Es soll in diesem Gutachten nicht unerwähnt bleiben, dass
in der Boulevardpresse, aber auch in der zahmedizinischen
Literatur, die pauschale Behauptung zu finden war, es gäbe
keine toxisch bedingten Auswirkungen des Amalgams.
a)
Vergleich mit
Quecksilberspuren in der Nahrung (Standespresse)
Begründet wurde diese undifferenzierte und unzutreffende
Behauptung u.a. mit folgendem Schaubild:
|
Lügengrafik der Amalgamindustrie mit
dem Vergleich von Quecksilber in Amalgam und in
der Nahrung, ohne die Daueraufnahme des Amalgams
im Körper durch Quecksilberdampf zu erwähnen. |
aus: "Gesundheits-Report" (hrsg. von der Zahnärztekammer
Schleswig-Holstein und von der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung Schleswig-Holstein) Ausgabe Oktober 1988 S.1,
abgedruckt auch im "Niedersächsischen Zahnärzteblatt" 23
(1988) 564 und in den "Zahnärztlichen Mitteilungen" 78
(1988) 2645.
Dieses Schaubild gibt das mengenmässige Verhältnis
zwischen der Hg-Aufnahme aus einer Amalgamfüllung
einerseits und aus Nahrungsmitteln, Luft und Trinkwasser
andererseits mit 1:130 an. (S.107)
Zutreffend ist demgegenüber:
Die Aufnahme von Hg aus Amalgamfüllungen kann die
Hg-Aufnahme mit der Nahrung um ein
Vielfaches übersteigen
(siehe oben III. 6.d)). Die zahnärztliche Standespresse
hat die Hg-Freisetzung aus Amalgamfüllungen also
verharmlosend dargestellt. Ausdrücklich gesteht Mayer
(1995) ein: "Die These, dass die aus Amalgam freiwerdende
Hg-Menge im Vergleich zu der aus der Nahrung aufgenommenen
vernachlässigbar klein sei, kann so nicht aufrecht
gehalten werden."
Dies war auf Grund der im Vorhergehenden aufgezeigten
wissenschaftlichen Erkenntnisse auch bereits Jahrzehnte
zuvor allen bekannt, die sich mit der hier nachgewiesenen
Fachliteratur ausreichend befasst hatten.
b)
Vergleich mit
Quecksilberspuren in der Nahrung (Einzelautoren)
Offenbar verharmlosend und unrichtig war ebenfalls die von
Willershausen-Zönnchen et al. (1994; ähnlich bereits
Willershausen-Zönnchen et al. 1992) verbreitete
Behauptung, dentales Amalgam bedinge nur "ca. 5 - 20 % der
Gesamtquecksilberaufnahme" (ähnlich Stachniss 1990: "...
etwa 10 - 30 % jener Menge, die wir im Durchschnitt
täglich mit der Nahrung aufnehmen").
Derartige Prozentangaben wie auch die unglaubwürdig
niedrige µg-Angabe durch Halbach (1994) - ca. 5 µg
Hg als Tagesdosis aus Amalgamfüllungen vorbehaltlos
offenbar auf alle Amalgamträger bezogen - waren und sind
erkennbar fehlerhaft (zutreffend gegen weitere abwegige
Behauptungen Halbachs auch BfArM 1995 a und BfArM 1995 b).
[Die
Quecksilberbelastungen der Organe können nur vom Amalgam
her stammen]
Zugrunde lagen solchen Angaben allzu praxisferne
Berechnungen (vgl. auch BfArM 1995 b). Sie waren
unvereinbar mit dem spätestens seit Beginn der 60er Jahre
bekannten Faktum, dass (S.108)
jedes der Organe Nieren, Leber, Hypophyse, Gehirn,
Schilddrüse, Nebenniere, Fettgewebe, Tonsillen
[Rachenmandeln], Herz und Gallenblase sich bei
Amalgamträgern als um ein Mehrfaches höher mit Quecksilber
belastet erwiesen hatte als die entsprechenden Organe von
Nichtamalgamträgern (hierzu Reis 1960 S.381). Wurde - wie
üblich - in diesem Zusammenhang dazu eine besonders lange
Verweildauer des Nahrungsquecksilbers (im Vergleich zum
amalgambedingten Quecksilber) behauptet, so war erst recht
bereits vor Jahren bewiesen: die Vervielfachung des
nahrungsbedingt "normalen" Quecksilbergehalts in
verschiedenen Organen bei Amalgamträgern musste bei den
Betroffenen ihre Ursache in einer ebenfalls vielfach
höheren Quecksilberaufnahme aus einer zusätzlichen
Quecksilberquelle haben. Eine andere Quelle als Amalgam
war und ist als Ursache für den drastischen Anstieg des
Quecksilbergehalts in den Organen von Amalgamträgern
realistisch nicht denkbar.
Diese Überlegung war auch den Amalgamherstellern
spätestens möglich, als sie beispielsweise in der
Dissertation von Reis (1960 S.380 - 386) und in der
weiteren dort angegebenen Fachliteratur über diese
Vervielfachung der Quecksilberbelastung in zahlreichen
Organen von Amalgamträgern (im Vergleich zur lediglich
nahrungsbedingten Quecksilberbelastung) lasen. Dass
Amalgamfüllungen in stärkerem Ausmass als die Nahrung zur
Quecksilberbelastung des Organismus beitragen konnten und
in einer unübersehbaren Zahl von Fällen beitrugen, war den
- sich pflichtgemäss informierenden - Amalgamherstellern
also bereits vor Jahrzehnten in vollem Umfang bewusst.
Dieses Wissen der Amalgamhersteller wurde erneut
bestätigt, als sich auch die intraorale Luft, die
Ausatemluft und der (S.109)
Speichel von Amalgamträgern um ein Vielfaches höher
quecksilberkontaminiert erwiesen als bei
Nichtamalgamträgern.
Behauptungen wie die von Willershausen-Zönnchen et al.
(1994) konnten daher gegenüber den Amalgamherstellern
allenfalls eine absatzfördernde, jedoch in keinem
Zeitpunkt eine überzeugungsbildende Wirkung entfalten.
c)
Bestreiten der
Hg-Freisetzung überhaupt [mit dem Argument
Non-gamma-2-Amalgam]
In der Arbeit von Engels (1982 S.16) wurde unter Berufung
auf den Degussa-Fachautor Kropp sogar der Eindruck
erweckt, bei Non-gamma-2-Amalgam seien, da die Eta-Phase
kein Hg enthalte, "alle bestehenden Befürchtungen über
einen möglichen Quecksilberaustritt im Falle einer
Korrosion gänzlich ausgeschaltet."
Es handelt sich hier um eine gravierende Verkennung der
objektiv gegebenen Hg-Freisetzungen aus Amalgamfüllungen
(auch aus Non-gamma-2-Amalgamfüllungen). Durch diese
Falschinformation wurden vorübergehend sicher einige
Fachunkundige über die tatsächlichen Risiken bei der
Verwendung von Amalgam in die Irre geleitet. Den
Amalgamherstellern jedoch war zu jeder Zeit bewusst, dass
auch Non-gamma-2-Amalgame Quecksilber freisetzen, und dass
Behauptungen wie die der Autorin Engels untauglich waren,
die Vermutung einer toxikologischen Unbedenklichkeit des
Amalgams auch nur ansatzweise zu begründen.
d)
Irreführung bezüglich des
Quecksilberanteils im Amalgam [die
"Harmlosigkeitsbeteuerung"]
Gleichfalls völlig unglaubwürdig und in diesem Fall sogar
bewusst irreführend ist die von der Kassenzahnärztlichen
Vereinigung [KZV] Berlin (1988) in dem von ihr
herausgegebenen "Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 (mit
wortgetreuem Nachdruck in der "Deutschen Apotheker
Zeitung", 1990) veröffentlichte Aussage über die
Zusammensetzung des zahnärztlich verwendeten Amalgams
(S.110):
|
Lügentext der Kassenzhahnärztlichen
Vereinigung (KZV) Berlin 1988 in der Zeitschrift
"Zahn-Magazin" Heft 2 / 1988 mit der Behauptung,
Amalgam enthalte nur geringste Mengen
Quecksilber |
Der ca. 50 - 53 % des Amalgams betragende
Quecksilberanteil wird hier von einer
öffentlich-rechtlichen, mit Sicherheit ausreichend
sachkundigen Stelle wahrheitswidrig in Abrede gestellt.
Eine Nachfrage ergab, dass diese von der KZV Berlin
veröffentlichte Aussage im Zusammenwirken mit der
Zahnklinik der Freien Universität Berlin verbreitet worden
war (Freie Universität Berlin (1991): "in unserem
Zahnmagazin 2 / 1988").
Die Amalgamhersteller werden nun nicht behaupten wollen,
ihr eigenes Wissen über die Zusammensetzung des von ihnen
hergestellten Arzneimittels Amalgam derart irreführenden
Verlautbarungen der zahnärztlichen Standespresse oder
entsprechenden Formulierungen aus dem Kreise der
Universitätszahnmediziner untergeordnet zu haben. Vielmehr
wussten sie um den hohen Prozentanteil des Hg im Amalgam,
und sie erkannten u.a. anhand des hier angeführten
Beispiels die objektiv nachweisbare Verharmlosungstendenz
sog. "offizieller" Kreise bei deren Äusserungen zur
Amalgamproblematik. Selbstverständlich scheitert jeder
Versuch der Amalgamhersteller, sich mit derart abwegigen
Harmlosigkeitsbeteuerungen aus diesen Kreisen etwa
entschuldigen zu wollen. (S.111)
e)
Widersprüchlichkeiten zur
Symptomatik [Experten machen eine Kehrtwende -
Wendehals-Experten]
Wendehals, so wie ein Vogel Strauss
argumentieren nun die "Experten", und die
Menschen
waren ihnen immer egal, weil sie ihre Stelle
nicht verlieren wollten...
|
Erstaunlich sind in diesem Zusammenhang auch die
Äusserungen von Ott, Ordinarius an der
Universitätszahnklinik Münster. Er führte in einer
Veröffentlichung zur Amalgamproblematik im Zusammenhang
mit Quecksilberbelastungen aus, die Symptome seien
"nicht unspezifisch" (Ott
1994),
während er an anderer Stelle ausführte, diese Symptome
seien
"zum Teil sehr
unspezifisch" (Ott 1984).
Bei einer Gesamtschau der Äusserungen Otts wurde
Gutachtern also die Möglichkeit eröffnet,
immer unter
Berufung auf Ott das Vorliegen amalgam- bzw.
quecksilberbedingter Symptome zu verneinen - mochten die
Beschwerden im betreffenden Fall unspezifisch sein oder
nicht.
Eine rechtlich relevante Entlastung der Amalgamhersteller
lässt sich aus einer solchen Gesamtschau der Äusserungen
Otts gewiss nicht ableiten.
f)
MAK-Wert und BAT-Werte
als Beurteilungskriterien [Faktoren, die die MAK und BAT
unanwendbar machen]
[MAK: Maximale Arbeitsplatzkonzentration
BAT: Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert]
Von einigen Autoren wurden toxisch bedingte Schädigungen
als Folge von Amalgam deshalb ausgeschlossen, weil die
amalgambedingte Hg-Exposition und Hg-Belastung in Blut und
Urin unterhalb des MAK-Werts und der BAT-Werte für
Quecksilber lagen.
Bereits im Jahre 1971 entlarvte Mayer (1971 S.75 - 78) in
seiner zahnmedizinischen Habilitationsschrift diese
Überlegung als Scheinargument. Damals wie auch in der
jüngeren Zeit reichten einfache arbeitsmedizinische
Grundkenntnisse zur Definition des MAK-Werts aus, um die
Aussichtslosigkeit (S.112)
des Versuches zu erkennen, mit Hilfe des MAK-Werts eine
angebliche toxikologische Unbedenklichkeit des Amalgams zu
"begründen":
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte stellen im Bereich der
Arbeitsmedizin einen Kompromiss dar zwischen den
Interessen der herstellenden Industrie und den
gesundheitlichen Belangen von schadstoffexponierten
Arbeitnehmern. Schon von der Definition her gelten diese
Werte nur "im allgemeinen". D. h., auch wenn die
Grenzwerte eingehalten werden, sind toxische Schädigungen
durch Quecksilber im jeweiligen Individualfall nicht
ausgeschlossen (Henschler 1984; Schlegel 1986).
- Der MAK-Wert gilt in erster Linie für
gesunde
Personen (Wardenbach / Lehmann 1987 S.14). In der
zahnärztlichen Praxis werden demgegenüber auch geschwächte
und erkrankte Personen mit Amalgam behandelt.
- Die Quecksilberexposition, die bei der Annahme des
MAK-Werts bzw. der BAT-Werte zugrundegelegt wird, ist
begrenzt auf acht Stunden pro Arbeitstag bei einer
40-Stunden-Woche. Es wird hierbei also eine
expositionsfreie Zeit von 16 Stunden pro Arbeitstag bzw.,
an den Wochenenden, von 14 Stunden pro Tag als
Regenerationsmöglichkeit für den Organismus vorausgesetzt.
Im Gegensatz dazu erfolgt die Quecksilberfreisetzung aus
Amalgamfüllungen - wie bereits dargelegt - permanent,
sogar nachts,
ohne
Regenerationsmöglichkeiten für den Organismus.
- Der MAK-Wert und die BAT-Werte sind jeweils auf eine
Exposition gegenüber einem
Einzelstoff bezogen (Senatskommission
1993 S.10). Aus Amalgam werden zusätzlich zu Quecksilber
jedoch weitere, insgesamt die Abwehrkraft des Körpers
(S.113)
belastende Metalle freigesetzt und in den Organismus
abgegeben.
- Die MAK lässt zudem keinen Rückschluss zu auf die
Bedenklichkeit oder Unbedenklichkeit einer kürzeren
Einwirkung des betreffenden Gifts in
höherer
Konzentration (Mayer / Grützner 1984). Diese kann,
verursacht durch Amalgam, z.B. während des Legens einer
Füllung mit Werten bis zu 400 µg Hg / m
3 Luft
(Mayer 1988, abgedr. auch 1992) bzw. bis über 500 µg Hg /
m
3 Luft (Maier-Mohr 1991 S.27) oder auch
während des Ausbohrens mit Werten bis zu 800 µg Hg / m
3
Luft (Friberg et al. 1986) auftreten. Wird hierbei
durch die Behandlung mit Amalgam eine "bedenkliche
toxische Grenze" (Motsch 1971 S.74) überschritten, so kann
bereits dies zu einer toxischen Belastung mit den Folgen
einer gesteigerten Sensibilität gegenüber jeder erneuten
Quecksilberdampfzufuhr (vgl. Vimy et al. 1986; Hanson /
Pleva 1991; Stock 1936; ders. 1935) führen. Auch in diesen
Fällen ist eine zwischenzeitliche Einhaltung des MAK-Werts
bei den Quecksilberfreisetzungen aus Amalgam keine
Garantie für eine toxikologische Unbedenklichkeit dieses
Füllungsmaterials.
Völlig zu Recht stellte Mayer (1971 S.89; ähnlich ders.
1980, ähnlich ders. 1985) daher bereits vor mehr als zwei
Jahrzehnten fest:
"Hinsichtlich der
Quecksilber-MAK-Werte sind wir der Ansicht, dass auf
zahnärztlichem Sektor diese Angaben der Deutschen
Forschungsgesellschaft nicht als Richtmass oder gar
Absicherung gelten können und dürfen! Nicht zuletzt auch
deshalb, da bis jetzt niemand den Summationseffekt kennt
und nicht bewiesen ist, dass dadurch keine Schäden
entstehen!" (S.114)
Ebenso wendet sich Visser (1993 S.46) gegen die
Heranziehung arbeitsmedizinischer Grenzwerte bei der
Beurteilung der Amalgam-Toxizität: "MAK- und BAT-Werte
sind auf eine zulässige Exposition gesunder Erwachsener am
Arbeitsplatz ausgerichtet und können nicht zur Beurteilung
von Langzteitexpositionen der Allgemeinbevölkerung
herangezogen werden" (ähnlich auch Enwonwu 1987; Hoffmann
1986 S.33 und bereits Ohnesorge 1982, abgedr. auch 1992).
Seit den 70er Jahren durchgeführte Studien belegen sogar
eindeutig, dass bei Hg-Konzentrationen auch weit unterhalb
der in Deutschland gültigen (zu hohen)
arbeitsmedizinischen Grenzwerte gesundheitliche, z.B.
immunologische Auswirkungen einer Hg-Dampf-Exposition bei
einem Teil der Exponierten zu erwarten sind (vgl. Soleo et
al. 1990; Piikivi / Tolonen 1989; Roels et al. 1987;
Verberk et al. 1986; Roels et al. 1985; Piikivi et al.
1984; McNeil et al. 1984; Seeber et al. 1984; Fawer et al.
1983; Buchet et al. 1980; Trakhtenberg 1977; Verschaeve et
al. 1976;
vgl. auch bereits Gundlach (1979 S.6: "Die bei 0,1 mg / m
3
angesetzte MAK ist jedoch keine natürliche Grenze der
Giftwirkung, auch kleinere Konzentrationen können unter
Umständen eine Vergiftung bewirken.")
Diese Forschungsergebnisse sowie die bereits frühzeitig
erfolgten Hinweise u.a. von Mayer (1971 S.89) haben mit
verhindert, dass die Amalgamhersteller jemals dem Irrtum
erliegen konnten, erst ab dauerhaftem Überschreiten der
arbeitsmedizinischen Grenzwerte seien toxische
Auswirkungen des Amalgams möglich.
Ohnehin war z.B. bei der Degussa AG schon vor mehr als 20
Jahren in Bezug auf den MAK-Wert bekannt: "Dieser Wert ist
(S.115)
aber möglicherweise zu hoch angesetzt und bedarf der
Überprüfung" (Degussa-Fachautor Kropp 1967).
g)
Blut- und Urin-Hg-Werte
bei einer manifesten Hg-Vergiftung als
Beurteilungskriterien
Erst recht fehlerhaft wäre es, die noch höheren
Hg-Konzentrationen in Blut und Urin zugrundezulegen, die
als Voraussetzung für das Vorliegen einer manifesten
Vergiftung i.e.S. angesehen werden - Hg im Blut: ab 200 µg
/ l; Hg im Urin: ab 300 µg / l (vgl. z.B. Kuschinsky /
Lüllmann 1989 S.532).
Autoren, die dies vorschlugen, übersahen: Gesundheitliche
Schädigungen als Folge einer langfristigen
Hg-Dampf-Exposition sind möglich, auch ohne dass sich das
Vollbild einer Quecksilberintoxikation bereits ausgeprägt
hat. Dies bedeutet gleichzeitig auch, dass die
diagnostischen Parameter der Blut- und Urinanalyse auf Hg
selbst bei Werten unterhalb derjenigen Konzentrationen,
die für eine manifeste Hg-Vergiftung charakteristisch
sind, das Vorliegen einer quecksilberbedingten Erkrankung
nicht ausschliessen können.
Dies ist durch die vom BGA festgesetzten
Orientierungswerte (siehe oben II. 6. b) bb)) auch
behördlich anerkannt: Hiernach sind
Gesundheitsgefährdungen bereits ab Werten von > 10 µg
Hg / l Blut bzw. von 20 µg Hg / l Urin langfristig nicht
ausgeschlossen.
[Die Vergiftung und die Deformation der Fische und
weiterer Wassertiere durch das Hg im Abwasser und in den
Gewässern bleibt unerwähnt].
Das Unterschreiten der bei einer manifesten
Quecksilbervergiftung anzutreffenden Hg-Werte in Blut oder
Urin ist daher kein Gegenbeweis für das Vorliegen einer
toxischen Amalgamschädigung.
h)
Einfache Blut- und
Urinuntersuchung als Beurteilungskriterium
[Nierenschäden sind nicht berücksichtigt]
Übersehen wurde von einigen Autoren gelegentlich des
weiteren die seit Jahrzehnten bekannte Tatsache: Eine
einfache Blut- und Urinuntersuchung auf Quecksilber hat
nur eine sehr begrenzte Aussagekraft. (S.116)
Zwar spricht ein
erhöhter Quecksilberwert dafür, dass
eine verstärkte Hg-Exposition stattgefunden hat. Jedoch
sind umgekehrt bei einem Quecksilberwert im
Normalbereich
eine solche Exposition und eine krankmachende
Quecksilberbelastung keineswegs ausgeschlossen. Dies
bedeutet: Selbst wenn der im Blut und im Urin
festgestellte Quecksilbergehalt im Normalbereich liegt,
sind toxikologisch relevante Quecksilberanreicherungen in
den
Organen
möglich. quecksilberbedingte Nierenfunktionsstörungen
können sogar zu einer Verminderung der Fähigkeit des
Körpers führen, Quecksilber auszuscheiden (Baader 1961;
Uschatz 1952 S.14 - 15). Das Risiko von falsch negativen
Befunden - d.h., trotz unauffälliger Befunde liegt die
Erkrankung vor - verbietet es also, bereits auf Grund
einer einfachen Blut- und Urinanalyse auf Quecksilber
Amalgam als Krankheitsursache im betreffenden Fall
auszuschliessen.
Was Zangger (1930) bereits im Jahre 1930 schrieb:
"Ein negativer Urinbefund
beweist also nicht, dass keine Quecksilberaufnahme
stattgefunden hat und dass kein Quecksilber im Körper
kreist, noch dass sicher keine Hg-Erkrankung vorliegt."
und von Ohlig (1981 S.22 - 23) bestätigt wurde:
"Es wurde beobachtet, dass
Patienten mit hohem Hg-Urin-Wert ohne klinische
Anzeichen einer Vergiftung waren, während andererseits
Patienten mit niedrigem Ausscheidungswert deutliche
Symptome einer Intoxikation aufwiesen",
ist seitdem unwiderlegt geblieben und gilt bei einer
langfristigen Hg-Exposition (wie sie als Folge von
Amalgamfüllungen (S.117)
erfolgt) in gleicher Weise auch für einen negativen
Hg-Befund im Blut (so bereits WHO 1976 S.14; Trakhtenberg
1974 S.144; Friberg / Vostal 1972 S.119 - 126, 185; Vroom
/ Greer 1972; Joselow 1972; Baader 1961; Uschatz 1952
S.14; aus der neueren Literatur: Goering et al. 1992; WHO
1991 S.61; Nylander et al. 1989; Berlin 1986; Friberg
1985; Greenwood / Von Burg 1984; ebenso BfArM 1995 b; vgl.
auch National Institute of Dental Research 1984).
Spätestens seit dem ersten Amalgamsymposium am 25.5.1981
im Zahnärztehaus in Köln haben auch die Amalgamhersteller
davon erfahren, denn als einer der geladenen Referenten
betonte Ohnesorge (1982, abgedr. auch 1992) ausdrücklich
die geringe Aussagekraft eines unauffälligen Urin- bzw.
eines unauffälligen Blut-Hg-Befundes (ebenso Mayer (1988)
auf dem zweiten Amalgam-Symposium am 12.3.1984 ebenfalls
in Köln). Zu Recht relativierte Ohnesorge hiermit
gleichzeitig die abweichenden Äusserungen von Kröncke et
al. (1980), von denen sich dann sogar auch Kröncke selbst
(Schiele / Kröncke 1989) ausdrücklich distanzierte.
i)
Erwartung einer
Symptomfreiheit ab dem Zeitpunkt der Füllungsentfernung
Gelegentlich wurde auf Personen verwiesen, bei denen
allein durch das Ausbohren der Amalgamfüllungen noch keine
Beseitigung von Krankheitssymptomen erreicht werden
konnte. Eine solche Beobachtung wurde von einigen Autoren
als Gegenbeweis für eine Ursächlichkeit des Amalgams in
diesen Fällen gewertet.
aa)
Demgegenüber: Möglichkeit
der Fortdauer amalgambedingter Symptome
[Amalgamentfernung und die Ausleitungstherapie danach]
Bei der Würdigung derartiger Äusserungen halfen z.B. der
Degussa AG ihr fachlicher Kontakt zu Thomsen (siehe oben
III. 4.) und die Kenntnis von den Inhalten seiner
Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der
Amalgam-Intoxikation". Wissenschaftlich korrekt wurde in
(S.118)
diesen Seminaren an den Fortbildungszentren verschiedener
deutscher Zahnärztekammern gelehrt:
Bei Patienten mit einer toxischen Belastung durch
Amalgam(-bestandteile) reicht als Therapie die Beseitigung
der Quelle für diese Belastung u.U. nicht aus; vielmehr
kann es erforderlich sein, anschliessend auch den Abbau
der toxischen Belastung in die therapeutischen Bemühungen
einzubeziehen und im Wege einer Ausleitungstherapie den
Körper anzuregen, diese toxische Belastung abzubauen.
Die ausgesprochen lange Halbwertszeit des aus den
Amalgamfüllungen in das Gehirn gelangten Quecksilbers -
bis zu 18 Jahren -,
die amalgambedingte Belastung mit Hg-Ionen, die sich u.a.
in Nieren, Leber und Milz verteilen und nur sehr langsam
(vgl. Fichte 1984) ausgeschieden werden, sowie
das Wissen um die Depotbildung von Amalgam-Metallen auch
in anderen Bereichen des Organismus,
verdeutlichte die Notwendigkeit, unter "Therapie der
Amalgam-Intoxikation" mehr zu verstehen als nur das
Ausbohren der Füllungen aus den Zähnen.
Die Einzelheiten zum therapeutischen Konzept dieser
Amalgam-Ausleitungstherapie sind im wissenschaftlichen
Schrifttum (Koch / Weitz 1991 a) ausführlich beschrieben.
Durch die Verlaufsbeobachtung in zahlreichen Fällen ist
dokumentiert, das soft erst während dieses zweiten Teils
der "Therapie der Amalgam-Intoxikation" bzw. der "Therapie
der Belastung durch Amalgam" eine Besserung oder ein
Verschwinden von zuvor z.T. jahrelang therapieresistenten
Symptomen zu erreichen ist.
Wer bei Verdacht auf Amalgamschädigung demgegenüber seine
Verlaufsbeobachtung bereits nach dem Entfernen der
Füllungen aus den Zähnen abbricht und trotz eines
Fortbestehens der Symptome therapeutische Schritte mit dem
Ziel einer Amalgamausleitung für entbehrlich hält, wird in
den betroffenen Fällen (S.119)
der gesundheitlichen Situation der Patienten nicht
gerecht. Ebenso unhaltbar wäre es, allein schon wegen
eines Fortbestandes von Symptomen nach dem Ausbohren der
Füllungen eine Ursächlichkeit des Amalgams als widerlegt
zu bezeichnen (ebenso zur Verlaufsbeobachtung und zur
Therapiebedürftigkeit auch nach dem Ende einer -
beruflichen - Hg-Dampf-Exposition: Campbell et al. 1986).
bb)
Demgegenüber:
Vorübergehende Verschlimmerung der Symptomatik nach
Füllungsentfernung sogar als Indiz für Ursächlichkeit
des Amalgams
[Hohe
Quecksilberdampf-Konzentrationen beim Ausbohren der
Amalgamfüllungen]
Geradezu als Indiz
für das Vorliegen einer
Amalgamschädigung ist es zu werten, wenn - wie in der
Studie von Müller-Fahlbusch / Wöhning (1983) bei 28 von 29
Patienten - das Ausbohren des Amalgams zunächst zu einer
(vorübergehenden) Verstärkung der Symptomatik führt (Rost
1976); denn beim Ausbohren entstehen in der Mundhöhle
erhebliche zusätzliche Quecksilberdampf-Konzentrationen
(siehe oben III. 8. f)). Diese verursachen
- nach einem Anstieg des Hg-Gehalts im Blut (Molin et al.
1990 b; Snapp et al. 1989; hierzu auch Hörsted-Bindslev
1993),
- eine mit einem anschliessenden Absinken des Hg-Gehalts
im Blut einhergehende Giftaufnahme (Brune 1986; Reinhardt
et al. 1979) und
- u.U. eine dauerhafte weitere Giftbelastung, vgl. bereits
Cutright et. al. (1973), vgl. auch den Fallbericht von
Taskinen et al. (1989) über quecksilberbedingte
Krankheitssymptome als Folge des Ausbohrens von
Amalgamfüllungen:
"The present report concerns a patient, who experienced an
uncommonly high mercury exposure and, possibly (S.120),
mercury-related toxicity from vapor released during
extensive grinding of old amalgam fillings."
[deutsch:
"Der vorliegende Bericht betrifft einen Patienten, der
eine ungewöhnlich hohe Quecksilberexposition erlitten hat,
und der möglicherweise eine Quecksilberdampf-Vergiftung
erlitten hat, der durch umfassenden Abrieb alter
Amalgamfüllungen entstand."]
Auf sie reagiert bei einer bereits vorhandenen
pathologischen Amalgam- bzw. Quecksilberbelastung der
Organismus ggf. mit einer Verstärkung der Symptomatik
(Berglund 1990).
Diese Zusammenhänge sind seit vielen Jahren bekannt. Sie
sind jedoch - für die Amalgamhersteller erkennbar - in
einzelnen Veröffentlichungen (z.B. Herrström / Högstadt
1993; Müller-Fahlbusch / Wöhning 1983) nicht immer
ausreichend berücksichtigt worden.
cc)
Seit Jahren als
Scheinargument bekannt [Die Entfernung der
Amalgamfüllungen würde keine Gesundheit, sondern nur
eine Mehrbelastung bringen, also soll man die
Amalgamfüllungen drinlassen]
Aus ihrer Sachkenntnis darüber, dass eine im Verlaufe von
Jahren entstandene pathologische Belastung mit dem
Speichergift Quecksilber nicht bereits durch die
Beseitigung der Giftquelle behoben ist, und durch die
Fortbildungsseminare mit dem Themenbereich "Therapie der
Amalgam-Intoxikation", wussten die sich pflichtgemäss
informierenden Amalgamhersteller schon vor Jahren um diese
Zusammenhänge. Sie verfügten daher über den
wissenschaftlichen Kenntnisstand, der es ihnen gebot,
oberflächlichen Falschbewertungen - etwa: Die Beschwerden
müssen mit dem Ausbohren der Füllungen beseitigt sein,
andernfalls ist Amalgam nicht Krankheitsursache - bereits
frühzeitig eine Absage zu erteilen. Folglich ist ihnen
keine Entschuldigung durch Hinweis auf derartige
Falschbewertungen zuzubilligen.
j)
Zahl der am Bereich der
Schulmedizin diagnostizierten Fälle
[Die DGZMK (1988)
streitet Amalgam als Ursache für Beschwerden pauschal
ab]
|
DGZMK,
Logo
einer deutschen Lügengesellschaft, denen die
schwere Körperverletzung durch Amalgam egal
ist... |
Auch die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde (DGZMK) ist in diesem Zusammenhang zu
zitieren. Sie behauptete in der Fachzeitschrift
"Zahnärztliche Mitteilungen" öffentlich, dass "bis heute
in keinem Falle der naturwissenschaftliche (S.121)
Nachweis geführt wurde, dass Amalgam oder das in ihm
gebundene Quecksilber die Ursache der Erkrankung sei."
(DGZMK 1988)
[Die DGZMK fordert
"wissenschaftlich anerkannte Verfahren"]
Andererseits liess sie durch ihren Präsidenten (Nolden
1989) auf zweimaliges Nachfragen hin erklären, dass es an
wissenschaftlich anerkannten Verfahren mangelt, eine
solche Ursächlichkeit - dort, wo sie gegeben ist -
festzustellen (vgl. ausführlich hierzu Koch / Weitz 1991 b
S.69 - 71, 78 - 80 m.w.N.u. 150 - 157). Nolden,
Universitätszahnklinik Bonn, beschrieb wie folgt die
Situation innerhalb der Schul(zahn)medizin, die besteht,
"... wenn man nach einer
Methode sucht, den Nachweis zu erbringen, dass Amalgam
oder das in ihm gebundene Quecksilber als Ursache für
eine Erkrankung angesehen werden soll.
Wissenschaftlich
anerkannte Verfahren gibt es dazu bis heute nicht.
Daraus ergibt sich, dass wir Ihnen auch keine Befunde,
bei denen der Nachweis der Ursächlichkeit des
Silberamalgams gegeben ist, mitteilen können, mit
Ausnahme vielleicht sehr selten auftretender
allergischer Reaktionen, die bei manchen Patienten
allerdings auch im Kontakt mit Edelmetallen auftreten
können."
[Weitere Forderungen nach
schulmedizinischen Untersuchungsverfahren - die
Schulmedizin versagt komplett]
|
Die Ärzte der Schulmedizin versagen
bei der schweren Körperverletzung durch Amalgam
total, weil sie die Giftigkeit von Amalgam gar
nicht prognostizieren dürfen. Die Schulmediziner
werden im Studium darauf gedrillt, dass Amalgam
nichts ausmacht. Und selber sind die
Medizinstudenten ja gesund und Amalgam macht
ihnen nichts aus, sonst dürften sie gar nicht
Medizin studieren.... |
Ebenso negativ endet die Suche von Staehle (1994) nach
einem geeigneten schulmedizinischen Untersuchungsverfahren
im Zusammenhang mit toxischen Belastungen durch Amalgam.
Desgleichen stellt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz
(Urteil vom 22.10.1992, Az. L 5 K 30192, S.9; ähnlich
Amtsgericht (S.122)
Flensburg, Urteil vom 30.8.1993, Az. 62 C 205/93, S.3)
fest: "Eine wissenschaftlich sichere Methode zum Nachweis
von Quecksilberüberbelastungen durch Amalgamfüllungen gibt
es bisher aber nicht."
Auch auf internationaler Ebene ist die diesbezgl.
Lückenhaftigkeit der schulmedizinischen Diagnostik
anerkannt. So schreibt ein von der schwedischen
Sozialbehörde einberufenes Expertenteam (Socialstyrelsens
Expertgrupp 1987) in bezug auf die Quecksilberfreisetzung
aus Amalgamfüllungen:
"It is therefore not
possible, with current diagnostic methods, to decide in
individual cases whether the symptoms are
mercury-related or not."
("Es ist daher nicht möglich, mit den derzeit üblichen
diagnostischen Verfahren im jeweiligen Fall zu
entscheiden, ob die Symptome quecksilberbedingt sind
oder nicht.")
Dieser Mangel eines geeigneten wissenschaftlich
anerkannten Untersuchungsverfahrens führt zu einem völlig
anderen Aussagegehalt des zuvor zitierten Satzes der
DGZMK:
Sind geeignete Untersuchungsverfahren zur Feststellung
toxisch bedingter Amalgamschädigungen in einem bestimmten
Bereich der Medizin nicht bekannt, können solche
Schädigungen mit den dort praktizierten Methoden auch
nicht festgestellt werden - selbst wenn diese Schädigungen
bei der untersuchten Person vorhanden sind. Es ist daher
eine unzulässige Argumentation, von der
Nichterweislichkeit (mit wissenschaftlich anerkannten
Untersuchungsverfahren) auf eine angebliche Nichtexistenz
toxisch bedingter Amalgamschädigungen schlussfolgern zu
wollen. (S.123)
[Schulmedizinische
Studien behaupten einen Placeboeffekt durch
Amalgamentfernung - oder Heilung durch
Amalgamentfernung]
Dementsprechend untauglich als "Begründung" für das
Abstreiten gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam
sind daher ebenfalls Einzelstudien, bei denen eine
begrenzte Zahl von Probanden ausschliesslich
schulmedizinisch untersucht wurde. Mangels geeigneter
Diagnostik war bei diesen Studien von vornherein
ausgeschlossen, dass eine Kausalität des Amalgams - mochte
Amalgam noch so gravierende Schädigungen in den
betreffenden Fällen verursacht haben - erkannt und
anerkannt werden würde.
Aus medizinischer Sicht fragwürdig und in einer
offenkundigen diagnostischen Verlegenheit begründet
erscheint es vor diesem Hintergrund, wenn beispielsweise
die Autoren einer schwedischen 248 Patienten
einbeziehenden Studie (Klock et al. 1989) den dauerhaften
gesundheitlichen durch Amalgamentfernung bewirkten Erfolg
mangels geeigneter Diagnostik nicht anders zu erklären
wissen als mit einem "Placeboeffekt". Insbesondere die
Tatsache, dass die gesundheitliche Besserung bzw. Heilung
über den langen Beobachtunszeitraum von 36 Monaten anhielt
- die Autoren bezeichnen dies als
"unzweifelhaft positive
Resultate als Folge der Versorgung durch
Füllungsentfernung" - ,
spricht eindeutig
gegen das Vorliegen eines
Placeboeffekts und
für das Vorliegen einer Kausalität
zwischen Amalgam und den durch seine Beseitigung beendeten
bzw. gebesserten gesundheitlichen Beschwerden.
Ebenso "unzweifelhaft positive Resultate als Folge der
Versorgung durch Füllungsentfernung" sind seit Jahrzehnten
im medizinischen Fachschrifttum beschrieben. Autoren
dieser Berichte sind nicht die Betroffenen selbst, sondern
schulmedizinisch ausgebildete und entsprechend - z.B. in
Fortbildungszentren deutscher Zahnärztekammern -
fortgebildete Ärzte (S.124),
Zahnärzte und Universitätsprofessoren. Die Aussagekraft
der Gesamtheit dieser Dokumentationen ist auch aus
wissenschaftlicher Sicht beachtlich - und zwar nicht im
Sinne einer Placebotherapie, sondern als fachlich
abgesicherte Bestätigung dessen, was der Degussa AG
(Loebich 1955) und auch anderen - sich korrekt
informierenden - Amalgamherstellern seit Jahrzehnten
bekannt geworden ist: Dass Amalgam "Beschwerden oder
Krankheiten hervorgerufen hat" (Loebich 1955).
[Schulmedizinisch falsche
Diagnosen wie "Nervosität" - die Unterschlagung des
Amalgam-Quecksilbers bei der Diagnose]
|
Akten:
Was man bei der Diagnose nicht in die Akten
schreibt, das kann man auch nicht
diagnostizieren, und so läuft das
Amalgam-Verbrechen immer weiter und weiter...
|
Ähnlich bedenklich wie die Einordnung als "Placeboeffekt"
ist es, wenn Vertreter der nicht-somatischen Medizin schon
deshalb, weil mit routinemässiger rein schulmedizinischer
Diagnostik "nichts" festzustellen ist, den jeweils
Betroffenen einer ihrem Fachbereich entsprechenden
Diagnose zuführen. Die ärztliche Ethik, auf die Häfner
(1994) sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich beruft,
gebietet es, die vorhandenen soma-bezogenen [den Körper
betreffenden] diagnostischen Möglichkeiten zunächst
auszuschöpfen, bevor Krankheitssymptome als angeblich
"psychisch bedingt" klassifiziert werden (vgl. Eggenweiler
1985). Insbesondere die chronische Belastung mit
Quecksilber als Folge einer langfristigen
Hg-Dampf-Exposition ist im wissenschaftlichen Schrifttum
immer wieder als Beispiel genannt worden für eine
organisch bedingte Erkrankung, die von Unkundigen häufig
als "just nerves" verkannt wird (so ausdrücklich bereits
Ross et al. 1977; vgl. auch Langworth et al. 1992; Duhn
1990 passim [zerstreut]; Zampollo et al. 1987; Uzzell /
Oler 1986; Hänninen 1982; Chang 1977; ebenso Bernhard /
Lauwerys (1985) mit Hinweis auf die durch eine chronische
Hg-Dampf-Exposition verursachten "Verhaltens- und
Persönlichkeitsveränderungen").
Unter Erweiterung des diagnostischen Spektrums auch auf
solche bewährten medizinischen Diagnoseverfahren, deren
wissenschaftliche (S.125)
Anerkennung noch aussteht, lassen sich sehr wohl - und
zwar in grosser Zahl - die Fälle erkennen, in denen
Amalgam nachweislich Ursache der Erkrankung war und ist.
Dies kann auch die DGZMK mit ihrem eingangs hierzu
zitierten Satz nicht in Abrede stellen.
[Die Diagnose durch
Elektroakupunktur nach Voll (EAV)]
|
Elektroakupunktur: Teure Geräte werden
verkauft, und hohe Tarife werden verrechnet und
hohe Löhne von den Ärzten kassiert, aber der
Beweis, dass Amalgam die Ursache für schwerste
Störungen ist, wird von den Regierungen und
korrupten Richtern nicht anerkannt, denn die
Gift-Industrie wie die Degussa müssten dann für
alle Schäden bezahlen... |
Dies alles war auch auf seiten der Amalgamhersteller
bekannt; denn dort pflegte z.B. der Amalgamhersteller
Degussa AG enge fachliche Kontakte zu dem u.a. als
Fortbildungsreferent zur "Diagnose der
Amalgamintoxikation" anerkannten Experten Thomsen.
In seinen Fortbildungsseminaren wies auch Thomsen
regelmässig auf die Unzulänglichkeit einer ausschliesslich
schulmedizinischen Diagnostik bei der Erkrankung
"Amalgamintoxikation" hin und lehrte die Kollegen, in
diesen Fällen die Elektroakupunktur nach Voll (EAV) als
Diagnoseverfahren einzubeziehen - ein medizinisches
Verfahren, dessen wissenschaftliche Anerkennung noch
aussteht, und das, so bewertet die Degussa AG in ihrer
Werbeanzeige die EAV-Praktizierung durch Thomsen, "er seit
vielen Jahren erfolgreich in seiner Praxis anwendet."
(siehe oben III. 4.)
Gerade weil Thomsen Fälle toxischer Schädigungen durch
Amalgam erfolgreich mit Hilfe der EAV diagnostizieren
konnte, und weil er mit der Untersuchung auf
gesundheitliche Auswirkungen zahnärztlich verwendeter
Legierungen eine hervorragende internationale Anerkennung
erworben hatte, wurde er bei der Werbekampagne für ein
neues Firmenprodukt (Edelmetallegierung) als Gewährsmann
von der Degussa AG eingebracht.
[Die Amalgamproduzenten
produzieren und verkaufen nachweislich ein Gift - und
können sich nicht herausreden]
Demonstration 1995 gegen die blinde und korrupte
Bundesregierung, eines der Transparente gegen Amalgam.
Veranstalter:
PAIN = PAtienten-INitiative
Amalgamgeschädigter Essen e.V.
in Zusammenarbeit mit dem
BBFU = Bundesverband der Beratungsstellen für
Umweltgifte,
insbesondere Amalgam und Palladium
Ort:Presseclub, Bonn, Heinrich-Brüning-Str. 20
Datum: 14.06.1995, 12.00 bis 18.00 Uhr
Gewährleistet war damit auch ihr Wissen, dass Fälle
gesundheitlicher Schädigungen durch Amalgam existieren und
mit der EAV erfolgreich zu diagnostizieren waren. Bei den
Amalgamherstellern (S.126)
bekannt war daher erst recht, dass der eingangs hierzu
zitierte Satz der DGZMK allenfalls eine Aussage über die
Ungeeignetheit wissenschaftlich anerkannter
Untersuchungsverfahren bei der Diagnose toxischer
Schädigungen durch Amalgam enthielt, nicht jedoch eine
Angabe über die Zahl der tatsächlich durch toxische
Amalgamwirkungen Erkrankten.
Demnach sind zahlreiche Sätze als "Begründung" einer
angeblichen uneingeschränkten Harmlosigkeit des Amalgams
formuliert worden, die einer Überprüfung nicht
standhielten. Dies war für die Amalgamhersteller, soweit
sie sich pflichtgemäss mit der Fachliteratur zur
Amalgamproblematik befassten, klar erkennbar
- siehe z.B. das Schreiben
des Amalgamherstellers Degussa AG vom 26.1.1984 mit dem
korrekten Hinweis darauf, dass Amalgam bei elektrisch
leitendem Kontakt mit anderen Legierungen zu
"gesundheitlichen Störungen führen" kann.
Die Möglichkeit einer rechtlich relevanten
Haftungsfreizeichnung durch Berufung auf erkennbar
fehlerhafte Äusserungen egal welcher Provenienz [Herkunft]
existiert nicht. (S.127)
[Die Justiz handelt aber weiterhin nicht: Die schwere
Körperverletzung mit Amalgam ist weiterhin erlaubt und
nicht verboten...]