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"USA" 19.3.2009: <New Mexico schafft Todesstrafe ab>
aus: Stern online; 19.3.2009;http://www.stern.de/politik/ausland/usa-new-mexico-schafft-todesstrafe-ab-658350.html<Bürgerrechtler und Kirchenvertreter feiern: New Mexico hat als zweiter US-Bundesstaat nach New Jersey die Todessstrafe wieder abgeschafft. Sie hatte in dem von den Demokraten regierten Staat mehr als 30 Jahre gegolten. Die Entscheidung ist Gouverneur Bill Richardson allerdings alles andere als leicht gefallen.
Historischer Moment: Bill Richardson unterzeichnet die Aufhebung der Todesstrafe in New Mexico.
New Mexico hat als zweiter US-Staat seit 1976 die Todesstrafe abgeschafft. Gouverneur Bill Richardson unterzeichnete am Mittwoch ein entsprechendes Gesetz, das in der vergangenen Woche vom Parlament in Santa Fe verabschiedet wurde. Dies sei "die schwerste Entscheidung in meinem politischen Leben" gewesen, sagte der Politiker der Demokratischen Partei.
"Angesichts der Realität, dass unser System für die Verhängung der Todesstrafe niemals perfekt sein kann, zwingt mich mein Gewissen, die Todesstrafe durch eine Lösung zu ersetzen, die die Sicherheit der Gesellschaft wahrt", sagte der Gouverneur, der im Kabinett Obama designierter Handelsminister war, aber schon vor Antritt aufgrund einer Steueraffäre auf sein Amt verzichtet hatte. Die "Lösung" ist die lebenslange Haft ohne Möglichkeit einer Begnadigung, die ab 1. Juli die neue Höchststrafe in New Mexico ist.
Vor seiner Entscheidung besichtigte Richardson die Todeskammer, in der zuletzt im Jahr 2001 ein Straftäter mit der Injektion von Gift getötet wurde. Außerdem besuchte er den Gefängnistrakt, in dem zwei bereits zum Tode verurteilte Männer einsitzen. "Meine Erkenntnis war, dass diese Zellen schlimmer sein können als der Tod", sagte der Gouverneur. "Ich glaube, dies ist eine gerechte Bestrafung." Das neue Gesetz ändert nicht das Urteil für die beiden Männer, und Richardson sagte, er werde ihr Strafmaß nicht umwandeln.Das Oberste Gericht der USA hatte 1976 die Todesstrafe wieder für zulässig erklärt. Als erster US-Staat hat New Jersey diese Strafe 2007 wieder abgeschafft. In 14 weiteren von insgesamt 50 Staaten wurde die Todesstrafe nach 1976 nicht wieder eingeführt. Mit seiner Unterschrift folgt der Gouverneur einem Appell der katholischen Bischofskonferenz in den USA. Bischof Ricardo Ramirez sagte, Richardson habe New Mexico zu einer führenden Kraft der Bewegung gegen die Todesstrafe gemacht. Die Amerikanische Bürgerrechtsunion (ACLU) sprach von einem "historischen Schritt und einem klaren Signal, dass die Vereinigten Staaten wesentliche Fortschritte machen, um die Todesstrafe ein- für allemal abzuschaffen".
AP>
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10.10.2009: Todesstrafenländer China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und "USA", und China an der Spitze
aus: 20 minuten online: Tag gegen die Todesstrafe: China bestraft am meisten mit dem Tod; 10.10.2009; http://www.20min.ch/news/ausland/story/12851538
<Die Zahl der Hinrichtungen ist weltweit gestiegen, obwohl immer mehr Länder die Todesstrafe abschaffen. 2008 wurden 2390 Menschen hingerichtet. In der Schweiz wurde die Todesstrafe erst 1992 definitiv abgeschafft.
Heute Samstag ist der Internationale Tag gegen die Todesstrafe. Die neuesten Zahlen hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) mitgeteilt.
Während 2007 1252 Menschen hingerichtet wurden, waren es im vergangenen Jahr 2390. Mehr als 20 000 Menschen sitzen derzeit weltweit im Todestrakt. «Die Todesstrafe ist ein Auslaufmodell und ihre Abschaffung überfällig», forderte Oliver Hendrich, Anti- Todesstrafen-Experte bei Amnesty International.
Dass sich unter den Hingerichteten auch Minderjährige befinden, ist für den Todesstrafe-Experten Lukas Labhardt von AI besonders stossend. «Seit Anfang 2007 sind in Saudi-Arabien, im Iran, im Sudan und im Jemen mindestens 24 jugendliche Straftäter hingerichtet worden», sagte Labhardt am Donnerstag in Bern.
Zum harten Kern der Staaten, die Menschen hinrichten, gehören China, Iran, Saudi-Arabien, Pakistan und die USA. 2008 waren diese fünf Länder für 93 Prozent aller Hinrichtungen verantwortlich. Weiterhin wird in China die Todesstrafe auf häufigsten vollstreckt. Dort droht die Hinrichtung für 68 verschiedene Vergehen. Innerhalb Europas vollstreckt einzig Weissrussland noch immer die Todesstrafe. Das Land sei damit automatisch von der Mitgliedschaft in der EU und im Europarat ausgeschlossen, sagte EU-Botschafter Reiterer.
Im Iran wurden nach Beobachtungen von Amnesty International allein seit den Präsidentenwahlen im Juni mindestens 115 Todesurteile vollstreckt. Am Samstag wurden nach Angaben der iranischen Presseagentur Isna drei weitere Todesurteile gegen Oppositionelle verhängt.
Todesstrafe in der Schweiz erst 1992 definitiv abgeschafft
In der Schweiz ist die Todesstrafe seit 1942 im zivilen Strafgesetzbuch abgeschafft, seit 1992 auch für Kriegszeiten im Militärstrafgesetz. Die letzte Hinrichtung wurde 1944 vollstreckt.
Ein erster Versuch zur Abschaffung der Todesstrafe erfolgte in der Bundesverfassung von 1874, doch wurde sie bereits fünf Jahre später durch eine Volksabstimmung wieder zugelassen. 10 Kantone führten sie in ihren Strafgesetzbüchern wieder ein.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch von 1937, in Kraft seit 1942, schaffte die Todesstrafe im Zivilbereich endgültig ab. Die letzte Hinrichtung in der Schweiz fand am 18. Oktober 1940 in Sarnen OW statt, als ein Zürcher wegen Polizistenmordes enthauptet wurde.
Im Kriegsfall blieb die Todesstrafe dagegen bis 1992 bestehen - für Delikte wie Landesverrat, Feind-Begünstigung, Mord und Plünderung. Im Zweiten Weltkrieg wurden von 33 gefällten Todesurteilen 17 durch Erschiessen vollstreckt, die letzte Hinrichtung erfolgte 1944.
1987 genehmigte das Eidg. Parlament das 6. Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), das die Wiedereinführung der Todesstrafe in Friedenszeiten verunmöglicht. Das Parlament strich in der Folge die Todesstrafe per 1. September 1992 aus dem Militärstrafgesetz.
1994 trat die Schweiz dem Internationalen Pakt zur Abschaffung der Todesstrafe bei.
In Liechtenstein wurde die Todesstrafe mit Inkrafttreten des neuen Strafgesetzbuches auf anfang 1989 abgeschafft.
(sda)>
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Todesstrafe im Islam, Beispiel Saudi-Arabien 11.11.2009: Der Scharfrichter köpft die Menschen - "Allah sei gepriesen"
aus: 20 minuten online: Todesstrafe: "Ich habe viele Leute enthauptet, die meine Freunde waren"; 11.11.2009;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/-Ich-habe-viele-Leute-enthauptet--die-meine-Freunde-waren--28183684
<Es ist eigenartig, wie Menschen in einer Kultur, wo die Todesstrafe noch existiert, dies auch "normal" finden und sogar religiös untermauern - "Allah sei gepriesen" - die Welt weiss, was auf sie zukommt, wenn die Islamisierung fortschreitet. Aber lesen Sie selbst:
<Der saudische Scharfrichter Abdallah Bin Sa'id Al-Bishi hat schon hunderte von Menschen geköpft. Im Fernsehen plaudert der Henker locker über seinen Job.
Al-Bishi wird in dem Beitrag, der bereits im November 2006 auf dem libanesischen Sender LBC TV ausgestrahlt wurde und jetzt im Web zirkuliert, in einer Video-Zuschaltung interviewt. Zuvor spielt der Sender ein im Wohnzimmer des Henkers aufgenommenes Porträt ein, in dem Al-Bishi stolz seine Schwerter präsentiert und im Kreise seiner Kinder von seiner Arbeit erzählt.
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«Mein erster Auftrag war die Hinrichtung von drei Personen»
«Es gibt keine Diskussion mit ihm, wenn die Köpfe reif sind. Ist die Erntezeit da, ist er der geeignetste für den Job», leitet eine Stimme aus dem Off markig den Beitrag ein, der vom israelfreundlichen Middle East Media Research Institute (MEMRI) englisch untertitelt wurde. «Ich begann nach dem Tod meines Vaters in diesem Bereich zu arbeiten», erzählt Al-Bishi. Das sei 1412 (nach westlicher Zeitrechnung 1991-92) gewesen. «Ich hatte natürlich keine Schwerter, damals, aber ich benutzte die Schwerter meines seligen Vaters», fährt der Scharfrichter fort und stellt lakonisch fest: «Mein erster Auftrag war die Hinrichtung von drei Personen.»
Al-Bishi hat seine blutige Profession von seinem Vater geerbt. Schon als kleiner Junge habe er seinen Vater einmal nach Mekka zu einer Enthauptung begleitet, erzählt er. «Wir kamen an. Ich war ein kleiner Junge. Das erste, was mir in den Sinn kam, wenn Leute über Hinrichtungen sprachen, war das Verdauungssystem. Ich wollte das sehen. Zu dieser Zeit hatten wir gerade eine Prüfung in der Schule über das Verdauungssystem. (...) Als mein Vater den Mann exekutierte, rannte ich hin, um das Verdauungssystem zu sehen — aber alles, was ich zu sehen bekam, war, wie der Kopf des Mannes fiel. Und wo der Nacken gewesen war, war eine Art Fontäne. Die vesiegte. Das war's.» Er habe das nicht ausgehalten und sei erst wieder auf dem Heimweg im Auto zu sich gekommen. Nachts habe er dann Alpträume gehabt, aber nur einmal. «Dann gewöhnte ich mich daran, Allah sei gepriesen.»
«Mit diesem Schwert fing ich an»
Dann führt Al-Bishi, der sich selber als einen überaus mitfühlenden Menschen sieht, seine Arbeitsinstrumente vor. «Beginnen wir mit dem ‹Sultan›. Mit diesem Schwert fing ich an.» Jedes Schwert sei für seine eigene Aufgabe geeignet, fachsimpelt der Henker. So wie beispielsweise das «Qaridha», das sich besonders für vertikale Streiche eigne.
In der Live-Sendung erklärt dann ein Psychologe, der für das saudische Innenministerium arbeitet, früher habe man Hinrichtungen auch durch Erschiessen ausgeführt. Der Vertreter des Opfers habe schiessen dürfen. Doch aus Angst vor möglichen Ungerechtigkeiten habe Saudi-Arabien beschlossen, dass Exekutionen durch das Schwert zu vollstrecken seien.
«Schlagen Sie auch Hände ab?»
Nun weist der Moderator darauf hin, man werde Al-Bishi per Video-Liveschaltung in der Show begrüssen, aber er sei verspätet, weil er noch eine Enthauptung habe vollstrecken müssen. Als Al-Bishi dann zugeschaltet wird, fragt ihn der Moderator: «Schlagen Sie auch Hände ab oder machen Sie nur Enthauptungen?» - «Ja, ja», antwortet der Scharfrichter. «Ich führe die Bestrafung des Handabschlagens bei Dieben aus, auch die Amputation einer Hand und eines Fusses auf gegenüberliegenden Seiten, wie es im Koran steht.»
Nun stellt eine Moderatorin eine Frage: «Abdallah, wenn Sie Glieder abschlagen, betäuben Sie da die verurteilte Person, oder wird es ohne Anästhesie gemacht wie bei den Enthauptungen?» Al-Bishi versichert, dass dies nur mit einer Lokalanästhesie gemacht werde. Worauf die Moderatorin nachfragt: «Aber eine Person, die enthauptet wird, wird sicher nicht betäubt, oder?» - «Nein, die wird überhaupt nicht betäubt.»
Die erste Hinrichtung
Nun möchte der Moderator wissen, ob sich der Henker an seine erste Hinrichtung erinnern kann. «Ich erinnere mich bis heute daran», erzählt Al-Bishi. «Ich war überrascht, als die verantwortlichen Beamten mich baten, eine von Allahs Strafen zu vollstrecken. Als ich kam, sagte man mir, es handle sich um eine Hinrichtung, und ich sagte: ‹Kein Problem!›»
Auf die Frage, wie er sich dabei gefühlt habe, antwortet Al-Bishi: «Jeder Mensch ist etwas besorgt, wenn er mit einem neuen Job anfängt und fürchtet, er könnte versagen.» Die Moderatorin will wissen, welche seine schwierigste Enthauptung gewesen sei. Und: «Haben Sie einmal Jemanden geköpft, den Sie kannten?» - «Ja, ich habe viele Leute enthauptet, die meine Freunde waren», ist die erstaunliche Antwort des Scharfrichters, der fortfährt: «Aber wer immer ein Verbrechen begeht, ist selber schuld.»
«Eine Hinrichtung ist eine Hinrichtung»
Ein Zuschauer möchte wissen , ob er bei der Hinrichtung von Frauen und Männern jeweils etwas anderes fühle. «Eine Hinrichtung ist eine Hinrichtung», stellt der Henker fest, der aber nicht wirklich auf die Frage eingeht, sondern über die Probleme räsonniert, die es bei der Arbeit gibt: «Manchmal — wenn man einen Mann hinrichtet — kann er seine Nerven nicht kontrollieren und aufrecht sitzen oder stehen, so dass man den Job auch richtig erledigen kann.»
Hinrichten, bis das Schwert kaputt geht
Auf die Frage, ob er mehr Mitleid für Frauen empfinde, antwortet Al-Bishi: «Würde ich Mitleid mit der Person empfinden, die ich exekutiere, würde sie leiden. Wenn das Herz weint, zittert die Hand.» Seine Hand zittert offenbar auch nicht, wenn es viel zu tun gibt: Er benötige keine Pause, wenn er mehrere Leute aufs Mal köpfen müsse. «Allah sei gepriesen, da ist nichts dabei. Drei, vier, fünf oder sechs — da ist nichts dabei. Das ist vollkommen normal.»
Nun erkundigt sich die Moderatorin, ob es wahr sei, dass er einmal sein Schwert zerbrochen habe, als er mehrere Menschen nacheinander enthauptete. «Erzählen Sie uns diese Geschichte, bitte!», feuert sie ihn an. Doch Al-Bishi, ganz der gelassene Handwerker, sagt nur: «Es war der Griff, der sich löste, nicht die Klinge.»
Zum Schluss will der Moderator wissen, ob Al-Bishi seinen ältesten Sohn Badr oder einen anderen Sohn für diesen Beruf trainiere. «Allah sei gepriesen, Badr wird bald auf die Stelle in Riad berufen», freut sich Al-Bishi. Die Tradition kann weitergehen.
(dhr)>
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Terror-"USA" 24.8.2010: <Trotz fehlender Beweise: Todesurteil für Troy Davis bleibt bestehen> - nach 20 Jahren Haft sind nicht einmal DNA-Spuren vorhanden
Nicht nur in Texas wird in den "USA" weiterhin mit der Todesstrafe gespielt, sondern auch in Georgia. Aber lesen Sie selbst:
aus: 20 minuten online; 24.8.2010; http://www.20min.ch/news/ausland/story/Todesurteil-fuer-Troy-Davis-bleibt-bestehen-21697142
Ein Bundesgericht in den USA hat die Klage des seit fast 20 Jahren in der Todeszelle einsitzenden Afroamerikaners Troy Davis gegen seine Hinrichtung zurückgewiesen.<Davis' Familie kündigte Einspruch gegen die Entscheidung an.
Das Todesurteil gegen Davis bleibe bestehen, teilte der Bundesrichter William Moore in Savannah im US-Bundesstaat Georgia am Dienstag mit. Bei einer auf Anordnung des Obersten Gerichts in Washington angesetzten Gerichtsanhörung im Juni belegten Davis und seine Verteidiger nach Ansicht des Richters die Unschuld des Verurteilten nicht ausreichend.
Der Afroamerikaner war 1991 wegen Mordes am weissen Polizisten Mark McPhail in Savannah ausschliesslich aufgrund von Zeugenaussagen zum Tode verurteilt worden.
Davis sitzt seit dem Urteil in der Todeszelle und hat bereits drei Mal die Aussetzung der Vollstreckung der Strafe erreicht. Eine Tatwaffe, konkrete Beweise oder DNA-Spuren, die auf Davis als Täter hingedeutet hätten, wurden nie gefunden.
Im August 2009 sprach der Oberste Gerichtshof der USA Davis das Recht auf eine neue Anhörung zu. Diese führte nun zu der abermaligen Ablehnung von Davis' Einspruch gegen die Todesstrafe.
Familie kämpft weiter
Die Familie des Verurteilten kündigte an, Einspruch gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. «Wir werden den Kampf nicht aufgeben», sagte Davis' Schwester Martina Correia der Nachrichtenagentur AFP. Sie sei enttäuscht, fügte die 43-Jährige hinzu, die seit der Verurteilung 1991 für ihren Bruder kämpft.
Auch Bürgerrechtler kritisierten das Urteil scharf. Richter Moore halte an dem Todesurteil fest, obwohl bei der Gerichtsanhörung im Juni «Zweifel an der Schuld» von Davis laut geworden seien, erklärte Amnesty International.
Bei der Anhörung hatten sieben von neun Zeugen ihre Aussagen gegen Davis zurückgezogen. Mehrere Zeugen hatten angegeben, sie hätten aus Angst vor der Polizei behauptet, der Afroamerikaner habe 1989 den Polizisten McPhail ermordet.
(sda)>
<Ab heute versucht ein Komitee,
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Schweiz 24.8.2010: Komitee für Todesstrafe bei Sexualmord will 100.000 Unterschriften sammeln
aus: 20 minuten online: Das steckt hinter der Todesstrafen-Initiative; 24.8.2010; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/Das-steckt-hinter-der-Todesstrafe-Initiative-31099295
100 000 Unterschriften für die Wiedereinführung der Todesstrafe zu sammeln. Hintergrund dürfte ein Verbrechen von 2009 in Kriens sein.
Während in anderen Ländern über die Abschaffung der Todesstrafe diskutiert wird, lanciert ein Schweizer Komitee eine Initiative dafür.
Wie letzte Woche angekündigt, will eine Gruppe Bürger die Todesstrafe in der Schweiz wieder einführen. Ein siebenköpfiges Komitee hat dazu am Dienstag eine Volksinitiative gestartet. Die Sammelfrist für die
Die Volksinitiative «Todesstrafe bei Mord mit sexuellem Missbrauch» im Wortlaut:100 000 nötigen Unterschriften läuft bis am 24. Februar 2012.
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs.1 und 3
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.
Art. 123a Abs. 4 (neu)
4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 85 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung. (sda)
Die Bundeskanzlei hat bei der Vorprüfung der Initiative keine formalen Hindernisse identifiziert, wie aus der am Dienstag im Bundesblatt veröffentlichten Bekanntmachung zur Vorprüfung hervorgeht. Damit kann das Komitee sofort mit der Unterschriftensammlung starten. Der Inhalt der Initiative wird erst nach dem Zustandekommen geprüft. Den Entscheid über die Gültigkeit des Volksbegehrens trifft das Parlament. Laut Bundesverfassung kann eine Volksinitiative nur ungültig erklärt werden, wenn sie gegen Einheit von Form und Materie oder gegen zwingendes Völkerrecht verstösst. Zwar verletzt die Todesstrafe an sich nicht zwingendes Völkerrecht, möglicherweise aber deren Wiedereinführung, wie der Berner Rechtsprofessor und Menschenrechtsexperte Walter Kälin im Interview mit 20 Minuten Online sagt.
Breite Kritik an der Initiative
Mit der Initiative fordert das Komitee die Todesstrafe für Personen, die «in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen». Die Ankündigung der Initiative war letzte Woche auf breite Ablehnung gestossen. Die meisten Politiker kritisierten das Begehren. Hinter dem Komitee steht denn auch keine politische Gruppierung. Die Mitglieder stammen laut ihren Angaben aus dem Umfeld eines Opfers.
Die Namen der Initianten deuten auf eine Verbindung zur Ermordung der damals 28-jährigen Sou Ken T. im April 2009 in Kriens (20 Minuten Online berichtete). Als Hauptverdächtiger wurde D.A. verhaftet, zu dem Sou Ken zumindest zeitweise eine Beziehung gehabt haben soll. D.A. sitzt laut a-z.ch immer noch in Haft. Über den Tathergang wollen sich die Luzerner Behörden nicht äussern, weil das Verfahren noch läuft. Wie a-z.ch schreibt, soll das Opfer mit kambodschanischen Wurzeln die Schwester der Ehefrau von Marcel Graf sein, einem Mitinitianten der Initiative.
Initianten: Todesstrafe hilft Verbrechen zu verarbeiten
Für die Initianten ist die Todesstrafe die «gerechte und logische Strafe» nach einem Mord mit sexuellem Missbrauch. Nur der Tod des Täters ermögliche es den Hinterbliebenen, das Geschehene zu verarbeiten, schreibt das Komitee auf seiner Internetseite.
Auch die Würde des Opfers könne nur so teilweise wiederhergestellt werden, heisst es weiter auf der Seite, die am Dienstag aufgeschaltet wurde. Wenn die Todesstrafe nur ein Opfer verhindern könne, lohne sich die Initiative. Wie Komitee-Sprecher Marcel Graf bereits am Freitag bestätigt hatte, stammen alle Initianten aus dem Umfeld eines Opfers.
Zahlreiche Argumente verweisen denn auch auf den Schmerz, den Hinterbliebene nach einem Gewaltverbrechen verspüren: «Eine Wiedergutmachung durch den Täter ist nicht möglich», schreiben die Initianten. Ein Bild mit einem Grabstein einer jungen Frau und die Worte «We miss you» lassen Trauer um eine Angehörige erahnen.
Das Argument, dass die Todesstrafe auch Unschuldige treffen könnte, lässt das Komitee nicht gelten: «Solche Verbrechen hinterlassen massive Spuren an den Opfern und am Tatort.» Dank der modernen Kriminaltechnik würden keine Unschuldigen mehr hingerichtet. Weiter wirke die Todesstrafe abschreckend.
(mdr/sda)>
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Schweiz 25.8.2010: <Volksinitiative: Initiative für Todesstrafe zurückgezogen>
aus: 20 minuten online; 25.8.2010; http://www.20min.ch/news/schweiz/story/18259418
<Nur einen Tag nach der Lancierung der Initiative zur Wiedereinführung der Todesstrafe haben die Initianten ihr Begehren wieder zurückgezogen. Sie wollten offenbar nur Aufmerksamkeit erregen.
In der Schweiz wird es keine Volksinitiative für die Wiedereinführung der Todesstrafe geben. Wie die Initianten rund um Marcel Graf auf ihrer Website mitteilten, werden sie die Initiative zurückziehen. Zu den Gründen des Rückzugs wollen sich die Initianten nicht äussern. Offenbar ging es hauptsächlich darum, Aufmerksamkeit zu erregen. Mitinitiantin Ursula Graf bestätigte den Rückzug auf Anfrage von 20 Minuten Online, wollte aber keinen weiteren Kommentar abgeben.
Die Bundeskanzlei ist von den Initianten nicht über den Rückzug informiert worden, wie Hansruedi Moser zu 20 Minuten Online sagt. Dafür besteht aber auch keine rechtliche Notwendigkeit. Ohne Meldung werde die Bundeskanzlei nach Ablauf der Sammelfrist von 18 Monaten am 24. Februar 2012 feststellen, dass die Initiative nicht zustandegekommen ist, und eine entsprechende Notiz im Bundesblatt publizieren. Wenn die Initianten den Rückzug früher melden, erscheint laut Moser ebenfalls eine entsprechende Notiz im Bundesblatt.
Der Rückzug einen Tag nach der Publikation im Bundesblatt ist ein seltenes Kuriosum. In der Bundeskanzlei könne sich niemand daran erinnern, dass es in der Vergangenheit schon einmal zu einem so raschen Rückzug einer Initiative gekommen sei, sagt Moser. (mdr) Weltweites Aufsehen
Ihr Ziel, Aufmerksamkeit zu erregen, haben die Initianten in kürzester Zeit erreicht. Das Thema warf seit Bekanntwerden der Initiative Ende letzter Woche nicht nur in der Schweiz und in Europa hohe Wellen - es beschäftigte auch die internationale Presse von den USA über die Arabischen Emirate bis nach Angola.
Die Wiener Zeitung «Der Standard» schrieb am Mittwoch: Wenn die Initiative für zulässig erklärt würde, stünde die Schweiz «mehr als in der Minarett-Debatte am Pranger». (sda)Die Initianten kritisieren im Internet aber die Schweizer Rechtsordnung. Der Rechtsstaat stehe auf der Seite der Täter, der Untersuchungsbericht werde rund um die Aussagen des Täters gemacht und die Hinterbliebenen seien im Prozess nur als Zuschauer dabei, so die Kritikpunkte. Weiter fordern die Initianten die Politiker auf, etwas zu tun. Dieser Ausdruck der persönlichen Frustration verdeutlicht, dass hinter dem zurückgezogenen Volksbegehren keine politische Gruppierung steht. Die Mitglieder der Initiativkomitees stammen laut ihren eigenen Angaben aus dem Umfeld eines Opfers.
Initiative als einziges Mittel
Die Initianten schreiben denn auch auf ihrer Website: «Unbegründet zieht sich das Verfahren in unserem Fall seit eineinhalb Jahren hin, bis jetzt ohne Ergebnis.» Die Initiative sei das einzige gewesen, was sie rechtlich hätten tun können, um sich Gehör zu verschaffen: «Unser Hauptziel war die Bevölkerung auf die Missstände aufmerksam zu machen.» Dass offenbar persönliche Frustration und Rachegefühle den Ausschlag für die Lancierung der Initiative gegeben haben, zeigt auch eine Nachricht an den namentlich nicht genannten Täter, die die Initianten auf der Website platziert haben. Anfangs war dort ein vulgäres «F**k you» zu lesen. Im Laufe des Vormittags entfernten die Initianten anfangs die Nachricht und ersetzten sie später durch «We'll be back...», wobei unklar bleibt, was das bedeuten soll.
Diese Angaben dürften sich auf den Fall der damals 28-jährigen Sou Ken T. beziehen, die im April 2009 in Kriens getötet wurde. Als Hauptverdächtiger wurde D.A. verhaftet, zu dem Sou Ken T. zumindest zeitweise eine Beziehung gehabt haben soll. Wie a-z.ch schreibt, soll das Opfer mit kambodschanischen Wurzeln die Schwester der Ehefrau von Marcel Graf sein, einem Mitinitianten der Initiative.>
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Illinois ("USA") 20.3.2011: Illinois schafft die Todesstrafe ab, weil sie zu teuer sei
aus: 20 minuten online: Abschaffung in Illinois: Die Todesstrafe ist zu teuer; 20.3.2011;
http://www.20min.ch/news/kreuz_und_quer/story/Die-Todesstrafe-ist-zu-teuer-27337264
<von Peter Blunschi -
In den USA wird die Todesstrafe immer seltener verhängt. Illinois hat sie als 16. Bundesstaat ganz abgeschafft. Ein Grund für den Trend: die enormen Kosten.Leicht hat es sich Gouverneur Pat Quinn nicht gemacht. Zwei Monate lang überlegte der Demokrat, ob er die vom Parlament des Bundesstaates Illinois beschlossene Abschaffung der Todesstrafe akzeptieren oder per Veto verhindern sollte. Er konsultierte Befürworter und Gegner. Vor einigen Tagen setzte er seine Unterschrift unter das entsprechende Gesetz. «Die Erfahrung zeigt, dass es kein perfektes System der Todesstrafe gibt», erklärte Quinn.
Der Heimatstaat von Barack Obama liegt damit im Trend: 2007 wurde die Todesstrafe in New Jersey abgeschafft, 2009 in New Mexico. Die im letzten November neu gewählte republikanische Gouverneurin Susana Martinez will sie wieder einführen, ist damit bislang jedoch gescheitert. In Connecticut beschloss das Parlament im letzten Jahr die Abschaffung, doch die damalige Regierungschefin legte ihr Veto ein. In New York erklärte der Oberste Gerichtshof das Gesetz, das die Todesstrafe regelt, 2004 für verfassungswidrig.
Zahlreiche Mängel
In 16 der 50 US-Bundesstaaten sind Todesurteile damit nicht mehr möglich. Der Entscheid des Gouverneurs von Illinois sei «ein echter Wendepunkt in der Debatte über die Todesstrafe in den USA», sagte Shari Silberstein von der Vereinigung Equal Justice USA der «New York Times». Allerdings geht die Zahl der Hinrichtungen seit dem Höhepunkt 1999 mit 98 beständig zurück – 2010 waren es noch 46. Noch frappanter ist der Rückgang bei den verhängten Todesurteilen: Letztes Jahr waren es 114, etwa dreimal weniger als 1994.
Moralische Gründe spielen bei dieser Entwicklung keine Rolle. Gouverneur Quinn erwähnte vielmehr die «zahlreichen Mängel» der Todesstrafe. Sie sei «willkürlich», je nach Ankläger bestehe ein unterschiedliches Risiko, ob sie beantragt werde. Auch würden Arme und Angehörige und Minderheiten weit häufiger zum Tode verurteilt als wohlhabende, weisse Angeklagte. Ausserdem verwies Quinn auf die Gefahr von Fehlurteilen.
In den letzten Jahren wurden mehr als 100 Häftlinge aus der Todeszelle entlassen, weil ihre Unschuld nachgewiesen wurde, meist dank einem DNA-Test. Pat Quinns Vorvorgänger, der Republikaner George Ryan, sorgte aus diesem Grund 2003 für einen denkwürdigen Eklat, als er bei seinem Abgang sämtliche Todesurteile in Illinois aufhob und in lebenslange Haftstrafen ohne Bewährung umwandelte. Das System sei «kaputt», so Ryan.
30 Millionen pro Todesurteil
Alle diese Punkte sind nicht neu. In den letzten Jahren aber hat ein weiteres Argument an Bedeutung gewonnen, das die landläufige Meinung widerlegt, Hinrichtungen seien eine schnelle und billige Form der Bestrafung. In Wirklichkeit ist die Todesstrafe eine langwierige und vor allem sehr teure Angelegenheit. Eine Studie des Death Penalty Information Center (DPIC), das gegen die Todesstrafe kämpft, kam vor zwei Jahren zum Ergebnis, dass ein vollstrecktes Todesurteil bis zu 30 Millionen Dollar kosten kann.
Ähnliche Resultate erbrachten Untersuchungen in verschiedenen Bundesstaaten. Im konservativen Kansas kam eine staatliche Kommission 2003 zum Schluss, dass es 70 Prozent teurer ist, jemanden hinzurichten, als ihn für den Rest seines Lebens einzusperren. Gründe für die enormen Kosten sind die zahlreichen Berufungsmöglichkeiten, die zu entsprechenden Ausgaben für Anwälte und Gutachten führen. Auch die Unterbringung in separaten Todestrakten und der Unterhalt einer Hinrichtungskammer gehen ins Geld.
Nach wie vor sehr populär
In der heutigen Zeit, in der viele Bundesstaaten unter hohen Defiziten als Folge der Wirtschaftskrise ächzen, nimmt deshalb die Bereitschaft ab, Todesurteile zu verhängen. Auch bei der Debatte im Parlament von Illinois spielten die Kosten eine wichtige Rolle. Der Weg bis zur vollständigen Abschaffung ist aber noch weit, nach wie vor ist die Todesstrafe in der US-Bevölkerung sehr populär. In einer Gallup-Umfrage vom letzten Oktober sprachen sich 64 Prozent dafür und nur 30 Prozent dagegen aus.
Der Entscheid von Illinois könnte andere Bundesstaaten dennoch ermutigen, dem Beispiel zu folgen. Der New Yorker Anwalt Ronald Tabak sagte der «New York Times», immer mehr Politiker hätten verstanden, dass sie sich ohne Angst um ihre Wiederwahl für das Ende der Todesstrafe aussprechen könnten, «sofern sie moralistische Argumente vermeiden und sich auf Faktoren konzentrieren wie Fehlerfreiheit, Fairness und Kosten». Ausser sie lebten in Südstaaten wie Texas, dem «Rekordhalter» in Sachen Todesurteile. Doch selbst dort nimmt die Zahl der Hinrichtungen ab.>
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2.7.2011: <USA: Todesstrafe in Illinois abgeschafft>
aus: 20 minuten online; 2.7.2011;
http://www.20min.ch/news/ausland/story/Todesstrafe-in-Illinois-abgeschafft-18733278
<Die Todesstrafe im US-Staat Illinois ist abgeschafft. Ein entsprechendes Gesetz trat am Freitag in Kraft.Der demokratische Gouverneur Pat Quinn unterzeichnete das Gesetz im März und wandelte die Todesstrafen gegen 15 Männer in lebenslange Haftstrafen ohne Aussicht auf Bewährung um.
Schon im Jahr 2000 verhängte der damalige republikanische Gouverneur George Ryan ein Moratorium, nachdem die Todesstrafen gegen mehrere Verurteilte aufgehoben worden waren. Ein Mann, der innerhalb von 48 Stunden hingerichtet werden sollte, wurde für unschuldig erklärt.
In Illinois und den gesamten USA wurde das Moratorium heftig diskutiert. Was mit der Todeskammer in Illinois geschehen soll, ist noch nicht entschieden.
(dapd>
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6.1.2012: Saudi-Arabien mit hohem Anstieg bei Todesstrafen: 76 vollstreckte Todesstrafen 2011
aus: Der Standard online: UNO besorgt über immensen Anstieg von Hinrichtungen; 6.1.2012;
http://derstandard.at/1325485783053/UNO-besorgt-ueber-immensen-Anstieg-von-Hinrichtungen
<Fast 80 Todesstrafen im vergangenen Jahr vollstreckt.Genf - Das UNO-Hochkommissariat für Menschenrechte in Genf hat sich besorgt über die im vergangenen Jahr deutlich angestiegene Zahl von vollstreckten Todesstrafen in Saudi-Arabien gezeigt. "Wir sind wegen des signifikanten Anstiegs der Anwendung der Todesstrafe alarmiert", sagte der Sprecher des Kommissariats, Rupert Colville, am Freitag vor Journalisten in Genf. Noch beunruhigender als die hohe Zahl von Exekutionen sei aber die Tatsache, dass die jeweiligen Gerichtsprozesse von internationalen Standards weit entfernt seien.
"Folter als Mittel, um ein Geständnis zu erzwingen, scheint eine breite Anwendung zu finden", kritisierte Colville. Das Kommissariat rief die Behörden vor diesem Hintergrund zur Einhaltung der UNO-Anti-Folterkonvention auf, die auch Saudi-Arabien unterzeichnet hat.
Mindestens 76 Hinrichtungen
Einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP zufolge wurden im Jahr 2011 in dem Königreich mindestens 76 Menschen hingerichtet, die Menschenrechtsorganisation Amnesty International beziffert die Zahl der Exekutionen in diesem Zeitraum auf 79. Im Jahr zuvor waren nach Angaben der UNO, die sich auf die Organisation Human Rights Watch beruft, 27 Todesstrafen vollstreckt worden.
Saudi-Arabien, das strikt das islamische Recht (Scharia) anwendet, sieht für eine Reihe von Verbrechen die Todesstrafe vor, unter anderem für Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel und den Abfall vom islamischen Glauben. Für schwere Fälle von Raub wird laut UNO etwa die sogenannte überkreuzte Amputation angewandt - das Abnehmen der rechten Hand und des linken Fußes. Im vergangenen Monat wurde laut Colville in Saudi-Arabien eine Frau wegen Vorwürfen der Hexerei hingerichtet. (APA)>
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25.9.2012: Schweiz an Todesstrafen in den "USA" beteiligt - "Arzneimittel" werden immer noch verschickt
aus: Basler Zeitung online: Kein Schweizer Gift für US-Henker; 25.9.2012;
http://bazonline.ch/schweiz/standard/Kein-Schweizer-Gift-fuer-USHenker/story/25001676
<Von Hubert MooserIn 36 von 37 US-Bundesstaaten, welche die Todesstrafe praktizieren, werden zum Tode Verurteilte durch Giftspritzen hingerichtet. Von 1976 bis 2011 starben 1103 Menschen durch Injektionen. Die US-Henker haben inzwischen aber Mühe, Lieferanten für den Giftcocktail zu finden. Der bisherige alleinige US-Zulieferer für das bei Exekutionen eingesetzte Narkosemittel Thiopental hat die Produktion vor knapp einem Jahr eingestellt. Auf EU-Firmen ausweichen kann die USA nicht, weil die EU die Ausfuhr von kurz- und mittelfristig wirkenden Barbituraten zur Vollstreckung der Todesstrafe verboten hat. Brüssel hat am 20. Dezember 2011 bestimmte Arzneistoffe und Zubereitungen wie eben das Thiopental in die EU-Anti-Folter-Verordnung aufgenommen.
Nur die Schweiz bewegte sich in dieser Frage noch nicht. Das stört CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer (ZH). «Die EU will mit dieser Erweiterung Ausfuhren verhindern, die einen Beitrag zur Vollstreckung der Todesstrafe in Form tödlicher Injektionen leisten können», sagt die Zürcher Nationalrätin. Der Bundesrat habe ihr auf eine Interpellation im Mai 2012 geantwortet, dass dafür in der Schweiz die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Die Zürcherin findet jedoch, dass die Schweiz hier mit der EU mitziehen muss.
Änderung des Heilmittelgesetzes
Sie hat deshalb im Nationalrat eine Motion eingereicht, in der sie eine Änderung des Heilmittelgesetzes verlangt. Konkret fordert Schmid-Federer darin ein Ausfuhrverbot für Arzneimittel, «wenn aus den Umständen erkennbar ist, dass sie für die Hinrichtung von Menschen bestimmt sein könnten.» Mit dieser einfachen Ergänzung im Heilmittelgesetz hätte man die notwendige gesetzliche Grundlage, um der erweiterten EU-Verordnung zu entsprechen, betont die CVP-Nationalrätin. Sie zwingt damit Regierung und Parlament Farbe zu bekennen.
Denn bisher verhielten sich die Eidgenossen widersprüchlich. Zwar setzt sich die Schweiz weltweit für die Abschaffung der Todesstrafe ein, wie der Bundesrat gegenüber Schmid-Federer ausführte. Man begrüsse darum Massnahmen wie die Anti-Folter-Verordnung der EU, welche die Politik der Schweiz verstärkten. Die Verabreichung von Medikamenten, zur Hinrichtung von Menschen, in Ländern, welche die Todesstrafe praktizieren, entspricht laut Bundesrat aber trotzdem «keinem widerrechtlichen Zweck» im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes. Dieses Gesetz habe nicht zum Ziel, die Vollstreckung der Todesstrafe zu verhindern.
Schweizer Unternehmen haben kein Interesse an Export
Schweizer Firmen können also ganz legal den US-Henkern Barbiturate liefern, die sie für ihre tödlichen Injektionen benötigen. Laut Bundesrat sind aber bis anhin nur wenig Fälle bekannt, bei denen Güter von Schweizer Unternehmen mit der Vollstreckung der Todesstrafe in einen Zusammenhang gebracht werden konnten. Schweizer Unternehmen hätten erfahrungsgemäss selber grösstes Interesse daran, in diesen Fällen die Exporte ihrer Produkte zu verhindern.
Die «SonntagsZeitung» beschrieb im Februar mehrere spektakuläre Lieferungen an die US-Behörden durch Schweizer Unternehmen. Diese liefen zum Teil über Auslandniederlassungen und Drittfirmen und offenbar auch ohne Wissen der Hersteller, wofür die Mittel tatsächlich verwendet wurden. Da die Wertegemeinschaft der Europäischen Union die Vollstreckung der Todesstrafe ablehne und die aufgezählten Barbiturate zur Vollstreckung der Todesstrafe eingesetzt würden, sei eine Kontrolle bei der Ausfuhr dieser Produkte geboten, findet Schmid-Federer. (baz.ch/Newsnet)>
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21.2.2013: <Töten von Staats wegen: Japan richtet erneut hin>
aus: n-tv online;
http://www.n-tv.de/politik/Japan-richtet-erneut-hin-article10163666.html
Neben den USA ist Japan das einzige demokratische Land, in dem die Todesstrafe noch zur Anwendung kommt. Nach einem hoffnungsvollen Jahr 2011 vollstreckt die Justiz des Landes im vergangenen Jahr wieder Urteile. Und auch 2013 tötet der Staat Japan wieder Menschen.
Die japanischen Behörden haben drei zum Tod verurteilte Häftlinge hingerichtet. Sie seien "nach eingehender Prüfung" ihrer Fälle gehenkt worden, weil sie Morde "von extremer Grausamkeit" begangen hätten, sagte Justizminister Sadakazu Tanigaki. Einer von ihnen, ein 44 Jahre alter Mann, hatte demnach im Jahr 2004 ein siebenjähriges Mädchen getötet und ein Foto des Opfers an dessen Mutter geschickt. Zudem seien zwei weitere Männer im Alter von 29 und 62 Jahren hingerichtet worden.
Zuletzt wurde in Japan im September ein Todesurteil vollstreckt. Damals waren zwei Häftlinge hingerichtet worden, eine 65-jährige Frau wegen Beteiligung an sechs Morden im Zuge von Ritualen zur Teufelsaustreibung um das Jahr 1995 herum und ein 39 Jahre alter Mann wegen Raubmords an einem Paar im Jahr 2003. Insgesamt saßen zuletzt 137 zum Tod Verurteilte in japanischen Gefängnissen.
Neben den USA ist Japan der einzige demokratische Industriestaat, der noch Todesurteile verhängt und vollstreckt. Dagegen gibt es regelmäßig Proteste europäischer Regierungen und von Menschenrechtsgruppen. Im Jahr 2011 gab es in Japan erstmals seit rund zwei Jahrzehnten keine Hinrichtungen. Im vergangenen Jahr wurden sieben Menschen hingerichtet.
Quelle: n-tv.de , AFP>
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Schweiz 17.4.2014: Um 1850 hatte der Kanton Bern die höchste Rate an Todesstrafen - kaum Begnadigungen
aus: Schweizer Fernsehen online: Berns dunkle Vergangenheit mit der Todesstrafe; 17.4.2014;
http://www.srf.ch/news/regional/bern-freiburg-wallis/berns-dunkle-vergangenheit-mit-der-todesstrafe
<Der Kanton Bern wies um 1850 die mit Abstand höchste Hinrichtungsquote der Schweiz auf. Der Historiker Lukas Künzler hat die Gründe und Ursachen dafür erforscht.
Noch bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde im Kanton Bern die Todesstrafe vollzogen. Dies geschah bis zuletzt im Rahmen einer öffentlichen Enthauptung durch das Schwert. Dabei strömte jeweils eine gewaltige Menschenmenge zusammen; bei der Vierfachhinrichtung vom 8. Juli 1861 im Emmental waren es rund 15'000 Schaulustige.
In Bern beruhten bis zum vereinheitlichen neuen Strafgesetzbuch von 1866 die Strafen auf einem Sammelsurium verschiedenster Gesetze, Dekrete und Verordnungen, die bis ins Jahr 1761 zurückreichten. «Es ist anzunehmen, dass es unter dem neuen Strafgesetzbuch in der untersuchten Zeitphase zu weniger Hinrichtungen gekommen wäre», sagt der 27-jährige Historiker Lukas Künzler.
Kaum Begnadigungen
Die Fälle müssten zudem vor dem Hintergrund der sozialen Massenverelendung um 1850 gesehen werden, als die zunehmende Armut Teile der Unterschicht in eine krisenbedingte Delinquenz trieb. «Deshalb kam es leider auch zu Kindstötungen durch sozial schwächer gestellte Frauen, was ebenfalls mit dem Tod bestraft werden konnte», so Lukas Künzler.
«Ein wesentlicher Faktor für die vielen Hinrichtungen in Bern war aber der Umstand, dass die Geschworenengerichte zum einen effizient arbeiteten und anderseits kaum Täter begnadigt wurden», so Lukas Künzler.
Guatemala 27.10.2017: Oberstes Gericht schafft Todesstrafe in Zivilprozessen ab
Keine Giftspritzen mehr: Guatemala schafft die Todesstrafe ab
http://www.20min.ch/ausland/news/story/26325958
Rein rechtlich wäre sie aber bei Morden von Menschen jünger als zwölf oder älter als 60 Jahre als Urteil möglich gewesen. Zudem wäre sie bei der Ermordung des Präsidenten, dessen Stellvertreters oder auch bei tödlich verlaufenen Entführungen als Strafmass erlaubt gewesen. Zumindest auf dem Papier gültig bleibt sie im Militärjustizwesen Guatemalas.
(foa)"
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