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Der Muhammad, der Koran und die [Fantasie]-Scharia sind alles FANTASIE - denn Muhammad ist ERFUNDEN.
"Muslime betrachten Kinder von „Ungläubigen“ (Kuffar) als Kriegsbeute."
aus: Das Schicksal christlicher Kinder im islamischen Pakistan (11. Mai 2018)
Gemäss Pressburgs Buch "Good bye Mohammed" ist jegliche muslimische Identität und Besetzung bis 850 reine FANTASIE, ebenso die ersten drei Kalifen sind reine FANTASIE, weil es den Namen "Mohammed" erst ab ca. 850 gab.
Friede und Heilung ist bei Mutter Erde. www.med-etc.com
Fantasie-Musliminnen in Marokko
Fantasie-Musliminnen in Afghanistan mit Kopftuch oder Burka ("Stofftuchgefängnis")
Fantasie-Muslimin in Syrien in Damaskus mit Kerze gegen den jüdischen Angriff auf Gaza, 30.12.2008
Fantasie-Muslimin in Indonesien
von Michael Palomino (2000 / 2005 / 2010 / alles als Fantasie erkannt: 2019); Meldungen
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aus: Ina und Peter Heine: "O ihr [Fantasie]-Musliminnen". Herder Verlag, Freiburg 1993
Chronologie
Vorislamisches Arabien: Stammesleben
Zusammenfassung
Das Leben der arabischen Stämme ist bei Heine nur bruchstückhaft geschildert. Wichtig erscheinen die Singsklavinnen, der Filiazid (der Mord an den Töchtern zur Beschränkung des Nachwuchses), die absolute Macht des Mannes über die Frau und die sich daraus ergebenden Heiratsformen. Die Anzahl der heiratswilligen Frauen wird dabei nicht nur durch den Filiazid, sondern durch die Polygamie noch zusätzlich beeinflusst. Somit ergibt sich nicht nur die Vielfrauenehe für den Mann, sondern auch eine Vielmännerehe der Frau. Auch die Heirat zwischen Cousin und Cousine ist üblich. Das Bild um die Frau im Fantasie-Islam ist zudem begleitet mit Neid, Frauenraub und Fehde.
Die Frau behält im Haus des Fantasie-Islams das Sagen. Scheidung und Wiederverheiratung sind Gang und Gäbe, wobei der Mann eine Scheidung nicht einmal begründen muss. Junge Witwen werden innerhalb der Grossfamilie "vererbt". Die Rechtlosigkeit der Frau findet auch in der Nicht-Existenz von Erbrechten ihren Ausdruck. Vergessen wird dabei regelmässig, dass "christliche" Frauen der damaligen Zeit ebenso rechtlos waren.
Michael Palomino 2005 / 2010
Chronologie
0?-622
Es herrscht die Tempelprostitution
(S.72)
Singsklavinnen
Die Singsklavinnen im Fantasie-Islam sind traditionell in reichen arabischen Familien anzutreffen, an Hochzeitsfeiern und an anderen Festen (S.74).
Der Filiazid / die Tötung weiblicher Säuglinge
Männer vergraben weibliche Neugeborene bei lebendigem Leibe, oder die Männer zwingen ihre Frauen, die weiblichen Neugeborenen lebendig zu begraben. Die Gründe für dieses Verhalten sind folgende:
-- die Tochter soll eine Schande für den Vater sein, und es sei eine Schande, eine Tochter zur Heirat fortzugeben
-- die Tötung der Mädchen wird auch aus wirtschaftlicher Not vollzogen, weil sonst eine zu grosse Vermehrung des Stammes durch weiteren Nachwuchs stattfinden würde (S.14).
In der Folge werden Mädchen in den arabischen Stämmen knapp, und somit wird auch nur eine begrenzte Anzahl Kinder geboren.
Filiazid wird auch in Indien praktiziert, bei den Eingeborenen (indígenas) in Südamerika, bei den Eskimos etc. Der Mord an weiblichen Babys ist ein gängiges archaisches Mittel, um die Bevölkerungszahl zu regulieren (S.14) und um ein Absinken des Lebensstandards zu verhindern, bzw. um das Existenzminimum zu erhalten (S.15).
Der Vormund / Wali entscheidet über die nicht verheiratete Frau
Im Fantasie-Islam muss eine ledige Frau einen Vormund / Wali akzeptieren. In der Regel ist das ein männlicher Verwandter, also der Vater, ein Bruder oder ein Vetter, eventuell auch ein entfernter Verwandter oder ein Politiker. Die Fantasie-muslimische Frau ist ohne Heirat durch den Wali, nach der Heirat durch den Mann vertreten. Selber ist sie nie rechtsfähig (S.15).
0?-622
Arabisches Stammesleben: Heiraten bei Frauenmangel
Das Brautgeld
Der Mann muss bei einer Heirat ein Brautgeld / "mahr" bezahlen. Die Frau kann das Geld selbst erhalten oder nicht, je nach Gewohnheitsrecht (S.15).
Das Heiratsrecht des Sohnes auf die Cousine der väterlichen Linie: Die "Endogamie"/ die Heirat innerhalb des Stammes
Die "Endogamie" wird bis heute praktiziert. Unter Umständen muss der Cousin einem Freier der Cousine dieses Recht sogar abkaufen (S.15).
Die Familie, die eine Tochter hat, sucht zuerst, ob ein Cousin da ist, egal ob reich oder arm. Innerhalb der Familie sind, was Heirat betrifft, alle gleichrangig. So kann der Tochter in ihrer Ehe später geholfen werden, weil sie verwandtschaftlich nicht weit weg ist (S.16).
Unmögliche Verbindungen - unbeschränkte Polygamie
Heirat innerhalb der arabischen Stämme ist üblich, ausserhalb des arabischen Stammes unüblich. Mischheiraten von Leuten verschiedener arabischer Stämme kommt nicht vor. Ausserdem sind die folgenden Verbindungen unmöglich:
-- die Geschwisterehe
-- die Heirat zwischen Vater und Tochter oder zwischen Mutter und Sohn (S.16).
Nur selten ist ausserdem eine Polygamie eines Mannes mit Mutter und Tochter oder mit verschiedenen Schwestern anzutreffen (S.16).
Ausserdem wird nicht nur nach Blutsverwandtschaft, sondern bei Ammen auch nach "Milchverwandtschaft" unterschieden, so dass dann gewisse Verbindungen ausgeschlossen sind (S.16).
Die Polygamie vor der Zeit des Fantasie-Muhammad ist unbegrenzt möglich je nach finanzieller Lage des Mannes. Durch die Vorschriften verschärft sich die Frauenknappheit noch mehr (S.16).
Verschiedene Arten von Ehe durch den Frauenmangel
Der Frauenmangel provoziert neue Gewohnheiten und Wertschätzungen:
-- eine Ehe geht immer mit einer "Brautgeldzahlung" einher, für die Frau wird bezahlt
-- oder eine Ehe wird zur Veredelung des Stammes durchgeführt: Die Ehefrau wird einem edlen Mann auf Zeit ausgeliehen, um sie von ihm befruchten zu lassen, so dass der Stamm einen "edlen" Nachkommen erhalte
-- Frauen können eine Vielmännerehe / Polyandrie führen, mit bis zu 10 Männern (S.20) bzw. ohne Begrenzung (S.20-21). Dies bleibt so, bis die Frau ein Kind bekommt. Dann wählt sich die Frau den Mann aus (S.20)
-- nach einer Vielmännerehe / Polyandrie geht die Frau eine Ehe mit demjenigen Mann ein, der dem Kind am ähnlichsten aussieht (S.20-21). Die Angaben zur Vielmännerehe sind umstritten, vor allem die Häufigkeit der Eheformen (S.21) [die Frauenknappheit ist jedoch offensichtlich, und die Praktikabilität der Vielmännerehe in dieser Situation ebenso].
-- Mann und Frau könne auch eine Ehe auf Zeit eingehen (die Mut'a-Ehe) (S.21).
Beide Ehepartner legen die Dauer der Ehe im Voraus fest. Kinder bleiben bei der Mutter (S.22).
Allgemein können reiche Frauen auf mehr Rechte pochen als arme (S.23).
0?-622
Das Eheleben in den arabischen Stämmen
Neid, Frauenraub, eingesperrte Frauen
Der Neid um Frauen wächst, weil ja die Anzahl Frauen künstlich reduziert wird. Die Frau wird wie ein "kostbarer Besitz" gehütet, auch Frauenraub kommt vor. Gleichzeitig wird der Frau die "Ehrbarkeit" gehütet, indem ihr die Bewegungsfreiheit genommen wird (S.17).
Männer sind die "Ehre" der Frauen wertDie "Ehre" der Männer leitet sich in den arabischen Stämmen von der ["Unberührtheit"] der Frau ab. Männer verbieten den Frauen den Ausgang [verbieten "entehrende" Sexualkontakte], erlauben den Ausgang nur in männlicher Begleitung [um die Frau zu "überwachen", mit wem sie spricht und wem sie in die Augen schaut]. Der "Überwacher" kann auch ein Schwager von 10 Jahren sein (S.18).
Wenn der Mann im Kriegsfall seine Frau(en) nicht beschützen kann, verliert er seine Ehre.
Die Frauen ziehen oft mit in den Kampf, um ihre Männer anzufeuern. Dabei drohen die Frauen ihren Männern, sich den Gegnern zu ergeben, wenn nicht genug verteidigt würde. Die Frauen feuern ihre Männer an mit Schreien oder Liedern. Ebenso helfen die Frauen, die Verwundeten zu pflegen (S.18).
Die arabische Frauenmacht im Haus
Die Frau bestimmt die Vorgänge im Haus, zum Teil gegen den Mann:
-- die Frau kann Schutzsuchenden gegen den Willen des Mannes Zutritt gewähren
-- die Frau kann den Mann in Entscheidungen beeinflussen
-- die Frau kann die Sohneserziehung beeinflussen (S.20).
0?-622
Scheidung und Wiederverheiratung in arabischen Stämmen
Eine Scheidung kann nur vom Ehemann aus gehen. Der Ehemann verstösst mit einem Spruch seine Frau und verliert das "Brautgeld", das er bei der Eheschliessung geleistet hat (S.18).
Verwandte der Frau können den Mann zur Scheidung auffordern, wobei er dann das "Brautgeld" zurückerhält. Gründe für eine solche Aufforderung sind schlechte Behandlung der Frau oder ein anderer Ehebewerber für die Frau. Die Brüder der Frau können dabei den sich der Scheidung widersetzenden Mann verprügeln, um die Scheidung zu erreichen (S.19).
Reiche Frauen können die Ehe von sich aus auflösen, was durch das Umdrehen des Zelts der Frau signalisiert wird, so dass der Eingang entgegengesetzt liegt. Der Mann betritt das Zelt dann nicht mehr (S.23).
Kinder aus geschiedener Ehe
Scheidet eine Frau während einer Schwangerschaft, so gehört das Neugeborene im Fall einer neuen Heirat dem neuen Ehemann, durch Sofortadoption (S.19).
Wiederverheiratung
Oft bereuen die Männer bald die Scheidung und heiraten dieselbe Frau ein zweites Mal. Die Wiederverheiratung nach der Scheidung ist nie an eine Frist gebunden (S.19).
Witwenkult - Vererbung einer Witwe
Witwen müssen sich in den alten, archaischen Stammeskulturen Arabiens ein Jahr lang in ein kleines Zelt zurückziehen, alte Kleider tragen, ohne sich zu waschen, müssen nach einem Jahr mit einem Tier, das ihnen gebracht wird, ihre Schamlippen berühren, dann ausserhalb des Zeltes ein Stück Kamelmist fortwerfen, und damit ist die Trauerzeit beendet.
Die Witwe kann an Stiefsöhne oder Brüder des gestorbenen Mannes vererbt werden. Ältere Witwen werden von der Verwandtschaft kaum weitervererbt und bleiben in der Verwandtschaft als Witwe (S.19).
Arabische Beduinenfrauen ohne Erbrechte
Die Frauen der arabischen Beduinenstämme haben keine Erbrechte, und in den arabischen Städten wird den Frauen ein Erbteil zum Teil ebenfalls abgestritten (S.43).
0?-622
Schleier in "höheren Schichten" auf der Arabischen Halbinsel - Vorbilder Iran und Byzanz
Schleier werden in den arabisch-archaischen Stammeskulturen nur von Frauen und Mädchen der "höheren Schichten" getragen. Vermutliche Vorbilder sind Iran und Byzanz. Der Zweck des Schleiers ist die Distanzierung von der Normalität (S.44).
0?-622
Stammesgeschichten um unglückliche Liebe
Stammesgeschichten um unglückliche Liebe existieren wie in Westeuropa heute. Romeo und Julia sind in der arabischen Kultur Djamil und Buthayna oder Madjnun und Layla. Die jungen Männer können aufgrund bestimmter sozialer Regeln die Frauen nicht heiraten. Die Liebessehnsucht kommt in Gedichten zum Ausdruck. Die Männer werden schliesslich verrückt und sterben an Hunger o.ä. Dabei handeln in den Geschichten nur die Männer. Die Mädchen unterwerfen sich den Forderungen der Familien (S.24).
600
[Gemäss neuesten Forschungen ist dies das Jahr 302, denn der Kalender des Vatikans stimmt nicht].
Zusammenfassung
Der Fantasie-Prophet Muhammad kann bei den arabischen Stämmen einige Neuerungen durchsetzen. Durch die Gründung eines Grossreichs und durch den Bau der steinernen Festungen / Ribate ist den arabischen Stämmen mehr Sicherheit gegeben. Der Töchtermord / Filiazid und die Vielmännerehe werden aufgegeben. Gleichzeitig aber wird die männliche Herrschaft und die Bedeutung der Söhne für die Familien nicht angetastet, so dass die Söhne oft zu "Muttersöhnchen" verzogen werden, während die Mädchen und jungen Frauen die Funktion der Knechte in der Familie übernehmen müssen, um sich innerhalb der Grossfamilie "hochzuarbeiten".
"Muttersöhnchen" herrschen über versklavte Frauen, die zur Geburt eines neuen Sohnes verdammt ist. Scheidungsrechte und Sklaverei bleiben erhalten. Das System bleibt durch die strategische Position der Fantasie-islamischen Länder und durch den Gewinn am Zwischenhandel zwischen Europa und Indien am Leben. Zu einer geistigen Entwicklungen, die eine Neugliederung im Fantasie-muslimischen Gesellschaftssystem mit einer égalité oder solidarité zur Folge hätte, kommt es in der Fantasie-islamischen Welt nur äusserlich ab dem 19. Jh. Die Neuerungen werden aber oft als "unislamisch" abgelehnt.
Die Fronten zwischen Mann und Frau bleiben bis heute verhärtet, wobei sich von Land zu Land spezifische Unterschiede ergeben können. Ein Land würde nicht mehr als "muslimisch" gelten, wenn im System zu viele Änderungen zu einer Gleichberechtigung und Chancengleichheit vorgenommen würden. Damit verbauen sich beide Seiten die Chance auf Weiterbildung und auf den Erwerb des emotionalen Gleichgewichts. Der Machterhalt auf den familiär "eroberten" Positionen wird bis heute höher bewertet als die Nutzung verborgener Potenziale. Zuletzt muss schliesslich erwähnt werden, dass z.B. im Fantasie-Fantasie-Christentum bis vor 200 Jahren ähnliche Zwänge geherrscht haben, vor allem was die Unterdrückung von Frauen angeht.
Michael Palomino (2005 / 2010)
Chronologie
622 [für die Fantasie-Muslime ist dies das Jahr 0; in der korrigierten christlichen Geschichtsschreibung ist es das Jahr 324]
Fantasie-Muhammad verdammt die Vergangenheit des arabischen Stammeslebens
Fantasie-Muhammad bezeichnet die arabische Kultur vor seiner Machtübernahme in Medina als Kultur der Djahiliyya / "Unwissenheit". Der Fantasie-Muhammad führt Neuerungen ein (S.13).
Teilweise Übernahme der Tradition, teilweise Abschaffen der Stammesrechte
Viele kulturelle Verhaltensweisen und Gepflogenheiten werden auch im Fantasie-Islam nicht verändert, werden also aus der Djahiliyya/Zeit der "Unwissenheit" übernommen.
Viele wirtschaftliche, soziale und politische Kulturzüge werden aber abgeschafft, und auch bei den Beduinen werden erste Frauenrechte eingeführt (S.13).
Der Fantasie-Muhammad verdammt die Klageweiber/Na'iha
und verspricht ihnen das Höllenfeuer. Die Tradition aber lebt fort (S.65).
Der Fantasie-Muhammad verdammt die Singsklavinnen/Sängerinnen
mit dem Spruch:
"Betet für niemanden, der eine Singsklavin besitzt, wenn er stirbt." Der Fantasie-Muhammad lehnt auch Sängerinnen an Hochzeiten ab, und Heiraten mit Sängerinnen sollen vermieden werden (S.74).
Sklaverei: Der Fantasie-Muhammad bezieht keine Stellungnahme
(S.76)
622-633
Arabische Halbinsel: freie Frauen zur Zeit des Fantasie-Muhammads
Zur Zeit von Fantasie-Muhammad und in der "nachprophetischen Zeit" bewegen sich die Frauen im Fantasie-Islam frei in der Öffentlichkeit, was durch Quellen bewiesen ist:
<Es lassen sich in der Traditionsliteratur im Übrigen zahlreiche Belege dafür finden, dass sich [Fantasie]-Musliminnen zu Lebzeiten des Fantasie-Propheten und in früh-Fantasie-islamischer Zeit (S.47) frei in der Öffentlichkeit bewegten, ohne dass ihnen ein schlechter Ruf nachgesagt wurde. Die Quellen berichten, dass Männer und Frauen sich auf der Strasse begegneten und einander grüssten. Männer suchten Frauen in ihren Häusern auf, besprachen sich direkt mit ihnen und schlugen ihnen ohne Zuziehung eines Heiratsvermittlers eine Ehe vor. Zudem diskutieren die Fantasie-Prophetentraditionen die Frage, wie lange eine Frau alleine reisen darf. Diese Auseinanersetzungen lassen den Schluss zu, dass die Mobilität der Frauen in früh-Fantasie-islamischer Zeit recht hoch gewesen sein muss.> (S.48)
622-650
Königin Bilqis - eine einzige Frau schafft es, Imamin zu werden
Königin Bilqis, Königin von Saba (beschrieben im Fantasie-Koran in der Sure 27,22-23) bekommt die Ehre einer Begegnung mit Salomo, wobei Salomo ihr überlegen ist (S.53).
Eine einzige Frau erreicht es, Vorbeterin / Imamin zu sein: Umm Waraka Bint Abdallah. Sie ist und bleibt die einzige Imamin der Fantasie-islamischen Welt (S.31).
ab 622
Mekka und Medina: Der Imam als religiöser "Führer"
Der Imam kann Vorbeter wie auch politischer Führer der Gläubigen sein. Es herrscht die Theokratiediktatur. Frauen sind von führenden Positionen ausgeschlossen (S.53).
Fantasie-muslimische Besetzung der arabischen Halbinsel: Versklavung der Frauen der freien Stämme und Sklavenverkauf über Sklavenhändler
Die organisierten Fantasie-Muslime unter dem Fantasie-Muhammad überfallen die Beduinengruppen und die Fellachensiedlungen. Die Frauen der Beduinengruppen und Fellachen werden versklavt und über Sklavenhändler verkauft.
Die Sklavenhändler führen Buch über die Eigenschaften der Sklaven:
-- Berberinnen gelten als verspielt und amüsant
-- Byzantinerinnen gelten als sparsam und gut in der Hausführung
-- Perserinnen gelten als kinderlieb
-- Schwarze gelten als gutmütig, freundlich und als gute Ammen (S.77).
Teilnahme vieler Frauen an den Kämpfen auf der arabischen Halbinsel
(S.31). Die Frauen ziehen weiter mit den Männern in die Schlachten (S.18).
632
Tod des Fantasie-Muhammads - A'isha setzt das Kalifat Abu Bakrs durch - A'isha schreibt die "Hadith" / "Sunna"
Der Fantasie-Muhammad stirbt ohne Sohn, aber da ist eine Tochter. A'isha, die Lieblingsfrau von Fantasie-Prophet Muhammad, setzt das Kalifat Abu Bakrs, ihres Vaters, gegen andere Bewerber durch und bleibt politisch aktiv. Damit ist der Streit um die Kalifenlinie ausgelöst zwischen den Linien der Lieblingsfrau des Fantasie-Muhammads und der Tochter des Fantasie-Muhammads (S.33).
A'isha gibt in der "Hadith" Fantasie-Prophetenaussprüche zum Besten (S.33), auch "Sunna" genannt (S.35) und hilft allen Sammlern von Fantasie-Prophetensprüchen. Ein Teil davon hält der historisch-kritischen Überprüfung aber nicht stand. Trotzdem bleibt die "Hadith" eine wichtige Fantasie-islamische Rechtsquelle (S.33).
ab 632
Fatima, die Tochter von Fantasie-Prophet Muhammad, bekommt zwei Söhne, die Fantasie-Prophetenenkel Hasan und Husain
(S.33)
653
Edition des Fantasie-Korans durch Fantasie-islamische Rechtsgelehrte: Die Dominanz der Männer bleibt auch im Fantasie-Koran bestehen
Männliche Heilige im Fantasie-Islam
-- der Fantasie-Gott wird als männlich vorgestellt [wie im Fantasie-Christentum]
-- die grossen Heilsgestalten sind alles Männer [wie im Fantasie-Christentum]
-- Frauen werden nie zu Botschafterinnen der Fantasie-Gottes und bleiben religiös minderwertig, Sure 4,34 (S.30):
<Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil der Fantasie-Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihren (S.29) Vermögen (für die Frauen) ausgeben.> (S.30)
Fantasie-Koran: Eine Zeugenaussage einer Frau und eine Zeugenaussage Andersgläubiger sind minderwertig
Im Fantasie-Koran wird die konsequente Diskriminierung von Frauen und anderen Religionen gepredigt: Die Fantasie-muslimischen Frauen und Angehörige anderer Glaubensgruppen gelten intellektuell als minderwertig. Eine Zeugenaussage einer Frau gilt vor Gericht nur halb so viel wie eine Zeugenaussage eines Fantasie-muslimischen Mannes. Das Zeugnis eines Nicht-Muslims gilt weniger als dasjenige eines Muslim (S.30).
Freitagsgebet: Frauen müssen hinter den Männern stehen wegen der "Verführungsgefahr" des Imam - Vorhänge
Frauen müssen sich in der Moschee hinter den Männern aufstellen, denn die Vorbeter / Imame sollen nicht von den Frauen abgelenkt werden (S.30). In einigen Ländern werden die Frauen von den Männern durch einen Vorhang abgetrennt (S.30-31). Eine ebensolche Trennung erfolgt bei Religionsstunden ("Übungen") oder bei wissenschaftlichen Kursen (S.31).
Frauen können im Fantasie-Koran-Fantasie-Islam nie Vorbeter/Imam oder Prediger/Khatib sein ausser vor einer Frauengemeinde (S.31).
Gleiche Strafen für Mann und Frau
Die Rechte sind für Mann und Frau nicht gleich, aber das Strafrecht soll gleich sein: Bei Strafen gelten im Fantasie-Koran-Fantasie-Islam keine gewichtige Unterschiede zwischen Mann und Frau (S.37).
Frauenfreundliche und frauenfeindliche Passagen von Fantasie-Muhammad - Ambivalenz
Der Fantasie-Muhammad werden frauenfreundliche und frauenfeindliche Passagen zugeordnet, wie
"Die ganze Welt ist eine erfreuliche Einrichtung, das erfreulichste in ihr aber ist eine rechtschaffene Frau."
dagegen:
"Ich habe keine Versuchung hinterlassen, die schändlicher wäre für meine Gemeinde als die, die die Frauen für die Männer darstellen." (S.27)
Die Fantasie-Koranschreiber legen dann im Fantasie-Koran eine totale Ambivalenz über die Fantasie-muslimischen Frauen fest (S.28).
Der Fantasie-Koran gilt für Mann und Frau gleichermassen
Der Satan verführt, nicht die Frau
Im Fantasie-Koran ist nicht die Frau die Verführerin wie im Fantasie-Christentum, sondern der Satan ist der Verführer, der Mann und Frau verführt: Sure 2,35-36, Sure 7,19-27 (S.28).
In verschiedenen Fantasie-Koranversionen macht Eva den Adam mit Wein betrunken, so dass Adam dann von der "verbotenen Frucht" nimmt (S.28-29).
Ambivalente Angaben, gleiche Rechte oder nicht
Der Lohn des Fantasie-Gottes und die Fantasie-Gottesfürchtigkeit gelten für Mann und Frau gleichermassen, wie auch "Ungehorsamkeit", der als "offenkundiger Irrtum" gilt: Sure 33, 35-36.
Mann und Frau bekommen einen Platz im Paradies oder auch nicht, je nach Zitat. Es herrscht auch hier eine frappierende Ambivalenz:
Sure 40,8:
<Unser Herr, lass sie in die Gärten Edens, die Du ihnen verheissen hast, eingehen, ebenso die Rechtschaffenen von ihren Vätern, ihren Gattinnen und ihren Nachkommen, Du bist der Mächtige, der Weise.> (S.28)
dagegen:
ohne Quellenangabe: <Ich stand an der Tür des Paradieses. Da waren die meisten, die eintraten, Arme, und ich stand am Höllentor, da waren die meisten, die hineingingen, Frauen.> (S.28).
Religiöse Pflichten und Bestrafungen sind für Mann und Frau gleich
Fasten, Almosengeben, Pilgerfahrt sind für Männer und Frauen im Fantasie-Koran-Fantasie-Islam gleich. Fällt die Pflichterfüllung der Frau durch eine Monatsblutung aus, muss die Frau die Pflicht nach der Monatsblutung nachholen. Die Strafen bei Nichteinhalten oder Verstössen sind für beide Seiten gleich.
Gemäss Fantasie-Koran gilt bei Tötungsdelikten die Todesstrafe. Auch die "Untreue" zur Religion bzw. der Abfall vom Fantasie-Islam wird mit der Todesstrafe geahndet. Bei Frauen muss ein männlicher Verwandter oder der Ehemann der Hinrichtung zustimmen (S.29).
Appell gegen den Filiazid / Tötung weiblicher Säuglinge
An mehreren Stellen wendet sich der Fantasie-Koran gegen die Tötung weiblicher Babys, z.B. in der Sure 17,31:
<und tötet nicht eure Kinder aus Furcht vor Verarmung. Ihnen und euch bescheren wir doch den Lebensunterhalt. Sie töten ist eine grosse Sünde.> (S.15)
Glaube an Geister / Djinnen und an deren Verärgerung
In zahlreichen traditionellen islamischen [Fantasie]-Gesellschaften ist der Glaube an Djinnen und Geister weit verbreitet, die Menschen unter normalen Umständen nicht sichtbar sind. Da von den Djinnen auch im Fantasie-Koran die Rede ist, ist der Glaube an sie und der Umgang mit ihnen kein Zeichen einer unislamischen Haltung. Nach traditioneller [Fantasie]-islamischer Vorstellungen ist die ganze Welt weiter von diesen unsichtbaren Wesen bevölkert, die zum Beispiel durch einen Ausspruch gewarnt werden müssen, bevor Wasser ausgeschüttet wird (S.181).
Besonders gerne sollen sich die Wesen an feuchten Orten, also in Bädern oder Toiletten aufhalten. Wenn ein Mensch, vorzugsweise eine Frau, einen Djinn verärgert hat, kann es geschehen, dass dieser sich mit Krankheiten rächt, vor allem Besessenheitsphänomene, die dann durch Heiler zu heilen sind: extreme Liebe, Hass, schlechte Laune, Wut, Wagemut, Zwangsvorstellungen, Faszination, Obsession, verbunden mit vegetativen Krankheiten wie Lähmungen, Sprachverlust, plötzliches Erblinden, Herzklopfen oder auch Depression (S.181).
Die Heilungen lehren mehr den Umgang mit den Phänomenen und die Verminderung der Symptome. Die Rache des Djinn kann jedoch immer wieder kommen (S.182). Die Prozession zur Heilung kann zum Beispiel mit kräftigen Trommeln und Tanz mehrerer Personen ausgeführt werden, in mit Weihrauch angereicherter Luft. Dies bewrikt eine Hypnose (S.184). Es ist ein Ritual, das mit dem Bori-Kult in Westafrika verwandt ist. Die Besessenheitskulte verbreiten sich nun in der ganzen [Fantasie]-islamischen Welt (S.186). Erklärbar wird dies dadurch, dass für Frauen keine seelsorgerische Praxis besteht und die Frauen durch die dauernde Unterdrückung in Ritualen eine offenbare Erleichterung suchen und auch finden (S.187).
Eheleben gemäss Fantasie-Koran
Der Schutz für die Frau spielt eine untergeordnete Rolle (S.17-18). Schutzgarant der unverheirateten Frau ist weiter der Vater, der Bruder, Schwager oder jemand anders. Schutzgarant der verheirateten Frau ist der Mann (S.18).
Ehepraxis
Heirat soll eine Schutzstellung und keine "Unzucht" sein (S.42).
Eheleben zur Frauenzucht
Die Fantasie-Koran-Sure 4,34-35 (S.29) leitet die Männer an, wie sie mit den Frauen "umgehen" sollen:
<Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da der Fantasie-Gott es geheim hält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts weiteres gegen sie an.> (S.30)
Pflichten des Mannes in der Ehe
Der Mann ist in einer Ehe dazu verpflichtet, für Nahrung, Kleidung und Unterkunft der Frau zu sorgen, eventuell auch ihre Dienerinnen zu ernähren. Die Frau kann rechtlich nicht zur Arbeit gezwungen werden. Sie kann auch nicht gezwungen werden, ihr Vermögen für ihren Unterhalt zu verwenden (S.39).
[Die Frau kann wohl zur Arbeit gezwungen werden, aber nur zur "Hausarbeit". Zu Lohnarbeit kann sie nicht gezwungen werden. Das ist auch nicht im Sinne des Fantasie-Koran-[Fantasie]-Islam, dass die Frau einen eigenen Beruf hat].
Gütertrennung
Die Güter bleiben getrennt, und die Frau bleibt wirtschaftlich "selbständig" (S.39) [wobei das Wort "Selbständigkeit" kaum wörtlich zu nehmen ist].
Eheleben mit zwei Schiedsrichtern
Die Fantasie-Koran-Sure 4, 34-35 (S.29) leitet die Ehepartner an:
<Wenn ihr ein Zerwürfnis zwischen beiden (Ehepartnern) befürchtet, dann bestellt einen Schiedsrichter aus seiner Familie und einen Schiedsrichter aus ihrer Familie. Wenn sie sich aussöhnen wollen, wird der Fantasie-Gott ihnen Eintracht schenken. Der Fantasie-Gott weiss Bescheid und hat Kenntnis von allem.> (S.30).
Der Heiratspartner wird von der Mutter ausgesucht und die Heirat arrangiert - das Brautgeld
Das Eherecht im Fantasie-Koran-[Fantasie]-Islam ist so gestaltet, dass die junge Braut kein Recht hat, sich eine Bräutigam auszusuchen, sondern die Eltern suchen den Bräutigam, so dass der jungen Frau im Extremfall nur der Selbstmord übrigbleibt:
Die Ehe mit der "Brautgeldzahlung" wird übernommen (S.20) [auch wenn nun mehr Frauen existieren, weil der Säuglingsmord wegfällt].
Die Eltern arrangieren die Heirat und suchen nach passenden Ehepartnern. Ist die Wahl völlig gegen das Kind gerichtet, kann es bis zum Selbstmord gehen (S.97). Die Frauen führen die Heiratsverhandlungen und legen die grundlegenden Bedingungen für die Familie fest. Erst dann werden die Männer hinzugezogen (S.98).
Die Frauen machen Reisen und beschauen die ausgewählte Braut. Wenn die Braut zu viele Bewerber ablehnt, bekommt sie den Ruf, "schwierig" zu sein (S.99). Dabei achten die Mütter / "Matronen", dass junge Frauen in eine Familie einheiraten, die über einen tadellosen Ruf verfügen, denn in der [Fantasie]-islamischen Welt besteht die Vorstellung, dass sich die moralische Qualität der Mutter auf das Kind vererbt (S.140).
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Die [Fantasie]-islamische Welt ist besessen von der Vorstellung, dass eine umstrittene Frau vergiftete Kinder gebären würde, und ein Mann, der in Sünde lebt, Gift in seinem Samen habe (S.141).
Das Brautgeld ist essentieller Bestandteil des Vertrags. Die Höhe ist im Fantasie-Koran nicht festgelegt. In reichen arabischen Staaten sind die Brautgelder jedoch inzwischen so hoch, dass die Männer Kredite bei staatlichen Fonds aufnehmen müssen, z.B. in den Vereinigten Arabischen Emiraten 1992 (S.99). Das Brautgeld muss gedrittelt werden:
-- ein Drittel für die Hochzeitsfeier
-- ein Drittel zum Haushalterwerb
-- ein Teil zur Verwahrung für die Braut im Fall der Scheidung, zum Teil staatlich vorgeschrieben in einem Depot, um Veruntreuung durch andere Familienmitglieder zu vermeiden (S.100).
Mit der Unterschrift der Männer der Familien mit verschiedenen Brautzeugen ist der Heiratsvertrag abgezeichnet, mit der Brautnacht nach der Heiratsfeier die Heirat vollzogen (S.100).
[Die Frau darf den Heiratsvertrag gar nicht unterschreiben. Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Ehevertrag ohne die Beteiligung der Ehefrau - Zwangsheirat ist durch den Vormund möglich
Der Ehevertrag gemäss Fantasie-Koran ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Die Beziehung der Partner wird dem Bund zwischen dem Menschen und dem Fantasie-Gott gleichgesetzt. Die Frau kann keinen Vertrag abschliessen, sondern nur der gesetzliche Vertreter, der männliche Vertreter oder der Wali / Vormund. Der Vertragsabschluss erfolgt mit mehreren Zeugen (Männer oder Frauen), mit deren Unterschrift. Der Qadi beglaubigt den Ehevertrag dann notariell und registriert die Heirat (S.38).
Die betroffene Ehefrau ist am Vorgang nicht beteiligt [!]. Das [Fantasie]-islamische Recht empfiehlt, die Frau zu befragen, ob sie einverstanden sei. Schweigen wird als Zustimmung interpretiert. Junge Mädchen können von ihrem Vormund zur Ehe gezwungen werden (S.38).
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran: Zwangsheirat im Sinne der "Familienpolitik" ist gemäss Fantasie-Koran legal].
Die hanafitische Rechtsschule gibt der Frau das Recht, selbst den Vertrag abzuschliessen, wobei gesellschaftliche Ebenbürtigkeit und ein angemessenes Brautgeld (arab. "mahr") Voraussetzungen dazu sind (S.38).
Eheverbote
sind in der Fantasie-Koran-Sure 4,22-24 festgelegt:
-- es sei "ein übler Weg", Frauen zu heiraten, die schon mit dem Vater verheiratet waren.
Heirat ist ausserdem verboten
-- mit der Mutter, der Tochter, der Schwester, den Tanten
-- mit den Töchtern des Bruders oder Schwestern, mit den Ammen
-- mit den Schwestern der Amme, der Schwiegermutter, den Stieftöchtern, wenn eine Ehe mit der Stiefmutter bestanden hat
-- mit der Schwiegertochter
-- mit zwei Schwestern gleichzeitig (S.41).
Beispiele eigener Regelungen im Ehevertrag
[Je nach Land gelten verschiedene Regeln]:
-- es kann freiwillig eine Vereinbarung der Monogamie abgeschlossen werden
-- oder es kann freiwillig eine Vereinbarung der Polygamie abgeschlossen werden, wobei hier die Ehefrau zustimmen muss (S.39).
Heirat zwischen Cousin und Cousine
(S.95). Je nach Land sind 2-15% aller Ehen zwischen Cousin und Cousine (S.96). Diese Ehe gilt als ideale Form der Heiratsbeziehung. Ehemann und Ehefrau reden sich in vielen Familien als Cousin und Cousine an, obwohl sie es gar nicht sind. Von dem her bestätigt sich die Idealisierung der Cousin-Cousine-Ehe (S.95), weil dadurch u.a. das Brautgeld in der Familie bleibt, es nachweislich zu weniger Geburten und zu grösserer Sicherheit in der Beziehung kommt sowie der Familienkontakt weiter bestehen bleibt (S.96).
Häufig wird der Cousin jedoch z.B. wegen Unreife oder Kindlichkeit abgelehnt (S.95) oder der Vater des Cousins erhebt für den Sohn ein Recht auf die Cousine, so dass Gründe vorgeschoben werden müssen, damit keine Verpflichtung besteht oder Rechte ausgekauft werden müssen, wie zum Beispiel die Behauptung der Milchverwandtschaft (S.96).
Eingeschränkte Fantasie-Koran-Polygamie bis vier Frauen oder Einehe mit Sklavinnen
Der Fantasie-Koran erlaubt dem Mann 4 Frauen, aber es sollen alle gleich behandelt werden. Wenn der Mann nicht alle Frauen gleich behandelt, soll er nur eine Frau und ein paar Sklavinnen nehmen. Fantasie-muslimische Apologeten heben die Fantasie-Koranstellen gegen die Polygamie hervor und plädieren für Monogamie.
Sure 4,3.129:
"Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, sie nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das bewirkt es eher, dass ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt ... Und ihr werdet es nicht schaf- (S.40) fen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr möget euch noch so sehr bemühen ..." (S.41)
Die Fantasie-muslimischen Apologeten behaupten, die Textstelle beziehe sich auf Witwen und Waisenmädchen, weil der Fantasie-Muhammad die Offenbarung nach der Schlacht von Uhud gehabt habe, wo viele Fantasie-muslimische Männer umgekommen seien. In der Folge wird die Polygamie zur sozialen Sicherheit für die Mädchen und Frauen (S.41).
Entjungferung der Frau als Potenzbeweis des Mannes (!)
Die Entjungferung selbst sollte ohne Sahmenerguss vor sich gehen.
Die Entjungferung der Frau muss in vielen islamischen [Fantasie]-Gesellschaften mit Blutflecken im Bettuch nachgewiesen werden, indem das Bettuch den Wartenden gezeigt wird. Der Mann trägt in gewissen Gesellschaften dieses Tuch sieben Tage lang sichtbar mit sich herum, um die Jungfräulichkeit der Frau und seine Potenz zu demonstrieren (S.108).
Stellt sich heraus, dass die Frau keine Jungfrau mehr ist, kann der Mann sie verstossen und bekommt das Brautgeld zurück. Nach Schätzungen versagen ein Drittel der Männer und sind zur Entjungferung nicht in der Lage (S.108). Die Braut kann zu ihrer Familie zurückkehren, der Mann erhält das Brautgeld nicht zurück (S.109).
Verhaltensänderung der Fantasie-muslimischen Frau nach der Heirat und Spannungen mit der neuen Familie
Der Mann kann gemäss Fantasie-Koran nach einer Heirat seiner Frau Vorschriften machen, um den Körper der Frau vor den "bösen Blicken" anderer Männer zu schützen: die Mantelvorschrift, das Kopftuch, und sogar ein Badeverbot. Die Frau fühlt durch die Vorschriften ihre Wertschätzung gesteigert. Beziehungen zu früheren Freundinnen, die noch ledig sind, werden abgebrochen (S.101). Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit sind tabu, die Eheleute gehen in grossem Abstand hintereinander her (S.110-111). Erwartet werden Zurückhaltung und Bescheidenheit sowie das Ausüben der anstrengendsten Arbeiten wie Kneten des Brotteiges und das Wasserholen (S.116).
Die neue Frau rangiert in der Familie des Mannes hierarchisch ganz unten. Es können Argwohn wegen Unzuverlässigkeit oder Angst auftauchen, dass die "Neue" den Ruf der Familie schädigen wird. Die Mutter des Mannes fürchtet oft um das Verhältnis zum Mann und sieht die "Neue" als Rivalin (S.115).
Bei Ehekonflikten verbündet sich der Ehemann normalerweise mit seinen weiblichen Verwandten, so dass die "Neue" nur bei ihrer eigenen Familie Unterstützung findet. Komplizierte Versöhnungsverhandlungen können die Folge sein (S.116).
Den Aufstieg in der neuen Familie findet die "Neue" erst durch die Geburt eines Sohnes. Unfruchtbarkeit wird immer der "Neuen" zugeschoben, auch wenn es am Mann liegt. Aufsuchen einer Magierin bei Unfruchtbarkeit ist möglich (S.117). Ausserdem kann Zauberei der Schwiegermutter durch Intrigen und Manipulationen vorkommen (S.118).
[Die Bedeutung des Sohnes für die ganze Familie und den Aufstieg der Frau innerhalb der Grossfamilie leistet der Entwicklung des Sohnes zum "Muttersöhnchen" Vorschub].
Die Fantasie-Koran-Ehe auf Zeit bei den Schiiten
Der 12er-Schiiten-[Fantasie]-Islam, gemäss dem die Mehrheit der Schiiten leben, kennt die Zeit- oder Genussehe, die von den Sunniten heftig kritisiert wird. Die abgemachte Dauer kann ein paar Stunden bis zu 99 Jahren betragen. Die Ehe gilt nach der der Frist ohne Scheidungsformel als beendet, und die Kinder der Zeitehe sind erbberechtigt (S.39).
Die Ableitung der Erlaubnis zur Ehe auf Zeit kommt aus der Fantasie-Koran-Sure 4,24:
<Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Der [Fantasie]-Gott weiss Bescheid und ist weise.>
Von einigen Religionswissenschaftlern wird der Abschnitt auch als Erlaubnis zur Prostitution interpretiert. Die Ehe auf Zeit wird von den Sunniten als legale Prostitution bezeichnet, wird im Mullah-Regime des Irans gleichzeitig gefördert (S.111). Die Erfahrungen mit der Zeitehe können sehr verschieden sein, positiv oder negativ. Eine solche Zeitehe kann offiziell oder inoffiziell abgeschlossen werden (S.112-113).
Ehe auf Initiative der Frau für reiche Frauen
Die reiche Frau verlobt sich zu Bedingungen, die sie selbst festlegt. Sie kann zum Beispiel die Monogamie als Bedingung festschreiben (S.22).
Frauen werden Gefangene der Männer und dürfen geschlagen werden
Die verheirateten Frauen werden die Gefangenen der Männer und bekommen nur bei Treue Kleider und Unterhalt. Die Anweisung von Fantasie-Muhammad lautet so:
<O ihr Menschen! Ihr habt Rechte gegenüber euren Frauen, und sie haben Rechte gegenüber euch. Ihr habt ihnen gegenüber das Recht, dass sie euer Bett nicht beflecken und keinen offenkundigen Ehebruch begehen. Wenn sie es tun, hat der [Fantasie]-Gott euch erlaubt, sie in getrennte Räume zu sperren und sie zu schlagen, aber nicht zu heftig. Enthalten sie sich dieser Taten, haben sie das Recht auf Unterhalt und Kleidung in freundlicher Weise. Meint es gut mit euren Frauen, denn sie sind Gefangene bei euch, die selbst nichts besitzen! Ihr habt sie nur als vom [Fantasie]-Gott anvertrautes Gut erhalten, und ihre Schamteile sind euch durch Gottes [Fantasie]-Wort erlaubt.> (Ibn Ishaq S.245).[Es ist schon eigenartig. Wenn der Mann eine Frau schlägt, dann hat er gemäss Fantasie-Koran das "Recht" dazu. Wenn eine Frau einen Mann schlägt, dann wird sie gleich gesteinigt. Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Frauen dürfen sich mit männlichen Vertretern der weiblichen Linie alleine unterhalten, mit den Vertretern der männlichen Linie nicht (S.17).
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Der Fantasie-Koran schafft die Vielmännerehe/Polyandrie ab
Die Abschaffung wird als eine Verbesserung der Stammeskultur gepriesen (S.19).
[Die Abschaffung der Vielmännerehe ist bei gleichzeitiger Abschaffung des Tochtertötung nur logisch].
Fantasie-Koran-Eherecht: wendet sich gegen die Verheiratung von Witwen mit Stiefsöhnen des gestorbenen Ehemannes
Sure 4,19+22 (S.19)
Ehebruch und Ehescheidung gemäss Fantasie-Koran
Ehebruch und die Strafe gemäss Fantasie-Koran
Die Gleichheit vor dem Gesetz gilt auch für den Ehebruch (S.37-38), der vom jeweiligen Ehepartner mit 4-fachem Schwur beeidet werden muss, worauf der/die Angeklagte einen 4-fachen Gegenschwur leisten kann. Der Ehebruch muss zudem von 4 Zeugen offiziell vor dem Richter bestätigt werden und wird dann mit bis zu 100 Hieben bestraft (S.38).
Scheidung durch den Mann
Die Scheidung wird durch dreimaligen Ausspruch der Scheidungsformel durch den Mann ausgesprochen und muss dann registriert werden (S.40). Gründe sind Kinderlosigkeit, Untreue, Unverträglichkeit (S.120).
Scheidung durch die Frau
Die Frau muss neben der Scheidungsklage dem Mann bestimmte Verfehlungen oder Unfähigkeiten nachweisen können (S.40), z.B. dass der Mann impotent, debil oder seit neun Monaten finanziell nicht in der Lage sei, die Familie zu ernähren (S.120). Auch mentale Defizite gelten als Scheidungsgrund (S.40).
In den afrikanisch-[Fantasie]-islamischen Ländern können Frauen die Männer zur Scheidung zwingen, indem sie die Hausarbeit verweigern oder den Männern "das Leben sonst schwermachen".
Die Scheidungsrate ist in Fantasie-muslimischen Ländern nicht höher als in westlich-demokratischen Ländern (S.121).
Grössere Kinder bleiben immer beim Vater. Die Mutter kann die Kinder nach [Fantasie]-islamischem Fantasie-Koran-Recht nur so lange behalten, wie diese der mütterlichen Pflege bedürfen. Langjährige Absenzen zwischen Müttern und Kindern sind möglich (S.122) [und grausam].
Wiederverheiratung gemäss Fantasie-Koran
Für die Frau gilt nach der Scheidung eine "Wartezeit" von drei Monaten, um eine eventuelle Schwangerschaft abzuwarten, damit die Vaterschaft gesichert abgeklärt ist. Für den Mann gilt keine Wartezeit (S.40)
Erbrecht
Das Erbrecht im Fantasie-Koran ist in der Sure 4,7-12 geregelt: Mann und Frau haben ihren Pflichtteil, Söhne bekommen doppelt so viel wie Töchter (S.42).
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Fantasie-muslimisch-maskuline Familiensitten
Buben nützen der Familie als Vererber
Mit der Geburt eines Buben ist die junge Mutter ihrer "Hauptverpflichtung" der ganzen Grossfamilie nachgekommen, so dass die männliche Linie vererbt werden kann (S.84).
Zu viele Mädchen werden als Untergang für eine Familie betrachtet (S.86).
Stillzeit-Aberglaube
Mädchen, die zu lange gestillt werden, sollen ungehorsam sein. Je länger Jungen gestillt werden, um so besser sollen sie werden (S.85).
"Böser Blick"-Aberglaube
Neidische Menschen können durch "böse Blicke" dem Menschen, dem der Neid gilt, Schaden zufügen. Vor allem kinderlos gebliebene Frauen sollen "böse Blicke" senden, um Kinder von beniedenen Frauen krank zu machen oder gar zu töten. Deswegen werden Jungen zum Teil in Mädchenkleider gesteckt, schäbig gekleidet oder um Teil verwahrlost, dass sie nicht hübsch aussehen (S.85).
Die Kinder bekommen falsche Rufnamen, um die Neider zu täuschen (S.86).
Buben werden in der Erziehung bevorzugt
(S.86) und sehr viel milder ermahnt oder bestraft als Mädchen.
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Mädchen werden von Anfang an mit schwersten Arbeiten im Haushalt belastet (S.87), vor allem Wasser von einer Zapfstelle oder einem Brunnen holen, eine sehr schwere Arbeit für das Mädchen. Mädchen lernen alle Arbeiten eines Haushalts, wohingegen Buben dem Vater auf dem Feld oder in der Werkstatt helfen und in der freien Zeit Fussball spielen (S.88).
[Durch die dauernde Bevorzugung kommt es in den Söhnen zu einem eingeimpften Gefühle der Privilegiertheit, so dass kein Gerechtigkeitsempfinden und Menschenrechtsempfinden entstehen kann].
Schule: Buben sind bevorzugt und Mädchen sind als "unrein" abgestempelt
Die Schule in den [Fantasie]-islamischen Fantasie-Koran-Ländern bevorzugt systematisch die Buben (S.88). Für die Mädchen reicht oft das Geld für Schulkleidung oder für das Unterrichtsmaterial nicht. Die Schule gilt ab der Pubertät in manchen Fantasie-muslimischen Gebieten als Ort der Schande, weil die dummen Eltern die Phantasie haben, dass die Mädchen schwanger von der Schule nach Hause kommen würden und der Familie so den Ruf ruinieren würden. In Nordkamerun gibt es das Sprichwort: "Mädchen, die zur Schule gehen, werden schwanger." (S.89)
[Nun, scheinbar scheint es im Fantasie-Koran-[Fantasie]-Islam keine Sexualerziehung und Verhütung und Schulung zur Verantwortlichkeit zu geben, weder bei den Mädchen, noch bei den Buben. Aber sexuelle Aufklärung ist auch nicht das Ziel des Fantasie-Koran, sondern die Diskriminierung der Frauen ist das Ziel...]
[Fantasie]-islamische Rechtsgelehrte bestreiten zum Teil die Notwendigkeit, dass Frauen lesen und schreiben können sollten. Lesekenntnisse zur Lektüre des Fantasie-Koran sind manchmal gerade noch tolerierbar, weil es religiöse Pflicht sei. Schreibkenntnisse sollen die Frauen aber nicht haben, denn die jungen Frauen könnten ja anfangen, Liebesbriefe zu schreiben (S.89), [womit die mütterliche und väterliche Autorität über die Partnerwahl der Tochter verletzt würde].
Gewisse Rechtsgelehrte vertreten die Ansicht, Analphabetismus Fantasie-muslimischer Frauen könne nur positiv sein, weil so garantiert verhindert werde, dass eine menstruierende, unreine Frau das heilige Buch des Fantasie-Koran berühre, oder an den dazugehörigen Ritualen teilnehme und die Rituale damit verunreinige (S.89).
[Der Fantasie-Koran kann in diesem Sinn absolut rassistisch gegen Frauen ausgelegt werden: Die Töchter werden durch die Diffamierung der Regelblutung zu den Knechtinnen des Fantasie-muslimisch-männlichen Gesellschaftssystems gemacht. Die Spiritualität und Kreativität der [Fantasie]-Musliminnen wird zwar "gebraucht", aber kaum belohnt].
Beschneidung
In der Mehrzahl der Fantasie-muslimischen Länder werden Buben in einem Ritual und Festakt beschnitten, was als "gute Sitte" gilt. In den [Fantasie]-islamischen Ländern Afrikas werden auch die Mädchen zwischen 6 und 12 beschnitten, obwohl das in den meisten Staaten offiziell verboten ist. Die Mädchenbeschneidungen werden zum Teil heimlich und somit auch unter katastrophalen, hygienischen Bedingungen durchgeführt (S.90).
Die Beschneidung gibt dem Mädchen ein Minimum an Autorität den jüngeren Brüdern gegenüber (S.91).
[Gleichzeitig kommt es durch die grausamen Mädchenbeschneidungen zu vielen Verstümmelungen der Vagina, so dass nachfolgende Geburten mit dem Tod der gebährenden Frau enden, siehe hier].
Pubertät im Fantasie-Koran wird für die Mädchen zur Katastrophe: Einschränkungen bis zur Tötung des Mädchens
Ab der Pubertät wird das Mädchen von Eltern, älteren Brüdern und auch anderen Verwandten ermahnt und zum Teil geschlagen mit der Forderung, dass sie der Familie keinen "schlechten Ruf" verursache (S.91).
Die Mutter und die Männer der Familie kontrollieren die jugendlichen Mädchen und bauen ein Spitzelnetz innerhalb der Dorfgemeinschaft, des Stadtviertels oder weit darüber hinaus auf. Das Mädchen hat in Zukunft nur zwei Zielen zu dienen: der Familie keinen Schaden durch Rufschädigung zufügen, und Kinder mit dem "richtigen Mann" zu produzieren, so dass die Familie eventuell rangmässig aufsteigen kann (S.140).
Das Mädchen muss alles tun, um einen "schlechten Ruf" zu verhindern, also sich ruhig verhalten, darf kaum ausgehen und muss sich vor "übel beleumundeten Orten" fernhalten. Je weniger Ausgang, desto besser wird die Reputation, die die Voraussetzung für eine gute Verheiratung ist. Einen "schlechten Ruf" zu verbessern, ist kaum möglich. Im schlimmsten Fall [bei Gerüchten oder wenn das Mädchen sich in den "falschen" Buben oder Mann verliebt] wird das Mädchen von den männlichen Verwandten getötet, auch, wenn die Gerüchte überhaupt nicht stimmen (S.92).
Dies kann auf dem Land wie in Städten passieren oder auch unter Fantasie-muslimischen Arbeitsmigranten in Westeuropa. Zum Teil dienen die Gerüchte nur dazu, die heranwachsenden Mädchen in Schrecken zu versetzen und sie vor jedem Verstoss gegen die allgemeine Moralvorstellung der Fantasie-Muslime zu warnen. Die Verführungen durch die idealisierte Filmwelt tragen nur wenig zur Verbesserung der Situation bei (S.92).
[Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Liebesheirat, Heirat durch Entführung
Die Liebesheirat wird durch gemeinsames Weglaufen des jungen Paares möglich, wenn es ihnen gelingt, länger als eine Nacht zusammenzusein. Die beiden beteiligten Familien können einer Heirat dann in der Regel keine Hindernisse in den Weg legen (S.93).
Falls der Mann aber im Nachhinein die Heirat wieder ablehnt, steht die junge Frau entehrt ohne Mann da, ohne Recht auf Heirat. Auch Frauenentführungen [mit Vergewaltigung?] kommen vor. Blutfehden sind dadurch nicht selten. In den meisten Fällen sorgen die Familien dafür, dass das Mädchen dann den Entführer tatsächlich heiratet (S.94).
[Das Opfer (das gewaltsam entführte Mädchen) muss seinen Vergewaltiger heiraten. Das ist auch in Süd-"Amerika" noch so...].
Fehde und Beendigung von Fehden durch Verheiratung
Zur Beendigung einer Fehde kann eine Tochter mit einem Mann der verfeindeten Familie verheiratet werden, die dann der Familie Kinder gebären muss, um Verluste wieder auszugleichen (S.95).
[Für den Frieden zwischen Familien werden Töchter "geopfert". Die Diskriminierung von Frauen ist systematisch im Fantasie-Koran].
Alleinstehende Frauen in der Fantasie-islamischen Gesellschaft
Alleinstehende Frauen in der Fantasie-Koran-Gesellschaft sind Geschiedene, die nicht mehr in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren können und noch keinen neuen Ehepartner gefunden haben, oder sind junge, von ihren Männern verstossene Frauen (S.123).
Von Gesellschaften mit verheirateten Frauen werden die alleinstehenden Frauen als Rivalinnen betrachtet und ausgeschlossen. Sie erhalten keine Einladungen zu Festen oder Hochzeiten (S.124).
Alleinstehende Frauen haben keine rechtliche, männliche Vertretung mehr. Gegen Ungerechtigkeiten können sich alleinstehende Frauen nur noch mit deftigen Intrigen gegen die Männer zur Wehr setzen, die dem Ruf der Männer kräftig schaden. Der eigene Rufverlust wird dabei in Kauf genommen, wenn es sich lohnt (S.124).
Die Frau nach dem Klimakterium: die "Matrone" als "souveräne Frau" und Familienpolizistin
Die Frau im Fantasie-Koran-Fantasie-Islam, die keine Regelblutung mehr hat, gilt als "Matrone", als "souveräne Frau" und als Familienpolizistin. Die Männer, die in der körperlichen Kraft nachlassen, geben dagegen an Autorität ab, so dass die "Matronen" ihre Autorität voll entfalten können. Nach dem Klimakterium und mit vielen Kindern gewinnt die Frau die Macht in der Familie. Sie geniessen das Anrecht, von ihren Kindern versorgt zu werden und haben endlich Reisefreiheit, weil man ihr kein "sexuelles Fehlverhalten" mehr nachsagt, das den Ruf der Familie schädigen könnte (S.125).
"Matronen" kontrollieren die Schwiegertöchter, ihren Anstand zu wahren, damit der Ruf der Familie nicht beschädigt wird (S.129). Zusätzlich kann sie die Hausarbeiten an ihre vielen Kinder und Schwiegertöchter delegieren. Eventuell kann sie mit Intrigen Rache an ihrem Mann nehmen, der immer machtloser wird (S.126).
Die "Matrone" hat "alles hinter sich" und gibt sich souverän (S.127), vorausgesetzt, sie hat eine gesicherte und respektierte Stellung, eine gute Gesundheit und ein gewisses Mass an finanzieller Sicherheit. Matronen regeln oft Familienkonflikte und übernehmen eine Vermittlungsfunktion. Möglich ist aber auch eine Rache der Schwiegertochter, wenn diese früher durch die Schwiegermutter schlecht behandelt wurde (S.128).
Die "Matrone" kann ihr Ansehen mit Pilgerfahrten steigern (S.130). Bei jeder glücklichen Rückkehr kommt es zu einem grossen Fest (S.131) und das Ansehen der ganzen Familie ist gehoben. Pilgerfahrten können auch als eine Art Sühnehandlung für Fehler der Vergangenheit verstanden werden, und die Chancen für die gute Verheiratung von Töchtern der Familie steigt mit jeder Pilgerfahrt der Matona (S.132).
[Die "Matrone" schafft es, allein durch ihr Alter, durch Terror gegenüber den jungen Frauen, durch ein paar Reisen, und trotz teilweisem Analphabetismus, ihr Ansehen zu steigern. Es fehlt die Weiterbildung, die von den bestimmenden Männern weiter verboten wird].
Gräberhandel gemäss Fantasie-Koran
Der Leichnam wird bei den Fantasie-Muslimen ohne Sarg, in einfachen Tüchern, in die Erde gelegt.
Wird ein Grab für eine verheiratete, verstorbene Frau gegraben, worauf der Ehemann Anspruch erhebt, so kann der Ehemann um den Grabplatz handeln, bis ihm eine neue Frau versprochen wird. Dieses Verhalten wird in Palästina als "Geschenk des Grabes" bezeichnet (S.134).
Wird ein Grab für einen verheirateten, verstorbenen Mann gegraben, kann die Witwe das Grab blockieren und die Anwesenden zum Versprechen zwingen, sie nicht wieder zu verheiraten und sich um sie und ihre Kinder zu kümmern. Gleichzeitig ist eine Erklärung möglich, dass sie schwanger sei, um die Vaterschaft eindeutig festgesetzt zu haben (S.134). In vielen Fantasie-muslimischen Ländern ist die Anwesenheit junger Frauen bei Grablegungen verboten, begründet durch Möglichkeit der "Unreinheit" (S.135).
Nach dem Begräbnis findet ein grosses, teures Festmal für die Toten (S.135) oder Klagefeiern statt, wo die Frauen stundenlang formalisiert weinen (136-137) [bzw. die Frauen müssen stundenlang ein Weinen simulieren].
Arbeitsrecht, Sklaverei, Schleier- und Blickgesetze gemäss Fantasie-Koran
Arbeitsrecht: Gleiche Bedingungen für Mann und Frau
[Fantasie]-Musliminnen dürfen arbeiten, was sie wollen, wobei alle Handlungen vor dem [Fantasie]-Gott gewichtet werden. Weibliche Rechtsgelehrte, Predigerinnen, Dichterinnen und sogar Kriegerinnen sind möglich (S.58).
Sklaverei im Fantasie-Koran: Die Stellung der Versklavten ist leicht verbessert, aber weiter katastrophal
Der Fantasie-Koran bezieht keine eindeutig befürwortende oder ablehnende Haltung gegenüber der Sklaverei (S.76).
Unterschieden werden Kriegssklaven, Haussklaven, Haussklavinnen, die aus allen bekannten Ländern gekauft werden können. Bei jeder neuen Besetzung von Gebieten werden Teile der Bevölkerung versklavt (S.77).
Sklaverei ist ein Teil der göttlichen Ordnung, so sagt die Fantasie-Koran-Sure 16,75:
<[Der Fantasie]-Gott führt als Gleichnis einen leibeigenen Sklaven an, der über nichts Gewalt hat, und einen, dem Wir von uns her einen schönen Lebensunterhalt beschert haben, so dass er davon geheim und offen spendet. Sind sie etwa gleich? Lob sei [dem Fantasie]-Gott! Aber die meisten von ihnen wissen nicht Bescheid.>
Sklavenverhalten und Sklavenrechte gemäss Fantasie-Koran
-- Sklaven und Sklavinnen haben den gleichen geistigen Wert wie Freie
-- Sklaven und Sklavinnen sind der Besitz der "rechten Hand" des besitzenden Herrn des Hauses
-- Sklaven und Sklavinnen sind gleichen religiösen Pflichten unterworfen wie Freie
-- Sklaven und Sklavinnen sollen gut behandelt werden, was der Fantasie-Koran mehrmals anmahnt
-- wenn Sklaven/Sklavinnen um Freilassung ersuchen, sollen sie freigelassen werden, was zu den "guten Taten" des Herrn gerechnet wird
-- Sklavinnen sollen nicht zur Prostitution gezwungen werden (S.76)
-- Sklavinnen stehen dem Besitzer sexuell zur Verfügung
-- Sklaven dürfen freie [Fantasie]-Musliminnen, Sklavinnen dürfen freie Fantasie-Muslime heiraten
-- Kinder von Sklavinnen sind freie Menschen und keine SklavInnen
-- nach dem Tod des Besitzers wird die Sklavin, die ein Kind von ihm hat, frei (S.77).
Die Rechte und Leitlinien sind dokumentiert. Die tatsächliche Praxis aber, wie mit den Sklaven / Sklavinnen umgegangen wird, ist nirgends aufnotiert (S.77).
Verschleierungsgebote sind nur ableitbar, nirgends direkt gefordert
Die Apologeten des Fantasie-Korans argumentieren in Sachen Schleierzwang mit der Fantasie-Koran-Sure 33,59:
<O [Fantasie]-Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf (Djilbab) über sich herunterziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden. Und [der Fantasie]-Gott ist (S.44) voller Vergebung und barmherzig.> (S.45)
Das Schleiertragen wird auch als Gegensatz zu den Sklavinnen betont, die keinen Schleier tragen dürfen. Zudem ist das Wort "Djilbab" unsicher in der Bedeutung, denn es heisst je nach Interpretation Mantel oder anders (S.45).
Frauenverhalten in der Öffentlichkeit gemäss Fantasie-Koran: Schmuckverbot, Blickverbot, Kleidervorschriften je nach Region
Sure 24,31 sagt, gläubige Frauen sollten ausserhalb der Familie keinen Schmuck tragen, ihren Blick senken, ihre "Scham" bewahren und ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen (S.45).
Der Fantasie-Koran schreibt dies nur den "gläubigen Frauen" vor, niemals allen Frauen. Der Fantasie-Koran unterscheidet zudem die freien Frauen von den Sklavinnen, die Frauen vor und nach den Wechseljahren. In der Folge ist die Schleierpraxis je nach Region und Gesellschaftsschicht verschieden (S.45).
ab 653
Die Gesellschaftsentwicklung mit dem neuen Fantasie-Koran
Verdammung der arabischen Vergangenheit und Verehrung des Fantasie-Koran
Die Fantasie-Muslime verdammen nach dem Vorbild des Fantasie-Muhammads die Zeit von vor 622 als "Zeit der Unwissenheit". Sie sei eine Zeit der Unmoral und sexuellen Freizügigkeit gewesen. Es herrscht die Meinung vor, dass erst durch den Fantasie-Koran die Zivilisation entstanden sei. Gleichzeitig wird die Zeit von vor 622 aber als die Zeit der "grossen Liebenden" verehrt (S.24).
Polygamie in Kalifenlinien verursacht Bürgerkriege in Fantasie-islamischen Gebieten
Es bleiben unübersichtliche Nachfolgeverhältnisse durch die Polygamie des Kalifen, durch den "Harem", was Kriege unter den Söhnen provoziert und die Hauptursache für Kriege innerhalb der [Fantasie]-islamischen Gebiete ist (S.56).
Entwicklung verschiedener Schleier
Es entwickeln sich verschiedene Schleier bis zu den modischen Varianten. Die Schleier werden nur von bestimmten ethnischen oder sozialen Gruppen getragen oder auch nur für eine bestimmte Zeit.
Von "frommen" Kalifen oder Sultanen wird der Schleier dann zeitweise zum festen Bestandteil der Frauenbekleidung erklärt, obwohl der Schleier im Fantasie-Koran nie als fester Bestandteil der Frauenbekleidung erwähnt wird (S.46).
In Palästina tragen die Fantasie-muslimischen Frauen nur zweimal einen Schleier im Leben: bei der Hochzeit und im Grab (S.133).
Frauen-Pilgerfahrt mit männlicher Pflicht-Begleitung
Eine Mekka-Pilgerfahrt ist für Frauen vor dem Klimakterium nur in Begleitung einer männlichen "Schutzperson" wie Ehemann, Sohn, Bruder oder eines anderen Verwandten erfüllbar (S.32).
Streit um die Absonderung/Seklusion der Frau im Fantasie-islamischen Haus
Byzanz und Persien kennen die Absonderung / Seklusion der Frauen der Herrscherhöfe (S.48).
Der Fantasie-Koran hat gegensätzliche Vorschriften. Die Frauen des Fantasie-Propheten Muhammad mussten nach Sure 33,33
-- sich in ihren Häusern aufhalten
-- ihren Schmuck vor anderen Leuten ausserhalb der Familie verbergen
-- Abgaben zahlen
-- Reinheit als oberstes Gebot anerkennen, so dass [der Fantasie]-Gott alle Unreinheit entfernen wird (S.47).
Über alle anderen Frauen gibt der Fantasie-Koran keine Vorschriften, und es gibt im Fantasie-Koran schon gar keine Vorschrift über die Absonderung / Seklusion, so dass die Frauen quasi in ihren Häusern eingesperrt würden (S.47).
680
Tod von Husain, eines Sohns der Fatima
In der Schlacht von Kerbela in Mesopotamien stirbt Husain, ein Sohn der Fatima (S.171). Er soll durch Betrug umgekommen sein und gilt als Fantasie-muslimisch-schiitischer Märtyrer (S.173).
700
Zusammenfassung der Geschehnisse ab 700
Die Stammesführer schreiben eine [Fantasie]-Scharia-Gesetzgebung und führen diese ein. Durch diese [Fantasie]-Scharia (die nicht vom Fantasie-Propheten Muhammad stammt!) werden Frauenrechte weiter beschnitten. "Gewohnheitsrecht" bricht dabei [Fantasie]-Scharia-Recht, womit im [Fantasie]-islamischen Raum jeglicher rechtlichen Willkür gegenüber Frauen Tür und Tor geöffnet ist. Da nützt auch die Umwandlung von Burgen in soziale Institutionen nicht viel. Der [Fantasie]-Islam wird in eine männliche und eine weibliche Welt gespalten. Die Frauen ziehen sich mehr und mehr aus dem öffentlichen Leben zurück oder werden verdrängt. Der weibliche [Fantasie]-Islam entwickelt eine eigene Mystik. Ein "Volks-[Fantasie]-Islam" entwickelt zusätzlich eine "Volksmedizin". Frauen und Männer beginnen, in geistiger Trennung voneinander nebeneinander herzuleben.
Chronologie
700 ca.
Die [Fantasie]-Scharia als Fantasie-islamisches Gesetzbuch
Festlegung des Fantasie-islamischen Gesetzbuches der [Fantasie]-Scharia - nicht eingehaltene Frauenrechte
Die Frauenrechte, die vom Fantasie-Koran und den Traditionen des Fantasie-Propheten - Sunna/Hadith - hergeleitet sind, werden durch die [Fantasie]-Scharia systematisch gebrochen.
Die Handlungen der Frau werden eingeteilt in
-- Pflichthandlungen (arab. "wadjib")
-- verdienstvolle Handlungen (arab. "hasan")
-- erlaubte Handlungen (arab. "mubah")
-- abzulehnende Handlungen (arab. "makruh")
-- verbotene Handlungen (arab. "haram") (S.35).
Die Rechtsfindung gemäss [Fantasie]-Scharia
Eine Bewertung von Präzedenzfällen ist nach Analogie (arab. "qiyas") zur [Fantasie]-Scharia möglich, oder bei einem völlig neuen Rechtsfall durch einen Konsens (arab. "idjma" der gesamten [Fantasie]-islamischen (männlichen) Gemeinde, in der Annahme, dass die Gemeinschaft der Fantasie-Muslime in ihrer Gesamtheit nicht in einer der wichtigen Angelegenheiten in die Irre gehen werde (S.35).
[Nun, die "Führer" des Fantasie-Islam beweisen oft das Gegenteil und leiten ganze Gemeinden geistig in die Irre, verleiten sie zu Kriegen und Steinigungen etc.].
Gewohnheitsrecht bricht [Fantasie]-Scharia-Recht - Gewohnheitsrecht bricht Frauenrecht
In der Folge können Frauenrecht, die in der [Fantasie]-Scharia (arab. "Schari'a") festgelegt sind, nicht immer durchgesetzt werden:
-- weil viele [Fantasie]-Musliminnen gar keine Kenntnisse ihrer Rechte haben
-- weil das [Fantasie]-islamische Recht eine Technik entwickelt, die Vorschriften zugunsten der Frauen zu umgehen, mittels der Rechtsinterpretation der "Hila" (plural: "Hiyal") (S.36).
Gewohnheitsrecht (arab. " 'urf") in verschiedenen Regionen bricht die [Fantasie]-Scharia und wird vom Richter (arab. "Qadi") je nachdem berücksichtigt, vor allem bei Fällen, auf die das [Fantasie]-islamische Recht keine Antwort hat (S.36).
Das Gewohnheitsrecht (" 'urf") bleibt in den islamischen [Fantasie]-Gesellschaften am stärksten, prägt am meisten und muss zum Teil nicht einmal vor öffentlichen Gerichten verhandelt werden, weil es kaum schriftlich fixiert ist. Männer behaupten auch falsche Gesetze und beziehen sich dabei auf den Fantasie-Koran, obwohl der Fantasie-Koran die behaupteten Gesetze gar nicht beinhaltet. Mit der Orientierungslosigkeit der Frauen wird gespielt (S.37).
[Hier zeigt sich, was die Fantasie-islamischen Männer darunter verstehen, wenn Frauen nicht Lesen und Schreiben können sollen: Die Frauen werden zur rechtlosen Ware. Dieses Verhalten ist nicht nur im Fantasie-Islam der Fall, sondern auch in "christlichen" Ländern gibt es Leute, die falsches Recht behaupten und meinen, andere dürften nicht lesen - und nicht klagen...].
In der Folge
-- unterliegen die Frauen meistens
-- die Durchsetzung des [Fantasie]-islamischen Rechts gegen das "Gewohnheitsrecht" ist kaum möglich
-- die Normen der [Fantasie]-Scharia und die gesellschaftliche Wirklichkeit stimmen oft überhaupt nicht überein (S.37).
[Die gesellschaftliche Wirklichkeit ist dann noch schlimmer, als die [Fantasie]-Scharia sonst schon ist].
[Fantasie]-Scharia: nutzloses Verbot der Klageweiber
Klageweiber (arab. "Na'iha") an Trauerkundgebungen werden verboten. Das Verbot ist jedoch nicht durchsetzbar, trotz Bestrafungen (S.65).
ab 700 ca.
Grenzfestungsbau (Ribate): Umfunktionierung zu sozialen Einrichtungen
Die Grenzfestungen haben zuerst die Funktion als Festung, verlieren dann aber diese Funktion nach der weiteren Ausdehnung der Fantasie-muslimischen Gebiete, so dass die Ribate als "Shaykhat al-Ribat" zu anderen Zwecken genutzt werden können (S.68-69):
Ausgediente Ribate
-- werden zu Aufenthalts- und Versammlungsplätzen für die [Fantasie]-islamischen Mystiker
-- oder die alten Ribate werden zu Alterswohnsitzen deutscher Soldaten und Männer bei religiöser Unterweisung
-- oder die alten Ribate werden auch für Witwen oder geschiedene Frauen zur Unterkunft, die nach einer Scheidung nicht mehr zu ihrer Herkunftsfamilie zurückkehren können, bei Kost und Verpflegung, bis zur Wiederverheiratung oder bis zur Rückkehr des Mannes, bei religiöser Unterweisung (S.69).
Solche umfunktionierten Ribate werden durch Stiftungen finanziert (S.69).
Nordafrika: Pilgerkarawanen verbunden mit Handelsgeschäften
Die Pilgerkarawanen nach Mekka und Medina werden für gewisse Händler und Händlerinnen zu regelmässigen, lohnenden Handelstouren, die sich mit der "Heiligkeit" der Reise verbinden lassen. Güter sind Goldschmuck oder Gegenstände für die Andacht (Devotionalien), heilige, der Andacht dienende Gegenstände aus Mekka und Medina, die in Nordafrika begehrt sind (S.130).
ab 750
Die Abbassidenherrschaft in Bagdad
Übernahme der Praxis der Absonderung/Seklusion der Frauen - Schleier wird Statussymbol reicher Frauen - bestimmte Ausgangsgelegenheiten
Die Handlungen am Hof wie die Absonderung und die Verschleierung, die aus byzantinischer und persischer Praxis übernommen sind, werden auch von wohlhabenden Untertanen übernommen und setzen sich je nach Region unterschiedlich in der ganzen Gesellschaft durch (S.48).
Die Frauen unter der abbassidischen Herrschaft in Bagdad verlassen ihre Häuser nur noch
-- für Einkäufe (S.48)
-- für eine Beteiligung an öffentlichen Festen (S.48-49)
-- zur Demonstration der herrscherlichen Macht
-- zum Gemeinschaftsgebet
-- zum Besuch der öffentlichen Bäder für rituelle Waschungen, weil der Körper nach einem Geschlechtsverkehr völlig untergetaucht werden muss und das Untertauchen meist nur in einem öffentlichen Bad möglich ist, so dass Bäder zu religiösen und sozialen Treffpunkten werden, für Feste, Heiraten und Intrigen
-- zum Besuch öffentlicher Friedhöfe oder Heiligengräber, die regelmässig am Mittwoch und Freitag besucht werden sollen, besonders aber in der Nacht vom 14. auf den 15. "Sch 'ban" (8.Monat des [Fantasie]-islamischen Mondjahres), so dass es auf den Friedhöfen zu "buntem Treiben" kommt, bis zur Prostitution (S.49).
Wenn in der abbassidischen Gesellschaft Bagdads die Mithilfe der Frau auf dem Feld nicht mehr gebraucht wird, schränken die Männer deren Bewegungsfreiheit ein. Der Schleier gilt als Zeichen für den Status einer Frau, die nicht mehr körperlich arbeiten muss (S.189).
Der Schleier wird bei Frauen von Grossgrundbesitzern zum Statussymbol. Gleichzeitig bewirkt die Absonderung/Seklusion der Frau von der Öffentlichkeit auch eine Einbusse der Wirtschaftskraft der Familie, womit sich neue Strukturprobleme ergeben können (S.190).
Im Abbassidenreich können Frauen Theologin und Juristin werden (S.66).
Zurückgezogene Frauen - Spaltung der islamischen [Fantasie]-Gesellschaft in männliche und weibliche Werte - Vorbilder und Vorbild Fatima - Frauenverdummung und entstehende MystikFrauen des [Fantasie]-Islam ziehen sich immer mehr und mehr in ihre Häuser zurück und sind von Bildung ausgeschlossen. Sie sind über Gebetspraxis bei Freitagsgebeten nicht mehr informiert (S.31).
Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit ist zum Teil von den Frauen selbst nach dem Vorbild der Tochter des Fantasie-Muhammads, Fatima, gewollt. Vorbilder der Zurückgezogenheit sind auch die Frauen des Fantasie-Muhammads, die als die "Mütter der Gläubigen" bezeichnet werden. Viele Frauen wollen so leben wie die Frauen des Fantasie-Muhammads, weil sie sich dann als "höhergestellt" fühlen (S.48).
Die Mobilität der Frauen hängt von der politischen oder religiösen Gesamtkonstellation ab (S.50).
Die [Fantasie]-islamische Gesellschaft spaltet sich in der Folge in eine männliche und eine weibliche Gesellschaft (S.32)
-- in eine von Männern vertretene Werkfrömmigkeit, durchdrungen von juristischen Vorstellungen,
-- und in einen von den [Fantasie]-islamischen Frauen emotional und affektbezogen wahrgenommenen [Fantasie]-Islam mit volks-[Fantasie]-islamischen Heiligenverehrungen, mit [Fantasie]-islamischer Mystik und Sufitum (S.32).
Verehrte Frauenfiguren werden
-- die Mutter des Fantasie-Propheten Muhammad: Amina, fromm und tugendlich
-- die Tochter von Fantasie-Prophet Muhammad: Fatima (S.32), die Mutter der beiden "grossen Imame" der Schia, die Fantasie-Prophetenenkel Hasan und Husain. Fatima wird bei den Schiiten legendenhaft verehrt (S.33).
-- die Lieblingsfrau von Fantasie-Prophet Muhammad: A'isha (S.165).
Die Frauen werden vom Freitagsgebet und von jedem qualifizierten, religiösen Gespräch und Diskussion "aus gesellschaftlichen Gründen" ausgeschlossen.
Die Absonderung / Seklusion hat zur Folge, dass sich bei den Frauen viele Sonderformen der [Fantasie]-islamischen Religionsausübung ausbilden, die von Religionsgelehrten als Aberglauben, Magie oder einfach "unislamisch" eingestuft werden. Die Ursache der Verdummung der Frauen wird verdrängt und die Männer freuen sich über ihre religiöse Macht (S.165).
Bäuerinnen mit viel Bewegungsfreiheit in der Abbasidengesellschaft Bagdads
Bäuerinnen in der Abbasidengesellschaft Bagdads können von ihren Männern in ihren Tätigkeiten nicht eingeschränkt werden. Sie bekommen von den Männern infolge der Bedeutung ihrer Arbeit für den Lebensunterhalt Reisefreiheit, Schleierfreiheit und Kleiderfreiheit zugestanden (S.189).
Die Arbeit der Frauen in der Abbasidengesellschaft wiegt oft mehr als die der Männer. Es ist die schwere Arbeit der Frauen auf dem Feld und im Garten sowie ihr geschickter Umgang mit den wenigen zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Möglichkeiten, die die Existenz der Familien sichert. Sie halten sich Hühner (S.190), Ziegen oder Schafe. Ein Rind, das Milch gibt und als Zugtier eingesetzt werden kann, gilt als grösster Reichtum. Gewöhnlich befindet sich das Grossvieh aber im gemeinsamen Besitz der Grossfamilie (S.191).
Bagdad: Frauen beherrschen zum Teil ihre Kalifen
Fantasie-muslimische Frauen der Abbassiden-Kalifen beherrschen zum Teil ihre Ehemänner und Söhne. Die Zeit der Abbassiden-Kalifen und ihrer Frauen ist bestens dokumentiert,
z.B. Khaizuran, Frau von Kalif al-Mahdi, 775-785, mit Sohn al-Hadi und Harun al-Rashid
z.B. Zubaida, die Frau von Kalif Harun al-Rashid
z.B. Buran, die Frau von Kalif al-Ma'mun (S.55).
ab 760 ca.
Entstehen der Mystik und "Orden" des "weiblichen Fantasie-Islam"
Diese Mystik nimmt sich mystische Vorstellungen aus dem Fantasie-Christentum und den Religionen Indiens zum Vorbild, gegen die männlich-formalistische Vorstellung einer blossen religiösen Aufrechnung von guten und schlechten Taten (S.175), mit der Suche nach einem emotionalen Zugang zum [Fantasie]-Gott, da Frauen ja von Bildung ausgeschlossen sind.
Es entstehen mystische Zirkel, die sich in der gesamten [Fantasie]-islamischen Welt verbreiten und in deutlichen hierarchischen Strukturen organisiert sind (S.176).
Die Gründer der mystischen "Orden" werden dabei wie Heilige verehrt (S.176-177), und es entsteht danach zum Teil auch Konkurrenz um die Nachfolge in den Führungspositionen. Die Konkurrenten und Konkurrentinnen können ihren Anspruch auf die Führung der "Orden" durch verschiedene Tatsachen gleichsam unterstreichen wie religiöse Begabungen, Kenntnisse in den [Fantasie]-islamischen Traditionen und in der [Fantasie]-Scharia, grosse Frömmigkeit, Askese, und durch die Fähigkeit, Wunder zu wirken (S.177).
"Volks-[Fantasie]-Islam" und "Volksmedizin" unter den Abbasiden
Durch die "Orden" entsteht ein dem Fantasie-Koran paralleler "Volks-[Fantasie]-Islam", der mit einer "Volksmedizin" einhergeht. Diese volksreligiösen Praktiken sind vor allem mit verschiedenen Formen der traditionellen Medizin in der [Fantasie]-islamischen Welt verbunden. Zu den Heilungstechniken gehören neben der Verbrennung von Kräutern, der Kauterisation (Gewebezerstörung durch Brennen oder Ätzen) oder dem Besprechen von Wunden auch die Herstellung von Amuletten, die vor Krankheiten schützen sollen. Weibliche Heiler bilden die Mehrheit. Die Heilkraft kann vererbt, durch besondere Erfahrungen oder durch besondere Umstände bei der Geburt erlangt werden (S.180).
"Heilige" können als Heiratshelferin oder auch als Wetterpropheten fungieren (S.180).
Kinderhandel und Missbrauch durch die Mystik
Eine Schwangere, die eine Fehlgeburt befürchtet, kann versprechen, im Fall einer erfolgreichen Entbindung ihr Kind dem entsprechenden Heiligen beziehungsweise dem ihn verehrenden Orden symbolisch zu überlassen. Das versprochene Kind muss zunächst dem durch den entsprechenen Heiligen gegründeten Orden beitreten ,und vor allem die Buben werden dann zu den religiösen Übungen des entsprechenden Ordens gezwungen teilzunehmen, um ein emotionales Abhängigkeitsverhältnis für das ganze Leben herzustellen (S.178).
Die Loslösung ist möglich (S.178-179), aber nach traditionellen Vorstellungen zum Teil gefährlich, weil die "Heiligen" einen Abfall von ihrer Gruppe rächen können.
Die Abhängigkeit kann sogar so weit gehen, dass bei einer Krankheit des "überlassenen" Kindes normale Medizin verweigert wird und dem Heiligen die Heilung überlassen wird, so dass das Kind stirbt. Dritte lernen aus den Fällen, die direkt Betroffenen eher nicht.
Die Gräber der "Heiligen" werden mehr von Frauen als von Männern besucht. Einmal jährliche Heiligenfeste werden "üblicherweise" von den Frauen organisiert (S.179).
"Steinigung des Bösen"
Die Frauen, die von jedem Ausgang und jeder religiösen Bildung ausgeschlossen sind, entwickeln eigene "mystische" Prozessionen oder Handlungen:
Ältere Frauen Saudi-Arabiens pflegen vor einer Pilgerfahrt die Lapidation (Steinsetzung): Jede Pilgerin soll drei Steinsäulen nebeneinander aufstellen, die den Teufel symbolisieren, und darauf sieben Steine werfen. Falls keine Steine zu finden sind, können auch Sandalen oder ähnliches als Ersatz dienen. Die Steinigung soll Symbol für den Triumph des Menschen über das Böse sein (S.166).
Eigene Feier des Geburtstags des Fantasie-Muhammads
An der Feier wird die Lebensgeschichte des Fantasie-Muhammads in Ausschnitten vorgetragen, wie sie im Fantasie-Koran beschrieben steht. Die Männer wählen die politisch-kriegerischen Textstellen aus, die die "Heldentaten" des Fantasie-Muhammads betonen, die Frauen bevorzugen die Kindheits- und Jugendgeschichte mit besonderer Betonung des Berufungserlebnisses. Bei den Männern steht Krieg, bei den Frauen die Religion im Vordergrund (S.171).
Feiern zum Tod von Märtyrer Husain von 680 in Kerbela
Zu Husains Ehren organisieren die Schiiten jährlich zehn Tage lang Geisslerzüge (S.171), die Frauen jedoch eine Trauerfeier mit Dauerweinen (S.173).
775-785
Kalifat al-Mahdi - Frau Khaizuran
Je älter der Kalif wird, desto mehr greift seine Frau Khaizuran in die Staatsgeschäfte ein. Sie hat die gesamte Macht, das Recht zu befehlen und das Recht, das "Falsche" zu verbieten (S.55).
785-786
Kalifat al-Hadi - Nachfolgekrieg
Gemäss Historiker al-Tabari bestimmt Khaizuran in der ersten Zeit alle Geschäfte, hat die gesamte Macht, das Recht zu befehlen und das "Falsche" zu verbieten (S.55). Gleichzeitig bricht der Nachfolgestreit zwischen al-Hadi und Harun al-Rashid aus, wobei die Mutter Khaizuran einen Ausgleich versucht (S.55).
786-809
Kalifat Harun al-Rashid - Werke der Frau Zubaida
Kalif Harun al-Rashid ist mit seiner Cousine Zubaida und lebt mit seinem Sohn al-Amin und mit seiner Nebenfrau mit deren Sohn al-Ma'mun. Zubaida sorgt ihren Sohn und den Nebensohn in gleicher Weise. Ausserdem unsterstützt sie in Bagdad eine grosse Bau- und Stiftungstätigkeit (S.55) und unterstützt
-- den Bau von Stützpunkten auf der Pilgerstrecke nach Mekka (S.55-56) mit dem Bau von Herbergen, Brunnen und Zisternen zwischen Kufa und Mekka
-- den Bau eines Äquaduktes vom Berg Arafat nach Mekka für die Wasserversorgung der Stadt Bagdad
-- die zusätzliche Vertiefung des Zamzam-Brunnens in Mekka (S.56).
800
Zusammenfassung
Die Absonderung der Frau in Indien und Afrika hängt vom beruflichen Engagement ab. Das Geschichtsbild der [Fantasie]-islamischen Geschichtsschreibung wird planmässig verzerrt. Den [Fantasie]-islamischen Männern gelingt es, mittels Macht und Geld immer mehr Frauenrechte zu beschneiden, zum Beispiel die Erbrechte. Je nach Region können sich aber soziale Frauenberufe durchsetzen, die jedoch mehr oder weniger angesehen sind.
Chronologie
um 800
Die Absonderung der Fantasie-islamischen Frau / Seklusion in Indien und Afrika
Die Absolnderung der [Fantasie]-islamischen Frau geschieht je nach Region in verschiedenen Variationen. Das Ideal ist einer räumliche und visuelle Trennung der Geschlechter.
Faktor ist unter anderem die Beteiligung am Wirtschaftsleben: Je mehr eine Frau sich am Wirtschaftsleben beteiligt, desto weniger wird sie eingeschränkt (S.51-52). Frauen in Westafrika gelingt aber ein schwunghafter Getreidehandeln trotz Absonderung / Seklusion. Sie entwickeln eine stärkere wirtschaftliche Potenz als die Männer (S.52).
ab "Mittelalter" / 800-1600
Verzerrtes Geschichtsbild der Fantasie-islamischen Geschichtsschreiber
Arabische Historiker überliefern viele Einzelheiten über die Situation der Frauen in den [Fantasie]-islamischen Ländern, stellen gleichzeitig die Zeit der "Unwissenheit" (arabl. "Djahiliyya") von vor 622 als besonders grausame Zeit dar, und stellen einzelne Regeln willkürlich in den Vordergrund, die besonders spektakulär grausam erscheinen, ohne die Verbreitung oder die regionalen Regelungen zu berücksichtigen (S.13).
Heiraten als Bekräftigung von Stammesverbindungen
Heiraten gelten als Mittel zur Bekräftigung und Dokumentierung von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Beziehungen. Im Fall der Scheidung kann es zur Katastrophe kommen, wenn keine Regelungen vereinbart sind (S.60).
ab 800 ca.
Männerherrschaft und Geld überlistet die Frauenrechte im Fantasie-Koran
Polygamie wird zum Privileg der wohlhabenden Schichten
Die sozialen Aspekte [des Zusammenhalts des Stammes] treten in den Hintergrund (S.41).
Fantasie-islamische Tricks mit der Gründung von "Stiftungen", um den Frauen das Erbe vorzuenthalten
Das [Fantasie]-islamische Recht entwickelt Mittel und Wege, die vom Fantasie-Koran eindeutig vorgeschriebenen Erbregelungen zu umgehen, so dass Frauen bei Erbschaften leer ausgehen. Die Männer gründen eine "fromme Stiftung" (arab. "waqf", plural: "auqaf"), so dass vor allem Immobilienbesitz durch eine letztwillige Verfügung in eine Stiftung umgewandelt werden kann, deren Erträge karitativen Zwecken oder den Erben zugute kommen. Stiftungsbesitz ist dann unverkäuflich und kann nicht enteignet werden. Wenn ein Mann also seinen Besitz in eine Stiftung übergehen lässt, so sind alle Erbschaftsregeln des Fantasie-Koran umgangen und das Erbe somit den Frauen entzogen (S.43).
[Im Fantasie-Christentum vermachen viele Männer alles der "Kirche", und die Frau geht leer aus].
Gleichzeitig beginnen sich Frauen gegen die Ehemänner und die Söhne in Erbschaftsangelegenheiten erfolgreich zu wehren und erstreiten vor Gericht ihr Recht (S.43).
Mehrheitlich setzen die Richter (arab. "Qadis") aber die "Gewohnheitsrechte" durch (S.43-44), so dass die Frauen weiter vom Erbrecht ausgeschlossen bleiben und weiter keinen Landbesitz erben können. In einigen Fantasie-muslimischen Ländern gelten dafür Abfindungen in regelmässigen Naturalienleistungen (S.44).
Somit verstossen [Fantasie]-islamische Juristen regelmässig gegen den Fantasie-Koran-[Fantasie]-Islam und begründen dies z.B. bei der Erbschaft von Landgütern damit, dass ein Landgut nicht zersplittert werden solle, weil das Land sonst unwirtschaftlich würde (S.44).
Schleier wird auch zum "Schutzsymbol"
Die Praxis der völligen oder partiellen Verschleierung verbreitet sich in den unterschiedlich strukturierten islamischen [Fantasie]-Gesellschaften. Der Schleier
-- wird zu einem Schutzsymbol,
-- und soll Schutz vor "bösen Blicken" geben gegen die angriffigen oder neidischen Männer des Mittelmeerraums.
Es soll alle Ursache des männlichen Neids verborgen werden, die Schönheit, die Jugend, und die Frau in der Schwangerschaft. Die Frau wird durch den Schleier anonymisiert (S.46).
ab 800 ca.
Spanisch-arabische Lyrik um unglückliche Liebe
Die Liebe führt in der Literatur zum idealisierten, bewussten Verzicht auf die Geliebte. Die Liebesheirat wird zur Ausnahme (S.24).
Technische Neuerungen sind alle erlaubt
Gemäss dem Konsensgesetz (arab. "idjma") sind alle technischen Neuerungen erlaubt , solange kein "bedeutender" Fantasie-muslimischer Gelehrter Einspruch erhebt (S.35).
"Mittelalter" (800-1600)
Frauenberufe in Fantasie-islamischen Ländern
[Fantasie]-Musliminnen können beruflich Männer konkurrenzieren wie z.B. im Handel oder frauenspezifische Berufe ausüben, wo die Männer nicht vertreten sind, wie Heiratsvermittlerin, Pflegerin, Hebamme, Sängerin oder Prostituierte (S.58).
Handwerkliche Tätigkeit
Handwerkliche Tätigkeiten von [Fantasie]-Musliminnen finden in Hinterräumen oder im Garten statt, mit Kinderarbeit (S.198):
-- Töpferei, Flechterei, Weberei, Gerberei
-- Besticken und Nähen von Kleidern
-- Weben und Knüpfen von Teppichen mit Webstühlen (S.194).
Töpferei und Korbflechtwaren sind die Domäne der Frauen (S.199). Körbe aus Binsengräsern, Weizen- oder Reisstroh sind zum Teil so dicht geflochten, dass man Nahrungsmittel wie Mehl verlustlos darin aufbewahren kann. Die Flechttechniken sind derart entwickelt, dass die Körbe nahezu wasserdicht sind. Zur Verschönerung wird farblich unterschiedliches, manchmal auch gefärbtes Stroh eingeflochten (S.200).
Die Gerberei dagegen ist nur selten "Frauensache", und wenn, dann auf dem Land (S.200), meist mit Fellen von Schafen oder Ziegen (S.201).
Lederschläuche werden zur Aufbewahrung und zum Transport von festen oder flüssigen Lebensmitteln benutzt (S.200). In Lederschläuchen wird auch gebuttert (S.201).
Mashita (Friseuse)
Fantasie-muslimische Friseusen arbeiten auch als Körperpflegerin und Führerin einer Boutiqe, wenden zahlreiche Schönheitsmittel an, betreiben auch Schmuckverkauf, betreiben einen Kleiderverleih für Luxusheiraten oder für Heiraten armer Bräute (S.63). Friseusinnen verdienen dabei gut und haben zum Teil Sklavinnen in Anstellung (S.64).
Tadjira (Händlerin)
Die Fantasie-muslimische Händlerin ist eine Unternehmerin, z.B. im "Bagdad von 1001-Nacht" oder im Kairo des 14. Jh. (S.69). Sie reiten auf Pferden und führen ihre Kontobücher selber (S.70).
Dallala (die ambulante Händlerin)
Die Fantasie-muslimische, ambulante Händlerin (das Pendant zum männlichen Dallal) ist die Vermittlerin zwischen Angebot und Kunde auf grossen Märkten, streicht Provisionen ein, wird häufig von ausländischen Anbietern aufgesucht (S.70).
Die Händlerinnen vermitteln Kleider, Schmuck, Kosmetika und andere frauenspezifische Produkte von Frau zu Frau. Die Dallala vermitteln auch zwischen Markt und den eingesperrten Frauen, die ihre Häuser nicht verlassen dürfen. Das sind meistens Frauen der höheren Schichten (S.70).
Steuereintreiberin (arab.: "Daminat al-Maghani")
Die Fantasie-muslimische Steuereintreiberin treibt die Steuern ein von Sängerinnen, Prostituierten und weiblichen Sufis (S.70-71). Die Steuereintreiberin kann einige Willkür walten lassen:
-- sie kann die Einsperrung einer Person in ihrer Wohnung verfügen, wenn diese die Steuern nicht bezahlt
-- sie kann einen Teil der eingezogenen Steuern unterschlagen (S.71).
Sie kann aber auch von geldgierigen Machthabern unter Druck gesetzt werden, möglichst viel Steuern einzutreiben (S.71).
Ballana (Badedienerin)
Die Badedienerin hilft bei den grossen, rituellen Waschungen (arab.: "ghus"). In den grossen, städtischen Bädern gelten getrennte Benutzungszeiten für Männer und Frauen mit dem entsprechenden Wechsel von weiblichem und männlichem Dienstpersonal, mit Zurechtlegen der Utensilien wie Seife, Öl, Tücher. Eventuell werden auch Massagen gegeben. In der Folge steht das Badepersonal immer unter einem gewissen ["unreinen"] Verdacht, weil sich der Umgang mit rituell unreinen Substanzen nicht vermeiden lässt und zum Teil Hautkontakt besteht (S.59).
In der Folge gelten Bäder als Orte, wo sich Djinnen ("Wesen aus Feuer") aufhalten, die Krankheiten verursachen oder jemanden in die Irre führen können. Das Bäderpersonal steht immer im Verdacht, mit Djinnen Kontakt zu pflegen. Das weibliche Personal steht mit den sich reinigenden Frauen immer im Verdacht, im Bad Intrigen zu spinnen oder unerlaubte sexuelle Kontakte zu pflegen (S.60).
Badedienerinnen stehen einem dauernden schlechten Ruf als Helferin und Mitwisserin zu Intrige und zu unerlaubtem Sex, und sie werden durch die Marktaufsicht, im "Mittelalter" den "Muhtasib", besonders kontrolliert (S.60).
Khatiba ("Heiratsvermittlerin")
Die Fantasie-muslimische Vermittlerin, in der Regel eine ältere Frau, wird benötigt, weil die Mobilität der Frauen in der Zeit des "Mittelalters" eingeschränkt ist und Männer wie Frauen sich kaum noch sehen, wenn kein Cousin / Cousine da ist (S.60).
In der Regel hat die Heiratsvermittlerin noch einen zweiten Beruf: Um in die Häuser Zugang zu erhalten, verkauft sie oft Schönheitsmittel, Zierbänder oder ähnliches, so dass sie immer alle heiratsfähigen Mädchen kennt (S.61).
Die Mütter der heiratsfähigen Söhne wenden sich an die Heiratsvermittlerin (Khatiba), die informiert und vermittelt. Bei beiderseitigem Interesse arrangiert die Vermittlerin ein Frauentreffen mit den beiden Müttern. Die Gespräche sind für die Familie ohne offiziellen Charakter. Erst bei Einigkeit unter den Frauen werden die Ältesten und die Väter mit in die Verhandlungen miteinbezogen, um zwischen den Familien rechtsgültige Verträge auszuhandeln (S.61), Scheidungsbedingungen, Brautgelder usw. (S.60).
Die Khatiba steht dabei immer im Verdacht, falsch oder nicht ausreichend zu informieren, oder sich für Intrigen oder Liebesabenteuer zur Verfügung zu stellen (S.61).
Dada (Erzieherin)
Fantasie-muslimische Erzieherinnen sind v.a. ältere Frauen, v.a. in "vornehmeren" Häusern. Oft entsteht eine lebendige, emotionale Bindung mit den Buben (S.61), die später in Berufspositionen die Dada als Beraterin konsultieren, so dass die Dada zu politischem Einfluss und eventuell auch zu Reichtum kommt (S.62).
Daya (Hebamme)
Die Fantasie-muslimische Hebamme hilft beim Geburtsablauf, mit mitgebrachtem Gebärstuhl, und vollzieht magische Praktiken bei der Geburt:
-- sie flüstert dem Neugeborenen das [Fantasie]-islamische Glaubensbekenntnis ins Ohr
-- sie vollzieht Riten zum Schutz von Mutter und Säugling gegen böse Geister oder übelwollende Menschen.
Diese Fähigkeiten machen sie auch zu gefürchteten Personen (S.62).
Sani'a (Tätowiererin)
Tätowierungen sind in vielen Regionen der [Fantasie]-islamischen Welt üblich, vor allem bei den Frauen, zur Verschönerung, oder zum Schutz gegen Krankheiten und Unfälle (S.62).
In Ägypten und eventuell anderen Fantasie-muslimischen Ländern werden die Tätowiererinnen als Zigeunerinnen bezeichnet (S.62), denn sie sind auch Spezialistinnen für Wahrsagerei und weibliche Beschneidungen bei Mädchen / Exzision, für Epilation, Hygiene, zur Blanchierung der Zähne usw. (S.63).
Ghassala (Totenwäscherin)
Die Fantasie-muslimische Totenwäscherin betreibt ihr Gewerbe, damit die Toten im Zustand der rituellen Reinheit vor ihren Fantasie-Schöpfer treten können, mit genauen Vorschriften für die Waschung und das Einwickeln des Leichnams in die Leichentücher. Die Männer waschen männliche Leichen, Frauen waschen weibliche Leichen. Manchmal wird die Totenwäscherin auf der Strasse beschimpft und geschlagen. Sie arbeitet ohne Lohn, weil die Arbeit eine religiöse Pflicht ist, wird aber durch "übliche Geschenke" entschädigt (S.63).
Murdi'a (Amme)
Die Fantasie-muslimischen Ammen spielen in der [Fantasie]-islamischen Kultur eine bedeutende Rolle, und sie müssen bei klarem Verstand und bei guter Gesundheit sein. Amme kann auch eine "Christin" oder eine Jüdin sein. Die Stillzeit geht bis zu vier Jahre, in der die Amme im Haus des Kindes wohnt, wobei der Mann der Amme dem langen Aufenthalt zustimmen muss.
Ammen können durch die intensive Beziehung zum Teil zu Einfluss und Reichtum gelangen. In Harems geben die Frauen die Kinder den Sklavinnen ab, die die Ammen-Rolle erfüllen müssen (S.64).
Freie Frauen bekommen für ihre Ammendienste Bezahlung (S.65).
An'iha (Klageweib)
Das Fantasie-muslimische Klageweib nimmt berufsmässig an Trauerkundgebungen teil. Der Beruf wurde von Fantasie-Muhammad verdammt, aber die Tradition lebt weiter, trotz des Verbots. Gegen Zahlung einer Gebühr wird die Tätigkeit erlaubt und so auch die Staatskasse aufgebessert (S.65).
Tabbakha (Köchin)
Fantasie-muslimische Köchinnen arbeiten in Privathaushalten, ebenso wie Köche. An Höfen siond sie auch verantwortlich für die Bevorratung und für die Rezepturen, bei zum Teil hoher Bezahlung (S.65). Bei Frauenmystikerkonventen sind nur Frauen als Köchinnen zugelassen (S.65-66).
Shaykha (alte Frau, Stammesführerin)
Die Shaykha ist das weibliche Pendant zum "Shaykh", zum Stammesführer (Scheich). Die Bezeichnung "Scheichin" (arab. "Shaykha") wird zur Bezeichnung für alle Frauen, die in einer der religiösen Wissenschaften bewandert sind, z.B.
-- Rechtsgelehrte (Faqiha)
-- Traditionarierin (Muhadditha)
-- Predigerin (Wa'iza)
-- Sprachlehrerin, Rechtshelferin, Ausbildnerin (S.67)
Die Fantasie-muslimischen Männer protestieren dauernd gegen die weibliche Scheichin und verhindern weitere Emanzipationen. Richterinnen gibt es keine, Ermittlerinnen dagegen schon (S.68), nämlich in Fällen, die Frauen betreffen, in denen nur Frauen ermitteln dürfen (S.70).
"Shaykhas" können auch Führerinnen der weiblichen Mystikergemeinschaften sein (S.68).
Baghay (Prostituierte)
Der [Fantasie]-Islam lehnt die Prostitution ab und setzt sie mit Unzucht gleich, die unter bestimmten Strafen steht. Die Tradition der Prostitution kann aber nicht unterdrückt werden, und der Staat kassiert mit Steuern mit (S.71)
-- in Bordellen, in Seitenstrassen und auf Märkten, auch in Bagdad
-- in Hafenstädten der Levante auch mit Ausländerinnen (S.73).
Die Prostituierten sind in Gilden organisiert, um sie steuerlich zu erfassen. Sie gelten als von ihren Männern vernachlässigte Frauen. An den Gildenumzügen dürfen die Frauen nicht teilnehmen sondern müssen durch ihre Männer vertreten sein (S.74).
Sängerin ("Qayna", "Mughaniyya", "Raisa")
Fantasie-muslimische Sängerinnen sind Sklavinnen am Hof, trotz der Verdammung durch den Fantasie-Muhammad. Einige werden berühmt und populär, werden vermögend und haben z.T. politischen Einfluss. Sie werden auch als Kapitalanlage benutzt, wenn sie zusätzliche Ausbildungen im Tanzen, Musizieren und Poesie absolvieren, so dass sie sich mit Tamburin oder Laute selber begleiten können und beim Verkauf hohe Preise erzielen. Anekdoten um die Sängerinnen sind üblich (S.75).
Unabhängige Sängerinnen müssen beträchtliche Steuern bezahlen, weil der [Fantasie]-Islam ihr Dasein verdammt. Viele Sängerinnen verknüpfen Gesang mit Prostitution [und den Fantasie-muslimischen Männern scheint es zu gefallen...] (S.75).
809-813
Kalifat al-Amin
(S.55)
ab 809
In Bagdad entwickelt sich ein Krieg um die Nachfolge zwischen al-Amin und al-Ma'mun
Zubaida, die Mutter von al-Amin, versucht vergeblich die Schlichtung (S.55).
813
Bagdad: Sieg al-Ma'muns gegen al-Amin
(S.55)
813-833
Kalifat al-Ma'mun, mit Frau Buran
Seine Frau Buran unternimmt eine grosse Vermittlertätigkeit in politischen Auseinandersetzungen (S.56).
820 ca.
Tod der Kalifenwitwe Zubaida
Sie wird hoch verehrt, das Grabmal ist bis heute erhalten (S.56).
900
10. Jh.
Jemen?: Frauen als Königinnen
Raba bint al-Harith und Tuhfa al-Sulaihiyya (S.54).
1000
Zusammenfassung
In diese Zeit fällt nun vor allem die [Fantasie]-islamische Stadtplanung. Durch viele Sackgassen schaffen sich die Frauen etwas Freiheit vom Ausgehverbot und können eigene feminine Feste entwickeln. Die geistige Trennung zwischen Mann und Frau ist total.
Chronologie
um 1000?
Bagdad und Kairo: Ausflüge von Frauen
Berichterstatter al-Maqrizi berichtet von Spaziergängen der Prinzessinnen oder von Ausflügen der Prinzessinnen zur Beobachtung der Pilgersänfte "Mahmal" (S.50).
um 1000?
Fantasie-islamische Stadtplanung
Stadtplanung mit vielen Sackgassen für Wohnlichkeit im islamischen [Fantasie]-Gesellschaftssystem - gelockerte Ausgangssperre für Frauen - feminine Tischfeste
Der Strassenverlauf der Wohnviertel in traditionell [Fantasie]-islamischen Städten ist so angelegt, dass möglichst viele Sackgassen entstehen, um zu vermeiden, dass fremde Passanten zufällig Einblick in das Leben der Familien bekommen (S.143).
So ist es möglich, dass Frauen sich in diesen Quartieren relativ zwanglos bewegen können, während die "potenten" Männer bei der Arbeit sind. In Strengen Familien muss für jeden Besuch der Frau die Erlaubnis des Mannes eingeholt werden. Einmal in der Woche gehen die Frauen in das öffentliche Bad, samt Kindern, Verwandten und Nachbarinnen, um alle Art von Neuigkeiten auszutauschen (S.144), zum Beispiel über neue Arbeitsmöglichkeiten der Männer (S.153).
Die Frauen helfen sich gegenseitig bei Hausarbeiten, Kochen, beim Feste vorbereiten usw. Die Frauen entwickeln so eine regelrechte "Besuchskultur". Konflikte werden mit Vermittlung entschärft (S.145).
Zwischen formalen und informellen Besuchen wird unterschieden. Die Frauen können zu Hause kleine Partys abhalten (S.148).
Allgemein tauschen die Ehefrauen ihre Erfahrungen mit Geldgeschäften aus, in denen sie meist sehr viel geschickter sind als die Ehemänner (S.153). Zudem gleichen die Frauenfreundschaften die Männerprivilegien aus und geben psychischen Halt (S.162). Tischfeste - nur für verheiratete Frauen - werden vor allem deswegen organisiert, um Informationen über heiratsfähige Mädchen zu erhalten (S.149). Im Oman kommt es an solchen Festen kaum zu Unterhaltungen, weil die Frauen durch Analphabetismus und Unkenntnis der offiziellen Sprache von der Welt ausgeschlossen sind (S.152).
Die Fantasie-muslimischen Männer lehnen die Frauengespräche generell als überflüssig und teilweise als schädlich ab. Ein marokkanisches Sprichwort lässt den ewigen Macho zum Wort kommen: "Nutzloses Gerede ist kein Streichholz wert" (S.153).
Um den Fastenmonat Ramadan entwickelt sich eine ausgiebige Besuchskultur, wobei die Männer drei Tage lang ihre Besuche machen, während die Frauen drei Tage lang Essen vorbereiten und erst danach ihre eigenen Besuche machen können (S.154).
[Die Spaltung zwischen der Männer- und der Frauenkultur in den [Fantasie]-islamischen Ländern wird immer tiefer und die psychischen Defizite werden immer grösser. Die Heiratsverbindung festigt sich als strategische Verbindung, und die Gefühle bleiben auf der Strecke].
1000-1021
Kairo: Kalifat des frauenfeindlichen Kalifen al-Hakim
(S.51)
1014
Kalifat al-Hakim: Verbot der Produktion von Frauenschuhen
weil Frauen sowieso in Häusern bleiben müssten und Ausgang für Frauen verboten ist (S.51).
ab 1047
Jemen: Sulaihidenherrschaft
(S.54)
vor 1084
Jemen: Sulaihidenherrscherin Asma
(S.54)
1084-1138
Jemen: Sulaihidische Herrscherin Arwa
über Südarabien, mit den Fatimiden in Kairo verbündet (S.54).
1099
Jemen: Herrscherin Arwa übernimmt im Jemen die alleinige Herrschaft
Herrscherin Arwa gilt als gerecht, klug und kunstsinnig, und wird verehrt (S.54).
1100
1138
Jemen: Ende der Sulaihidenherrschaft
(S.54)
1200
Zusammenfassung
Die rechtliche Situation der Frau entwickelt sich nun je nach Kontinent in die verschiedensten Richtungen. Von Folter bis zur Heirat der Sklavin kann alles vertreten sein.
Chronologie
13./14. Jh.
Kritik gegen Frauenbeteiligung an Pilgerfahrten
Der Mamlukentheologe 'Abdallah al-Turkumani kritisiert die Teilnahme von Frauen an verschiedenen religiösen Zusammenkünften in den Moscheebezirken von Jerusalem oder Mekka, weil sie sich "ungebührlich" aufführen. Er äussert sich generell gegen verschiedene mystische Organisationen als "unstatthafte Neuerungen" (S.50).
13.+15. Jh.
Mesopotamien und Persien: kaum Schleier
Zahlreiche Miniaturen zeigen unverschleierte Frauen, die nicht Sklavinnen sind, die in literarische Texte eingebettet und somit genau definiert sind (S.45).
November 1249
Ägypten: Königin Shadjarat al-Durr, eine turkmenische Sklavin
Die Frau des Grossneffen Saladins, Salah al-Ayyubi, verheimlicht den Tod ihres Mannes, um das Heer der Kreuzfahrer abzuwehren (S.54).
Nach dem Sieg gegen die Kreuzfahrer ruft das ägyptische Heer Shadjarat al-Durr als Herrscherin aus. Der Neffe, eigentlicher männlicher Nachfolger, Turan Shah, kann die Nachfolge nicht antreten. Shadjarat al-Durr lässt in ihrem Namen Münzen prägen und kann sich im Freitagsgebet huldigen lassen. Bagdad aber verweigert die Anerkennung der Herrscherin. In der Folge heiratet Shadjarat al-Durr einen militärischen Führer und regiert durch ihn sieben weitere Jahre (S.54).
1257
Ägypten: Palastintrige, Tod von Shadjarat al-Durr
(S.54)
ab 1258
Ägyptens Mamlukenstaat: Fantasie-Musliminnen in der Mamlukendiktatur
Prinzessinnen
Historiker Ibn Taghribirdi berichtet von Prinzessinnen am Hof, die ihre Häuser nur verlassen, wenn sie begraben werden (S.50).
Ägypten: geschlagene oder integrierte Sklavinnen
Gemäss der Quellenlage werden Sklavinnen in Ägypten oft geschlagen, aber auch oft in die Familie integriert. Über Sklaverei auf dem Feld oder in der Produktion liegen kaum Quellen vor (S.78).
In den Quellen werden drei Hauptarten von Sklavinnen unterschieden:
-- die Sexsklavin für den Herrn, die zum Teil die Zuneigung und Liebe des Besitzers erlangt, dann freigelassen und von ihrem Herrn geheiratet wird (S.77)
-- Sängerinnen und Tänzerinnen, die wegen ihrer Ausbildung auch eine Kapitalanlage sind
-- Haushaltssklavinnen und Erzieherinnen an Höfen und in der Oberschicht (S.78).
Unterricht für Frauen bei gleichzeitigen Einschränkungen
Die [Fantasie]-islamischen Frauen der Mamlukendiktatur erhalten regelmässig von bedeutenden Gelehrten Unterricht, damit sie Rechte und Pflichten gegenüber den Ehemännern kennen (S.31).
Im Mamlukenreich werden Frauen beruflich eingeschränkt. Ein Einstieg in die Hierarchien der Staatsberufe ist nicht mehr möglich (S.66).
Berühmte Shaykhas (wissende Frauen)
Scheichinnen sind zum Beispiel Shams bint Nasir al-Din Muhammad und Khadidja al-Salihiyya, die weite Reisen unternehmen, um sich weiterzubilden (S.67) und ihr Wissen an weit hergereist Studenten weitergeben. Die beiden Frauen brüsten sich mit bis zu fünf Pilgerfahrten und werden u.a. deswegen in der Fantasie-muslimischen Bevölkerung verehrt (S.68).
1260-1270
Ägypten: Sultan Baybars versucht erfolglos, die Prostitution zu verbieten.
(S.72-73). In Kairo existieren einige Viertel mit Prostitution, auch auf der Nilinsel Halima, wo die Prostitution in Hütten abgeht, bei erheblichen Mietkosten. Kairo, Oberägypten und Alexandria sind Zentren der Prostitution. Sultan Baybars lässt die Prostituierten so lange inhaftieren, bis sie heiraten, bei staatlich festgelegtem Brautpreis. Er lässt Bordelle abreissen und z.B. an deren Stelle Moscheen errichten (S.73).
Der "Kerzenmarkt" bleibt aber weiter der "Platz der leichten Mädchen", die "Besucherinnen der Kerzenmacher" genannt werden ("Za'irat al-Shamma'in"), einen speziellen Umhang und Schuhe aus rotem Leder tragen (S.73).
1281
Verbot der Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution] bleibt ohne Wirkung
(S.50)
1300
1309
Wiederholung des Verbotes für Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution], ohne Wirkung
(S.50)
1400
Zusammenfassung
Durch die Einführung des Teegetränks und der Teestube aus China wird die [Fantasie]-islamische Gesellschaft zwischen Frauen und Männern noch mehr gespalten, weil den Frauen verboten wird, sich in den Teestuben aufzuhalten.
Chronologie
15. Jh.
Persien: keine Schleier bei Frauen
Europäische Reiseberichte bestätigen, dass freie [Fantasie]-Musliminnen keinen Schleier tragen (S.46).
ab 15. Jh.
Einrichtung der Cafés und Teestuben - noch tiefere Spaltung der Fantasie-islamischen Gesellschaft zwischen Frauen und Männern
Ab der Einrichtung der Cafés und Teestuben in der [Fantasie]-islamischen Welt spaltet sich die [Fantasie]-islamische Gesellschaft noch mehr zwischen Frauen und Männern auf. Die Männer sitzen planmässig in den Cafés oder Teestuben, halten Sitzungen ab oder zerstreuen sich [mit Schachspiel und Kartenspiel], während die Frauen zu Hause den Haushalt organisieren, Kinder erziehen und die alten Mitglieder der Familie pflegen (S.141). Die Spaltung der islamischen [Fantasie]-Gesellschaft in "männliche" und "weibliche" Sphäre wird noch tiefer, als sie sonst schon war (S.142).
1412
Ägypten: Säuglingssultan von 18 Monaten
Der 18 Monate alte Säugling Ahmad ibn al-Mu'ayyad muss als Sultan eine Parade abnehmen, wobei die Amme neben dem Säugling auf dem Thron sitzt (S.64).
1421
Wiederholung des Verbotes für Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution], bleibt ohne Wirkung
(S.50)
1422-1437
Kairo: Mamlukensultan Barsbay - frauenfeindliche Gesetze können sich nicht durchsetzen
Der Mamlukensultan Barsbay erlässt - wie zwischen 1000-1021 Kalif al-Hakim - frauenfeindliche Gesetze: Alle Frauen, egal wie alt, dürfen die Häuser nicht mehr verlassen (S.51).
Es kommt zu einem rapiden Absinken der Umsätze auf den Basaren, so dass die Anordnung bereits nach wenigen Wochen wieder aufgehoben werden muss. Die strikte Absonderung ist nicht durchführbar und nur auf gewisse Schichten beschränkbar (S.51).
1430
Wiederholung des Verbotes für Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution], ohne Wirkung
(S.50)
1432
Wiederholung des Verbotes für Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution], ohne Wirkung
(S.50)
1437
Wiederholung des Verbotes für Frauen auf Friedhöfen [zur Eindämmung der Prostitution], ohne Wirkung
(S.50)
1500
Zusammenfassung
Das Osmanische Reich, das über Mekka, Medina und ganz Nordafrika zu herrschen beginnt, gibt neue Gesetze vor. Frauen müssen nur noch leichte Schleier tragen. Berufskarrieren sind unmöglich, Gratisarbeit erwünscht. Die Prostitution vollzieht sich versteckt.
Chronologie
ab 1517
Osmanisches Reich
Schleierpraxis: leichte, halb durchsichtige Schleier
Berufstätige Frauen tragen Schleier auf dem Arbeitsweg, auch die Händlerinnen auf dem Markt. Bei Handelsgesprächen wird der Schleier aber hochgehoben. Die Praktikabilität wird wichtiger als religiöse oder gesellschaftliche Normen (S.47).
Ökonomische Profilierung Fantasie-muslimischer Frauen und Frauenrechte: zum Teil erwünscht, zum Teil bekämpft
Frauen in Städten des Osmanischen Reiches werden nicht nur als Gratisarbeiterinnen in familiären Textilunternehmen eingesetzt (S.81), sondern steigen auf zur Hausbesitzerin und Vermieterin, besitzen Läden und einzelne sogar Werkstätten, Landgüter, Gärten, Mühlen (S.79), betreiben z.T. eine eigene Landwirtschaft (S.80), betreiben die Aktivitäten aber auch zum Teil aus wirtschaftlicher Not der Familie (S.82).
Erbrecht: Wenn nur weibliche Erben für ein Landgut in Frage kommen, zahlen die Frauen eine Abgabe ("tapu"), um gegen das Fantasie-Koran-Unrecht Land erben zu können. Häufig müssen die Erbinnen das Land aber verkaufen, um die tapu bezahlen zu können. Oft kaufen männliche Vertreter für die Frauen Land und schliessen innerhalb der Familie Pachtverhältnisse ab (S.79), oder Mutter und Tochter handeln unter sich oder auf völlig eigene Rechnung, oder vor allem Witwen, die mehr Respekt geniessen (S.80). Männliche Konkurrenz bekämpft die aufsteigenden Frauen zum Teil gerichtlich, zum Beispiel, wenn eine Tochter vom verstorbenen Vater das Recht auf eine Kerzenproduktion erbt (S.81).
Sultansfrauen streben nach Einfluss ihres Sohnes
Gemäss den Quellen versuchen viele Sultansfrauen innerhalb des Harems, Einfluss auf die Politik zu gewinnen. Jede Haremsfrau will ihren Sohn in die Position des Thronfolgers bringen, um später auch selbst politischen Einfluss zu bekommen und dabei vielleicht sogar reich zu werden. Der Harem (in Konstantinopel) ist voll von Intrigen (S.56).
[Die Wahrscheinlichkeit, dass durch dieses System "Muttersöhnchen" an die Macht kommen, die sich nicht nur in politischen, sondern sich auch in emotionalen Abhängigkeiten befinden, ist sehr wahrscheinlich].
Karriere für Frauen im Osmanischen Reich ist unmöglich, höchstens Primarschullehrerin
Im sunnitisch-osmanischen Reich wird den Frauen jeder Zugang zu hierarchischen Berufslaufbahnen verwehrt (S.66). Mehr als Primarschullehrerin mit beschränkten religiösen Kenntnissen dürfen Frauen im Osmanischen Reich nicht werden (S.66-67).
Hausarbeit und Haushandwerk möglich
Fantasie-muslimische Frauen sind im Osmanischen Reich im Handwerk zugelassen, z.B. als Kerzenmacherin, Weberin, Schneiderinnen, Spinnerinnen, Stickerinnen. Sie lassen ihre Ware oft durch Jüdinnen oder Armenierinnen verkaufen, um so selbst im Hause zu bleiben (S.72).
Prostituierte: Die osmanische Herrschaft versteckt die Prostitution
indem sie diese als Kampfmittel gegen das Fantasie-Christen- und Fantasie-Judentum benutzt und behauptet, die Prostituierten seien alles "Christinnen" oder Jüdinnen. Fantasie-muslimische Prostituierte werden nach Gesetz mit Ertränken bestraft, womit die Existenz Fantasie-muslimischer Prostituierte bewiesen ist (S.74). Prostitutionszentrum ist z.B. das anatolische Bursa (S.73).
Sängerinnen im Osmanischen Reich sind in Kooperationen organisiert
(S.75), die auch die Ausbildung des Nachwuchses übernimmt, wobei die Quellen behaupten, die Sängerinnen seien nur Jüdinnen, "Christinnen" oder Zigeunerinnen (S.76).
1600
17. Jh.
Osmanisches Reich: Frauen werden an der Verwaltung "Frommer Stiftungen" beteiligt
(S.71)
1700
ab 18. Jh.
Die "Orientalin" ist regelmässiges Motiv der europäischen Malerei
(S.7)
1800
Zusammenfassung
Feminine Emanzipationsbewegungen können einige männliche Vorschriften des Terror-Fantasie-Koran kippen. Die Fantasie-muslimischen Feministinnen erhalten durch den Einfluss europäischer Rechtsnormen Unterstützung.
[Gleichzeitig wird Europa durch den Kolonialismus nicht zum Vorbild, sondern zum Vorbild des Teufels. Die Fantasie-Muslime wehren sich meistens gegen jede Reform, die aus Europa kommt, und behaupten einfach, jegliche Reform der Fantasie-Koran-Rechte sei "unislamisch"].
Chronologie
19. Jh.
Verzerrte Fantasie-muslimische Geschichtsschreibung wird in Europa übernommen
Die europäische Geschichtsschreibung wertet die arabischen Quellen des "Mittelalters" aus, übernimmt kritiklos die Darstellung der Daten und passt sie in die europäischen soziologischen und ethnologischen Theorien des 19. Jh. ein (S.13).
ab 19. Jh.
Kampf gegen die Schleierpflicht in einigen Fantasie-muslimischen Ländern mit Hilfe des Fantasie-Korans
(S.46)
Emanzipationsbewegung
Der Kolonialismus Europas importiert auch eine Emanzipationsbewegung in die Fantasie-muslimischen länder. Das Bewusstsein der [Fantasie]-islamischen Frauen steigt insofern, dass auch Frauen das Recht auf eine religiöse Ausbildung haben, oder sogar die Pflicht dazu (S.34).
ab 1800 ca.
Europäische Rechtsnormen in Fantasie-muslimischen Ländern
Die [Fantasie]-Scharia wird in vielen Fantasie-muslimischen Ländern mit europäischen Rechtsnormen ergänzt, oft mit der Behauptung der Gleichheit von Mann und Frau oder Fantasie-Muslimen und Nicht-Muslimen vor dem Richter (S.36).
Teppichproduktion in Fantasie-muslimischen Ländern auf europäische Bestellungen
Die Teppiche werden mehr und mehr nach europäischen Bestellungen angefertigt. Viele traditionelle Teppichmuster gehen verloren. Teilweise haben nur Männer das Recht, die Teppiche zu verkaufen, so dass den Frauen zum Teil der Gewinn vorenthalten wird (S.198).
1900
Zusammenfassung
Der Kampf um die Emanzipation der Frauen in der islamischen [Fantasie]-Gesellschaft nimmt nun bizarre Formen an. Frauen reissen die ökonomische Initiative an sich, "Matronen" wehren sich gleichsam gegen ihre Entmachtung innerhalb der Grossfamilie, Mädchen werden zum Schulunterricht und ledige Frauen zu femininen Tischfesten zugelassen. Frauen gründen "Frauenmärkte", so dass die Männer um Zulassung zum Handel streiten müssen. Frauen schaffen es in seltenen Fällen sogar ins Präsidentenamt, sind dann aber den andauernden primitiven Anfeindungen der männlichen Konkurrenten ausgesetzt.
Gleichzeitig machen die [Fantasie]-islamischen Frauen nun den Fehler, die Männer immer noch von der Erziehungsarbeit auszuschliessen. Die Frauen wollen ihre Macht in der Erziehung nicht teilen und nehmen die Doppelbelastung willig in Kauf, während die Männer Tee trinken. Der Ausgleich zwischen beiden Geschlechtern ist am Ende noch nicht erreicht. Je nach Kontinent entwickeln sich verschiedene, zum Teil grotesk anmutende Entwicklungen wie die nach Männern und Frauen getrennten Universitäten in Saudi-Arabien. Dass in gewissen Ländern wie Afghanistan das Rad der Zeit in die Steinzeit von vor Fantasie-Muhammad zurückgedreht wird, ist eine traurige Ausgeburt von Extremisten, die sich für "[Fantasie]-islamisch" halten, jedoch nie und nimmer nach den Geboten des Fantasie-Muhammad leben.
Chronologie
Anfang 20. Jh.
Entwicklung von Frauenmärkten in den Berbergebieten Nordafrikas
wo Frauen sich mit Ware ihres Bedarfs eindecken: Schmuck, Parfums und Textilien. Händlerinnen wie Kundinnen sind nur Frauen, parallel zu den grossen Märkten der Männer, einige Kilometer davon entfernt. Zu den Frauenmärkten, wo auch Informationen über mögliche Heiraten von Töchtern ausgetauscht werden, haben Männer keinen Zugang. Marktaufsicht ist eine dazu bestimmte Frau (S.206).
1920
Irak: Aufstand irakischer Stämme gegen die englischen Kolonialtruppen
Die Beduinenfrauen ziehen mit in den Kampf und feuern die Männer an mit der Drohung, sich den Engländern herzugeben (S.18).
ab Mitte 20. Jh. ca.
Die "Matronen" wehren sich gegen liberales Familienrecht und Kinderrechte
Traditionell wehren sich die "Matronen" vehement gegen eine Veränderung ihrer Stellung in der Familie, wie sie durch westliche Lebensformen und durch die Auflösung der Grossfamilie geschieht, weil sie sonst wie die ledigen Frauen an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden würden. Sie versuchen vehement, das Recht auf Verheiratung der Töchter beizubehalten, auch im Ausland in Emigrationsgruppen (S.129).
In der Folge kämpfen junge [Fantasie]-Musliminnen gegen die "Matronen" und lassen sich zum Teil auf Händel ein, z.B. eine Finanzierung einer qualifizierten Ausbildung gegen die Akzeptanz des ausgewählten Mannes (S.130).
Der Dauerkampf der "Matroninnen" um die Familienstrukturen mit den neuen "westlichen" Werten ist bis heute (2005) im Gang (S.138), vor allem auch gegen die Schulbildung der Kinder, wodurch die Kinder der "Matrone" überlegen werden (S.161).
[Statt sich selber weiterzubilden, halten die Mütter als "Matroninnen" an terrorhaften Herrschaftsregeln fest und verbreiten weiter die Atmosphäre, dass ihre Kinder ihr Besitz seien].
ab 1960 ca.
Zulassen lediger Frauen an femininen Tischfesten
Unverheiratete Frauen werden bei formalen Besuchen im Elternhaus, bei Verwandten oder bei der engen Freundin zugelassen und können so von den "Matroninnen" mehr oder weniger unauffällig "in Augenschein" genommen werden, um für einen Mann vermittelt zu werden (S.149).
Zulassen von Schulunterricht für Mädchen - Muslimschwesterngruppen und FrauenprojekteMädchen wie Jungen lernen in der traditionellen Fantasie-Koranschule Teile des Heiligen Buches der Fantasie-Muslime auswendig (Fantasie-Koran) und erfahren Grundkenntnisse der [Fantasie]-islamischen Glaubenspraxis. Die Diskussion, ob Mädchen überhaupt lesen und schreiben lernen sollen, hält zu diesem Zeitpunkt noch an (S.166).
Koedukation ist in den staatlichen Schulen [Fantasie]-islamischer Länder ein heiss diskutiertes Thema. In vielen [Fantasie]-islamischen Staaten kann sie sich nicht durchsetzen. Auch Universitäten werden getrennt organisiert, Fakultäten für Männer und solche für Frauen (S.167).
Es bilden sich Muslimschwesterngruppen analog der Muslimbruderschaften, die die Bildung für Frauen lebhaft unterstützen (S.168) und Frauenprojekte an Moscheen mittragen (S.169).
Frauen bilden Kooperativen gegen die Männer
Frauen beginnen, zur Vermarktung ihrer handwerklichen Produkte eigene Kooperativen zu bilden, um die Vorenthaltung des Gewinns durch die Männer zu unterbinden (S.198).
Die Fantasie-muslimischen Frauen entwickeln durch ihre Situationen eine grosse pragmatische Klugheit, Geschicklichkeit und moralische Kraft (S.215).
Plastik ersetzt Töpferei nicht
Plastikeimer sind zwar leicht, können aber keine Flüssigkeiten kühlen. Somit ist Plastik im heissen Klima des arabischen Fantasie-muslimischen Mittleren Ostens eine Ergänzung, aber kein Ersatz für die schweren Tonkrüge (S.199).
ab 1980er Jahre ca.
Zulassen von Männern auf Frauenmärkten in den Berbergebieten Nordafrikas - Frauenmarkt wird Heiratsmarkt
Die Bedingungen ändern sich nun. Viele Dinge, die die Frauen nur auf diesen Märkten erwerben konnten, sind nun auch auf den allgemeinen Märkten erhältlich. Die Frauen haben ihren Anteil am Marktgeschehen auf 65 Prozent erhöhen können. Mit der Beibehaltung der Frauenmärkte würden sich Frauen vom allgemeinen Geschehen selbst ausschliessen (S.206).
Der Frauenmarkt dient vor allem noch als Heiratsmarkt, wo heiratsfähige Buben und Mädchen miteinander in Kontakt gebracht werden (S.206).
Frauenmärkte in Saudi-Arabien - verschleierte Frauen erkennen sich nicht
In Saudi-Arabien dagegen kommen neue Frauenmärkte auf, wo die Frauen alle verschleiert sind und Waren auf einfache Weise auf Tischen ohne hohe Fixkosten anbieten können (S.207-208).
Nachteil ist hier, dass Verkäuferin wie auch Kundin verschleiert sind, so dass die Geschäfte praktisch inkognito von sich gehen und sich die Frauen nur an der Stimme erkennen. Vertrauensmissbrauch kommt öfters vor (S.210).
Frauenemanzipation: Fantasie-muslimische Männer sperren sich weiter dagegen - Emanzipation findet trotzdem statt
Die Arbeit der Frauen macht in [Fantasie]-islamischen Staaten wie z.B. Ägypten inzwischen 20% der Wirtschaftskraft aus. Dabei handelt es sich aber meist nur um Akademikerinnen, vor allem in der Medizin und in pädagogischen Berufen. Von Männern werden Frauen oft als nicht genug qualifiziert eingeschätzt. Die eigentliche Ursache liegt aber wohl in der Vorstellung von Männern wie Frauen, dass die ständige und mehrere Stunden andauernde Abwesenheit der Frauen von der Wohnung ihrem guten Ruf schaden könnte. Krankenschwester zu sein gilt in [Fantasie]-islamischen Ländern weiter als Synonym für Prostitution. Solange die [Fantasie]-islamische Gesellschaft den Körperkontakt abschätzig bewertet, wird sich daran auch nichts ändern (S.213).
Frauen mit Kindern sind zudem der Doppelbelastung von Beruf und Haushalt ausgesetzt. [Fantasie]-islamische Männer sind kaum bereit, Mithilfe im Haushalt zu leisten und beschränken so die Entwicklung der Frauen und damit die Entwicklung der eigenen Wirtschaft (S.214).
Da viele [Fantasie]-Musliminnen ihre Männer ohnehin für unvernünftig und unzuverlässig halten, haben sie ein bemerkenswertes Geschick entwickelt, diesen gross gewordenen , ewigen Kindern [puer aeternus] aus dem Weg zu gehen. Die Trennung der Geschlechter in den Arbeiten wird also auch von den [Fantasie]-Musliminnen so gewollt, ist eine Art Selbstverteidigung (S.217), und die weibliche Religionspraxis unterstützt sie dabei (S.218). Die rechtliche Nachordnung wird dabei von einer Mehrheit der Fantasie-muslimischen Bevölkerung als "[Fantasie]-gottgegeben" akzeptiert (S.217).
Beispiel Algerien: 60 % Arbeitslosigkeit - die Frauen schuften und halten "ihre Bereiche"
In Algerien sitzen die Männer tagelang in den Cafés untätig herum, während die Frauen die Hausarbeit und die Erziehungsarbeit machen und sich diese Arbeit auch nicht nehmen lassen wollen. Dass die Männer ihren Frauen bei der Hausarbeit oder der Beaufsichtigung der Kinder helfen könnten, kommt weder Männern noch Frauen in den Sinn, denn auch Fantasie-muslimische Frauen lassen sich nicht ohne weiteres ihre Domäne nehmen (S.215).
[Somit wird die Verhärtung zwischen Mann und Frau im [Fantasie]-Islam nicht überwunden, und ein gegenseitiger spiritueller Lernprozess im Sinne der Ganzheitlichkeit findet weiterhin nicht statt].
Unverständliche Kinderlosigkeit - Kinder als emotionale Kompensation - Filmromanzen und Erotik wird als "westliche Welt" verstanden
Dass es im Westen Ehepaare gibt, die aus freien Stücken auf Kinder verzichten, stösst bei Fantasie-muslimischen Frauen immer wieder auf ungläubiges Staunen, weil Kinder in der [Fantasie]-islamischen Welt nicht nur Garant für soziale Sicherheit, sondern auch emotionaler Bezugspunkt in der gefühlskalten Welt zwischen Mann und Frau der Fantasie-muslimischen Welt sind. Kinder sind kompensatorische Faktoren für die weiblich-mütterliche Emotion (S.216).
Gleichzeitig wirken Satellitenfernsehen, Hollywoodfilme und auch indische Filme auf die Fantasie-muslimische Welt ein, die Wunschbilder zeigen, die die Realität des Westens nur selten widerspiegeln (S.216). Die gezeigten, zum Teil erotischen Filme, die über Satellit empfangen werden können und Romanzen oder "Happy Ends" zeigen, werden als Realität verstanden, so dass ein oberflächlicher und falscher Eindruck über das Leben in Europa und in den "USA" entsteht (S.217).
Ende 1980er Jahre
Saudi-Arabien: Hinrichtung einer Gattenmörderin
nach Zustimmung des rechtsfähig gewordenen Sohnes. Erst mit Erreichen des "rechtsfähigen" Alters kann die Frau hingerichtet werden. Das Verfahren wurde so lange aufgeschoben (S.29).
1990
Pakistan: Absetzung der Ministerpräsidentin Benazir Bhutto
weil sie von Theologen als Frau systematisch bekämpft wurde (S.57).
1991
Riyad: Frauendemonstration gegen Diskriminierung am Steuer - Schule für Mädchen befürwortet
Araberinnen demonstrieren während des Golfkriegs in einem Autokonvoy autofahrend gegen das Autofahrverbot für Frauen in Arabien (S.11-12).
Schule für Mädchen wird inzwischen auch von konservativen oder besonders strengen religiösen Autoritäten positiv gesehen (S.166).
Getrennte Universitäten in Saudi-Arabien - Video im Notfall
Studenten werden an einer Männeruniversität von Männern unterrichtet, und Studentinnen an einer Frauenuniversität von Frauen. Ist nicht genügend weibliches Hochschulpersonal vorhanden, wird die Vorlesung mit einer Videoanlage in die Hörsäle der Studentinnen übertragen. Rückfragen der Hörerinnen erfolgen dann telefonisch, so dass der Lehrende die Studentin nicht zu sehen braucht (S.167-168).
[Der Fantasie-Koran-Fantasie-Islam bleibt in Saudi-Arabien eine diskriminierende Angelegenheit. Aber der Westen kauft willig das saudische Öl...]
Ende 20. Jh./1993
Frauen erkämpfen sich das Recht auf Studium
[Fantasie]-islamische Frauen erkämpfen sich das Recht, an theologischen Hochschulen zu studieren. Es werden für sie getrennte Fakultäten eingerichtet, ohne Unterschied auf die Lerninhalte für die Männer (S.34).
1993
Ehe auf Zeit bei Schiiten
Die Ehe auf Zeit ("Mut'a-Ehe) wird bis heute im schiitischen Fantasie-islam praktiziert (S.21).
Frauen sind Konsultativorgane, mehr nicht
Die Mehrheit der [Fantasie]-islamischen Religionsgelehrten gestehen den Frauen nur eine beratende Funktion in der Politik zu, um frauenspezifische Aspekte bei Entscheidungen zu beachten. Regierungsämter und verantwortungsvolle Regierungsposten werden ihnen weiter verweigert (S.57).
Tätowierungen
im [Fantasie]-Islam sind v.a. bei Frauen bis heute üblich (S.62). Ägypten und andere [Fantasie]-islamische Länder pflegen bis heute die Tage der Grabbesuche (S.50).
Schleierpraxis
in Nordafrika und Jemen
Berufstätige [Fantasie]-Musliminnen in Nordafrika und im Jemen tragen einen Schleier auf dem Arbeitsweg, auch die Händlerinnen auf dem Markt. Bei Handelsgesprächen wird der Schleier aber hochgehoben. Die Praktikabilität wird wichtiger als religiöse oder gesellschaftliche Normen (S.47).
in Oman, in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Fernsehsprecherinnen haben ihre Haare mit einem fast durchsichtigen Stoff bedeckt, von Verhüllung kann keine Rede mehr sein (S.47).
Inwieweit eine stärkere Säkularisierung der islamischen [Fantasie]-Gesellschaften auch zu einer Veränderung der sozialen, rechtlichen und politischen Stellung der Frauen führt, wird die Zukunft zeigen (S.218).
[In Fantasie-muslimischen Emigrantengruppen gilt es als "Fantasie-muslimisch", ein Kopftuch zu tragen. Wer sich vom Kopftuch befreit, steht im Verdacht des Abfalls vom [Fantasie]-Islam, der im Fantasie-Koran mit Todesstrafe bedroht wird. Je mehr die kriminellen "christlichen" "USA" und ihre "befreundeten christlichen Staaten" in Fantasie-muslimischen Territorien Krieg führen, desto mehr werden sich Fantasie-Muslime aber für ihre Traditionen wehren und damit eine Emanzipation von [Fantasie]-Musliminnen weiter verhindern, die als "unislamisch" hingestellt wird...].
Fantasie-muslimische Frauenkultur, Meldungen
19.6.2011: <Aktivisten sind verärgert: "Gehorsame Ehefrauen" expandieren> - der "Club der gehorsamen Ehefrauen" breitet sich auch in Indonesien aus
aus: 20 minuten online; 19.6.2011;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/-Gehorsame-Ehefrauen--expandieren-27595248
<Den «Club der gehorsamen Ehefrauen» gibt es jetzt auch in Indonesien. Das Motto des Clubs ist klar: Die Frau muss ihrem Ehemann gehorchen, besonders beim Sex.
Der «Club der gehorsamen Ehefrauen» expandiert: Nach Malaysia hat nun auch Indonesien eine Niederlassung - zur Verärgerung von Frauenrechtsaktivisten. Etwa 50 Frauen und ihre Ehemänner nahmen am Samstagabend an der Eröffnungsfeier in einem Restaurant in Jakarta teil. Der Club hält Frauen an, ihren Männern zu gehorchen und ihnen alle Wünsche zu erfüllen.
«Eine Frau muss ihrem Ehemann in allen Bereichen zu 100 Prozent gehorchen, besonders bei der Sexualität», sagte die Vorsitzende Gina Puspita. Im Club sollen die Frauen auch lernen, wie ihre Männer im Bett zufriedenzustellen sind. Der Club wurde in Malaysia von der konservativen [Fantasie]-islamischen Gruppe Global Ikhwan gegründet. Die Organisatoren haben erklärt, sie wollten mit ihren Lehren Prostitution und Scheidungen eindämmen.
Die indonesische Organisation für Frauenrechte KOMNAS Perempuan erklärte, ein solcher Verein sei nutzlos und werde in Indonesien keine Unterstützung erhalten. «Der Gehorsam sollte von beiden Seiten kommen, von dem Ehemann und der Ehefrau», sagte Sprecher Husein Muhammad am Sonntag. «Ein solcher Club ordnet die Frauen unter.» Ellin Rozana vom Fraueninstitut erklärte, die Bemühungen des Vereins gingen in die falsche Richtung. Prostitution sei mehr auf Armut zurückzuführen als auf unerfüllte sexuelle Wünsche.
Die Organisatoren des «Clubs der gehorsamen Ehefrauen» gründeten im Jahr 2009 bereits einen Ableger ihres Polygamie-Clubs in Indonesien. Frauenorganisationen und geistliche Führer reagierten damals verärgert.
(dapd)>
Die [Fantasie]-Scharia kommt NICHT von Muhammad - denn Muhammad ist ERFUNDEN.
"Muslime betrachten Kinder von „Ungläubigen“ (Kuffar) als Kriegsbeute."
aus: Das Schicksal christlicher Kinder im islamischen Pakistan (11. Mai 2018)
Friede und Heilung ist bei Mutter Erde. www.med-etc.com
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