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Todesstrafe

Meldungen

präsentiert von Michael Palomino
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Stern
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"USA" 19.3.2009: <New Mexico schafft Todesstrafe ab>

aus: Stern online; 19.3.2009;http://www.stern.de/politik/ausland/usa-new-mexico-schafft-todesstrafe-ab-658350.html

<Bürgerrechtler und Kirchenvertreter feiern: New Mexico hat als zweiter US-Bundesstaat nach New Jersey die Todessstrafe wieder abgeschafft. Sie hatte in dem von den Demokraten regierten Staat mehr als 30 Jahre gegolten. Die Entscheidung ist Gouverneur Bill Richardson allerdings alles andere als leicht gefallen.

Historischer Moment: Bill Richardson unterzeichnet die Aufhebung der Todesstrafe in New Mexico.

New Mexico hat als zweiter US-Staat seit 1976 die Todesstrafe abgeschafft. Gouverneur Bill Richardson unterzeichnete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das in der vergangenen Woche vom Parlament in Santa Fe verabschiedet wurde. Dies sei "die schwerste Entscheidung in meinem politischen Leben" gewesen, sagte der Politiker der Demokratischen Partei.

"Angesichts der Realität, dass unser System für die Verhängung der Todesstrafe niemals perfekt sein kann, zwingt mich mein Gewissen, die Todesstrafe durch eine Lösung zu ersetzen, die die Sicherheit der Gesellschaft wahrt", sagte der Gouverneur, der im Kabinett Obama designierter Handelsminister war, aber schon vor Antritt aufgrund einer Steueraffäre auf sein Amt verzichtet hatte. Die "Lösung" ist die lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer Begnadigung, die ab 1. Juli die neue Höchststrafe in New Mexico ist.

Vor seiner Entscheidung besichtigte Richardson die Todeskammer, in der zuletzt im Jahr 2001 ein Straftäter mit der Injektion von Gift getötet wurde. Außerdem besuchte er den Gefängnistrakt, in dem zwei bereits zum Tode verurteilte Männer einsitzen. "Meine Erkenntnis war, dass diese Zellen schlimmer sein können als der Tod", sagte der Gouverneur. "Ich glaube, dies ist eine gerechte Bestrafung." Das neue Gesetz ändert nicht das Urteil für die beiden Männer, und Richardson sagte, er werde ihr Strafmaß nicht umwandeln.

Das Oberste Gericht der USA hatte 1976 die Todesstrafe wieder für zulässig erklärt. Als erster US-Staat hat New Jersey diese Strafe 2007 wieder abgeschafft. In 14 weiteren von insgesamt 50 Staaten wurde die Todesstrafe nach 1976 nicht wieder eingeführt. Mit seiner Unterschrift folgt der Gouverneur einem Appell der katholischen Bischofskonferenz in den USA. Bischof Ricardo Ramirez sagte, Richardson habe New Mexico zu einer führenden Kraft der Bewegung gegen die Todesstrafe gemacht. Die Amerikanische Bürgerrechtsunion (ACLU) sprach von einem "historischen Schritt und einem klaren Signal, dass die Vereinigten Staaten wesentliche Fortschritte machen, um die Todesstrafe ein- für allemal abzuschaffen".

AP>

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20 minuten online, Logo

10.10.2009: Todesstrafenländer China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und "USA", und China an der Spitze

aus: 20 minuten online: Tag gegen die Todesstrafe: China bestraft am meisten mit dem Tod; 10.10.2009; http://www.20min.ch/news/ausland/story/12851538

<Die Zahl der Hinrichtungen ist weltweit gestiegen, obwohl immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. 2008 wurden 2390 Menschen hingerichtet. In der Schweiz wurde die Todesstrafe erst 1992 definitiv abgeschafft.

Heute Samstag ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe. Die neuesten Zahlen hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) mitgeteilt.

Während 2007 1252 Menschen hingerichtet wurden, waren es im vergangenen Jahr 2390. Mehr als 20 000 Menschen sitzen derzeit weltweit im Todestrakt. «Die Todesstrafe ist ein Auslaufmodell und ihre Abschaffung überfällig», forderte Oliver Hendrich, Anti- Todesstrafen-Experte bei Amnesty International.

Dass sich unter den Hingerichteten auch Minderjährige befinden, ist für den Todesstrafe-Experten Lukas Labhardt von AI besonders stossend. «Seit Anfang 2007 sind in Saudi-Arabien, im Iran, im Sudan und im Jemen mindestens 24 jugendliche Straftäter hingerichtet worden», sagte Labhardt am Donnerstag in Bern.

Zum harten Kern der Staaten, die Menschen hinrichten, gehören China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und die USA. 2008 waren diese fünf Länder für 93 Prozent aller Hinrichtungen verantwortlich. Weiterhin wird in China die Todesstrafe auf häufigsten vollstreckt. Dort droht die Hinrichtung für 68 verschiedene Vergehen. Innerhalb Europas vollstreckt einzig Weissrussland noch immer die Todesstrafe. Das Land sei damit automatisch von der Mitgliedschaft in der EU und im Europarat ausgeschlossen, sagte EU-Botschafter Reiterer.

Im Iran wurden nach Beobachtungen von Amnesty International allein seit den Präsidentenwahlen im Juni mindestens 115 Todesurteile vollstreckt. Am Samstag wurden nach Angaben der iranischen Presseagentur Isna drei weitere Todesurteile gegen Oppositionelle verhängt.


Todesstrafe in der Schweiz erst 1992 definitiv abgeschafft

In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft, seit 1992 auch für Kriegszeiten im Militärstrafgesetz. Die letzte Hinrichtung wurde 1944 vollstreckt.

Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.

Das Schweizerische Strafgesetzbuch von 1937, in Kraft seit 1942, schaffte die Todesstrafe im Zivilbereich endgültig ab. Die letzte Hinrichtung in der Schweiz fand am 18. Oktober 1940 in Sarnen OW statt, als ein Zürcher wegen Polizistenmordes enthauptet wurde.

Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bis 1992 bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944.

1987 genehmigte das Eidg. Parlament das 6. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Wiedereinführung der Todesstrafe in Friedenszeiten verunmöglicht. Das Parlament strich in der Folge die Todesstrafe per 1. September 1992 aus dem Militärstrafgesetz.

1994 trat die Schweiz dem Internationalen Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe bei.

In Liechtenstein wurde die Todesstrafe mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches auf anfang 1989 abgeschafft.

(sda)>

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Todesstrafe im Islam, Beispiel Saudi-Arabien 11.11.2009: Der Scharfrichter köpft die Menschen - "Allah sei gepriesen"

aus: 20 minuten online: Todesstrafe: "Ich habe viele Leute enthauptet, die meine Freunde waren"; 11.11.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/-Ich-habe-viele-Leute-enthauptet--die-meine-Freunde-waren--28183684

<Es ist eigenartig, wie Menschen in einer Kultur, wo die Todesstrafe noch existiert, dies auch "normal" finden und sogar religiös untermauern - "Allah sei gepriesen" - die Welt weiss, was auf sie zukommt, wenn die Islamisierung fortschreitet. Aber lesen Sie selbst:

<Der saudische Scharfrichter Abdallah Bin Sa'id Al-Bishi hat schon hunderte von Menschen geköpft. Im Fernsehen plaudert der Henker locker über seinen Job.

Al-Bishi wird in dem Beitrag, der bereits im November 2006 auf dem libanesischen Sender LBC TV ausgestrahlt wurde und jetzt im Web zirkuliert, in einer Video-Zuschaltung interviewt. Zuvor spielt der Sender ein im Wohnzimmer des Henkers aufgenommenes Porträt ein, in dem Al-Bishi stolz seine Schwerter präsentiert und im Kreise seiner Kinder von seiner Arbeit erzählt.




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«Mein erster Auftrag war die Hinrichtung von drei Personen»

«Es gibt keine Diskussion mit ihm, wenn die Köpfe reif sind. Ist die Erntezeit da, ist er der geeignetste für den Job», leitet eine Stimme aus dem Off markig den Beitrag ein, der vom israelfreundlichen Middle East Media Research Institute (MEMRI) englisch untertitelt wurde. «Ich begann nach dem Tod meines Vaters in diesem Bereich zu arbeiten», erzählt Al-Bishi. Das sei 1412 (nach westlicher Zeitrechnung 1991-92) gewesen. «Ich hatte natürlich keine Schwerter, damals, aber ich benutzte die Schwerter meines seligen Vaters», fährt der Scharfrichter fort und stellt lakonisch fest: «Mein erster Auftrag war die Hinrichtung von drei Personen.»

Al-Bishi hat seine blutige Profession von seinem Vater geerbt. Schon als kleiner Junge habe er seinen Vater einmal nach Mekka zu einer Enthauptung begleitet, erzählt er. «Wir kamen an. Ich war ein kleiner Junge. Das erste, was mir in den Sinn kam, wenn Leute über Hinrichtungen sprachen, war das Verdauungssystem. Ich wollte das sehen. Zu dieser Zeit hatten wir gerade eine Prüfung in der Schule über das Verdauungssystem. (...) Als mein Vater den Mann exekutierte, rannte ich hin, um das Verdauungssystem zu sehen — aber alles, was ich zu sehen bekam, war, wie der Kopf des Mannes fiel. Und wo der Nacken gewesen war, war eine Art Fontäne. Die vesiegte. Das war's.» Er habe das nicht ausgehalten und sei erst wieder auf dem Heimweg im Auto zu sich gekommen. Nachts habe er dann Alpträume gehabt, aber nur einmal. «Dann gewöhnte ich mich daran, Allah sei gepriesen.»

«Mit diesem Schwert fing ich an»

Dann führt Al-Bishi, der sich selber als einen überaus mitfühlenden Menschen sieht, seine Arbeitsinstrumente vor. «Beginnen wir mit dem ‹Sultan›. Mit diesem Schwert fing ich an.» Jedes Schwert sei für seine eigene Aufgabe geeignet, fachsimpelt der Henker. So wie beispielsweise das «Qaridha», das sich besonders für vertikale Streiche eigne.

In der Live-Sendung erklärt dann ein Psychologe, der für das saudische Innenministerium arbeitet, früher habe man Hinrichtungen auch durch Erschiessen ausgeführt. Der Vertreter des Opfers habe schiessen dürfen. Doch aus Angst vor möglichen Ungerechtigkeiten habe Saudi-Arabien beschlossen, dass Exekutionen durch das Schwert zu vollstrecken seien.

«Schlagen Sie auch Hände ab?»

Nun weist der Moderator darauf hin, man werde Al-Bishi per Video-Liveschaltung in der Show begrüssen, aber er sei verspätet, weil er noch eine Enthauptung habe vollstrecken müssen. Als Al-Bishi dann zugeschaltet wird, fragt ihn der Moderator: «Schlagen Sie auch Hände ab oder machen Sie nur Enthauptungen?» - «Ja, ja», antwortet der Scharfrichter. «Ich führe die Bestrafung des Handabschlagens bei Dieben aus, auch die Amputation einer Hand und eines Fusses auf gegenüberliegenden Seiten, wie es im Koran steht.»

Nun stellt eine Moderatorin eine Frage: «Abdallah, wenn Sie Glieder abschlagen, betäuben Sie da die verurteilte Person, oder wird es ohne Anästhesie gemacht wie bei den Enthauptungen?» Al-Bishi versichert, dass dies nur mit einer Lokalanästhesie gemacht werde. Worauf die Moderatorin nachfragt: «Aber eine Person, die enthauptet wird, wird sicher nicht betäubt, oder?» - «Nein, die wird überhaupt nicht betäubt.»

Die erste Hinrichtung

Nun möchte der Moderator wissen, ob sich der Henker an seine erste Hinrichtung erinnern kann. «Ich erinnere mich bis heute daran», erzählt Al-Bishi. «Ich war überrascht, als die verantwortlichen Beamten mich baten, eine von Allahs Strafen zu vollstrecken. Als ich kam, sagte man mir, es handle sich um eine Hinrichtung, und ich sagte: ‹Kein Problem!›»

Auf die Frage, wie er sich dabei gefühlt habe, antwortet Al-Bishi: «Jeder Mensch ist etwas besorgt, wenn er mit einem neuen Job anfängt und fürchtet, er könnte versagen.» Die Moderatorin will wissen, welche seine schwierigste Enthauptung gewesen sei. Und: «Haben Sie einmal Jemanden geköpft, den Sie kannten?» - «Ja, ich habe viele Leute enthauptet, die meine Freunde waren», ist die erstaunliche Antwort des Scharfrichters, der fortfährt: «Aber wer immer ein Verbrechen begeht, ist selber schuld.»

«Eine Hinrichtung ist eine Hinrichtung»

Ein Zuschauer möchte wissen , ob er bei der Hinrichtung von Frauen und Männern jeweils etwas anderes fühle. «Eine Hinrichtung ist eine Hinrichtung», stellt der Henker fest, der aber nicht wirklich auf die Frage eingeht, sondern über die Probleme räsonniert, die es bei der Arbeit gibt: «Manchmal — wenn man einen Mann hinrichtet — kann er seine Nerven nicht kontrollieren und aufrecht sitzen oder stehen, so dass man den Job auch richtig erledigen kann.»

Hinrichten, bis das Schwert kaputt geht

Auf die Frage, ob er mehr Mitleid für Frauen empfinde, antwortet Al-Bishi: «Würde ich Mitleid mit der Person empfinden, die ich exekutiere, würde sie leiden. Wenn das Herz weint, zittert die Hand.» Seine Hand zittert offenbar auch nicht, wenn es viel zu tun gibt: Er benötige keine Pause, wenn er mehrere Leute aufs Mal köpfen müsse. «Allah sei gepriesen, da ist nichts dabei. Drei, vier, fünf oder sechs — da ist nichts dabei. Das ist vollkommen normal.»

Nun erkundigt sich die Moderatorin, ob es wahr sei, dass er einmal sein Schwert zerbrochen habe, als er mehrere Menschen nacheinander enthauptete. «Erzählen Sie uns diese Geschichte, bitte!», feuert sie ihn an. Doch Al-Bishi, ganz der gelassene Handwerker, sagt nur: «Es war der Griff, der sich löste, nicht die Klinge.»

Zum Schluss will der Moderator wissen, ob Al-Bishi seinen ältesten Sohn Badr oder einen anderen Sohn für diesen Beruf trainiere. «Allah sei gepriesen, Badr wird bald auf die Stelle in Riad berufen», freut sich Al-Bishi. Die Tradition kann weitergehen.

(dhr)>

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Terror-"USA" 24.8.2010: <Trotz fehlender Beweise: Todesurteil für Troy Davis bleibt bestehen> - nach 20 Jahren Haft sind nicht einmal DNA-Spuren vorhanden

Nicht nur in Texas wird in den "USA" weiterhin mit der Todesstrafe gespielt, sondern auch in Georgia. Aber lesen Sie selbst:

aus: 20 minuten online; 24.8.2010; http://www.20min.ch/news/ausland/story/Todesurteil-fuer-Troy-Davis-bleibt-bestehen-21697142
Ein Bundesgericht in den USA hat die Klage des seit fast 20 Jahren in der Todeszelle einsitzenden Afroamerikaners Troy Davis gegen seine Hinrichtung zurückgewiesen.

<Davis' Familie kündigte Einspruch gegen die Entscheidung an.

Das Todesurteil gegen Davis bleibe bestehen, teilte der Bundesrichter William Moore in Savannah im US-Bundesstaat Georgia am Dienstag mit. Bei einer auf Anordnung des Obersten Gerichts in Washington angesetzten Gerichtsanhörung im Juni belegten Davis und seine Verteidiger nach Ansicht des Richters die Unschuld des Verurteilten nicht ausreichend.

Der Afroamerikaner war 1991 wegen Mordes am weissen Polizisten Mark McPhail in Savannah ausschliesslich aufgrund von Zeugenaussagen zum Tode verurteilt worden.

Davis sitzt seit dem Urteil in der Todeszelle und hat bereits drei Mal die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe erreicht. Eine Tatwaffe, konkrete Beweise oder DNA-Spuren, die auf Davis als Täter hingedeutet hätten, wurden nie gefunden.

Im August 2009 sprach der Oberste Gerichtshof der USA Davis das Recht auf eine neue Anhörung zu. Diese führte nun zu der abermaligen Ablehnung von Davis' Einspruch gegen die Todesstrafe.

Familie kämpft weiter

Die Familie des Verurteilten kündigte an, Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. «Wir werden den Kampf nicht aufgeben», sagte Davis' Schwester Martina Correia der Nachrichtenagentur AFP. Sie sei enttäuscht, fügte die 43-Jährige hinzu, die seit der Verurteilung 1991 für ihren Bruder kämpft.

Auch Bürgerrechtler kritisierten das Urteil scharf. Richter Moore halte an dem Todesurteil fest, obwohl bei der Gerichtsanhörung im Juni «Zweifel an der Schuld» von Davis laut geworden seien, erklärte Amnesty International.

Bei der Anhörung hatten sieben von neun Zeugen ihre Aussagen gegen Davis zurückgezogen. Mehrere Zeugen hatten angegeben, sie hätten aus Angst vor der Polizei behauptet, der Afroamerikaner habe 1989 den Polizisten McPhail ermordet.

(sda)>

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Schweiz 24.8.2010: Komitee für Todesstrafe bei Sexualmord will 100.000 Unterschriften sammeln

aus: 20 minuten online: Das steckt hinter der Todesstrafen-Initiative; 24.8.2010; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Das-steckt-hinter-der-Todesstrafe-Initiative-31099295

<Ab heute versucht ein Komitee, 100 000 Unterschriften für die Wiedereinführung der Todesstrafe zu sammeln. Hintergrund dürfte ein Verbrechen von 2009 in Kriens sein.

Während in anderen Ländern über die Abschaffung der Todesstrafe diskutiert wird, lanciert ein Schweizer Komitee eine Initiative dafür.

Wie letzte Woche angekündigt, will eine Gruppe Bürger die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen. Ein siebenköpfiges Komitee hat dazu am Dienstag eine Volksinitiative gestartet. Die Sammelfrist für die 100 000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.

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