Insgesamt ergibt die toxikologische
Würdigung:
Amalgam war und ist ein toxikologisch ungeeignetes
[Zahn-]Füllungsmaterial ("amalgam is a toxicologically
unsuitable dental filling (S.127)
material", so wörtlich die Expertenkommission der
schwedischen Sozialbehörde (Socialstyrelsens Expertgrupp
1987)).
Amalgam als Zahnfüllungsmaterial hat in erheblichem Ausmass
gravierende, z.T. auch nach dem Ausbohren der Füllungen
persistierende [durchschlagende] und sogar irreversible
Gesundheitsschädigungen verursacht. Gemäss dem in der
Zahnärzteschaft verbreiteten Satz "Der Fabrikant macht die
Legierung, der Zahnarzt das Amalgam" (Lacroix 1954), meinten
die Amalgamhersteller ab den 60er Jahren, bei ihren
öffentlichen Äusserungen - so scheint es - quasi einen
Freibrief zu haben gegenüber den berechtigten Belangen der
Patienten im Hinblick auf den Schutz vor amalgambedingten
toxischen Schädigungen. Die Aufrechterhaltung des Irrtums,
Amalgam sei ein "schnell" zu verarbeitendes
Füllungsmaterial, war den Herstellern offensichtlich
wichtiger als die gebotenen Warnungen vor gesundheitlichen
Schädigungen der Patienten insbesondere im Falle eines
"schnellen" Verlegens dieser zu 50 % aus einem hochtoxischen
Schwermetall bestehenden Legierung.
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Krank durch Amalgam, Schema
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Im Wege einer institutionalisierten Gesundheitsgefährdung
breiter Bevölkerungskreise haben Jahre und Jahrzehnte
hindurch u.a. Amalgamhersteller, Zahnärzte, einschliesslich
zahnärztlicher Standesorganisationen (mit Ausnahme der KZV
Nordrhein), Krankenkassen(verbände), Medizinischer Dienst
der Krankenkassen und Bundesgesundheitsamt in Reih' und
Glied gestanden, wenn es darum ging, den Ruf des Amalgams
als "schnell" zu verarbeitendes und daher "billiges"
Füllungsmaterial zu verteidigen. Die intern durchaus
bekannte und im Schrifttum eindeutig dokumentierte
Giftanreicherung im Organismus als Folge von Amalgam und
insbesondere die "Giftigkeit der Amalgame bei unrichtiger
Verarbeitung" (Haubeil 1957) sind gegenüber der
fachunkundigen Öffentlichkeit und vor allem gegenüber den
Betroffenen seit den 60er Jahren weitgehend totgeschwiegen,
z.T. sogar ausdrücklich abgestritten worden.
Eine - aus der ex ante Sicht - unbestimmte (S.128)
Zahl von Gefährdeten und eine grosse Zahl von Betroffenen
wurde gezielt in den Zustand der Ahnungslosigkeit versetzt -
nicht nur während der Behandlung mit Amalgam, sondern auch
dann, als sich die gesundheitlichen Beschwerden zeigten.
Durch dieses Verhalten der übereinstimmend und z.T.
gemeinschaftlich Agierenden sind bereits eingetretene
Amalgamschädigungen mangels Beseitigung der Giftquelle und
mangels Ausleitungstherapie vermeidbar intensiviert und
verlängert und neue Amalgamschädigungen verursacht worden.
Dies alles musste fachkundigen Insidern wie z.B. den
Amalgamherstellern - Degussa-Fachautor Loebich - u.a. auf
Grund ihres pflichtgemässen Literaturstudiums bekannt sein.
Die Amalgamhersteller haben dennoch bis in die 90er Jahre
hinein die gebotenen Massnahmen unterlassen, die mit
Sicherheit zu einer Verhinderung bzw. zu einer Verminderung
von Amalgamschädigungen geführt hätten. Die Fehlerhaftigkeit
der Amalgamanwendung und damit ihre Risikoträchtigkeit ist
indirekt sogar durch positives Tun gesteigert worden - etwa
durch die Behauptung, dieses Arzneimittel werde selbst
"durch schlechte Verarbeitung nicht zum 'Gift' " (Degussa AG
1987). Aufgrund einer derartigen Äusserung auf seiten der
Amalgamhersteller ist der Eindruck unbestreitbar, dass man
dort das für die Hersteller erkennbare Risiko sowie die in
der Fachliteratur wiederholt beschriebenen
Gesundheitsschädigungen billigend in Kauf genommen hat.
Dass bei den Amalgamherstellern diese "Rechnung" jahrelang
aufging, war u.a. auf den "Korpsgeist" (Strunz 1956 S.179)
zurückzuführen, mit dem die genannten Stellen das Amalgam
gemeinschaftlich verteidigten - aus betriebswirtschaftlichen
Gründen die einen,
aus dem vom Hauptschriftleiter der "Zahnärztlichen
Mitteilungen" ausgesprochenen eher standespolitisch oder
volkswirtschaftlich motivierten Bekenntnis (S.129)
"Ich bin der Ansicht, dass
wir uns die Beseitigung der Amalgamfüllungen besonders im
Rahmen der Kassenpraxis vorläufig nicht leisten können"
(Maretzky 1955)
die anderen.
Die "Festschreibung der Verwendung von Amalgam zur
Füllungstherapie im Rahmen der Regelversorgung der
Sozialversicherung" hatte "den Charakter einer
gesellschaftlichen Konvention" (Stachniss 1992), die Pankoke
(1988) "mit geeigneter Beratung durch Werbefachleute"
verteidigt sehen wollte, und der der jeweils von einer
Amalgamschädigung Betroffene in aller Regel ausgeliefert
war.
"Pharmakologische und
toxikologische Abwägungen fehlen bei dieser
Prioritätensetzung."
Dieses vom Leiter der für Amalgam zuständigen Abteilung für
Zahnerhaltungskunde der Universitätszahnklinik Marburg
Stachniss (1995) ausgesprochene Eingeständnis bestätigt den
Eindruck, dass die - sich pflichtgemäss informierenden -
Verantwortlichen die in diesem Gutachten beschriebenen
toxischen Risiken und toxisch bedingten Schädigungen durch
Amalgam um "dieser Prioritätensetzung" willen fahrlässig
hin- oder sogar billigend in Kauf genommen haben.
Der Schutz des Patienten vor toxisch bedingten
Amalgamschädigungen wurde dem Ziel, Amalgam als angeblich
"schnell" zu verarbeitendes, als "billiges" Standardmaterial
für Zahnfüllungen beizubehalten, praktisch geopfert.
Dies alles beobachteten und förderten die Amalgamhersteller.
Sie zogen wirtschaftlichen Profit aus "dieser
Prioritätensetzung". Dabei waren sie sich im klaren darüber,
dass wirtschaftliche (S.130)
Gesichtspunkte keine Rechtfertigung für ihr Verhalten
darstellen. Den Amalgamherstellern musste ihre rechtliche
Pflicht bekannt sein, unabhängig von der Informationspolitik
anderer Stellen und erforderlichenfalls auch gegen diese die
Amalgamproduktion einzustellen oder zumindest durch die
gebotenen Sorgfaltsmassnahmen mit zu gewährleisten, dass
Schadensbegrenzungen erreicht worden wären. Man hat sich auf
seiten der Amalgamhersteller
gegen die Erfüllung dieser rechtlichen
Pflicht entschieden. Ein Irrtum der Amalgamhersteller auf
tatsächlicher oder rechtlicher Ebene erscheint
ausgeschlossen.
Das Ausmass der durch das Verhalten der Amalgamhersteller
eingetretenen gesundheitlichen Schädigungen war und ist
erkennbar. Rechtliche Würdigung ist geboten.
[Aber die Justiz handelt nicht...]
Prof. Dr. rer. nat. O. Wassermann
M. Weitz
Priv. Doz. Dr. med. C. Alsen-Hinrichs
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Unterschriften der Autoren des Kieler
Amalgam-Gutachtens O. Wassermann, M. Weitz, C.
Alsen-Hinrichs
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[Der Kreislauf der
krankmachenden Amalgam- und Chemiemedizin
Der Kreislauf geht noch weiter: Das Amalgam schädigt
planmässig die Menschen, die dann bei der Chemieindustrie
Medikamente kaufen müssen und sich noch mehr vergiften. So
spielt der Amalgamproduzent der Chemieindustrie die
Patienten zu. Und die Regierungen und die Justiz wollen
diese schweren Körperverletzungen einfach nicht bemerken.
Fehlende
Blutgruppenforschung - Keramikfüllungen garantieren
Gesundheit
Es fehlt die Forschung bezüglich Blutgruppen, ob bestimmte
Blutgruppen auf Amalgam sensibler reagieren. Und wenn alle
Menschen nur noch Keramikfüllungen erhalten, dann würde die
Keramik billiger und alle Amalgamkrankheiten würden
eliminiert, und auch das Risiko von Kunststofffüllungen im
Mund wäre nicht existent. Aber so logisch wollen die
korrupten Regierungen, die korrupte Industrie und die
korrupte Oberschichten-Justiz bis heute ja nicht denken...].