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Der islamische Ämterbetrug bei "christlichen" Ämtern

Wie islamische Menschen meinen, systematisch die staatlichen Ämter in nicht-islamischen Staaten betrügen zu können - und die Meldungen sind nur die Spitze eines Eisbergs, die zum Vorschein kommt

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino

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Das Amtsstatthalteramt Luzern hat das Ehepaar nun zu Geldstrafen und Bussen verurteilt. Der «falsche» Sohn lebt inzwischen bei seinen richtigen Eltern in der Türkei, wie die Strafuntersuchungsbehörden mitteilten.

Das Ehepaar stammt ursprünglich aus der Türkei. Der Mann wurde 1997 eingebürgert. Im Jahr 2001 haben die beiden den heute elf Jahre alten Bruder der Ehefrau in die Schweiz geholt und diesen als eigenen Sohn ausgegeben. Mit gefälschten Papieren aus der Türkei haben sie in der Schweiz im Jahr 2002 für ihren Sohn das Schweizer Bürgerrecht und die Schweizer Identitätskarte beantragt und erhalten. Zudem haben sie für den Sohn seither unrechtmässig Kinderzulagen in der Höhe von über 14 000 Franken bezogen.

Das Amtsstatthalteramt Luzern hat nun den 31-jährigen Schweizer unter anderem wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Erschleichens einer falschen Beurkundung mit einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Franken (6000 Franken) und einer Busse von 500 Franken bestraft. Seine 28-jährige Ehefrau wurde wegen Betrugs mit einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 30 Franken (900 Franken) und einer Busse von 300 Franken bestraft. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

(ap)>

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20 minuten
              online

7.5.2010: Iraker führte eine Bar und war im Autohandel tätig - und bezog die vollen Sozialhilfegelder

aus: 20 minuten online: Sozialhilfebetrug: Strafsenkung für betrügerischen Iraker; 7.5.2010;

<Die Vorwürfe gegen den heute 46-jährigen Angeklagten wogen schwer. So hatte der irakische Flüchtling laut Staatsanwaltschaft zwischen Januar 2002 und Mai 2008 von der Asylorganisation Zürich regelmässig Sozialhilfegelder bezogen. Als angeblich arbeitslose Person ohne jegliches Vermögen. Zusammen mit seiner Ehefrau erhielt er insgesamt 237 000 Franken. Davon alleine 67 000 Franken für Krankenkassenprämien.

Luxuriöser Lebensstil

Sicher ist, dass die Eheleute gleichzeitig einen luxuriösen Lebensstil pflegten. So fuhr der Angeklagte mit Luxuskarossen der Marken Mercedes und Ferrari herum. Zudem gewährte er grosszügige Darlehen und betrieb in Zürich-Oerlikon sogar eine Bar. Nicht zuletzt war er zusammen mit einem Bruder in einem schwunghaften Autohandel aktiv und erzielte dabei einen ansehnlichen Umsatz von 140 000 Franken.

Zuerst viereinhalb Jahre gefordert

Im März 2009 musste sich der aufgeflogene und zum Teil geständige Angeklagte zunächst vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. Er hatte damals wegen gewerbsmässigen Betrugs sowie weiteren Delikten mit einer hohen Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren zu rechnen. Das Gericht setzte infolge von Teilfreisprüchen eine teilbedingte Strafe von zwei Jahren fest. Davon die Hälfte unbedingt. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung legten Berufung ein.

Staatsanwalt abgeblitzt

Am Freitag beschäftigte der Prozess das Zürcher Obergericht. Die Verhandlung fiel für die Staatsanwaltschaft ernüchternd aus. Sie hatte nicht nur einen zusätzlichen Schuldspruch wegen Urkundenfälschung, sondern auch eine Straferhöhung auf drei Jahre Freiheitsentzug gefordert. Davon die Hälfte unbedingt. Doch daraus wurde nichts. Im Gegenteil: Das Obergericht kam mangels Beweisen zu weiteren Freisprüchen und ging nur noch von einem einfachen Betrug sowie einer Nötigung zulasten eines Geschäftspartners des Angeklagten aus.

Zu large Praktiken

Die Oberrichter kritisierten in ihrem Urteil die ehemals zu largen Praktiken bei der Asylorganisation. So hatte der Angeklagte in den sechs Jahren lediglich drei Merkblätter ausgefüllt, wobei er nur bei einer Deklaration den Straftatbestand des Betrugs erfüllt hatte. Erstaunlicherweise hatte der Beschuldigte vier Jahre lang ohne Nachfragen der zuständigen Behörden Fürsorgegelder bezogen. Während die Staatsanwaltschaft den gesamten Deliktsbetrag auf rund 140 000 Franken bezifferte, war schon das Bezirksgericht lediglich von rund 80 000 Franken ausgegangen. Das Obergericht stufte nur noch einen unbestimmten, fünfstelligen Betrag im unteren Bereich als erwiesen ein. Mit der Folge, dass die Strafe auf 14 Monate bedingt gesenkt wurde. Der Angeklagte hat 323 Tage der Strafe in Untersuchungshaft verbüsst. Heute sitzt er wegen mutmasslich häuslicher Gewalt erneut im Gefängnis.>




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