschlägig vorbelasteten Beschuldigten ausgeht, die in einem weitgehend ahnungslosen Umfeld platziert werden.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
309
Immerhin hatten die Diözesen selbst angegeben, das in einem Viertel der interdiözesane Wechsel von Beschuldigten mit sexuellem Missbrauch in Zusammenhang stand (vgl. Tab. 6.48). In welchem Umfang in Einzelfällen entsprechende Informationen über beschuldigte Kleriker mündlich zwischen den Verantwortlichen in den Diözesen weitergegeben wurden, kann nicht beurteilt werden. Eine solche Art der Informationsweitergabe wäre im Hinblick auf Präventionsaspekte ebenfalls ungenü-gend, da für die Dienstaufsicht verantwortliche Personen mit einem solchen Wissen ebenfalls ihre Positionen wechseln oder freigeben und relevante Informationen über eine Beschuldigung eines Klerikers damit verloren gehen könnten.
Auch wenn sexuelle Missbrauchsfälle bei früher versetzten Klerikern erst in der aufnehmende Diöze-sen stattfanden oder zur Kenntnis gelangt waren, enthebt dies die aufnehmende Diözese nicht der Verantwortung, solche Fälle an die abgebende(n) Diözese(n) zu übermitteln. Dies sollte nicht allein nur wegen den Anforderungen einer transparenten Aktenführung erfolgen, sondern auch um die Möglichkeit zu eröffnen oder zu erhalten, etwaige noch nicht erkannte frühere Missbrauchsfälle des Beschuldigten in den abgebenden Diözesen aufklären zu können.
Die angesichts der vorliegenden Befunde diesbezüglich offenbar mangelnde Praxis in den Diözesen unterstützen die Vermutung, dass interdiözesane Versetzungen von des sexuellen Missbrauchs be-schuldigten Klerikern wahrscheinlich anderen Motiven als der Aufklärung des jeweiligen Sachverhal-tes oder der Sanktionierung des Beschuldigten unterlagen - so ungeeignet das Mittel der Versetzung auch bereits zur Erreichung solcher Ziele erscheinen mag.
Die auch in der öffentlichen Diskussion kursierende Hypothese, dass das primäre Motiv für die Ver-setzung von Beschuldigten die Vertuschung von Missbrauchsfällen bzw. der Schutz des Beschuldigten und der Institution Kirche sei und somit Vorrang vor der Wahrung der Interessen von Betroffenen habe, lässt sich durch die hier vorgestellten Befunde nicht ausräumen, sondern wird eher unter-stützt.
Die gängige Praxis der Versetzungen von des sexuellen Missbrauchs beschuldigten Klerikern sollte grundsätzlich hinterfragt werden. Sie muss an den Kriterien einer angemessenen Aufklärung und Sanktionierung entsprechender Fälle gemessen werden. Dazu gehört auch, dass die Personalakten-führung der katholischen Kirche in dieser Hinsicht in Zukunft unbedingt einheitlich, verbindlich und transparent gestaltet werden muss. Die standardisierte Erfassung entsprechender Beschuldigungen und deren Kommunikation an alle dienstlich relevanten Stellen, Personen oder Institutionen ist drin-gend geboten.
Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene 6.7.10
Bei der Exploration der Hilfeangebote und finanziellen Leistungen, die die katholische Kirche von sexuellen Missbrauch Betroffenen angeboten und geleistet hatte, lagen bei 2.210 der 3.677 Be-troffenen (60,1%) Angaben hinsichtlich der Inanspruchnahme entsprechender Hilfsangebote vor. Bei 1.467 Betroffenen (39,9 %) fehlten entsprechende Informationen (vgl. Tab. 6.50).
Die Hinweise zeigten, dass 1.222 Betroffene (33,2 %) zu irgendeinem Zeitpunkt ein Angebot der ka-tholischen Kirche hinsichtlich des sexuellen Missbrauchs erhalten bzw. eine solche Hilfe oder Unter-stützung beantragt hatten. Bei 988 Betroffenen (26,9 %) wurde die entsprechende Frage verneint; diese hatten demnach kein entsprechendes Angebot erhalten oder angenommen. Die Art der Ange-bote sowie die Zahl der Betroffenen, die das jeweilige Angebot angenommen hatten, zeigen Tab. 6.51 bzw. Tab. 6.52).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
310
Die katholische Kirche konnte gleichzeitig oder zeitlich versetzt mehrere Hilfeangebote für einen Betroffenen vorhalten. Demnach sind in Tabelle 6.51 Mehrfachnennungen enthalten. Dennoch er-hielten 437 von 1.222 Betroffenen (35,8 %) jeweils nur eines der Angebote der in Tabelle 6.51 aufge-führten Hilfen und 341 Betroffene (27,9 %) erhielten zwei verschiedene Angebote. Drei verschiedene Angebote erhielten 314 Betroffene (25,7 %), 106 Betroffene (8,7 %) erhielten vier verschiedene An-gebote und 18 Betroffene (1,5 %) erhielten fünf verschiedene Angebote.
Tab. 6.50 Zahl der Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene
Zahl
Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Nennungen (n=2.210) Hilfeangebot der katholischen Kirche erhalten 1.222 33,2 % 55,3 %
Hilfeangebot der katholischen Kirche nicht erhalten
988
26,9 %
44,7 % unbekannt, keine Angabe 1.467 39,9 %
Gesamt
3.677
100 %
100 %
Bei 212 Betroffenen fanden sich Angaben hinsichtlich eines Angebotes finanzieller Leistungen sowie gleichzeitig eines hinsichtlich der Übernahme von Therapiekosten. Dabei war nicht ersichtlich, in-wieweit sich diese Angaben bei einzelnen Betroffenen auf jeweils das gleiche Angebot bezogen, je-doch möglicherweise zweimal angegeben waren, da das Angebot der Kostenübernahme einer Thera-pie auch als finanzielle Leistung gewertet werden konnte (vgl. Tab. 6.51).
Tab. 6.51 Art der Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene (Mehrfachnennungen)
Art des Angebots
Zahl Betroffene
Anteil an allen Betroffe-nen (n=3.677)
Anteil Betroffene mit Hilfeangebot (n=1.222) finanzielle Leistungen 837 22,8 % 68,5 %
Gesprächsangebot
800
21,8 %
65,5 % Bitte um Entschuldigung 427 11,6 % 34,9 %
Kostenübernahme Therapie
305
8,3 %
25,0 % seelsorgerische Unterstützung 158 4,3 % 12,9 %
andere Angebote
48
1,3 %
3,9 %
Annahme von Hilfeangeboten seitens der Betroffenen
Hinsichtlich 1.031 Betroffener (84,9 % derjenigen mit Hilfeangebot) lag die Information vor, dass sie das jeweilige Hilfe- oder Unterstützungsangebot der katholischen Kirche angenommen hatten. Tab. 6.52 zeigt die Zahl der Betroffenen und die Quoten bezüglich der Annahme der unterschiedlichen Arten der Angebote. Auch hier lagen aufgrund der Möglichkeit von Mehrfachangeboten an einen einzelnen Betroffenen Mehrfachnennungen vor.
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
311
Tab. 6.52 Annahme von Hilfeangeboten der katholischen Kirche seitens Betroffener (Mehrfach-nennungen)
Annahme des Angebots
hinsichtlich
Zahl Betroffene mit Angebot
Zahl Betroffene mit Annahme des Angebots
Anteil Betroffene mit jeweiligem Hilfeangebot finanzieller Leistungen 837 803 95,9 %
Gesprächsangebot
800
543
67,9 % Bitte um Entschuldigung 427 291 68,1 %
Kostenübernahme Therapie
305
178
58,4 % seelsorgerischer Unterstützung 158 83 52,5 %
anderer Angebote
48
15
31,3 %
Finanzielle Leistungen
Die Mehrzahl derjenigen Betroffenen, die finanzielle Angebote oder das Angebot der Kostenüber-nahme einer Therapie erhielten, waren Betroffene, die Anträge im Rahmen des kirchlichen Verfah-rens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ gestellt hatten (747 Betroffene bei finanziellen Leistungen bzw. 206 Betroffene bei Therapiekosten-übernahme). Dabei ist von einer Reihe von Betroffenen auszugehen, die im Rahmen des Verfahrens beide Leistungsarten (finanzielle Leistungen sowie Therapiekostenübernahme) erhielten. Insgesamt waren zum Erfassungszeitpunkt 869 Anträge von Betroffenen bewilligt (vgl. Kap.1.3). Es ist von wei-teren Betroffenen auszugehen, die von der katholischen Kirche finanzielle Zahlungen außerhalb des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ erhielten. Die Höhe dieser Zahlungen ist un-bekannt.
#Die Gesamtsumme der gewährten finanziellen Leistungen im Rahmen des Verfahrens zu „Leistun-gen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ betrug bis zum Erfassungszeitpunkt 5.514.816 ¤. Darin war die Übernahme von Therapiekosten enthalten. Bezogen auf die 869 Anträge, die zum Erfassungszeitpunkt in allen Diözesen positiv beschieden waren, ergab sich eine mittlere Summe von 6.346 ¤ (Std.abw. = 12.873), die ein einzelner Betroffener im Rahmen des Verfahrens ausgezahlt bekommen hatte. Allerdings waren Mittelwert sowie die hohe Streuung beeinflusst von einer Einzelleistung an einen Antragsteller in Höhe von 370.000 ¤, die weit über allen anderen ausgezahlten Summen lag und im statistischen Sinn als Ausreißer gewertet werden muss. Bei Nichtberücksichtigung dieser Summe betrug der Mittelwert der ausgezahlten Leistungen 5.927 ¤ pro Antragsteller (Std.abw. = 3.635), bei einer Höchstzahlung von 20.000 ¤. Die niedrigste Einzelaus-zahlung an einen Antragsteller betrug 1.000 ¤ (vgl. Tab. 6.53).
Teilprojekt 6 - Personal- und Handaktenanalyse
312
Tab. 6.53 Zahl und Höhe finanzieller Leistungen der katholischen Kirche an Betroffene im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Miss-brauchs zugefügt wurde“
Zahl bewilligter Einzelleistungen
Gesamtsumme (¤)
Mittelwert (¤)
Standard-abweichung
Minimum (¤)
Maximum (¤) finanzielle Leistungen 869 5.514.816 6.346 12.873 1.000 370.000
Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene - Diskussion
Die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung gewonnen Informationen geben an, dass sich Hilfe- oder Unterstützungsangebote der katholischen Kirche an ca. ein Drittel der in der Studie identifizier-ten, von sexuellem Missbrauch Betroffenen richteten. Der Großteil davon entfiel jedoch auf Anträge, die im Rahmen des von der katholischen Kirche implementierten Verfahrens auf „Leistungen in Aner-kennung des Leids…“ gestellt worden waren. Da es sich dabei um ein Angebot der Kirche handelt, dessen Inanspruchnahme die eigenständige Entscheidung und das eigenständige Handeln eines An-tragstellers voraussetzt, können die hier dargestellten Hilfe- oder Unterstützungsleistungen der Kir-che nicht mit einem aktiven und individuellen Zugehen der Kirche auf die von sexuellem Missbrauch Betroffenen gleichgesetzt werden. Nach den vorliegenden Zahlen handelte es sich bei einer auf ein-zelne Betroffene aktiv zugehende Vorgehensweise der Kirche eher um die Ausnahme.
Die Angaben hinsichtlich der Akzeptanz der Angebote sind von der Diözese dokumentiert und spie-geln deren Perspektive. Die Wahrnehmung der Betroffenen hinsichtlich der Angebote der Kirche weicht vermutlich davon ab.
Aus Sicht der Diözesen wurden finanzielle Leistungen (die den Kern der „Leistungen in Anerkennung des Leids…“ bilden) am ehesten von Betroffenen akzeptiert. Die Akzeptanz der Betroffene sank auf ca. zwei Drittel hinsichtlich der Gesprächsangebote und der Bitte um Entschuldigung. Bei dem Ange-bot einer seelsorgerischen Betreuung sank der Anteil derjenigen die ein solches Angebot angenom-men hatten, auf ca. die Hälfte. Dies könnte die zunehmende Skepsis Betroffener hinsichtlich der An-gemessenheit dieser Art von Hilfen sowie hinsichtlich der generellen Eignung der katholischen Kirche widerspiegeln, die Lage der Betroffenen wahrzunehmen und deren Bedürfnisse angemessen zu ad-ressieren. Inwieweit die Diözesen ebenfalls solche Schlussfolgerungen aus dem von ihnen selbst so dokumentierten Betroffenenverhalten ziehen, ist nicht bekannt.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
313
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung 7
Harald Dreßing, Hans Joachim Salize, Elke Voß, Andreas Hoell
Methodik 7.1
Zielsetzung und Vorgehensweise 7.1.1
Zielsetzung
Mit der internetgestützten anonymen Befragung in Teilprojekt 7 sollten Personen, die von sexueller Gewalt und sexuellem Missbrauch durch Kleriker und weitere Mitarbeiter der katholischen Kirche betroffen waren, möglichst uneingeschränkt zu Wort kommen. Sie sollten aus ihrer Sicht nicht nur Angaben zum Tatgeschehen machen und die Folgen der Taten für ihren persönlichen Werdegang schildern, sondern auch angeben, wie die katholische Kirche mit ihnen und den Tatschilderungen umgegangen ist. Insbesondere sollte es betroffenen Personen ermöglicht werden, Veränderungsvor-schläge dahingehend zu unterbreiten, wie eine gelingende Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchs-fälle innerhalb der katholischen Kirche aussehen könnte. Außerdem bestand mit Teilprojekt 7 die Möglichkeit, Licht in das Dunkelfeld des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen werfen zu können, da theoretisch sich auch Personen zu Wort melden konnten, die sich bisher noch nie in der Öffent-lichkeit oder gegenüber anderen Personen zu ihrem sexuellen Missbrauch geäußert hatten.
Zielgruppe
Die Befragung richtete sich an alle Personen, die sexuelle Gewalt oder sexuellen Missbrauch durch Mitarbeiter der katholischen Kirche, katholischer Organisationen oder katholischer Orden erlitten hatten. Die Onlinebefragung wurde im Rahmen des Gesamt-Forschungsprojektes durchgeführt und trug deshalb auch die Bezeichnung „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Pries-ter, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der deutschen Bischofskonferenz“. Jedoch wurde in der Beschreibung der Ziele der Onlinebefragung keine explizite Altersbeschränkung ge-macht, sodass auch Personen den Fragebogen ausfüllen konnten, die zum Zeitpunkt des ersten sexu-ellen Missbrauchs bereits volljährig gewesen waren. Diese Personen wurden in den nachfolgenden Auswertungen nicht einbezogen.
Untersuchungsmethode
Das Forschungskonsortium entwickelte einen speziellen Fragebogen für die Onlineumfrage. Als Um-frageportal wurde EvaSys gewählt. EvaSys ist eine webbasierte Software zur Erstellung und Verarbei-tung automatisierter Umfragen. Die Software wird von der Unternehmensgruppe Electric Paper Eva-luationssysteme GmbH mit Sitz in Deutschland vertrieben. Alle Server befinden sich ebenfalls in Deutschland. Die Datensicherung von EvaSys erfolgt im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-grundverordnung.
Die Fragen des Onlinebogens wurden auf der Basis o.g. Ziele formuliert. Es wurde ausdrücklich auf die Anonymität der Befragung verwiesen und auf das Recht, keine Angaben zur Person machen zu müssen. Es wurden nur an zwei Stellen des Onlinefragebogens Fragen gestellt, deren Antwort ver-pflichtend war: Zum einen mussten alle, die ein Interesse daran hatten, das Forschungsvorhaben zu unterstützen, mit der Befragung einverstanden sein und einer Teilnahme an der Befragung aktiv zu-stimmen. Erfolgte keine Zustimmung, war das Ausfüllen des Onlinefragebogens nicht möglich. Zum anderen wurden alle Teilnehmer nach der offiziellen Befragung darum gebeten, ihre bis dato ge-machten Angaben an die Studienzentrale durch Drücken eines entsprechenden Buttons elektronisch weiterzuleiten. Erfolgte dies nicht, wurden die Angaben weder weitergeleitet noch gespeichert. Als Bearbeitungszeit für den Fragebogen wurden ca. zehn Minuten veranschlagt. Im Rahmen des Frage-
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
314
bogens wurden offene und geschlossene Fragen gestellt. Vielfach dienten die offenen Fragen zur Spezifikation der geschlossenen Fragen oder den Teilnehmern als Möglichkeit, eigene Erfahrungen und Ereignisse vertiefend zu schildern. Die geschlossenen Fragen wiederum wurden mehrheitlich dafür verwendet, um den Teilnehmern die Schilderung der Ereignisse und Erfahrungen zu erleich-tern. Dies bestand in der Möglichkeit der Auswahl vorgegebener Antwortmöglichkeiten.
Für den Fall, dass während der Befragung durch das Erinnern der Ereignisse und das Wiedererleben der Erfahrungen Belastungen oder Probleme auftraten, wurden die Teilnehmer an das Hilfetelefon und das Hilfeportal Sexueller Missbrauch der Bundesregierung verwiesen. Dafür hatte das For-schungsprojekt die Genehmigung des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindes-missbrauchs (UBSKM). Das Hilfetelefon und das Hilfeportal sind bundesweite, kostenfreie und ano-nyme Anlaufstellen für Betroffene. Das Hilfetelefon wird von den Mitarbeitern der Fachberatungs-stelle N.I.N.A. e.V. betrieben. Das Hilfeportal bietet Informationen und Empfehlungen zu Beratungs- und Therapieangeboten und klärt über die Rechte, beispielsweise hinsichtlich von Strafverfahren bzgl. sexuellen Missbrauchs, auf.
Untersuchungszeitraum
Die Onlinebefragung war vom 27.06.2016 bis 31.10.2017 frei geschaltet. Der Zugang erfolgte über einen direkten Link auf den Projektseiten des Forschungskonsortiums. Die Projektseiten waren über die Internetpräsenz des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit Mannheim zugänglich. Außerdem wurde der Zugang zum Onlinefragebogen über Flyer sowie Zeitungs- und Radiointerviews öffentlich gemacht. Die Teilnahme und Bearbeitung des Fragebogens konnte durch ein über die gleichen Kanä-le publiziertes Losungswort gestartet werden.
Auswertungsmethoden 7.1.2
Alle Datensätze wurden nach Abschluss der Onlinebefragung in einen gesicherten Ordner auf einem gesicherten Server des Forschungskonsortiums gespeichert. Der Internetauftritt der Befragung wur-de nach Beendigung gelöscht. Nach Aufbereitung der Datensätze (Beschränkung auf die Daten der Zielgruppe, d.h. Personen, die beim ersten sexuellen Missbrauch minderjährig waren) und der Analy-se fehlender Angaben wurden zwei Auswertungsstrategien verfolgt. Zum einen wurde eine qualitati-ve Datenauswertung im Sinne eines phänomenologischen Ansatzes durchgeführt und zum anderen wurden die Daten quantifiziert, um eine allgemeine Beschreibung der Teilnehmer vornehmen zu können (quantitative Methode).
Qualitative Methode
Der phänomenologische Ansatz wurde gewählt, um eine verallgemeinerte Theorie der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch die katholische Kirche aus Sicht der Teilnehmer der Onlinebefragung zu entwickeln. Dazu wurden die Narrative der teilnehmenden Personen zuerst extrahiert und durch Schwärzungen von Textstellen von möglichen identifizierenden Merkmalen bereinigt. Danach wurden die bereinigten Aussagen in das qualitative Auswertungsprogramm MaxQDA 12 (MaxQDA, VERBI Software GmbH, Berlin, 2015) eingespeist. Mithilfe des Programms wurden die Daten erst kodiert, dann kategorisiert und abschließend in ein verallgemeinertes Modell („das paradigmatische Modell“) übertragen. Diese Arbeiten wurden parallel von zwei Personen durchgeführt. In einem ersten Schritt, dem offenen Kodieren, wurden für das Auswertungsziel be-deutsamen Textpassagen individuelle Kodes zugeordnet. Diese Kodes wurden zueinander in Bezie-hung gesetzt, wodurch übergeordnete Kategorien herausgearbeitet werden konnten. In einem zwei-ten Schritt, dem axialen Kodieren, wurden diese Kategorien neu verknüpft bzw. in Anlehnung an das paradigmatische Modell von Corbin und Strauss strukturiert (Strauss & Corbin, 1990). Eine weiterfüh-rende Verdichtung der etablierten Hauptkategorien wurde mit dem selektiven Kodieren vorgenom-
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
315
men. Das Ziel war die Konstituierung einer Kernkategorie; d.h. einer übergeordneten Kategorie auf die sich alle Hauptkategorien im Rahmen des paradigmatischen Modells bezogen. Die Darstellung der Auswertungen der offenen Antworten der teilnehmenden Personen erfolgte in Anlehnung an das paradigmatische Modell.
Einschränkend muss darauf hingewiesen werden, dass die Onlinebefragung kein theoretisches Samp-ling zuließ und damit eine wichtige Annahme der „Grounded Theory“ Methode verletzt wurde. Damit das paradigmatische Modell dennoch die Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch die katholische Kirche aus Sicht der Teilnehmer der Onlinebefragung wiedergab, wurden die Hauptkategorien und deren Verflechtungen innerhalb des Kodierparadigmas dargelegt, um ein Mo-dell der kausalen Bedingtheit zu schaffen (Breuer, 2010).
Generell stellt ein solches Modell Zusammenhänge zwischen einem „Phänomen“ und Sachverhalten, Ereignissen und Handlungen rund um dieses Phänomen her. Im Einzelnen sollen das im Blickpunkt stehende Phänomen in den entsprechenden „Kontext“ eingeordnet und die auf dieses Phänomen wirkenden „ursächlichen Bedingungen“ beschrieben werden. Das Phänomen ist zudem mit spezifi-schen „Handlungsstrategien“ verbunden, die wiederum in Wechselwirkung mit „intervenierenden Bedingungen“ und den „Konsequenzen“ stehen.
Quantitative Methode
Hierzu wurden die prozentualen Verteilungen und ggf. Mittelwerte mit 95 Prozent-Konfidenzintervallen und Standardabweichungen berechnet. Im Falle probabilistischer Aussagen wurden entweder unabhängige t-Test Statistiken für Durchschnittswerte oder Chi-Quadrat Statisti-ken für Häufigkeitsauszählungen erstellt. Das Signifikanzniveau wurde auf kleiner als 0,05 gesetzt. Es werden laut Nomenklatur des Forschungsvorhabens nachfolgend alle Täter als Beschuldigte und alle Teilnehmer der Onlinebefragung als Betroffene bezeichnet.
Ergebnisse der Online-Befragung von Betroffenen mit Diskussion 7.2
Quantitative Auswertung der Online-Befragung von Betroffenen 7.2.1
Stichprobe
Auf der Grundlage der anonymen Onlinebefragung konnten 80 zweifelsfreie Datensätze von Be-troffenen gewonnen werden, die der Teilnahme und dem oben beschriebenen Verfahren zustimm-ten. Von diesen wurden die Datensätze von Betroffenen ausgeschlossen, die zum Zeitpunkt des ers-ten sexuellen Missbrauchs bereits volljährig und damit 18 Jahre oder älter oder im Falle von Miss-brauchstaten vor dem 01.01.1975 über 21 Jahre oder älter waren. Außerdem wurden Datensätze ausgeschlossen, die mehr als zwei fehlende Werte in den Angaben aufwiesen. Nach diesem Verfah-ren verblieben die Angaben von 69 Betroffenen für die Datenauswertung.
Alter und Geschlecht der Teilnehmer
Von den 69 Betroffenen machten 68 Angaben zum Geschlecht. Demnach waren 35 Betroffene (51,5 %) männlichen und 33 Betroffene (48,5 %) weiblichen Geschlechts. Das durchschnittliche Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Befragung lag bei 50,5 Jahren. Die Standardabweichung (Std.abw.) betrug 16,1 Jahre und das 95 %-Vertrauensintervall lag zwischen 46,5 und 54,4 Jahren. Der Median
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
316
betrug 51,5 Jahre. Die jüngste betroffene Person war zum Zeitpunkt der Befragung 17 und die älteste betroffene Person 84 Jahre alt.
Männliche Betroffene waren zum Befragungszeitpunkt durchschnittlich 55,5 Jahre alt (Std.abw. = 16,4; Median = 58,0 Jahre) und weibliche Betroffene durchschnittlich 45,1 Jahre alt (Std.abw. = 14,2; Median = 47,0 Jahre). Damit waren die weiblichen Betroffenen zum Zeitpunkt des Ausfüllens des Onlinefragebogens im Durchschnitt um 10 Jahre jünger (t(67) = 2,74; p = 0,008).
Zeitlicher Abstand zur Tat
Die Teilnehmer wurden um die Angabe gebeten, wie lange der erste sexuelle Missbrauch zurücklag. Es wurden die in Abbildung 7.1 benannten Antwortkategorien vorgegeben. Alle 69 Teilnehmer be-antworteten diese Frage. Bei 42 Teilnehmern lag der erste sexuelle Missbrauch über 30 Jahre zurück (60,9 %). Bei elf Teilnehmern (15,9 %) geschah der erste sexuelle Missbrauch zwanzig bis dreißig Jah-re vor der Befragung. Bei fünf Teilnehmern (7,3 %) hatte sich der sexuelle Missbrauch innerhalb der vergangenen fünf Jahre ereignet.
Abb. 7.1 Zeitlicher Abstand zwischen Onlinebefragung und dem ersten sexuellen Missbrauch (Anteile in Prozent an allen Befragten)
Schweregrad der Belastung durch sexuellen Missbrauch aus heutiger Sicht
Die Teilnehmer konnten eine Einstufung der Belastung durch das Missbrauchserlebnis aus der heuti-gen Sicht auf einer Skala zwischen 1 und 10 angeben. Dabei entsprach die Stufe 1 einer sehr geringen Belastung und die Stufe 10 einer unerträglichen Belastung. Sechsundsechzig von 69 Teilnehmern (95,7 %) nahmen diese Einschätzung vor. Der durchschnittliche Belastungsgrad des sexuellen Miss-brauchs aus heutiger Sicht lag bei 6,7 (Std.abw. = 2,6), der Median bei 7. Das 95%-Vertrauensintervall lag zwischen 6,0 bis 7,3. Das Gros der Teilnehmer vergab entweder den Belastungsgrad 7 (15,9 %) oder den Belastungsgrad 8 (21,7 %). Ein Teilnehmer (1,4 %) stufte die derzeitige Belastung als sehr gering ein und acht Teilnehmer (11,6 %) als gegenwärtig unerträglich.
7,3
4,3
11,6
15,9
60,9
innerhalb der
letzten 5 Jahre
vor 5 bis 10
Jahren
vor 10 bis 20
Jahren
vor 20 bis 30
Jahren
vor mehr als 30
Jahren
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
317
Somit kann festgehalten werden, dass die Teilnehmer der Onlinebefragung die Belastung durch den sexuellen Missbrauch nach wie vor als hoch bis sehr hoch einstuften. Einen Unterschied zwischen den Geschlechtern fand sich bei der Einstufung nicht.
Es gab Hinweise darauf, dass mit der zunehmenden zeitlichen Distanz zu den Missbrauchsereignissen eine tendenzielle Abschwächung der Belastung einherging. So wiesen die Teilnehmer, bei denen sich der sexuelle Missbrauch innerhalb der vergangenen zehn Jahre ereignet hatte, einen durchschnittli-chen Belastungsgrad von 8,5 (Std.abw. = 1,4) auf. Teilnehmer, bei denen das Ereignis zwischen zehn und 30 Jahren zurücklag, gaben eine durchschnittliche Belastung von 7,2 (Std.abw. = 2,5) an und Teilnehmer, die vor mehr als 30 Jahre vom sexuellen Missbrauch betroffen waren, eine durchschnitt-liche Belastung von 6,1 (Std.abw. = 2,7). Die Mittelwertunterschiede bezogen auf die zeitliche Distanz zum Missbrauchsereignis waren statistisch signifikant (F(2,63) = 3,6; p = 0,032).
Geschlecht der Beschuldigten
Alle Beschuldigten, zu denen in der Onlinebefragung Angaben gemacht wurden, waren männlichen Geschlechts. Da die Onlinebefragung anders als die anderen Teilprojekte des Forschungskonsortiums nicht ausschließlich auf Kleriker abzielte, sondern als Beschuldigte alle Berufsgruppen innerhalb der katholischen Kirche umfassen konnte, wären theoretisch auch weibliche Personen als Beschuldigte in Frage gekommen. Dies war jedoch nicht der Fall.
Alter der Beschuldigten zum Zeitpunkt der Ersttat
Von den 69 Teilnehmern konnten 64 (92,8 %) Angaben zum Alter der Beschuldigten zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs machen. Fünf Personen konnten das Alter der Beschuldigten nicht angeben. Anhand der Angaben betrug das durchschnittliche Alter der Beschuldigten zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs 42,6 Jahre (Std.abw. = 11,4). Der Median lag bei 40 Jahren und das 95 %-Vertrauensintervall zwischen 40,5 und 46,2 Jahren. Insgesamt erstreckte sich das Alter der Be-schuldigten von 21 bis 78 Jahre.
Bei weiblichen Betroffenen waren die Beschuldigten mit durchschnittlich 45,3 Jahren etwas älter als Beschuldigte mit männlichen Betroffenen (durchschnittlich 41,6 Jahre). Bei Betroffenen, die zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs jünger als 14 Jahre alt waren, waren die Beschuldigten zum Tatzeitpunkt durchschnittlich ca. fünf Jahre jünger als Beschuldigte mit Betroffenen in einem Alter von über 14 Jahren. Ohne statistisch signifikant zu sein, weist dieses Ergebnis darauf hin, dass Beschuldigte in jüngerem Alter bei der Ersttat Missbrauchshandlungen an tendenziell jüngeren Be-troffenen begingen (t(62) = 1,64; p = 0,10).
Klerikaler Status der Beschuldigten zum Zeitpunkt der Ersttat
Siebenundsechzig Betroffene (97,1 %) konnten den Beruf oder das Amt des Beschuldigten benennen. Die Beschuldigten waren zum Tatzeitpunkt in 63,8 Prozent der Fälle Diözesanpriester und in 18,8 Prozent der Fälle Ordenspriester (vgl. Tabelle 7.1). Das heißt, in über 80 Prozent der Fälle waren die Beschuldigten Kleriker, wobei der Anteil der Diakone unter den Klerikern sehr gering war. Nicht-klerikale Berufsgruppen (Laienämter) lagen in 13,0 Prozent der Fälle vor. Davon waren 8,7 Prozent Pädagogen und 4,3 Prozent andere Beschäftigte der katholischen Kirche, wie z.B. Organisten.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
318
Tab. 7.1 Beruf oder Amt des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Ersttat
Betroffene wurde missbraucht von
Anzahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=69) Diözesanpriester 44 63,8 %
Ordenspriester
13
18,8 % Diakon 1 1,4 %
Pädagogen, Erzieher und Lehrer
6
8,7 % weitere Beschäftigte (wie Organist) außer Gemeinde- und Pastoralreferent 3 4,3 %
unbekannt
2
2,9 % Gesamt 69 100 %
Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der Ersttat
Die Betroffenen wurden nach ihrem Alter gefragt, bei dem der erste sexuelle Missbrauch stattfand. Darauf antworteten 68 der 69 Betroffenen (98,6 %). Das Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs lag im Durchschnitt bei 11,7 Jahren (Std.abw. = 4,2); der Median bei 12,0 Jahren. Das 95 %-Vertrauensintervall lag zwischen 10,5 und 12,6 Jahren. Der jüngste Betroffene war zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs drei und der älteste Betroffene 20 Jahre alt, wobei dies zum Tatzeitpunkt noch nicht unter das Volljährigkeitsalter fiel. Insgesamt waren 62,3 Pro-zent der Betroffenen zum Zeitpunkt des ersten Missbrauchs jünger als 14 Jahre alt.
Es gab keinen Unterschied zwischen den Geschlechtern und dem jeweiligen durchschnittlichen Alter zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs.
Häufigkeit der Missbrauchsereignisse und Anzahl Beschuldigter
Die Betroffenen wurden danach gefragt, wie häufig sie von dem oder den jeweiligen Beschuldigten sexuell missbraucht worden waren. Zur Beantwortung der Frage wurden vier Antwortkategorien vorgegeben, die sich auf die einmaligen oder wiederholten Vorfälle mit einem oder mehreren Be-schuldigten bezogen (vgl. Tab. 7.2).
Tab. 7.2 Häufigkeit der Missbrauchsereignisse pro Betroffenen
Anzahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=69) einmalige Missbrauchstat durch ei-nen Beschuldigten 17 24,6 %
wiederholte Missbrauchstaten durch einen Beschuldigten
41
59,4 % einmalige Missbrauchstaten durch unterschiedliche Beschuldigte 2 2,9 %
wiederholte Missbrauchstaten durch unterschiedliche Beschuldigte
9
13,1 % Gesamt 69 100
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
319
Über die Hälfte der Betroffenen (59,4 %) gab an, dass es sich in ihrem Fall um mehrmalige Miss-brauchsereignisse durch denselben Beschuldigten handelte. Etwa ein Viertel der Betroffenen (24,6 %) schilderten einmalige Missbrauchstaten durch einen einzigen Beschuldigten. Somit berichteten die Mehrzahl der Betroffenen Missbrauchsereignisse mit einem Beschuldigten (84,0 %). Es gab je-doch auch Betroffene (16,0 %), die Missbrauchsereignisse mit unterschiedlichen Beschuldigten erleb-ten. So schilderten zwei Betroffene (2,9 %), dass sie gleichzeitig von mehreren Beschuldigten sexuell missbraucht worden waren, und neun Betroffene (13,1 %) hatten mehrere Missbrauchsereignisse mit jeweils unterschiedlichen Beschuldigten erlebt.
Bezüglich der Häufigkeit der sexuellen Missbrauchsereignisse unterschieden sich die Teilnehmer der Onlinebefragung nicht von den meisten anderen Studien zum sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker der katholischen Kirche. Beispielsweise wurde in der US-amerikanischen John Jay Stu-die bei lediglich 29 Prozent eine einmalige Missbrauchshandlung festgestellt (John Jay College of Criminal Justice, 2004). Die Mehrzahl der Betroffenen aus der US-amerikanischen Studie berichtete von mehreren Missbrauchshandlungen.
Da das Gros der Missbrauchsereignisse keine Einzelfälle waren, wurde der jeweilige Zeitraum be-stimmt, über den hinweg die Ereignisse stattfanden. Dazu wurden die Betroffenen befragt, wie alt sie zum Zeitpunkt der jeweils ersten und letzten sexuellen Missbrauchstat waren. Die Differenz aus bei-den Altersangaben sollte eine Aussage über die Zeitspanne aller sexuellen Missbrauchsereignisse ermöglichen, die ein Betroffener seitens eines Beschuldigten erlitten hatte. Für diejenigen, die von einer Einzeltat betroffen waren, ging eine zeitliche Differenz gleich Null in die Berechnung ein. Die Dauer zwischen dem ersten und letzten sexuellen Missbrauch lässt dabei keine Rückschlüsse über die Häufigkeit und Dichte der Missbrauchstaten innerhalb dieser Zeitspanne zu.
Es ließ sich für 68 der 69 Betroffenen (98,6 %) eine entsprechende Zeitspanne berechnen. Die Zeit-spanne zwischen erstem und letztem sexuellen Missbrauch betrug über alle Betroffene hinweg durchschnittlich 3,0 Jahre. Der Median lag bei 2,0 Jahren und das 95 %-Vertrauensintervall bewegte sich zwischen 1,3 und 4,7 Jahren. Bei insgesamt 22 Betroffenen (31,9 %) fanden die Missbrauchs-handlungen innerhalb eines Lebensjahres statt.
Ort der Missbrauchshandlungen
Es war allen Betroffenen möglich anzugeben, an welchem Ort oder an welchen Orten die Miss-brauchshandlungen stattgefunden hatten. Im Falle von Mehrfachnennungen wurde als Bezugsgröße für die prozentualen Verteilungen nicht die Anzahl aller Nennungen von Örtlichkeiten, sondern die Anzahl aller Betroffenen herangezogen. Dadurch wird in der Summe der prozentualen Verteilungen in der betreffenden Spalte von Tab. 7.3 mehr als 100 Prozent erreicht (vgl. Tab. 7.3).
Die meisten Betroffenen benannten die Wohnung des Beschuldigten (39,1 %), gefolgt von öffentli-chen Kirchenräumen (33,3 %) als Orte, an denen die Missbrauchshandlungen stattfanden. Die Be-troffenen benannten auch andere Örtlichkeiten im öffentlichen Raum mehrfach, wie Schulen oder Internate (23,2 %), Parkanlagen/ Ladengeschäfte (13,0 %) und das Heim (11,6 %), in denen einige der Betroffenen aufwuchsen. Zusätzlich berichteten 17,4 Prozent der Betroffenen über Missbrauchs-handlungen in anderen privaten Räumlichkeiten. Dazu zählte auch der PKW des Beschuldigten.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
320
Tab. 7.3 Orte der Missbrauchshandlungen (Mehrfachnennungen)
Anzahl Nennungen
Anteil an allen Betroffe-nen (n=69) Wohnung des Beschuldigten 27 39,1 %
Kirchenräume (z.B. Sakristei, Beichtstuhl)
23
33,3 % Schule/ Internat 16 23,2 %
andere private Räumlichkeiten (auch PKW)
12
17,4 % öffentliche Räume (wie Parkanlagen, Ladengeschäfte) 9 13,0 %
Heim
8
11,6 % Wohnung der Eltern des Betroffenen 5 7,2 %
Wohnung des Betroffenen
3
4,3 %
Eine klare örtliche Präferenz, an denen die Missbrauchshandlungen stattgefunden hatten, ist aus den Angaben nicht abzulesen. Betroffene mit einem Alter unter 14 Jahren beim ersten sexuellen Miss-brauch berichteten häufiger von sexuellen Missbrauchshandlungen im öffentlichen Raum oder in Räumlichkeiten, die zur katholischen Kirche gehören, als Betroffene über 14 Jahren (77 % vs. 48 %; Chi-Quadrat = 5,84; p = 0,016). Letztgenannte wiederum gaben häufiger als die unter 14 Jahre alten Betroffenen sexuelle Missbrauchshandlungen in privaten Räumlichkeiten an (72 % vs. 44 %; Chi-Quadrat = 4,93; p = 0,026).
Missbrauchshandlungen
Den Betroffenen wurde angeboten, in eigenen Worten die sexuellen Missbrauchshandlungen zu schildern. Darüber hinaus konnten sie zusätzlich oder, falls ihnen eine eigene Schilderung nicht mög-lich war, ausschließlich die Missbrauchshandlungen kategorial benennen. Dazu wurden sechs Ant-wortkategorien angeboten. Mehrfachnennungen waren zulässig. Die Antwortkategorien spiegelten zusammengefasst alle Formen von Missbrauchshandlungen wider und reichten von Missbrauchsfor-men ohne Körperkontakt bis zur Penetration. Alle Teilnehmer machten hierzu Angaben.
Die meisten Betroffenen erlebten Berührungen an den eigenen primären Geschlechtsteilen (75,4 %), gefolgt von Berührungen am Körper (68,1 %). In etwa zu gleichen Anteilen gaben Betroffene „ver-suchtes Eindringen in den Körper“ (37,7 %), „erfolgtes Eindringen in den Körper“ (34,8 %) und sonsti-ge Formen des sexuellen Missbrauchs an (insbesondere Oralverkehr und Masturbation, 31,9 %). We-niger Betroffene erlebten sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt (17,4 %) (vgl. Tab. 7.4).
Bei einer Einteilung der Missbrauchshandlungen in sogenannte Hands-off und Hands-on Handlungen entfiel ein Großteil der Taten auf Hands-on Handlungen. Insgesamt 92,8 Prozent aller Betroffenen erlebten mindestens eine Hands-on Tat. Diese Hands-on Taten vollzogen sich nicht nur als Berührun-gen der primären Geschlechtsmerkmale oder des Körpers, sondern gingen bei 56,5 Prozent der Be-troffenen mit versuchter oder vollendeter Penetration einher.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
321
Tab. 7.4 Art der Missbrauchshandlungen(Mehrfachnennungen)
Anzahl Nennungen
Anteil an allen Betroffenen (n=69) Berührungen an Geschlechtsteilen 52 75,4 %
Berührungen am Körper
47
68,1 % versuchtes Eindringen in den Körper 26 37,7 %
erfolgtes Eindringen in den Körper
24
34,8 % sonstige Formen des sexuellen Missbrauchs (z.B. Oralverkehr und Masturbation) 22 31,9 %
Missbrauch ohne Körperkontakt (Zeigen oder Anfer-tigen pornographischer Fotos oder Videos usw.)
12
17,4 %
Tabelle 7.5 differenziert das Verhältnis von Hands-on und Hands-off Handlungen noch weiter und zeigt, dass nur 5,8 Prozent der Betroffenen ausschließlich Hands-off Handlungen erlebten, wohinge-gen 81,2 Prozent ausschließlich Hands-on Handlungen erlitten. Ein Betroffener konnte diesbezüglich nicht charakterisiert werden.
Tab. 7.5 Verteilung von Hands-on und Hands-off Handlungen bei den Betroffenen
Betroffene erlebte
Anzahl Betroffene
Anteil allen Betroffenen (n=69) ausschließlich Hands-on Handlungen 56 81,2 %
sowohl Hands-off als auch Hands-on Hand-lungen
8
11,6 % ausschließlich Hands-off Handlungen 4 5,8 %
keine eindeutige Klassifikation der Miss-brauchshandlungen möglich
1
1,4 % Gesamt 69 100 %
Hinsichtlich des Geschlechts der Betroffenen fanden sich keine Unterschiede zwischen Hands-on oder Hands-off Handlungen. Allerdings berichteten weibliche Betroffene häufiger über (versuchte) Penetrationen als männliche Betroffene (70 % vs. 43 %; Chi-Quadrat = 4,96; p = 0,026). Weiterhin überwogen bei Betroffenen, die zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs unter 14 Jahre alt waren, Hands-off Handlungen im Vergleich zu Betroffenen über 14 Jahren (25,6 % vs. 4,0 %; Chi-Quadrat = 5,07; p = 0,024). Beide Unterschiede waren statistisch signifikant.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
322
Gesundheitliche und soziale Folgen für die Betroffenen
Sexueller Missbrauch Minderjähriger kann kurz-, mittel- und langfristig gravierende Folgen für die seelische und körperliche Verfassung von Betroffenen haben. Ebenfalls gravierend sind die langfristi-gen psychosozialen Auswirkungen. Nicht selten beschreiben Betroffene ihr Leben aufgrund des sexu-ellen Missbrauchs als „gelebt“, „unwirklich“ oder „verpfuscht“ (siehe dazu die qualitativen Auswer-tungen unten). Auch die Entwicklung des Glaubens, die Suche nach spirituellem Halt und das Gefühl der Verbindung innerhalb einer Glaubensgemeinschaft kann durch den sexuellen Missbrauch enor-men Schaden nehmen.
Aufgrund dessen wurden die Teilnehmer befragt, ob sie aufgrund des sexuellen Missbrauchs an ge-sundheitlichen oder sozialen Beeinträchtigungen leiden oder gelitten hatten. Insgesamt 65 Betroffe-ne (94,2 %) gaben entsprechende Missbrauchsfolgen und gesundheitliche Probleme oder Beeinträch-tigungen an. Lediglich vier Betroffene (5,8 %) verneinten entsprechende Missbrauchsfolgen.
Gesundheitsprobleme und Beeinträchtigungen
Die Betroffenen konnten entweder in Freitextangabe ausführlich gesundheitliche Problemen und Beeinträchtigungen berichten oder sie konnten entsprechende kategoriale Vorgaben ankreuzen. Alle Betroffenen machten zu diesem Themenkomplex Angaben. Tabelle 7.6 stellt die entsprechend kate-gorial zusammengefassten Häufigkeitsangaben zu gesundheitlichen Problemen und seelischen Beein-trächtigungen durch den erlittenen sexuellen Missbrauch dar.
Sie zeigt die Vielfältigkeit und Häufigkeit körperlicher und seelischer Missbrauchsfolgen. Viele Be-troffene leiden oder litten unter Misstrauen gegenüber Menschen (79,7 %) und Ängsten (72,5 %). Weiterhin treten oder traten Depressionen, Kontaktschwierigkeiten, Schlafstörungen und Flashbacks bei vielen Betroffenen auf (bei jeweils über 60 Prozent aller Betroffenen). Über die Hälfte der Be-troffenen litten oder leiden noch an Stimmungsschwankungen, sexuellen Problemen, Alpträumen und Suizidgedanken. Jeder fünfte Betroffene der Onlinebefragung (20,3 %) hatte bereits Suizidversu-che unternommen. Vergleichsweise wenige Betroffene berichteten dagegen von Substanz- (5,8 %) oder Medikamentenmissbrauch (8,7 %).
Unter den Beeinträchtigungen in Tab. 7.6 finden sich Symptome, die bei gemeinsamem oder gehäuf-tem Auftreten Hinweise auf das mögliche Vorliegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) geben könnten (Konzentrationsstörungen, Depressionen, Ängste, Schreckhaftigkeit, Panikan-fälle, Stimmungsschwankungen, Gereiztheit, Flashbacks, Alpträume, etc.). Im Falle des Vorliegens von acht oder mehr dieser Symptome bei einem Betroffenen wurde ein verstärkter Verdacht auf das Vorliegen einer PTBS angenommen. Diese Annahme traf für knapp die Hälfte aller an der Onlinebe-fragung teilnehmenden Betroffenen zu (47,8 %). Dabei zeigten deutlich mehr weibliche Betroffene Symptome einer PTBS als männliche Betroffene (63,6 % vs. 34,3 %; Chi-Quadrat = 5,86; p = 0,016). Tendenziell konnten bei Betroffenen, die zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs unter 14 Jahre alt waren, häufiger Symptome einer PTBS ausgemacht werden als bei Betroffenen über 14 Jah-ren (56 % vs. 36 %).
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
323
Tab. 7.6 Körperliche und seelische Folgen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen)
körperliche und seelische Folgen des sexuellen Missbrauchs
Anzahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=69) Misstrauen gegenüber Menschen 55 79,7 %
Ängste
50
72,5 % Depressionen 47 68,1 %
Kontaktschwierigkeiten
46
66,7 % Schlafstörungen 44 63,8 %
Flashbacks
43
62,3 % Stimmungsschwankungen 41 59,4 %
Sexuelle Probleme
39
56,5 % Alpträume 37 53,6 %
Suizidgedanken
37
53,6 % Unruhe 34 49,3 %
Schreckhaftigkeit
33
47,8 % Konzentrationsstörungen 32 46,4 %
Panikanfälle
32
46,4 % Gereiztheit 32 46,4 %
Schmerzen
19
27,5 % Gedächtnisstörungen 17 24,6 %
Übermäßiger Alkoholkonsum
17
24,6 % Selbstverletzendes Verhalten 16 23,2 %
Suizidversuch
14
20,3 % Magersucht 13 18,8 %
Ess- und Brechsucht
10
14,5 % Körperliche Folgen wie Verletzungen, Infektionen 9 13,0 %
Starkes Übergewicht
8
11,6 % Medikamentenmissbrauch 6 8,7 %
Drogenkonsum
4
5,8 %
Soziale Probleme und Beeinträchtigungen
Die Betroffenen benannten weiterhin die sozialen und gesellschaftlichen Beeinträchtigungen, die sie als Folge des sexuellen Missbrauchs erleben oder erlebt hatten. Auch hier gab es häufige Nennungen vielfältiger Konfliktfelder und Beeinträchtigungen. Bei rund drei Viertel der Betroffenen verursachte der Missbrauch negative Folgen für die Entwicklung des Glaubens (76,8 %). Viele traten entweder aus der Kirche aus oder fielen vom Glauben ab. Bei etwa zwei Drittel der Betroffenen wirkte sich der sexuelle Missbrauch negativ auf die gesellschaftliche Teilhabe respektive die Qualität und Quantität der sozialen Kontakte (66,7 %) aus oder beeinträchtigte das Sexualleben (65,2 %) (vgl. Tab. 7.7).
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
324
Tab. 7.7 Soziale Folgen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen)
Missbrauch hatte negative Folgen auf
Anzahl Betroffene
Anteil an allen Betroffenen (n=69) die Entwicklung des Glaubens 53 76,8 %
die gesellschaftliche Teilhabe und Sozialkontakte
46
66,7 % das Sexualleben 45 65,2 %
die Beziehung und Partnerschaft
39
56,5 % das Arbeitsleben 32 46,4 %
die Schule und Ausbildung
24
34,8 %
Es ergab sich kein geschlechtsspezifischer Unterschied hinsichtlich sozialer Folgen und den Auswir-kungen auf den Glauben.
Betroffene, die bei der Ersttat jünger als vierzehn Jahre waren, berichteten statistisch signifikant häu-figer negative Folgen hinsichtlich der Fähigkeit, Beziehungen oder Partnerschaften einzugehen, als Betroffene, die zum Zeitpunkt der Ersttat als 14 Jahre oder älter waren (70 % vs. 36 %; Chi-Quadrat = 7,37; p = 0,007). Außerdem erlebten diese Betroffenen im Vergleich zu den bei Ersttat älteren Be-troffenen tendenziell häufiger negative Folgen in Schule und Ausbildung und negative Auswirkungen auf die gesellschaftliche Teilhabe.
Therapien und Behandlungen Betroffener aufgrund des sexuellen Missbrauchs
Im Fragebogen wurde erhoben, ob die Betroffenen sich zu irgendeinem Zeitpunkt aufgrund des se-xuellen Missbrauchs in psychiatrischer, psychotherapeutischer und medizinischer Behandlung befun-den hatten. Mindestens eine dieser Behandlungsformen wiesen 50 der 69 Betroffenen auf (72,5 %). Fünf Betroffene machten keine Angabe zu einer solchen Inanspruchnahme (7,2 %). Unter den Be-troffenen mit entsprechenden Angaben überwogen tendenziell die weiblichen Betroffenen (87,5 % vs. 67,7 %; Chi-Quadrat = 3,56; p = 0,059). Fast alle Betroffenen mit Hinweisen auf eine posttraumati-sche Belastungsstörung (siehe oben) waren zu irgendeinem Zeitpunkt in therapeutischer Behand-lung. Der Unterschied zu Betroffenen ohne entsprechend ausgeprägter Symptomatik war statistisch signifikant (94 % vs. 62,5 %; Chi-Quadrat = 9,14; p = 0,002).
Die einzelnen Behandlungsformen wurden unterschiedlich stark in Anspruch genommen. Dreiund-vierzig Betroffene (62,3 %) wiesen psychotherapeutische Behandlungen auf, 24 (34,8 %) waren in psychiatrischer und 23 (33,3 %) in medizinischer Behandlung. Bei den psychotherapeutischen Be-handlungen überwogen statistisch signifikant die weiblichen (84,4 %) gegenüber den männlichen Betroffenen (51,6 %) (Chi-Quadrat = 7,80; p = 0,005). Keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gab es hingegen bei den medizinischen und psychiatrischen Behandlungen. Betroffene mit vielen Symptomen einer PTBS waren gegenüber denjenigen mit wenigen oder keinen diesbezüglichen Symptomen zu deutlich größeren Anteilen in psychotherapeutischer (84,4 % vs. 50 %; Chi-Quadrat = 8,58; p = 0,003) und medizinischer Behandlung (55,2 % vs. 22,6 %; Chi-Quadrat = 6,73; p = 0,009).
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
325
Anvertrauen an Dritte
Hinsichtlich der Thematik des Anvertrauens von Betroffenen nach einem sexuellen Missbrauch an dritte Personen und deren Reaktionen wurde erfragt, ob die Teilnehmer an der Onlinebefragung vor der Erhebung zu irgendeinem Zeitpunkt mit anderen Personen oder Institutionen über die Miss-brauchsereignisse gesprochen hatten. Bei 55 Teilnehmern (79,7 %) traf dies zu. Elf Teilnehmer (15,9 %) hatten bis zum Zeitpunkt der Befragung noch nie mit Dritten über den sexuellen Missbrauch ge-sprochen. Drei Teilnehmer (4,3 %) machten hierzu keine Angabe. Bei den Betroffenen, die sich vor der Befragung jemanden anvertraut hatten, wurde zusätzlich der Zeitpunkt des Anvertrauens erho-ben. Dabei ergab sich, dass die Mehrzahl (89,1 %) sich erst Dritten anvertraute, als die sexuellen Missbrauchstaten beendet waren (89,1 %). Ein kleiner Teil (10,9 %) wandte sich bereits während der Missbrauchshandlungen an Dritte (vgl. Tab. 7.8).
Bei denjenigen, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt anvertrauten, erfolgte dies im Durchschnitt nach 24,2 Jahren (Std.abw. = 17,1). Der Median lag bei 21 Jahren und das 95 %-Vertrauensintervall zwischen 19,1 und 29,2 Jahren.
Wenn in diese Berechnung Betroffene mit einem unmittelbaren Anvertrauen nach oder während der Missbrauchshandlungen einbezogen werden (mit einem Wert von Null Jahren), ergibt sich ein Mit-telwert von 21,4 Jahren (Std.abw. = 17,8). Der Median lag hier bei 20 Jahren und das 95 %-Vertrauensintervall zwischen 16,5 und 26,3 Jahren. Diese Berechnung erhöht zwar die Varianz der Daten, ergibt aber ein realistischeres Bild zur zeitlichen Latenz des Anvertrauens nach sexuellen Missbrauchshandlungen.
Weibliche Betroffene vertrauten sich Dritten zeitlich deutlich früher an als männliche Betroffene. Sie wandten sich durchschnittlich nach 12,9 Jahren (Std.abw. = 11,2) das erste Mal an Dritte und männli-che Betroffenen erst nach durchschnittlich 30,3 Jahren (Std.abw. = 19,2). Die mittlere geschlechts-spezifische Differenz betrug somit 17,4 Jahre (t(53) = 4,0; p < 0,001). Betroffene, die zum Zeitpunkt des ersten sexuellen Missbrauchs unter 14 Jahre alt waren, vertrauten sich durchschnittlich nach 27,2 Jahren (Std.abw. = 16,8) an, wohingegen Betroffene, die bei der Ersttat 14 Jahren oder älter waren wesentlich früher mit Dritten über den Missbrauch sprachen. Die mittlere Differenz betrug 14,8 Jahre (t(53) = 3,1; p = 0,003).
Tab. 7.8 Zeitpunkt des Anvertrauens an Dritte (n=55)
Anvertrauen an Dritte
Anzahl Betroffene
Anteil an Betroffenen, die sich vor der Befragung jemanden anvertraut hat-ten (n=55) während der Missbrauch noch andauerte 6 10,9 %
nach Beendigung des Missbrauchs
49
89,1 % Gesamt 55 100 %
Von den 55 Betroffenen, die sich Dritten anvertrauten, wandten sich elf (20 %) als erstes an Freunde oder Bekannte. Bei zehn (18,2 %) war der erste diesbezügliche Kontakt ein Missbrauchsbeauftragter einer Diözese oder der katholischen Kirche. Bei neun Betroffenen (16,4 %) handelte es sich um Fami-lienangehörige. Nur wenige Betroffene suchten den Erstkontakt zu anonymen Beratungsstellen (1,8 %), Behörden (3,6 %) oder Pädagogen außerhalb der katholischen Kirche (3,6 %) (vgl. Tab 7.9). Einundvierzig der 55 Betroffenen (74,5 %), die sich Dritten anvertraut hatten, wurde nach eigener Auskunft sofort Glauben geschenkt, neun Betroffenen (16,4 %) dagegen erst zu einem späteren Zeit-
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punkt. Drei Betroffene (5,5 %) gaben an, dass ihnen bisher überhaupt nicht geglaubt wurde. Zwei Betroffene machten hierzu keine Angaben.
Tab. 7.9 Personen oder Institutionen, denen sich Betroffene zuerst anvertrauten (n=55)
Anzahl Betroffene
Anteil an Betroffenen, die sich vor der Befragung jemanden anvertraut hatten (n=55) Familienangehörige (z.B. Mutter) 9 16,4 %
Freunde/ Bekannte
11
20,0 % Partner/in 5 9,1 %
aufsuchende Beratungsstellen (z.B. Selbsthilfe-gruppe)
5
9,1 % anonyme Beratungsstellen (z.B. Telefon- oder Internethotline) 1 1,8 %
staatliche Behörde (z.B. Polizei)
2
3,6 % Amtspersonen der Kirche (z.B. Pfarrer, Gemein-dereferent) 7 12,7 %
Missbrauchsbeauftragte/r der katholischen Kir-che
10
18,2 % Pädagogen außerhalb der katholischen Kirche (z.B. Lehrer) 2 3,6 %
keine Angabe
3
5,5 % Gesamt 55 100 %
Straf- oder kirchenrechtliche Konsequenzen für die Beschuldigten
Strafrechtliche Konsequenzen
Die Betroffenen wurden danach befragt, ob der an ihnen begangene sexuelle Missbrauch zur Straf-anzeige geführt hatte. Dies wurde von 57 der 69 Betroffenen verneint (82,6 %). Lediglich neun Be-troffene (13,0 %) gaben an, dass eine Strafanzeige erstattet worden war. Zwei Betroffene machten hierzu keine Angaben. In vier der neun Fälle, in denen es zu einer Strafanzeige gekommen war, wur-de das Verfahren gegen den Beschuldigten eingestellt. Zwei der neun Strafanzeigen führten zu einer Verurteilung des Beschuldigten. Drei Betroffene konnten keine Angaben dazu machen, wie das ent-sprechende Strafverfahren ausgegangen war.
Kirchenrechtliche Konsequenzen
Zweiundfünfzig Betroffene (75,4 %) berichteten, dass es zu keinem kirchenrechtlichen Verfahren gegen den Betroffenen gekommen war. Sieben Betroffene (10,1 %) gaben an, dass ein kirchenrecht-liches Verfahren eröffnet wurde. Zehn Betroffene (14,4 %) machten hierzu keine Angabe. Die kir-chenrechtlichen Verfahren wurden in zwei Fällen eingestellt, weil der Beschuldigte mittlerweile ver-storben war. In einem Fall kam es zur Versetzung des Beschuldigten in ein Kloster, in einem weiteren Fall wurde ein Zelebrationsverbot erlassen. Ein kirchenrechtliches Verfahren führte zur Entlassung des Beschuldigten aus dem Klerikerstand. Von einem Betroffenen wurde im Rahmen des kirchen-rechtlichen Verfahrens ein Vollbeweis der Taten gefordert, der jedoch nicht erbracht werden konnte.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
327
Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids
Anträge im Rahmen des von der katholischen Kirche implementierten Verfahrens auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ (vgl. Kap. 1.4) hatten 17 der 69 Betroffenen (24,6 %) gestellt. Sechsundvierzig Betroffene (66,7 %) verneinten eine solche Antragstellung. Sechs Betroffene (8,7 %) machten hierzu keine Angaben. Von den 17 Antragstellern gaben 15 an, dass der von ihnen gestellte Antrag positiv beschieden worden war (88,2 % der Antrag-steller). Zwei Anträge waren zum Zeitpunkt der Onlinebefragung noch anhängig. Alle positiv beschie-denen Anträge beinhalteten finanzielle Leistungen an die Betroffenen. Darüber hinaus wurden bei sechs Betroffenen zusätzlich Therapiekosten übernommen. Die finanziellen Leistungen beliefen sich im Durchschnitt auf 7.566 ¤ (Std.abw. = 4.337), wobei die Spanne der individuellen Zahlungen von 1.000 ¤ bis 18.000 ¤ reichte. Das 95 %-Konfidenzintervall lag zwischen 5.164 und 9.968 ¤.
Alle 17 Antragsteller auf Leistungen in Anerkennung des Leids empfanden die Leistungen der katholi-schen Kirche als nicht angemessen. Übereinstimmend fand sich in allen diesbezüglichen Angaben, dass der gezahlte finanzielle Betrag in keinem Verhältnis zum tatsächlichen vom sexuellen Miss-brauch verursachten Leid stünde, das bis in die Gegenwart fortwährt. Zusätzlich äußerten viele Teil-nehmer das Empfinden, dass sich die katholische Kirche mit dem Geld, über das sie verfügt, aus ihrer Verantwortung herauskauft.
Zweiundvierzig Betroffene (60,9 %) gaben an, dass sie keinerlei Reaktion der katholischen Kirche auf den erlittenen Missbrauch erlebt haben. Achtzehn Betroffene (26,1 %) gaben an, dass es über die mögliche Antragstellung auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauch zugefügt wurde“ weitere Reaktionen der katholischen Kirche hinsichtlich ihres sexuellen Missbrauchs gegeben hat.
Insgesamt hielten von den 55 Betroffenen, die sich bis zum Zeitpunkt der Onlinebefragung hinsicht-lich ihres sexuellen Missbrauchs an Dritte gewandt hatten, elf Betroffene (20 %) das Verhalten der katholischen Kirche ihnen gegenüber für eher angemessen. Vierundvierzig Betroffene (80,0 %) emp-fanden den Umgang der katholischen Kirche mit ihnen als nicht angemessen.
Qualitative Auswertungen 7.2.2
Im qualitativen Teil der Analyse der Angaben von Betroffenen aus der Onlinebefragung wurde ein phänomenologischer Ansatz gewählt, um eine verallgemeinerte Theorie hinsichtlich der Aufarbei-tung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch die katholische Kirche zu entwickeln, die die Sicht der Teilnehmer der Befragung auf diese Aufarbeitung wiedergibt (vgl. Kapitel 7.1.2). Eine verallgemeinerte Theorie bedeutet hier, dass alle inhaltlich relevanten Angaben der teilnehmenden Betroffenen in die Auswertung aufgenommen und im Sinne eines übergeordneten Kodierparadigmas interpretiert wurden. In diese Auswertungen flossen die Antworten auf drei offene Fragen des On-linefragebogens ein.
Die ersten beiden Fragen bezogen sich auf die Reaktionen der katholischen Kirche auf die Miss-brauchstaten, die über das kirchliche Angebot zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauch zugefügt wurde“ hinaus erfolgt waren, sowie auf die eigenen Erfahrungen, die die Betroffenen im Rahmen der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch die katholische Kirche gemacht hatten. Diese Fragen konnten nicht von allen, sondern nur von denjenigen Teilnehmern beantwortet werden, die vor der Befragung einen entsprechenden Kontakt zur katholischen Kirche hatten. Dies traf bei 55 Teilnehmern zu. Die dritte offene Frage bezog sich darauf, wie eine angemes-sene Aufarbeitung der Missbrauchsfälle durch Mitarbeiter und Kleriker der katholischen Kirche an Minderjährigen aus Sicht der teilnehmenden Betroffenen aussehen sollte. Diese Frage stand allen Teilnehmern offen (n=69). Für die Beantwortung der offenen Fragen war keine Limitation der Zei-chenanzahl vorgegeben.
Teilprojekt 7 - Internetgestützte anonyme Befragung
328
Methodisch muss für die nachfolgend dargestellten Analysen und das zentrale Kodierparadigma die Einschränkung gemacht werden, dass die Auswahl der Teilnehmer der Onlinebefragung vom For-schungskonsortium nicht beeinflusst werden konnte und dadurch kein sog. theoretisches Sampling möglich war. Es wurde, wie in Kap 7.1.2 beschrieben, eine Kernkategorie etabliert, die mit allen den drei oben genannten offenen Fragen gemachten und als relevant erachteten Aussagen der Betroffe-nen einherging. Auf dieser Grundlage wurde aus den Hauptkategorien der Antworten der teilneh-menden Betroffenen dann das paradigmatische Modell mit seinen konstituierenden Elementen ent-worfen.
Als Kernkategorie aus den Antworten der Betroffenen konnte die „Verteidigung klerikaler Struktu-ren durch die katholische Kirche“ extrahiert werden. Alle nachfolgend beschriebenen Hauptkatego-rien standen mit dieser Kernkategorie in direkter Verbindung und ließen sich zu einer verallgemei-nerten Theorie der Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch die katholische Kirche aus Sicht der Teilnehmer der Onlinebefragung zusammenführen (siehe Abb. 7.2).
Abb. 7.2 Kodierparadigma zur Kernkategorie „Verteidigung klerikaler Strukturen durch die katho-lische Kirche“
In Abbildung 7.2 ist innerhalb des nahezu geschlossenen Kreises der Kontext „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch Kleriker sowie die von Betroffenen erfahrene Ausgrenzung durch die ka-tholischen Kirche“ dargestellt. Vor diesem Hintergrund symbolisiert der Kreislauf die Kernkategorie „Verteidigung klerikaler Strukturen durch die katholische Kirche“. Das zentrale Phänomen dieses
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Kreislaufes ist das „Klerikalistische Kirchenbild“. Auf der linken Seite sind die Bedingungen darge-stellt, nach denen aus Sicht der Betroffenen sich der Kreislauf ständig wiederholt. Dabei handelt es sich um die ursächliche Bedingung der „Forderung nach Aufklärung durch die Betroffenen“ und die intervenierende Bedingung „vom Klerus empfundene Angriffe auf die Kirche“. Die intervenierende Bedingung ist aus Sicht der Betroffenen als Fehlinterpretation der katholischen Kirche auf die Einfor-derung des Rechts der Betroffenen auf angemessene Aufklärung und Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs zu verstehen. Die Bedingungen sind Rückkopplungen oder Verstärkungen der Katego-rien, die sich auf der rechten Seite des Kreises befinden. Hierbei handelt es sich um die Handlungs-strategien der katholischen Kirche „Verteidigung bzw. Aufrechterhaltung des Kirchenbildes“ und die daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen bezogen auf die katholische Kirche „Miss-trauen und Vertrauensbruch seitens der Betroffenen“. Außerhalb des Kreises befinden sich die Hauptkategorien „unabhängige Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs“ und „Auseinandersetzung mit dem Kirchenbild“. Diese Kategorien entsprechen den Wünschen und geforderten Konsequenzen der Betroffenen. Diese stehen deshalb außerhalb des sich gegenseitig bedingenden und fortlaufend verstärkenden Kreislaufes, weil nach Ansicht der Betroffenen nur diese Kategorien den „Teufelskreis“ aus sexuellem Missbrauch und fortwährender Ausgrenzung der Betroffenen durchbrechen können. Die Hauptkategorien und die Beziehungen zwischen den Hauptkategorien werden in den nachfol-genden Textpassagen dargestellt.
Das Phänomen, um welches sich alle weiteren Hauptkategorien platzieren ließen, ist das klerikalisti-sche Kirchenbild. Für die Betroffenen der Onlinebefragung basierte dieses Kirchenbild zum einen auf einem kirchlichen Unfehlbarkeitsgedanken und zum anderen auf dem Hirtenbild der Priester. Der Unfehlbarkeitsgedanke der katholischen Kirche unterstellt aus Sicht der Betroffenen Klerikern als geweihten Personen die Freiheit von menschlichen Makeln. Der Hirtengedanke versetzt Kleriker in die Lage, allen anderen Menschen (Laien) zu jeder Zeit den rechten Weg weisen zu können. Beide Gedanken implizieren, dass die Mittel und Wege, die diesbezüglich von der katholischen Kirche oder ihren Klerikern beschritten oder genutzt werden, nicht zu hinterfragen und ausnahmslos richtig sind. Außerdem verbanden die Betroffenen mit diesen Gedanken die Überlegenheit des Klerus gegenüber allen Laien und nicht-klerikalen Personen sowohl innerhalb als auch außerhalb der katholischen Kir-che. Diese Deutungshoheit sichert dem Klerus zudem innerhalb der katholischen Kirche hohe Stel-lungen bzw. Ämter und macht diese Positionen nach außen hin unantastbar. Damit geht eine hohe weltliche und geistliche Macht einher. In den Augen der Teilnehmer der Onlinebefragung standen die Betroffenen bzgl. des erlebten sexuellen Missbrauchs und dessen Aufarbeitung einer schier über-mächtigen Institution gegenüber, die sie ihren Erfahrungen nach ausgrenzte.
Das Phänomen wurde vor dem Hintergrund (dem Kontext) des sexuellen Missbrauches an Minder-jährigen durch Kleriker der katholischen Kirche betrachtet. Der Kontext bereitete aus Sicht der Be-troffenen nicht zufällig den Boden für die Verteidigung des klerikalistischen Kirchenbildes. Dieser wurde für die Betroffenen des Onlinefragebogens nachweislich durch das klerikalistische Kirchenbild und deren Handlungsstrategien zur Verteidigung bzw. Aufrechterhaltung des Kirchenbildes mit ver-ursacht und dauerhaft beeinflusst. Eine für die Betroffenen bedeutende Ursache des sexuellen Miss-brauchs stand im Zusammenhang mit dem klerikalistischen Kirchenbild. Im Prozess der Priesteraus-bildung mit dem primären Fokus auf „Reinheit“ und einer Vermittlung des Unfehlbarkeits- und Hir-tengedankens kämen spezifische menschliche Reifungsprozesse (wie die sexuelle Reifung, die sexuel-le Identitätsbildung und der Umgang mit der Sexualität) gar nicht vor oder würden bestenfalls viel zu kurz behandelt. Das führe zu Fehleinschätzungen oder der Missachtung des Nähe-und-Distanz Ver-hältnisses seitens der Kleriker gegenüber Laien und einer Missachtung der Menschenwürde in der Interaktion insbesondere mit minderjährigen Schutzbedürftigen. Sexuelle Grenzverletzungen und Missbrauch würden begünstigt.
Der Aspekt der dauerhaften Beeinflussung des Kontextes durch das klerikalistische Kirchenbild wurde insbesondere in Form der Ausgrenzung von Betroffenen erfahren. Einerseits kam es, ausgelöst durch mangelndes Unrechtsbewusstsein in Verbindung mit dem Unfehlbarkeitsgedanken seitens des Klerus
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zu erneuten Traumatisierungen der Betroffenen nach stattgefundenen Missbrauchshandlungen. Andererseits wurden, als Folge der Konfrontation der katholischen Kirche mit den stattgefundenen Missbrauchshandlungen, die Betroffenen ausgegrenzt. Bei der Konfrontation der Kirche mit Miss-brauchshandlungen trafen Betroffene auf die Verteidigungsstrategien der katholischen Kirche und mussten gleichzeitig miterleben, dass Beschuldigte durch die katholische Kirche geschützt wurden. Die Betroffenen fühlten sich zum einen ausgegrenzt, weil sie keinen Einfluss auf die kircheninternen Aufarbeitungsprozesse hatten bzw. gar nicht in diese einbezogen wurden, und zum anderen, weil sie bewusst oder unbewusst von der katholischen Kirche ignoriert bzw. nicht mehr wahrgenommen wurden. Die Betroffenen erlebten dies als Ausschluss aus der Kirchengemeinschaft.
Unter den ursächlichen Bedingungen wurde die Einforderung des Rechts Betroffener auf die Aufklä-rung bzw. Aufarbeitung der Missbrauchsfälle verstanden. Mit diesem Recht wandten sich die Be-troffenen an die katholische Kirche. Dabei bedeutete Aufarbeitung für die Betroffenen mehr als das Antragsverfahren für „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zuge-fügt wurde“. Aufarbeitung bedeutete für die Betroffenen vor allem, in den Dialog mit Klerikern zu treten und eine aufrichtige Anteilnahme bzw. Reue seitens der Kirche und des Klerus zu erfahren. Aufgrund des im Klerus vorherrschenden klerikalen Amtsverständnisses wurde den Betroffenen die-ses Recht verwehrt. Stattdessen erlebten die Betroffenen, dass sie mit dem Antragsverfahren auf Leistungen in Anerkennung des Leids „abgefertigt“ wurden. Ein wahres Interesse der katholischen Kirche an den Betroffenen spürten die Betroffenen nicht. Außerdem kam es häufig sogar zum Gegen-teil dessen, was ursprünglich mit der Forderung nach Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs beab-sichtigt war. Die Betroffenen kamen in Kontakt mit den Verteidigungsstrategien der katholischen Kirche, welche das primäre Ziel hatten, die klerikale Struktur zu erhalten. Hier interpretierte der Kle-rus die scheinbare Vehemenz der Forderung nach Aufklärung als Angriff auf sein eigenes Kirchenbild (siehe intervenierende Bedingungen).
Anhand der Antworten der Betroffenen in der Onlinebefragung ließen sich verschiedene strategische Mittel und Verhaltensweisen der katholischen Kirche als Reaktionen auf die Forderung nach Aufklä-rung durch die Betroffenen erkennen. Bei der Analyse dieser spezifischen Bearbeitungsmethoden und Reaktionsweisen im Rahmen der Bildung von Haupt- und Subkategorien im Sinne des paradig-matischen Modells wurde deutlich, dass es sich hier um tiefer liegende Schutzmechanismen der ka-tholischen Kirche handelte, die der Aufrechterhaltung der klerikalen Struktur dienten. Die etablierte Hauptkategorie verfügte über die meisten Subkategorien, wobei jede Subkategorie wiederum ein Set spezifischer Strategien darstellte. Es ließen sich folgende Strategie-Sets aus den Antworten der Be-troffenen extrahieren
 die Diffamierung der Betroffenen in Verbindung mit der Leugnung der Missbrauchstaten durch verantwortliche Stellen,
 die Intransparenz bei der kircheninternen Aufarbeitung („Mauer des Schweigens“),
 die durch verantwortliche Stellen „geduldete“ Inkompetenz der Missbrauchskommissionen respektive der Missbrauchsbeauftragten und
 das Verzögern bzw. Verschleppen der Aufarbeitung durch die katholische Kirche.
Demgegenüber berichteten die Betroffenen des Onlinefragebogens nur von sehr wenigen positiven Reaktionen der katholischen Kirche, die sich ausnahmslos auf finanzielle Leistungen und die Über-nahme von Therapiekosten oder sonstiger Angebote bezogen.
Zur Verdeutlichung soll auf einige der o.g. Strategien im Rahmen der Verteidigung klerikaler Struktu-ren seitens der katholischen Kirche vertiefend eingegangen werden. In vielen Fällen wurde der Vor-wurf eines sexuellen Missbrauchs durch einen Kleriker von der katholischen Kirche abgestritten. Teilweise leugneten die verantwortlichen Stellen innerhalb der katholischen Kirche die Vorwürfe derart vehement, dass die Betroffenen sich der Diffamierung ausgesetzt sahen. Unter Diffamierung der Betroffenen wurde das Unglaubwürdigmachen der Betroffenen in der Öffentlichkeit durch die
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katholische Kirche verstanden. Es fanden sich Beispiele für Beschuldigungen, Verleumdungen, Dis-kreditierungen, Denunziationen sowie der Pathologisierung von Betroffenen. Die Betroffenen erleb-ten Beschimpfung, Demütigungen, Bedrohungen und Einschüchterungen. Im Falle der Bestätigung von Missbrauchsvorwürfen im weiteren Verlauf wurden die Taten in den Augen der Betroffenen von der katholischen Kirche häufig heruntergespielt bzw. als Einzelfälle dargestellt.
Die von den Betroffenen wahrgenommene Vertuschung oder Verschleierung der Missbrauchstaten und die Prozesse, die als Aufarbeitung der Missbrauchstaten deklariert wurden, wurden von den Betroffenen als Strategie der Intransparenz verstanden.
Betroffene mussten erleben, dass Beschuldigte in andere Gemeinden versetzt wurden, ohne dass weitere Konsequenzen gezogen oder Sanktionen verhängt wurden. Oftmals stießen die Betroffenen auf eine „Mauer des Schweigens“ und konnten ihre Anliegen gar nicht vorbringen oder sie erlebten, dass sich die Verantwortlichen der katholischen Kirche ihrer Verantwortung entzogen. Im Zuge des-sen rieben sich die Betroffenen häufig beim Versuch auf, die entsprechenden Stellen zu adressieren, die für die Aufarbeitung ihrer Missbrauchsfälle zuständig waren.
Weiterhin stießen die Betroffenen häufig auf aus ihrer Sicht inkompetente oder unprofessionelle Mitarbeiter bzw. Kleriker in den katholischen Beratungsstellen. Die Teilnehmer der Onlinebefragung empfanden insbesondere die Missbrauchsbeauftragten als unsachlich, nicht empathisch oder nicht fähig, ihre Anliegen zu bearbeiten. Vor allem aber bemängelten die Betroffenen die fehlende Unab-hängigkeit der Missbrauchsbeauftragten und der diözesanen Missbrauchskommissionen. Den Teil-nehmern der Onlinebefragung erschien es zudem, dass Inkompetenz und mangelnde Professionalität der Aufarbeitung von höheren kirchlichen Amtsträgern geduldet wurde oder zumindest kein Interes-se bestand, diese Missstände aktiv zu beheben. Dies führte zur Verzögerung oder Verschleppung der jeweiligen Anliegen oder wurde als Strategie der Intransparenz gesehen.
Diese Handlungsstrategien hatten das eindeutige Ziel, die katholische Kirche und vor allem das kleri-kale Amtsverständnis vor den vermeintlichen „Angriffen“ der Betroffenen zu schützen. Müsste die katholische Kirche im Zuge der Konfrontationen mit stattgefundenen Missbrauchstaten und mit Aus-grenzungen von Betroffenen eingestehen, dass nicht nur einzelne Kleriker fehlbar sind, sondern Strukturmerkmale der Kirche Missbrauchstaten und Ausgrenzungen begünstigen, dann würde dies an der Grundfeste des kirchlichen Selbstverständnisses rütteln. Aus Sicht der Betroffenen hatte der Schutz des klerikalen Amtsverständnisses Vorrang vor der Wahrung der Interessen der Betroffenen. Die Betroffenen wiederum hatten eher eine solidarische Grundhaltung und verfolgten weniger das eigene Interesse an der Aufarbeitung ihres individuellen Leids, sondern hatten das Wohl aller vom Missbrauch Betroffenen zum Ziel. Deshalb empfanden es Betroffene umso stärker als unangebracht, wenn ihnen die katholische Kirche z.B. vorwarf, dass ihr Beharren auf eigener Aufarbeitung zu Nach-teilen für andere Betroffene, z.B. in Form von Retraumatisierungen führen würde. Solche Argumente waren aus Sicht der Betroffenen unhaltbar. Sie zeigten, dass bei der Abwehr vermeintlicher Angriffe auf die klerikale Struktur die katholische Kirche nicht davor zurückschreckte, die Wahrung der Inte-ressen Betroffener durch die Kirche selbst vorzuschützen und diese für ihre eigenen Zwecke zu in-strumentalisieren.
Die intervenierenden Bedingungen (durch den Klerus empfundene Angriffe auf das klerikalistische Kirchenbild) ergaben sich im Zusammenspiel mit den Strategien zur Aufrechterhaltung der klerikalen Struktur und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Betroffenen. Ausgelöst durch das Empfinden der Betroffenen, dass die katholische Kirche den Bemühungen nach Aufarbeitung bzw. Aufklärung des sexuellen Missbrauchs nicht im geforderten Maße und Umfang nachkam, intensivier-ten viele Betroffene ihrerseits die Forderungen nach Aufklärung. Die Betroffenen ließen nicht locker bzw. erwiesen sich als hartnäckig, um zu ihrem Recht zu gelangen. Entsprechende Schritte der Be-troffenen wurden von der Kirche als intensivierte Angriffe auf ihr System wahrgenommen. Daraus


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folgte, dass die Verteidigungsstrategien der katholischen Kirche ebenfalls an Vehemenz und Härte zunahmen.
Angesichts der eigenen Erfahrungen hinsichtlich des Umgangs mit ihnen und ihren Anliegen empfan-den die Teilnehmer der Onlinebefragung die Aufarbeitungsbemühungen der katholischen Kirche als unglaubwürdig. Im Zusammenhang mit dieser Haltung der Betroffenen sollen als letzte Hauptkatego-rie des Kodierparadigmas die Konsequenzen für die Betroffenen beschrieben werden.
Im Zuge der durch die Betroffenen als unglaubwürdig erachteten Aufarbeitung des sexuellen Miss-brauchs durch die katholische Kirche gepaart mit den Handlungsstrategien zur Sicherung des klerika-len Systems wurde das Misstrauen gegenüber der katholischen Kirche seitens der Betroffenen ver-stärkt bis hin zum vollständigen Vertrauensverlust. Die erlebten Abwehrmechanismen und Ausgren-zungen der Betroffenen durch die katholische Kirche wurden von den Betroffenen als demoralisie-rend wahrgenommen. Die Betroffenen erlebten ein Gefühl der Ohnmacht, fühlten sich aufgerieben, alleingelassen oder als Spielball der verschiedenen kirchlichen Stellen. Bei einigen Betroffenen kam es zum vollständigen Glaubensverlust, andere dagegen kämpften darum, als vollwertig empfundenes Mitglied der katholischen Kirche überleben zu können.
Oftmals wandten sich Betroffene an die katholische Kirche, um eine offizielle Entschuldigung oder ein Reuebekenntnis von einer verantwortlichen Stelle zu erhalten. Häufig wollten sie ein Umdenken in der katholischen Kirche bewirken, als deren Teil sich die Betroffenen weiterhin verstanden. Stattdes-sen begegnete ihnen die katholische Kirche mit Ablehnung und grenzte sie aus dem Gemeindeleben aus. Ein Umdenken oder die Abkehr von Betroffenen stand stets im Zusammenhang mit dem klerika-len Amtsverständnis, auf das sie ständig stießen. Gerade weil einige Betroffenen merkten, dass ka-tholische Kleriker nicht an einer Veränderung interessiert waren, wandten sie sich enttäuscht von der katholischen Kirche ab.
Dieser Kreislauf währt laut Meinung der Betroffenen des Onlinefragebogens gegenwärtig fort und kann durch die bisher etablierten Instrumente der Kirche zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs aufgrund des Phänomens des Primats der „Verteidigung der klerikalen Strukturen“ nicht durchbro-chen werden.
Dennoch waren die Teilnehmer der Onlinebefragung der Meinung, dass es Möglichkeiten gibt, den o.g. Teufelskreis zu durchbrechen und sowohl den sexuellen Missbrauch durch Kleriker als auch die empfundene Ausgrenzung der Betroffenen deutlich zu verringern. Aus den Antworten der Betroffe-nen im Rahmen der Onlinebefragung ließen sich diesbezüglich zwei Zielstellungen destillieren:
 die Optimierung des Aufarbeitungsprozesses und des Umgangs der katholischen Kirche mit den Betroffenen (unabhängige Aufarbeitung),
 die Veränderung der zugrundeliegenden Strukturen der katholischen Kirche (Auseinander-setzung mit dem klerikalen Amtsverständnis).
Unabhängige Aufarbeitung
In erster Linie forderten die Betroffenen des Onlinefragebogens von der katholischen Kirche ein ech-tes Bekenntnis zu den Betroffenen sowie eine Übernahme der Verantwortung für den sexuellen Missbrauch durch höhere Amtsträger der katholischen Kirche. Damit verbunden war zum einen die sofortige Beendigung von Diffamierungen und die Respektierung der Anliegen der Betroffenen, und zum anderen der Einsatz für Betroffene und die Unterstützung von Betroffenen. Die Betroffenen wünschten eine Offenlegung der Aufarbeitungsprozesse und vor allem eine vollständige Transparenz der Kommunikation zwischen kircheninternen Stellen. Dazu sollte auch eine einheitliche und verbind-liche Aktenführung in den Diözesen gehören.
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Ebenfalls forderten die Betroffenen eine umfassende Qualifikation der Missbrauchsbeauftragten, deren Empathie, zeitliche Flexibilität und vor allem deren Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit von höheren Kirchenämtern. Insbesondere die Unabhängigkeit von Missbrauchsbeauftragten und Missbrauchskommissionen hatte für die Teilnehmer an der Onlinebefragung eine hohe Bedeutung. Deren vollständige Unabhängigkeit von der katholischen Kirche sei unbedingt zu gewährleisten. Au-ßerdem möchten die Betroffenen in die Präventionsarbeit der katholischen Kirche eingebunden wer-den, damit ihre eigenen Erfahrungen und „Expertisen“ eingebracht werden können. Zusätzlich wurde ein flächendeckendes und einheitliches Präventionskonzept gefordert. Mit der Einbindung in die Präventionsarbeit waren auch der Wunsch und die mit einer solchen Einbindung einhergehende Möglichkeit verbunden, wieder als sichtbare und anerkannte Mitglieder der kirchlichen Gemeinde aufzutreten. Die Betroffenen wollten als Teil der Gemeinde anerkannt und respektiert werden und erwarteten aufrichtige Reue und Mitgefühl der Kleriker. Als ein Mittel hierzu wurde das persönliche Gespräch zwischen Betroffenen und höheren Kirchenvertretern angesehen.
Des Weiteren wünschten die Betroffenen kontinuierliche und professionelle fachliche Beratung und Betreuung. Die Bereitstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote wurde genauso gewünscht wie spezifische Therapieformen, wobei die Betroffenen insbesondere Traumatherapien und spirituelle Begleittherapien präferierten. Weiterhin wurde eine Neuregelung der finanziellen Entschädigungen gewünscht.
Abschließend forderten die Teilnehmer der Onlinebefragung die uneingeschränkte strafrechtliche Verfolgung der Beschuldigten. Es dürfe keinen Schutz für Beschuldigte geben und es müsste Transpa-renz bezüglich Beschuldigten und Mitwissenden gegeben sein. Die Betroffenen wünschten, dass ne-ben der Sanktionierung alle überführten Beschuldigten an einer verbindlichen Therapie teilnehmen.
Auseinandersetzung mit der klerikalen Struktur
Die Teilnehmer der Onlinebefragung forderten über die Aufarbeitung und Auseinandersetzung mit dem sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Kleriker hinaus auch Konsequenzen hinsichtlich der klerikalen Strukturen und der klerikalen Amtsführung in der katholischen Kirche. Die Betroffenen wünschten hier einen „Neuanfang“. Damit war der Rücktritt von Klerikern, die hohe Kirchenämter ausfüllen, gemeint, damit der Weg für eine umfassende und öffentliche Diskussion des Wertekata-logs der katholischen Kirche bereitet werden kann. In diese Diskussion sollten die folgenden Wün-sche und Forderungen der Teilnehmer der Onlinebefragung einfließen:
 die Thematisierung der Rolle der Frau als Führungskraft in der katholischen Kirche,
 die Stärkung von Laienämtern, um die geschlossenen klerikalen Zirkel aufzubrechen und zu beaufsichtigen,
 entweder die Abschaffung des Zölibats oder die Implementierung von Angeboten für Kleri-ker, die die persönliche und sexuelle Reifung unterstützen und dauerhaft von externen Ex-perten mit einer psychologischen Ausbildung durchgeführt und evaluiert werden,
 die Einschätzung der psychischen Gesundheit und Stabilität angehender Priester, die eben-falls von unabhängigen und qualifizierten Experten durchgeführt werden sollte,
 die Offenlegung der Bischöflichen Geheimarchive und diözesanen Nebenakten, um mögli-ches Vertuschen und Verschleiern von Missbrauchsfällen vorzubeugen,
 die Abnahme der Beichte von Klerikern, die des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wurden, ausschließlich nur durch Beichtväter mit hohen Kirchenämtern (z.B. Bischof), womit ein nach außen sichtbares Eingeständnis der Kirche verbunden wäre, dass Kleriker ebenfalls fehlbar sind.
Abschließend soll auf den Einbezug der Betroffenen in die Präventionsarbeit zurückgekommen wer-den, für die galt, dass Betroffene bei der Erarbeitung kontinuierlicher und einheitlicher Präventions-konzepte helfen und ein wesentlicher Bestandteil bei der dauerhaften Implementierung in den Diö-
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zesen sein können. Die katholische Kirche müsste sich nach Ansicht der Betroffenen jedoch insge-samt auch in vielen wesentlichen und bisher nicht öffentlich zugänglichen Bereichen für Externe öff-nen und deren Expertise anerkennen und nutzen. Verantwortungsvolle Positionen, die keine Weihe voraussetzen und bisher ausschließlich durch Kleriker besetzt werden, könnten auch durch Nicht-Kleriker und externe Experten eingenommen werden. Ein diesbezügliches Zitat eines Betroffenen aus der Onlinebefragung soll stellvertretend hier angeführt werden:
„Die Strukturen, die Missbrauch ermöglicht haben, müssen thematisiert, reflektiert und geändert wer-den - auch wenn es zum Ende des Zölibats oder zur Gleichberechtigung von Frauen oder zur Gleichstel-lung von homosexuellen Paaren führt. Diese Themen dürfen nicht den Rahmen setzen, in denen struk-turelle Veränderungen möglich sind, sondern müssen veränderbar sein, wenn hier bisher Strukturen bestanden, die Missbrauch begünstigt haben.“
Nach den Vorstellungen der Teilnehmer der Onlinebefragung ist nur durch die konsequente Einlei-tung der vorgenannten Schritte eine angemessene Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle an Minderjährigen und damit verbunden eine Rehabilitation der katholischen Kirche möglich.
Fazit 7.3
Die im Rahmen des Teilprojektes 7 hier dargestellte Stichprobe von Personen, die als Minderjährige von Klerikern der katholischen Kirche sexuell missbraucht worden waren, bestand aus freiwilligen Teilnehmern einer anonymen Onlinebefragung. Es ist davon auszugehen, dass das gewählte Rekru-tierungsverfahren zu einer selektiven Stichprobe geführt hat. Eine Verallgemeinerung der Ergebnisse auf alle von sexuellem Missbrauch durch Kleriker der katholischen Kirche Betroffenen ist deshalb eingeschränkt. Die Selektivität zeigte sich u.a. daran, dass die Teilnehmer der Onlinebefragung schwerere körperliche, psychische und soziale Folgen aufgrund des sexuellen Missbrauchs in Kindheit oder Jugend davongetragen hatten als die Betroffenen aus der weitaus größeren Stichprobe der Ak-tenanalyse in Teilprojekt 6. Außerdem waren die Teilnehmer der Onlinebefragung deutlich unzufrie-dener mit den Kontakten zur katholischen Kirche als die Teilnehmer, die im Rahmen des Teilprojektes 2 als vom sexuellen Missbrauch in der Kindheit und Jugend betroffenen Personen interviewt wurden. Weiterhin war das Geschlechterverhältnis der Betroffenen aus der Onlinebefragung ausgeglichen, wohingegen in den anderen Teilprojekten des Forschungsprojektes die Anzahl männlicher Betroffe-ner deutlich überwog. Das durchschnittliche Alter der Betroffenen bei der Ersttat war dagegen mit dem Durchschnittsalter der Betroffenen in den anderen Teilprojekten vergleichbar.
Bisher vergleichsweise wenig exploriert ist die Einschätzung der Betroffenen zur aktuellen Belastung durch den in Kindheit oder Jugend stattgefundenen sexuellen Missbrauch. Die gegenwärtige Belas-tung wird von den Betroffenen nach wie vor als hoch bis sehr hoch eingestuft.
Auf der Grundlage der oben beschriebenen Befunde sollte eine verallgemeinerte Theorie der Aufar-beitung des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen durch die katholische Kirche aus Sicht der Be-troffenen entwickelt werden. Zur o.g. Einschränkung bezüglich der Stichprobengewinnung muss da-bei für die Entwicklung eines Kodierparadigmas die zusätzliche Limitation des fehlenden Einflusses der Wissenschaftler auf den Prozess des theoretischen Samplings ergänzt werden. Die Sättigung des Samples ist in Kombination mit der Generierung von Kategorien ein essentieller Bestandteil phäno-menologischer Modelle.
Dennoch konnte aus dem Datenmaterial der Teilnehmer der Onlinebefragung eine Kernkategorie etabliert werden. Die Kernkategorie wurde als „Verteidigung der klerikalen Struktur durch die katho-lische Kirche“ deklariert, weil sich die Teilnehmer der Onlinebefragung dahingehend einig waren, dass die katholische Kirche ihre Aufarbeitungsbemühungen darauf beschränkt, ihr klerikales Amts-verständnis zu bewahren. Im Zuge der Aufrechterhaltung einer Vormachtstellung gegenüber Laien innerhalb der katholischen Kirche und der zumindest geistlichen Deutungshoheit außerhalb der ka-
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tholischen Kirche fühlen sich die von sexuellem Missbrauch Betroffenen dieser Stichprobe von der Kirche mehrheitlich allein gelassen. Die Betroffenen dieser Stichprobe fühlen sich von der katholi-schen Kirche mit ihren Anliegen nicht respektiert, sondern vielmehr gebrandmarkt und fühlbar aus der Kirchengemeinde ausgeschlossen. Die Betroffenen aus der Onlinebefragung berichten, dass ihre Aufarbeitungsbemühungen von den Klerikern vielfach als Angriffe auf das Selbstverständnis der ka-tholischen Kirche missdeutet werden. Nur eine von unabhängigen Stellen geleitete Aufarbeitung der sexuellen Missbrauchsfälle an Minderjährigen und die offene Auseinandersetzung mit den klerikalen Strukturen sind nach Meinung der Betroffenen wirksam, um den Missbrauchsskandal tatsächlich aufzuarbeiten, die Rechte Betroffener zu wahren und angerichteten Schaden zu beheben sowie künf-tigen Schaden von der katholischen Kirche abzuwenden.
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Tabellenverzeichnis
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Tabellenverzeichnis
Tab. 0.1 Teilprojekte des MHG-Forschungsprojektes ........................................................................................ 23
Tab. 0.2 Ziel, methodischer Ansatz und Datenquellen der Teilprojekte ............................................................ 24
Tab. 0.3 Stichprobengröße und Selektionsmechanismen der Teilprojekte ....................................................... 26
Tab. 0.4 Beispiel der Darstellung von Fallzahlen und Bezugsgrößen bei hoher Zahl fehlender Angaben: soziale Probleme Betroffener als Folge des Missbrauchsgeschehens (Mehrfachnennungen) ........................ 33
Tab. 1.1 Regelungen und Praktiken der Personalaktenführung in den Diözesen (jeweils Anzahl und Prozentanteile der 27 Diözesen) .......................................................................................................... 39
Tab. 1.2 Zusätzliche Aufbewahrungsorte von Akten und Dokumenten über sexuellen Missbrauch Minderjähriger in den Diözesen (Angaben aus 18 Diözesen, Mehrfachnennungen) .......................... 40
Tab. 1.3 Zahl der Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2014, administrative Angaben aus 27 Diözesen (Teilprojekt 1) ........ 42
Tab. 1.4 Gewährte materielle „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2104, administrative Angaben aus 27 Diözesen (Teilprojekt 1) ........ 43
Tab. 1.5 Zahl der Anträge auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2014, Angaben auf Einzelfallebene über alle Diözesen (n=3.677 Betroffene, Teilprojekt 6) ..................................................................................................................... 44
Tab. 1.6 Gewährte materielle „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ bis zum 31.12.2104, Angaben auf Einzelfallebene über alle Diözesen (n=3.677 Betroffene, Teilprojekt 6) ..................................................................................................................... 44
Tab. 1.7 Häufigkeit von Plausibilitätsprüfungen der Beschuldigungen bei Anträgen auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“.................................... 45
Tab. 1.8 Prüfung der Personalakten von Beschuldigten und weiterer Datenquellen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung bei Anträgen auf „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ (jeweils Zahl der Prüfungen und Prozentanteil) .................................. 45
Tab. 1.9 Zahl der Kontaktaufnahmen von Betroffenen zu Ansprechpersonen bzw. Missbrauchs-beauftragten der Diözesen 2010 bis 2014 (23 Diözesen mit Häufigkeitsangaben)* ................................................. 49
Tab. 1.10 Anteil der Antragsteller aus der Gruppe der Betroffenen mit Kontakt zu Ansprechpersonen der Diözesen von 2010 bis 2014 (23 Diözesen mit Angaben) .................................................................... 49
Tab. 1.11 Meldeverfahren in den Diözesen bei Hinweisen auf sexuelle Missbrauchsdelikte ............................. 50
Tab. 1.12 Jahr der Implementierung von Unterrichtsmodulen hinsichtlich der Problematik des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in den Priesterseminaren der Diözesen ................................................. 52
Tab. 2.1 Stichprobe von Teilprojekt 2 (Interviews mit Betroffenen und beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern) .............................................................................................................................................. 57
Tab. 2.2 Art des Kontakts nach Merkmalsprofil ................................................................................................. 72
Tab. 2.3 Soziodemografische Merkmale der Betroffenen nach Merkmalsprofilen ........................................... 73
Tab. 2.4 Merkmale der Herkunftsfamilie ........................................................................................................... 74
Tab. 2.5 Belastungen in der Herkunftsfamilie .................................................................................................... 75
Tab. 2.6 Beziehung zu den Eltern ....................................................................................................................... 77
Tab. 2.7 Beziehung zu den Geschwistern .......................................................................................................... 78
Tab. 2.8 Beziehung zu den Peers ....................................................................................................................... 79
Tab. 2.9 Elterliche Erziehungsstile ..................................................................................................................... 81
Tab. 2.10 Schilderung von Gewalterfahrungen ................................................................................................... 82
Tab. 2.11 Allgemeines Kontaktmuster/Persönlichkeit vor der Missbrauchserfahrung ....................................... 83
Tab. 2.12 Verhältnis zum Beschuldigten .............................................................................................................. 84
Tab. 2.13 Art des Kontaktes zum Beschuldigten .................................................................................................. 84
Tab. 2.14 Vertrauen zum späteren Beschuldigten ............................................................................................... 86
Tab. 2.15 Erhaltene Unterstützung in der Beziehung zum späteren Beschuldigten ........................................... 86
Tabellenverzeichnis
338
Tab. 2.16 Wie haben die Betroffenen den Beschuldigten erlebt? ....................................................................... 88
Tab. 2.17 Inwieweit haben andere von Missbrauch gewusst? ............................................................................ 89
Tab. 2.18 Inwieweit haben sich die Betroffenen anderen anvertraut? ............................................................... 89
Tab. 2.19 Warum haben sich die Betroffenen anderen nicht anvertraut? .......................................................... 90
Tab. 2.20 Gewährte Privilegien/Zuwendungen im Kontext des Missbrauchs ..................................................... 91
Tab. 2.21 Drohungen im Kontext des Missbrauchs ............................................................................................. 92
Tab. 2.22 Wie endete der sexuelle Missbrauch? ................................................................................................. 93
Tab. 2.23 Kirchenaustritte in den Merkmalsprofilen ........................................................................................... 95
Tab. 2.24 Einstellung zur Kirche: Entfremdung .................................................................................................... 96
Tab. 2.25 Bedeutung des Glaubens für eigene Entwicklung ................................................................................ 97
Tab. 2.26 Sexualität .............................................................................................................................................. 97
Tab. 2.27 Zufriedenheit mit sexuellen Beziehungen ............................................................................................ 99
Tab. 2.28 Posttraumatische Belastungssyndrome ............................................................................................... 99
Tab. 2.29 Traumabezogene Wachstumsprozesse .............................................................................................. 100
Tab. 2.30 Narrative Identität.............................................................................................................................. 103
Tab. 2.31 Typologie von Beschuldigten aus Beschuldigteninterviews ............................................................... 106
Tab. 2.32 Art und Zahl geschilderter Vorbelastungen in der Herkunftsfamilie von Beschuldigten ................... 107
Tab. 2.33 Art und Zahl geschilderter Gewalterfahrungen von Beschuldigten ................................................... 107
Tab. 2.34 Vollständigkeit der Herkunftsfamilie und Broken-Home-Situation bei Beschuldigten ...................... 108
Tab. 2.35 Allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeitsstrukturen bei Beschuldigten (vor dem ersten sexuellen Missbrauch) ........................................................................................................................ 108
Tab. 2.36 Allgemeine Kontaktmuster und Persönlichkeitsstrukturen bei Beschuldigten-Untergruppen des regressiven Musters (vor dem ersten sexuellen Missbrauch) ........................................................... 109
Tab. 2.37 Motive für die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern ............................. 110
Tab. 2.38 Reaktionsweisen Dritter auf die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern . 110
Tab. 2.39 Bedeutung des Zölibats für die Berufswahl bei beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern ... 111
Tab. 2.40 Hinweise auf die sexuelle Orientierung von interviewten beschuldigten und nicht beschuldigten Klerikern ............................................................................................................................................. 112
Tab. 2.41 Aspekte der Auseinandersetzung mit den sexuellen Missbrauchstaten bei Beschuldigten .............. 113
Tab. 2.42 Nachfrage nach bzw. Aufnahme von psychotherapeutischer Behandlung bei Beschuldigten .......... 114
Tab. 2.43 Bedeutung des sexuellen Missbrauchs für Aspekte der narrativen Identität bei Beschuldigten ...... 115
Tab. 2.44 Wie lange liegen Missbrauchshandlungen zurück? ........................................................................... 118
Tab. 2.45 Anzahl der Betroffenen ...................................................................................................................... 118
Tab. 2.46 Einmaliger oder wiederholter Vorfall ................................................................................................. 119
Tab. 2.47 Art des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten) .................................. 122
Tab. 2.48 Art des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen)............................................ 122
Tab. 2.49 Tatorte des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten) ........................... 123
Tab. 2.50 Tatorte des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen) ..................................... 123
Tab. 2.51 Kontexte des vorgeworfenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Beschuldigten) ........................ 124
Tab. 2.52 Kontexte des erfahrenen sexuellen Missbrauchs (Angaben der Betroffenen) .................................. 124
Tab. 3.1 Ausgewertete Strafakten ................................................................................................................... 134
Tab. 3.2 Erfasste Betroffene, Beschuldigte, Taten und Strafverfolgungen ...................................................... 135
Tab. 3.3 Alter der Betroffenen zum Zeitpunkt der ersten Missbrauchstat ...................................................... 137
Tab. 3.4 Einfach- und Mehrfachviktimisierung der Betroffenen ..................................................................... 138
Tab. 3.5 Häufigkeit der sexuellen Missbrauchstaten pro Betroffenen ............................................................ 138
Tab. 3.6 Tatzeitraum des erlebten sexuellen Missbrauchs .............................................................................. 140
Tab. 3.7 Beziehung der Betroffenen zur Institution im Zeitpunkt der Tat (Mehrfachnennungen) ................. 141
Tabellenverzeichnis
339
Tab. 3.8 Vulnerabilität der Betroffenen (Mehrfachnennungen)...................................................................... 142
Tab. 3.9 Folgen des Tatgeschehens für die Betroffenen (Mehrfachnennungen) ............................................ 143
Tab. 3.10 Anvertrauen der Betroffenen an eine Bezugsperson......................................................................... 144
Tab. 3.11 Art der Vertrauensperson (Mehrfachnennungen) ............................................................................. 144
Tab. 3.12 Zeitraum zwischen Ersttat und Zeitpunkt des Anvertrauens an eine Bezugsperson ......................... 145
Tab. 3.13 Zeitraum bis zum Anvertrauen bei nicht unmittelbar nach der Tat erfolgtem Anvertrauen ............. 145
Tab. 3.14 Gründe für ein nicht unmittelbar nach der Tat erfolgtes Anvertrauen (Mehrfachnennungen) ........ 146
Tab. 3.15 Reaktionen der Bezugspersonen auf das Anvertrauen (Mehrfachnennungen) ................................ 147
Tab. 3.16 Sonstige Reaktion der Betroffenen auf den sexuellen Missbrauch (Mehrfachnennungen) .............. 148
Tab. 3.17 Anzahl der Beschuldigten ................................................................................................................... 149
Tab. 3.18 Amt während der Tatbegehung (katholische Kirche, n=209) ............................................................ 149
Tab. 3.19 Aufteilung der Diözesanpriester (n=165) ........................................................................................... 150
Tab. 3.20 Tätigkeit während der Tatbegehung (Vergleichsgruppe, n=78, Mehrfachnennungen) ..................... 150
Tab. 3.21 Nationalität des Beschuldigten .......................................................................................................... 151
Tab. 3.22 Sexuelle Ausrichtung des Beschuldigten ............................................................................................ 153
Tab. 3.23 Sexuelle Präferenzstörung des Beschuldigten (Mehrfachnennungen) .............................................. 154
Tab. 3.24 Mittelwert des Alters der Beschuldigten bei der ersten Tat .............................................................. 154
Tab. 3.25 Zeitraum zwischen erster und letzter Tat des Beschuldigten ............................................................ 157
Tab. 3.26 Anzahl der Betroffenen pro Beschuldigtem ....................................................................................... 159
Tab. 3.27 Anzahl der Taten pro Beschuldigtem ................................................................................................. 160
Tab. 3.28 Einschlägig auffälliges Verhalten des Beschuldigten vor der Tat ....................................................... 161
Tab. 3.29 Art der einschlägigen Auffälligkeiten vor der Tat (Mehrfachnennungen) ......................................... 162
Tab. 3.30 Kenntnis über das einschlägig auffällige Verhalten des Beschuldigten vor der Tat (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 162
Tab. 3.31 Hinweise auf sonstige Auffälligkeiten Beschuldigter (Mehrfachnennungen) .................................... 163
Tab. 3.32 Stellungnahme des Beschuldigten zum Tatvorwurf im Strafverfahren (Mehrfachnennungen) ........ 164
Tab. 3.33 Inhalt des Teilgeständnisses (Mehrfachnennungen) ......................................................................... 164
Tab. 3.34 Sonstiger Umgang des Beschuldigten mit dem Tatvorwurf (Mehrfachnennungen) ......................... 166
Tab. 3.35 Ermittlungsgegenstand der Strafverfahren (Mehrfachnennungen) .................................................. 168
Tab. 3.36 Ermittlungen wegen Hands-on- und Hands-off-Handlungen in den Strafverfahren ......................... 168
Tab. 3.37 Ermittlungen wegen Gewaltanwendung in den Strafverfahren ........................................................ 169
Tab. 3.38 Kontakt zwischen Betroffenem und Beschuldigten vor der Tat ......................................................... 170
Tab. 3.39 Vorliegen einer besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Beschuldigtem und Betroffenem ...... 170
Tab. 3.40 Spontane und geplante Tatbegehung ................................................................................................ 171
Tab. 3.41 Taten als Teil eines längerfristigen systematischen Vorgehens ......................................................... 171
Tab. 3.42 Anzahl der unmittelbar handelnden Beschuldigten je Tatgeschehen ............................................... 172
Tab. 3.43 Einordnung der Missbrauchshandlungen (Mehrfachnennungen) ..................................................... 173
Tab. 3.44 Tathandlung des Eindringens in den Körper des Betroffenen/Beschuldigten (oral/anal/vaginal, Mehrfachnennungen) ........................................................................................................................ 174
Tab. 3.45 Tatfördernde Umstände (Mehrfachnennungen) ............................................................................... 175
Tab. 3.46 Tatsituation (Mehrfachnennungen) ................................................................................................... 177
Tab. 3.47 Tatörtlichkeit (Mehrfachnennungen) ................................................................................................. 178
Tab. 3.48 Verhalten des Betroffenen bei der Tat (Mehrfachnennungen) ......................................................... 179
Tab. 3.49 Nachtatverhalten des Beschuldigten gegenüber dem Betroffenen (Mehrfachnennungen) ............. 180
Tab. 3.50 Art der Kenntniserlangung der Strafverfolgungsbehörden von der Tat ............................................ 181
Tab. 3.51 Anzeigenerstatter bzw. Hinweisgeber ............................................................................................... 182
Tab. 3.52 Entscheidung der Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen .......................................... 183
Tabellenverzeichnis
340
Tab. 3.53 Grund der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 184
Tab. 3.54 Inhalt der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts im Hauptverfahren (Mehrfachnennungen) .. 185
Tab. 3.55 Inhalt der rechtskräftigen Verurteilung ............................................................................................. 186
Tab. 3.56 Anzahl der Reaktionenbögen und Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten) .................................... 187
Tab. 3.57 Reaktion der Institution gegenüber dem Betroffenen (Mehrfachnennungen) ................................. 188
Tab. 3.58 Reaktion gegenüber dem Beschuldigten (Mehrfachnennungen) ...................................................... 189
Tab. 3.59 Verdeckung der Tat durch die Institution .......................................................................................... 190
Tab. 4.1 Stellenkontingente Präventionsbeauftragte und Präventionsfachkräfte .......................................... 193
Tab. 4.2 Partizipation Betroffener in der Präventionsarbeit............................................................................ 194
Tab. 4.3 Aktivitäten der Präventionsbeauftragten in den Jahren 2012 bis 2014, Anzahl Diözesen mit jeweiligem Schwerpunkt (Mehrfachnennungen) ............................................................................... 196
Tab. 4.4 Einbindung der Präventionsbeauftragten und -fachkräfte in die Priesterausbildung (Stand 2014) .. 197
Tab. 4.5 Evaluation der Präventionsarbeit (Stand 2014) ................................................................................. 198
Tab. 4.6 Verstetigung der Präventionsstrukturen und Bewertung der personellen Ressourcen in den Diözesen durch die Präventionsbeauftragten (Stand 2016) .............................................................................. 202
Tab. 4.7 Einschätzung des Stellenwertes, den die Leitung der Diözese der Präventionsarbeit beimisst ........ 203
Tab. 4.8 Diözesanes Schulungscurriculum, Zusammenarbeit mit externen Fachberatungsstellen, Evaluation der Schulungen................................................................................................................................... 204
Tab. 4.9 Bereiche und Einrichtungen mit institutionellem Schutzkonzept, Stand der Umsetzung ................. 207
Tab. 4.10 Controlling der institutionellen Schutzkonzepte in den Diözesen ..................................................... 208
Tab. 5.1 Aufbau des Erhebungsbogens der systematischen Literaturübersicht .............................................. 212
Tab. 5.2 Verteilung der Stichprobe .................................................................................................................. 213
Tab. 5.3 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in der katholischen Kirche (k=53) ................................................................................................................. 214
Tab. 5.4 Übersicht über die ausgewerteten Studien zum sexuellen Missbrauch an Minderjährigen in nicht-katholischen Institutionen (k=25) ...................................................................................................... 217
Tab. 5.5 Fachdisziplin der Autoren der Primäruntersuchungen ...................................................................... 221
Tab. 5.6 Art der Untersuchungsmethode (k=91, Mehrfachnennungen) ......................................................... 225
Tab. 5.7 Geschlecht, Alter und Prävalenzrate der Beschuldigten .................................................................... 226
Tab. 5.8 Mit psychiatrisch-psychologischen Untersuchungsmethoden erhobene psychische Merkmale der Beschuldigten der katholischen Kirche (k=6, Mehrfachnennungen) ................................................. 228
Tab. 5.9 Geschlecht und Alter der Betroffenen ............................................................................................... 229
Tab. 5.10 Tatfolgen für den Betroffenen (katholische Kirche, k=6) ................................................................... 230
Tab. 5.11 Merkmale der Taten ........................................................................................................................... 232
Tab. 5.12 Missbrauchshandlungen .................................................................................................................... 234
Tab. 5.13 Deliktshäufigkeit (katholischen Kirche) .............................................................................................. 235
Tab. 5.14 Deskriptive Variablen zu den Studienmerkmalen (k=39) ................................................................... 243
Tab. 5.15 Wirkung des Präventionsprogramms auf die Wissensvermittlung .................................................... 245
Tab. 5.16 Beibehalten des Wissens im Follow-up .............................................................................................. 246
Tab. 5.17 Auswirkung auf Angst und Furcht ...................................................................................................... 247
Tab. 6.1 Gesamtzahl der Kleriker, von denen Personal- und Handakten durchgesehen wurden ................... 251
Tab. 6.2 Zahl der beschuldigten Kleriker aus der Personal- und Handaktenanalyse ....................................... 252
Tab. 6.3 Zahl der von sexuellen Missbrauch Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse ............. 255
Tab. 6.4 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch in Jahresschritten ..................................... 260
Tab. 6.5 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellem Missbrauch bis 13 Jahre sowie 14 Jahre und älter ...... 261
Tab. 6.6 Konfession der Betroffenen aus der Personal- und Handaktenanalyse............................................. 262
Tab. 6.7 Häufigkeit der Missbrauchstaten pro Betroffenem aus der Personal- und Handaktenanalyse ........ 263
Tabellenverzeichnis
341
Tab. 6.8 Dauer des individuellen Missbrauchsgeschehens .............................................................................. 264
Tab. 6.9 Beziehungskontext zwischen Beschuldigtem und betroffenen bei der Ersttat (Mehrfachnennungen)............................................................................................................................................................ 265
Tab. 6.10 Beziehung des Elternhauses der Betroffenen zur katholischen Kirche .............................................. 266
Tab. 6.11 Anvertrauen oder Kommunikation des Missbrauchs seitens der Betroffenen an Dritte .................. 267
Tab. 6.12 Zeitlicher Abstand zwischen Missbrauch und Anvertrauen an Dritte ................................................ 268
Tab. 6.13 Personen, denen der Missbrauch anvertraut oder mitgeteilt wurde ................................................ 269
Tab. 6.14 Reaktionsweisen Dritter auf Anvertrauen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen) ........ 270
Tab. 6.15 Gründe für das Nicht-Anvertrauen an Dritte (Mehrfachnennungen) ................................................ 271
Tab. 6.16 Lebensalter der Beschuldigten bei Ersttat aus der Personal- und Handaktenanalyse ....................... 272
Tab. 6.17 zeitlicher Abstand zwischen Diakon- oder Priesterweihe und Ersttat ............................................... 273
Tab. 6.18 Beschuldigte mit höherem Kirchenamt bei Ersttat ............................................................................ 274
Tab. 6.19 Zahl der Betroffenen pro Beschuldigten aus der Personal- und Handaktenanalyse ......................... 275
Tab. 6.20 Altersstruktur und Zahl der Betroffenen pro Beschuldigten .............................................................. 276
Tab. 6.21 Dokumentierte Hinweise hinsichtlich der sexuellen Orientierung der Beschuldigten (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 277
Tab. 6.22 Psychiatrische Begutachtung oder Behandlung Beschuldigter wegen sexuellem Missbrauch (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 278
Tab. 6.23 Hinweise auf Belastungen Beschuldigter unabhängig von der Missbrauchsbeschuldigung (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 279
Tab. 6.24 Hinweise auf Mehrfachbelastungen Beschuldiger unabhängig von der Missbrauchsbeschuldigung 280
Tab. 6.25 Zeitlicher Abstand von Aktenvermerken zu problematischem Verhalten der Beschuldigten und dem ersten sexuellen Missbrauch (Prozentangaben beziehen sich auf die Zeilenhäufigkeiten) ............... 280
Tab. 6.26 Kontext der Missbrauchstaten aus der Personal- und Handaktenanalyse (Mehrfachnennungen) ... 283
Tab. 6.27 Orte der Missbrauchstaten (Mehrfachnennungen) ........................................................................... 284
Tab. 6.28 Alkohol- oder Drogenkonsum Beschuldigter im Zusammenhang von Missbrauchstaten ................. 285
Tab. 6.29 Alkohol- und Drogenkonsum Betroffener im Zusammenhang von Missbrauchstaten ...................... 285
Tab. 6.30 Methoden der Tatanbahnung und Tatbegehung (Mehrfachnennungen) ......................................... 286
Tab. 6.31 Art der Missbrauchshandlungen aus der Personal- und Handaktenanalyse (Mehrfachnennungen) 288
Tab. 6.32 Hands-on und Hands-off Handlungen aus der Personal- und Handaktenanalyse ............................. 289
Tab. 6.33 Beschuldigtenverhalten nach der Tat ................................................................................................ 290
Tab. 6.34 Gesundheitliche Probleme Betroffener als Folge von oder im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch (Mehrfachnennungen).................................................................................................... 291
Tab. 6.35 Soziale Probleme Betroffener als Folge des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen) ............ 293
Tab. 6.36 Schweregrad gesundheitlicher oder sozialer Tatfolgen ..................................................................... 294
Tab. 6.37 Kirchenrechtliche Verfahren sexuellen Missbrauchs Minderjährigen ............................................... 295
Tab. 6.38 Ausgang kirchenrechtlicher Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen, n= 566)............................................................................................................................................................ 295
Tab. 6.39 Meldungen an die Kongregation für die Glaubenslehre wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger............................................................................................................................................................ 296
Tab. 6.40 Strafanzeigen wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger............................................................ 297
Tab. 6.41 Personen oder Institutionen, die Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs erstattet haben ........ 297
Tab. 6.42 Beschuldigte mit kirchenrechtlichem Verfahren und/oder Strafanzeige wegen anderer Delikte als sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (Mehrfachnennungen) ......................................................... 300
Tab. 6.43 Versetzungen oder Wohnortwechsel von Beschuldigten innerhalb der Heimatdiözese, zwischen Diözesen und/oder ins Ausland während der aktiven Dienst- oder Ruhestandszeit (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 301
Tab. 6.44 Zahl Beschuldigter nach Art der Versetzung oder Wohnortwechsel ................................................. 302
Tabellenverzeichnis
342
Tab. 6.45 Intradiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger .............................................................................................. 303
Tab. 6.46 Mittlere Zahl innerdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger ............................................................... 304
Tab. 6.47 Interdiözesane Versetzungen oder Wohnortwechsel bei Klerikern mit und ohne Beschuldigung des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (incl. Wechsel ins Ausland) .................................................. 305
Tab. 6.48 Versetzungen oder Wohnortwechsel im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger (Mehrfachnennungen) ....................................................................................................................... 306
Tab. 6.49 Kommunikation und Dokumentation von Beschuldigungen sexuellem Missbrauchs bei interdiözesanen Versetzungen ........................................................................................................... 308
Tab. 6.50 Zahl der Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene ......................................................... 310
Tab. 6.51 Art der Hilfeangebote der katholischen Kirche an Betroffene (Mehrfachnennungen) ..................... 310
Tab. 6.52 Annahme von Hilfeangeboten der katholischen Kirche seitens Betroffener (Mehrfachnennungen) 311
Tab. 6.53 Zahl und Höhe finanzieller Leistungen der katholischen Kirche an Betroffene im Rahmen des Verfahrens zu „Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde“ ............................................................................................................................................... 312
Tab. 7.1 Beruf oder Amt des Beschuldigten zum Zeitpunkt der Ersttat .......................................................... 318
Tab. 7.2 Häufigkeit der Missbrauchsereignisse pro Betroffenen ..................................................................... 318
Tab. 7.3 Orte der Missbrauchshandlungen (Mehrfachnennungen) ................................................................ 320
Tab. 7.4 Art der Missbrauchshandlungen(Mehrfachnennungen) ................................................................... 321
Tab. 7.5 Verteilung von Hands-on und Hands-off Handlungen bei den Betroffenen ...................................... 321
Tab. 7.6 Körperliche und seelische Folgen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen) ...................... 323
Tab. 7.7 Soziale Folgen des sexuellen Missbrauchs (Mehrfachnennungen) .................................................... 324
Tab. 7.8 Zeitpunkt des Anvertrauens an Dritte (n=55) .................................................................................... 325
Abbildungsverzeichnis
343
Abbildungsverzeichnis
Abb. 2.1 Zeitraum des sexuellen Missbrauchs (in Monaten) ........................................................................... 119
Abb. 2.2 Alter des interviewten Beschuldigten zum Zeitpunkt der (ersten) Tat (in Jahren) ............................ 120
Abb. 2.3 Alter der (jüngsten) Betroffenen der interviewten Beschuldigten zum Zeitpunkt der Tat (in Jahren)............................................................................................................................................................ 120
Abb. 2.4 Alter des Beschuldigten des interviewten Betroffenen zum Zeitpunkt der Tat (in Jahren) ............... 121
Abb. 2.5 Alter der interviewten Betroffenen zum Zeitpunkt des ersten Vorfalls............................................. 121
Abb. 2.6 Wann haben die Betroffenen kirchlichen Institutionen über den in Frage stehenden Missbrauch berichtet (Prozent pro Jahr) ............................................................................................................... 125
Abb. 2.7 Wann haben die Beschuldigten kirchlichen Institutionen über den Missbrauch berichtet (Prozent pro Jahr) .................................................................................................................................................... 126
Abb. 3.1 Geschlechterverteilung der Betroffenen in Prozent .......................................................................... 136
Abb. 3.2 Jahr der ersten Missbrauchstat pro Betroffenem .............................................................................. 139
Abb. 3.3 Geburtsjahr des Beschuldigten .......................................................................................................... 151
Abb. 3.4 Beginn der Beschäftigung des Beschuldigten bei der Institution ....................................................... 152
Abb. 3.5 Jahr der Weihe des Beschuldigten (n=209) ........................................................................................ 153
Abb. 3.6 Alter des Beschuldigten bei der ersten Tat ........................................................................................ 155
Abb. 3.7 Jahr der ersten Tat des Beschuldigten ............................................................................................... 156
Abb. 3.8 Zeitraum zwischen erster und letzter Tat des Beschuldigten (Anteile in Prozent) ............................ 157
Abb. 3.9 Anzahl der Betroffenen pro Beschuldigtem ....................................................................................... 158
Abb. 3.10 Anzahl der Taten pro Beschuldigtem ................................................................................................. 160
Abb. 3.11 Jahr der Ersttat der Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten) und Jahr der Kenntnis der Strafverfolgungsbehörden von der Tat (katholische Kirche, n=249) ................................................. 183
Abb. 3.12 Verlauf der Strafverfolgung (katholische Kirche/Vergleichsgruppe) ................................................. 185
Abb. 3.13 Jahr der Ersttat der Beschuldigten (mit Mehrfachverfolgten) und Jahr der Kenntnis der katholischen Kirche und der Strafverfolgungsbehörden von der Tat (n=249) ........................................................ 187
Abb. 4.1 Von Präventionsbeauftragten als „sehr wichtig“ erachtete Faktoren für die „Kultur des achtsamen Miteinanders“ .................................................................................................................................... 201
Abb. 5.1 Land der untersuchten katholischen Institution nach Erscheinungsjahr der Studie (k=53) .............. 219
Abb. 5.2 Land der untersuchten nicht-katholischen Institution nach Erscheinungsjahr der Studie (k=25) ..... 220
Abb. 5.3 Datenerhebungsverfahren (k=91) ...................................................................................................... 223
Abb. 5.4 Flussdiagramm ................................................................................................................................... 240
Abb. 6.1 Zeitliche Verteilung der Ersttaten von Beschuldigten des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger in Fünfjahreszeiträumen des Untersuchungszeitraums (in % aller Beschuldigten, n=1.670) ................ 256
Abb. 6.2 Geschlechterverteilung bei von sexuellem Missbrauch betroffenen Minderjährigen aus der Personalaktenanalyse (in % aller Betroffenen, n=3.677) ................................................................... 258
Abb. 6.3 Alter der Betroffenen bei erstem sexuellen Missbrauch (in % der Betroffenen mit Altersangabe, n=2.847) ............................................................................................................................................. 261
Abb. 6.4 Zeitlicher Verlauf der Häufigkeit von Ersttaten und Eröffnungen kirchenrechtlicher oder Strafverfahren in Fünfjahreszeiträumen des Untersuchungszeitraums (jeweils in absoluten Zahlen)............................................................................................................................................................ 299
Abb. 7.1 Zeitlicher Abstand zwischen Onlinebefragung und dem ersten sexuellen Missbrauch (Anteile in Prozent an allen Befragten) ............................................................................................................... 316
Abb. 7.2 Kodierparadigma zur Kernkategorie „Verteidigung klerikaler Strukturen durch die katholische Kirche“............................................................................................................................................................ 328
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