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Krankes Deutschland: Korruption 03: Doping und Morde in Baden-Württemberg

Uniklinik Freiburg i.Br. - Kretschmann und Schäuble - Doping an Radrennfahrern und Menschenversuche mit der ganzen Bevölkerung von BW - Raub, Betrug und Mord an Uniklinik Heidelberg und Uniklinik Mannheim - erfundene Hochschule IUCE - alles straffrei!!!

Von links: Karl Ullrich,
                Wolfgang Jäger (Rektor der Universität Freiburg von 1995
                bis 2008), Ekkehart Meroth und Klinikchef Jörg Rüdiger
                Siewert (rechts im Bild) nach dem Verlust des Freiburger
                Elite-Titels im Jahr 2012   
Von links: Karl Ullrich, Wolfgang Jäger (Rektor der Universität Freiburg von 1995 bis 2008), Ekkehart Meroth und
Klinikchef Jörg Rüdiger Siewert (rechts im Bild) nach dem Verlust des Freiburger Elite-Titels im Jahr 2012 [5]


Die Bezeichnung "Krankes Deutschland" ist leider berechtigt, wie man an den folgenden Daten sieht. Es besteht familiäre Korruption mit Schäuble und Kretschmann.

präsentiert von Michael Palomino (2017)

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Inhalt

1. Erpressung gegen deutsche Radrennfahrer zum Doping - Doping an der "Abteilung Sportmedizin der Universitätsklinik Freiburg" - Raub und Pfusch an Unikliniken in BW - Regierung Baden-Württemberg Kretschmann vertuscht alles
2. Beispiel kriminelle Uniklinik Heidelberg: "Wissenschaftsministerin" Bauer deckt Dichterin Yen
3. Grüner Filz in Freiburg i.Br.: Der Betrug durch die Education-Hochschule IUCE ohne Bachelor

4. Doping und Menschenversuche in Baden-Württemberg mit Kretschmann und Schäuble

5. Raub von Geldern und Mord an der Uniklinik Mannheim




1. Erpressung gegen deutsche Radrennfahrer zum Doping - Doping an der "Abteilung Sportmedizin der Universitätsklinik Freiburg" - Raub und Pfusch an Unikliniken in BW - Regierung Baden-Württemberg Kretschmann vertuscht alles

[Der folgende Brief wurde mir am 30.6.2017 zugespielt. Der Autor wird hier aus Schutzgründen nicht genannt. Die beschriebenen Sachverhalte sind dermassen gravierend, dass eine Publikation angebracht erscheint. Die regierenden Satanisten lachen ihre Opfer aus - und die Opfer sind die GESAMTE Bevölkerung von Baden-Württemberg].

Die Personen in diesem Kriminalroman von Baden-Württemberg

Zum Doping erpresste Radrennfahrer in D
Ulrich Tiffe: Radrennfahrer, er wurde von deutschen Regierungsstellen zum Doping erpresst. Dann war er Aussteiger in Südafrika. Die Geheimdienste der "BRD" verfolgten ihn und erpressten ihn und seine Ehefrau zum Drogenhandel an der Botschaft von Südafrika. Die Ehefrau Susanne Schultz+2 Kinder wurden [wahrscheinlich vom zionistischen BND] ermordet. Ulrich Tiffe betreibt heute in Köln ein Radio
Joschka Fischer: Drogenkonsument mit Kindersex an der Botschaft von Südafrika während der rot-grünen Regierung Schröder

Trittihn: Drogenkonsument mit Kindersex an der Botschaft von Südafrika während der rot-grünen Regierung Schröder
Patrik Sinkewitz: Radrennfahrer der Tour de France 2006, missglücktes Blutdoping in Freiburg im Breisgau, während die Tour de France in Strassburg war; Sinkewitz fuhr unter Lebensgefahr wegen Blutdopings mit verklumpten Blutkonserven weiter in der Tour de France
Matthias Kessler: Radrennfahrer der Tour de France 2006 mit Blutdoping in Freiburg im Breisgau, während die Tour de France in Strassburg war
Andreas Klöden: Radrennfahrer der Tour de France 2006
mit Blutdoping in Freiburg im Breisgau, während die Tour de France in Strassburg war
Wulf Rüskamp: Journalist der Badischen Zeitung
Heinz Schöch: Rechtsgutachten 2016 über den Fall von Patrik Sinkewitz mit Hilfe einer Evaluierungskommission "Freiburger Sportmedizin"
Letizia Paoli: Leiterin der Evaluierungskommission "Freiburger Sportmedizin" für das Rechtsgutachten von Heinz Schöch von 2016, Mafia-Expertin, Lehrstuhl für Strafrecht an der belgischen Universität Leuven

Winfried Kretschmann: Grüner Ministerpräsident von Baden-Württemberg: vertuscht die kriminellen Zustände an der Uniklinik Freiburg und an anderen Unikliniken in Baden-Württemberg
Rainer Stickelberger: SPD-Justizminister von Baden-Württemberg bis Mai 2016:
vertuscht die kriminellen Zustände an der Uniklinik Freiburg
Guido Wolf: CDU-Justizminister von Baden-Württemberg ab Mai 2016:
vertuscht die kriminellen Zustände an der Uniklinik Freiburg
Thomas Strobl: Vize-Ministerpräsident von Baden-Württemberg des Ministerpräsidenten Kretschmann, verwandt mit der Schäuble-Familie
Wolfgang Schäuble:
plädierte in den 1970er Jahren für staatlich finanziertes Doping; in der Merkel-Regierung Bundesfinanzminister von Deutschland
Joachim Gauck: Bundespräsident von Deutschland bis 2016
Walter Steinmeier: Bundespräsident von Deutschland seit 2016
Hans-Jochen Schiewer: Rektor der Universität Freiburg (Grüne)
Wolfgang Holzgreve: Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Freiburg bis 2010 mit kriminellen Doping-Experimenten
Jörg Rüdiger Siewert (Jörg Siewert): Ärztlicher Direktor der Universtiätsklinik Heidelberg, ab Ende 2011 Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Freiburg, der die kriminellen Doping-Experimente-Praxis fortführt; er verlor den Freiburger Elite-Titel 2012
Theresia Bauer: Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg (Grüne)
Clemens Benz und Hartmut Schrade: Leiter des Wissenschaftsministeriums
mit Ministerialräten der Abteilung 4, die das Doping an der Uniklinik Freiburg i.Br. zu verantworten haben

Die Dichterin Kathrin Yen in Österreich und Heidelberg
Kathrin Yen, kriminelle Rechtsmedizinerin und "Gutachterin", Dichterin bei Blutproben zur Alkoholbestimmung, 2008 Rechtsmedizinerin und Dichterin in Österreich, 2008 Rechtsmedizinerin und Dichterin von 1,8 Promille im Blut von Jörg Haider, ab 1.3.2011 Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg, 2011-2013 Dichterin eines Titels "Dr. med."
Dr. Gisela Zimmer: Institutsmitarbeiterin des Rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg, die im August 2011 mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde die Dichterin Yen bei der "Wissenschaftsministerin" Bauer meldete und dann von der "Wissenschaftsministerin" Bauer nach Ulm strafversetzt wurde
Klaus Klein:
CDU-Abgeordneter aus Wiesloch, der 2013 die Täuschungshandlungen aufgedeckt hatte
Rob Savelberg: Journalist aus Holland, der die Betrügereien von Wolfgang Schäuble nicht vergisst

Die Dichter Jäger und Salomon in Freiburg i.Br.: Die falsche Hochschule IUCE
Wolfgang Jäger: Rektor der Universität Freiburg von 1995 bis 2008; er verlor den Freiburger Elite-Titel 2012
Dieter Salomon: Oberbürgermeister von Freiburg i.Br. und Mitglied in der Gründungskommission und im Kuratorium der Education-Hochschule IUCE ohne staatliche Anerkennung
Maria Viethen: Juristin und Fraktionsvorsitzende der Grünen im Gemeinderat Freiburg i.Br.
Michael Moos: Rechtsanwalt, angeblich links und sozial, im Gemeinderat Freiburg i.Br.

Frank Ueberall: Journalist, der den Fall der falschen Hochschule IUCE aufdeckte


<...


Herrn

Thomas Ki.

Süddeutsche Zeitung GmbH

Hultschiner Strasse 8

 

81677 München


08.12.2016

 

Sehr geehrter Herr Ki.,

 

im Hinblick auf Ihre Berichte über die Freiburger Sportmedizin möchte ich Sie vorliegend über ein Video informieren, in welchem der Ex-Radrennprofi Jochen Tiffe seine Erfahrungen als Patient der Abteilung Sportmedizin der Universitätsklinik Freiburg schildert. Herr Tiffe war unter anderem Teilnehmer der Friedensfahrt 1993 in der deutschen Nationalmannschaft, zudem war Herr Tiffe Teilnehmer der Tour de Suisse und Teilnehmer von mehreren Sechs-Tage-Rennen. Nach seinem Ausstieg aus dem Profisport verbrachte Herr Tiffe mehrere Jahre in Südafrika. Herr Tiffe berichtet, dass deutsche Politiker anlässlich von Afrikareisen anscheinend regelmässig Drogen, Prostituierte und Kindersex in die deutsche Botschaft bestellt haben,

 

[Deutsche Politiker erpressen deutsche Radrennfahrer zu Doping - Bericht des Aussteigers Tiffe]

Zitat, Grad 7.30

 

"Der Bundestag hat mich zu einem schlechten Menschen gemacht, dieses Land, es waren Menschen wie Herr Schäuble, die Uniklinik Freiburg, wie Dr. Huber undsoweiter, das Team Telekom, die uns Sportler mit Drogen vollgestopft haben, die gesagt haben, du frisst das Zeug oder du fährst nicht zur Olympiade. Es war das erste Mal in meinem Leben, dass ich Pillen in der Hand hatte, die kamen von Dr. Huber aus Freiburg, das war 1993 zur Friedensfahrt, so. So war mein Erstkontakt überhaupt mal zu Opiaten, zu Kokainen, Schmerzmitteln undsoweiter. Und aus dieser Situation hat sich das immer wieder fortgesetzt, dass man weit weg wollte, ich wollte nach Südafrika, wollte ein neues Leben beginnen und wird quasi von diesen Leuten verfolgt.

 

So und hab dann ne Frau kennengelernt, hab eine normale Familie gegründet, mir gings eigentlich ganz gut, ich hab mich wohlgefühlt, auf einmal kommen diese Leute an und sagen hör mal, wir wollen was. Wir brauchen dieses, jenes, Die kamen zu uns an, zu meiner Frau. Meine Frau hatte einen legalen Massagesalon, naja, legal, aber, aufm Papier legal, wir haben unser Leben gemacht, so.

 

[Deutsche Politiker erpressen den Aussteiger Tiffe mit Einreiseverbot für die Ehefrau - Morde an Ehefrau und 2 Kindern - Merkel-Deutschland unterlässt Ermittlungen]

Diese Politiker haben uns erpresst, sie haben gesagt, so, entweder Drogenlieferungen, Nutten oder ihre Frau darf nicht nach Deutschland einreisen, da wussten wir ganz genau, was kam. Für unsere Zuhörer möchte ich sagen, meine Frau hiess Susanne Schultz, ich hab sie sehr lieb, immer noch, sie ist leider ermordet worden, meine beiden Kinder haben ihr Leben verloren, sie sind ermordet worden und von deutschen Seiten sind keine Ermittlungen aufgenommen worden, obwohl deutsche Bürger hier ermordet sind, is'n Unding, so.

 

[...]

 

[Deutsche Botschaft in Südafrika=Drogenfeste mit Joschka Fischer und Tritt ihn, mit Prostituierten bis hin zum Kindersex]

Es war schon reichlich, was da umgesetzt wurde, in der deutschen Botschaft.

 

Man muss das ja auch mal so sehen, kommt'n Anruf von irgend jemandem, der nennt sich Müller, Meier, Schmitz, und er hätte gerne was bestellt, so, vielleicht ne Masseuse, weil er lange gearbeitet hat, am Rücken. Und dann fuhr man dahin, ging in einen Seiteneingang, war vorne ne Kamera, muss man vorstehn, klingeln, dann hat einer geguckt von den Securities, ging das Tor auf, gings hinten durch und dann hiess es, aha, Sie sind es, schön, dass Sie hier ne nette Masseuse haben, wir bräuchten zur Entspannung noch was Anderes. Es wurde an der Tür verhandelt, wir haben am Türspalt verhandelt, okay, Heroin noch oder Kokain oder Pillen oder wie auch immer, wir haben ne kleine Party, Gäste. Da brauchten Sie nur in die Zeitung zu gucken, Gäste, Joschka Fischer war wieder anwesend, also war es ganz klar, dass er mit seinem ganzen Gefolge, es sind ja viele, viele Leute, da ne Party gemacht haben, sich wieder weggekokst haben undsoweiter. Und wir waren eben nicht die Einzigen, die angerufen wurden, Kollegen oder andere wie Köbes mit seinem Saunaclub oder Madonnas oder Guys and Dolls, die haben auch geliefert ohne Ende, immer an die deutsche Botschaft, 221 b."

 

Zitat, Grad 32.20

 

"Meistens ging meine Frau rein, zwei Schritte, so, bis hinter die Tür [...] Sie kriegte das Geld und ging wieder, so. Und hat mir dann erklärt, da waren Stehtische drin, da waren Politiker drin, da waren ein paar Nutten drin, daher wusste die, dass die Konkurrenz noch Nutten geliefert hatte [...] Wenn du in ne Zeitung guckst, dann steht da drin Joschka Fischer ist wieder im Anmarsch und Trittin ist im Anmarsch und auf einmal wird nach Kindersex da gefragt undsoweiter und das Rauschgift geht höher, sind ja alles so alte Demonstranten, RAF-Terroristen undsoweiter, so. Die feiern nicht alleine. Der Joschka Fischer fährt nicht alleine wie wir hin mit dem Urlaubsjet, er fliegt mit dem Bundeskanzlerjet und 35 Mann im Gepäck."

 

Zitatende

 

Es verdient Respekt, dass Herr Tiffe seine schmerzlichen Erfahrungen offenlegt.

 

Auch die weitergehenden Darlegungen von Herrn Tiffe, insbesondere die von Herrn Tiffe geschilderten Erfahrungen mit deutschen Justizbehörden und Politikern sind sehr interessant, vergleiche hierzu das Interview

 

https://www.youtube.com/watch?v=5LL-ZhmiZ8c

 

[Die NWO-Medien verschweigen das Thema Doping und Erpressung im deutschen Radsport]

Nachdem die Unterzeichnerin in den Mainstream-Medien keinen Bericht zu den oben erwähnten öffentlichkeitsrelevanten Darlegungen von Herrn Tiffe auffinden konnte, besteht Anlass zu der Annahme, dass diese bisher noch nicht Inhalt einer journalistischen Recherche und Berichterstattung waren.

Radrennfahrer Tiffe
Der ehemalige Profi-Radrennfahrer Jochen Tiffe zählt zu den Opfern der Freiburger Doping-Mafia [1]
 

[April 2016: Rechtsgutachten von Heinz Schöch - Straftaten an Patienten werden vertuscht - Zensur durch Uni-Rektor Schiewer und Ärztlicher Direktor Siewert]

Darüberhinaus möchte ich Sie im Zusammenhang mit den kriminellen Freiburger Machenschaften gerne über ein Rechtsgutachten des renommierten Münchner Rechtswissenschaftlers Heinz Schöch informieren, welches im April 2016 veröffentlicht wurde. Unter anderem kann dem Gutachten unter Abs. III, Seite 32 ff entnommen werden, dass die weisungsgebundenen Freiburger Staatsanwälte (unter dem grünen Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Herrn Kretschmann und den Amtsvorgängern von Herrn Kretschmann) seit Jahren Straftaten an Patienten der Freiburger Sportmedizin vertuschen. Bei Herrn Schöch handelte es sich um ein Mitglied der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin, welche die Evaluierung zum 1. März 2016 abgebrochen hat, weil die ständigen Anfeindungen und Informationsblockaden und Zensurversuche des amtierenden Freiburger Rektors Hans-Jochen Schiewer und des Ärztlichen Direktors der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert für die Wissenschaftler nicht mehr zumutbar waren.

 

[Freiburger "Sportmedizin": Doping ohne Einwilligung - medizinische Vorschriften verletzt - Ermittlungen willkürlich eingestellt - Akten vernichtet]

Nach dem Abbruch der Evaluierung haben mehrere Mitglieder der Kommission auf Basis der bereits durchgeführten Recherchen Einzelgutachten veröffentlicht, zu denen das oben genannte Rechtsgutachten von Herrn Schöch zählt. Im Gutachten wurde unter anderem ausgeführt,

-- dass eine Patientin der Freiburger Sportmedizin ohne ihr Wissen mit Hormonen und Kortison behandelt wurde,
-- dass Jugendliche mit Doping-Präparaten abgefüllt wurden und
-- dass die Sportmediziner im Zusammenhang mit Blutdoping die Vorschriften des Transfusionsgesetzes und zudem die Regeln der medizinischen Kunst in grob fahrlässiger Weise missachtet haben.

Obwohl in allen Fällen die Erhebung der öffentlichen Klage geboten war, haben die weisungsgebundenen Freiburger Staatsanwälte die Ermittlungsverfahren unter Verletzung des Legalitätsprinzips willkürlich eingestellt. Zudem kann dem Rechtsgutachten entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg Ermittlungsakten vorschnell vernichtet habe, was dazu dienlich war diese einer Überprüfung durch die Mitglieder der Evaluierungskommission zu entziehen.


https://de.scribd.com/doc/307326109/Finanzielle-und-strafrechtliche-Aspekte-im-Zusammenhang-mit-der-Dopingproblematik-in-der-Abteilung-Rehabilitative-und-Praventive-Sportmedizin-und-in-d

 

[Die Evaluierungskommission wollte kein Gefälligkeitsgutachten abgeben]

Bei diesen handelte es sich nicht um Angestellte der Universität Freiburg, sondern um externe Wissenschaftler mit Weltruf wie zum Beispiel die Mafia-Expertin Letizia Paoli, die an der belgischen Universität Leuven einen Lehrstuhl für Strafrecht unterhält und welche sich nicht dazu zwingen lassen wollten zugunsten der Universität Freiburg ein Gefälligkeitsgutachten abzuliefern bzw. die kriminellen Machenschaften in der Freiburger Sportmedizin zu beschönigen, die von den Freiburger Staatsanwälten vertuscht wurden.

Mafia-Expertin und Leiterin
                der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin
                Letizia Paoli
Mafia-Expertin und Leiterin der Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin Letizia Paoli [2]


[Treffen der Freiburger Universitätsleitung mit Freiburger Staatsanwälten für Straftaten an Sportler-Patienten]

Bezeichnenderweise erlangte die Unterzeichnerin [Schreiberin des Briefes] Kenntnis von einer Einladung der Freiburger Universitätsleitung vom 23.01.2014 an die Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg, welche zeigt, dass die Freiburger Universitätsleitung und die Freiburger Staatsanwälte anlässlich von gemeinsamen Mittagessen anscheinend regelmässig Straftaten an Patienten vertuschen und planen.

 

[Die NWO-Medien unterschlagen das Rechtsgutachten von Herrn Schöch - Badische Zeitung vertuscht]

Die Mainstream-Medien liessen das Rechtsgutachten von Herrn Schöch unerwähnt oder hatten keine Kenntnis hiervon erhalten, weshalb ich Sie hiermit über das Vorliegen des Gutachtens informieren möchte. Lediglich der Journalist der Badischen Zeitung Wulf Rüskamp hat am 07.04.2016 einen kurzen Bericht über das Rechtsgutachten geschrieben, wobei Herr Rüskamp gerade die brisanten Feststellungen verharmlost oder ganz verschwiegen hat. Insbesondere die im Gutachten beschriebenen und erwiesenen Tatumstände, nämlich

 

1)

dass Sportler ohne ihr Wissen mit Hormonen und Kortison behandelt wurden

 

2)

dass Jugendliche mit Dopingpräparaten behandelt wurden

 

3)

dass die Sportmediziner im Zusammenhang mit Blutdoping die Vorschriften des Transfusionsgesetzes in den Wind geschrieben hatten und Sportler in höchste Lebensgefahr brachten

 

blieben in dem sonderbaren Bericht von Herrn Rüskamp unerwähnt, die von Herrn Schöch monierte rechtsfehlerhafte Einstellung der Ermittlungsverfahren wurde von Herrn Rüskamp damit umschrieben, wonach die Staatsanwälte "nicht alle Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft hätten".

 

http://www.badische-zeitung.de/sportpolitik/uni-freiburg-veroeffentlicht-einzelgutachten-der-dopingkommission--120527011.html

 

[Strafvereitelung im Amt wird nicht verfolgt - Rechtsbeugung gemäss BGH]

Tatsächlich besteht Anlass zu der Annahme, dass das Unterlassen der Anklage durch die Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt erfüllt.

 

Der BGH definiert Rechtsbeugung in einer Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 479/13 - wie folgt,

 

Zitat

 

 "Tathandlung im Sinne von § 339 StGB ist eine Verletzung von Recht und Gesetz. Dies setzt eine Rechtsanwendung voraus, die im Ergebnis nicht vertretbar ist. Der Tatbestand der Rechtsbeugung bedarf darüber hinaus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insoweit einer Einschränkung, als eine „Beugung des Rechts“ nicht schon durch jede (bedingt) vorsätzlich begangene Rechtsverletzung verwirklicht wird (BGH NJW 2014, 1192f.; BGHSt 41, 247f; 47, 105f; BGH NStZ - RR 2010, 310f). Vielmehr wird vorausgesetzt, dass der Richter „sich bewusst in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“ (BGHSt 38, 381f; 40, 169f; 40, 272f; 42, 343f; 43, 183f). Dabei kann auch die Verletzung prozessualer Normen genügen (BGHSt 32, 357f; 38, 381f; 42, 343f; 47, 105f). Erforderlich ist aber, dass durch die Verfahrensverletzung die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung begründet wird, ohne dass ein Vor- oder Nachteil tatsächlich eingetreten sein muss (BGHSt 42, 343f; NStZ-RR 01, 243f)."

 

Zitatende

 

Denselben Kriterien unterliegen die Staatsanwälte; deshalb besteht Anlass zu der Annahme, dass die von Herrn Schöch monierte rechtsfehlerhafte Einstellung von mehreren Ermittlungsverfahren durch die Freiburger Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Rechtsbeugung und gleichzeitig der Strafvereitelung im Amt erfüllt.

 

Denn gemäss dem Grundsatz "in dubio pro duriore" ist die Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet Anklage zu erheben, wenn bei Abschluss der Ermittlungen sowohl gewichtige Umstände vorliegen, die für eine Täterschaft der beschuldigten Person sprechen, als auch gewichtige Umstände dagegen. Damit gilt für die Anklageerhebung ein anderer Massstab als wie für das spätere Verfahren, in welchem sich Zweifel zugunsten des Angeklagten auswirken (in dubio pro reo). Der Grundsatz In dubio pro duriore soll sicherstellen, dass die Rechtsprechung den Gerichten in den dafür vorgesehenen Verfahren vorbehalten bleibt. Im Unterschied hierzu ist in Freiburg immer wieder festzustellen, dass die Freiburger Staatsanwälte ihre Befugnisse überschreiten bzw. unter Missachtung der oben genannten gesetzlichen Vorschriften die gebotene Anklage unterlassen und stattdessen selber eine abschliessende Beweiswürdigung vornehmen, welche alleine dem zuständigen Gericht zukommen würde und dessen Beiziehung die Staatsanwälte vereiteln, indem sie die Anklage unterlassen. Diese Amtsanmassung der Staatsanwälte und das Unterlassen der gebotenen Anklage sind dazu dienlich die gebotene Beweiswürdigung durch die zuständigen Gerichte zu vereiteln und zwar insbesondere im Zusammenhang mit angezeigten Straftaten, welche sich auf die Universität Freiburg oder andere Parteifreunde oder Günstlinge des amtierenden Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann und dessen Vorgänger beziehen.

 

[Freiburger Staatsanwälte erheben keine Klage gegen die "Abteilung Sportmedizin" - schwere Indizien werden nicht verfolgt - die Einstellungsbegründung mit der falschen Darstellung von Sachverhalten (!)]

Auch nach dem Vorliegen des Rechtsgutachtens von Herrn Schöch haben die Freiburger Staatsanwälte die versäumte Anklage nicht erhoben, sondern versuchten die im Rechtsgutachten monierte Einstellung der Ermittlungsverfahren damit zu relativieren, wonach der angezeigte Sachverhalt zu unterschiedlichen juristischen Bewertungen führen könne. Diese Schutzbehauptungen der weisungsgebundenen Freiburger Staatsanwälte können das Unterlassen der Anklage nicht rechtfertigen, sondern führen neben anderen Indizien vielmehr zu der Annahme, dass das Unterlassen der Anklage den Tatbestand der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt erfüllt. Denn gerade deshalb, weil die Freiburger Staatsanwälte selber die Auffassung vertreten, dass unterschiedliche Rechtsmeinungen möglich sind, so zeigt sich hieran, dass die Freiburger Staatsanwälte selber  in Betracht ziehen, dass ihre Rechtsmeinung möglicherweise einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Eingangs wurde bereits dargelegt, dass Staatsanwälte (mit Ausnahme von eindeutigen Fallkonstellationen) nicht dazu berechtigt sind eine Strafanzeige abschliessend zu bewerten, sondern dass die Bewertung den zuständigen Gerichten vorbehalten bleiben muss. Das Unterlassen der Anklage in den von Herrn Schöch erwähnten Fallgeschichten stellt deshalb nicht nur eine fehlerhafte Rechtsanwendung, sondern eine schwerwiegende vorsätzliche Rechtsverletzung im Sinne der eingangs zitierten Definition des BGH dar.

 

Darüberhinaus kann dem Rechtsgutachten vom Herrn Schöch entnommen werden, dass die in den Ermittlungsverfahren vorliegenden Beweistatsachen in den von Herrn Schöch überprüften Verfahren keinen Ermessensspielraum für die Staatsanwälte eröffneten, die Ermittlungsverfahren einzustellen, die Staatsanwälte hätten aufgrund der schwerwiegenden Indizien Anklage erheben müssen. Auch besteht Anlass zu der Annahme, dass die Staatsanwälte – über die oben genannten Gründe noch hinausgehend - die Notwendigkeit der Erhebung der öffentlichen Klage bereits im Jahr 2012 durchaus erkannt haben, die Anklage aber aus sachfremden Gründen (oder infolge Weisung der Landesregierung) unterlassen haben. Denn in dem augenscheinlichen Bemühen den entscheidungserheblichen Sachverhalt, der die Anklage erfordert hätte, gegenüber der Bevölkerung irgendwie zu verschleiern, haben die Staatsanwälte den entscheidungserheblichen und aktenkundigen Sachverhalt in der Einstellungsbegründung vom 17.07.2012 falsch dargestellt, welche sich auf eine Strafanzeige des medienbekannten Heidelberger Dopingexperten Werner Franke gegen die Freiburger Sportmediziner Andreas Schmid und Lothar Heinrich bezogen hatte. Denn die Freiburger Staatsanwälte haben in den Einstellungsgründen unter anderem die wissentlich falsche Behauptung erhoben, dass der Tatvorwurf der Körperverletzung nicht begründet wäre, weil die Sportmediziner nicht damit hätten rechnen müssen, dass während der Behandlung (Blutdoping) Komplikationen auftreten würden.

 

Zitat

 

"Nach den Aussagen des Zeugen Sinkewitz waren Eigenblutbehandlungen in der Universitätsklinik immer wieder vorgenommen worden. Die Einzelheiten der Durchführung waren jedoch allein zwischen dem jeweils behandelnden Arzt und dem Fahrer abgesprochen. Hinweise auf frühere Komplikationen bei diesen Behandlungen haben die Ermittlungen nicht ergeben. Es kann deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Beschuldigten mit der Möglichkeit gerechnet haben, dass es bei der Reinfundierung des Blutes von Patrick Sinkewitz durch den erfahrenen Sportarzt Prof. Dr. Schmid zu lebensbedrohenden Verklumpungen kommen würde."

 

Zitatende

 

http://www.rp-online.de/sport/mehr/radsport/straffreiheit-auch-fuer-kummer-ludwig-und-pevenage-1.2959766

 

[Die Reinfundierung von Eigenblut - Gefahr durch Blutverklumpungen]

["Sportmediziner" in Freiburg i.Br. machen Eigenblut-Versuche mit totalem Risiko - der Fall Sinkewitz - unterlassene Schutzmassnahmen (!)]

Die oben zitierte Sachdarstellung der Staatsanwaltschaft Freiburg, wonach die Sportmediziner nicht damit rechnen mussten, dass es im Zuge der Reinfundierung des Eigenblutes zu Komplikationen kommen könne, ist ausweislich den Darlegungen im Rechtsgutachten von Herrn Schöch schlicht falsch. Tatsächlich nämlich beruhte die Strafanzeige wegen Körperverletzung darauf, dass die Reinfundierung des Eigenblutes wegen Blutverklumpungen im Jahr 2006 wiederholt zu lebensbedrohlichen Situationen geführt hatte. Deshalb hätten die Sportmediziner keinen zweiten Reinfundierungsversuch durchführen dürfen, ohne zuvor die Verklumpungsursache durch geeignete Laboruntersuchungen aufzuklären und diese zu beseitigen, bzw. ohne die Unbedenklichkeit der noch vorhandenen Eigenblutkonserven vor der weiteren Anwendung sicherzustellen.

Stattdessen hatten die Sportmediziner unter Verwendung der verdächtigen Blutkonserven in demselben Behandlungstermin am 02.07.2006 ins Blaue hinein einen zweiten Reinfundierungsversuch unternommen, obwohl die Sportmediziner aufgrund von dem ersten fehlgeschlagenen Reinfundierungsversuch aufgrund der aufgetretenen Blutverklumpungen ohne Zweifel wussten, dass sie Herrn Sinkewitz infolge des zweiten Reinfundierungsversuchs einem sehr hohen Risiko ausgesetzt haben infolge von erneut auftretenden Blutverklumpungen an Thrombosen bzw. an einer Embolie oder an einem Herzinfarkt zu versterben. Und auch der zweite Reinfundierungsversuch musste abgebrochen werden, weil erneut Blutverklumpungen aufgetreten waren.

Zu diesem Zeitpunkt war zirka bereits ein halber Liter Blut der lebensbedrohlichen Blutkonserven infundiert worden. Deshalb hätten die Sportmediziner Herrn Sinkewitz stationär zur Beobachtung einweisen oder über Stunden ambulant überwachen müssen. Auch diese notwendige Schutzmassnahme haben die Sportmediziner unterlassen.

[Auch elementare Vorschriften zu Transfusionen wurden verletzt]

Dem Rechtsgutachten kann zudem entnommen werden, dass die Blutkonserven unter Verletzung der Vorschriften des Transfusionsgesetzes unsachgemäss beschriftet und gelagert wurden und dass zudem notwendige Voruntersuchungen, die das Transfusiongesetz vorschreibt, versäumt wurden.

Transparent: Die Tour de
                France ist eine Tour de Doping
Transparent: Die Tour de France ist eine Tour de Doping [3]


[Fall Sinkewitz: Der Tatbestand der Körperverletzung ist erfüllt - tödliche Risiken waren in der Behandlungseinwilligung nicht erwähnt]

In dem Rechtsgutachten wird dezidiert vorgetragen, dass der oben genannte Behandlungsverlauf aus juristischer Sicht den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, weil keine rechtswirksame Einwilligung von Herrn Sinkewitz in die Behandlung vorliegt. Den Rechtsausführungen kann hierzu entnommen werden, dass die Einwilligung eines Sportlers in eine Dopingbehandlung rechtsunwirksam und damit gegenstandslos ist, wenn die Behandlung zu ernstlichen Gesundheitsschäden oder - wie im vorliegenden Fall – sogar zum Tod des Patienten führen kann.

Eine solche Behandlungsvereinbarung ist prinzipiell sittenwidrig und ist deshalb niemals von der Einwilligung des Patienten abgedeckt und zwar auch dann nicht, wenn die Risiken sich nicht verwirklichen und wenn der Mediziner den Sportler über die vorhandenen tödlichen Risiken aufgeklärt hat. Im vorliegenden Fall muss jedoch davon ausgegangen werden, dass noch nicht einmal eine hinreichende Risikoaufklärung erfolgte. Denn nach den Darlegungen der Staatsanwaltschaft in der oben zitierten Einstellungsbegründung im Jahr 2012 konnten die Sportmediziner das vorhandene letale Risiko nicht erkennen, weshalb die Sportmediziner Herrn Sinkewitz über das Risiko logischerweise auch nicht aufklären konnten.

 

Nach alledem lag keine rechtswirksame Einwilligung in die Behandlung vor

 

1)

Weil mangels einer ausreichenden Risikoaufklärung keine rechtswirksame Einwilligung in den zweiten Reinfundierungsversuch vorlag

 

2)

Weil auch dann, wenn eine ausreichende Risikoaufklärung erfolgt wäre, eine rechtswirksame Einwilligung nicht vorhanden wäre, weil eine solche Einwilligung wegen den tödlichen Risiken des zweiten Reinfundierungsversuchs wegen Sittenwidrigkeit rechtsunwirksam wäre

 

[Blutdoping ist seit 1.11.2007 strafbar - die Behandlungsfehler rechtfertigen die Klassifizierung "Körperverletzung" von 2006]

Herr Schöch führt aus, dass Blutdoping seit dem 01.11.2007 generell strafbar ist. Die angezeigten mutmasslichen Straftaten in der Freiburger Sportmedizin erfolgten im Jahr 2006 und somit zu einem Zeitpunkt, als Blutdoping noch keine Straftat darstellte. Auch wurde im Rechtsgutachten dargelegt, dass auch nach derzeitiger Rechtslage nicht jede Doping-Behandlung strafbar ist, weil ein Sportler, der hinreichend über allfällige Risiken der Behandlung aufgeklärt wurde, selber über seine Gesundheit entscheiden könne. Der angezeigte Tatbestand der Körperverletzung beruhte im vorliegenden Fall allerdings nicht primär auf dem Dopingcharakter der Behandlung, sondern darauf, dass die Behandlung in der Freiburger Sportmedizin nicht nach den Regeln der medizinischen Kunst durchgeführt wurde, weshalb die Behandlung (Blutdoping) zu einer konkreten Lebensgefahr führte und in dieser Folge sittenwidrig war. Deshalb und weil keine hinreichende Aufklärung der lebensbedrohlichen Risiken erfolgte, lagen keine rechtswirksame Aufklärung und keine rechtswirksame Einwilligung in die Behandlung vor, weshalb die Behandlung gemäss den Darlegungen im Rechtsgutachten als gefährliche und/oder schwere Körperverletzung zu werten ist.

[Doping ist generell eine Körperverletzung - das Doping während der Tour de France in Freiburg i.Br. 2006]

In diesem Kontext wird im Rechtsgutachten unter Bezugnahme auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH 2 StR 505/03) respektive auf die hierauf beruhende Fachliteratur unter anderem wie folgt ausgeführt,

Zitat, S. 36, 37

Wenn der Arzt oder ein anderer die Dopingsubstanz injiziert oder in anderer Weise in den Körper des Sportlers einführt, liegt tatbestandsmässig eine Körperverletzung in Form einer Gesundheitsschädigung vor, weil sie einen pathologischen Zustand bewirkt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob zusätzliche körperliche Schäden sofort oder bei längerer Anwendung eintreten, weil allein schon die Injektion oder die Einführung einer körperfremden Substanz eine Körperverletzung darstellt. Bei Injektionen ist zusätzlich der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung erfüllt, weil Spritzen gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB darstellen.

[…]

„Wenn aber ein volljähriger Sportler, der über die Anwendung und die Risiken der Dopingsubstanz aufgeklärt ist, in deren Verabreichung eingewilligt hat, entfällt die Strafbarkeit wegen Körperverletzung, da die eigene Gesundheit ein disponibles Rechtsgut ist, auf dessen Schutz der Betroffene verzichten kann. Allerdings muss die Aufklärung umso ausführlicher und eindrücklicher sein, je weniger eine Massnahme medizinisch geboten oder je grösser ihre Tragweite ist.

[…]

Allerdings entfällt die Wirksamkeit der Einwilligung, wenn die Körperverletzung „trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstösst“ (§ 228 StGB). Vereinzelt wird die Meinung vertreten, dass jedes Doping sittenwidrig und damit die Einwilligung völlig unerheblich sei. Diese Meinung hat sich aber nicht durchgesetzt, weil dabei nicht bedacht wird, dass es sich hierbei um eine Ausnahmevorschrift handelt und dass der Begriff der guten Sitten im Strafrecht im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot (Art. 103 II GG) sehr eng auszulegen ist.

[…]

Sittenwidrig sei die Tat jedoch, „wenn bei vorausschauender objektiver Betrachtung der Einwilligende durch die Körperverletzungshandlungen in konkrete Todesgefahr gebracht wird.“ Diese strengen Anforderungen an die Sittenwidrigkeit entsprechen auch der herrschenden Meinung in der wissenschaftlichen Literatur zum Doping. Danach entfällt die Wirksamkeit der Einwilligung wegen Sittenwidrigkeit nur dann, wenn schwerwiegende Gesundheitsschäden oder gar eine Lebensgefährdung zu befürchten sind.“


Zitatende

[Fall Sinkewitz: Körperverletzung durch Verletzung der Vorschriften ist gegeben mit lebensbedrohlicher Gefahr]

Eine solche Gefahr lag im Zusammenhang mit den von Herrn Franke angezeigten Behandlungen von Herrn Sinkewitz ausweislich den weitergehenden Darlegungen im Rechtsgutachten erkennbar vor, weshalb die Anklage geboten war.

Denn die angezeigten Sportmediziner hatten im Zuge der Behandlung, die sich über einen längerdauernden Zeitraum hingezogen hatte, die Vorschriften des Transfusionsgesetzes ausweislich einem in der Ermittlungsakte vorliegenden medizinischen Sachverständigengutachten erheblich verletzt, was zu lebensbedrohlichen Komplikationen führte

Zitat, S. 44

„Elementare Grundregeln der Transfusionstherapie, etwa die unbedingt gesetzlich geforderte Untersuchung der beteiligten Radrennfahrer auf HIV, Hepatitis B oder C, die Beachtung identitätssichernder Massnahmen zur Vermeidung von Verwechslungen und eine ordnungsgemässe Lagerung der Blutbeutel seien missachtet worden. Entgegen §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes wurde das Eigenblutprodukt von Patrik Sinkewitz nicht mit Name, Anschrift und Geburtsdatum des Patienten, Entnahme- und Verfalldatum, genaue Bezeichnung der Blutkomponenten, des lnhalts nach Volumen oder Zellzahl, von Blutgruppenmerkmalen, Volumen und Zusammensetzung von Stabilisator/Additivlösung, Lagertemperatur und die Bezeichnung "nur zur Eigenbluttransfusion", bestätigt durch die Unterschrift des Patienten, ausgewiesen."

Der von der Staatsanwaltschaft beauftragte Sachverständige Prof. Dr. Eckstein, Leiter der Transfusionsmedizinischen und Hämostaseologischen Abteilung des Universitätsklinikums Erlangen, kommt in seinem Gutachten vom 10.12.2009 zu dem Ergebnis, dass die vorgeschriebene ldentitätssicherung im eigentlichen Sinne systematisch hintertrieben worden sei, um wahre ldentitäten zu verschleiern, so dass eine besonders hohe Verwechslungsgefahr bestanden habe."


Zitatende

[2006 Tour de France: Deutsche Radrennfahrer mit einem Abstecher von Strassburg nach Freiburg i.Br. zum Blutdoping - Verklumpungen bei Sinkewitz - der Arzt sagt nur: "So ein Pech"]

Zudem wird im Rechtsgutachten wie folgt ausgeführt

Zitat, S. 44/45

„Am Abend des zweiten Tages der Tour de France, am Sonntag den 02. Juli 2006, liessen sich Patrik Sinkewitz, Matthias Kessler und Andreas Klöden von Strassburg aus nach Freiburg zum Universitätsklinikum fahren. Diesen Termin hatte Heinrich mit Schmid vereinbart, der angeblich ohne weitere Helfer in der Klinik anwesend war, um die Reinfusion durchzuführen. Patrik Sinkewitz, Matthias Kessler und Andreas Klöden verliessen gegen 18 Uhr das Mannschaftsquartier in Blaesheim und wurden in Freiburg von Schmid vor dem Gebäude der Abteilung Sportmedizin in Empfang genommen. Man ging gemeinsam eine Etage tiefer. In einem Arztzimmer mit Liege, das Schmid verdunkelt hatte, wurde dann allen drei Fahrern Eigenblut reinfundiert. Bei allen Fahrern war die Aktion etwa nach einer dreiviertel Stunde beendet. Sie wurden anschliessend von der auf dem Parkplatz des Universitätsklinikums wartenden Fahrerin wieder in das Mannschaftsquartier zurückgefahren. Obwohl es bei beiden Beuteln von Patrik Sinkewitz zu Klumpenbildung kam, die zu einer Verstopfung der Zuleitung führte, sind diesem etwa 500 ml Blut zugeführt worden.

 

Der Sachverständige Prof. Dr. Eckstein stellte hierzu fest, dass Blutkonserven mit Gerinnseln keinesfalls transfundiert werden dürften. Gerinnsel wiesen auf einen schweren Fehler beim Herstellungsprozess oder auf eine Verkeimung hin, die bei der erforderlichen Inspektion vor der Transfusion schon vorgelegen haben müssten und dabei hätten bemerkt werden müssen. Es habe daher niemals zur Transfusion der beiden Eigenblutkonserven bei dem Zeugen Sinkewitz kommen dürfen. Lediglich glücklichen Umständen sei es zu verdanken gewesen, dass Sinkewitz keine gesundheitliche Schädigung erlitten habe.

Die Expertenkommission, der ein Jurist, ein Biochemiker und ein Pharmakologe/Toxikologe angehörten, stellte hierzu folgendes fest:

„Besonders verantwortungslos war das Verhalten von Professor Schmid bei den Zwischenfällen während der Bluttransfusion am 02. Juli 2006, nachdem das Blut des ersten Beutels bei Patrik Sinkewitz „geklumpt“ hatte und nur etwa die Hälfte des Blutes infundiert werden konnte. Nach diesem Zwischenfall hat er nicht etwa die Transfusion abgebrochen und die erforderlichen Konsequenzen gezogen, sondern einfach den zweiten Beutel infundiert. Nachdem auch der Inhalt dieses Beutels nur etwa zur Hälfte zugeführt werden konnte, hat Professor Schmid auch diese Infusion abgebrochen und Patrik Sinkewitz mit den beiden anderen Fahrern, deren Infusionen zur gleichen Zeit beendet waren, nach Strassburg zurückfahren lassen. Die Vorgehensweise des Arztes bei diesen beiden Transfusionszwischenfällen war ein grober Verstoss gegen seine ärztlichen Pflichten.

Bei Verabreichung von Eigenblut sollte eine verdächtige Konserve dazu führen, den Entnahme- und Verarbeitungsvorgang zu hinterfragen. Dies bedeutet auch, dass die zweite Konserve nicht ohne weiteres hätte transfundiert werden dürfen. Genausowenig darf ein Patient nach Feststellung dieser Risiken (Embolie, Schock) einfach entlassen werden. Der transfundierende Arzt muss sicherstellen, dass der Transfusionsempfänger keine akuten oder auch Stunden später eintretenden Komplikationen erleidet, die bei rechtzeitiger Behandlung weniger schwerwiegend verlaufen.

Wie Patrik Sinkewitz glaubhaft ausgesagt hat, beschränkte sich die Reaktion von Professor Schmid auf die Äusserung „so ein Pech“. Weder hat er diesen wegen der beiden Zwischenfälle weiter überwacht, noch hat er dafür Sorge getragen, dass er wenigstens sofort nach Ankunft in Strassburg von Dr. Heinrich überwacht und erforderlichenfalls behandelt wurde. Stattdessen hat Patrik Sinkewitz, nachdem das Team infolge der am Vortrag erfolgten Sperre der Fahrer Jan Ullrich und Oscar Sevilla nur noch 7 Fahrer umfasste, am Tage darauf die zweite Etappe der Tour mit über 228,5 km bestritten.

Dadurch, dass sich Professor Schmid um die Folgen dieser beiden Transfusionszwischenfälle überhaupt nicht gekümmert hat, nahm er billigend in Kauf, dass Patrik Sinkewitz auf der nächtlichen Fahrt im Pkw seiner Freundin von Freiburg nach Strassburg oder danach dem hohen Risiko schwerster Komplikationen, etwa in Form eines septischen Schocks oder einer Lungenembolie mit letalem Ausgang ausgesetzt wurde.“


Zitatende

[Die NWO-Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. stellt das Verfahren zum Blutdoping ein]

[Die Vertuschung des Todesrisikos durch die verklumpten Blutkonserven]

In Anbetracht des oben genannten und erwiesenen Sachverhalts erscheint es schlicht als unsinnig, dass die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Ermittlungsverfahrens ausweislich den Darlegungen im Rechtsgutachten wie folgt begründet hat

 

Zitat aus der der Einstellungsbegründung, im Rechtsgutachten S. 47

 

„Dass die Gesundheit des Zeugen Sinkewitz tatsächlich konkret gefährdet gewesen ist, hat sich nicht feststellen lassen.“

 

Zitatende

 

Tatsächlich führte die nachgewiesene Tatsache, dass die beiden Reinfundierungsversuche dazu führten, dass ca. ein halber Liter mit Verklumpungen durchsetztes Blut in den Kreislauf von [Radrennfahrer] Herrn Sinkewitz gelangt war, zu einem ganz erheblichen und sehr realen Risiko an einer Embolie bzw. einem Herzinfarkt oder einem Hirninfarkt zu versterben.


Aus den oben genannten und aus anderen Gründen kam Herr Schöch zu dem Ergebnis, dass die Einstellung des Ermittlungsverfahrens rechtsfehlerhaft war und zwar alleine schon deshalb, weil keine rechtswirksame Risikoaufklärung in den zweiten Reinfundierungsversuch und die damit einhergehenden tödlichen Risiken erfolgte,

Zitat, S. 48

„Hier hätte die Aufklärung – spätestens nach Beginn der Komplikationen bei der Bluttransfusion – dezidiert die besonderen Risiken umfassen müssen, die sich aus den Komplikationen durch klumpendes Blut ergaben, insbesondere auch die Notwendigkeit einer ärztlichen Überwachung in den nächsten 8 Stunden. Die von der Staatsanwaltschaft am Schluss unterstellte mutmassliche Aufklärung widerspricht der vorherigen Feststellung, dass nach der Aussage von Patrik Sinkewitz keine Aufklärung stattgefunden hat.

 

Hinzu kommt, dass die überwiegende Meinung in der Literatur die Ansicht vertritt, dass die Wirksamkeit der Einwilligung gemäß § 228 StGB wegen Sittenwidrigkeit entfällt, wenn schwerwiegende Gesundheitsschäden oder gar eine Lebensgefährdung zu befürchten sind. Nach den sachkundigen Feststellungen der Expertenkommission und des von der Staatsanwaltschaft beauftragten Sachverständigen bestand eine „hohes Risiko schwerster Komplikationen, etwa in Form eines septischen Schocks oder einer Lungenembolie mit letalem Ausgang.“ In solchen Fällen hätte die Transfusion sofort abgebrochen werden müssen und die zweite Konserve nicht mehr transfundiert werden dürfen. Der Patient hätte stundenlang überwacht werden müssen und im Falle der gleichwohl eingetretenen Rückreise nach Straßburg der Obhut des dortigen Arztes Heinrich anvertraut werden müssen. Da dies nicht geschehen ist, verlor die Einwilligung mit Erkennbarkeit der besonderen Risiken ihre Gültigkeit. Dabei kommt es entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht darauf an, ob tatsächlich eine schwere Schädigung oder der Tod eingetreten ist, vielmehr genügt eine Gefahr für das Leben oder für erhebliche Gesundheitsschäden. Die Sittenwidrigkeit der ex ante zu erteilenden Einwilligung kann nicht davon abhängen, ob sich die Gefahr später realisiert hat oder nicht.“

 

Zitatende


Aus den oben genannten Gründen hätte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren keinesfalls einstellen dürfen, sondern hätte die Entscheidung darüber, ob der Tatbestand der Körperverletzung schlussendlich erfüllt ist oder nicht, dem zuständigen Gericht überlassen müssen. Aufgrund der eingangs zitierten Rechtsausführungen kam es nämlich nicht darauf an, ob die grob fahrlässig durchgeführten beiden Reinfundierungsversuche tatsächlich zu gesundheitlichen Folgeschäden geführt haben oder nicht. Juristisch von Bedeutung ist alleine die Tatsache, dass zumindest in den zweiten Reinfundierungsversuch keine rechtswirksame Einwilligung vorliegt, weshalb der invasive Eingriff per se eine gefährliche und/oder schwere Körperverletzung darstellt. Deshalb hätte die Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren nicht einstellen dürfen, auch besteht aus den oben genannten Gründen Anlass zu der Annahme, dass das Unterlassen der Anklage durch die Staatsanwälte den Tatbestand der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt erfüllt.

 

Bezeichnenderweise konnten die Staatsanwälte nach Vorliegen des Rechtsgutachtens nicht einmal im Ansatz erklären, warum die Bewertungen und die Rechtsausführungen von Herrn Schöch aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht zutreffen sollen. Auch verhält es sich so, dass eine Verjährung des angezeigten Blutdopings respektive der gefährlichen oder schweren Körperverletzung (10 Jahre) anscheinend bis dato noch nicht eingetreten ist, nachdem die Ermittlungen die Verjährungsfrist unterbrochen haben. Auf S. 50 im Rechtsgutachten bewertete Herr Schöch die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft zudem wie folgt,

 

Zitat

 

"Es ist bedauerlich, dass die Staatsanwaltschaft diese spektakulären Fälle nicht zu einer Anklage genutzt hat, um eine gerichtliche Klärung über der Grenzen der Einwilligung beim Blutdoping herbeizuführen. In diesem Punkt hatte man nämlich klare Beweise und stiess nicht – wie Oberstaatsanwalt Frank in der Pressekonferenz am 12.09.2012 beklagte – auf eine sich erfolgreich abschottende Szene und die „Mauer des Schweigens in der Radsport- und Ärzteszene.“

 

Zitatende


[Doping hat Tradition in Freiburg i.Br.: Staatsanwälte in Freiburg i.Br. sind Puppen der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe - Beispiel Titelhandel]

Wahrscheinlich sollte die willkürliche Einstellung des Verfahrens dazu dienen den miesen Ruf der seit Jahren von dem Doping-Skandal und zahlreichen Wissenschaftsskandalen geplagten Freiburger Lehranstalt zu rehabilitieren, wobei es auf den Inhalt der Einstellungsbegründung der Freiburger Staatsanwaltschaft nicht ankam, weil die weisungsgebundenen Staatsanwälte der übergeordneten Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ausweislich von zahlreichen hier bekannten Entscheidungen ebenso hemmungslos das Recht beugen wie die Freiburger Staatsanwälte selber, wenn es darum geht die amtierenden Politiker oder deren Günstlinge vor den Folgen ihrer Verbrechen an der Bevölkerung zu schützen. Beispielsweise hat ein ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Karlsruhe (Hadmut Danisch) auf seiner Website schon im Jahr 2009 ausführlich dargelegt, dass die Staatsanwälte und Verwaltungsrichter in Karlsruhe Titelhandel von Günstlingen der Landesregierung vertuschen und fördern und zu diesem Zweck nicht einmal davor zurückschrecken, Gerichtsprotokolle zu fälschen um unliebsame Äusserungen von Sachverständigen zu vertuschen.

 

http://www.forschungsmafia.de/blog/2009/03/06/uber-die-staatsanwaltschaft-karlsruhe/

 

[ab 2011: Grüne Regierung Kretschmann vertuscht die Doping-Machenschaften in Freiburg i.Br.]

Soweit Herr Danisch damals noch die Hoffnung äusserte, dass ein Regierungswechsel diesen mafiösen Machenschaften ein Ende setzen könne, so zeigte sich nach dem Regierungswechsel in Baden-Württemberg im Jahr 2011, dass der damals neu gewählte grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann die verbrecherischen Machenschaften der Vorgängerregierung nicht nur fortsetzt, sondern diese noch intensiviert. Dienstaufsichtsbeschwerden an das Justizministerium oder an Herrn Kretschmann als obersten Dienstherrn der Justizbehörden bleiben regelmässig ohne Antwort und führen vielmehr dazu, dass diejenigen Staatsanwälte und Richter oder andere Landesbedienstete, über welche Beschwerde geführt wird, innerhalb von kurzer Zeit von Herrn Kretschmann persönlich in die höchsten Stellen befördert werden.


Auf Anfrage kann die Unterzeichnerin einen gesonderten Bericht zu diesen Vorfällen einreichen.

 

[Keine Massnahmen durch Stawa Freiburg i.Br., Justizminister oder Ministerpräsident]

Aufgrund der fortdauernden und vorsätzlichen und schweren Rechtsverletzungen seitens der Freiburger Staatsanwälte hätten der Justizminister von Baden-Württemberg Rainer Stickelberger (SPD, bis Mai 2016) und Guido Wolf (CDU, seit Mai 2016) und Herr Kretschmann als oberster Dienstherr der Justizbehörden spätestens infolge der Feststellungen im Rechtsgutachten von Herrn Schöch schon längst die gebotenen disziplinarischen und/oder strafrechtlichen Massnahmen veranlassen müssen um dem rechtswidrigen Treiben der Freiburger Staatsanwälte ein Ende zu setzen und die Rechtsstaatlichkeit wiederherzustellen.


[Die Mafia in Freiburg i.Br.: Gemeinsame Mittagessen von Leitenden Staatsanwälten mit der Freiburger Universitätsleitung - Planung von Straftaten durch die "Abteilung für Sportmedizin" der Universitätsklinik Freiburg i.Br.]
 

Dasselbe gilt in Bezug auf zahlreiche weitere schwerwiegende und nachweisliche Rechtsverletzungen der Freiburger Staatsanwälte im Zusammenhang an anderen Straftaten an Patienten, welche von der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe regelmässig vertuscht und gefördert werden und welche die Unterzeichnerin in wiederholten Dienstaufsichtsbeschwerden an die Landesregierung vorgetragen hat, ohne dass das Justizministerium oder die Staatskanzlei jemals sachlich Stellung genommen haben. Alleine schon im Hinblick darauf, dass die Leitenden Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit der Freiburger Universitätsleitung nachweislich Straftaten an Kranken vertuschen, planen und ausführen, hätten Herr Kretschmann und das Justizministerium das Verbrechernest ausheben und die Täter vor ein Gericht bringen müssen, welches diese Bezeichnung verdient. Die Untätigkeit von Herrn Kretschmann und den oben genannten Justizministern lässt sich nur so erklären, dass diese die Staatsanwälte amtsmissbräuchlich selber anweisen, das Recht zu beugen um ihre Parteifreunde in der Freiburger Universitätsleitung zu schützen, unter deren Aufsicht die strafbaren Machenschaften erfolgen.

 

[Die politische Mafia in Baden-Württemberg durch Familienbeziehungen - kein Interesse an Aufklärung aus familiären Gründen (!)]

[Schäuble+Kretschmann+Strobl haben scheinbar die Staatsanwälte blockiert]

Auch verhält es sich so, dass es sich bei dem Vize von Herrn Kretschmann Thomas Strobl um den Schwiegervater von Herrn Schäuble handelt, welcher aus familiären Gründen kein Interesse an einer sachlichen Aufklärung der von Herrn Schäuble mitzuverantwortenden Verhältnisse in der Freiburger Sportmedizin haben dürfte. Als weiteres wahrscheinliches Motiv für das Vertuschen der Straftaten in der Sportmedizin durch die Landesregierung von Baden-Württemberg bzw. durch die weisungsgebundenen Staatsanwälte kommt in Betracht, dass Herr Kretschmann sich der CDU als Nachfolger des in wenigen Monaten ausscheidenden Bundespräsidenten Joachim Gauck andienen wollte, indem Herr Kretschmann zugunsten von Herrn Schäuble das Recht beugen liess. Diese Ambitionen wurden von der SPD und der CSU ausgebremst, welche darauf bestanden haben, als Nachfolger von Herrn Gauck den SPD-Politiker Walter Steinmeier zu nominieren.

 
[Badische Zeitung verschweigt Gerichtsverfahren bezüglich der kriminellen "Universitätsklinik Freiburg" - durch Grüne (!)]

Schon seit Jahren fällt immer wieder auf, dass die Badische Zeitung gegenüber der Bevölkerung öffentlichkeitsrelevante Tatsachen und sogar Gerichtsverfahren verschweigt, welche sich auf die katastrophalen und kriminellen Verhältnisse in der Universitätsklinik Freiburg beziehen und welche insbesondere der Rektor der Universität Freiburg Hans-Jochen Schiewer (Grüne) und die Wissenschaftsministerin von Baden-Württemberg Theresia Bauer (Grüne) und deren Amtsvorgänger sowie die Ministerialräte der Abteilung 4 des Wissenschaftsministeriums Clemens Benz und Hartmut Schrade zu verantworten haben.

 

Hierzu zählt unter anderem

 
[2011: Kriminelle Mediziner an der Uniklinik Freiburg werden von der Badischen Zeitung unterschlagen]

1.

ein rechtskräftiges Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Freiburg vom 30.11.2011, in welchem auf den Seiten 12 ff festgestellt wurde, dass die Freiburger Universitätsleitung und die Landesregierung von Baden-Württemberg kriminelle Mediziner protegiert und mit Beförderung und/oder mit finanziellen Zuwendungen belohnt haben bzw. dass es sich bei diesen Äusserungen um zulässige Meinungsäusserungen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 GG, handelt, weil die Äusserungen auf Tatsachen beruhen. Bei der streitgegenständlichen Universitätsleitung handelte es sich um die Freiburger Rektoren der letzten Jahre Wolfgang Jäger (CDU), Andreas Vosskuhle (parteilos) und den amtierenden Rektor Hans-Jochen Schiewer (Grüne)

 

Ebenfalls verschweigt die Badische Zeitung den hochbrisanten und unstreitigen Sachverhalt, welcher den oben genannten Äusserungen zugrunde liegt und welcher im Verfahren im Anwaltsschriftsatz vom 11.07.2011 ausführlich vorgetragen wurde (14 O 281/10)

 
[2015: Fehlende Ausrüstung in der Uniklinik Freiburg (!) wird von der Badischen Zeitung unterschlagen]

2.

die Monita der Beschäftigten der Universitätsklinik Freiburg im Personalratsjournal der Universitätsklinik Freiburg Nr. 121 im Mai 2015, in welchem die Beschäftigten (wegen Unterfinanzierung und fehlenden Personalstellen) katastrophale und potentiell tödliche Verhältnisse im OP und in der Pflege beklagen

 
[2015: "Verpfuschte Patienten" an der Uniklinik Freiburg - wissenschaftliche Erhebung wird von der Badischen Zeitung unterschlagen]

3.

eine wissenschaftliche Erhebung aus dem Jahr 2015 (Reputations-Management Medical Care Anabel Ternes, Christopher Runge, Springer Fachmedien Wiesbaden 2015), in welcher die Universitätsklinik Freiburg auf den Seiten 20 bis 23 und auf den Seiten 32 bis 40 unter Bezugnahme auf zahlreiche Fallgeschichten von verpfuschten Patienten als negatives Beispiel für den Umgang mit Patienten erwähnt wird

 
[2014: Gemeinsame Mittagessen der Universitätsleitung mit leitenden Staatsanwälten werden von der Badischen Zeitung unterschlagen]


4.

eine Einladung der Freiburger Universitätsleitung vom 23.01.2014 an leitende Staatsanwälte der Staatsanwaltschaft Freiburg zum Mittagessen, welche zeigt, dass die Freiburger Universitätsleitung anlässlich von gemeinsamen Mittagessen mit den Staatsanwälten regelmässig Straftaten an Patienten der Universitätsklinik Freiburg vertuscht bzw. plant

 
[Manöver: Mit psychiatrischen Gutachten sollen Aufklärer aus dem Weg geräumt werden]

5.

handschriftliche Notizen einer Freiburger Amtsrichterin, welche zeigen, dass die eingangs erwähnte grüne Wissenschaftsministerin Frau Bauer über die Rechtsabteilung des Wissenschaftsministeriums von den Freiburger Amtsrichtern ohne sachliche Begründung die Einholung von psychiatrischen Gutachten zu Personen verlangt, welche Frau Bauer und Herr Schiewer und Herr Kretschmann aus dem Weg räumen wollen

 
[Quasi-Bruderschaften zwischen Universitätsklinikdirektoren und Staatsanwälten]

6.

Verfahrensakten, die zeigen, dass der Ärztliche Direktor der Universitätsklinik Freiburg Jörg Siewert die Freiburger Staatsanwälte wie eigene Angestellte behandelt und mit diesen gemeinsam Rechtsverletzungen plant und durchführt um Behandlungsfehler und/oder mutmassliche Straftaten im Bereich der Universitätsklinik zu vertuschen und klagende Patienten zum Schweigen zu bringen

 

undsoweiter

[Badische Zeitung provoziert mit Verschweigen schwere Schäden an Patienten an der Uniklinik Freiburg i.Br. (!)]

 

Das Verschweigen der oben genannten Tatsachen durch die Badische Zeitung führt dazu, dass immer wieder Patienten, nämlich Kinder, Schwangere, Gebärende und Kranke, zu Schaden kommen, welche die Universitätsklinik Freiburg sicherlich nicht aufsuchen würden, wenn diese Kenntnis davon hätten, mit welchen hohen Risiken die Behandlung dort verbunden ist,

 
[Raub von Geldern für Baumassnahmen an der Uniklinik Freiburg]

1)

weil Herr Siewert und Herr Schiewer auf Betreiben von Frau Bauer und Herrn Kretschmann die zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen für Baumassnahmen veruntreuen, was zu Unterfinanzierung und fehlenden Personalstellen in der Krankenversorgung führt

 
[Menschenversuche an der Uniklinik Freiburg]

2)

weil Patienten riskieren, dass ohne Risikoaufklärung medizinische Versuche an ihnen vorgenommen werden

 
["Verpfuschte Patienten" der Uniklinik Freiburg bleiben ohne Nachbehandlung - mit Unterschrift unter einen "Haftungsausschluss" (!)]

3)

weil Herr Siewert und Herr Schiewer in Zusammenarbeit mit kriminellen Staatsanwälten und kriminellen Richtern verpfuschte Patienten ohne Nachbehandlung aus dem Krankenhaus hinausweisen, wenn diese nach Fehlschlagen der Behandlung keinen rückwirkenden Haftungsausschluss unterschreiben

 

[Badische Zeitung und Regierungsstellen verschweigen die wiederholte Körperverletzung an der Uniklinik Freiburg im Breisgau - Krankenkassengelder werden scheinbar als Schmiergelder eingesetzt - die ganze Bevölkerung ist Versuchskaninchen (!)]

Anstelle die Bevölkerung über die Gefahrenlage im Bereich der Universitätsklink Freiburg bzw. über das oben genannte Urteil des Landgerichts Freiburg vom 30.11.2011 und den Inhalt des Verfahrens zu informieren, schauen die Journalisten der Badischen Zeitung seit Jahren tatenlos zu, wie immer wieder Patienten an Leib und Leben geschädigt werden. Dasselbe gilt für die Landtagsabgeordneten und den Freiburger Gemeinderat, welche zu den Nutzniessern der veruntreuten Zahlungen der Krankenkassen zählen und/oder auf Parteispenden seitens der Pharmazie hoffen können, wenn sie die Bevölkerung in Zusammenarbeit mit kriminellen Staatsanwälten und Richtern zum Freiwild für medizinische Forschung degradieren.

Theresia Bauer
                  ["Wissenschaftsministerin" von
                  Baden-Württemberg] und Hans-Jochen Schiewer [Rektor
                  der Universität Freiburg im Breisgau] während eines
                  Doping-Symposiums im Jahr 2011 in Freiburg
Theresia Bauer ["Wissenschaftsministerin" von Baden-Württemberg] und Hans-Jochen Schiewer [Rektor der Universität Freiburg im Breisgau]
während eines Doping-Symposiums im Jahr 2011 in Freiburg
im Breisgau [4]


 

[Medizinische Fachzeitschriften melden die Kriminalität an der Uniklinik Freiburg i.Br. - die Badische Zeitung schweigt - Plagiat 2014 - Schiewer und Bauer schweigen]

Zwar berichten gelegentlich wissenschaftliche Zeitungen über Fehlverhalten der Freiburger Klinikleitung und der Freiburger Universitätsleitung, die breite Öffentlichkeit erlangt hiervon jedoch nur selten Kenntnis. Beispielsweise berichtete das Laborjournal im Jahr 2014 über wissenschaftliches Fehlverhalten von Herrn Siewert, welches von [Freiburger Unirektor] Herrn Schiewer und ["Wissenschaftsministerin"] Frau Bauer mit Nichtstun und Schweigen zugedeckt wurde. In diesem Kontext war im Jahr 2014 aufgeflogen, dass die Habilitationsschrift von Herrn Siewert identische Textpassagen mit der Doktorarbeit seines ehemaligen Doktoranden Hans-Fred Weiser aufweist. Diese Auffälligkeiten lassen sich nur so erklären, dass es sich bei diesen Passagen um Plagiate handelt. Dennoch hatte Frau Bauer es unter Verletzung ihrer Amtspflichten unterlassen eine neutrale Sachaufklärung herbeizuführen, stattdessen hatte Herr Schiewer Herrn Siewert ausweislich einem Bericht im Laborjournal vom 23.12.2014 durch eine hauseigene Kommission ein Gefälligkeitsgutachten ausfertigen lassen, Titel

 

"Breisgauer Intrigen: Persilschein vom Rektor"

 

Zitat

 

"Bis heute ist auch nicht geklärt, welche Arbeit (Habilitationsschrift oder Dissertation) das Original und welches das Plagiat ist. Zwar erschien Siewerts Habilitationsschrift vor der Dissertation seines Doktoranden Weiser; letzterer jedoch versicherte uns am Telefon, seine Dissertation sei längst fertig gewesen, als Siewert noch habilitiert habe. Auch die Experimente habe er, Weiser, selber durchgeführt (siehe dazu auch Laborjournal 12/2014, Seite 12: „Breisgauer Intrigen").

 

[...]

 

Eine der drei Personen, die im Auftrag des Rektors die Vorwürfe gegen Siewert untersuchten, ist hauptberuflich ausgerechnet – Sie ahnen es vielleicht – jenem Siewert unterstellt: Stefan Pollak ist Chef der Freiburger Rechtsmedizin und damit dienstrechtlich unter dem Leitenden Ärztlichen Direktor angesiedelt.

 

Ebenfalls dem Untersuchungsgremium von Schiewers Gnaden gehört die Dekanin der Uniklinik, Kerstin Krieglstein an. Und jetzt raten Sie mal, wie sich eine künftige Zusammenarbeit des Uniklinikums als selbständiger, öffentlich-rechtlicher Anstalt (mit Siewert als Chef) mit der Medizinischen Fakultät (mit Krieglstein als Chefin) gestalten würde, wenn Krieglstein ihrem Kooperationspartner Siewert wissenschaftliches Fehlverhalten vorwerfen würde.

 

Der Dritte im Bunde, Matthias Jestaedt, ist ein Kirchenrechtler und somit geradezu prädestiniert dafür, medizinische Schriften zu prüfen.

 

[...]

 

Würde der Freiburger Unirektor Schiewer wirklich auch nur einen Pfifferling auf korrekte Wissenschaft mit tadellosem Leumund geben, und würde er wirklich an die Unschuld seines Ärztlichen Direktors glauben, so hätte er keine Alibi-Untersuchung mit vorbestimmtem Ausgang veranlasst. Er würde stattdessen schleunigst ein wirklich unabhängiges und zudem sachverständiges Gremium beauftragen.

 

Wir schlagen Deborah Weber-Wulff von der HTW Berlin vor, die bezüglich der Untersuchung mutmasslicher Plagiate europaweiten Respekt geniesst. Sie und ihr Team würden ohne jeglichen Hauch eines Zweifels feststellen, ob sich Siewert und/oder Weiser eines Plagiats schuldig gemacht haben."

 

Zitatende

 

http://www.laborjournal.de/editorials/901.lasso

 

2. Beispiel kriminelle Uniklinik Heidelberg: "Wissenschaftsministerin" Bauer deckt Dichterin Yen

["Wissenschaftsministerin" Bauer belässt den Abschreiber Siewert im Amt - sie beliess schon die Dichterin Kathrin Yen mit 1,8 Promille im Amt (!)]

Aufgrund der oben erwähnten medienbekannten Tatsachen hätte [BW-Wissenschaftsministerin] Frau Bauer auf eine neutrale Sachaufklärung hinwirken bzw. die Stelle [des Ärztlichen Direktors der Uniklinik Freiburg] von Herrn Siewert neu besetzen müssen, was Frau Bauer unter Verletzung ihrer Aufsichtspflichten unterlassen hat. Auch im Zusammenhang mit dem Skandal um die im Jahr 2011 berufene neue Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts der Universitätsklinik Heidelberg Kathrin Yen war im Jahr 2013 aufgeflogen, dass Frau Bauer Betrugshandlungen von Frau Yen in Zusammenarbeit mit Herrn Siewert jahrelang vertuscht und gefördert hatte. Bei Frau Yen handelt es sich um die Rechtsmedizinerin, welche dem im Jahr 2008 überraschend verstorbenen österreichischen Politiker Jörg Haider eine angebliche Alkoholkonzentration von 1,8 Promille im Blut bzw. Trunkenheit am Steuer bescheinigt hatte und welche unter Herrn Siewert zum 01.03.2011 als neue Leiterin des Rechtsmedizinischen Instituts in Heidelberg eingestellt wurde. Herr Siewert war damals noch Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Heidelberg und wurde Ende 2011 von Frau Bauer nach Freiburg versetzt, weil nach dem Ausscheiden des vorhergehenden Ärztlichen Direktors der Universitätsklinik Freiburg Wolfgang Holzgreve im Februar 2010 anscheinend kein anderer Bewerber dazu bereit war die kriminellen Freiburger Verhältnisse fortzusetzen und zu vertuschen, weshalb die Stelle nahezu zwei Jahre vakant war.

[2011-2013: Frau Dichterin Yen in Heidelberg erdichtet einen "Dr. med." mit Gerichtsgutachten und Vorlesungen - Scheine ev. ohne Rechtskraft]

Im Jahr 2013 war dann aufgeflogen, dass Frau Yen in Heidelberg von 2011 bis 2013 Gerichtsgutachten erstellt und Studierende unterrichtet und hierbei gegenüber den Gerichten sowie gegenüber den Studierenden vorgetäuscht hatte, dass sie im Besitz des deutschen Titels Dr. med., eines in Deutschland anerkannten Facharzttitels für Rechtsmedizin und einer Lehrbefugnis wäre, obwohl Frau Yen weder eine Doktorarbeit geschrieben hatte und nach den Darlegungen des CDU-Abgeordneten Klaus Klein in Wiesloch (welcher die Täuschungshandlungen aufgedeckt hatte) vor 2013 zudem nicht über die notwendigen Fachkenntnisse und Berufserfahrung verfügte, welche in Deutschland die Voraussetzung dafür sind, dass der Facharzttitel für den Fachbereich Rechtsmedizin verliehen werden kann. Auch verfügte Frau Yen über keine Weiterbildungsbefugnis, weil diese nur gewährt werden kann, wenn der Antragsteller über einen in Deutschland anerkannten Facharzttitel verfügt, welchen Frau Yen erst seit 2013 besitzt. In dieser Folge bestand für die nichtsahnenden Studierenden die reale Gefahr, dass die erworbenen Scheine infolge dem Auffliegen der Täuschungshandlungen keine Rechtskraft besitzen werden.

 
[
BW-"Wissenschaftsministerin" Bauer mit Stalin-Methoden: Sie deckt Dichterin Yen trotz Informationen ab August 2011 - die Informantin wird zur Strafe nach Ulm zwangsversetzt (!)]

Dennoch sah Frau Bauer dem gesetzeswidrigen Treiben in der Heidelberger Rechtsmedizin nicht nur tatenlos zu, sondern vertuschte und förderte die rechtswidrigen Machenschaften von Frau Yen persönlich. Beispielweise nämlich berichteten die Medien nach Auffliegen des Skandals im Jahr 2013, dass eine Institutsmitarbeiterin des Rechtsmedizinischen Instituts (Dr. Gisela Zimmer) Frau Bauer bereits im August 2011 über die fehlende Kompetenz und die Täuschungshandlungen der neuen Institutsleiterin informiert hatte, ohne dass Frau Bauer dem Problem abgeholfen hatte. Stattdessen hatte Frau Bauer die Beschwerdeführerin aus dem Weg geräumt bzw. liess Frau Bauer die Institutsmitarbeiterin nach Ulm zwangsversetzen, damit Frau Yen ihre Täuschungshandlungen und die Gerichtsgutachten ohne Hemmungen fortsetzen konnte.

[Frau Dichterin Yen unter Ärztlichem Unidirektor Siewert macht sich erpressbar - muss Gefälligkeitsgutachten schreiben - Straftaten gegen PatientInnen an der Uniklinik Heidelberg - Mängel bei Gerichtsgutachten von Dichterin Yen - Dichtung schon in Österreich]

Wahrscheinlich hatte [der
Ärztliche Direktor der Universtiätsklinik Heidelberg] Herr Siewert [die Dichterin] Frau Yen deshalb nach Heidelberg geholt, damit Frau Yen Gefälligkeitsgutachten erstellen soll, um Straftaten an Patienten der Universitätsklinik Heidelberg zu vertuschen. Denn eine Durchsicht der Website Klinikbewertungen führt zu der Annahme, dass in Heidelberg Straftaten an Patienten zum Normalfall zählen. Und bezeichnenderweise beruhte die von [CDU-Abgeordneter] Herrn Klein veranlasste Überprüfung der fachlichen Voraussetzungen von Frau Yen im Jahr 2013 darauf, dass sich mehrere Zweitgutachter an Herrn Klein gewendet und erhebliche fachliche Mängel in den Gerichtsgutachten von Frau Yen beklagt hatten. Unter anderem monierten die Zweitgutachter, dass Frau Yen nicht imstande wäre, den Alkoholgehalt im Blut nach den Regeln der medizinischen Kunst zu bestimmen. Zudem zeigte sich, dass Frau Yen schon vor ihrem Wechsel nach Deutschland in Österreich immer wieder wegen Fehlgutachten für Schlagzeilen gesorgt hatte, vgl.

 

http://kurier.at/politik/vergewaltigung-die-keine-war/749.201

 

[2008 Jörg Haider: Mineralwasser und Weissweinschorle - Dichterin Yen erdichtet 1,8 Promille - die "Wissenschaftsministerin" Bauer holte ABSICHTLICH die Dichterin Yen nach Baden-Württemberg für Gefälligkeitsgutachten]

Auch im Zusammenhang mit dem Tod von Herrn Haider wurden die oben genannten Diagnosen von Frau Yen von zahlreichen Zeugen in Zweifel gezogen. Denn diese berichteten, dass Herr Haider am Abend vor seinem Tod lediglich Mineralwasser und einen Weissweinschorle getrunken habe und nüchtern gewesen sei. Unter rationalen Gesichtspunkten erscheint es schlicht als unbegreiflich, warum Herr [Ärztlicher Direktor] Siewert und die Landesregierung von Baden-Württemberg eine Medizinerin als neue Institutsleiterin an die renommierte Heidelberger Universität geholt haben, welche bereits in Österreich einen sehr zweifelhaften Ruf besass und darüberhinaus nicht einmal über die in der Ausschreibung der Stelle verlangten fachlichen Voraussetzungen verfügte.

 

[Das verschiedene Titelrecht in D und Ö: Ö mit "Dr. med.univ." ohne Doktorarbeit - Dienstaufsichtsbeschwerde von Frau Zimmer im August 2011 bleibt ohne Wirkung]

Nachdem Herr [CDU-Abgeordneter] Klein bzw. die CDU im Jahr 2013 mehrere Pressemitteilungen zur Causa Kathrin Yen veröffentlicht hatten, hatten die regionalen Mainstream-Medien zunächst über den Vorfall berichtet. Erstaunlicherweise endete die Berichterstattung der Medien Ende 2013 dann plötzlich, nachdem die Rhein-Neckar-Zeitung zuletzt berichtet hatte, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg Vorermittlungen (wegen Titelbetrug) aufgenommen hatte. Es verhält sich hierbei so, dass Mediziner sich in Österreich nach erfolgreicher Ausbildung als Dr. med. univ. bezeichnen können, ohne dass die Mediziner eine Doktorarbeit schreiben müssen. Der deutsche Titel Dr. med. setzt im Unterschied zu dem Titel Dr. med. univ. voraus, dass ein Mediziner nach der Ausbildung ein Promotionsverfahren absolviert und eine Dissertation geschrieben hat, welche Frau Yen nicht vorweisen konnte. Auch in Österreich kann ein Mediziner nach der Ausbildung promovieren und kann sich nachfolgend als Dr. med. univ. et Dr. scient. med. (Doktor der gesamten Heilkunde und der Wissenschaften) bezeichnen; dieser Titel entspricht dem deutschen Titel Dr. med. Einen solchen Titel (Dr. med. univ. et Dr. scient. med.) kann Frau Yen aber nicht vorweisen, weil sie keine Doktorarbeit geschrieben hatte. Zwar dürfte es für die meisten Patienten ohne Bedeutung sein, ob der Hausarzt zusätzlich zur medizinischen Ausbildung wissenschaftliche Meriten erworben hat, im Wissenschaftsbetrieb einer Universität sind solche Unterschiede aber von evidenter Bedeutung, was Frau Yen und Herr Siewert und Frau Bauer ohne Zweifel wussten.

 

Ein Irrtum über die unterschiedlichen Konditionen in Österreich und in Deutschland ist ausgeschlossen, weil Frau Yen und Frau Bauer spätestens infolge der oben genannten Dienstaufsichtsbeschwerde der Institutsmitarbeiterin Frau Zimmer im August 2011 bestens darüber im Bilde waren, dass Frau Yen nicht berechtigt war den deutschen Titel Dr. med. zu führen. Auch wussten Frau Yen und Frau Bauer infolge der Dienstaufsichtsbeschwerde, dass Frau Yen damals zudem nicht berechtigt war in Deutschland den Titel Fachärztin für Rechtsmedizin zu führen bzw. dass eine erforderliche amtliche Erlaubnis zum Führen des deutschen Facharzttitels nicht vorlag. Einen deutschen Facharzttitel und eine Weiterbildungsbefugnis hat Frau Yen erst im Jahr 2013 beantragt und erhalten, nachdem Frau Yen inzwischen anscheinend über die Berufserfahrung zu einzelnen Disziplinen verfügte, welche in Deutschland die Voraussetzung dafür ist, damit der Facharzttitel verliehen werden kann.

[Die rückwirkende Weiterbildungsbefugnis für die Dichterin Yen - der Titelbetrug - und Strafvereitelung im Amt durch Bauer und Siewert]

Die zuständige Landesärztekammer hatte - anscheinend auf Betreiben des für die Einstellung von Frau Yen verantwortlichen Wissenschaftsministeriums – im Jahr 2013 nach Bekanntwerden des Skandals eine rückwirkende Weiterbildungsbefugnis ausgestellt um zu verhindern, dass die erworbenen Scheine der Studierenden gegenstandslos werden. Der Facharzttitel konnte allerdings nicht rückwirkend ausgestellt werden. Deshalb hatte der oben genannte CDU-Abgeordnete Herr Klein die Rechtmässigkeit der rückwirkenden Weiterbildungsbefugnis in Zweifel gezogen und hatte eine juristische Überprüfung des zweifelhaften Vorgangs verlangt, hierzu wurde im weiteren Verlauf allerdings nichts mehr bekannt. Aufgrund von dem oben genannten Verlauf in der Sache besteht Anlass zu der Annahme,

 

1.

dass das unberechtigte Führen des Titels Dr. med. sowie

 

2.

das Führen eines deutschen Facharzttitels für Rechtsmedizin im Zeitraum von 2011 bis 2013 und

 

3.

das Vortäuschen einer Weiterbildungsbefugnis von 2011 bis 2013

 

den Tatbestand gemäss 132a StGB(Titelbetrug) erfüllt. Auch besteht aus den oben genannten Gründen Anlass zu der Annahme, dass die Mittäterschaft von ["Wissenschaftsministerin"] Frau Bauer und von [Ärztlicher Direktor der Uniklinik Heidelberg bis Ende 2011 und dann in Freiburg] Herrn Siewert den Tatbestand gemäss §§ 13, 357 StG und zudem den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt usw. erfüllt. Leider wurde nicht bekannt, wer die Nutzniesser der von Frau Yen erstellten Gerichtsgutachten waren. Die RNZ [Rhein-Neckar-Zeitung] berichtete zuletzt am 15.11.2013, dass die Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen hohe Strafen verhängt hatten. Im weiteren Verlauf endete die mediale Berichterstattung dann plötzlich, das Ergebnis der Ermittlungen wurde von den Medien verschwiegen.

 

http://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-Rechtsmedizinerin-Kathrin-Yen-fuehrte-falschen-Doktortitel-_arid,22625.html

 

[Das Verfahren gegen Dichterin Yen wird an Stawa Freiburg i.Br. verwiesen und durch gemeinsame Mittagessen "eingestellt"]

Die Recherchen der Unterzeichnerin ergaben, dass das Verfahren an die regional nicht zuständigen Freiburger Staatsanwälte verwiesen wurde, welche das Verfahren sang- und klanglos einstellten. Die Einstellungsgründe konnte die Unterzeichnerin nicht in Erfahrung bringen. Anscheinend liessen Herr Kretschmann und sein Justizminister das Verfahren auf Betreiben von Frau Bauer deshalb nach Freiburg verweisen, damit die Freiburger Staatsanwälte in Zusammenarbeit mit der Freiburger Universitätsleitung das Verfahren anlässlich von gemeinsamen Mittagessen in üblicher Weise - irgendwie - einstellen sollten, um Frau Yen und gleichzeitig Frau Bauer und Herrn Siewert zu entlasten, unter dessen Leitung Frau Yen Anfang 2011 nach Heidelberg berufen wurde, obwohl Herr Siewert als damaliger Ärztlicher Direktor der Universitätsklinik Heidelberg in Kenntnis der von Frau Yen eingereichten Zeugnisse wissen musste, dass Frau Yen entgegen den unwahren Darstellungen von Frau Yen auf ihrer Website und auf ihrem Briefpapier nicht berechtigt war den Titel Dr. med. zu führen und damals zudem keinen in Deutschland anerkannten Facharzttitel besass. Wäre es bei der Verweisung des Ermittlungsverfahrens nach Freiburg und der Einstellung des Verfahrens mit rechten Dingen zugegangen, dann hätten Frau Yen und Frau Bauer sicherlich nicht gezögert zu ihrer Entlastung den Verlauf des Verfahrens und die Einstellungsgründe in einer Pressemitteilung zu publizieren, was bezeichnenderweise nicht der Fall war.

 

3. Grüner Filz in Freiburg i.Br.: Der Betrug durch die Education-Hochschule IUCE ohne Bachelor

[Vortäuschung einer staatlichen Anerkennung - Vortäuschung des Bachelor - Betrug an 100en Studenten (!) - KEINE Strafen (!)]

Auch im Zusammenhang mit dem Betrugsskandal um die ehemalige private duale Hochschule IUCE GmbH (International University of Cooperative Education) war nach Auffliegen der Betrugshandlungen im Jahr 2012 offenkundig geworden, dass [BW-"Wissenschaftsministerin"] Frau Bauer die von dem Altrektor Wolfgang Jäger und dem grünen Freiburger OB Dieter Salomon betriebenen Betrugshandlungen an mehreren hundert Studierenden vertuscht und gefördert hatte. Die Schulbetreiber hatten gegenüber den Studierenden vorgetäuscht, dass die im Jahr 2009 auf Betreiben von Herrn Jäger gegründete private duale Hochschule staatlich anerkannt wäre bzw. zum Abschluss des Studiums den Bachelor verleihen würde, wozu die Schulbetreiber mangels einer staatlichen Anerkennung der Hochschule nicht befugt waren. Nach Auffliegen des Skandals im Januar 2012 hatte die Badische Zeitung verschwiegen, dass zu den verantwortlichen Personen neben Herrn Jäger insbesondere der grüne Freiburger Oberbürgermeister Dieter Salomon zählt, der zur Gründungskommission und zum Kuratorium der IUCE GmbH zählte und das Ansehen des Amtes als Oberbürgermeister dazu missbraucht hatte, die Studierenden mit falschen Werbeversprechungen in die Verträge zu locken und die nachfolgenden zeitlichen und finanziellen Schäden der Studierenden zugunsten des geldwerten Vorteils der Schulbetreiber ebenso wie [BW-"Wissenschaftsministerin"] Frau Bauer billig in Kauf genommen hatte, welche dem kriminellen Treiben in Kenntnis der Täuschungshandlungen kein Ende gesetzt hatte bzw. die gebotenen disziplinarischen und strafrechtlichen Massnahmen gegen die Schulbetreiber und die verantwortlichen Personen in der Gründungskommission und im Kuratorium auch nach Auffliegen des Schwindels im Januar 2012 unter Verletzung ihrer Aufsichtspflichten unterlassen hatte.

 

Infolge des pflichtwidrigen Unterlassens der gebotenen Sanktionen des Wissenschaftsministeriums konnten die Schulbetreiber ihre Täuschungshandlungen sogar nach Auffliegen ihrer falschen Werbeversprechungen zwei Wochen später auf der Abiturientenmesse in Köln ungeniert fortsetzen, was von dem Journalisten Frank Ueberall dokumentiert und publiziert wurde

 

http://www.badische-zeitung.de/freiburg/iuce-verheimlicht-auf-abiturientenmesse-fehlende-akkreditierung--55780227.html

 

[Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. lässt Strafanzeigen gegen BW-"Wissenschaftsministerin" Bauer und IUCE-Betreiber einstellen - Bauer+Salomon bleiben straffrei]

Auch in diesem Zusammenhang haben die Freiburger Staatsanwälte mehrere Strafanzeigen gegen Frau Bauer und die Schulbetreiber willkürlich eingestellt, was dazu dienlich war, Herrn Kretschmanns Parteifreund Herrn Salomon (welcher zur Gründungskommission und zum Kuratorium der IUCE Freiburg GmbH zählte) und Frau Bauer und die anderen illustren Täter vor den Folgen ihrer Straftaten zu schützen. In welchem heruntergekommenen Zustand sich die ehemals hübsche Universitätsstadt Freiburg befindet, zeigt sich dann zudem daran, dass auch die zahlreich im Gemeinderat vertretenen Juristen, zu denen die Fraktionsvorsitzende der Grünen Maria Viethen und der angeblich linke respektive angeblich soziale Rechtsanwalt Michael Moos zählen, keinerlei Massnahmen ergriffen haben, damit die Täter, zu denen Herr Salomon zählt, aus dem Amt entlassen werden und sich vor einem Gericht verantworten müssen. Ein ausführlicher Bericht zu dem Vorgang inklusive Aktenzeichen und Dokumenten kann auf Anfrage eingereicht werden.

 

4. Systematisches Doping und systematische Menschenversuche in Baden-Württemberg unter Kretschmann

[Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br.=Handlanger der kriminell-zionistischen Politik zur Schädigung der Bevölkerung von BW]

Denn auch dieser Vorfall zeigt einmal mehr, dass die Freiburger Staatsanwälte devote Handlanger der amtierenden kriminellen Politiker und deren Parteifreunde und Günstlinge sind, an deren Spitze der angeblich bürgernahe grüne Ministerpräsident Winfried Kretschmann und das Justizministerium stehen und welche die Bevölkerung aus niederen Motiven hemmungslos belügen, betrügen und schädigen.

Von links: Karl Ullrich,
              Wolfgang Jäger (Rektor der Universität Freiburg von 1995
              bis 2008), Ekkehart Meroth und Klinikchef Jörg Rüdiger
              Siewert (rechts im Bild) nach dem Verlust des Freiburger
              Elite-Titels im Jahr 2012
Von links: Karl Ullrich, Wolfgang Jäger (Rektor der Universität Freiburg von 1995 bis 2008), Ekkehart Meroth und
Klinikchef Jörg Rüdiger Siewert (rechts im Bild) nach dem Verlust des Freiburger Elite-Titels im Jahr 2012 [5]


[Freiburg i.Br.: Mit Steuermitteln wurde Doping betrieben - wie in der DDR - Menschenversuche bis heute]

In den Medien wurden die Freiburger Verhältnisse mit dem Dopingstaatsplan in der DDR verglichen, weil auch in Freiburg auf Basis von Steuergeldern Doping betrieben wurde. Die Medien verschweigen, dass in Freiburg - ebenfalls analog zur DDR - medizinische Versuche ohne rechtswirksame Risikoaufklärung an Patienten betrieben werden. Diese kriminellen Machenschaften, nämlich das vorsätzliche Quälen und/oder Töten von wehrlosen Kindern und Schwangeren und Kranken, werden von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit linientreuen Landesbediensteten im Sinne einer Bande betrieben, damit zugunsten von Forschung und Profit ohne ethische und juristische Hemmungen Forschung an der Bevölkerung betrieben werden kann.

 

Daran hat sich in Freiburg bis heute nichts geändert.

 

[Menschenversuche mit neuen, künstlichen Hüftgelenken und Invaliditäten - KEINE Anklagen - Saarland lässt Implantat-Hersteller anklagen und Betroffene entschädigen]

Beispielsweise wurden rund tausend Patienten des Freiburger Loretto-Krankenhauses künstliche Hüftgelenke auf Basis von neuen Materialen implantiert, ohne dass die Patienten darüber aufgeklärt wurden, dass zu den neuen Substanzen und der Operationsmethode keine sicheren Erkenntnisse vorlagen. Im weiteren Verlauf erkrankten hunderte Patienten an Gewebsfäule und Knochenfrass und Vergiftungserscheinungen und mussten nachoperiert werden. Zahlreiche Betroffene haben bleibende Gesundheitsschäden erlitten und/oder wurden invalide. Auch in diesem Zusammenhang haben die Freiburger Staatsanwälte es unter Verletzung des Legalitätsprinzips unterlassen die gebotene Anklage gegen die verantwortlichen Personen zu erheben. Der Website der Selbsthilfegruppe der betroffenen Patienten kann entnommen werden, dass die Staatsanwaltschaft Saarbrücken in einem vergleichbaren Fall im Jahr 2014 Anklage gegen den Implantat-Hersteller erhoben hatte und dass die Opfer entschädigt wurden,

 

Zitat

 

"Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat Anklage gegen den Geschäftsführer von DePuy erhoben. Ihm wird vorgeworfen, „gesundheitsgefährdende Medizinprodukte“ in Verkehr gebracht zu haben. Wie bekannt war das ARS Prothesenmodell der Firma DePuy, einer Tochter des US Konzerns Johnson&Johnson, vor einigen Jahren vom Markt genommen worden. DePuy hatte die Fehlerhaftigkeit der Prothese eingeräumt und eine rasche Entschädigung der über 5.500 allein in Deutschland betroffenen Patienten zugesichert. Grundlage der Anklage ist eine Stellungnahme des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Im Falle einer Verurteilung drohen dem DePuy Firmenchef eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu drei Jahren.

 

Bei der ASR-Hüftprothese handelt es sich um ein baugleiches Modell zur Durom-Metasul-LDH-Hüftprothese der Firma Zimmer. Diese behauptet jedoch bis heute hartnäckig, dass ihre Durom-Prothese fehlerfrei sei und weigert sich, sie vom Markt zu nehmen. Trotz einer solchen Empfehlung des BfArM (Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte) sieht auch die zuständige Behörde, das Regierungspräsidium Freiburg, seit Jahren keine Notwendigkeit aktiv zu werden. Folge davon ist, dass betroffenen Patienten immer noch die notwendigen Untersuchungen verweigert werden. Teils aus Unwissenheit der behandelnden Ärzte, teils aus Unterschätzung der Folgen des durch die fehlerhafte Prothese verursachten erhöhten Metallabriebs. Ein Skandal im Skandal, der durch die Untätigkeit des Sozialministeriums von Baden-Württemberg, die dem Regierungspräsidium Freiburg vorgesetzte Dienstbehörde, noch verschlimmert wird."

 

Zitatende

 

http://www.durom-hueftprobleme.de/depuy/klage-gegen-depuy-geschaeftsfuehrer#more-1713

 

["Politik" unter Kretschmann in BW: Maximale Ausbeutung der Bevölkerung durch Menschenversuche - KEINE Strafen]

Anscheinend hat Herr Kretschmann die von ihm ins Amt berufenen Minister und die Behörden in Baden-Württemberg angewiesen, dass die Bevölkerung zugunsten von allfälligen Sponsoren ohne Rücksicht auf Leib und Leben der Bevölkerung maximal ausgebeutet werden soll und dass zu diesem Zweck hemmungslos geltendes Recht gebrochen werden soll. Anders lassen sich die oben genannten Verhältnisse und weitere Skandale und Gerichtsverfahren, deren Darlegung hier zu sehr ausufern würde, jedenfalls nicht erklären.

Der grüne Ministerpräsident von
              Baden-Württemberg Winfried Kretschmann lässt von
              kriminellen Landesbediensteten Straftaten an Kindern,
              Kranken und Sportlern vornehmen und/oder vertuschen
Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann lässt von kriminellen Landesbediensteten Straftaten
an Kindern, Kranken und Sportlern vornehmen und/oder vertuschen [6]


Der grüne Ministerpräsident von Baden-Württemberg Winfried Kretschmann lässt von kriminellen Landesbediensteten Straftaten an Kindern, Kranken und Sportlern vornehmen und/oder vertuschen

 
[Von Doping in Freiburg i.Br. gewusst: BW-Ministerin für Kultus und Sport Annette Schavan 1995-2005 - Bundesbildungsministerin 2005-2012 - gefälschte Doktorarbeit und Rücktritt]

Zu den politisch verantwortlichen Personen der Freiburger Dopinghistorie zählt die ehemalige Ministerin für Kultus und Sport in Baden-Württemberg Annette Schavan (1995-2005), die von der Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2005 als neue Bundesbildungsministerin nach Berlin berufen wurde. Bekanntlich musste Frau Schavan im weiteren Verlauf im Jahr 2012 vom Amt zurücktreten, nachdem infolge der Recherchen des Plagiatsjägers Martin Heidingsfelder aufgeflogen war, dass die Doktorarbeit von Frau Schavan in weiten Teilen auf Plagiaten beruht. Die zuständige philosophische Fakultät der Universität Düsseldorf kam nach erfolgter Überprüfung der Dissertation zu dem Ergebnis, dass Frau Schavan über die gesamte Doktorarbeit hinweg vorsätzlich und systematisch fremde geistige Leistungen als ihre eigenen ausgegeben hatte, welche sie tatsächlich nicht erbracht hatte. Trotz der eindeutigen Textstellen in ihrer Doktorarbeit insistierte Frau Schavan darauf, "dass sie nicht getäuscht habe" und versuchte den Verlust des Doktortitels im weiteren Verlauf infolge einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf doch noch zu verhindern. Die Klage wurde abgewiesen.

[Wolfgang Schäuble und das Doping in Freiburg i.Br.]

 
[1970er Jahre: Wolfgang Schäuble plädiert für Doping analog der DDR - Freiburg i.Br. wird das Dopingzentrum von Deutschland - Schäuble in Gremien der Uni Freiburg i.Br. - Spendengelder von Waffenhändler Schreiber - unter Merkel Bundesfinanzminister]

Das medienbekannte Freiburger Blutdoping fiel in weiten Teilen in einen Zeitraum als Frau Schavan noch Sportministerin in Baden-Württemberg war. Für den Freiburger Dopingsumpf ist zudem der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verantwortlich zu machen, der in den Siebzigerjahren als Sprecher des Sportausschusses von CDU und CSU dafür plädiert hatte, dass in Westdeutschland analog zur DDR Doping unter ärztlicher Aufsicht zugelassen werden solle. Nahezu zeitgleich wurden in Freiburg die neuen Räume der Sportmedizin der Universität Freiburg eingeweiht, die im weiteren Verlauf zum Zentrum der westdeutschen Dopingszene werden sollte.

Herr Schäuble hat in Freiburg Jura studiert und ist bis heute Mitglied in Gremien der Universität Freiburg. Der miese Charakter von Herrn Schäuble zeigt sich zudem daran, dass Herr Schäuble im Zusammenhang mit der Schwarzgeldaffäre der CDU für einen Skandal sorgte, weil Herr Schäuble von dem Waffenhändler Karl-Heinz Schreiber einhunderttausend DM in bar entgegengenommen hatte, ohne die Summe als Spende zu deklarieren. Deshalb äusserte der niederländische Journalist Rob Savelberg anlässlich der Berufung von Herrn Schäuble durch Frau Merkel zum Bundesfinanzminister erhebliche Zweifel an der Kompetenz von Herrn Schäuble für das neue Amt, vgl.

 

https://www.youtube.com/watch?v=rRtj3CsKOOo

 

[ab 1970er Jahre: Sportler werden ausgenutzt und ihnen geschadet - Menschenversuche im Namen der Pharma]

Die eingangs zitierten Darlegungen von Herrn Tiffe und die im Rechtsgutachten von Herrn Schöch erwähnten Machenschaften in der Freiburger Sportmedizin zeigen, dass es in Freiburg nicht darum ging, den Sportlern "zu helfen", sondern dass die Sportler von Herrn Schäuble und der Universität Freiburg hemmungslos ausgebeutet wurden, welche Gesundheitsschäden und/oder den Tod der Sportler billig in Kauf genommen haben.

 

5. Raub von Geldern und Mord an der Uniklinik Mannheim

[Uniklinik Mannheim 2014: Nicht sterilisierte, chirurgische Bestecke provozieren 10mal höhere Infektionsrate nach Operationen - Raub von Krankenkassengeldern und "Personalmangel" (!)]

Auch in anderen Krankenhäusern in Baden-Württemberg werden die Patienten systematisch ausgebeutet und an der Gesundheit geschädigt bis hin zur Todesfolge wie zum Beispiel der Skandal um die Universitätsklinik Mannheim im Jahr 2014 zeigt, wo die Patienten jahrelang mit unsterilen chirurgischen Bestecken operiert wurden. In dieser Folge lag die postoperative Infektionsrate rund zehnmal höher als wie in anderen Krankenhäusern.

Ursächlich für die Gesundheitsschäden und/oder den Tod von tausenden Patienten war die Veruntreuung der zweckgebundenen Zahlungen der Krankenkassen durch die Klinikleitung, den Aufsichtsrat und die Landesregierung, weil die Veruntreuung der Zahlungen zu einer Unterfinanzierung bzw. zu fehlenden Personalstellen und fehlenden Sachmitteln im Krankenhausbetrieb führte. Der Skandal flog auf, nachdem die Beschäftigten schlussendlich selber Strafanzeige gestellt hatten, weil die Aufsicht führenden Personen den tödlichen Verhältnissen auch nach wiederholten Dienstaufsichtsbeschwerden nicht abgeholfen hatten.

 

http://www.zeit.de/wissen/gesundheit/2015-09/hygiene-uniklinik-mannheim-op-besteck-koerperverletzung

 

[Staatsanwaltschaft Freiburg i.Br. blockiert Strafanzeige von Dopingexperte Werner Franke durch "Einstellung"]

In Anbetracht der weiträumigen kriminellen Verhältnisse in Baden-Württemberg, die von Herrn Kretschmann und den Landtagsabgeordneten seit Jahren vertuscht und gefördert werden, erstaunt es natürlich auch nicht, dass die Freiburger Staatsanwälte die Strafanzeigen des Dopingexperten Werner Franke eingestellt haben.

 

Auf Anfrage können die eingangs erwähnten Dokumente als Scan überlassen werden.

 

Mit freundlichen Grüssen

 

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Verletzte, Invalide, Tote
Bei diesen Kriminellen aus Baden-Württemberg gibt es keine Werbung.

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