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Erziehung im mittelalterlichen Adel

Rolle, Stand und Zwang zur Erhaltung von Macht und Geschlecht

Proseminararbeit für das Proseminar von Dozent Schneeberger; Historisches Seminar der Universität Zürich 25.Januar 1999

von Michael Palomino (1999)

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Inhalt
1. Vorwort

2. Widersprüche der Erziehung in Kirche und Adel

2.1. Der "Herr der Familie" - Widersprüche über Kinder und Familie in Philosophie und Kirche

2.2. Wem gehört die Liebe? - "Zuckerbrot und Peitsche"

2.3. Die Verteufelung der Jugendzeit durch die Kirche - der "puer senex"

3. Kindheitserziehung in Adelsfamilien

3.1. Das Kind bis 7 Jahre

3.2. Der erste Sohn ab dem 7. Lebensjahr

3.3. Nicht sukzessivberechtigte Kinder ab 7 Jahre

3.3.1. Taktische Überlegungen - Die "Pagen" in der Gruppe auf dem fremden Hof

3.3.2. Mädchen in Adelsfamilien bis zum 12. Lebensjahr

3.3.3. Buben ab 12 Jahre: Ritterschlag als Ziel - Bildung und Statusfestigung im Spätmittelalter


3.4. Vorzeitiger Abschluss der Kinddheit im Adel: Kinder zwischen Manipulation und Strategie


3.4.1. Heiratsverträge

3.4.2. Bestrafung bei Heiratsverweigerung oder heimlicher Liebesheirat - kaum verwirklichtes kanonisches Recht - die jugendliche Frau in der Ehe in der Hand des Mannes als Gebärende


3.5. Verlängerte Jugend bei jungen Herren - die oft tödliche Jagd nach dem Glück gegen das System


4. Schlusswort und Ausblick

5. Bibliographie

Gedruckte Quellen - Darstellungen - Aufsätze



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1.
Vorwort

Den Impuls zu dieser kleinen Arbeit über Erziehung im Adel gab mir eine Passage in einem Text über die Zeit des Mittelalters von Rudolf Braun[1] über die Kinder in Adelsfamilien:

"The children's will had to be moulded from an early age, so that it could be used to serve the interests of family politics, that is to say, to serve the interests of socio-cultural reproduction. Heinz Reif writes: 'By means of harsh punishments and humiliations the child came gradually to be deflected away from itself; it began to identify with authority, and with the rules that this authority laid down'."[2]

Was für ein Kindsmissbrauch und was für ein Leid lagen hier verborgen. Diese Arbeit möchte - so weit es der kleine Umfang zulässt - die ganze Breite des Zwanges und der Manipulation an den Kindern adliger Familien aufzeigen, der im Auftrag von "Erhaltung und Erhöhung des Stammes und Namens" der adligen Familie stattfand.[3]

Hierzu wurden verschiedenste Werke der Forschungsliteratur verwendet, die inzwischen über Deutschland und Frankreich umfangreich zur Verfügung stehen: ein eher normativ wirkender Fürstenspiegel von Johann von Vippach, die Darstellung "Kindheit im Mittelalter" von Shulamith Shahar, die Untersuchung über 15 deutsche Adelsgeschlechter "Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters" von Karl-Heinz Spiess sowie der Aufsatz des französischen Historikers Georges Duby "Les 'Jeunes' dans la société aristocratique" ("Die 'Jugend' in der aristokratischen Gesellschaft") über adlige Verhaltensweisen in Frankreich.

Weitere Angaben sind aus "Geschichte des privaten Lebens. Vom Feudalzeit-alter zur Renaissance" von Philippe Ariès und Georges Duby, "Herbst des Mittelalters" von Johann Huizinga, aus dem Lexikon des Mittelalters, der Bibel und weiteren vereinzelt gebrauchten Darstellungen entnommen.

In diesem kleinen Umfang war es unmöglich, die Fülle des Materials ganz zu verarbeiten. Der Autor denkt jedoch, dass ihm nichtsdestotrotz eine systematisch-reichhaltige Übersicht über die Erziehungpraktiken in Adelsfamilien gelungen ist.



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2.
Widersprüche der Erziehung in Kirche und Adel

2.1.
Der "Herr der Familie" - Widersprüche über Kinder und Familie in Philosophie und Kirche

Als erstes ist gleich festzustellen, dass in der adeligen Ordnung der "Herr" als der "Höher-gestellte" in Familie und Ämtern der allein Machtausübende war.[4] Es war nicht nur der Herr, dem alle Regierungs- und Verwaltungsarbeit anvertraut war, sondern auch  aus-schliesslich der Vater als Familienoberhaupt, der die Berufswahl der Söhne oder die Heirat der Kinder bestimmte. Nicht jedem Kind war es gestattet, eine Ehe einzugehen. Es wurde strenger Gehorsam verlangt. Im Gegenzug hatte das Familienoberhaupt für den Unterhalt der Familienmitglieder zu sorgen und mit vielen Kindern die Erbfolge zu sichern.[5]

Die Ideale der Kirche, die im Grunde auch nur eine adlige Organisation war, standen sich jedoch selbst diametral entgegen: Einerseits predigten die Kirchenfürsten - selbst adelige nachgeborene Söhne - Kinderlosigkeit und die Entsagung vor sexueller Lust, andererseits wurde Kinderreichtum mit dem Wort gerechtfertigt, das besagte: "Seid fruchtbar und mehret euch".[6] In der Marienverehrung wurden Kinder gar als Glücksbringer gepriesen:

"Sie wird aber dadurch gerettet werden, dass sie Kinder zur Welt bringt, wenn sie in Glaube, Liebe und Heiligkeit ein besonnenes Leben führt."[7]

Dagegen zeigt der französische Dichter des Spätmittelalters Eustache Deschamps beispiels-weise ein abstossendes Bild der Kindererziehung:

"Glücklich, wer kein Kind hat, denn kleine Kinder sind nur Geschrei und Gestank, Mühe und Sorge; sie müssen gekleidet, beschuht, gefüttert werden; immer sind sie in Gefahr zu fallen oder sich zu verletzen. Sie werden krank und sterben, oder werden gross und schlecht; sie kommen ins Gefängnis. Nichts als Mühe und Verdruss, kein Glück vergilt die Sorgen, Anstrengungen und Kosten der Erziehung. Kein grösseres Unglück als missgestaltete Kinder zu haben."[8]

Kinder wurden also je nach Lage der Argumente und der Rolle als willkommen oder unwillkommen angesehen.




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2.2.
Wem gehört die Liebe? - "Zuckerbrot und Peitsche"

Auch die Verhältnisse in Sachen Zuneigung und Liebe zwischen den Familienmitgliedern waren unklar. Gehorsam und Liebe wurden als gegenseitig sich bedingende Komponenten beschrieben, womit ein erstes Erpressungssystem zustandekam. Bosheiten der Kinder wurden dabei gleich mit vorausgesetzt. Vippach beschreibt z.B.:

"Veter dy gedencken allewege der kynder bestes umb der kynder willen und nicht umb irenwillen. Das ist eyn zceichen rechter libe [...] Nu sal man mercken, daz dy libe, dy do ist under vater und sone, bewyset volkomelich, das dy kynder sullin gehorsam sein den eldern. Das gibt Aristotiles dryerley rede VIII° Polliticorum. Dy erste ist von der veter libe, dy hat lenger gewert wenne (als) [die] der kynder. Do sullin dy kynder allewege an gedengken und in gehorsam sein. Dy ander rede ist von gewysheit wegen, wenne (denn) die eldern wissen bas (besser, mehr), das dy kynder sint von in (ihnen) bekomen, denne (als) dy kynder. Hirumb so habin dy eldern sie liber, denne sie dy eldern habin. Dy dritte rede kompt von eynunge der kynder und des vaters, wenne (denn) die kynder sint mer unde nehr voreynt mit dem vater wenne (als) dy eldern, wenne (denn) dy kynt sint eyn teil der eldern.

Auch allis, das dy kynder habin, daz gehort zcu den eldern. Hirumb so sullin sie sein gehorsam den eldern und auch dorumb, wenne (denn) dy eldern sammen in vor daz gut. Abir dy kynder stelen digke (oft) [von] den eldern, und [dy eldern] liden smacheit (Beschimpfung) von den kyndern und konnen daz vortragin den kyndern vil bas (besser), denne (als) dy kynder vortragin konnen den eldern. Das bedencken sie billich und eren iren vater und muter. Nu ist ir eren und ir forchtin kegin (gegenüber) den eldern nicht mer denne (als) underthenigkeit. Hirumb so sullin sie gehorsam sein und eren dy eldern von libe, als dy eldern sie durch libe vorstehn und besorgen."[9]

Der Vater als Familienautorität konnte sich auch an folgende, auf die Familie übertragenen Grundsätze über Liebe und Furcht halten, um bei seinen Kindern mit "Zuckerbrot und Peitsche" Gefolgschaft zu erreichen:

"Das man liphabe und auch forchte die fursten und herren, dorumb mussen sie habin dreyerley wyse an in. Von erst so sullen sie sein gutig und milde. Hierumb spricht Aristotiles II° Rethoricorum in dem capitel von der libe, das volk eret dy gutigen mit dem gelde und, dy do milde sein. Czu dem andern mal so sullen sie arbeyten umb eyn gemeyne gut. Czu dem dritten so sullen sie glich und gerecht sein. Dorumb spricht Aristotiles II° Rethoricorum, das man gerechte lute alzcu liphat.

Auch sal man forchtin dy obirstin von erst umb der pyne willen. Hirumb spricht Aristotiles II° Rethoricorum, sie forchten dy, von den sie dengken, etzwas hartes zcu liden ader geliden habin. Czu dem andern male umb der personen willen, dy der obirste hat gepyniget."[10]

Buch Sidrach stellt die Kinder in der Liebeshierarchie hinter Gott und die Ehefrau an letzte Stelle: "Gott allein soll man mehr lieben als sich selbst; und danach sein Weib und danach seine Kinder."[11] Auch die Bibel setzt Gott über die Liebe zu den Kindern: "Wer Sohn oder Tochter mehr liebt als mich, ist meiner nicht würdig."[12]

Das letztere Zitat konnte bei Frauen sogar darin gipfeln, dass Mütter von Kirchen-schriftstellern gelobt wurden, wenn sie ihre Kinder für Gott verliessen, um in ein Kloster oder in einen Kirchenorden einzutreten, streng nach dem Bibelwort: "... und aus Liebe zum geliebten Bräutigam Jesus verbannte sie ihren Sohn aus ihren Augen."[13]

Vippach jedoch preist die "heilige Schrift" als "allirlobelichst" an. Allem Widerspruch zum Trotz ist es kaum zu glauben, dass Vippach z.B. für das Fürstenstudium formuliert:

"Under dissen kunsten [den sieben Künsten des Schulstoffs] ist eyne ordenunge zcu haldin. Wiewol sie alsampt sint erlich und lobelich, doch so ist dy erlichste und lobelichste, dy do ist von dem allirlobelichsten und besten gute und von unsser hochsten seligkeit, daz ist dy heylge schrifft, dornoch eyne igliche kunst noch irem wesen."[14]

Kinder sollten rein sein wie die Engel, und wenn sie Gott dienen würden, so brächten sie Gott "feinstes Weizenmehl dar, die Greise hingegen Kleie". Durch ihre Unschuld seien Kinder sogar fähig, Wahrheiten aufzunehmen, die den Erwachsenen verschlossen seien.[15] Anpreisen der Reinheit von Kindern wie deren Verteufelung gingen somit systematisch Hand in Hand. Das Gebet eines Kindes wurde verklärt und sollte mehr Wirkung haben als dasjenige eines Erwachsenen, weil ein Kind eher vergeben könne...[16]




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2.3.
Die Verteufelung der Jugendzeit durch die Kirche - der "puer senex"

Die Kirche verteufelte den jugendlichen Menschen. Alle "Unschuldsrede" über das Kind war nun vergessen und ein "Hang zur Sünde" festgestellt. Ein Kirchenvertreter hält fest:

"Der Heranwachsende gilt mit anderen Worten als jemand, der stärker von seinen Trieben bestimmt wird als von der sich entwickelnden Vernunft. Ihrer Ansicht (der Kirche) nach macht sich diese Neigung zur Sünde im Alter von sieben Jahren bemerkbar und erreicht ihren Höhepunkt im Jugendalter [...] sie achten ihre Eltern nicht, ziehen es vor, zu tanzen, herumzualbern und das durch die Priester verkündete Wort Gottes zu missachten. Sie sind zügellos und geben sich fleischlichen Begierden hin."[17]

Um es Kindern somit auch in der Jugendzeit zu ermöglichen, in Liebe Gott zu dienen, formulierte die Kirche den Begriff des "reifen Kindes", den "puer senex", dessen Wahrneh-mung "wunderbar" wurde, denn das Verhalten erschien weder "kindlich" noch "jugendlich". Späteren Heiligen wurde eine "fleckenlose" Kindheit angedichtet. Diese hätten schon als Kind gefastet und an gewissen Tagen die Mutterbrust verweigert, schon als Baby gebetet und die Arme über der Brust verschränkt, und vor allem hätten solche Kinder nicht mit anderen Kindern gespielt, sondern bereits Almosen verteilt. Im Zuge der Kindverehrung wurden schliesslich im 13.Jahrhundert die ersten Weihnachtskrippen in Kirchen aufge-stellt. Als Ideal bezeichnete die Kirche die Liebe zwischen Kindern selbst, die noch frei vor sündiger Lust oder Scham sei. Und der Adel hat diesem Ideal wohl noch so gerne nachgeeifert.[18]

Wie gestaltete sich denn nun die Erziehung der Kinder in Adelsfamilien konkret? Diese Frage soll im folgenden Hauptteil der Arbeit beantwortet werden.


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3.
Kindheitserziehung in Adelsfamilien

Die Adelsfamilie stand wie bereits erwähnt unter dem Zwang, möglichst viele Nachkommen zu produzieren, um so die Erbfolge zu sichern. Gleichzeitig sollte aber das Erbe möglichst ungeteilt in die Hände der nächsten Generation übergehen. Dieser jahrelange Widerspruch konnte Spannungen zwischen Eltern und den Kindern selbst zur Folge haben. Nicht selten setzten der Vater oder der erste Sohn diktatorische Massnahmen gegenüber ihren "Untergebenen" ein.[19]



3.1.

Das Kind bis 7 Jahre

Bereits bei der Geburt kam es zur grossen familienpolitischen Unterscheidung. Der "erste Sohn", der "fils aîné", galt als Haupterbe und Kontinuitätsträger.[20] Als allgemeine Blutsver-wandtschaft galten die Kognaten (die "paranté"), die Erbschaften aber wurden auf der agnatischen Linie, der "Filiation" (der "lignage") verfolgt, welche nur die männlichen Vater-1.Sohn-Beziehungen bezeichnete. Bereits die Namengebung sollte Einfluss auf den künftigen Lebensweg für Stand und Verwandtschaftsgruppe des Kindes haben oder even-tuelle stillschweigende undifferenzierte Verwandtschaft kaschieren. Wilhelm und Robert, im Französischen Ernaud und Renaud, waren beispielsweise typische Namen für erstgeborene Buben Nordfrankreichs.[21] Jungen sollten später Pferd und Ausrüstung für den Ritterstand erhalten, Mädchen eine Mitgift.

Bei jeder neuen Geburt stand somit schon die Einteilung der Fami-lienfinanzen zur Debatte. Den Empfehlungen der didaktischen Schriftsteller folgend wuchsen die Kleinkinder bis zum 7.Altersjahr bei der Mutter auf. Allenfalls wurden Buben in Zusammenarbeit mit der Mutter bereits mit drei Jahren einem Hauslehrer anvertraut.[22] Die Kleinkinder konnten im Übrigen unter Druck und Angst von Macht-spielen der Erwachsenen stehen. So konnte es vorkommen, dass sich in Kriegen Racheaktionen an Kindern vollzogen. Die beiden Kleinkinder der Frau des Gui von La Roche-Guyon wurden im Krieg zwischen diesem und seinem Schwager beispielsweise von Klippen in die Seine gestossen, oder zwei Enkelinnen von König Heinrich V. wurden als Geiseln 1119 geblendet und durch Abschneiden der Nase für immer verstümmelt.[23]

Bei siebenjährigen Buben stand das Kriterium der Erbfolge bereits an erster Stelle zur Entscheidung über die nun folgende Zeit. Streng nach dem Grundsatz "Nutzen und Besserung der Herrschaft" oder "Erhaltung und Erhöhung des Stammes und Namens" hatte der Vater über die Zukunft seiner Söhne zu entscheiden, ob diese zu Hause bleiben durften oder an einen Hof verschickt wurden.[24]



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3.2.
Der erste Sohn ab dem 7. Lebensjahr

Wo der erste Sohn nach dem sogenannten "Primogeniturstatut" als Haupterbe galt - das von kleineren Geschlechtern länger angewandt wurde, um keine Erbteilung zuzulassen - gab der Vater diesem oft jedwelchen Vorzug.[25] Als einziger Sohn verbrachte dieser die Zeit zwischen 7 und 15 Jahren im heimischen Haus. Im Gegenzug war dieses Kind dem strikten Rollenzwang unterworfen, als Alleinerbe zu gelten. Im deutschen Adel musste der Bub mit einem Schwur die Rollenzuweisung akzeptieren, ab dem 16.Jahrhundert mit Unterschrift.

Fortan betonte die Erziehung vor allem die "Selbstverpflichtung" des Betroffenen. Aufleh-nung war absolut unerlaubt. Als Druckinstrumente kamen Mittelkürzungen, Gefangen-setzung oder körperliche Gewalt zum Einsatz, was bis zu lähmungsartigen Zuständen führen konnte. Eine "Verweichlichung" wurde nicht geduldet und der Vater vollzog am ersten Sohn eine sich widersprechende Erziehung von Härte, Sparsamkeit und Fürsorge.[26] Auch Vippach gibt in seinem Fürstenspiegel unter Anderem eine allgemein gehaltene Anweisung zum "Richten der jungen Gerte":

"Auch so sal man von jogunt kynder lernen und haldin zcu togunt (Tugend) und zcu sittlichin wercken umb vierley rede willin [... Dy dritte rede kompt von neygunge, dy wir habein zcu obile (Unfug) und zcu untogunden. Hy sagit Aristotiles, daz man muß eyne krumme gerten beyzceiten richten und muß sie undirwylen (manchmal) obir daz halbe teyl boügen und krummen, uff daz sie zcu dem mittel kome."[27]

Zur Kontaktpflege und ab dem Hochmittelalter auch zum Erwerb von Fremdsprachen wur-den kürzere Aufenthalte auf fremden Höfen eingeschaltet. Unterricht fand beim Hauslehrer statt. Ein Universitätsstudium, zu dem der Sohn ein Gefolge zugeteilt bekam, war nach der Durchsetzung der Schriftlichkeit in der Bevölkerung im 12.Jahrhundert aber immer noch selten und erst ab dem 14. Jahrhundert üblich. Genannt sei als Beispiel Graf Johann Ludwig von Nassau-Saarbrücken, dessen Universitätsaufenthalt von einem Meister und einem Kammerknecht begleitet wurde.[28]


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3.3.
Nicht sukzessivberechtigte Kinder ab 7 Jahre



3.3.1.
Taktische Überlegungen - Die "Pagen" in der Gruppe auf dem fremdem Hof

Die übrigen Söhne kamen - wie auch allfällige uneheliche Söhne - zur Ausbildung an der Waffe an den Hof des Feudalherrn. Zusätzlich diente die Verschickung der Buben der Friedenssicherung: Der Bub wurde beim Feudalherrn zum Pfand. Gleichzeitig konnten durch die Verschickung Fehden zwischen dem ersten und dem zweiten Sohn verhindert werden, und allgemein galt die Überzeugung, dass Fremde die Buben der zweiten Entwicklungs-phase besser erziehen könnten.[29]

Schulbildung gab es bis ins 12.Jahrhundert für die Heranwachsenden kaum und beschränkte sich auf rudimentäre Lateinkenntnisse und Elementarunterricht im jeweiligen Adelshaus oder auf einer Domschule. Die noch zarten und jungen Buben bildeten am Hof des Feudalherrn eine Gruppe für sich, erhielten ab dem 12.Jahrhundert auch theoretischen Schulunterricht bei einem Geistlichen (Kapellan oder Mönch) und wurden durch Vorma-chen-Nachmachen und Nachahmung in die Erwachsenengemeinschaft miteinbezogen, um das "Ethos des Rittertums" bereits jetzt zu erlernen: Tugenden der Vernunft, Klugheit, Erkenntnis und Ehre vor Gott.

Die Gruppe spielte in der Erziehung auch den noch heute üblichen Faktor als Lob- und Sanktionsinstrument. Stolz und Scham wurden durchlitten, "Unerwünschtes" in Interaktionen wegsanktioniert sowie das "ritterliche Ethos" in Verhaltensnormen eingeübt. Der Feudalherr konnte dabei die Rolle des Vaters wie des Lehrers gleichzeitig übernehmen. Die Buben wuchsen vor allem im Pferdestall und in der Waffen-kammer auf, in einer enorm "nach Schweiss stinkenden Welt". Sie lernten gleichzeitig Spiele mit und auch ohne Waffen, dafür mit Bällen, Rosenkugeln, Schlaghölzern, Federbällen, Diskus, Holzpflöcken, sowie Schach und Tricktrack (eine Art Backgammon).[30]

Im Spätmittelalter wurde den Pagen eine eigene Kleidung zugeordnet, welche aus Hemd, eng anliegenden Wams, Beinkleid, einem Gürtel mit verzierter Schnalle sowie einem Umhang bestand. Möglichst früh sollte das Kind bestrebt sein, reiten und Handhabung von Waffen zu lernen. In gegenseitigem Wetteifer wurde dabei in nicht ungefährlichen Kinderwettkämpfen bereits um die Gunst des Feudalherrn gestritten. Ebenso waren die Pagen auf Jagden anwesend, lernten, auf Vögel zu schiessen, diese zu zähmen und für die Jagd abzurichten. Die Gefahren bei Wettkampf und Jagd waren unter anderem Gründe für die geringe Lebenserwartung der Buben und jungen Männer des Adels.[31]

Ab 12 wurden die Buben in allen Disziplinen unterwiesen. Lehrer konnten dabei durchaus tätlich werden und so ihre Schüler psychisch noch mehr destabilisieren. Gleichzeitig kamen weitere psychologische Momente dazu, denn Kinder, die an höhere Adelshäuser verschickt wurden, schämten sich oft der "niederen Herkunft".[32] Und gleichzeitig wurde die Erziehungsarbeit an fremden Kindern für den Feudalherrn und dessen Familie zur nicht erfüllenden Aufgabe, wie dies ein französisches Sprichwort ausdrückt: "Il fait mal nourrir autruy enfant, car il s'en va quant il est grant"[33]

Auch den verschickten Jungen wurde die Berufswahl vom Vater bestimmt. Ausser der Bestimmung zum Ersatznachfolger (im Falle des Todes des ersten Sohnes) blieb den Buben nur die Perspektive des standesgemässen Kleriker. Angestrebt wurde meistens eine Mitgliedschaft in einem Domkapitel, auf dessen Bildungsweg, die "Expektanz", die achtjährigen Buben wie schon der erste Sohn einen Schwur zu leisten hatten. In den Haus- und Domschulen kam ein eigenes Beziehungssystem unter den nachgeborenen Adelskindern und den Adelsfamilien zustande, so dass mittels der Kindermanipulation die kirchliche wie die militärische Macht für das gemeine Volk unerreichbar wurden.[34] Bei Universitäts-bildung konnte dann die Abwendung vom Rittertum vorkommen.[35]


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3.3.2.
Mädchen in Adelsfamilien bis zum 12. Lebensjahr

Töchter wurden kaum in andere Haushalte verschickt, durften weiter bei der eigenen Familie verbleiben oder wurden bis zur Verheiratung ins Kloster abgeschoben. Allen Mäd-chen wurden in Adelsfamilien vor allem die Gebote des "Christentums" und die Tugenden einer "Edelfrau" vorgehalten: Frömmigkeit, Gehorsam, Ergebenheit und vor allem Keuschheit galten als erstrebenswerte Ziele, derentwegen die Mädchen oft in Klöstern landeten. Mädchen spielten mit Reifen und Puppen. Vippach über die Zucht an ehelich geborenen "Jung-frauen" (nicht die unehelichen!), die vor gewissen Lebenselementen bewahrt werden sollten:

"Sint das von elichem lebin komen tochter und juncfrouwen, so geburt (gebührt) sich nu zcu sagin von flyssigem bewaren ihres lebens, von irer wandelunge und, als man gesagit hat von den frouwen, wy sie sullin sein entledig (befreit) und darbin und nuchtern zcu sein, daz gehort auch zcu den tochtern. Das gebort in doch von allin dingen, das sie bewart sein vor vil ußganges und umblouffens durch dryerley sache willin (es werden nur zwei Gründe angeführt). Wenne (denn) dy erste sache ist, daz sie dovon werdin bewart von orsachin der juncfrouwelin gebrechin [...] Dy ander sache ist, wenne sie werdin dovon unschemhafftig und werdin den mannen zcu heymelich; und wenne sie nymme scheme habin, so ist vorlorn der zcouwin menschlicher juncfrouwlicher zcuchte und auch der frouwen [...]."[36]

Als wichtige Eigenschaft führt Vippach bei Mädchen die Fähigkeit zu schweigen an, die dem eigenen Vorteil diene:

"Auch so sullin dy juncfrouwen auch sein swygende und nicht vil redin umb dryerley sache. Dy erste sache ist, wenne (weil) umb swygen der juncfrouwen werdin juncfrouwen lipgehat von bederben mannen. Wenne (denn) je hocher und selczener eyme icht (etwas) ist, ye mer her (er/ihm) des gernde ist [... Dy ander sache ist, wenne (weil) [von] unvorsichtiger rede und von unveornunfftiger bewysunge an juncfrouwen so irkent man bilde der gebrechlichkeit [.. Dy dritte sache ist, wenne (weil) von unbedachtin wortin kommet juncfrouwen digke (oft) krieg und zcweytracht; wenne (denn) frouwen von cleyner vornunfft wegen reden dicke (oft) entzcwar eynfeldiglich ader uncluglich, daz dy betrubit, dy das horen. Auch ist swygen in nutze, wenne (denn) begynnen sie zcu krigen [...]."[37]

Auch für die zur Heirat ausgewählten "weltlichen Töchter"[38] existierte eine Grundschulbil-dung. Gewisse Bibelstellen wie Auszüge aus Heiligenviten, Gebete und Psalmen, mussten auswen-dig gelernt werden. "Wohlerzogene Mädchen" sollten ausserdem am Ende das Lesen von Verserzählungen, Sagen, Geschichten und Epen beherrschen. Sie nahmen Reitunterricht, lernten wie Jungen, Vögel zu züchten und abzurichten, sticken, weben, den Haushalt führen sowie Gesellschaftsspiele wie Schach, Tanz, Gesang und das Spiel eines Saiteninstruments.

Ebenso war ab dem Hochmittelalter eine Ausbildung in Heilkunde und eine Einführung in die "artes liberales" ("7 freie Künste") möglich. Durch vorzeitigen Erbverzicht konnten weitere Töchter den Vater gütlich stimmen, um für sie doch noch eine Heirat zu ermöglichen. Berufswahl gab es für zukünftige "Edelfrauen" nicht. In der festen zukünftigen Rolle als (Gebähr-)Mutter galten "schickliches Verhalten" und "Zeitvertreib" in Mussestunden als Schwerpunkte. Eine allfällige machtausübende Position sollte der Frau erst bei Abwesenheit oder Tod des Mannes zufallen. Der Lehrstoff war in solchen Fällen in speziellen Unterweisungsbüchern nachzulernen.[39]

"Überflüssige" Töchter konnten zwischen 7 und 10 Jahren aus dem heimischen Haushalt entfernt und bis zu ihrer Verheiratung in ein Kloster gebracht werden. Sie blieben dort ohne Kontakt mit Eltern und Geschwistern, wenn sie nicht besucht wurden. Bettelbriefe der Mädchen fruchteten nur selten. Stattdessen konnte es sein, dass zur Milderung der Isola-tion eine weitere Schwester ins selbe Kloster abgeschoben wurde, um auf "christliche Art" das Leid zu teilen. Die Klostermädchen hatten als Nonnen die Aufgabe, mit Gebetsdienst die Familie in ihrem Schicksal zu unterstützen. Ebenso galt der Aberglaube, sich mit Gebeten die väterliche Liebe zu erwerben. Margarethe von Hanau z.B. betete Tausende von Ave Marias und Paternosters, blieb der patriarchalen Ordnung jedoch machtlos ausgeliefert. [40]


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3.3.3.
Buben ab 12 Jahre: Ritterschlag als Ziel - Bildung und Statusfestigung im Spätmittelalter

Die militärische Ausbildung wurde fortgesetzt: Reitunterricht, Reiten mit der Waffe, Zielen auf Zielscheiben, Fechten, Ringen und Bogenschiessen, alles "nützliche" Tätigkeiten für Krieg und Jagd. Ebenso wurde Wert auf eine künstlerische Ausbildung gelegt, vom gewähl-ten Ausdruck über "höflich-respektvolles Verhalten" gegenüber dem weiblichen Geschlecht, Ehrgefühl und Grossherzigkeit, bis zu Fähigkeiten des Servierens und des Beherrschens von Gesang, Tanz und Instrumentalspiel. Weiterer charakterprägender Einfluss ging von Geschichten und Liedern der fahrenden Sänger aus (eine der wenigen Nachrichtenquellen der damaligen Zeit), deren Gesänge Heldentaten, ritterliche Tugenden, Schutz der Schwa-chen, einwandfreien Lebenswandel  und höfische Liebesideale schilderten. So prägte die Liedpropaganda das Bild des "idealen Ritters" mit, der ein mutiger Krieger zu Schutz und Schirm der Untertanen werden und treu ergeben seinem Herrn dienen sollte, gleichzeitig Grossherzigkeit verkörpernd. [41]

Im 13. und 14. Jahrhundert wurde die Schulbildung immer wichtiger. Schon in der Grund-schule wurden die Kinder in den "artes liberales" unterrichtet. Mit diesen Vorkenntnissen konnten die adeligen Universitätsstudenten - meist die nicht erbberechtigten, jüngeren Söhne - das Vorstudium der "Propadeutik" überspringen. Vor allem die Lateinkenntnisse wurden zum Verständnis von Verträgen, Gesetzen und juristischen Dokumenten notwen-dig, um auch in anderssprachigen Gebieten Rechtsansprüche zu erheben, Verhandlungen zu führen und Ämter in königlichen Verwaltungen ausüben zu können. Immer öfter wandten sich die Heranwachsenden dabei vom Adel und seinen Kriegssitten ab. Ein Bild des Lehrstoffes des 14. Jahrhunderts gibt uns für das Spätmittelalter wieder Vippach. Er begründet sogar den Zweck des Lernens als Voraussetzung des Herrenstandes:

"Alleyne aller menlich (jedermanns) nutze were daz, daz her (er) lernte und zcu schule ginge, doch so sint arme lute dovon entschuldiget, dy do mussen erbeiten umb ire narunge. Abir riche und edeln luten ist is bey namen zcemlich, daz sie lernen umb dryerley sache willin [...] wenne (denn) nymant ist von natur eyn herre, her (er) sey denne weyse und kunstig."[42]

Des Weiteren erklärt Vippach die zu erlernenden sieben Künste, dazu Metaphysik und Bibellehre, Theologie in Ehrfurcht vor "Gott":

"Die erste kunst heyst "gramatica", die ist dorumb funden, daz man an sprechen icht (etwas) irre an der zcungen, und in sulcher wyse so habin dy phylozophi und dy heydenischen meyster uns ire kunst beweyst und gegebin. Dy ander kunst heyst "dyaletica", dy lerit, wy eyner dem andern sein syn bewyse und sein erkentniß an irrunge der rede geoffenbare und auch vornemen noch warheit unde noch irrunge. Die dritte heyst "rethorica" und ist eyn groß sagin von siten und von sitlichin dingen, wie man das dem gemeynen volke sulle vorlegin und lerin. Die virde kunst dy heist "musica" und lerit singen und gesang vornemen und ist gefellig jungen luten, do man auch mus mite die zceit vortribin.

Die funffte heyst "arismetrica", dy lerit zcelin und zcal glichin und gehort auch zcu der musica an zcal, an beqwemlichkeyt der noten. Dy sechste heist "geometria", dy lernt messen dy grosse der dinge und, wie gros eyn stern sey und wie nahe ader wy ferne eyner sey dem andern. Die sobinde heist "astronomia", dy lerit, wenne sey gut gefelle zcu lebene ader striten. Noch ist eyne naturliche kunst, dy heyst "methaphisica", dy lert noch menschlicher wyse von gote und von abescheydin der substancien, daz ist von den engeln. Daz ist dy hochste kunst von den kunsten, die menschlich sint irfarn (erkundet). Und sundern auch ist dy heylge schrifft, dy von gote lert und von den engeln und von allin togunden, von gotlicher libe und hoffenunge, von gloubin nicht noch menschliher wyse sundern noch gotlicher libe und als sie von dem heylgin geyste geoffenbart ist guten seligen luten, "theoloya" gnant."[43]

Häufig absolvierten die Adligen an der Universität ein Jura-Studium, das später die Stellung als Jurist oder sonstigem Amtsträger im Dienst der Krone und des Hochadels sicherte. In England wurden als Seltenheit erste Fremdsprachlehrbücher mit gereimten Französischvo-kabeln herausgegeben.[44] Den Heranwachsenden stand zudem auf einem gebildeten Adels-hof die Bibliothek zur Verfügung, darunter das Standardwerk von Vegetius "Epitomarei militaris" mit Texten über Kriegskunst, Ritterepen, Fabeln, religiöse Literatur, Geschichte und Heiligenviten, sowie mit juristischen, geographischen und astronomischen Aufsätzen.

Ab dem 15. Jahrhundert wurden auch die "illiteraten Regenten" seltener. Der Universitäts-aufenthalt wurde in manchen Fällen gleich allen Söhnen gleichzeitig verordnet, um zur Wahrung des Familienfriedens die Zuordnung zum Erbberechtigten hinauszuzögern. So schickte zum Beispiel Gottfried VII. von Eppstein Münzenberg 1425 gleich vier Söhne auf die Universität nach Köln, und die drei Brüder des Hauses Hohenlohe, Sigismund, Ludwig und Georg, befanden sich 1495 gemeinsam auf Bildungsreise und besuchten dabei 1500 die Universität Bologna. [45]

Der Ritterschlag zwischen 15 und 19 Jahren (nach Duby zwischen 16 und 22)[46] qualifi-zierte zur Teilnahme am Krieg für einen Feudalherrn und zur "Minne". Der älteste Sohn konnte dabei schrittweise in die Geschäfte des Vaters eingeführt werden oder schon mit 15 ohne Ritterschlag in die Dienste des Feudalherrn eingetreten sein, je nach taktischer Absicht des Vaters, Differenzen mit dem Sohn zu vermeiden. Vater-Sohn-Konflikte konnten aber auch durch passiven Widerstand weitergetragen werden, indem der Sohn z.B. testamentarische Bestimmungen nicht oder nur verzögert ausführte. [47]

Nicht erbberechtigte, eben geschlagene Ritter konnten am Hof des Feudalherrn unter Aufsicht des "Konnetabel" oder eines Marschalls (Ausbilders) verbleiben, die Eskorte für Friedenszeiten bilden oder als Kerntruppe für Kriegszeiten zur Verfügung stehen. Ebenso durften die neuen Ritter nun an allen Turnieren teilnehmen. Die noch jungen Männer, deren emotionale Entwicklung in Diskrepanz zur Fertigkeit an der Waffe stand, wurden jedoch - auch wenn sie bereits "Heldentaten" vollbrachten - zum Teil noch als Kinder, als "enfes", angesehen. Sie konnten den sich widersprechenden Ansprüchen von Souveränität und Höflichkeit einerseits und Heldentum und Tötungsdrang andererseits natürlicherweise nicht gerecht werden.[48] Im Kapitel über die "Verlängerung der Jugend der jungen Herren" wird die Lage dieser Männer noch ausführlicher erörtert werden.


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3.4.
Vorzeitiger Abschluss der Kindheit im Adel: Kinder zwischen Manipulation und Strategie

Verlängerte Jugend bei jungen Herren - die oft tödliche Jagd nach dem Glück gegen das SystemSo wie die Kirche mit ihren Adelsvertretern gegenüber dem Volk die Jugend verteufelte und die Sünde der Sexualität betonte, so waren dieselben Adelsfamilien oft darum bemüht, ihre Kinder möglichst "ohne Sünde" aufwachsen zu lassen. Vippach gibt in seinem Fürsten-spiegel den Rat, dass Buben z.B. nicht von "Weibsbildern" verführt werden sollten:

"Auch sal man sie bewarn vor bossen (bösen) angesichten, wenne (denn) von weiplichin bilden wirt dy jogunt mer gerÿczt. Auch so sullin sie (die Weibsbilder) habin eyne bescheydene wyse zcu sehne, an irhebene und an nyderlassen dy wyntbran."[49]

Es galt, die auserlesenen Töchter und Söhne meist vom Standpunkt der Machterweiterung und Standessicherung miteinander zu verbinden, nach kanonischem Recht Mädchen ab 12 und Buben ab 14 Jahren. So fand die Jugend vor allem bei Mädchen oft schlicht und einfach gar nicht statt, denn ein planmässiges, weitverzweigtes Kognatennetz sollte in schwierigen Zeiten die Familie schützen. Ausserdem musste das von der Kirche verlangte Kriterium des Verwandtschaftsgrad berücksichtigt werden.[50]


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3.4.1.
Heiratsverträge

Die Heiratsverträge handelten die Väter oder Stellvertreter (Vormund) untereinander ohne Beisein der Kinder aus, vor dem 12. Jahrhundert in mündlicher, danach wegen zunehmen-der Komplexität der güterrechtlichen Fragen und Absicherungsklauseln in Vorverträgen in schriftlicher Form. Der Vater entschied dabei auch über den bereits volljährigen Sohn, denn das ganze Familienvermögen war tangiert. Nur wenn der Vater bereits tot war, beurkundete der Sohn selbst. Frauen beurkundeten nie. Gegen einen Vormund konnte der Sohn seine Heiratswünsche öfter durchsetzen. Der Sohn bestimmte sogar meist über seine verwitwete Mutter, die er dulden, in einen Wittumssitz oder zu einer nächsten Heirat zwingen konnte. Mit der umfassenderen Bildung verlegte sich das Heiratsalter im Spätmittelalter für die Erstgeborenen auf 20‑25 Jahre.[51] Mädchen jedoch wurden weiter mit 12 an die nächste Familie weitergereicht. Modellhaft für Kinderheirat soll folgendes Beispiel geschildert werden: [52]

So verfügten Herzog Gerhard von Jülich und Graf Johann von Nassau-Saarbrücken über die Heirat der dreijährigen Elisabeth mit dem siebenjährigen Wilhelmans. Die Strategie erschien beiden Vätern derart wichtig, dass bei Nichteinhaltung eine Strafe von 50.000 fl vereinbart wurde. Es galt eine neunjährige Wartezeit. Ab dem siebten Altersjahr galten die Kinder als verlobt. Die Heirat zwischen der 12jährigen Elisabeth und dem 16-jährigen Wilhelmans fand am 19.10.1472 dann auch tatsächlich statt. Nach abgegebener Willenserklärung und Beischlaf war die Ehe gültig.

Ebenso konnten für den Todesfall des Verlobten Ersatzkandidaten in den Heiratsvertrag miteinbezogen werden, oder die Väter vereinbarten eine pauschale Heirat , so dass erst kurz vor der Heirat Bräutigam oder Braut bestimmt wurden. Das Mädchen sollte vor allem gebärfähig sein. Schönheit kam erst an zweiter Stelle. Bei weiten Entfernungen mussten Bilder und Berichte als Ersatz des Kennenlernens herhalten. In solchem Falle musste kurz vor der Heirat auch die gegenseitige Versicherung der Gesundheit beider Eheleute vorliegen.


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3.4.2.
Bestrafung bei Heiratsverweigerung oder heimlicher Liebesheirat - kaum verwirklichtes kanonisches Recht - die jugendliche Frau in der Ehe in der Hand des Mannes als Gebärende

Die Väter hatten sich im Ehe-Vorvertrag durch die Konventionalstrafenklausel unter Druck gesetzt. Renitente Kinder, [53] die sich gegen die Ehevermittlung des Vaters sträubten, hatten daher - wie Spiess für den deutschen Adel beschreibt - mit härtester Strafe zu rechnen. Körperliche wie seelische Gewalt, Isolation, Prügel und z.T. jahrzehntelange Inhaftierungen kamen vor. Markgräfin Agnes von Baden z.B., die sich den Heiratsplänen des Bruders widersetzte, war 37 Jahre lang inhaftiert, wobei sogar eine Intervention des Basler Konzils wirkungslos blieb.

Auch unstandesgemässe heimliche Verbindungen wurden mit Isolation des Liebespaares durch die Familie, Konventionalstrafen, Unterhaltskürzungen, körperliche oder seelische Strafen beantwortet. Dies galt gleichermassen für "Vergehen" der Töchter wie der Söhne. Der Vater liess einen ungebetenen, eingeheirateten Mann nicht an das Erbe heran oder konnte die Heimsteuer auf ein Minimum kürzen und so die Tochter degradieren. Im Extremfall endete die Affaire wie bei Agnes Bernauer, der Frau von Herzog Albrecht III. von Bayern-München, mit Hinrichtung. Kinder einer Liebesehe konnten zudem gezwungen werden, alle in den geistlichen Stand zu gehen, um die Erbfolge nicht zu gefährden.

Trotz aller Zwänge wurde dieses Heiratssystem akzeptiert, galt es doch ausschliesslich, die Macht zu sichern. Ausserdem war es schon ein Privileg, überhaupt heiraten zu dürfen, denn im Falle der Verweigerung waren gleich jüngere Geschwister zur Stelle, und dem Verweigerer/der Verweigerin drohte die Abschiebung in den geistlichen Stand. Somit nützte auch das kanonische Recht des Papstes bezüglich Heirat eher wenig, das besagte, dass die Betroffenen Ehepartner mit der Verbindung einverstanden sein müssten. Die "Konsensehe" blieb nach Spiess' Untersuchungen zumindest im deutschen Raum eher eine Seltenheit.

Die Hochzeit bedeutete für den Bräutigam die Unabhängigkeit mit eigenem Siegel zum Zeichen der Geschäftstüchtigkeit. Das Mädchen dagegen kam vom angestammten Fami-lienverband direkt in die Hand des Bräutigams, ohne auch nur einmal die Rechte als erwachsener Mensch in Anspruch genommen zu haben. Scheidung oder Rückkehr waren im hohen deutschen Adel ausgeschlossen, auch im Falle der Verwitwung. Die Stellung zwischen Kindsfrau und (Kinds-)mann war eindeutig: Von der Frau wurde Gehorsam im Innern und Solidarität nach aussen erwartet. Körperliche Strafen und Einsperren zum Brechen des Willens waren legitime Mittel des Mannes gegenüber der Frau im Sinne der Strategie. [54]

Das frisch verheiratete Mädchen hatte als erstes eine Serie von bis zu über zehn Geburten durchzustehen und das Aufziehen der Kinderschar zu übernehmen. Die Reihe von Ge-burten in kurzen Intervallen mit den dazugehörigen Geburtsrisiken der damaligen Zeit konnte als "biologische Sklaverei" erscheinen. So gebar Ottilie von Katzenellenbogen in 23 Jahren 15 mal, Margarethe von Hemberg in 18 Jahren 12 mal. War diese Phase überlebt, folgte oft bald der Tod des Gatten und der Witwenstand, eventuell die Vormundschaft über den ersten Sohn, bis dieser über sie verfügen sollte. [55] Somit konnte es vorkommen, dass die Frau ein Leben lang ohne jegliche Selbstbestimmung blieb.


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3.5.
Verlängerte Jugend bei jungen Herren - die oft tödliche Jagd nach dem Glück gegen das System

Nur im Notfall, um ein Geschlecht nicht aussterben zu lassen, konnte ein späterer Sohn noch die Heirat bewilligt bekommen.[56] Das Schicksal dieser jungen, nachgeborenen Herren erörtert Duby am Beispiel von Adelsgeschlechtern in Nordfrankreich.[57] Nachgeborene Söhne waren auch kaum erbberechtigt. Die Kompensation (aus heutiger Sicht) äusserte sich bei diesen "juventus", wenn diese nicht in kirchliche Dienste traten, in Habgier, Abenteuerlust, Ungestüm, Turnierbegeisterung und Ungeduld, in gruppenmässigen Streifzügen ganzer Rittergruppen, deren Mitglieder z.T. gemeinsam zum Ritter geschlagen worden waren oder sich verbrüderten.

Die damalige Meinung über diese Tradition war anders: Es war die "jugendliche Freiheit", als junger Mann reisen zu können. Die Gründe für dieses Verhalten waren strukturell im System bedingt: Die nachgeborenen Söhne waren zur "längeren Jugend" verurteilt. Anfangs galt diese "vagabondage" (Umherschweiferei) als ein notwendiges Element der Erziehung, als "studia militiae".

Unter Familienangehörigen konnten jedoch Fehden und gewaltsame Auseinandersetzungen um die Erbschaften ausbrechen, oder die "Jungen" suchten ihr "Glück" in der Fremde weit weg von den Stammlanden. Herumziehende einzelne Ritter bekamen vom Vater sogar einen Mentor zugeteilt, einen ebenfalls Unverheirateten mit Erfahrung in Kampf und Turnier, dessen Beratung und Turniertips dem jungen Sohn zum Glück verhelfen sollten. In Ritter-gruppen entstanden bisweilen auch hierarchische Führerstrukturen, wenn z.B. ein Erstgeborener weitere Ritter um sich scharte und mit Waffen und Geld versorgte.

Dieser "fils aîné"  konnte für ein paar Jahre auf Erfahrungssuche geschickt werden, damit eine gute "Partie" für ihn abgewartet werde, oder friedliche Verwaltungsarbeit in Konkurrenz zum Vater zu Hause hatte keinen Reiz mehr auf ihn ausgeübt. Mitunter schwelgte die Gruppe unter freien Sitten im Spiel und Luxus. Die Generation wurde so durch gemeinsame Erlebnisse für kommende Herrschaften "zusammengeschweisst". Bis zur Mädchen-entführung kam alles auf solchen Streifzügen vor, was im Fall schon vorverheirateter Töchter auch zu Kriegsdrohungen führen konnte.

Heiratshoffnungen und wilde Ehen motivierten die jungen Nachgeborenen, im Turnier oder in instabilen Regionen im Kampf mit "Heldentaten" für fremde Herren zu glänzen, so dass die Gruppen durch ihre Schlagkraft z.T. beträchtliches politisches Gewicht bekamen. Gleichzeitig scheuten sich die Familien, die Töchter zu verheiraten, um nicht weitere Erbteile abgeben zu müssen. Es galt neben den hinderlichen Inzestvorschriften unter allen Umständen den "Richtigen" abzuwarten, oder die Erbschaft wurde dementsprechend verkleinert.

Als weitere Chancenverminderung ergab sich, dass Witwer nach dem Ableben einer älteren Gattin oder nach dem Tod der Frau im Kindbett mit ihrem Lebensstil und ihrem Ansehen den jungen nachgeborenen Rittern oft jede Chance bei jungen Frauen raubten. Einzig wenn sich eine Familie durch die Primogenitur in der Strategie verrechnet hatte oder durch Schicksalsschläge verkümmert wurde, konnten tatsächlich ganze Besitztümer den Besitzer wechseln und so das Werben zum Erfolg führen. In Südfrankreich führte der Mangel an Damen für junge Herren zur Sitte, dass ältere verheiratete Frauen neben ihrem Mann junge Ritter zu Liebesdiensten aufnehmen durften, so dass sich ein Trio "mari, dame, jeune servant de courtoisie" etablierte.

Unter all diesen Umständen der Sehnsucht nach Frau und Haus bei gleichzeitiger Beinahe-Unmöglichkeit der Wunscherfüllung sind nach Duby auch die Anstosskräfte für Expe-ditionen und Kreuzzüge zu suchen. Die Aussichten auf Aufstieg und Ruhm waren frohlockend und liessen offensichtlich jede Vernunft vergessen. Dementsprechend war die Todesrate. Zum Teil wurden Nachkommenschaften in heute sinnlos erscheinenden Kriegen gleich gruppenweise ausgelöscht.

Das System förderte nicht nur Aggression, Tragik, Schmerz und somit auch Schwäche bei jungen Leuten. Es begünstigte - neben allen Krisen, Pestepidemien und Aufständen - auf lange Sicht auch das Überleben grosser Familien und das Nachrücken der "hohen Aristokratie" an die Stelle kleinerer, ausgestorbener Adelsge-schlechter. Bleibt anzufügen, dass es genau diese undankbare Phase der "verlängerten Jugend" mit ihren "Heldentodgeschichten" um Frauen war, die in der Literatur zum Teil mit Verherrlichung zum Ausdruck kam und somit das Ritterleben völlig verzerrt wiedergab.


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4.
Schlusswort und Ausblick

Das Machtsystem des hohen Adels erhielt sich mit all seinen Zwängen, Schmerzen, Widersprüchen und unausgelebten Gefühlen in Europa über mehr als 1000 Jahre z.T. bis 1918 im Namen "gotes", der "heylgen schrift" und des "puer senex". Freie und friedliche Entwicklung, das gab es im Adel - im Namen von Macht und der von ihm organisierten Kirche - nicht.

Das Zitat des Vorworts wird im Ganzen gesehen vollauf bestätigt: Das Kind wird im Auftrag der "Erhöhung" von Anfang an - mit Spielzeug und Lehrer versehen - gelenkt und zurecht-gebogen, geschlagen, isoliert und in konkurrenzierender Weise mit aggressiven Zielen gedrillt. Werte wie Ehre und Siegeswille verleiten die Buben zu gewalttätigem Tun. Verbin-dungen und Liebe werden verboten oder befohlen. Mädchen werden mit Tugendlehren zum Schweigen gebracht und deren Wille im Kerker gebrochen, Gefühle im Extremfall mit Todesstrafe geahndet. Die Pubertät der Buben wird für Kriege, die der Mädchen zum Gebähren missbraucht. Nur auf regionaler Ebene werden hin und wieder Arrangements getroffen, die diese Umstände lindern. Wer das System nicht akzeptiert, wird Aussteiger.

Ehrlich gesagt habe ich mir die Szenerie des psychischen Terrors und der Manipulation am Kind nicht ganz so extrem vorgestellt. Die Kombination mit den griechisch-imitierten "7 freien Künsten" sticht dabei besonders bizarr hervor. Bei allem Umfang der Arbeit mussten dabei immer noch grosse Themen der vorliegenden Literatur ausgeklammert werden. Die Sorgen der Mütter um ihre Söhne, die Organisation der Kinderfamilien, das Schicksal unehelicher Töchter oder die Schilderung der Lebenswege von Aussteigern sowie die psychologischen Zusammenhänge blieben unerwähnt oder nur kurz gestreift.

Für die Zukunft können wir nur zusehen, dass sich Ähnliches nicht wiederholt. Eltern sollen ihre Kinder sich frei entwickeln lassen. Dabei scheint mir die Macht des Geldes im Kapitalismus ebenso streng und charaktervernichtend zu sein, wie es die Rollenzwänge im Kommunismus oder in Adelsfamilien waren. Manche Tugend ist in der heutigen Zeit sicher wertvoll, nur vom Schweigen sollte man Abstand nehmen: Menschenrechte werden erst verwirklicht, wenn immer mehr Menschen die Manipulationen erkennen und ihre Rechte einfordern. Diskussionen um Gewalt und Gesetze zum Schutz des Kindes vor körperlichem Missbrauch durch die Eltern in Dänemark und Deutschland in diesem Jahrzehnt sind vielleicht ein erster Schritt: Es sind Vorbilder auf dem Weg in eine menschlichere Welt, die in Zukunft allen Männern wie Frauen aller Schichten gleiche Chancen gibt.

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5.
Bibliographie

Gedruckte Quellen

Abaelardus, Petrus: Historia Calamitatum. Paris 1962

J.Bollandus und G. Henschenius: "Acta Sanctorum".
Paris, Rom, o.J.

Bromyard, John: Summa Praedicantium.
Antwerpen 1614

Hildegard von Bingen: Causae et Cuae. Leipzig, 1903

Le Roman de la Rose, hg, und übersetzt von Karl Ott. München, 1976-79, Bd.II,

Vincent von Beauvais: De Eruditione Filiorum Nobiliorum, hg. von A.Steiner. Cambridge, Mass. 1938

Vippach, Johann von: Die "Kahterina Divina". Ein Fürstenspiegel des 14. Jahrhunderts. Köln, Wien. 1989.

5.1. Darstellungen

Ariès, Philippe und Georges Duby (Hg.): Geschichte des privaten Lebens, Band 2: Vom Feudal-zeitalter zur Renaissance. Deutsch von Holger Fliessbach. Frankfurt 1990.

Arnold, Klaus: Kind und Gesellschaft in Mittelalter und Renaissance

Cambrensis, Giraldus: De Rebus a se Gestis. Ed. von J.S. Brewer, Rolls Series. London, 1861, Band 21/1

Duby, Georges: "Guillaume le Maréchal ou Le Meilleur Chevalier du Monde". Ed. Paris, 1984

Gautier,L.: La Chevalerie. Ed. Paris, 1985. Faksimile-Neudruck, Puiseaux, 1988

Hollingworth, T.H.: A Demographic Study of the British Ducal Families. Population Studies II. 1957.

Huizinga, Johan: Herbst des Mittelalters. Studien über Lebens- und Geistesformen des 14. und 15. Jahrhunderts in Frankreich und in den Niederlanden. München, 1931.

Orme, Nicholas: English Schools in the Middle Ages. Methuen, London 1973
Proverbes français antérieurs au XVe siècle, ed. von J. Morawski, Paris 1925
Schriften des "Heiligen Columbanus", In: P.Riché: "Education et culture dans l'Occident barbare, VIe-VIIIe siècles", Paris 1962

Rosenthal, Joel T.: Medieval Longevity and the Secular Peerage, 1350-1500. Population Studies 27 (1973)

Rosenthal, Joel T.: Nobles and the Nobles Life, 1295-1500. London 1976

Shahar, Shulamith: Kindheit im Mittelalter. Zürich und München 1991

Spiess, Karl-Heinz: Familie und Verwandtschaft im deutschen Hochadel des Spätmittelalters. 13. bis Anfang des 16.Jahrhunderts. Stuttgart, 1993.

Vitalis, Ordericus: The Ecclesiastical History of Orderic Vitalis. Herausgegeben und übersetzt von M. Chibnall. Oxford, 1968, Band 2

Wright, T.: A Volume of Vocabularies. Privatdruck 1857. Band 1

5.2. Aufsätze

Braun, Rudolf: Staying on Top: Socio-Cultural Reproduction of European Power Elites, In: Power elites and state building, ed. by Wolfgang Reinhard, Clarendon Press 1996, S.235-259

Duby, Georges: Les "Jeunes" dans la société aristocratique.
In: Annales ESC19 (1965), S.835-846
Derselbe: Die "Jugend" in der aristokratischen Gesellschaft. In: Wirklichkeit und höfischer Traum. Zur Kultur des Mittelalters. Berlin, 1986, S.103-116

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[1] Braun: Top, S.259

[2] "Der Wille des Kindes musste unbedingt von frühem Alter an geformt werden, so dass dieser dazu benutzt wer-den konnte, dem Interesse der Familienpolitik zu dienen, das heisst, den Interessen der sozio-kulturellen Repro-duktion zu dienen. Heinz Reif schildert: 'Durch Mittel der grausamen Bestrafung und Erniedrigung wurde das Kind stufenweise von sich selber weggezogen. Es begann, sich mit der Autorität und deren Regeln zu identifizieren."

[3] Spiess: Familie, S.10

[4] Herr, Herrschaft, In: Lexikon des Mittelalters, S.2176-2179

[5] Spiess, Familie, S.10-11,454-457

[6] Shahar: Kindheit, S.11

[7] Bibel: 1.Timotheus-Brief, 2/15; Shahar: Kindheit, S.17

[8] Huizinga: Herbst, S. 44

[9] Vippach: Katharina, S.186-187

[10] ebda: S.292

[11] Shahar: Kindheit, S.13; Buch Sidrach. In: Arnold: Kind, S.127

[12] Shahar: Kindheit, S.14; Bibel: Matthäusevangelium, Kapitel 10/37

[13] Shahar: Kindheit, S.9,14; Bibel: Lukasevangelium, Kapitel 14/26

[14] Vippach: Katharina, S.193

[15] Shahar: Kindheit, S.22; Bromyard: Praedicantium, S.5

[16] Shahar: Kindheit, S.23; Columbanus, In: Riché:  Education, S.505

[17] Hildegard: Causae, S.45 und Vincent von Beauvais: Eruditione, S.6,7,134, zit: Shahar: Kindheit, S.21

[18] Shahar: Kindheit, S.20-25; Le Roman de la Rose, S.666

[19] Spiess: Familie, S.10-11

[20] ebda.: S.454-455

[21] Ariès und Duby: Geschichte, S.107-108,120

[22] Shahar: Kindheit, S.238,239,249,255

[23] Ariès und Duby: Geschichte, S.144

[24] Spiess: Familie, S.10, 454

[25] ebda.: S.456; Duby: Siècle, S.841

[26] Shahar: Kindheit, S.242, 248; Spiess: Familie, S.455-456,479

[27] Vippach: Katharina, S.189-190

[28] Spiess: Familie, S.462-465

[29] Shahar: Kindheit, S.238-239,247,251-252

[30] Shahar: Kindheit, S.239,241-242; Duby: Guillaume, S.82-86; Vippach: Katherina, S.66

[31] Shahar: Kindheit, S.239-241

über Wetteifer: Duby: Guillaume le Maréchal, S.82-86

über Pagenkleidung und Reitschule: Gautier, L.: La Chevalerie, S.76

über Lebenserwartung: Hollingworth: Study, S.4-26; Rosenthal: Longevity, S.287-293; Duby: "Jeunes", S.839-843

[32] Shahar: Kindheit, S.239-242, 246-249; zu Schlägen von Lehrern: Rosenthal: Nobles, S.91;

über Herkunft: Bromyard: Praedicantium, S.5

[33] "Es ist ein Kreuz, das Kind anderer Leute grosszuziehen, denn es zieht weg, wenn es erwachsen wird". In: Shahar: Kindheit, S.246; Proverbes, S.32

[34] Spiess: S.468-469

[35] Shahar: Kindheit, S.245-246,372;

Ritter Petrus Abaelardus, der sich vom Rittertum abwendet, In: Abaelardus: Historia, S.62;

Ritter Ordericus Vitalis, der ohne Bestimmung des Vaters Mönch wird, In:  Vitalis: History, S.40

[36] Vippach: Katherina, S.201

[37] ebda.: S.202-203

[38] Spiess: Familie, S.469

[39] Shahar: Kindheit, S.251-253, 373-374

[40] Spiess: Familie, S.471, 480;

Bettelbriefe: z.B. von Maria von Solms im Kloster Walsdorf an den Bruder Graf Philipp in Lich, ebda.

[41] Shahar: Kindheit, S.241-244,371; zur Ausbildung im Ringkampf: Cambrensis: Rebus, S.22

[42] Vippach: Katherina, S.191

[43] Vippach: Katharina, S.192-193

[44] Shahar: S.245-246; Französischlehrbuch: Wright: Volume, S.142-174

[45] Shahar: Kindheit, S.245; Orme: Schools, S.31; Spiess: Familie, S.457,463-464

[46] Duby: Siècle, S.840

[47] Shahar: Kindheit, S.242; Spiess: Familie, S.467,480

[48] Shahar: Kindheit, S.242-243; über "enfes": Combarieu: Enfance S.407-456

[49] Vippach: Katharina, S.194-195

[50] Ariès und Duby: Geschichte, S.112,126,128-132,142

[51] Spiess: Familie, S.20-21,24,31, 455-456,466,470

[52] Die folgenden Ausführungen beruhen auf ebda.: S.28-29, 34, 37-38

[53] Die folgenden Ausführungen beruhen auf ebda.: S.28-30,34-35

[54] Spiess: Familie, S.467,470

[55] Shahar: Erziehung, S.256; Spiess: Familie, S.472f.

[56] Spiess: Familie, S.37

[57] Das Kapitel beruht auf Duby: Siècle, S.835-845; derselbe: Jugend, S.108-116


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