7.
[Die Amalgam-Industrie spielt
bewusst mit dem Risiko]
Gesundheitliche
Schäden, die infolge der Fehlerhaftigkeit der Anwendung
eines Arzneimittels entstehen, sind im Regelfall
möglicherweise nicht dem Arzneimittelhersteller
anzulasten.
Anders ist es jedoch, wenn die Zahl der Fehlanwendungen -
für den Arzneimittelhersteller erkennbar - in die
Millionen geht, dadurch das Risiko einer zusätzlich
gesteigerten Giftaufnahme mit gesundheitlichen
Schädigungen als Folge drastisch erhöht ist und der
Arzneimittelhersteller seine Pflicht aus vorangegangenem
Tun (Herstellung und Verkauf dieses Arzneimittels)
verletzt, ausreichend deutlich hinzuweisen
- auf die einzelnen Erfordernisse einer korrekten, d.h.
auch: für den Patienten möglichst risikoarmen Anwendung
des betreffenden Arzneimittels
und
- auf die gravierenden gesundheitlichen Folgen, welche die
Fehlanwendungen dieses Arzneimittels beim Patienten haben
können.
Dies bedeutet in bezug auf das Arzneimittel Amalgam
a)
Anfälligkeit des Amalgams
gegenüber Verarbeitungsfehlern
[Ohne eine optimale
Verarbeitung von Amalgam wird die Vergiftung noch viel
schlimmer]
Die Hersteller dieses Arzneimittels hatten allen Anlass,
sich der genannten Pflichtenstellung bewusst zu sein. Denn
ihr Produkt Amalgam setzt im Falle von
verarbeitungsbedingter verstärkter Korrosion nicht nur
erhöhte Mengen toxisch wirksamer Legierungsbestandteile
frei; es war vielmehr auch äusserst
anfällig
gegenüber Verarbeitungsfehlern verschiedenster Art. So
äusserten sich im Hinblick auf Silberamalgam (S.93):
Haubeil (1957):
|
"Amalgam ist ...
das empfindlichste Füllungsmaterial in bezug auf
einwandfreie Qualität."
|
ders. (1953)
|
"Amalgam ... ist, was in der Regel
viel zu wenig beachtet wird, das empfindlichste
Füllungsmaterial in bezug auf
Qualitätsbeeinflussung durch die
Verarbeitungsweise; ..."
|
Bruhn (1953)
|
dahingehend, "dass ihr Erfolg oder
Misserfolg aber völlig von der Aufmerksamkeit
und Gewissenhaftigkeit in allen Einzelheiten
abhängt."
|
Günther (1982
S.356)
|
"Kaum eine andere Massnahme zieht bei
dem kleinsten Sorgfaltsmangel mit vergleichbar
hoher Wahrscheinlichkeit den totalen Misserfolg
- hier Sekundärkaries, Pulpitis [Entzündung des
Zahnmarks], Papillitis [Entzündung des
Sehnervenkopfes], desmodontale Schäden [Schäden
an der Wurzelhaut von Zähnen], Myo-Arthropathie
[Schmerzen und Beschwerden bei den
Kiefergelenken und der Kiefermuskulatur] u.v.a.
- nach sich, wie es bei der Amalgamfüllung der
Fall ist. An der scheinbar simplen
Behandlungsmassnahme scheiden sich also die
sorgfältigen von den unsorgfältigen Zahnärzten
oder die versierten von den nicht (oder noch
nicht) versierten."
|
Neumeyer (1987)
|
"Die mögliche Qualität bzw. der
klinische Erfolg der Amalgamfüllungstherapie ist
dabei entscheidend von den Materialeigenschaften
des Amalgams und, wie bei keinem anderen
Material, von einer korrekten
Verarbeitungstechnik abhängig."
|
(S.94)
Die aussergewöhnliche Anfälligkeit des Produkts Amalgam
gegenüber Verarbeitungsfehlern war jedem Amalgamhersteller
demnach bekannt. Gleichfalls bekannt war jedem ausreichend
verantwortungsbewussten Amalgamhersteller die aus diesem
Nachteil ihres Produkts und aus dessen
Giftfreisetzungstendenz resultierende besondere
Pflichtenstellung i.S.e. Produktbeobachtungspflicht.
b)
Häufigkeit von
Verarbeitungsfehlern
Bei dieser Produktbeobachtung stellte sich die Situation
wie folgt dar:
Schon in den siebziger Jahren sprachen Professoren der
Zahnheilkunde von der "hoffnungslosen Situation der
zahnärztlichen Werkstoffkunde in der Bundesrepublik" (Marx
1979; Rehberg 1972). Diese Klassifizierung ist nach
Schuster (1979 S.32) auch in Zusammenhang mit der
Häufigkeit von Verarbeitungsfehlern beim Legen von
Amalgamfüllungen zu sehen.
In der Tat belegen zahnmedizinische Lehrbücher,
Dissertationen und Fachaufsätze - im Wege einer hier
zulässigen Extrapolation - eine millionenfache fehlerhafte
Anwendung des Amalgams:
- Sauerwein
(1985 S.94, ebenso in der Vorauflage 1981): Unter der
Kontrolle von Klinikassistenten gelegte Amalgamfüllungen
waren zu "15 % mangelhaft und 6 % schlecht; alio loco
[woanders] gelegte Amalgamfüllungen: 83 % negativ."
- Motsch
(1971 S.96): "Zahlreiche Untersuchungen vieler Autoren
zeigen jedoch, dass in unserem Lande die Amalgamfüllungen
in über 80 % der Fälle äusserst mangelhaft sind und nur
wenige Jahre ihre Aufgabe erfüllen." (S.95)
- Schuster
(1979 S.22) stellt in seiner Dissertation "Über die
Häufigkeit von Fehlern an Amalgamfüllungen" fest, "dass
ich nicht eine einzige Amalgamfüllung gefunden habe, die
jeder Kritik standhalten konnte."
- Rifi
(1980 S.1) belegt anhand ihrer eigenen Studie sowie anhand
von Untersuchungen anderer Autoren, "dass die Zahl der
unsachgemäss gelegten Amalgamfüllungen erschreckend gross
ist."
[Den Amalgamherstellern
sind die schlecht gelegten Amalgamfüllungen egal - die Kassen in Deutschland
verrechnen 10 Minuten für eine Amalgamfüllung - der reelle Aufwand für
eine Amalgamfüllung sind 40 bis 90 Minuten]
Amalgamherstellern, die sich pflichtgemäss mit der auf
Amalgam bezogenen Fachliteratur befasst hatten, konnten
diese Fakten nicht unbekannt geblieben sein
(Sorgfaltsmängel bei der Amalgamverarbeitung beklagten
bereits auch Kantorowicz (1958), Haubeil (1957), Fischer
(1955), Scholz (1953) und Bruhn (1953)).
Die engen Kontakte zu Zahnmedizinern anlässlich von
Fachkongressen, bei jeder Direktbelieferung (Degussa AG)
des Zahnarztes vor Ort und bei weiteren Anlässen sowie
auch die einschlägigen veröffentlichten zahnärztlichen
Äusserungen boten den Amalgamherstellern zudem Einblick in
die üblichen Praxisgegebenheiten. Es kann ihnen hierbei
nicht verborgen geblieben sein, dass die für die freien
Zahnarztpraxen pro Amalgamfüllung in Deutschland
angesetzte Zeit -
10 Minuten (Schulz-Bongert
1991; vgl. bereits auch Strunz 1956 S.133: 11 Minuten),
dazu im Gegensatz die Situation in der Schweiz: 50
Minuten für eine dreiflächige Amalgamfüllung (Lutz 1994)
-
nur einen Bruchteil des Zeitraums ausmachte, der für das
Legen einer fachgerechten Amalgamfüllung erforderlich war.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (1994 b; dies.
[dieselbe] 1987) (S.96)
nannte hierfür einen Zeitaufwand von 45 Minuten (ebenso
Jurklewicz 1988). Ketterl (1994, 1991), Direktor der
Universitätszahnklinik Mainz, stellte fest: "Dabei ist für
die kunstgerechte Verarbeitung des Amalgams viel Zeit
erforderlich", die nach Angaben Ketterls "über eine Stunde
hinaus betragen" konnte. Je nach Tiefe des kariösen
Defekts konnte die Amalgamtherapie pro Füllung
beispielsweise in der Universitätszahnklinik Frankfurt /
M. (1992)
"durchaus 1 - 1,5 Stunden
in Anspruch nehmen."
Eine lege artis gelegte [vorschriftsgemäss gelegte]
Amalgamfüllung musste "mit einem nicht zu unterschätzenden
technischen und zeitlichen Aufwand erkauft werden, der
sich in erheblichen Mehrkosten manifestiert" (Krejci
1993). Bereits Rheinwald (1955) nannte in der "Deutschen
Zahnärztlichen Zeitschrift" als Voraussetzung für die
Minderung des Risikos gesundheitlicher Schädigungen durch
Amalgam: "Die Bearbeitung erfordert aber einen Zeit- und
Arbeitsaufwand, der nicht geringer ist als für eine
gegossene Metallfüllung." Ebenso schrieb Maschke (1930)
unter Berufung auf einen Bericht des Komitees für
wissenschaftliche Erforschung der Dental Society des
Staates New York:
"Eine gute Amalgamfüllung
ist keine billige Füllung; sie erfordert genau soviel
Arbeit wie eine Goldfüllung, wenn sie so gemacht wird,
wie sie sein soll."
[Das ist teures Gift, das ist eine Volksvergiftung...]
Es wurde im zahnmedizinischen Schrifttum (Pieper 1989;
Schlüter 1988; Jurklewitz 1988, Zappenfeld 1988) zudem
ganz offen eingeräumt, dass die Reduzierung des ausserhalb
von Universitätszahnkliniken pro Amalgamfüllung
angesetzten Zeitraums auf einen Bruchteil des eigentlich
erforderlichen Zeitaufwandes Qualitätseinbussen zur Folge
haben musste - Qualitätseinbussen, die für den Patienten
eine Risikoerhöhung im (S.97)
Hinblick auf toxische Amalgamschädigungen bedeuteten. Der
Hauptschriftleiter der Zeitschrift "Zahnärzteblatt
Baden-Württemberg", Holfeld (1991), verdeutlichte
ausdrücklich den Bezug zum Ausmass der
Quecksilberbelastung des Patienten mit den Worten:
"Hochschulfüllungen haben
eben mit Praktikerfüllungen nichts zu tun, denn kein
Zahnarzt kann bei der gegenwärtigen und zukünftig noch
geringer werdenden kassenzahnärztlichen Entlohnung
solche Füllungen überhaupt ökonomisch fertigen. Wenn man
also als fortgebildeter Zahnarzt weiss, dass der Bestand
und die möglichst geringe Quecksilberbelastung des
Organismus von der qualitativen Durchführung einer
Amalgamrestauration abhängt, dann spätestens muss jetzt
der Frust aufkommen."
Sogar im Ausland war das in Deutschland praktizierte
überwiegend negative Qualitätsniveau der
Amalgamfüllungstherapie bekannt: Lutz (1994; ders. 1995),
Universitätszahnklinik Zürich, stellte auf die
Verhältnisse in Deutschland bezogen fest: "Unter den
Vorgaben der GKV (kostenbezogene Zeitbudgets für einzelne
therapeutische Leistungen) ist auch bei Verwendung von
Amalgam eine qualitative annehmbare Füllungstherapie nicht
möglich." "Seit Jahrzehnten ist das Amalgam", so
schlussfolgert Krejci (1993), "auf breiter Basis mit
niedrigster Füllungsqualität ... untrennbar verknüpft. Das
Ende dieses Amalgamzeitalters hätte längst eingeläutet
werden müssen."
Auch den - sich pflichtgemäss informierenden -
Amalgamherstellern in Deutschland war durchaus bewusst,
dass die meisten der hier in freien Zahnarztpraxen
gelegten Amalgamfüllungen keine lege artis
[vorschriftsgemässe] Füllungen waren (S.98).
c)
Gesundheitliche
Auswirkungen von Verarbeitungsfehlern
Die gesundheitlichen Folgen einer derartigen Therapie mit
Amalgam wurden im Verlauf der vergangenen Jahrzehnte im
Fachschrifttum wie folgt beschrieben:
- "Zur Intoxikation kann es beim Patienten via
Amalgamfüllung kommen" durch eine "fehlerhafte
Vernachlässigung der Regeln zur Handhabung und
Verarbeitung der Amalgamkomponenten",
so Günther (1982 S.574), ehem. Professor an der
Universitätszahnklinik Hamburg, in seinem Kompendium zur
zahnärztlichen Begutachtungskunde.
- "Verarbeitungsfehler aber und ungenügende Bearbeitung
nach dem Abhärten lassen die Möglichkeit zur Bildung von
Korrosionserscheinungen entstehen, bei denen einzelne
Bestandteile des Amalgams in Lösung gehen und
Veränderungen im Organismus bewirken können, sei es im
Sinne einer Sensibilisierung oder eines Direktschadens."
(Rheinwald 1973)
- Ein "schlechtes und gefährliches Amalgam" kann nach den
Warnungen Hartlmaiers (1975), Schriftleiter der
Zeitschrift "Zahnärztliche Mitteilungen" und Leiter der
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesverbandes
der Deutschen Zahnärzte, entstehen, "wenn die
Verarbeitungsvorschriften nicht lückenlos erfüllt werden."
- Die "Zahnärztlichen Mitteilungen" (1966) mahnten zur
Sorgfalt mit den Worten: " ... durch Unachtsamkeit oder
Unkenntnis der speziellen Schwierigkeiten der Verarbeitung
könnten gesundheitliche Schäden hervorgerufen werden."
Hiermit referierten die "Zahnärztlichen Mitteilungen" den
Inhalt eines Gutachtens der Universitätszahnkliniken Mainz
und Münster aus dem Jahre 1966 (S.99).
- Knolle (1966), später Vorsitzender der
Aufbereitungskommission B9 des Bundesgesundheitsamts und
Mitglied der Arzneimittelkommission Zahnärzte, beschrieb
die
"toxischen Schädigungen",
"die dann zu erwarten sind, wenn in der Handhabung oder
Verarbeitung von Behandlungsstoffen Fehler unterlaufen";
hierbei stellt Knolle fest, "dass das Verhalten des
Cu-Amalgams und des Silber-Amalgams sich in biologischer
Hinsicht nur quantitativ, jedoch nicht grundsätzlich
unterscheidet."
[Die Warnung der
Universitätszahnklinik Mainz über die Krankheiten durch
Amalgam: Chronische Vergiftungen möglich - Testmethoden
von Leber und Nieren sind unbefriedigend -
Krankheitsbilder]
- Aus der Universitätszahnklinik Mainz (Grasser 1958)
wurde insbesondere im Falle nicht sachgemässer
Verarbeitung des Amalgams die Warnung bekannt:
"So k ö n n e n bei Anwesenheit inhomogener
oder heterogener Metalle oder Legierungen fortlaufend
Metallionen vom Organismus aufgenommen werden und unter
Umständen zu
chronischen
Vergiftungserscheinungen
führen. Zum anderen sind durch den Lösungsvorgang mehr
oder weniger grosse Potentialdifferenzen im Munde
vorhanden.
Durch die Abnutzung derartiger Metalle beim Kauen, durch
das In-Lösunggehen der Metallionen und durch die
elektrischen Erscheinungen k a n n es, wie
bereits gesagt, zu
chronischen
Intoxikationen [Vergiftungen]
und zu herdartigen Störfeldern [innerhalb der
Energieströme im Körper] kommen. Als Folge davon sind
Allgemeinstörungen, wie starke Müdigkeit und
Abgeschlagenheit (S.100),
Appetitlosigkeit, Gereiztheit und Unlust zur Arbeit,
Anfälligkeit gegenüber Infekten und erhöhte
Wetterempfindlichkeit oder Beschwerden von seiten der
einzelnen Organe beschrieben worden, die sich entweder in
chronischen Gastritiden [Magenschleimhautentzündung],
Cholecystopathien [Gallenblasenentzündung] und anderen
intestinalen [den Darm betreffenden] Krankheiten wie
chronische Colitis [Dickdarmentzündung], dauernde
Obstipation [Verstopfung] bemerkbar machen. Bei einer
anderen Gruppe sollen Herz- und Kreislaufinsuffizienz oder
Störungen im Sinne einer vegetativen Dystonie [Störung der
Muskelspannungen] mit Nervosität, Herzstechen, Druck in
der Herzgegend, mangelnde Konzentrationsfähigkeit im
Vordergrund stehen. Auch polyneuritische [mehrfache
Nervenentzündung] Symptome und Depressionszustände wurden
in diesem Zusammenhang genannt. ...
Es scheint, dass die üblichen Leber- und
Nierenfunktionsprüfungen - wie uns die Befunde der
konsultierten Med. Poliklinik der Universität zeigten -
für die Erfassung einer Metall-Intoxikation, besonders
einer beginnenden Metall-Intoxikation an diesen Organen,
nicht ausreichen.
An Krankheitsbildern, die mit diesem Fragenkomplex in
Verbindung stehen können, werden Erkrankungen des
Parodontiums [Zahnbett], wie z.B. verschiedene Formen der
Gingivitis [Mundschleimhautentzündung an der Gingiva],
genannt, weiterhin Leukoplakie [weissfleckige Entzündung
von Mundschleimhaut und Genitalschleimhaut] und Lichen
ruber planus-ähnliche Zustandsbilder [juckende Knötchen
mit oder ohne Schuppen], an der Zunge die verschiedensten
Formen der Glossitis [Zungenentzündung] und Glossodynie
[Neuralgie der Zunge: Plötzlich auftretende
Nervenschmerzen an der Zunge], im Gesichts-Kieferbereich
mehr oder weniger hartnäckige Neuralgien [Schmerzen im
Bereich von Nerven, ohne dass eine Entzündung vorliegt]
und neuralgieforme Zustände, auf die Rheinwald,
Thielemann, Schmitt, Schriever und Diamond, Spreng u.a.
hingewiesen haben.
Auch wir haben einige Erkrankungen dieser Art bei
Anwesenheit von edlen und unedlen zahnärztlichen
Materialien in ein und derselben Mundhöhle, beim
Vorhandensein von hohen Spannungen also, beobachtet, die
bei Gleichschaltung bzw. nach Entfernung der unedlen
Elemente zum Abklingen kamen. ... (S.101)
Galvanische Ströme in der Mundhöhle und dadurch m ö
g l i c h e gesundheitliche Störungen bzw.
Erkrankungen sind seit langem bekannt. Sie werden
verursacht durch die Vielzahl der in der Mundhöhle
verarbeiteten zahnärztlichen Materialien und k ö n n
e n neben dem Entstehen von Spannungen auch durch
Schwermetallintoxikation
schädlich werden.
Von den untersuchten zahnärztlichen Materialien waren die
Messergebnisse des
Amalgams
auffällig: Frisch angerührtes Amalgam ergab im
Modellversuch und in vivo Anfangspotentialdifferenzen von
über 950 mV."
[Tagungsbericht der
Bezirkszahnärztekammer Nordbaden 1956]
- Die "Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger
Verarbeitung" hob Haubeil (1957) gleich zu Beginn seines
Tagungsberichts - Bezirkszahnärztekammer Nordbaden,
wissenschaftliche Fortbildungstagung am 27.10.1956 - in
der Fachzeitschrift "Zahnärztliche Welt / Reform" hervor.
[Schlussfolgerung:
Amalgam wird noch giftiger bei unrichtiger Verlegung,
als es sonst schon ist - und der Industrie ist das egal]
Die Amalgamhersteller haben eine Ware, ein Arzneimittel,
produziert und in Verkehr gebracht. Ihnen war von
vornherein bekannt, dass ihre Ware einen hochtoxischen
Schadstoff enthielt und freisetzte. Es war ihnen des
weiteren bekannt, dass eine erhöhte Korrosion ihres
Produkts im Munde der Patienten zu einer verstärkten
Giftfreisetzung und Giftaufnahme mit den in der Literatur
beschriebenen gesundheitlichen Schädigungen führte.
Schliesslich beobachteten sie, wie in erheblichem Umfang
solche
Füllungen gelegt wurden, die (S.102)
- zusätzlich zu der
ohnehin bei Amalgam unvermeidbaren Giftaufnahme mit den
Folgen gesundheitlicher Gefährdungen -
verstärkte
korrosionsbedingte Selbstauflösungsprozesse infolge von
Verarbeitungsfehlern aufwiesen und Giftabgaben in den
Organismus verursachten, welche die Schadenshäufigkeit und
Schadensintensität noch einmal gravierend vergrösserte.
[Die Justiz sagt auch
nichts - der Kreislauf: Amalgam-Kranke - mehr
Medikamente verkaufen
Die Justiz der "zivilisierten" "Ersten" Welt ist bis heute
nicht bereit, die Amalgamindustrie wegen millionenfacher
Körperverletzung durch Amalgam anzuklagen und Amalgam
endlich zu verbieten. Stattdessen kann die Chemieindustrie
durch die Amalgamkrankheiten mehr Medikamente verkaufen.
Das funktioniert ja prächtig, und die Justiz greift nicht
durch].
d)
Folglich gebotene
Massnahmen
[Die Amalgamindustrie verweigert jegliche Aufklärung]
Dies beobachteten die Amalgamhersteller. Die gebotenen
Schlussfolgerungen haben sie daraus jedoch nicht gezogen.
Es war, wie dargelegt, z.B. eine intensive Prüfung geboten
a)
ob die weitere Produktion des Amalgams angesichts der beim
Patienten mit diesem Arzneimittel verbundenen
Gesundheitsrisiken vertretbar war
und - im Falle einer Fortführung der Produktion -
b)
welche Gegenmassnahmen geboten waren mit dem Ziel, die
Risiken für die mit Amalgam behandelten Patienten
einzugrenzen.
Diese Gegenmassnahmen wären u.a. gewesen:
- Aufklärung darüber, dass
jede Amalgamfüllung Quecksilber
freisetzt, solange sie sich im Munde befindet
- Aufklärung darüber, dass in bezug auf beruflich oder
anderweitig besonders Hg-Exponierte ein erhöhtes Risiko
besteht, durch die zusätzliche Hg-Belastung als Folge von
Amalgam gesundheitliche Beschwerden zu verursachen.
(S.103)
- Aufklärung darüber, wie unterschiedlich innerhalb einer
Gruppe von Exponierten die individuelle Reaktion auf
Quecksilber (aus Amalgamfüllungen) ausgestaltet sein kann.
- Aufklärung darüber, welche Personengruppen besonders
empfindlich auf Quecksilber aus Amalgam reagieren.
- Aufklärung darüber, bei Verletzung welcher
Verarbeitunsvorschriften eben nicht nur die Haltbarkeit
der Füllung verschlechtert wird, sondern zusätzlich auch
die Gesundheit des Patienten in verstärktem Masse
gefährdet ist.
- Aufklärung darüber, welche Obergrenze beim Legen von
Amalgamfüllungen allgemein (hierzu Forth 1990) und beim
Legen grösserer Füllungen innerhalb eines begrenzten
Zeitraums (hierzu Motsch 1971 S.74) einzuhalten ist.
- Aufklärung darüber, welche Kombination mit anderen
Metallen im Mund - insbesondere bei metallischem Kontakt -
zu vermehrten Auflkösungserscheinungen am Amalgam,
entzündlichen Erscheinungen am Parodontium
[Zahnhalteapparat] und Allgemeinstörungen (Walkhoff / Hess
1960 S.119) führen sowie verursachen kann, dass
Silberamalgam "dem Organismus einverleibt" (Spreng 1955)
wird, welche Kombination also "zu vermeiden ist" (Philips
1991 S.301 und 324; Knappwost 1988, abgedr. auch 1992;
Knappwost et al. 1985; Marxkors et al. 1985) bzw. als
"unzulässig" (Spreng 1955) und als "kontraindiziert"
(Riethe 1985) bewertet werden muss (vgl. auch Blumenröhr
1990 S.66).
- Aufklärung darüber, dass - zumindest bis 1989 -
sämtliche Angaben über das Ausmass der Metallfreisetzung
aus Amalgamfüllungen nach verbreiteter Ansicht immer nur
Teilmengen
betrafen; nicht einmal auf Quecksilber bezogen war die
Gesamtfreisetzungsrate (S.104)
bekannt (Marek 1992; Heintze et al. 1983).
- Aufklärung darüber, welche zusätzlichen - über die sog.
wissenschaftlich anerkannten Methoden hinausgehenden -
diagnostischen Massnahmen bei Verdacht auf toxisch
bedingte Amalgamschädigung ratsam waren und sind, um
möglichst bald weitere gesundheitliche Verschlimmerungen
bei den Betroffenen zu verhindern.
- Aufklärung darüber, welche Schutzmassnahmen beim
Ausbohren alter Amalgamfüllungen zur Verminderung einer
durch Bohrstaub und Hg-Dämpfe drohenden massiven
zusätzlichen Quecksilberexposition geboten waren und sind
(Wannenmacher (1969) forderte bereits vor mehr als 20
Jahren: "Racheneingang abdecken"; ähnlich Marxkors /
Wannenmacher 1967 S.17 und schon El Cheikh 1927; vgl.,
auch National Board of Health and Welfare 1994).
- Aufklärung darüber, dass Gesundheitsschäden durch
Amalgam kassenzahnarztrechtlich vorprogrammiert sind, wenn
das zahnärztliche Honorar pro Amalgamfüllung nur einen
Bruchteil des für eine fachgerechte Füllung erforderlichen
Zeitaufwands zulässt und private Zuzahlungen des Patienten
rechtlich ausgeschlossen sind.
[Der Kreislauf zwischen
Amalgam-Verbrechern und Chemie-Verbrechern
Bei der Liste der unterlassenen Aufklärung ist der
Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die
Amalgam-Fabrikanten planmässig die Bevölkerung vergiften,
damit die Chemieindustrie mehr Medikamente verkaufen kann.
Die Volksvergiftung bzw. die massenweise schwere
Körperverletzung mit Amalgam und die Erhöhung der
Medikamentenverkäufe und der Verkäufe von "Therapien" der
Chemieindustrie gehen Hand in Hand. Dabei werden die
Menschen durch die chemischen Medikamente dann nur noch
mehr vergiftet, also wiederum Volksvergiftung bzw.
massenweise schwere Körperverletzung. Aber die Regierungen
und die Justiz der "zivilisierten" "Ersten" Welt wollen
diesen Kreislauf nicht bemerken und schützen die
Verbrecher der Industrie sogar als deren reiche "Freunde".
Aber es kommen eben nur Leute an die Regierung, die gesund
sind und keine Amalgamsensibilität haben. Deswegen
erkennen die Regierungen den Kreislauf nicht...]
e)
Das Verhalten der
Amalgamhersteller [Lügen statt Aufklärung - die Schuld
der Amalgamindustrie wird unendlich]
Diese Aufklärung ist von den Amalgamherstellern
unterlassen worden. Insbesondere versäumten die
Herstellerfirmen die erforderliche Richtigstellung, als
die oberste Arzneimittelbehörde (BGA 1992 a) in einer
Informationsschrift für Fachleute und Laien
wahrheitswidrig - und die Patienten zusätzlich gefährdend
- behauptet, Amalgam sei ein "schnell" zu verarbeitendes
Material. (S.105)
Darüber hinaus bestritt die Degussa AG (1987) entgegen dem
in der Fachliteratur dokumentierten Kenntnisstand zur
Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger Verarbeitung
(Haubeil 1957; weitere Nachweise seitdem: siehe oben III.
7. c)) die Giftwirkung ihres Firmenprodukts mit dem Satz:
"Eine Amalgamfüllung wird durch schlechte Verarbeitung
nicht zum 'Gift', Haltbarkeit und Farbbeständigkeit werden
jedoch beeinträchtigt." Mit dieser Formulierung wurde die
gesundheitliche Relevanz der Anfälligkeit des
Firmenprodukts Amalgam gegenüber Verarbeitungsfehlern
verbal verdeckt mit der Folge, dass die im Fachschrifttum
beschriebene Gesundheitsschädlichkeit nicht fachgerecht
gelegten Amalgams für Aussenstehende nicht erkennbar
wurde. Es besteht Anlass zu der Annahme, dass die
Fortdauer bereits eingetretener und das Neuentstehen
zusätzlicher Amalgamschädigungen hierbei von den für
Amalgam verantwortlichen Firmen-Mitarbeitern billigend in
Kauf genommen wurden.
Nicht nur durch Unterlassen, sondern zusätzlich auch durch
positives tun dieser Art haben daher die Autoren solcher
Äusserungen im Falle billigender Inkaufnahme in
gravierender Weise Schuld auf sich geladen, die rechtlich
zu würdigen ist.
[Non-gamma-2-Amalgam ist
genau so giftig wie Gamma-2-Amalgam]
Keinesfalls entlastend kann die vor zwei Jahrzehnten
begonnene Auslieferung eines zweiten Silberamalgam-Typs -
der sog. Non-gamma-2-Amalgame - wirken.
Denn eine Minderung der Hg-Belastung pro Füllung im
Vergleich zu den jahrzehntelang bis in die 90er Jahre
hinein gebräuchlichen Gamma-2-Amalgamen war und ist
such mit dieser Amalgamsorte nicht zu erreichen:
"Hinsichtlich der Quecksilberbelastung verhalten sich
gamma-2-haltige sowie gamma-2-freie Amalgame gleich" (BGA
1993; ebenso BfArM 1994; vgl. (S.106)
auch BGA 1992 c; Holland 1993; Strietzel / Viohl 1992;
Städtler / Udermann 1992; Okabe et al. 1987; Bingmann /
Tetsch 1987; Geis-Gerstorfer / Sauer 1986; Brune 1986;
Dérand 1986; Dérand / Johannson 1983; Herö et al. 1983).
(S.107)