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26.11.2010: Willkürliche Wehrdienstverweigerungsverfahren in den 1960er und 1970er Jahren mit Psychoterror und Holzbein
Als die BRD im "Kalten Krieg" war und ab 1956 die Wehrpflicht in Kraft trat, und als Adenauer und Vogel Strauss noch am Ruder waren, und als es die "Grünen" noch nicht gab, da wurden Kriegsdienstverweigerer jeweils mit Psychoterror und Beleidigungen geradezu überschüttet. Psychisch kranke Militaristen entschieden mittels Fangfragen und mit einer Unterschrift, ob der Verweigerer glaubwürdig war oder nicht. Kranke und traumatisierte Ex-Wehrmachts-Angehörige urteilten über junge Menschen, die keine Kriegswelt mehr wollten. Aber lesen Sie selbst:
aus: Spiegel online: Kampf gegen den Kriegsdienst: "Das waren reine Willkürverfahren"; 26.11.2010;
http://einestages.spiegel.de/static/topicalbumbackground/17981/_das_waren_reine_willkuerverfahren.html
<Drückeberger oder Pazifist? Seit den Sechzigern lieferten sich Gegner und Befürworter der Wehrpflicht einen erbitterten Kulturkrieg. Verweigerer wurden mit absurden Fangfragen aufs Glatteis geführt. Jetzt schafft sich eine zentrale Institution der alten Fehde selbst ab - und ihr Leiter feiert das als Sieg.
Von Christoph Gunkel
-----Peter Tobiassen ahnte, dass nun ein Kreuzverhör anstand. Die vier Männer würden jedes Wort auf die Goldwaage legen, sein Gewissen auf Herz und Nieren prüfen, kleinste Unsicherheiten und Widersprüche akribisch notieren. Dabei bewarb sich Tobiassen an diesem 3. September 1974 nicht auf eine Stelle als Manager eines Aktienunternehmens. Er wollte nur eines: nicht in die Bundeswehr eingezogen werden.
Also erzählte er dem vierköpfigen Ausschuss für Kriegsdienstverweigerer, dass er "keine Menschen umbringen" wolle und Situationen meiden möchte, in denen er vielleicht Zivilisten töten müsse. Der 19-Jährige erklärte, dass er kurz zuvor in Israel gewesen war, das noch unter dem Eindruck des Jom-Kippur-Kriegs stand. "Dieses Land war so militarisiert", argumentierte er damals, "und die Gespräche wurden so verbohrt und verbittert geführt, dass das meine Einstellung noch verstärkt hat."
Die Männer im Gremium nickten, fragten nach, zwei Stunden lang. Dann fiel das Urteil: Eine "bemerkenswerte Realitätsferne" attestierten die Prüfer Tobiassen, sie bezweifelten die "Glaubhaftigkeit" seiner Gewissensentscheidung. Der Antrag wurde abgelehnt - trotz des im Grundgesetz verankerten Rechts, den Wehrdienst zu verweigern. "Bis dahin hatte ich die Vorstellung, dass Grund- und Menschenrechte immer und vorbehaltlos gelten", erinnert sich Tobiassen. Nun hielt er das Kriegsdienstverweigerungsrecht für "die Karikatur eines Grundrechts", weil es der Staat nach Gusto verweigern könne.
Jahrzehntelanger Kulturkampf
Die Bundeswehr hatte sich damit einen unerbittlichen Feind gemacht. Von diesem Tag an sollte er Jahrzehnte lang geduldig und unerbittlich gegen die Wehrpflicht kämpfen. Zunächst legte Tobiassen Widerspruch ein, musste zu einer weiteren Marathon-Verhandlung "in sehr spannungsgeladener Atmosphäre" - und bekam schließlich Recht. Er konnte Zivi werden. Damit nicht genug: Fünf Jahre später stand Tobiassen an der Spitze der "Zentralstelle für Recht und Schutz der Kriegsdienstverweigerer", die der Sozialarbeiter bis heute leitet - und die seit ihrer Gründung 1957 Generationen von Verweigerern beraten hat.
Fast vierzig Jahre, nachdem Tobiassen durch seine erste Gewissensprüfung rauschte, scheint er endlich am Ziel: Die allgemeine Wehrpflicht wird nach den Plänen von Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) zum Sommer 2011 ausgesetzt. Damit schafft sich allerdings vermutlich auch die erfolgreiche Schutzorganisation der Verweigerer ab; die Zentralstelle berät an diesem Samstag über ihre eigene Auflösung. Sie wird wohl höchstens noch auf ehrenamtlicher Basis bis ins Jahr 2014 weiterarbeiten.
Damit endet ein Kapitel heftiger, gesellschaftspolitischer Auseinadersetzung, die zuweilen mit fast religiöser Inbrunst geführt wurde. Als 1956 die allgemeine Wehrpflicht in Kraft trat, gab es nur wenige junge Männer, die den Kriegsdienst verweigerten, indem sie sich auf Artikel 4, Absatz 3 im Grundgesetz bezogen: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." Die junge Bundesrepublik verkaufte ihre frühen Verweigerer anfangs stolz als Beweis für die neue demokratische Kultur in der Ära nach der NS-Zeit.
Anarchisten, Vaterlandsverräter, Drückeberger
Doch mit Vietnamkrieg und Studentenprotesten wurde die kritische Haltung zur Wehrpflicht bald zum Massenphänomen. Bis 1969 waren 62.720 Männer als Verweigerer anerkannt worden. Angesichts dieser Erosion der Wehrbereitschaft endete abrupt die zur Schau gestellte Toleranz vieler Politiker und Bürger. Wer den Kriegsdienst ablehnte, wurde als "Anarchist", "Kommunist" oder "Vaterlandsverräter" beschimpft. In einer Umfrage von 1970 hielten fünfzig Prozent der Deutschen die Pazifisten für "Drückeberger". Nicht mal jeder Dritte nahm ihnen eine "ehrliche Überzeugung" ab.
Diese Geisteshaltung war besonders in den Ausschüssen zur Kriegsdienstverweigerung zu spüren. Die Vorsitzenden waren Juristen der Bundeswehrverwaltung - damit bestimmte die Truppe indirekt selbst mit, ob sie junge Männer in den Zivildienst entlassen wollte. Die Beisitzer wurden meist nach Parteienproporz gestellt, so dass auch die Politik entscheiden konnte, ob dem Gewissen der Pazifisten zu trauen war - oder ob sie aus pädagogischen Gründen vielleicht lieber durch den Schlamm robben sollten. Und nicht selten entschieden einstige Wehrmachtsoldaten, was vom Friedenswillen langhaariger Weltverbesserer zu halten sei.
Der Gang vor den Ausschuss wurde für Zehntausende zum zermürbenden Verhör in eisiger Atmosphäre. Nicht wenige empfanden es als Inquisition. Die professionellen Gewissensprüfer traktierten die Verweigerer stundenlang mit absurd-kreativen Fangfragen: "Würden Sie einem Zonenflüchtling, der von Volkspolizisten beschossen wird, Feuerschutz gewähren?" Oder: "Was machen Sie, wenn Sie mit der Freundin durch den Wald gehen und Ihre Freundin plötzlich von einer Horde Russen angegriffen wird - greifen Sie zur Waffe?"
"Reine Willkürverfahren"
Berühmt wurde 1970 die scheinbar harmlose Frage des Hamburger Oberregierungsrat Martin Treut: "Sind Sie Autofahrer?" Als der Verweigerer bejahte, schnappte die Logik-Falle zu: "Sie wissen doch, dass jährlich auf den Straßen der Bundesrepublik 17.000 Menschen sterben. Da dürften Sie als Pazifist eigentlich kein Auto fahren." Der Antrag auf Ersatzdienst wurde abgelehnt. Der potentiell mörderische Fahrer sollte lieber das Schießen üben, statt Straßen unsicher zu machen.
"Das waren reine Willkürverfahren", erinnert sich Peter Tobiassen von der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer. In den sechziger und siebziger Jahren fielen häufig mehr als fünfzig Prozent der Kandidaten durch, besonders strenge Ausschüsse senkten fast immer den Daumen. Dann blieb nur noch die Revision, die allerdings oft erfolgreich war. "Man konnte den Leuten nur raten: Fallt auf den Blödsinn nicht rein! Es gibt keine richtigen und falschen Antworten." Schließlich sei es unmöglich, über das Gewissen eines Menschen zu urteilen.
Bruno Grunert arbeitete auf der anderen Seite und entschied auch über jene Menschen, die Tobiassen zuvor beraten hatte. Von 1981 bis 2003 leitete er den Prüfausschuss in Lüneburg. Er versuchte, sich dem Gewissen mit juristischer Kühle zu nähern: Klangen die Gründe plausibel? War die Entscheidung gegen Gewalt eine grundsätzliche - oder nur auf bestimmte Situationen bezogen? Ein schwieriger Job. Der Jurist sah junge Männer in Tränen ausbrechen, als ihr Antrag abgelehnt wurde. Und er wusste, dass etliche aus Verzweiflung nach West-Berlin flohen, weil sie dort nicht eingezogen werden konnten.
"Den lassen wir marschieren!"
Grunert kannte die Schikanen seiner Kollegen. "Manche Leute waren wirklich schrecklich", erzählt er. Einer seiner Beisitzer, ein alter Kriegsveteran, schlug sich in den Beratungen gerne auf sein Holzbein und pflegte dann zu sagen: "Den Kerl lassen wir marschieren! Mir hat die Armee doch auch nicht geschadet." Grauenerregend sei die Stimmung während der Verhandlungen mitunter gewesen. "Ich habe manchmal nachts davon geträumt."
Ans Aufhören dachte er nicht. Im Gegenteil: Genau wegen solcher Zustände hatte sich der heute 75-Jährige überhaupt erst für seinen Job entschieden: Grunert hatte selbst den Kriegsdienst in der DDR verweigert und durfte deshalb im SED-Staat nicht studieren. Er zog nach West-Berlin und arbeitete als Anwalt. Dann bewarb er sich auf den Job beim Lüneburger Gewissens-TÜV: "Ich wollte zeigen, dass man es besser machen kann." Er habe versucht, Einwände ernst zu nehmen, Fangfragen zu unterbinden, Verhandlungen freundlicher zu führen.
Schon bald galt Grunert als anerkennungsfreundlich. Damit machte er sich auch Feinde. Er musste sich gegen Versuche wehren, ihn zu entlassen. Doch nach und nach änderte sich das Klima: Jüngere Kollegen rückten nach, die Zahl der Verweigerer stieg an, die Anerkennung des Antrags war bald nur noch ein formaler Akt. Mit dem Ende des Kalten Krieges gab es zudem keine Notwendigkeit mehr zu einer großen Armee. Die Bundeswehr hatte keinen Bedarf mehr an einer massenhaften Rekrutierung. Und die mündliche Gewissensprüfung wurde endgültig 2003 abgeschafft.
So bekam auf der anderen Seite auch Peter Tobiassen immer weniger zu tun. Das Bild der Kriegsdienstverweigerer hatte sich radikal verändert. Im einstigen "Vaterlandsverräter" sehen die Menschen heute den netten, engagierten Zivi von nebenan. "In den letzten Jahren hatte man sogar den Eindruck, der Wehrdienst bleibe nur bestehen, weil sonst der Sozialstaat zusammenbreche", sagt der 55-Jährige.
Das sei freilich ein "völliger Trugschluss". Peter Tobiassen warnte nun mit Statistiken davor, den Einfluss des Zivildienstes zu überschätzen - und warb weiter für das Ende der Wehrpflicht. Mit Erfolg: Sein Job bei der Zentralstelle wurde ihm schon zum Juni 2011 gekündigt. Für ihn war es "ein grandioses Gefühl, sich selbst überflüssig gemacht zu haben.">
5.12.2010: Es wurde gewettet, dass ein Mensch 5 mal hintereinander ein fahrendes Auto mit Sprungfedern und 5 Saltos überspringen kann - kranke Deutsche bei "Wetten dass" - und dann wurde einer wirklich krank
"Wetten dass" vom Dezember 2010, Unfallsprung über ein Auto mit Salto, Schema
Ablauf des Unfalls bei "Wetten dass":
1. Wettkandidat Samuel [Koch] läuft mit Sprungfedern ausgerüstet auf das fahrende Auto zu.
2. Er springt gut ab und überwindet das Auto mit einem Salto.
3. Bei der Landung kommt er jedoch in Vorderlage, verliert das Gleichgewicht und stürzt auf den Boden.
Mit was für Spinnereien muss man sich denn das Leben verpfuschen? Der destruktiven Phantasie sind im ZDF scheinbar wirklich keine Grenzen gesetzt. Wie krank darf man sein, um sich bei "Wetten dass" einen Rollstuhl zu holen? Aber lesen Sie selbst:
aus: Welt online: "Wetten, dass..?"-Drama: Der Kampf um Zuschauer und die waghalsigen Wetten; 5.12.2010;
http://www.welt.de/fernsehen/article11410835/Der-Kampf-um-Zuschauer-und-die-waghalsigen-Wetten.html
<Nach dem schweren Unfall des "Wetten, dass..?"-Kandidaten Samuel Koch drängen sich Fragen auf. Nach dem Quotendruck. Und wie weit man im TV gehen darf.
Er machte einen durchtrainierten Eindruck. Angespannt, aber voller Tatendrang: Als Samuel Koch am Samstagabend antrat, um in der ZDF-Show „Wetten, dass..?“ mit elastischen Stelzen nacheinander über fünf fahrende Autos zu springen – da waren nicht nur die Wettpaten Otto Waalkes und Sara Nuru zuversichtlich, dass er es wirklich schaffen könnte.
Das Publikum war begeistert von seinem ersten Salto über einen Smart. Doch Samuel Koch stürzte beim vierten Versuch, blieb regungslos in der Halle in Düsseldorf liegen. Ärzte eilten sofort herbei, Samuel wurde in die Universitätsklinik gebracht, die Sendung wurde abgebrochen. Er hat sich bei seinem Unfall schwer am Halswirbel verletzt, zeigt Lähmungserscheinungen. Das Rückenmark sei in Mitleidenschaft gezogen worden, sagte der Ärztliche Direktor des Uniklinikums Düsseldorf, Wolfgang Raab. Man habe Koch mittlerweile notoperiert, er liege im künstlichen Koma. Inwieweit er wieder gesund werde, könne man derzeit nicht sicher sagen.
[Schon die Informationen über die "Proben" sind unterschiedlich]
Samuel Koch hatte in einem Interview mit der „Badischen Zeitung“ berichtet, dass er Probleme bei der Vorbereitung gehabt habe. „Bei den Proben am Donnerstag bin ich zwei Mal schwer gestürzt“, zitierte das Blatt den Wettkandidaten. Die Proben hätten ihm zwar eine „gewisse Sicherheit“ gegeben. „Ich bin aber doch noch skeptisch“, hatte er gesagt. Moderator Thomas Gottschalk betonte hingegen während der Sendung, dass die Proben geklappt hätten. Das ZDF stellte klar: „Der Wettkandidat Samuel Koch ist bei den Proben am Donnerstag und Freitag bei der Landung nach Sprüngen über zwei Autos ins Straucheln gekommen und auf Rücken und Gesäß gefallen.[Kampf um Einschaltquoten gegen RTLs "Supertalent"]
Danach ist er unverzüglich und unversehrt aufgestanden und die Proben wurden fortgesetzt.“ Das ZDF hatte vor der Sendung die Wette von Samuel Koch als „heiße Power-Jumper“ angekündigt, als waghalsigen Höhepunkt der Wetten. Der sollte nicht nur spannende Unterhaltung sein – sondern auch Einschaltquote bringen. Denn während „Wetten, dass“ aus Düsseldorf im ZDF auf Sendung ging, wurde auf RTL Dieter Bohlens „Supertalent“ parallel zu dem in die Jahre gekommenen Show-Klassiker des ZDF gezeigt.Nicht umsonst hatte der öffentlich-rechtliche Sender auch für diese Folge wieder spektakuläre – und vor allem auch auf jüngeres Publikum ausgerichtete – Gäste eingeladen. Take That sollte erstmals wieder zusammen mit Robbie Williams im deutschen Fernsehen auftreten, und der 16-jährige kanadische Mädchenschwarm und Sänger Justin Bieber war angekündigt. Schon bei der Folge im November hatte Gottschalks Show auf Gäste wie Miley Cyrus („Hannah Montana“), Lena und die Fantastischen Vier gesetzt und damit das Quotenduell für sich entscheiden können, mit 8,4 Millionen Zuschauern zu knapp 7,74 Millionen „Supertalent“-Sehern. Ein Hohn freilich, wenn man bedenkt, dass das ZDF vor knapp 15 Jahren, als Take That zum letzten Mal vor ihrer Trennung bei „Wetten dass …“ auftraten, noch ein Publikum von bis zu 25 Millionen Zuschauern angepeilt hatte.
Der Quotendruck war also da an diesem Samstagabend, der auf besonders traurige Weise deutsche Fernsehgeschichte geschrieben hat. Dennoch bezweifelt Medienexperte Jo Groebel, dass der Unfall eine Folge des Quotendrucks sei. „Das Fernsehen braucht das Spektakuläre“, sagte Groebel. Er rechnet zudem damit, dass Thomas Gottschalk trotz des Unfalls weiterhin „Wetten dass“ moderieren werde. Gottschalk hat bestritten, unter Quotendruck eine zu gefährliche Wette zugelassen zu haben. „Den Vorwurf, wir hätten unter Konkurrenzdruck eine unverantwortliche Wette ins Programm genommen, möchte und muss ich zurückweisen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“
[ZDF diskutiert "Fürsorgepflicht" - der "Sicherheitsingenieur" bürgte für "intensive Begutachtung"]
Vor der Sendung hatte Gottschalk mit Blick auf den Quotendruck gesagt: „Ich gehe nur soweit, wie es das Fernsehen verlangt, keinen Schritt weiter.“ Am Samstagabend um 21.10 Uhr folgte aus dieser Ankündigung schließlich die Konsequenz. „Wir brechen die Sendung an dieser Stelle ab“, sagte der Entertainer gefasst, aber sichtlich erschüttert in die Kamera.
„Eine sehr gute Reaktion“ nennt Uwe Kammann, Leiter des Grimme-Instituts, die Entscheidung des ZDF, die Sendung abzubrechen. Dennoch hat Kammann Bedenken. Die „Versuchsanlage“ der Wette von Samuel Koch sei schon „prekär“ gewesen: „Hier hätte die Redaktion vielleicht im Vorfeld stärker bremsen müssen.“ In Zukunft werde man vermutlich „im Sinne einer Fürsorgepflicht die Risikogrenzen enger ziehen“.
Das ZDF wehrte sich gegen solche Vorwürfe, dass die Wette zu gefährlich gewesen sei: „Alle Wetten werden von Redaktion, Produktion und einem Sicherheitsingenieur des ZDF erst nach intensiver Begutachtung freigegeben“, ließ der Sender wissen. Zudem habe man die Beleuchtung in der Halle in Düsseldorf so eingestellt, dass Samuel nicht geblendet werden würde. Und an Stelle einer dünnen Gummimatte habe man eine 1,2 Zentimeter dicke Anlaufbahn verwendet.
Gottschalk macht sich Vorwürfe
[Der Unfall wird genau überprüft werden - die Wetten bei "Wetten dass" werden immer riskanter]
„Man macht sich natürlich auch Vorwürfe“, sagte Gottschalk nach dem Unfall. „Hätten wir Samuel abraten sollen?“ Am Freitag habe er mit dem jungen Mann noch beim Abendessen gesessen. „Er hat gebrannt für diesen Auftritt“, sagte Gottschalk. Ein Auftritt, aus dem das öffentlich-rechtliche Fernsehen nun eine bittere Lehre ziehen muss: „Das ZDF wird den Ablauf und die Ursachen des Unfalls in allen Details noch einmal überprüfen und wird aus dem Ergebnis Konsequenzen bei der Auswahl von Wetten ziehen“, kündigte der Sender an.Der ehemalige ZDF-Chefredakteur Klaus Bresser indes gibt zu Bedenken: „Die Gefährlichkeit der Wetten hat in letzter Zeit zugenommen, es wird immer riskanter“, sagte er „Welt Online“. „Es wäre gut, wenn man wieder zu den alten ungefährlichen Wetten zurückkehren würde. Immer höher, immer weiter, immer schneller – das hat man auch im Sport. Aber das sollte nicht das Ziel sein.“
Wie der Branchendienst „Meedia“ unterdessen ermittelte, bescherte ausgerechnet der tragische Sturz dem ZDF Spitzenwerte des Samstagabends: Bei Bekanntgabe des Abbruchs von „Wetten, dass...?“ und bei Thomas Gottschalks Angaben zum Zustand des Kandidaten im „heute journal“ schauten jeweils 9,5 Millionen Menschen zu.>
<Trotz zahlreicher Kontroversen steht das umstrittene Computerspiel "1378 km" nun zum Download bereit. Bei der Präsentation kommt es erneut zum Streit. Kritiker erregen sich darüber, dass in dem Spiel auf Menschen angelegt wird. Die Befürworter behaupten dagegen, dass das Spiel die Moral vermittle, dass Grenzsoldaten, die zu oft schießen, nicht gewinnen können.
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Krankes Deutschland 11.12.2010: Die Behörden bewilligen ein "Mauer-Spiel" mit Todesschüssen
Sorry, aber kränker kann Deutschland nun wirklich nicht mehr sein, wenn die Behörden ein "Mauer-Spiel" legalisieren, wo man demokratieliebende und kommunistenfeindliche Flüchtlinge aus der DDR erschiessen kann. Deutschlands Politikszene scheint nun wirklich dem Untergang geweiht. Die Ausrede der "Erfinder", man könne sich als Spieler für die Perspektive Todesschütze oder Flüchtling selbst entscheiden und die "historische Situation" nachspielen, ist ja wirklich nur ein Gefasel um den heissen Brei. Jedes Spiel mit Toten gehört doch verboten. Aber lesen Sie selbst:
aus: n-tv online: Mauer-Schooter: Erfinder rechnet mit Medien ab; 11.12.2010;
http://www.n-tv.de/panorama/Erfinder-rechnet-mit-Medien-ab-article2125456.html
Die Premiere des umstrittenen Computerspiels "1378 km" hat in Karlsruhe zu heftigen Diskussionen geführt. Der 23 Jahre alte Student und Entwickler Jens Stober warf bei der Präsentation in der Hochschule für Gestaltung (HfG) den Medien eine Kampagne gegen sein Spiel vor. Darin können Spieler sowohl in die Rolle von Republikflüchtigen der DDR als auch von Grenzsoldaten schlüpfen, die auf die Fliehenden schießen.
Kritiker warfen dem jungen Erfinder erneut vor, bei ehemaligen DDR-Flüchtlingen traumatische Erfahrungen zu wecken. Das interaktive 3-D-Spiel steht seit Freitagabend 23.00 Uhr kostenlos zum Download zur Verfügung.
Geschichte zum Nachspielen?
Das Spiel ist eine Ergänzung des bereits existierenden Ego- Shooters "Half Life II" und thematisiert die Situation an der knapp 1400 Kilometer langen DDR-Mauer im Jahr 1976. Maximal 16 Spieler können sich beteiligen und für die Perspektive des Flüchtlings oder des Grenzsoldaten entscheiden. Dabei darf auch geschossen werden. Allerdings droht den Grenzsoldaten ein Prozess, wenn sie zu häufig zur Waffe greifen.
Die Kritiker erregten sich darüber, dass in dem Spiel auf Menschen angelegt wird. Immerhin seien an der innerdeutschen Grenze mehr als 600 Menschen getötet worden. Ein Shooter-Spiel sei die falsche Form der Vermittlung für dieses unmenschliche Kapitel der Geschichte. Die Befürworter blieben dagegen bei ihrer Meinung, dass sie auf diese Weise jungen Menschen die damaligen Geschehnisse nahebringen könnten. Das Spiel vermittle zudem die Moral, dass Grenzsoldaten, die zu oft schießen, nicht gewinnen können.
dpa>
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Deutschland pervers Vaterland 27.12.2010: Kindergärten und Tagesschulen sollen für das Verteilen von Liedern Gema-Gebühren bezahlen
Im perversen Deutschland ist von der Verwaltung her wirklich jeglicher Knüppen zu erwarten, um den Menschen das Leben schwer zu machen. Nun sollen die Kinder keine Lieder mehr lernen dürfen. Aber lesen Sie selbst:
aus: Welt online: Teure Musikrechte: Zehntausende Kitas von Gema-Forderungen betroffen; 27.12.2010;
http://www.welt.de/politik/deutschland/article11849627/Zehntausende-Kitas-von-Gema-Forderungen-betroffen.html
<Das geht ins Geld: Für Nachdrucke von Notenblättern und Liedtexten sollen Kitas Gema-Gebühren zahlen. 500 Stück kosten 56 Euro, plus Steuer.Nur ohne Notenblatt kostenlos: Singen im Kindergarten. Die Verwertungsgesellschaft Musikedition verlangt bald für Kopien von Liedtexten Geld.
Das Weihnachtslied musste sitzen, jeder Ton; schließlich wollten Mami und Papi unbedingt was selbst gesungenes. Deshalb wurde in vielen Kindergärten vor den Feiertagen kräftig geübt – und sich geärgert. Denn die Verwertungsgesellschaft Musikedition (VG) möchte von den Kitas für die Kopien von Liedtexten und Notenblättern in Zukunft Geld: 500 Kopien sollen 56 Euro kosten, 1500 Kopien schon 168 Euro, plus Mehrwertsteuer. Damit komme ein Großteil der Kitas aus, meint die VG Musikedition.Angesichts der klammen Finanzlage ist das Verständnis bei vielen Trägern gering. In Bocholt zum Beispiel kopieren die Kindergärten weiter, ohne zu bezahlen. „Unseres Wissens nach ist das in allen Bundesländern ein Problem“, sagt die Sprecherin der Hamburger Sozialbehörde, Julia Seifert.
Anders als bei den Grundschulen, für die schon seit den 90er-Jahren ein Rahmenvertrag gilt, haben die Kindergärten bislang keinen Vertrag mit der VG Musikedition, weil ein großer Teil von ihnen in privater Trägerschaft ist. Die VG Musikedition – gedrängt von den Herausgebern – will sich die Tantiemen nun nicht länger entgehen lassen. „Seit 1985 ist das Kopieren von Musikwerken verboten“, sagt Bettina Müller, Sprecherin der Gema, die die VG Musikedition im Streit um die Kita-Kopien vertritt.
Das heißt: Für alle jüngeren Musikstücke muss gezahlt werden. Rund 36.000 Kindergärten hat die Gema bislang angeschrieben, mit 3500 von ihnen ist eine Einigung gefunden. Mit den Lizenvereinbarungen soll den Einrichtungen die Möglichkeit gegeben werden, "legale Kopien von Noten oder Liedern für den vorschulischen Unterricht, aber zum Beispiel auch für Musikprojekte oder das Singen in der Gruppe anzufertigen", heißt es in den Schreiben, aus denen die "Schweriner Volkszeitung" zitierte. Der Zeitung hatte der Geschäftsführer der VG Musikedition, Christian Krauß, erklärt, Verhandlungen mit den Kirchen und einzelnen Trägern seien gescheitert.
Bei der Versendung der Lizenzvereinbarungen ging die Gema eher willkürlich vor, so bekamen Kitas in Hamburg-Flottbek das Schreiben, im Berliner Norden aber nicht. Die Länder wollen einen bundesweiten Vertrag, Berlin und Bayern arbeiten an einem Entwurf. "Die aktuelle Situation ist nicht zufriedenstellend", sagt Markus Sackmann, Staatssekretär im Münchner Sozialministerium. "Die Weitergabe von Notenkopien unterstützt auch Familien mit Migrationshintergrund in ihren Integrationsbemühungen. Hier sollten wir keine unnötigen Hürden aufbauen. Um den Kindergärten die musische Bildung und Erziehung zu erleichtern, wäre ein Pauschalvertrag, der die Einrichtungen von der Entgeltpflicht und von der Pflicht zur Dokumentation der hergestellten Kopien befreit, ein gangbarer Weg." Die Gema habe zugesagt, über einen Pauschalvertrag zu verhandlen, erklärt Sackmann.
NRW prüft ebenfalls die Situation und will sich bislang noch nicht festlegen. Ende Januar treffen sich die Jugend- und Familienminister der Länder zur Beratung. „Wir sind da noch ganz am Anfang“, sagt Julia Seifert von der Sozialbehörde Hamburg.
Allein in Hamburg sind rund 1000 Kitas betroffen. Die Gema kann den Ärger derweil nicht verstehen: „Wir haben vor fast einem Jahr angefangen, die Schreiben zu verschicken“, sagt Bettina Müller. Statt zu kopieren, könnten es sich die die Kindergärten ja leicht machen und gleich ganze Notenbücher kaufen.>
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Krankes Deutschland 13.3.2011: <Gefährliche Blindgänger: Hunderttausende schlummern noch in der Erde>
Blindgänger, die auch 65 Jahre nach Kriegsende noch jederzeit explodieren können – wie zuletzt beim tödlichen Unfall eines Räumkommandos in Göttingen (3 Tote, 6 Verletzte).Jedes Bundesland verfügt über Kampfmittelräumdienste und erfahrene Fachleute zum Aufspüren der Rohrkrepierer. Dennoch tun sich die Behörden schwer, die genaue Lage der Gefahrenzonen und möglicher Blindgänger publik zu machen.
„Wir wollen keine Angst schüren. Entsprechende Bilder werden nicht veröffentlicht“, heißt es etwa bei der zuständigen Stadtentwicklungsbehörde des Berliner Senats. Ähnliches ist aus anderen Bundesländern zu hören.
Neben der Furcht vor Panik dürfte auch die Angst vor Schadenersatzklagen eine Rolle spielen: Hausbesitzer mit Verdacht auf Blindgänger im Vorgarten könnten um den Wert ihrer Immobilien fürchten und Verluste beim Staat einklagen ...
Dabei können Experten inzwischen metergenau vorhersagen, wo in Deutschland mögliche Blindgänger im Boden zu finden sind. Dazu helfen Fotos der britischen und amerikanischen Luftaufklärung im 2. Weltkrieg.
Zur Vorbereitung und Kontrolle ihrer Luftangriffe hatten die Alliierten Millionen Aufklärungsfotos über den betroffenen Regionen geschossen. Auf diesen hochauflösenden Aufnahmen sind nach Bombenangriffen ganze Teppiche von Bombenkratern erkennbar.
Experten wie Torsten Hauk vom Munitionsbergungsdienst Mecklenburg-Vorpommern wissen: „Große Krater stehen für detonierte Bomben, kleine Krater in der Regel für Blindgänger – die Wucht des Aufschlags der Bombe hat in diesen Fällen zwar einen kleinen Krater im Untergrund verursacht. Doch der Kraterdurchmesser zeigt deutlich: Keine Explosion! Blindgängerverdacht! Lebensgefahr!“
Bei Baumaßnahmen in gefährdeten Gebieten werden deshalb vor Baubeginn die Luftaufnahmen der Bombenkrater abgeglichen mit aktuellen Luftbildern und den geplanten Bauten.
Überschneidet sich eines der Häuser auf dem Bauplan mit einem „kleinen Krater“, muss der Kampfmittelräumdienst ran, nach dem möglichen Blindgänger suchen und ihn notfalls entschärfen.>
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6.3.2011: <Die Justiz - unkontrollierte Macht der Demokratie> - jeder Richter macht seine eigene "Politik"
aus: Welt online: Die Justiz - unkontrollierte Macht der Demokratie; 6.3.2011;
http://www.welt.de/debatte/article12715310/Die-Justiz-Unkontrollierte-Macht-der-Demokratie.html
<Versicherungsverträge, Tarifrecht, Gewaltverbrechen – viele Richter machen ihre eigene Politik. Ihre Erwägungsgründe sind dabei oft dubios.
Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof ein Urteil verkündet, nach dem europaweit die Versicherungsprämien für Männer und Frauen gleich sein müssen. Das hört sich auf den ersten Blick gut an. Doch geht es bei der Beitragshöhe von Versicherungen nicht um das Geschlecht, sondern um Risikokalkulation.
Wenn Beiträge der Häufigkeit von Versicherungsfällen folgen, führt das manchmal für Frauen zu höheren Beiträgen (Privatrente) und manchmal für Männer (Kfz-Versicherung). Solche Beitragsunterschiede gibt es auch zwischen Jungen und Alten oder zwischen Stadt- und Landbewohnern. Das ist nicht ungerecht, sondern sachgerecht. Bei unterschiedlichen Beiträgen zählt jeder Schadensfall gleich. Wo hingegen die Beiträge für alle Menschen gleichgesetzt werden, kostet der gleiche Fall bei der einen Gruppe weniger als bei der anderen. Die höheren Risiken werden quersubventioniert. Eigentlich hätte man von einem aufgeklärten Gericht ein anderes Urteil erwarten können. Es muss ja darüber befinden, was der Fall ist.
Aber der Europäische Gerichtshof hat sich über die Sache hinweggesetzt – im Namen einer ganz abstrakten Gleichheit „der Menschen“, die von allen realen Abläufen des Lebens absieht. Hier ist ein absolutistischer Gestus spürbar.
In der Justiz gibt es die Neigung, das Strafmaß nicht auszuschöpfen
Eine solche Aussage mag überzogen erscheinen. Aber es ist kein Einzelfall. Man kann von einer zunehmenden Zahl von gerichtlichen Entscheidungen sprechen, die einen ideologischen Beigeschmack haben. Da ist das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Würdebegriff des Grundgesetzes – ohne zwingenden rechtlichen Grund – sehr einseitig interpretiert. Die Bedeutung der „materiellen Voraussetzungen“ der Würde wurde stark ausgedehnt und damit das Verhältnis zwischen bürgerlicher Eigenleistung und staatlicher Versorgung verschoben.
Oder betrachten wir die Strafverfolgung der Gewaltverbrechen im öffentlichen Raum: Hier gibt es in der Justiz eine verbreitete Neigung, das gesetzliche Strafmaß nicht auszuschöpfen und bei Intensivtätern sogar den Sinn des Strafens infrage zu stellen. Man relativiert, im Namen sogenannter tieferer Ursachen der Gewalt, die eigene Kernaufgabe der Gewaltabwehr.
Und noch eine Konsequenz richterlicher Anmaßung könnten die Bürger bald zu spüren bekommen: die Blockade des deutschen Eisenbahnsystems durch eine kleine Sondergewerkschaft, die die Machtposition ihrer Mitglieder (der Lokführer) zur Erpressung ausnutzt. Eine Tür dazu hat das Bundesarbeitsgericht geöffnet, das im Juni 2010 das Prinzip „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ für überholt erklärte und damit kleinen Gruppen einen großen Machthebel in die Hand gab.
Eine weitere Tür besteht darin, dass sich kaum Richter finden, die den Missbrauch von Warnstreiks – bis hin zur Gleisblockade durch stehen gelassene Züge – unterbinden. Den geistigen Hintergrund bildet die Auffassung, dass es im Sinne des Grundgesetzes (der Koalitionsfreiheit) ist, dass bei der Durchsetzung (privater) Tarifinteressen schwere Beeinträchtigungen öffentlicher Einrichtungen in Kauf zu nehmen seien.
Unabhängige Gerichte sind ein Eckpfeiler der Demokratie
Solche Entscheidungen ergeben sich nicht automatisch und „alternativlos“ aus dem Recht. Vielmehr treffen die Richter eine Wahl, bei der Weltbilder und Wertvorstellungen wirksam werden. Das ist an sich kein Problem. Doch ist die Wertung, die hier vorgenommen wird, nicht kenntlich gemacht. Gerichte ziehen sich gern auf ihre Unabhängigkeit zurück und erwecken subtil den Eindruck, sie urteilten im Namen höherer Einsicht.
Mit bemerkenswerter Rücksichtslosigkeit hat sich der Europäische Gerichtshof bei seinem Versicherungsurteil über die gesetzgebende Gewalt in den Mitgliedsländern hinweggesetzt. Der Gerichtshof scheint für sich eine besondere Höhe in Anspruch zu nehmen, von der er auf die europäischen Verhältnisse herunterblickt. Er spricht, als wäre er der europäische Souverän. Damit werden die Grenzen der Gewaltenteilung deutlich überschritten.
Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein Eckpfeiler der Demokratie, aber die Gerichte stehen nicht außerhalb der Demokratie. Auch die Judikative ist Teil der politischen Willensbildung – im weiten Sinn des Wortes verstanden. Ein Gerichtsverfahren hat seine spezifischen Mittel und Wege, aber es ist im Vergleich mit anderen politischen Verfahren nicht weitsichtiger oder sorgfältiger, insbesondere nicht im Vergleich mit dem parlamentarischen Verfahren des Gesetzgebers.
Die Handlungsweise der Justiz ist kaum durchschaubar
Es wäre falsch, von einer generellen Fehlentwicklung unserer Justiz zu sprechen. Das Beispiel der Intensivtäter zeigt, dass innerhalb des Juristenstandes eine Diskussion über die Wertmaßstäbe schon in Gang gekommen ist. Doch gibt es im Zusammenspiel mit den anderen Gewalten des Staates ein präzises Problem: Die Handlungsweise der Justiz ist für das Publikum kaum durchschaubar.
Die unterschiedlichen Kräfte, die an einem Urteil mitwirken, bleiben ihm verborgen. Der Richter erscheint ihm als ein Wesen ohne Eigenschaften, jedenfalls als ein unbekanntes Wesen. Bisweilen hat es den Anschein, als wäre die Recht sprechende Gewalt im Lande eine vermummte Gewalt, die ihr Gesicht nicht zeigt.
Warum sind Richter – im Vergleich zu Politikern – so selten Gegenstand von Porträts in den Medien? Warum gibt es keine öffentlichen Dossiers, in denen man die Linie der bisherigen Urteile, die der mit einem Fall betraute Jurist verantwortet, nachlesen kann? Das Publikum wüsste schon gerne, welche Geister da am hohen Tisch des Europäischen Gerichtshofs sitzen und auf welcher Erfahrungsgrundlage das Tarifrecht unserer Unternehmen beurteilt wird.
Gerichtsinstanzen mache ihre Wertentscheidungen unsichtbar
Die Staatsentwicklung unserer Zeit ist von einem eigenartigen Ungleichgewicht geprägt, das auch in der Zerstörung politischer Talente zum Ausdruck kommt. Regierung und politische Parteien stehen im Fokus der Beobachtung. Aber sie sind umgeben von Mächten, die einer vergleichbaren Beobachtung nicht unterliegen. In den Medien bleiben diejenigen, die im Hintergrund über Themen, Reihenfolge und Wortwahl entscheiden, anonym.
Zu diesen Mächten gehören auch Gerichtsinstanzen, die ihre Wertentscheidungen unsichtbar machen. So entsteht insgesamt eine Politik aus dem Off, deren Akteure sich jeder Kontrolle entziehen. Wer diese Entwicklung kritisiert, übt keine Wissenschafts-, Medien- oder Gerichtsschelte. Er setzt sich nur für eine faire Gewaltenteilung ein.>
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Krankes Deutschland in Göttingen: <Jugendamt-Betreuer plündert Konten von Kindern>
aus: Welt online; 19.3.2011;
http://www.welt.de/vermischtes/article12887417/Jugendamt-Betreuer-pluendert-Konten-von-Kindern.html
<In Göttingen soll ein Mitarbeiter des Jugendamts über Jahre das Geld von Kindern und Jugendlichen veruntreut haben. Mit der Beute leistete er sich teure Uhren und Autos.
Geld, das ihm Kinder und Jugendliche anvertrauten, steckte sich ein Jugendamt-Mitarbeiter in Göttingen in die eigene Tasche.
Ein Mitarbeiter des Göttinger Jugendamtes soll jahrelang Konten und Sparbücher von ihm anvertrauten Kindern und Jugendlichen geplündert haben. Insgesamt habe der 56-Jährige mehr als 400.000 Euro veruntreut, berichtete das „Göttinger Tageblatt“ unter Berufung auf die Stadtverwaltung.
„Dem Mann werden in der Anklage knapp 580 Straftaten vorgeworfen“, bestätigte der Sprecher der Göttinger Staatsanwaltschaft, Hans Hugo Heimgärtner. Der mittlerweile vom Dienst suspendierte Mann war amtlich eingesetzter Vormund, Betreuer oder Beistand von Waisen und Halbwaisen. In dieser Funktion hatte der 56-Jährige auch deren Konten, Sparbücher und Erbschaften zu verwalten.
Dabei habe er laut Anklage systematisch Geld in die eigene Tasche gesteckt und damit einen luxuriösen Lebensstil finanziert. Unter anderem soll er sich teure Uhren und Autos geleistet haben.
Der Beschuldigte soll zwischen 2004 und 2009 von zahlreichen Sparbüchern immer wieder Beträge von jeweils mehreren Hundert Euro abgehoben haben, sagte Oberstaatsanwalt Heimgärtner. Größere Vermögen, die er zu betreuen hatte, habe er auf verschiedene Konten umgeleitet und das Geld dann ebenfalls abgehoben.
Nachdem ein Jugendlicher im Jahr 2009 sein Konto genauer in Augenschein genommen und Unregelmäßigkeiten entdeckt hatte, waren die Machenschaften des Betreuers nach und nach ans Licht gekommen.
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20.3.2011: Deutsche Kommunen verspekulierten Millionen Euro aus den Gemeindekassen mit Zinswetten der Deutschen Bank
So krank ist Deutschland: Die Deutsche Bank verleitet deutsche Gemeinden zu Zinswetten, und deutsche Gemeinden spielen quasi Poker mit den Steuergeldern. Aber lesen Sie selbst:
aus: Welt online: Deutsche Bank: Kommunen verzocken Millionen aus Gemeindekassen; 20.3.2011;
http://www.welt.de/finanzen/article12898826/Kommunen-verzocken-Millionen-aus-Gemeindekassen.html
Die Deutsche Bank hat Städten riskante Zinswetten verkauft. Einige haben viel Geld verloren, das nun für Schulen und Schwimmbäder fehlt.
Susanne W. hat viel nachgedacht in den vergangenen Jahren. Wie das alles passieren konnte, wieso Geschäfte, die sie abgeschlossen hatte, plötzlich 20 Millionen Euro verschlangen. „Ich sehe das heute wie eine Wanderung in den Alpen“, sagt sie. Auf halbem Weg trifft man einen alten Mann, man fragt ihn, ob an diesem Berg schon einmal etwas passiert sei. „In bestem Bayerisch antwortet er: Solange ich hier bin, ist nie etwas passiert.“
Also gehe man weiter – um dann abzustürzen und beinahe von einer Lawine verschüttet zu werden. „Und wenn Sie dann wutentbrannt zu dem Alten zurückkommen und ihn fragen, warum er so einen Mist erzählt, zuckt der nur die Achseln: „Wieso? Ich bin doch erst vorgestern aus Köln zugewandert.’“ Der Berg, mit dem Kämmerin Susanne W. es zu tun hatte, war der Schuldenberg der Stadt Pforzheim. Und der wenig hilfreiche Einheimische – das war in ihrem Fall die Deutsche Bank. Sie hat der Beamtin Wetten auf die Zinsentwicklung verkauft, „Spread Ladder Swaps“ genannt.
Sie sollten so sicher sein wie die imaginäre Bergtour, doch Susanne W. stürzte jäh ab. Ähnlich wie andere Kämmerer, Chefs von Stadtwerken oder Geschäftsführer von mittelständischen Betrieben. Fünf, sechs Jahre ist das her – und seitdem gibt es Streit darum, welche Schuld die Ratgeber trifft: die Wertpapierverkäufer der Deutschen Bank. Viel steht für alle Beteiligten auf dem Spiel, wenn der Bundesgerichtshof (BHG) am Dienstag sein erstes Urteil in der Causa fällen wird. Hunderte Städte in Deutschland sind seit Jahrzehnten fast pleite. Einige haben bei Bankgeschäften auch noch Millionen verloren.
Das Geld fehlt jetzt für die Sanierung von Schulen, den Betrieb von Schwimmbädern oder den Bau von Kitas. Die Städte hoffen, dass sie vom BGH nun Unterstützung bekommen. Einiges spricht dafür, dass die Richter diese Hoffnung erfüllen und die Deutsche Bank zu Schadenersatz-Zahlungen verurteilen werden, weil die Zinswetten für die meisten Kunden nicht geeignet waren und die Bank über die Risiken nur unzureichend aufgeklärt hat. Zwar geht es in dem Karlsruher Verfahren um den hessischen Mittelständler Ille, einen Hersteller von Toilettenpapier.
Doch das Urteil wird Signalwirkung haben. Ein Urteil gegen die Deutsche Bank wäre „eine große Chance für Hunderte Kommunen“, sagt der Münchner Anwalt Jochen Weck, der sowohl Ille als auch mehrere Städte vertritt. Und selbst eine Neuordnung des gesamten Anlegerschutzes ist nicht ausgeschlossen. Dabei sah es lange Zeit für die Kläger nicht gut aus. Die Prozesse liefen durchaus im Sinne des Finanzriesen. Anders als manche andere Banken, die ähnliche Produkte verkauft hatten, ließ es die Deutsche auf Gerichtsverfahren durch alle Instanzen ankommen, und sie schien damit gut zu fahren.
Die meisten Gerichte sahen die Hauptschuld für die Verluste der Städte und Unternehmen bei denjenigen, die die Swaps gekauft hatten – nicht bei den Verkäufern. Einzig das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte die Deutsche Bank, einen Wasserversorger in Ravensburg voll zu entschädigen. Das Urteil schien eine Ausnahme. Meist argumentierten die Richter ähnlich, wie es auch Deutsche-Bank-Anwalt Christian Duve tut: „Man sollte den Kunden die Freiheit lassen zu entscheiden, ob sie ein solches Geschäft abschließen möchten oder nicht“, sagt er.
Viele Kämmerer sahen sich durchaus in der Lage, diese Entscheidung kompetent zu treffen. So auch Susanne W. „Das war für mich damals kein ‚big deal’“, sagt sie. Sie ist Mathematikerin, war zwölf Jahre bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – nicht die Vita eines Laien. Die Formeln, nach denen sich berechnete, ob die Bank oder der Kunde Geld verlieren würde, die konnte sie leicht nachrechnen. „Für mich hatte die ganze Sache damals keine entscheidende Dramatik, das war eine von vielen kleinen Entscheidungen, es gab viel wichtigere Dinge.“
Die Swaps, dachte sie, seien ein Geschäft, bei dem es weder viel zu gewinnen noch viel zu verlieren gab. Bis nach einigen Monaten der Markt auf einmal drehte. Die Krux der „Spread Ladder Swaps“ lag nicht in den Formeln. Sondern darin, dass man vorhersehen musste, wohin sich die Kapitalmärkte entwickeln – und zwar im Detail. Es ging nicht darum, ob die Europäische Zentralbank ihren Leitzins senkt oder erhöht, eine Frage, zu der auch so mancher Nicht-Fachmann eine Meinung haben mag.
Entscheidend war vielmehr die Differenz zwischen kurz- und langfristigen Kreditzinsen. Falls sich deren Verhältnis deutlich anders entwickeln sollte als erwartet, drohte dem Kunden ein Verlust, der theoretisch unbegrenzt groß werden konnte – nämlich dann, wenn die kurzfristigen Zinsen entgegen der klassischen Lehre deutlich höher steigen sollten als die langfristigen. Die Bank machte auf das Risiko in den Angebotsunterlagen aufmerksam. Anwalt Duve argumentiert, mit den angegebenen Formeln hätten die Kunden selbst Negativszenarien durchrechnen können.
Doch für wie realistisch konnten die Käufer ein apokalyptisches Szenario halten? Präsentationen der Bank, die "Welt Online“ vorliegen, stellen inverse Zinsstrukturen mit hohen kurzfristigen Sätzen als seltene Ausnahme dar. Kämmerer wie Susanne W. beklagen, dass die Banker ihr wider besseres Wissen nur die Entwicklung der Zinsdifferenz in den vergangenen zehn Jahren gezeigt hätten – während in früheren Jahrzehnten inverse Strukturen öfter vorkamen.
Nun halten Anlegerschützer oft ohnehin nicht viel von historischen Kennziffern, weil sie über die Zukunft wenig aussagen. Das ist ein Argument gegen die Kläger, auf das auch die Bank glaubte vertrauen zu können. Bis zum 8. Februar. Da machte der BGH klar, dass er die Vertriebspraktiken bei den Spread Ladder Swaps alles andere als in Ordnung fand. „Es handelt sich um eine Art spekulative Wette“, befand der Vorsitzende Richter des XI. Senats, Ulrich Wiechers. „Vielleicht hätte es von der Bank daher eher heißen müssen: Finger weg.“ Harte Worte von einem Senat, der bisher eher als bankenfreundlich galt.
Für ihr Urteil ließen sich die Richter zwar noch einmal sechs Wochen Zeit. Aber alles andere als ein Schadenersatz für den klagenden Mittelständler wäre eine Überraschung, da sind sich alle Beteiligten einig. Damit könnte auch für die Ansprüche vieler Kommunen Tür und Tor geöffnet sein. Die Deutsche Bank kann das Millionen Euro kosten. Und doch wäre die Bank vermutlich froh, wenn es nur dabei bliebe. So warnte ein Anwalt des Instituts die Richter, dass ein Urteil im Sinne ihrer Ausführungen eine „zweite Finanzkrise“ auslösen würde.
Anwälte hoffen auf einen Quantensprung
Denn der BGH argumentierte weniger mit Besonderheiten der Spread Ladder Swaps. Di Richter störte, dass die Bank den Kunden nicht über den „negativen Marktwert“ zu Beginn des Kontrakts aufgeklärt habe. Dahinter verbirgt sich die Tatsache, dass die Bank beim Verkauf des Derivats eine Gewinnmarge erzielte – und den Erlös gleich verbuchen konnte, weil sie sich selbst gegen die Marktentwicklung absicherte. Die Wertentwicklung des Swaps muss also einen negativen Ausgangswert aufholen. Das habe man Kunden verschwiegen.
Ein Vorwurf, der bei den meisten Swaps greifen dürfte, egal, ob von der Deutschen oder anderen Banken. Mancher Kunde, der sich bislang juristisch zurückgehalten hat, könnte in diesem Fall Klagen nachschieben. Doch damit nicht genug: Kapitalmarkt-Anwälte hoffen sogar auf einen „Quantensprung im Anlegerschutz“. Wenn der BGH der Linie aus der mündlichen Verhandlung treu bliebe, „dann können sich nicht nur die Deutsche Bank, sondern alle Banken in Deutschland warm anziehen“, sagte Anlegeranwalt Klaus Nieding.
Denn ähnliche Vorwürfe dürfte man den Instituten bei so manchem verlustträchtigen Investments machen können. Im Extremfall könnten gescheiterte Investoren plötzlich Milliardenwerte einklagen. Ob das Gericht sein Urteil tatsächlich derart allgemeingültig begründet, dass eine solche Lawine losgetreten wird, ist die spannendste Frage beim Termin in Karlsruhe am Dienstag. Womöglich war so manchem Banker schon früher nicht wohl beim Umgang mit den Kämmerern. Dass der Vertrieb der Spread Ladder Swaps an Städte und Gemeinden als delikat galt, zeigen Unterlagen der Deutschen Bank aus dem Jahr 2005.
Damals betonte ein Justiziar in einem internen Vermerk, die Swaps dürften nur mit Einzelgenehmigung der Rechtsabteilung an Kommunen verkauft werden. Als Beweis dafür, dass die Produkte heikel waren, will Anwalt Duve das nicht sehen: „Dies zeigt vielmehr, wie sorgfältig und vorsichtig die Bank gerade mit diesen Kundengruppen im Rahmen der Beratung umgegangen ist.“ Ob es diese Sorgfalt und Vorsicht wirklich gab – oder zumindest inzwischen gibt – ist umstritten. „Spread Ladder Swaps werden heute von keiner Bank mehr verkauft“, sagt Julian Roberts, Anwalt mehrerer Swap-Opfer, „aber andere, nicht weniger gefährliche Produkte.“>
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Krankes Deutschland 4.5.2011: Falsche Brückenberechnung: Das Gewicht der Passagiere wurde vergessen zu berücksichtigen
aus: Welt online: Schildbürgerstreich der Bahn: Fahrgäste bei Gewichtsberechnung der Züge vergessen; 4.5.2011;
http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article13338165/Fahrgaeste-bei-Gewichtsberechnung-der-Zuege-vergessen.html
<Weil der Bahn ein peinlicher Rechenfehler unterlaufen ist, durften über Deutschlands höchste Eisenbahnbrücke nur leere Züge rollen.
Die Müngstener Brücke, mit 107 Metern Höhe die höchste Eisenbahnbrücke Deutschlands, überspannt zwischen den Orten Remscheid und Solingen das Tal der Wupper
Dass die Bahn ihre Fahrgäste manchmal wirklich vergisst, zeigt der Fall der Müngstener Brücke in Nordrhein-Westfalen. Auf der denkmalgeschützten Brücke zwischen Solingen und Remscheid stehen die Signale wieder auf Rot. Nun dürfen auch keine leeren Züge über den spektakulären Stahlbau fahren, sagte ein Sprecher der Bahn in Düsseldorf. Die Achsen des Motorwagens seien zu schwer.
Es ist der Höhepunkt eines Schildbürgerstreiches, den sich Deutschlands Vorzeigeunternehmen geleistet hat. Eigentlich hätte die Regionalbahn, eine wichtige Verbindung für Pendler im Bergischen Land, an diesem Montag wieder mit vollen Zügen rollen sollen. Doch die Bahn hatte in ihrem Antrag an das Eisenbahnbundesamt nur das Leergewicht angegeben und die Fahrgäste bei ihrer Berechnung vergessen. Deshalb mussten die Fahrgäste alle aussteigen, bevor der leere Geisterzug über Deutschlands höchste Brücke fahren durfte.
"Die Fahrgäste sind stocksauer", teilte Lothar Ebbers vom Verband Pro Bahn mit.
Die Bahn entschuldigte sich mittlerweile, ein neuer Antrag sei in Arbeit. "Es ist ein peinlicher Fehler passiert. Wir haben das falsche Gewicht in den Antrag geschrieben", sagte Konzernsprecher Udo Kampschulte dem WDR.
Die 113 Jahre alte Stahlbrücke verbindet Solingen mit Remscheid. Täglich nutzen 5000 Fahrgäste die Brücke – wenn die Bahn denn fährt. Nun fährt der Schienenersatzverkehr weiter. Die Brücke wurde vor fünf Monaten gesperrt; sie wird saniert.
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22.5.2011: <Kluge Köpfe: Deutschland schreckt ausländische Facharbeiter ab> - gut integrierte Intellektuelle mit Arbeitsstelle werden nur mit einer befristeten Arbeitserlaubnis bedacht...
Dümmer geht's nicht.
aus: Welt online; 22.5.2011;
http://www.welt.de/wirtschaft/article13387252/Deutschland-schreckt-auslaendische-Facharbeiter-ab.html
Ingenieurs-Studenten aus China, Russland und Brasilien werden nach ihrem Studium wieder nach Hause geschickt. Oder sie flüchten von selbst – aus guten Gründen.
Chinesischer Computeringenieur: Deutschland ist für Fachkräfte nicht sonderlich attraktiv.
Die bekrakelten Klapptische und der blätternde Putz in Hörsaal 2032 können Yumi Chois Laune nicht trüben. „Ich bin hier und das ist großartig“, schwärmt die 26-Jährige. Der Vizepräsident der Technischen Universität Berlin, Wolfgang Huhnt, begrüßt sie heute persönlich. „Wir haben einen hohen Anteil von ausländischen Studierenden und sind sehr stolz darauf“, sagt er auf der Bühne.
Yumi Choi ist auch stolz. Stolz, in Deutschland zu studieren, „wo die Ausbildung von Ingenieuren doch so weltberühmt ist“. Ihren Master möchte die junge Frau aus Südkorea hier machen und dann gerne noch den Doktor und dann vielleicht ein paar Jahre hier arbeiten. „Vielleicht, wenn das am Ende überhaupt möglich ist.“
An Menschen wie Yumi Choi hängt die Zukunft der deutschen Wirtschaft. Davon sind Wissenschaftler und Unternehmer, Arbeitgeberverbände überzeugt. Es muss gelingen, mehr Studenten aus China, Russland oder auch Südkorea nach Deutschland zu locken. Und vor allem muss es gelingen, sie nach ihrem Abschluss auch als Arbeitskräfte zu halten. Denn noch immer kehrt die große Mehrzahl der Absolventen dem Land nach dem teuren Studium den Rücken.
In Sonntagsreden stimmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Ministerinnen für Bildung und Arbeit, Anette Schavan und Ursula von der Leyen (alle CDU), in diese Forderungen ein. Für Mitte Juni hat von der Leyen sogar einen „Fachkräftegipfel“ einberufen und angekündigt, den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland erleichtern zu wollen.
Die nötigen Gesetzesänderungen – speziell für Universitätsabsolventen – stehen bisher allerdings noch aus. Der Grund: Zu unpopulär in Zeiten von Sarrazin-Polemiken. So analysierte Schavan jüngst in einer internen Expertenrunde ihres Ministeriums, mit dem Thema hochqualifizierte Ausländer sei politisch derzeit kein Blumentopf zu gewinnen. Wer daran ernsthaft rühren wolle, provoziere lediglich Krach in der Koalition.
Großer Fachkräftemangel
Schon heute fehlen jedoch nach Zahlen des Kölner Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) bundesweit mehr als 117.000 hochqualifizierte Fachkräfte in den so genannten MINT-Fächern – das sind Mathematik, Ingenieur- und Naturwissenschaften sowie Technik. In den kommenden Jahren wird die Lücke angesichts des demografischen Wandels immer größer. „Da können wir uns noch so sehr bemühen, Inländer zu qualifizieren, ohne ausländische Absolventen werden wir diese Lücke nicht schließen“, sagt Lars Funk, Bereichsleiter Beruf und Gesellschaft beim Verband deutscher Ingenieure (VDI).
Zumindest für ausländische Studenten ist Deutschland heute schon höchst attraktiv. In den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern kamen im Jahr 2009 rund acht Prozent der Studierenden aus dem Ausland. In den Ingenieurwissenschaften waren es sogar elf Prozent. „Das Studium in Deutschland hat in China, Russland oder Latein Amerika immer noch einen exzellenten Ruf“, sagt die Leiterin des Akademischen Auslandsamtes an der TU-Berlin, Carola Beckmeier.
Gemeinsam mit acht anderen führenden technischen Universitäten in Deutschland, darunter die RWTH Aachen, die TU Darmstadt und das Karlsruhe Institute of Technology, wirbt die TU-Berlin weltweit um Studenten.
Freundliche Aufnahme in Deutschland
Studenten wie Yomi Choi. Sie hat bereits einen Bachelor-Abschluss in Maschinenbau von der staatlichen Universität in Seoul in der Tasche. So wie einst ihr Vater macht sie jetzt das Aufbaustudium in Deutschland und fühlt sich hier in Berlin „wirklich freundlich“ aufgenommen. Für immer wird sie aber wohl nicht bleiben. Irgendwann will sie die mittelständische Firma ihres Vaters in Südkorea übernehmen und dann vielleicht die Beziehungen zu Deutschland weiter ausbauen.
Für eine Exportnation wie Deutschland sind auch solche Heimkehrer hochinteressant, sagt Funk vom Ingenieursverband. „Im Studium entstehen Bindungen, aus denen später Wirtschaftsbeziehungen wachsen.“
Knapp 235.000 Ausländer studierten 2009 an deutschen Universitäten. Damit belegte Deutschland nach den USA und Großbritannien Platz drei unter den beliebtesten Studienländern. Etwa jeder zehnte ausländische Studierende kam aus China, gefolgt von der Türkei, Russland und Polen. Die große Mehrzahl von ihnen verlässt allerdings mit dem deutschen Abschlusszeugnis in der Hand wieder das Land. Für hiesige Firmen, die händeringend nach Fachkräften suchen, ist die Bilanz ernüchternd. Im Jahr 2009 zählte der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) weniger als 5000 Absolventen von außerhalb der EU, die zum Arbeiten blieben.
Der Grund: Den frisch gekürten Ingenieuren zeigt sich der deutsche Staat von seiner abweisenden Seite: Selbst wer bereits eine „seiner Qualifikation angemessene“ Stelle hat, bekommt zunächst nur eine befristete Arbeitserlaubnis. Wer erst noch Arbeit suchen muss, hat dafür zwar ein Jahr Zeit. Er darf in diesem Jahr aber über einen studentischen Minijob hinaus kein Geld verdienen. Ist ein Job gefunden, liegt es im Ermessen der Behörden zu beurteilen, ob die Tätigkeit auch der Qualifikation entspricht. Ein herzliches Willkommen sieht anders aus.
Hier liegt das Problem: „Wir brauchen eine positive Zuwanderung und müssen mehr ausländische Absolventen motivieren, im Land zu bleiben, sonst blutet der MINT-Bereich auf Dauer aus“, sagt die Leiterin der Bildungsabteilung bei der BDA, Barbara Dorn. Die ausländischen MINT-Studenten seien für deutsche Arbeitgeber doch besonders wertvoll. „Die Qualität ihrer Ausbildung ist bekannt, sie haben über Praktika bereits Erfahrungen in der deutschen Arbeitswelt gesammelt und verfügen oft über gute Sprachkenntnisse.“
Die Politik schaut nur zu
Statt sie allerdings im Land zu halten, schaut die deutsche Politik ungerührt zu, wie die Absolventen mit ihrer in Deutschland erworbenen, vom Staat subventionierten Ausbildung in die USA, nach Kanada oder Großbritannien weiterziehen. „Diesen Ländern müssen wir aber keine Entwicklungshilfe leisten“, kritisiert Dorn. Die BDA fordert deshalb Anreize zum Dableiben. Wer binnen eines Jahres eine adäquate Beschäftigung gefunden habe, solle eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung bekommen, die bisher übliche erneute Überprüfung, in der Regel nach drei Jahren, soll ausfallen. „Niemand sitzt gern auf einem Schleudersitz“, sagt Dorn.
Eine Öffnung tut wäre auch bei den Arbeitgebern nötig. Das ist die Erfahrung der Otto Benecke Stiftung, die sich im Auftrag der Bundesregierung um die Integration ausländischer Akademiker kümmert. „Auch die engagiertesten und hoffnungsvollsten Teilnehmer kassieren häufig eine Absage nach der anderen“, berichtet die Leiterin des Akademiker-Programms der Stiftung, Dagmar Maur: „Viele Arbeitgeber sind leider noch nicht tolerant genug, wollen niemanden einstellen, der nicht akzentfrei deutsch spricht.“ Sie fordert die Arbeitgeber auf, ihre Standards der Realität anzupassen. „Wer nicht tolerant ist, muss sich nicht über mangelnde Fachkräfte beklagen.“>
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10.6.2011: Der deutschen Universitäten verbieten Leuten das Medizinstudium, wenn das Abi nicht "gut genug" ist
aus: Spiegel online: Zorniger Zwischenruf: Lasst mich rein, ich kann Arzt; 10.6.2011;
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,767044,00.html
<Ihr Abi ist nicht exzellent, aber sie will Medizin studieren: Lea, 22, machte in drei Jahren eine medizinische Ausbildung, verklagte über ein Dutzend Unis, absolvierte Praktika, arbeitet als Sanitäterin - vergebens. Zwischenruf einer jungen Frau, die in einem Ärztemangel-Land einfach nur Ärztin werden will.
Vor drei Jahren habe ich mein Abitur gemacht: 2,4 - eigentlich gar nicht so schlecht. Dachte ich zumindest. Seitdem warte ich. Ich möchte Medizin studieren, seit ich denken kann. Der Wunsch, Ärztin zu sein, gehört zu meinem Leben. Ich bin mit diesem Wunsch aufgewachsen und habe nie eine andere Richtung für mich gesehen.
Ich fühle mich dazu berufen, Menschen zu helfen. Ich glaube, ich wäre eine gute und einfühlsame Ärztin.Mir war klar, dass es nicht einfach wird. Bei der Auswahl nach Abiturnote hatte ich keine Chancen, da der NC dort bei etwa 1,2 liegt. Und bei der Auswahl nach Wartezeit müsste ich noch etwa zwölf Semester ansammeln. Daher hoffte ich auf das Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH), das es Abiturienten wie mir erleichtern soll, einen Studienplatz zu ergattern. 60 Prozent der Studienplätze sollen demnach an Bewerber gehen, die eine Berufsausbildung hinter sich haben, die gute Leistungen im Test für medizinische Studiengänge schaffen, die ehrenamtlich gearbeitet haben oder andere Leistungen vorweisen können.
Einer Klausel habe ich damals wohl noch nicht genügend Bedeutung beigemessen: "Die Abiturdurchschnittsnote muss bei der Auswahl einen maßgeblichen Einfluss behalten."
Ich begann also einige Tage nach meiner Abi-Verleihung mit dem dreimonatigen Pflegepraktikum, machte daraufhin eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten, zwei Jahre lang; habe nebenbei rund 18 Unis verklagt, die genaue Zahl weiß ich nicht mehr. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte das schnell mehr als 10.000 Euro kosten können.
Ich arbeite ehrenamtlich als Sanitäterin beim Deutschen Roten Kreuz, habe weitere Praktika gemacht und den Medizinertest erfolgreich absolviert. Den veranstalten einige Unis, um die Eignung ihrer Bewerber zu testen. Selbstverständlich habe ich mich jedes halbe Jahre nach allen Regeln des AdH beworben sowie geschätzte hundert Postkarten für diverse Losverfahren um Nachrückerplätze verschickt.Wohnt in Ihnen ein Arzt?
Einige dieser Leistungen sollten meinen Durchschnitt verbessern, das hoffte ich jedenfalls.
Drei Jahre Arbeit - gerade mal 0,1 Notenpunkte besser
Nachdem ich meine Ausbildung beendet hatte, war ich guter Hoffnung, meinem langersehnten Studienplatz ein Stückchen nähergerückt zu sein. Um so größer war die Enttäuschung, dass viele Unis meine Ausbildung in keiner Weise, andere nur gering honorierten. An zwei Unis bekam ich für drei Jahre Arbeit im medizinischen Bereich 0,1 Notenpunkte gutgeschrieben - in Regensburg und München. Bei vielen anderen war meine Ausbildung gänzlich unerheblich. Und zu einem Auswahlgespräch, bei dem ich mich hätte persönlich vorstellen können, wurde ich nie eingeladen.
Für mich stellt sich nach drei Jahren des Wartens die Frage, wie sinnvoll das Auswahlverfahren ist. War die Grundidee dieses Verfahrens nicht, auch Bewerber zuzulassen, die sich durch besondere Leistungen abheben? Die anhand einer medizinischen Ausbildung oder ehrenamtlicher Arbeit ihre große Motivation für das Studium und den späteren Beruf zeigen?
Da die Durchschnittsnote leider weiterhin einen maßgeblichen Einfluss behalten muss, reichen selbst meine bisherigen Anstrengungen nicht. Jenseits eines Durchschnitts von 2,0 werden Bewerber offensichtlich für unfähig befunden. Mein Eindruck: Sie werden systematisch abgeblockt. Ungeachtet dessen, was sie geleistet haben.
Ich hätte also genauso gut sechs Jahre nichts tun können, um endlich genug Wartesemester zu haben.
Hinzu kommt, dass viele Universitäten die Möglichkeit gar nicht erst nutzen, über das Auswahlverfahren junge Medizinbegeisterte in die Hörsäle zu holen. Von den Unis, die im Wintersemester 2011/12 Medizin anbieten, geht fast die Hälfte ausschließlich nach der Durchschnittsnote oder gewichteten Einzelnoten.
Können mittelmäßige Abiturienten keine guten Ärzte werden?
Ich frage mich, ob sie tatsächlich nicht daran glauben, dass ein mittelmäßiger Abiturient das Studium schaffen kann, oder ob es doch günstiger und bequemer ist, ausschließlich nach der Durchschnittsnote zu gehen.
In Zukunft wird sich die Lage durch die doppelten Jahrgänge und den Wegfall der Wehrpflicht noch verschärfen. Bei dem Ärztemangel in Deutschland wäre es ein großer Fortschritt, stärker auf die Eignung der Bewerber zu achten. Und damit meine ich kein gutes Abitur, sondern die Motivation, später tatsächlich als Arzt zu praktizieren.
Mein Leben ist bislang vollkommen anders verlaufen als geplant. Ich hatte nicht vor, eine Ausbildung zu machen, auch wenn ich rückblickend einiges Positives darin sehe.
Am schlimmsten ist aber, dass mein Leben seit dem Abitur in der Warteschleife hängt. Jederzeit könnte ein Anruf kommen, dass ich vielleicht doch noch über das vierte Nachrückverfahren einen Platz am anderen Ende Deutschlands bekommen oder Erfolg im Losverfahren gehabt habe. Konkret heißt das für mich, dass ich noch zu Hause wohne, da ich jederzeit bereit sein muss für einen Umzug.Meine Freunde studieren auf der ganzen Welt, während ich zu Hause sitze, Bewerbungen schreibe, arbeite und warte. Wenn ich dann einen Studienplatz bekomme, entsteht ein neues Problem: Ich werde bis Anfang 30 studieren. Ich werde erst spät anfangen, Geld zu verdienen, potentiell abhängig von meinen Eltern leben.
Die Ideen sind mir mittlerweile ausgegangen. Ich habe so weit alles getan, was getan werden konnte, und ich habe nicht vor, aufzugeben. Ab nächstem Wintersemester werde ich ein Biologiestudium beginnen und versuchen, in den medizinischen Studiengang quereinzusteigen. Immerhin, noch ein neuer Versuch.>
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6.7.2011: Die Merkel-Regierung schmiedet einen Panzer-Deal mit dem frauenfeindlichen Saudi-Arabien
aus: Welt online: Leopard-Verkauf: Merkel, der Panzer-Deal und die Informationsblockade; 6.7.2011;
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13472223/Merkel-der-Panzer-Deal-und-die-Informationsblockade.html
| 06.07.2011"Der Bundessicherheitsrat tagt geheim, und dabei bleibt's“, ist der Kommentar von Bundesverteidigungsminister Thomas de Maiziere ( mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, beide CDU) zum Geschäft mit den Saudis.
In den Reihen der Koalition herrscht Unmut über das Rüstungsgeschäft mit Saudi-Arabien. Doch die schwarz-gelbe Regierung will den Handel nicht einmal bestätigen.Angela Merkel könnte die heftige Debatte recht einfach entschärfen. Die Bundeskanzlerin hat nämlich in der Hand, wie viele Informationen über das umstrittene Panzergeschäft mit Saudi-Arabien an die Öffentlichkeit gelangen.
Die Sitzungen des Bundessicherheitsrates, der den Handel offenbar genehmigt hat, sind zwar vertraulich wie alle Sitzungen der Bundesregierung – das schreibt der Geschäftsbericht vor. Doch Mitteilungen über die Ausführungen einzelner Minister oder über deren Abstimmungsverhalten sind nur „ohne besondere Ermächtigung des Bundeskanzlers unzulässig“.
Merkel könnte das Schweigen der Gremiumsmitglieder also beenden und ein wenig Licht auf das umstrittene Geschäft scheinen lassen.
Auch Abgeordnete aus den eigenen Reihen sehen den Deal kritisch
Der am Wochenende bekannt gewordene Panzer-Deal mit Saudi-Arabien war jetzt Gegenstand der Beratungen im Bundestag, zunächst in der Regierungsbefragung und später in einer Aktuellen Stunde des Parlamentes. Abermals kritisierte die Opposition den geplanten Waffenexport. Doch auch aus den eigenen Reihen bekommt die schwarz-gelbe Koalition Gegenwind: Die mangelnde Transparenz über die Entscheidung im Bundessicherheitsrat schlägt etlichen Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf den Magen.
Heikel ist an dem Geschäft vor allem, dass das autoritär geführte Saudi-Arabien im Frühjahr bei der Niederschlagung von Protesten im Golf-Staat Bahrain mitgeholfen hat, während die Bundesregierung die Demokratiebewegungen in der arabischen Welt unterstützt.
Mit Panzern seien die Kräfte aus Saudi-Arabien nicht gegen Demonstranten nicht vorgegangen, sagte Cornelia Pieper (FDP), Staatsministerin im Auswärtigen Amt. Doch ohne Frage sei es „schlimm genug“, dass Sicherheitskräfte auf Anweisung aus Riad in Bahrain zum Einsatz gekommen waren.
Dieser Widerspruch also steht im Raum. Der Parlamentarische Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Hans-Joachim Otto (FDP), sagte, die Lage in der Region erfordere eine Gesamtabwägung der Sicherheitsinteressen. „Das ist kein Wunschkonzert, sondern es sind schwerwiegende Gründe, die abgewogen werden müssen.“
Joachim Pfeiffer (CDU) erinnerte an Rüstungsgeschäfte mit Saudi-Arabien während der rot-grünen Regierungszeit. Es sei im deutschen Interesse, „dass wir unsere technologischen Fähigkeit in der Wehrtechnologie behalten“. Die Lieferung trage zu einer Stabilität der Region bei.
Es sei der falsche Weg, bei wichtigen politischen Entscheidungen „abseits zu stehen“, sagte Pfeiffer, auf die umstrittene Enthaltung zum Militäreinsatz in Libyen im UN-Sicherheitsrat anspielend.
"Der Bundessicherheitsrat tagt geheim, und dabei bleibt's“
In der Sache will die Bundesregierung vorerst keine Stellungnahme abgeben. Regierungssprecher Steffen Seibert verwies darauf, dass nach der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrats die Mitglieder des Gremiums an die Geheimhaltungsvorschriften gebunden seien. „So wird es gehalten, und so muss es auch gehalten werden.“ Ähnlich äußerte sich Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU): „Der Bundessicherheitsrat tagt geheim, und dabei bleibt's.“
Mit dieser Informationsblockade wollen sich selbst Politiker der Regierungskoalition nicht zufrieden geben. Unionsfraktionsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU) sprach von „verschiedenen Auffassungen“ in der CDU/CSU. Die Menschenrechtsbeauftragte der Unions-Fraktion im Bundestag, Erika Steinbach (CDU), hat „erhebliche Bedenken“ gegen die Lieferung.
Der ehemalige FDP-Vorsitzende Wolfgang Gerhardt kritisierte, es sei „nicht vertretbar“, dass 93 FDP-Parlamentarier in die Sommerpause geschickt werden, ohne zu wissen, worum es bei dem Panzergeschäft gehe. Der frühere Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) mahnte, Menschenrechtsgesichtpunkte dürften nicht vernachlässigt werden.
Es ist unwahrscheinlich, dass Seibert mit seinen wenigen Worten diese Vorhalte aus dem Weg geräumt hat. Der Regierungssprecher sagte, die Bundesregierung stehe zu den geltenden Richtlinien für Rüstungsexporte. Panzer dürfen demnach beispielsweise nicht in Krisenregionen geliefert werden.
Wert von mindestens 1,7 Milliarden Euro
Es gibt bisher nur inoffizielle Bestätigungen, dass der Bundessicherheitsrat die Lieferung von 200 „Leopard“-Panzern neuester Bauart nach Saudi-Arabien beschlossen hat. Experten schätzen den Wert des Geschäfts auf mindestens 1,7 Milliarden Euro. Die Panzer werden von den deutschen Konzernen Kraus-Maffei Wegmann und Rheinmetall gebaut.
Über die entsprechende Entscheidung des Bundessicherheitsrates vom 27. Juni sind offenbar die USA und Israel informiert worden. Beide Länder hätten keine Bedenken angemeldet, heißt es.
Deutschland ist einer der größten Waffenexporteure der Welt. Vor allem teure High-Tech-Produkte wie U-Boote treiben den Umsatz der Branche. Der Außenhandel ist für die verschwiegenen Unternehmen schon lange ein wichtiges Standbein. Die Branche beschäftigt rund 80.000 Menschen in Deutschland.
2009 exportierte Deutschland Rüstungsgüter im Wert von 1,3 Milliarden Euro, so steht es im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung. Nach Angaben des schwedischen Friedensforschungsinstituts Sipri liegt die Bundesrepublik damit beim Export hinter den USA und Russland auf dem dritten Platz.
Schwere Vorwürfe der Opposition
Vertreter der Opposition gehören dem Bundessicherheitsrat nicht an und verlangen von der Regierung ein Ende der Geheimniskrämerei. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann wirft der Bundesregierung außenpolitisches Versagen vor: „Bei Schwarz-Gelb ist keine außenpolitische Linie erkennbar“, sagte Oppermann.
Erst enthalte sich die Regierung bei der UN-Resolution zum Militäreinsatz der Nato in Libyen, dann unterstütze Außenminister Guido Westerwelle (FDP) mit seinem Besuch in der libyschen Rebellenhochburg Bengasi den „arabischen Frühling“, und schließlich werde das Panzergeschäft mit Saudi-Arabien gebilligt. Oppermanns Bilanz: „Das passt alles nicht zusammen.“
Die Panzer-Lieferung könnte nach Ansicht von SPD-Chef Sigmar Gabriel nötig geworden sein, gerade weil sich Deutschland nicht am Militäreinsatz in Libyen beteiligt hatte. „In Wahrheit ist das vermutlich der politische Preis, den die Bundesregierung bezahlen muss, weil sie sich komplett von unseren Bündnispartnern in der Debatte im UN-Sicherheitsrat zur Libyen-Entscheidung entfernt hat“, sagte er.
Auch die Grünen lehnen die Lieferung der Kampfpanzer ab. „Ihre Außenpolitik ist nicht wertegeleitet“, rief ihr Fraktionsvorsitzender Jürgen Trittin der Koalition im Parlament zu: „Schwarz-Gelb steht nicht an der Seite der Demokratie. Schwarz-Gelb steht an der Seite der Despotie.“
Trittin sagte, es sei falsch gewesen, in der Vergangenheit Diktaturen in der arabischen Welt unterstützt zu haben. Genau so falsch sei es, nun in derlei Länder Waffen zu liefern. Ein Gegengewicht zum Iran werde mit der Panzer-Lieferung nicht geschaffen. „Sie destabilisieren den Nahen Osten und gefährden damit auch Israel“, sagte Trittin.>
Kommentar
Mit diesem Panzer-Deal und mit dieser Geste gegen die Menschenrechte haben Frau Merkel und die CDU ihre klare Abwahl für die nächsten Bundestagswahlen eingeläutet.
Michael Palomino, 6.7.2011
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Krankes Deutschland am 17.7.2011: Die Ärzte diskriminieren systematisch gegen Kassenpatienten: 71 Tage auf einen Termin warten
aus: Spiegel online: Zweiklassenmedizin: Ärzte diskriminieren Kassaenpatienten systematisch; 17.7.2011;
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,774882,00.html
<Gesetzlich Versicherte warten 71 Tage auf einen Termin beim Facharzt, Privatpatienten 19: Eine Studie zeigt nach SPIEGEL-Informationen, wie Mediziner Kassenpatienten systematisch benachteiligen. Aus Sicht der Ärzte ist das durchaus sinnvoll - so verdienen sie mehr Geld.
Hamburg - Gesetzlich Versicherte müssen auf Termine beim Facharzt deutlich länger warten als Privatpatienten. Das hat eine Umfrage der AOK Rheinland/Hamburg in ihrer Region ergeben. Die AOK hatte im Juni mehr als 800-mal testweise in Praxen angerufen. Dabei gaben sich die Mitarbeiter bei einem ersten Anruf als gesetzlich Versicherte aus. Später riefen sie als vermeintliche Privatpatienten an. Dabei fragten sie nach einem normalen Untersuchungstermin. Einen Notfall gaben sie nicht an.
Die Ergebnisse sind eindeutig - und zeigen, was die alltägliche Erfahrung ohnehin nahelegt: Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen müssen deutlich mehr Geduld beweisen, bis sie einen Termin beim Facharzt bekommen. Am schwierigsten ist es demnach, zu einem Kardiologen durchzudringen. Dort müssen Kassenpatienten im Schnitt rund 71 Tage warten, Privatpatienten 19. Bei den Radiologen sind es für gesetzlich Versicherte 46 Tage, für Privatpatienten sieben. Die Augenärzte vergeben nach 37 Tagen Termine an ihre Kassenpatienten, an die private Kundschaft nach 16."Das Verhalten mancher Fachärzte ist äußerst ärgerlich", sagt Wilfried Jacobs, Chef der AOK Rheinland/Hamburg. Daran werde sich jedoch nichts ändern, solange es keine wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeiten gebe. "Die Kassen sollten das Recht bekommen, nicht mehr mit Fachärzten zusammenarbeiten zu müssen, die gesetzlich Versicherten keine zeitnahen Termine geben", sagt Jacobs.
Bereits im April hatte der SPIEGEL berichtet, einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zufolge müssten 25 Prozent der gesetzlich Versicherten mindestens zwei Wochen lang auf einen Termin beim Arzt warten. Bei Privatversicherten mit akuten Beschwerden traf dies der Umfrage zufolge nur für knapp acht Prozent der Patienten zu.
Privatpatienten sind für Ärzte lukrativer
Die schlechtere Versorgung der Kassenpatienten hat nichts damit zu tun, dass es zu wenig Ärzte gibt. In Deutschland sind genügend Mediziner vorhanden - abgesehen von wenigen Gebieten in Ostdeutschland. Generell kann von Ärztemangel jedenfalls keine Rede sein. Denn insgesamt ist die Zahl der Kassenärzte in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich gestiegen, um 40 Prozent auf mehr als 137.000.Dass Kassenpatienten größere Probleme haben, einen Facharzttermin zu bekommen, hängt mit dem Gesundheitssystem zusammen. Während die meisten Kassenleistungen streng reglementiert sind, können die Mediziner mit individuellen Zusatzangeboten sowie beim Behandeln von Privatpatienten ordentlich Geld verdienen. Für Privatpatienten können sie oft mehr als doppelt so hohe Rechnungen stellen wie bei Mitgliedern von gesetzlichen Krankenkassen. Die Folge: weniger ärztliche Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte, mehr Engagement für Privatpatienten.
Schätzungen zufolge erwirtschaften viele Ärzte 30 Prozent ihres Einkommens allein mit Privatpatienten - und das, obwohl sich nur zehn Prozent der Deutschen zu dieser privilegierten Gruppe zählen. Bei manch einem niedergelassenen Mediziner in Ballungsgebieten sind es gar 50 Prozent der Umsätze.
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26.7.2011: Der kranke Populist Oettinger behauptet, Sonnenenergie habe in Deutschland keine Zukunft
Wie krank kann ein Euro-Politiker denn sein? Aber so einen Stuss hat Herr Populist Oettinger aus Baden-Württemberg tatsächlich behauptet. Der Populist Oettinger scheint von der Atomlobby geschmiert, ganz doll geschmiert und bestochen.
aus: n-tv online: Oettinger sieht Grenzen der Photovoltaik - Amano: Atomenergie hat Zukunft; 26.7.2011;
http://www.n-tv.de/politik/Amano-Atomenergie-hat-Zukunft-article3900791.html
<Fukushima zum Trotz glaubt IAEA-Chef Amano an eine zunehmende Produktion von Atomstrom. Viele Länder seien überzeugt, damit auch das Problem des Klimawandels zu bewältigen, sagt er. Derweil sieht EU-Energiekommissar Oettinger Deutschland an die Grenzen der Sonnenenergie stoßen: "Wir sind kein Sonnenland."Der Chef der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA), Yukiya Amano, rechnet trotz des Atomunfalls im japanischen Fukushima mit einer zunehmenden Atomstromproduktion weltweit. "Es ist sicher, dass die Zahl der Atomreaktoren weiter steigen wird, wenn auch nicht so schnell wie zuvor", sagte Amano bei einem Treffen mit Japans Ministerpräsident Naoto Kan in Tokio. Kan hatte sich zuvor für einen schrittweisen Ausstieg aus der Atomenergie in Japan ausgesprochen, wo das Erdbebenrisiko sehr hoch ist.
"Einige Länder, darunter Deutschland, haben ihre Atompolitik überdacht, aber viele andere sind überzeugt, dass sie auf Atomkraftwerke angewiesen sind", insbesondere im Kampf gegen den Klimawandel, sagte Amano. Deshalb komme es vor allem darauf an, die Sicherheit der Atomanlagen zu gewährleisten.
Nachdem der IAEA-Chef am Montag das von Erdbeben und Tsunami vom 11. März schwer beschädigte AKW Fukushima besucht hatte, sicherte er Japan die Unterstützung seiner Behörde im Umgang mit dem Unfall zu. Vier der sechs Reaktoren wurden durch die Naturkatastrophe schwer beschädigt, was den schlimmsten Atomunfall seit der Katastrophe von Tschernobyl vor 25 Jahren zur Folge hatte. Aus Sicherheitsgründen sind 36 der 54 japanischen Reaktoren derzeit heruntergefahren. Kan ordnete einen Stresstest für die Anlagen an, bevor diese wieder in Betrieb genommen werden sollen.
Keine Orangenhaine in Deutschland
EU-Energiekommissar Günther Oettinger sieht unterdessen in Deutschland keine große Zukunft für die Solarenergie. "In Deutschland stößt Photovoltaik an seine Grenzen. Wir sind kein Sonnenland, wo die Bauern auf einmal Orangenplantagen betreiben können", sagte Oettinger der "Passauer Neuen Presse". Photovoltaik könne hierzulande nie eine große und kostengünstige Stromquelle sein.
Gleichzeitig sprach sich der EU-Kommissar dafür aus, die Förderung der erneuerbaren Energien zunehmend europäisch zu koordinieren. So seien etwa in den nächsten Tagen Gespräche geplant, um im Zuge der Griechenlandhilfe zu überlegen, die Photovoltaik in Griechenland zu fördern. Den deutschen Ausstieg aus der Atomenergie bis zum Jahr 2022 nannte Oettinger "ehrgeizig, aber machbar".
Oettinger riet davon ab, bei der Förderung erneuerbarer Energien nach Autarkie auf Ebene der Bundesländer zu streben. Bayern etwa habe ein "hohes Innovationspotenzial" und könne die Energiewende umsetzen. Die besten Standorte für Wind und Sonne lägen aber nicht unbedingt im deutschen Süden, sondern oftmals in der Nordsee oder in südeuropäischen Ländern, "wo die Kosteneffizienz und der Nutzungsgrad deutlich besser sind".
Grüne: Sonnenenergie wird billig
Die Grünen kritisierten, Oettinger verkenne die Chancen der heimischen Sonnenstromproduktion. "Photovoltaik wird künftig neben Windkraft den Hauptanteil der Stromversorgung liefern - in Deutschland genauso wie in Griechenland", sagte der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell in Berlin.
Anders als von Oettinger behauptet, werde Sonnenenergie mit zu den billigsten Stromquellen gehören, da nach 20 Jahren abgeschriebene Solarstromanlagen auf Kosten von 0,5 bis 1 Cent pro Kilowattstunde kämen. Abgeschriebene Kohle- und Atomkraftwerke produzierten den Strom fünf bis zehnmal teurer. Auch sei vor Ort gewonnener deutscher Solarstrom sinnvoller, weil griechischer Solarstrom erst über teure Leitungen importiert werden müsste, erklärte Fell.
AFP/dpa>
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Krankes Deutschland auf Schalke 16.8.2011: Kölner Fans auf Schalke werfen mit Bechern mit Urin und Fäkalien drin
aus: n-tv online: Ekelhafter Angriff beim FC Schalke: Kölner Fans werfen mit Fäkalien; 16.8.2011;
http://www.n-tv.de/sport/fussball/Koelner-Fans-werfen-mit-Faekalien-article4062981.html
<Der 1. FC Köln verliert sein Bundesligaspiel auf Schalke - und die Fans der Gäste benehmen sich daneben. Sie sollen mit Urin und Fäkalien gefüllte Becher in andere Fanblöcke geworfen haben. "Das geht gar nicht und ist durch nichts zu entschuldigen", sagt Kölns Fanbeauftragter.Die Gelsenkirchener Polizei ermittelt wegen im wahren Sinne des Wortes ekelhafter Angriffe gegen einige Fans des Fußball-Bundesligisten 1. FC Köln. Die Anhänger sollen nach Angaben der Sicherheitskräfte während des Spiels beim FC Schalke 04 am vergangenen Samstag mit Urin und Fäkalien gefüllte Becher in andere Fanblöcke geworfen. Davon seien nicht nur Schalker Fans, sondern auch Kölner Anhänger getroffen worden. Als Beweis dienen der Polizei Video-Aufnahmen, wodurch die Täter identifiziert worden seien.
Demnach gibt es einen Zeugen, der beobachtete, wie eine Person Kot in einen Bierbecher legte und Richtung Schalke-Block schleuderte. Auch zwei mit Urin gefüllte Bierbecher seien auf die Schalker Fans geworfen worden. "Das geht gar nicht und ist durch nichts zu entschuldigen. Die Täter müssen bestraft werden und auch mit einem Stadionverbot belegt werden", sagte Kölns Fanbeauftragter Rainer Mendel. Es dürfe bis zu einer endgültigen Klärung jedoch keine Vorverurteilung geben. Nach Informationen von Mendel sind zwei Verdächtige festgenommen worden.
Laut eines Berichts der Kölnischen Rundschau waren zudem Mitglieder der Fangruppierung "Wilde Horde" bereits vor dem Anpfiff negativ aufgefallen. Sie hätten Polizisten mit Flaschen und anderen gefährlichen Gegenständen beworfen. Auf dem Weg zum Schalker Stadion hätten sie zudem in Bahnen Scheiben zerstört. Polizisten hätten anschließend Pfefferspray und Schlagstöcke eingesetzt, um die Situation zu beruhigen. Die Polizei geht mittlerweile davon aus, dass die Täter den Gruppierungen "Wilde Horde" und "Boys" angehören. Der Verein selbst gab es zunächst keine offizielle Stellungnahme ab.
sid>
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Krankes Deutschland am 5.9.2011: Silvesterraketen sind juristisch als "Spielzeug" deklariert - mit Verkauf im Spielzeugladen
aus: n-tv online: Jetzt ist es offiziell: Silvesterraketen sind Spielzeug; 5.9.2011;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Silvesterraketen-sind-Spielzeug-article4222336.html
<Silvesterraketen sind Spielzeug - wenn auch nicht für Kinderhände.
Auch gefährliche Silvester-Raketen sind Spielzeug. Sie dürfen deshalb auch in Spielwarengeschäften verkauft werden. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg von Oktober 2010 ist nun rechtskräftig. Das Magdeburger Urteil war vom Oberverwaltungsgericht Naumburg bestätigt worden, eine Revision vor dem Bundesgerichtshof hat der Kläger nun zurückgenommen.In dem Prozess hatte der Vermieter einem Spielwarengeschäft einen Verstoß gegen den Mietvertrag vorgeworfen (Az: 10 O 551/10). "Spielzeug umfasst nicht nur Gegenstände, mit denen Kinder spielen", heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Vielmehr: "Auch Erwachsene und Tiere spielen." Das Magdeburger Gericht verweist auf Poker-Karten, Modelleisenbahnen oder auch Computerspiele. Der Begriff "Spielwaren" ist dem Gericht zufolge auch weiter zu fassen als der Begriff "Kinderspielzeug". Dabei verwies die Kammer auf das "Gesamtverständnis der Branche" und auch auf eine Spielwarenmesse, auf der auch Feuerwerkskörper ausgestellt würden.
dpa>
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Wie krank darf Deutschland sein? Hier sehen Sie, wie krank dieser deutsche Staat inzwischen ist: Alle Leute werden ausspioniert, wie die Staatsanwaltschaft es gerade will:
Krankes Deutschland am 9.10.2011: Der EU-Staatstrojaner für die kriminelle Computerspionage - und CCC hat ihn gehackt
aus: Der Standard online: Coup: Chaos-Computer-Club knackt staatliche Spionage-Software; 9.10.2011;
http://derstandard.at/1317019714628/Coup-Chaos-Computer-Club-knackt-staatliche-Spionage-Software
<Hackern wurde "Staatstrojaner" zugespielt - Kann "nicht nur höchst intime Daten ausleiten"
Den Hackern des Chaos Computer Club (CCC) ist ein medialer Coup gelungen. Nach eigenen Angaben ist ihnen eine "staatliche Spionagesoftware" zugespielt worden, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Kommunikation über das Internet eingesetzt wird. Das Programm wird auch als ""Bundestrojaner light" oder "Staatstrojaner" bezeichnet.
Fernsteuerungsfunktion
Die Hacker haben eine eingehende Analyse der Software vorgenommen. "Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware", so der CCC auf seiner Homepage.
Grobe Design- und Implementierungsfehler
Der CCC warf den Sicherheitsbehörden vor, aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern in der Software entstünden "eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können". Die Telekommunikationsüberwachung an der Quelle, kurz als Quellen-TKÜ bezeichnet, soll eine Möglichkeit bieten, Voice-over-IP-Gespräche abzuhören, bevor sie für den Weg durchs Netz verschlüsselt wird.
Gesetzliche Grundlagen
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte, dass Software-Lösungen für eine Quellen-TKÜ verfügbar seien, sowohl für die Bundesbehörden als auch auf Landesebene. "Für den Einsatz dieser Software gibt es gesetzliche Grundlagen, die beim Einsatz beachtet werden müssen", sagte der Sprecher. Für Ermittlungen auf Bundesebene sei hier etwa das BKA-Gesetz relevant. Außerdem gibt es in einigen Bundesländern Regelungen zum Einsatz der Quellen-TKÜ.
Die Bestrebungen für eine Online-Durchsuchung bei Verdächtigen reichen ins Jahr 2005 zurück, in die Amtszeit des damaligen Iinnenministers Otto Schily (SPD). Danach setzte unter dem Schlagwort "Bundestrojaner" eine heftige Debatte über die Zulässigkeit solcher Eingriffe in die Privatsphäre des persönlichen Computers ein.
"Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut"
Das Bundesverfassungsgericht setzte im Februar 2008 hohe rechtliche Hürden für Online-Durchsuchungen. Das heimliche Ausspähen eines Computer-Anwenders zur Gefahrenabwehr ist demnach nur dann zulässig, wenn es eine klare gesetzliche Regelung dafür gibt. Außerdem muss die Aktion der "Abwehr einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut" dienen. Weiterhin muss die Aktion durch einen Richter angeordnet werden.
Funktionen
Der Chaos Computer Club erklärte, die nun aufgetauchte Software ermögliche einen viel weitergehenden Angriff. In einer Analyse des Programmcodes seien Funktionen entdeckt worden, "die über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen".
Nachladen
So könne der "Trojaner" über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert ausführen. "Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners - also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien - ist von Anfang an vorgesehen." Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff sei möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen werde.
[Und andere Hacker können den Trojaner für sich benutzen]
Im Rahmen des Tests habe der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten - inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten. "Wir waren überrascht und vor allem entsetzt, dass diese Schnüffelsoftware nicht einmal den elementarsten Sicherheitsanforderungen genügt".Passwörter auf "1234" setzen
Es sei für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen. "Das Sicherheitsniveau dieses Trojaners ist nicht besser, als würde er auf allen infizierten Rechnern die Passwörter auf "1234" setzen."
Auf seiner Website veröffentlichte der CCC zudem die Binaries der Software.
Die Hacker protestieren seit Jahren gegen staatliche Überwachung. 2008 veröffentlichte man den Fingerabdruck des (damaligen) deutschen Innenministers Wolfgang Schäuble. Mit der Aktion protestierte der Verein gegen die Speicherung von biometrischen Daten in Reisepässen.
Reaktionen [Justizministerin Schnarrenberger und die Piratenpartei]
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat sich am Sonntag besorgt über die Berichte zum "Staatstrojaner" geäßert: "Es ist mehr als beunruhigend, dass die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger, die auch stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende ist. Ihre Partei habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt.
Auch die Piratenpartei kritisierte das Vorgehen der Sicherheitsbehörden. "Der Staat sollte seine Bürger schützen und sie nicht durch Inkompetenz oder gar vorsätzlich weitere Sicherheitsrisiken aussetzen", heißt es in einer Mitteilung. (APA/Reuters/red)>
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Krankes Deutschland am 10.10.2011: Der deutsche Staatstrojaner - Spion-Programm der Staatsanwaltschaft im PC: <Staatstrojaner horcht mehr aus, als er darf>
aus: 20 minuten online; 10.10.2011;
http://www.20min.ch/digital/webpage/story/Staatstrojaner-horcht-mehr-aus--als-er-darf-23172159
<Der Chaos Computer Club hat die Spionagesoftware der deutschen Regierung unter die Lupe genommen. Das Resultat ist erschreckend. Auch hierzulande ist der digitale Lauschangriff ein politisches Thema.Was kann ein Bundestrojaner? Und: Darf er das überhaupt? Diese Fragen will der Chaos Computer Club (CCC) nun beantwortet haben. Dem Club wurde eigenen Angaben zufolge eine Schadsoftware zugespielt, «deren Besitzer begründeten Anlass zu der Vermutung hatten, dass es sich möglicherweise um einen Bundestrojaner handeln könnte.» Die IT-Spezialisten haben den Trojaner analysiert und ein 20-seitiges Dokument dazu veröffentlicht.
ie haben festgestellt, dass er weit mehr ausspioniert, als gemäss Bundesverfassungsgericht erlaubt ist. Die digitale Wanze beschränkt sich nicht auf das Abhören von Skype und anderen verschlüsselten Kommunikationsprotokollen, sie erlaubt es auch, Programme auf dem gekaperten Rechner zu installieren, Dateien zu lesen und zu manipulieren, sowie die Kamera und das Mikrofon zu aktivieren. «Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners - also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien - ist von Anfang an vorgesehen», schreibt der CCC.«Grob fahrlässiger Umgang mit sensiblen Daten»
Zudem weist die staatliche Überwachungssoftware massive Sicherheitslücken auf. Ein mit dem Staatstrojaner infizierter Computer wird für Dritte leicht angreifbar. Selbst an einfache Absicherungen, wie beim Online-Banking oder bei Flirtportals üblich, sei nicht gedacht worden. «Besonders die Privatsphäre, aber auch Wirtschaftsgeheimnisse sind schützenswert. Das hier vorliegende Schadprogramm geht grob fahrlässig mit den sensiblen abgeschnorchelten Daten um. Insbesondere entsetzt der Umstand der Durchreichung der unzureichend gesicherten Daten durch ein nicht näher kontrolliertes Netzwerk», ist in der Studie zu lesen.
Kein aktuelles Antivirenprogramm hat den Trojaner erkannt.Die Spionagesoftware funktioniert laut CCC nur auf einer 32-bit-Windows-Version. User der 64-bit-Version, sowie Mac-User sind gegen diesen Trojaner quasi immun.
Die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich für eine Untersuchung auf Landesebene aus, um die Vorwürfe aufzuklären. Es sei «mehr als beunruhigend, dass die berechtigten technischen Argumente der Beschwerdeführer in der Klage gegen die Online-Durchsuchung vor dem Bundesverfassungsgericht jetzt bestätigt werden», wird sie auf Spiegel Online zitiert. Das Bundesinnenministerium dementierte am Sonntag, dass Trojaner auf Bundesebene eingesetzt wurde. Neben dem Bundeskriminalamt setzen aber auch der Zoll sowie mehrere Länder Spionagesoftware ein.
Vorbereitungen in der Schweiz laufen
In der Schweiz ist ein behördlicher Trojaner ebenfalls ein Thema. Der Bund plant die Einführung einer solchen Überwachungsmöglichkeit und hat im Mai 2010 eine entsprechende Gesetzesrevision vorgestellt. «So kann der Untersuchungsrichter auch ohne Wissen der überwachten Person das Einführen von Informatikprogrammen in ein Datensystem anordnen», heisst es im Entwurf der Strafprozessordnung. Die Reaktionen auf den Entwurf waren ablehnend - nicht nur von internetaffinen Kreisen wie der Piratenpartei. Auch die Parteien zeigten sich von links bis rechts kritisch. Der Bund wertet nun die Vernehmlassung aus. Noch in diesem Jahr soll der Bundesrat die definitive Botschaft zuhanden des Parlaments verabschieden.
Bereits vor mehreren Jahren hatte der Bund offenbar geplant, Skype-Telefonie mittels eines Trojaners abzuhören. 2006 wurde bekannt, dass der Bund bei der Firma Firma ERA IT eine Abhör-Software für Skype-Telefonate in Auftrag gegeben hatte. Der ehemalige Mitarbeiter und Software-Ingenieur Ruben Unteregger veröffentlichte den dazugehörigen Quellcode (20 Minuten Online berichtete). Ende 2010 machte Unteregger erneut von sich reden. Er programmierte innerhalb von acht Tagen ein Tool, mit dem sich Programme wie Firefox, Windows Live oder Thunderbird auf Windows-7-Rechnern komplett überwachen lassen. Seine Software fängt nicht nur Passwörter ab, sondern zeichnet auch die Tastaturanschläge auf und leitet auf Wunsch den gesamten Internet-Verkehr auf den Rechner des Angreifers um.
(mbu/mdr)>
Und es bleibt nicht beim Trojaner, sondern da kommen grosse Spionageflugzeuge, die alles mitschreiben:
10.10.2011: Die deutsche Luftwaffe will Drohnen für die Inlandspionage kaufen: <Riesendrohne Euro Hawk: Gigantischer Datenstaubsauger in 20.000 Metern Höhe> kann jedes Handy abhören und jedes SMS mitschreiben
aus: Welt online; 10.10.2011;
http://www.welt.de/politik/deutschland/article13652332/Gigantischer-Datenstaubsauger-in-20-000-Meter-Hoehe.html
Eine Drohne als riesiger Datenstaubsauger: Die Euro Hawk kann Handygespräche abhören und SMS auffangen. Die Luftwaffe will bis zu fünf der Fluggeräte anschaffen.
Fast lautlos glitt er aus den Wolken zu Boden. Die Begeisterung, die bei den Zuschauern rings um den Flugplatz Manching aufkam, war fast lauter als die Landung des rund 15 Tonnen schweren „Vogels“. So nennen die Mitarbeiter der dortigen Wehrtechnischen Dienststelle für Luftfahrzeuge im bayerischen Manching fast liebevoll den neuen Helden in ihrer Halle, den Euro Hawk.
Mit der Aufklärungsdrohne beginnt für die Bundeswehr ein neues Zeitalter der Militärluftfahrt. Zum ersten Mal ist das größte unbemannte Flugobjekt im deutschen Luftraum unterwegs.
„Für uns ist das ein Meilenstein“, sagt Rüdiger Knöpfel, Projektleiter beim Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, nach fast zehnjähriger Planung. Mit einer Länge von fast 15 Metern und einer Flügelspannweite von rund 40 Metern überragt der Euro Hawk alle vergleichbaren Systeme.
Drohne als riesigen Datenstaubsauger
Er fliegt mit einer Geschwindigkeit von bis zu 600 Kilometern pro Stunde und hat keinen Platz für Piloten. Der ferngesteuerte „Habicht“ kann bis zu 30 Stunden in der Luft bleiben und 23.000 Kilometer weit fliegen, also bis Neuseeland.
Und locker bis Afghanistan, wo die Bundeswehr bald ihr Personal reduzieren muss. Einen wichtigen Test hat der Euro Hawk schon bestanden: Am 21. Juli hatten Piloten in Deutschland und in den USA ihn 10.000 Kilometer von der Edwards Air Force Base in Kalifornien bis nach Oberbayern gesteuert – nach 24 Stunden Flug erschien er am Himmel über Manching.
Die graue Drohne ist ein riesiger Datenstaubsauger. Aus einer Höhe von gut 20.000 Metern, deutlich oberhalb des zivilen Luftverkehrs, kann der Euro Hawk jeden noch so leisen Funkspruch orten, Handygespräche abhören, sogar SMS auffangen, Radio- oder Fernsehsendungen mitschneiden und feindliche Raketen- oder Radarstationen registrieren.
Die aufgefangenen elektromagnetischen Informationen können über drei unterschiedliche Funkverbindungen verschickt werden, nahezu in Echtzeit landen sie am Boden, genauer: im niedersächsischen Nienburg. Das dort stationierte Bataillon Elektronische Kampfführung 912 soll die Datenanalyse durchführen. Bis zu sieben Fernmeldetechniker helfen der Truppe im Einsatz, Schlüsse für ihre Operationen zu ziehen und mögliche Bedrohungen abzuwehren.
In der Pilotphase ist diese Analyseeinheit noch in einem Hochsicherheitstrakt auf dem Flugplatz Manching untergebracht, in einem Container. So mobil soll sie auch bleiben. Bei Bedarf könnte die Bundeswehr diesen Raum jederzeit näher an das Einsatzgebiet herantransportieren, beispielsweise auf den Militärflugplatz Sigonella auf Sizilien. Von dort aus müsste die Drohne nicht mehr ganz so weit fliegen, bis sie Daten liefern könnte.
Piloten werden in den USA ausgebildet
Elf Piloten hat die Bundeswehr bisher ausbilden lassen; wegen der langen Flugzeit müssen sich jeweils mehrere Kameraden eine Schicht teilen. Die Piloten und Waffensystemoffiziere wurden in den USA auf dem Global Hawk ausgebildet, dem Grundmodell für den Euro Hawk. Dieses Modell hat der US-Rüstungskonzern Northrop Grumman bereits vor über zehn Jahren an die Air Force ausgeliefert.
In Manching ist der Euro Hawk mit dem Kennzeichen 9901 „nackt“ angekommen. Techniker der Firma Cassidian rüsten die Karbondrohne nun mit deutscher Sensorik und Spionagetechnik aus. Bis zum morgigen 12. Oktober soll alles drin sein und der Euro Hawk bei einem Tag der offenen Tür offiziell vorgestellt werden.
Luftwaffe will bis zu fünf Geräte
Anschließend wird die Drohne weitere Testflüge über Bayern unternehmen. Bis zu fünf Geräte will die Luftwaffe beschaffen.
Der Euro Hawk schließt eine Lücke: „Aufklärung ist eines der Grundnahrungsmittel der Streitkräfte“, sagt Knöpfel.
„Doch zurzeit sind wir taub, was elektronische Aufklärung betrifft.“ Das Vorgängermodell, der alte Nato-Seefernaufklärer Breguet Atlantic, ist seit mehr als einem Jahr außer Dienst. Die Länder tauschen Aufklärungsdaten untereinander aus – nur hat Deutschland kein Tauschmaterial.
Das soll der Euro Hawk bald ändern. Wohl im Sommer 2012 wird dieser an das Aufklärungsgeschwader 51 „Immelmann“ in Jagel in Schleswig-Holstein übergeben werden. Die ersten Serienmodelle sollen frühestens 2015 fertig sein. So lange hat der Euro Hawk – als sogenannter Erprobungsträger – nur eine vorläufige Verkehrszulassung. Jedes Mal, wenn er startet und landet, muss zeitweilig der Luftraum gesperrt werden.
Die Soldaten und zivilen Mitarbeiter der Bundeswehr behandeln den Prototypen des Euro Hawk wie ein rohes Ei. Besucher, die in „seine“ Halle kommen, werden sogar gebeten, Ringe von den Fingern zu nehmen, bevor sie ihn berühren.>
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Krankes Deutschland 6.10.2011: Gigaliner 44-Tonnen-Lastwagen werden für einen "Feldversuch" zugelassen
aus: Spiegel online: Gigaliner-Feldversuch: Riesenlaster dürfen auf die Strasse; 6.10.2011;
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,790378,00.html
<Jetzt ist es entschieden: Extralange Lkw dürfen künftig auf deutschen Straßen fahren. Die Verkehrsminister der Bundesländer haben den Feldversuch für Gigaliner endgültig erlaubt. Nun sollen die 25 Meter langen Riesen ihre Tauglichkeit unter Beweis stellen.
Hamburg - Die Verkehrsminister der Bundesländer haben mit einer knappen Entscheidung den Feldversuch für extralange Lkw erlaubt. Eine Initiative für einen Stopp des Gigaliner -Experiments fand bei der Konferenz der Verkehrsminister mit einem Abstimmungsergebnis von acht zu acht keine Mehrheit. Das teilte Thüringens Verkehrsminister Christian Carius (CDU) an diesem Donnerstag in Köln mit. Das heißt: Die Laster dürfen jetzt auf Deutschlands Straßen rollen.
Die Minister äußerten in ihrem Beschluss allerdings verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Absicht des Bundesverkehrministeriums, den Versuch am Bundesrat vorbei zu starten.Bisher dürfen Lkw in Deutschland maximal 18,75 Meter lang und 40 Tonnen schwer sein. Die Gigaliner sollen dagegen bis zu 25,25 Meter messen und 44 Tonnen wiegen dürfen. Ihr Einsatz ist schon seit langem umstritten und wird unter anderem von großen Flächenländern wie Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg abgelehnt. "Das dichte Autobahnnetz, viele Baustellen, die Staus - wir können uns nicht vorstellen, dass da der Lang-Lkw eine Lösung anbietet", sagte NRW-Minister Harry Voigtsberger.
Die Bundesländer, die sich gegen Gigaliner ausgesprochen haben, sollen von dem geplanten Feldversuch ausgenommen werden. Es sind Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und das Saarland.
Güterverkehr soll bis 2015 um 70 Prozent zunehmen
Auch Umweltschützer und Verkehrsclubs sprechen sich gegen die Lkw-Riesen aus. Der Ausbau der Ladekapazität führe dazu, dass noch mehr Güter auf der Straße transportiert würden - eine Steigerung der Unfallzahlen sei damit ebenso programmiert wie der übermäßige Verschleiß der Autobahnen.
Besonders energisch setzt sich dagegen der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA) für den Feldversuch ein. Zwei solcher sogenannten Gigaliner könnten das Transportvolumen von drei herkömmlichen Lkw übernehmen, benötigten dafür aber weniger Verkehrsfläche, begründete der Vorsitzende des BGA-Verkehrsausschusses, Gerhard Riemann, den Vorstoß.
Anders als der ADAC geht der Lobbyverband davon aus, dass die Abnutzung der Fahrbahnen sogar abnehmen würde. Die Wartungsintervalle von Autobahnen könnten um eineinhalb Jahre verlängert werden, wenn die Riesenlastwagen einen 45-Prozent-Anteil am Fernlastverkehr erreichten. Der Verband geht davon aus, dass der Güterverkehr bis zum Jahr 2015 um 70 Prozent zunimmt.Hauptwachstumstreiber ist demnach der Transitverkehr mit 144 Prozent, gefolgt vom durch Import und Export bedingten Verkehr mit 85 Prozent. Dagegen liege das Binnenwachstum im deutschen Güterverkehr im gleichen Zeitraum bei nur 41 Prozent. "Wenn wir unseren Wohlstand halten wollen, werden wir diese Güter auf der Straße haben - mit oder ohne Lang-Lkw", stellte Riemann klar.
Argumente, die zunehmenden Warenströme auf dem Schienenweg zu bewältigen, bezeichnete er als abwegig. Die Bahn trage derzeit 17 Prozent am Güterverkehr und bewege sich damit völlig am Limit. Wenn dort mehr Waren transportiert werden sollen, seien zusätzliche Güterverkehrstrassen nötig. Dagegen spreche zudem, dass Personenverkehr auf der Schiene Vorrang gewährt wird.>
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Krankes Deutschland am 8.10.2011: Krankes Deutschland lässt sich immer noch Autos klauen
aus: Welt online: Kriminalität: Die Top-10-Marken im deutschen Autoklau;
http://www.welt.de/motor/article13648710/Die-Top-10-Marken-im-deutschen-Autoklau.html
Die Zahl der Autodiebstähle in Deutschland nimmt zu. Im vergangenen Jahr wurden mehr als 19.500 kaskoversicherte Wagen gestohlen. Spitzenreiter ist ein Exot.
Autodiebe schlagen verstärkt zu: Täglich 53 Fahrzeuge verschwanden bundesweit im vergangenen Jahr.
Mehr als 19.500 kaskoversicherte Pkw wurden 2010 insgesamt gestohlen gemeldet, 1300 mehr als 2009, wie aus der jährlichen Untersuchung der Verbands der Deutschen Versicherer (GDV) hervorgeht.
Damit sei die Anzahl der geklauten Autos im zweiten Jahr in Folge angestiegen. Zuvor waren die Diebstähle seit 1993 von damals über 105.500 kontinuierlich zurückgegangen.
Nach Einschätzung der Versicherungsexperten häufen sich die Meldungen über geklaute Autos vor allem in Großstädten, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. So gab es in Bielefeld nahezu 70 Prozent mehr Diebstähle als 2009, in Dortmund 53 Prozent und in Köln fast 34 Prozent. Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen 4063 Autos gestohlen – 14,7 Prozent mehr als 2009.
In Bremen dagegen ist der Pkw-Diebstahl um 21,2 Prozent zurückgegangen. Auch im Saarland gab es 2010 rund 14 Prozent weniger „Autobesitzerwechsel“ als 2009, in Baden-Württemberg 9,2 Prozent weniger.
Geringstes Diebstahlrisiko im Süden
Unsicher leben Autobesitzer in Berlin. Nach GDV-Angaben wurden in der Hauptstadt pro 1000 zugelassenen Fahrzeugen 3,7 gestohlen. Das sei bundesweit Spitze.
Insgesamt wurden in Berlin 3290 Pkw geklaut, 8,9 Prozent mehr als 2009. Dieser Trend setzte sich in den ersten acht Monaten dieses Jahres fort. Bis Ende August erhöhte sich die Zahl der Autodiebstähle um 5,9 Prozent auf 4632.
Das geringste Diebstahlrisiko verzeichneten im Vorjahr Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland. In diesen Bundesländern wurden durchschnittlich nur 0,2 von 1000 Pkw geraubt. Bundesweit lag die „Klaurate“ pro 1000 kaskoversicherter Fahrzeuge bei 0,6 (2009: 0,5).
Der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth, sagte, von den Diebstahlzahlen Anfang der 90er-Jahre, als zeitweilig mehr als 100.000 Pkw jährlich gestohlen wurden, „sind wir aber weit entfernt.“
Lexus bei Kriminellen am Beliebtesten
Beliebtestes Modell der Autodiebe war statistisch gesehen der Lexus RX 400 Hybrid. Hochgerechnet werden von 1000 versicherten Autos dieses Typs 21,2 Fahrzeuge entwendet. Dies dürfte aber damit zu tun haben, dass der japanische SUV auf deutschen Straßen eher Exotenstatus genießt. Aufgrund der kleinen Gesamtstückzahl fallen einzelne Diebstähle somit viel schwerer ins Gewicht.
Auf Platz zwei folgt der BMW M390 (M3 Coupe) mit 18,8 gestohlenen Exemplaren pro 1000. Der VW 7DZ (T4 Caravelle, Multivan 2.5 TDI) folgt mit 15 gestohlenen Fahrzeugen pro 1000 auf Platz drei.
Bei den Automarken hatte Porsche 2010 das höchste Diebstahlrisiko mit 1,7 gestohlenen Fahrzeugen pro 1000 versicherter Fahrzeuge. Auf Platz zwei und drei folgen Audi und General Motors (1,3 bzw. 1,2 von 1000), gefolgt von BMW (1,1 von 1000) und VW (1,0 von 1000).>
Leserstimmen sagen klar: "Sicherheitspakete" verhindern den Autoklau - und gewisse Firmen setzen absichtlich leicht knackbare Schlösser
<Frank Stone 8 Kommentarevor 3 Tagen Energieexperte 3 Kommentarevor 2 Tagen Antwort auf Frank Stone huckleberryfin86 2 Kommentarevor 2 Tagen Antwort auf Energieexperte Energieexperte 1 Kommentarvor 1 Tag Antwort auf huckleberryfin86 smooki 3 Kommentarevor 2 Tagen Antwort auf Frank Stone huckleberryfin86 1 Kommentarvor 2 Tagen Antwort auf smooki Henna 1 Kommentarvor 2 Tagen Antwort auf smooki Ranzenfrön 1 Kommentarvor 1 Tag Antwort auf Frank Stone Buerger 2 Kommentarevor 3 Tagen Frankonerman23vor 3 Tagen Antwort auf Buerger=====
20.10.2011: Buch des Bund der Steuerzahler: Steuergeldverschwendungen in Deutschland 2010
Ein bisschen Prävention und Planung - manch einer hat davon keine Ahnung. Aber lesen Sie selbst:
aus: n-tv online: Millionengräber und Fehlplanungen: Steuer-Schwarzbuch ist da; 20.10.2011;
http://www.n-tv.de/politik/Steuer-Schwarzbuch-ist-da-article4577301.html
<Alle Jahre wieder stellt BdSt-Präsident Dräke neue Verschwenungs-Fälle vor.
Der Steuerzahlerbund nimmt wieder einmal staatliche Ausgaben ins Visier: Die Verschwendung von Steuergeldern sei auch 2010 schlimm gewesen. Sparen statt verprassen - das sei doch besonders in Zeiten der Schuldenkrise wichtig, sagt Chefkritiker Däke.Abschüssige Sportplätze, Stadiontribünen ohne Sicht auf das Spielfeld oder zu teure Kunstzentren: Der Bund der Steuerzahler (BdSt) sieht weiterhin bei Bund und Ländern einen zu sorglosen Umgang mit Steuergeldern. Viel zu oft gehe die öffentliche Hand unwirtschaftlich mit Steuergeld um, sagte BdSt-Präsident Karl Heinz Däke. Bauprojekte wie eine Elefantenfreianlage im Erfurter Zoo würden trotz 150.000 Euro Planungskosten abgeblasen, anderswo führten Fehlkalkulationen zu Kostenexplosionen. "Die Kosten trägt der Steuerzahler", mahnte Däke.
Angesichts der europäischen Schuldenkrise rief Däke deutsche Politiker grundsätzlich zu mehr Sparsamkeit auf. Sparforderungen der Politiker an das hoch verschuldete Griechenland müssten auch selbstverpflichtend sein. Als Beispiel für Steuergeldverschwendung nannte Däke einen Pavillon-Neubau des Saarlandmuseums - der sollte ursprünglich nur neun Millionen Euro teuer sein, heute beliefen sich die Kostenschätzungen auf 30 Millionen, sagte er.
Erst prüfen, dann pachten
Kurz nach der Grundsanierung mussten die Sitztribünen des Augsburger Eisstadions ausgetauscht werden. Die Zuschauer sahen nichts vom Spiel.
[Ein Sportgelände für 99 Jahre gepachtet, das schief liegt]
Zum Haareraufen sei auch ein Bauprojekt in Garbsen bei Hannover. 1974 pachtete die damalige Gemeinde Berenbostel den Angaben zufolge ein Grundstück für eine Sportanlage für 99 Jahre. Der Haken an der Sache: Das Grundstück war so uneben, dass der Bau eines ebenen Sportplatz viel zu teuer geworden wäre. Ergebnis: "Das Gelände verwildert ungenutzt", sagte Däke. 1,1 Millionen Euro seien seither bezahlt worden, 2,5 Millionen sollen noch folgen.[Fehlkonstruktion und Korrektur von Tribünen]
Ein weiterer Fall: In Augsburg wurde vor kurzem ein Eisstadion nach den Angaben von Däke für 16 Millionen Euro grundsaniert. Doch die neuen Tribünen seien eine Fehlkonstruktion gewesen - "die Sicht auf das Spielfeld war nicht möglich". Also musste nochmals gebaut werden, um den Fehler zu beheben. Kosten: fast drei Millionen Euro.Teure Prestigeprojekte
[Der U-Turm in Dortmund wird 30 Millionen Euro teurer]
Auch manche Aushängeschilder von Kommunen erwiesen sich als Millionengräber, sagte Däke. Der sogenannte U-Turm in Dortmund, ehemals als Lagerhochhaus einer Brauerei genutzt, sollte ein Kunst- und Kreativzentrum werden. Um das Gebäude 2010 im Rahmen der Kulturhauptstadt Ruhr zu eröffnen, seien Kostensteigerungen um 30 Millionen Euro auf 83 Millionen in Kauf genommen worden, sagte Däke. "Noch immer wird im Dortmunder U-Turm gebaut, so dass die endgültigen Kosten noch nicht bekannt sind."Der BdSt wurde 1949 gegründet, der gemeinnützige Verein hat nach eigenen Angaben rund 300 000 Mitglieder. Mit seinen Forderungen nach sparsamer Verwendung von Steuergeldern, geringeren Abgaben sowie einem einfachen Steuersystem liegt der nicht unumstrittene Verein weitgehend auf Linie liberaler und konservativer Finanzpolitiker.
dpa>
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17.12.2011: Die "Rundfunkgebühr" wird zur "Haushaltsabgabe" umdefiniert - und alle sollen blechen, auch wenn kein Fernseher im Haus ist - das ist CDU-FDP-"Politik"
aus: Welt online: Haushaltsabgabe: GEZ-Gebühr auch für Bürger ohne Tv-Gerät besiegelt; 17.12.2011;
http://www.welt.de/politik/article13772435/GEZ-Gebuehr-auch-fuer-Buerger-ohne-TV-Geraet-besiegelt.html
< Abgabe statt Gebühr: Die Umstellung der Rundfunkgebühr auf Haushaltsabgabe ist besiegelt.
Die Rundfunkgebühr hat nach fast 60 Jahren eine neue Grundlage: Künftig muss jeder Haushalt eine Abgabe entrichten – egal, ob es einen Fernseher gibt oder nicht.Die Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe kommt. Als letztes Bundesland stimmte Schleswig-Holstein am Freitag dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu, in dem die Reform geregelt wird.
Ab 2013 wird die Rundfunkgebühr demnach nicht mehr geräteabhängig, sondern pro Wohnung entrichtet, unabhängig davon, ob dort ein Fernseh- oder Radiogerät vorhanden ist. Im vergangenen Jahr hatten die Ministerpräsidenten der Länder den Vertrag unterzeichnet, dessen Kern der neu geschaffene Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist.
Künftig sind mit einem Beitrag pro Wohnung alle Nutzungsmöglichkeiten – zum Beispiel Fernsehen, Hörfunk, PC, Handy und Autoradio – der in einem Haushalt lebenden Personen abgegolten. Dadurch entfallen die bisherigen Mehrfachbeitragspflichten in Haushalten, etwa für Minderjährige mit eigenem Einkommen.
Für Betriebsstätten werden künftig je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden. Am anderen Ende der Skala zahlen Betriebe mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge.
Carstensen fordert Sparvorschläge des Rundfunks
Der Kieler Landtag billigte mit den Stimmen von CDU, FDP und SPD die erzielte Länder-Übereinkunft. Nach Ansicht von Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) führt das neue Vertragswerk zu mehr Gebührengerechtigkeit. Zudem könne der Rundfunkbeitrag bis mindestens Ende 2014 stabil bleiben, sagte Carstensen. Er forderte aber auch Sparvorschläge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein. Es müsse hinterfragt werden, ob im umfangreichen Programmangebot wirklich alle Digitalkanäle notwendig und Doppelübertragungen nötig seien.
Mit der neuen Regelung sollen unter anderem auch viele der jetzt noch üblichen Besuche von Gebührenbeauftragten in privaten Haushalten entfallen. Die Umstellung beende die „Schnüffelpraxis“ der Gebühreneinzugszentrale (GEZ), sagte der CDU-Abgeordnete Christian von Boetticher.
Der rheinland-pfälzische Regierungschef Beck sagte, der neue Rundfunkbeitrag stelle „die solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch eine einfache, transparente und gerechte Regelung auf eine zeitgemäße Grundlage“. Er fügte hinzu: „Es geht uns vor allem darum, die Kontrollbedürftigkeit innerhalb des Systems deutlich zu reduzieren und dabei die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer zu schonen.“ Entscheidend sei, dass die Länder das Modell aufkommensneutral gestaltet hätten, sodass keine Beitragserhöhung mit dem Modellwechsel einhergehe, fügte er hinzu.
ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßten die Ratifizierung der Haushaltsabgabe. „Der neue Rundfunkbeitrag stellt die Finanzierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf eine zeitgemäße, zukunftssichere Grundlage“, sagte die ARD-Vorsitzende Monika Piel laut Mitteilung. Sie fügte hinzu: „ARD, ZDF und Deutschlandradio wissen um das Privileg der Beitragsfinanzierung, das mit einem qualitativ hochwertigen Programmangebot für alle zu rechtfertigen ist.“
ZDF-Intendant Markus Schächter sagte: „Für die meisten Menschen ändert sich zwar nichts, für ZDF, ARD und Deutschlandradio ist diese Entscheidung aber eine rundfunkhistorische Weichenstellung.“ Deutschlandradio-Intendant Willi Steul betonte, die Politik habe ein transparentes System geschaffen, „um die nötige Akzeptanz bei den Bürgern müssen wir uns selber bemühen.“
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<Wer rettet die Bürger vor Telefonschleifen? Fast 700 Millionen Minuten verbringen die Deutschen im Jahr beim Warten. Kostenpunkt: Knapp 150 Millionen Euro. Die Regierungen in Bund und Ländern möchten das ändern. Ein entsprechendes Gesetz hängt allerdings im Vermittlungsausschuss fest.
28.1.2012: Krankes Deutschland: 150 Millionen Euro kostet das Warten in der Telefon-Warteschleife
aus: n-tv online: Abzocke mit Warteschleifen: 150 Millionen Euro für nichts; 28.1.2012;
http://www.n-tv.de/ratgeber/150-Millionen-Euro-fuer-nichts-article5346841.html
Die Abzocke mit Telefon-Warteschleifen bei teuren Service-Nummern hat die Bundesbürger im vergangenen Jahr nach einer Berechnung der Grünen-Bundestagsfraktion knapp 150 Millionen Euro gekostet.
Demnach hingen die Deutschen 2011 bei den 0900-Nummern etwa 48 Millionen Minuten in der Warteschleife, berichtet die "Saarbrücker Zeitung". Bei durchschnittlichen Kosten von 1,20 Euro pro Minute belaufe sich die Gesamtsumme auf 58 Millionen Euro, so die Grünen. Bei den 0180-Nummern harrten die Bürger 616 Millionen Minuten geduldig am Telefon aus. Bei durchschnittlichen Minutenkosten von 14 Cent seien somit 86 Millionen Euro in die Kassen von Unternehmen ohne Gegenleistung geflossen. Den Grünen zufolge fußt die Berechnung auf Branchenzahlen.
Bund und Länder wollen die Abzocke verbieten. Der Bundesrat hatte jedoch im November ein vom Bundestag verabschiedetes neues Telekommunikationsgesetz mit Änderungswünschen in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Strittig sind vor allem andere Aspekte der Reform wie der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten.
In dem Gesetz ist vorgesehen, dass ein Jahr nach Inkrafttreten Warteschleifen nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe bei normalen Ortsvorwahlen geschaltet werden dürfen. Zulässig sollen sie auch bleiben, wenn für den Anruf ein Festpreis gilt oder die angerufene Firma die Kosten trägt.
Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte, die Abzocke gehe unvermindert weiter. Die Bundesregierung tue zu wenig, um konsequent dagegen vorzugehen. Höhn kritisierte, dass es selbst bei der geplanten Neuregelung ein riesiges Schlupfloch gebe, weil die Zeit, während der eine Ansage vom Band läuft oder eine Menüauswahl erfolgt, weiter berechnet werden kann. Am 8. Februar tagt erneut der Vermittlungsausschuss.
dpa>
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1.2.2012: Krankes Deutschland: "Verfassungsschutz" "beobachtet" die Linkspartei - das ist wie im Polizeistaat
aus: n-tv online: Parteien: Lafontaine: Linke-Beobachtung ist Methode wie im Polizeistaat; 1.2.2012;
http://www.n-tv.de/ticker/Lafontaine-Linke-Beobachtung-ist-Methode-wie-im-Polizeistaat-article5387906.html
<Berlin (dpa) - Die frühere Linke-Vorsitzende Oskar Lafontaine hat die Beobachtung seiner Partei durch den Verfassungsschutz scharf verurteilt. Das seien Polizeistaatsmethoden wie in einer Bananenrepublik, sagte er der «Süddeutschen Zeitung». Der Linke- Fraktionschef im saarländischen Landtag verglich die Situation mit den Zuständen unter dem «von der CSU hofierten» früheren chilenischen Diktator Augusto Pinochet. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt attestierte dem Saarländer «autoritäre Denkstrukturen».
Quelle: n-tv.de / dpa>
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5.2.2012: Krankes Deutschland: Pausenhof ohne Hallo und ohne Tschüss in Passau
aus: Der Spiegel online: Bayerische Grußformeln: Passauer Schulleiterin verbannt "Tschüs"; 5.2.2012;
http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,813418,00.html
Passau - Tschüs, Tschüs! An einer Passauer Schule steht der norddeutsche Gruß auf dem Index - genauso wie das eigentlich recht neutrale "Hallo". Denn für Rektorin Petra Seibert sind beides Reizwörter, beides empfindet sie als unhöflich und hat daher ab sofort ihre Schule zur "Hallo- und Tschüs-freien Zone" erklärt.
"Wir bemühen uns, ohne diese beiden Grußformeln in unserem Haus auszukommen", verkündet ein Aushang in der Mittelschule St. Nikola. "Über ein 'Grüß Gott' und ein freundliches 'Auf Wiedersehen' freuen wir uns jedoch jederzeit." Nichtbayern mögen sich über diese Regelung wundern, vor allem darüber, dass ihr täglicher Gruß als unhöflich angesehen wird - im Freistaat bleibt der große Proteststurm aus.Seiberts Ansatz ergebe pädagogisch Sinn, sagt der Sprecher des bayerischen Kultusministeriums, Ludwig Unger. "Es ist ein positives Signal der Wertschätzung, aber man darf es nicht zum Dogma stilisieren." Die Jugendlichen müssten den Sinn der Aktion verstehen, um sie anzunehmen.
Wenn ein Schüler nach einem "Hallo" zu einem Aufsatz verdonnert werde, sei das der falsche Weg. Jugendliche müssten lernen, sich gegenüber Autoritätspersonen anders zu verhalten als gegenüber Gleichaltrigen. Grußformeln könnten dieses Bewusstsein schärfen. Ein "Hallo" sei zwar nicht zwangsläufig abwertend, könne aber bei manchem so ankommen.
"In Bayern heißt das 'Grüß Gott!'"
Bei einem sprachlichen Ausrutscher wiesen die Lehrer den Schüler höflich zurecht, erläutert die Rektorin. Sie wolle ihre Schüler optimal auf den Beruf vorbereiten, sonst habe sie ihren Erziehungsauftrag nicht erfüllt. Und ein flapsiges "Hallo" hörten bayerische Personalchefs nun einmal nicht gern.
Seibert sieht sich nicht als Verfechterin des bayerischen Dialekts. "Aber in Bayern heißt es nun mal 'Grüß Gott'." Wem das nicht leicht über die Lippen gehe, könne auch freundlich "Guten Morgen" oder "Guten Tag" sagen. Der Respekt voreinander schwinde, findet sie. "Was früher selbstverständlich war, ist heute problematisch."
Die Landesschülervereinigung ist skeptisch. Die bayerische Schülerschaft diskutiere die "Hallo- und tschüs-freie Zone" sehr kontrovers, erzählt der Vorsitzende Martin Zelenka, der in Passau eine andere Schule besucht. "Die Maßnahme ist ein weiterer Schritt zur Entfremdung von Lehrern und Schülern." Der 17-Jährige kann an "Hallo" und "Tschüs" nichts Respektloses finden - und grüßt seine Lehrer deshalb auch so. Er sei zwar in Bayern geboren, könne sich aber nicht vorstellen, zu jemandem "Grüß Gott" zu sagen.
"Schüler müssen den richtigen Ton finden"
Es sei schon viel gewonnen, wenn ein Schüler überhaupt grüße, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Philologenverbands, Max Schmidt. Er vermisst an den Schulen eine Höflichkeitskultur. Daher versteht er Seiberts Initiative. "Wenn das im Elternhaus nicht mehr geschieht, muss die Schule stärker als bisher eingreifen." Der Präsident des Bayerischen Lehrerverbands BLLV, Klaus Wenzel, lobt zwar die Idee hinter Seiberts Initiative. "Die Schüler müssen den richtigen Ton finden." Allerdings schlägt er vor, das Thema Grußformeln lieber im Unterricht zu behandeln, als einen Hinweis aufzuhängen.
Das norddeutsche "Tschüs", auch "Tschüss" geschrieben, ist traditionell bei vielen Bayern unbeliebt. Seiberts Aktion erinnert an frühere Initiativen, in denen sich Bürger gegen die Verabschiedungsformel zur Wehr setzten. 2006 etwa erklärte Dialektpfleger Hans Triebel einen oberbayerischen Ort zur "tschüs-freien Zone" - mit Verbotsschildern am Ortseingang.
Viele Bayern hätten Sorge, dass die heimischen Begriffe ins Lächerliche gezogen würden und schließlich verloren gingen, erläutert der Chef des Fördervereins Bairische Sprache und Dialekte, Horst Münzinger. Rektorin Seibert kann er gut verstehen: "Das Tschüs tut richtig in den Ohren weh."
Ob "Grüß Gott" höflicher als "Tschüs" ist, darüber mögen sich Süd- und Norddeutsche streiten. Bedeuten tun die beiden Grußformeln wohl das Gleiche: Denn laut Wikipedia soll sich das lockere "Tschüs" aus "atschüs" entwickelt haben - und das lässt sich - je nach Philosophie - auf das spanische "adiós" oder das französische "adieu" zurückverfolgen. Übersetzt: "zu Gott".
Christine Cornelius, dpa/abl>
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8.3.2012: Krankes Deutschland: Begründete Zitate aus "Mein Kampf" sind weiterhin verboten
aus: Welt online: Gerichtsurteil: "Mein Kampf" bleibt in Deutschland verboten; 8.3.2012;
http://www.welt.de/regionales/muenchen/article13911062/Mein-Kampf-bleibt-in-Deutschland-verboten.html
<Aus Hitlers „Mein Kampf" dürfen weiterhin keine Auszüge veröffentlicht werden. Das Landgericht München entschied: Das Zitatrecht deckt den Abdruck nicht.
Die Wochenzeitschrift „Zeitungszeugen“ darf auch künftig keine Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ nachdrucken. Damit bestätigte das Landgericht München I am Donnerstag eine einstweilige Verfügung, die der Freistaat Bayern im Januar beantragt hatte.
Die Richter sahen die beabsichtigte Veröffentlichung nicht durch das „Zitatprivileg“ gedeckt. „Ein Werk zu kürzen und mit Anmerkungen und Erläuterungstexten zu versehen, gibt kein eigenes Nutzungsrecht an dem gekürzt vervielfältigten und verbreiteten Originalwerk“, heißt es in ihrem Urteil. (AZ 7 O 1533/12)
Der Freistaat hatte mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht München ein Verbot des Abdrucks der Hitler-Zitate durchgesetzt. Die Wochenzeitung „Zeitungszeugen“ wollte die Auszüge gemeinsam mit einem einordnenden Kommentar veröffentlichen.
Bayern hält noch bis 2015 die Urheber- und Verlagsrechte an dem Hitler-Buch und sieht durch eine Veröffentlichung seine Urheberrechte verletzt. Um eine Beschlagnahmung der Zeitungen zu verhindern, hatte der britische Verleger Peter McGee kurz zuvor bekanntgeben, die Zitate aus „Mein Kampf“ unleserlich zu machen.
Herausgeber pocht auf wissenschaftlichen Aspekt
„Zeitungszeugen“ hatte gegen die Verbotsverfügung Widerspruch eingelegt. „Mein Kampf“ sei in vielen Ländern der Welt legal erhältlich, hieß es. Die geplante „Zeitungszeugen“-Publikation sei ein wissenschaftliches Werk, in dem als Beleg für Hitlers propagandistische Gedankenführung und Verworrenheit des Originaltextes gerade einmal ein Prozent exemplarisch zitiert würde.
„Zeitungszeugen“ habe die Grenzen des Zitatrechts überschritten, heißt es dagegen im Richterspruch. Die fachkundigen Anmerkungen von renommierten Historikern dienten nur der Ergänzung des Originaltextes, der vorrangig für sich selbst sprechen soll.
Die Auszüge von „Mein Kampf“ könnten zudem völlig unabhängig von den Erläuterungen gelesen werden. Generell dürften Werke nur zitiert werden, wenn sie einer neuen Publikation „Anregungen für weiterführende Gedanken“ geben, so die Richter. „Zeitungszeugen“ habe 20 bis 25 Seiten aus „Mein Kampf“ nachdrucken wollen, ein solches Ausmaß sei zu groß und nicht über das Zitatrecht gedeckt.
Wiederholte Auseinandersetzung
Bereits 2009 hatte es eine ähnliche Auseinandersetzung zwischen „Zeitungszeugen“ und dem Freistaat Bayern gegeben. McGee hatte ein NS-Propagandaposter und eine Ausgabe des „Völkischen Beobachters“ von 1933 veröffentlicht. Der Freistaat Bayern ließ damals die entsprechenden Seiten beschlagnahmen, unter anderem wegen des Verdachts der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda.
Eine Strafkammer des Landgerichts München hob jedoch den Beschlagnahmebeschluss wieder auf. Das Material diene „erkennbar der staatsbürgerlichen Aufklärung“, hieß es zur Begründung. Auch in einem Urheberrechtsstreit um die Nachdrucke setzte sich „Zeitungszeugen“ in zwei Instanzen gegen den Freistaat durch.
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Krankes Deutschland 22.3.2012: Männer können sich zum Vater eines Kindes "erklären", das gar nicht von ihnen ist - und der leibliche Vater muss draussen bleiben
aus: Financial Times Deutschland online: Menschenrechtsgerichtshof: Leibliche Väter dürfen sich nicht einklagen; 22.3.2012;
http://www.ftd.de/politik/europa/:menschenrechtsgerichtshof-leibliche-vaeter-duerfen-sich-nicht-einklagen/70012632.html
<Die Straßburger Richter gelten generell als väterfreundlich. Doch bei zwei Klagen deutscher Väter stellten sie klar: Hat das Kind einen rechtlichen Vater in einer intakten Familie, muss der biologische Vater zurückstehen.
Leibliche Väter haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht in jedem Fall Anspruch auf rechtliche Anerkennung der Vaterschaft. Der Straßburger Gerichtshof wies am Donnerstag zwei Klagen von Männern aus Deutschland ab, die als Vater anerkannt werden wollten. Nach deutschem Recht kann der biologische Vater die Vaterschaft nicht einklagen, wenn zwischen dem offiziellen Vater und dem Kind eine "sozial-familiäre Beziehung" besteht.
Die deutsche Regelung verletze weder das Menschenrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch verstoße sie gegen das Diskriminierungsverbot, entschied der EGMR. Die Mitgliedstaaten der Menschenrechtskonvention - darunter auch Deutschland - hätten in solchen Fällen einen weiten Beurteilungsspielraum. Der Gesetzgeber habe sich entschieden, dem bestehenden Familienverband zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater Vorrang zu geben gegenüber der Beziehung zum leiblichen Vater.
Umgang ja, mehr aber nicht
Der EGMR hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Position leiblicher Väter gestärkt, wenn es um das Recht ging die Kinder zu sehen und eine Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die nun entschiedenen Klagen hätten jedoch ein weitreichenderes Ziel gehabt, so der Gerichtshof: "Sie waren auf ihre vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten."
Die Konventionsstaaten seien zwar verpflichtet, den Umgang des leiblichen Vaters mit dem Kind zu ermöglichen, wenn dies im Interesse des Kindeswohls liege, so der EGMR. "Daraus folgt aber nicht notwendigerweise eine Verpflichtung (...), biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, den Status des rechtlichen Vaters anzufechten."
Im ersten Fall hatte der in Berlin lebende Kläger ein halbes Jahr lang eine Beziehung zu einer Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebte. Ein paar Monate später bekam die Frau eine Tochter. Ihr Freund, mit dem sie zusammenlebte, erkannte die Vaterschaft an. Das Mädchen wächst bei den beiden auf. Der heute 41-Jährige zog vor Gericht. Ein Gutachter stellte fest, dass er der leibliche Vater ist. Doch die deutschen Richter wiesen die Klage ab: Es bestehe eine sozial-familiäre Beziehung zwischen dem rechtlichen Vater und dem Kind. Äußere Störungen sollten im Interesse des Kindes vermieden werden.
Schwanger nach der Scheidung
Im zweiten Fall hatte ein ebenfalls 41 Jahre alter Mann aus Willich in Nordrhein-Westfalen geklagt. Er war mit der Mutter des Kindes verheiratet, vier Monate nach der Scheidung bekam sie eine Tochter. Mehr als ein Jahr später erklärte sich ihr neuer Partner offiziell zum Vater des Kindes; kurz darauf heirateten die beiden. Auch hier lehnten die deutschen Gerichte die Klage ab. Da das Kind einen rechtlichen Vater habe, habe der Kläger auch kein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft durch einen Gentest.
Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Kläger können innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer des EGMR beantragen.>
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