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Kriminelle deutsche Justiz (Teil 1)

Meldungen über die kriminelle deutsche Justiz, und wie sie sich verteidigt

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Spiegel online,
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Wenn der Vorgesetzte dem Staatsanwalt vorgibt, wer der Täter sein soll...

22.10.2009: <Freispruch im Fall Harry Wörz: Triumph des Richters>

aus: Spiegel online; 22.10.2009;
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/freispruch-im-fall-harry-woerz-triumph-des-richters-a-656792.html

<Aus Mannheim berichtet Gisela Friedrichsen

Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.

Mannheim - Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war - zu Unrecht, wie man jetzt weiß - nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?

Zur Erinnerung: Seit 1997 versucht die Staatsanwaltschaft, dem 1966 geborenen Installateur nachzuweisen, dass er in der Nacht vom 28. auf den 29. April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Andrea heimtückisch zu ermorden versucht habe. Die Frau erlitt durch minutenlange Drosselung irreparable Hirnschäden. Zeitlebens wird sie ein Schwerstpflegefall bleiben.

1998 waren die Ankläger so gut wie am Ziel. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.

Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.

Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.

Man wollte von der Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen

Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.

Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.

Als im April dieses Jahres in Mannheim nun die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Glenz und der Berichterstatterin Petra Beck die Sache Wörz zu verhandeln begann, fing ein wahrer Krimi an. Kein Stein, der bisher das wacklige Anklagegebäude getragen hatte, blieb auf dem anderen. Die Kammer drehte und wendete jedes Indiz und fragte, ob es auf eine Täterschaft Wörz' hindeute oder vielleicht nur gegen den Angeklagten interpretiert wurde. Oder, bei genauer Prüfung, gar nichts besage. Oder vielleicht sogar das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft behauptete, aber nicht beweisen konnte.

Es war geradezu ein Genuss, zu beobachten, wie die Glenz-Kammer den Fall systematisch aufrollte und trotz der inzwischen vergangenen langen Zeit sensationelle Aufklärungsarbeit leistete. Kehrte sich an manchen Verhandlungstagen das Unterste zu oberst - an der einmal ausgegebenen Devise von Wörz' Täterschaft änderte sich in den Augen der Staatsanwaltschaft allerdings nichts.

Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen - für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.

Eine Polizei, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"

Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.

Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.

Das führt bisweilen zu der absurden Situation, dass ein Staatsanwalt wie im Fall Wörz am Ende eines Prozesses im Plädoyer den Angeklagten weiterhin als Täter bezeichnen und einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, obwohl die einst angeblich belastenden Indizien im Lauf der Hauptverhandlung Stück für Stück dahingeschwunden sind. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Zinkgräf in Mannheim beantragen müssen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien. Die Glenz-Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nicht nur jedes Argument der Anklage widerlegt, ja sie hat den Anklägern geradezu den Boden unter den Füßen weggezogen.

Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die "wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt", so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern "versenkte", wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"?

Die Kammer hält Thomas H. "für den wahrscheinlichen Täter"

Neuhaus hatte schon Recht, wenn er der Polizei Betriebsblindheit, unprofessionellen Jagdeifer sowie "hanebüchene und verquere Ausreden" vorwarf, "die nur in verschrobenen Ermittlergehirnen entstanden sein können". Schlimmer noch aber ist der Verdacht, dass offenkundig alles getan worden war, um dem einzigen wirklichen Tatverdächtigen, Andreas Liebhaber Thomas H. - auch er Polizist in Pforzheim wie das Tatopfer und dessen Vater - "faktisch Immunität zu verleihen", so Neuhaus.

War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht - und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert. Vielleicht war sehr schnell klar, in welche Bredouille H. geraten würde, fingen die Ermittlungen gegen ihn erst einmal an. Vielleicht ließ man ihn deshalb sehr schnell ungeschoren - und konzentrierte sich ausschließlich auf Harry Wörz.

Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den "Gefühlskonflikt", in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter bekannten auch: "Es wäre unvollständig zu sagen, Herr Wörz ist nicht der Täter, wenn wir verschwiegen, dass die Kammer H. für den wahrscheinlichen Täter hält." Und: "Durchgreifende Argumente gegen eine Täterschaft H.s gibt es nicht."

Wenn ein Gericht so weit geht, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich reagieren. Und zwar nicht, indem sie wieder Revision einlegt.>



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Von:
rechtsmeister <rechtsmeister@yahoo.de>
An:
michael.palomino@gmx.ch
Betreff:
Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 11/2011, www.justizkacke.de
Datum:
Mon, 12. Dec 2011 03:24:19
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