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Kriminelle deutsche Justiz (Teil 1)
Meldungen über die kriminelle deutsche Justiz, und wie sie sich verteidigt
Meldungen
präsentiert von Michael Palomino
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Wenn der Vorgesetzte dem Staatsanwalt vorgibt, wer der Täter sein soll...
Mannheim - Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. Mit einem derart fulminanten Freispruch für Harry Wörz durch die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Mannheim haben nicht einmal die Beobachter gerechnet, die die 27 Verhandlungstage mit wachsender Spannung verfolgt hatten. Ist Wörz, der zwölf schier unendlich lange Jahre von der Justiz verfolgt worden war - zu Unrecht, wie man jetzt weiß - nun endlich die Gerechtigkeit widerfahren, auf die ein Unschuldiger Anspruch hat?22.10.2009: <Freispruch im Fall Harry Wörz: Triumph des Richters>
Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.
Zur Erinnerung: Seit 1997 versucht die Staatsanwaltschaft, dem 1966 geborenen Installateur nachzuweisen, dass er in der Nacht vom 28. auf den 29. April 1997 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau Andrea heimtückisch zu ermorden versucht habe. Die Frau erlitt durch minutenlange Drosselung irreparable Hirnschäden. Zeitlebens wird sie ein Schwerstpflegefall bleiben.1998 waren die Ankläger so gut wie am Ziel. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte Wörz am 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Freiheitsstrafe. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof, der keine Rechtsfehler erkennen konnte, bestätigt.
Weil Wörz' Schwiegereltern ihn für die horrenden Pflegekosten ihrer Tochter haftbar machen wollten, musste sich in der Folge eine Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe mit dem Fall befassen. Diesem Vorsitzenden fiel damals auf, dass gegen Wörz vor dem Strafgericht alles andere als neutral verhandelt worden war und die ihn angeblich belastenden Indizien einer sorgfältigen Überprüfung nicht standhielten.
Die Kritik des Zivilgerichts nahm nun Wörz' neuer Verteidiger Hubert Gorka zum Anlass, die Wiederaufnahme des Verfahrens zu betreiben. Zunächst waren, wie üblich, massive Widerstände zu überwinden, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Karlsruher Verurteilung ins Auge sprang. Doch sich einzugestehen, dass man sich furchtbar geirrt hat, fällt Personen, die von Berufs wegen Recht sprechen, offenbar besonders schwer.
Man wollte von der Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen
Der Fall landete schließlich vor dem Landgericht Mannheim. Obwohl man sich dort zweimal gegen einen Wiederaufnahmeprozess gesträubt hatte, wurde Wörz 2005 freigesprochen. Die Zweifel, in ihm den Täter zu erkennen, der die junge Frau um ein normales, gesundes Leben gebracht hat, waren doch zu groß: das fehlende Motiv, die überaus dürftige Spurenlage, die haarsträubenden Ermittlungsfehler, die voreilige Festlegung auf Wörz als alleinigem Tatverdächtigen und was sonst noch alles dazukam.
Dies ließ die Staatsanwaltschaft nicht ruhen, sie legte erfolgreich Revision ein. Der zuständige Senat mit dem Vorsitzenden Armin Nack, der sich besonders gern in die tatrichterliche Beweiswürdigung einmischt, verwies den Fall nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei. Man wollte in Karlsruhe von der einmal gefassten Überzeugung von Wörz' Täterschaft nicht lassen. Der Fall schien kein Ende zu nehmen.
Als im April dieses Jahres in Mannheim nun die Kammer mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Glenz und der Berichterstatterin Petra Beck die Sache Wörz zu verhandeln begann, fing ein wahrer Krimi an. Kein Stein, der bisher das wacklige Anklagegebäude getragen hatte, blieb auf dem anderen. Die Kammer drehte und wendete jedes Indiz und fragte, ob es auf eine Täterschaft Wörz' hindeute oder vielleicht nur gegen den Angeklagten interpretiert wurde. Oder, bei genauer Prüfung, gar nichts besage. Oder vielleicht sogar das Gegenteil dessen, was die Staatsanwaltschaft behauptete, aber nicht beweisen konnte.
Es war geradezu ein Genuss, zu beobachten, wie die Glenz-Kammer den Fall systematisch aufrollte und trotz der inzwischen vergangenen langen Zeit sensationelle Aufklärungsarbeit leistete. Kehrte sich an manchen Verhandlungstagen das Unterste zu oberst - an der einmal ausgegebenen Devise von Wörz' Täterschaft änderte sich in den Augen der Staatsanwaltschaft allerdings nichts.
Konnten die Sachverständigen des Landeskriminalamts DNA-Spuren Wörz nicht oder nicht eindeutig zuordnen - für die Staatsanwaltschaft blieb er der Täter. Traten immer weitere Ermittlungsfehler der Pforzheimer Polizei an den Tag - für die Staatsanwaltschaft blieb Wörz der Täter. Hatte die Kammer für den Geliebten Andreas ein überzeugendes, ja überwältigendes Tatmotiv herausgearbeitet, woran es bei Wörz fehlt - für die Staatsanwaltschaft blieb der Angeklagte der Täter.
Eine Polizei, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"
Die Staatsanwaltschaft rühmt sich gern ihrer Objektivität und Fairness, da sie, wie immer behauptet wird, das einen Verdächtigen Be- wie auch das ihn Entlastende gleichermaßen im Blick habe. Dass jedoch dies nur hehre Theorie ist, leuchtet sofort ein, wenn man weiß, dass Staatsanwälte weisungsgebunden sind, also vor allem in spektakulären Fällen nicht über die Köpfe ihrer Vorgesetzten hinweg agieren dürfen.
Stößt eine Sache auf öffentliches Interesse, haben Staatsanwälte Bericht zu erstatten. Ob sich am Ende einer Hauptverhandlung die Anklageschrift, die sie oft noch nicht mal selbst verfasst haben, als zutreffend erweist oder nicht, entscheiden daher nicht die jeweiligen Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft, sondern ihre Vorgesetzten.
Das führt bisweilen zu der absurden Situation, dass ein Staatsanwalt wie im Fall Wörz am Ende eines Prozesses im Plädoyer den Angeklagten weiterhin als Täter bezeichnen und einen entsprechenden Strafantrag stellen muss, obwohl die einst angeblich belastenden Indizien im Lauf der Hauptverhandlung Stück für Stück dahingeschwunden sind. Neuneinhalb Jahre Freiheitsstrafe hatte Staatsanwalt Zinkgräf in Mannheim beantragen müssen, was ihm sichtlich peinlich gewesen zu sein schien. Die Glenz-Kammer hat in ihrer mündlichen Urteilsbegründung nicht nur jedes Argument der Anklage widerlegt, ja sie hat den Anklägern geradezu den Boden unter den Füßen weggezogen.
Mit dem bloßen Beharren auf substanzloser Überzeugung und einer bornierten Unwilligkeit, Fehler zuzugeben, verliert die Staatsanwaltschaft an Glaubwürdigkeit, ja sie macht sich lächerlich. Oder will sie im Fall Wörz etwa den Ruf einer Polizei retten, die "wie eine Herde Elefanten durch den Tatort trampelt", so der Vorsitzende Glenz, oder die Vernehmungsprotokolle von Wörz entlastenden Zeugen in versteckten Aktenordnern "versenkte", wie Richterin Beck sagte? Eine Polizei, die sich laut Verteidiger Neuhaus nicht erinnert, die Asservate nicht mehr findet, die "lügt, betrügt, stiehlt und trickst"?
Die Kammer hält Thomas H. "für den wahrscheinlichen Täter"
Neuhaus hatte schon Recht, wenn er der Polizei Betriebsblindheit, unprofessionellen Jagdeifer sowie "hanebüchene und verquere Ausreden" vorwarf, "die nur in verschrobenen Ermittlergehirnen entstanden sein können". Schlimmer noch aber ist der Verdacht, dass offenkundig alles getan worden war, um dem einzigen wirklichen Tatverdächtigen, Andreas Liebhaber Thomas H. - auch er Polizist in Pforzheim wie das Tatopfer und dessen Vater - "faktisch Immunität zu verleihen", so Neuhaus.
War es Kumpanei innerhalb einer verschworenen Gemeinschaft, dass Wörz, der einzige Nicht-Polizist unter den Beteiligten, unbedingt der Täter sein musste, obwohl so gut wie nichts gegen ihn sprach? Dummheit war es eher nicht und auch nicht Zufall, denn an so viel Dummheit und Zufall mag man nicht glauben. Vielleicht hatte damals so mancher Ermittler vor allem Andreas Liebhaber im Verdacht - und wollte nicht derjenige sein, der den Kollegen ans Messer liefert. Vielleicht war sehr schnell klar, in welche Bredouille H. geraten würde, fingen die Ermittlungen gegen ihn erst einmal an. Vielleicht ließ man ihn deshalb sehr schnell ungeschoren - und konzentrierte sich ausschließlich auf Harry Wörz.Die Glenz-Kammer beschrieb in der Begründung ihres Freispruchs nicht nur den "Gefühlskonflikt", in dem sich H. damals befand: zwischen Ehefrau und Andrea, bedroht von einer Scheidung und unabsehbaren finanziellen Folgen sowie dem Verlust seiner Kinder. Sondern die Richter bekannten auch: "Es wäre unvollständig zu sagen, Herr Wörz ist nicht der Täter, wenn wir verschwiegen, dass die Kammer H. für den wahrscheinlichen Täter hält." Und: "Durchgreifende Argumente gegen eine Täterschaft H.s gibt es nicht."
Wenn ein Gericht so weit geht, müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich reagieren. Und zwar nicht, indem sie wieder Revision einlegt.>
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Von:
rechtsmeister <rechtsmeister@yahoo.de>An:
michael.palomino@gmx.ch Betreff:
Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 11/2011, www.justizkacke.de Datum:
Mon, 12. Dec 2011 03:24:19
Rechtsbeugernews aus der Rechtsbeugermafia aus 11/2011
email: rechtsmeister@yahoo.de
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Neues auf dieser Seite aus Justiz und Politik (11/2011):
“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, Bund gegen kriminelle Juristen, 24.11.2010
“Ich empfinde Lust, wenn ich einen Unschuldigen verurteile. Ich weiss nicht, ob ich Richter bleiben soll”, antwortete mir ein älterer Mann, der deutlich nicht mit sich im Reinen war, als ich ihn fragte, was ihm fehle. “Ich bin Richter und ich versuche, zu einer Entscheidung zu kommen. Es ist sehr schwer!” fügte er hinzu. “Auf der einen Seite das Verlangen, diese intensive Lust stets neu zu erleben”, erklärte er. “Auf der anderen Seite mein Gewissen!” Er hatte noch ein Gewissen: deutlich ein Grenzfall.
Das unerwartete Geständnis überraschte mich rund 25 Jahre zurück, um 1985. Die kurze Begegnung spielte an einem einsamen Ort in den Bergen, im Urlaub. Damals begriff ich sofort, dass ich einen Sadisten vor mit hatte. Doch begriff ich noch nicht den ganzen Umfang des Problems. Ich nahm an, dass die Krankheit in der Gesellschaft selten vorkommt, und noch seltener unter Richtern. Heute weiss ich es besser, nach aufgezwungenen jahrelangen Rechts-Streitigkeiten und vielen Kontakten mit Richtern und Rechtsanwälten. Schwer erkennbar, weil geschickt getarnt, spielt die Sadistenkrankheit im Rechtsraum eine beherrschende Rolle. Ein grosser Prozentsatz der Richter und der Rechtsanwälte gehört zu den Sadisten von der hartgesottenen Sorte, die sich zielbewusst und mit doppeltem Antrieb in hohe Positionen vorgearbeitet haben, wo sie besonders viel Schaden machen können. Das bringt besonders viel Lust und, als schlaue Eco-Sadisten handelnd und unter dem Tisch mitkassierend, besonders grosse Gewinne. Nicht wie im Durchschnitt der Bevölkerung 4% der Richter/Juristen gehören zu den Sadisten, sondern 15%, 20%, 25% oder mehr, denn der Machtberuf zieht Kranke an wie Sirup die Fliegen. Bei so hohen Konzentrationen von perversen Leuten bilden sich stets Untergrundgruppen, wo die Mitglieder sich gegenseitig decken, um den Schein zu waren und lustvoll weitermachen zu können.
GDSK - Gesellschaft der Schnellkuriere unterliegt am AG-Minden 21C228/11, 29.11.2011
In mindestens folgenden Verfahren hatte die GDSK erfolgreich geklagt: AG-Minden 28C8/11, AG-Pforzheim 7C217/10, AG-Wesel 27C198/10, AG-Paderborn 51C392/10, AG-Erkelenz 6C59/11 usw.
Sämtliche vorhergehenden Entscheidungen erscheinen mir richtig oder vertretbar. Jedoch hat in den vergangenen Verfahren keiner der min. 6 Anwälte als Vertreter der Beklagten auf das Fehlen der Informationspflichten gemäss §312c BGB hingewiesen, die von der GDSK nicht erbracht worden sind. In Deutschland wird das dann im Zivilverfahren aufgrund der Dispositionsmaxime auch nicht berücksichtigt und darf auch nicht berücksichtigt werden.
Aus dem Grund habe ich mich auch verklagen lassen und Ansprüche bestehen seitens der GDSK nicht, denn ich habe meine auf Abschluss des Fernabsatzvertrages gerichtete Willenserklärung später fristgemäss widerrufen (Urteil 21 C 228/11).
Seit 04.08.2011 besteht für seit dem Datum abgeschlossene Verträge mit der GDSK bei nicht erbrachten Informationspflichten gegenüber dem Kunden gesetzlich ganz eindeutig kein Anspruch mehr auf Zahlung der Leistung:
§ 312e Wertersatz bei Fernabsatzverträgen
(2) Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen hat der Verbraucher abweichend von § 357 Absatz 1 Wertersatz für die erbrachte Dienstleistung nach den Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt nur zu leisten,
1. wenn er vor Abgabe seiner Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen worden ist und
2. wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
Die GDSK kann hinzu kommend auch durch einen Wettbewerbs- oder Verbraucherschutzverein abgemahnt werden. Desweiteren könnte auch noch ein Verstoss gegen §1 Abs. 6 der Preisangabenverordnung vorliegen, weil sich der Preis nur aus den AGB auf der Rückseite ergibt. Das Amtsgericht verneinte das im vorliegendem Fall, weil die Preisgestaltung in den AGB auf der Rückseite den Vorschriften entspricht. Ich sehe aber eher einen Verstoss, weil auf der Vorderseite auf die auf der Rückseite stehenden AGB nur mit folgendem Hinweis hingewiesen wird: "Bitte Rückseite beachten". "Bitte Rückseite beachten" weisst meiner Meinung nach nicht Klar und wahr auf den entsprechenden Preis hin. Wäre der Vertrag auf der Rückseite zu unterschreiben, dann wäre kein Verstoss gegeben.
Zum Thema Selbstverzollung: Hat der Griff der GDSK in die Taschen der Importwaren-Empfänger von Waren aus China ein Ende?
Hornbeck: Alle Schwarzbauten wurden legal - bis auf seinen, Bürgermeister legalisiert sich Schwarzbau selbst, 03.11.2009
Oktay Kaptan kämpft vor Gericht gegen den Abriss seines Hauses - er fordert Gleichbehandlung mit der Bürgermeisterin und dem Bürgermeister.
Oktay Kaptan bangt dem 4. November entgegen. Dann entscheidet sich vor dem Verwaltungsgericht Schleswig, ob der 42-Jährige sein Haus in Hornbek abreißen muss. Der türkische Bautechniker lebt hier unweit der A 24 seit mehr als neun Jahren mit seiner Lebensgefährtin Jutta Winter und betreibt mit ihr eine Art Gnadenhof für etwa 80 Tiere. Schon Ende Juni 2008 wollte die Bauaufsicht des Kreises Bagger schicken, zog diese aber kurz vor dem Termin zurück.
Kaptans Haus wurde 1957 als Wochenendhaus genehmigt (Bauschein 517/57), wird aber schon seit vielen Jahren dauerhaft bewohnt. Kaptans Familie kaufte das Haus für 190 000 Mark. Seit Jahren tobt zwischen dem Türken und dem Kreis Herzogtum Lauenburg ein erbitterter Streit um das von Bäumen umgebene Anwesen. Der Vorwurf des Kreises: Kaptan habe einen illegalen Anbau errichtet. Dieser dagegen behauptet: "Ich habe nicht still und heimlich vergrößert, ich habe nur saniert." Das alte Haus sei marode gewesen, es habe durchgeregnet, so der Bautechniker.
Für die Kreisverwaltung ist jedoch irrelevant, wer schwarz angebaut hat - ob Kaptan oder frühere Eigentümer: "Auch wenn er einen vorher nicht festgestellten Schwarzbau umgebaut hat, bleibt es ein Schwarzbau, der nicht genehmigungsfähig ist", betont Karsten Steffen, Sprecher des Landkreises. Denn Kaptans Grundstück am Lippenhorstweg 19 liegt im Außenbereich der 190-Einwohner-Gemeinde, in dem eine Bebauung nur eingeschränkt zulässig ist.
Die Bauaufsicht des Kreises hatte im vergangen Sommer für das gesamte Haus eine Abrissverfügung erlassen, weil ein Teilabriss aus statischen Gründen nicht möglich sei. "Dagegen hat Herr Kaptan Widerspruch eingereicht, der von uns zurückgewiesen wurde", so Steffen. Kaptan reichte daraufhin Klage beim Verwaltungsgericht Schleswig ein. "Ich soll jetzt das Opfer sein. Dabei sind hier im Ort jahrzehntelang bauliche Missetaten geschehen", beklagt der Türke.
Der ehemalige Bürgermeister von Hornbek, Hermann Kröhnert, beispielsweise hat auf seinem Grundstück Am Mühlenteich ebenfalls mehrere Gebäude um- und ausgebaut - ohne Genehmigung. So wurde aus einem Hühnerstall ein Wohnhaus, und ein Wirtschaftsgebäude baute er zu einem Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten plus Stellplätzen aus. Alle diese illegalen Umbauten wurden vom Kreis nachträglich genehmigt. Kröhnert hatte es während seiner Amtszeit (bis zum Frühjahr 2008) verstanden, den Flächennutzungsplan so abzuändern, dass sein Grundstück plötzlich nicht mehr im Außenbereich lag. Damit fielen die Baubeschränkungen weg, und seine früheren Schwarzbauten wurden legalisiert.
Auch die amtierende Hornbeker Bürgermeisterin Christina Dibbern hat ein Problem mit einem Schwarzbau. Im Zuge der Abendblatt-Recherchen stellte sich heraus, dass im ehemaligen Kuh- und Schweinestall auf ihrem Grundstück zwei Wohnungen ausgebaut wurden. Pikant: Das Gebäude liegt im Außenbereich der Gemeinde, die Wohnungen sind somit illegal. Der Kreis prüfte die Sachlage und sprach eine Duldung aus. Denn Frau Dibbern wird voraussichtlich von einer geplanten Gesetzesänderung profitieren. Diese sieht nach Angaben des Kreissprechers vor, dass ehemals landwirtschaftliche Bausubstanz in Wohnfläche umgewandelt werden darf, wenn seit der Aufgabe der landwirtschaftlichen Nutzung weniger als 15 Jahre vergangen sind.
Das erzürnt Kaptan sehr: "Sie hat letztes Jahr zu mir gesagt, Schwarzbauten müssen abgerissen werden", zitiert Kaptan aus einem Gespräch mit der Bürgermeisterin. Das Gespräch fand allerdings statt, bevor Dibberns eigener illegaler Umbau aktenkundig wurde. Kreis hat Zwangsabriss durchgesetzt, 02.03.2011
Vom CDU-Präsidium direkt ans Verfassungsgericht - Berufung zum BVerfG von Peter Müller untergräbt Gewaltenteilung, 25.11.2011
Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt über die Entscheidung des Bundesrates, Peter Müller zum Nachfolger von Udo Di Fabio als Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht zu wählen. Das untergräbt die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz. Ein solch zeitnaher Wechsel von Legislative zu Judikative führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten.
Peter Müller war bis zum 9.8.2011 selbst Ministerpräsident des Saarlandes und bis Anfang 2011 im Präsidium der Christlich Demokratischen Union (CDU). Erfahrungen als Richter weist seine Berufslaufbahn nur aus Richtertätigkeiten am Amtsgericht Ottweiler und der Zivilkammer am Saarbrücker Landgericht auf. Beide Tätigkeiten datieren aus Zeiten vor der Wende und liegen damit über 20 Jahre zurück.
Dazu erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
»Der Bock wird Gärtner und Peter Müller Bundesverfassungsrichter. Das ist ein wahrer schwarzer Freitag heute. Wieso die SPD sich dieses mehr als fragwürdigen Vorschlags der Union angeschlossen hat, ist mir ein Rätsel.
Innerhalb eines Jahres von der Politik in die Justiz zu wechseln ist zu kurz, um glaubwürdig von einem Berufspolitiker zu einem Verfassungsrichter zu werden. Es wäre grotesk, wenn er als Richter über Gesetzesinitiativen urteilen müsste, für die er im CDU-Präsidium selbst verantwortlich war. Zudem kann ich nicht erkennen, welche besondere richterliche Qualifikation oder Erfahrung für seine Ernennung spricht.
Sowohl in Zeiten der rot-grünen als auch der großen Koalition unter Schily und Schäuble musste das Bundesverfassungsgericht immer wieder die Überwachungsphantasien der Innenminister auf den Boden des Grundgesetzes zurückholen. Wir brauchen in Karlsruhe qualifizierte und unabhängige Richter!«
Mainfranken-Messe ohne „Justizgeschädigte“, Selbsthilfegruppe darf sich nicht im Stadt-Zelt vorstellen – Sozialreferent spricht von „Querulantentum“, Stadt sei teil der Executive, 19.09.2011
Sie sind ein etwa 15-köpfiges Häuflein Menschen, die sich von der Justiz ungerecht behandelt fühlen und sie haben eine Selbsthilfegruppe gegründet.
„Notgemeinschaft Justizgeschädigter“ nennen sie sich und richten sich „an alle Menschen, die aufgrund ihrer finanziellen Situation bzw. ihres sozialen Status Beteiligungsmöglichkeiten am Rechtsstaat nicht in Anspruch nehmen können“.
Victor Zander, der sich im Internet als Anlageberater vorstellt und Heinz Klawonn, nach eigenen Angaben Steuerberater, sprechen für die Gruppe. Diese beide Herren hadern nicht nur mit der Justiz. Sie fühlen sich auch von der Stadt Würzburg diskriminiert. „Man versucht, uns die Luft abzudrücken“, schimpft Zander.
Der Ärger begann mit einer Meldung in der Main-Post vom 22. Februar, mit der „das Aktivbüro der Stadt zusammen mit den Initiatoren zu einer neuen Selbsthilfegruppe zum Thema 'Justizgeschädigte'“ einlud. Kaum war der kleine Artikel erschienen, protestierten Vertreter der Justiz beim Sozialreferenten der Stadt, Robert Scheller. „Man war sehr irritiert und befremdet, dass die Stadt eine Gruppe unterstützt, die sich als „Justizgeschädigte“ bezeichnet“, sagt Scheller (selbst Juristenkollege) jetzt im Gespräch mit der Main-Post. Und das könne er „auch gut nachvollziehen“.
Da es der Stadt fern liegt, Front gegen die Justiz zu machen, beruhigte Scheller die Situation und schrieb der Main-Post einen Brief. Das Aktivbüro habe mit seiner „Unterstützung der Gruppeninitiatoren keinesfalls den Eindruck erwecken“ wollen, „juristische Instanzen hätten schädigende Wirkungen auf die Bürger“, hieß es darin. Damit der Name der Selbsthilfegruppe nicht weiterhin zu Missverständnissen führe, werde man „den Initiatoren vorschlagen, einen passenderen Gruppennamen zu finden“.
...Schellers Meinung nach steht bei Zander, Klawonn und ihren Mitstreitern „nicht die sachliche Arbeit“ im Vordergrund. „Es geht ihnen darum, ihre Launen auszuleben“, sagt der Sozialreferent und fügt hinzu, dass die Stadt „Querulantentum generell keinen Vorschub leistet“.
Stanford-Gefängnis-Experiment, Eine Simulationsstudie über die Psychologie der Haft. Durchgeführt an der Stanford Universität 1971
Willkommen auf der Internetseite zum Stanford-Gefängnis-Experiment, auf der Sie zahlreiche Fotodokumente, Videoausschnitte und Informationen über diese klassische
Untersuchung finden. Was passiert, wenn man rechtschaffene Menschen an einen Ort des Bösen bringt? Siegt die Humanität über das Böse oder triumphiert das Böse?
Dies sind einige der Fragen, die wir uns bei dieser spannenden Simulation des Gefängnislebens im Sommer 1971 an der Stanford Universität stellten.
Wie wir bei der Untersuchung dieser Fragen vorgingen und was wir herausfanden, mag Sie erstaunen. Unsere für zwei Wochen geplante Untersuchung über die Psychologie der Haft musste aufgrund der Auswirkungen der Situation auf die teilnehmenden Studenten bereits nach sechs Tagen vorzeitig beendet werden. In nur wenigen Tagen wurden unsere Strafvollzugsbeamten zu Sadisten und unsere Gefangenen zeigten Anzeichen von Depressionen und extremem Stress. Bitte betrachten Sie mit mir einige Bilddokumente, die die Untersuchung beschreiben und offen legen, was sie uns über die menschliche Natur erzählt.
...Nun stellt sich die Frage, wie man unsere Justizvollzugsanstalten verändern müsste, damit sie menschliche Werte fördern statt sie zu zerstören. Traurigerweise sind die Haftbedingungen und die Strafpolitik in den Vereinigten Staaten seit unserer Untersuchung sogar noch extremer und zerstörerischer geworden. Diese Verschlechterung der Bedingungen ist das Ergebnis einer Politisierung des Strafvollzugs, bei der die Politiker darum wetteiferten, wer bei der Verbrechensbekämpfung am härtesten vorgeht, verbunden mit einer Überrepräsentation von ethnischen Minderheiten bei Verurteilungen und in Gefängnissen. Die Medien haben auch zu dem Problem beigetragen, indem sie die Furcht vor Gewaltverbrechen geschürt haben, obwohl die Statistiken auf einen Rückgang dieser Verbrechen hinwiesen.
Zur Zeit befinden sich mehr Amerikaner in Gefängnissen -- sowohl Männer als auch Frauen -- als je zuvor in der Geschichte. Nach einer neueren Untersuchung des Justizministeriums stieg die Anzahl der inhaftierten Amerikaner um mehr als das Doppelte während der letzten 12 Jahre und liegt seit 1998 bei über 1,8 Millionen.
Keine Gnade für Häftling 179212? Jens Söring hofft seit 25 Jahren auf seine Freilassung in Virginia, ZDFinfo 24.10.2011
"Das amerikanische Rechstsystem ist überhaupt das Beste in der ganzen Welt und das glauben die Menschen alle und dann kommt ein Aulslänger und weigert sich hinrichten zu lassen"...
Jens Söring ist wohl der berühmteste Deutsche in einem amerikanischen Gefängnis. Er weigert sich, die letzten 25 Jahre zu akzeptieren. Noch immer sieht er aus wie damals im Gerichtssaal als 19-Jähriger - mit Hornbrille und dicken Gläsern. Seit 1986 ist er Häftling 179212. Ein US-Gericht in Virginia hat ihn zu zweimal lebenslänglich verurteilt, für einen Doppelmord, den er nicht begangen haben will.
Jens Söring soll die Eltern seiner Freundin Elisabeth Hayson ermordet haben. Erst gestand er die Tat, weil er, wie er sagt, seine Freundin vor dem elektrischen Stuhl retten wollte. Sörings Vater war Diplomat, und Jens glaubte, dass ihn das schützen würde. Später widerruft er sein Geständnis. Zu spät - Er wird verurteilt.
Sein Fall strotzt vor Verfahrensfehlern. Es gibt neue Zeugen, neue Beweise, die ihn entlasten. Das alte Blut am Tatort hat man einer DNA-Analyse unterzogen, 42 Spuren wurden gefunden, keine passte zu Jens Söring.
Doch auch nach 25 Jahren hassen ihn die Menschen in Virginia, wollen den Fall nicht wieder aufrollen. Söring, die deutsche Bestie, wie sie ihn nennen, bleibt weggesperrt. Söring kämpft jeden Tag um seine Freilassung, hat sieben Bücher geschrieben - auch über das amerikanische Rechtssystem, das nur Rache und keine Gnade kennt. Der Film begibt sich auf Spurensuche und geht auch der Frage nach, wie gerecht das US-Rechtssystem ist.
USA: Private Gefängnisse bestechen Richter für mehr Gefangene, 12.02.2009
Wie die New York Times berichtet, seien zwei Richter dafür verurteilt worden, dass sie insgesamt mehr als 2,6 Millionen US-Dollar an "Kickbacks" annahmen, um Jugendliche zu übertrieben harten Haftstrafen zu verurteilen, allein um sie in privaten Jugendhaftanstalten absitzen zu müssen.
Die beiden Jugendgefängnisse werden betrieben von PA Child Care und der Schwesterfirma Western PA Child Care.
Der eine der beiden Richter habe die Verträge mit den Jugendgefängnissen "abgesichert", der andere Richter sei dafür zuständig gewesen, dass es dank seiner eigenen Richterentscheide genügend Nachschub in die beiden Gefängnisse gab.
Die korrupten Richter wurden zu je 87 Monaten Bundesgefängnis verurteilt. Nebst ihrer Berufszulassung verlieren sie auch ihre Rentenansprüche.
Das Kickback (Betrugs)-System hätten die Richter bereits im Jahre 2002 im Hinblick darauf eigens installiert.
Das Staats-eigene Juvenile Detention Center von Pennsylvania wurde von den fehlbaren Richtern geschlossen mit der Begründung, es wäre in schlechtem Zustand, um darauf darzulegen, sie hätten keine andere Wahl als die frischen Häftlinge in die neuen privaten Gefängnisse zu überführen.
http://www.nytimes.com/2009/02/13/us/13judge.html
Credit Suisse wittert Mordsgeschäft: Stecken Sie ihr Geld in den Privatknast in der USA, 14.11.2008
Jeder weiss es. In Krisenzeiten gibt es mehr Kriminalität. Jetzt hat es auch die CS gemerkt. Und empfiehlt, in die Aktien von privaten Gefängnissen zu investieren.
Mit Aktien Geld verdienen, weil andere im Gefängnis schmoren. Das geht. Denn in den USA und anderen Ländern betreibt nicht nur der Staat Gefängnisse. Über die letzten Jahre haben immer mehr Firmen diese Aufgabe übernommen. Das sei günstiger, heisst es. Die Firma Corrections Corp. gehört zu den Grossen in diesem Geschäft. Ihre Aktien werden auch an der Börse gehandelt.
Credit Suisse lobt Aktien solcher Knastfirmen als besonders vielversprechend: «Nach unserer Auffassung ist keine Branche rezessionsbeständiger als der Sektor des privaten Vollzugs», heisst es im Anlegermagazin «Trends» für «professionelle Investoren» (Ausriss oben).
Der momentane Zustand der Weltwirtschaft hilft da sogar noch mit, weil «ein schwächeres Wirtschaftsumfeld in der Regel höhere Verbrechensraten (...) nach sich zieht», schreibt der Autor des Artikels weiter. Eine Grafik zeigt, wie sich seit 1980 die Zahl der Häftlinge entwickelt hat. Sie ist Jahr für Jahr gestiegen.
Das beschert Knastfirmen höhere Umsätze. Auch Privatkunden können über die Credit Suisse vom fragwürdigen Geschäft profitieren. Die Bank bietet einen Fonds an, der solche Aktien enthält.
Daniel Graf von der Menschenrechtsorganisation Amnesty International ist empört: «Das ist zynisch. Credit Suisse ist selber an der Finanzkrise beteiligt. Jetzt versucht die Bank daraus Kapital zu schlagen mit dem Argument, dass die Kriminalitätsrate wegen der Rezession steigen wird.»
Die Vitaminfalle, künstliche Vitamine machen Krank und verküzen das Leben, 2011
Mit Vitaminen tut man sich etwas Gutes. Und wer nicht genügend Obst und Gemüse isst, für den gibt es ja Ersatz in Form von Brausetabletten oder Pillen. Schon lange mahnen Wissenschaftler, dass dies so nicht stimmt: Kein Mensch braucht bei normaler Ernährung ergänzende Vitamine.
Jetzt aber gibt es alarmierende neue Fakten: Immer mehr Studien zeigen, dass zu viel künstliche Vitamine sogar krank machen und Krebs auslösen können. Was ist dran an diesen Gefahren? Und drohen sie nur bei hochdosierten Brausetabletten oder auch schon durch Lebensmittel mit Vitaminzusatz? Viele Theorien über die segensreiche Wirkungsweise von Vitaminen jedenfalls scheinen nicht mehr haltbar zu sein.
Vitamine und Spurenelemente: (K)ein Plus für die Gesundheit?
Selbst Menschen, die sich ausgewogen ernähren, befürchten oft, ohne zusätzliche Vitamine oder Spurenelemente nicht auszukommen. Besonders verbreitet ist diese Sorge bei Krebspatienten. Immer mehr Experten sehen die Rolle von Vitaminen und Mineralstoffen als Zusatzstoffe allerdings sehr kritisch: Die meisten warnen vor der Einnahme in Form von Tabletten oder anderen künstlichen Zubereitungen. In Studien zeigte sich, dass Vitamine und Mineralstoffe schaden statt nützen und das Krebsrisiko steigern können, wenn man sie nicht über Obst, Gemüse und andere „normale" Lebensmittel zu sich nimmt.
Der Amtsgerichtsdirektor a.D. fühlt sich in seiner Reputation beleidigt, weil er aufgefordert wird seine Verfplichtungen aus einem Kaufvertrag zu erfüllen und diese nicht erbringen will, 29.09.2011
Bei ebay einen Artikel erfolgreich verkauft, Kunde zahlt nicht vollständig und wird aufgefordert die fehlende Differenz nachzuzahlen. Nach 2 Wochen keine Reaktion vom Kunden (Auch kein: Wo bleibt meine Ware? - eigentlich bei ebay Kunden üblich). Logische Schlussfolgerung: Kunde vlt. verstorben oder Spassbieter oder einfach vergessen oder Mitbewerber der Böses vorhat???
Also gezahlten Betrag zurückgeschickt und Streitfall eröffnet, man will ja wenigstens einen Teil der Kosten wiederhaben. Keine zwei Stunden später meldet sich der Kunde und droht Klage bei Gericht an wenn der Streitfall nicht zurückgenommen wird. Seine Reputation sei beschädigt. Mehrere Seiten phantasiereicher email sollen mich über die Rechtslage belehren, welche sich der Herr nach seinem Gutdünken zusammendichtet. Unterzeichnet ist das Ganze mit: XXXXXX - AMTSGERICHTSDIREKTOR A.D.
Achja und er bestreitet den Rechnungsbetrag nicht vollständig bezahlt zu haben. Mein Kontoauszug spricht jedoch eine deutliche und unmissverständliche Sprache und straft die Behauptungen des Herrn als Lügen ab.
Da ich ein bißchen stur sein kann und mich auch nicht erpressen lasse, schon garnicht von einem AGDir, lasse ich es nun darauf ankommen. Somit flattert eine gerichtliche Klage bei mir ins Haus wonach ich verurteilt werden soll den Streitfall zurückzunehmen und ¤700,00 an einen Kinder- und Jugendhilfe Verein zu bezahlen.
Ich frage mich allerdings weshalb ich Geld ausgerechnet an einen Kinder und Jugendhilfeverein zahlen soll ? Hat der Herr AGDir etwa dort irgendwelche Verpflichtungen zu erfüllen ??Bei ebay erfolgt eine Negative Bewertung mit dem Kommentar: "Ware vollständig bezahlt und nie erhalten".
Meine Suche nach einem Rechtsanwalt als Beistand ist schwierig, insgesamt fünf Verschiedene lassen durchblicken das sie kein interesse haben und ich ohnehin nicht gewinnen könne.
Zwischenzeitlich wird der Streitfall bei ebay geschlossen, denn der saubere Herr hat unter Ausnutzung seiner hochtrabenden Berufsbezeichnung ebay gegenüber behauptet, vollständig bezahlt zu haben. Damit erhalte ich auch meine Kosten nicht zurückerstattet.
Schließlich schreibe ich eine 20 Seiten lange Klageerwiderung mit dem Erfolg das die Klage des AGDir zurückgewiesen wird. Darüber bin ich selber überrascht.
Als nächstes überlege ich strafrechtlich gegen den sauberen Herrn vorzugehen, denn er hat mich schließlich öffentlich als Betrüger diffamiert. Doch meine Recherchen ergeben, das dies wohl aussichtslos ist. Es stellt sich heraus, das seine Frau als Oberstaatsanwältin in der Staatsanwaltschaft tätig ist, welche für ihn zuständig wäre. Sie wird schon alle Hebel in Bewegung setzen, damit gegen ihren Mann nicht ermittelt wird. Also spare ich mir den Aufwand.
Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, weil er gemäss dem Landesjustizministerium den Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör gewährt habe", der Bundesregierung doppelten Verfassungsbruch vorwarf und er sich dass nicht hätte leisten dürfen, 15.04.2007
Vor ein paar Tagen ist bekannt geworden, dass doch ein BRD-Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt wurde. Der Verurteilte hatte zuvor Friedensaktivisten vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Der Fall ist von höchster Brisanz, weil er vorführt, wie die deutsche Richterschaft politisch ausgerichtet wird. Das Geschwätz von der grundgesetzlich garantierten richterlichen Unabhängigkeit entspricht der Wirklichkeit nicht.
GegnerInnen der BRD-Justiz werfen ihr oft vor, kein einziger der mörderischen Nazi-Richter sei rechtskräftig verurteilt worden. Auch der extrem rechte Richter Ronald Barnabas Schill, genannt Gnadenlos, konnte sich auf den Bundesgerichtshof verlassen. Der BGH schützte Schill vor einer Verurteilung wegen Rechtsbeugung.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass doch ein bundesdeutscher Richter wegen Rechtsbeugung rechtskräftig verurteilt wurde. Der Betroffene ist allerdings ein Richter, der 1985 sechzehn Marburger Studenten von Vorwurf der Nötigung freisprach. Die Studis hatten gegen die Stationierung der Pershing-II-Raketen protestiert.
Diesen Freispruch hätte dieser Richter, Hans-Christoph Jahr, sich nicht leisten dürfen. Das hessische Justizministerium warf ihm vor Angeklagten "in exzessivem Maße rechtliches Gehör zu gewähren", wofür Jahr eigentlich hätte belobigt werden müssen. Die Dienstaufsicht, ausgeübt durch den CDU-Richter Schwalbe vom Landgericht Frankfurt, interessierte sich brennend für Jahr. Jahr bekam eine V-Frau, die "Büroangestellte B", ins Büro gesetzt. "Büroangestellte B" arbeitete hart. 1994 war es endlich so weit. "Büroangestellte B" überführte Jahr der Rechtsbeugung und der Verfolgung Unschuldiger. CDU-Schwalbe hatte die Ehre Jahr zu verurteilen. Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft legte Schwalbe noch mehr Strafe drauf; Jahr hätte die "Büroangestellte B" zu Unrecht einer Lüge bezichtigt. Anders als Rechtsrichter Schill bekam Richter Jahr keine Unterstützung vom BGH. Jahr blieb auf seiner Verurteilung zu 30 Monaten Gefängnis sitzen und hörte damit auf Richter zu sein.
Die Verurteilung des Richters Hans-Christoph Jahr wegen Rechtsbeugung ist sensationell. Deutsche Richter und Staatsanwälte dürfen hemmungslos gegen Gesetze verstoßen, wenn sie zur rechten Seilschaft gehören, und das tun sie fast immer. Ihre Kolleginnen und Kollegen sorgen dafür, dass sie nicht bestraft werden. Selbst wenn diesen Justizangehörigen Verstöße zweifelsfrei nachgewiesen werden heißt es, die beschuldigten Kollegen hätten "versehentlich" gehandelt oder eine andere "Rechtsauffassung" vertreten. Dazu wird ein oft zitiertes Urteil des BGH herangezogen, in dem behauptet wird, nur Gesetzesverletzungen von besonderer Schwere könnten als Rechtsbeugung geahndet werden. Bei Richtern wird zudem die grundgesetzlich garantierte Unabhängigkeit der Justiz angeführt.
Die zentrale Figur in der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist ein Leitender Oberstaatsanwalt namens Zahl. Zahl hat die Fälschung einer Ermittlungsakte veranlasst, indem er einen Schriftsatz herausnehmen ließ, der ihm nicht opportun erschien. Dieses Delikt übertrifft das, was Hans-Christian Jahr zur Last gelegt wird, bei weitem. Dennoch stellten Zahls Untergebene in der Staatsanwaltschaft Frankfurt das Verfahren gegen Zahl ein - eine Rechtsbeugung. Zahl revanchiert sich, in dem er Untergebene vor Strafverfolgung schützt. So hat Zahl letztinstanzlich die Bestrafung des Marburger Staatsanwalts Franosch vereitelt.
Der Rechthaber Hans-Christoph Jahr, der die Grundrechte ernst nahm und damit weniger peniblen Juristen in die Quere kam. Staatsanwaltschaft verbietet als polische Abteilung Wissenschaftlern ihre "staatsgefährdenden Aussagen" zu tätigen. taz, 11.04.2007
...Profilierungssucht" warf ihm 1985 die Staatsanwaltschaft in Frankfurt vor. Da hatte Jahr begonnen, Strafgesetzbuch und Grundgesetz wortwörtlich zu nehmen und war weniger peniblen Juristen in die Quere gekommen. Jahr hatte damals Strafbefehle auf seinem Schreibtisch liegen: Friedensbewegte hatten das US-Depot in Frankfurt-Hausen blockiert. Die US-Armee lagerte dort ihre Pershing-II-Raketen, die Anklage sah in der Sitzblockade Nötigung. Jahr unterzeichnete die Strafbefehle.
Dann aber legten sieben der Angeklagten Widerspruch ein. Und Jahr, 32 Jahre alt, nahm die Sache ernst. In dem Prozess gaben fünf Raketenexperten und Friedensforscher im Frankfurter Schwurgerichtssaal öffentlich Auskunft über Vernichtungswahrscheinlichkeiten und Reichweiten, verglichen Pershing II mit den sowjetischen SS-20, erörterten "großen" und "kleinen" Atomkrieg. Die Staatsanwaltschaft, politische Abteilung, forderte die Universitäten auf, diesen Wissenschaftlern die "staatsgefährdenden" Aussagen zu verbieten. Jahr pochte auf seine Prozesshoheit - und setzte sich durch. Die Verlesung seines 90-Seiten-Urteils dauerte drei Stunden. Jahr hatte dem Amtsgerichtspräsidenten zuvor den Tenor mitgeteilt: Freispruch. "Dem zog sich alles zusammen", erinnert sich Jahr. Sein Verhältnis zu seinem Vorgesetzten war fortan ein kühles.
Acht Jahre später wird gegen Jahr ermittelt. Er habe in fünf Bußgeldsachen versäumt, rechtzeitig zu verhandeln. Um das Versäumnis zu vertuschen, habe er Verfügungen rückdatiert - um die aus Sicht der Staatsanwaltschaft eigentlich verjährten Verkehrsdelikte doch noch zu verhandeln. Jahr hatte drei der Verfahren eingestellt, in einem anderen Fall reduzierte er das Bußgeld von 100 auf 70 Mark - womit der Täter um einen Eintrag in Flensburg herumkam. In dem Prozess gegen Jahr erkannte das Landgericht fünfmal Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger. Er wird verurteilt, scheitert in der Revision. Aus "Angst vor Vernichtung" scheidet Jahr 1993 freiwillig aus dem Dienst. Er habe geahnt, "dass die Politik über das Recht siegen würde". Für den Juristen Jahr bedeutete das: Die Sache entgleitet ihm. ...
Vom Rechtsbeuger zum Rechtsanwalt- Die Karriere von rechtsbeugerischen DDR-Richtern in der BRD, 07.08.1990
Die Justiz in der DDR war ein Instrument der herrschenden Kommunisten. Deshalb waren auch Richter, Staatsanwälte und selbst Rechtsanwälte nicht unabhängig,
sondern unterstanden weitgehend den Vorgaben der SED. Diese sicherte sich ihre Hoheit über das Rechtswesen, indem sie nur solche jungen Männer und Frauen als Jurastudenten rekrutierte, die ihr ausreichend Gewähr boten, später auch parteilich zu richten. Neben weitgehend normalen Rechtsabteilungen wie Familienrecht, Arbeitsrecht oder Zivilrecht existierte innerhalb des Straf-, Militär- und Wirtschaftsrechts auch jeweils eine politische Strafjustiz, die als solche aber nicht deklariert wurde.
Es gab offiziell keine politischen Häftlinge, obwohl in der DDR-Geschichte etwa 250.000 Männer und Frauen als solche zu bezeichnen sind. Für die SED-Machthaber war gewöhnlicher Verbrecher, wer die Mauer zu überwinden versucht, einen politischen Witz erzählt, gegen den Einmarsch der Warschauer Pakttruppen in die CSSR 1968 protestiert oder Unterschriften gegen die politisch motivierte Exmatrikulation von Kommilitonen gesammelt hatte.
In der Bundesrepublik wurde nach dem Mauerbau 1961 in Salzgitter die "Zentrale Erfassungsstelle" eingerichtet. Hier wurden alle bekannt gewordenen Unrechtshandlungen in der DDR gesammelt. Viele DDR-Bürger, die besuchsweise in der Bundesrepublik weilten oder dorthin ausgereist waren, gaben hier ihre eigenen Erfahrungen zu Protokoll. Die politische Strafjustiz funktionierte bis zum Untergang der DDR. Der Ruf "Stasi in die Produktion" stand symbolisch für die Forderung, die alten Systemträger von ihren Funktionen abzuberufen. Nicht wenige MfS-Offiziere, Staatsanwälte und Richter versuchten nach dem Mauerfall erfolgreich eine neue Karriere als Rechtsanwalt.
Ein besonders absurdes, aber längst nicht singuläres Beispiel bietet Jürgen Wetzenstein-Ollenschläger. Bis zum Ende der DDR hatte er politische Gesinnungsurteile gefällt, darunter auch im Februar 1988 gegen die Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld. Vor den Kameras von Kontraste erklärte er, dass er früher natürlich der SED diente, keine persönliche Verantwortung für gesprochenes Unrecht trage und nun dem "bürgerlichen" Recht Geltung verschaffen wolle. Wetzenstein-Ollenschlägers Karriere im vereinten Deutschland dauerte nicht lange.
1992 tauchte er, der MfS-Minister Erich Mielke in dessen Prozess als Wahlverteidiger zur Seite stand, unter und setzte sich ins Ausland ab, weil gegen ihn 26 Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung und ein Haftbefehl "wegen Beihilfe zur Untreue" ausgestellt worden war. Zeitungsberichten zufolge soll er darüber hinaus 17 Millionen Mark aus dem MfS-Vermögen beiseite geschafft haben.
Gericht verhängt Maulkorb gegen das Hamburger-Abendblatt. Betreuerkollegen verkauften Grundstück billig an die Stadt, 24.03.2006
Seit Wochen bewegt ein Fall, über den unsere Regionalausgabe "Pinneberger Zeitung" mehrfach berichtet hat, die Einwohner eines Kreises im Hamburger Umland. Es geht um das Schicksal einer alten Dame, die krank ist und nicht mehr allein für sich sorgen kann. Ihr wurden von Amts wegen zwei Betreuer zur Seite gestellt.
Es ist ein Fall, der zeigt, was Menschen zustoßen kann, die unter Betreuung gestellt werden und die nicht mehr aus eigenem Willen entscheiden können.
Was auf Unverständnis, zum Teil auf Entsetzen der Leser stößt, ist das Vorgehen der Betreuer: Sie haben ein Grundstück der Frau an die Gemeinde verkauft - angeblich, um Steuerschulden zu bezahlen. Diese aber hätten ebensogut aus anderem Vermögen der Frau beglichen werden können.
Der Verdacht: Hier hat sich eine Gemeinde zu einem günstigen Preis in den Besitz eines Grundstücks gesetzt, um es als wertvolles Bauland aufzubereiten. Die Gemeinde will dort später Einfamilienhäuser errichten lassen.
Die alte Dame mußte ihr Haus verlassen, das Gebäude wird demnächst abgerissen. All ihre Bemühungen, das Geschäft über einen eigenen Anwalt vor Gericht überprüfen zu lassen, sind gescheitert. Die - gesetzlich einwandfreie - Begründung: Nur die Betreuer dürfen in ihrem Namen Rechtsgeschäfte wahrnehmen.
Die Berichterstattung der "Pinneberger Zeitung" hat eine Welle der Sympathie für die Frau ausgelöst. Die Menschen wollen, daß jemand für sie eintritt, und fordern ihre Zeitung und damit das Hamburger Abendblatt auf, weiter über diesen Vorgang zu berichten. Die amtlich bestellten Betreuer der Frau versuchen aber, dies mit juristischen Mitteln zu verhindern. Das Landgericht Berlin, das von einem Anwalt der Betreuer eingeschaltet wurde, untersagte gestern dem Abendblatt, über Einzelheiten dieses Falles zu berichten. Der Anwalt der Betreuer erklärte, der Fall habe weite Teile der Öffentlichkeit nicht zu interessieren, Kritik dürfe allenfalls völlig anonymisiert erhoben werden. Das Abendblatt sieht diesen Fall und seine menschlichen Folgen als außerordentlich wichtig an. Trotz des Maulkorbs versuchen wir Sie, liebe Leser, weiterhin über den Vorgang zu informieren. Die Berichte und Presserecht und Maulkorb
Richter Donald Thomson aus den USA ornaniert bei Mordprozess. In mindestens 4 Fällen soll sich der Richter Gedankenverloren mit seiner Penispumpe beschäftigt haben. Ermittlungsverfahren wegen Ornanie eines Richters auch in Frankreich, spiegel-online 19.08.2006
Zur normalen dienstlichen Ausstattung eines US-Richters mögen Robe und Hammer gehören, nicht aber eine Penispumpe, befand nun ein US-Gericht und verdonnerte den inzwischen freiwillig zurückgetretenen Richter Donald Thompson zu vier Jahren Haft und 40.000 Dollar Geldstrafe.
Ein Hammer in jeder Hinsicht: Wer über andere urteilt, sollte kühlen Kopf bewahren
In mindestens vier Prozessen soll Thompson sich die Zeit mit der Pumpe vertrieben haben. "Gedankenverloren" habe er wohl damit herumgespielt, sagte der 59-jährige aus, ohne jede Absicht zur Selbstbefriedigung. Die aber muss wohl trotzdem gelungen sein, denn sowohl auf dem Richterstuhl, als auch an seiner Robe und auf dem Teppich unter dem Richtertisch wurden Spermaspuren gefunden.
Aufgefallen war Thompson wohl schon öfter und seit längerem. Die Penispumpe hatte ihm ein Freund "als Scherz" zu seinem 50. Geburtstag geschenkt. Den Scherzartikel fand Thompson augenscheinlich gut und nutzte ihn in den folgenden sechs Jahren, unter anderem während eines Mordprozesses vor drei Jahren. Fast täglich, sagte eine Gerichtsreporterin im Laufe des Prozesses gegen Thompson aus, habe dieser mit dem Ding gespielt.
Die Ermittlungen gegen den inzwischen 59-Jährigen brachte ein Polizist ins Rollen, der 2003 als Zeuge aussagte: Er beobachtete, wie ein Plastikrohr unter Thompsons Robe verschwand. In einer Essenspause fotografierten Beamte die Pumpe unter dem Tisch des Richters. Auf einem Tonbandmitschnitt der Gerichtsreporterin war während eines Prozesses außerdem ein zischendes Geräusch zu hören. Als Geschworene den Richter darauf ansprachen, tat er, als habe er nichts gehört.
Im Oktober 2003 war ein ähnlicher Fall in Frankreich bekannt geworden. Damals leitete die Justiz in Angoulême ein Ermittlungsverfahren gegen einen Beisitzenden Richter ein, der sich während einer öffentlichen Verhandlung selbst befriedigte. Richter aus Frankreich soll in einer Gerichts-Verhandlung onaniert haben 16.10.2003
Tollhaus Justizia (Oldenburg 12 Ns 155/09), Oberlandesgerichtspräsident Dr. Gerhard G. Kircher mit Formulierungsschwächen und das was er in seine Schriftsücke schreibt meint er gar nicht so, 08.2010
Am 11ten August hatte es mich in das Justizkarree an der Oldenburger Elisabethstrasse verschlagen. Nicht dass es mich regelmäßig in die Nähe der großherzoglichen Rechtsbewahrer und -hüter zieht - das nicht. Dafür haben die Damen und Herren in den schwarzen Roben mir in der Vergangenheit nicht genügend erfreuliches Tun zu bieten gehabt. Der Anteil der Nullnummern an den Veranstaltungen, die dort im Namen und im Geiste der Dame Justitia durchgezogen werden, der ist mir schlichtweg zu hoch.
Was aber dem öffentlichen Publikum am 11ten August in diesen "heiligen Hallen" im Saal R im Rahmen eines Strafprozesses unter Vorsitz des "ehrenwerten Richters" Hans Christian Plagge geboten wurde, dass spottet jeder Beschreibung. Es begann damit, dass der "ehrenwerte Richter Plagge" als Vorsitzender Richter die Öffentlichkeit auf die in der "Hinterküche" Saal R vorhandenen 15 Stühle beschränken, und die übrigen sich für den Prozessverlauf interessierenden Zuschauer des Saales verweisen wollte. Das teilweise von weither angereiste Publikum als Öffentlichkeit verwies daraufhin sofort durch deutlichen Protest den Vorsitzenden Richter Plagge in die Grenzen seiner Machtbefugnisse.
Der Vorsitzende Richter fügte sich der offenbaren Zurechtweisung durch die anwesende Öffentlichkeit, denn unter der Führung eines hauskundigen Menschen wurde den platzsuchenden Zuhörern und Zuschauern gestattet, sich in umliegenden Tagungsräumen Sitzgelegenheiten zu besorgen. Zum Schluß wurde gar noch die lange "Schlingelbank" aus dem Gerichtsflur von vor dem Saal in den mittlerweile dranghaft vollen Sitzungssaal R umgesetzt.
Nach unleidigem protokollarischem Hin- und Hergeplänkel zwischen dem Vorsitzenden und einem der Angeklagten kam der von allen erwartete und im bisherigen Prozessverlauf von Gerichtsseite offensichtlich unter Ausschöpfung vieler trickreicher Möglichkeiten zu verhindern versuchte Zeugenauftritt des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Gerhard Kircher.
Nach meinem Verständnis unserer demokratischen prozessualen Grundordnung sind Menschen im Zeugenstand vom Gericht ohne Berücksichtigung des Ansehens, des Standes, der Hautfarbe, der Religion oder des Herkommens anzusehen und zu behandeln. Nicht so geschah es an diesem Morgen des 11ten August 2010 im Saal R des oldenburgischen Landgerichts. Da der Zeuge Kircher vom Stande her der ranghöchste Dienstvorgesetzte des Vorsitzenden Richters Plagge ist, war die Spannung ob der zu erwartenden Haltung des Vorsitzenden Richters im Saale förmlich körperlich fühlbar.
Der Zeuge Kircher machte auf mich den Eindruck eines verstörten Stück Rotwildes, das sich in ein falsches Revier verlaufen hat. Der Vorsitzende Richter Plagge versuchte diese Verstörtheit seines Dienstvorgesetzten aber kontinuierlich auszugleichen, indem er ihn fürsorglich an die Hand nahm - so wie eine Mutter wohl ihr blindes Kind an die Hand nimmt - und führte den Kollegen Kircher durch den Irrgarten Justitias. Fast alle von der Angeklagtenseite dem Zeugen gestellten Fragen wurden spontan vom Vorsitzenden Richter als nicht zulässig abgeblockt. Der volljuristige Oberlandesgerichtspräsident Kircher bekam von dem, ihm im Dienstrang untergeordneten, Kollegen Plagge nach jeder Frage des Angeklagten oder seines Rechtsbeistandes blitzschnell souffliert was er - der Zeuge - zu antworten habe oder ob er überhaupt nicht antworten müsse. Fragen, den Naziparagraphen 16/2 des LzO-Gesetzes aus 1933 und die daraus resultierenden Vollstreckungspraktiken der LzO betreffend, bügelte der Vorsitzende Richter schon im Ansatz als nicht prozessrelevant vom Brett - obwohl das ganze Prozedere erst durch die Anwendung dieses Paragraphen aus der Nazizeit durch die LzO und somit durch deren gesetzloses Handeln ins Rollen gebracht wurde. Das sich Befassen-Müssen mit dem NS-Paragraphen 16/2 scheuen die Oldenburger Richter offensichtlich ebenso heftig, wie der Teufel die Berührung mit dem Weihwasser scheut.
Ich frage mich, warum das wohl so ist.
Auf die an ihn gerichtete Frage, ob er als Jurist und Präsident des OLG Oldenburg den Unterschied zwischen spezifischen Sachbezeichnungen kenne, antwortete er laut und vernehmlich mit "Ja". Das ungläubige Nachfragen des Anwalts der Angeklagten, warum er das in den von ihm persönlich verfassten Schriftsätzen dann nicht zum Ausdruck bringe und klar erkennbar niederlege, kam vom Zeugen und OLG Präsidenten Kircher die alle Anwesenden erstaunende Antwort, dass in den verlesenen von ihm verfassten offiziellen Schriftsätzen offenbar und einwandfrei ersichtlich Formulierungsschwächen seinerseits vorhanden seien. Die Befragung des Zeugen Kircher gipfelte dann in seiner Aussage, dass er das, was er in bestimmten benannten Schriftsätzen geschrieben habe, gar nicht so gemeint habe.
Daraus ist doch nur zu folgern und als Rat an alle in der Vergangenheit und in der Zukunft Betroffenen im Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg nach Erhalt eines jeden Schriftstückes bei den jeweiligen volljuristischen Verfassern nachzufragen, ob sie das was sie geschrieben, haben auch tatsächlich meinen.
Prof. Scharlatan alias Raffelhüschen mit falschen wissenschaftlichen Erkenntnissen und sein Kumpel Verfassungsgerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle und das schamlose ausnehmen der Bürger mit privaten Riesterrentenverträgen, 2011
Bei aller Kritik an diesem Herrn Professor "Scharlatan" sollte künftig folgendes Wissen Pate stehen: Er verbreitet zielgerichtet schlicht falsche sogenannte wissenschaftliche "Erkenntnisse" [Demographieschwindel], die allein von der Absicht getragen sind, die Menschen über die tatsächlichen demographischen Tatsachen und deren rentenpolitische Folgen zu täuschen, um über "Kaffeesatz-Prophetie" die jungen Leute zu animieren "private" Riesterrenten-Verträge abzuschließen und sie damit schamlos auszunehmen.
Strafrechtlich dürfte es sich um ein geradezu klassisches Betrugsverhalten handeln, dessen Gegenstück die schwindlerische Propaganda darstellt, der zufolge angeblich die solidarorganisierte Rentenkasse der Arbeitnehmer so desolat dastehe, dass die Arbeitnehmer später mit derart spärlichen Renten auskommen müssten [natürlich erst in 50 Jahren - das ergab die Kaffeesatz-Lesung" unseres Herrn Professor Scharlatan], sodass eine private Riesterrente unabdingbar notwendig wäre, um der Armut im Alter zu entgehen.
Dieser Prof. Scharlatan ist daher auf jeden Fall kein "Fall" für die Universität, sondern ein "Vorgang" für die Staatsanwaltschaft. Und hier fängt das Problem an: Er ist nämlich Teil eines riesigen Betrugssystems und wird durch den Staat getragen. Um zu ermessen wie groß dieses Rad ist, welches dort gedreht wird, sollte man sich eines einprägen:
Professor Scharlatan kommt - wie auch immer - von der Albert-Ludwig-Universität in Freiburg. Diese Universität steht mit dem sogenannten "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft" in Essen in Verbindung, und dieser Verband ist der Öffentlichkeit weitestgehend unbekannt. Er stellt jedoch das zentrale Sozialstaats-Zerstörungs-Geschwür unserer Republik dar, Mitglieder dort sind sämtliche Versicherungs-, Wirtschafts-, Finanz- und Pressekonzerne der Republik, und Schirmherr dieser Vereinigung ist jeweils der amtierende Bundespräsident.
Und nun kommt es ganz dick:
Von dieser Universität in Freiburg kommt auch unser Herr Verfassungs -Gerichtspräsident Dr. Andreas Voßkuhle, an der er - offenbar weil er als Verfassungsgerichtspräsident nicht richtig ausgelastet zu sein scheint - noch nebenbei einen "Leerstuhl" innehat, und zwar am " Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie".
Und da der Herr Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Dr. Andreas Voßkuhle, zusammen mit jenem Herrn Professor Scharlatan alias Raffelhüschen von der gleichen Freiburger Albert-Ludwig-Universität kommt, haben sie beide die gleiche Wurzel zum "Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft", in dem alle Versicherungs- und Finanzkonzerne, die Riesterrenten verhökern, vereint sind. Und nun wird es arg kriminell und spannend zugleich:
Das Verfassungsgericht stellt arbeitsteilig zu Professor Scharlatan fest, dass der Staat aus der Rentenkasse aus allgemein-"sozialen Gründen "Milliarden für "allgemeine Staatsaus -gaben" [für Soziales eben] herausrauben darf, wodurch die Kasse dann ruiniert wird. Kumpel Professor Scharlatan walzt daraufhin durch die Gegend und verkündet lauthals und allerorten, dass man private Riesterrentenverträge abschließen müsse [damit der illegale Ausraub der Rentenkasse wieder ausgeglichen wird].
Als Vehikel für dieses schlicht staatsverbrecherisch organisierte Modell zügelloser Beschaffungskriminalität haben besagte Herrschaften nun den Schwindel mit der demographischen Katastrophe entwickelt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger. Es wird daher Zeit, dass die Bande - wegen Betreibens einer kriminellen Vereinigung - komplett verhaftet wird. Siehe hierzu in www.Bohrwurm.net " Demographie-Schwindel-Tabelle " und " 60 Jahre Verfassungsgericht". Rentenklautabelle 1957-2002
Rausschmiss aus dem feierlichem Justizsaal, wenn man am Tag der Offenen Tür dem Justizminister eine Frage stellen will. Korruption und kriminelles Handeln in einer verlogenen Justiz, 28.04.2011
...Nun nachdem ich den Vortrag über mich ergehen ließ, stellte ich, nachdem der Landgerichtspräsident zum Mittagessen lud, eine Frage an den Justizminister. Appropo. Erst stellte ich mich vor, meine Frage die ich stellen wollte, zu der kam’s nicht. Denn sofort kam ein Abhängiger Justizbeamter, drohte mir mit Handfesseln, wenn ich nicht sofort den Saal verlasse. Meine Antwort: „Ich dachte, es sei heute ein Tag der offenen Tür !“ Offen und ehrlich war die Justiz gegenüber dem Bürger noch nie. Vielmehr hatte ich den Beweis dafür, daß wir es immer noch mit Bücklingen und Feiglingen in der Justiz zu tun haben. Dieser Rauswurf war ein weiterer Beweis dafür, das wir durch unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz (Neue Richter braucht das Land ! und Du bist Deutschland) um unsere demokratischen Rechte zur der vorsätzlichen Tötung unseres Sohnes durch die Bundesmarine, auch noch betrogen werden.
Lassen sie mich nur kurz 2-3 Dinge dazu anmerken. Im April 2002 (siehe NJW Zeitung „Rettungsweste nicht richtig angelegt – ertrunken“ vom 19.04.10), sprach die STA Oldenburg meinem Sohn die Schuld zu, seinen Tod selbstver-schuldet zu haben, eindeutige Beweise hätte man, so der Regierungskriminelle Oberstaatsanwalt Kayser. Diese Bewiese hat die Justiz bis heute trotz Aufforderung nicht vorgelegt. Der Fregattenkapitän Frank Menge wurde übrigens von der STA nie vernommen. Akteneinsicht wurde meinem Anwalt nicht gewährt. Der OLG Richter hat trotz Aufforderung das Video über den Todeskampf meines Sohnes nicht heraus gerückt (Beweismittelunterschlagung). Das ist unsere deutsche korrupte und kriminelle Justiz. Es ist ja interessant, das ich ja fast allen Bundeswehrunglücken der letzten Jahre nachgegangen bin und mit Angehörigen in Verbindung stehe, da jedesmal wenn ein Bundeswehrsoldat stirbt war es entweder ein Unfall oder sie waren selber Schuld. Nie waren es die Vorgesetzten oder das Schrottmaterial der Bundeswehr. Dann kommt erst die STA und nimmt die Weisungen der Justizminister entgegen. Dann kommen die Richter die ja noch was werden wollen und einen Dreck tun. Bei uns hat ja der Oldenburger Landesrichter Sponer, ein krimineller, der sich nicht ans Gesetz gehalten hat, uns obwohl wir ein Klageerzwingungsverfahren gewonnen haben, uns durch einen politischen Deal vor die Türe gesetzt. Da mein Sohn nicht Schuld ist an seinem Tod, uns durch die Schuldzuweisung auch noch auf einem Teil der Beerdigungskosten hat sitzen lassen. Menschlich verkommen ist das.
...Des weiteren bestätigt auch aktuell die Pressemitteilung der Neuen Richtervereinigung vom 6.04.11 das die Justiz insbesondere die Richterschaft am Nasenring der Justizminister herumgeführt wird.
Politik und Justiz agieren Verfassungskriminell, Neue Richtervereinigung hegt grosse Bedenken gegen die auf erschütternde Weise verfassungswidrige Begrenzung der Prozesskostenhilfe, 2006
Der von den Bundesländern Baden-Württemberg und Niedersachsen eingebrachte Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Begrenzung der Prozesskostenhilfe (Bundesrat Drucksache 250/06 / Beschluss) ist in erschütternder Weise verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt die Neue Richtervereinigung (NRV), die sich mit nachfolgendem Text an Bundesjustizministerin Brigitte Zypries gewandt hat:
Die sich in dem Gesetzesentwurf äußernde Ideologie hat das grundrechtliche Sozialstaatsgebot ebenso verlassen wie den verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates aus Art. 19 Abs. 4 GG, jeder Bürgerin und jedem Bürger zur Verfolgung seiner Rechte effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Die Neue Richtervereinigung (NRV) appelliert deshalb dringend an sämtliche politischen Verantwortlichen, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen.
Im Einzelnen: I. Bereits die Begründung für den Gesetzentwurf lässt jedes Augenmaß vermissen: Der immer wieder postulierte Sparzwang in der Justiz ist immer wieder auch bedenklich. Zum einen besteht er dem Grunde nach nicht tatsächlich, weil die Justiz im Verhältnis zu allen anderen Ressorts das geringste Haushaltsaufkommen aufweist und sich zu einem großen Teil selbst finanziert. Vor allem aber: Die (im Jahre 2004 notwendig gewordene) Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren und eine zunehmende Verarmung in Deutschland sind beides keine Gründe, die Prozesskostenhilfe für die Bedürftigen zu beschränken. Die Armen dürfen nicht austragen, dass ihre Prozessbevollmächtigten mehr verdienen! Und dass die Armut zunimmt in Deutschland, muss Anreiz zu einer Verbesserung der Lebensverhältnisse sein, nicht zu einer Verschlechterung der Rechtszugangschancen! Vor Jahren einmal eingetretene skurrile Einzelfälle (Richter und Abgeordnete, die angeblich PKH bewilligt erhielten) zur Begründung für eine allgemeine Beschränkung der Prozesskostenhilfe heranzuziehen, ohne nähere Darlegung der äußerst besonderen Umstände dieser Einzelfälle, zeugt von einem nicht mehr ernst zu nehmenden Begründungsniveau.
II. Inhaltlich ist der Entwurf in vielfacher Weise verfassungswidrig und stellenweise schlicht zynisch: ...
Rechtsbeugende in ihren Sesseln wohlgefällig lümmelnde DDR Richter, die ihre Macht beim Rechtsbeugen regelrecht ausgekostet haben, wieder in den Staatsdienst der BRD übernommen, rbb Klartext, 2011
Kann es angehen, dass ein Richter, der zu DDR Zeiten dafür gesorgt hat, dass Menschen zu Unrecht ins Gefängnis wanderten heute in der BRD weiterhin tätig ist. Ja, es kann. Und offenbar sieht von behördlicher Seite darin niemand ein Problem ausser den Betroffenen, denn die leiden bis heute unter den Folgen des erlittenen Unrechts.
Das ist Sibylle Schönemann aus Potsdam. Ihr politisches Schiksal macht 1991 bun desweit furore wird aber von Justiz und Politik offenbar in Brandenburg bis heute ignoriert. 1991 erhält die Regisseurin den bedeutensten Preis der deutschen Filmbranche, den Bundesfilmpreis und weitere Preise. Sie erhält diese für einen Film, den sie über ihr eigenes Leben machte. Ein Leben als Ausreisewillige, ein Leben in DDR Gefängnis mit anschliessendem Freikauf in den Westen und ein Leben auf den Spuren ihrer Täter nach der Wiedervereinigung. Sibylle Schönemann gibt ihrer Ermittlungsakte Gesichter. Auch das des Haftrichters Lutz Weide aus Potsdam, der sie früh morgens abholen liess nur weil diese einen Ausreiseantrag stellten.
Den Richter Weide, der sie verhaften lies vergisst sie nie. Es war unglaublich er hat mit einer Selbstgefälligkeit in seinem Sessel gelümmelt und hat die Situation ausgekostet. Ich dachte die müssen mich ja freisprechen und im Gegenteil, er hatte eine halbe Stunde zuvor den Haftbefehl für meinen Mann unterschrieben wohlwissend, dass er nichts gemacht hatte, wissend, dass wir 2 Kinder zu Hause haben.
Nach der Wende trifft sie ihren Haftrichter noch einmal wieder im Gericht wo er weiterhin als Richter im Rechtsstaat arbeitet, wie in der Diktatur.
Lutz Weide bleibt Richter, erst Amtsrichter und heute Vorsitzender der Kammer des Potsdamer Arbeitsgerichts.
Auch wir wollen wissen ob er ein schlechtes Gewissen hat, doch er stellt sich unseren Fragen nicht, will sie nicht einmal lesen und verweist nur auf den Pressesprecher.
Verantwortlich dafür, dass er weiterhin Richter bleiben konnte war der Richterwahlausschuss und der damalige Justizminister persönlich. In diesem Fall Hans-Otto Bräutigam. Doch er verteidigt Haftrichter Lutz Weide und seine Wiedereinstellung in den Brandenburgischen Staatsdienst.
Hans-Otto Bräutigam: Wenn das ein 35 jähriger Richter gewesen ist und die meisten Richter, die wir übernommen haben waren junge Richter mit wenig Erfahrung, der sich sozusagen einer Anweisung der politischen Stellen gegenüber sah. Da wurden Anweisungen an die Richter und Staatsanwaltschaft gegeben und dieser junge Mann glaubte sich dem nicht enziehen zu können, denn sie waren verpflichtend wür ihn. Da kann man nicht in jedem Fall sagen, der ist heute nicht akzeptabel.
Prof. Rainer Schröder hat die DDR Justiz erforscht. Eine Verpflichtung für die DDR Justiz hat es so nicht gegeben.
Prof. Rainer Schröder: Nein, das hat es nicht gegeben. Die Richter waren zwar dazu sozusagen faktisch dazu verpflichtet aber in gar keiner weise rechtlich, denn da waren diese frei. Die DDR Richter die sich geweigert hätten denen wäre gar nichts aber auch gar nichts passiert. Sie hätten vielleicht evtl. eine etwas andere Position einnehmen müssen aber unter keinen Umständen wäre diesen etwas passiert.
Der Haftbefehl der Schönemanns kann rechtlich überhaupt keinen Bestand haben, er ist auf eine Bagtelle begründet. Er erfüllt nach meiner Einschätzung einen Straftatbestand, der Freiheitsberaubung im Amte. Der hat nach dem Strafgesetzbuch der DDR auch nicht erlassen werden dürfen.
Ein solcher Richter ist für einen Rechtsstaat absolut unerträglich, das geht nicht.
Frau Schönemann dreht heute keine Filme mehr. Den Glauben an den Rechtsstaat verlor sie auch.
Österreichischer Ex-Justizminister Tschadek mit 28 Ehrenbürgerurkunden, Ehrenbürger von Kiel, Grossem goldenen Ehrenzeichen der Republik, vom Papst persönlich verliehenem Gregoriusoden der katholischen Kirche war ein "Blutrichter" der NS-Justiz in Norddeutschland, Dokumente gefunden, dass er min. 4 Menschen zum Tode verurteilt hat, 03.09.2010
Wiener Politologe findet Dokumente, die belegen, dass der spätere SPÖ-Politiker als Militärrichter mindestens vier Menschen zum Tode verurteilt hat.
In Bruck an der Leitha ist die Welt noch in Ordnung: Dort ist man stolz auf seinen großen Sohn. Man hat ihm sogar eine Ausstellung gewidmet, zählt in einer Broschüre seine 28 Ehrenbürgerurkunden sowie auch die Orden auf, darunter das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik, der Gregoriusorden der katholischen Kirche, verliehen vom Papst persönlich, und der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland.
Otto Tschadek, einst Landeshauptmann-Stellvertreter in Niederösterreich und Justizminister der Republik, war ein ehrenwerter Mann. Sogar während des Nationalsozialismus, wo er nach eigenem Bekunden als Militärrichter Milde walten ließ.
So lautete die Vita des SPÖ-Politikers. Nun, mehr als 40 Jahre später, muss Tschadeks Geschichte neu geschrieben werden.
"Es gab schon länger die Vermutung, dass Tschadek nicht der gute Mensch war, als der er sich gerne selbst darstellte" , sagt der Politologe Thomas Geldmacher vom Verein Personenkomitee "Gerechtigkeit für die Opfer der NS-Militärjustiz" im Gespräch mit dem STANDARD. Ein Aktenfund in deutschen Archiven belegt nun, dass Tschadek ab September 1941 als Marinerichter am Nazi-Gericht im deutschen Kiel zumindest vier Menschen zum Tode verurteilt hat. "Diese Todesurteile zeigen, dass Tschadek genau einer jener Blutrichter war, von denen er sich so hartnäckig distanzieren wollte" , sagt Geldmacher. Denn: "Tschadek war Täter."
...Am 25. August 1940 rückte er bei der Wehrmacht ein und wurde zur Marine nach Norddeutschland versandt. Ab September 1941 war er in Kiel Militärrichter. Dort verurteilte er unter anderem Ernst Stabenow am 21. September 1942 wegen Fahnenflucht zum Tode - und zusätzlich auch noch zum "Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebzeiten und zu fünf Jahren Zuchthaus und einer Geldstrafe von RM (Reichsmark, Anm. d. Red.) 400" . Für den Wiener Forscher Geldmacher ist bemerkenswert, dass Tschadek sich bei seinem ersten Fahnenfluchtfall nicht bloß mit der Höchststrafe begnügte. 1943 ließ der spätere SPÖ-Politiker Ludwig Becker als "Volksschädling" hinrichten. Im November 1944 verhängte er gegen den Marinesoldaten Heinrich Laurien wegen angeblicher Plünderung die Todesstrafe. Dieses Urteil war offenbar selbst seinen Vorgesetzten zu hart, es wurde in eine Zuchthausstrafe umgewandelt.
Andere Akten, die Geldmacher bekannt sind, belegen aber auch, dass Tschadek beim Delikt der sogenannten Wehrkraftzersetzung "überwiegend milde Urteile" ausgesprochen habe. Nicht im Fall Kurt Kuschke. Den verurteilte er zum Tode, am 8. Jänner 1943 wurde der Mann hingerichtet.
Schnelle Karriere in Rot
Trotz seiner Richtervergangenheit wurde Tschadek nach dem Krieg von den Alliierten als Bürgermeister von Kiel eingesetzt, wo er bis heute einen Ehrenbürgerstatus genießt. ...
Polizeigewalt wird von der Polizei, von den Staatsanwaltschaften und letztlich der deutschen Justiz mit besonders "effizienten" Strukturen unter den Teppich gekehrt, 08.08.2011
Wer sich ein Bild vom Ausmaß polizeilicher Misshandlungen in Deutschland machen will, tappt im Dunkeln. Bekannt ist, dass im Jahr 2005 bundesweit 2.214 Mal Strafanzeige wegen "Körperverletzung im Amt" erstattet wurde. Anwältinnen und Anwälte, die sich regelmäßig mit der Materie befassen, schätzen jedoch, dass die wirkliche Zahl der Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt um ein Vielfaches höher liegt.
Denn nur wenige Opfer zeigen Übergriffe überhaupt an. Die Hemmschwelle, zur Polizei zu gehen, um dort Polizei selbst anzuzeigen, ist hoch, und sie wird noch verstärkt durch die oft nur geringe Hoffnung, dass die TäterInnen auch tatsächlich zur Verantwortung gezogen werden. Zudem berichten viele Betroffene davon, dass sie kurz nach der Anzeigeerstattung eine Gegenanzeige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte erhalten haben.
Rein statistisch gesehen kommen zehn solcher Anzeigen auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt. Gerade MigrantInnen zeigen illegale Übergriffe oftmals auch aus Unwissenheit über die eigenen Rechte gegenüber der Polizei nicht an. Trotz all dieser Faktoren wird immer noch jedes Jahr in Berlin jeder 20. PolizistIn wegen Körperverletzung im Amt angezeigt, wie eine parlamentarische Anfrage ergab. (3) Die Regierungen und Behörden anderer Bundesländer sind in dieser Hinsicht im Übrigen weitaus weniger auskunftsfreudig. In amtlichen Statistiken wird die strafrechtliche Verfolgung von polizeilicher Gewalt nicht gesondert ausgewiesen, weshalb im vorliegenden Beitrag im Wesentlichen auf die Ergebnisse der Berliner Erhebung zurückgegriffen wird.
Wenn ein polizeilicher Übergriff zur Anzeige gebracht worden ist, beginnen die kriminalistischen Nachforschungen - durch niemand anderen als die Polizei selbst. Zwar ist nach der Konzeption der Strafprozessordnung die Staatsanwaltschaft "Herrin des Ermittlungsverfahrens", faktisch hat jedoch die Polizei die Ermittlungen in der Hand. Sie sammelt Beweise, vernimmt ZeugInnen und gibt im Dienste der Staatsanwaltschaft eine erste Bewertung der Verdachtslage ab. Hierbei wirkt die Arbeitsweise der Polizei bereits als ein erster Filter. Denn welcher Spur sie nachgeht und wann sie ihre Suche nach Beweisen einstellt, entscheidet die Polizei selbstständig.
Im Falle von Verfahren gegen PolizeibeamtInnen werden die Ermittlungen zwar nicht von deren unmittelbaren KollegInnen durchgeführt, sondern von organisatorisch getrennten Polizeieinheiten. Diese sind zumeist nicht den Polizeipräsidien, sondern direkt den Innenministerien unterstellt. Dennoch bleibt in der Ermittlungsarbeit Raum für "Polizeisolidarität". Die Vernehmenden teilen die polizeiliche Perspektive der Vernommenen; sie kennen deren Alltagssituation und sprechen deren Sprache. Aus dem Verständnis für die Situation der KollegInnen folgt oft auch die Bereitschaft, deren Aussagen als glaubhaft einzustufen.
Wie tatverdächtige PolizeibeamtInnen noch auf andere Weise von ihrer Dienststellung profitieren, zeigt beispielhaft das Verfahren nach tödlichen Polizeischüssen. Die SchützInnen werden zunächst ausführlich dienstlich und psychologisch betreut, bevor sie vernommen werden. Dies gebiete die "Fürsorgepflicht" der dienstlichen Vorgesetzten, und zwar unabhängig davon, ob ein Schusswaffeneinsatz juristisch gerechtfertigt war oder sogar "versehentlich" geschossen wurde.
Anders als "normale" Tatverdächtige, die nach einer Schießerei sofort festgenommen und mitunter stundenlang verhört werden, haben PolizistInnen also Zeit, in Ruhe ihre Gedanken zu sortieren und ihre Aussage vorzubereiten. Ob die polizeilichen Ermittlungen anschließend zu einer gerichtlichen Anklage führen, entscheidet allein die Staatsanwaltschaft.
Eigentlich sind die Staatsanwaltschaften verfassungsrechtlich verpflichtet, unterschiedslos Anklage gegen jeden zu erheben, sobald ein "hinreichender Tatverdacht" besteht. Die Auslegung des Begriffs "hinreichender Tatverdacht" haben die Staatsanwaltschaften allerdings selbst in der Hand. Faktisch können sie dadurch entscheiden, ob es in einzelnen Fällen zu einem Prozess und einer öffentlichen Beweisaufnahme vor Gericht kommen soll. Wenn die Staatsanwaltschaften keine eigenen Bestrebungen zeigen, gegen Beschuldigte aus ihrem "eigenen Lager" vorzugehen und vor Gericht Anklage zu erheben, bleibt den Opfern von polizeilichen Misshandlungen oft nichts weiter übrig, als weiterhin als BittstellerIn an die Staatsanwaltschaften heranzutreten.
Die Opfer haben zwar theoretisch noch die Möglichkeit eines "Klageerzwingungsverfahrens", mit dem die Staatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gezwungen werden kann. Da die Gerichte die formellen Voraussetzungen dafür jedoch sehr eng auslegen, führt das Verfahren nur äußerst selten zum Erfolg.
...Die Gerichte bemühen sich teilweise ausdrücklich, die Verantwortung für strukturelle Missstände nicht beim letzten Glied einer langen Verantwortungskette abzuladen. Im Ergebnis können sich PolizeibeamtInnen auf diese Weise gelegentlich "hinter einer organisierten Verantwortungslosigkeit und dem Schutzschild der Amtsautorität zurückziehen", wie es der Polizeiforscher Falko Werkentin ausdrückt.
...Staatsanwaltschaft: Bock und Gärtner in einem.
"Eine unabhängige Kontrolle der Polizei findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt", resümierte der UN-Menschenrechtsausschuss bereits 1996.
Das Ergebnis lässt sich an den Verurteiltenzahlen ablesen. Um beim Berliner Beispiel zu bleiben: Von insgesamt 3.926 Fällen polizeilicher Misshandlungen, die zwischen 1996 und 1999 angezeigt wurden, kam es lediglich in 19 Fällen zu einer Verurteilung - das sind 0,4%. Gute Nachrichten für prügelnde PolizistInnen.
Die deutsche Situation ist jedoch nicht alternativlos. In anderen europäischen Ländern obliegt die Ermittlung von polizeilichen Übergriffen unabhängigen Untersuchungskommissionen, so in England, Frankreich und Portugal.
Die Ermittlungspersonen der englischen Kommission dürfen nach dem entsprechenden Gesetz nie im Polizeidienst gewesen sein.
Amnesty international (ai) fordert seit langem die Einrichtung von unabhängigen Polizei-Untersuchungskommissionen auch in der BRD.
EGMR Entscheidung zur Meinungsfreiheit der Presse gegenüber Richtern und Gerichtsentscheidungen, 02.11.2006
Zur Freiheit der Presse gehört auch die Kritik an Gerichtsentscheidungen. Hierbei kann es indes erforderlich sein, das Vertrauen in die Gerichtsbarkeit gegen destruktive und haltlose Angriffe zu verteidigen. Haben herabsetzende Werturteile aber eine ausreichende tatsächliche Basis (hier: kritikwürdige Passage in einer Gerichtsentscheidung), darf kein allein destruktiver Angriff angenommen werden.
Die Meinungsfreiheit ist für die demokratische Gesellschaft von konstitutiver Bedeutung. Sie stellt eine der grundlegenden Voraussetzungen für ihre Fortentwicklung und die Selbstverwirklichung des Einzelnen dar. Ihr Schutzbereich umfasst auch Meinungen, die verletzen, schockieren oder beunruhigen.
Die Meinungsfreiheit kann ausnahmsweise eingeschränkt werden, jedoch sind die Ausnahmen eng auszulegen und das Bedürfnis für eine Einschränkung muss überzeugend dargelegt werden. Erforderlich kann eine Einschränkung gemäß Art. 10 II EMRK nur sein, wenn für sie ein dringendes gesellschaftliches Bedürfnis besteht. Für dessen Feststellung ist den Vertragsstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzugestehen, der jedoch in Fragen öffentlichen Interesses eng bemessen ist und der Überprüfung durch den EGMR auch hinsichtlich der Gesetzesanwendung durch die nationale Rechtsprechung unterliegt
EGMR Nr. 60899/00 - Urteil vom 2. November 2006>
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20.12.2011: Amtsgericht München verweigert die komplette Untersuchung und verdonnert Rentnerin zu 651,80 Euro wegen illegaler Computernutzung ohne Computer
aus: Spiegel online: Internet-Urteil: Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen; 20.12.2011;
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html
<Von Ole Reißmann
"eDonkey2000"-Client: Raubkopie ohne Computer und Router gezogen?
Sie hat keinen Computer, sie hat kein W-Lan - trotzdem muss eine Rentnerin mit kombiniertem Telefon- und Internetanschluss für eine Raubkopie zahlen. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Frau die Kosten einer Abmahnung zu tragen habe, weil sie einen Hooligan-Film über ein Tauschnetzwerk angeboten haben soll. Macht 651,80 Euro.
Aufgespürt wurde die angebliche Raubkopiererin mit Hilfe eines Programms namens File-Watch. Mit dem durchforsten private Ermittler im Auftrag von Rechteinhabern Datei-Tauschnetzwerke. Finden sie ein Werk zum Download, wird das protokolliert, der Zeitpunkt und die IP-Adresse der beteiligten Rechner festgehalten. Die Provider können anhand dieser IP-Adresse, wenn alles richtig funktioniert, einen Nutzer ermitteln. Wie lange diese Daten noch zugeordnet werden können, unterscheidet sich von Provider zu Provider.In diesem Fall gab es offenbar einen Treffer: Die Software der ermittelnden Firma schlug an, die IP-Adresse führte zu der Adresse der Rentnerin. Zum fraglichen Zeitpunkt, an einem Morgen im Januar 2010 um kurz nach 9 Uhr, hat die Beklagte aber nach eigenen Angaben geschlafen. Einen Computer besaß sie damals nach eigenen Angaben seit einem halben Jahr nicht mehr - und auch keinen Router, der ein W-Lan oder einen Internet-Anschluss für jemand anderen hätte bereitstellen können. Die pflegebedürftige Frau hat noch nicht einmal eine E-Mail-Adresse.
"Ob die Dame einen Router besitzt, war für das Gericht nicht entscheidend"
Trotzdem soll sie über das "eDonkey2000"-Netzwerk einen Film heruntergeladen haben. Etwas mit Hooligans, mit extremen Gewaltszenen.
Doch diese merkwürdigen Hintergründe interessierten das Gericht wenig, erklärt Rechtsanwältin Jennifer Hannemann. Sie vertritt die Rentnerin. "Das Gericht geht davon aus, dass die IP-Ermittlung korrekt verlaufen ist", sagt Hannemann. "Ob die Dame überhaupt einen W-Lan-fähigen Router besitzt, war für das Gericht aber letztlich auch nicht entscheidend."
Grundsätzlich haften Anschlussinhaber dafür, was über ihren Internetanschluss passiert. Lädt jemand anderes einen Film herunter, muss der Kunde deutlich machen, dass er Vorkehrungen gegen einen Missbrauch seines Anschlusses getroffen hat - dazu gehört beispielsweise die Verschlüsselung des W-Lans. Wurde das versäumt oder konnten Eltern ihre Kinder nicht vom Raubkopieren abhalten, greift die sogenannte Störerhaftung: Der Anschlussinhaber zahlt mindestens die Abmahnkosten, manchmal auch noch Schadensersatz.
Das Gericht geht zwar nicht davon aus, dass die Dame selber den Film heruntergeladen hat. Dass über ihren Internetanschluss eine Raubkopie heruntergeladen und dabei gleichzeitig für andere Nutzer des Netzwerks bereitgestellt wurde, hingegen schon. Doch wenn es nicht die alte Dame war, wer dann? Die Beklagte schließt eine Fremdnutzung ihres Internetanschlusses aus. "Sie hat kein W-Lan und keinen Router, nur einen DSL-Splitter", so ihre Anwältin. Um trotzdem ins Internet zu gehen, hätte irgendein internetfähiges Gerät angeschlossen werden müssen. Das aber soll es zum fraglichen Zeitpunkt in der Wohnung der Beklagten gar nicht gegeben haben.
Haben die privaten Ermittler eine falsche IP-Adresse aufgespürt? Hat der Provider eine falsche Zuordnung von Nutzer zu IP-Adresse vorgenommen? Fragen, die nicht näher untersucht wurden. Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils scheint in diesem Filesharing-Verfahren zu gelten.
Als Betroffener einer Filesharing-Abmahnung habe man praktisch keine Chance, sich gegen eine Klage auf Erstattung der mit der Abmahnung verbundenen Anwaltskosten zur Wehr zu setzen, kommentiert Rechtsanwalt Thomas Stadler das Urteil.
Die Rentnerin muss die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 zahlen, Schadensersatz jedoch nicht. Weil das Gericht das alles nicht so genau wissen wollte, reichte schon das Vorhandensein eines Internetanschlusses zusammen mit der IP-Ermittlung, um die computerlose Rentnerin abzumahnen. Die Frau überlegt nun, ob sie das Urteil anfechten und in Berufung gehen wird.
Dem Autor auf Twitter folgen:
Aktenzeichen 142 C 2564/11>
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23.3.2012: Deutsche Richter brechen planmässig deutsches Recht - und bleiben wegen Reputation unentdeckt: <Ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart klagt die Justiz an ...>
aus:
Ein ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart Herr Frank Fahsel geht mit der Justiz hart ins Gericht. Er war in der Zeit von 1973 bis 2004 an diesem Landgericht tätig. Bereits 2008 erhob er schwere Vorwürfe der Rechtsbeugung. (1)
Auszüge aus seinem Leserbrief :“… Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen … In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen….”
Frank Fahsel, Fellbach, in der Süddeutschen Zeitung am 9. April 2008
Die Stuttgarter Zeitung kommentiert aktuell den Leserbrief von Herrn Fahsel (2)
Ein kleiner Ausschnitt:”…Auch als Zivilrichter, der vorwiegend mit Bankfällen befasst war, fiel Fahsel aus dem Rahmen. Harsch rügte er etwa 1996 den Bundesgerichtshof (BGH) für eine aus seiner Sicht allzu bankenfreundliche Rechtsprechung. Beim BGH, schrieb er in einer Urteilsbegründung, handele es sich um einen “von Parteibuchrichtern der gegenwärtigen Bonner Koalition dominierten Tendenzbetrieb”, der sich allzu oft als “verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen” verstehe. Banken seien für diese “ehrenwerte Institutionen”, die gar nicht sittenwidrig handeln könnten. Wegen solcher “Fundamentalopposition” soll sich der Amtschef des Justizministeriums, Michael Steindorfner, geweigert haben, dem Richter, wie üblich, die Urkunde zum 40-Jahr-Dienstjubiläum auszuhändigen.”
- (1) http://de.wikipedia.org/wiki/Landgericht_Stuttgart
- (2) http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/1862051_0_9223_-bitterboeser-leserbrief-ex-richter-geht-mit-seiner-zunft-ins-gericht-und-die-schweigt.html>
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Kriminelle deutsche Justiz? - Ein weiteres Beispiel ist hier. Leider wurde aber vergessen, die Kriminalität der Medien zu erwähnen:
8.10.2012: Kriminelle deutsche Justiz wollte Kachelmann als "Monster" darstellen - Buch "Recht und Gerechtigkeit"
aus: 20 minuten online: Neues Buch: Kachelmann rechnet mit der Justiz ab; 8.10.2012;
http://www.20min.ch/schweiz/news/story/23358967
<Die Staatsanwaltschaft und das Gericht hätten versucht, aus dem Schweizer Wettermoderator ein Monster zu machen. Dabei seien Verleumdungen eine «beliebte und effektive Waffe» der Frauen geworden.Knapp anderthalb Jahre nach seinem Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung rechnet der Schweizer Wettermoderator Jörg Kachelmann mit der Justiz ab.
Die Mannheimer Staatsanwaltschaft habe «gemeinsam mit dem Gericht versucht, mit Hilfe meines 'Vorlebens' ein Monster aus mir zu machen», sagte Kachelmann in einem am Sonntag vorab veröffentlichten «Spiegel»-Interview. Er sei aber «nie gewalttätig» gewesen und habe erst recht nie jemanden vergewaltigt.
Ende Mai 2011 war Kachelmann in einem der spektakulärsten Prozesse der vergangenen Jahre freigesprochen worden. Es gebe keine «tragfähigen Beweise», dass Kachelmann im Februar 2010 seine Ex-Freundin mit einem Messer bedroht und vergewaltigt habe, hiess es damals in der Urteilsbegründung.
Verleumdung als effektive Waffe
Gemeinsam mit seiner jetzige Frau Miriam hat Kachelmann ein Buch mit dem Titel «Recht und Gerechtigkeit» geschrieben; es soll diese Woche erscheinen. «Im Bereich Missbrauch und Vergewaltigung sind Falschbeschuldigungen ein Massenphänomen geworden», sagte Kachelmann.
Er wolle «wirklich, dass jeder Vergewaltiger hinter Gitter kommt». Aber für Frauen seien Verleumdungen heute «eine beliebte und effektive Waffe geworden».
(sda)>
<Vor drei Jahren sollte ein Gesetz Absprachen in Strafprozessen transparenter machen. Doch die Realität sieht anders aus: Eine Untersuchung zeigt, dass Richter bei Deals oft gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Auch die Wahrheitsfindung bleibt häufig auf der Strecke.
Kommentar: Hetzmedien auch beteiligt
Die Hetzmedien, die hemmungslos gegen Männer hetzen, wurden vergessen zu erwähnen, vor allem eine Zeitung, die den Titel wie "Foto" hat. Einer der Schreiberlinge dort wurde schon wegen Kokainmissbrauchs erwischt.
Michael Palomino, 7.10.2012
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Kriminelle Tendenz-Justiz hat Tradition in Deutschland:
2.11.2012: Rechtsbeugung ist ganz "normal" - Absprachen sind ganz "normal" - Festsetzung der "Wahrheit" im Voraus ist ganz "normal" - falsche Geständnisse sind "normal"
aus: n-tv online: Absprachen in StrafprozessenRichter mauscheln ganz legal; 2.11.2012;
http://www.n-tv.de/politik/Richter-mauscheln-ganz-legal-article7638916.html
Aus Überlastung und Sorge vor langen Prozessen halten sich Richter nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" bei Absprachen im Strafprozess nicht immer ans Gesetz. Die seit August 2009 geltenden Regeln, die für mehr Transparenz bei der umstrittenen Verständigungspraxis sorgen sollten, würden häufig umgangen.
Mehr als die Hälfte der Richter greife stattdessen bevorzugt zum informellen "Deal", schreibt das Blatt unter Berufung auf eine Untersuchung des Düsseldorfer Professors Karsten Altenhain. Die Studie wurde dem Bericht zufolge für eine Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe angefertigt, das Mittwoch kommender Woche über Absprachen in Strafprozessen verhandelt.
Nach einer Umfrage unter gut 330 Richtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern aus Nordrhein-Westfalen glaubten fast zwei Drittel der Amtsrichter, in jeder zweiten Absprache werde gegen den neuen Paragrafen 257c der Strafprozessordnung verstoßen. Beispielsweise werde auch der Führerscheinentzug "weggedealt", obwohl dies vom Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen sei, schreibt die SZ.
Aus den Angaben der Juristen werde deutlich, dass die "Erforschung der Wahrheit", zu der das Gericht auch bei Absprachen verpflichtet sei, in der Praxis häufig unterbleibe. Zwar werde in diesen Fällen fast immer ein Geständnis abgelegt. 28 Prozent der Richter hätten aber eingeräumt, dass sie allenfalls teilweise Geständnisse überprüften. Mehr als die Hälfte der Rechtsanwälte gehe zudem von wahrscheinlichen Falschgeständnissen ihrer Mandanten aus, die damit einer angedrohten höheren Strafe entkommen wollten.
Quelle: n-tv.de, dpa>
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2.2.2013: <Richter am Landgericht Chemnitz: “Die Wahrheit interessiert mich nicht”>
von beim Honigmann zu lesen
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2013/02/02/richter-am-landgericht-chemnitz-die-wahrheit-interessiert-mich-nicht/
<“Die Wahrheit interessiert mich nicht.” – Diesen Satz sagte der Richter Holger K., derzeit eingesetzt am Landgericht Chemnitz, während einer Verhandlung. In dem Zivilprozess ging es um einen Schweizer Aktienfonds, welcher 20.000 Euro von einer Frau aus Meerane zurückforderte.
Der Anwalt der Frau wollte einen Zeugen laden lassen, welcher durch seine Aussage beweisen sollte, dass die Rückforderungen des Fonds unberechtigt sind. Doch Richter K. lehnte die Zulassung des Zeugen mit der fatalen Begründung ab. Der Anwalt stellte deshalb einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.
Doch das Chemnitzer Landgericht und das übergeordnete sächsische Oberlandesgericht lehnten den Befangenheitsantrag ab. Das Bundesverfassungsgericht dagegen rügte den Richter scharf, auch die beiden anderen sächsischen Gerichte wurden von dem Bundesgericht zurechtgewiesen.
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Fulda 20.2.2013: Planmässiger Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung durch Erfindung einer Geschwindigkeitskontrolle und erfundenen Bussbescheiden und Vollzugsbescheiden
aus: politaia.org: Erneute Festnahme eines Gerichtsvollziehers — volksbetrug.net; 20.2.2013;
http://www.politaia.org/sonstige-nachrichten/erneute-festnahme-eines-gerichtsvollziehers-volksbetrug-net/
Veröffentlicht in: Sonstige Nachrichten, Staatssimulation BRD– 21. February 201320.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:
Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen Rechtsgrundlagen in der BRD.
Vorgeschichte:
Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde von der “Ordnungsbehörde Fulda” ein
Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.
Nach Überprüfung des Tatortes, wo die Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.
Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.
Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II 112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda eingeleitet.
Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn Gerichtsvollzieher XXXXXXX , informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00 Uhr eine Pfändung durchführen will.
Gegen 12:30 Uhr kam Herr XXXXXXX zu unserem Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.
Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und wurde von allen Anwesenden begrüsst.
Herr XXXXXXX wurde aufgefordert sich entsprechend auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr XXXXXX mit einem Dienstausweis und nicht mit einem Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend erforderlich. Da Herr XXXXXXX seit 01.08.2012 durch die Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als freischaffender privater Unternehmer für die Firma Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:
Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen § 132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO), so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbarMittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis, dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern, begeht HochverratWeitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass der/die Täter rechtlich grundgeschult ist/sind, ergeben:
- vorsätzlicher Betrug
- vorsätzliche Täuschung
- vorsätzliche Amtsanmaßung
- vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
- vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung §81 und §82 StGBDaraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung vorläufig festgenommen. Herr XXXXXX wurde ausführlich informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.
Herr XXXXXX bestätigte uns, dass er in keiner Weise von seimem Vorgesetzen Herr YYYYYY , Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.
Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110 an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei Polizeibediensteten vor Ort.
Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher XXXXXX auf.
Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung vom 01.08.2012:
GERICHTSVOLLZIEHERVERORDNUNG 01.08.2012
Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende Privatpersonen:
A) Herr XXXXXXX , tätig als Gerichtsvollzieher, wohnhaft in …………………………,
im Verfahren DR II 112/13
B) Herr YYYYYY , tätig als CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,
Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13
C) Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und stellvertretende Ministerpräsident, der CEO der Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden
gestellt.
http://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/02/21/erneute-festnahme-eines-gerichtsvollziehers/>
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29.4.2013: Beispiel Autowerbung: Die Industrie darf in der Werbung versprechen, was sie will - und die deutsche Justiz schützt die Lügen
aus: n-tv online: Vorsicht bei Auto-Prospektangaben: Werbeversprechen ist nicht verbindlich;
http://www.n-tv.de/ratgeber/Werbeversprechen-ist-nicht-verbindlich-article10555446.html
<Auf Werbefotos zeigen Hersteller ihre Modelle von der schönsten Seite - der Käufer kann sich daran nicht orientieren.Werbung darf man nicht blind vertrauen. Das gilt auch für die Prospekte von Autoherstellern, wie ein zu blauäugiger Käufer vor Gericht erfahren muss.
Werbeaussagen von Autoherstellern ist mit Vorsicht zu begegnen. Angaben zur Ausstattung eines Fahrzeugs in Prospekten sind nicht unbedingt verbindlich, wie das Oberlandesgericht Köln nun in einem Urteil festgestellt hat.
[Unterboden und Dachspoiler fehlten]
Geklagt hatte ein Autokäufer, dessen Fahrzeug weniger Ausstattung bot als in einem Prospekt beworben. So fehlte unter anderem die vollständige Verkleidung des Unterbodens sowie der in Wagenfarbe lackierte Dachspoiler. Damit verstieß der Hersteller nach Ansicht des Käufers gegen eine im Prospekt gegebene Beschaffenheitsgarantie.
[Richter behauptet, Werbeaussagen seien keine Garantieversprechen]
Die Richter folgten seiner Argumentation nicht. Laut dem Gericht ist es zumindest fraglich, ob Werbeaussagen in Prospekten überhaupt als Garantieversprechen einzustufen seien. Generell müsse der unbedingte Wille des Herstellers erkennbar sein, ein entsprechendes Garantieversprechen abzugeben. Und zwar so, dass dieses in den Augen eines durchschnittlichen Autokäufers absolut eindeutig sei.
Darüber hinaus könnten in einem solchen Fall auch nur Werbeaussagen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Bestellung des Fahrzeugs gemacht worden seien. Wurde etwa ein Prospekt lange vor oder auch nach dem Kauf des Autos gedruckt, hat der Hersteller möglicherweise Technik und Ausstattung zwischenzeitlich geändert.
Quelle: n-tv.de , sp-x>
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★★★ VIDEO: Fall Mollath : Weitere Hinweise von Richter i.R. Rudolf Heindl – 13m
Deutschland 22.5.2013: Whistleblower werden in Deutschland als psychisch krank bezeichnet und in der Psychiatrie versorgt - um die Manager und ihr Schwarzgeld zu retten - Gustl Mollath 7 Jahre unrechtmässig in der Psychiatrie
aus: Facebook: Bobotov Cook; 22.5.2013;
https://www.facebook.com/bobotov.cook
★★★ DER FALL GUSTL MOLLATH - 7 JAHRE UNSCHULDIG IN DER PSYCHIATRIE
+++ BITTE LESEN, PETITION UNTERZEICHNEN & VERBREITEN! +++
★★★ PETITION ZEICHNEN =>
www.openpetition.de/petition/online/ ruecktritt-der-bayerischen-just izministerin-und-aufnahme-eine r-untersuchung-im-fall-mollath
★ An den Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags
>>Sieben Jahre schon, sitzt Gustl Mollath unschuldig in der Psychiatrie, weil er über Schwarzgeldgeschäfte einer in München ansässigen Bank berichtete. Man wollte ihm nicht glauben, wohl eher versuchte die Politik aber alles zu vertuschen. Und das, obwohl die HypoVereinsbank selbst intern Ermittlungen einleitete und ein banken-interner Bericht seine Hinweise auf Geldwäsche bestätigt hat. 7 Jahre lang hat man versucht Gustl Mollath aus politischen Gründen mundtot zu machen, 7 Jahre ist er mittlerweile in der Psychiatrie.
In den letzten Jahren gab es ähnliche Fälle bei Frankfurter Steuerfahndern die übereifrig reiche Steuersünder verfolgten und deshalb mit einem psychiatrischen Gutachten durch ihre Vorgesetzen kaltgestellt wurden. Auch der vor kurzem am Augsburger Landgericht verhandelte Fall Vanessa (Artikel der Augsburger Allgemeine: www.augsburger-allgemeine.de/bayern/ ) spricht dafür, dass das Bayerische Justizministerium zu einer unzulässigen Vermischung von Zuständigkeiten kommt, die eine eklatante Missachtung des verfassungsrechtlich garantierten Prinzips der Gewaltenteilung bedeutet.Keine-Politik-im-Gerichtssaal-i d22768356.html
Der Justizskandal weitet sich in Bayern aus. Es wurde vor kurzem auch bekannt, dass seit dem Jahr 2002 SPD-Mitglieder und Korruptionsjäger in Bayern überwacht, ihre Wohnungen durchsucht und sie jahrelang staatlichen Repressalien ausgesetzt wurden. Die betroffenen Personen beschäftigten sich mit namhaften Korruptionsfällen (u.a. Bayern LB) in Bayern.
Diese kriminellen, menschenverachtenden und undemokratischen Handlungen des Staatsapparates können vom Parlament und von den Bürgern nicht einfach so hingenommen werden. Deshalb fordern wir als ersten Schritt den Rücktritt der Bayerischen Justizministerin Beate Merk, außerdem die sofortige Freilassung von Gustl Mollath. Anschließend eine parlamentarische Untersuchung und weitere personelle und strafrechtliche Konsequenz bei allen an der Inhaftierung beteiligten Personen. Desweiteren fordern wir die Reformierung des Richterwahlausschusses. Richter, aber auch Staatsanwälte dürfen in Bayern und ganz Deutschland nicht mehr von Politikern gewählt werden, sondern müssen durch eine unabhängige Kommission gewählt werden. Die Trennung zur Politik muss deutlicher werden. Erst dann können wir uns als unabhängigen Rechtsstaat bezeichnen!
Die EU fordert bereits seit Jahren von Deutschland eine unabhängige Institution, so wie in anderen EU-Ländern üblich, die die Arbeiten von Justiz und Polizei überwacht, Missstände aufdeckt und für Betroffene als Beschwerdestelle dient. Deutschland ist dieser Forderung bisher nicht nachgekommen. Diese Forderung muss schnellstmöglich umgesetzt werden!
Politische Verfolgung ist kein Einzelfall in Deutschland, besonders in Bayern. <<
+++ INFOS:
★ VIDEO: Justizskandal in Bayern - ARD-Reportage von Report Mainz - 12.11.2012 - 8 min.
www.youtube.com/watch?v=5jFG7rN8l9g
★ VIDEO: Die bayerische Justizministerin Beate Merk zum "Fall Mollath"- Report Mainz - 12.11.2012 - 15 min. (komplett)
www.youtube.com/watch?v=31KJ3QzWKeg
★ VIDEO: 1. ARD-Reportage über Mollath von Report Mainz - 13.12.2011 - 9 min.
www.youtube.com/watch?v=noCqfV-G-e4
★★★ ALLE INFOS - Chronologie im Fall Mollath, Arbeitsgemeinschaft Gustl-for-help.de : www.gustl-for-help.de/chronos.html ★★★
★ Abgestempelt als “wahnhafte Störung” (Süddeutschen Zeitung):
www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-und-hypo-vereinsba >nk-abgestempelt-als-wahnhafte- stoerung-1.1525434
www.youtube.com/watch?v=8pAXkPaHn-0
>>Dieses Video wurde am 16.05.2013 morgens um ca. 09Uhr hochgeladen.
Zu diesem Zeitpunkt war auf den Google/Youtube-Servern in Kalifornien noch der "15.05.2013", deshalb wird als Hochladedatum der "15.05.2013" angezeigt.
Dieses Hochladedatum ist deshalb wichtig, weil im BKH Bayreuth am 16.05.2013
mittags im Zimmer von Gustl Mollath eine Durchsuchung stattfand und
5 (oder 6) DVDs beschlagnahmt worden sind.
Womöglich glaubten die Behörden, die Original-DVD dieses obigen Videos
ei G. Mollath zu finden... in dem die Gesichter nicht verfremdet sind:
★ Einen Bericht zur Beschlagnahmung findet ihr hier: www.heise.de/tp/blogs/8/154279 <<
<< >>
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