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17.11.2014: BND will alles ausspionieren
- ohne Limit
aus: Kopp-Verlag online: Überwachung total: Die
Wunschliste des BND; 17.11.2014;
http://info.kopp-verlag.de/nachrichten/ueberwachung-total-die-wunschliste-des-bnd.html
<Vor kurzem wurde eine geheime Wunschliste
des BND für die digitale Aufrüstung in Auszügen
veröffentlicht. Darin fällt der harmlos
klingende Name eines Programms: »SIGINT Support
For Cyber Defense«, kurz SSCD. »SIGINT« steht
für »Signals Intelligence«, also das Abhören und
Auswerten von Kommunikation. Unter »Cyber
Defense« versteht man die Abwehr von digitalen
Angriffen aller Art.
Der Zusammenhang zwischen den beiden Bereichen
ergibt sich aus dem Versuch der Abhördienste, ihre
Online-Spionage als perfekte Abwehr gegen
praktisch alles Schlechte im Netz zu verkaufen.
Denn der beste Weg, unbekannte Bedrohungen im Internet zu bekämpfen, ist laut SSCD die Durchsuchung des gesamten Netzverkehrs in Echtzeit und die gleichzeitige Suche nach Auffälligkeiten, die nach einem Angriff aussehen könnten.Die Wirksamkeit des Konzepts ist stark umstritten.
Natürlich ist es im begründeten Einzelfall nützlich, bei digitalen Angriffen Struktur und Ursprung bösartiger Datenströme durch das Netz nachzuvollziehen. Doch ist die Problematik, die der BND als Begründung für SSCD angibt, nicht neu: Denn es gibt alltägliche kommerzielle Lösungen dafür – bei Internetprovidern und anderen zivilen Firmen und Behörden.
Es besteht also keine technische Notwendigkeit einer Dauerüberwachung des Netzes, erst recht nicht durch einen faktisch nicht kontrollierbaren Geheimdienst. Nicht umsonst steht der BND nach einer Reihe von Skandalen heftig unter Kritik und ist zentraler Untersuchungsgegenstand des NSA-Ausschusses im Bundestag.
Auch das ursprünglich etwa 730 Millionen Euro teure Hauptquartier im Herzen Berlins kostet den Steuerzahler mittlerweile über eine Milliarde Euro. Mit dem SSCD-Programm will der BND offensichtlich bei den Großen – NSA und dem britischen GCHQ – mitspielen.
Es stellt sich in diesem Fall erneut die grundlegende Frage über die
Rolle und Notwendigkeit von Geheimdiensten
in einer demokratischen Gesellschaft. Nicht nur
über deren Wirksamkeit, sondern viel
grundsätzlicher nach deren Existenzberechtigung,
grundgesetzlichen Legitimation und
Kontrollierbarkeit.>
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Der kriminelle BND will 300 Millionen Euro mehr
(!!!)
26.11.2014: Jeder Geheimdienst bricht
die Grundrechte der Bürger - und der BND soll
300 Millionen mehr bekommen? - Geheimdienste
abschaffen!
aus: 300 Millionen extra für den BND? Nein! Aktion
am 27.11. in Berlin!
https://www.radio-utopie.de/2014/11/26/300-millionen-extra-fuer-den-bnd-nein-aktion-am-27-11-in-berlin/#more-93067
Aufruf des Bürgerrechtsvereins Digitalcourage. Die Aktion beginnt morgen um 08.30 Uhr auf dem Platz der Republik.
Arroganter geht es nicht: Während im NSA-Ausschuss die Überwachung der gesamten Bevölkerung durch deutsche und US-amerikanische Geheimdienste untersucht wird, und im ganzen Land an Kultur, Bildung und der öffentlichen Infrastruktur gespart wird, verlangt der Bundesnachrichtendienst 300 Millionen Euro mehr aus dem Steuertopf.
Kein Steuergeld für Grundrechtsbruch
300 Millionen wofür? Um Menschen im Internet noch nackter zu machen. Die Aufrüstung des BND heißt „Strategische Initiative Technik (SIT)“ und ist eine Wunschliste des Überwachungs-Staats: ALLIANCE, SWOP, VIPER, EASD, ZEUS und Co. heißen die technischen Brechstangen, mit denen der BND an Inhalte von Kommunikation über das Netz gelangen will. Twitter, Blogs und SSL-Verbindungen sollen in Echtzeit überwacht und geknackt werden. Ja, der BND ist ein Auslandsgeheimdienst, aber er ist nicht in der Lage inländische Kommunikation aus seiner Überwachung zuverlässig auszuklammern.
Der BND träumt von vollständiger Überwachung des Internets. Rütteln Sie mit uns den BND wach!
Geheimdienste – Wozu überhaupt?
Das Aufrüsten von Geheimdiensten führt uns in eine überwachte Gesellschaft. Die Regierung scheitert daran die Rolle des BND bei der Überwachung der Bevölkerung lückenlos aufzuklären. Wir wollen keine schlagkräftigen Geheimdienste, die wild um sich schlagen und dabei Grundrechte beschädigen.
Wir schlagen eine Sparmaßnahme vor: Geheimdienste abschaffen!>
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28.11.2014: Nur noch geisteskrank: Der
kriminelle BND findet seine kriminelle
Spionage mit Totalüberwachung legal (!!!)
aus: Interent-Law online: BND hält offenbar
Totalüberwachung für weitgehend rechtlich
zulässig; 28.11.2014;
http://www.internet-law.de/2014/11/bnd-haelt-offenbar-totalueberwachung-fuer-weitgehend-rechtlich-zulaessig.html
<Das Interessanteste an der vieldiskutierten Anhörung des (ehemaligen) BND-Juristen Stefan Burbaum im NSA-Untersuchungsausschuss ist seine Aussage zur Auslegeung von § 10 Abs. 4 S. 2 G10-Gesetz. Die Vorschrift lautet:
Weiterhin ist festzulegen, welcher Anteil der auf diesen Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf. In den Fällen des § 5 darf dieser Anteil höchstens 20 vom Hundert betragen.
In der Überwachungsanordnung in Fällen des § 5 (sog. strategische Fernmeldekontrolle) muss festgelegt werden, welcher Anteil der auf den Übertragungswegen zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität überwacht werden darf, wobei dieser Anteil höchstens 20 % betragen darf.
Der BND versteht das nach der Aussage von Burbaum explizit so, dass bei einer Leitung, die nur zu 10 % ausgelastet ist, der gesamte Traffic abgegriffen werden darf. Die gesetzliche Einschränkung läuft also in diesem Fall leer. Da die Auslastung der Datenleitungen in sehr vielen Fällen unterhalb der 20%-Marke liegen dürfte, würde dies (nahezu) eine Komplettüberwachung legitimieren.
Kaum minder interessant ist die auch von Burbaum wieder angesprochene “Funktionsträgertheorie” des BND, die besagt, dass jemand, der für eine ausländische juristische Person tätig ist, als deren Funktionsträger gilt und deshalb nicht mehr den Schutz der Grundrechte genießen soll, selbst dann, wenn er deutscher Staatsbürger ist. Da das BVerfG den Begriff der juristischen Person im Sinne von § 19 Abs. 3 GG – aus Gründen eines effektiven Grundrechtsschutzes wohlgemerkt – wei auslegt, fallen darunter auch nicht rechtsfähige Organisationen.
Das was man im Verfassungsrecht allerdings klassischerweise als Funktionsträgertheorie kennt, besagt etwas ganz anderes. Hierbei geht es nämlich um die Frage, ob ein Funktionsträger des Staates, beispielsweise ein Polizeibeamter, gleichzeitig Grundrechtsberechtigter sein kann. Das ist deshalb problematisch, weil in diesem Fall der für den Staat handelnde Polizeibeamte damit gleichzeitig Grundrechtsberechtigter und -verpflichteter wäre. Diese Kollision kann sich aber beim Funktionsträger nach Lesart des BND überhaupt nicht ergeben.
Das Konstrukt des BND versucht sich den Umstand zunutze zu machen, dass die Grundrechte grundsätzlich (nur) für inländische juristische Personen gelten (Art. 19 Abs. 3 GG). Hieraus folgt allerdings kein Grundrechtsausschluss für Funktionsträger juristischer Personen, soweit es sich nicht um Hoheitsträger handelt. Das Fernmeldegeheimnis schützt jedermann vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt. Betroffener eines solchen Eingriffs ist zunächst immer eine natürliche Personen, denn juristische Personen können nicht selbst kommunizieren. Wenn also eine inländische juristische Person betroffen ist, dann kann diese in ihrem eigenen Grundrecht betroffen sein, was aber nicht bedeutet, dass der abgehörte Mitarbeiter der juristischen Person deshalb seinen individuellen Grundrechtsschutz verliert. Denn schließlich ist es seine Individualkommunikation die überwacht wird. Dasselbe gilt spiegelbildlich auch für ausländische juristische Personen. Diese können sich, nach durchaus umstrittener Ansicht, selbt zwar nicht auf das Grundrecht berufen, der Grundrechtsschutz ihrer Mitarbeiter bleibt deshalb aber erhalten. Man hat hier im übrigen auch das Problem, dass das bei der strategischen Fernmeldekontrolle angewandte Staubsaugerprinzip natürlich nicht in der Lage ist, festzustellen, ob jemand im Einzelfall als Funktionsträger einer Organisation teelfoniert oder mailt oder vielleicht doch privat.
Der BND liefert eine weitere haarsträubende Rechtsauslegung, die keiner seriösen juristischen Bewertung standhält. Es zeigt sich einmal mehr, dass es dem BND einzig und allein darum geht, die Grundrechte auszuhebeln, wo es nur geht. Das entspricht einer leider auch in der Politik verbreiteten Tendenz, das Grundgesetz und die Grundrechte als Störfaktor zu betrachten. Und deshalb stützt die Bundesregierung das rechtswidrige Treiben des BND auch. Man würde sich in diesem Punkt dann zumindest wünschen, dass sich Merkel und ihr Kabinett offen dazu bekennen. Aber wenn es dieser Regierung an einem fehlt, dann ist es der Mut zur Wahrheit.
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4.12.2014: <BND-Zeuge:
Kanzleramt
soll Datenweitergabe an NSA ermöglicht
haben>
aus: Handelsblatt online; 4.12.2014;
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bnd-zeuge-kanzleramt-soll-datenweitergabe-an-nsa-ermoeglicht-haben/11074318.html
<Der BND zapfte in Frankfurt massiv Daten internationaler Telefon- und Internet-Leitungen ab – und gab einen Teil davon an die NSA weiter, wie ein BND-Zeuge am Donnerstag berichtete. Alles rechtens?
BerlinDie
umstrittene Datenweitergabe an den US-Geheimdienst
NSA bei der „Operation Eikonal“ kam laut
Bundesnachrichtendienst (BND) mit Hilfe des
Kanzleramts zustande. Das sagte der
„Eikonal“-Projektleiter des BND am Donnerstag vor
dem NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.
„Eikonal“ war für die BND-NSA-Kooperation zentral.
Der BND reichte von 2004 bis 2008 Daten an die NSA
weiter, die an einem Kommunikationsknotenpunkt in
Frankfurt am Main abgeschöpft wurden.
Der als S.L. vorgestellte Zeuge berichtete, der Netzbetreiber habe Zweifel gehabt, ob es rechtens sein würde, dem BND Zugang zu den Telefon- und Internet-Daten zu geben. Eine Bestätigung – seines Wissens nach aus dem Kanzleramt – habe genügt, den Netzbetreiber von der Rechtmäßigkeit der Aktion zu überzeugen.
Der Zeuge gab einen technisch detaillierten Einblick. Der BND habe demnach die Leitungen angezapft und immense Mengen auch internationaler Telefon- und Internetdaten abgeschöpft – „wie wenn man daheim an der Fernsehantenne einen zweiten Fernseher anschließt“. Eine „mehrstufige Filterkaskade“ habe bewirkt, dass das Gros der Daten aussortiert worden sei. Diese Daten seien dann aus dem BND-Geräten einfach verschwunden. „Sie verrauchen in der Wärme der Erfassungsgeräte.“
Daten Deutscher sollten und durften an die Amerikaner nicht weitergegeben werden. Nach einem einschlägigen Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ vom Oktober zur „Operation Eikonal“ funktionierten die BND-Filter dafür aber nicht gut genug. Der BND-Nachrichtentechniker räumte nun Lücken im Daten-Filter ein. Doch Daten seien in diesen Fällen gar nicht weitergegeben worden. „Im Zweifel wurde Material nicht weitergeleitet.“
Wenige hundert Meldungen pro Jahr für die NSA seien übrigblieben. „Das Projekt ist genau aus diesem Grund beendet wurden, weil die Amerikaner gesehen haben, dass wir für sie nicht mehr würden rausholen können.“ Der gegenseitige Nutzen sei gewesen, dass die NSA dem BND Technik und entsprechendes Know-How gegeben habe – der BND dem US-Dienst dafür Daten.
Am Nachmittag sollte Ex-Telekom-Chef Kai-Uwe Ricke vernommen werden. Die Telekom – so teilte der Zeuge indirekt mit – war der fragliche Betreiber. Zunächst wurde die Ausschusssitzung wegen Streits zwischen den Vertretern der Koalition und Opposition unterbrochen. Die Linke warf dem Zeugen vor, nicht die Wahrheit zu sagen, worüber sich Vertreter von Union und SPD empörten.
Der Ausschuss will die massive Datenspionage der NSA und anderer Geheimdienste aufklären.
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Hochbezahlte Kriminelle unter sich:
5.12.2014: Krimineller BND spannt noch immer bei der Deutschen Telekom mit> - im Austausch mit Technik und Daten von der kriminellen NSA
aus: Der Standard online: BND hört Deutsche Telekom noch immer ab; 5.12.2014;
http://derstandard.at/2000009046924/BND-hoert-Deutsche-Telekom-noch-immer-ab
Der deutsche Bundesnachrichtendienst (BND) soll nach wie vor Daten der Deutschen Telekom absaugen. Das wurde in der letzten Sitzung des NSA-Untersuchungsausschusses am Donnerstag deutlich. Befragt wurde ein führender BND-Mitarbeiter, der als "S.L." auftrat. Er leitete die berüchtigte "Operation Eikonal", bei der die NSA Technik und Wissen gegen BND-Daten austauschte. Dabei handelt es sich vor allem um Informationen, die vom Internetknotenpunkt DE-Cix in Frankfurt abgesaugt worden waren. Auch in das Netzwerk der Deutschen Telekom hat sich der BND eingeschlichen, um dessen Daten gen USA schicken zu können. Dabei sollen allerdings alle Datensätze deutscher Staatsbürger ausgefiltert worden sein.
"Installierte Infrastruktur" weiter genutzt
2008 war die Operation aufgrund politischer Bedenken einem Ende zugeführt worden. Seitdem soll der BND allerdings für sich selbst weiter im Netz der Deutschen Telekom spionieren. Laut dem Tagesspiegel betrieb der BND die "installierte Infrastruktur" (zwei angemietete Räume bei der Telekom) einfach weiter. Die Telekom soll davon nichts geahnt und getäuscht worden sein, wie Ex-Vorstandschefs vor dem NSA-Ausschuss schildern.
Zweiter Provider
Neben der Telekom soll noch ein weiterer Provider im Fokus des Nachrichtendienstes gestanden sein. Laut Heise sei dies verklausuliert und nach einigem Nachbohren durch den Zeugen verraten worden. "Es gibt noch einen zweiten Ansatz, in dem Meldungen an einen ausländischen Dienst weitergeleitet worden sind", so S.L. nach detaillierten Nachfragen durch Abgerodnete. (fsc, derStandard.at, 5.12.2014)
Links:
Tagesspiegel>
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Michael Palomino, Portrait
12.11.2015:
Krimineller BND=zionistische
Alkoholiker-Gesellschaft: Delikte
erfinden, Organisiertes Verbrechen
und Kriege organisieren und die
Welt im zionistischen Sinne ins
Unheil stürzen - BND schliessen!
von Michael Palomino, 11.11.2015
DER BND ZERSTÖRT
DEUTSCHLAND: Viren, Trojaner, Rufmord,
Realitätsverweigerung etc.
von Michael Palomino, 16.8.2017
Das kriminell-zionistische Pack vom BND
verfolgt mich seit meiner Geburt mit seinen
Spionen und Manipulanten - und vor allem
seit meiner Forschung bei derJudenverfolgung
seit 1999. Die verfolgen mich als
"Staatsfeind" und es hört nicht auf, obwohl
seit 2003 und vor allem seit 2008 neue
Forschungsresultate auf dem Tisch liegen.
Gestern meldete sich der Whisthleblower aus
dem grauen Gefängnis in Berlin. Es ergibt
sich folgendes Bild: NATO und BND
zerstören D. Die Täter sind das
zionistische Merkel-Regime, junge
Computerspezialisten und kriminell-verdummte
RENTNER, die sich beim BND anstellen
lassen!!! Es ist ein Graus.
BND schliessen - dann kann man den grauen
Bunker hübsch anmalen und dort Wohnungen
einrichten.
Der BND begeht tagtäglich
Millionenverbrechen gegen jedes Gesetz.
Es sieht so aus: Der kriminell-zionistische
BND behindert die Forschung bzw. zerstört
die Forschung - bzw. der BND erachtet
Forschung nur als Beschäftigungstherapie für
Menschen, die für das "normale" Leben "zu
intelligent" sind.
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Journalist=BND-Spitzel
15.9.2017: Kriminell-zionistischer
Mossad-BND manipuliert deutsche Medien mit
BND-Spitzeln - zur Bewaffnung Deutschlands
in den 1950er Jahren, zu mehr Kaltem Krieg
bis 1986 etc.:
Wie der BND die deutschen Medien steuerte
https://www.heise.de/tp/features/Wie-der-BND-die-deutschen-Medien-steuerte-3832627.html
Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom über Verbindungen der geheimen Dienste, die bis in die Chefredaktionen der größten deutschen Medien reichen
[Schon seit Bismarck sind deutsche
Journalisten Spitzel]
Schon in der Mitte des 19. Jahrhunderts wurden
für den Aufbau des ersten deutschen
Auslandsnachrichtendienstes Journalisten
rekrutiert. "Weil Presseleuten immer und überall
das Recht zuerkannt wird, zu fragen, geben sie
ein unverdächtiges Personal ab für einen
geheimen Observationsdienst, zumal sie die
Fähigkeit besitzen, verständlich darzustellen
und Tatsachen von bloßen Gerüchten zu scheiden",
so Bismarcks Geheimdienstchef Stieber in seinen
Memoiren. In der Bundesrepublik gehört es nun
zwar zum Berufsethos der Journalisten, eine
strikte Trennung und Abgrenzung zu den
Geheimdiensten zu wahren. Doch wie sieht es in
Wirklichkeit aus? Jens Wernicke sprach mit dem
Geheimdienstexperten Erich Schmidt-Eenboom für
das Buch "Lügen die
Medien? Propaganda, Rudeljournalismus und der
Kampf um die öffentliche Meinung", das
gerade im Westend Verlag erschienen ist.
[Die gefeierten "Presse-Sonderverbindungen" und Manipulationen in Deutschland]
Erich Schmidt-Eenboom: Als ich 1998 das Buch "Undercover. Der BND und die deutschen Journalisten" veröffentlichte, konnte ich mich für die Ära von Reinhard Gehlen, also für die 1950er und 1960er Jahre, auf eine gesättigte Quellenbasis stützen, allem voran eine 1970 für das Bundeskanzleramt bestimmte Aufstellung über die sogenannten "Presse-Sonderverbindungen". Sie enthielt 230 Namen, darunter viele namhafte Medienvertreter aus der ersten Garnitur der westdeutschen Publizistik.
Der Zugriff auf Akten aus dem Nachlass des BND-Vizepräsidenten Dieter Blötz lieferte für die 1970er Jahre handfeste Beweise für das heimliche Zusammenspiel von Nachrichtendienst und Nachrichtenleuten, beispielsweise da, wo Karl-Wilhelm Fricke seine Berichterstattung im Deutschlandfunk über den Dienst mit Blötz abgesprochen hatte. Für die 1980er Jahre gab es immer noch eine erkleckliche Zahl nachweisbarer Einzelfälle, auch solche, die deutlich machten, dass es nicht nur um Public Relations ging, sondern auch um Spionage durch Korrespondenten und Redakteure.
[Deutsche "Leitmedien" sind mit BND-Spitzeln durchsetzt und VERSEUCHT - Rufmord gegen "missliebige" Journalisten]
Für die Geschichte bis zum Ende des Kalten Kriegs galt, dass nahezu alle Leitmedien mehr oder weniger stark von Vertrauensjournalisten des BND durchsetzt waren.Auch bei meinen gegenwärtigen Arbeiten stoße ich immer wieder auf neue Fälle von Symbiosen des Dienstes mit Journalisten in der Alt-Bundesrepublik.Auf der anderen Seite stand häufig das Bemühen der Dienste, missliebige Journalisten zu diffamieren, auszuspähen und zu observieren. Ich habe es am eigenen Leibe erfahren und damit die Initialzündung für einen Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestags geliefert. In dessen Vorfeld hat es der BND 2005 noch einmal unternommen, meinen Kollegen Andreas Förster über einen Agenten aus Leipzig auszuforschen, nachdem ich mit Förster ans Tageslicht gebracht hatte, dass der BND mich von 1994 bis 1996 bespitzelt hatte. Die einhellige Verurteilung der rechtswidrigen Maßnahmen des BND gegen Journalisten über alle Bundestagsparteien hinweg in den Abschlussberichten hat dann dafür gesorgt, dass der Dienst seither - zumindest soweit man weiß - auf eine systematische Ausspähung von Medienvertretern verzichtet.
[BND-Spitzelfrau Dönhoff - "Lichtgestalt" des BND in Pullach (Bayern)]
Erich Schmidt-Eenboom: Ich hatte mit Marion Gräfin Dönhoff eine Lichtgestalt der bundesdeutschen Medienlandschaft als Propagandaaktivistin Pullachs entlarvt, die Reinhard Gehlen in der Zeit als Mischung aus Genie und Landedelmann hochschrieb, als der Dienst 1963 besonders schwach dastand. Herbe Kritik ist mir da in der Rezension vom 24. August 1998 "Spione wie wir" der Süddeutschen Zeitung entgegengeschlagen, weil ich die "wohl erste Frau dieser Republik, die ZEIT-Herausgeberin Marion Gräfin Dönhoff", zu Unrecht bloßgestellt hätte. "Ausgerechnet sie ins Zwielicht rücken zu wollen - absurder geht’s nicht."
Dabei hatte ich der Journalistin auf Wunsch meines Verlegers das sie betreffende Kapitel sogar vorab zur Durchsicht übersandt. Sie monierte einzig die Überschrift "Die Gräfin und der General", befand jedoch die gesamte Darstellung im Oktober 1997 als zutreffend.
[Der kriminell-zionistische BND betreibt eine "Unabhängige Historikerkommission" (!!!)]
Ich gehe davon aus, dass die Unabhängige Historikerkommission des BND, namentlich Klaus-Dietmar Henke mit seinem Werk "Der BND in der Innenpolitik der Fünfziger Jahre" und Jost Dülffer mit dem Band "Der BND in der Innenpolitik der Sechziger Jahre" 2017/2018 die Verstrickungen von Marion Gräfin Dönhoff noch weit deutlicher zutage treten lassen werden. Ihre selbsternannten Ehrenretter werden dann noch blamierter dastehen.
[ZDF ist ein zionistisch-krimineller Mossad-BND-Sender]
Als mein Buch 1998 erschien, gab es nur eine geringe Bereitschaft zur Selbstkritik. Der Redakteur eines ZDF-Magazins gab unumwunden telefonisch zu, dass ihn die Berichterstattung über "Undercover" den Kopf kosten würde, weil auch der langjährige ZDF-Intendant Karl Holzamer zu den herausragenden Vertrauensjournalisten des BND gehörte. Weit mutiger zeigte sich das ARD-"Morgenmagazin", das nicht nur über das Buch berichtete, sondern auch ein Streitgespräch mit dem von mir angegriffenen NDR-Fernsehjournalisten Joachim Wagner ermöglichte.
[Kriminell-zionistischer Mossad-BND verweigert Akten zur Aufklärung der Manipulation von Spiegel und Springer-Verlag!!!]
Diese Kluft zwischen den Medien, die zur Aufarbeitung ihrer eigenen Geschichte bereit sind, und solchen, die zwar jede wissenschaftliche Belastungsanalyse von Ministerien loben, aber die eigene Vergangenheit lieber ruhen lassen, besteht auch heute noch. So klagen aktuell etwa der Spiegel und der Springer-Verlag vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen den BND, um ihn zur Herausgabe der Akten zu zwingen, die die Unterwanderung oder Steuerung ihrer Redaktionen dokumentieren.
Die Süddeutsche Zeitung dagegen hat einen solchen Schritt bisher gescheut. Dabei gibt es Quellen, die belegen, dass fünf Redakteure - darunter Hans Heigert, der stellvertretende Chefredakteur Immanuel Birnbaum und Korrespondenten wie der ehemalige SS-Standartenführer Rudolf Oebsger-Röder in Djakarta - dem BND als Zuträger und Sprachrohr dienten.
Eine schlechte nachrichtendienstliche Erfolgsbilanz sollte durch gute Pressearbeit wettgemacht werden
[Kriminell-zionistischer Mossad-BND agiert nach "Parole" und mit Erpressung: Daten gegen Unterwürfigkeit - kriminelle NATO-Akteure müssen "gut dastehen"]
Erich Schmidt-Eenboom: Der leitende Mitarbeiter der Organisation Gehlen und später des BND Kurt Weiß hatte die Parole ausgegeben, dass die schlechte nachrichtendienstliche Erfolgsbilanz durch gute Pressearbeit wettzumachen sei. Methodisch ging der Dienst dabei nach einem "Do ut des"-Prinzip vor: Den stets informationshungrigen Medienvertretern wurden Geheimdiensterkenntnisse zugespielt, für die sie sich mit einer wohlwollenden Berichterstattung bedankten.
Das betraf - auch als Gegengewicht zur massiven DDR-Propaganda - zum einen innerdeutsche Themen, zum anderen aber auch mit Partnerdiensten vereinbarte Kampagnen zur Stärkung des Ansehens von NATO-Partnern, beispielsweise als Frankreich im Algerienkrieg oder die USA im Vietnamkrieg in der westdeutschen Öffentlichkeit in die Kritik gerieten.
[Kriegshetze zur Wiederbewaffnung Deutschlands schon in den 1950er Jahren]
Für die 1950er Jahre ist festzuhalten, dass die Organisation Gehlen, also die Vorläuferin des BND, zahlreiche publizistische Aktivitäten entfaltete, um in einer wehrunwilligen Bevölkerung den Weg für die Wiederbewaffnung zu ebnen. Das bedeutet insgesamt, dass Pullach nicht nur Maßnahmen zum Aufpolieren des eigenen Images ergriff, sondern vielfach erfolgreich versuchte, die Öffentlichkeit im Sinn der Bundesregierungen zu beeinflussen.
Was war der sozusagen größte Coup, der dem BND oder anderen Diensten Ihrer Einschätzung nach bisher gelang? Wo wurde nachhaltig die öffentliche Meinung im Interesse Dritter so nachhaltig manipuliert, dass dies jedem Bürger als mahnendes Beispiel bekannt sein sollte? Und wie genau erfolgte die entsprechende Manipulation?
[Kriminell-zionistischer BND übertrieb systematisch die Bedrohung durch Warschauer-Pakt-Staaten - und torpedierte Friedensbemühungen ABSICHTLICH]
Erich Schmidt-Eenboom: Große Coups können sich die großen Dienste auf die Fahnen schreiben. Der KGB zum Beispiel mit seiner in Afrika noch heute wirkträchtigen Desinformation, das AIDS-Virus stamme aus einem B-Waffen-Labor der USA. Dem BND ist etwas anderes vorzuwerfen. Er war über Jahrzehnte hinweg gegenüber der Bundesregierung und der NATO zuständig für die Bewertung des militärischen Kräfteverhältnisses zwischen der westlichen Militärallianz und den Staaten des Warschauer Vertrags in Mitteleuropa. Seine Bedrohungsanalysen waren dabei vielfach bewusst überzeichnet, um hohe westdeutsche Wehrausgaben zu legitimieren - und damit ein schleichendes Gift für Abrüstungsbemühungen. Diesen Trend hat erst die seinerzeit starke Friedensbewegung Mitte der 1980er Jahre brechen können.
Aus der bis heute unbefriedigenden Aktenlage lassen sich nur wenige Beispiele destillieren, die konkret eine von Pullach ausgehende Medienmanipulation aufzeigen. Als etwa der staatliche italienische Erdölkonzern Eni 1960 in das Pipeline-Geschäft mit der Sowjetunion einsteigen und dabei deutsche Konkurrenten verdrängen wollte, verlangte Adenauers Geheimdienstkoordinator Hans Globke vom Dienst Informationen über den Eni-Chef Enrico Mattei. Der BND schickte ihm Berichte über die Unterstützung des linken Christdemokraten durch italienische Kommunisten, und Globke plante, dieses Material publizistisch zu verwerten.Typisch an diesem Fall ist auch, dass der BND nur der Lieferant der Informationen war und dass die mediale Verwertung von den belieferten Bedarfsträgern in Bonn ausging - und nicht wie so häufig durch den direkten Kontakt des BND zu seinen "Vertrauensjournalisten".>
14.12.2017: Kriminell-zionistischer BND darf keine Telefondaten von Reportern ohne Grenzen mehr speichern
Wegweisendes Urteil gegen den BND
https://www.reporter-ohne-grenzen.de/pressemitteilungen/meldung/wegweisendes-urteil-gegen-den-bnd/
"Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „VerAS“ speichern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch (13.12.) einer Klage der Organisation statt. Mit dem Urteil werden dem BND zum ersten Mal seit Jahrzehnten bei der Metadatensammlung Schranken gesetzt.
„Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten,“ sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es unsere Arbeit, denn verfolgte Journalisten aus autoritären Staaten wie Usbekistan oder China müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit uns vertraulich bleibt.
ROG hatte am 30. Juni 2015 Klage gegen den BND beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, das in diesem Fall als erste und letzte Instanz zuständig ist. In dem Verfahren wird ROG von dem Rechtsanwalt Niko Härting vertreten. Die Klage richtet sich unter anderem gegen das System VerAS, mit dem der BND seit dem Jahr 2002 ohne gesetzliche Grundlage Metadaten auch von deutschen Bürgern sammelt, die im Zusammenhang mit ihrer Kommunikation anfallen.
Davon betroffen sind sowohl die sogenannte Ausland-Ausland-Kommunikation als auch Gespräche zwischen In- und Ausland sowie Verbindungsdaten, die dem BND von befreundeten Geheimdiensten zugeliefert werden. Die Speicherung geschieht so umfassend, dass auch Journalisten erfasst werden können, die nur indirekt und über mehrere weitere Kommunikationspartner zum Beispiel mit einem Terrorverdächtigen in Verbindung gebracht werden können.
In einer mündlichen Verhandlung im Dezember 2016 hat ROG bereits einen Teilerfolg erzielt, weil das Bundesverwaltungsgericht weitere Aufklärung über die Metadatensammlung des BND verlangt hatte. In der Verhandlung musste der Vertreter des BND einräumen, dass mit VerAS Kontaktnetzwerke bis in beliebig weite Verzweigungen analysiert werden könnten – im Prinzip auch „bis in die 14. Ebene“.
Im anderen Teil der Klage warf ROG dem Geheimdienst vor, im Zuge seiner strategischen Fernmeldeüberwachung ihren E-Mail-Verkehr mit ausländischen Partnern, Journalisten und anderen Personen ausgespäht zu haben. Diesen Teil wies das Gericht im Dezember 2016 als unzulässig ab. Im April 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, die Verfassungsbeschwerde von ROG gegen diese Entscheidung nicht zur Entscheidung anzunehmen. Zur Begründung erklärte das Gericht, ROG habe nicht glaubhaft genug dargelegt, dass die Organisation selbst von der BND-Überwachung betroffen war.
Daher zieht ROG gegen die Massenüberwachung des BND vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Eine entsprechende Beschwerde hat die Organisation Anfang Dezember erhoben.
Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht Deutschland auf Platz 16 von 180 Staaten."========
16.12.2017: Krimineller Rothschild-BND streut geziehlt Hetze gegen Russland:
Bundesnachrichtendienst streute heimlich Russland-Kritik unter Medien
https://www.tagesspiegel.de/politik/selektive-informationsvermittlung-bundesnachrichtendienst-streute-heimlich-russland-kritik-unter-medien/20734472.html?fbclid=IwAR3iJoZ8au-3cDh_lh8M2Q3mKlKwL72csRbuNakZJpa4B4SzdcBAtBIAOrE
<Die Auslandsaufklärung der Regierung lieferte ausgewählten Journalisten Vorab-Informationen, bevor BND-Präsident Kahl die russische Führung öffentlich scharf anging.
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat Journalisten heimlich mit russlandkritischen Informationen und Einschätzungen versorgt, bevor BND-Präsident Bruno Kahl diese Mitte November in einer Rede öffentlich machte. Dies bestätigte der BND jetzt dem Tagesspiegel. Zu dem Thema hätten zuvor nicht öffentliche sogenannte Hintergrundgespräche mit ausgewählten Pressevertretern stattgefunden, hieß es. Einzelheiten dazu würden nicht bekannt gegeben: „Über Inhalte und Details dieser Gespräche, bei denen auch die Teilnehmer-Medien ihrerseits auf die Vertraulichkeit setzen, wird grundsätzlich keine Auskunft erteilt“, teilte der Nachrichtendienst mit.
Die Modernisierung der Streitkräfte sei "beunruhigend"
Kahl hatte Russland bei einem Auftritt bei der CSU-nahen Hanns-Seidel-Stiftung in München als „potenzielle Gefahr“ bezeichnet. Es sei davon auszugehen, dass sich Russland mit Cyber-Mitteln in den amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf eingemischt habe. Das Land verfüge hier über „erhebliche Kompetenzen“. Die Modernisierung der Streitkräfte zu 70 Prozent bis 2020 sei „beunruhigend“. In den Medien wurde die Rede als Akt ungewohnter Öffentlichkeit gedeutet, da der BND sonst nur die Bundesregierung intern berate. Nunmehr steht fest, dass in der Rede enthaltene Informationen bereits im Vorfeld auch einem Kreis ausgewählter Journalisten zugänglich gemacht wurden.
Geheime Journalistengespräche gehören zur Regierungspraxis
Geheime Gespräche mit Journalisten gehören nicht nur zur Informationspraxis der Nachrichtendienste, sondern von Regierung und Bundesbehörden insgesamt. Die ausgewählten Pressevertreter verpflichten sich, die mitgeteilten behördlichen Informationen und Einschätzungen für sich zu behalten. Häufig fließen sie dennoch später in die Berichterstattung ein, meist jedoch ohne Nennung der staatlichen Quelle. Die Bundesregierung hält diese Art der Öffentlichkeitsarbeit für unentbehrlich. Details dazu, insbesondere zu Presserunden mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU), hält sie geheim.
Bundesverwaltungsgericht verlangt Transparenz
Auf eine Klage des Verfassers dieses Textes hat das Bundesverwaltungsgericht Ende Oktober in einem Eilverfahren einen Auskunftsanspruch für Journalisten festgestellt, die nicht zu den „Hintergrundgesprächen“ eingeladen sind. Wie weit er reicht, wird vom Leipziger Gericht in einem Hauptsachverfahren geklärt. Der „Bundespressekonferenz“ genannte Verein der politischen Hauptstadt-Korrespondenten sieht das juristische Vorgehen kritisch. Befürchtet wird, dass die Regierung die umstrittene Informationspraxis stoppen könnte.>
========15.6.2018: Kriminell-zionistisch-satanistischer BND spionierte Österreich aus
BND-Liste aufgetaucht: Wie umfassend deutsche Spionage in Österreich war
https://www.krone.at/1724196
<„Ausspähen unter Freunden, das geht gar nicht!“ Mit diesen Worten kommentierte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2013 das Auffliegen des Spionageprogramms des US-Auslandsgeheimdienstes NSA und die Tatsache, dass auch ihr Handy abgehört worden war. Später musste aber die deutsche Regierungschefin selbst eingestehen, dass ihr Bundesnachrichtendienst ebenfalls befreundete Staaten ausspionierte - darunter auch Österreich. Zu den bisher bekannten Zielen kommen nun deutlich mehr dazu. In einer geleakten BND-Datei werden für den Zeitraum zwischen 1999 und 2006 insgesamt 2000 Telefon-, Fax- und Mobilanschlüsse sowie E-Mail-Adressen aufgelistet, die systematisch überwacht wurden.
Wie das „Profil“ und der „Standard“ vorab berichten, nahm der BND „Ministerien in Wien, Firmen, internationale Organisationen, islamische Einrichtungen ebenso wie Terrorverdächtige und Waffenhändler ins Visier“. Besonderes Augenmerk sei auf die in Wien angesiedelten internationalen Einrichtungen gelegt worden. Auch die Austria Presse Agentur - und zwar ein vom BND der außenpolitischen Redaktion zugeordneter Faxanschluss - habe sich unter den Spähzielen befunden. Die abgefangenen Informationen seien mit anderen Geheimdiensten - etwa der US-amerikanischen NSA - geteilt worden.
Nur Metadaten oder auch Inhalte
erfasst?
Noch sei nicht geklärt, ob auch
Inhaltsdaten erfasst wurden, bei
Fax-Geräten könnte dies aber der Fall
sein. „Mehr als die Hälfte der nicht ganz
2000 Einträge entfällt auf Faxnummern“,
heißt es im “Profil“. Besonders
brisant ist, dass sich zahlreiche Firmen
auf der sogenannten Selektoren-Liste
befinden - österreichische ebenso wie
Dependancen internationaler Unternehmen.
Es stelle sich die Frage, „ob der BND über
seine Zielaufgaben hinaus auch
Wirtschaftsspionage in Österreich
betrieben hat, um Deutschland einen
Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“,
schreibt der „Standard“. „Das wäre auch
nach deutschem Recht unzulässig“. Aber
auch die anderen Ziele „lassen sich nur
teilweise durch das Aufgabenprofil des
Bundesnachrichtendienstes erklären.“
Die Liste Pilz reagierte empört, und forderte eine umfassende Aufklärung. „Sollten sich diese schwerwiegenden Vorwürfe bewahrheiten, hätten die zum Zeitpunkt bei uns Verantwortlichen beim Schutz der wirtschaftlichen und politischen Interessen versagt“, sagte Alma Zadic am Freitagabend. Die Liste Pilz werde den Nationalen Sicherheitsrat einberufen. Listengründer Peter Pilz hatte sich nach Auftauchen erster Meldungen über deutsche Lauschangriffe auf österreichischem Territorium intensiv mit der Materie beschäftigt und Geheimverträge aufgedeckt. Sein Bemühen um einen Untersuchungsausschuss schlug aber fehl.>
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18.6.2018: Zionistisch-krimineller BND in Ö gegen OPEC, OSZE, UN, Fimen, Botschaften, Behörden - und alles mit der NSA und anderen Geheimdiensten "geteilt"
Österreich im Visier deutscher Agenten: BND teilte abgefangene Informationen mit NSA
https://deutsch.rt.com/international/71617-oesterreich-im-visier-deutscher-agenten-bnd-teilte-informationen-mit-nsa/
Die österreichische Staats- und Regierungsspitze verlangt von Deutschland umfassende Aufklärung bezüglich der Meldungen, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) über viele Jahre systematisch in der Alpenrepublik Behörden und Firmen abgehört haben soll.
Das Ausmaß der Überwachung war ein Enormes", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Samstag.
Bundespräsident Alexander Van der Bellen sagte: "Ausspähung unter befreundeten Staaten ist nicht nur unüblich und unerwünscht, sondern ist nicht akzeptabel." Beide äußerten sich auf einer kurzfristig angesetzten gemeinsamen Pressekonferenz. Vor der BND-Affäre hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im Oktober 2013 mit Blick auf die NSA-Spionage in Deutschland gesagt: "Ausspähen unter Freunden - das geht gar nicht.
Das österreichische Nachrichtenmagazin profil und die Wiener Zeitung Der Standard berichteten am Samstag, dass der BND zwischen 1999 und 2006 systematisch die Telekommunikation zentraler Einrichtungen in Österreich überwacht habe. Auf Grundlage BND-interner Dateien werde klar, dass in diesem Zeitraum insgesamt 2.000 Telefon-, Fax- und Mobilanschlüsse sowie E-Mail-Adressen im Visier des deutschen Nachrichtendienstes gewesen seien. Laut dem Standard wurden die abgefangenen Informationen auch mit anderen Geheimdiensten geteilt - wie etwa mit der US-amerikanischen NSA. Dafür bekam der BND sogar Abhöreinrichtungen zur Verfügung gestellt.
Die Erkenntnisse seien wahrscheinlich zwar im Grundsatz nicht neu, aber die Details irritierend, erklärten die Politiker.
Kurz sagte, erste Verdachtsmomente habe es bereits 2014 gegeben. 2016 habe Deutschland daraufhin gesetzlich geregelt, dass Spionage unter Freunden eingestellt werden müsse. Österreich wolle jetzt erfahren, wer überwacht wurde und wann die Überwachung beendet wurde. Und es müsse sicher sein, "dass sie beendet wurde". Falls Daten gespeichert worden seien, müssten sie gelöscht werden. Wenn es neue Informationen gebe, werde möglicherweise die österreichische Staatsanwaltschaft aktiv.
Botschaften von USA, Iran, Irak, Pakistan und Libyen auf der Liste
Profil schrieb, der BND habe sich ab 1999 vor allem für diplomatische Vertretungen und internationale Organisationen in Wien interessiert. Die Datei umfasse mehr als 2.000 Fernmeldeanschlüsse in 75 Botschaften, darunter die der USA, des Iran, des Irak, Pakistans, Libyens, Afghanistans, Israels und Nordkoreas. Daneben seien auch Anschlüsse des Ölkartells OPEC, zwei Dutzend Anschlüsse der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und 180 der Internationalen Atomenergiebehörde IAEA abgehört worden. Zudem seien 128 Anschlüsse anderer Organisationen der UN verzeichnet, so profil. Außerdem seien Dutzende Unternehmen, darunter Waffenproduzenten und andere wichtige Exporteure, ins Visier des BND geraten.
Das Parlamentarische Kontrollgremium der Geheimdienste (PKG) des Bundestags ist bereits aktiv geworden. "Wir prüfen, ob die Vorwürfe neu sind oder ob sie Teil der schon 2015 bekannt gewordenen Vorwürfe sind", sagte der PKG-Vorsitzende Armin Schuster (CDU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Schuster kündigte erste Erkenntnisse bis Ende der kommenden Woche an. Eventuell werde das Gremium in der übernächsten Woche zu einer Sondersitzung zusammenkommen.
Wien gilt neben London und Paris als eines der Spionagezentren in Europa
Der CDU-Politiker bekräftigte, dass es "oft weder verhältnismäßig noch in der Sache erklärbar" gewesen sei, dass der BND andere europäische Staaten bespitzelt habe. Als Konsequenz habe der Bundestag in der vergangenen Wahlperiode auch das BND-Gesetz geändert. Es setze "dem Dienst ganz andere Voraussetzungen als noch vor 2015", sagte Schuster.
Der BND ist dem Kanzleramt unterstellt und wird vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages überwacht. Die rund 6.500 Mitarbeiter dürfen nicht im Inland tätig werden. Die Behörde ist an die in Deutschland geltenden Gesetze gebunden.
Wien gilt neben London und Paris als eines der
europäischen Spionagezentren. Grund sind die
internationalen Einrichtungen und der auch
rechtlich eher großzügige Umgang mit dem Thema.
Spionage ist im neutralen Österreich nicht
strafbar, solange sie sich nicht gegen das Land
selbst richtet. "Die Attraktivität Österreichs
als Operationsgebiet für ausländische
Nachrichtendienste ist unverändert
hoch", heißt es im Verfassungsschutzbericht
2015. Das zeige sich schon daran, dass
die Zahl der an Botschaften stationierten
Nachrichtendienstoffiziere nicht verringert
worden sei. Der Grazer Historiker und
Geheimdienstexperte Siegfried Beer
geht davon aus, dass 7.000 Agenten auf
der Suche nach geheimen Informationen sind.
(rt Deutsch / dpa)>
Links:
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29.6.2018: Himmlers Tochter Gudrun Himmler war beim Gehlen-BND - als "Gudrun Burwitz"
Unter anderem Namen: Himmlers Tochter arbeitete in 60er-Jahren beim BND
https://www.krone.at/1731779
<Sie wurde im Dritten Reich die „Nazi-Prinzessin“ genannt: Die Tochter von SS-Führer Heinrich Himmler begleitete ihren Vater immer wieder zu Großveranstaltungen und bei seinen Besuchen in Konzentrationslagern, wo sie eifrig Tagebucheinträge über „schöne Gärten und Zeichnungen der Häftlinge“ verfasste. Die NS-Ideologie ihres Vaters hatte Gudrun Himmler verinnerlicht. Laut einem Medienbericht ist Gudrun Burwitz, wie sie später hieß, vor Kurzem im Alter von 88 Jahren gestorben. Gleichzeitig ist Brisantes enthüllt worden: Burwitz arbeitete in den 1960er-Jahren für den deutschen Auslandsdienst.
Burwitz sei bis ins hohe Alter in rechtsextremen Kreisen aktiv gewesen und habe an Nazi-Aufmärschen teilgenommen. Von ihrem Vater und seinen Verbrechen distanzierte sie sich demnach nie. Der BND ist der einzige Auslandsnachrichtendienst in Deutschland. Mit dessen Nazi-Vergangenheit beschäftigt sich die Forschungs- und Arbeitsgruppe „Geschichte des BND“.>
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10.7.2018: KRIMINELL-ZIONISTISCHER BND - sucht in Österreich neue Feinde!
BND grenzenlos: Spionage in Österreich gegen Rüstungsfirmen und Friedensaktivisten
https://de.sputniknews.com/politik/20180710321488422-bnd-oesterreich-spionage-ausmass/
<Die Spionage des Bundesnachrichtendienstes im Nachbarland Österreich geht anscheinend weiter als bisher bekannt. So sind Berichten zufolge selbst Tochterunternehmen deutscher Rüstungskonzerne ins Visier geraten, aber ebenso Friedensaktivisten. Einer von ihnen sagt: „Wien macht, was Berlin sagt, und Berlin folgt Washington blind.“
Der Bundesnachrichtendienst (BND) hat in Österreich auch deutsche Bundesbürger und Tochterunternehmen deutscher Konzerne ausspioniert. Das berichtet das österreichische Nachrichtenmagazin „Profil“ in seiner Onlineausgabe. Aber auch Linke und Friedensaktivisten aus dem Nachbarland sind ins Visier des bundesdeutschen Auslandsgeheimdienstes geraten, wie die Tageszeitung „junge Welt“ am Dienstag berichtet.
Das Magazin „Profil“ und die Tageszeitung „Der Standard“ hatten in den vergangenen Wochen gemeldet, dass sich der BND in den Jahren 1999 bis 2006 für rund 2000 Ziele aus Österreich interessierte – darunter Diplomaten, internationale Organisationen, mutmaßliche Terroristen, Moscheen, Waffenhersteller, aber auch Forschungslabors, Manager oder die Außenhandelsstellen der Wirtschaftskammer.
Verdächtige Kriegsprofiteure
„Profil“ nennt den Fall des österreichischen Granatenherstellers „Rheinmetall Waffe Munition Arges GmbH“, der an den Rüstungsgiganten Rheinmetall verkauft wurde. Das sei brisant: „Rheinmetall ist ein deutsches Unternehmen, die österreichische Tochter dürfte über ihre Telefone, das Faxgerät und die E-Mail wohl auch mit deutschen Managern in der Konzernzentrale in Düsseldorf kommuniziert haben.“ Dem BND ist es eigentlich untersagt, Bundesbürger abzuhören. „Ausnahmen gibt es nur, wenn eine Person verdächtigt ist, an einem Terroranschlag zu arbeiten, illegal mit Waffen zu handeln oder in Geldwäsche, Menschen- oder Drogengeschäfte verstrickt zu sein“, so das Magazin aus Wien richtig. Dass der BND nun Waffengeschäfte deutscher Konzerne ausforschen soll, damit diese unterbunden werden können, dürfte allerdings unwahrscheinlich sein.Auch das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ meldet, dass in den BND-Listen immer wieder Tochterfirmen deutscher Konzerne eingetragen sind. „Profil“ stellt die Frage: „Hat der Auslandsgeheimdienst über die Bande ins eigene Land hineingehorcht? Umging er so die deutschen Gesetze, die ihm das nur unter Auflagen erlauben würden?“
Verleugnete Fakten
Die BND-Pressestelle erklärte auf eine Anfrage von „Profil“ und „Der Standard“: „Im Übrigen hat (…) Wirtschaftsspionage weder in der Vergangenheit zu den Aufgaben des Bundesnachrichtendienstes gehört, noch ist dies gegenwärtig der Fall.“ Dagegen spricht jedoch unter anderem das 2017 veröffentlichte Buch „Spionage unter Freunden“ von Christoph Franceschini, Thomas Wegener Friis und Erich Schmidt-Eenboom zeigt. Es basiert auf Akten westlicher und östlicher Geheimdienste, die den Autoren zugänglich geworden sind.
Danach gehörte und gehört die Wirtschaftsspionage sehr wohl zum Aufgabengebiet auch des BND. Ko-Autor Schmidt-Eenboom erklärte 2017 gegenüber Sputniknews: „Der Bundesnachrichtendienst wurde beispielsweise auch in Italien zur Wirtschaftsspionage eingesetzt, als es darum ging, ein deutsches Farbfernsehsystem gegenüber dem französischen durchzusetzen.“ In dem Buch wird unter anderem aus einem Vortrag von 1969 des damaligen Leiters der BND-Zentralabteilung, Eberhard Blum, zitiert. Der sagte, dass die „Sicherheits- und Bündnispolitik, Deutschlandpolitik, Außenhandels- und Entwicklungspolitik“ zu den bedeutendsten Dienstleistungen des BND für die Bundesregierung gehörten.Laut „Profil“ erklärte Schmidt-Eenboom zu den aktuellen Fällen: „Vielfach ging es dem BND darum, Informationen zu gewinnen, die Warnungen vor dem illegalen Export von Rüstungs- und Dual-use-Gütern aus Österreich erlauben.“ Er halte „eine echte Wettbewerbsspionage“ in diesem Fall für unwahrscheinlich.
Verdächtige Kriegsgegner
Die BND-Ausforschung des angeblich befreundeten Nachbarlandes geht jedoch darüber hinaus. Sie trifft neben den Rüstungsunternehmen auch Friedensaktivisten. Einer von ihnen ist der Autor und Publizist Willi Langthaler aus Wien. Er habe aus der von „Profil“ veröffentlichten Liste der BND-Ziele davon erfahren, sagt er im Interview mit der Tageszeitung „junge Welt“. Langthaler vermutet, dass der deutsche Geheimdienst ihn im Auftrag der NSA ins Visier nahm.
„Es gibt nur Indizien. Die legen nahe, dass es sich um eine Auftragsarbeit für den US-Geheimdienst NSA handelt. Unter den von Edward Snowden zugänglich gemachten Dokumenten gibt es zwei, in denen die Antiimperialistische Koordination genannt wird, in der ich aktiv bin. Wir haben zur politischen Unterstützung des irakischen Widerstands gegen die von den USA geführte Besatzung aufgerufen. Unter anderem haben wir die Kampagne ‚10 Euro für das irakische Volk im Widerstand‘ lanciert, die von Hunderten Personen und Organisationen unterstützt wurde.“
Enorme Unterordnung
Den US-Behörden sei klar gewesen, so Langthaler gegenüber der „jungen Welt“, „dass wir uns im Rahmen der Legalität bewegten, auch wenn sie Widerstand öffentlich als Terror gebrandmarkt haben“. Der Friedensaktivist berichtet von Spuren eines italienischen Geheimdienstinformanten, der auch die Österreicher ausspionierte.
„Er hatte uns nicht nur abgehört, sondern auch versucht, Dokumente zu fälschen, die uns in Zusammenhang mit Entführungen von italienischen Staatsbürgern im Irak bringen sollten.“ Vom italienischen Geheimdienst SISMI sei bekannt, dass er sehr eng mit den US-Behörden zusammenarbeitete.
Langthaler will versuchen, herauszufinden, wie weit er vom BND überwacht wurde. Er zeigte sich aber skeptisch: „Ich werde es versuchen, aber die Unterordnung unter die USA ist enorm. Wien macht, was Berlin sagt, und Berlin folgt Washington blind. Der BND hat das Abhören von Bundeskanzlerin Angela Merkel geduldet, wenn nicht sogar durchgeführt.“
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https://www.krone.at/2155512
<Der deutsche Bundesnachrichtendienst ist technisch in der Lage, täglich bis zu 1,2 Billionen [Millionen?] Verbindungen allein am größten Internetknoten der Welt, dem De-Cix in Frankfurt am Main, abzuzweigen. Das geht aus Berechnungen der Betreiber des Internetknotens, über den auch viel Kommunikation aus dem Ausland läuft, für das deutsche Verfassungsgericht hervor.
Wie viele Daten tatsächlich abgezweigt werden, bleibt allerdings geheim. Der „Spiegel“ und der Bayerische Rundfunk beziehen sich auf ihnen vorliegende 151 Seiten interner Dienstvorschriften des BND. Diese zeigten, wie durch mehrstufige Filtersysteme und Regeln sichergestellt werden solle, dass der deutsche Geheimdienst am Ende nur jene Daten speichere, die er laut Gesetz bei der „strategischen Fernmeldeaufklärung“ sammeln darf.
30 Fehlerfassungen pro Monat
Der BND setzt hierbei nach Regierungsangaben
mehr als 100.000 Suchbegriffe ein, wie die
beiden Medien weiter berichteten. Deutsche
dürften nicht erfasst werden. Allerdings
könnten nicht alle „geschützten Verkehre“
sofort „als solche erkannt werden“, heißt es
in dem Papier dem Bericht zufolge. Laut BND
gebe es etwa 30 Fehlerfassungen im Monat. In
den Dokumenten gehe es auch um den Schutz
höchst privater Gespräche.
Sätze wie „Schatz, ich liebe dich“ dürften demnach noch abgehört werden, „Kommunikation mit rein sexualbezogenem Inhalt“ in abgefangenen E-Mails oder am Telefon müsse dagegen gelöscht werden. Ähnlich sei es bei religiösen Äußerungen: Ein kurzes „Oh mein Gott“ oder „bei Allah“ dürfe der BND mithören, nicht aber lange Unterhaltungen über Glaubensüberzeugungen.
Ruf nach mehr parlamentarischer
Kontrolle
Das deutsche Verfassungsgericht entscheidet
am Dienstag über eine Verfassungsbeschwerde
gegen das BND-Gesetz. In der deutschen
Regierung wird damit gerechnet, dass der
Klage zumindest in Teilen stattgeben wird.
Der Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin
von Notz forderte, dass das Gesetz
„nachgebessert und die unabhängige und
parlamentarische Kontrolle noch einmal
deutlich verbessert werden“ müsse. Der
CDU-Innenexperte Armin Schuster warnte
dagegen, dass die „Daumenschrauben“ für den
Dienst schon heute eng seien.>
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9.4.2022: Krimineller
Adenauer mit BND: war immer bestens über
die SPD informiert:
Brisante Akten aufgetaucht: Adenauer
ließ jahrelang die SPD ausspionieren
https://www.n-tv.de/politik/Adenauer-liess-jahrelang-die-SPD-ausspionieren-article23257489.html
https://t.me/oliverjanich/93109
Adenauer ließ jahrelang die SPD
ausspionieren.
Vertrauliche Dokumente aus dem
SPD-Parteivorstand landeten regelmäßig auf
dem Schreibtisch von Konrad Adenauer. Der
erste deutsche Kanzler soll sie ausgiebig
studiert haben. Sogar Klagen der Genossen,
dass ihre Wahlkampf-Blätter unsexy seien,
übermittelten Spione an die
CDU.
Der erste Kanzler der Bundesrepublik, Konrad
Adenauer, hat nach einem Bericht der
"Süddeutschen Zeitung" fast zehn Jahre lang
die SPD ausspionieren lassen. Dies sei
mithilfe eines Informanten in der
Parteispitze geschehen, berichtete die
Zeitung. Fast 500 vertrauliche Berichte aus
dem SPD-Parteivorstand seien so in das
Kanzleramt gelangt.
Adenauer, der von 1949 bis 1963 regierte,
sei über den Spitzel des
Bundesnachrichtendienstes (BND) oft noch am
selben Tag über Gespräche und Vorhaben der
SPD informiert worden. Dies gehe aus Akten
der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung
hervor, die der Historiker Klaus-Dietmar
Henke ausgewertet habe und die die
"Süddeutsche Zeitung" einsehen
konnte.
Die weltweiten Überwachungsaktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden erneut zum Gegenstand eines Falles vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Gesetzgeber habe sich bei der Reform des BND-Gesetzes zum Teil offen über die Vorgaben aus Karlsruhe hinweggesetzt, teilten die "Gesellschaft für Freiheitsrechte e. V." (GFF) und "Reporter ohne Grenzen" (Reporters sans frontières, RSF) am Donnerstag mit. Außerdem seien neue verfassungswidrige Regelungen aufgenommen worden.
Die beiden Organisationen hätten deshalb gemeinsam erneut eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Sie hatten bereits vor knapp drei Jahren ein wichtiges Urteil zum BND erstritten: Die Verfassungsrichter waren im Mai 2020 zu dem Schluss gekommen, dass die sogenannte "strategische Fernmeldeaufklärung" des deutschen Auslandsgeheimdienstes völlig unzureichend geregelt ist. Damit durchforstet der BND ohne konkreten Verdacht große Datenströme auf ihn interessierende Informationen.
Diese anlasslose Massenüberwachung sollte zwar grundsätzlich möglich bleiben. Die Verfassungsrichter gaben dem Gesetzgeber aber auf, die BND-Befugnisse viel genauer zu regeln und zu begrenzen. Der Staat müsse auch im Ausland die Grundrechte wahren. Demnach könnten sich Menschen auch weltweit auf das Fernmeldegeheimnis und die Pressefreiheit berufen. Deutsche Bürger durften schon vorher nicht auf diese Weise überwacht werden.
3. Eigentlich durchsucht der BND Internetströme mithilfe von Schlagwörtern („strategische #Überwachung“). Jetzt hat er zudem – praktisch ohne Hürden – Zugriff auf #Staatstrojaner, kann also Smartphones + Laptops durchsuchen sowie Chats mitschneiden – ohne effektive Kontrolle. pic.twitter.com/pjUAbuLMND
— Freiheitsrechte.org - GFF (@freiheitsrechte) January 26, 2023
Das überarbeitete Gesetz war im März 2021 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen worden. Der Verfahrenskoordinator Bijan Moini von der GFF erklärte, es enthalte "mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je".
"Unter dem Deckmantel der strategischen Informationsgewinnung im Ausland darf der BND jetzt zum Beispiel tiefgreifende, auf Einzelpersonen zugeschnittene Überwachungsmittel wie den Staatstrojaner einsetzen, ohne nennenswerte Einschränkungen."
In Deutschland sei dem BND nun das Erfassen sogenannter Maschine-zu-Maschine-Kommunikation erlaubt, also zwischen zwei technischen Geräten. Als Beispiele wurden etwa die Metadaten von Gesundheits-Apps, Online-Banking oder Navigationsdiensten genannt.
In einem anderen Verfahren hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klage von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und von Reporter ohne Grenzen (RSF) in einem einzigen Termin dazu am Mittwoch abgewiesen, wobei es um die Forderung nach Unterlassung der Überwachung der Kommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) mittels Quellen-TKÜ, also mit dem sogenannten Staatstrojaner, ging.
„Dass wir drei Jahre nach einem bahnbrechenden Urteil des @BVerfG das gleiche Gesetz vor dem gleichen Gericht erneut angreifen müssen, ist ein rechtsstaatlicher Skandal. Zumal das Gesetz heute mehr verfassungswidrige Vorschriften denn je enthält", sagt GFF-Jurist @BijanMoini.
— Freiheitsrechte.org - GFF (@freiheitsrechte) January 26, 2023
Unter anderem hieß es als Begründung, die Kläger hätten zunächst nachzuweisen, dass sie selbst von der Praxis betroffen seien: Die "Durchführung der Quellen-TKÜ auf vereinseigenen Geräten des Klägers ist nicht hinreichend konkret."
Auch trage der Kläger selbst nicht vor, dass seine eignen Mitarbeiter oder seine Quellen im Verdacht stehen könnten, so dass der BND relevante Straftaten – also mit Bezug auf das Inland – begehen würde.
"Ebenso wenig zeichnet sich hinreichend konkret ab, unter welchen tatsächlichen Voraussetzungen die ausländischen Kommunikationspartner des Klägers derartigen Maßnahmen wegen des Verdachts der Begehung solcher Straftaten mit Inlandsbezug ausgesetzt sein könnten."
Laut "Reporter ohne Grenzen" kommunizieren dessen Mitarbeiter jedoch regelmäßig mit ausländischen Journalisten und Regierungsstellen, woraus sich die Wahrscheinlichkeit ergibt, dass der BND hier Staatstrojaner einsetzt. Der Verein hatte argumentiert, dass es Überlappungen der Interessensgebiete geben könne, dass also betroffene Journalisten zu denselben Themen recherchieren, mit denen auch der BND befasst sei. In Einzelfällen stehe RSF auch in Kontakt zu Personen, die sich im Umfeld von extremistischen Vereinigungen und Organisationen im In- und Ausland bewegten, welche ebenfalls im Fokus des BND stünden. Doch bezüglich der Forderung des Leipziger Gerichts nach Belegen gestalte sich die Angelegenheit angesichts der Geheimhaltung des Geheimdienstes schwierig:
"Beweisen können wir das nur leider nicht, denn der BND informiert uns darüber natürlich nicht", erklärte RSF-Geschäftsführer Christian Mihr den offenkundigen Verdacht.
Das @BVerwG_de hat unsere #Staatstrojaner-Klage heute abgewiesen, nun ziehen wir vors Verfassungsgericht. @nhaerting-Nachfrage,ob #BND auch #Pegasus-Software nutzt, ließ Gericht nicht zu. Aber wir wissen seit heute explizit, dass #BND Staatstrojaner nutzt.https://t.co/FuSttt5fs4
— ReporterohneGrenzen (@ReporterOG) January 25, 2023
Allerdings habe der Gerichtstermin – bei dem das Gericht vier Experten des BND anhörte – den Organisationen die Gewissheit gebracht, dass der BND den Staatstrojaner tatsächlich nutze und die eigene Organisation ebenso wie auch andere Medienschaffende somit potenziell gefährdet seien, vor allem wenn diese mit Zielpersonen des BND in Kontakt stehen.
"Das verletzt den journalistischen Quellenschutz und ist eine echte Gefahr für die Kolleginnen und Kollegen. Unser Ziel ist deshalb nach wie vor ein Verbot des Einsatzes von Staatstrojanern durch den BND gegen unverdächtige Nebenbetroffene."
Insgesamt sehen beide Organisationen bedeutende
Grundrechte gefährdet. Nicht nur kann der
Auslandsgeheimdienst durch Spähsoftware alle
möglichen Apps auf unterschiedlichen Geräten
einer Zielperson durchforsten und damit die
eigentlich geschützte Privatsphäre systematisch
verletzen.
Laut den Organisationen ist damit vielmehr auch
die Möglichkeit der Recherchen von Journalisten
massiv gefährdet, da Quellen nicht mehr
geschützt bleiben sondern unwissentlich in das
Fadenkreuz dieses Auslandsnachrichtendienstes
geraten könnten. Durch die aktuelle
Rechtsprechung sei der Quellenschutz im
digitalen Zeitalter nicht ausreichend
gewährleistet.
Die Frage, ob der BND auch die berüchtigte israelische Spionagesoftware Pegasus benutzt, wie Recherchen von Süddeutscher Zeitung, Die Zeit, NDR und WDR im Jahr 2021 ergaben, ließ das Leipziger Gericht erst gar nicht zu. Mittels der Pegasus-Software kann sämtliche verschlüsselte wie unverschlüsselte Handykommunikation abgehört und mitgelesen werden.
6. Gegen das seinerzeitige Urteil des BVerwG vom 14.12.2016 (6 A 2.15) ist eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) anhängig, dessen Ausgang die Leipziger Richter nicht abwarten mochten.
— Niko Härting (@nhaerting) January 25, 2023
Laut dem von RSF beauftragten Rechtsanwalt Niko Härting werden die Organisationen aber alle Rechtsmittel ausschöpfen und auch den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nicht scheuen.