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Krankes Deutschland Teil 1
Meldungen über kranke Deutsche, die andere verarschen, oder die wirklich meinen, sie seien die Könige der Welt
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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Krankes Deutschland 6.2.2008: <DEUTSCHLANDS HÖCHSTE GEBÜHRENBehörde berechnet Stundensatz von 25.000 Euro
aus: Spiegel online, 6.2.2008; http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,533543,00.html
Diese Behörde scheffelt mehr Geld als die reichsten Manager: Die Deutsche Emissionshandelsstelle berechnet laut "Handelsblatt" 25.000 Euro pro Stunde - fünfmal mehr als Deutsche-Bank-Chef Ackermann. Das Verwaltungsgericht Berlin will die Extremgebühren jetzt stoppen.
Berlin - Umweltschutz ist eine komplizierte Sache. Und was kompliziert ist, muss natürlich viel kosten. Das hat man sich offenbar bei der Deutschen Emissionshandelsstelle gedacht. Sie ist dafür zuständig, CO2-Verschmutzungsrechte an Unternehmen zu verteilen. Selbstverständlich gegen Gebühr.
Pro Stunde Arbeitsaufwand berechnet die Behörde im Extremfall 25.000 Euro, berichtet das "Handelsblatt". Die Zeitung vergleicht diesen Verdienst mit dem Stundenlohn von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann. Der liege "nur" bei 4782 Euro - gerade mal ein Fünftel der Einnahmen des Amts.Die DEHSt hält diese Berechnung für unseriös. Schliesslich müsse man aus den Gebühreneinnahmen den gesamten Betrieb der Behörde mit ihren rund 100 Mitarbeitern bestreiten. Dies sei der ausdrückliche Wille des Gesetzgebers.
Industrieunternehmen, die das Klimagas CO2 ausstossen möchten, brauchen dafür in Deutschland entsprechende Zertifikate. Ausgegeben werden diese Verschmutzungsrechte von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), die zum Umweltbundesamt gehört.
Im vergangenen Jahr beantragten die Betreiber von insgesamt 1848 Anlagen Zertifikate. Genauso viele Zuteilungsbescheide verschickte die DEHSt - und erhielt 800 Widersprüche. Viele Anlagenbetreiber beschwerten sich über die horrenden Gebühren. Wohlgemerkt: Der Marktpreis der Zertifikate, die an der Energiebörse gehandelt werden, ist nicht gemeint. Es geht nur um die amtlichen Gebühren.
"Die DEHSt veranschlagt pro Zuteilungsbescheid 19 Stunden Personalaufwand", sagt Rechtsanwältin Ines Zenke im "Handelsblatt". "Einer unserer Mandanten sollte eine halbe Million Euro Gebühren bezahlen." So komme man auf einen Stundensatz von über 25.000 Euro.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat sich auf die Seite der Unternehmen gestellt: Die Gebührenbescheide für die Jahre 2005 bis 2007 seien rechtswidrig, erklärte das Gericht. Zwischen der Gebührenhöhe und dem wirtschaftlichen Wert einer Amtshandlung müsse ein angemessenes Verhältnis bestehen.
wal>
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Krankes Deutschland 15.2.2008: Grosse Teile der Oberschicht des kranken Deutschlands leiten Milliarden Euros am Fiskus vorbei nach Liechtenstein
aus: n-tv online: Steuerskandal. "Die Spitze des Eisbergs"; 15. Februar 2008; http://www.n-tv.de/919912.html
<Die Affäre um mögliche Steuerhinterziehung zieht vermutlich grössere Kreise. Möglicherweise sind tausende Verdächtige ins Visier der Fahnder geraten. Ein Sprecher von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) sprach von Ermittlungen gegen "sehr viele" bekannte und weniger bekannte "Leistungsträger" wegen Steuerflucht nach Liechtenstein. Unterdessen ist Klaus Zumwinkel als Vorstand der Deutschen Post zurückgetreten.
" 'Die ganz grosse Mehrheit der Verantwortungsträger in der Wirtschaft arbeitet seriös' ", zitiert die Heilbronner Stimme eine Erklärung der Kanzlerin und verweist auf die derzeitige Hilflosigkeit offizieller Beteuerungen. "Man würde es ja gerne glauben wollen, doch die Botschaft, die derzeit ankommt, ist eine andere: Die da oben erlauben sich alles. Zweifel an der politischen Ordnung werden geweckt, Wassermassen auf die Mühlen extremer Gruppierungen gegossen. Der Politik bleibt zunächst nur die Schadensbegrenzung."
Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt: "Der Steuerfall Zumwinkel ist wohl nur die Spitze des Eisbergs. Über einen Liechtensteiner Treuhänder sind den deutschen Behörden umfangreiche Daten vermeintlicher Steuersünder zugespielt worden. Im Finanzministerium ist von Hunderten Verdächtigen die Rede, gegen viele Leistungsträger der Gesellschaft werde ermittelt." Natürlich sei Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt, meint das Blatt weiter und fragt sich: "Doch heiligt der Zweck die Mittel? An Zumwinkel ist ein Exempel statuiert worden, das abschrecken soll. Noch wissen allein die Kunden des Liechtensteiner Treuhänders, ob sie Steuer hinterzogen haben. Sie müssen sich über das Wochenende entscheiden, ob sie Reue zeigen, sich selbst anzeigen und die Steuer nachzahlen; oder ob sie so sehr am hinterzogenen Geld hängen, dass sie das Risiko einer Entdeckung mit öffentlicher Verurteilung eingehen wollen."
Die Aachener Zeitung verweist auf mögliche Auswirkungen des Steuerskandals auf anstehende Wahlkämpfe: "Diese im grossen Stil steuerhinterziehende Minderheit der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft hat das Image der Eliten demoliert. Und das bedeutet für die dringend nötige Gerechtigkeitsdebatte dieses Landes eine wirkliche Katastrophe. Die phänomenale Linke könnte ab sofort ihren Wahlkampf in Hamburg völlig einstellen: Zumwinkel & Co. sind jetzt ihre besten Wahlkampflokomotiven."
"Die Geldschiebereien muten fast altmodisch an", kommentiert die Frankfurter Rundschau. "Sie wirken wie Relikte aus einer Zeit, als die Gier nach grenzenloser Bereicherung noch nicht Teil des Systems war, sondern der ganz Gierige auf Schleichwege ausweichen musste. Heute ist die Politik des schnellen, ohne Rücksicht auf Verluste an der Gesellschaft erzielten Profits offensichtlich Standard inklusive Steuervermeidung mit allen Tricks. Wen wundert es, dass offenbar Hunderte unserer ehrenwerten Wohlhabenden dieses Denken beim privaten Einkommen nicht mehr ablegen konnten?"
"Der Normalverdiener, dessen inländische Kontenverbindungen und -bewegungen längst dem elektronischen Spähangriff der Finanzbehörden ausgesetzt sind, trägt schon seit geraumer Zeit das Risiko, erwischt zu werden. Zu Recht. Denn wer in diesem Staat lebt und seine immer noch vielfältigen Leistungen in Anspruch nimmt, hat die verdammte Pflicht und Schuldigkeit, sich gemäss seiner Leistungsfähigkeit an der Finanzierung zu beteiligen." Als Konsequenz aus dem Skandal fordern die Lübecker Nachrichten eine "personelle Aufstockung bei Steuerfahndern und Betriebsprüfern", denn nur das helfe, "um dies auch bei Unternehmen, die nur unzulänglich geprüft werden, zu erreichen." Die Mehrkosten würden durch das Stopfen von Steuerschlupflöchern allemal wieder hereingeholt.
"Nein, es machen nicht alle. Aber es machen viel zu viele", fasst die Süddeutsche Zeitung zusammen. "In etlichen Golfclubs und an noch mehr Stammtischen führen die das Wort, die sich damit brüsten, wie sie das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse austricksen. Der Staat wird von viel zu vielen grinsend, pardon, beschissen - von Hartz-IV-Empfängern, von Angestellten, von Millionären. Die im Betrug vereinten Schlauberger jeden Besitzstandes interessieren sich mehr dafür, wie man Gesetze umgeht, als dass sie sich dafür interessierten, warum und zu wessen Wohl diese Gesetze erlassen worden sind. Für die res publica, den Staat als Angelegenheit aller, haben zu viele nur noch Missachtung bis hin zur Verachtung übrig."
Auch die Bielefelder Neue Westfälische meint, dass Lügen und Betrügen gegenüber den Steuerbehörden fast so etwas wie ein Volkssport geworden sei, "unterstützt von hilfreichen Handbüchern und willigen Winkeladvokaten." Und dennoch verwundere ein Blick auf die bundesdeutsche Wirklichkeit des jungen 21. Jahrhunderts. "Gewerkschafter lassen sich durch Bordellbesuche und horrende Spesen kaufen. Eine internationale Wett-Mafia vergiftet den Profi-Sport. Vorzeige-Unternehmen ruinieren ihren Ruf durch schwarze Kassen und Korruption. Dass Mafiosi keine Moralapostel sind, kapiert jeder. Dass etliche deutsche Spitzenmanager mit ihren Angehörigen charakterlich auf der gleichen Stufe stehen, daran muss man sich noch gewöhnen."
"Zumwinkel ist, wie wir inzwischen wissen, kein besonders drastischer Einzelfall. Fahnder sind weiteren bekannten Grossverdienern wegen Steuerhinterziehung auf der Spur. Und wenn wir ehrlich sind: Auch sehr viele weniger gut Verdienende versuchen mit mehr oder weniger kleinen Tricks, fällige Steuern so gut es geht am Fiskus vorbei zu mogeln. Gleichwohl bleibt der Rechtsbruch im Spannungsfeld von Gier, Macht und Geld eine Sportart der Eliten, weil Otto Normalverdiener die Gelegenheiten fehlen", schreibt die Pforzheimer Zeitung und erwartet angesichts der Nachrichtenlage in den nächsten Tagen noch öffentliche Empörungen von Politikern, da die das auch wüssten.
Die Münchner Abendzeitung fragt sich: "Hunderte 'Leistungsträger' sollen Steuern in riesigem Umfang hinterzogen haben? Was treibt Wohlhabende und Prominente, die anders als der normale Bürger ihre Schäfchen längst im Trockenen haben, dazu, sich vor den Steuern zu drücken? Ist es wirklich nur die Gier oder nur das beruhigende Gefühl, sich im Zweifelsfall einen teuren Anwalt leisten zu können?" So konsequent die Politik Zumwinkels Rücktritt akzeptiert habe, "so schnell und hart müssen die Steuervergehen verfolgt werden", so das Blatt.>
aus: 20 minuten: Liste der Steuersünder kostete fünf Millionen; 16.02.08;
http://www.20min.ch/news/wirtschaft/story/10743210
Für die brisanten Bank-Daten aus Liechtenstein haben deutsche Behörden nach übereinstimmenden Medienberichten fünf Millionen Euro gezahlt. Derweil müssen weitere prominente Deutsche mit Besuch von der Polizei rechnen.
Das Geld für den Kauf der CD stamme aus dem Haushaltstopf des Bundesnachrichtendienstes (BND) und sei im Jahr 2006 an einen Informanten geflossen, berichteten «Der Spiegel» und ZDF.de am Samstag. Kanzleramt und Bundesfinanzministerium waren in den Vorgang eingeweiht, wie Ministeriumssprecher Torsten Albig der Nachrichtenagentur AP sagte. Die Summe von fünf Millionen Euro wollte er aber nicht bestätigen.LGT ahnungslos
Die ins Zwielicht geratene LGT-Gruppe mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz hat von den deutschen Steuer-Ermittlungen aus den Medien erfahren. «Wir waren völlig überrascht. Bislang hat noch keine Strafverfolgungsbehörde, auch keine aus Liechtenstein, mit uns Kontakt aufgenommen», sagte der Sprecher der LGT Group, Bernd Junkers, der «Welt am Sonntag» laut Vorabmeldung.
Er bestätigte, dass es bei der Bank seit dem Sommer vergangenen Jahres interne Ermittlungen gibt. Zuvor seien Hinweise eingegangen, wonach bei der unabhängigen Tochtergesellschaft LGT Treuhand AG Kundendaten illegal weitergegeben wurden. «Wir gehen davon aus, dass ein bereits 2003 wegen des Diebstahls von Kundendaten verurteilter ehemaliger Mitarbeiter eine Kopie der Dokumente weitergegeben hat», sagte Junkers.
Neben dem zurückgetretenen Postchef Klaus Zumwinkel sollen auch andere vermögende Bundesbürger zu den Kunden der LGT-Gruppe zählen. Das Institut gehört dem liechtensteinischen Fürstenhaus. Ein Tochterunternehmen, die LGT Treuhand, verwaltet die ins Visier deutscher Steuerfahnder geratenen Stiftungen. (ap)
Informationen, wonach Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) über die Zahlung informiert gewesen sei beziehungsweise diese angewiesen habe, wies Albig zurück. «Dies ist falsch», sagte er. Der Minister selbst habe von den Vorkommnissen erst vergangene Woche erfahren. Das Ministerium sei auf Arbeitsebene mit dem BND in Kontakt gewesen und habe die Aktion «positiv begleitet». Der Bundesnachrichtendienst war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Wie «Spiegel» und ZDF weiter berichteten, hatte sich der Informant im Jahr 2006 beim Bundesnachrichtendienst gemeldet und brisante Namen und Daten über deutsche Steuerhinterzieher angeboten. In der Folge habe es mehrere Treffen gegeben, an denen auch die nordrhein-westfälischen Steuerfahnder teilgenommen hätten. Diese hätten das Millionenhonorar schliesslich auf einem Notarkonto deponiert. Nach Prüfung seiner Informationen habe der Mann dann seine Belohnung erhalten.
Weitere Durchsuchungen angedroht
Die Wogen der Steueraffäre in Deutschland gehen immer höher. Am Wochenende sind in den deutschen Medien weitere brisante Details zutage gebracht worden. Derweil hielt sich Staatsanwaltschaft mit Informationen zurück.
Der «Focus» berichtet, die Bochumer Staatsanwälte planten Anfang der Woche Durchsuchungen bei weiteren prominenten Millionären. Schwerpunkte der Aktion würden Köln und Düsseldorf sein. Mehr als 150 Ermittlungsverfahren seien bereits eingeleitet worden.
Nach Informationen der «Süddeutschen Zeitung» wurden beim Amtsgericht Bochum insgesamt 900 Durchsuchungsbeschlüsse gegen 700 mutmassliche Steuersünder erwirkt. Es gehe um insgesamt 3,4 Milliarden Euro.
Die Ermittlungen waren mit der Razzia beim inzwischen zurückgetretenen Chef der Deutschen Post, Klaus Zumwinkel, am Donnerstag bekanntgeworden. Neuer Post-Chef soll nach Informationen aus Regierungskreisen Post-Logistikvorstand Frank Appel (46) werden. Für Montag ist eine Aufsichtsratssitzung angesetzt.
Zumwinkel gab auch den Vorsitz in den Aufsichtsräten der Postbank und der Deutschen Telekom ab. «Focus» berichtet, ihm drohe eine Strafe von vier Millionen Euro für nicht versteuerte Zinserträge aus der Familienstiftung in Liechtenstein.
Quelle: AP/SDA
Quelle: AP>
Kommentar
Die Korruption in Deutschland ist unglaublich. Und der BND meint, dies sei legal. Die Verfolgung von Deutschen durch Deutsche kennt keine Grenzen. Es müssen die Gesetze geändert werden, es muss die Effizienz im kranken Deutschland verbessert werden, dann werden auch weniger Steuern hinterzogen, du krankes Deutschland.
Auf jeden Fall wurden die 5 Millionen Euro wieder von Steuergeldern bezahlt, verbunden mit einem Rechtsbruch der Bankengesetze. Das kranke Deutschland will keine Gesetze kennen, will auch keine Gesetze ändern, nur jagen wollen sie. Der BND will König über die Welt spielen, so wie es heute noch in Krankes Deutschland die Kaiser-Strassen gibt. Die Primitivität vom kranken Deutschland kennt keine Grenzen.
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Krankes Deutschland 18.2.2008: Kündigung wegen 25 Cents ist rechtens
<Kündigung der Wohnung rechtens - 25 Cent im Rückstand
n-tv online, 18.2.2008, http://www.n-tv.de/920540.html
Auch wenn es nur ein paar Cent sind: Vermieter dürfen einem Mieter unter Umständen fristlos kündigen, wenn er mit seinen Zahlungen im Verzug ist.
Voraussetzung dafür ist nach Angaben des Deutschen Mieterbundes in Berlin, dass ein Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mehr als eine Monatsmiete im Rückstand ist. Ebenso ist die Kündigung möglich, wenn Mieter über einen längeren Zeitraum zwei Monatsmieten oder mehr schuldig bleiben.
Die Kündigung erhielt daher ein Mieter in Berlin. Er musste seine Wohnung räumen, weil er seine Mietschulden nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht vollständig bezahlte. Es waren 25 Cent offen geblieben, erläutert der Mieterbund. Das Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg gab der Kündigung des Vermieters statt (Az.: 15 C 553/06).
Schonfrist von zwei Monaten für die Nachzahlung
Zwar gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Schonfrist und eine sogenannte Heilungswirkung. Ihnen zufolge kann der Mieter die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ungeschehen machen, wenn er spätestens zwei Monate nach Klageerhebung den gesamten Mietrückstand ausgleicht. Der Mieter zahlte innerhalb der gesetzlichen Schonfrist zwei Monatsmieten nach - die 25 Cent vergass er aber.
Das Amtsgericht entschied, dass eine offen stehende Restforderung die Heilungswirkung verhindert - unabhängig davon, wie hoch diese ist. Die fristlose Kündigung blieb daher wirksam. Denn unter dem Strich standen am Ende die Oktober- und die Novembermiete zur Zahlung aus, und es fehlten 25 Cent von der Juli-Miete.
Andere Gerichte waren grosszügiger
Nach Auffassung des Mieterbundes entspricht das Urteil dem Wortlaut des Gesetzes. Andere Gerichte zeigten sich in der Vergangenheit bei minimalen Restforderungen aber grosszügiger: So entschied das Landgericht Berlin, die Durchsetzung des Räumungsanspruchs sei nicht zulässig, wenn die Restschuld unbedeutend gering ist (Az.: 334 S 53/00). In dem Fall waren 1,18 Euro nicht bezahlt worden.>
Kommentar
Krankes Deutschland, wie krank ist deine Justiz geworden? Da nützt kein Krankenhaus...
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Krankes Deutschland 19.2.2008: Gesundheitswesen in Niedersachsen mit kriminellen Ärzten, die planmässig die Krankenkassen betrügen
aus: NDR: Krankenkassen decken Millionen-Schwindel auf, 19.2.2008;
http://www1.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/abrechnungsbetrug2.html
<Ärzte, Apotheken, Pflegedienste und Kliniken haben die niedersächsischen Krankenkassen in den vergangenen beiden Jahren um mindestens 7,5 Millionen Euro geprellt. Diese Zahl nannte die Geschäftsführerin der AOK Niedersachsen, Brigitte Käser, am Dienstag. Eine eigens zu Betrug im Gesundheitswesen eingesetzte Ermittlungsgruppe habe Rückzahlungen an Kassen in dieser Höhe verbucht. Von 1.134 Betrugsfällen der Jahre 2006 und 2007 seien bislang 417 abgeschlossen worden. In mehr als jedem zehnten Fall folgten Ermittlungs- oder Strafverfahren. Der Schwerpunkt des Betrugs liegt laut DAK im Bereich Arzneimittel. Zunehmend würden nicht zugelassene Medikamente nach Deutschland importiert.
Teure Abrechnungsfehler
Der Betrug im Gesundheitswesen habe nicht zugenommen, so Käser. Die Kassen seien aber beim Aufspüren besser geworden. Eingehende Abrechnungen würden mit einer sehr leistungsfähigen Datenverarbeitung automatisch geprüft. Seit Gründung der gemeinsamen Untersuchungsgruppe der Kassen vor zehn Jahren seien falsche Abrechnungen in Höhe von insgesamt 30 Millionen Euro aufgedeckt worden.
Tipps vom Praxispersonal
Bei den Überprüfungen wurde unter anderem eine Krankengymnastin entdeckt, die der Kasse Behandlungstage in Rechnung gestellt hatte, an denen der Patient tatsächlich in einem Krankenhaus lag. Eine Methadon-Ärztin habe der Kasse grössere Mengen des Drogenersatzstoffes in Rechnung gestellt, als sie den Süchtigen abgegeben habe. Den Rest des Methadons habe sie illegal weiterverkauft. Auf die Spur der Betrüger kamen die Kassen den Angaben zufolge durch Auffälligkeiten bei den Abrechnungen oder auch durch Tipps, etwa von Praxispersonal.
Ross-Luttmann: "Kein Kavaliersdelikt"
Niedersachsens Gesundheitsministerin Mechthild Ross-Luttmann (CDU) zeigte sich im Gespräch mit der in Oldenburg erscheinenden "Nordwest-Zeitung" (Mittwochsausgabe) besorgt über den aufgedeckten Millionenbetrug im Gesundheitswesen. "Wenn Spitzenmedizin für alle Versicherten bezahlbar bleiben soll, muss illegalen Praktiken Einzelner konsequent nachgegangen werden", sagte Ross-Luttmann dem Blatt. Die allermeisten Akteure im Gesundheitswesen verhielten sich regelkonform. "Aber klar ist auch: Betrug im Gesundheitswesen ist kein Kavaliersdelikt."
Stand: 19.02.2008 17:54>
Kommentar
Und die Betrüger und Betrügerinnen dürfen weiter Arzt und Ärztin bleiben, auch wenn sie betrogen haben. Tschüs Deutschland...
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Krankes Deutschland: München 20.2.2008: Ist der Datenschützer ein Steuerhinterzieher?
Steuerfahnder hätten die Wohnung des Datenschutzbeauftragten Karl Michael Betzl am Dienstag durchsucht, berichtete die Münchener "Abendzeitung" am Mittwoch. Hintergrund der Ermittlungen sind offenbar Hinweise aus den Daten, die der Bundesnachrichtendienst (BND) von einem Liechtensteiner Informanten gekauft hat. Pikant ist laut "Abendzeitung", dass die Frau Betzls als Agentin für den BND arbeiten soll.
Der Jurist und Diplomkaufmann Betzl war im Februar 2006 vom bayerischen Landtag zum Landesdatenschutzbeauftragten gewählt worden. Laut "AZ" hat ihn Landtagspräsident Alois Glück (CSU) für Mittwoch vorgeladen, um zu Details zu den Vorwürfen und der Durchsuchung zu erfahren.
© AFP>
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Krankes Deutschland 20.2.2008: Drängelnder Fussballstar Podolski gefährdet Mitmenschen - und auch noch mit Lichthupen-Terror
aus: 20 minuten online: Podolski: Auf der Autobahn gedrängelt - Ausweis weg; 20.02.08;<Ärger für Bayerns Lukas Podolski: Weil er auf der Autobahn zu nah auf ein anderes Fahrzeug auffuhr, ist der deutsche Internationale per sofort nur noch zu Fuss unterwegs
http://www.20min.ch/sport/fussball/story/26759197
Das Bussgeld dürfte «Poldi» wohl kaum schmerzen. 100 Euro muss der deutsche Internationale laut «express.de» abdrücken. Doch der Ausweisentzug dürfte schwerer wiegen. Einen Monat lang darf Podolski nicht mehr fahren, weil er im letzten Juni auf der A3 in der Nähe von Nürnberg zu nah auf seinen Vordermann aufgefahren war. Die Behörden bestraften den Fussballer bereits im vergangenen August, doch dieser reichte Beschwerde gegen das Urteil ein. Nun hat Podolski diese aber zurückgezogen und somit die Strafe akzeptiert.
Der nächste Ärger steht aber bereits vor der Tür: Laut «express.de» soll Podolski nach einem Bundesliga-Spiel Fans des 1. FC Nürnberg mit der Lichthupe geplagt haben. Diese haben ihn angezeigt.
Lukas Podolski ist nicht der erste Fussballer, der seinen Führerausweis vorübergehend abgeben musste. Eine Auswahl von kickenden Verkehrssündern finden Sie in der Bildstrecke oben.
(mon)>
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Krankes Deutschland 5.3.2008: Postbotin stiehlt 29.000 Briefe
aus: n-tv online: 15 Jahre Sammelwut. Postbotin stiehlt 29.000 Briefe, 5. März 2008;
http://www.n-tv.de/929434.html?050320081342
<Eine Postzustellerin hat in den vergangenen 15 Jahren rund 29.000 Briefe unterschlagen. Gegen die Frau aus dem hessischen Giessen werde wegen Verletzung des Post- und Briefgeheimnisses ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Die Briefe waren im vergangenen Sommer bei einer Wohnungsdurchsuchung in Tüten verpackt gefunden worden. "Sie quollen aus den Schränken heraus", sagte der Sprecher. Die Frau habe die Tat bereits eingeräumt. Nach bisherigen Erkenntnissen habe sie sich auf Briefe beschränkt, in denen Geld und Wertgegenstände waren.
Den grössten Teil, nämlich etwa 23.000 Briefe, hatte die Frau in den vergangenen fünf Jahren unterschlagen. Unter den gestohlenen Sendungen sollen auch rund 1000 Einschreiben sein. Mit bis zu 15 Jahren Verspätung sollen die Briefe nun in den kommenden Tagen den Empfängern in und um Giessen zugestellt oder an die Absender zurückgeschickt werden.
Ihnen werde ein Begleitschreiben beiliegen, in dem sich die Deutsche Post entschuldigt und in aller Deutlichkeit von der Frau distanziert, sagte der Pressesprecher der Deutschen Post AG für die Region Mittelhessen, Thomas Kutsch.>
Kommentar
Wer will in solch einem kranken Deutschland leben? Irgendwie stimmt da etwas zwischen Arm und Reich nicht, dass es zu solchen Verzweiflungstaten kommt.
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Krankes Deutschland 18.3.2008: Bonn: Professor veröffentlicht Examensarbeit einer Studentin unter seinem Namen
aus: Hermann Horstkotte: Plagiate. Zur Strafe weniger Dienst bei vollem Professorengehalt; 18.3.2008;
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/0,1518,542058,00.html
<Ein Bonner Hochschullehrer hat die Examensarbeit einer Studentin unter seinem Namen veröffentlicht. Nun darf er nicht mehr prüfen, über kein Personal und kein Geld verfügen - eine scharfe Reaktion der Uni. Aber in der Lohntüte des Lebenszeitbeamten ändert sich nichts.>
Kommentar
Nun wissen wir, was Professoren sind: sehr oft Nullen. An der Uni Zürich bin ich auch Professoren-Nullen begegnet. Ich bin froh, mein Studium an der arroganten Uni Zürich nach 3 Semestern abgebrochen zu haben, und auf privatem Weg meine Studien fortgeführt zu haben.
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Krankes Deutschland 26.3.2008: Personal bespitzelt: <Stasi-Methoden bei Lidl
aus: 20 minuten online; 26.03.08; http://www.20min.ch/news/ausland/story/22896461
Die deutsche Discount-Kette Lidl hat die eigenen Filialmitarbeiter systematisch bespitzeln lassen und intimste Details aus deren Privatleben detailliert protokolliert. Die Gewerkschaften sind entsetzt.
Wie stern.de heute berichtet, liess der Lebensmitteldiscounter 2007 vor allem Beschäftigte in Niedersachsen bespitzeln sowie Mitarbeiter aus Rheinland-Pfalz, Berlin und Schleswig-Holstein vereinzelt abhören. Dem Bericht nach existieren mehrere hundert Seiten interner Lidl-Protokolle, in denen jeweils mit Tag und Uhrzeit notiert ist, wann und wie häufig Mitarbeiter zum Beispiel auf die Toilette gingen, wer mit wem möglicherweise eine Liaison hat und wer nach Ansicht der Überwacher unfähig ist oder einfach nur «introvertiert und naiv wirkt».
Ersten Erkenntnissen zufolge hat die Video- und Tonüberwachung immer nach dem gleichen Muster funktioniert. Auf Anweisung installierten von Lidl beauftragte Detektive in den zu überwachenden Filialen meist zwischen fünf und zehn Miniaturkameras. Als Begründung für diese Massnahmen wurde den Filialleitern erklärt, dass diese nötig seien, um Ladendieben auf die Spur zu kommen. Angesichts der Aufdeckungen zeigen sich sowohl die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di als auch der Bundesdatenschutzbeauftragte entsetzt und üben heftige Kritik an der Handelskette. Zwar sei man schon einiges von Lidl gewohnt, dennoch habe man von einem solchen Ausmass noch nie etwas gehört, heisst es seitens der Gewerkschaft. Arbeitsrechtler bewerten die Protokolle als «in höchstem Masse skandalös».
Laut den Experten geht es bei der Überwachung nicht um Arbeits-, sondern vielmehr um systematisch durchgeführte Verhaltenskontrollen, die einen Verstoss gegen Artikel zwei des Grundgesetzes darstellen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wäre somit nicht länger unter Schutz gestellt, heisst es. Der zur Schwarz-Unternehmensgruppe gehörende Konzern verneint die Existenz der Protokolle nicht. Vielmehr bemüht sich Lidl zu erklären, dass diese «nicht der Mitarbeiterüberwachung, sondern der Feststellung eines eventuellen Fehlverhaltens dienen». Von den Protokollen, welche die Privatsphäre betreffen, distanziert sich das Unternehmen im Nachhinein und verweist darauf, dass «Hinweise und Beobachtungen weder im Umgangston noch in der Diktion unserem Verständnis vom Umgang miteinander entsprechen». (pte)>
Deutschland nicht mehr so krank: Lidl stellt Überwachungskameras ab
aus: 20 minuten online, 4.4.2008; http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/30656838<Toiletten-Protokolle von Mitarbeitern und Angst vor Pin-Diebstahl bei Kunden: Nach dem medialen Desaster stellt der Discounter Lidl die umstrittene Videoüberwachung in seinen Filialen vorläufig ganz ein.
Dies teilte das Unternehmen am Freitag in Neckarsulm bei Heilbronn mit. Es habe bereits begonnen, die Kameraanlagen in den Filialen zu demontieren. Die Beobachtung der Verkaufsräume werde in den nächsten Monaten «grundlegend neu aufgestellt».
In einer Mitteilung hiess es weiter: «Ziel ist es, einerseits Diebstähle in den Filialen zu vermeiden und aufzuklären und gleichzeitig eine Erfassung auch sensibler Informationen oder Daten von Kunden wie Mitarbeitern gänzlich auszuschliessen.» >
Kommentar
Gut so.
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Krankes Deutschland 20. April 2008: Abhören bringt Gehalt: Der Bundesnachrichtendienst BND auf kriminell-illegalen Pfaden
aus: Deutsche Spione überwachten "Spiegel"-Reporterin; 20. April 2008;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/23565824
<Eine Journalistin des "Spiegels" ist laut einem Bericht über Monate vom Bundesnachrichtendienst (BND) überwacht worden. Von Juni bis November 2006 habe der Geheimdienst die E-Mail-Korrespondenz der Auslandsreporterin Susanne Koelbl mit einem afghanischen Politiker mitgelesen, berichtet das Magazin in seiner neuen Ausgabe. Die 42-jährige Koelbl berichtet laut «Spiegel» seit Jahren aus den Krisen- und Kriegsgebieten am Hindukusch.
Präsident Ernst Uhrlau habe Koelbl am Freitag über die Aktion informiert und auch um Entschuldigung gebeten, hiess es weiter. Der BND bestätigte ein Gespräch zwischen Uhrlau und Koelbl. Darüber hinaus wollte der BND-Sprecher am Sonntag nichts sagen. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags werde sich am Mittwoch mit dem Fall befassen, hiess es in dem Bericht.
Überwachung auch über 2005 hinaus
Der Fall Koelbl deutet darauf hin, dass der BND die Überwachung von Journalisten auch über das Jahr 2005 hinaus fortgesetzt hat. Im November 2005 hatte sich die Affäre um die Journalisten-Überwachung zu einem Skandal entwickelt: Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages, dem die Überwachung des BND obliegt, beauftragte den ehemaligen Vorsitzenden Richter des Bundesgerichtshofs, Gerhard Schäfer, mit Ermittlungen. Sein 2006 veröffentlichter Bericht bestätigte die Berichte, wobei er lediglich in gekürzter und anonymisierter Form zugänglich wurde. Damals hiess es, die Überwachung von Journalisten sei bis mindestens 2005 fortgesetzt worden.
Quelle: AP>
Kommentar: Das kriminelle System des Abhörens auf Verdacht bringt den "Detektiven" Arbeit - vom Steuerzahler ohne Kontrollsystem bezahlt!!!
Diese Überwachung ohne Grund ist nur die Spitze des Eisbergs. Der BND hört wahrscheinlich systematisch immer wieder Leute ab, um seinen Spionen und "Detektiven" Arbeit zu geben, einfach aus frei erfundenem Verdacht. So werden Arbeitsstellen erhalten oder sogar neu geschaffen. Das System funktioniert bis heute, und auch in anderen Staaten wird dieses System der Arbeitsbeschaffung für Spione und "Detektive" fleissig so gehandhabt: Man erfindet einen Verdacht, und so hat man die Genehmigung zum Abhören von jeglicher Person, und so gibt es immer genug Arbeit für Spione und "Detektive", die nur ihre Schulbüchlein kennen. Dieses System wird vom Steuerzahler sogar noch bezahlt, und die Löhne für die Spione und "Detektive" sind nicht niedrig, sondern eher 5-stellig. Wie man sieht hat das System bis heute keinen Frieden in der Welt gebracht, sondern der Bundesnachrichtendienst entpuppt sich selbst als kriminelle Organisation. Die Geheimdienste sind ein Netz von kriminellen Organisationen, die die Verbreitung von Kriegen nicht stoppen, sondern eher fördern, weil sie falsche Daten weiterverbreiten, die als Gründe für Abhöraktionen und Verhaftungen gelten, die sogar als Kriegsgründe gelten. Nebenbei lassen sich die Geheimdienste ein Europa alle von der Zensur der "USA" manipulieren, in Dumm-Deutschland dürfen die "amerikanischen" Geheimdienste bis 2099 jeglichen Telefon- und Funkverkehr abhören. Krankes Deutschland will krank bleiben, Menschenrechte gelten nicht, dank BND.
Michael Palomino
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Krankes Deutschland 24.4.2008: Zustände wie im Dritten Reich:
Der König Schufa verkauft Daten über alle Deutschen - und die Statistik-Computer erfinden neue Diskriminierungen und Sippenhaft
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,548454,00.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,548454-2,00.html
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,548454-3,00.html
Die "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" hat ein System erfunden, die Menschen pauschal abzuurteilen und Sippenhaft zu verüben, dass einem gleich schlecht wird. So was kann wirklich nur im dummen Deutschland passieren. Aber lesen Sie selbst:
<VERBRAUCHERSCHUTZ
Die neue Klassengesellschaft
Von Marcel Rosenbach
Der Handel mit Informationen über Kunden boomt, meist ohne Wissen der Beteiligten. Aus den Angaben über Konsumverhalten oder Zahlungsmoral erstellen Auskunfteien Bonitätszeugnisse. Schon eine Wohnung im falschen Stadtteil kann die Chancen etwa auf einen Kredit schmälern.
Jens N.* ist Arzt und einer der Leistungsträger dieser Gesellschaft. Er betreibt eine Gemeinschaftspraxis in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen, seine Frau ist ebenfalls Medizinerin. Beide fahren grosse Autos, ihr Jahreseinkommen liegt im sechsstelligen Bereich. Es gibt nicht viel, was Jens N. sich nicht kaufen kann, und als er an der Total-Tankstelle in der Nachbarschaft den Antrag für eine Tankkarte unterschrieb, wollte er eigentlich nur eins: schneller und bequemer tanken.
Die Antwort kam schriftlich, und sie war gleichermassen eindeutig wie überraschend: Antrag abgelehnt, Begründung - keine.Der Arzt glaubte an einen Irrtum und fragte nach. Bei Total erfuhr er zu seinem Erstaunen, das liege an seinem Schufa-Eintrag. Eigentlich könne man da nichts machen, aber ausnahmsweise könne er das Kundenkärtchen doch noch bekommen - gegen Vorkasse. Der Mediziner verzichtete und wandte sich stattdessen an den Datenschutzbeauftragten und den Bundesverband der Verbraucherzentralen.
Damit befindet sich Jens N. inzwischen in bester Gesellschaft. Die Auswirkungen der digitalen Erfassung betreffen mittlerweile Millionen Bundesbürger. Bei den Verbraucherschützern stapeln sich Beschwerden aus den unterschiedlichsten Lebensbereichen.
Da ist das gutsituierte Ehepaar, das sich vergebens um einen simplen Festnetztelefonanschluss bemüht. Da ist der promovierte Chemiker im Öffentlichen Dienst mit 3600 Euro netto, dem ein Kredit über 5000 Euro verweigert wird. Und da sind unzählige Versandhandelskunden, die sich darüber wundern, warum der Händler ihrer Wahl sie nicht oder nur per Vorkasse beliefert, während Bekannte die Ware per Rechnung bezahlen können.Die meisten Verbraucher wissen bis heute nicht, dass sie täglich vor Einkäufen und bei fast jedem Vertragsabschluss gerastert, auf Auffälligkeiten geprüft und dann in entsprechende Schubladen sortiert werden. Auf diese Weise unterteilt eine ganze Branche die Gesellschaft in gute und in schlechte Konsumenten, in solvente und vermeintlich insolvente. Es ist eine neue Klassengesellschaft, die so entsteht - und in der ein Blick in den Computer verrät, wer zu welcher Schicht gehört.
Anders als in den achtziger Jahren, als die Angst vor einem Orwellschen Polizeistaat grassierte, sei Deutschland heute eher "auf dem Weg in eine Überwachungsgesellschaft", kritisiert der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Im Internet-Zeitalter ist es längst nicht mehr nur der Staat, sondern es sind zunehmend private Unternehmen, die einen Wissensschatz über die Bevölkerung anhäufen und für ihre Zwecke auswerten. Vom "Fluch und Segen neuer Technologien zugleich" spricht sogar Wolfgang Schäuble (CDU). Der Überwachungsinstrumenten traditionell eher zugeneigte Bundesinnenminister warnt vor dem Datenhunger der Privatwirtschaft: "Wir müssen aufpassen, im 'Global Village' nicht unsere Freiheit zu verlieren."
Zum Verdächtigen wird dort, wen Unternehmen qua negativem Eintrag in Datenregistern dazu machen. Es ist ein System, bei dem man schon dann als unsicherer Kantonist gelten kann, wenn man im "falschen" Wohnviertel lebt oder eine Automarke fährt, die bei säumigen Zahlern besonders verbreitet ist - eine regelrechte Art nachbarschaftlicher Sippenhaft.Und es ist ein System, dem nahezu jede Kontrolle von aussen fehlt, weil die Ermittlungen nicht von Staatsdienern geführt werden, sondern von Spezialisten privater Unternehmen, die mit den Kundenprofilen einen schwunghaften Handel betreiben und sich bei Nachfragen gern hinter dem Geschäftsgeheimnis verschanzen.
Zentrale Bedeutung hat dabei das sogenannte Scoring - ein mathematisches Verfahren, bei dem bis zu 300 verschiedene Merkmale über einen Kunden mit ähnlichen Fällen aus der Vergangenheit verglichen werden. Daraus errechnet der Computer einen statistischen Wert, den sogenannten Score. Es ist eine Art Kopfnote, oft zwischen null und hundert, die etwas darüber aussagen soll, wie zahlungswillig und vor allem wie zahlungsfähig der jeweilige Kunde in spe tatsächlich ist.
Was einst als berechtigtes Interesse der Banken begann, die wissen wollten, wem sie einen Kredit einräumen können, wird heute quer durch alle Branchen angewandt: Wer einen neuen Handy-Vertrag unterschreibt, ein Auto least oder sich beim Elektronik-Discounter einen LCD-Fernseher auf Ratenzahlung besorgt, kann davon ausgehen, gecheckt zu werden.
Scoring, sagt der Datenschutzbeauftragte Schaar, sei wie "ein Ölfleck, der sich unkontrolliert ausbreitet".
Selbst Zahnärzte informieren sich mitunter vor teuren Zahnersatzbehandlungen über die Bonität ihrer Patienten, Vermieter scoren Mietaspiranten, Buchbestellungen bei Internethändlern lösen Anfragen bei Auskunfteien aus.
Oft sind es schon individuelle, vermeintlich problematische Konsumgewohnheiten wie der Besitz mehrerer Kreditkarten, Handy- oder Auto-Leasingverträge, die teure Konsequenzen haben können: Entweder die Bankberater verweigern den Kredit ganz, oder sie bieten Darlehen zu schlechteren Konditionen - eine Form der diskreten Diskriminierung, die auch Michael Wilken zu spüren bekam.
Der grauhaarige 60-Jährige aus Hannover ist eine gepflegte Erscheinung, er könnte glatt selbst als Banker durchgehen. Wilkens Lebensumstände müssten ihn eigentlich zu einem Traumkunden jedes Bankberaters machen: Er hat ein festes überdurchschnittliches Einkommen, ist verheiratet und lebt seit 34 Jahren in derselben Stadt. Umso erstaunter war er, als er auf eine Bankenwerbung hin im vergangenen Jahr eine Filiale betrat und 10.000 Euro zum angepriesenen Zinssatz von 4,5 Prozent aufnehmen wollte.
2. Teil: "Keinen eigenen Handlungsspielraum"
Die Beraterin tippte seine Daten in den Computer, holte vorschriftsgemäss seine Einwilligung für eine Schufa-Anfrage ein - und stutzte. Sie könne ihm den Kredit anbieten, eröffnete sie Wilken, aber nur zu elf Prozent Zins.Warum?
"Das hat der Computer so errechnet", antwortete die Beraterin, sie habe leider "keinerlei Spielraum".
Wilken hatte damit kein Problem, denn er war auf das Darlehen nicht angewiesen - sondern nur eine Testperson.Für die GP Forschungsgruppe hat der Hannoveraner gerade im Auftrag der Verbraucherzentrale die traditionelle Hauptklientel der Scoring-Anbieter untersucht: die Kreditwirtschaft.
Die Forscher schickten 21 Testpersonen zu zehn Banken, mit erschreckenden Befunden. Auf die Nachfrage, wie "der Computer" zu seinen Ergebnissen komme, reagierten nur wenige Sachbearbeiter kooperativ: In 91 Prozent der Fälle, so die Studie, wurde der Score-Wert den Testkunden nicht verraten, erst recht gab es keine Erläuterungen, wie er entsteht und welche Informationen wie gewichtet werden. "Selbst die Bankberater haben wegen der automatisierten und bindenden Computerergebnisse keinen eigenen Handlungsspielraum mehr", sagt Wilken.
Als "äusserst mangelhaft" rügt die Studie deshalb die Informationspolitik der Banken. Die Untersuchung habe zudem "keinen Nutzen" zur Prognose von Problemen bei Krediten gezeigt, weil viele der Ergebnisse willkürlich oder falsch seien. Wilkens Fazit: "Scoring hat den Praxistest nicht bestanden."
Wie lukrativ der Handel mit den Daten der Deutschen freilich sein kann, haben mittlerweile Konzerne wie Bertelsmann, die Otto-Versandhausgruppe und selbst die Deutsche Telekom erkannt - alle drei verfügen über viele Millionen Kundeninformationen. Alle drei haben Probleme mit säumigen Zahlern und deshalb eigene Inkassofirmen. Und alle drei haben sich entschieden, auch mit schwierigen Kunden noch Geld zu verdienen, indem sie diese Information vermarkten - über eigene Auskunfteien und Scoring-Anbieter.
Im Reich von Telekom-Chef René Obermann heisst diese Tochter SAF Unternehmensverbund; sie treibt offene Forderungen ein und bietet auch einen Scoring-Service an. Wie das aussieht, illustrierten die SAF-Leute im vorigen September in Hamburg bei einer Werbeveranstaltung für potentielle Dateninteressenten.
Schon in der Einladung wies die Firma stolz darauf hin, man verfüge über eine "umfangreiche Informationsbasis mit Positiv- und Negativdaten zu über 32 Millionen Haushalten in Deutschland". Vor den Kunden präzisierten die SAF-Leute, man habe Zugriff auf den "relevanten Datenbestand der Deutschen Telekom AG", allein im Festnetz und Mobilfunk seien das 55 Millionen Datensätze mit "Adressinformationen, Zahlungsverhalten und soziodemografischen Merkmalen". Sogar die "Schuldnerdichte in der Mikroperspektive" zeigten sie anschaulich anhand eines Beispiels: eines mit kleinen schwarzen Punkten übersäten Düsseldorfer Stadtplans.
Das Problem: Das geltende Datenschutzrecht regelt, welche Daten weitergegeben werden dürfen - Positivdaten etwa zum Zahlungsverhalten oder gar soziodemografische Merkmale gehörten "eindeutig nicht dazu", sagt der Kieler Datenschützer und Scoring-Experte Thilo Weichert.
Ein Missverständnis, heisst es bei der SAF auf Nachfrage. Ihr Hauptkunde sei die Deutsche Telekom, an externe Firmen würden nach dem geltenden Recht ausschliesslich eindeutige, nicht bestrittene Inkassofälle weitergegeben, wie bei anderen Auskunfteien auch. "Positivdaten geben wir nur mit Einverständnis des betroffenen Kunden oder aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen heraus", so SAF-Mann Joachim Angstenberger. Die Karte mit der "Schuldnerdichte" werde ebenfalls nicht extern vermarktet, sie diene nur der eigenen Übersicht.
Wenn interessierte Unternehmen in Sachen Wohnumfeldanalysen nicht bei der Telekom-Tochter fündig werden, dann vielleicht bei der Kreditreform. Die Wirtschaftsauskunftei weiss zum Beispiel, dass im noblen Berliner Stadtteil Zehlendorf die Kreditausfallquote im vergangenen Jahr nur bei 9,43 Prozent lag, in Neukölln aber bei mehr als 22 Prozent.
Besonders präzise kategorisieren die Schober Information Group und ihre Tochter infas Geodaten die Republik: Man könne "detaillierte Angaben über Soziodemografie, Gesundheit, Konsumverhalten und Freizeit, Pkw-Bestand sowie zu Wohnumfeld- und Lagekriterien" liefern, heisst es in einer Selbstdarstellung. Bundesweit habe die Firma dafür 19,6 Millionen Gebäude "persönlich vor Ort bewertet".Und die passenden Angaben über die Autovorlieben liefert das Kraftfahrtbundesamt, das gegen Gebühr Auskunft über die Fahrzeugflotte bis hinunter zu bestimmten Strassenabschnitten gibt.
Aus all diesen käuflichen Informationen basteln sich Unternehmen so etwas wie eine Matrix des Makels, bei der Kunden aus bestimmten Regionen schon aufgrund ihres Wohnortes zu potentiellen Problemfällen werden. "Redlining" heisst diese Methode in Amerika, bei der ganze Strassenzüge mit einer roten Umrandung als kritische Zonen markiert werden.
Anwohner derartiger "Sperrbezirke" müssen schon heute mit einer Diskriminierung rechnen, etwa wenn sie in Callcentern anrufen und allein wegen der Herkunft ihrer Festnetznummer in der Warteschlange nach hinten durchgereicht werden. Andererseits steigt die Wahrscheinlichkeit, verstärkt mit Lotto-Werbung überzogen zu werden: Weil die zahlungsschwache Klasse als anfällig für das Glücksspiel gilt, filtern manche Firmen gezielt solche Strassenzüge für Direktwerbung heraus.
3. Teil: Das Gesetz hängt zwischen Innen- und Verbraucherschutzministerium
Besonders aktiv im Geschäft sind die Bertelsmann-Töchter Infoscore und Informa. Schon das Mutterunternehmen verfügt über einen reichen Fundus an Daten, gespeist aus dem traditionellen Buchclubgeschäft und den Abonnements der Verlagstochter Gruner+Jahr ("Stern", "Geo", "Brigitte").
Dazu kommen Kundendaten von vielen Unternehmen, für die Infoscore das Inkasso übernimmt - wie die Deutsche Bahn und städtische Nahverkehrsbetriebe -, das heisst, Infoscore kennt viele Schwarzfahrer dieser Republik.Zu einzelnen Kundenbeziehungen, so der Informa-Geschäftsführer Wolfgang Hübner, gebe man keine Stellungnahme ab. Er dementiert aber nicht, dass Schwarzfahrerdaten weiterverwendet werden. Informationen aus der "Einziehung von überfälligen Forderungen" seien "grundsätzlich bonitätsrelevant". Wer also beispielsweise als Jugendlicher ohne Fahrschein fährt und Mahnungen ignoriert, könnte es schwer haben, einen Handy-Vertrag zu bekommen.
Informa-Chef Hübner betont, alle "Prozesse bei Arvato Infoscore entsprechen den gesetzlichen, insbesondere auch den datenschutzrechtlichen Vorschriften". Das gelte auch, "wenn Daten aus Unternehmen des Bertelsmann-Konzerns verwendet werden".
Wie weit Scoring im täglichen Wirtschaftsleben inzwischen verbreitet ist, fand der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar heraus, als er im vergangenen Jahr das Geschäftsgebaren von 26 Telekommunikationsfirmen untersuchte. Sämtliche Unternehmen hätten bei Auskunfteien Informationen über alle Antragsteller eingeholt, so Schaar. "In vielen Situationen entscheidet nicht mehr ein Mensch, ob ein Kunde vertragswürdig ist, sondern allein ein Score-Wert." Für Schaar ein klarer Verstoss gegen das Gesetz, das Negativentscheidungen verbietet, die auf die "ausschliesslich automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden".
Wer sich genauer über die Geheimwissenschaft Scoring informieren will, landet früher oder später bei Rainer Neumann. Der Mittfünfziger mit Schnauzer und süddeutschem Akzent ist einer der mächtigsten Herren über die Daten der Deutschen. Seit 2000 ist er Chef der in Wiesbaden residierenden Schufa, der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Das 1927 gegründete Unternehmen verwaltet Informationen über 64 Millionen in Deutschland lebender Menschen. Das sind praktisch alle über 18 Jahre.
Wenn man Neumann zuhört, könnte man Scoring für eine neue Kunstform halten. Der Mathematiker gerät ins Schwärmen, wenn er über Zahlen und Treffgenauigkeiten spricht. Die Schufa "baue" ihre Scores aus "10 bis 20 Variablen", die hochkomplexen Algorithmen dahinter entwickle man im Zusammenspiel mit Statistikern der Universität München.
Erfasst würden Namen, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Meldeadressen, häufige Umzüge, die Anzahl von Girokonten und Kreditkarten eines Kunden, Telekommunikations-, Leasing- und Kreditverträge. Dazu kämen Erkenntnisse aus Privatinsolvenzen, eidesstattliche Versicherungen und Haftbefehle im Zusammenhang mit Insolvenzen sowie sonstige Details aus dem Geschäftsleben, die rund 4500 Unternehmen der Schufa übermittelten. Angaben wie das Einkommen, Vermögen oder Immobilienbesitz, die für die Bonität eines Kunden noch viel aussagekräftiger sind, hat die Schufa dagegen nicht.
Aus derlei Ingredienzien entsteht am Ende jener Score-Wert, der für Verbraucher zum Menetekel werden kann. Ab welcher Untergrenze etwa eine Bank einen Kredit verweigert, entscheidet allerdings jedes Unternehmen selbst.
Man solle die Sache doch mal positiv sehen, auch für die ehrlichen Kunden, rät Neumann: "Die Weltbank hat herausgefunden, dass Banken, die Scoring nutzen, mehr Kredite geben und bessere Konditionen anbieten."
Einige Absonderlichkeiten hat die Schufa inzwischen eingestellt - so schlug es lange sogar negativ zu Buche, wenn man sich dort mehrfach eine Selbstauskunft einholte. Was man immerhin kann: zum Kostenpunkt von 7,80 Euro.
Im Übrigen, so Neumann, nutze die Schufa anders als viele Wettbewerber kein geografisches Scoring, und die Quote grundsätzlich negativer Auskünfte, etwa im Fall einer Insolvenz, liege nur bei sieben Prozent.
Dennoch sieht die Politik mittlerweile Handlungsbedarf. Im Haus von Bundesinnenminister Schäuble wird gerade an einer Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes gearbeitet. Die Scoring-Anbieter und Auskunfteien sollen engmaschiger reguliert und mehr Verbraucherrechte festgeschrieben werden. Ein erster Entwurf aus dem vorigen Jahr stösst allerdings auf scharfe Kritik von Daten- und Verbraucherschützern.Tatsächlich weite die Vorlage die Anwendungsmöglichkeiten für Scoring sogar noch aus. Danach wären Auskünfte bei jeglichen "rechtlichen oder wirtschaftlichen Risiken" möglich. "Das wäre ein Rückschritt. Wir müssen stattdessen das Scoring auf Kreditrisiken oder vergleichbare besondere Risiken beschränken", fordert der Datenschutzbeauftragte Schaar. Immerhin: Künftig sollen Daten schon nach drei Jahren gelöscht werden, auch mehr Auskunftsrechte sind vorgesehen.
Besonders eilig scheint es die Politik freilich nicht zu haben. Momentan hängt das Gesetz zwischen Innen- und Verbraucherschutzministerium, ein längst angekündigter zweiter Entwurf steht noch aus.
Bis dahin werden Verbraucher wie der Mediziner Jens N. weiter auf präzise Auskünfte warten müssen. Wie genau sein Score zustande kam und was zur Abwertung führte, weiss der Total-Kunde bis heute nicht.>
Kommentar
Da bleibt einem nur die Flucht aus diesem von Deutschland beherrschten kranken Europa. Auf Wiedersehen Dumm-Deutschland.
3.5.2008: Die Schufa-Auskunft soll gratis werden
und die Menschen sollen Auskunft über alle Arten von Daten erhalten, die über sie gespeichert werden.
aus: Ungerechtes Scoring. Schufa-Auskunft gratis
http://www.n-tv.de/Ungerechtes_Scoring_SchufaAuskunft_gratis/030520084316/958189.html
Kommentar
Damit ist das ungerechte und diskriminierende Schubladisieren von Menschen leider nicht vom Tisch. Die Schufa gehört in dieser Form verboten.
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Krankes Deutschland 27.4.2008: Herr Horst Maler mit "Heil Hitler"
aus: n-tv: "Heil Hitler" vor Friedman. Mahler erneut angeklagt; 27.4.2008; http://www.n-tv.de/955106.html<Der mehrfach vorbestrafte Rechtsextremist Horst Mahler muss sich an diesem Montag vor dem Amtsgericht Erding ein weiteres Mal wegen Volksverhetzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 72-Jährigen ausserdem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Beleidigung vor. Der Journalist und frühere Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Michel Friedman, ist als Zeuge geladen.
In dem Strafprozess geht es um ein Interview, das Friedman für ein Magazin mit Mahler geführt hatte. Mahler soll das Gespräch mit "Heil Hitler" begonnen und den Holocaust geleugnet haben. Friedman erstattete nach dem Treffen in einem Hotel am Münchner Flughafen selbst Anzeige.>
Kommentar: Herr Horst Maler ist völlig desorientiert - Weiterbildung fehlt
Herr Horst Maler ist völlig desorientiert. Die Schulbücher und einseitige Meldungen über das Dritte Reich haben ihn desorientiert gemacht. Diese deutsche Krankheit kann man mit folgenden Angaben heilen:
-- Hitler hat eine deutsche "Herrenrasse" definiert, die über allen anderen Menschen stehen sollte, und entsprechend haben sich die deutschen Soldaten und die Deutschen verhasst gemacht, und dieser Hass hält z.T. bis heute an
-- Hitler meinte, das Englische Empire besiegen zu können, samt den Kolonien von Holland, Belgien und Frankreich, die ab Juli 1940 durch England verwaltet wurden. Ein grössenwahnsinnigeres Projekt gibt es nicht.
-- Hitler und Göring haben 1940-1941 halb England zusammenbomben lassen und fast keine Stadt Englands blieb mehr heil, bis Glasgow hoch, und die englischen Städte standen meist ohne Verteidigung da, und es hatte noch kein einziger englischer Soldat einen einzigen Fuss auf Deutschland gesetzt, bis auf ein paar unpräzise Bomben, die vergleichsweise sehr kleinen Schaden anrichteten.
-- Hitler meinte, so schnell mal in 8-12 Wochen ganz Russland besiegen zu können, um dann das Empire zu besiegen
-- die Bombardierungen der Alliierten auf Deutschland war nur die Antwort der Bombardierungen der Luftwaffe gegen England und an der Ostfront zusammen
-- London war 1945 zu 40% zerstört, wissen Sie das Herr Maler?
-- Hitler hat die deutsche Bevölkerung von A-Z missbraucht, wobei er den SS-Terror dazu einsetzte mit KZ-System
-- Hitler hat die deutsche Bevölkerung nicht geschützt und die deutschen Städte zerbomben lassen, obwohl er die Verteidigungswaffen (Düsenjäger) dazu seit 1939 gehabt hätte
-- der Holocaust an den Juden ist mit hohen Opferzahlen im Bunkerbau, in der Roten Armee, in den Ghettos, bei den Partisanen in den Wäldern etc. absolut klar und unwiderlegbar bewiesen, und wenn man die verlorenen Juden nach 1945 dazurechnet, dann sind auch über 6 Mio. Opfer möglich.
Hitler war ein Hitler-Trottel und nicht mehr, ein krimineller Ausländer, den die feige, preussische Polizei 1932 vergessen hat auszuweisen, ein Sieg-Psychopath, der die Niederlagen seiner Jugend nicht aufgearbeitet hatte, der nie eine Demokratie gesehen hat ausser diejenige von Österreich und Weimar.
Nun Herr Maler, es sollte eigentlich klar sein, dass "Heil Hitler" eine Botschaft für den Untergang darstellt, auch wenn das in manchen Schulbüchern nicht ganz so klar geschrieben steht, weil dort die Angaben vor allem über England und Russland fehlen, weil England nicht nur England, sondern ein ganzes Empire war, mitsamt den Kolonien von Holland, Belgien und Frankreich.
Hitler hat keine Zukunft, Herr Horst Maler. Holen Sie bitte die Weiterbildung nach.
Gefängnisstrafen nützen nichts, wenn keine logische Weiterbildung damit verbunden wird. Das hat das kranke Deutschland bis heute auch nicht begriffen. Leider ist es aber auch so, dass man sich nicht gut weiterbilden, wenn diese wichtigen Daten über Hitler und sein Regime kaum genannt werden.
Hitler ist nicht nur ein Napoleon, sondern Hitler ist ein Rassistpoleon und gegen England und Russland gleichzeitig. Es scheint schon komisch, dass Herr Horst Maler nicht aufs richtige Gleis kommt.
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Krankes Deutschland:
Frankfurt 20.5.2008: Ein aggressiver Rabbiner in Frankfurt - und die Fantasie der dummen deutschen Journalisten
aus: spiegel online: Urteil im Rabbi-Prozess. Ein Stich, eine Wunde, ein Zweifel
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554213,00.html
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,554213-2,00.html
<URTEIL IM RABBI-PROZESS
Ein Stich, eine Wunde, ein Zweifel
Von Gisela Friedrichsen
Die Tat sorgte bundesweit für Aufsehen: Ein afghanischstämmiger Arbeitsloser stach in Frankfurt einen jüdischen Geistlichen nieder. Im Strafprozess wurde ihm antisemitischer Hass vorgeworfen. Doch die Realität war viel banaler, wie das Landgericht Frankfurt jetzt urteilte.
Frankfurt am Main - Ein Glück, dass diese Hauptverhandlung zu Ende ist. Auf ihr lastete von Anfang an der Schatten vorschneller - und somit falscher - Bewertung einer Tat, die nicht nur die jüdische Gemeinde in Frankfurt am Main schockiert hatte.
Dreieinhalb Jahre Haft für Sajed A. - so lautet das Urteil der 21. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen und eine vierjährige Haftstrafe gefordert. Die ursprüngliche Anklage wegen versuchten Totschlags war fallengelassen worden.
Der Hintergrund: Als am 7. September vorigen Jahres der Rabbiner der jüdisch-orthodoxen Bewegung Chabad Lubavitch, Zalman Zaigarten, 42, der sich manchmal auch wie seine Eltern Gurevitch nennt, auf offener Straße durch einen Messerstich des 23-jährigen Sajed A. verletzt wurde, sprach Charlotte Knobloch, die Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, sogleich von einer "No-go-Area Frankfurt" - als ob es auf Frankfurter Straßen für einen Juden heute schon wieder lebensgefährlich zugehe.
Da der Täter nach Beobachtung von Zeugen "südländisch, möglicherweise arabisch" aussah, forderte der Vizepräsident des Zentralrats die muslimischen Verbände zu "mehr Engagement" gegen Hassprediger in den eigenen Reihen auf. Es wurde vermutet, dass sich der Täter vor seinem Angriff auf den Rabbiner durch eine Hasspredigt in einer Moschee hatte aufstacheln lassen.
"Schnelligkeit, Professionalität und Wucht"
Petra Roth, die Frankfurter Oberbürgermeisterin, beeilte sich daraufhin zu beteuern, dass "verbohrte und gewalttätige Ideologien in Frankfurt die absolute Minderheit" seien; wer Hass und Intoleranz das Wort rede, habe in ihrer Stadt nichts zu suchen. Die Stadt werde alles dafür tun, dass sich die jüdische Bevölkerung wohl und sicher fühlen könne.
Ehe am 17. April die Hauptverhandlung gegen A., einen Arbeitslosen afghanischer Abstammung aus Hattersheim, vor dem Landgericht Frankfurt begann, verschickte der Rechtsbeistand des geschädigten Zaigarten, ein Anwalt namens Rolf Döring, eine Pressemitteilung, in der es unter anderem hieß, der Täter, "der sich dem Koran zugewandt hat", habe "den höchsten Geistlichen der jüdischen Gemeinde Frankfurt in Tötungsabsicht niedergestochen und lebensgefährlich verletzt".
A. habe den Stich gegen Zaigarten "mit einer derartigen Schnelligkeit, Professionalität und Wucht" ausgeführt, dass die 7,5 Zentimeter lange Klinge 18 Zentimeter tief in den unteren Bauchbereich des Opfers eingedrungen sei, obwohl der Rabbiner einen schweren Mantel, Hemd und Unterhemd trug. Zuvor habe der Täter sein Opfer auf Arabisch angesprochen und sodann beschimpft: "Scheißjude, ich bring dich jetzt um."
Aus Langeweile oder Übermut zu Rangeleien jederzeit bereit
Hatte die Staatsanwaltschaft ursprünglich nur versuchten Totschlag angeklagt, erteilte die Kammer, offenbar unter dem Eindruck der öffentlichen Empörung, am ersten Sitzungstag den rechtlichen Hinweis, es komme auch eine Verurteilung wegen versuchten Mordes mit den Merkmalen Heimtücke und/oder niedrigen Beweggründen in Frage.
Doch dann stellte sich die Sache rasch in einem ganz anderen Licht dar: Der Angeklagte spricht nicht Arabisch, er hat sich weder dem Koran zugewandt, er wurde auch nicht von Hasspredigern aufgestachelt, noch ist er von antisemitischer Gesinnung.
Er ist offenbar einer jener zahlreichen jungen Männer, die, wenn sie sich in die Innenstadt aufmachen, vorsichtshalber ein Messer einstecken. Zur Verteidigung, versteht sich. Er gerät leicht in Händel mit jedermann, auch mit "Scheiß-Deutschen", ist einschlägig vorbestraft und, möglicherweise aus Langeweile oder Übermut, zu törichten Sprüchen und Rangeleien jederzeit bereit.
Das Gefühl, "etwas Antisemitisches" gehört zu haben
Zaigarten war an jenem Septemberabend in Begleitung zweier ausländischer Gäste auf dem Heimweg von der Synagoge, als ihm A. entgegenkam und beim Vorbeigehen etwas sagte.
War es "Salam alaikum" - also "Friede sei mit dir"? Der Angeklagte behauptete dies. Der Rabbiner hingegen "hatte das Gefühl, etwas Antisemitisches", was ihm "aggressiv vorkam", gehört zu haben. "Ich habe die Worte nicht verstanden, fühlte mich aber verletzt", sagte Zaigarten als Zeuge vor Gericht. "Ich habe gespürt, dass er voller Hass war. Er sagte etwas gegen mich, weil ich Jude bin."Dann gehen die Angaben der Beteiligten und Zeugen auseinander. "Die Wahrheit liegt wohl in der Mitte", mutmaßte Staatsanwältin Nadja Niesen in ihrem Schlussvortrag.
Der Rabbiner muss, als A. schon an ihm vorbei war, diesem mit den Worten: "Was hast du gesagt? Hast du ein Problem?" gefolgt sein. Er habe "entschlossen" gesprochen, berichtete einer der den Rabbiner begleitenden Zeugen, "um zu zeigen, dass er keine Angst hat".
Nun ist Zaigarten ein Riese von Gewicht und stattlichen 1,90 Metern Größe, und A. im Vergleich zu ihm ein Hänfling. Er habe vor dem Ausflug nach Frankfurt mehrere Joints geraucht, sagte der Angeklagte, und sei "gut drauf" gewesen, daher das "Salam alaikum".
"Ich wunderte mich über die Reaktion des dunkel gekleideten Mannes", so der Angeklagte. "Er fing an zu schreien und kam auf mich zu. Dann hat er mich am Kragen gepackt und geschüttelt. Ich war ihm unterlegen. Daher zog ich das Messer. Als er mit geballten Fäusten auf mich zukam, wollte ich ihm nur drohen."
2. Teil: A. gibt zu, vielleicht "Scheißjude" gesagt zu haben
"Haben Sie das Messer aktiv auf ihn zugeführt oder lief er rein?", fragte der Vorsitzende Klaus Drescher.
"Das weiß ich bis heute nicht. Es ging so schnell", antwortete A..
"Wie hat Herr Zaigarten reagiert, als Sie das Messer zückten?"
"Er kam weiter auf mich zu."
Dass er von "Abstechen und Umbringen" geredet habe, bestreitet A., gibt aber zu, vielleicht "Scheißjude" oder etwas ähnliches gesagt zu haben. Zaigarten wiederum bestritt, A. angepackt zu haben.
Dagegen aber spricht die Beobachtung eines unbeteiligten Passanten. "Der Rabbi packte ihn und hatte ihn dann am Wickel", bestätigte der Mann als Zeuge. Eine Gefahr habe er nicht angenommen, da der Rabbiner "ja sehr kräftig ist". Dann hätten sich beide "an der Wäsche gehabt".
"Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien"
"Wäre es dem Angeklagten möglich gewesen, noch einmal zuzustechen?", fragte der Vorsitzende. Das ist der springende Punkt.
Hätte A. wirklich töten wollen, hätte er mutmaßlich weiter stechen müssen. Die Möglichkeit bestand. Laut seiner eigenen Aussage war A. sich nicht sicher, ob er überhaupt getroffen hatte.
"Ich weiß gar nicht, wie es zustande kam. Er kam auf mich zu und fing wieder an zu schreien. Ich habe das Messer angeschaut und keine Blutspuren gesehen. Da rannte ich weg. Und er hinter mir her. Doch ich war schneller."
Er habe erst aus den Medien erfahren, dass der Rabbiner tatsächlich lebensbedrohlich verletzt worden war.
Für die Verteidiger Bernd Kroner und Ulrich Endres ist ein solcher Geschehensablauf allenfalls ein "klassischer Rücktritt vom Versuch", wenn man denn überhaupt von einer Tötungsabsicht sprechen könne. Gefährliche Körperverletzung ja, denn der Mandant sei schließlich kein unbeschriebenes Blatt. Er werde schnell aggressiv und fuchtele auch gern mit dem Messer herum, was ihm wohl nun ein für allemal vergangen sei. Was die Glaubwürdigkeit des Rabbiners angehe, habe die Verteidigung allerdings erhebliche Zweifel.
Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners
Wie war es wirklich? Da Nebenklagevertreter Döring nicht abließ, dem Angeklagten eine geplante und gezielte Tötungshandlung sowie antisemitische und rassistische Absichten zu unterstellen, ja ihn sogar bezichtigte, "das Symbolzeichen von palästinensischen Intifada-Kämpfern vor dem Angriff" - das Schlagen mit der Hand gegen die eigene Brust - verwendet zu haben, hielt die Verteidigung mit Fragen nach der Glaubwürdigkeit des Rabbiners dagegen.
Denn es gab mehrere unterschiedliche Darstellungen des Geschehens. Eine Verteidigung muss da nachfragen dürfen, ohne sich gleich den Vorwurf des Antisemitismus zuzuziehen, was Anwalt Döring auch nicht ausließ.
Nun sah der Geschädigte plötzlich nicht mehr gut aus: Sieben laufende oder bereits abgeschlossene Verfahren gegen Zaigarten wegen falscher uneidlicher Aussage und Betruges und anderer Vergehen wurden öffentlich erörtert, auch eine körperliche Auseinandersetzung mit einem Mann, von dem er sich beleidigt fühlte.
Keinen guten Eindruck machte überdies, dass Zaigartens Aussagen gegen A. in der Hauptverhandlung immer detailreicher wurden und sein Belastungseifer merklich zunahm.
"Die Nebenklage hat der jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen Bärendienst erwiesen", warf Verteidiger Endres dem Nebenklagevertreter vor.
Grenzen der Notwehr vom Angeklagten überschritten
Es sei ein Kriminalfall zu verhandeln gewesen, nicht mehr und nicht weniger. Doch die Nebenklage habe "Ressentiments geweckt, die in dem Verfahren keine Rolle spielten, und in unanständiger und nicht akzeptabler Weise den Begriff Antisemitismus eingebracht".
Die Folge: Beifall von Teilen des Publikums, wie man ihn weder in einem Gerichtssaal noch außerhalb haben möchte; eine Demontage des Geschädigten, der ja immerhin nur durch Zufall nicht zu Tode gekommen ist; und viel zu viele falsche Töne in einem im Übrigen fair geführten Strafprozess. Das hätte nicht sein müssen.
Eine Bemerkung der Staatsanwältin Niesen hingegen traf ins Schwarze dieses Verfahrens: Hätten nicht so viele junge Männer ein Messer in der Tasche - angeblich nur zur Verteidigung, wie immer behauptet wird - es gäbe nicht so viele Messerstechereien in einer Stadt wie Frankfurt.
Die meisten Verfahren dieser Art werden eingestellt, weil sie nicht aufzuklären sind; der Rest landet vor dem Schöffengericht. "Aber Notwehr war es natürlich auch nicht. Ihre Grenzen hat der Angeklagte überschritten", so die Staatsanwältin.
"Zustechen ist keine angemessene Verteidigung."
mit Material von AP>
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Krankes Deutschland 12.12.2008: Eine Katze soll TV-Gebühren bezahlen
Ein deutscher Arschloch-Adressanbieter vermittelte Adressen von Haustieren - und provoziert so Psychoterror
aus: 20 minuten online: Schöne Welt der TV-Gebühren: Wenn ein Kater fürs Fernsehen zahlen soll;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Wenn-ein-Kater-fuers-Fernsehen-zahlen-soll-18943403
<Beim ersten Brief lachte Doris G. noch. Bei der zweiten brieflichen Aufforderung wurde die Frau aus Bochum stinksauer. Die Gebühreneinzugszentrale verlangte genaue Angaben von Fernseh- oder Radiogeräten - und zwar von ihrem Kater Winnie.
Die deutsche Gebühreneinzugszentrale (GEZ) (das ist in der Schweiz die Billag) forderte in zwei Schreiben die Angaben von Fernseh- und Radiogeräten, schreibt «Der Westen» Online. Nichts Ungewöhnliches, könnte man meinen. Doch die Briefe waren an einen gewissen Winnie G. adressiert. Winnie war Doris' Kater. Wie kam die GEZ auf den Namen des Haustieres?
Nach genauer Recherche wurde klar: «In dem Fall handelt es sich um ein Infoschreiben, mit dem wir nicht gemeldete volljährige Personen gebeten haben zu prüfen, ob sie nicht anmeldepflichtige Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalten», sagt GEZ-Sprecher Willi Rees.
Dafür wurden Anschriften von einem Adressanbieter gemietet. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass dabei auch ein Haustier darunter ist, so Rees. Er vermutet, dass die Familie G. irgendwann mal im Namen ihres Katers Winnie an einem Wettbewerb teilgenommen hat, um so die Gewinnchance zu optimieren. Der Eintrag im GEZ-Adressbestand wurde unterdessen gelöscht.>
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Krankes Deutschland 17.12.2008: Schulrektor schreibt sich Stunden gut, die er als Zauberer verbringt
aus: Zauberer. Schulrektor schwänzt Unterricht; in: 20 minuten online, 17.12.08;
<Ein Grundschulrektor aus Goslar am Harz hat jahrelang heimlich weit weniger als die Hälfte der vorgeschriebenen Schulstunden unterrichtet.
Der Pädagoge schaffte stattdessen aus dem Schuletat für 20.000 Euro Zaubermaterialien an und trat gegen Entgelt privat als Magier in Kindergärten auf. Wegen seines Fehlverhaltens sei der 61-jährige von der Disziplinarkammer zum Lehrer zurückgestuft worden, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts in Braunschweig am Mittwoch und bestätigte einen entsprechenden Bericht der «Goslarschen Zeitung».Nach den Feststellungen der Verwaltungsrichter reduzierte der Rektor seine Unterrichtsverpflichtungen in den Jahren 2002 bis 2006 eigenmächtig von 15 auf sechs Wochenstunden und blieb seinem Arbeitgeber insgesamt 1.250 Unterrichtsstunden schuldig. Dabei trug er nicht geschwänzte Stunden teilweise als erteilt in Klassenbücher ein. Für Auftritte in Kindergärten als Zauberer erhielt er jeweils 200 Euro.
Die niedersächsische Landeschulbehörde beantragte bei der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Braunschweigs die Entlassung des Lehrers. Das Gericht beliess es mit Blick auf das Alter des Pädagogen und die Reue, die er zeigte, aber bei einer Degradierung vom Rektor zum Lehrer.
Quelle: AP>
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Krankes Deutschland 18.3.2009: Eine "Auffälligkeit" genügt für eine Justizuntersuchung von Bankkonten
Akt. 18.03.09; 13:05 Pub. 18.03.09; 12:34aus: 20 minuten online: Gerichtsurteil: Deutsches Bankgeheimnis gelockert; 18.3.2009;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/22665115
<Deutsche Banken dürfen den Finanzämtern Kontodaten ihrer Kunden auch dann weiterleiten, wenn kein strafrechtlicher Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt.
Es reiche aus, «wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt», heisst es in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des deutschen Bundesfinanzhofs (BFH) Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.Mitteilung bei «auffälligen Geschäftsentwicklungen»
Kontrollmitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, «die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen», hiess es in dem BFH-Urteil weiter. «Es muss nicht mehr der ganz grosse Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen», kommentierte ein Sprecher.
Quelle: SDA/ATS>
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Krankes Deutschland 18.3.2009 in Sachen Bankenspionage: <"Auffälligkeiten" reichen für eine Überprüfung aus>
aus: Spiegel online: Weitergabe von Kontodaten: Bundesfinanzhof lockert das Bankgeheimnis; 18.3.2009;
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,614041,00.html
<Die deutschen Steuerbehörden bekommen mehr Macht: Banken dürfen den Finanzämtern Kundendaten künftig auch dann weiterleiten, wenn gar kein Verdacht auf Hinterziehung vorliegt - so hat es der Bundesfinanzhof entschieden. Damit wird das deutsche Bankgeheimnis wieter aufgeweicht.
Der BFH hat damit das Bankgeheimnis weiter gelockert. Es reiche aus, "wenn das zu prüfende Bankgeschäft Auffälligkeiten aufweist, die es aus dem Kreis der alltäglichen und banküblichen Geschäfte hervorhebt", heißt es in dem Urteil. Dies steht nach Ansicht des obersten deutschen Finanzgerichtes nicht im Konflikt mit dem gesetzlich garantierten Bankgeheimnis. Allumfassende Kontrollmitteilungen bleiben weiter verboten.
München - Bankkunden müssen künftig häufiger mit einer Kontrolle ihrer Konten rechnen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem am Mittwoch in München bekanntgegebenen Urteil die Schwelle für sogenannte Kontrollmitteilungen an die Finanzämter gesenkt. Eine solche Mitteilung ist danach zulässig, wenn ausreichende Hinweise auf Fehler bei der Steuererklärung vorliegen, nicht erst bei einem Verdacht auf eine Straftat.
"Auffälligkeiten" reichen für eine Überprüfung aus."Es muss nicht mehr der ganz große Hammer vorliegen"
Kontrollmitteilungen an das Finanzamt über einzelne Kunden seien bei einer auffälligen Geschäftsentwicklung aber erlaubt, "die dazu verlockt, solche Einkünfte dem Finanzamt zu verschweigen", hieß es in dem BFH-Urteil weiter. "Es muss nicht mehr der ganz große Hammer des strafrechtlichen Verdachts vorliegen", kommentierte ein Sprecher.
In seinem Urteil vom 9. Dezember 2008 wies der BFH aber im konkreten Fall die beabsichtigten Kontrollmeldungen einer Bank über einen Kunden als unzulässig zurück. Die Verdachtsmomente reichten nicht aus. Bei einer Prüfung waren hohe Schadensersatzforderungen für Wertpapierfehlkäufe aufgefallen. Daraus hatten die Prüfer geschlossen, dass der Bankkunde über mehr Kapitalvermögen verfügt als beim Finanzamt angegeben.
Das zuständige Finanzgericht hatte die Prüfung auch mit dem Hinweis darauf, "dass gerade im Bereich der Kapitaleinkünfte das Erklärungsverhalten vieler Steuerpflichtiger alles andere als vorbildlich sei", für zulässig erklärt. Der BFH hob dieses Urteil auf. Das Finanzamt hat in einem zweiten Rechtsgang die Möglichkeit, weitere Argumente vorzulegen, die eine Kontrollmitteilung rechtfertigen.
Das Büro des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar teilte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit, es handele sich in erster Linie um eine juristische Frage. Daher wolle man die Entscheidung des BFH nicht weiter kommentieren.
Erst Ende vergangener Woche hatten drei Staaten angekündigt, der EU beim Bankgeheimnis entgegenkommen zu wollen. Die Regierung der Schweiz kündigte am Freitag an, sie sei bereit, unter gewissen Bedingungen auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen auch OECD-Standards für Hilfe bei Steuerverfahren eingehalten werden. Bisher wurde Amtshilfe nur bei Steuerbetrug, etwa nach dem Fälschen von Unterlagen, gewährt.
Druck auf Schweiz, Österreich und Luxemburg
Österreich kündigte ebenfalls am vergangenen Freitag an, das Bankgeheimnis zur Erleichterung von Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung etwas abzuschwächen. Bei "begründetem Verdacht" einer ausländischen Behörde könnten künftig Kontodaten auch dann weitergegeben werden, wenn noch kein Strafverfahren wegen Steuerflucht eingeleitet worden sei, sagte der österreichische Finanzminister Josef Pröll in Wien. Der Verdacht müsse allerdings gut dokumentiert sein. Bislang wurden Kontoinformationen nur auf Anordnung eines Richters weitergegeben. Zugleich kündigte Pröll an, dass die Schweiz und Luxemburg im Laufe des Tages ähnliche Änderungen ankündigen würden.
Auch Luxemburgs Finanzminister Luc Frieden teilte am Freitag mit, im Streit mit anderen EU-Staaten um das Bankgeheimnis einlenken zu wollen. Das Großherzogtum sei künftig zum Informationsaustausch mit anderen Ländern nicht nur bei Verdacht des Steuerbetrugs, sondern auch bei einem konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung bereit, sagte er. Bisher war Luxemburg nur bei schwerem Steuerbetrug zur Kooperation bereit.
Die Konzessionen beim Schutz des Bankgeheimnisses für ausländische Steuerflüchtlinge war erwartet worden, nachdem eine Reihe von anderen Ländern, zuletzt Liechtenstein und Andorra, ähnliche Zugeständnisse gemacht hatten, und die Schweiz, Österreich und Luxemburg Gefahr liefen, vom G-20-Gipfel auf einer Schwarzen Liste als nicht kooperatives Land angeprangert zu werden.
sam/kaz/dpa/Reuters>
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Krankes Deutschland 19.3.2009: Scheiss-Deutscher verlangt Sex für gute Prüfungsnoten und spielt "Gott"
aus: n-tv online: Bewährung für Professor. Er wollte Sex, sie gute Noten; 19.3.2009; http://www.n-tv.de/1123396.html
<"Ja, ich wollte Sex", bekennt der Professor der Universität Augsburg im Gerichtssaal. "Sie war keine unattraktive Frau, ich fand sie nett und schön und wollte eine Affäre mit ihr", sagt der mit einer Psychologin verheiratete 58 Jahre alte Hochschullehrer für Wirtschaftswissenschaften freimütig zum Prozessbeginn. Im Gegenzug stellte er im vergangenen Jahr einer attraktiven Studentin für die Magisterarbeit eine bessere Benotung in Aussicht. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte ihn dafür wegen Bestechlichkeit zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten und einer Geldstrafe von 8000 Euro. Vom Vorwurf der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall wurde der "Herr Professor" freigesprochen.
Sollte die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptieren, wäre der Angeklagte mit einem blauen Auge davongekommen. Bei einer Strafe von einem Jahr und mehr hätte er seinen Beamtenstatus und den Job an der Uni verloren. Bei einer Berufung müsste der Fall noch einmal aufgerollt werden - Ausgang offen. Die Staatsanwaltschaft prüft noch.
Sehr selbstbewusst schildert die Zeugin, wie ihr der Professor eindeutige Angebote machte: In einem ersten Gespräch nach der schriftlichen Klausur will sie mit ihrem Lehrer die Themen der mündlichen Prüfung absprechen. Er erklärt ihr, ohne die schriftliche Arbeit gesehen zu haben, sie werde die Prüfung wahrscheinlich nicht bestehen. Die aus der Ukraine stammende 34-Jährige gerät in Panik. Denn dann müsste sie Deutschland verlassen, bekäme hier keinen Job. "Da schlug er mir einen Tausch vor", beschreibt sie die Situation. Was meinen Sie, fragt sie nach und er zeigt ihr sechs Finger. Geld? Nein, Sex! Entrüstet habe sie abgelehnt. Danach erfuhr sie, dass sie bei der Klausur durchgefallen war.
Mit Kamera und Mikrofon
Zu einem zweiten Gespräch mit dem Professor kommt die Studentin verwanzt mit Kamera und Mikrofon. Sie wollte die Sex-Forderungen später beweisen können, begründet sie ihr Handeln, das ihr ein noch nicht beendetes Verfahren wegen versuchter Nötigung einbrachte. Wieder bietet ihr der Hochschullehrer Sex an. Diesmal verlangt er sogar eine längere Beziehung, worauf sie ihm entrüstet entgegnet: "Dann kaufen Sie sich doch eine Nutte." Doch der Professor lässt nicht locker. Als er ihr ironisch erklärt, bei Zuneigung würde die nächste Prüfung mit Gottes Hilfe gelingen, erwidert sie: "Ich glaube nicht an Gott." Darauf er: "Dann kann ich die Rolle von Gott übernehmen."
Zu einem dritten Gespräch schickt die Studentin einen Detektiv mit den mitgeschnittenen Aufnahmen. Ultimativ verlangt der für die mündliche Prüfung die Note 3,3 und bringt auch gleich die zu stellenden Prüfungsfragen mit. Zuvor hatte der Dozent schon die Klausur von 4,7 - nicht bestanden - auf 4,3 - bestanden - hochgestuft. Dies sei aus rein sachlichen Gründen erfolgt, wie der Angeklagte versichert.
Selbstanzeige rettet Beamtenstatus
Als ihm mit der Veröffentlichung des heimlich aufgenommenen Materials gedroht wird, zieht der Professor die Notbremse. Er informiert freiwillig den Dekan der Universität. Die Selbstanzeige hat ihm wahrscheinlich seinen Professorentitel und den Beamtenstatus gerettet. Jedenfalls spricht das Gericht den Beschuldigten von der versuchten Nötigung in einem besonders schweren Fall frei.
Nach dem Richterspruch ist der Angeklagte sichtlich erleichtert. Die Staatsanwältin hatte ihm zuvor vorgehalten, er habe mit seinem Verhalten das "Vertrauen in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes enorm erschüttert", seine Machtposition als Professor schamlos ausgenützt und gegen die Dienstpflichten verstoßen. Deshalb hatte sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Richter fand einen Mittelweg. Die Studentin übrigens legte ihre mündliche Prüfung bei einem anderen Professor mit der Note 1,3 ab und hat ihre Magisterprüfung bestanden.
Nikolaus Dominik, dpa >
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Krankes Deutschland 20.4.2009: Klinik-Arzt in Amberg (Bayern) begeht und organisiert sich 13-fachem Kindsmissbrauch
aus: gmx Panorama: Klinikarzt räumt mehrfachen Kindesmissbrauch ein; 20.4.2009; http://portal.gmx.net/de/themen/ nachrichten/panorama/8001168-Klinikarzt-raeumt-Kindesmissbrauch-ein,cc=000000160300080011681dSshO.html
Zum Schutz der Kinder schloss das Gericht die Öffentlichkeit von nahezu dem gesamten Verfahren aus. Auch die sexuellen Neigungen des Beschuldigten sollten nicht öffentlich ausgebreitet werden, begründete der Amberger Landgerichtspräsident Wolfgang Schmalzbauer den Ausschluss von Journalisten und Zuhörern von dem Prozess. Das Urteil am kommenden Montag werde allerdings öffentlich verkündet, erklärte der Vorsitzende Richter.
Laut Anklage hatte sich der Arzt zwischen April 2005 und Juni 2008 an den Mädchen vergangen. Dafür soll er in seinem Büro auch Scheinuntersuchungen für eine angebliche Studie über die Reanimationsfähigkeit von Kindern organisiert haben. Mehrere Taten soll er mit einer versteckten Kamera heimlich gefilmt haben. Deswegen ist der Mann auch wegen des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornos angeklagt.Die Missbrauchsfälle waren im Juni 2008 bekannt geworden, nachdem einige Kinder ihren Eltern davon erzählt hatten. Als die Polizei das Klinikbüro des Mannes durchsuchte, wurde der 49-Jährige zunächst vom Dienst suspendiert. Eine Woche später kündigte das städtische Klinikum dem aus Oberbayern stammenden Facharzt. Als sich die Vorwürfe konkretisierten, wurde der Arzt im vergangenen Juli verhaftet. Derzeit sitzt er im Straubinger Gefängnis in Untersuchungshaft. Der Anästhesist hatte 17 Jahre in der Oberpfälzer Klinik gearbeitet. Unter den rund 1300 Beschäftigten des Krankenhauses galt er als tadelloser Mitarbeiter. Der Mann hatte in der Vergangenheit ein Rettungszentrum mit aufgebaut.>
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Krankes Deutschland 30.4.2009: Boutique-Besitzer und Kollege missbrauchen 25 "Praktikantinnen" und Jobberinnen in Boutique und zu Hause
aus: 20 minuten online: Männser sollen 25 Mädchen in Boutiquen missbraucht haben; 30.4.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/19535266
<Ein 59-jähriger Boutique-Besitzer aus Gelsenkirchen soll in seinen beiden Modegeschäften zusammen mit einem Mittäter etwa 25 Mäddchen im Kindes- und Jugendalter sexuell missbraucht haben.
Die beiden Männer befinden sich seit Donnerstag in Untersuchungshaft, wie die Polizei mitteilte.
Der Boutique-Besitzer hatte die Mädchen den Ermittlungen zufolge als Praktikantinnen oder Ferienjobber über das Internet in sein Geschäft geholt. Zusammen mit seinem ebenfalls 59-jährigen Bekannten habe er sich dann an ihnen vergangen. Auch Kundinnen - Minderjährige und Erwachsene - sollen in den Boutiquen Opfer sexueller Übergriffe geworden sein. In Einzelfällen habe der Geschäftsmann die Mädchen auch in seine Wohnung bestellt.Ein 15-jähriges Mädchen hatte sich im September vergangenen Jahres an die Polizei gewandt. Im Laufe der Ermittlungen habe sich die Zahl der betroffenen Mädchen dann auf 25 erhöht.
Quelle: AP>========
Krankes Deutschland 12.7.2009: <Rowdy-Oma: 72-Jährige überfährt absichtlich Velofahrer>
aus: 20 minuten online; 12.7.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/72-Jaehrige-ueberfaehrt-absichtlich-Velofahrer-30297634
<Eine 72-jährige Automobilistin hat in Weil am Rhein nach einer Kollision mit einem Velo den Radler im Streit absichtlich überfahren. Er wurde schwer verletzt ins benachbarte Basel ins Spital gefahren.
Das teilt die Polizei mit. Die Automobilistin hatte am Samstag in der Weiler Innenstadt die Vorfahrt des Velofahrers missachtet. Beim Unfall wurde das Velo beschädigt. Die Frau wollte eine polizeiliche Unfallaufnahme vermeiden und fuhr den Mann zu seinem Wohnsitz, um sich mit ihm dort zu einigen.Mit seinen Forderungen sein teures Velo betreffend war sie jedoch gar nicht einverstanden und wollte davonfahren. Dies wollte der Velobesitzer verhindern und stand vors Auto. «Nach Spurenlage», wie die Polizei weiter schreibt, fuhr sie ihm darauf mehrfach gegen die Beine, so dass er zuerst auf die Motorhaube und dann vors Auto auf die Strasse fiel.
Dies hielt die Rentnerin nicht davon ab, Gas zu geben: Sie überfuhr den Mann. Er wurde überrollt und rund 55 Meter weit mitgeschleift. Darauf machte sie sich aus dem Staub. Ein zufällig vorbeifahrender Arzt versorgte den Mann, bis ihn Sanitäter ins Spital brachten.
(sda)>
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Krankes Deutschland 18.8.2009: Bundestrainer der Leichtathletik Bayern missbraucht systematisch seine Schützlinge
aus: spiegel online: BAYERN: Bundestrainer gesteht hundertfachen Kindesmissbrauch; 18.8.2009; http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,643530,00.html
<Er machte ihnen Geschenke und verging sich teilweise in ihren Kinderzimmern an ihnen: Ein Leichtathletik-Bundestrainer aus Oberbayern hat über Jahre hinweg minderjährige Sportler missbraucht. Den Kindern erklärte er, die Handlungen hätten positive Wirkung auf ihre sportliche Leistung.
München - Der 49-jährige Ewald K. räumte am Dienstag vor dem Münchner Landgericht ein, sich über Jahre hinweg an acht Sportschülern im Alter von acht bis 17 Jahren vergangen zu haben. "Das stimmt so", erklärte er zur Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Ex-Trainer Ewald K.: "Ich kann das heute auch nicht mehr nachvollziehen"
Ex-Trainer Ewald K.: "Ich kann das heute auch nicht mehr nachvollziehen"
Durch sein Geständnis bleiben den Opfern Aussagen erspart - zudem reduziert sich die Strafe. Die Gesamtfreiheitsstrafe für den Mann solle nicht mehr als acht Jahre betragen, erklärte Richterin Petra Beckers nach einer Absprache mit Gericht, Staatsanwaltschaft, Verteidiger und Nebenkläger mit Blick auf das Geständnis. Das Gesetz sieht bis zu 15 Jahre vor.
Der Mann aus dem oberbayerischen Penzberg sitzt seit November 2008 in Untersuchungshaft. Er war seit 2001 hauptberuflich Bundestrainer des Deutschen Leichtathletik-Verbandes und war auch für Weiterbildungen zuständig. Die Staatsanwaltschaft wirft dem ledigen Mann vor, in etwa 300 Fällen Jungen und junge Männer missbraucht zu haben, die seinen Trainingsgruppen angehörten. In 15 Fällen fügte der Mann seinen Opfern auch körperliche Verletzungen zu.
Das erste Opfer, ein heute 26-jähriger Mann, war laut Anklage beim ersten Übergriff acht Jahre alt und wurde über Jahre hinweg mindestens 215 Mal missbraucht. Diesen Jungen, dessen Familie der Trainer gut kannte, zwang er demnach im Alter von etwa neun Jahren erstmals zum Analverkehr. Zudem missbrauchte er das Kind bei einem Besuch in dessen eigenem Zimmer. Er habe dem Jungen befohlen, über die Vorfälle zu schweigen und ihm auch Geschenke wie Geld und Kleidung gemacht, sagte Ewald K.
Zudem habe er ihm auch mit dem Rauswurf aus der Trainingsgruppe gedroht. Die sexuellen Handlungen habe er dem Kind anfangs mit der positiven Wirkung auf die sportliche Leistung erklärt. "Ich kann das heute auch nicht mehr nachvollziehen", sagte Ewald K. zu den Übergriffen. Verteidiger Florian Schneider erklärte, Ewald K. wolle sich in einem Brief bei den jungen Männern entschuldigen und eine Therapie beginnen. "Er sieht die Jungs als Opfer, und es tut ihm sehr leid, was da passiert ist."
Ewald K. - offen, nett und fröhlich
Die meisten Opfer wollten mit dem Missbrauch nicht mehr konfrontiert werden. An den meisten Jungen verging sich der Trainer in Sporthallen, etwa auch in der Münchner Olympiahalle. Der Mann nutzte aber auch Trainingslager, seine Wohnung und Autofahrten für sexuelle Übergriffe.
Bis 1998 arbeitete der gelernte Restaurantfachmann als stellvertretender Oberkellner in einem Münchner Luxushotel. Seine Trainerlaufbahn begann der gebürtige Österreicher beim TSV Penzberg, wo er mehrere Jahre für das Lauftraining von Jungen ab sechs Jahren zuständig war. In dem Verein suchte er sich auch sein erstes Opfer.
Neben seinem Job als Bundestrainer trainierte er auch Schüler eines Sportgymnasiums. "Ich habe den Job gelebt und geliebt", sagte Ewald K. Eine Bekannte von Ewald K., die als Zuschauerin zu dem Prozess gekommen war, beschrieb den Angeklagten als offen, nett und fröhlich. Die Sportler hätten großen Respekt vor ihm gehabt, und viele hätten gehofft, von ihm als Talent entdeckt zu werden, berichtete die junge Frau. Es habe keine Missbrauchsgerüchte gegeben. "Das hat mein Weltbild zusammengeschmissen."
Über eine mögliche Sicherungsverwahrung will das Gericht nach der Hauptverhandlung entscheiden. Für den Prozess wurden bis zum Mittwoch zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt.
jjc/AP/dpa>
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Krankes Deutschland 22.8.2009: Deutsche Professoren verkaufen Doktortitel
aus: 20 minuten online: Der Staub von tausend Jahren: Korrupte Professoren verkauften Doktortitel; 22.8.2009; http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Korrupte-Professoren-verkauften-Doktortitel-31967979
<Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Zusammenhang mit gekauften Doktortiteln deutschlandweit gegen rund 100 Hochschullehrer.
Die Hochschullehrer sollen demnach von einem Institut für Wissenschaftsberatung in Bergisch Gladbach bei Köln Bestechungsgelder bekommen haben, um promotionswilligen Akademikern schnell zu ihrem Doktortitel zu verhelfen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte am Samstag entsprechende Medienberichte.
Von den mutmasslichen Betrugsfällen sind offenbar viele renommierte Universitäten betroffen. Gemäss einem Bericht des Nachrichtenmagazins «Focus» zählen dazu unter anderem Hochschulen in Frankfurt, Tübingen, Leipzig, Rostock, Jena, Bayreuth und Ingolstadt.
Auch Hochschulen in Hamburg, Hannover, Bielefeld, Hagen, Köln und die Freie Universität Berlin seien betroffen. Die meisten Verdächtigen seien keine ordentlichen Professoren, sondern Aushilfsprofessoren oder Privatdozenten, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Institut seit längerem unter der Lupe
Ermittler hatten bereits im März 2008 den Sitz des Institut für Wissenschaftsberatung in durchsucht. Bei der Auswertung der Unterlagen stiessen die Ermittler auf die Namen der Verdächtigen.
Das Institut hatte mit Anzeigen in Zeitungen und Fachzeitschriften für die Vermittlung von Doktortiteln geworben. Den Promotionswilligen wurde versprochen, einen geeigneten Professor zu suchen und bei der Themenfindung behilflich zu sein.
Dafür mussten die Kandidaten jeweils bis zu 20 000 Euro an das Institut zahlen. Für die Übernahme eines Promotionskandidaten sollen bis zu 4000 Euro illegal vom Institut an die Professoren geflossen sein.
Geschäftsführer verurteilt
Der Geschäftsführer des Instituts war bereits im vergangenen Juli wegen Bestechung zu dreieinhalb Jahren Haft und 75'000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Er hatte in insgesamt 61 Fällen promotionswillige Kandidaten an einen Professor der Universität Hannover vermittelt und ihm dafür Honorar gezahlt. Oft erfüllten die Bewerber gar nicht die Voraussetzungen.
(sda)>
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Krankes Deutschland 26.9.2009: Lkw-Fahrer onaniert am Steuer und baut Selbstunfall
aus: n-tv online: Panorama: Unfall, Randale, U-Haft. Lkw-Fahrer onaniert am Steuer;
http://www.n-tv.de/panorama/Lkw-Fahrer-onaniert-am-Steuer-article520339.html
<Er fuhr in die Leitplanken, weil er am Steuer onanierte, attackierte eine Krankenschwester und widmete sich dann beim Polizeiverhör erneut der Selbstbefriedigung.
Dieses bizarre Verhalten hat einen deutschen Lastwagenfahrer hinter schwedische Gitter gebracht. Wie Staatsanwältin Åsa Askenbäck in Borås bestätigte, wurde Haftbefehl wegen grob fahrlässigen Verhaltens im Verkehr, Fahren unter Drogeneinfluss, Widerstandes gegen die Staatsgewalt und sexueller Belästigung erlassen. Der Mann muss mit einer mehrmonatigen Haftstrafe rechnen.
Der 30 Jahre alte Nordrhein-Westfale aus Simmerath bei Aachen hatte Polizisten berichtet, er sei morgens mit seinem Lkw in die Leitplanken gekracht, weil er sich gerade mehr auf das Onanieren als auf die Straße konzentrierte. Der Verkehr auf der zentralen Verbindung von Göteborg nach Stockholm war nach dem Unfall mehr als zehn Stunden lang stark behindert.
Bei einer Untersuchung im Krankenhaus von Borås attackierte der leicht verletzte Fahrer eine Krankenschwester und schleuderte sie gegen die Wand des Behandlungsraumes. Während des anschließenden Polizeiverhörs begann der Deutsche dann wieder zu onanieren, ehe er hinter Schwedischen Gardinen landete. Dort soll er bis zum 8. Oktober in Untersuchungshaft bleiben, ehe über die endgültige Anklageerhebung entschieden wird.
dpa>
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Krankes Deutschland 1.10.2009: Deutsche Pseudo-Modelagenturen in der Schweiz behaupten "Jede wird genommen" - damit man 50 Euro Teilnahmegebühr für das "Casting" bezahlt
und dann wird keine einzige genommen...
aus: 20 minuten online: Casting-Beschiss: Schöne gesucht - Dumme gefunden; 1.10.2009;
http://www.20min.ch/news/luzern/story/22245718
<von Katharina Bracher
"Grosses Casting in Luzern: Dringend neue Gesichter gesucht!" Hinter dem Inserat steckt eine Modelagentur aus Deutschland, die gegen eine Gebühr Modelaufträge für Katalogaufnahmen verspricht. Immer wieder gibt es Leute, die auf denselben alten Trick hereinfallen.
«Wir suchen für Mode- und Katalogaufnahmen Kinder und Jugendliche sowie Damen und Herren bis 60 Jahre», lautet ein Inserat im Anzeiger Luzern vom 30. September 2009. Die Firma Tele-Cast sucht auf diesem Weg Teilnehmer für ein Model-Casting, das im Oktober in Luzern stattfinden soll. Was das Inserat verschweigt: Die Teilnahme kostet 50 Franken. Wer bei der angegebenen Nummer in Deutschland anruft, bekommt diese Auskunft aber nicht sofort. Die Dame am Telefon fragt wie aus der Pistole geschossen: «Gut, wie gross sind Sie? Und wie schwer?» Erst auf beharrliches Nachfragen folgen die entscheidenden Informationen. «Für welche Kataloge suchen Sie Models?» - «Für Versandhäuser wie Neckermann, Otto und Quelle.» – «Gibt es Neckermann in der Schweiz überhaupt? Oder muss man für die Aufträge nach Deutschland reisen?» –«Äh, das weiss ich nicht.»
«Zu 20 Prozent: Ja»
Die Anruferin zögert noch: «Bin ich denn mit 160 Zentimetern nicht zu klein als Model für Modeaufnahmen?» - Die Dame am Telefon verneint. «Aber habe ich Chancen, als Model genommen zu werden?» - «Zu 20 Prozent ja», sagt die Telefonstimme, ohne die Anruferin ein einziges Mal gesehen zu haben. In die Kartei aufgenommen werden also grundsätzlich alle, die am Casting 50 Franken in bar bezahlt haben. Hinzu kommt eine jährliche Gebühr, damit man als Model auch in der Kartei bleibt.
Hinweise auf mangelnde Seriosität des angebotenen Castings gibt es im Internet Unzählige: In den Kommentaren zu einem wenig kritischen Artikel eines deutschen Regionalportals häufen sich Einträge von enttäuschten Casting-Teilnehmern. Ein eindrucksvolles Beispiel liefert der folgende Kommentar: «Am vereinbarten Termin warteten vor uns zirka 60 Personen, die alle diesen Fragebogen ausfüllen mussten und von einer absolut unfreundlichen Dame abgefertigt wurden. Jeder wird genommen.» Es gehe lediglich darum, insgesamt 50 Euro von jedem Teilnehmer zu kassieren, so die Kommentarschreiberin weiter. Zwischendurch sei sogar jemand von Telecast zur Bank gefahren, um das viele Bargeld einzubezahlen.
Branchenkennerin: «Castingaufrufe ins Blaue sind unüblich»
«Hier werden Hoffnungen geschürt, die sich niemals erfüllen werden», sagt Tanja Jacobs, Inhaberin der Leipziger Casting-Agentur Elan. Jacobs vermittelt seit 10 Jahren Models für Print- und Fernsehwerbung in Deutschland und neu auch in der Schweiz. Zu den Setcards, die auf der Internetseite von Telecast zur Ansicht abgebildet sind, sagt sie: «Ich würde nie ein Modell buchen, das sich bei mir mit so einer Setcard bewirbt.» Für Jacobs ist klar: Bei einem einmaligen Casting lässt sich über Talent und Karrieremöglichkeiten nicht entscheiden. Allerdings sind auch bei ihrer eigenen Agentur nicht nur Modell-Typen mit Traummassen gefragt. «Je nach Auftrag suche ich ganz normale Leute. Aber für so was veranstaltet man zusammen mit dem Auftraggeber ein spezifisches Casting.» Einen Castingaufruf einfach so ins Blaue und ohne konkreten Auftrag zu organisieren sei für eine seriöse Agentur nicht üblich, so Jacobs. Grundsätzlich sei es zwar nicht verboten, für die Anfertigung von Fotos Geld zu nehmen, «absolut unüblich ist es aber, eine Jahresgebühr für die Datenpflege zu verlangen». Ein weiteres Indiz für mangelnde Seriosität liefert der Internetauftritt der Agentur: An keiner Stelle werden konkrete Auftraggeber genannt. «Wer überzeugend wirken will, publiziert zumindest seine Referenzen im Internet», urteilt Branchen-Kennerin Jacobs.
Das Versandhaus Quelle in Deutschland, das laut Auskunft Tele-Cast zu den Abnehmern ihrer Models gehört, verneint auf Anfrage von 20 Minuten Online, jemals etwas von der Agentur gehört zu haben. Und auch bei Neckermann ist die Agentur nicht bekannt: «Keine unserer Niederlassungen hat je etwas von dieser Agentur gehört», sagt Pressesprecherin Alexandra Eichhorn. Warum sich seine Agentur am Telefon mit fremden Namen schmückt und keine Referenzen im Internet führt, hätte 20 Minuten Online gerne vom Agenturinhaber Michael Krause selbst wissen wollen. Doch dieser war für eine Stellungnahme leider nicht zu erreichen.>
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Krankes Deutschland 7.10.2009: Drei Deutsche klauen in der Schweiz Kupferkabel
aus: 20 minuten online: Neuenhof AG: Kupferdiebe auf frischer Tat ertappt; 7.10.2009;
http://www.20min.ch/news/zuerich/story/16948295
<Der Aargauer Kantonspolizei sind am Dienstagabend drei mutmassliche Kupferdiebe ins Netz gegangen. Ein Polizist im Feierabend erwischte sie auf frischer Tat, als sie unter einer Autobahnbrücke in Neuenhof AG Kupferkabel abschnitten. Alle drei wurden festgenommen.
Dabei handelt es sich um drei Deutsche im Alter von 23, 24 und 59 Jahren, wie die Aargauer Kantonspolizei am Mittwoch mitteilte. Sie versuchten zunächst zu flüchten. Nach einer kurzen Fahndung wurden jedoch alle festgenommen. Das Bezirksamt Baden setzte sie in Untersuchungshaft.
(sda)>
Kommentar
Die Guerillataktik aus dem Balkan, in der Schweiz Metalle zu stehlen, scheint bei Angehörigen anderer Nationalitäten ihre Nachahmer zu finden. Die Entwicklung des geistigen Niedergangs ist verheerend. Scheinbar sollte auch die deutsche Regierung den Deutschen im Ausland einen Leitfaden mitgeben, was positive Taten sind.
Michael Palomino, 7.10.2009
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Krankes Deutschland 9.10.2009: Solinger vergewaltigt tagelang eine schwangere Jugendliche - 12 1/2 Jahre Haft für den Vergewaltiger
aus: 20 minuten online: Urteil: 16-jährige Schwangere tagelang missbraucht; 9.10.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/18814845
<Im Prozess um das tagelange Martyrium einer schwangeren 16-Jährigen ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
So berichtete die Bild-Zeitung.
Der 29-jährige Solinger habe sich der Geiselnahme und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Kregel am Freitag im Landgericht Wuppertal. Die Kammer ging mit der Strafe über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die elf Jahre Haft für den Mann verlangt hatte.
Brutale Entführung
Der Angeklagte Stefan G. hatte im Prozess eingeräumt, die Schülerin im Mai in seine Wohnung entführt, sie mehr als drei Tage lang gefangen gehalten und immer wieder vergewaltigt zu haben. Verteidiger Karl Hermann Lauterbach hatte in seinem Plädoyer um eine Freiheitsstrafe unter zehn Jahren gebeten. Das Geständnis seines Mandanten sei von Reue und Einsicht getragen gewesen.
(ap) >
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Krankes Deutschland 30.11.2009: Rote Ampel am frühen Morgen mit einem Fahrrad überfahren kostet 15 Jahre Verbot fürs Fahrradfahren
aus: 20 minuten online: Hohe Strafe: 15 Jahre Velofahrverbot; 30.11.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/11288858
<Ein Student überfuhr mit dem Fahrrad betrunken eine rote Ampel. Ein grosser Fehler, denn ihm wurden nicht nur 750 Franken Busse aufgebrummt, sondern auch verboten, 15 Jahre lang Velo zu fahren.
Christopher-Felix Hahn studiert im deutschen Giessen Theaterwissenschaften. Und besuchte da auch mal eine Studentenparty, an der er die Biere, die er trank, nicht zählte. Wieso auch, denn er war mit dem Fahrrad unterwegs. Auf dem Heimweg überfuhr er in den frühen Morgenstunden laut dem Berliner Kurier dann eine rote Ampel. Das war ein grosser Fehler, denn er wurde dabei von der Polizei beobachtet.
Diese ordnete eine Blutprobe an, welche 1,71 Promille ergab. Nach dem er die Busse dafür, 750 Franken, berappt hatte, forderte ihn das Landratsamt Giessen dazu auf, sich einem sogenannten MPU zu unterziehen. Bei dieser Medizinisch-Psychologischen Untersuchung wird abgeklärt, ob jemand Alkoholiker oder drogenabhängig ist.
Auch Dreiradfahren untersagt
Hahn weigerte sich, sich untersuchen zu lassen. Als auch die letzte Frist verstrichen war, holte die Giessener Fahrerlaubnisstelle den ganz grossen Hammer aus der Schublade und verbot es Hahn, «fahrerlaubnisfreie Fahrzeuge» zu bewegen. Das sind - neben seinem Fahrrad - auch Tretroller, Skateboards und Dreiräder.
Das Verbot gilt 15 Jahre lang – bis zum April 2024. Hahn hält sich nicht ans Verbot und riskiert jedes Mal, wenn er auf seinen Drahtesel steigt, rund 40 Franken Busse. Der Student will sich nun gegen das Urteil wehren und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Laut dem Bundesamt für Strassen (Astra) kann auch in der Schweiz ein sogenannter Verwendungsverbot, das einem das Fahrradfahren untersagt, ausgesprochen werden. Die Zeitspanne aber von 15 Jahren findet man auch in Bern ausgesprochen lang.
(lue)>Kommentar: Die Logik sagt, dass die Justiz in Giessen ihre Macht missbraucht
Es scheint fragwürdig, wieso die Polizei Ampeln in der Nacht laufen lässt, die es scheinbar nicht braucht, denn scheinbar hat der Velofahrer das Überfahren der roten Ampel ohne Verletzungen überlebt. Es scheint, dass zwischen dem Überfahren einer roten Ampel in den frühen Morgenstunden und dem Alkoholkonsum KEIN Zusammenhang besteht, sondern die Polizei war auf Knöllchenjagd - für jede Busse bekommt der Polizist eine Prämie - so funktioniert das System.
Der alkoholisierte Velofahrer hat auch keinen Unfall verursacht, keine Person gefährdet, und er hat auch keinen Verkehr behindert. Insofern handelt das Landsratsamt Giessen völlig krank. Der Entscheid für eine Persönlichkeitskontrolle und das Velofahrverbot sind absoluter Machtmissbrauch - und die Justiz in Giessen ist krank nach Macht.
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Krankes Deutschland 17.2.2010: Kündigung wegen Mülldiebstahl
aus: Spiegel online: Bagatellkündigung: Betrieb feuert Schwerbehinderte wegen Mülldiebstahls; 17.2.2010;
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,678544,00.html
<Neuer Fall von Bagatellkündigungen: Eine Putzfrau wurde gefeuert, weil sie weggeworfene Pfandflaschen mitgenommen hatte. Der Fall ist auch brisant, weil die Frau schwerbehindert ist.
Kiel - Sie nahm mit, was andere Leute weggeschmissen hatten: Weil eine schwerbehinderte Putzfrau Pfandflaschen aus Abfalleimern entwendete, wurde ihr wegen Diebstahls gekündigt. Am Mittwoch kommender Woche will das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein diesen Fall in einer Berufungsverhandlung erneut entscheiden.
Die Frau, die seit mehr als 20 Jahren als Reinigungskraft in dem Betrieb gearbeitet hat, hatte bereits vor dem Arbeitsgericht Lübeck erfolgreich gegen die Kündigung geklagt. Der Betrieb legte jedoch Berufung ein, weil laut Arbeitsvertrag keine Gegenstände aus Objekten mitgenommen werden dürfen.
In jüngster Zeit hatten zahlreiche Fälle von Bagatellkündigungen für öffentliche Aufregung gesorgt. Eine Kassiererin musste gehen, weil sie fremde Pfandbons im Wert von 1,30 Euro einlöste; eine Altenpflegerin erhielt die Kündigung, nachdem sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm, die ohnehin in der Mülltonne gelandet wären.
Aktenzeichen: 3 Sa 441/09
fro/dpa>
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Krankes Deutschland 21.4.2010: Deutschland ist europäischer Zensur-Weltmeister bei der google-Suchmaschine
aus: Spiegel online: Google-Statistik: Wie die Deutschen Zensur-Vizeweltmeister wurden; 21.4.2010;
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,690278,00.html
<Google-Statistik: Der Webkonzern zeigt, wo er sperren muss
Sperren, löschen, Personen identifizieren: Google macht jetzt erstmals öffentlich, welche Staaten solche Anfragen stellen. Bei der Entfernung von Videos, Blogeinträgen und Suchtreffern landet Deutschland auf Platz zwei hinter Brasilien - die Gründe sind überraschend banal.
"Google veröffentlicht Forderungen nach Zensur und Nutzerdaten" - so lautete die Schlagzeile der US-Nachrichtenagentur AP über ein ungewöhnliches Stückchen Transparenz im Web. Google zeigt jetzt öffentlich, welche Regierungen wie oft nach Nutzerdaten fragen oder fordern, Inhalte im Web unauffindbar zu machen. Und aus deutscher Perspektive ist das Ergebnis erschreckend.
In Bezug auf das, was AP hier "Zensur" nennt, liegt die Bundesrepublik weltweit auf Platz zwei. In Europa ist sie in der Statistik weitgehend isoliert: Allein Italien, Spanien und Großbritannien haben noch erwähnenswerte Begehrlichkeiten, ansonsten verlangt Deutschland mehr Eingriffe von Google als der gesamte Rest des Kontinents.
Doch was aus US-Perspektive Zensur heißt, muss dem europäischen Verständnis des Begriffes nicht unbedingt entsprechen. Zum einen sind Googles Zahlen unvollständig, wie das Unternehmen selbst sagt. Zum anderen fassen sie unter "Removal requests" (Entfernungsanfragen) eine Vielzahl von Dingen zusammen, die nicht zusammen gehören.
188 Mal wurden Google zufolge nicht näher benannte deutsche Behörden zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2009 tätig, um von Google Löschungen oder Sperrungen zu verlangen. Mehr forderte nur Brasilien mit 291 Anfragen - zumindest suggeriert das die Google-Statistik.
Wieso aber fehlt China? Dazu könne man keine Informationen veröffentlichen, weil diese der chinesischen Geheimhaltung unterlägen, teilt Google mit.
Google selbst dokumentiert, dass es das Gros der deutschen Anfragen legitim findet. 94 Prozent aller Gesuche wurden ganz oder in Teilen umgesetzt. Das sei nicht überall so, sagt ein Unternehmenssprecher - interessanter seien Statistiken über Staaten, die viel verlangen, aber wenig erreichen. Insgesamt seien die Daten auch darum "schwer vergleichbar".
Worum sich die deutschen Anfragen drehten, verrät Google nur ansatzweise:
* Sieben bezogen sich auf gerichtliche Anordnungen gegen Blogs wegen Rechtsverstößen,
* drei weitere aus nicht spezifizierten Gründen auf nicht benannte Blogger,
* vier auf Google-Vorschläge, wie sie bei der Web-Recherche eingeblendet werden ("Google Suggest"),
* in zwei Anfragen wurde die Sperrung von Google-Videos gefordert,
* in einer gerichtlichen Anfrage die Verhinderung einer Bildsuche,
* in 94 gerichtlichen Forderungen ging es um Ergebnislisten von Web-Suchanfragen,
* vier weitere Anfragen zu Web-Suchanfragen kamen von nicht gerichtlicher Stelle,
* drei waren gerichtliche Verfügungen gegen YouTube,
* 70 weitere bezogen sich ebenfalls auf YouTube.
Relativ wenig Neugier entwickeln Deutschlands Behörden, wenn es um bei Google gespeicherte Nutzerdaten geht. Wenn, dann werden sie dem Unternehmenssprecher zufolge bei strafrechtlichen Themen angefragt, bei Fahndungen und Ähnlichem.
Wieso wird in Deutschland so häufig gefordert, Fundstellen aus Googles Suche herauszunehmen? Dem Sprecher zufolge geht es oft um Verleumdungen, aber auch um illegale Seiten wie verfassungsfeindliche Neonazi-Angebote oder Sites von Holocaust-Leugnern. Deutschland hat hier schärfere Verbote als andere europäische Länder. Nicht nur Google, sondern alle Anbieter von Internetservices hielten sich daran, sagt der Konzernsprecher.
Auch Jugendschutz und Streichung verfassungsfeindlicher Inhalte fließen ein
Das gilt auch für die Listen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), deren Anfragen mitunter ebenfalls in die Statistik einfließen. Generell aber werden die Internetunternehmen in Deutschland von selbst tätig. Auch Google hat die Listen der BPjM über jugendgefährdende Inhalte implementiert.
Die gegen Videoinhalte gerichteten Anfragen bezögen sich nicht auf Copyright-Verstöße, wie man vermuten könnte, sagt der Konzernsprecher - sondern auf Probleme wie Verleumdungen, illegale Inhalte, Verstöße gegen Geschäftsbedingungen, auf die Google einfach aufmerksam gemacht werde. Copyright-Fragen würden in der Regel direkt mit den Rechteinhabern geklärt. Ihnen stehe mit Content ID außerdem ein System zur Verfügung, direkt über YouTube ihre Rechte geltend zu machen.
Nach dem Verständnis vieler in den USA ist Deutschland trotzdem ein Land, in dem das Internet zensiert wird - sie verstehen jede Form des Eingriffes in Inhalte als Zensur. Radikale Puristen verteidigen selbst Terroraufrufe oder Kinderpornografie als freie Meinungsäußerungen.
Google dagegen ist bewusst, dass künftig stärker unterschieden werden muss. Ab sofort ist die Veröffentlichung der Government-Request-Liste alle sechs Monate geplant - sie soll aber dem Konzernsprecher zufolge detaillierter, transparenter, trennschärfer werden. Daran werde gearbeitet. Man hoffe, mit dem Angebot ein Beispiel zu geben. Daten der OpenNet Initiative belegten, dass die Zahl der Regierungen, die Zensur im Internet fordern, von vier im Jahr 2002 auf mittlerweile 40 gestiegen sei. Das Bewusstsein dafür zu schärfen, sei ein Wert an sich. Google hoffe, dass andere Unternehmen dem Beispiel folgen und ihre Daten offenlegen.
pat>
Kommentar: Die oft falsche Zensur oft am falschen Ort
Die Zensur-Praktiken von google scheinen absolut fragwürdig und zum Teil unsinnig, z.B. gegen neue Holocaust-Daten, die absolut der Wahrheit entsprechen, der deutschen Justiz aber bis heute nicht ins Bild passen. Dagegen kann im Internet alle mögliche Gewalt und Mord und Todschlag in Filmen heruntergeladen oder angeschaut werden, und die Gewalt und Mord werden nicht zensiert. Auch Gewalt-Computerspiele, die von verschiedenen Usern über das Internet gespielt werden, scheinen nicht zensiert zu werden. Dabei ist die Gewalt im Computerspiel oft das Vorbild für wirkliche Gewalttaten in der Realität. Man sieht also:
-- Google macht sich zum Handlanger der deutschen Justiz, die z.B. beim Holocaust jegliche Weiterbildung verweigert
-- und Google zensiert dort nicht, wo wirklich Gewalt als Vorbild gezeigt wird: bei den Filmen, die man herunterladen kann
-- und Google zensiert dort nicht, wo Gewalttaten von meist Jugendlichen und jüngeren Erwachsenen schematisch "geübt" werden: beim Computerspiel, das über das Internet gespielt wird.
Man sieht also: Die deutsche Justiz und Google agieren zusammen völlig in die falsche Richtung und verhindern die Verbreitung von Gewalt nicht, sondern verüben oft eine falsche Zensur am falschen Ort.
Michael Palomino, 21.4.2010
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30.4.2010: Deutsche Arschlöcher: Kündigung wegen Rest-Maultaschen bleibt - und der Chef muss nicht gehen
aus: n-tv online: Steuern & Recht: Maultaschen sind gegessenRechtsstreit endgültig beigelegt; 30.4.2010; http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht/Rechtsstreit-endgueltig-beigelegt-article850294.html
<Der Rechtsstreit um den Diebstahl von sechs Maultaschen ist endgültig beigelegt. Eine Altenpflegerin war deshalb in Konstanz fristlos gefeuert worden. Sie und die stadteigene Spitalstiftung akzeptieren nun einen Vorschlag des baden-württembergischen Landesarbeitsgerichts für einen Vergleich. Demnach erhält die 58-jährige Seniorenbetreuerin eine Abfindung von insgesamt 42.500 Euro. Und aus dem fristlosen Rauswurf nach fast 17 Jahren Betriebszugehörigkeit wird eine ordentliche Kündigung.
Das Landesarbeitsgericht in Freiburg hatte in der Berufungsverhandlung Ende März anders als die erste Instanz den fristlosen Rauswurf für rechtswidrig erklärt. Eine Abmahnung hätte demnach gereicht. Die Frau hatte übrig gebliebene Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro eingesteckt. Der Rechtsstreit darum dauerte nun bereits rund ein Jahr.
Der Fall hatte bundesweit hohe Wellen geschlagen. Er gehörte zu einer Reihe von Kündigungen wegen Bagatelldelikten, die in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wurden.
dpa>
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4.5.2010: Deutsches Arschloch baut in der Schweiz einen Unfall und klaut dann das Auto einer Helferin - und baut einen zweiten Unfall
aus: 20 minuten online: Doppelt verunfallt; 4.5.2010; http://www.20min.ch/news/mittelland/story/16549282
<Frecher Unfallfahrer klaut Auto von HelferinNachdem ein 23-jähriger Autolenker einen Unfall gebaut hat, klaute er das Auto einer Helferin - und fuhr es ebenfalls zu Schrott. Der Mann liegt nun verletzt im Spital.Was den Lenker dazu bewog, das Auto der Frau, die nach dem Unfall geholfen hatte, zu klauen, war unklar, wie die Kantonspolizei Aargau am Dienstag mitteilte. Erste Abklärungen ergaben keine Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch.
Zuerst war der Deutsche mit seinem Auto am Montagnachmittag im Bözbergtunnels in Fahrtrichtung Zürich von hinten in ein Auto geknallt. Beide Autos prallten schleudernd gegen die Tunnelwand und blieben mit Totalschaden auf der Fahrbahn stehen.
Noch bevor die erste Polizeipatrouille vor Ort gewesen war, hielten Automobilisten an, um Hilfe zu leisten. Nicht so der Junglenker: Er bestieg dreist das Auto einer Frau, die Unfallbeteiligte betreute.
Zweiter Unfall in Einbahnstrasse
Er fuhr davon - und die Helferin verständigte die Kantonspolizei. Eine Viertelstunde später sichtete eine Patrouille das gesuchte Fahrzeug auf der A1 bei Spreitenbach AG. Der Lenker ignorierte jedoch das Haltezeichen und fuhr unbeirrt weiter.
Mit Blaulicht und Horn folgte die Polizei dem wilden Junglenker. Die Flucht führte ihn bis in die Stadt Zürich, wo weitere Patrouillen bereit standen.
Der Flüchtende missachtete ein Rotlicht und fuhr in eine Einbahnstrasse. Dort baute er einen zweiten Verkehrsunfall. Er stieg sofort aus und rannte davon. Beamte der Stadtpolizei Zürich konnten ihn kurz danach festnehmen.
(sda)>
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10.8.2010: Dumme Deutsche: GEZ-Gebühr von totem Dackel verlangt
aus: Spiegel online: Rundfunkgebühren-Farce: GEZ verlangt Geld von totem Dackel; 10.8.2010;
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,711115,00.html
<DPA
GEZ-Hauptquartier: In Köln residieren die Gebühreneintreiber
Wenn es um Geld geht, ist die GEZ unerbittlich, das hat sie jetzt wieder mal eindrucksvoll bewiesen: Die Rundfunkgebühren-Eintreiber schickten eine Zahlungsaufforderung an eine Münchnerin namens "Bini". Doch dabei handelt es sich um einen Dackel - der seit fünf Jahren tot ist.
Der Brief der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) drohte im typischen Eintreiber-Deutsch: "Bini" solle jetzt mal ihren Fernseher anmelden, vorausgesetzt sie verdiene "bereits eigenes Geld", und ihr Einkommen liege "über dem einfachen Sozialhilferegelsatz von monatlich 287 Euro".
"Bini" ist allerdings seit fünf Jahren tot. Und Bini hätte nie eigenes Geld verdienen, den GEZ-Brief lesen oder einen Fernseher bedienen können. Denn "Bini" war ein Rauhaardackel. Der 2005 verstorbene Hund gehörte einer Münchner Studentin, die nun das GEZ-Schreiben erhielt. Der "Bild"-Zeitung sagte die 20-Jährige, der Brief habe sie an die letzten Stunden mit ihrem Hund erinnert, den sie einschläfern lassen musste. Sie sei "sauer, dass das überhaupt passieren kann."
"Das kommt schon einmal vor", kommentiert Andreas Müller von der Gebührenabteilung des Bayerischen Rundfunks den Vorfall. Immer mal wieder würden Hunde oder Katzen angeschrieben. Denn manche Besitzer ließen ihre Haustiere mit Vor- und Zunamen etwa bei Preisausschreiben teilnehmen oder registrierten sie mit Anschrift und Geburtsdatum im Internet. Da die GEZ für die Ermittlung von gebührenpflichtigen Personen Adressen von Unternehmen "miete", landeten auch vermeintliche Menschen in der Datenbank, die sich hinterher als Vierbeiner entpuppten.
Solche Geschäfte mit Adresshändlern hatten im Juli dazu geführt, dass die GEZ im baden-württembergischen Alb-Donau die vor 20 Jahren gestorbenen Kinder einer Familie zur Zahlung aufforderten. "Seien Sie fair. Melden Sie sich an" musste die schockierte Mutter lesen, der die Ereignisse um ihre tragisch im Alter von neun Monaten und zwei Jahren verstorbenen Kinder wieder schrecklich in Erinnerung gerufen wurden.
Anmerkung der Redaktion: In der ursprünglichen Version dieses Textes hieß es, die GEZ hätte dem toten Dackel ein Einkommen von mehr als 287 Euro unterstellt. Korrekt ist: Die GEZ hat den toten Dackel Bini zum Zahlen der GEZ-Gebühr aufgefordert, vorausgesetzt sein Einkommen liege über 287 Euro. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen.
lis/dpa>
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Spitzel-Organisation Schufa 20.8.2010: Jeder dritte Schufa-Eintrag über die "Kreditwürdigkeit" von Menschen ist FALSCH
aus: n-tv online: Ratgeber: 450.000 Schufa-Anfragen: jeder dritte Eintrag fehlerhaft; 20.8.2010;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Jeder-dritte-Eintrag-fehlerhaft-article1313431.html
<Hunderttausende Bundesbürger haben seit dem 1. April kostenlos Einblick in ihre Schufa-Daten genommen. "Bisher hatten wir insgesamt 450.000 dieser kostenfreien Anfragen", sagte Schufa-Vorstand Dieter Steinbauer der "Welt". Seit dem 1. April hat jeder Verbraucher das Recht, einmal im Jahr eine Aufstellung seiner gespeicherten Daten zu bekommen, ohne dafür zahlen zu müssen. Der Ansturm der Konsumenten sei "größer als wir erwartet hatten", sagte Steinbauer. Er liege um "30 bis 40 Prozent" über den Werten aus der Zeit, als auch die erste Auskunft noch kostenpflichtig gewesen sei.
Von den 4000 Verbrauchern, die nach der kostenlosen Selbstauskunft täglich bei der Schufa anriefen, habe etwa ein Drittel berechtigte Korrekturwünsche, sagte Steinbauer. "Dabei geht es etwa um Konten oder Kreditkarten, die nicht mehr existieren. Diese Einträge löschen wir dann umgehend." Die Schufa muss nach seinen Worten für den neuen Umsonst-Service einen zweistelligen Millionen-Betrag aufwenden.
Die Auskunftei verwaltet Daten über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen. Sie verfügte im vergangenen Jahr über mehr als 462 Millionen Informationen von rund 66 Millionen Menschen allein in Deutschland und ist auch im Ausland aktiv. Anteilseigner der Schufa sind vor allem Banken und Sparkassen. Auch Unternehmen aus Handel und anderen Dienstleistungsbereichen sind beteiligt.
Download: Antragsformular der Schufa für eine kostenfreie Auskunft
dpa>
Kommentar
Es stellt sich die Frage, wieso die Schufa legal sein soll, wenn Daten nicht stimmen, und wenn sie auch "im Ausland aktiv" ist. Hier braut sich ein Spitzel-Apparat zusammen, der nur negative Auswirkungen haben kann. Immer kränker wird Deutschland.
Michael Palomino, 20.8.2010
Und da ist noch eine Meldung zur Rufschädigungs-Spionagegesellschaft Schufa:
22.8.2010: Schufa-Spionagegesellschaft für Finanzen - Gerichtsdaten in der Datenbank
aus: n-tv online: Ratgeber: 462 Mio. Datensätze bei der Schufa: Datensätze prüfen und löschen; 22.8.2010;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Datensaetze-pruefen-und-loeschen-article1317986.html
<von Alexander Klement
Datensammelwut kann man der Schufa eigentlich nicht unterstellen, doch sie hat die größte Datenbank, wenn es um das Zahlungsverhalten der Deutschen geht. Die Daten sind nicht immer aktuell. Deshalb sollte man regelmäßig eine Auskunft einholen und die gespeicherten Daten überprüfen.
Die Online-Auskunft kostet Geld, die kostenlose Auskunft kommt per Post.
Die Schufa ist in Deutschland die bekannteste Auskunftei zur Einschätzung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. In vielen Alltagssituationen werden bei ihr gespeicherte Daten abgerufen – also nicht nur bei Kreditverträgen, sondern auch bei Einkäufen im Versandhandel oder Online-Shops, beim Abschluss eines Handyvertrags und vielleicht sogar vor dem Bezug einer neuen Mietwohnung.
Gegründet wurde die Schufa bereits 1927 als privatrechtliches Unternehmen. An der Aktiengesellschaft sind Sparkassen, Banken, Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen beteiligt. In der Datenbank des Unternehmens sind 462 Millionen Datensätze von über 66 Millionen Bürgern gespeichert. Diese Datenmenge macht die Schufa für Abfragen aus der Wirtschaftswelt so interessant. Bei den Bürgern hingegen löst die Ankündigung einer Schufa-Abfrage eher Unbehagen aus.
Viele Daten zugeliefert
Die meisten Daten, die die Schufa speichert, erhält sie von ihren Vertragspartnern zugeliefert. Hierzu ist allerdings die Einwilligung des Kunden erforderlich. Die Schufa beschafft sich aber auch Daten zum Beispiel aus Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte. In dem Datensatz werden neben dem vollständigen Namen, dem Geburtsdatum, Geschlecht und Geburtsort auch die aktuelle sowie die früheren Anschriften gespeichert. Daneben enthält der Datensatz so genannte Positivmerkmale, denen eine vertragsgemäße Abwicklung einer Geschäftsbeziehung vorausging, sowie Negativmerkmale, wo es zu Zahlungsschwierigkeiten oder einer gerichtlichen Vollstreckung kam.
Erfasst werden in den Datensätzen Kredit- und Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit, Eröffnung eines Girokontos, ausgegebene Kreditkarten sowie Kundenkonten im Handel und Versandhandel. Zu einem negativen Eintrag kommt es, wenn Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und vom Kunden nicht bestritten sind, nicht beglichen wurden oder wenn der Begleichung eine gerichtliche Entscheidung vorausging. Hierbei kann es sich sowohl um Forderungen von Banken aber auch anderen Vertragspartnern handeln. Ein Negativmerkmal erfolgt ebenfalls bei Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung, einem Haftbefehl zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung, der Beantragung und Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens und der Abweisung oder Einstellung des Verbraucherinsolvenzverfahrens mangels Masse. Die Höhe tagesaktueller Kreditstände oder Kontoguthaben werden nicht erfasst. Wie so eine Auskunft aussieht, kann man sich vorab auch als Muster-Auskunft bei der Schufa ansehen.
Unrichtige Daten löschen lassen
Die Schufa sammelt allerdings nicht nur Daten, sondern löscht auch Datensätze zum Beispiel nach der Begleichung eines Kredits. Es kann allerdings passieren, dass Daten nicht gelöscht werden oder ein Datensatz nicht vollständig richtig ist. Die Bundesbürger haben seit April dieses Jahres das Recht, jedes Jahr einmal kostenlos die über sie gespeicherten Daten bei der Schufa abzufragen. Hierfür hält die Schufa ein Formular bereit. Neben den persönlichen Angaben muss auch eine Kopie des Personalausweises, Reisepasses oder der Meldebescheinigung beigefügt werden.
Seit Einführung der kostenfreien Auskunft im April dieses Jahres haben bereits 450.000 Bürger eine Eigenauskunft angefordert. 4000 Anrufe erhält die Schufa darauf hin täglich. Jeder dritte Anrufer hatte berechtigte Änderungswünsche. Es lohnt sich also, eine Eigenauskunft einzuholen. Stimmen Einträge nicht, kann man sich an das Verbraucherinformationszentrum der Schufa wenden. Die Kontaktdaten befinden sich auf dem Auskunftsschreiben. Die Schriftform biete sich an, da es sich bei der Telefonnummer um eine gebührenpflichtige Servicenummer handelt.>
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Krankes D 23.8.2010: Billigflieger zocken bei Kreditkartenbuchung teuer ab - vor allem bei Ausländern
aus: Basler Zeitung online: Der Buchungstrick der Billigflieger; 23.8.2010; http://bazonline.ch/wirtschaft/unternehmen-und-konjunktur/Der-Buchungstrick-der-Billigflieger/story/25475536
<Von Romeo Regenass.
Easyjet verlangt für Buchungen per Kreditkarte mindestens 16 Franken, Air Berlin verbucht gar 15 Euro. Alternative Zahlungsmöglichkeiten gibt es in der Schweiz nicht.
Swiss erhebt bislang keine spezielle Kreditkarten-Gebühr, bei Easyjet beträgt sie 16 Franken: Vor allem die Billigflieger langen hier kräftig
Seit vier Jahren müssen Fluggesellschaften die Preise für Tickets von Anfang an inklusive aller Gebühren angeben. Eine Gebühr ist davon jedoch ausgenommen, und sie wurde von den Billigfliegern zum Teil gar erhöht: die Gebühr für das Zahlen mit Kreditkarte.
Der britische Billigflieger Easyjet etwa verlangt heute mindestens 16 Franken dafür – je nach Ticketpreis. Vor zwei Jahren gab man sich noch mit 10 Franken zufrieden. Ein Flug von London nach Zürich, der für 70 Franken angeboten wird, verteuert sich dadurch um 22 Prozent. Dabei machen die Kommissionen der Kreditkartenfirmen höchstens 3 bis 4 Prozent aus.
Kaum Alternativen zur Kreditkarte
Thomas Haagensen, bei Easyjet für die Schweiz und 15 weitere Länder zuständig, hat kein Problem damit. Im Winterthurer «Landboten» sagte er unlängst, entscheidend für die Kunden sei der Gesamtpreis, und dieser sei schon zu Beginn des Buchungsvorgangs ersichtlich. Dies ist allerdings nicht der Fall, muss sich der Kunde zuerst doch durch diverse Zusatzangebote (Reiseversicherung, Hotel, Mietwagen etc.) klicken, bis er den Gesamtpreis erfährt.
Hinzu kommt, dass man als Schweizer kaum eine Alternative zur Zahlung mit der Kreditkarte hat. Nur wer eine Prepaid-Karte oder eine Debit-Karte von Visa besitzt, zahlt nämlich keinen oder nur einen reduzierten Zuschlag. Erstere ist nur schwach verbreitet, Letztere wird erst 2011 eingeführt. Die Alternativen sind also bloss Scheinalternativen.
Lastschriftverfahren ist günstiger
Auch bei Air Berlin ist es so, dass aus der Schweiz nur Zahlungen per Kreditkarte möglich sind. Die 15 Euro, die dabei fällig werden, als «Servicegebühr» zu bezeichnen, ist nichts als Schönfärberei. Laut Hans-Christoph Noack, dem Sprecher der deutschen Airline, ergibt sich der Zuschlag aus dem höheren Aufwand. «Beim Lastschriftverfahren liegt die Servicegebühr deutlich niedriger», so Noack.
Die Swiss verlangt nach wie vor keine Kreditkartengebühr. Das Thema ist zwar in Diskussion, aber noch hat man nicht entschieden, sagt Sprecher Jean-Claude Donzel. Wie in anderen Bereichen geht die Schweizer Lufthansa-Tochter auch hier ihren eigenen Weg: Der Mutterkonzern erhöht die Servicegebühr, die bei Barzahlung 30 Franken beträgt, bei Kreditkartenzahlung um 7 Franken. Keine Gebühr verlangt auch Helvetic Airways.
In Deutschland unzulässig
Der Bundesgerichtshof hat in Deutschland in einem wegweisenden Urteil diesen Frühling entschieden, dass die Kreditkartengebühr des irischen Billigfliegers Ryanair nicht zulässig ist. Das Unternehmen dürfe zwar die Annahme von Bargeld verweigern. Aber Ryanair müsse den Fluggästen die Möglichkeit geben, «die Zahlung auf einem gängigen und zumutbaren Weg zu entrichten», ohne dass dafür eine zusätzliche Gebühr fällig wird.
Dass die Fluglinie diese Möglichkeit ausschliesslich bei Nutzung einer Prepaid-Karte einräumt, genüge diesen Anforderungen nicht. Ryanair verlangte bei Zahlung mit Kreditkarte pro Passagier und einfachen Flug eine Zusatzgebühr von 5 Euro. Eine vierköpfige Familie zahlt für Hin- und Rückflug also schon mal 40 Euro.
Gesetz noch nie getestet
In der Schweiz dürfe ein Anbieter für die Bezahlung mit der Kreditkarte eine Gebühr erheben, sagt Guido Sutter, Leiter Ressort Recht im Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). «Diese muss aber im Flugpreis eingeschlossen sein, ausser der Kunde hat Wahlfreiheit, das heisst, er kann auch anders bezahlen.» Sutter weiss, dass ein Anbieter wie Easyjet diese Bestimmung unterläuft, indem er Scheinalternativen anbietet. In der Schweiz sei aber bisher noch keine Klage eingereicht worden, und deshalb habe auch noch kein Gericht entscheiden können, ob es eine echte Alternative brauche oder nicht.
Die Stiftung für Konsumentenschutz ist in der Sache bisher noch nicht aktiv geworden. Geschäftsleiterin Sara Stalder will aber darauf drängen, dass die Praktiken von Easyjet im Zug der Revision der Preisbekanntgabeverordnung auch in der Schweiz verboten werden.
(Tages-Anzeiger)>
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26.8.2010: Zwei kranke Deutsche bauen ein Lügengebäude in der Schweiz - und zwei Schweizer helfen dabei - und Anleger verlieren 15 Millionen Franken
aus: 20 minuten online: Solothurn: Clevere Betrüger sahnten 15 Millionen ab; 26.8.2010;
http://www.20min.ch/news/mittelland/story/12509552
<Im Prozess um einen Anlagebetrug mit einer Deliktsumme von 25 Millionen Franken sind alle vier Angeklagten zu langen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Gutgläubige Anleger verlieren 15 Millionen Franken - die meisten kommen aus dem Kanton Zürich.
Der Chef, ein 44-jähriger Deutscher, erhielt wegen mehrfachen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Geldwäscherei und mehrfacher Urkundenfälschung eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Der Deutsche, der in Untersuchungshaft sass, blieb dem Prozess fern. Gegen ihn läuft ein internationaler Haftbefehl.
Ein 71-jähriger Schweizer aus Olten, der Verwaltungsrat der Scheinfirma gewesen war, wurde vom Amtsgericht Olten-Gösgen aus dem gleichen Grund zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der angesehene Oltner muss höchstens zehn Monate absitzen.
Ebenso verurteilte das Amtsgericht einen 47-jährigen Deutschen zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Ein 51-jähriger Schweizer Buchhalter, Schwiegersohn des Verwaltungsrates, kassierte wegen mehrfacher Gehilfenschaft zu gewerbsmässigem Betrug eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
Gericht: «Buchhaltungsfälschungs-Orgie»
Die vier Männer hatten gemäss Urteil den Anlagebetrug mit «enormer verbrecherischer Energie» aufgezogen. Der Betrug nach dem Schneeballsystem lief von 1998 bis 2008.
Es habe eine «Buchhaltungsfälschungs-Orgie bis zum Abwinken» gegeben, sagte der Amtsgerichtspräsident in seinen rund drei Stunden dauernden Ausführungen. «Die Buchhaltungen hatten überhaupt keinen Wahrheitsgehalt.» Alles sei ein «Lügengebäude» gewesen.
Gegenüber den gutgläubigen Kunden traten die Betrüger jedoch als seriöse Vermögensverwalter auf. Der Chef empfing die Kunden an nobler Adresse in Zürich. Die Firmen sind mittlerweile im Konkursverfahren.
Vor allem Zürcher Kunden
78 gutgläubige Kunden, vornehmlich aus dem Kanton Zürich und Deutschland, investierten in die Fideles & Associates AG und andere Scheinfirmen insgesamt 25 Millionen Franken. 58 Kunden haben ihre Anlagegelder in der Höhe von 15,5 Millionen Franken verloren.
Erst eine Untersuchung der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) hatte dem Treiben 2008 ein Ende gesetzt. Die EBK hatte bereits 2002 wegen fehlender Handelsbewilligung einen ersten Verdacht geschöpft. Die EBK leitete ein Verfahren ein. Der nun verurteilte Verwaltungsrat fälschte die Angaben.
Die Hauptverhandlung vor Amtsgericht gegen die vier teilgeständigen Anlagebetrüger dauerte sechs Tage. Das Gericht beriet das Urteil zwei Wochen lang. «Wir haben es uns nicht einfach gemacht», sagte der Amtsgerichtspräsident. Die schriftliche Urteilsbegründung werde rund 200 Seiten lang sein.
Die vier Verurteilten müssen die Kosten ihrer Pflichtverteidiger von insgesamt
385 000 Franken dem Staat weitgehend zurückerstatten.(sda)>
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Krankes Deutschland 26.8.2010: <Akku in der Firma aufgeladen: Kündigung wegen 1,8 Cent>
Die Arroganz von Arbeitgebern in Deutschland kennt keine Grenzen. Wegen eines "Diebstahls" von 1,8 Cent in der Form von Strom wurde einem Computerfachmann gekündigt, der einen Akku aufgeladen hatte. Die Krankheit in Deutschland ist das Fehlen der Verhältnismässigkeit, die nur wieder Kosten für den Staat provoziert. Dadurch gehen 1000e Arbeitsstunden verloren, die sinnvoller eingesetzt werden könnten. Aber lesen Sie selbst über den Schwachsinn in Dumm-Deutschland:
aus: n-tv online; 26.8.2010; http://www.n-tv.de/panorama/Kuendigung-wegen-1-8-Cent-article1359936.html
<Der Kassiererin "Emmely" wurde wegen 1,30 Euro gekündigt - vor dem Landesarbeitsgericht Hamm geht es demnächst um einen noch geringeren Betrag: Mit Stromdiebstahl und einem Schaden von 1,8 Cent für ein Unternehmen müssen die Richter beschäftigen.Einem 41-jährigen Computerfachmann war gekündigt worden, weil er den Akku eines privat gemieteten Elektrorollers rund anderthalb Stunden an einer Steckdose des Betriebs aufgeladen hatte. Der Arbeitgeber schickte dem seit 19 Jahren unbescholtenen Mitarbeiter die Kündigung.
Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 aufgehoben, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte. Als Grund nannten die Siegener Richter die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes, innerhalb derer er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Zudem führten sie an, dass ein geringerer Schaden kaum vorstellbar sei. Die Firma hatte Berufung eingelegt.
dpa>
Diese Kündigung wegen 1,8 Eurocents wurde dann für nichtig erklärt, und der "Stromdieb" wurde sogar in den Betriebsrat der Firma gewählt:
2.9.2010: <Kündigung wegen 1,8 Cent: Akku aufladen rechtfertigt keine Entlassung>
aus: Stern online; 2.9.2010; http://www.stern.de/wirtschaft/job/kuendigung-wegen-18-cent-akku-aufladen-rechtfertigt-keine-entlassung-1599692.html
<Weil er seinem Elektroroller Strom für umgerechnet 1,8 Cent gönnte, wurde ein Computerfachmann entlassen. Zu Unrecht, befand das Landesarbeitsgericht - und verwies auf den Fall "Emmely"
Ein übersichtlicher Streitwert: Es ging um Strom im Wert von gut zwei Cent© Rene Tillmann/DPANach dem Urteil im Fall der Berliner Kassiererin "Emmely" ist nun auch die Kündigung eines Computerfachmanns wegen eines aufgeladenen Akkus endgültig vom Tisch. Die Berufung seines Arbeitgebers wies das Landesarbeitsgericht Hamm am Donnerstag ab. Die siegerländische Firma hatte dem 41-Jährigen gekündigt, weil er den Akku seines Elektrorollers im Büro aufgeladen hatte - Kosten: 1,8 Cent.
Das Arbeitsgericht Siegen hatte die Kündigung aus dem Jahr 2009 bereits im Januar aufgehoben. Auch die Richter in Hamm hielten die Kündigung nun für unwirksam. Eine Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts in Hamm wurde nicht zugelassen.
Der IT-Experte habe 19 Jahre lang in der Firma gearbeitet und sich in der Zeit nichts zuschulden kommen lassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Richter verwiesen auf den Fall der Berliner Supermarkt-Kassiererin "Emmely", der wegen 1,30 Euro gekündigt werden sollte. Sie hatte in letzter Instanz gegen ihren Arbeitgeber gesiegt.Pfandbons, Maultaschen und Orangensaft
In beiden Fällen sei der "geringe Geldwert" und die lange Mitarbeit in dem jeweiligen Unternehmen zu berücksichtigen. "Emmely" war im Februar 2008 nach 31 Jahren fristlos entlassen worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte.
In den vergangenen Jahren sorgten mehrere Kündigungen wegen Bagatelldelikten für Aufsehen. Erst im März 2010 war eine Altenpflegerin entlassen worden, weil sie sechs Maultaschen mitgenommen hatte. Derzeit kämpft eine Putzfrau aus Baden-Baden um ihren Job: Ihr Arbeitgeber hatte der 32-Jährigen gekündigt, weil sie eine Flasche Orangensaft geklaut haben soll. Der Fall wird im Oktober verhandelt.
Berufung in den Betriebsrat
Ein geringerer Schaden als im Fall des Computerfachmanns sei "kaum vorstellbar", urteilten die Richter. Zudem habe sein Arbeitgeber geduldet, dass beispielsweise Handy-Akkus in der Firma aufgeladen werden.
Während des Rechtsstreits hatten Kollegen den "Stromdieb" sogar in den Betriebsrat des Unternehmens gewählt. "Jetzt freut er sich auf seinen ersten Arbeitstag", sagte ein Gerichtssprecher. Wann genau der sein wird, ist noch unklar. Der Familienvater will trotz des Zwists mit seinem Arbeitgeber weiter in der Firma bleiben.
mre/DPA>========
Krankes Deutschland: Herr Sarazin, jetzt gehen Sie zu weit:
28.8.2010: <Thilo Sarrazin: "Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen"> - wie krank darf Herr Sarrazin noch werden?
Am Anfang seiner "provokativen Phase" vor zwei Jahren mochte man noch lächeln über die Bemerkungen von Herrn Sarrazin, die noch ein paar Funken Wahrheit enthielten. Nun aber hat er rassistisch gegen Juden ausgeteilt, sie hätten alle ein bestimmtes Gen. Nun, dabei sind ja bestimmte Hintergedanken mitbestimmend. Und sogar, wenn diese Aussage nicht rassistisch gemeint war, so streut eine solche Aussage eine Unruhe, die "behandelt" werden muss. Eine genetische Aussage gehört allenfalls in einen medizinischen Zusammenhang. Welche Gene hat denn da Herr Sarrazin? Hat er sich einmal darüber Gedanken gemacht? Das, was Sarrazin macht, ist - Volksverhetzung. Es gibt auch keine herausragenden positiven Zitate, von Herrn Sarrazin, die solche Aussagen ausgleichen würden, sondern Sarrazin glänzt mit negativer Energie. Irgendwie hat man das Gefühl, jemand habe ihm "seine Welt" zerstört. Herr Sarrazin kann die politischen Probleme somit nicht mehr in ihrer Ganzheit wahrnehmen und gehört somit nicht mehr auf die politische Bühne. Wo ist denn die Justiz? Aber lesen sie selbst:
aus: 20 minuten online; 28.8.2010; http://www.20min.ch/news/ausland/story/-Alle-Juden-teilen-ein-bestimmtes-Gen--16838103
<Ungeachtet der heftigen Kritik an seinen oft als ausländerfeindlich empfundenen Äusserungen hat Bundesbank-Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin nachgelegt.
Thilo Sarrazin ist auf Konfrontationskurs.
Deutschland ist empört. Das Land hat mit Thilo Sarrazin einen Provokateur zum Thema Ausländer. Und der dreht zusehnds auf. Der «Welt am Sonntag» sagte er, muslimische Migranten integrierten sich überall in Europa schlechter als andere Einwanderergruppen. An anderer Stelle des Interviews sagte Sarrazin: «Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen.» Zugleich lehnte der ehemalige Berliner Finanzsenator einen Austritt aus der SPD ab.
Noch vor Bekanntwerden seiner jüngsten Äusserungen hatte es am Samstag weitere Kritik und Rücktrittsforderungen gegen Sarrazin von vielen Seiten gegeben. Der Vorsitzende seines Berliner SPD-Kreisverbands Charlottenburg-Wilmersdorf, Christian Gaebler, sagte dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel»: «Das Mass ist voll.» Wenn der Exsenator nicht freiwillig aus der SPD austrete, «bereiten wir ein Parteiausschlussverfahren vor», wird Gaebler weiter zitiert.
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der «Frankfurter Rundschau» auf, ein Verfahren zur Absetzung Sarrazins als Bundesbank-Vorstand einzuleiten. Die türkischstämmige niedersächsische Sozialministerin Aygül Özkan (CDU) warf ihm in «Bild am Sonntag» vor, Migranten zu verletzen und pauschal zu diskreditieren. Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer (CDU), warf Sarrazin vor, er zeichne mit seiner pauschalen Polemik ein Zerrbild der Integration in Deutschland.
In dem neuen Interview der «Welt am Sonntag» und der «Berliner Morgenpost» vertrat das Bundesbank-Vorstandsmitglied die Ansicht, die Ursachen für die schlechte Integration von Muslimen seien nicht ethnisch, sondern lägen offenbar in der Kultur des Islams. In seinem neuen Buch mit dem Titel «Deutschland schafft sich ab» rede er bewusst nicht von Türken oder Arabern, sondern von muslimischen Migranten.
«Kulturelle Eigenart der Völker keine Legende»
«Die kulturelle Eigenart der Völker ist keine Legende, sondern bestimmt die Wirklichkeit Europas», wird Sarrazin zitiert. «Alle Juden teilen ein bestimmtes Gen, Basken haben bestimmte Gene, die sie von anderen unterscheiden», sagte er weiter.
Den von SPD-Chef Sigmar Gabriel und vielen anderen Sozialdemokraten geforderten Parteiaustritt lehnte Sarrazin entschieden ab. «Bei der Armutsbekämpfung entwerfe ich doch genau ein Szenario, das den Arbeitslosen den Einstieg in die Arbeitswelt und sozialen Aufstieg ermöglichen soll. Das ist sehr sozialdemokratisch», sagte er. In seinem Buch finde man auch nirgendwo die Forderung, «irgendjemanden, der schon hier ist, abzuschieben, wie das andere Parteien gelegentlich tun». Im Gegenteil wolle er alle fördern.»
Der scheidende hessische Ministerpräsident Roland Koch nannte Sarrazins Thesen «eine sehr rückwärtsgewandte, pessimistische Beschreibung der Zustände, ohne sich eigentlich ernsthaft mit den Optionen und Chancen zur Lösung zu beschäftigen». Im Hessischen Rundfunk sagte der CDU-Politiker: «Wer glaubt, dass die Biologie und die Erbanlagen nahezu alles sind, und dass sich Migranten oder sozial im Augenblick schwache Menschen sozusagen immer in diesen Gruppen bewegen werden, der gibt sie auf.» Allerdings dürfe man das von dem Bundesbank-Vorstandsmitglied angesprochene Thema auch nicht tabuisieren.
Der Bielefelder Soziologie-Professor Wilhelm Heitmeyer warf Sarrazin im Südwestrundfunk vor, er bediene mit seiner Wortwahl «eindeutig ein rechtspopulistisches Potenzial».
(ddp)>
30.8.2010: Der kranke Sarrazin stellt sein neues Buch vor: "Deutschland schafft sich ab – wie wir unser Land aufs Spiel setzen"
aus: n-tv online: Der Störenfried erklärt sich; http://www.n-tv.de/politik/Der-Stoerenfried-erklaert-sich-article1382111.html
Sarrazin behauptete, er habe absichtlich in den letzten Tagen "provoziert" und den "Störenfried" und "Tabubrecher" gespielt, um Interesse zu wecken. Das hat er nun tatsächlich geschafft und hat sich dabei selbst als eher geisteskrank und als rechtsradikal dargestellt.
Thesen in diesem Buch sind:
-- Deutschland sei im Zerfall begriffen
-- es gibt immer weniger Deutsche, aber immer mehr Muslime im Land
-- die vielen Muslime werden die Deutschen am Ende in die Ecke drängen und dominieren
-- ein gewisses Mass an Dummheit ist vererbt
-- und so schafft sich Deutschland durch immer mehr Migranten ab.
Bezüglich islamischen Einwanderern kommt Sarrazin zu einem negativen Ergebnis für Deutschland:
<Nun hat er diesen Erkenntnisdurst auf die sozialen Probleme Deutschlands gerichtet und dabei eine Kosten-Nutzen-Rechnung für die Einwanderung aufgestellt. Sein Ergebnis lautet: "Die ökonomischen und kulturellen Integrationsprobleme mit Migranten aus islamischen Ländern bewirken, dass die ökonomische und gesellschaftliche Bilanz der Einwanderung aus diesen Ländern für die aufnehmenden europäischen Staaten per Saldo negativ ist.">
Und deswegen sollte man die Einwanderung klar auf nutzbringende Einwanderer beschränken.
Was der dumme Sarrazin natürlich nicht erwähnt, ist die Tatsache, dass seit dem manipulierten 11. September 2001 die Kriege in gewissen islamischen Ländern zugenommen haben und somit auch die Flüchtlingsströme und auch das "Nationalgefühl" gewisser muslimischer Gruppen, die sich dann nicht mehr integrieren lassen, weil die dumme, deutsche Regierung - egal welche - immer noch mit den "USA" zusammengeht, statt endlich eine Achse Europa-Russland-Asien zu bilden und so die Muslime vor Kriegen der "USA" zu schützen.
Der Sarrazin ist also politisch gar nicht so "erfahren", sondern ist sehr unerfahren und hat mit den Muslimen selbst nie geredet. Der Typ bleibt ein kranker Deutscher und sollte schnell pensioniert werden. Aber wahrscheinlich nützt bei dem nur ein Pflaster aufs Maul.
Michael Palomino, 30.8.2010
Aber dann kommt Sarrazin mit der 14. Neuauflage seines Buches:
13.11.2010: <Ex-Bundesbankvorstand: Thilo Sarrazin streicht umstrittene Buch-Passagen>
Hier hat Sarrazin die genetischen Passagen rausgestrichen. Sarrazin ist also - im Gegensatz zu vielen anderen Leuten in der Politik - lernfähig. Lernrezepte für die Muslime in Deutschland präsentiert er aber nicht. Das Hauptproblem, die nicht gestaffelte Mittelstufe und die Gleichgültigkeit vieler muslimischer Eltern gegenüber dem Schulunterricht ihrer Kinder ist im Buch scheinbar nicht erwähnt, sonst wäre Sarrazin in den vorherigen 13 Auflagen nicht den Genetik-Thesen verfallen. Aber lesen Sie selbst:
aus: Stern online: 13.11.2010; http://www.welt.de/politik/article10915244/Thilo-Sarrazin-streicht-umstrittene-Buch-Passagen.html
<Er distanziert sich ein wenig von sich selbst: In der Neuauflage seines Buches "Deutschland schafft sich ab" hat Sarrazin einige Passagen relativiert.
Nein, offiziell mag Thilo Sarrazin von seinem Buch und dessen teilweise steilen Thesen nichts zurücknehmen. Jede Kritik an seinem ausgesprochen verkaufsträchtigen Werk "Deutschland schafft sich ab“ verbittet sich der frühere Berliner Finanzsenator und Ex-Bundesbankvorstand.
Inzwischen aber hat Sarrazin einige kleinere Änderungen an seinem Bestseller vorgenommen – freilich ohne darüber zu reden oder es in dem jüngst eingefügten "Vorwort zur neuen Auflage“ nur anzudeuten.
Von seinen grundlegenden Thesen rückt der Autor Sarrazin zwar keineswegs ab. Wer jedoch genauer hinsieht, findet manche Relativierung. Eine Passage zu "genetische Belastungen“ bei Migranten aus dem Nahen Osten hat Sarrazin komplett gestrichen.
Einige Beispiele: Der augenfälligste Unterschied zwischen den ersten Auflagen von Sarrazins Buch und der derzeit im Buchhandel befindlichen 14. Auflage bezieht sich auf die Gebärfreude von Musliminnen. "Demografisch stellt die enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten eine Bedrohung für das kulturelle und zivilisatorische Gleichgewicht im alternden Europa dar“, hieß es in Sarrazins Urtext.
Obgleich Sarrazin in seinem Buch immer wieder gegen Relativierungen, Floskeln und eine komplizierte Sprache zu Felde zieht, vernebelte er inzwischen jenen Satz auf Seite 267 um die Formel "auf lange Sicht“.
Die Kultur, Zivilisation und das Gleichgewicht Europas also sind, folgt man Sarrazin, durch die "enorme Fruchtbarkeit der muslimischen Migranten“ weder morgen oder in der kommenden Woche gefährdet. Sondern erst "auf lange Sicht“.
Es geht hier um die kulturelle Fremdheit muslimischer Migranten und deren geringes "qualifikatorisches oder intellektuelles Potenzial“. In der 1. Auflage schreibt Sarrazin auf Seite 370: "So spielen bei Migranten aus dem Nahen Osten auch genetische Belastungen – bedingt durch die dort übliche Heirat zwischen Verwandten – eine erhebliche Rolle und sorgen für einen überdurchschnittlich hohen Anteil an verschiedenen Erbkrankheiten.“
In der aktuellen 14. Auflage ist dieser Satz nicht mehr enthalten. Sarrazin hat an seiner Stelle einen Satz, der sich zuvor in den Fußnoten befand, eingefügt: "Die für die Einwanderung nach Deutschland relevanten Herkunftsgebiete – Türkei, Nah- und Mittelost, Nordafrika – weisen sowohl bei den Pisa-Studien als auch bei den TiMSS-Studien (International Mathematics and Science Study) sehr niedrige Werte aus, die zur Schulleistung der entsprechenden Migrantengruppen in den Beziehungsländern passen.“
Der Verzicht auf das Wortpaar "genetische Belastungen“ dürfte in der SPD mit Interesse registriert werden. Ihr Parteivorstand und die Berliner SPD streben bisher ein Ausschlussverfahren gegen Sarrazin an.
Werden die Änderungen des Textes nun in der Begründungsschrift für dieses Verfahren berücksichtigt? Eigentlich müsste dies geschehen, distanziert sich Sarrazin doch von sich selbst. Auf das Schiedsgericht des Berliner SPD-Kreisverbands Charlottenburg-Wilmersdorf jedenfalls kommt eine genaue Textarbeit zu.
Die vom SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel in einem Aufsatz in der "Zeit“ kritisierten Zitate hat Sarrazin inhaltlich bislang nicht abgeschwächt. Wohl aber kann er nach der kaum zufälligen, wenngleich eher redaktionellen Streichung von zwei Wörtern behaupten, auch hier habe er sich präzisiert. In jenem Satz geht es um das "generative Verhalten in Deutschland“ (Seite 353).
In seinem umfangreichen Fußnoten-Apparat hat Sarrazin gegenüber den ersten Auflagen den Hinweis auf einen "Spiegel“-Artikel aus dem vergangenen Jahr gestrichen, in dem es unter anderem hieß, in der Türkei würden "je nach Landstrich, 20 bis 30 Prozent der Ehen innerhalb der Familie arrangiert“.
Selbst seine knappen Dankesworte am Ende des Buches hat Thilo Sarrazin in den vergangenen Wochen verändert – und dies gleich am ersten und wichtigsten Punkt.
Die Idee zu diesem Buch stamme aus dem Mai 2008, und sie stamme nicht von ihm. "Tobias Winstel von der Deutschen Verlagsanstalt sprach mich an, ob ich nicht mit einem Buch zur politischen Debatte über den deutschen Sozialstaat beitragen wolle“, hieß es zunächst.
In der 14. Auflage bleibt Winstel unerwähnt. Hier heißt es: "Der Verlag sprach mich an …“ Tobias Winstel arbeitet für das Sachbuchprogramm der Deutschen Verlags-Anstalt. Auf deren Homepage heißt es, Winstel treibe die Weiterentwicklung in den Themen Politik, Geschichte und Zeitgeschichte voran. Das von ihm entwickelte Buch wurde über eine Million Mal verkauft.>
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Krankes Deutschland 30.8.2010: Doping-Kontrolleur gab den eigenen Urin ab, statt Handballerinnen zu kontrollieren
Da wollte sich ein Doping-Kontrolleur die Reise und seine Arbeit ersparen und pinkelte bei sich zu Hause in ein Glas und gab seinen Urin als Urin von Handballerinnen aus. So dumm aber auch, dass man diesen Betrug gemerkt hat. Aber lesen Sie selbst:
aus: 20 minuten online: Fremdurinieren: Doping-Kontrolleure pinkelten selber; 30.8.2010;
http://www.20min.ch/sport/weitere/story/Doping-Kontrolleure-pinkelten-selber-21760051
<Ein unglaublicher Doping-Skandal ereignete sich in Deutschland: Zwei Doping-Kontrolleure einer Mannheimer Firma hätten in zwei Handball-Spielen der Frauen Urin-Kontrollen durchführen müssen, lieferten aber eigenen Urin ab.
Insgesamt acht Proben (vier pro Spiel) wurden vermutlich auf der heimischen Toilette gefüllt und anschliessend als angebliche Doping- Proben deklariert. Auf die Schliche kam man dem Duo mittels einer DNA-Untersuchung am Kölner Institut für Biochemie. Dort wurde festgestellt, dass alle Proben von ein und derselben Person stammten.
Die Spielerinnen hatten zuvor beteuert, dass niemand zur Kontrolle erschienen sei. Die Täter, eine 34-jährige Frau und ein 32- jähriger Mann, sollen ausserdem die Unterschriften der Spielerinnen gefälscht haben.
Bei den Partien handelt es sich um eine Begegnung in der 2. Bundesliga Süd vom 12. Dezember 2009 zwischen Metzingen und Bad Wildungen sowie um ein Cupspiel des FSV Mainz gegen DJK/MJC Trier am 9. Januar 2010.
(si)>
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14.9.2010: Sonderschullehrer wird mehrfach tätlich gegenüber Buben - und lässt sich von Mädchen den Rücken massieren - für bessere Noten
Wenn eine Lehrperson tätlich wird, so disqualifiziert sich damit eigentlich die Lehrperson für diesen Beruf. Solche Personen haben die Grundprinzipien von Vorbild und von Vormachen-Nachmachen nicht begriffen. Solche Menschen sind absolut krank. Jeder Lehrmeister weiss scheinbar besser Bescheid über die Wirkung von Vorbild und Vormachen-Nachmachen als diese Lehrperson. Aber lesen Sie selbst:
aus: n-tv online: Panorama: Prügelstrafe in Deutschland? - Bewährung für Lehrer; 14.9.2010;
<Wegen gewalttätiger Übergriffe hat das Amtsgericht Frankfurt-Höchst einen Pädagogen einer Sonderschule zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Gericht ging von insgesamt 13 Taten zwischen 2007 und 2009 aus. Als Bewährungsauflage wurde die Zahlung einer Geldbuße von 3000 Euro an eine Kinderhilfseinrichtung festgesetzt.
Neben zahlreichen Beleidigungen gestand der Lehrer der teilweise als schwer erziehbar geltenden Schüler auch die schwerste Tat: Mit einer Pillendose hatte er auf einen Zwölfjährigen geworfen und diesen unterhalb des Auges getroffen. "Der Schüler hätte blind werden können", stellte die Staatsanwältin fest. Nach einem ärztlichen Attest plagen den Schüler seither Alpträume. Anderen Schülern der fünften und sechsten Klasse stieß er mit dem Knie in den Bauch oder schlug ihnen ins Gesicht. Von Mädchen ließ er sich massieren und gab ihnen für diesen Dienst bessere Noten.
Der 43-Jährige gab "erhebliche persönliche Probleme" als Ursache für seine Ausfälle an, ohne allerdings präziser zu werden. Derzeit nimmt er an einer psychotherapeutischen Maßnahme teil, die er - so die Bewährungsauflage - fortsetzen muss. Strafmildernd wurde ihm das Geständnis angerechnet, das den sechs betroffenen Schülern den Zeugenauftritt ersparte. Mit der einjährigen Bewährungsstrafe hat der Pädagoge nun zumindest die theoretische Chance, wieder in den Schuldienst zurückzukehren. "Ich habe gerne mit den Kindern gearbeitet. So etwas soll nie wieder vorkommen", sagte er in seinem Schlusswort.
dpa>
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Krankes Deutschland und seine Trickbetrüger 19.10.2010: Deutsche "Erfinder" erfinden Strom-Nachforderungen - und viele bezahlen das und die "Erfinder" werden reich
aus: Stern online: Bundesweite Masche: Betrüger verschicken falsche Stromrechnungen; 19.10.2010;
http://www.stern.de/panorama/bundesweite-masche-betrueger-verschicken-falsche-stromrechnungen-1615294.html
<Nachforderungen vom Stromanbieter sind nichts Ungewöhnliches, aber in diesen Tagen sollten Kunden besonders aufpassen. Derzeit verschicken Betrüger massenweise gefälschte Rechnungen. Wer darauf hereinfällt, ist sein Geld erst einmal los. Von Sönke Wiese
Stromkunden, die in diesen Tagen eine Aufforderung zur Nachzahlung erhalten, sollten sich die Schreiben genauer anschauen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) warnt: Derzeit verschicken Betrüger massenweise fingierte Rechnungen im angeblichen Auftrag der örtlichen Stadtwerke. Die Masche tritt bundesweit auf: "Uns sind schon Fälle aus München, Hannover, Kiel, Kassel und Bielefeld bekannt", sagte ein VKU-Sprecher stern.de. "Es werden stündlich mehr."
Die gefälschten Schreiben trügen den Briefkopf einer "Stadtwerke GmbH", auf den ersten Blick sähen sie sehr "professionell gemacht" aus. Aufmerksame Kunden könnten jedoch schnell die Unterschiede zu den gewohnten Rechnungen der echten Stadtwerke erkennen.
In den Briefen versuchten die Betrüger den Anschein zu erwecken, es handle sich um eine normale Stromnachzahlung, warnt der VKU. Der Eindruck solle dadurch verstärkt werden, dass den Schreiben eine fingierte Verbrauchsabrechnung beiliege sowie ein vorgefertigter und bereits ausgefüllter Überweisungsträger. "Die Nachforderungen betragen zum Teil 1000 Euro", sagte der VKU-Sprecher. Die gefälschten Schreiben gehen auch an gewerbliche Unternehmen, bei denen so hohe Rechnungen nicht ungewöhnlich sein müssen. Offenbar suchen sich die Betrüger auch gezielt Betreiber ausländischer Restaurants als Opfer aus.
Überweisungen können nicht rückgängig gemacht werden
Nach stern.de-Informationen geben die Betrüger unter anderem Konten von örtlichen Sparkassen an. Eine Sprecherin des Sparkassenverbands sagte, vor einer Überweisung sollten die Schreiben unbedingt auf Echtheit geprüft werden. Wer nämlich einen Überweisungsträger benutze, erteile damit dem Geldinstitut verbindlich einen Auftrag. Einen Rechtsanspruch auf Rücküberweisung gebe es dann erst einmal nicht.
Der VKU rät Verbrauchern bei Erhalt solcher Nachforderungen, sich im Zweifelsfall direkt mit ihren Stadtwerken in Verbindung zu setzen, bevor sie Geld überweisen. Auch sollten Kunden ihre Stromrechnungen genau prüfen. Auf den Schreiben müsse immer der tatsächliche Name des Energieversorgers genannt werden sowie die richtige Kundennummer der Verbraucher. Auch müssten die Servicecenter der Energieanbieter unter den angegebenen Kontaktdaten erreichbar sein. Bei den gefälschten Schreiben der Trickbetrüger sei unter den angegebenen Servicenummern niemand erreichbar gewesen, teilte der VKU mit. Die angegebene Adresse www.stadtwerke.de führte auf die echte Internetpräsenz der Stadtwerke Hannover AG weiter.
mit AFP>
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9.11.2010: Korruption auf deutschen Ämtern kostet jährlich mindestens 2 Milliarden Euro
Als Bundeskanzler Kohl regierte, sagte der klar: Bestechung gibt es in Deutschland nicht. Nun, die war einfach nicht erfasst worden, weil Untersuchungen fehlten. Heute sieht es auch offiziell anders aus. Leider fehlen Vergleichszahlen zu anderen Staaten, so dass man einen Vergleich hätte. Aber lesen Sie selbst:
aus: n-tv online: Politik: In deutschen Amtsstuben: Korruption kostet Milliarden; 9.11.2010;
http://www.n-tv.de/politik/Korruption-kostet-Milliarden-article1895201.html
<Kriminalität ist in deutschen Behörden ein Problem. Einer Studie zufolge liegt der finanzielle Schaden bei jährlich mindestens zwei Milliarden Euro. Vielen Ämtern fehlen passende Sicherheitsvorkehrungen, um etwa Korruptionsfälle einzudämmen. Und die Bürger haben in der Sache keine gute Meinung von ihrer Verwaltung.Korruption, Unterschlagung, Bestechung: Straftaten in deutschen Behörden verursachen einer Studie zufolge jährlich finanzielle Schäden in Höhe von mindestens zwei Milliarden Euro. Alleine die Zahl der Korruptionsfälle summiert sich in der öffentlichen Verwaltung auf mehr als 20.000 Delikte pro Jahr.
Dies geht aus einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft "PricewaterhouseCoopers" (PwC) und der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hervor. "Die tatsächlichen Zahlen liegen wohl höher", sagte Professor Kai-D. Bussmann über die Dunkelfeldstudie, die auch Verdachtsfälle enthält.
Zwischen 2008 und 2010 hat es der Erhebung zufolge bei 52 Prozent der befragten Behörden mindestens eine nachgewiesene Straftat oder einen konkreten Verdacht auf kriminelle Handlungen gegeben. Die Studie erfasste erstmals repräsentativ die Kriminalitätsbelastung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland.
Die Studie beziffert die direkten Schäden alleine durch die 251 schwersten belegten Straftaten auf mindestens 274 Millionen Euro. Besonders hoch sind die durchschnittlichen Schadenssummen bei Subventionsbetrug (rund sieben Millionen Euro), wenn man sich etwa Vorteile ohne unmittelbare Gegenleistung erschleichen will.
"Zerrbild" hat Folgen
Fast die Hälfte (48 Prozent) der Bundesbürger hält Korruption in Behörden für stark verbreitet. 53 Prozent meinen, Vermögensdelikte kämen häufig vor. "In der Bevölkerung besteht die Wahrnehmung, dass Bestechung und Unterschlagung in öffentlichen Verwaltungen üblich sind", sagte PwC-Experte Steffen Salvenmoser.
Diese weit verbreitete Annahme sei zwar ein "Zerrbild", doch "je weniger die Bürger davon überzeugt sind, dass ihre Anliegen nach 'Recht und Gesetz' behandelt werden, desto größer ist auf Dauer die Neigung, Behördenentscheidungen anzufechten oder gar selbst Bestechungsgelder anzubieten", erklärte Salvenmoser. Vielen Behörden würden entsprechende Sicherheitsvorkehrungen fehlen. So hat fast jede zweite Stelle keinen Korruptionsbeauftragten.
In öffentlichen Stellen gibt es laut Studie seltener Straftaten als in Firmen aus der Privatwirtschaft. Meistens stecken die eigenen Angestellten dahinter. Bei Bestechlichkeit sind vor allem Mitarbeiter aus dem gehobenen Dienst gefährdet (42 Prozent). Jeder fünfte Angestellte sieht sich zumindest gelegentlich Korruptionsversuchen von Unternehmen oder auch Privatpersonen ausgesetzt.
Am häufigsten berichteten die Behörden von Korruptionsfällen (32 Prozent) sowie Vermögensdelikten (30 Prozent) wie Betrug. Oft werde das Kriminalitätsrisiko unterschätzt, sagte Salvenmoser. Nicht einmal jeder Zehnte vermutet für seine Behörde ein erhöhtes Risiko durch Bestechlichkeit. Jeder vierte Befragte hält dagegen Korruption für die Verwaltung in Deutschland für häufig oder sehr häufig.
dpa>
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