Früherer Richter beim OLG Köln Dr. Egon Schneider,
jetzt Rechtsanwalt
<Hierzu gebe ich einige offen ausgesprochene Worte von
Ex-OLG RichterDr.
Egon Schneider wieder, der lange Jahre Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht Köln war, und dann viele Jahre
Rechtsanwalt: „Die Justiz in Deutschland befindet sich nicht
in einer Krise. Den Zustand,in der die Justiz sich befindet,
eine Krise zu nennen, wäre eineBeschönigung. Es würde
nämlich bedeuten, daß die gegenwärtigenZustände die Ausnahme
wären.Doch der Wahnsinn, den die der Justiz ausgelieferten
Menschen inunserer Gesellschaft täglich in deutschen
Gerichtssälen erleben müssen undfür den sie als Steuerzahler
sogar noch bezahlen müssen , ist Alltag - undleider nicht
die Ausnahme. Das ist nicht die unqualifizierte Meinung von
uns Redakteuren. Das ist die Meinung erfahrener Insider, von
Richtern und ehemaligen Richtern , von
renommiertenStrafverteidigern, allgemein von Juristen, deren
Gewissen noch funktioniert und die dieseZustände bitter
beklagen.“
Dr. Egon Schneider in „Richter und Anwalt“ in ZAP Nr. 1 vom
9.1.1992:
„Selbst wenn er (der Richter) grobe und gröbste Fehler
begeht, ist er für die Folgen nicht verantwortlich . Dafür
sorgt § 839 Abs. 2 S. 1 BGB und die schützende weite
Auslegung dieser Vorschrift durch die Judikatur.“
Dr. Egon Schneider in „ZAP-Report: Justizspiegel, Kritische
Justizberichte, 2. erweiterte Auflage 1999, Seite 4f: „
Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht ! – Ferner: Wann
werdengemäß der zwingenden Vorschrift des § 273 Abs. 1 ZPO
prozeßförderndeHinweise so früh gegeben, daß sich die
Parteien rechtzeitig und vollständigerklären können.Ebenso
verhält es sich etwa bei der Befolgung des § 278 Abs. 1 ZPO,
wonach das Gericht zuBeginn der Verhandlung in den Sach- und
Streitstand einführen muß und ihn mit den Parteienerörtern
soll. Wann geschieht das? Und in welchem zahlenmäßigen
Verhältnis stehen die Fälle, indenen korrekt verfahren wird,
zu jenen, in denen das nicht geschieht?“ Dr. Egon Schneider
in der Zeitschrift für die Anwaltspraxis 1994, Seite 155:
„Die deutsche Elendsjustiz nimmt immer schärfere Konturen
an. Der Niedergang derRechtsprechung ist flächendeckend. Was
mich persönlich am meisten erschüttert, ist der Mangelan
Berufsethik und an fachlicher Scham.“
Dr. Egon Schneider in 'Zeitschrift für anwaltliche Praxis'
6/1999 vom 24.3.1999, S. 266)
„Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene,
besserwissende und leider auchunfähige Richter, denen
beizukommen offenbar ausgeschlossen ist.“
Foto von Egon Schneider
„Wer nicht praktizierender Anwalt ist, macht sich keine
Vorstellung über den alltäglichen Kampf ums Verfahrensrecht
. Unentwegt wird imZivilprozeß - auf den sich die folgende
Darstellung beschränkt - von denGerichten fahrlässig bis
vorsätzlich gegen zwingende einfachrechtlicheVorschriften
und gegen die Grundrechte verstoßen . Vielfach müssendie
Parteien das wehrlos hinnehmen .Berichte über grobe und
gröbste Verstöße gegen das Verfahrensrecht werden aus
Justizkreisen damit abgeblockt, es handele sich um
Einzelfälle.Um diese unwahre Beschönigung zu widerlegen,
habe ich seit 1992 als Herausgeber der Zeitschrift für die
Anwaltspraxis (ZAP) den „ZAP-Report Justizspiegel“
eingeführtund die Leser um Mitarbeit durch Einsendungen
gebeten. Deren Reaktion war überwältigend! Anwälte aus ganz
Deutschland haben über ihre bedrückenden Erlebnisse
berichtet undberichten immer noch darüber . Fast alle
äußerten sich frustriert und verbittert, weil sie
Rechtsverletzungen wehrlos hinnehmen mußten.
Illegal erhobene Beweise dürfen vor deutschen Gerichten
verwendet werden, Polizisten undErmittlungsbeamte lügen vor
Gericht , die ach so gepriesene 'richterliche
Unabhängigkeit' wird zueiner Farce, weil Richter sich oft
als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft fühlen und
gebärden.“
http://www.justizirrtum.de/index_forum.htm
Bericht von Frank Fahsel
Richter
a. D. vom Landgericht
Stuttgart Frank Fahsel
Noch deutlicher wird der ehemalige Stuttgarter
Landgerichtsrichter a.D. Frank Fahsel, Fellbach, ineinem
Leserbrief in der Süddeutschen Zeitung vom 09.04.2008:
„Ich spreche Christiane Kohl meine Hochachtung dafür aus,
daß sie daszugrundeliegende Sujet (den „Sachsensumpf”) nicht
vergessen hat. Ichwar von 1973 bis 2004 Richter am
Landgericht Stuttgart und habe indieser Zeit ebenso
unglaubliche wie unzählige, vom Systemorganisierte
Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht
anzukommen war/ist , weil sie systemkonform sind.Ich habe
unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnenund
Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht
„kriminell”nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil
sie per Ordre de Muftigehandelt haben oder vom System
gedeckt wurden, um der Reputationwillen. Natürlich gehen
auch Richter in den Puff, ich kenne in Stuttgartdiverse,
ebenso Staatsanwälte. In der Justiz gegen solche Kollegen
vorzugehen, ist nicht möglich , denn das System schütztsich
vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation .
Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand),
dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor„meinesgleichen ”.
Frank Fahsel, Fellbach
Bericht von Henri Richthaler
Dr.
Henri Richthaler – bekannter Buchautor zu Justizverbrechen
Aus „Recht ohne Gerechtigkeit“ von Dr . Henri Richthaler ,
C-Verlag 1989, Seiten 4f: „Über die Richter hinaus steht
unser ganzes Rechtssystem kurz vor seinem Kollaps . Die
Justiz hatihre Fähigkeit verloren, gerechte und in
vertretbarer Zeitspanne getroffene Entscheidungen zufällen.
In vergleichbarer Situation müßte ein Unternehmen Konkurs
anmelden.Mit dem Rechts-Killer-Instrument der ‚freien
richterlichen Beweiswürdigung’ werden Prozessevon den
Richtern so zurechtgeschnitten, daß gewünschte Resultate
gerechte Entscheidungen verjagen. Nur noch formell nehmen
die Gerichte ihre Aufgaben wahr .Unser Rechtsstaat ist zum
Rechtsmittelstaat verkommen . Die Justiz ist auf dem Niveau
eines Glückspiels angekommen. Würden Urteile mit
demKnobelbecher ausgewürfelt, es wäre kein Unterschied in
Resultat und Niveauzu Entscheidungen der Richter
festzustellen. ‚Im Namen des Volkes’ läßt sichebenso gut
würfeln wie langes Fachchinesisch in richterlicher Willkür
verkünden.“
Bericht von Diether Huhn
Richter Diether Huhn,Vorsitzender Richter am
Landgericht,Professor für Rechtsdidaktik, Familien- und
Sachenrecht
Richter Diether Huhn schrieb 1982 in einem Buch über
„Richter inDeutschland“, zitiert in Neue Juristische
Wochenschrift 2000, Seite 51: „Ich bin selbst ein deutscher
Richter, seit fast 20 Jahren. Ich würde mich nicht noch
einmalentscheiden, ein deutscher Richter zu werden. Die
deutschen Richter machen mir Angst .“
Bericht von F.J. Mehmel
Hamburger Richter und Vorsitzende der
Arbeitsgemeinschaftsozialdemokratischer Juristen, F.J.
Mehmel
„Das Ansehen der Justiz ist noch nie so schlecht gewesen wie
heute. Ihr Erscheinungsbild leidetunter langen
Verfahrensdauern mit teilweise existenzbedrohenden Folgen,
Binnenorientierung stattZuwendung hin zum Bürger und
obrigkeitsstaatlichem Auftreten von Geschäftsstellen
undRichtern. Zu kritisieren ist der richterliche
Arbeitseinsatz und die bestehenden Hierarchien, diefehlende
Verantwortlichkeit für das eigene Arbeitsergebnis, die mit
fehlender Kontrolle verbundenist.“ FAZ vom 27.5.1997
Göttliche Wahrheiten und Anprangerungen der
Justizpersonen
Dies sind Worte GOTTES an den Verfasser während seiner
7-jährigen vergeblichen Kämpfe (von2004-2010) gegen eine
verbrecherische Justiz bis hinein zum BVG und BGH und EuGH.
Für dieglaubenslose und gottlose Welt muß ich erwähnen, daß
ich seit etwa 1981 Göttliche Eingebungenerhalte, die sowohl
vom Heiligen GEIST, von JESUS als auch von der Mutter GOTTES
stammen.Die nachfolgende Sätze sind nur wenige aus einer
Vielzahl von etwa 5000, die mir in den 7 Jahrenmeines Lebens
in dem bedeutenden Marienwallfahrtsort Medjugorje geschenkt
wurde, wo dieMutter GOTTES bis zum Jahr 2000 mehr als 10.000
Male erschien und heute immer noch einigenSehern erscheint.
§ 38 Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung
eines Gerichts zu leisten:„ Ich schwöre , das Richteramt
getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und
Gewissen ohne Ansehen der Personzu urteilen und nur der
Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen , so wahr mir GOTT
helfe.“
(2) Der Eid kann ohne die Worte "so wahr mir GOTT helfe"
geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine
Verpflichtung auf die Landesverfassungenthalten und statt
vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet
werden.
Aber diese Worte sind wohl für fast alle Justizpersonen
Floskeln undleere Worte , die sie nicht mehr ernst nehmen
und sich nicht darangebunden fühlen. Sonst könnte nicht
diese Flut von Justizverbrechen über Deutschland gekommen
sein, und niemand weist auch Richter und Justizpersonal in
Bezug auf ihren heiligen Eid zurecht.
Die Beamten und sonstigen Verwaltungsangehörigen sind Diener
desganzen Volkes, nicht einer Partei oder sonstigen Gruppe.
Sie haben ihrAmt und ihre Aufgaben unparteiisch und ohne
Rücksicht auf die Personnur nach sachlichen Gesichtspunkten
wahrzunehmen. Jeder Beamte leistet folgenden Amtseid:
,,Ich schwöre, daß ich das mir übertragene Amt nach bestem
Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen
und verteidigen , meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir GOTT
helfe."
Professor Dr. Bernd Rüthers, Richter am
Oberlandesgericht Stuttgart
„Die Bundesrepublik wird vom gesetzgebenden Rechtsstaat, den
das Grundgesetz gebietet,zum oft unberechenbaren
Richterstaat .“
FAZ vom 15.04.2002
Professor der Rechte für Zivilrecht und Rechtstheorie an der
UniversitätKonstanz;
von 1976 - 1989 Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
„Recht ist in Deutschland das, was die obersten
Bundesgerichte für Rechterklären. Sie befinden abschließend
darüber, was in den Gesetzen steht. Die Deutungsmacht der
Gerichte ist stärker als die Regelungsmacht desParlaments.
Kurz: Der Richterstaat ist unser Schicksal . Macht wird von
denen, die sie ausüben, in aller Regel geleugnet
oderkleingeredet, auch von der Justiz . (…)
Nicht die Gesetzgebung, dieRichter machen das Recht . Das
Bundesarbeitsgericht praktiziert dasvielfältig, auch gegen
bestehende Gesetze . (…)
Gerichte sind den Strömungen der wechselnden „Zeitgeister“
ausgesetzt. Sie verwirklichen mitihren Entscheidungen
zeitgebundene Gerechtigkeitsvorstellungen. Angesichts der
bedrückendenErfahrungen mit dem vorauseilenden Gehorsam der
Justiz auch gegenüber etablierten
totalitärenWertvorstellungen erscheint es vermessen, von
Gerichtsurteilen unbesehen „materielleGerechtigkeit“ zu
erwarten . (…)
Für die Rechtsuchenden aber gilt die Einsicht des Richters
und Schriftstellers Herbert Rosendorfer: „Justiz hat mit
Gerechtigkeit so viel zu tun wie die Landeskirchenverwaltung
mit dem lieben 7 GOTT.“ Gerichte bieten rechtskräftige
Entscheidungen. Mehr können sie nicht leisten, und mehr
sollte von ihnen nicht erwartet werden.“ FAZ, 17. Juni 2010
Rechtspolitiker Dr. Adolf Arndt
„Unsere Richter achten das Grundgesetz so sehr, daß sie es
nuran hohen Festtagen anwenden.“
FAZ vom 15.04.2002
Dr. Adolf Arndt, langjähriger Rechtsexperte und
Geschäftsführer dersozialdemokratischen Bundestagsfraktion,
später, Berliner Kultursenator. Alser kurz vor seinem
siebzigsten Geburtstag starb, nannten ihn Parteivorstandund
Bundestagsfraktion einen "großen und menschlichen Juristen"
und "einen Anwalt humanitärer Demokratie". Sein Politisches
Wirken galt dem Prinzip der Machtkontrolle durch das Recht.
Mit seinem Namen sind einige der seltenen
Erfolgserlebnisseverbunden, die den Sozialdemokraten unter
Adenauer in der Bundespolitik vergönnt waren: das Ende der
skandalösen Begünstigung der Rechtsparteien durch die
Steuerfreiheit riesiger Parteispenden (1958) und das Verbot
des Adenauerschen Regierungsfernsehens (1961) - zwei
Urteile, die Arndt für die Opposition beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstreiten konnte. Für
Adenauer und seine Partei waren es schwere Niederlagen;
gesiegt hatte nach Amdts Verständnis in beiden Fällen die
vom Grundgesetz geforderte politische Chancengleichheit.
Bericht von Gerd Seidel
Prof. Gerd Seidel, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völker-
und Europarecht, Berlin
Zur richterlichen Unabhängigkeit siehe den Artikel von Prof.
Gerd Seidel, „Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit“,
AnwBl 6/2002, Berlin, S. 325 bis 330:
In dem Artikel werden einige skandalöse Gerichtsverfahren
und -entscheidungen aufgeführt, diealle wegen der
richterlichen Unabhängigkeit ungeahndet blieben. Dann wird
festgestellt, daß dasProblem des willkürlichen Handelns
einiger Richter nicht dadurch gemildert wird, daß
zurKorrektur von offensichtlichen Fehlurteilen Rechtsmittel
zur Verfügung stehen.Prof. Seidel zitiert dann den
Präsidenten des BVerwG, H. Sendler , daß es „nahezu nichts
gibt, wasin amtlicher Eigenschaft nicht erlaubt wäre. Dafür
sorgt die dienstgerichtliche Rechtsprechung,die unter
Berufung auf die richterliche Unabhängigkeit nahezu alles
deckt bis hin zu grobenFlegeleien und zur Verlautbarung
politischer Glaubensbekenntnisse abwegigen Inhalts im
Rahmenvon Gerichtsverhandlungen oder aus Anlaß von
Urteilsbegründungen.“
In einer Versammlung sagte ein Anwalt, er hoffe, daß in
einem konkretenFall der Richter Größe zeigen wird, sich
nicht an ihm zu rächen , weil erihn auf ein BGH-Urteil
aufmerksam gemacht habe, was dieser Richteraber nicht hören
wollte. Auch in sonstigen Gesprächen mit Anwälten
ausMittelfranken klang immer wieder durch, daß Anwälte Angst
vor Richternhaben müssen , weil ein Richter stets ein
Verfahren zum Nachteil seinesMandanten lenken kann. Die
Bezeichnung „Bestrafungsurteil“ hört manvon Anwälten, wenn
ein Richter in einem Verfahren aus sachfremdenGründen seinen
Ermessensspielraum einseitig ausnutzt oder ihn
sogarüberschreitet, z. B., weil eine Prozeßpartei einem vom
Gerichtvorgeschlagenen Vergleich nicht zugestimmt hatte. Das
ist zwar alles Richterwillkür , wird aber wegen der
richterlichen Unabhängigkeit so gut wie nie verfolgt .
Bericht von Willi Geiger
Bundesverfassungsrichter a. D. Prof. Willi Geiger
Zur Richterwillkür und zu unserem Rechtssystem sei noch auf
das Zitat desBundesverfassungsrichters a. D. Prof. Willi
Geiger verwiesen:
„Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn
ich gefragt werde, den Ausgang einesProzesses nur noch nach
dem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen:
Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach
einer der vielen unbestimmten Ausnahmen undEinschränkungen,
die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden.
Das genaueErgebnis ist schlechthin unberechenbar geworden.
Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit 8 sagen: Wenn du
meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung
zusteht, irrst du dich.Ein der Entlastung der Gerichte
dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein:
Führemöglichst keinen Prozeß ; der außergerichtliche
Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streitallemal
rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein
Urteil. Das heißt in allem Ernst:Unter den in der
Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten
Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär ."
(Entnommen aus der Deutschen Richterzeitung (DRiZ) 9/1982,
Seite 325)
Bericht von Wolfgang Neskovic
Richter am Bundesgerichtshof Wolfgang Neskovic
Die aufgezeigten Mißstände werden u. a. auch in der
ZAP-Kolumne: „DerMythos von der hohen Moral der Richter“ von
VRiLG Wolfgang Neskovic deutlich benannt (ZAP, Nr. 14 vom
25.07.1990, Seite 625). Richter Neskovic schreibt u. a., daß
„die Rechtsprechung“ „schon seit langem konkursreif“ ,
„teuer, nicht kalkulierbar und zeitraubend“ ist und
weistdann auf „den Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das
autoritäreGehabe , die unverständliche Sprache und die
Arroganz vieler Richter(innen )“ hin. In der Kolumne wird u.
a. ausgeführt, was Richteralles davon abhält, redlich und
unvoreingenommen zu arbeiten.In
www.kfdwdb.eu/ZEB-Jahresbericht-2005.pdf beschrieb bereits
2002 Wolfgang Neskovic , Richter am Bundesgerichtshof, den
Mythos von derhohen Moral der Richter wie folgt:
„ Der Tiefschlaf richterlicher Selbstzufriedenheit wird
selten gestört. Kritik von Prozeßparteien,Anwälten und
Politikern prallt an einem Wall gutorganisierter und
funktionierender Selbstimmunisierungs-Mechanismen ab. Die
Kritik von Anwälten und Prozeßparteien wirdregelmäßig als
einseitig zurückgewiesen, von Journalisten mangels
Fachkompetenz nicht ernstgenommen und von Politikern als
Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit denunziert.Es
ist ein Phänomen unserer Mediendemokratie, daß ein
Berufsstand, der über eine so zentrale politische, soziale
und wirtschaftliche Macht verfügt wie dieRichterschaft, sich
so erfolgreich dem Prüfstand öffentlicher Kritikentzogen
hat. Dabei hat die Richterschaft allen Anlaß, in eine
kritischeAuseinandersetzung mit sich selbst einzutreten. Die
Rechtsprechung ist schon seit langem konkursreif . Sie ist
teuer,nicht kalkulierbar und zeitraubend.
Nur noch 30 Prozent der Bevölkerunghaben volles Vertrauen
zur Justiz.Der Lotteriecharakter der Rechtsprechung, das
autoritäre Gehabe, dieunverständliche Sprache und die
Arroganz vieler Richter (innen) im Umgang mit dem
rechtsuchenden Bürger schaffen Mißtrauen undAblehnung.
Darüber hinaus signalisieren viele Gerichtsentscheidungen
eine Geisteshaltung, die tendenziell frauen-, gewerkschafts-
und ausländerfeindlich ist. Das Sozialstaatsprinzip ist in
der Rechtsprechung zur kleinen Schwester des großen Bruders
Rechtsstaat verkümmert. Die Verwaltungsgerichte,
insbesondere die Oberverwaltungsgerichte, entscheiden im
Zweifel für denStaat und gegen den Bürger . Manche
Oberverwaltungsgerichte (z. B. das
OberverwaltungsgerichtLüneburg) haben sich zu einer
Wagenburg der Obrigkeit entwickelt. Für viele Strafrichter
ist der Strafprozeß noch immer ein »Gesundbrunnen« und das
Eigentum wichtiger als Gesundheit und Leben.
Das Fortbildungsinteresse von Richtern ist schwach
ausgeprägt und nur dann zu fördern, wenn ein »anständiges«
Beiprogramm die Mühseligkeit der Fortbildung versüßt.
Insbesondere sozialwissenschaftlichen, psychologischen und
kriminologischen Erkenntnissen begegnet die Richterschaft in
ihrer überwiegenden Mehrheit mit erschreckender Ignoranz und
greiftstatt dessen lieber auf Alltagsweisheiten und
Stammtischwahrheiten zurück. Das berufliche Fortkommen hat
einen hohen Stellenwert und prägt im Wege des vorauseilenden
Gehorsams dieInhalte der Entscheidungspraxis. Eine hohe
Erledigungsziffer gilt im Kollegenkreis immer noch als
Nachweis besonderer Befähigung. Eine Kritik in einer
Fachzeitschrift wird allemal ernster genommen als die von
Prozeßparteien. Die Aufhebung eines Urteils durch die höhere
Instanz wirdals tadelnde »Schulnote« mißverstanden. (…) Die
Sonderrichter im Dritten Reich sind mit demselben
Qualifikationsbegriff groß geworden wie die Richter von
heute. In der Personalförderung wird immer noch der
Rechtstechnokrat undParagraphenreiter bevorzugt, der mit
einem konservativen Staatsverständnis ausgestattet,
wendigund anpassungsfähig, mit schwach ausgeprägtem Rückgrat
an seiner Karriere bastelt. Der Richtertyp hingegen, der
menschlich empfindsam und unabhängig sein Amt wahrnimmt, der
sich sozial engagiert und sich dazu bekennt, hat in der
Personalpolitik wenige Chancen. Dies muß geändert werden.
Neue Richterinnen und Richter braucht das Land . Es wird
Zeit, daß hierüber eine öffentliche Diskussion einsetzt...“.
In
www.systemkritik.de/bmuhl/justizverbrechen/justizverbrechen.html
sind Literaturquellen
Rechtsanwalt/Strafverteidiger Rolf Bossi: Buch:
"Halbgötter in Schwarz"
Strafverteidiger Rolf Bossi zeigt in seinem Buch „Halbgötter
in Schwarz“ auf, wie sich die deutsche Justiz ihr Recht
zurechtbeugt. Er wirft die Frage auf: Leben wir tatsächlich
in einem demokratischen Rechtsstaat? Nach über 50 Jahren als
Strafverteidiger rechnet Rolf Bossi ab: Etwasist faul im
Rechtsstaat Deutschland. Falsche Darstellungen von
Zeugenaussagen, Indizien oder gutachterlichen Ausführungen
durch die Richter sind ebenso verbreitet wie abenteuerliche
Wegeder Urteilsfindung . Die Folge sind skandalöse
Fehlurteile und Justizopfer , die den Mühlen der Justiz
wehrlos ausgeliefert sind , die noch heute von
demRechtsverständnis der Nazi-Zeit geprägt ist. Rolf Bossi
zeigt, wie durch Selbstherrlichkeit, Willkür und Inkompetenz
die unabhängige Urteilsfindung ad absurdum geführt wird. Ein
engagiertes Plädoyer für die Kontrolle eines Systems,in dem
die Allmacht der Richter zur Quelle gravierender
Justizirrtümer wird! Leben wir tatsächlich in einem
demokratischen Rechtsstaat? Rolf Bossi zeigt anhand seiner
spektakulärsten Fälle, wie sich die deutsche Justiz ihr
Recht zurechtbeugt . Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren
als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte
Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand
verschiedener Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und
Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen
ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter
und die Ohnmacht ihrer Opfer gebrochen werdenkönnen
„In Deutschland ist die Justiz fremdbestimmt . Sie wird von
einer anderen Staatsgewalt – der Exekutive – gesteuert, an
deren Spitze die Regierung steht. Deren Interesse ist primär
auf Machterhalt gerichtet . Dieses sachfremde Interesse
stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung
dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondernDiener des
Rechts . Deshalb müssen Richter von Machtinteressen
freiorganisiert sein. In Deutschland sind sie es nicht .In
den Protokollen des Parlamentarischen Rats [des
deutschenVerfassungsgebers] ist wörtlich nachzulesen, daß
die Verfasser desGrundgesetzes eine nicht nur rechtliche,
sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung , einen neuen
Staatsaufbau im Sinne des obendargestellten italienischen
Staatsmodells wollten: ‚Die Teilung der Staatsgewalt in
Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechungund ihre
Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete
Träger‘ [Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats
vom 08.09.1948].
Der Wunsch des Verfassungsgebers fand seinen Niederschlag im
Wortlaut des Grundgesetzes [z. B. in 10 Art. 20 Abs. 2 und
3, Art. 92, Art 97 GG]. Der Staatsaufbau blieb der alte. […]
Das Grundgesetzist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß
die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand.Bereits in
den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die
Gewaltenteilung mit demZiele der Beibehaltung des
überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten
Staatsaufbauserfolgreich zerredet. Die allenthalben
verbreitete Worthülse ‚Gewaltenverschränkung‘ wurdezum
Sargdeckel auf der Reformdiskussion .“
Bericht von Peter-Alexis Albrecht
Prof. Peter-Alexis Albrecht, Rechtsexperte
„Wir haben einen Zustand erreicht, daß die Exekutive eine
Allmachtin diesem Staat darstellt, die keinerlei
verfassungsrechtlichesGewissen mehr hat. In ihrem
scheinbaren Sicherheitsstrebenvernichten sie sämtliche
Grundrechte, die in dieser Republik bisher heilig waren.“"
Staatsanwälte reagieren auf Befehl und Gehorsam und
sindeingebettet in eine fast militärische Administration.
Der Unterste ist der Sachbearbeiter, es kommt der
Abteilungsleiter, der LOSTA, der leitende Staatsanwalt, der
Generalstaatsanwalt. Und Sie merken an dieser Diktion
bereits, daß wir hier mitten im Militär sind. Daß Politik
sich dieser Staatsanwälte nun bedient um ihreInteressen
durchzuziehen - jeweils ein politischer Minister, welcher
Couleur auch immer - istnormal. Ich würde es nicht
dramatisieren. Man muß es nur wissen, man muß damit umgehen.
Nichtumsonst wurde die Staatsanwaltschaft schon als
Kavallerie der Justiz bezeichnet."Frage des Moderators: „Was
ist das?“Antwort: " Schneidig aber dumm."
Buch: Korruption und Willkür in der deutschen
Justiz
«Wir ahnten beim Schreiben des Buches, daß Kritik an der
Justiz, die sich mit dem innig gepflegtenHeiligenschein der
Rechtsstaatlichkeit und Gesetzestreue schmückt, auf eher
verhaltene Gegenliebe stoßen wird. Die Reaktion der Leser
auf das Buch war für uns hingegen bestürzend . Wir wurden
mit einer Flut von Fällen verzweifelter Bürgerinnen und
Bürger überschwemmt , dievon der Justiz im wahrsten Sinne
des Wortes ihrer Menschenwürde und teilweise
ihrerexistentiellen Grundlagen beraubt wurden.Ohnmächtig
fühlten wir uns, weil wir in vielen Fällen nicht
helfenkonnten. Viel zu viele haben, was uns besonders
erschreckte, inzwischen den Glauben an den demokratischen
Rechtsstaat verloren . Sie sindaufgrund ihrer negativen
Erfahrungen mit der Justiz davon überzeugt,daß diese sie zum
Feind erklärt hat. Dazu gehörten jene, die es wagten,
skandalöse Urteile von Richtern und Verfolgungsmaßnahmen
oderfahrlässiges Nichthandeln durch Staatsanwälte nicht
hinzunehmen.Zwar wurde nicht immer das Recht gebeugt, aber
es ist inzwischen so biegsam wie einWeidenstrauch geworden.
Und Artikel 1 der Verfassung, die Würde des Menschen
seiunantastbar, verkümmert zur Sprechblase . (…)
Übrig bleibt dann bestenfalls eine seelenlose Justiz –
manche sprechensogar von „Justizverbrechen“, die klaglos
hingenommen werden .Gibt es das überhaupt? Ja, sagt Rolf
Lamprecht, der für den Spiegel diehöchsten deutsche Gerichte
und ihre Urteile verfolgte. „Justizverbrechen werden von der
eigenen Zunft nur widerwillig wahrgenommen, Nichts sehen!
Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals geschehen in Naumburg
. Dort beging das Oberlandesgericht(OLG) – objektiv –
Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regtesich auf.“
Und er erinnerte daran, daß schon einmal und zwar im Jahr
1933, als sich Recht in
Unrecht verkehrte, der „Stand“ den Verfall achselzuckend
hinnahm. Der Eindruck drängt sich auf,daß die letzte Hürde
davor nur noch das Bundesverfassungsgericht oder der
EuropäischeGerichtshof ist. Aber selbst Urteile des
Bundesverfassungsgerichts werden inzwischen, wieHeribert
Prantl schreibt, „von der Politik eklatant mißachtet“. Für
die um sich greifende Unterwürfigkeit gegenüber den
politischRegierenden, für schlampige Urteilsfindung aus
ökonomischenGründen, für Willkür , sind Staatsanwälte und
Richter selbstverantwortlich sowie diejenigen, die dieses
Handeln fördern, duldenoder vertuschen. Groteske
Liebdienerei den politisch Regierenden gegenüber ist
es,wenn, wie in Sachsen, Staatsanwälte auf Richterposten
gehievtwerden, bevorzugt , wie wir erfahren haben, bei
entsprechender Beflissenheit. Die Folge ist, daß im Laufe
der Jahre eine verschworeneGemeinschaft mit einem
ausgeprägten Korpsgeist wuchern kann.
In einem solchen System hat derjenige kaum Chancen im
Justizapparat, der nicht ins genehme politische Raster paßt
. Undsollte einmal gegen einen hohen Richter oder
Staatsanwalt (keiner ist unfehlbar) ermittelt werden,dann
genießt er besondere Privilegien, die einem
normalsterblichen Bürger verwehrt sind.Trotzdem wird das
Hohelied von der Gewaltenteilung, einer Justiz, die als
„dritte unabhängigeStaatsgewalt nicht der Legislative und
Exekutive untergeordnet ist“, immer noch von denhohen
Justiz-Repräsentanten gesungen. Deshalb stellt sich
zwangsläufig die grundsätzliche Fragenach der richterlichen
Unabhängigkeit. Sind Richter wirklich unabhängig? Noch
herrscht dieUnfehlbarkeitsposition, die jegliche Kritik an
richterlicher Tätigkeit und ihren Urteilen alsVerletzung des
Prinzips der Unabhängigkeit verdammt. Diese Unabhängigkeit
steht nicht nur zur Disposition bei offensichtlichen
Fehlurteilen, deren Opfer sich häufig nicht mehr
wehrenkönnen . Es mag im Vergleich dazu banal sein, aber sie
wird auch dann tangiert, wenn der Aufstiegvon dienstlichen
Beurteilungen der politisch eingefärbten
Ministerialbürokratie abhängt. Das kannnämlich faktisch auf
eine informelle Weisung hinauslaufen, wie der Richter in
Zukunft verfährt undentscheidet. Damit wäre der Mythos
richterlicher Unabhängigkeit endgültig entzaubert .(…)
Ein Beispiel: Hamburgs Ex-Richter Gnadenlos Ronald Schill,
der in seinen „besten Zeiten“ eine junge Frau ins Gefängnis
stecken wollte, weil sie ein Auto zerkratzt hatte. Dann
wurde er wegenRechtsbeugung vom Landgericht Hamburg zu einer
Geldstrafe verurteilt. Das Urteil wurde vomBundesgerichtshof
aufgehoben und nach erneuter Hauptverhandlung wurde er im
Dezember 2001freigesprochen. In dieser Zeit war er bereits
Innensenator in Hamburg ! Im Februar 2002 wurde
ihmvorgeworfen, Kokain zu konsumieren . Das Fernsehmagazin
„Panorama“ berichtete von diesem Verdacht und wurde
daraufhin von der Hamburger Pressekammer angehalten, diese
Behauptung nichtzu wiederholen. Über deren umstrittene
Urteile, denen Verhandlungen wie am Fließbandvorausgehen ,
informiert übrigens bestens die Webseite:
www.buskeismus.de.Ronald Schill konnte sich ja deshalb
erfolgreich gegen den Vorwurf des Kokainkonsums wehren,weil
er triumphierend einen Haartest beim Gerichtsmedizinischen
Institut in München präsentierte,wonach kein Kokain bei ihm
nachgewiesen werden konnte. Anfang April 2008 präsentierte
Bild eine private Videoaufnahme. Sie zeigte den inzwischen
abgehalfterten Ex-Richter und Ex-Innensenator, wie er Koks
schnupfte und stolz berichtete, wie er seinen damaligen
Kokaintest manipuliert hatte. Ronald Schill ist die niedrige
Ebene eines irgendwie höchstfragwürdigen Amtsrichters. (…)
Seit Jahren sind der XI. Bankensenat des
Bundesgerichtshofs(BGH) und dessen Vorsitzender Richter
heftiger Kritik ausgesetzt.Vorgeworfen wird ihnen eine
verbraucherfeindliche und bankenfreundliche Rechtssprechung
, gerade wenn es um Anleger geht, die ihr Geld in
sogenannteSchrottimmobilien für die Altersvorsorge
investiert hatten. Mit Hilfe großer Anwaltskanzleien,
derenMandanten genügend Finanzmittel haben, um Verfahren bis
in die letzte Instanz zu treiben, werdenAnlegerrechte und
die Rechte der Verbraucher mit Füßen getreten.
Bericht des Vereins Graue Zone
Verein Graue Zone e.V., Bremen
Es ist wieder mal an der Zeit mit erhobenem Finger auf die
Mißstände in unserer Republik hinzuweisen. Zusammen mit dem
„Bundesverband zum Schutz vor Rechtsmissbrauch e.V.“
dem„Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. dem „Verein Bank und
Sparkassengeschädigter e.V.“ u. a.Vereinigungen , die alle
dem gleichen Ziel dienen, fordern wir für den
bundesdeutschen Bürger und auch für unsere ausländischen
Freunde, (Rassenhaß, Sippenhaft und Diskriminierung kennen
wir nicht!) nicht Recht, sondern Gerechtigkeit von der
Justiz! Unsere Proteste in jüngster Vergangenheit,
durchgeführt von unseren Freunden und Mitstreitern, bleiben
ungehört, es ändert sich für die Betroffenen nichts. Das
Heer der Justizgeschädigten wird immer größer , und die
Resonanz in den Bereichen bundesdeutscher Justiz und Politik
nimmt im gleichen Maßstab ab. Man weigert sich von
offizieller Stelle Mißständen nachzugehen . Wir haben
Beweise dafür, daß man selbst auf den Selbstmord von
Geschädigten zählt!
Gerechtigkeit ist leider für die bundesdeutsche Justiz ein
Fremdwort , das es nicht gibt, das aber auch von den
bundesdeutschen Politikern nicht gefordert wird, Wen wundert
es, wenn man erkennt, daß die Vielzahl bundesdeutscher
Politiker dem Berufsstand der Juristen angehört! Warum ist
die bundesdeutsche Justiz zu kritisieren? Warum braucht
diese Republik dringend Vereine und Zusammenschlüsse von
Menschen, die sich für Gerechtigkeit einsetzen, weil
Gerechtigkeit der Feind deutscher Justiz ist! Gerechtigkeit
erfordert von Justizverantwortlichen Arbeit, viele der
Justizverantwortlichen sind faul und dumm . Faul in erster
Linie deshalb, weil viele Staatsanwälte und Richter ohne
richtige Aktenkenntnis in den Gerichtssaal kommen . Dummheit
ist nicht allein eine Frage von Wissen oder besser
Nichtwissen, zur Dummheit zählt auch die falsche und
grundlose Überheblichkeit , die Intoleranz und Sorglosigkeit
im Umgang mit Recht und Gesetz.
Der Beweis: Falsche Urteile werden vor allem deshalb
ausgesprochen,weil sich die für ein Urteil Verantwortlichen
wenig um die Wahrheit und Klarheit im Prozeß bemüht haben,
sondern weil sie Ihren Geltungsdrang und ihr Imponiergehabe
ausleben wollen. Mancher, der in der Familie nichts zu
melden hat, kann hier zeigen was er für ein Kerl ist. Der
Richter und Staatsanwalt kann hier seinem Frust oder Ärger
Luft machen.Beweis: Urteilsbegründungen, die an den Haaren
herbeigezogen sind oder gar Urteile und Beschlüsse, denen
ein Grund nicht nachzuempfinden ist und das, obwohl das
höchste bundesdeutsche Gericht Klarheit und Wahrheit in den
Gerichtsentscheidungen fordert! So sind auch bereits die
Todesurteile im Dritten Reichzustande gekommen.Wer zählt die
Titel, nennt die Namen, die Rechtsliteratur, die sich über
die vorgenannten Themen ausgelassen haben! (…)
Wie geht die bundesdeutsche Justiz mit den Fakten um?
Staatsanwaltliche Ermittlungen werden von vornherein
abgelehnt . Unsere Recherchen im Bereich der
Staatsanwaltschaft haben ergeben, daß die Mehrheit der
Ermittlungsbeamten weder betriebswirtschaftliche noch
bankrechtliche Kenntnisse hat, um einen solchen Fall
beurteilen und bewerten zu können. Es ist ganz einfach so,
daß auf Grund dieses Mangels der Betroffene einesBankbetrugs
auf der Strecke bleibt, der Kenntnisstand der Herren
Justizverantwortlichen ist ebenso erschreckend gering, daß
dem Betrug durch Geldinstitute Tür und Tor geöffnet ist
.Dazu kommt, daß sich die Betrogenen kaum zur Wehr setzen
können , da die finanziellen Mittelder Ausgeraubten und
Geplünderten für eine Klage nicht ausreichen, und die
Betrüger am Hahn des Geldes sitzen und die Möglichkeit haben
bis zum St.Nimmerleinstag zu klagen. Das bedeutet, daß
solche Prozesse schon leicht ein Jahrzehnt dauern können,
bis es zum völligen finanziellen und gesundheitlichen
Kollaps der Bankopfer kommt. Prozeßkostenhilfe der
Bundesrepublik Deutschland eine Rechtslüge! Wer kennt einen
Anwalt, der sich mit den Beihilfen, die vom Staat im Rahmen
einer Prozeßkostenhilfe zugestanden werden, zufrieden
gibt?Obwohl wir ständig bemüht sind, Rechtsanwälte für
unsere Mitglieder zu finden, die Prozesse übernehmen, ist es
uns seit jahrelangen Bemühungen nicht gelungen
dementsprechende Rechtsanwälte zu finden. Die Justiz selbst
benennt auch keinen Anwalt, der sich mit dem Honorar der
Prozeßkostenhilfe zufrieden gibt. Demzufolge ist die
Prozeßkostenhilfe die größte Staatslüge der Bundesrepublik
Deutschland, die vor den internationalen Gerichtshof gehört!
Beweis und Grund für eine internationale Klage: Selbst
Anwaltskanzleien, die mit bundesdeutschen Politikern besetzt
sind oder waren, lehnen jedes Gesuch, für Prozeßkostenhilfe
tätig zu werden, höflich und bestimmt ab !
Wie geht die Justiz mit der Vergewaltigung von jungen Frauen
und Kindern um? Die jungen Frauen, die von Sexualstraftätern
belästigt, oder gar vergewaltigt wurden, werden vor
bundesdeutschen Gerichten nicht selten als geile Weiber
hingestellt , die an ihrem Schicksal selbst schuld sind. Wie
in jüngster Zeit gerade belegt worden ist, läßt man
Vergewaltiger unbestraft laufen , die Opfer werden durch
endlose Verhöre , an denen sich die Justizverantwortlichen
aufgeilen, bis aufs Blut gepeinigt Auch das ist ein Teil
bundesdeutscher Justiz. Neuerdings wird von der Justiz und
Politik besonders vehement Jagd auf Bürger gemacht, die mit
Namen von Richtern und Staatsanwälten im Internet auf
Mißstände in der Justiz aufmerksam machen
.Selbstverständlich werden auch wir Vereine von der
Staatsanwaltschaft gefilzt . Auch bei der GRAUEN ZONE 88
e.V. war das der Fall, obwohl wir gesagt haben, daß wir die
Unterlagen auch ohne Durchsuchungsbefehl gern herausgeben,
wenn wir damit eine Anklage wegen unterlassener
Hilfeleistung gegen die Justizverantwortlichen unserer Fälle
verbinden können. Davon will man in diesem angeblichen
Rechtsstaat, Bundesrepublik Deutschland, nichts hören
========
21.2.2013: <Erneute Festnahme
eines Gerichtsvollziehers>
<Vorab ein großes Lob an dieser Stelle für die
Polizeibediensteten des Polizeipräsidium Osthessen für
Ihren schnellen, souveränen und stressfreien Einsatz vor
Ort.
Da im Internet immer mehr Menschen über die Ausbeutung
durch Besatzungsstatus, fehlende Rechtsgrundlage in der BRD
und Zwangsüberführung in ein EU Konstrukt erfahren, werden
Sie in Zukunft noch oft gebraucht.
Da kann das gezeigte Verhalten allen Kollegen als
vorbildlich MENSCHLICH und Lösungsfördernd weiter
empfohlen werden.
So wünschen wir uns Zusammenarbeit – von Mensch zu
Mensch statt „Juristische Person“(Sklave nach
Personalausweis). Danke. Danke Danke …..
Die Interessengemeinschaft Volksaufklärung Fulda
Zum Sachverhalt:
20.02.2013 gegen 13°° Uhr in Kleinlüder / Fulda:
Aufklärung eines sog. Gerichtsvollziehers unter
Zuhilfenahme der Polizei über die tatsächlichen
Rechtsgrundlagen in der BRD.
Vorgeschichte:
Einem Unterstützer der Interessengemeinschaft Fulda wurde
von der “Ordnungsbehörde Fulda” ein
Strafzettel zugestellt. Er soll auf einer Ausfallstraße
nachts um 3 Uhr zu schnell gefahren sein.
Nach Überprüfung des Tatortes, wo die
Geschwindigkeitsübertretung gemessen wurde, befinden sich
auf dieser Strecke keinerlei Schilder, die den Tatvorwurf
rechtsfertigen würden. Es wurden Lichtbilder als
Beweismittel an das Regierungspräsidium Kassel gesandt.
Statt sachkundig und fachlich korrekt eine verbindliche
Stellungnahme abzugeben wurde einfach ein Bußgeldbescheid
erlassen. Dieser Bußgeldbescheid wurde zurückgewiesen.
Statt auf die ordentliche Zurückweisung fachlich und
sachlich zu antworten, wurde vom Regierungspräsidium Kassel
eine Zwangsvollstreckungssache unter dem Aktenzeichen: DR II
112/13 unter dem AZ: 978.962247.4 beim Amtsgericht Fulda
eingeleitet.
Am 06.02.2013 wurde unser Untersützer schriftlich von Herrn
Gerichtsvollzieher Thomas Halsch, wohnhaft in 36039 Fulda,
Prof.-Siegmund-Str. 3 Tel. 0661 – 67926324 Fax -25,
informiert, dass er am 20.02.2013 zwischen 12:00 Uhr – 15:00
Uhr eine Pfändung durchführen will.
Gegen 12:30 Uhr kam Herr Thomas Halsch zu unserem
Unterstützer und wurde freundlichst hereingebeten.
Er setzte sich auf einen für ihn reservierten Stuhl und
wurde von allen Anwesenden begrüsst.
Herr Halsch wurde aufgefordert sich entsprechend
auszuweisen und gab seinen für Ihn gültigen Ausweis zur
Prüfung bereitwillig ab. Wir mussten feststellen, dass Herr
Halsch mit einem Dienstausweis und nicht mit einem
Amtsausweis ausgestattet wurde. Wenn jemand hochheitliche
Aufgabe vornehmen will, ist ein Amtsausweis zwingend
erforderlich. Da Herr Halsch seit 01.08.2012 durch die
Änderung der Gerichtsvollzieherverordnung als
freischaffender privater Unternehmer für die Firma
Amtsgericht Fulda seine Arbeit verrichtet, hat er sich
nachfolgender Straftaten schuldig gemacht:
Amtsanmaßung § 132 StGB:
sachliche Zuständigkeit von Vollstreckungsbeamten wurde
aufgehoben – siehe §1, § 24 GVO vom 01.08.2012
Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen §
132a StGB:
wenn ein Finanzbeamter(in) kein Beamter mehr ist (§1 GVO),
so ist er auch keine Amtsperson, welche zu hoheitlichem
Handeln befugt ist – siehe § 11 StGB
Täuschung im Rechtsverkehr § 270 StGB:
Vorlage von falschen Dokumenten
Urkundenfälschung § 267 StGB:
Gebrauch von gefälschten Urkunden, der Versuch ist strafbar
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB:
Verwendung von Entwürfen bzw. Abschriften mit Deklaration
als Urkunde
Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen §276 StGB:
Vorlage von Dienstausweis mit Deklaration als Amtsausweis,
dadurch Täuschung im Rechtsverkehr
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB:
die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung zur
Erschleichung von Leistungen ist strafbar
Betrug § 263 StGB:
Verschaffung von Vermögensvorteil durch Vortäuschung
falscher Tatsachen ist strafbar
Hochverrat gegen den Bund oder ein Land §81,82 StGB:
wer es unternimmt, die verfassungsgemäße Ordnung zu ändern,
begeht Hochverrat
Weitere schwere Vorwürfe, die sich aus der Tatsache, dass
der die Täter rechtlich grundgeschult ist sind, ergeben:
- Anleitung zur vorsätzliche Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
- vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen
Grundordnung §81 und §82 StGB
Daraus ist eine den Täter(in)n vorsätzliche
Rechtsbeugung nach § 339 StGB in Betracht zu ziehen.
Aufgrund dieser schweren Vorwürfe wurde der angebliche
Gerichtsvollzieher gemäß § 127 StGB vorläufig von der
freien Arbeits- und Interessengemeinschaft Volksaufklärung
vorläufig festgenommen. Herr Halsch wurde ausführlich
informiert und wir reichten und boten ihm belegte Brötchen
und Kaffee an sowie konnte er über ein Festnetztelefon
jederzeit telefonieren, da er sein Handy im Auto hat
liegen lassen. Er nutzte die Möglichkeit des Telefons.
Herr Halsch bestätigte uns, dass er in keiner Weise von
seimem Vorgesetzen Herr Dr. Liesching, Geschäftsführer der
Firma Amtsgericht Fulda über die Änderungen der
Gerichtsvollzieher-verordnung informiert wurde.
Wir forderten eine Polizeistreife über die Rufnummer 110
an und nach kurzer Zeit war ein Streifenwagen der POLIZEI
des Polizeipräsidium Osthessen mit die drei
Polizeibediensteten vor Ort.
Wir klärten in ruhige Atmosphäre den Sachverhalt
ausführlich auf und die Polizeibediensteten nahmen die
persönlichen Daten des angeblichen Gerichtsvollzieher
Halsch auf.
Hier der Link zur aktuellen Gerichtsvollzieherverordnung
vom 01.08.2012:
Es wurde jetzt Strafanzeige, Strafantrag und
Strafverfolgungsantrag aus allen rechtlichen Gründen beim
Polizeipräsidium Osthessen gegen nachfolgende
Privatpersonen:
A) Herr Thomas Halsch, tätig als
Gerichtsvollzieher, Prof.-Siegmund-Str. 3, 36039 Fulda,
im Verfahren DR II 112/13
B) Herr Jörg Liesching, tätig als
CEO Geschäftsführer der Firma Amtsgericht Fulda,
Königstr. 38, 36037 Fulda im Verfahren DR II 112/13
C) Herr Jörg Uwe Hahn, tätig als
Der Minister der Justiz, für Integration und Europa und
stellvertretende Ministerpräsident, der CEO
Firma Hessisches Ministerium der Justiz, Luisenstraße
13, 65185 Wiesbaden
gestellt.>
========
14.6.2013:
Film (19:58 min.): Korrupte BRD-Justiz - Eine
ehemalige Kriminaloberkomissarin berichtet
<STIMME
RUSSLANDS Schließen Sie einen Moment die
Augen und stellen sich folgende Szene in Deutschland
vor: Im Sexualkunde-Unterricht hantiert der Lehrer vor
Grundschülern mit einer Plüsch-Vagina und einem
Gummi-Penis. Er erklärt den Neunjährigen, wie Sex
geht. Doch ein Kind fehlt: Die Eltern möchten nicht,
dass ihr Sohn diese Dinge schon lernt und nehmen ihn
aus der Stunde. Deswegen sitzt der Vater nun in
Erzwingungshaft, auch der Mutter droht Gefängnis.
Es sind absurde Szenen. Doch sie markieren die
Zukunft unserer Gesellschaft, weil die Politiker es so
wollen. Vor allem Rote und Grüne sind ganz wild darauf,
Kindern alles über Sex zu erzählen. Am besten schon den ganz
Kleinen, damit sie ihre „natürlichen Bedürfnisse“
kennenlernen. Wer sich weigert, sein Kind zu dieser Art
Unterricht zu schicken, muss Strafe bezahlen. Wer aus
Prinzip nicht zahlt, wandert in den Knast.
Dutzende Male geschah dies in den letzten Jahren,
vor allem unter der rot-grünen Landesregierung in
Nordrhein-Westfalen setzt man zunehmend alles daran, die
Frühsexualisierung in Schulen durchzusetzen. Dort sind in
den letzten Jahren immer wieder Fälle bekanntgeworden, nach
denen Mütter oder Väter zum Teil wochenlang (40 Tage!) in
Erzwingungshaft genommen wurden, nur, weil sie ihre kleinen
Kinder nicht in der Schule zwangssexualisieren lassen
wollten. Auch die Mutter eines Neugeborenen war darunter,
sie saß zwei Wochen ein. Und jetzt wieder: Am vergangenen
Montag wanderte Arthur Wiens für eine Woche hinter
schwedische Gardinen, und zwar in die Justizvollzugsanstalt
Hamm. Seiner Frau droht eine ähnliche Strafe.
„Den Menschen in den Mittelpunkt jeden
Handelns stellen – dafür steht die Landesregierung aus SPD
und Bündnis 90/Die Grünen unter Ministerpräsidentin
Hannelore Kraft“, heißt es auf der Homepage der
NRW-Landesregierung. Hannelore Kraft und ihre
Minister/innen lachen fröhlich vom Bild aufs Volk runter.
Weiter heißt es: „Wir in Nordrhein-Westfalen wollen, dass
kein Kind zurückgelassen wird, sondern alle Kinder und
Jugendliche beste Bildungschancen erhalten.“
Zynismus pur, und es wird einem schlecht, denn
dieser Mix aus „so-tun-als-ob-nichts-wäre einerseits, und
den hammerharten Sexual-Bandagen für Grundschüler
andererseits hat etwas von einem Psychothriller, in dem man
sich unheimlichen Mächten hilflos ausgesetzt sieht, weil
keiner die Gefahr zu bemerken scheint: Die Gefahr für Leib
und Seele unserer Kinder. Im Gegenteil, der lächelnde,
eiskalte Feind ist Regierungschef!
Noch schlimmer ist die Tatsache, dass jene
Eltern, die diesen rot-grünen Sex-Spuk nicht mitmachen
wollen, eigentlich umfassend durch das
Bundesverfassungsgericht bzw. durch das Grundgesetz
geschützt wären. Eigentlich! So hat das Verfassungsgericht
festgestellt, dass die Sexualerziehung in erster Linie
Aufgabe der Eltern ist und nicht die des Staates. Und die
höchsten Richter des Landes sind der Auffassung, dass die
Schule mit ihrer Sexualerziehung – anders als andere
Unterrichtsfächer – in die Intimsphäre des Kindes (Art. 1
und 2 GG), in das Erziehungsrecht der Eltern (Art. 6 II Satz
1GG) und in die Familie eingreift.
Die Eltern entscheiden? Die Realität sieht leider
völlig anders aus. Auch Berlin und Baden-Württemberg wollen
jetzt nachziehen und Sexualkunde im schulischen Bildungsplan
festlegen. Bürgerproteste, Massendemonstrationen und eine
Petition mit über 200.000 Unterschriften standen in den
letzten Monaten gegen die politische Entscheidung: Nun
denken der baden-württembergische grüne Ministerpräsident
Kretschmann und seine emsigen Politiker darüber nach, über
welche Hintertür sie ihre menschenunwürdigen Pläne doch noch
umsetzen können. Dass zahlreiche Unterstützer übrigens aus
der Pädophilen-Szene stammen, scheint unsere Politiker
überhaupt nicht zu stören.
Ein Vorkämpfer der „sexualliberalen
Sexualpolitik“ war zum Beispiel der Pädagoge und Psychologe
Helmut Kentler, der auch an Evangelischen Akademien tätig
war und für sein Engagement mit einer Professur in Hannover
belohnt wurde. I n seinen „Lehrbüchern“ über die
Sexualisierung von Kindern sprach er ganz offen aus, was
Pädophile und deren Unterstützer aus rot-grünen Kreisen
immer gerne ins Feld führen, was dem natürlichen Empfinden
eines einigermaßen normal veranlagten Menschen allerdings
schwerste Schmerzen verursacht: Weder Sex-Unterricht noch
der Sex mit Kindern sei Missbrauch, sondern ein Kinderrecht.
Selbstverständlich kennen Kinder dieses „Recht“
auf Sex oder den Sex-Unterricht nicht, noch fordern sie es
ein. Denn ihre natürliche Entwicklung sieht wahrlich anderes
vor. Also müssen die Kinder von den durch ihre Triebe
gelenkten „Aufklärern“ erst einmal auf den Geschmack ihrer
„natürlichen Bedürfnisse“ gebracht werden. Dafür gibt es die
Frühsexualisierung an Schulen. Übrigens empfahl Kentler auch
dringend den angeblich »präzisierenden Gebrauch von
Gossensprache für alles, was mit Sexualität zu tun hat«. Und
er plädierte für eine schamfreie Erziehung, weil sie
angeblich Vertrauen wecke.
Kentler konnte Zeit seines Lebens trotz all der
Ungeheuerlichkeiten, obwohl er viele Jahre lang in Wort und
Schrift zum sexuellen Missbrauch anregte, in Freiheit und
Ruhe leben. Eltern, die aus Glaubensgründern ihre Kinder
nicht zum schulischen Sexualkundeunterricht schicken, kommen
dafür heute ins Gefängnis. Das ist Deutschland 2014!
Übrigens setzt sich der russische Präsident
Putin seit Jahren nachdrücklich gegen derartige „moderne“
Entwicklungen zur Wehr. Er will Russland keinesfalls
zwangssexualisieren. Dafür wird Putin von den deutschen
Massenmedien ständig kritisiert. Die wir auch noch bezahlen.
Zwangsbezahlen, versteht sich.>
========
Landgericht Kiel 27.4.2018: Die
deutsch-zionistische Justiz erfindet eine
"Haftempfindlichkeit", um Muslimen die Haftstrafe zu
verkürzen - Beispiel Jama B. und Eric X. Trotz schwerer Verbrechen, erneut
geringe Haftstrafen für Flüchtlinge – weil
Deutschkenntnisse fehlen
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/trotz-schwerer-verbrechen-erneut-geringe-haftstrafen-fuer-fluechtlinge-weil-deutschkenntnisse-fehlen-a2411970.html
<Bei der Verurteilung von
straffällig gewordenen Flüchtlingen zeigen deutsche
Gerichte zuweilen eine schwer nachvollziehbare Milde.
Neben dem Fall von Adel S., begründeten die Richter auch
bei Jama B. und Eric X. ihre Entscheidung mit
"Haftempfindlichkeit", wie "Bild" berichtete.
Adel S., einem algerischen Intensivtäter, wurde
in einem Berufungsverfahren die Haftstrafe wegen
Haftempfindlichkeit gekürzt. Seine fehlenden
Deutschkenntnisse waren mit ein Beweggrund dafür. Doch er
ist kein Einzelfall.
Auch Jama B. (22), der einen vierjährigen irakischen Jungen
in einem Flüchtlingsheim in Boostedt (Schleswig-Holstein)
sexuell missbrauchte, wurde durch das Gericht milde
behandelt, berichtete „Bild“.
Bei einer möglichen Höchststrafe von 15 Jahren erhielt er
durch das Landgericht Kielzwei Jahre
und vier Monaten wegen schweren sexuellen Missbrauchs.
Richter begründet mildes Urteil mit Trunkenheit und
fehlenden Sprachkenntnissen
Der Richter begründete sein Urteil damit, dass Jama B.
betrunken war, jung ist und kein Deutsch spricht.
Auch Eric X. (31), Flüchtling aus Ghana, kam mit einem
milden Urteil davon. Er überfiel im April 2017 ein campendes
Pärchen und vergewaltigte die Frau (23) vor den Augen des
Freundes (27), berichtete „Bild“.
Die Staatsanwaltschaft forderte die Höchststrafe (15
Jahre). Das Gericht verurteilte Eric X. allerdings zu 11
Jahren. Zur Urteilsbegründung sagte das Gericht, dass Eric
X. keine deutschen Sprachkenntnisse besitze und als
Ausländer als besonders „haftempfindlich“ gelte.
(er)>
========
7.6.2018: Kriminelle Zionistenjustiz
verarscht Deutsche: Türke bekommt für Tötung von Deutschem
Bewährungsstrafe (!) Skandalurteil: Deutscher Familienvater totgeprügelt – Nur
Bewährungsstrafe für türkischen Täter
https://politikstube.com/skandalurteil-deutscher-familienvater-totgepruegelt-nur-bewaehrungsstrafe-fuer-tuerkischen-taeter/
<Von
Victoria
Ende August 2017 wurde ein
40-jähriger von einer Gruppe „Jugendlicher“ in Bergisch
Gladbach angegriffen und zu Tode geprügelt, nun wurde das
Urteil am Kölner Landgericht gefällt: zwei Jahre auf
Bewährung wegen Körperverletzung mit Todesfolge. War nicht
anders zu erwarten, der Kuschelkurs mit Bonus für einen
bestimmten Personenkreis wird weiter gefahren, obwohl
durch die brutale Gewalt des Täters – ein Türke – ein
deutscher Familienvater stirbt. Also liegt keine besonders
schwere Schuld vor, wenn man die Faust beim Schlag ins
Gesicht einsetzt und eine schwere Verletzung mit
Todesfolge billigend in Kauf nimmt? Das ist doch ein Witz,
dieser ewige Täterschutz.
[…] Er muss
nicht ins Gefängnis! Ahmet R. (19, Name geändert), der in
Bergisch Gladbach durch eine brutale Attacke des Tod des
zweifachen Familienvaters verursacht hatte, hat beim Prozess
um Körperverletzung mit Todesfolge zwei Jahre Haft auf
Bewährung bekommen.Das verkündete die Vorsitzende Richterin
Ulrike Grave-Herkenrath (61) am Donnerstag im Kölner
Landgericht.
Aus völlig nichtigem Anlass
hatte der Kölner den Mann, den er gar nicht kannte, im
August vergangenen Jahres in der Innenstadt von Bergisch
Gladbach attackiert, um sich Respekt vor seinen Freunden zu
verschaffen, hatte der Angeklagte im Prozess gesagt. K.
krachte nach einem gezielten Schlag auf den Boden, brach
sich den Schädel. Er verstarb einen Tag nach dem Angriff in
der Klinik in Köln-Merheim.
Verteidiger Tobias Westkamp
hatte dazu erklärt, sein Mandant habe erst sehr spät
realisiert, durch sein Verhalten den Tod eines Menschen
verursacht zu haben. […] Quelle:
express.de/7.6.2018>
========
Altena (NRW)
11.6.2018: Kriminelle Justiz wertet versuchten
Messermord nun mit einfacher Körperverletzung Gefährliche Körperverletzung: Angriff auf Altenaer
Bürgermeister: Messerstecher kommt mit Bewährung davon
<Im Prozess um das Messerattentat
auf den Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt
Altena ist der 56-jährige Angeklagte zu einer
Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht verurteilte Werner S. am Montag wegen
gefährlicher Körperverletzung, nachdem die
Staatsanwaltschaft vom ursprünglich erhobenen Vorwurf des
versuchten Mordes abgerückt war. Die Richter blieben beim
Strafmaß unter der Anklageforderung von zweieinhalb Jahren
Haft.
Die Richter hatten am vergangenen Donnerstag den
Haftbefehl gegen S. mit der Begründung aufgehoben, dass
nicht mehr von einem Tötungsvorsatz des Manns bei der Tat
vom vergangenen November auszugehen sei. Dem schloss sich
die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer am letzten
Prozesstag an: Der 56-Jährige habe Altenas Bürgermeister
Andreas Hollstein (CDU) nicht töten,
sondern lediglich "in Todesangst versetzen" wollen.
S. hatte in dem Hagener Prozess jede Tötungsabsicht und
fremdenfeindliche Motivation bestritten. Der für seine
humane Flüchtlingspolitik bekannte Bürgermeister war bei
dem Attentat leicht verletzt worden.
„Ich steche Dich ab“
Vor der Tat in einem Dönerimbiss in Altena soll
der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft den Bürgermeister
mit den Worten „Ich steche Dich ab – Du lässt mich
verdursten und holst 200 Ausländer in die Stadt“
angeschrien haben. Altena gilt als
Vorzeigekommune bei der Flüchtlingsintegration.
Die Staatsanwaltschaft zeigte sich in ihrem
Schlussvertrag überzeugt, dass es keine Anhaltspunkte für
Verbindungen von S. in die rechtsextreme Szene gebe.
Vielmehr habe der Angeklagte in wirtschaftlich „prekären
Verhältnissen“ und sozialer Isolation gelebt.
Die Verteidigung von S. plädierte auf eine Haftstrafe,
die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Vertreter
der Nebenklage vertrat hingegen die Auffassung, dass der
Angriff auf Hollstein mit einer Freiheitsstrafe „nicht
unter vier Jahren“ gesühnt werden müsse.>
========
Berlin 26.6.2018: Der Gürtel-Schläger
gegen Juden kommt mit vier Wochen Arrest davon - der
"schlechte Witz" von Merkels Saudi-Justiz: Vier Wochen Arrest – für die Jüdische Gemeinde ein
„schlechter Witz“
https://www.welt.de/vermischtes/article178240038/Urteil-gegen-Kippa-Schlaeger-Vier-Wochen-Arrest-fuer-die-Juedische-Gemeinde-ein-schlechter-Witz.html
<Die Schläge mit einem Hosengürtel auf einen
jungen Israeli in Berlin lösten Empörung und
Solidarität aus. Dafür wurde der Täter zu einem Arrest
verurteilt. Für die Jüdische Gemeinde ist dieses
Urteil nicht hart genug.
Der
Antisemitismusbeauftragte der Jüdischen Gemeinde zu
Berlin, Sigmount Königsberg, hat das Urteil gegen einen
19-Jährigen wegen eines antisemitischen
Übergriffs in Berlin auf zwei Kippa tragende Männer
als „schlechten Witz“ bezeichnet.
Der syrische Staatsbürger Knaan S. war am Montag vor dem
Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten zu vier
Wochen Arrest und einem Besuch in der Gedenkstätte „Haus
der Wannseekonferenz“ verurteilt worden. In der Villa am
Berliner Wannsee hatten die Nazis die systematische
Vernichtung der Juden abgesprochen. Der Arrest gilt wegen
der Untersuchungshaft als verbüßt, der Verurteilte kommt
frei.
„Ich hätte erwartet, dass das Gericht
Erwachsenenstrafrecht anwendet und eine mehrmonatige
Haftstrafe ausspricht“, sagte Königsberg der Zeitung
„Neues Deutschland“.
In jedem Fall habe er sich ein stärkeres Signal des
Rechtsstaats gewünscht, so Königsberg. „Ich fürchte, dass
manche dieses allzu milde Urteil als Freibrief ansehen, um
Hatz auf Juden zu machen“, sagte der
Antisemitismusbeauftragte.
Laut Urteil hatte der Syrer den jungen Israeli mit einem
Hosengürtel mehrmals geschlagen sowie auch dessen Freund,
einen Deutsch-Marokkaner, antisemitisch beschimpft. Beide
waren am 17. April im Stadtteil Prenzlauer Berg mit Kippa
unterwegs.
Der angegriffene Israeli hatte die Schläge gefilmt und
ins Netz gestellt. Zu sehen ist, wie ein Mann wütend und
hasserfüllt mit einem Gürtel auf den Filmenden einschlägt
und auf Arabisch „Jude“ ruft. Die Attacke hatte über
Deutschland hinaus Bestürzung und zugleich eine Welle der
Solidarität ausgelöst.
dpa/mr>
========
12.9.2018:
Kriminelle deutsch-zionistisch-arabische Justiz ist
immer krimineller gegen Deutsche: Wahrheitsverbreiter
bekommen Haft - muslimische Totschläger werden
freigelassen Justiz völlig aus dem Ruder: Haft für Kritik an
Migrantengewalt – Totschläger werden freigelassen
http://brd-schwindel.ru/justiz-voellig-aus-dem-ruder-haft-fuer-kritik-an-migrantengewalt-totschlaeger-werden-freigelassen/
Die Justizschergen
der migrationsfreudigen rotgrünen Politiker scheuen
nicht mehr davor zurück, Einheimische ins Gefängnis zu
stecken, wenn es jemand wagen sollte, die
Migrantenkriminalität zu krisieren.
Der Fall eines Rentners aus
Österreich, den ein sog. Richter zu Haftstrafe für seine
Kritik an Migranten auf Facebook verurteilte, lässt einem
das Blut in den Adern gefrieren.
Auf seinem öffentlichen
Facebook-Profil verschaffte sich der Rentner im Januar des
Jahres wahrlich Luft über die besorgniserregende
Migrationspolitik. Er schrieb:
„JETZT? Müssen wir reden?
Warum haben wir nicht VORHER geredet, als das Asylchaos
gekommen ist? Jetzt ist es ZU SPÄT! Ich werde sicher
nicht meine Stimme an eine Volksverräterin abgeben, die
diese Vergewaltiger in MASSEN begrüßt und hereingelassen
hat“.
Der Mann aus Stockerau
(Korneuburg) wurde angezeigt und musste sich für seine
Worte am Landesgericht Korneuburg wegen sog. „Verhetzung“
verantworten. Der Angeklagte nahm im Gerichtssaal sein
gesetzlich geschütztes Recht auf Meinungs -und
Redefreiheit war und erklärte dem Richter:
„Alle die reinkommen,
dürfen über mich schimpfen, ich aber nicht.“
Weiter schimpfte der Mann,
„es gebe keine
Redefreiheit mehr, die Demokratie ist gestorben. Da
greift ma sich auf’n Schädel. Es hat alles keinen Sinn
mehr, wir werden in der Zuwanderung versinken.“
Der 62-jährige muss
jetzt drei Monate ins Gefängnis. Er hatte sich
auf Facebook Luft verschaffen wollen und bezichtigte eine
islamfreudige Politikerin als eine Volksverräterin und
nannte „alle Flüchtlinge Vergewaltiger“.
Nun ist es der Logik nach
eigentlich unmöglich alle eingereisten Migranten
persönlich zu kennen bzw. sich pauschal ein Urteil zu
erlauben. Immerhin geht es hier um hunderttausende und
mehr Personen. Nicht so für den verlängerten Arm der
migrationsfreudigen Politiker an den Gerichtshöfen.
Nach Logik der bunten
Richter ist ein Einzelner sehr wohl in der Lage
Hundertausende zu beurteilen und verdonnerte den Rentner
daher zu neun Monate teilbedingte Haft, drei Monate muss
der Mann davon absitzen.
In der Urteilsbegründung
versuchte Richter Manfred Hohenecker dem 62-jährigen
begreiflich zu machen, dass es einen Unterschied zwischen
Redefreiheit und Verhetzung gebe: „Sie haben alle
Flüchtlinge pauschal als Vergewaltiger abgestempelt,“
so die befremdliche Logik des Richters.
Intersssant an diesem
Fall bleibt auch der Vergleich der Bestrafung eines
Einheimischen und jenen, die als kulturfremde schwere
Straftaten begehen.
Der Rentner hatte nach einem
Bericht der regierungsnahen Online Ausgabe heute.at 16 Vorstrafen zu
verantworten. Genug für den Richter den kritischen Bürger
mit seiner unerwünschten Redefreiheit in den Knast zu
schicken. Nicht verwunderlich, dass die
Mainstreampresse in diesem Zusammenhang nicht
aufdecken mochte, um welche Vorstrafen es denn überhaupt
gehe? Parkverstöße, zu schnelles Fahren?
Zum Vergleich: In
Deutschland wie auch in Österreich werden
Schwerstkriminelle mit ellenlangen Vorstrafenregistern
von bunten Richern immer wieder auf freien Fuss gesetzt.
– Und bei diesen Delikten handelt es sich meist um
Kapitalverbrechen. Das bedeutet Totschlag, schwere
Körperverletzung, Bandenriminalität (Araberclans),
Serienvergewaltiger.
Erst gestern berichtete SKB News über einen Fall aus
Berlin, wo ein afrikanischer Asylant einen
Bahnbediensteten die Treppe hinunterstürzte und ihn schwer
verletzte. Der unerwünschte Einwanderer war mit dicker
Strafakte nicht nur polizeibekannt, er hatte auch keinen
berechtigten Aufenthaltsstatus, – eine Straftat die lt.
Gesetz mit einem Jahr Haft geahndet werden sollte –
aber der Richter setzte den Mann auch diesesmal wieder auf
freien Fuss.
Die nächsten Opfer werden
nicht lange auf sich warten lassen.
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17.10.2018: Merkel-Justiz lässt kriminelle
Ausländer frei herumlaufen und die Polizei wird heillos
überfordert: Polizeigewerkschaft: Staat ignoriert Schutzauftrag
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/polizeigewerkschaft-staat-ignoriert-schutzauftrag-a2676766.html
<"Viele Menschen können nicht verstehen, dass
angeblich Schutzsuchende in unserem Land leben, die immer
und immer wieder durch jede Menge Straftaten auffallen und
trotzdem in Freiheit unter uns leben", sagt der
Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer
Wendt.
Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft
Rainer Wendt hat nach dem Brandanschlag und der
Geiselnahme am Kölner Hauptbahnhof Unverständnis darüber
geäußert, dass der Täter auf freiem Fuß war, obwohl er
schon wegen verschiedener Delikte wie Körperverletzung,
Diebstahl, Betrug und Hausfriedensbruch polizeibekannt
gewesen sein soll.
„Viele Menschen können nicht verstehen, dass angeblich
Schutzsuchende in unserem Land leben, die immer und immer
wieder durch jede Menge Straftaten auffallen und trotzdem
in Freiheit unter uns leben“, sagte Wendt der „Frankfurter
Allgemeinen Woche“. Erst wenn dann Todesopfer oder
Schwerverletzte zu beklagen seien, kämen diese Täter in
Haft.
„Es ist nicht nachzuvollziehen, dass der Staat seinen
Schutzauftrag gegenüber der Bevölkerung an dieser Stelle
komplett ignoriert“, so Wendt. Es sei die Aufgabe des
Staates, für einen ausreichenden Schutz zu sorgen, indem
Straftäter bis zu ihrer Ausreise sicher untergebracht sind
und eine Residenzpflicht auch durchgesetzt werde, so der
Polizeigewerkschaftschef.
Das gelte beispielsweise auch für jugendliche
Intensivtäter, die immer wieder durch Gewaltdelikte
auffallen. „Leider überlässt der Gesetzgeber dies
ausschließlich der Justiz, obwohl das Strafrecht hierzu
ungeeignet ist, denn an eine Untersuchungshaft sind
weitreichende Voraussetzungen geknüpft, die regelmäßig
nicht erfüllt sind“, so Wendt. (dts)>
60 PFANDFLASCHEN GEKLAUT - Sicherung mit
Zange aufgebrochen - 3000 Euro Strafe - DAS ist die heutige SAUDI-Justiz in
Merkelstan:
Skandal-Urteil: Pfandflaschen-Rentner zu 3.000 Euro
Strafe verknackt
http://brd-schwindel.ru/skandal-urteil-pfandflaschen-rentner-zu-3-000-euro-strafe-verknackt/
<Für dieses
hässliche Urteil kann man sich nur fremdschämen! Ein
Rentner sammelte Pfandflaschen aus einem Müllsack und
wurde dafür zu 120 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.
Besonders schwerer Diebstahl
legte ihm das Gericht zur Last. Der 68-Jährige muss nun
3.000 Euro Strafe zahlen, eine gigantische Summe, wenn die
Rente doch ohnehin schon so karg ausfällt, dass er sich an
Containern zu schaffen macht.
Die Pfandflaschen sicherten mit seinen Lebensunterhalt. 60
Stück mit einem Pfandwert zu je 25 Cent klaubte er aus
einem Sack, löste zuvor mit einer Kombizange die Sicherung
des Containers. Dieser – so bestätigte der Hausmeister der
Anlage – war für die Müllverbrennung bestimmt.
Der Senior aus dem
Landkreis Kulmbach gab die Tat zu: Das war eine
große Dummheit. Er verfüge über eine Rente von 780 Euro,
wollte sie sich aufbessern. Also schloss er sich dem
anonymen Heer der Pfandflaschensammler an. Die Armen in
unserem reichen Deutschland sind längst traurige Realität.
Mit dem Angeklagten stand einer nun vor Gericht.
Ausgerechnet er soll
jetzt 3.000 Euro Strafe zahlen – bis er diese aus dem
Leergut zusammen hat, muss er 12.000 Stück sammeln.
Die Kleinen hängt man, die
Großen lässt man laufen. Trifft hier die volle Härte des
Gesetzes just auf Deutsche, die sich nicht mehr wehren
können? Man könnte es angesichts anderer Fälle glatt meinen,
wo „Schutzsuchende“ mit teils 45 Identitäten geschnappt
wurden und das nicht beim Erleichtern eines Müllcontainers
für die Verbrennungsanlage, sondern bei der schamlosen
Bereicherung aus den Kassen des Sozialstaats. Für sie haftet
der Steuerzahler.
Die Verurteilung des
Rentners ist eine Schande! Ausgerechnet in einem
Land, dass für alle und jeden etwas übrig hat, viel Milde
zeigt, die eigenen armen Bürger aber zu Kriminellen
macht.>
In
Essen greift ein Mitglied eines kriminellen Clans eine
Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an, bedroht und beleidigt
sie. Zum Prozess kommt es nicht. Der zuständige Richter
fürchtet Tumulte des Clans im Gerichtssaal – und belässt es
bei einem Strafbefehl.
========
5.5.2019: Justizminister überwacht die
deutsche Staatsanwaltschaft - die deutschen
Staatsanwaltschaften können gar nicht unabhängig ermitteln
und agieren (!): EuGH: Deutsche Justiz ist nicht unabhängig –
Staatsanwaltschaften dürfen keine EU-Haftbefehle
ausstellen
https://www.anonymousnews.ru/2019/05/05/eugh-deutsche-justiz-ist-nicht-unabhaengig-staatsanwaltschaften-duerfen-keine-eu-haftbefehle-ausstellen/
<Nach Ansicht des Generalanwalts am EuGH sind die
Staatsanwaltschaften in der BRD nicht unabhängig genug, um
einen europäischen Haftbefehl auszustellen. Zahlreiche
Auslieferungen deutscher Staatsbürger aus dem Ausland in
die Bundesrepublik erfolgten demnach illegal. Es ist nicht
das erste Mal, dass das Merkel-Regime sich über Recht und
Gesetz hinwegsetzt.
Manuel Campos Sánchez-Bordona hat gerügt, dass
bundesdeutsche Staatsanwaltschaften nicht unabhängig genug
sind, um europäische Haftbefehle auszustellen. Wie der
Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)
zutreffend bemängelte, untersteht eine Staatsanwaltschaft
einem grundsätzlichen
Weisungsrecht aus dem Justizministerium.
Insoweit kann keineswegs von Unabhängigkeit gesprochen
werden, ganz im Gegenteil.
[Justizminister Maas (SPD) liess Generalbundesanwlat
Range entfernen - auch Staatsanwalt aus Gera ist in Gefahr
wegen Ermittlungen gegen Linksextreme]
Heiko Maas (SPD) ist ein schillerndes Beispiel dafür, wie
schnell die Politik eingreifen kann, wenn etwas in die
vermeintlich falsche Richtung läuft. In seiner Zeit als
Justizminister entfernte Maas höchstselbst den
Generalsbundesanwalt Harald Range in der sogenannten
netzpolitik-Affäre, da sich dieser in den Augen des
Politikers zu weit aus dem Fenster lehnte. Auch dem
Staatsanwalt aus Gera, der es sich tatsächlich wagte, gegen
das linksextreme „Zentrum für politische Schönheit“ zu
ermitteln, droht jetzt ein ähnliches Schicksal.
[Eingestellte Ermittlungsverfahren - auf Druck des
Justizministeriums]
Allein diese beiden Beispiele aus der jüngsten
Vergangenheit legen offenkundig dar, dass
Staatsanwaltschaften in der BRD nicht unabhängig sind. Auch
Ermittlungsverfahren gegen Politiker werden immer öfter auf
Druck aus dem Justizministerium hin einfach eingestellt.
Doch nun bahnt sich ein Skandal von deutlich größerer
Reichweite an. Es geht um den europäischen Haftbefehl.
[Deutsche Staatsanwaltschaft darf keine nationalen
Haftbefehle ausstellen - geschweige denn EU-Haftbefehle -
alles illegal seit Jahren]
Ein solcher Haftbefehl darf nach Art. 6 Abs. 1
des entsprechenden EU-Rahmenbeschlusses (2002/584/JI) (2)
nur von einer Justizbehörde in einem Mitgliedsstaat
ausgestellt werden. Während ein nationaler Haftbefehl nach
deutschem Recht nur von einem Richter erlassen werden kann,
können europäische Haftbefehle von einer Staatsanwaltschaft
allein ausgestellt werden. Allein hier zeigt sich schon die
Absurdität der bundesdeutschen Verfahrensweise.
Wenn die deutsche Staatsanwaltschaft schon nicht im
Alleingang einen nationalen Haftbefehl ausstellen darf, und
dafür die Kontrollinstanz eines deutschen Gerichts
eingeschaltet werden muss – dann kann nichts Anderes für den
europäischen Haftbefehl gelten, der in einem anderen
Mitgliedsstaat vollstreckt werden soll. „Es wäre
widersinnig, wenn sie (die Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.)
nicht die weniger einschneidende Maßnahme (die Ausstellung
eines kurzzeitig wirkenden nationalen Haftbefehls), wohl
aber die einschneidendere Maßnahme (die Ausstellung eines
EHB, der zu einer weitaus längeren Freiheitsentziehung
führen kann) treffen könnte“, sagte Generalanwalt Campos
Sánchez-Bordona. Durch die fehlende Überprüfung durch ein
Gericht ist durch die bundesdeutsche Verfahrensweise die
Garantie von gerichtlichem Schutz bedroht, wie sie in Art.
47 der EU-Grundrechtecharta verbürgt ist.
Lassen Sie sich diese Ausführungen auf der Zunge zergehen.
Demnach stellen BRD-Staatsanwaltschaften seit Jahren
illegale EU-Haftbefehle aus. Sicher haben auch Sie bereits
von mindestens einem Fall gehört, in dem ein deutscher
Staatsbürger aufgrund eines europäischen Haftbefehls im
Ausland festgenommen und in die BRD verschleppt wurde. Wie
der EuGH-Generalanwalt feststellte, erfolgten all diese
Vorgänge rechtswidrig. In einem Regime, das sich einen
feuchten Dreck um Recht und Gesetz schert, ist dies
allerdings nicht weiter verwunderlich.>
Celle – „Dieser Fall macht wütend“ schreibt die BILD:
„Vor 38 Jahren wurde Frederike von Möhlmann in
Niedersachsen vergewaltigt und ermordet. Die
Beweislage gegen den mutmaßlichen Täter ist zwar
erdrückend – aber der Mann lebt [weiter lesen]
Berlin/Mülheim – Wie nicht anders zu erwarten hat
sich neben dem Richterbund, „SPD-Kriminalexperte“
Pfeiffer nun auch SPD-Bundesjustizministerin Christine
Lambrecht gegen eine Absenkung des
Strafmündigkeitsalters ausgesprochen. Der Fall in der
Ruhrgebietsstadt habe sie entsetzt sagte sie [weiter lesen]
So „knallhart“ greift die bundesdeutsche Kuscheljustiz
durch: In einer Schnellverurteilung – einem sogenannten
„Blitzurteil“ – durch das Leipziger Landgericht wurde heute
ein 27-jähriger, der bei den Connewitzer Silvester-Randalen
einen Polizisten verletzt hatte, verurteilt: zu läppischen
60 Sozialstunden und einer marginalen Bewährungsstrafe.
Mainz / Berlin - Zuerst wurden die Kapazitäten bei Polizei und
Staatsschutz, in Verfassungsschutzämtern und beim BKA massiv
aufgestockt - und jetzt geht die staatliche Sonderbehandlung
von rechter Gewalt in die nächste Runde: Nach...
Bremen – Ein Urteil, das zum linksgrünen bunten Bremen passt,
wie ein Topf auf den Deckel: Weil ein nigerianischer
Asylzuwanderer seine Frau, die sich von ihm trennen wollte,
mit einem Buschmesser grausam massakrierte, bekam...
(1) 1Wird
auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person
angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das
Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die
Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren
gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens.
2Ist
die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.
(2) Ist eine Person staatenlos oder kann ihre
Staatsangehörigkeit nicht festgestellt werden, so ist das
Recht des Staates anzuwenden, in dem sie ihren gewöhnlichen
Aufenthalt oder, mangels eines solchen, ihren Aufenthalt
hat.
(3) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, in dem eine
Person ihren Aufenthalt oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hat, und ändert eine nicht voll geschäftsfähige Person den
Aufenthalt ohne den Willen des gesetzlichen Vertreters, so
führt diese Änderung allein nicht zur Anwendung eines anderen
Rechts.>
Staatsanwaltschaft Köln, 50926 Köln - 15.1.2020 - Seite 1 -
Aktenzeichen ... bei Antwort bitte angeben - Durchwahl:
0221/477 ... - dienstgebäude und Lieferanschrift: Am
Justizzentrum 13, 50939 Köln - Telefon 0221-477-0 - Telefax:
0221/477-...
Frau ...
Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt - Tatvorwurf: Öffentliche
Aufforderung zu Straftaten - Datum der Strafanzeige:
01.01.2020
Sehr geehrte Frau ... - das Ermittlungsverfahren ist
eingestellt worden, weil ein Täter nicht ermittelt werden
konnte. - Unabhängig von der Frage, ob [d]er zur Anzeige
gebrachte aufruf der Gruppierung "Schwarze Scharen" angesichts
seiner Allgemeinheit mit Blick auf das Erfordernis der
Aufforderung zu einem einigermassen konkret umrissenen
strafrechtlich relevanten Handeln überhaupt tatbestandsmässig
i.S.d. Paragraph 111 StGB ist, sind jedenfalls Erfolg
versprechende Ermittlungen bei der Internetplattform
"Indymedia.org" nach den Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden
nicht möglich. - Weitere Nachforschungen versprechen zur Zeit
keinen Erfolg. Sollten sich jedoch nachträglich Anhaltspunkte
für die Klärung der Straftat ergeben, werden die Ermittlungen
wieder aufgenommen.
Für manche Leute lohnt es sich immer mehr, auch die
grausamsten Taten zu begehen, weil sie dann lediglich eine
seelische Rundumversorgung erwartet - wie diese Meldung
belegt: Duisburg - Nach der tödlichen Bahnsteig-Attacke im
nordrhein-westfälischen...
Frankfurt – Korananhänger setzen sich immer wieder mit Hilfe
von deutschen Gerichten durch und schaffen es ganz im Sinne
des politischen Islams, die Meinungsfreiheit abzuschaffen. Ein
Paradebeispiel ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes, wonach
es...
In einem Prozess um Kindesmisshandlung vor dem Landgericht
im niedersächsischen Oldenburg hat ein Staatsanwalt
Strafmilderungsgründe unter anderem mit Zitaten aus der
Bibel und unter Berufung auf Ansichten von Papst Franziskus
begründet.
Kriminelle Justiz im 4R am
20.1.2024: Der Impfzwang in der Bundeswehr: „Einer der größten Justiz-Skandale der
Nachkriegsgeschichte“: „Impf“-Duldungspflicht bei der
Bundeswehr
https://reitschuster.de/post/einer-der-groessten-justiz-skandale-der-nachkriegsgeschichte/
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/86960
Impfschäden Schweiz Coronaimpfung, [20.01.2024 20:41]
Von Kai Rebmann
Wilfried Schmitz gehört zu den bekanntesten Rechtsanwälten
in Deutschland, wenn es um Verfahren gegen die
„Gesunderhaltungspflicht und Patientenrechte“ von Soldaten
geht. Also das, was in den vergangenen Jahren einer breiten
Öffentlichkeit auch als „Duldungspflicht der Impfung bei der
Bundeswehr“ bekannt wurde.
Konkret ging und geht es dabei insbesondere um Paragraf 17a
Absatz 2 Nr. 1 Soldatengesetz (SG), in dem es heißt: „Der
Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann
dulden, wenn sie der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer
Krankheiten dienen.“
Im Gespräch mit reitschuster.de äußert sich Schmitz zu
einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in
Leipzig, bei dem am 7. Juli 2022 entschieden worden war,
dass zwei Offiziere die Corona-„Impfung“ unter Bezugnahme
auf den oben zitierten Paragrafen zu dulden hätten.
Der Jurist bezeichnet diesen Beschluss als „einen der
größten Justizskandale der Nachkriegsgeschichte“. Inzwischen
gäbe es neue Erkenntnisse, die belegten, dass hochrangige
Vertreter sowohl des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) als auch
des Robert-Koch-Instituts (RKI) vor zweieinhalb Jahren wider
besseren Wissens ausgesagt hätten.
Schmitz verweist auf eine umfangreiche Dokumentation (liegt
reitschuster.de vor) und erläutert dazu: „Die Inhalte dieses
Schriftsatzes belegen, dass Vertreter des PEI und des RKI
und wohl auch der Bundeswehr in diesem Verfahren gegen die
Covid-19-Injektionspflicht der Soldaten gelogen haben wie
gedruckt, durch aktive Falschaussagen und durch das
Verschweigen von Fakten.“
Und weiter: „Die gesamte Covid-19-Injektionsagenda wäre tot
gewesen, nicht nur in Deutschland, wenn die Behörden damals
nicht gelogen (hätten) und das Bundesverwaltungsgericht die
Beweisaufnahme und die Rechtslage nicht zusätzlich auf den
Kopf gestellt hätte.“
Wehrbeschwerdeverfahren in
Leipzig
Bezugnehmend auf diesen Beschluss des
Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juli 2022 zur
„Rechtmäßigkeit der Einführung einer Duldungspflicht für
Covid-19-Impfungen bei Soldaten“ weist Schmitz die Kammer
mit Schreiben vom 16. Januar 2024 darauf hin, „dass sich
mittlerweile eindeutig nachweisen lässt, dass diese
Beschlüsse […] auf falschen Annahmen basierten“. Für diese
macht der Anwalt „falsche und irreführende Angaben der
Vertreter des RKI, des PEI und der Bundeswehr maßgeblich
verantwortlich“.
Kernstück der Argumentation ist dabei ein von der Expertin
Dr. Sabine Stebel am 27. Dezember 2023 veröffentlichtes Substack
mit dem Titel „Wie man sich aus seinen eigenen Worten einen
Strick dreht, weiß auch das PEI“. Die Autorin deckt darin
die offenkundigen Widersprüche in den Äußerungen der
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstellten
Behörden bzw. deren Vertreter auf.
Zunächst kommt Schmitz auf die Fragen zu sprechen, ob und
inwieweit die Vakzine eine Veränderung menschlicher Genome
bewirken können und ob bei der „Covid-19-Impfung“
verunreinigte mRNA-Impfstoffchargen zum Einsatz kommen.
Unter Verweis auf die Arbeit von Dr. Stebel kommt der Anwalt
zu dieser Schlussfolgerung:
„Die verantwortlichen Chargenprüfer des PEI müssen aufgrund
der für jedermann zugänglichen Studien, an denen der
vormalige Leiter des PEI Prof. Claus Cichutek teilweise
selbst mitgewirkt hat, schon (teilweise) seit Jahrzehnten
(!) positive Kenntnis von ‚möglichen‘ Verunreinigungen durch
Rest-DNA bei Herstellung von modRNA durch Plasmide, die
zumindest mögliche Integration solcher Rest-DNA in den
Zellkern und die damit verbundenen erheblichen Risiken für
Leben und Gesundheit von Millionen Menschen gehabt haben.“
Im Klartext: Anders als vom Gericht offenbar bewertet, muss
nach Ansicht des Anwalts nicht der Nachweis erbracht werden,
„dass DNA in die Zelle und den Zellkern gelangen kann“.
Stattdessen sei es die Aufgabe der Hersteller, in diesem
Fall Biontech und Pfizer, auszuschließen, dass dies möglich
ist.
Dennoch sagt der Sachverständige Dr. Ralf Wagner (PEI) laut
dem vorliegenden Wehrbeschwerdeverfahren am 6. Juli 2022 vor
dem Bundesverwaltungsgericht aus, „die Impfstoffe bestünden
aus so wenigen Ausgangsmaterialien, dass sich eine
Kontrolle, ob der Impfstoff verunreinigt sei, erübrige“.
‚Sichere und wirksame
Impfung‘
Nachdem der Anwalt zunächst also die gerichtliche Annahme
eines vermeintlich „sicheren Impfstoffs“ widerlegt hat, denn
nur eine solche Qualifizierung rechtfertigt eine
Duldungspflicht nach dem Soldatengesetz, ging es im nächsten
Punkt um die Frage: Haben die Covid-19-Injektionen eine
erhebliche Wirksamkeit im Hinblick auf Infektions- und
Transmissionsschutz, Krankheitsverlauf und die Verhinderung
schwerer Krankheitsverläufe?
Hierzu zitiert Schmitz den RKI-Vertreter Dr. Ole Wichmann
und dessen Aussage vor dem Bundesverwaltungsgericht vom 6.
Juli 2022, wonach „die Impfung gegenüber der nunmehr
vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante
Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und
Transmission (hat) […] Außerdem reduziert sie vor allem nach
einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren
Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt
der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich
überwiege“.
Schmitz sieht hierin eine bewusste Täuschung des Gerichts,
da es das RKI spätestens seit dem 23. März 2022 besser
gewusst habe, also bereits dreieinhalb Monate vor der oben
zitierten Aussage. Der Anwalt verweist dazu auf einen reitschuster-Artikel vom
15. Mai 2023, in welchem es um eine Anfrage nach dem
Informationsfreiheitsgesetz bei „FragdenStaat“ gegangen war.
Das RKI antwortete dem Fragesteller damals per E-Mail vom
23. März 2023:
„Im Hinblick auf die geplante Befristung des Anspruchs […]
geben wir zu bedenken, dass die Impfung eine Infektion und
Ausscheidung von SARS-CoV-2 nach erfolgter Exposition nicht
grundsätzlich verhindern kann. Im nosokomialen Bereich (etwa
Krankenhaus, Pflegeheim etc.) kann somit weiter ein Eintrag
in die Einrichtungen durch das pflegende bzw. ärztliche
Personal bzw. die Aufnahme von Patientinnen und Patienten
erfolgen […]“
Ferner heißt es im RKI-Lagebericht vom 28. April 2022:
„Auffallend ist das deutliche Absinken der berechneten
Impfeffektivität sowohl der Grundimmunisierung als auch der
Auffrischungsimpfung gegenüber einer symptomatischen
Infektion in allen Altersgruppen seit Anfang 2022, also mit
Dominanz der Omikron-Variante.“ Diese Entwicklung zeige sich
„am deutlichsten für die Grundimmunisierung und in den
Altersgruppen <60 Jahre“, also jener Gruppen, die für
Soldaten von besonderer Relevanz sind.
Nur eine Woche später, mit Mitteilung vom 5. Mai 2022, gab
das RKI dann durchaus überraschend und ohne weitere Nennung
von Gründen bekannt: „Ab dem heutigen Donnerstag sind im
COVID-19-Wochenbericht des RKI keine regelmäßigen
Informationen zur Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mehr
vorgesehen. Ebenso werden die zugrundliegenden Tabellen
unter dieser Woche nicht mehr aktualisiert.“
Rechtsanwalt Schmitz äußert in seinem Schreiben einen
Verdacht: „War der Grund für die vorübergehende Einstellung
der Berichterstattung des RKI zur Wirksamkeit der
Covid-Injektionen am dem 5.5.2022 etwa der, dass der
erkennende Senat im 1. Termin am 2.5.2022 entschieden hatte,
dass sich im 2. Verhandlungstermin ein Vertreter des RKI den
Fragen der Verfahrensbeteiligten stellen soll, die sodann
auf Fragen zur Wirksamkeit der Covid-19-Injektionen
eingegrenzt wurden?“
Fraglich bleibt in jedem Fall, wie Dr. Ole Wichmann zu
seinen Aussagen kommen konnte, obwohl seine eigene Behörde –
das RKI – in den Wochen zuvor in mehreren Veröffentlichungen
die Wirksamkeit der sogenannten „Impfung“ ausdrücklich in
Frage gestellt hatte. Nicht minder interessant ist die
Frage, ob es „in den Krankenhäusern etwa zu groben
Verzerrungen bei der korrekten Erfassung der Geimpften und
Ungeimpften“ kam, wie Schmitz weiter vermutet.
Unglaublich, aber wahr: In Paragraf 2 Nr. 2
SchAusnahmV
(COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) heißt es: „Im
Sinne dieser Verordnung ist eine geimpfte Person eine
asymptomatische Person, die im Besitz eines auf sie
ausgestellten Impfnachweises im Sinne von Paragraf 22a
Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes ist.“
Rechtsanwalt Schmitz zieht daraus den offenkundigen
Umkehrschluss: „Eine geimpfte Person, die Symptome hat, ist
gemäß dieser SchAusnahmV als ‚ungeimpft‘ zu erfassen, so
dass ein Krankenhaus, in dem sich – hier mal nur theoretisch
unterstellt – nur geimpfte Personen mit Covid-19-Symptomen
befinden würden, letztlich nur Ungeimpfte als
Hospitalisierungsfälle erfassen könnte. Manipulation in
Reinkultur, sogar gefördert durch eine Verordnung.“
Toxische Nanolipide in den
‚Impfstoffen‘
Im letzten Abschnitt des Wehrbeschwerdeverfahrens stellt
Schmitz die Frage: Sind die in den modRNA verwendeten
Nanolipide toxisch? Am 7. Juli 2022 verkündete das
Bundesverwaltungsgericht hierzu, abermals unter Berufung auf
die Aussagen von PEI-Vertretern: „Die Nanolipide sind
körpereigenen Lipiden sehr ähnlich und werden in dem
körpereigenen Fettstoffwechsel abgebaut.“
Doch ausgerechnet Pfizer selbst führt in einem Sicherheitsdatenblatt
(Seite 5) seines „Impfstoffs“ die Lipide ALC-0315 und
ALC-0159 auf, die jeweils als „OEB 3“ klassifiziert und
damit als „gefährlich“ („hazardous“) eingestuft werden. An
anderer Stelle wird – wiederum durch Pfizer selbst – für die
Gesamtmischung, also wenn mehrere Lipide in einem Produkt
zusammenwirken, gar eine Einstufung als „OEB 5“
(= „very highly hazardous“ bzw. „sehr hochgradig
gefährlich“) vorgenommen.
Am Ende seiner schriftlich vorgetragenen Revision zieht
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz dieses Fazit: „Falsche
Aussagen vor dem Bundesverwaltungsgericht wie diese – es gab
auch noch weitere, die hier nicht vertieft werden sollen –
hatten übelste Folgen für ca. 200.000 Soldaten und
Reservisten und auch alle anderen Menschen, die noch nach
dem 7. Juli 2022 zur Spritze genötigt wurden. Wollen sich
RKI, PEI und Bundeswehr damit verteidigen, dass sie damals
vorsätzlich total ahnungslose Vertreter geschickt haben?“
Dass es zumindest Dr. Ole Wichmann grundsätzlich besser zu
wissen scheint, ergibt sich für Schmitz aus einem Zitat,
welches er dem RKI-Vertreter zuordnet: „Da zur Entwicklung und
Herstellung neuer Impfstoffe intensive Forschungsarbeit
notwendig ist, kann sich eine für derartige Arzneimittel
zuständige Behörde bei ihrer regulatorischen Arbeit nicht
darauf beschränken, auf die bestehenden gesetzlichen
Regelungen zu verweisen. Eine solche Haltung würde den
wissenschaftlichen Fortschritt behindern und in der Folge den
Zugang zu neuen Impfstoffen erschweren.“
Kriminelle
Justiz im 4R am 20.9.2024: Wer Remigration gut findet,
soll "Volksverhetzung" begehen: Remigration gleich Volksverhetzung - Aktivisten zu
Bewährungsstrafe verurteilt
https://t.me/standpunktgequake/161331
Letzten Sommer stiegen unsere Aktivisten als Reaktion auf
gehäufte sexuelle Übergriffe auf das Dach des Stuttgarter
Inselbads, um Remigration zu fordern. Deswegen wurden drei
unserer Jungs wegen Volksverhetzung zu 6 Monaten
Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Die Urteilsbegründung ist vollkommen lächerlich. Es ist
ein offensichtlicher Versuch, Aktivismus und die Forderung
nach Remigration zu kriminalisieren und uns zum Schweigen
zu bringen.
Wir lassen von dieser Repression aber nicht beeindrucken.
Berufung ist bereits eingelegt, ein ausführliches
Statement folgt morgen.
4R mit Folter gegen Querdenkerin Raphaela
Brenke: Querdenkerin Raphaela Brenke nach Misshandlung durch
JVA-Beamten in die JVA Willich verlegt
https://t.me/Impfschaden_Corona_Schweiz/111404
Vor ein paar Wochen wurde die Querdenkerin Raphaela Brenke
vom Landgericht Detmold zu einer Haftstrafe von 3 Jahren
verurteilt weil sie gegen Corona-Beschränkungen verstoßen
hat und bei einer Demonstration den damaligen
SPD-Generalsekretär Kühnert mit einem Ei beworfen haben
soll. Das Landgericht Detmold hat mit seiner Entscheidung
das Urteil des Amtsgericht Detmold bestätigt.
Seit Ende des letzten Jahr befindet sich die Querdenkerin
bereits in U-Haft. Während der U-Haft wurde sie mehrfach
von anderen Gefangenen angegriffen.
Vor einem Monat hat ein Justizvollzugsbeamter versucht
Frau Brenke zu fixieren dabei hat er ihren Arm gebrochen.
Der Bruch war so schlimm, dass sie mehrere Wochen im
JVA-Krankenhaus in Fröndenberg behandelt werden musste.
Einen Arm zu brechen benötigt sehr viel Kraft und kann
nicht als bedauerlicher Unfall angesehen werden. Zudem ist
Frau Brenke nur 173 Meter groß und wiegt ca. 65 Kilogramm.
Eine Gefahr geht von ihr nicht mal ansatzweise aus. Diese
massive Gewaltanwendung hat bewirkt, dass ihr Arm an
mehreren Stellen gebrochen ist und mit Schrauben gestützt
werden muss.
Nach der Behandlung im JVA-Krankenhaus wurde Frau Brenke
wieder in die JVA-Köln verlegt, und zwar in die gleiche
JVA in welcher auch der Justizvollzugsbeamte arbeitet der
ihr den Arm gebrochen hat.
Zwischenzeitlich haben wir Strafanzeige gegen den
Justizvollzugsbeamten erstattet.
JVA Köln verweigert die Verlegung in eine andere
Justizvollzugsanstalt, obwohl der Justizvollzugsbeamte
welcher Frau Brenke den Arm gebrochen hat weiterhin in der
JVA arbeitet und dadurch auch Kontakt zu Frau Brenke hat.
Glücklicherweise konnten wir erreichen, dass Frau Brenke
nun in die Justizvollzugsanstalt Willich verlegt wird. Die
Anstaltsleitung der JVA Köln hat die Verlegung beharrlich
verweigert erst mit Hilfe einer Rechtsanwältin wurde die
Verlegung veranlasst.
Sicherheitsmaßnahmen und Einzelhaft
Obwohl Frau Brenke hier das Opfer ist, hat die JVA gegen
Frau Brenke erhebliche Sicherheitsmaßnahmen und die
Absonderung angeordnet. Das bedeutet, dass Frau Brenke
keinen Kontakt zu anderen Gefangenen hat und 23 Stunden am
Tag in einem fast leeren Haftraum verbringen muss. Radio
und Fernsehen wurde ihr verboten. Lediglich eine Stunde am
Tag darf Frau Brenke an die frische Luft gehen.
Frau Brenke wird wie ein Hochsicherheitsgefangener
behandelt ob wohl die Querdenkerin nur unbedeutende
Straftaten begangen hat. Andere Gefangene die schlimmere
Straftaten begangen haben werden nicht mit solchen extrem
Sicherheitsmaßnahmen belegt.
Ich hoffe, dass die Sicherheitsmaßnahmen jetzt in der
neuen JVA schnellstmöglich aufgehoben werden.
Wir werden zudem prüfen lassen, ob eine Klage oder ein
entsprechender Antrag auf den Erlass einer einstweiligen
Anordnung bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer
eine Erfolgsaussicht hat.
Ich bin nicht bereit einfach untätig zu bleiben ohne
wenigstens zu versuchen Frau Brenke zu helfen. Diese
extreme Verachtungen und Verweigerung von Menschenrechten
ist schockierend.
Sobald es Neuigkeiten über die Situation von Frau Brenke
gibt werde ich Euch hier berichten.
Lieben Gruß
Christian Dahlmann
t.me/DahlmannChristian
Telegram (http://t.me/DahlmannChristian)
Christian Dahlmann - Jurist und Bürgerrechtsaktivist
Das deutsche Corona-Regime hat wieder zugeschlagen: Der
Mediziner Gerhard Rainer Casper Holst, der während der
«Pandemie» seiner Ethik folgte und Maskenatteste und
Impfbescheinigungen ausstellte, wurde mithilfe von Interpol
am 31. März in der Stadt Mbocayaty festgenommen. Behandelt
wurde er dabei wie ein Schwerverbrecher. Der Arm des deutschen Regimes ist lang: In Paraguay wurde
der deutsche Arzt Gerhard Rainer Casper Holst
am 31. März in einer von Interpol durchgeführten Aktion
verhaftet, wie das in Paraguay ansässige Portal «Wochenblatt»
berichtet. Vorgeworfen wird dem Mediziner, während der
sogenannten «Pandemie» Maskenbefreiungsatteste sowie
Impfzertifikate ausgestellt zu haben.
Deshalb sei Holst, der in Wemding (Landkreis Donau-Ries) als
Arzt tätig war, im Juni 2023 aus Deutschland geflüchtet,
schreibt das Portal Impfen? Nein, danke, das ebenfalls über
seine Verhaftung informiert. Festgenommen habe man ihn
aufgrund eines internationalen Haftbefehls des Landgerichts
Augsburg.
Die Festnahme erfolgte im Stadtteil Maria Auxiliadora in
Mbocayaty, Guairá. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen
wurde Holst laut Wochenblatt auf ein Polizeirevier in
Villarrica überführt, von wo aus er nach Asunción gebracht
werden soll. Die weiteren Schritte des Auslieferungsverfahrens
werden nun von den zuständigen Behörden in Paraguay und
Deutschland entschieden.
Besonders erschütternd ist ein Foto, das auf Facebook von der
Verhaftung des Mediziners veröffentlicht wurde: Wie einem
Schwerverbrecher wurde dem Arzt eine Kapuze übergestülpt, die
an den Ku-Klux-Clan erinnert – und auf der die Worte «Interpol
Paraguay» prangen.
Das beanstandete Bild stammt aus einer Rede des
Bundesgesundheitsministers bei einer Kundgebung im Juni
2022 in Magdeburg. Die Frau hatte es auf einem Plakat
neben einem Bericht über einen Querdenker-Redner
abgebildet. Dieser war zuvor zu einer Geldstrafe von 5.000
Euro verurteilt worden, weil er bei einer Kundgebung den
"Hitlergruß" beim Winken gezeigt haben soll.
Die Gegenüberstellung sollte, so die Beschuldigte,
gewisse Doppelstandards im juristischen Umgang mit Gesten
aufzeigen, die an das verbotene Zeichen erinnern könnten.
Doch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt sah darin einen
bewussten Versuch, den Hitlergruß in der Öffentlichkeit zu
zeigen und beantragte gemäß Paragraf86a Strafgesetzbuch
einen Strafbefehl wegen des Verwendens von Symbolen
verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Dafür erhielt die Frau einen Strafbefehl über 3.500 Euro
in 70 Tagessätzen – gegen den sie Einspruch eingelegt hat.
Am 12. Mai kommt es nun zur Hauptverhandlung, wie das
Gericht gegenüber Medien bestätigte.
Strafverteidiger Dirk Sattelmaier bewertet die deutsche
Strafjustiz. Er diagnostiziert Ungleichbehandlung und
Manipulation von Straftatstatistiken per anonymer
Meldestellen. An Gerichten gebe es eine Gesinnungsjustiz ,
die dem Recht auf Meinungsfreiheit widerspreche.
Von Felicitas Rabe
Am Donnerstagabend gaben die Rechtsanwälte Viktoria
Dannenmaier, Dirk Sattelmaier und Markus Haintz bei einer
Vortragsveranstaltung in Bochum Einblicke in die deutsche
Strafjustiz. Sie berichteten über ihre Erfahrungen als
Strafverteidiger an deutschen Amts- und Landgerichten und
bewerteten den aktuellen Umgang mit Gesetzen und
Rechtsnormen in unserem Land. Es ging vor allem um die
Frage, ob die deutsche Justiz unabhängig von der Politik
entscheidet. Beurteilen unsere Richter Straftaten oder
beurteilen sie Personen nach ihrer politischen Gesinnung?
Ausführlich beschäftigten sich die Juristen mit der
offiziell geltenden Norm der Meinungsfreiheit. Wie steht es
in Deutschland mit der Meinungsfreiheit angesichts der
zunehmenden Praxis einiger deutscher Politiker, mit
unliebsamen Meinungen ihrer Bürger per Klagen Geld zu
verdienen? Im ersten Teil berichtet die Autorin über die
Inhalte des Vortrags des Kölner Strafverteidigers Dirk
Sattelmaier.
Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Zensurfreiheit
im Grundgesetz garantiert
Grundsätzlich gelte in Deutschland nach Artikel 5,
Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) die Meinungsfreiheit,
erklärte Rechtsanwalt Dirk Sattelmaier gleich zu Beginn
seines Vortrags. Die Meinungsfreiheit umfasse nicht nur das
Recht, seine Meinung frei zu äußern, sondern insbesondere
auch das Recht, sich frei zu informieren. Dies beinhalte
auch die freie Zugänglichkeit von Presseartikeln für die
Bürger sowie eine grundsätzlich unzensierte Pressefreiheit:
Im Gesetzestext des Artikels 5, Absatz 1 GG heißt es dazu:
Jeder hat das Recht, sich aus allgemein zugänglichen
Quellen ungehindert zu unterrichten.
Die Pressefreiheit und die Freiheit der
Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt.
Einige allgemeine Gesetze sowie Straftatbestände schränkten
die Meinungsfreiheit ein. Darunter aktuell unter anderem die
Beleidigung, § 185
Strafgesetzbuch (StGB), die Volksverhetzung, § 130 StGB,
und die Propagandadelikte der Paragraphen 86
und 86a StGB.
Problem: Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der
Beleidigung
Problematisch beim Beleidigungsdelikt sei für Sattelmaier,
die Unbestimmtheit von Gesetzesnormen, die das Grundgesetz
eigentlich verbiete. So sei der Tatbestand der Beleidigung
im Gesetz zu ungenau beschrieben. Daher gebe es in letzter
Zeit eine Flut von Beleidigungsklagen seitens einiger
Politiker. Der Bürger könne aufgrund der Unbestimmtheit des
Rechtsbegriffs "Beleidigung" nicht mehr wissen, was er unter
Bezug auf die Meinungsfreiheit noch äußern dürfe. Die bloße
Angabe des Begriffs der Beleidigung im Gesetz widerspräche
dem im Grundgesetz vorgegebenen Bestimmtheitsgebot von
Rechtsbegriffen.
Gesinnungsjustiz an deutschen Gerichten
widerspricht dem Recht auf Meinungsfreiheit
Zum Thema "Wie politisch ist die deutsche Strafjustiz" gab
Sattelmaier ein Beispiel aus seiner Arbeit als
Strafverteidiger beim sogenannten Reichsbürgerprozess. In
den Medien würden die angeklagten Reichsbürger vorab als
Staatsfeinde bewertet. Da habe es geheißen: "Der Staat muss
mit aller Härte gegen Staatsfeinde vorgehen."
Laut offiziellen Rechtsnormen dürfe es in Deutschland keine
Gesinnungsjustiz geben. Das heißt, vor Gericht dürfe es
keine Rolle spielen, welche Meinung ein Angeklagter in Bezug
auf diesen Staat hat. Strafrechtlich dürften nur konkrete
Taten bewertet werden, also nicht die Person und ihre
Gesinnung. Diesen fundamentalen Rechtsgrundsatz könne man
aber in den letzten Jahren in bestimmten Verfahren zunehmend
schwinden sehen – und dabei spielten die mediale
Berichterstattung und deren Gesinnungsbewertung von
Angeklagten eine nicht unwesentliche Rolle.
Steigende Zahl politischer Straftaten per
Meldestellen generiert
Sattelmaier gab dann einen Einblick in die offizielle
Statistik politisch motivierter Straftaten. Dabei bezog er
sich auf die jüngste Presseerklärung des Bundeskriminalamts
(BKA) vom 20. Mai 2025. Nach den Fallzahlen des BKA aus dem
Jahr 2024 sei die Zahl der politisch motivierten Straftaten
in Deutschland im vergangenen Jahr um 40,22 Prozent
gestiegen und demnach auf dem höchsten Stand seit Einführung
dieser Statistik im Jahr 2001. Infolgedessen teilte der neue
Innenminister Alexander Dobrindt in seiner Pressemitteilung
mit, es gebe einen dringenden Bedarf an einer neuen
gemeinsamen "Sicherheitsoffensive" von Bund und Ländern.
Bei genauerem Hinsehen würden sich die gestiegenen
Fallzahlen allerdings nur als Meldefälle und nicht als
verurteilte Straftaten entpuppen. Seit einiger Zeit gebe es
im Internet Meldestellen für "Hass und Hetze", bei denen man
mutmaßlich politisch motivierte Straftaten anonym anzeigen
könne. Zudem würden Polizeibeamte vorgefertigte
Strafanzeigenformulare an Politiker schicken, die diese dann
nur noch unterschreiben und zurückschicken müssten.
Unter anderem durch eine solche Fallsammlungspraxis seien
dann im Jahr 2024 rund 80.000 gemeldete Straftaten im
Bereich der politischen Straftaten zustande gekommen. Jede
"Schwachkopf"- oder ähnliche Bezeichnung für einen Politiker
werde so vermutlich zu einer Straftat in der Statistik,
sofern sich jemand die Mühe mache, im Internet nach so etwas
zu fischen. Für 2024 liege noch keine Auswertung vor – aber
im Jahr 2023 hätten von den damals rund 60.000 gemeldeten
mutmaßlich politisch motivierten Straftaten circa 57.000
gegenüber gestanden, die von den Staatsanwaltschaften als
erledigt klassifiziert worden seien. In der Regel seien sie
also eingestellt oder nicht weiterverfolgt worden.
Tatsächlich habe es also nur rund 3000 strafrechtlich
verfolgte Taten gegeben.
Rechtsanwalt Dirk
Sattelmaier auf der Veranstaltung "Meinung schützt vor
Strafe nicht", Bochum, 22. Mai 2025Felicitas
Rabe
Zweierlei Maß in der Justiz
Als Beispiel für eine Ungleichbehandlung vor deutschen
Strafgerichten führte der Kölner Anwalt den Fall von Karl
Lauterbach an, der des Zeigens eines verbotenen Zeichens
bezichtigt wurde. Aus einem Video mit dem ehemaligen
Gesundheitsminister hatte jemand ein Bild geschnitten, auf
dem Lauterbach mit schräg erhobenem Arm zu sehen war. Vor
Gericht wurde richtigerweise festgestellt, so Sattelmaier,
dass es sich im Kontext von Lauterbachs Aussagen und
Verhalten nicht um einen Hitlergruß gehandelt habe.
Zu einer Geldstrafe von 3500 Euro verurteilt wurde aber
eine Frau von einem Gericht in Schweinfurt, die dieses Bild
von Lauterbach dem Bild eines normalen Bürgers auf einem
Plakat gegenüberstellte. Der Bürger war in ihren Augen
ungerechterweise verurteilt worden, obwohl auch er die
verbotene Geste gar nicht tätigen wollte. Vor Gericht wurde
ihr Plakat aber so bewertet, als handele es sich dabei um
unerlaubtes Zeigen von Hitlergrüßen.
Ein weiterer Beleg für zweierlei Maß sei das deutschlandweit
als "Schwachkopf"-Fall bekannt gewordene Strafverfahren
gegen einen Rentner in Bamberg. Gemäß § 188 StGB wurde
diesem eine Politikerbeleidigung unterstellt, als er ein
sogenanntes "Meme" (humoristisch, satirische
Internetbotschaft) weiterleitete. In dem von ihm nicht
erstellten, aber weitergeleiteten Meme wurde der damalige
Wirtschaftsminister in Anlehnung an eine bekannte
Shampoo-Marke als "Schwachkopf-Professional" bezeichnet. Das
Gericht genehmigte den Strafverfolgungsbehörden bei dem
mutmaßlichen Beleidiger eine Hausdurchsuchung und die
Mitnahme von elektronischen Kommunikationsgeräten aus dessen
Haushalt.
Sattelmaier zufolge, hätte der Richter bei der Genehmigung
der Hausdurchsuchung genau wissen können, dass die
Schwachkopf-Bezeichnung keine strafbare Handlung gewesen
sei. Schließlich hätten die Belege dafür gefehlt, dass
dieses "Meme" dazu geeignet gewesen sei, das Wirken von
Habeck "erheblich" einzuschränken. Der
Beleidigungstatbestand des § 188 StGB sei aber nur gegeben,
wenn das Wirken der beleidigten Person "erheblich"
eingeschränkt werde. Deshalb sei im Nachhinein die
Hausdurchsuchung bei dem Rentner eigentlich als rechtswidrig
zu bewerten. Stattdessen habe man aber dann bei dem Rentner
weiteres Material gefunden, wodurch laut Staatsanwaltschaft
der Straftatsbestand einer Volksverhetzung belegbar sei.
Würden aber umgekehrt deutsche Politiker hierzulande die
Bürger beleidigen, würden solche Politiker strafrechtlich
nicht wegen Beleidigung belangt. So habe die FDP-Politikerin
Marie-Agnes Strack-Zimmermann Bürger als Fliegen, die auf
einem Haufen Scheiße sitzen, bezeichnen
dürfen. Im Januar 2024 sagte sie: "Je größer der Haufen
Scheiße, umso mehr Fliegen sitzen drauf."
Die von Strack-Zimmermann quasi als Scheiße bezeichnete
AfD-Vorsitzende Alice Weidel habe im Jahr 2024 trotz vieler
öffentlicher Beleidigungen ihrer Person null Anzeigen
erstattet. Unterdessen habe die in ihrer Wortwahl selbst
nicht zimperliche Frau Strack-Zimmermann innerhalb eines
Jahres rund 3000 Strafanzeigen wegen Beleidigung gestellt.
Ungleichbehandlung bei der Verwendung verbotener
Symbole
Eine weitere Ungleichbehandlung stellte Sattelmaier beim
Umgang mit verbotenen Symbolen fest. So sei es
beispielsweise dem Magazin Spiegel erlaubt, in
seiner Berichterstattung zur Warnung vor rechter Gesinnung
das Hakenkreuz zu verwenden. Gleichzeitig würde normalen
Bürgern, die das Symbol ebenfalls zur Warnung vor einem
Rechtsruck nutzten, vor Gericht eine rechte Gesinnung
unterstellt. Dies habe auch den US-amerikanischen
Staatsbürger und Schriftsteller C.J. Hopkins betroffen, der
in Berlin lebt. Anlässlich der Veröffentlichung seines
Buches "The Rise of the New Normal Reich" (Der Aufstieg des
neuen normalen Reichs) wurde er aufgrund der
Umschlaggestaltung in letzter Instanz wegen des Verstoßes
gegen den § 86a StGB
verurteilt.
Müssten Strack-Zimmermann, Habeck und Co. selbst zu
den Verhandlungen erscheinen, wäre ihr Anzeigeneifer
schnell vorbei
Als Fazit seines Vortrags diagnostizierte Dirk Sattelmaier
eine zunehmende Politisierung in der deutschen Strafjustiz
und einen hohen Verfolgungseifer bei den deutschen
Justizbehörden. Die Strattatsbestände der §§ 86a und 188
StGB seien beispielsweise in den USA überhaupt nicht
justiziabel. Ein Teil der Lösung für das Problem von
Beleidigungsanzeigen durch Politiker könnte seiner Meinung
nach darin bestehen, dass diese zu den Gerichtsterminen
persönlich erscheinen müssten. Dabei könnten sie dem Richter
erklären, weswegen sie sich so beleidigt fühlten. Nach
Einschätzung des Kölner Strafverteidigers würden Habeck,
Strack-Zimmermann und Co dann schnell die Lust an der
inflationären Anzeigenerstatterei verlieren.
Linksextreme Kita erteilt Papa Hausverbot. Der
Grund: Er ist Polizist. Das Verwaltungsgericht Dresden
bestätigt diesen Wahnsinn. CDU-Innenminister Armin
Schuster will die linksextremen „Pädagogen“
beschwichtigen und „Polizei-Dino“ Poldi vorbeischicken.
Ein Vater darf die Kindertagesstätte seines Kindes nicht
mehr betreten – nicht etwa wegen eines Fehlverhaltens,
sondern schlicht deshalb, weil er Polizist ist. Der Träger
der Kita, das linksradikale, mit Steuergeldern gepamperte
Jugendzentrum „AZ Conni“, hatte dem
Beamten ein Hausverbot erteilt. Die Begründung:
Polizeibeamte widersprächen dem eigenen politischen
Selbstverständnis und dem „Schutzraumcharakter“ der
Einrichtung.
Das Landesjugendamt hatte nach Bekanntwerden der Praxis
reagiert und dem Träger Ende 2023 die Betriebserlaubnis
entzogen. Die Behörde sah in dem Hausverbot eine massive
Verletzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und
sogar eine Gefährdung des Kindeswohls. Das jedoch sieht das
Verwaltungsgericht Dresden anders. Die Richter gaben dem
linksradikalen Träger recht – mit Verweis auf dessen
Selbstverwaltungsrecht. Eine Gefährdung sei nicht
nachweisbar, und private Träger seien nicht an das
allgemeine Diskriminierungsverbot gebunden, so die
Begründung.
Dieser juristische Wahnsinn wird nun von politischer Seite
bespielt: Auch politische Verantwortungsträger zeigen sich
entsetzt. Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster will die
linksextremen „Pädagogen“ beschwichtigen und „Polizei-Dino“
Poldi vorbeischicken um „Vertrauen zurückzugewinnen“.
Wahrscheinlich glaubt er, dass die Dragqueen geschulten
Kinderaugen auch offen für dieses irre Cosplay sind.
In den sozialen Netzwerken fragt man sich nicht nur, warum
ein Polizeibeamter auf die Idee kommt, sein Kleinkind in
diesem linksextremistischen Laden betreuen zu lassen. Zudem
gibt es Anregungen, wie ganz schnell das Vertrauen in die
Polizei im linksradikalen Laden zurückgewonnen werden
könnte. Zudem stellt man fest: „Normalstes CDU regierte
Bundesland, das eine Justizministerin mit dem Motto „Advent,
Advent, ein Bulle brennt. Erst 1, dann 2, dann 3“ hatte.“
Die Grünen missbrauchen die Justiz für ihre
Ziele am 5.6.2025: Organisierte Rechtsbeugung - Grüne Netzwerke manipulieren
die Justiz.
https://t.me/FreieMedienTV/28213
Drei Somalier, zweimal an der deutschen Grenze abgewiesen,
stellten ihren Asylantrag erst beim dritten Mal, bereits in
Deutschland, und erklärten eine junge Frau als plötzlich
"minderjährig".
Dieser höchst suspekte Fall landete vor einem Berliner
Gericht, in dessen entscheidender Kammer ein grünes
Parteimitglied mitbeurteilte.
Die Klage und das Urteil wirken wie eine "grüne Inszenierung",
die darauf abzielt, die Migrationspolitik der Bundesregierung
zu zerstören.
Quelle (https://x.com/i/status/1930323264787607730)
Kriminelle Zion-Justiz im 4R am 14.6.2025:
verhängt praktisch keine Strafen gegen Muslime, um sich vor
muslimischer Rache zu schützen - und weil man 10 Millionen
Analphabeten-Muslime nicht kontrollieren kann
https://t.me/antiilluminaten/79738
Deshalb werden Täter in Deutschland nicht mehr bestraft
Ausschnitt aus der ganzen Folge {ungeskriptet} #175 mit
Ex-Polizist Eloy Quent
Kriminelle
Justiz im 4R immer gegen AfD am 14.6.2025: hat nur
"Rechts" im Kopf, wenn antisemitische Delikte passieren
- all die Muslime und Linken Schweine bleiben
UNbelästigt
https://t.me/antiilluminaten/79726
Markus Lanz lässt mit einer brisanten Enthüllung
aufhorchen: Laut Statistik werden antisemitische
Übergriffe in Deutschland pauschal dem rechten Milieu
zugeschrieben – selbst dann, wenn die Täter unbekannt
sind.