Eine "Berner Übereinkunft"
"Das Urheberrecht ist ein im Urhebergesetz vorgesehener
Schutz für Urheber von „Originalwerken”. Internationale
Sicherheit bieten die Berner Übereinkunft zum Schutz von
Werken der Literatur und Kunst (160 Mitgliedsstaaten)
sowie weitere Gesetze, beispielsweise der US Copyright
Act." [web01]
Die Definition von
"Urheberrechtsverletzung"
- "Unerlaubte Verwendung eines Bildes oder von Teilen
eines Bildes
- Nutzung über den Rahmen der Lizenzvereinbarung /
Berechtigung hinaus
- Unerlaubte Bearbeitung eines Bildes (art rendering)
- Einen anderen Fotografen darum bitten, das Bild
identisch nachzustellen" [web01]
Die heutige Spionage, um eigene Fotos im
Internet aufzuspüren
-- gewisse "Dienste" haben sich auf die Fotospionage
spezialisiert: TinEye, Copytrack [web02]
-- mit "Bilderkennung" kann man Gesichter und
Markenzeichen im Internet aufspüren [web01]
-- "Neue Technologien ermöglichen es Rechteinhabern,
unerlaubt genutztes Bildmaterial zu identifizieren und
Schritte zu unternehmen, um ihre Rechte zu schützen"
[web01].
-- da sind
"Überprüfungsverfahren für die angebotenen Bilder"
[web01]
Spionage nach Gesichtern auf Fotos
(Personenrechtsverletzung)
-- die Gesichtserkennung wird benutzt, um sich selbst
aufzuspüren und dann "Persönlichkeitsrechte"
("Model-Release") einzufordern [web01]
Spionage nach Markenzeichen auf Fotos
(Markenrechtsverletzung)
-- Firmen lassen das Internet nach Markenzeichen
ausspionieren, um dann "Markenrechte" einzufordern
("Eigentums-Release") [web01]
-- Wenn das Markenzeichen nur im Hintergrund oder in
Massen (Einkaufsmeilen) und nicht als Bildinhalt verwendet
wird, werden keine Markenrechte eingefordert [werb01]
Spionage nach Hausfassaden auf Fotos
-- Hausfassaden vom öffentlichen Grund aus fotografiert
(zur Strassenseite hin etc.) sind lizenzfrei [web01]
Spionage nach Kunstwerken auf Fotos
(Urheberrechtsverletzung)
-- Kunstwerke, Gemälde, Skulpturen, Bauwerke, Gebäude etc.
- ist je nach Land verschieden (z.B. das Opernhaus von
Sydney ist geschützt) [web01]
-- es muss ein "Eigentums-Release" vorhanden sein [web01]
-- der Urheberrechtsschutz gilt in Deutschland bis 70
Jahre nach dem Tod des Urhebers [web01]
Für Fotos ohne "Eigentums-Release" wird ev. kein
Rechtsschutz angeboten [web01].
Die Lizenzierer ("Fotoagenturen") mit
Rechtsschutz ("Haftungsfreistellung", "Garantie",
"Zusicherung")
-- es gibt viele Lizenzierer
("Fotoagenturen")+Anlaufstellen:
"Selbstverständlich können Sie bei vielen Anbietern
preiswerte Bilder speziell für die Nutzung im Web
lizenzieren." [web01]
-- es geht um Rechtsgewährung und um Befreiung von Rechten
(Rights and Clearance Services) [web01]
-- manchmal können Sonderbedingungen vereinbart werden
[web01]
-- für eine aktuelle Reportage gelten keine Rechte, aber
für spezielle Zwecke gelten die Persönlichkeitsrecht
(Werbemaßnahmen, Verwendung für Promotion- und
Marketingzwecke) [web01]
-- Rechtsberater immer mit dabeihaben [web01]
-- einen Lizenzierer mit Rechtsschutz auswählen [web01]
-- "Rechtsschutz beginnt mit Model-
und Eigentums-Releases (Rechtsfreigabe bei
Personen und Marken), falls auf dem Foto Menschen
abgebildet sind oder Gegenstände, für die eine
Einwilligungserklärung notwendig ist" [web01]
-- "Einige Bildanbieter stellen zusätzlichen
Rechtsschutz bereit – entweder kostenfrei oder
gegen eine Zusatzgebühr" [web01]
Persönlichkeitsrechte
-- die Fotoagentur "Stock" lässt abgebildete Personen ein
"Model-Release" unterschreiben, um ein Foto freizugeben,
und das sollten alle Fotoagenturen so machen [web01]
Kostenfreie Bilder OHNE Rechtsschutz
-- kostenfreie Bilder haben normalerweise KEINEN
Rechtsschutz, egal, wer oder was sich auf dem Foto
befindet, im Zweifelsfall muss der Benutzer dann zahlen,
wenn einer Streit will [web01]
-- kostenfreie Bilder werden oft verwendet und die Wirkung
ist entsprechend immer schwächer [web01]
F: Was ist eine Creative Commons Lizenz?
A: Creative Commons ist eine Non-Profit-Organisation,
die zahlreiche Standard-Lizenzverträge veröffentlicht
hat, so genannte Creative Commons Lizenzen. Diese
Lizenzverträge ermöglichen es Urhebern, der
Öffentlichkeit auf einfache Weise Nutzungsrechte an
ihren Werken einzuräumen – sie entscheiden darüber,
welche Rechte sie sich vorbehalten und auf welche Rechte
sie den Nutzern gegenüber verzichten. Zu den Bedingungen
gehören, ob ein Bild für private oder kommerzielle
Zwecke verwendet werden kann und ob der Fotograf auf
eine Benennung als Urheber besteht.
F: Schützen Creative Commons Lizenzen vor allen
potentiellen Rechtsrisiken?
A: Nein. Ein Creative Commons Lizenzvertrag beinhaltet
nach wie vor bestimmte Einschränkungen, was die Art der
Nutzung anbelangt. Darüber hinaus bestätigt er nicht
automatisch, dass Model- oder Eigentums-Releases
vorliegen, das heißt, Sie könnten im Streitfall trotzdem
haftbar gemacht werden. Die Creative Commons Lizenz
schließt keinen Rechtsschutz mit ein. Falls
Streitigkeiten über eine Person, ein Gebäude, ein
Markenzeichen oder ein Kunstwerk auf dem entsprechenden
Bild entstehen, kann der Kunde für etwaige
Rechtsverletzungen haftbar gemacht werden.
F: Mein Chef hat mich
gebeten, einige Bilder für eine interne Präsentation
zu suchen. Muss ich auch für diese Bilder zahlen?
A: In den meisten Fällen ja. Sie müssen für die Bilder
bezahlen und sie für kommerzielle Zwecke lizenzieren. Es
gibt zahlreiche Quellen für kostenlose Bilder und
Cliparts, auf die Sie zugreifen können. In der Regel
müssen aber auch diese Bilder mit einer Lizenz bzw. der
Erlaubnis des Urhebers einhergehen.
F: Was ist der Unterschied
zwischen „privater Nutzung” und „kommerzieller
Nutzung”?
A: Private Nutzung wird gemeinhin als Verwendung
bezeichnet, die nicht auf kommerziellen Gewinn abzielt.
Private – also nicht-kommerzielle – Verwendungen sind
beispielsweise private Briefe oder Hochzeitsanzeigen.
Kommerzielle Verwendung hingegen dient nach gängiger
Definition kommerziellen Zwecken sowie der Absatz- und
Verkaufsförderung. Beispiele für kommerzielle Verwendung
sind eine Unternehmenswebsite, Werbebroschüre, -anzeige,
-präsentation oder ein Produkt.
F: Benötigt man für
kommerzielle und nicht-kommerzielle Verwendung
unterschiedliche Lizenzverträge?
A: Das kommt auf den Bildanbieter an. Verschiedene
Lizenzen können für kommerzielle und nicht-kommerzielle
Nutzung verfügbar sein.
F: Muss ich Bilder zur privaten Verwendung
lizenzieren oder kann ich diese kostenfrei nutzen?
A: Sie müssen sowohl für die private als auch für die
werbliche Verwendung eine Lizenz erwerben. Es gibt
verschiedenste Quellen, um kostenlose Stock-Bilder oder
Cliparts zu nutzen. Diese kostenlosen Bilder müssen
nichtsdestotrotz lizenziert werden, es seid denn, ihre
Verwendung ist durch das Urheberrecht ausdrücklich
erlaubt.
F: Ich bin Geschäftsinhaber und habe darüber
hinaus einen privaten Blog, worüber ich zahlreiche
Anfragen erhalte. Gilt die Verwendung von Bildern in
diesem Blog als private Nutzung?
A: Solange Ihr Blog lediglich privat genutzt wird und
keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt (Anzeigenerlöse
oder Förderung kommerzieller Transaktionen) könnte er
die Anforderungen einer privaten Nutzung erfüllen, da
die Seite nicht dem Erwerbszweck dient. Die verwendeten
Bilder müssen nichtsdestotrotz ordnungsgemäß lizenziert
werden.
F: Ich habe für mein Unternehmen eine Gruppe
auf Facebook gegründet. Stellt dieser Umstand eine
private Nutzung dar?
A: Dieser Umstand kann als kommerzielle Nutzung gelten,
da die Facebook-Gruppe eigens mit dem Ziel, Ihr Geschäft
zu fördern ins Leben gerufen wurde. Beachten Sie bitte
darüber hinaus, dass Facebook eine eigene Sektion „Die
Rechte anderer Nutzer schützen” innerhalb ihrer
Geschäftsbedingungen anführt (www.facebook.com/terms.php?ref=pf).
Darin werden weitere Richtlinien für die Nutzer der
Website aufgelistet.
Lizenzen im Auge behalten
-- Liste erstellen [web01]
Lizenzen von Fotos überprüfen
-- beim Bildanbieter die Rechnungsnummer des Fotos in
Erfahrung bringen [web01]
-- beim Bildanbieter die Auftragsnummer des Fotos in
Erfahrung bringen [web01]
-- wenn Personen auf Fotos sichtbar sind, überprüfen, ob
ein Model-Release existiert [web01]
Die Höhe der Lizenzgebühr
"Die Lizenzgebühr richtet sich in der Regel nach
Dateigröße, Anzahl der berechtigten Anwender sowie
weiteren Faktoren." [web01]
Lizenzfreie Fotos gibt es nicht -
Fotos lizenzieren und gemäss Lizenzvereinbarung
nutzen
Lizenzfrei=Lizenzgebühr bezahlen und frei nutzbar,
meistens ohne Zeitlimit [web01]
Lizenzpflichtig=Lizenzgebühr bezahlen und nur
gemäss Lizenzvereinbarung nutzbar, mit Zeitlimit,
dann schickt der Bildanbieter möglicherweise eine
Aufforderung zur Verlängerung an den Lizenznehmer
[web01]
Lizenzstreit ist immer möglich, sogar bei
Bezahlung bei einem seriösen Lizenzanbieter
[web01].
Wenn einer Krieg will
-- die Fotoagentur informieren - und der
Rechtsschutz übernimmt alles, falls die
Lizenzbestimmungen eingehalten wurden [web01]
-- Personen können Personenrechte einfordern,
wenn sie sich [mit Gesichtserkennungsprogrammen]
auf Fotos selbst wiedererkennen [web01]
-- Personen behaupten, die oder jene Person auf
diesem oder jenem Foto zu sein, ohne ein
Model-Release unterzeichnet zu haben, und dann
werden, wenn keine Rechtsschutzversicherung
existiert, alle haftbar gemacht, die das Foto
benutzt haben [web01]
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31.5.2019: Katastrophale
Handyspionage mit Apps wie
«Find My Friends» oder «Find My iPhone»:
Alle spionieren gegen alle:
Location-Tracker:
Stalkst du deinen Partner mit
einem GPS-Tracker?
https://www.20min.ch/schweiz/news/story/Stalkst-du-deinen-Partner-mit-einem-GPS-Tracker--20949419
Apps wie «Find My Friends» oder «Find My iPhone»
machen die Überwachung so einfach wie nie zuvor.
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...
- weiter lesen auf RP Online:
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/verfassungsschutz-will-scientology-nicht-mehr-ueberwachen-aid-1.3838822
Beobachtung "auf ein Minimum" beschränken:
Verfassungsschutz will Scientology nicht
mehr überwachen
weiter lesen:
http://web.de/magazine/nachrichten/ausland/17695324-xkeyscore-infrastruktur-totalen-ueberwachung.html#.A1000145