REWE in Ö am
4.2.2025: hat Verkaufsflächen nicht gemeldet: 70
Mio. Euro Kartellstrafe: Rewe muss 70 Mio. Euro zahlen - Bisher höchste
Kartellstrafe: Übernahme von
Lebensmitteleinzelhandel-Flächen nicht BWB
gemeldet
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/rewe-muss-70-mio-euro-zahlen-bisher-hoechste-kartellstrafe
Von: apa
Die Billa-Mutter Rewe muss die bisher höchste
je in Österreich verhängte Kartellstrafe zahlen.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) als
Kartellobergericht erhöhte die vom
Kartellgericht ursprünglich festgesetzte
Geldstrafe in Höhe von 1,5 Mio. Euro auf 70
Mio. Euro, wie der OGH am Dienstag
bekanntgab. Grund ist die verbotene Durchführung
eines Zusammenschlusses. Die zuvor höchsten
Kartellstrafen erhielten im Rahmen des
Baukartells Porr (62,4 Mio. Euro) und Strabag
(45,4 Mio. Euro).
Der Rewe-Fall liegt bereits mehrere Jahre zurück:
Mitte 2018 übernahm die damalige
Tochtergesellschaft Merkur Warenhandels AG (nun
Billa Plus) Verkaufsflächen für einen
Lebensmitteleinzelhandel im WELAS Park
Einkaufszentrum in Wels, wo zuvor die Weiß Handels
GmbH einen Lebensmitteleinzelhandel betrieben
hatte. Dieser Vorgang wurde bei der
Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nicht als
Zusammenschluss angemeldet.
Bis zu 10 Prozent des Konzernumsatzes als
Kartellstrafe möglich
Die Festsetzung der Rekordstrafe basiert auf dem
Jahresumsatz der deutschen Rewe-Gruppe von über 92
Mrd. Euro im Jahr 2023. Die
Kartell-Strafrahmenobergrenze beträgt bis zu 10
Prozent des Umsatzes, also bis zu 9 Mrd. Euro.
“Geldbußen nach dem Kartellgesetz verfolgen
präventive und repressive Zwecke, was eine
angemessene Höhe erfordert, weil sonst keine
abschreckende Wirkung erzielt wird”, erklärte der
Oberste Gerichtshof. Man habe als OGH “bereits
mehrfach klargestellt, dass auch in Österreich zur
wirksamen Bekämpfung von Kartellverstößen
Geldbußen in einer Größenordnung zu verhängen
sind, wie sie auf Unionsebene und in zahlreichen
Mitgliedstaaten bereits seit langem üblich” seien.
Die heimischen Wettbewerbshüter hatten den
Rewe-Fall ins Rollen gebracht. “Die Entscheidung
und die Höhe der Geldbuße ist eine Ermahnung, die
Anmeldepflicht von Zusammenschlüssen in Österreich
ernst zu nehmen”, hieß es von der
Bundeswettbewerbsbehörde auf APA-Anfrage. Die BWB
habe “eine Klarstellung vor dem Obersten
Gerichtshof nun erreicht”.
BWB wünscht sich Nachschärfungen beim Kartell-
und Wettbewerbsrecht
Von der Regierung wünscht sich die
Wettbewerbsbehörde schon seit längerem
Nachschärfungen beim Kartell- und
Wettbewerbsrecht. In Deutschland und
Großbritannien haben die Wettbewerbshüter mehr
Möglichkeiten in der Hand. “In Österreich haben
wir nur das Instrument der Fusionskontrolle, die
Preiserhöhungen, welche durch Marktkonzentration
entstehen, aufhalten kann”, erklärte die BWB
anlässlich des Rewe-Entscheids. “Diese dient dem
Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.”
Österreich zahlt noch immer Millionen ins
Ausland für „Corona-Maßnahmen“, Impfprogramme von
Bill Gates und andere „Entwicklungsprogramme“ im
globalen Süden. Dafür sorgt das österreichische
Pendant zu USAID, die ADA.
Auch Österreich hat seine USAID-Agentur, wie jeder
andere Staat im Westen. Sie heißt ADA
(„Austrian Development Agency“) und
hatte allein 2023 ein Budget von mehr als 800
Millionen Euro. Die ADA, Österreichs Beitrag zur
„Entwicklungszusammenarbeit“ – hinter diesem Wort
verbirgt sich letztlich nichts anderes als eine Form
des Neo-Kolonialismus, verteilt nicht nur Geld an
die Impfprogramme von Bill Gates.
Die ADA hat während Covid 7,5 Millionen Euro an
GAVI, die globale Impfallianz der Gates-Stiftung
zugeschossen. Die Gegenleistung: Vielleicht hat man
dadurch mehr Afrikaner gegen Covid geimpft.
Vielleicht.
Wusstet ihr, dass der
österreichische Steuerzahler via „Austrian
Development Agency“ in den Jahren 2021 – 2022 7,5
Millionen Euro an GAVI, die Impfagentur von Bill
Gates, überwiesen hat?
Die „Kooperation“ zwischen der ADA und GAVI ist
aktuell ausgelaufen. Doch für Covid-Maßnahmen gibt
Österreich noch immer Geld aus: etwa in Georgien
oder in Palästina. Die Projekte laufen teilweise bis
ins Jahr 2025 hinein.
ADA-Abrechnung 5.2.2025 01 [8]
Und auch andere Impfprogramme werden mit
österreichischem Steuergeld gefördert. Etwa das
Vaxiglobal-Projekt in Simbabwe. Dort wird die
biometrische digitale Identität mit Impfkampagnen
verknüpft. Hier das Projekt in Simbabwe und andere
von ADA geförderte Projekte:
ADA-Abrechnung 5.2.2025 02 [9]
Die Liste der Projekte der Österreichischen
Entwicklungsagentur ist lang – hier kann man die
Datenbank selbst durchsuchen. Im Verhältnis
ist ADA aber noch immer eine recht kleine Agentur
des Westens. Angeführt wird die
Entwicklungszusammenarbeit über USAID, meist in
Kooperation mit UN-Organisationen und privaten
Playern wie dem WEF oder der Gates-Stiftung.
Die Gates Stiftung ist einer der größten Nehmer an
Geldern von USAID: Es ist das philanthropische
Geschäft. Man unternimmt Projekte, die von
staatlicher Seite gefördert werden. Dann zieht man
Vertragspartner heran, in die man selbst investiert
hat. Und diese Stiftungen, die Gates-Stiftung als
größte ist hier nur exemplarisch angeführt, beziehen
nicht nur von der amerikanischen Entwicklungsagentur
Geld, sondern eben auch von der Österreichischen –
und ziemlich sicher von noch vielen mehr.
Nebeneffekt: Der globale Süden wird erstens in
Abhängigkeit zum Westen gehalten und zweitens mit
der westlich vorherrschenden Ideologie
indoktriniert. Es geht nicht um „Hilfe“, sondern um
westliche Assets, die man sich im globalen Süden
hält, um Einfluss und Kontrolle in den Ländern zu
behalten.
Das ist ein Grund, warum Souveränisten in Afrika
die Zerstörung von USAID als große Chance
betrachten. Hier spricht etwa eine Frau aus Uganda,
die sagt, dass ihr Land nun eine einmalige
Möglichkeit hätte, sich auf eigene Füße zu stellen:
Tiktok influencer and
activist from Uganda thanks the U.S. for ending
USAID aid. Says it’s a wakeup call for African
Nations to stop relying on foreign aid and to
become self sufficient. pic.twitter.com/WAKN7t4lMQ
Die ADA wird vom Außenministerium beaufsichtigt.
Sollten sich Blau-Schwarz einigen hat man
festgelegt, dass die Ministerien einsparen werden.
Wird man auch bei den Millionen an Bill Gates
sparen?
Die Politik hat das Autofahren in Österreich zum
Luxus gemacht – das will das Autovolksbegehren jetzt
ändern. Gründer Gerhard Lustig ruft alle Betroffenen
auf zu unterschreiben. Die Eintragungswoche startet
bald.
Ex-Finanzminister
Grasser in Österreich 25.3.2025: hat zu viel mit
Häusern und Wohnungen gehandelt -
Privatisierungen wurden mit Bestechungsgeldern
"verzuckert": Wegen Bestechlichkeit: Vier Jahre Haft für
Österreichs Ex-Finanzminister Grasser
https://www.blick.ch/ausland/wegen-bestechlichkeit-vier-jahre-haft-fuer-oesterreichs-ex-finanzminister-grasser-id20716428.html
SDA - Schweizerische
Depeschenagentur - Der ehemalige
österreichische Finanzminister Karl-Heinz Grasser
muss wegen Bestechlichkeit rund um den Verkauf von
staatlichen Immobilien für vier Jahre ins Gefängnis.
In einem Berufungsprozess bestätigte der Oberste
Gerichtshof (OGH), dass sich der ehemalige
FPÖ-Politiker der Untreue und Geschenkannahme schuldig
gemacht hatte. Das Höchstgericht halbierte jedoch
wegen der langen Verfahrensdauer die ursprüngliche
achtjährige Haftstrafe und hob Grassers Verurteilung
wegen Beweismittelfälschung auf.
9,6 Millionen Euro Bestechungsgeld
Grasser war von 2000 bis 2007 Finanzminister. Der
ehemalige FPÖ-Politiker war von der Vorinstanz im Jahr
2020 im Zusammenhang mit dem Verkauf von etwa 60.000
staatlichen Wohnungen schuldig gesprochen worden. Das
Gericht sah es damals als erwiesen an, dass im Zuge
dieser Privatisierung insgesamt 9,6 Millionen Euro an
Bestechungsgeld vom erfolgreichen Bieter über
Steueroasen an Grasser und andere verurteilte
Angeklagte flossen.
Das Höchstgericht hielt fest, dass Grasser diese Summe
- etwa ein Prozent des Verkaufserlöses - selbst
gefordert hatte. Der OGH bestätigte auch die
Verurteilung Grassers wegen Unregelmässigkeiten rund
um den Mietvertrag einer Finanzbehörde. «Es handelt
sich um schwerwiegende Straftaten mit schwerwiegenden
Folgen», sagte die Vorsitzende Richterin des OGH. «Das
ist in Österreich bisher beispiellos».
Grassers Anwälte hatten vor dem Obersten Gerichtshof
von einem politischen Urteil gesprochen. Sie
zweifelten die Objektivität der Erstrichterin an, weil
sich ihr Ehemann auf Twitter negativ über Grasser
geäussert hatte. Der Oberste Gerichtshof betonte
hingegen, dass Richterinnen und Richter in der Lage
seien, trotz solcher Meinungsäusserungen objektive
Urteile zu fällen.
Grasser kündigt Beschwerde an
Der Oberste Gerichtshof habe ein «Fehlurteil»
gesprochen, das Recht und Gerechtigkeit verletzte,
sagte Grasser. Er kündigte eine Beschwerde beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Dieser
Schritt bewirkt aber keinen Aufschub der Haftstrafe.
Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen soll
künftig strafbar werden, verlangt die Salzburger
Landesregierung von der neuen Bundesregierung. Von
nächtlichen Hupkonzerten lärmgeplagten Anrainern
beim Neutor will Verkehrsreferent Stefan Schnöll
(ÖVP) zudem mit Lärmmessgeräten zu Hilfe kommen, die
Lärmsünder sofort fotografieren.
Vergangenes Wochenende haben Passanten die nächtlichen
Hupkonzerte inflagranti auf Video aufgenommen, die bei
Anrainern des Neutors regelmäßig für Ärger und
schlaflose Nächte sorgen. Auch ein entsprechender
Antrag des Landes gegen die Raser- und Tunerszene, die
Stadt und Land regelmäßig zum Schauplatz ihrer
Zusammenkünfte macht, ist am Mittwoch im
Landtagsausschuss einstimmig angenommen worden.
Während Anrainer im Stadtteil Riedenburg inzwischen
eine Petition gestartet haben und ein Tempolimit in
der Neutorstraße von 30 km/h, sowie eine nächtliche
Neutorsperre für den Individualverkehr vor Feiertagen
und Wochenenden fordern, will sich die Polizei künftig
stärker mit Kontrollen einbringen.
Fotostrecke mit 6 Bildern
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
Konvois aus der Raser- und Tuningszene bringen
Anrainer mit Hupkonzerten im Tunnel um den Schlaf
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
Anrainer im Stadtteil Riedenburg haben eine Petition
gegen Verkehrslärm und für Tempo 30 gestartet
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
Die nächtlichen Treffen mit zahlreichen Teilnehmern
und Zuschauern stellen die Polizei vor große
Herausforderungen
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
Fix installierte Lärmmessgeräte, die mit Kameras
gekoppelt werden, sollen für Abhilfe sorgen
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
In den Niederlanden weisen auch Displays Autolenker
darauf hin, dass ihr Fahrzeug zu laut ist und
Geldstrafen drohen
Kampf gegen Lärm und Raserszene
ORF
Seit Jahren wird in Salzburg über die Nutzung des
Neutor-Tunnels für Öffis und privaten KFZ-Verkehr
kontrovers diskutiert
Bild 1 von 6
Anrainer klagen über lautstarke Hupkonzerte
Landespolizeidirektor Bernhard Rausch verweist aber
auch auf bereits Geleistetes. So hätte man in den
letzten Jahren und Monaten, speziell rund um das
Airport Center in Wals-Siezenheim (Flachgau) bereits
bewiesen, dass man der Szene gut begegnen könne,
erklärt Rausch.
„Wir haben einen mehrstufigen Ansatz, was Prävention
und Intervention betrifft. Wenn da jetzt größere
Probleme auftreten, werden wir uns auch dieser Themen
annehmen“, sagt Rausch und kündigt neue
Schwerpunktaktionen und mehr Streifentätigkeit – auch
mit Zivilkräften – an, um solche Delikte zur Anzeige
zu bringen.
Verkehrsreferent setzt auf automatische Lärmmessungen
Mit automatischen Schallmessgeräten, die mit Kameras
verbunden sind, könnte Abhilfe gegen die nächtliche
Ruhestörung geschaffen werden, sagt Verkehrslandesrat
Stefan Schnöll (ÖVP). Werde eine gewisse Dezibelanzahl
überschritten, durch das Aufheulen der Motoren oder
Fehlzündungen würden solche Lärmblitzer ein Foto vom
Kennzeichen machen und der Behörde übermitteln, die
einen Strafbescheid ausstellt.
Das sei wichtig, um die Polizei, die mit Kontrollen
intensiv beschäftigt ist, zu entlasten, betont
Schnöll. Solche Messgeräte könnten dann auch anderen
Gemeinden bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden,
ergänzt Schnöll.
red, salzburg.ORF.at
11.4.2025: ÖBB im Jahr 2024: 511,3 Mio. Menschen transportiert - ÖBB knackten
2024 die 500-Millionen-Passagiere-Marke
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/oebb-knackten-2024-die-500-millionen-passagiere-marke
Die in Österreich ansässigen Unternehmen spüren es
Tag für Tag: Arbeit wird immer teurer. Eine neue
Auswertung der Agenda Austria zeigt, wie
dramatisch sich die Lage entwickelt hat.
Eine erschreckende Grafik veröffentlichte die
Denkfabrik Agenda Austria am Montag.
Zehn EU-Länder und deren Entwicklung der
Arbeitskosten pro Stunde für Unternehmen von
2008 bis 2024. Rangierte Österreich 2008 noch
auf Platz 10, steigt die Kurve nun steil an –
und zwar als einziges Land.
Während andere Staaten noch moderat steigende
Kosten verzeichnen, schießt Österreich
regelrecht durch die Decke.
Arbeit
wird immer teurer: Österreich gehört jetzt zu den
fünf teuersten EU-Ländern.Agenda
Austria/agenda-austria.at
Im
Jahr 2008 lagen die Arbeitskosten hierzulande
noch bei 26,40 Euro pro Stunde – 2024 sind es
bereits satte 44,50 Euro. Österreich ist damit
im EU-Vergleich auf Platz 5 der teuersten Länder
aufgestiegen, noch vor Wirtschaftsmächten wie
Frankreich, Deutschland und Schweden. Nur
Luxemburg, Dänemark, Belgien und die Niederlande
haben noch höhere Kosten pro geleisteter
Arbeitsstunde.
Zum
Vergleich: 2008 rangierte Österreich erst auf
dem 10. Platz der teuersten Arbeitsstandorte.
Heute gehört es zu den absoluten Spitzenreitern
– eine Entwicklung, die bei Ökonomen
Sorgenfalten verursacht.
Gefahr für Jobs – besonders in der
Industrie
Agenda
Austria-Ökonom Dénes Kucsera warnt: „Hohe
Arbeitskosten ohne entsprechende
Produktivitätsgewinne gefährden die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Standorts.“
Besonders kritisch sei, dass nicht nur steigende
Bruttolöhne, sondern vor allem die hohen
Lohnnebenkosten den Faktor Arbeit massiv
verteuern.
Die
Folgen dieser Entwicklung sind gravierend: „Es
droht ein Verlust an Arbeitsplätzen,
insbesondere in der exportorientierten
Industrie“, erklärt Kucsera. Wer in Österreich
neue Jobs schaffen wolle, müsse dringend an den
hohen Nebenkosten ansetzen, mahnt der Ökonom:
„Wer neue Jobs schaffen will, muss diesen
Kostenblock entschärfen.“
Der Ex-Finanzminister ist ein Pleitier
am 6.5.2025: z.B. in Österreich Herr Grasser: Grasser hat 21 Mio. Euro Schulden: Privatkonkurs
über Grasser eröffnet - 21 Mio. Euro Schulden
https://www.suedtirolnews.it/politik/privatkonkurs-ueber-grasser-eroeffnet-21-mio-euro-schulden
Von: apa
Der im Buwog-Prozess verurteilte und mittlerweile
privatinsolvente Ex-Finanzminister Karl-Heinz
Grasser hat 21 Mio. Euro Schulden. Hauptgläubiger
sind die Republik Österreich mit rund 12,7 Mio. Euro
aufgrund von Schadenersatzansprüchen aus dem
Buwog-Verfahren sowie das Finanzamt mit 7,9 Mio.
Euro an Steuerforderungen. Das teilte der
Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Dienstag
nach der Eröffnung des
Schuldenregulierungsverfahrens beim Bezirksgericht
Kitzbühel mit.
Seine Aktiva bezifferte Grasser mit 300.000 Euro.
Neben der Republik und dem Finanzamt zählen auch
Steuerberater und Rechtsanwälte zu den insgesamt 7
Gläubigern, wie Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer
des Gläubigerschutzverbands Creditreform, auf
APA-Anfrage ergänzte.
Als wesentliche Insolvenzursache führte Grasser das
Strafverfahren sowie den daraus entstandenen
Schadenersatz an den Staat – 9,8 Mio. aus dem
sogenannten Privatbeteiligtenzuspruch plus Zinsen –
an. Auf ein regelmäßiges Erwerbseinkommen zur
Begleichung dieser Summe dürfte Grasser dabei nicht
zurückgreifen können, da er derzeit “ohne
Beschäftigung” sei, schreibt der AKV. Der Prozess
habe “sein berufliches Fortkommen beeinträchtigt”,
es sei ihm “nicht möglich gewesen”, eine Anstellung
zu finden, gab Grasser demnach zur Begründung an.
Grasser bietet Barquote von 3 Prozent
Entschulden will sich der Ex-Politiker über eine
Barquote von 3 Prozent innerhalb von zwei Wochen,
wobei die Aufbringung der dafür notwendigen Mittel
“von dritter Seite” erfolgen soll. Bemessen an den
21 Mio. Euro wären das immerhin 630.000 Euro.
Stimmen die Gläubiger diesem Zahlungsplan nicht zu,
kommt es zu einem Abschöpfungsverfahren, das in der
Regel drei bis fünf Jahre dauert, erklärte
AKV-Kreditschützerin Cornelia Wesenauer. Das Problem
für Grasser: Beruht ein Teil der Verbindlichkeiten
wie in seinem Fall auf strafrechtlicher
Verurteilung, ist eine Restschuldbefreiung nicht
vorgesehen.
Das bedeutet, dass ihm jener Teil der
Verbindlichkeiten, den er der Republik via
Privatbeteiligtenzuspruch schuldet, selbst nach den
drei bis fünf Jahren bleiben würde, sollte der Staat
von seinen Ansprüchen keinen Abstand nehmen. Die
Republik Österreich wird in dem Konkursverfahren
durch die Finanzprokuratur vertreten. Ohne deren
Zustimmung wird der Zahlungsplan keine Mehrheit
erreichen. “Es bleibt abzuwarten, ob mit der
Republik Österreich, welche als Hauptgläubigerin in
diesem Verfahren auftritt, eine Einigung vom
Insolvenzschuldner erzielt werden kann”, hieß es
dazu vom KSV1870. Der Gläubigerschutzverband
erwartet, “dass es alsbald diesbezügliche Gespräche
und Verhandlungen geben wird”.
Zum Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Herbert
Matzunski bestellt. Die erste Gläubigerversammlung
und die Abstimmung über den Zahlungsplan finden am
6. August 2025 statt.
Ex-Finanzminister vor Haftantritt
Grasser war Hauptangeklagter in der sogenannten
Buwog-Causa und wurde wegen Untreue und
Geschenkannahme verurteilt. Im größten
Korruptionsprozess der Zweiten Republik ging es
unter anderem um den Verkauf von 60.000
Bundeswohnungen an die Immofinanz im Jahr 2004. Der
unterlegene Bieter CA Immo hatte gerade einmal 1
Mio. Euro weniger für die Wohnungen geboten. Dass
die Privatisierung möglicherweise geschoben war,
stellte sich erst ein paar Jahre später heraus, als
bekannt wurde, dass zwei Grasser-Freunde – die
beiden früheren Lobbyisten Walter Meischberger und
Peter Hochegger – 9,6 Mio. Euro an Provision
erhielten. Grasser muss demnächst seine Haft
antreten.
Kriminalität mit Heiraten und
Scheidungen in Graz am 6.5.2025: und Verfahren wird
"eingestellt"! Ermittlung nach zwölfmaligem Witwenpensionsbezug
eingestellt: Grazer
Ehepaar binnen 35 Jahren zwölfmal verheiratet und
geschieden
https://www.suedtirolnews.it/chronik/ermittlung-nach-zwoelfmaligem-witwenpensionsbezug-eingestellt
Von: apa
Überraschung in einem im Dezember 2024
aufgeflogenen Verdachtsfall von
Sozialversicherungsbetrug: Ein Grazer Ehepaar hatte
sich binnen 35 Jahren zwölfmal verheiratet und sich
ebenso oft wieder scheiden lassen, um jeweils
Witwenpension zu kassieren – der erste Ehemann der
Frau war vor über 40 Jahren gestorben. Dadurch soll
nach Ermittlungen der Polizei ein Schaden von bis zu
326.000 Euro entstanden sein. Die Staatsanwaltschaft
Graz stellte das Verfahren nun ein.
Die Staatsanwaltschaft verwies hinsichtlich eines
entsprechenden Berichts der “Kleinen Zeitung”
(Dienstag-Ausgabe) auf Anfrage auf die Ediktsdateien
des Justizministeriums. Darin hieß es zur
Einstellung der Ermittlung unter anderem: “Der
Tatbestand des Betrugs verlangt ausdrücklich, dass
getäuschte und verfügende Personen identisch sein
müssen. Tritt der Schaden erst durch eine weitere
Handlung des Täters oder eines Dritten ein, fehlt es
an der Unmittelbarkeit und es liegt daher kein
Betrug vor.”
Getäuscht worden seien lediglich die jeweiligen
Scheidungsrichter. Der PVA hatte das Pärchen stets
die entsprechenden Scheidungspapiere zur Verfügung
gestellt. Erst beim zwölften Mal wurde die
Auszahlung der Witwenpension verweigert.
Anzeige wegen Verdachts auf schweren
gewerbsmäßigen Betrug
Laut Polizeiermittlungen hätten die beiden auch
eine Vorzeigeehe geführt und nie getrennt gelebt,
eine Zerrüttung der Ehe habe nicht vorgelegen. Das
Umfeld der beiden soll das wiederholte Heiraten und
die Scheidungen überhaupt nicht mitbekommen haben.
Das Ehepaar war jedenfalls von der Polizei wegen des
Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betrugs
angezeigt worden.
Laut dem Einstellungsedikt hatten die beiden
Beschuldigten ihr Recht in Anspruch genommen, die
Aussage zu verweigern. Weiters hieß es in dem Edikt:
“Das wenn auch ohne Frage jahrelange
rechtsmissbräuchliche Verhalten der beiden
Beschuldigten vermag demnach keinen strafrechtlichen
Tatbestand zu erfüllen, sodass das
Ermittlungsverfahren gemäß Paragraf 190 der
Strafprozessordnung einzustellen war.”
Polizei ermittelte
Im Dezember 2024 hatte die Landespolizeidirektion
den Fall öffentlich gemacht. Damals hieß es, die
heute 73-jährige Witwe hatte ihren zweiten Mann im
Jahr 1982 erstmals geheiratet. Sie ließ sich von ihm
sechs Jahre später erstmals wieder scheiden. Damit
hatte sie erneut Anspruch auf eine Witwenpension.
Das in der gesamten Zeit stets im gemeinsamen
Haushalt lebende Paar praktizierte diese
Vorgehensweise bis 2022 weitere elf Mal.
Dabei wurde der Frau nach Einhaltung einer
Wartezeit von zweieinhalb Jahren jeweils
wechselweise die gesetzlich zustehende Witwenpension
bzw. eine Abfertigung – in Höhe des 2,5-fachen
Jahresbezugs der Witwenpension – ausbezahlt. Nach
der letzten Scheidung im Mai 2022 verweigerte die
Pensionsversicherungsanstalt die erneute Gewährung
der Witwenpension. Diesen negativen Bescheid
bekämpfte die Betroffene jedoch bis zum
Höchstgericht, welches die Rechtsansicht der
gerichtlichen Vorinstanzen letztlich bestätigte.
(S E R V I C E – Die Entscheidung ist unter
https://edikte.justiz.gv.at/edikte/ abrufbar.)
Ö am 7.5.2025: immer mehr Leute sind
verschuldet: Schuldenfalle schnappt zu: Immer mehr Menschen
suchen Hilfe bei Beratungsstellen
https://exxpress.at/economy/schuldenfalle-schnappt-zu-immer-mehr-menschen-suchen-hilfe-bei-beratungsstellen/
Die finanzielle Belastung vieler Österreicher hat
sich im vergangenen Jahr dramatisch verschärft. Der
aktuelle Schuldenreport zeigt einen deutlichen
Anstieg bei jenen, die sich erstmals an eine
Schuldenberatungsstelle wenden. Getrieben wird diese
Entwicklung von Preissteigerungen, Jobverlust und
mangelnder Finanzbildung.
„Die Erstberatungen
sind im vergangenen Jahr um 9,1 Prozent
gestiegen“, bestätigt Kerstin Harm von der
Schuldenberatung Steiermark. Insgesamt suchten
mehr als 2.100 Menschen erstmals Hilfe, 1.572
davon nahmen eine umfassende Beratung in
Anspruch. Gründe für die wachsende Zahl an
Hilfesuchenden sind laut Harm „eine
Verschlechterung der Einkommenssituation,
mangelnde Finanzbildung. Dass Kredite für Dinge
aufgenommen worden sind, die vielleicht nicht
notwendig sind. Die Lebenserhaltungskosten sind
in den letzten Jahren sehr gestiegen.“
Die wirtschaftlichen
Erschütterungen der letzten Jahre – angefangen
bei steigenden Betriebskosten über zunehmende
Firmenpleiten bis hin zu sinkenden Reallöhnen –
haben spürbare Auswirkungen auf die
Privathaushalte. Viele Menschen verlieren ihren
Arbeitsplatz oder einen Teil ihres Einkommens,
was sie in prekäre Lebenslagen bringt. Hinzu
kommen die gestiegenen Heiz-, bzw. Spritkosten
und der Anstieg der Mieten.
Mehr Unterstützung, weniger
Privatkonkurse
Trotz des Ansturms
auf Beratungsstellen blieb die Zahl der
Privatkonkurse stabil. Oft kann ein
gerichtliches Insolvenzverfahren nämlich durch
rechtzeitige Budgetberatungen abgewendet werden.
Die Erfolge der
Beratungsarbeit sind messbar: 85 % der Klienten
berichten von einer spürbaren Verbesserung im
Familienumfeld, 97 % schaffen es, die
vereinbarten Raten verlässlich zu begleichen.
Regionale Unterschiede und positive
Bildungseffekte
Während bundesweit
8.835 Privatinsolvenzen verzeichnet wurden – ein
nahezu stabiler Wert im Vergleich zum Vorjahr –
zeigen sich regionale Unterschiede: Wien meldete
ein Plus von 4,6 %, im Burgenland hingegen
sanken die Zahlen um 14,3 %, in Vorarlberg um
10,5 %.
Parallel zur Beratung
wurde auch die Präventionsarbeit ausgebaut. Rund
27.000 Menschen nahmen an Initiativen zur
Finanzbildung teil, 9.200 davon erhielten einen
sogenannten Finanzführerschein. Ziel ist es,
insbesondere junge Menschen frühzeitig für einen
verantwortungsvollen Umgang mit Geld zu
sensibilisieren und Überschuldung vorzubeugen.
Tscheche klaut in Wien 4 Motorräder am
8.5.2025: und geschnappt: Wiener verfolgte Motorraddieb
bis weit nach Tschechien - Lenker
von Kastenwagen festgenommen und vier Bikes
sichergestellt
https://www.suedtirolnews.it/chronik/wiener-verfolgte-motorraddieb-bis-weit-nach-tschechien
Von: apa
Ein 26-Jähriger hat Mittwochfrüh den Dieb seines
Motorrades von Wien bis nach Tschechien verfolgt und
dabei die Polizei verständigt, die den Täter
festnahm. Der Besitzer wachte um 5.00 Uhr auf und
wurde über eine technische Vorrichtung an seinem
Motorrad informiert, dass sich sein Fahrzeug bewegt,
berichtete Polizeisprecher Markus Dittrich am
Donnerstag. Der Mann nahm mit einem anderen Kfz die
Verfolgung eines Kastenwagens auf, in dem sich
schließlich vier BMW-Bikes fanden.
Die Motorräder wurden in der Nacht auf Mittwoch in
den Bezirken Floridsdorf und Donaustadt gestohlen.
Es handelte sich um drei gleiche und ein sehr
ähnliches Modell, erläuterte Dittrich. Die Ermittler
gehen daher davon aus, dass es eine Bestellung von
Hintermännern gegeben hat und Mittäter am Werk
waren, sagte der Sprecher auf APA-Nachfrage.
Festgenommen werden konnte vorerst nur der
33-jährige polnische Lenker des Kastenwagens.
Der 26-jährige Wiener, der den Beschuldigten
verfolgt hatte, verständigte während der Fahrt kurz
vor der tschechischen Grenze den Polizeinotruf,
berichtete die Landespolizeidirektion Wien.
Daraufhin wurde eine grenzüberschreitende
Kooperation mit den tschechischen Behörden
eingeleitet. Die Polizei von Vyskov hielt den
beschriebenen Kastenwagen mit gestohlenen
Kennzeichen schließlich in der Gemeinde Ivanovice na
Hané – rund 90 Straßenkilometer von der
österreichischen Grenze entfernt – an.
Auslieferung nach Österreich
Im Laderaum wurden alle vier gestohlenen Motorräder
sichergestellt. Der 33-jährige Lenker wurde an Ort
und Stelle festgenommen und befindet sich in
Tschechien in Haft. Seine Auslieferung an die
österreichischen Strafverfolgungsbehörden ist in
Vorbereitung und soll in den kommenden Tagen
erfolgen, berichtete Dittrich. Die weiteren
Ermittlungen, insbesondere zu möglichen Mittätern
und zur Aufklärung des gesamten Tathergangs, werden
vom Landeskriminalamt Wien, Außenstelle West,
geführt.
Verdacht Islam-Terror in Graz am
9.5.2025: Mann (53) tötet Nachbarin (72) mit
Kopfschlägen: Frau in Graz in Innenhof getötet, Nachbar
festgenommen
https://www.suedtirolnews.it/chronik/frau-in-graz-in-innenhof-getoetet-nachbar-festgenommen
Mann wollte bei Befragung der
Hausbewohner durch Polizei flüchten
Von: apa
Eine Frau (72) ist am Freitag in Graz in einem
Innenhof eines Mehrparteienhauses schwer
verletzt aufgefunden worden und dann verstorben.
Ein 53-jähriger Nachbar steht im Verdacht, sie
im Streit tödlich verletzt zu haben, wie ein
Polizeisprecher der APA sagte. Der Mann wurde in
seiner Wohnung in dem Haus festgenommen, nachdem
er sich verdächtig verhalten und flüchten
wollte. Eine eingehende Befragung des Mannes
steht noch aus, er wurde ins
Stadtpolizeikommando gebracht.
Die Polizei wurde kurz nach 12.30 Uhr vom Roten
Kreuz alarmiert, dass die Rettungskräfte eine
schwer verletzte Frau in einem Innenhof in der
Scheigelgasse versorgt hätten. Hausbewohner
hatten die Einsatzkräfte alarmiert.
Erste-Hilfe-Maßnahmen konnten der Frau nicht
mehr helfen – sie erlag noch vor Ort ihren
schweren Verletzungen. Eine Alarmfahndung für
das Stadtgebiet von Graz wurde ausgelöst,
Streifen der Polizei sowie eine Drohne
beteiligten sich daraufhin an der Fahndung nach
einem vorerst unbekannten Tatverdächtigen. Auch
Kriminalisten haben umgehend die Ermittlungen
aufgenommen.
Verdächtiger wollte sich davonmachen
Bei der Befragung der Hausbewohner stießen die
Beamten dann auf einen 53-Jährigen, der aus
seiner Wohnung flüchten wollte, als die
Polizisten vor der Tür standen. Ein Sprecher
sprach von einem dringenden Tatverdacht. Der
Mann dürfte die Frau offenbar im Streit tödlich
verletzt haben. Die Ermittlungen zu den
Hintergründen und zum genauen Tathergang waren
am Nachmittag im Laufen. Das Landeskriminalamt
(LKA) Steiermark hat die Ermittlungen
aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft hat eine
Obduktion des Leichnams angeordnet. Die Frau hat
massive Kopfverletzungen aufgewiesen. Die
Spurensicherung suchte im Umfeld noch nach einer
möglichen Tatwaffe.
Fall Signa und kein Ende am
10.5.2025: Signa:
Erneut Hausdurchsuchungen in Tirol, neue
Beschuldigte
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/signa-erneut-hausdurchsuchungen-in-tirol-neue-beschuldigte
In Tirol fanden erneut Hausdurchsuchungen im
Signa-Komplex statt
Verdacht Islam-Terror in Ö am
11.5.2025: Innenministerium: 693 Millionen Euro
für Asyl-Grundversorgung
https://exxpress.at/politik/innenministerium-693-millionen-euro-fuer-asyl-grundversorgung/
Die Zahl der Asylwerber sinkt – und mit ihr die
Ausgaben des Innenministeriums. 2025 soll das
Ressort von Minister Gerhard Karner (ÖVP) allein im
Asylkapitel rund 95 Millionen Euro sparen. Was gut
klingt, hat es trotzdem in sich: Statt 788 Millionen
Euro wie im Vorjahr, werden die Kosten für die
Asyl-Grundversorgung heuer mit 693 Millionen
veranschlagt.
Geht ein alter Ungare (73) nach Ungarn
am 12.5.2025: zum Klauen in Schulen und Kindergärten
- was für ein Arsch: Schulen und Kindergärten geplündert: 73-jähriger
Serieneinbrecher festgenommen
https://exxpress.at/news/schulen-und-kindergaerten-gepluendert-73-jaehriger-serieneinbrecher-festgenommen/
Ermittler des Landeskriminalamtes NÖ haben einen
73-jährigen ungarischen Staatsbürger festgenommen.
Der Mann soll für 17 Einbruchsdiebstähle in Schulen
und Kindergärten verantwortlich sein.
Ermittler der Diebstahlsgruppe des
Landeskriminalamtes Niederösterreich haben einem
Senior-Einbrecher 17 Tathandlungen in Schulen
und Kindergärten im Bezirk Neunkirchen
nachgewiesen, wobei es acht Mal beim Versuch
geblieben ist. Der dem 73-Jährigen zur Last
gelegte Schaden beträgt nach Polizeiangaben vom
Montag 35.000 Euro. Der teilweise geständige
ungarische Staatsbürger hatte es auf Bargeld
abgesehen. Er wurde in die Justizanstalt Wiener
Neustadt eingeliefert.
Gegen den Mann war bereits ein europäischer
Haftbefehl erlassen worden, bevor der
Beschuldigte am Donnerstag von Beamten der
Polizeiinspektion Willendorf nach einem
Einbruchsdiebstahl in eine Schule in St. Egyden
am Steinfeld festgenommen wurde. Die dem
Magyaren in der Folge zugeordneten Taten waren
seit 16. September 2024 verübt worden. Tatorte
lagen laut der Landespolizeidirektion
Niederösterreich auch in Würflach, Seebenstein,
Scheiblingkirchen sowie Payerbach. Zudem wurden
dem 73-Jährigen zwei Einbruchsdiebstähle in eine
Schule und das Hallenbad in Scheiblingkirchen
vor drei Jahren, in der Nacht auf 12. Mai 2022,
nachgewiesen.
Fall Signa am
14.5.2025: Gläubiger verlieren 100e von
Millionen Euro: Signa: 710 Mio. Forderungen gegen GmbH,
Bruchteil anerkannt
https://www.suedtirolnews.it/wirtschaft/signa-710-mio-forderungen-gegen-gmbh-bruchteil-anerkannt
Das
Landesgericht ist Schauplatz zahlreicher
Signa-Insolvenzverfahren:
Tirol+Südtirol+Trentino am 21.5.2025:
Gemeinsames ÖV-Ticket für 750 Euro pro Jahr: Euregio beschließt grenzüberschreitendes
Jahresticket: Für 750 Euro grenzenlos durch Tirol,
Südtirol und Trentino reisen
https://www.suedtirolnews.it/politik/fuer-750-euro-grenzenlos-durch-tirol-suedtirol-und-trentino-reisen
Von: luk
St. Martin in Thurn – Bei den Sitzungen von Vorstand
und Versammlung der Euregio Tirol–Südtirol–Trentino am
21. Mai in St. Martin in Thurn wurden mehrere
wegweisende Beschlüsse gefasst. Im Mittelpunkt stand
die Einführung eines neuen Euregio-Tickets, das ab
Dezember 2025 gültig sein soll.
Es erlaubt zum Preis von 750 Euro ein Jahr lang
uneingeschränkte Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel –
einschließlich Zug, Bus und Seilbahn – in allen drei
Landesteilen. Das Ticket richtet sich an alle
Bürgerinnen und Bürger ohne Altersbeschränkung und
soll die nachhaltige, grenzüberschreitende Mobilität
fördern.
Die Landeshauptleute Arno Kompatscher (Südtirol),
Anton Mattle (Tirol) und Maurizio Fugatti (Trentino)
bezeichneten das neue Ticket als wichtigen Schritt zur
stärkeren Vernetzung der Region und als greifbares
Beispiel für europäische Integration. Einige Details
zur Umsetzung, etwa die Verkaufsmodalitäten, sind noch
zu klären.
Zudem wurde das Abkommen zum EuregioFamilyPass um drei
Jahre verlängert. Damit sollen Familien in der Euregio
künftig noch besser finanziell entlastet werden. Auch
die Beteiligung an Interreg-Projekten der EU wird
strategisch neu ausgerichtet, um Synergien zwischen
den Ländern effizienter zu nutzen. Beispiele
erfolgreicher Projekte sind „Digiway“, „Cairos“ und
„Fit4Co“.
Kulturelle Zusammenarbeit soll unter anderem durch die
Weiterentwicklung des Digitalen Historischen Atlas
sowie durch eine verstärkte Nutzung des
Andreas-Hofer-Parks in Mantua vertieft werden. Ziel
ist es, die Gedenkstätte sichtbarer zu machen und die
Stadt Mantua stärker in Euregio-Aktivitäten
einzubinden.
Der indische KTM-Miteigentümer Bajaj stellt die
erforderlichen Mittel zur Verfügung, um die Quote an
die Gläubiger des insolventen Motorradherstellers zu
bezahlen und einen Konkurs der KTM AG samt ihren
Töchtern abzuwenden.
Weil er am 11. März 2024 auf dem Gelände der
Al-Haram-Moschee in Mekka einen Terroranschlag
verübt haben soll, befindet sich ein 20-jähriger
Niederösterreicher seit über 14 Monaten in
Saudi-Arabien in Haft.
Am 7. Mai hätte laut letzten Informationen in
Riad die Hauptverhandlung gegen Hasan E.
stattfinden sollen, nachdem die saudischen
Behörden Anklage in neun Punkten erhoben hatten.
Ob der Prozess stattgefunden hat, ist allerdings
unklar.
Weder das Außenministerium noch die
Staatsanwaltschaft Wien konnten heute auf
APA-Anfrage Auskunft erteilen, ob der Prozess
gegen den mutmaßlichen IS-Anhänger eröffnet
wurde und mit welchem Ergebnis dieser allenfalls
zu Ende gegangen ist bzw. in welchem
Verfahrensstadium er sich befindet.
„Zum Strafverfahren und dem drohenden
Strafausmaß liegen uns bis dato keine neuen
Informationen vor“, teilte das Außenministerium
mit. „Der Staatsanwaltschaft liegen auch keine
neuen Informationen vor“, meinte die Sprecherin
der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek.
Nach APA-Informationen ist E. im
Hochsicherheitsgefängnis Dhahban untergebracht,
einer Einrichtung für 7.500 Insassen, in der
sich politische Gefangene und auch Anhänger des
IS und anderer Terrororganisationen befinden.
Die juristische Aufarbeitung zog sich über Jahre – von
der Aussage im Untersuchungsausschuss bis zum
Freispruch durch das Oberlandesgericht. Hier die
Chronologie des Falls Sebastian Kurz. Der ehemalige
Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ist am Montag vom
Oberlandesgericht (OLG) Wien vom Vorwurf der
Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-U-Ausschuss
freigesprochen worden. Das
OLG hob damit einen erstinstanzlichen Schuldspruch
wegen Nichtigkeit auf. Sein Ex-Kabinettschef
Bernhard Bonelli fasste dagegen wegen desselben
Delikts eine sechsmonatige bedingte Freiheitsstrafe
aus. Im Folgenden die Chronologie von Kurz’ Aussage im
U-Ausschuss bis zum Schuldspruch.
24. Juni 2020: Kurz wird im
Ibiza-Untersuchungsausschuss unter anderem zu
Postenschacher in der nach dem Ibiza-Video zu
Bruch gegangenen türkis-blauen Regierung
befragt. Im Fokus: Seine Rolle bei
Postenbesetzungen für die Staatsholding ÖBAG.
12. Mai 2021: Die Wirtschafts-
und Korruptionsstaatsanwaltschaft leitet ein
Ermittlungsverfahren gegen den damals
amtierenden Kanzler Kurz und dessen
Kabinettschef Bernhard Bonelli ein. Basis war
eine Anzeige von SPÖ und NEOS wegen
Falschaussage.
3. September 2021: Kurz wird
von einem Richter im Beisein eines Vertreters
der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) befragt.
9. Oktober 2021: Nach weiteren
Korruptionsvorwürfen (Stichwort: Beinschab-Tool)
tritt Kurz als Kanzler zurück und wechselt als
Klubchef in den Nationalrat.
2. Dezember 2021: Kurz zieht
sich komplett aus der Politik zurück und erklärt
seinen Rücktritt als Bundesparteiobmann und
Klubobmann der ÖVP.
18. August 2023: Die WKStA
erhebt gegen den ehemaligen Bundeskanzler und
ÖVP-Chef Anklage wegen Falschaussage im
Ibiza-U-Ausschuss.
18. Oktober 2023: Der Prozess
beginnt unter regem Medieninteresse. Für die
mitangeklagte, ehemalige Casinos-Chefin und
einstige ÖVP-Vizeobfrau Bettina Glatz-Kremsner
endet das Verfahren am ersten Prozesstag mit
einer Diversion.
20. Oktober 2023: Kurz nimmt
erstmals vor Gericht zu den Vorwürfen gegen ihn
Stellung. Er betont abermals seine Unschuld und
begründet seine Aussagen mit der Stimmung im
U-Ausschuss.
23. Februar 2024: Der Prozess
in erster Instanz endet für Kurz mit einem
Schuldspruch. Kurz wird zu acht Monaten
bedingter Freiheitsstrafe unter einer Probezeit
von drei Jahren verurteilt. Sein ehemaliger
Kabinettschef Bernhard Bonelli erhält wegen
desselben Delikts eine bedingte Freiheitsstrafe
von sechs Monaten, ebenfalls bedingt auf drei
Jahre. Das Urteil für Kurz betrifft die Aussagen
zur Aufsichtsratsbestellung in der ÖBAG, in
anderen Anklagepunkten gibt es Freisprüche –
etwa zur Vorstandsbesetzung mit Thomas Schmid.
Kurz und Bonelli melden umgehend Berufung gegen
den Schuldspruch an.
27. Februar 2024: Die WKStA
verzichtet auf Rechtsmittel gegen das Urteil.
13. Mai 2024: Das Urteil liegt
nun auch schriftlich vor.
8./9. Juli 2024: Kurz und
Bonelli bringen ihre Berufungen wegen
Nichtigkeit, Schuld und Strafe ein. Außerdem
werden noch zahlreiche Anträge auf
Protokollberichtigungen gestellt.
21. November 2024: Das Urteil
wird dem Oberlandesgericht (OLG) Wien zur
Bearbeitung übermittelt.
26. Mai 2025: Das OLG hebt den
Schuldspruch von Kurz wegen Nichtigkeit wieder
auf – der Ex-Kanzler habe die konkrete Frage
nach seiner Einbindung zunächst korrekt mit Ja
beantwortet. Anschließend habe er im weiteren
Verlauf nicht den Anschein erweckt, die Frage
damit auch abschließend beantwortet zu haben. Es
sei dann nicht mehr weiter konkret dazu gefragt
worden. Die Verurteilung Bonellis wird dagegen
bestätigt. Dieser hätte sehr wohl gewusst, dass
Kurz auf die Bestellungen bei der ÖBAG Einfluss
nehmen wollte und im U-Ausschuss dazu auch
konkret falsch ausgesagt. Die Urteile sind
rechtskräftig.
Verfehlt Österreich das EU-Klimaziel für
2030 drohen milliardenschwere Strafzahlungen.
Wie kann sich das Land angesichts des maroden
Budgets das leisten?
Das wird ja spannend! Österreich, das bei der
Erfüllung des EU-Klimaziels für 2030 weit
hinterherhinkt, hat horrende Zahlungen zu
gewärtigen. Wie Der Standard berichtet,
hat das Finanzministerium das Unternehmen
Kommunalkredit Public Consulting beauftragt,
einen einschlägigen Bericht zu erstellen. Dieser
sei nun ganz “unscheinbar” auf der Website des
Ministeriums veröffentlicht worden.
Warum unscheinbar? Weil er fürwahr starker
Tobak ist. Aus ihm geht nämlich hervor, welche
Summe Österreich zu berappen hätte, sollte das
Land das EU-Klimaziel für 2030 verfehlen – was
mehr als wahrscheinlich ist.
Laut Standard kann
Österreich bei Nichterfüllung des EU-Klimaziels
ein drohendes Vertragsverletzungsverfahren und
damit einhergehende Strafzahlungen dadurch
entgehen, indem es sogenannte
Ausgleichszertifikate von Ländern kauft, die das
EU-Klimaziel sozusagen übererfüllt haben.
Allerdings: Es gebe kaum EU-Staaten, die das bis
2030 schaffen.
Österreich wird zahlen müssen: 370
Millionen bis 5,9 Milliarden Euro
Gemäß dem pessimistischsten Szenario des
Berichts werden lediglich vier(!) EU-Staaten das
Klimaziel für 2030 erreichen, so der Standard.
Ein optimistisches Szenario beziffere die Zahl
der EU-Länder, die das Ziel erfüllen könnten,
mit zehn – Österreich sei auch da nicht dabei.
Aber nun zu den möglichen Kosten: Der Bericht
von Kommunalkredit gehe von einer Summe zwischen
370 Millionen und 5,9 Milliarden Euro aus, die
Österreich bei Nichterfüllung des EU-Klimaziels
für 2030 werde zahlen müssen.
Ob das Land die oben erwähnten
Ausgleichszertifikate von anderen EU-Ländern
überhaupt kaufen kann, ist aber mehr als
fraglich, schließlich sei das Angebot solcher
begehrter Zertifikate weit kleiner als die
Nachfrage, berichtet der Standard.
Österreich hat das Recht auf Privatsphäre einer
Frau nicht verletzt, der es die Änderung ihres
Vornamens in offiziellen Dokumenten verweigert
hat. Das stellte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte (EGMR) fest. Er präzisierte, dass
Staaten in diesem Bereich einen weiten
Ermessensspielraum haben, berichtete die
italienische Nachrichtenagentur ANSA heute.
Die Frau wollte ihren Vornamen von „Ozlem“ in
„Lemilia“ ändern, nachdem sie bereits ihren
Nachnamen vom väterlichen in den mütterlichen
geändert hatte. In ihrer Klage erklärte sie,
dass ihr Vater ihre Mutter gezwungen habe, ihr
den türkischen Vornamen „Ozlem“ zu geben, dass
sie aber seit der Scheidung ihrer Eltern immer
„Lemilia“ verwendet habe und dass Familie und
Freunde sie nun so nennten.
Vorname muss „gebräuchlich“ sein
Die Ablehnung der Behörden beruhte auf dem
österreichischen Gesetz, wonach Vornamen
„gebräuchlich“ sein müssten, um im Melderegister
eingetragen zu werden, und dass dieses Kriterium
für den Namen „Lemilia“ nicht gilt.
In seinem Urteil stellte der EGMR fest, dass
„die Anforderung, dass ein Vorname häufig
verwendet werden muss, grundsätzlich einem
öffentlichen Interesse entspricht, nämlich der
Beibehaltung einer Praxis, die die Eintragung
frei erfundener Namen nicht zulässt“.
Der Gerichtshof ist der Ansicht, dass diese
Anforderung zu den Beschränkungen gehören kann,
die ein Staat zur Regelung von Namensänderungen
rechtmäßig einführen kann.
Lemilia soll ein seltener Vorname sein.
https://mondonomo.ai/forename/lemilia
Leonore Gewesslers Klimaministerium investierte
hunderttausende Euro in teils fragwürdige Projekte –
von einer Fußgänger-Website bis zu Werbekampagnen
für E-Mobilität. Die FPÖ deckt nun auf: Auch
Zahlungen ohne Ausschreibung waren darunter.
Es war ein Projekt
mit Charme und Augenzwinkern: "Willst du mit mir
gehen?" – so lautete das Motto einer Kampagne des
Klimaschutzministeriums unter Leonore Gewessler
(Grüne). Gemeint war natürlich das Zufußgehen.
Gemeint war aber auch eine Website, für die der
Steuerzahler knapp 300.000 Euro berappen durfte.
Die Plattform oesterreichzufuss.at,
gedacht als Informations- und Motivationsportal für
Fußgänger, sollte zur Bewegung im Alltag animieren.
Unternehmen
konnten "Geh-Pakete" buchen, Städte sollten
Fußverkehrsgipfel abhalten – ein Projekt, das mit
viel Idealismus startete, aber bei nüchterner
Betrachtung Fragen aufwirft. Nicht zuletzt über die
Kosten.
Denn die Website
ist nur eine von zahlreichen Ausgaben, die nun,
infolge mehrerer parlamentarischer Anfragen des
FPÖ-Abgeordneten Michael Schnedlitz, öffentlich
wurden. Und sie stehen exemplarisch für den Stil,
mit dem Gewesslers Ressort seine Mittel einsetzte:
ambitioniert, originell – aber auch fragwürdig.
Im vierten
Quartal 2024 finanzierte das Klimaministerium eine
Social-Media-Kampagne zur Förderung von E-Mobilität
mit insgesamt 178.135,83 Euro. Davon entfielen
allein 46.000 Euro auf bezahlte Inhalte auf
Instagram und Facebook. Angesprochen werden sollten
einkommensschwache Familien. Doch angesichts eines
Förderversprechens von lediglich fünf Prozent auf
Neuwagen, die im Schnitt 28.000 Euro kosten, blieb
die Wirkung überschaubar.
Weitere
21.000 Euro wurden im September 2024 für eine
Kampagne zur Einführung des Rechtsabbiegens bei Rot
für Radfahrer ausgegeben – auch hier über
Meta-Werbung. Der verkehrspolitische Effekt?
Umstritten.
Besonders
irritierend ist die Zahlung von 64.000 Euro an die
Wienfluss KG, eine Tochtergesellschaft der Wien
Holding. Die Überweisung lief über das hauseigene
Förderportal "Förderkompass" des Ministeriums – und
erfolgte ohne jede Ausschreibung. Dieses Vorgehen
wirft nicht nur juristische Fragen auf, sondern
sorgt auch für politischen Zündstoff.
Leonore
Gewesslers Amtszeit im Klimaschutzministerium war
geprägt von vielen Ideen – und von der großzügigen
Bereitschaft, Steuergeld dafür einzusetzen. Die
politische Bewertung dieser Ausgaben dürfte nun
Gegenstand hitziger Debatten im Nationalrat werden.
Was bleibt, ist der Eindruck einer Ministerin, die
Kreativität mit öffentlichem Geld zu fördern wusste
– nicht immer zur Freude der Steuerzahler.