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Köln im 30-jährigen Krieg

3. Judentum um Köln im 16. und 17. Jh.

Ausgrenzungen, Anfeindungen - Kiddusch-Becher - Hochzeitsring - Siegelstempel - Sederteller - Köln-Genehmigung "Judengeleit" für Köln

Eine Judengeleit-Genehmigung für Köln von 1584
Eine Judengeleit-Genehmigung für Köln von 1584 (Sonderausstellung Köln 2014)

aus: Sonderausstellung des Stadtmuseums Köln 2014 "Köln in unheiligen Zeiten. Die Stadt im dreissigjährigen Krieg"

präsentiert von Michael Palomino (2014)

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3. 16. und 17. Jh.: Judentum um Köln

Im 16. und 17. Jh. dürfen in der Stadt Köln selbst keine Juden leben. Dies ist ein grosser Nachteil, weil alle Handelsmöglichkeiten wegfallen. Viele Juden haben sich dann in der Nachbarstadt Deutz angesiedelt.

<Juden ist die Niederlassung in Köln seit der Ausweisung von 1424 offiziell untersagt. Eine begrenzte Aufenthaltsgenehmigung - das sogenannte Geleit - erhalten sie nur, wenn sie, etwa als Ärzte oder Pfandleiher, nützlich erscheinen. jüdisches Leben kann sich nur ausserhalb der Stadtmauern entfalten.>

<In der Stadt Köln ist Juden im 17. Jahrhundert jede Niederlassung untersagt. Doch im angrenzenden Kurfürstentum können sie ihren Glauben relativ frei leben. Die dortigen Gemeinden bewahren ihre eigenen, religiösen Traditionen und Liturgien - mit einer Vielzahl von Kultgegenständen, Gefässen und Geräten.>

Vitrine mit jüdisch-historischen
              Gegenständen
Vitrine mit jüdisch-historischen Gegenständen (Sonderausstellung Köln 2014)

<Ausgegrenzt und angefeindet - Köln und die Juden im 17. Jahrhundert

1429 werden die Juden aus Köln vertrieben. Die meisten ziehen in andere Städte, etwa nach Frankfurt am Main. Doch im Kölner Kurfürstentum lassen sich mit der Zeit wieder vermehrt Juden nieder. Sie organisieren sich in der kurkölnischen Landesjudenschaft. Vor allem in Deutz wächst die Gemeinde rasch.

Der mittelalterliche Friedhof am "Judenbüchel" - ausserhalb der Kölner Stadtmauern in der Nähe der Bonner Strasse - wird von Juden aus dem Umland bis Ende des 17. Jahrhunderts als Begräbnisplatz genutzt.

Für alle Juden, die in die Stadt Köln hineinwollen, existiert bis 1789 eine gravierende Einschränkung: Sie dürfen das Stadtgebiet nur bei Tag betreten - mit Erlaubnis des Rats und mit einem städtischen Boten, dem "Geleit.

Ausnahmen gibt es höchstens in Krisenzeiten, wenn Juden als Geldleiher oder Ärzte benötigt werden. So bittet 1632 der Mainzer Kurfürst, ein hochrangiger Kriegsflüchtling, beim Rat um freien Ein- und Ausgang seines jüdischen Arztes. Die Deutzer Juden beschäftigen sogar einen eigenen - christlichen - Fährmann, der sie über den Rhein in die Stadt bringt.

Doch auch im vermeintlich sicheren Umland sind Juden immer wieder Anfeindungen ausgesetzt und werden zu Sündenböcken gestempelt. So kann im Pestjahr 1665 ein Pogrom in Deutz nur knapp verhindert werden. >

Kiddusch-Becher
<In Köln entstanden und in Köln verboten: Kiddusch-Becher
[...] Dieser Kiddusch-Becher stammt sogar von einem Kölner Goldschmied. Kiddusch nennt man den Segensspruch über einem Becher Wein, der den Schabbat und die jüdischen Feiertage einleitet.>

Kiddusch-Becher
vergrössernKiddusch-Becher (Sonderausstellung Köln 2014)

<Hochzeitsring
Im jüdischen Hochzeitsritus besiegelt der Mann die Ketubba, den Ehevertrag, mit der Übergabe des Eherings an seine Braut. Es handelt sich dabei also nicht nur um einen symbolischen, sondern auch um einen rechtlichen Akt. Die Inschrift auf diesem Ring lautet übersetzt: "... das Sabbatlicht anzuzünden". Es handelt sich um die Schlussworte des Lichtersegens, der von der Frau zu Beginn des Sabbats beim Anzünden der Kerzen gesprochen wird.> Der Ring stammt aus Süddeutschland oder Italien, 16./17. Jahrhundert, Gold.

Jüdischer Hochzeitsring, 16./17.
              Jh. aus Süddeutschland oder Italien
Jüdischer Hochzeitsring, 16./17. Jh. aus Süddeutschland oder Italien (Sonderausstellung Köln 2014)

<Siegelstempel
Eingravierte Inschrift (hebräisch und deutsch): "Kascher / Wein / Chaim F.K. / H.A.F."> - Rheinland (?), 17. Jahrhundert, Messing.

Jüdischer Siegelstempel
Jüdischer Siegelstempel

<Seder-Teller
Am Sederabend, dem Auftakt des jüdischen Pessach-Festes, werden Speisen mit symbolischer Bedeutung in einer festgelegten Reihenfolge auf dem Seder-Teller angerichtet. Köln, 17. Jahrhundert, Zinn.>

Jüdischer Sederteller
Jüdischer Sederteller

1584: Beispiel einer Köln-Genehmigung "Judengeleit" für Juden aus Deutz unter Geleitschutz

<Ausnahmegenehmigung: Judengeleit von 1584
Das "Geleit" ist eine Ausnahmegenehmigung des Kölner Rats für Juden, die die Stadt Köln aufsuchen möchten. Dieses Geleit für die Deutzer Juden wird im "Kölner Krieg" durch dieses Schriftstück von 1584 um 60 Tage verlängert, damit sie ihre Pfänder in der Stadt in Sicherheit bringen können. Auch wenn solche Bestimmungen nicht immer streng eingehalten werden, bleibt die Politik des Rates gegen die Juden auch im 17. Jahrhundert äusserst rigide.>

Eine Judengeleit-Genehmigung für Köln von 1584
vergrössernEine Judengeleit-Genehmigung für Köln von 1584 (Sonderausstellung Köln 2014)

<Kunndt unnd zuwissenn sey Jedermenniglich
Dass unsere Herrn vom Rathe auss Supplicieren einer zimblichen anzall ihrer Mittburgern uund Ingesessenn uund umb derselbiger anligens halben / hiehevor ettlichen Juden von Deutz (Dieweill zu Deutz keine sicherheit gewest) mitt der Burgern uund anderen Pfenden herinzukommen / Glaide geben haben / Damitt furnemblich dieselbe Burgere uund Ingesessen mitt gutter gelegenheit ihre dem Juden versetzte Pfende wiederumb an sich brengen uund deren nicht verleussiig werden mogten / Uund aber nuhn mehe auss viel bedencklichen wichtigen Ursachen / gedachte unsere Heen vom Rathe sich entlich endtschlossen / umb obgesetzten Juden dass Glaidt offzusagen / Wie dann solches schon ins werck gerichtet / Dergestaldt benentlich / dass gedachte unsere Herrn vom Rathe der Burgerschafft so ihre Pfende von benentten Juden noch nciht wieder gelöst / zu guttem / ihnen denn Juden nochmaln zween Monatt / zuuerstehen Sechszich tag / dz verlehendte Glaidt Protogirtt uund Respective auffsagen lassen / Der meinung dass sie vielbenente Juden / ihre sachen mitt den Jenigen / damitt so zuthun habt / dahin abrichten / dz sie zu ende jetzberurter Sechsizch tagen / mit Weib / Kinderen / vn allen ihre Gsinde absiehen / vn ferters Glaidts sich nicht erfrewen sollen / Inmassen dann auch gedacht ein Erb. Rath nach jetzberurtten Tag offtbenentter Juden halben kein weitter ansuchens hören wolle x. Derobhalben haben solchem nach / vorgedachte unsere Herrn vom Rathe / alle unnd jede ihre Mittburgere vn Ingesessen dessen wie oben sicher / zeitlich auisteren und verwarnen wollen / umb dass sich ein jeder / so mitt viellbemeltten Juden zuthun hatt / seine sachen zu wiederlosung seiner Pfande bey gutter zeitt fur ihrem abzug darnach zurichten und zu schicken / gutt wissens haben mogen / ferrern ihren schaden zuuerhutten. Sic actum XII. Iulij Anno c. LXXXIIII.>

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Quellen
[web01] http://www.br.de/fernsehen/ard-alpha/sendungen/schulfernsehen/frauen-barockzeitalter-anna-maria-schurmann100.html
[web02] http://biografien-news.blog.de/2006/08/03/anna_maria_von_schurmann_die_vorkampferi~1010204/
[web03] http://de.wikipedia.org/wiki/Geschichte_der_Zeitung
[web04] http://de.wikipedia.org/wiki/Kölnisches_Stadtmuseum
[web05] http://de.wikipedia.org/wiki/Rathaus_Köln
[web06] http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/figuren-des-zweiten-obergeschosses
[web07] http://de.wikipedia.org/wiki/Bayenturm
[web08] http://de.wikipedia.org/wiki/Franz_von_Hatzfeld
[web09] http://de.wikipedia.org/wiki/Maria_de'_Medici
[web10] http://de.wikipedia.org/wiki/Giovanni_Bologna


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