Kontakt /
                  contact     Hauptseite / page
                  principale / pagina principal / home     zurück / retour / indietro / atrás / back
<<     >>

Krankes Deutschland (DDR2.0): Meldungen 13 - ab 24. August 2016

Die Verbrechen des zionistischen Merkel-Regimes an der deutschen Bevölkerung - Beweise, Beweise, Beweise

Der kriminell-zionistische Justizminister Heiko
              Maas lobt die linksradikale, verfassungsfeindliche
              Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet", 24.8.2016:
              "Tolles Zeichen gg. Fremdenhass und Rassismus.
              Danke"
Der kriminell-zionistische Justizminister Heiko Maas lobt die linksradikale, verfassungsfeindliche Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet", 24.8.2016:
"Tolles Zeichen gg. Fremdenhass und Rassismus. Danke"

10. Parteitag der SED 1981 mit dem Merkel-Mantra
                  "Das schaffen wir" / "Wir schaffen
                  das"
10. Parteitag der SED 1981 mit dem Merkel-Mantra "Das schaffen wir" / "Wir schaffen das"

24.8.2016: Zionistisch-krimineller Bundesustizminister Maas lobt linksextreme, verfassungsfeindliche Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet": Feine Gesellschaft: Bundesjustizminister hofiert Verfassungsfeinde -- 25.8.2016: Linksterrorismus in Leipzig gg. AfD: Teer+Motorroller+Buttersäure+Steine: Anschläge auf vier Leipziger AfD-Politiker in einer Nacht -- Überlingen 26.8.2016: Berlin befiehlt die Vernichtung einer Platanenallee aus Napoleons Zeiten (!): Überlinger Platanenallee soll der Landesgartenschau weichen -- 30.8.2016: Asylantenchaos in NRW - offener Brief von Ex-Polizist Tim K. (NRW): Amtseid gebrochen, Puppe der "USA", Flüchtlingsstrom ist "organisiert" - erfundene Namen, Länder, Geburtsdaten, Sexangriffe ohne Ende, Deutschland destabilisieren ist das Ziel: „Sie sind für all das verantwortlich!“: Offener Brief an Merkel -- Merkels DDR2.0 am 30.8.2016: 100.000 Flüchtlinge arbeiten mit Hungerlöhnen "schwarz": Deutschland: Hunderttausend Flüchtlinge schuften „schwarz“ -- 30.8.2016: Linksterrorismus gegen AfD - es stinkt nach Antifa, SPD-BND und satanistischem CIA: Torten, Terror, Totalitarismus -- Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016: Deutsche Baukunst war einmal - Bahnhofstüren durch erhöhten Bahnsteig zugemauert: Wie die Schildbürger: Bad Bentheim: Bahnhofstüren nicht zu öffnen -- 31.8.2016: CDU-Altmaier will EU-Aussengrenzen besser sichern - [aber die NATO will er beibehalten!]: Nach Merkel jetzt Altmaier: Kanzleramtschef räumt frühere Fehler in Flüchtlingspolitik ein -- 31.8.2016: Einfache Massnahmen und mögliche Verbesserungen in Flüchtlingsheimen: Praxisschock im Flüchtlingsheim -- Meckpom 1.9.2016: Linke Schweine mit Brandanschlag auf Haus von CDU-Ministerin Kuder: Brandanschlag auf Haus von Ministerin Kuder -- 1.9.2016: SPD, Linke und Grüne halten nichts von Unterschrift gegen linke Gewalt (!!!): Gunnar Schupelius - Mein Ärger: SPD, Grüne und Linke verweigern  Beschluss gegen linke Gewalt -- Mecklenburg-Vorpommern 4.9.2016: AfD +21,6% - kriminelle, antideutsche Grüne sind draussen: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Paukenschlag: AfD vor CDU -- 2.9.2016: Zionistische Hetzjustiz: 8 Monate Haft für eine Klarstellung, Auschwitz war ein Arbeitslager: Holocaust-Leugnerin: Acht Monate Haft für Ursula Haverbeck -- 4.9.2016: Polizeirapporte: Linker Terror (SPD, NATO-Antifa, Grüne) gg. AfD=organisierte Kriminalität: Hasstaten in Toleranzland: organisierte linke Kriminalität -- 5.9.2016: Die Rechtsverstösse des zionistisch-kriminellen Justizminsiters Maas: Justizminister soll gelogen haben: CSU-Rechtsexperte Hoffmann fordert Maas zum Rücktritt auf -- 6.9.2016: Merkel-Mantra "Wir schaffen das" gibt es schon 35 Jahre: Merkel Mantra: „Wir schaffen das“ wird 35 Jahre alt -- 9.9.2016: Wahlbetrug in Meck-Pomm: AfD-Zweitstimmen bei Auszählung unterschlagen : Wahlbetrug in Meckpomm: Wahlleitung prüft Unregelmässigkeiten -- 12.9.2016: Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD gemäss CIA-Zahlen bei 7,8%: Niedersachsen: SPD verliert, AfD zieht in Räte ein -- 16.9.2016: Steinmeier hetzt: AfD soll ein "Brandsatz" sein: „Diesen Brandsatz kann man in der Wahlkabine löschen“ -- 16.9.2016: Bremen: AfD 14,2%: #BerlinWahl 2016: Vorläufiges amtl. Endergebnis – SPD 21,6 %, CDU 17.6 %, Linke 15,6%, Grüne 15,2 %, AfD 14,2 %,  FDP 6.7% -- 22.9.2016: Deutschland ist eine Drogenmafia geworden: Bremische Bürgerschaft: Drogen und Schwarzarbeit: Abgeordnete verlieren Immunität -- 20.9.2016: Merkels Plan: Zwangseinweisung von Flüchtlingen in deutsche Haushalte: Merkel’s Flüchtlingspolitik: Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte -- 21.9.2016: Krankenkassenbeiträge werden wegen Flüchtlingen steigen: Anstieg der Krankenkassenbeiträge – Viele Flüchtlinge haben ab Juni 2017 Anspruch auf Vollversorgung -- Leverkusen 22.9.2016: Flüchtlinge "organisieren" etwas: Gewerbsmässiger Diebstahl, Schmuggel etc.: Auermühle in Leverkusen: Kriminelle Machenschaften in Flüchtlingsunterkunft -- 27.9.2016: Gefälschter Lebenslauf von SPD-Petra Hinz - kein Strafverfahren wegen Täuschung und Aufschneiderei: Kein Straftatverdacht: Kein Ermittlungs-verfahren gegen Ex-Bundestagsabgeordnete Hinz -- 28.9.2016: Landesgericht Tübingen: <Zwangsvollsreckung durch GEZ rechtlich unzulässig>

präsentiert von Michael Palomino
Teilen / share:

Facebook







ScienceFiles online, Logo

24.8.2016: Zionistisch-krimineller Bundesustizminister Maas lobt linksextreme, verfassungsfeindliche Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet"
Feine Gesellschaft: Bundesjustizminister hofiert Verfassungsfeinde
https://sciencefiles.org/2016/08/24/feine-gesellschaft-bundesjustizminister-hofiert-verfassungsfeinde/

Es vergeht kein Tag mehr, an dem wir nicht der Ansicht sind, dass Deutschland in einem Tempo moralisch verfällt, dass man sich anschnallen muss. Einer, der maasgeblich zum Verfall beiträgt, ist ausgerechnet auf der Position des Bundesjustizministers gelandet. Und von dort aus lässt er kaum eine Gelegenheit aus, um die Demokratie in ihren Grundfesten zu erschüttern.

So haben die Initiatoren der zu Ehren der Amadeu-Antonio-Stiftung gegründeten Seite, „Stoppt die staatliche Finanzierung der Amadeu-Antonio-Stiftung“, deren Ziel darin besteht, der AA-Stiftung die Gelegenheit zur Emanzipation zu geben und dem Ruch des staatlichen Kostgängers dadurch zu entgehen, dass die AA-Stiftung sich fortan nur noch über Spenden finanziert, herausgefunden, dass sich Heiko Maas, also der Heiko, der derzeit Bundesjustizminister spielt, bei Linksextremisten andient, und zwar so: "Tolles Zeichen gg. Fremdenhass und Rassismus. Danke"

Die Band Feine Sahne Fischfilet, bei der sich Heiko Maas hier ausdrücklich bedankt, sie ist Gegenstand dreier Verfassungsschutzberichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern und somit als linksextremistisch eingestuft, eine Einstufung, die der Zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem Beschluss vom 6. Juni 2013 (2 M 110/13) explizit bestätigt hat.

„Zu Recht weist der Antragsgegner darauf hin, dass der Bericht auf § 5 Abs. 2 Satz 1 Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) gestützt werden kann. Nach dieser Bestimmung informiert die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder.

Feine Sahne Fischfilet wird demnach als  eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und den Bestand  und die Sicherheit des Bundes und der Länder angesehen.

Der Verfassungsschutz ist eine Institution, deren Zweck darin besteht, die Demokratie gegen ihre Feinde zu verteidigen und der Bericht des Verfassungsschutzes dient dazu, die Feinde der Demokratie, also Gruppen und Privatpersonen, deren Ziel darin besteht, die Demokratie in Deutschland zu beseitigen, öffentlich zu machen. Das sollte ein Justizminister eigentlich wissen, denn es steht u.a. in der Verfassung, auf die er einen Amtseid geleistet hat.

Dass dieser Amtseid keinen Schuss Pulver wert ist, wenn die Wahl zwischen Demokratie und politischer Ideologie besteht, ist eine Beobachtung, die man heutzutage fast täglich machen kann, regelmäßig dann, wenn Politiker und ihre Anhängsel behaupten, sie würden gegen Rechts, Rechtsextreme oder Hatespeech zu Felde ziehen. Dann ist es offensichtlich auch kein Problem, sich mit Linksextremisten zu verbünden, deren Ziel explizit darin besteht, den deutschen Staat zu beseitigen und Polizeibeamte zu verletzten.

Feine Sahne Fischfilet ist eine solche linksextremistische Gruppierung:

Wir zitieren aus dem Verfassungsschutzbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern des Jahres 2012:

“Die autonome Punkband FSF [Feine Sahne Fischfilet] entfaltet neben ihrem musikalischen Wirken auch linksextremistische Aktivitäten – sie ist daher als politischer Zusammenschluss anzusehen. Die Gruppe versteht Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und verbreitet diese Ansicht auch: „Wenn irgendwelche Nazis verprügelt werden, werde ich mich nicht hinstellen und in Mitleid für so einen Menschen schwelgen.“ und „Wir sind keine Unschuldsengel“. Das Verhältnis zur Gewalt zeigt sich auch darin, dass Bandmitglieder mit politisch motivierten Gewaltstraftaten in Erscheinung getreten sind und die Gruppe die Diskussion, um den Gewaltverzicht als scheinheilig abwertet.

[…]

Vier der Bandmitglieder sind zudem wegen linksextremistischer Gewalttaten von polizeilichen Ermittlungen betroffen gewesen. Die Tatvorwürfe reichen von Bedrohung, Nötigung, Landfriedensbrüchen (z.T. in besonders schweren Fällen) bis hin zu gefährlicher Körperverletzung. Daneben werden Bandmitgliedern andere politisch-motivierte Straftaten wie Beleidigungen und Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das Versammlungsgesetz vorgeworfen. Zu Geldstrafen wurde ein Bandmitglied wegen Beleidigung eines Polizeivollzugsbeamten und Landfriedensbruchs verurteilt.

[…]

In ihren Liedtexten verbreitet FSF nicht nur ein Lebensgefühl, sondern bedient auch linksextremistische Inhalte. Das im Oktober 2012 veröffentlichte Album beinhaltet dabei Passagen wie „Nazis morden weiter und der Staat schiebt fleißig ab. Es ist und bleibt schlussendlich das gleiche Rassistenpack!“ und „Deutschland ist scheiße – Deutschland ist Dreck! Gib mir ein „like“ gegen Deutschland! (…) Deutschland verrecke das wäre wunderbar!“, welche klar die grundlegende Ablehnung des Staates einschließlich seiner freiheitlichen demokratischen Grundwerte erkennen lassen. Als ganz selbstverständlich sieht FSF an: „Für staatstragenden Antifaschismus stehen wir natürlich nicht.

Aus dem Landesverfassungsschutzbericht von 2013:

“Im Berichtszeitraum fielen weitere Erkenntnisse an, welche die Einordnung der Band als linksextremistische Bestrebung rechtfertigen.

[…]

In einem Interview mit dem Nordkurier vom 15.03.2013 wurden Mitglieder der Band zu dem Lied „Staatsgewalt“ – Zitat: „Die Bullenhelme – sie sollen fliegen. Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein“ – befragt, worauf lediglich eine Distanzierung bezüglich der künstlerischen Qualität („in musikalischer sowie textlicher Hinsicht zu platt“) erfolgte. In dem gleichen Interview bekräftigten die befragten Bandmitglieder erneut, „Antifaschisten“ zu sein, die „keinen staatstragenden Antifaschismus“ praktizierten.“

Es ist schon etwas Neues, dass ein Bundesjustizminister, der in seinem Amtseid geschworen hat, seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes [zu] widmen, seinen [also den des deutschen Volkes] Nutzen [zu] mehren, Schaden von ihm [zu] wenden“, just Bands hofiert, die der Verfassungsschutz eines Bundeslands als verfassungsgefährdende Gruppe eingestuft hat, deren Ziel gerade darin besteht, den Nutzen des deutschen Volkes nicht zu mehren und dem deutschen Volk Schaden zuzufügen. Früher wäre eine derartige Entgleisung ein Grund zum Rücktritt gewesen. Heute ist alles maaslos unmoralisch.

Was wohl los wäre, wenn Heiko Maas keinen linksextremen, sondern einen rechtsextremen Musikgeschmack hätte und sich z.B. bei Wiege des Schicksals angedient hätte?

Übrigens: Wer dabei mithelfen will, der Amadeu-Antonio-Stiftung – einem der Lieblinge von Heiko Maas – die Autonomie zu verschaffen, die sie als Anhängsel des BMFSFJ nicht haben kann, der kann die entsprechende Petition, die das Ende der staatlichen Finanzierung fordert, hier unterschreiben.

Was Feine Sahne Fischfilet von sih geben, ist natürlich Hatespeech. Ob die AA-Stiftung und die mit 130.000 Euro vom BMFSFJ finanzierte No-Hatespeech-Kampagne Feine Sahne Fischfilet bereits in ihrem Visier haben?>

========

Leipziger Volkszeitung online, Logo

25.8.2016: Linksterrorismus in Leipzig gg. AfD: Teer+Motorroller+Buttersäure+Steine
Anschläge auf vier Leipziger AfD-Politiker in einer Nacht
http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Anschlaege-auf-vier-Leipziger-AfD-Politiker-in-einer-Nacht

<Von Klaus Staeubert

Gleich auf vier AfD-Politiker haben Unbekannte in der Nacht zum Donnerstag in Leipzig Anschläge verübt. Verletzt wurde dabei niemand. Der Sachschaden beläuft sich auf mehrere zehntausend Euro. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf. AfD-Kreisvorsitzender Siegbert Droese sprach von linksextremistischem Terror, der sich gegen seine Partei richtet.

Leipzig

. Gleich auf vier Politiker der Alternative für Deutschland (AfD) haben Unbekannte in der Nacht zum Donnerstag in Leipzig Anschläge verübt. Verletzt wurde dabei niemand. Der Sachschaden beläuft sich jedoch auf mehrere zehntausend Euro. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf. AfD-Kreisvorsitzender Siegbert Droese sprach von linksextremistischem Terror, der sich gegen seine Partei richtet.

Es war am Donnerstag gegen zwei Uhr, als die Polizei den Vorsitzenden der AfD-Stadtratsfraktion, Tobias Keller, aus dem Bett klingelte. Grund des frühen Anrufs: Unbekannte hatten den Firmensitz seines Handwerksbetriebes in Holzhausen verwüstet. „Sie versuchten, eine Tür aufzubrechen, zerschlugen Scheiben und versprühten Teer im ganzen Büro“, berichtete der Inhaber der kleinen Sanitär- und Heizungsfirma. Dadurch wurde die gesamte Einrichtung – Möbel, Computertechnik und Küchenzeile – unbrauchbar. Das angemietete Büro sei nicht mehr nutzbar. „Der Sachschaden beläuft sich auf 10 000 bis 15 000 Euro“, sagte Keller.

Er war nicht der einzige AfD-Politiker in Leipzig, der in dieser Nacht ungebetenen Besuch erhalten hatte. Sein Ratskollege Holger Hentschel wurde bereits zum zweiten Mal Opfer eines Anschlags. Vor einigen Wochen erst brannte sein Auto aus, diesmal fackelten die Chaoten in Mockau seinen Motorroller ab. Auch ein vor dem Roller geparkter Pkw wurde bei dem Feuer in Mitleidenschaft gezogen. In Grünau breiteten Unbekannte Buttersäure in einem Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten und sächsischen AfD-Generalsekretärs Uwe Wurlitzer aus. Viertes Angriffsziel war die Rechtsanwaltskanzlei von Roland Ulbrich im Zentrum-Nordwest. Dort warfen die Angreifer Steine auf Fenster der Kanzlei. „Ein Stein prallte soweit ab, dass er einen geparkten Opel Corsa ebenfalls leicht beschädigte“, teilte ein Polizeisprecher mit. Drei schwarz gekleidete Personen seien davongelaufen. Die Kanzlei des AfD-Mitglieds sei schon einmal Ziel von Sachbeschädigungen gewesen, hieß es bei der Polizei.

AfD-Kreisvorsitzender Droese sprach von einer neuen Eskalationsstufe des linksextremen Terrors in Leipzig. „Das muss ein Ende finden“, sagte er und forderte die Stadtspitze auf, die Augen nicht länger davor zu verschließen. Es sei ihm zudem unverständlich, warum die Staatsanwaltschaft nicht längt wegen Gründung einer terroristischen Vereinigung ermittelt.

AfD-Ratsfraktionschef Keller adressierte am Donnerstag einen offenen Brief an die Leipziger Antifa. „Was stört Euch an mir?“, fragt er darin. „Ist es meine Familie, zu der auch farbige Menschen gehören?“, schreibt er, „dann seid Ihr die Rassisten!“ Feige Anschläge seien kein geeignetes Mittel der politischen Auseinandersetzung in einer Demokratie. „Erreicht habt Ihr nun, dass wir uns noch mehr mit dieser Art von organisierter Kriminalität befassen müssen“, so Keller.>

========

Querdenkende online, Logo

Überlingen 26.8.2016: Berlin befiehlt die Vernichtung einer Platanenallee aus Napoleons Zeiten (!)
Überlinger Platanenallee soll der Landesgartenschau weichen
https://querdenkende.com/2016/08/26/ueberlinger-platanenallee-soll-der-landesgartenschau-weichen/

Platanenallee in Überlingen,
                die Bäume stammen wahrscheinlich noch aus Napoleons
                Zeiten
Platanenallee in Überlingen, die Bäume stammen wahrscheinlich noch aus Napoleons Zeiten, als Napoleon viele Alleen anlegen liess. Die Platanenallee von Überlingen soll für eine "Bundesgartenschau" (!!!) gefällt werden???!!! - Wie viel Schwachsinn kommt dem Merkel-Regime noch in den Sinn???

<Verschleierungstaktik politischer Entscheidungsträger äußerst fragwürdig

Natürlich rollt auch im Ländle der Euro, ganz besonders bei größeren Bauvorhaben wie man leidlich anhand von Stuttgart 21 ersehen kann. Aber diese Thematik mag an anderer Stelle fortgeführt werden. Die Tradition der Gartenschau geht zurück in die Zeit des fanzösischen Sonnenkönigs, den Grafen und Kurfürsten bis hin zur ersten Internationalen Land- und Gartenbauausstellung in Erfurt des Jahres 1865.

Die geplante 40. Landesgartenschau 2020 für Baden-Württemberg in Überlingen am Bodensee steht unter keinem guten Stern, da die uralte Überlinger Platanenallee weichen soll, zumal eine offensichtlich von langer Hand geplante Verschleierungstaktik politischer Entscheidungsträger vor Ort zu greifen scheint, als unbedingt äußerst fragwürdig sich erweist.

Ein langer Hickhack, der nichts gutes im Schilde führt

Mit Blick zur Artikelreihe des Südkuriers vermag man sehr schnell den Leidensweg und den Druck der örtlichen Reibereien um die besagte Platanenallee erkennen. Was geschieht da vor den Augen der Bürger in Überlingen am Bodensee? Einerseits organisiert sich völlig zurecht der Verein Bürgersinn, der verwundert feststellt, daß der Landschaftsarchitekt Johann Senner viel zu spät sich für den Erhalt der Platanenallee sowie der alten Ufermauer einsetzt, als bereits die Entscheidung für den Entwurf der Berliner Kollegin Marianne Mommsen gefallen war.

Zum anderen sind die Fronten inzwischen erheblich verhärtet, hat sich gar der in Überlingen-Nußdorf ansässige Schriftsteller und Dichter Martin Walser aufgerufen gefühlt, ebenso sich für den Erhalt der Platanenallee einzusetzen, in dem er dem Südkurier aus Goethes „Die Leiden des jungen Werthers“ eine Textpassage zitierte, in der Werther sich explizit über das Fällen von Nußbäumen aufregt.

Oberbürgermeisterin Sabine Beckers offener Brief an Walser eine einzige Farce

Exemplarisch und äußerst typisch in ihrer „Kleingeistigkeit“ die Reaktion seitens der Oberbürgermeisterin Sabine Becker, die in einem offenen Brief an Martin Walser Stellung bezieht, dabei mit dünnen Argumenten aufwartet: letztlich eine einzige Farce.

Anstatt einsichtig zu erkennen, welcher Verlust die Platanenallee darstellt, kontert sie mit einem Zitat des schwedischen Schriftstellers Henning Mankell, „Information sei nicht Wissen“, – man fragt sich schon, welch findiger Schreiberling ihr dabei zuhilfe eilte -, um schließlich die entstandene Diskurse in der öffentlichen Meinung in die Nähe einer Facebook-Manier zu wähnen. Daß Walser nur ein Beispiel nannte, gibt ihr längst nicht das Recht, sich auf Nußbäume „festzubeißen“, diesen gar einen höheren Stellenwert gegenüber Platanen zu geben.

Befinden sich die betroffenen alten Bäume etwa in einem Wettbewerb zwischen angeblichen Nutzen und lästigem Bild in der Landschaft? Die Oberbürgermeisterin ignoriert schlicht die Bemühung, die ohne weiteres hätte erfolgen müssen, den alten Baumbestand der Platanenallee in die Planungen der Landesgartenschau zu integrieren.

Vom Berliner Schreibtisch aus obsiegte wohl das Neue, das kahlschlagartig sich über eine transparente Vorgehensweise seitens örtlicher Politik sowohl im Vorfeld als auch während der Planung hinwegsetzte, die Bürger lieber im Unklaren ließ, dabei wohl deren Unschlüssigkeit ausnutzend. Das Nachsehen haben scheinbar jetzt die uralten Platanen, die alte Ufermauer, falls nicht doch noch ein Wunder geschieht.

Lotar Martin Kamm>

========

Sputnik online, Logo

30.8.2016: Asylantenchaos in NRW - offener Brief von Ex-Polizist Tim K. (NRW): Amtseid gebrochen, Puppe der "USA", Flüchtlingsstrom ist "organisiert" - erfundene Namen, Länder, Geburtsdaten, Sexangriffe ohne Ende, Deutschland destabilisieren ist das Ziel
„Sie sind für all das verantwortlich!“: Offener Brief an Merkel
https://de.sputniknews.com/panorama/20160830/312332631/merkeloffener-brief-verantwortung-fluechtlinge.html

<Der Ex-Polizist Tim K. aus Nordrhein Westfalen hat in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärt, warum sie für ihn eigentlich keine echte Kanzlerin ist und ihr die Zerstörung Deutschlands und Europas vorgeworfen.

„Sie zerstören weiter mit Hochdruck Europa und ich schreibe weiterhin mit Nachdruck öffentliche Briefe an Sie“, beginnt der Brief und knüpft somit an ein früheres Schreiben vom Mai dieses Jahres an. „Sie, Frau Merkel, sind für mich keine Bundeskanzlerin, da Sie zum einen Ihren Amtseid vollkommen gebrochen haben und zum anderen schlichtweg eine Verwalterin amerikanischer Interessen über dieses unsere Land sind“, erklärt der Autor seine Position, warum Merkel über keine Legitimation als Regierungschefin verfügen sollte.

Der Flüchtlingszustrom in Deutschland ist dem Ex-Polizisten zufolge von Merkel initiiert worden und wird nun auch noch von ihr gefördert. Er diene einzig und allein dazu, „dieses Land und ganz Europa zu destabilisieren und letztendlich kaputt zu machen“. Dabei scheine das Ausmaß der Willkommens-Politik der Kanzlerin selbst gar nicht bewusst zu sein.

„Ist Ihnen bekannt, dass die meisten ‘Flüchtlinge’ gar keine Pässe besitzen und irgendwelche ausgedachten Namen, Herkunftsländer und Geburtsdaten angeben und diese Daten genau so übernommen werden? (…) Freies WLAN! Extra-Anschlüsse, um die modernsten und teuersten Smartphones zu laden? (…) Ist Ihnen bekannt, dass Frauen und Kinder im ganzen Land belästigt, begrabscht und bedroht werden? (…) Wo kommen auf einmal diese vielen Milliarden von Euro her? Ist Ihnen die Herkunft bekannt?“ „Sie müssen als die ‘Kanzlerin’ in die Geschichtsbücher eingehen, die Sie wirklich sind und waren. Nämlich als eine Frau, die gegen Ihr eigenes Land, gegen Ihre eigene Bevölkerung und gegen Europa regiert hat und nur Schaden und Destabilität erschaffen und alleine zu verantworten hat!“ Der offene Brief vom 27. August ist derzeit schon über 8000 Mal auf Facebook geteilt worden und hat viele Unterstützerstimmen bekommen.>

=========

Sputnik online, Logo

Merkels DDR2.0 am 30.8.2016: 100.000 Flüchtlinge arbeiten mit Hungerlöhnen "schwarz"
Deutschland: Hunderttausend Flüchtlinge schuften „schwarz“
https://de.sputniknews.com/panorama/20160830/312333624/deutschland-fluechtlinge-arbeiten-schwarz.html

<Flüchtlinge in Deutschland arbeiten massenweise schwarz und zu Hungerlöhnen, wie der Sender NDR berichtet.

Über 100.000 Flüchtlinge sollen in Deutschland schwarz arbeiten. Sie würden zu Dumpinglöhnen und unter schlechten Arbeitsbedingungen eingesetzt, heißt es in dem NDR-Bericht.

Immer wieder würden Mitarbeiter oder Besucher der Flüchtlingsunterkünfte den Asylbewerbern Schwarzarbeiterjobs vermitteln und dafür sogar noch Provision verlangen. „Es profitieren ziemlich viele Leute davon, dass andere in Not sind“, sagt Emilija Mitrović, Mitarbeiterin der Beratungsstelle Arbeit und Migration des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hamburg gegenüber dem NDR.

Viele Flüchtlinge seien zur Schwarzarbeit gezwungen, weil sie sonst kaum einen legalen Job finden könnten, aber Geld nach Hause schicken oder aber ihre früheren Schlepper bezahlen müssten.

Um einen schwarzen Job zu finden, quartieren sich viele Asylbewerber in Großstädten wie Hamburg oder Berlin in Matratzenlagern oder bei Freunden ein. Sie arbeiten dann schwarz als Tellerwäscher, Tapezierer, Putzkräfte oder beladen Container. Das am 6. August verabschiedete Integrationsgesetz sollte Asylbewerbern ursprünglich helfen, schneller legale Arbeit zu finden. Sozialarbeiter und Flüchtlingshelfer sähen das Gesetz zwar als Schritt in die richtige Richtung, würden aber nicht davon ausgehen, dass es die Schwarzarbeit unter Flüchtlingen tatsächlich stark reduzieren würde.>

========

Junge Freiheit online, Logo

30.8.2016: Linksterrorismus gegen AfD - es stinkt nach Antifa, SPD-BND und satanistischem CIA
Torten, Terror, Totalitarismus
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/torten-terror-totalitarismus/

<von Henning Hoffgaard

Gewalt gegen die AfD wird verschwiegen

Die zunehmende Gewalt gegen Sympathisanten, Mitglieder und Funktionäre der AfD findet bestenfalls noch in den Randspalten von Lokalzeitungen statt. Nicht selten mit einem höhnischen Unterton. Dabei gäbe es eine Menge zu berichten:

  • In Leipzig kommt es in der vergangenen Woche zu zahlreichen Anschlägen auf Autos und Büros der AfD.
  • In Mecklenburg-Vorpommern werfen mutmaßliche Linksextremisten Steine in das Haus von Landessprecher Matthias Manthei. Nur durch Zufall wird das Kinderzimmer verfehlt.
  • In Berlin werden AfD-Wahlkämpfer schikaniert, bedroht und angegriffen.
  • In Hildesheim werden mehr als 95 Prozent der Wahlplakate innerhalb einer Nacht zerstört.
  • Auf linksextremen Internetseiten wird fast täglich zur Gewalt gegen AfD-Mitglieder aufgerufen oder gleich gefeiert.

Doch darüber wird kaum berichtet. Ist es die Angst vor einer Solidarisierung der Bevölkerung mit der AfD? Ist es klammheimliche Freude über die Übergriffe?

Es handelt sich um Terror

Längst verbreitet die mit Steuergeldern gehätschelte „Zivilgesellschaft“ unter den verschlossenen Augen der Politiker Terror auf den Straßen. Terror gegen Andersdenkende. Terror gegen eine politische Partei, deren Wahlkämpfe systematisch behindert werden. Von einer „Gewaltspirale“ kann nicht gesprochen werden. Die Gewalt geht ausschließlich von einer Seite aus.

Die stolzgeschwellte Brust des Tortenwerfers verrät viel über den Zustand der Gesellschaft. Kein schlechtes Gewissen, statt dessen das bizarre Gefühl, mit der Attacke tatsächlich etwas für die Demokratie getan zu haben. Hinter der Gewaltkampagne gegen die AfD steckt ein neuer alter Totalitarismus. Die Schlägerbanden der Weimarer Republik haben ihn kultiviert, die Terrorbanden der RAF auch, und jetzt wird er von der linksextremen „Antifa“ getragen.

Die Strippenzieher sitzen nicht nur in besetzten Häusern

Doch die Strippenzieher, die Aufhetzer und Gewaltrelativierer sitzen nicht nur in besetzten Häusern oder auf dem Arbeitsamt. Vor einigen Monaten schrieb SPD-Vize Ralf Stegner auf Twitter, das Personal der AfD müsse „attackiert“ werden. Dem ist der Tortenschleuderer von Hittfeld nur zu gern nachgekommen. Von der Torte zum Molotow-Cocktail ist der Weg nicht weit. Geistig hat ihn die linksextreme Szene längst eingeschlagen.

Nur zur Erinnerung: Auch der niederländische Politiker Pim Fortuyn wurde 2002 mit einer Torte attackiert. Wenige Wochen später wurde er ermordet.>

========

Kronenzeitung online, Logo

Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016: Deutsche Baukunst war einmal - Bahnhofstüren durch erhöhten Bahnsteig zugemauert
Wie die Schildbürger: Bad Bentheim: Bahnhofstüren nicht zu öffnen
http://www.krone.at/steil/bad-bentheim-bahnhofstueren-nicht-zu-oeffnen-wie-die-schildbuerger-story-527260

Bad Bentheim (Niedersachsen)
                31.8.2016: Deutsche Baukunst war einmal - Bahnhofstüren
                durch erhöhten Bahnsteig zugemauert
Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016: Deutsche Baukunst war einmal - Bahnhofstüren durch erhöhten Bahnsteig zugemauert

<Es sieht aus wie ein Schildbürgerstreich: Am Bahnhof von Bad Bentheim im deutschen Bundesland Niedersachsen lassen sich nach der Erhöhung des Bahnsteiges die Bahnhofstüren zu den Gleisen nicht mehr öffnen. Reisende können durch ein geöffnetes Fenster klettern oder um das Gebäude herumgehen, um zu ihren Zügen zu gelangen.

Durch die Erhöhung des Bahnsteigs wurde erreicht, dass der Einstieg in die Züge für Rollstuhlfahrer leichter wird. "Es ist leider nicht zu ändern", sagte Bürgermeister Volker Pannen am Dienstag.

So richtig barrierefrei werde der Bahnhof des Kurortes im Emsland an der Grenze zu den Niederlanden wahrscheinlich erst Ende 2017. Die Aufstockung des Bahnsteigs habe von der Deutschen Bahn nicht später terminiert werden können, erläuterte der Bürgermeister. Für den Umbau des nun zu tief liegenden Gebäudes warte die Stadt noch auf die Bewilligung von Fördergeldern.

31.08.2016, 07:44
AG/red>

========

Epoch Times online, Logo

31.8.2016: CDU-Altmaier will EU-Aussengrenzen besser sichern - [aber die NATO will er beibehalten!]
Nach Merkel jetzt Altmaier: Kanzleramtschef räumt frühere Fehler in Flüchtlingspolitik ein
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/auch-altmaier-raeumt-fruehere-fehler-in-fluechtlingspolitik-ein-2-a1354339.html

<Nachdem die Bundeskanzlerin unlängst "deutsche Fehler" in der Flüchtlingspolitik eingeräumt hatte, meldet sich nun auch Kanzleramtschef und Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier zu Wort. Auch er habe Fehler während der Asylkrise gemacht. „Wir hätten vielleicht schon in den Jahren 2008 bis 2015 dafür sorgen müssen, dass die europäische Außengrenzsicherung besser vorankommt“, meint Altmaier.

Ähnlich wie Kanzlerin Angela Merkel hat auch ihr Kanzleramtschef Peter Altmaier (beide CDU) frühere Fehler in der Flüchtlingspolitik eingeräumt.

"Wir hätten vielleicht schon in den Jahren 2008 bis 2015 dafür sorgen müssen, dass die europäische Außengrenzsicherung besser vorankommt“, sagte der Flüchtlingskoordinator der Bundesregierung am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Deutschland habe seine Hausaufgaben an den Flughäfen gemacht. Es sei aber wichtig gewesen, die europäische Grenzschutzagentur Frontex zu stärken.

„Insgesamt glaube ich aber, dass in den großen Linien sich zeigt, dass es uns gelungen ist, den Flüchtlingszustrom zu verringern, deutlich zu verringern, dass es gelungen ist, die Menschen hier aufzunehmen, unterzubringen, dass wir niemandem in Deutschland etwas wegnehmen mussten dafür, und dass wir jetzt dabei sind, die große Aufgabe der Integration zu bewältigen.“

Mit Blick auf die jüngste Kritik des Koalitionspartners SPD an der Flüchtlingspolitik der Union warnte Altmaier davor, schon ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl Wahlkampf zu machen. Die Bürger erwarteten, dass die Regierung die vorhandenen Probleme löst.

Zuvor hatte Bundeskanzlerin Merkel deutsche Fehler in der Flüchtlingspolitik in der Vergangenheit eingeräumt: „Auch wir Deutschen haben das Problem zu lange ignoriert und die Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Lösung verdrängt“.

„Schon 2004 und 2005 kamen ja viele Flüchtlinge, und wir haben es Spanien und anderen an den Außengrenzen überlassen, damit umzugehen“, sagte die CDU-Vorsitzende der „Süddeutschen Zeitung“ ein Jahr nach der Öffnung der Grenzen. „Und ja, auch wir haben uns damals gegen eine proportionale Verteilung der Flüchtlinge gewehrt.“

Deutschland sei nach der Aufnahme vieler Flüchtlinge aus dem früheren Jugoslawien froh gewesen, dass vorrangig andere Staaten das Thema zu bewältigen hatten. „Das kann ich nicht leugnen.“ Heute müsse man einen längeren Atem haben, um in Europa insgesamt zu einer fairen Lösung zu kommen. „Wir haben uns des Themas lange nicht angemessen angenommen.“

Das gelte auch für den Schutz der Außengrenzen des Schengenraums, sagte Merkel. „Auch Deutschland war nicht immer Anhänger von Modellen, die wie etwa durch Frontex die Souveränität der Mitgliedstaaten eingeschränkt hätten. Stattdessen haben wir gesagt, dass wir das schon an unseren Flughäfen regeln, weil Deutschland sonst keine EU-Außengrenzen hat, uns also das Problem schon nicht erreichen wird. So geht es aber nicht.“

Merkel versucht nun, die Bürger wegen den Folgen des aktuellen Flüchtlingszustroms zu beschwichtigen. „Deutschland wird Deutschland bleiben, mit allem, was uns daran lieb und teuer ist. Aber Deutschland hat sich seit Gründung der Bundesrepublik auch immer wieder verändert. Veränderung ist nichts Schlechtes. Sie ist notwendiger Teil des Lebens.“ Die Kanzlerin verwies auf die in Deutschland geltenden „Werte und Grundsätze“, auf die hier herrschende Liberalität und Demokratie, den Rechtsstaat und die soziale Marktwirtschaft. „Das alles darf und wird sich nicht ändern“, betonte die Kanzlerin.

(dpa)>

========


31.8.2016: Einfache Massnahmen und mögliche Verbesserungen in Flüchtlingsheimen
Praxisschock im Flüchtlingsheim
http://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/283/praxisschock-im-fluechtlingsheim-3846.html

<Von Anna Hunger

Die Theorie ist hell, die Praxis düster: Studierende der Hochschule Esslingen haben das in einem Praxissemester in der Flüchtlingsarbeit schmerzlich erfahren. Dort würden Menschenrechte mit Füßen getreten. Zum Jahrestag von "Wir schaffen das" wollen sie mit einer Petition dagegen vorgehen. Ein ungeschminkter Praktikumsbericht.

Franziska Platzer studiert an der Hochschule Esslingen Soziale Arbeit im vierten Semester. Das obligatorische Praxissemester haben sie und ihre KommilitonInnen gerade hinter sich. Platzer war als Sozialarbeiterin in einer großen Flüchtlingsunterkunft beschäftigt. "Wir kriegen im Studium die Theorie beigebracht, aber die Praxis ist anders", sagt sie, eine stolze junge Frau von 24 Jahren, mit Idealen und Wertvorstellungen und einem Bild von Deutschland, das in den vergangenen Monaten Risse bekommen hat. Und damit ist sie nicht alleine.

"Manchmal haben wir Studierenden uns zu einer Supervision getroffen und Erfahrungen ausgetauscht", erzählt sie. "Am Anfang haben wir wenig davon berichtet, wie es uns persönlich geht, weil wir professionell sein wollten. Aber irgendwann ist bei uns allen der Knoten geplatzt, und es musste raus." Auch in die Öffentlichkeit. Unterstützt durch ihren Professor Claus Melter haben die Studentinnen und Studenten deshalb ihre Erfahrungen gebündelt und die Petition "Menschenrechtsverletzung gegenüber Geflüchteten" gestartet. Ernüchtert von den Zuständen ein Jahr nach "Wir schaffen das".

Franziska Platzer möchte nicht sagen, in welcher Einrichtung sie beschäftigt war, weil sie findet, die Trägerorganisation macht gute Arbeit. Aber selbst wenn sie wollte, dürfte sie nicht, auch ihre StudienkollegInnen dürfen keine Namen nennen, denn die sozialen Träger lassen ihre Mitarbeitenden Schweigepflicht-Klauseln unterzeichnen. Das macht es schwer, Missstände dort aufzudecken. Auch dagegen wehren sich die Studenten mit ihrer Petition, denn wer schweigt, ändert nichts an bestehenden Problemen. Die junge Frau atmet tief durch, kramt in Hunderten Eindrücken, die sie mitgenommen hat, nach einem Anfang. Sie habe die älteren SozialarbeiterInnen in der Einrichtung bewundert, weil die in vielen Berufsjahren gelernt hatten, professionell mit ihrer Arbeit umzugehen, sagt sie schließlich, den Job nicht in die Seele einsickern zu lassen. Dann erzählt sie. Ein Protokoll:

"Ich kam zum ersten Mal durch die Tür und war schockiert. Es war dreckig und beengend. Die Einrichtung der Zimmer besteht aus Spint, Tisch, Betten, Stuhl, Kühlschrank. Alles sieht verlebt aus, weil die Fluktuation hoch ist, wenn einer geht und ein anderer kommt, macht keiner hygienisch sauber. Manche versuchen die Flure sauber zu halten, alleine schon wegen der Kinder, aber bei so vielen Menschen ist das mühsam. Andere putzen eine Zeit lang, aber jedes Mal, wenn sie fertig sind, latscht irgendwer durch und es ist wieder dreckig wie zuvor. Irgendwann sind sie es dann leid. 

Die richtige Reinigung der Einrichtung übernehmen Flüchtlinge, die als Ein-Euro-Jobber putzen. Aber es gibt nur normale Putzmittel, keine, die es für die Reinigung einer solchen Einrichtung bräuchte. Und keiner zeigt ihnen, wie man professionell sauber macht. Die sanitären Anlagen sind unter aller Kanone, weil viele anders aufs Klo gehen, als wir in Deutschland. Sie hocken auf der Brille, sie sitzen nicht. Unsere Klos sind dafür einfach nicht gemacht, und es geht dementsprechend viel daneben. Die Reinigungskräfte resignieren dann irgendwann. Kann ich gut verstehen. Aber es macht eben auch kein anderer.

Einmal habe ich eine Erstaufnahmestelle besucht. Die Trennwände waren dünn wie Papier. Privatsphäre? Null. Viele Familien dürfen nicht selbst kochen, wegen Brandgefahr. Die Luft in den großen Einrichtungen ist schlecht und verbraucht, geduscht wird in Gemeinschaftsduschen. Und ja, da kann es zu Übergriffen von Männern auf Frauen kommen.

Studienkollegen haben mir erzählt, dass bei ihnen zum Beispiel heimlich fotografiert wurde. Wie schrecklich muss es sein, wenn eine Frau, die Schleier trägt, von irgendeinem fremden Typen nackt oder im Bikini beim Duschen fotografiert wird? Auch unter Flüchtlingen gibt es schwarze Schafe. Aber das liegt nicht daran, dass sie Flüchtlinge sind. Ich wurde früher im Freibad belästigt und begrabscht, ich möchte gar nicht mehr daran denken. Da waren es eben deutsche alte Säcke. Unter tausend Menschen, egal welcher Nation und Herkunft, gibt es immer eine Anzahl von Idioten. Nur bei den Flüchtlingen wird es medial hochgezogen und breitgetreten. Ich bin vorsichtig geworden mit Nachrichten. Gesicherte Information? Wer sagt das? Woher kommt die Info? 

Idioten gibt es überall – auch unter den Geflüchteten

Ich habe kein einziges Mal erlebt, dass mich einer unserer Bewohner belästigt. Die meistens sind unheimlich dankbar, dass man ihnen hilft. Auch für die kleinsten Kleinigkeiten. Aber ich habe genauso Wutausbrüche erlebt, ja klar, Flüchtlinge sind auch bloß Menschen, was erwarten wir denn von ihnen? Ständig gute Laune? Ich verstehe es gut, wenn einer sauer wird, weil wieder etwas nicht klappt. Aber es sind nicht alle Triebtäter. Es gibt nicht nur schwarz und weiß, es gibt viel dazwischen. Eine Frau hat mir zum Geburtstag einmal einen Kuchen gebacken. Ein Mann hat für uns ein Drei-Gänge-Menü auf zwei kleinen Kochplatten gekocht. Kichererbsenmus, Lahmacun mit Bulgursalat, zum Nachtisch gab es Grießklöße.

Ich habe in einem Büro gearbeitet und schon morgens bildeten sich manchmal Schlangen, wie auf einem Amt. Manche standen zwei Stunden an, kamen dann wieder und standen wieder an, weil alles nur langsam geht, weil es keine richtigen Dolmetscher gibt. Bestenfalls ehrenamtliche, meistens aber andere Flüchtlinge, die besser Englisch oder sogar Deutsch können. Aber wenn eine Frau auf der Flucht Gewalt erfahren hat, dann möchte sie es doch nicht irgendeinem Mann erzählen, der einen Stock weiter oben wohnt und vielleicht ihren Ehemann kennt. Dann erzählt sie lieber nichts. Auch wenn es um Frauenthemen geht, möchte man doch mit einer Frau sprechen. Es gibt viele, die unter Traumata leiden. Nicht nur die Frauen, auch Kinder, Männer, ganze Familien. 

Manche von ihnen kommen andauernd vorbei, warten ewig wegen Kleinigkeiten, sie wollen Nähe, Ansprache und Wärme. Das nervt natürlich, wenn man arbeiten muss und viel zu tun hat. Aber es ist verständlich, denn keiner hat Zeit für sie, keiner hat die Zeit für ein Gespräch. Alleine einen ALG-II-Antrag auszufüllen dauert ewig, vor allem, wenn man nicht dieselbe Sprache spricht.

Religiöse Werbeflyer sind verboten

In der Unterkunft haben alle möglichen Organisationen Hausverbot. Die Zeugen Jehovas lassen ihre Info-Flyer mittlerweile in Dutzenden Sprachen drucken und an Flüchtlinge verteilen. Mittlerweile ist in dieser Einrichtung das Verteilen von religiösen oder ähnlich gelagerten Werbe-Flyern und Materialien komplett verboten.

Es gibt viele Ärzte, die super sind, die mit den Menschen toll umgehen können. Aber manchmal, wenn ich in Arztpraxen angerufen habe, um einen Untersuchungstermin auszumachen, habe ich mich nicht mit dem Namen der Organisation gemeldet, weil es auch viele Ärzte gibt, die Flüchtlinge nicht behandeln. Dabei müssten sie das, diese Ärzte verstoßen gegen ihren Eid. Warum darf es das geben? Es heißt dann: Keinen Termin mehr frei oder das machen wir grundsätzlich nicht. Ich habe irgendwann angefangen zu sagen, ich rufe für eine Freundin an. Manchmal haben die Sprechstundenhilfen spitzgekriegt, was ich wollte. Dann hieß es, oh, man habe sich getäuscht, doch alles voll. Manche Ärzte und Ärztinnen drohen oft schon am Telefon, dass sie, sollte der erste Termin aus irgendwelchen Gründen nicht wahrgenommen werden, keinen zweiten mehr vereinbaren werden. Das liegt an der notorischen Unpünktlichkeit der Geflüchteten, die sind da anders als wir. Ich weiß nicht, warum es viele Menschen aus anderen Ländern so oft nicht schaffen, pünktlich zu sein, keine Ahnung, es ist ein echtes Phänomen, aber es ist eben so. Ich verstehe es, dass dann ein Terminplan in einer Praxis durcheinanderkommt. Aber es muss doch möglich sein, auch damit umzugehen. Jeder geplatzte Termin beim Arzt oder auf einem Amt bedeutet wieder wochenlanges Warten.

Die Wartelisten für einen Platz in der Schule, im Kindergarten sind ewig lang. Die Kinder sitzen in den Einrichtungen rum, lernen nichts, und warten sehnsüchtig. Bis ein Erwachsener in einen Integrationskurs darf oder einen Sprachkurs besuchen, dauert es manchmal bis zu einem halben Jahr. Wieder ein halbes Jahr warten! Eine Frau mit vierköpfiger Familie stand so oft bei mir im Büro und hat gefragt, wann sie denn nun endlich zum Integrationskurs dürfe. Es gibt von einer Flüchtlingsorganisation kostenlose Lernmaterialien. Die Familie hatte alles schon x-fach durch. Ehrenamtliche, die Deutschkurse geben, sind toll, aber sie sind kein Ersatz für Profis. Einen pensionierten Lehrer als Hilfe zu haben, ist purer Luxus. Außerdem wollen viele Ehrenamtliche keine Kinder unterrichten, weil sie laut sind und wuselig. Erwachsene sind einfacher. 

Viele wollen sich ihre Vorurteile und Ängste nicht nehmen lassen

Die Leute hier in Deutschland haben Angst. Alleine in meinem Umfeld gibt es genug, die nicht verstehen können, warum wir mit Flüchtlingen arbeiten. Die auch kein Interesse daran haben, sich ihre Vorurteile oder ihre Angst nehmen zu lassen. Sie hören überhaupt nicht zu, wenn man etwas erzählt, wollen nur ihre Wut rauslassen. Die Geflüchteten sollen wegbleiben, die sollen was schaffen gehen. Sie sagen, die Flüchtlinge sollen froh sein, dass sie hier sind, zufrieden mit dem was sie kriegen, denen geht es doch gut genug, besser als daheim!

Natürlich stimmt das. Aber wir müssen ihnen doch auch ein würdevolles Leben ermöglichen. Wir dürfen die Situation hier und die in Syrien nicht vergleichen, wir müssen Maßstäbe anlegen, die wir für Menschen haben, nicht für 'Flüchtlinge'. Das sind nämlich auch Menschen. Eine Kommilitonin befasst sich gerade viel mit der UN-Menschenrechtscharta. Darüber haben wir festgestellt, wie viele Menschenrechte hier in der Flüchtlingsarbeit missachtet werden. Wir haben ein Grundgesetz. Das wird durch den Flüchtlingsstatus ausgehebelt. Aber wenn Gesetze mit Füßen getreten werden, müssen wir uns dafür einsetzen, dass sie wieder gelten. Soziale Arbeit ist Engagement, das hat uns unser Professor beigebracht. Und er hat recht.">


========

NDR online, Logo

Meckpom 1.9.2016: Linke Schweine mit Brandanschlag auf Haus von CDU-Ministerin Kuder
Brandanschlag auf Haus von Ministerin Kuder
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Brandanschlag-auf-Haus-von-Ministerin-Kuder,brandanschlag476.html

<In Diedrichshagen bei Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) hat es einen Brandanschlag auf das Haus von Justizministerin Uta-Maria Kuder von der CDU gegeben. Am Mittwochabend hatten Unbekannte versucht, mit Hilfe von Brandbeschleunigern das einzeln im Wald liegende Haus anzuzünden.

Ministerin bei Brandanschlag selbst nicht im Haus

Gegen 22.45 Uhr am Mittwochabend hatte Kuders Ehemann den Brand bemerkt. Noch bevor Feuerwehr und Polizei eintrafen, konnte er das Feuer löschen. Justizministerin Kuder selbst war in der Nacht nicht im Haus. Dieser Brandanschlag habe sie erschüttert, ließ sie ihren Sprecher auf Nachfrage von NDR 1 Radio MV mitteilen. Noch wisse niemand, wer aus welchem Motiv dahinter steckt. Sie sei froh, dass niemand verletzt wurde.

Polizei und Staatsschutz ermitteln

Von den Tätern fehlt bislang jede Spur. Nach Angaben der Polizei sind auch die Hintergründe der Tat noch vollkommen unklar. Die Kriminalpolizei Anklam hat inzwischen die Ermittlungen wegen einer versuchten schweren Brandstiftung übernommen. Da eine politisch motivierte Straftat nicht ausgeschlossen werden könne, sei auch der Staatsschutz eingebunden, sagte eine Polizeisprecherin. Ein Gutachter untersuchte das Haus auf Spuren. Der Sachschaden liegt bei rund 3.000 Euro.

Caffier: "Für Demokratie und Rechtsstaat eintreten"

Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) zeigte sich erschüttert: "Das ist ein schlimmer Vorfall. Ich hoffe, dass es rasch gelingt, die Schuldigen zu finden und zur Verantwortung zu ziehen." Innenminister Lorenz Caffier (CDU) verwies zwar auf die noch ungeklärten Hintergründe, angesichts der steigenden Fallzahlen politisch motivierter Kriminalität rief er die Bevölkerung jedoch auf, "für Demokratie und Rechtsstaat einzutreten und den Extremisten eine demokratische Abfuhr zu erteilen."

Erst kürzlich Attacke auf Auto von Frau eines CDU-Politikers

Bereits in der vergangenen Woche war in der Nähe von Ueckermünde ein Auto in Flammen aufgegangen. Es gehörte der Frau des CDU-Politikers Franz-Robert Liskow, der für den Landtag kandidiert. Auf dem Wagen befanden sich Aufkleber mit Wahlwerbung. Außerdem wurde auf eine Autoscheibe ein Hakenkreuz gesprüht. Inzwischen konnte die Polizei fünf Männer im Alter von 22 bis 30 Jahren ermitteln, die die Brandstiftung begangen haben sollen. Die Männer aus Berlin seien dem linken Spektrum zuzurechnen, hieß es.>

=======

Berliner Zeitung online, Logo

1.9.2016: SPD, Linke und Grüne halten nichts von Unterschrift gegen linke Gewalt (!!!)
Gunnar Schupelius - Mein Ärger: SPD, Grüne und Linke verweigern Beschluss gegen linke Gewalt
http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/spd-gruene-und-linke-verweigern-beschluss-gegen-linke-gewalt

<Am 1. Juli begannen sechs Parteien den Wahlkampf mit einem „Konsens gegen rechts“. Spitzenvertreter von CDU, Grünen, Linker, FDP und Piraten scharten sich um den Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).

Dann wurde ein Foto geschossen. Alle sechs Politiker hielten dabei ein Heftchen in der Hand, in dem der Kampf gegen rechts beschrieben ist, den sie nun aufnehmen wollten.

FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja forderte daraufhin, dass auch ein Konsens gegen den Linksextremismus gefunden werden müsse.

Gewaltsamen Linksextremisten die Rote Karte zeigen

Diesen Gedanken griff CDU-Fraktionschef Florian Graf auf und lud seine Kollegen ein, am 20. Juli folgenden Satz zu unterschreiben: „Wir als demokratische Fraktionen werden gemeinsam gewaltsamen Linksextremisten die Rote Karte zeigen und uns entschieden gegen sie stellen…“

Doch die Kollegen nahmen die Einladung nicht an. Raed Saleh (SPD) antwortete nicht und auch die grüne Doppelspitze Ramona Pop/Antje Kapek nicht. Ebenso wenig die Piraten. Udo Wolf (Linke) schlug eine Vertagung in die Parteigremien vor.

Die Gewalt der Linksextremisten hatte erhebliche Ausmaße angenommen

Also unternahm die CDU einen zweiten Anlauf. Nun lud Generalsekretär Kai Wegner ein. Wieder keine Antwort. Am 11. August wurde die Einladung erneuert, nun mit der Bitte, sich bis zum 20. August zu melden. Vergebens: Die Vorsitzenden der drei großen linken Parteien Michael Müller (SPD), Bettina Jarasch und Daniel Wesener (Grüne) sowie Klaus Lederer (Linke) ließen auch diese Frist verstreichen. Warum?

Die Gewalt der Linksextremisten hat erhebliche Ausmaße angenommen. Anfang August wurde ein großes Wohnmobil mit CDU-Bemalung vollständig niedergebrannt. Ein Wagen der SPD mit dem Foto von Bausenator Geisel (SPD) brannte ab.

Gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in jeder Form

Am schlimmsten trifft es die AfD. Am 30. August lauerten im Landtag von Rheinland-Pfalz vier Männer Fraktionschef Uwe Junge auf und verletzten ihn am Kopf. AfD-Vorstandsmitglied Jörg Meuthen wurde in Harburg mit einer steinharten tiefgefrorenen Torte beworfen und ebenfalls verletzt. In Mecklenburg-Vorpommern bewarf man das Haus von AfD-Politiker Matthias Manthei mit Steinen. Ein Stein durchschlug die Scheibe neben dem Kinderzimmer.

„Wir wenden uns gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in jeder Form“, sagte Michael Müller, als er für den Konsens gegen rechts posierte. Wenn das so ist, dann sollte er kein Problem damit haben, auch einen Konsens gegen linke Gewalt zu unterschreiben. Wenn er das aber nicht tun, dann wendet er sich auch nicht „gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in jeder Form“. Das Gleiche gilt für Grüne und Linke.

Die Tatsachen sprechen für sich. Jeder bilde sich dazu seine Meinung.>

========

Junge Freiheit online, Logo

Mecklenburg-Vorpommern 4.9.2016: AfD +21,6% - kriminelle, antideutsche Grüne sind draussen
Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Paukenschlag: AfD vor CDU
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/177415/

<SCHWERIN. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern hat die AfD aus dem Stand die CDU überholt und ist zweitstärkste Kraft. Gewonnen hat die Wahl trotz deutlicher Verluste die SPD. Laut den Prognosen von ARD und ZDF stimmten rund 21 Prozent der Wähler für die AfD. Die Grünen müssen demnach um den Wiedereinzug ins Schweriner Schloß bangen. Sowohl die NPD als auch die FDP scheiterten an der Fünf-Prozent-Hürde.

22.00 Uhr: Wir beenden unseren heutigen Live-Ticker und wünschen allen Lesern noch einen schönen Abend.

21.50 Uhr: AfD-Chefin Frauke Petry im JF-TV-Interview: „Rückenwind für Berlin!“

21.30 Uhr: Die Vorsitzende der französischen Partei Front National, Marine Le Pen, hat den „Patrioten der AfD“ zu ihrem Wahlerfolg gratuliert. Auf dem Kurznachrichtendienst Twitter schrieb sie: „Was gestern unmöglich schien, ist möglich geworden.“

21.20 Uhr: Vor allem in Vorpommern konnte die AfD punkten. In dem östlichen Teil des Bundeslandes könnte die Partei nach Auszählung von landesweit 1.550 von 1.896 Wahlbezirken vier bis fünf Direktmandate erringen.

21.00 Uhr: Die jüngste Hochrechnung des ZDF:

SPD: 30,3 Prozent
CDU: 19,4 Prozent
AfD: 21,6 Prozent
Linkspartei: 12,4 Prozent
Grüne: 4,8 Prozent
NPD: 3,1 Prozent
FDP: 2,9 Prozent
Sonstige: 5,5 Prozent

20.43 Uhr: Die katholische Kirche äußerte sich zum Wahlergebnis. Dieses sei „ein Abbild für die Stimmung in der Gesellschaft und somit Alarmsignal für die Politik“, teilten die Erzbischöfe von Hamburg und Berlin, Stefan Heße und Heiner Koch, gemeinsam mit. Mecklenburg gehört zum Erzbistum Hamburg. In zwei Wochen wird in Berlin gewählt.

20.40 Uhr: Wählerwanderung: 23.000 CDU-Wähler stimmten diesmal für die AfD. 20.000 waren es von der NPD; 18.000 von der Linkspartei; 16.000 von der SPD und 56.000 kamen von den Nicht-Wählern.

20.22 Uhr: Alexander Gauland in JF-TV: „Ein sehr guter Tag für die AfD!“

20.10 Uhr: AfD-Vize Alexander Gauland hat eine Regierungsbeteiligung seiner Partei in Schwerin ausgeschlossen. „Wir sind nicht bereit, in irgendeine Regierung zu gehen, denn das bringt nichts, da die anderen eine klar andere Politik machen“. Die anderen Parteien müßten auf die AfD zugehen.

19.55 Uhr: Die Grünen müssen noch zittern. In einer aktuellen Hochrechnung stehen die Grünen um das Spitzenduo Silke Gajek und Jürgen Suhr bei 4,9 Prozent. Damit würden sie den Sprung in den Landtag nicht schaffen.>

========

Berliner Zeitung online, Logo

2.9.2016: Zionistische Hetzjustiz: 8 Monate Haft für eine Klarstellung, Auschwitz war ein Arbeitslager
Holocaust-Leugnerin: Acht Monate Haft für Ursula Haverbeck
http://www.berliner-zeitung.de/panorama/holocaust-leugnerin-acht-monate-haft-fuer-ursula-haverbeck-24683464?originalReferrer=http%3A%2F%2Fm.facebook.com%2F&dmcid=f_msn_web

<Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft verurteilt. Die 87-Jährige aus Vlotho stand am Freitag vor Gericht, weil sie im Februar in einem Schreiben an den Detmolder Bürgermeister Rainer Heller und eine Zeitung behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei ein Arbeitslager gewesen.Ebenso seien die beim Detmolder Auschwitz-Prozess aussagenden Holocaust-Überlebenden nur „angebliche Zeugen“, mit denen die Existenz eines Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle.

Mit dem Urteil ist die Rechtsextremistin bereits sechsmal wegen Volksverhetzung verurteilt worden (Az.: 2 Ds 716/16).„Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher ausgefallen.“ Das Gericht ging mit dem Strafmaß über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Haverbeck fehle „jegliche Einsicht“, sie habe im Gerichtssaal erneut strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin betonte, dass sie keine Chance für eine Bewährung sehe. „Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher ausgefallen.“Haverbeck sagte am Rande des Verfahrens, „natürlich“ werde sie Berufung einlegen. Ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg von 2015 gegen die Rechtsextremistin ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, weitere einschlägige Ermittlungsverfahren sind bei den Staatsanwaltschaften in Verden und Bielefeld anhängig. (dpa)>

Kommentar: Bunkerbau vergessen
Frau Ursula Haverbeck hat sich leider auf Auschwitz beschränkt und hat den ganzen Bunkerbau vergessen, der seit 2006 im Internet präsentiert ist, siehe das Video "Das unterirdische Reich":http://www.geschichteinchronologie.com/judentum-aktenlage/hol/bunkerbau-SpiegelTV2003_das-unterirdische-reich.htm
Michael Palomino, 13.9.2016

========

ScienceFiles online, Logo

4.9.2016: Polizeirapporte: Linker Terror (SPD, NATO-Antifa, Grüne) gg. AfD=organisierte Kriminalität
Hasstaten in Toleranzland: organisierte linke Kriminalität
https://sciencefiles.org/2016/09/04/hasstaten-in-toleranzland-organisierte-linke-kriminalitaet/

<Wenn Historiker aufarbeiten wollen, wie es zu bestimmten geschichtlichen Entwicklungen oder Tatbeständen kommen konnte, dann suchen sie sich Quellen zusammen, die in einem Zusammenhang mit dem historischen Phänomen stehen, das sie erklären wollen. So hat die Aufarbeitung der Würzburger Gestapo-Archive einen tiefen Einblick in die Banalität des Alltags in Nazi-Deutschland gebracht und gezeigt, wie bereitwillig sich manche Deutsche, die sich damals für besonders gute Deutsche gehalten haben, für den Nationalsozialismus engagiert haben, indem sie z.B. Nachbarn denunziert oder nicht arische Gegenstände zerstört haben.

Die Akten aus dem Dritten Reich, die den Krieg überstanden haben, geben zudem gute Einblicke in die geplante organisierte Kriminalität, mit der z.B. Joseph Goebbels stabsmäßig die Reichskristallnacht vorbereitet hat und hat ausführen lassen, so dass es deutschlandweit zu Übergriffen auf Eigentum von Juden gekommen ist und 400 Menschen ermordet und mehr als 1000 Synagogen und unzählige Geschäfte zerstört wurden.

Historiker haben zumeist das Handicap nachträglich erklären zu müssen, was in der Vergangenheit stattgefunden hat. Zeitzeugen interessieren sich entweder nicht für die Geschehnisse, lassen sie aus Angst unkommentiert oder sind in die Geschehnisse in einer Weise eingebunden, die eine kritische Betrachtung ausschließt. Und so kommt es, dass nach dem Ende einer Gewaltherrschaft, nach dem Ende eines Krieges oder im Anschluss an eine Revolution erklärt werden muss, wie es dazu kommen konnte, welche alltäglichen Banalitäten hinter dem stehen, was sich über zumeist mehrere Jahre zu einem Zustand entwickelt hat, der die Normalität menschlichen Zusammenlebens weit hinter sich lässt.

Wir haben derzeit die Gelegenheit, die Banalität des Alltags, vielleicht auch die Banalität des Bösen, wie sie Hannah Arendt beschrieben hat, in Aktion zu sehen. Wir erleben sie täglich. Und so wie die Menschen z.B. im Dritten Reich, zerfällt die Gesellschaft auch heute in diejenigen, die wegsehen, diejenigen, die aus Angst den Mund halten und diejenigen, die zu sehr in die Geschehnisse verstrickt sind, als dass sie ein angemessenes Urteil über die entsprechenden Geschehnisse abgeben könnten.

Wir geben nun eine Reihe von Dokumenten wieder, wie sie z.B. Historiker des Jahres 2.577 zur Verfügung stehen mögen, wenn sie versuchen, den moralischen und wirtschaftlichen Niedergang Deutschlands, der im Verlauf des ersten Jahrhunderts des zweiten Jahrtausends nach Christus stattgefunden hat, zu erklären.

Cuxhaven (ots) – Cuxhaven
Ein 33jähriger Cuxhavener steht im Verdacht, einen Wahlstand der AfD in der Nordersteinstraße angezündet zu haben. Dadurch sind mehrere Flyer, ein Sonnenschirm und zwei Fahnen beschädigt worden. Das Feuer erlosch eigenständig. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Der 33jährige wurde festgenommen und nachdem seine Identität feststand, durch die Polizei wieder entlassen werden. Die tumultartige Situation nutze eine 27jährige Cuxhavenerin und trat fünf Wahlaufsteller der AfD um, die dadurch beschädigt wurden. Es enststand ein Schaden in Höhe von 350 Euro.
Rückfragen bitte an:
Bartsoch, T., PHK
Polizeiinspektion Cuxhaven
Telefon: 04721/573-0
Werner-Kammann-Straße 8
27472 Cuxhaven
http://ots.de/Polizeiinspektion_Cuxhaven

Polizei-MVP-Logo.svg_Neubrandenburg (ots) – Am 03.09.2016, ab 11:00 Uhr, war die AfD mit einem angemeldeten Infostand mit den Landtagskandidaten Enrico Komning und Andreas Rösler auf dem Neubrandenburger Markplatz präsent. In der Zeit von 11:22 Uhr bis 15:20 Uhr wurde in unmittelbarer Nähe zu diesem Infostand eine unangemeldete Versammlung durchgeführt. Anfangs 22, später bis zu 32 Personen, augenscheinlich der linksalternativen Szene zuzuordnen, nahmen an dieser Gegenversammlung teil. Ab 14:00 Uhr hielt sich auch die Landtagspräsidentin, Frau Sylvia Bretschneider, im Umfeld dieser Gegenversammlung auf. Der AfD-Infostand sowie die Gegenversammlung wurden durch eine Gruppe Einsatzkräfte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg geschützt. Zu Straftaten oder Störungen der öffentlichen Sicherheit kam es nicht. Der Staatsschutz der KPI Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen, da sich für die unangemeldete Gegenversammlung kein Versammlungsleiter zu erkennen gab.
Im Auftrag
Polizeiführer vom Dienstag Polizeipräsidium Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an:

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
PKin Nicole Buchfink / PHKin Carolin Radloff
Telefon: 0395/5582-2040/2041
Fax: 0395/5582-2006
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Haren/ Lathen – (ots) – In den vergangenen Wochen ist es in Haren und Lathen zu zahlreichen Diebstählen oder Beschädigungen von Wahlplakaten der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) gekommen. Die Plakate wurden zum Teil mit Farbe beschmiert, zerstört oder ganz entfernt. Zeugen, die Angaben zu den Vorfällen machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei in Haren unter der Rufnummer (05932) 72100 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Achim van Remmerden
Telefon: 0591 / 87-104
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Greifswald (ots) – Am 03.09.2016 gegen 00:40 Uhr wurde die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums Neubrandenburg über Notruf informiert, dass in der Hansestadt Greifswald mehrere Personen Wahlplakate der AfD von den Befestigungsmasten herunterreißen. Bei Eintreffen vor Ort hatte ein Zeuge bereits vier Tatverdächtige im Alter von 21 bis 23 Jahren gestellt. Die Prüfung vor Ort ergab, dass im Stadtgebiet Fleischervorstadt und in der Innenstadt insgesamt 35 Doppelplakate der AfD ganz b.z.w. teilweise abgerissen wurden. Nach Zeugenangaben waren ca. 10 Personen an der Tat beteiligt. Bei den festgehaltenen Tatverdächtigen wurde eine Identitätsprüfung durchgeführt. Nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden sie entlassen. Zur Schadenshöhe können gegenwärtig keine Angaben gemacht werden.
im Auftrag Polizeiführer vom Dienst, Einsatzleitstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an:

Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
PKin Nicole Buchfink / PHKin Carolin Radloff
Telefon: 0395/5582-2040/2041
Fax: 0395/5582-2006
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Flensburg (ots) – Am 31.08.2016 hatte der Kreisvorsitzende der AfD Flensburg zu einem Pressegespräch in ein Flensburger Restaurant eingeladen. Etwa 30 Personen der linken Szene waren auf diesen Termin aufmerksam geworden. Sie versammelten sich vor dem Gebäude und demonstrierten gegen die AfD. Ein vermutlicher Demonstrationsteilnehmer gelangte unerkannt in das Restaurant und besprühte hierbei den Kreisvorsitzenden und einen Pressevertreter mit einer nach Essig riechenden Flüssigkeit.
Der Täter wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 20-25 Jahre alt, ca. 175 cm groß, schlanke Statur, blonde kurze Haare, schwarz gekleidet mit einer Cappy auf dem Kopf.
Mit starken Polizeikräften wurde der Einsatzort aufgesucht. Der Kreisvorsitzende begab sich zuvor eigenständig aus der Gefahrenzone zum 1. Polizeirevier. Die linke Szene folgte ihm und verlegte ihre Demonstration daraufhin vor das Dienstgebäude des 1. Polizeireviers Flensburg. Die Versammlung löste sich später ohne weitere Vorfälle auf. Es wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch gefertigt.
Wer Hinweise zu dem gegenwärtig unbekannten Angreifer machen kann, wird gebeten sich mit der Polizei unter 0461 – 484-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Sarah Jacobi
Telefon: 0461-4842010
E-Mail: Pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de

Mainz (ots) – Am 30.08.2016 gegen 22:30 Uhr wurde laut einer Strafanzeige der Fraktionsvorsitzende der AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Uwe Junge, von einem unbekannten jungen Mann angegangenen, geschlagen und getreten.
Nach Aussagen des Herrn Junge war er mit einem männlichen Begleiter zu Fuß im Bereich der Flachsmarktstraße in Richtung Große Bleiche unterwegs. In Höhe der Einmündung Emmeransstraße sollen beide durch eine Gruppe von vier bisher unbekannten Männern erkannt, angesprochen und beleidigt worden sein. Unvermittelt soll einer der Männer Herrn Junge mit der Faust ins Gesicht geschlagen und nach ihm getreten haben. Anschließend entfernte sich der Mann in Richtung Petersstraße, seine Begleiter in Richtung Große Bleiche/Münsterplatz. Hierbei sollen die Unbekannten weitere Beleidigungen in Richtung Herrn Junge gerufen haben. Herr Junge erlitt ein Hämatom unterhalb des Auges und am Schienbein. Sein Begleiter blieb unverletzt.
Herr Junge und sein Begleiter entfernten sich anschließend von der Örtlichkeit ohne die Polizei oder einen Rettungsdienst zu verständigen. Erst heute Morgen ging eine Anzeige bei der Mainzer Polizei ein, nachdem der Sachverhalt telefonisch durch das Büro des Herrn Junge mitgeteilt wurde.
Das zuständige Kommissariat K 12 der Kriminaldirektion Mainz wurde mit den Ermittlungen beauftragt.
In diesem Zusammenhang sucht die Polizei nach Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und sachdienliche Hinweise machen können.
Beschreibung:
Ansprecher: männlich, etwa 25 Jahre alt, 192 bis 193 cm groß, athletische Figur, westeuropäischer Typ, kurze, blonde Haare, sprach hochdeutsch, bekleidet mit weißem T-Shirt.
Person, die die Schläge und Tritte ausführte: männlich, etwa 25 Jahre alt, circa 175 cm groß, normale Statur, südländischer Typ, lockige, schwarze Haare, Vollbart, bekleidet mit weißen Schuhen ähnlich Sneakers/Turnschuhe, kurzer blauer Hose und blauem T-Shirt
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon: 06131-653633.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-3080
E-Mail: ppmainz.presse@polizei.rlp.de
http://s.rlp.de/2rC

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Neubrandenburg (ots) – In der vergangenen Woche wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Neubrandenburg erneut mehrere Strafanzeigen wegen Straftaten im Zusammenhang mit Wahlplakaten erstattet. Damit wurden im Zeitraum vom 23.08.2016 bis 31.08.2016 über 550 Wahlplakate und Großaufsteller beschädigt oder entwendet.
Seit dem 15.06.2016 wurden im Bereich des PP Neubrandenburg insgesamt etwa 2.000 angegriffene Großaufsteller und Wahlplakate gemeldet. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind fast 800 Plakate betroffen, ca. 950 Wahlplakate wurden im Bereich Mecklenburgische Seenplatte beschädigt bzw. entwendet und fast 250 Beschädigungen bzw. Diebstähle wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt. Die beiden Parteien AfD (über 500 Plakate) und NPD (fast 1.000 Plakate) sind von den Sachbeschädigungen und Diebstählen besonders betroffen.
Der polizeiliche Staatsschutz der Kriminalpolizeiinspektionen Neubrandenburg und Anklam haben die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich an die Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224, die Internetwache der Landespolizei M-V unter http://www.polizei.mvnet.de oder aber jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Rückfragen bitte an:

Katrin Kleedehn
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Pressestelle
Telefon: 0395/5582-2041
Fax: 0395/5582-2006
E-Mail: pressestelle-pp.neubrandenburg@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de

Seevetal/Hittfeld (ots) – Am Montag (29.8.2016) fand im Veranstaltungszentrum „Burg Seevetal“ eine Versammlung des AfD Kreisverbandes Harburg-Land statt. Die Polizei war im Bereich um den Versammlungsraum verstärkt präsent, um Störungen im Vorfeld zu vermeiden. Während der Versammlung wurde der Bundessprecher der AfD Prof. Dr. Jörg Meuthen gegen kurz vor 20:00 Uhr aus den Reihen der Zuschauer heraus von einem jungen Mann mit einer tiefgefrorenen Torte beworfen und leicht am Kopf verletzt. Unmittelbar zuvor hatten nach Angaben von Zeugen mehrere Personen, die sich ebenfalls unter den Besuchern befanden, Parolen gerufen und ein Banner entrollt und so die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Der Tortenwerfer und die Gruppe der Störer liefen daraufhin fluchtartig aus dem Versammlungsraum. Sechs Personen konnten vom Sicherheitsdienst im Eingangsbereich festgehalten und an die Polizei übergeben werden. Gegen eine 18-jährige Frau und fünf Männer im Alter von 18 (4x) und 22 Jahren wurden Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz eingeleitet. Sie erhielten im Anschluss an die Maßnahmen einen Platzverweis für die Örtlichkeit.
Prof. Dr. Meuthen wurde nach dem Tortenwurf durch einen anwesenden Arzt erstversorgt und konnte seine Rede nach wenigen Minuten fortsetzen.
Der Tortenwerfer konnte anhand einer Videoaufzeichnung des Tatgeschehens durch die Polizei identifiziert werden. Es handelt sich um einen 17-Jährigen, der der Polizei im Landkreis Harburg als Angehöriger der linken Szene bereits bekannt ist. Noch am Abend wurde er im Beisein von Erziehungsberechtigten zu dem Vorwurf befragt. Der Jugendliche machte jedoch keine Angaben zum Sachverhalt. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen gefährlicher Körperverletzung gegen ihn.
Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Harburg
Polizeihauptkommissar
Jan Krüger
Telefon: 0 41 81 / 285 – 104, Fax -150
Mobil: 0 160 / 972 710 15 od. -19
E-Mail: pressestelle (@) pi-harburg.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-wl.polizei-nds.de

Die Ereignisse, die in den Polizeimeldungen erfasst sind, geben Geschehnisse wieder, die sich im Verlauf einer Woche ereignet haben. Sie zeigen im Wesentlichen organisierte Gewalt gegen Sachen und bis zum Beweis des Gegenteils: spontane Gewalt gegen Menschen.

Angesichts der Anzahl der Übergriffe auf fremdes Eigentum, wie sie sich in der Zerstörung von z.B. Wahlplakaten niederschlagen, kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen und muss entsprechend von organisierter Kriminalität ausgehen. Die Gewalt gegen AfD-Politiker ist bislang noch sporadisch, so dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass Einzeltäter dafür verantwortlich sind, deren Motivation man entsprechend psychologisch erklären muss, wenngleich sich mit jedem weiteren Übergriff auf AfD-Politiker der Verdacht erhärtet, dass es sich auch hierbei um organisierte Kriminalität handelt.

Beides, Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Menschen, war im Dritten Reich und zum Ende der Weimarer Republik die Regel. In der Weimarer Republik richtete sich die Gewalt gegen den politischen Gegner, im Dritten Reich gegen den politischen Gegner und gegen Juden. In der Weimarer Republik und im Dritten Reich waren die Träger der Gewalt Personen, die entweder in einem ideologischen Verein, in der NSDAP, der KPD, dem Stahlhelm oder im Roten Frontkämpferbund organisiert waren, im Dritten Reich waren die Träger der Gewalt staatliche Organisationen und Parteigliederungen der NSDAP, die mit dem Staat verschmolzen wurden. In der Weimarer Republik haben sich Politiker, die mit Mandat im Reichstag saßen, mit denen solidarisiert, die Gewalt gegen Personen oder Sachen ausgeübt haben, während die Mehrheit der anderen Politiker in der Verurteilung dessen, was auf deutschen Straßen geschehen ist, sehr zurückhaltend war, nur wenige haben den Mut gefunden, den z.B. Otto Wels in seiner berühmten Rede gegen das Ermächtigungsgesetz bewiesen hat.

Im Jahr 2016 ist es normal geworden, dass Wahlplakate der AfD zerstört und Politiker der AfD angegriffen werden. Im Jahr 2016 ist es ebenso normal, dass sich linke Politiker mit denen solidarisieren, die Straftaten gegen die AfD begehen. Es ist normal, dass Gewalt gegen Politiker der AfD verübt wird, ohne dass die gesammelte politische Klasse sich hinter die Angegriffenen stellt. Demokratische Prinzipien wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht, am freien Wettbewerb um Wählerstimmen gleich und ungehindert teilzunehmen, werden heute wie im Dritten Reich mit der Bedingung versehen, dem, was angeblich die Mehrheit für richtig hält, zu entsprechen.

An die Stelle demokratischer Prinzipien sind Partikularinteressen getreten, die das eigene politische Überleben ohne Rücksicht auf die Kosten zum höchsten Ziel erklären. Und – letztlich – ist es wieder normal, Kampagnen gegen gesellschaftliche Gruppen zu führen, und sich selbst als überlegene Menschenform zu präsentieren. So wie die Nazis sich als Vertreter einer besonderen Rasse dargestellt haben, die keine minderwertige Rasse neben sich duldet, so gehen heute die Vertreter einer, wie sie glauben, überlegenen Ideologie, gegen politisch Andersdenkende vor. Wurden im Dritten Reich Juden mit einem Berufsverbot belegt, weil sie Juden waren, so werden heute Menschen mit beruflichen Konsequenzen bedroht, weil sie angeblich Hasskommentare im Internet verbreiten. Und während sich die Vertreter dessen, was man wohl nur als jämmerlichen deutschen Demokratieversuch bezeichnen kann, in ihrem Kampf gegen Hasskommentare gegenseitig überbieten, begehen unter ihrer Nase organisierte ideologische Kämpfer täglich Hasstaten in Form von Gewalt gegen Sachen und gegen Menschen.

Es fällt zunehmend schwer, die deutsche Travestie auf eine Demokratie zu ertragen, so wie es zunehmend schwerer fällt, die bigotten Totengräber demokratischer Werte, die Hasskommentare bekämpfen und so vollkommen kommentarlos verbleiben, wenn Hasstaten von Mitgliedern ihres ideologischen Lagers verübt werden, zu tolerieren. Aber letztlich ist es ja egal, ob man sie toleriert oder nicht, denn – um die Logik der linken organisierten Kriminalität zu benutzen: Toleriert wird nur, was uns gefällt, was uns nicht gefällt, wird zerstört oder eliminiert. Wie schnell es doch möglich ist, demokratische Grundlagen nicht nur in Frage zu stellen, sondern fast vollständig zu beseitigen.>


========

Junge Freiheit online, Logo

5.9.2016: Die Rechtsverstösse des zionistisch-kriminellen Justizminsiters Maas
Justizminister soll gelogen haben: CSU-Rechtsexperte Hoffmann fordert Maas zum Rücktritt auf
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/csu-rechtsexperte-hoffmann-fordert-maas-zum-ruecktritt-auf/

<BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Hoffmann hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zum Rücktritt aufgefordert. Hintergrund ist ein Bericht des Spiegel, nachdem Maas den Rechtsausschuß des Bundestags belogen haben soll. „Herr Maas ist als Bundesjustizminister nicht mehr länger tragbar“, sagte Hoffmann der JUNGEN FREIHEIT. Die neuen Vorwürfe gegen Maas seien nicht die erste Verfehlung des Ministers.

„Im Fall Gina-Lisa Lohfink äußert er sich aus rein populistischen Gründen zu einem laufenden Verfahren, ohne auch nur die Akten zu kennen. Das widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. Dann lobt er eine linksextremistische Band, deren Texte voller Haß sind, die unser Land auf das übelste verunglimpfen und in denen zur Gewalt gegen die Polizei aufgerufen wird. Und jetzt stellt sich heraus, daß Herr Maas im Fall ‘netzpolitik.org’ dem Parlament offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat“, kritisierte Hoffmann, der dem Rechtsausschuß des Bundestags angehört und dort Berichterstatter der Unionsfraktion-Fraktion für das Sexualstrafrecht ist.

„Maas als Minister fehl am Platz“

„Ein Minister, der aus ideologischen Erwägungen stets versucht, billig einen Effekt in der Öffentlichkeit zu erhaschen, ist fehl am Platz“, betonte er gegenüber der JF.

Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, Maas habe im August 2015 in der Affäre um die Ermittlungen gegen das Portal „netzpolitik.org“ die Unwahrheit gesagt. Laut einer Aktennotiz soll Maas den damaligen Generalbundesanwalt Harald Range angewiesen haben, ein Gutachten zu stoppen, das die Frage klären sollte, ob zwei Blogger von „netzpolitik.org“ Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatten.

Demnach rief die Staatssekretärin des Justizministeriums Stefanie Hubig Range an und drohte ihm mit seiner Entlassung, für den Fall, daß er den Gutachtenauftrag nicht zurückziehe. Dem kam Range nach, beklagte danach aber einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz. Daraufhin entließ Maas Range. Vor dem Rechtsausschuß des Bundestages beteuerte Maas später, sein Ministerium habe Range zu keinem Zeitpunkt eine Weisung in dem Verfahren erteilt.

Auch Schäuble fordert Maas zum Rücktritt auf

Wegen der Einmischung in das Verfahren gegen Gina-Lisa Lohfink hatte am Wochenende bereits Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Maas zum Rücktritt aufgefordert. Laut Focus sagte er auf einer Sitzung des CDU-Präsidiums am vergangenen Montag: „Ein anständiger Minister müßte da zurücktreten.“

Für scharfe Kritik hatte aus der Union hatte zudem Ende August das Lob von Maas für die linksextreme Punkband „Feine Sahne Fischfilet“ gesorgt. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, warnte gegenüber der JF: „Wer unsere Demokratie gegen Extremisten verteidigt, indem er gemeinsame Sache mit anderen Extremisten macht, erweist dieser letztlich einen Bärendienst.“

Da es sich „Feine Sahne Fischfilet“ um eine Musikgruppe handle, die offenbar ein gestörtes Verhältnis zur Polizei habe, mache ein gemeinsames Vorgehen besonders fragwürdig. (krk)>

========

qpress online, Logo

6.9.2016: Merkel-Mantra "Wir schaffen das" gibt es schon 35 Jahre
Merkel Mantra: „Wir schaffen das“ wird 35 Jahre alt
http://qpress.de/2016/09/06/merkel-mantra-wir-schaffen-das-wird-35-jahre-alt/

10. Parteitag der SED 1981 mit dem Merkel-Mantra
                  "Das schaffen wir" / "Wir schaffen
                  das"
10. Parteitag der SED 1981 mit dem Merkel-Mantra "Das schaffen wir" / "Wir schaffen das"

<DDR-Realo-Dead: Wir hatten immer größte Bedenken bezüglich der Stabilität von Angela Merkels schlagenden Durchhalteparolen. Diese Befürchtung können wir dank einer intensiven Recherche heute gänzlich in Wohlgefallen auflösen. Das aktuellste und brennendste Mantra unserer Staatsratsvorsitzenden und Übermutter der Nation hat offenbar einen erheblich längeren Bart als wir es bislang für möglich halten durften. Ganz exakt in diesem Jahr wird die Urform: “das schaffen wir” immerhin 35 Jahre alt. Herzlichen Glückwunsch dazu auch von hier aus.

Wahre Weisheiten überleben einfach jedes System. Das gilt natürlich auch für vollkommene und total anpassungsfähige “Wendehälse“. So jedenfalls kann man diese “frohe Botschaft” auch auf einen reformierten Nenner bringen. Natürlich sollte man dabei die Feinheiten beachten, die wir niemandem verschweigen wollen. Das Motto, des des X. Parteitages der SED lautete demgemäß: “das schaffen wir“. Damals lag die initiale Betonung noch auf “das“, womit die Aufgabe unzweifelhaft im Vordergrund stand. Wenn das überholte Mantra heute lautet “wir schaffen das“, so ist dies nur ein Hinweis auf die kapitalistische Neuausrichtung und Egomanie die hier erbarmungslos durchschlägt und das “wir” steht bei Angela Merkel ohnehin als Synonym für das uneingeschränkte “Pluralis Majestatis“, was sich bei der Wahrnehmung dieser Affirmation leider kaum jemand zu vermuten getraut.

Der Slogan ist nicht minder genial als der Spruch mit dem man den Westen final vorführte und anschließend niederstreckte. Da ging es auch um eine Art Überholung (des Staates): “Überholen, ohne einzuholen“! Letzteres ist bekanntermaßen tatsächlich so realisiert worden. Heute nennt sich das alte DDR-System nur etwas zeitgemäßer BRD, aber die verblüffende Personengleichheit in den höchsten Führungskadern spricht für die hier vorgelegte These. Kommen wir zurück auf den X. Parteitag der SED und wie sich die Geschichte wiederholt: Der X. Parteitag der SED verordnete der Bevölkerung Optimismus und forderte mehr Arbeits-Disziplin[ZEIT]. Nichts anderes verlangt die heutige Staatsratsvorsitzende 35 Jahre später vom Volk, nur eben mit anderen Worten.

Auch wenn die Tusse auf dem obigen Plakat definitiv nicht die Angela Merkel ist, obgleich eine visuelle Ähnlichkeit zweifelsohne diagnostiziert werden darf, sollte die zu dem Zeitpunkt 26-jährige Kommunisten-Göre und heutige Staatsratsvorsitzende, diesen leidvollen Spruch Leitspruch für ihren späteren Werdegang verinnerlicht und kopiert haben. So erklärt sich auch, dass wir heute in den Genuss dieser sozialistischen Weisheit durch unsere (Vor)Führerin kommen. Natürlich hat sie nicht ihre Doktorarbeit zu diesem “Slogan” geschrieben, sonst wäre jetzt vermutlich eine spontane Plagiatsdebatte losgebrochen. Vielleicht sollten wir in Kenntnis dieser Tatsache die Kanzlerin der Geldadelsherzen nur nicht mehr ganz so ernst nehmen, wenn sie sich augenscheinlich mit fremden Federn alten Hüten schmückt.

Sehen wir mal in die Glaskugel und betrachten den kommenden Parteitag der Kapitalistischen Einheitspartei Deutschlands, da dürfen wir vielleicht mit vergleichbaren Szenen und Merkel-Redefragmenten rechnen:

Nichts, was wir tun, geschieht um seiner selbst willen, alles dient dem Wohle des hart arbeitenden Kapitals.“ … oder … „Die Sicherung des Erreichten auf materiellem und kulturellem Gebiet sowie seine Mehrung verlangen einen volkswirtschaftlichen Leistungsanstieg wie nie zuvor.

Das alles ist auch nur eine Wiederholung von modifizierten Phrasen, die bereits im Sozialismus bis zum Erbrechen gedroschen wurden. Im Kern geht es aber immer darum, dass sich der Arbeiter/Bauer (heute ugs. Humankapital) den A®sch aufreißen muss, damit der Plan erfüllt wird. Das wird sich wenigstens im real abgelebten Sozialismus und auch im aktuell verreckenden Kapitalismus niemals mehr ändern … eben das rituelle Arbeiter- und Bauern-Opfer. Aber transponieren wir fix noch den X. SED Parteitag von 1981 auf den kommenden Parteitag der Kapitalistischen Einheitspartei im Jahre 2016:

Dass die kommenden Jahre hart werden, daran ließ die Partei keinen Zweifel. Staatsratsvorsitzende Angela Merkel verkündete in zehn Punkten die „ökonomische Strategie der Neuzeit(postmoderne Bedeutung in Klammer, kursiv):

  • bessere Nutzung von Wissenschaft und Technik, (Profitmaximierung)
  • vor allem Mikroelektronik, (Miniaturisierung der Überwachung)
  • Kernenergie und Lasertechnik, (Kernernergie bereits gestorben, Laser für die Augen)
  • Steigerung der Produktivität und Qualität der Arbeit, (unbezahlte Überstunden)
  • sinnvollerer Umgang mit Material und Energie, (Effizienz)
  • vermehrte Exportanstrengungen, (Außenhandelsüberschuss)
  • Senkung der Produktionskosten, (Profitmaximierung)
  • Einsatz von Industrierobotern, (Steigerung der Entlassungsproduktivität)
  • arbeitsplatzsparende Investitionen, (Arbeitsplatzabbau)
  • verbesserte Versorgung mit Konsumgütern, (Brot & Spiele, mentale Vollbeschäftigung)

… mithin Wirtschaftswachstum trotz der „objektiven Veränderungen“ der ökonomischen Bedingungen, Intensivierung der Produktion ohne zusätzliche Arbeitskräfte … laber … Rhabarber. Weiter versprach Merkel, dass es zum Schutz einer stabilen und konkuzzenzfähigen Wettbewerbssituation in Deutschland bei den niedrigen Löhnen bleiben soll und dass auch die Preise für Waren des Grundbedarfs, die achtzig Prozent des Warenangebots ausmachen, signifikant gesteigert werden müssen, damit die Renditen des Kapitals gewahrt bleiben. Das alles schaffen wir … und noch viel mehr!>

========

9.9.2016: Wahlbetrug in Meck-Pomm: AfD-Zweitstimmen bei Auszählung unterschlagen
Wahlbetrug in Meckpomm: Wahlleitung prüft Unregelmässigkeiten
http://www.anonymousnews.ru/2016/09/09/wahlbetrug-in-meck-pomm-wahlleitung-prueft-unregelmaessigkeiten/

<Von Anonymous

Die Landeswahlleitung in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Prüfung von möglichen Unregelmäßigkeiten bei der Landtagswahl angekündigt. Hintergrund ist das Wahlergebnis in der Gemeinde Schönbeck. Dort erhielt die AfD zwar 27,6 Prozent der Erststimmen, jedoch keine einzige bei der Auszählung der Zweitstimmen. Statt dessen erhielt die Satiregruppierung „Die Partei“ 25,7 Prozent der Zweitstimmen.

„Daß es bei der Übermittlung der sogenannten Schnellmeldung, die die Grundlage des vorläufigen Ergebnisses bildet und in der Regel in einer telefonischen Meldekette bis zu dem Erfassungszentrum weitergegeben wird, zu einem Übermittlungsfehler durch Versprechen, Verhören oder Verschreiben gekommen ist, kann ich naturgemäß nicht ausschließen“, sagte Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes auf Anfrage der Jungen Freiheit.

Wahlmanipulation in Meckpom,
              Beispiel Schönbeck: Alle Zweitstimmen für die AfD wurden
              unterschlagen
Wahlmanipulation in Meckpom, Beispiel Schönbeck: Alle Zweitstimmen für die AfD wurden unterschlagen

Wahllokal verschlossen?

Sollte es tatsächlich zu einem Übermittlungsfehler gekommen sein, „wird dieser nach Prüfung der Niederschrift des Wahlvorstandes mit der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuß korrigiert“, betonte Petersen-Goes. Die Sitzung des zuständigen Wahlgremiums werde jedoch erst am 9. September abgehalten.

Buchtipp zum Thema: Die Patin von Gertrud Höhler

Zuvor hatte die AfD bereits Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung beklagt. Der Stralsunder AfD-Kandidat Matthias Laack kritisierte, ein Wahllokal sei während der Stimmauszählung 22 Minuten lang für Wahlbeobachter geschlossen gewesen. Dies wäre ein Verstoß gegen die Wahlgesetze, wonach jeder Bürger unmittelbar nach Schließung der Wahllokale die Auszählung beobachten kann. Laack war bei der Bewerbung um ein Direktmandat seiner CDU-Gegnerin Ann Christin von Allwörden um 56 Stimmen unterlegen.

Wahlforscher fordert Doppel-Auszählung

AfD-Landeschef Leif-Erik Holm schloß zudem weitere Beschwerden nicht aus. In einigen Wahllokalen habe es „unplausible Ergebnisse“ gegeben, monierte Holm. Beispielsweise null Prozent für die AfD und 20 Prozent für Alfa. „Das wird alles keine großen Auswirkungen haben, doch es muß geklärt werden“, forderte Holm.

Der Wahlforscher Andreas Kohlsche sprach sich gegenüber der Ostsee-Zeitung unterdessen dafür aus, grundsätzlich alle Stimmen doppelt auszählen zu lassen. Die derzeitige Praxis sei „steinzeitmäßig“ und führe zu einer hohen Fehlerquote.>

========

Sputnik online, Logo

12.9.2016: Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD gemäss CIA-Zahlen bei 7,8%
Niedersachsen: SPD verliert, AfD zieht in Räte ein
https://de.sputniknews.com/panorama/20160912/312503943/niedersachsen-spd-afd-ergebnis.html

<Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen hat die Alternative für Deutschland teils zweistellige Ergebnisse erreicht, meldet dpa. Die stärkste Kraft ist die CDU geblieben, die SPD gab jedoch etwas nach.

Die Christdemokraten liegen nach jüngsten Angaben der Landeswahlleitung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit 34,4 Prozent vor der SPD (31,2), den Grünen (10,9), der AfD (7,8), der FDP (4,8) und der Linken (3,3). Die Wahlbeteiligung lag bei 55,5 Prozent und war damit höher als noch 2011.

Seit Anfang der 1980er Jahre ist die CDU immer als stärkste Kraft aus Kommunalwahlen hervorgegangen.

Niedersachsens SPD-Chef und Ministerpräsident Stephan Weil sagte im NDR-Fernsehen, in der Auseinandersetzung mit der AfD gelte es, verloren gegangenes Vertrauen zurückzugewinnen. Aus der Landtagswahl am 4. September in Mecklenburg- Vorpommern war die SPD mit 30,6 Prozent als stärkste Kraft hervorgegangen. Laut den von der Landeswahlleiterin in der Nacht veröffentlichten vorläufigen Ergebnissen landete die AfD mit 20,8 Prozent auf Platz zwei, vor der CDU, die auf 19 Prozent abrutschte. Nicht mehr im Landtag vertreten sind die Grünen mit 4,8 Prozent und die NPD mit 3,0 Prozent. Die FDP (3,0 Prozent) ist ebenfalls an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Im neuen Landtag erhält die SPD 26 Sitze, die AfD 18, die CDU 16 und die Linkspartei elf. Im Vergleich zur letzten Wahl vor fünf Jahren haben alle bislang im Landtag vertretenen Parteien Stimmenanteile verloren. Die Wahlbeteiligung lag im Vergleich zum Jahr 2011 um 10,1 Prozentpunkte höher und lag bei 61,6 Prozent.>

========

Deutsche Wirtschaftsnachrichten online, Logo

16.9.2016: <Europas Börsen nervös nach US-Attacke gegen Deutsche Bank>
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/09/16/deutsche-bank-schock-macht-anleger-in-europa-nervoes/

<Die Ankündigung einer Milliardenstrafe aus den USA verursachte auch bei anderen Instituten einen drastischen Kursverfall. Die großen europäischen Aktienindizes melden fast durchgängig Verluste.>

========

Handelsblatt online, Logo

16.9.2016: Steinmeier hetzt: AfD soll ein "Brandsatz" sein
„Diesen Brandsatz kann man in der Wahlkabine löschen“
http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/landtagswahlen-2016/steinmeier-attackiert-die-afd-diesen-brandsatz-kann-man-in-der-wahlkabine-loeschen/14559780.html

Vor der Wahl in Berlin hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier die AfD scharf kritisiert: „Da fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime in Flammen setzt.“ Berlin brauche sie nicht im Abgeordnetenhaus.

Berlin - Zwei Tage vor der Wahl in Berlin hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier die rechtspopulistische AfD massiv kritisiert. „Wir brauchen keine AfD im Abgeordnetenhaus. Diesen Brandsatz kann man in der Wahlkabine löschen“, sagte der SPD-Politiker am Freitag bei einer Wahlkampfveranstaltung mit Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller. Dieser hatte zuvor seine Angriffe gegen die AfD verteidigt. AfD-Landeschefin Beatrix von Storch warf Müller vor, ihre Partei mit den Nazis gleichzusetzen. Dafür werde sich der Sozialdemokrat entschuldigen müssen.

„Schaut sie euch an, die Rechtspopulisten, Nationalisten – ob die AfD in Deutschland, ob diese verantwortungslosen Typen in England, die ihr Land in den Brexit-Mist gefahren haben und jetzt nicht wieder rauskommen. Schaut auf den Schreihals namens Donald Trump in Amerika – alles Leute, die mit den Ängsten der Menschen spielen, die mit Angst Politik machen“, sagte Steinmeier. Dies sei „der wahre Brandsatz in Europa. Da fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime in Flammen setzt.“ Auch deshalb sei die Wahl in der Hauptstadt am Sonntag wichtig.

Müller schrieb auf seiner Facebook-Seite, Berlin dürfe nicht Hauptstadt der Rechten werden. „Schulterzucken? 10 bis14 Prozent sind egal? Sie sind es nicht. Sie werden auf der ganzen Welt als ein Zeichen des Wiederaufstiegs der Rechten und Nazis in Deutschland gewertet werden.“ Berlin sei die Stadt, „die sich von der Hauptstadt Hitlers und Nazi-Deutschlands zum Leuchtturm der Freiheit, Toleranz, Vielfalt und des sozialen Zusammenhalts entwickelt hat.“ Er sei es leid, „dass man Rassismus, Intoleranz und Menschenfeindlichkeit“ nicht mehr benennen könne, ohne dass einem die „Nazi-Keule“ vorgeworfen werde.>

========

Epoch Times online, Logo

16.9.2016: Bremen: AfD 14,2%
#BerlinWahl 2016: Vorläufiges amtl. Endergebnis – SPD 21,6 %, CDU 17.6 %, Linke 15,6%, Grüne 15,2 %, AfD 14,2 %, FDP 6.7%
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/berlin-wahl-2016-amtliches-endergebnis-prognose-a1935625.html

<Die SPD hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus trotz deutlicher Verluste gewonnen.

+++ 1:32 Vorläufiges amtliches Endergebnis+++

Die SPD hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus trotz deutlicher Verluste gewonnen. Nach Auszählung aller Stimmen erzielte sie 21,6 Prozent. Die CDU fiel auf 17,6 Prozent und zieht als zweistärkste Kraft ins Parlament. An dritter Stelle liegt die Linke mit 15,6 Prozent, gefolgt von den Grünen mit 15,2, der AfD mit 14,2 Prozent und der FDP mit 6,7 Prozent.>

========

Junge Freiheit online, Logo

22.9.2016: Deutschland ist eine Drogenmafia geworden
Bremische Bürgerschaft: Drogen und Schwarzarbeit: Abgeordnete verlieren Immunität
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/drogen-und-schwarzarbeit-abgeordnete-verlieren-immunitaet/

<BREMEN. Die Bremer Staatsanwaltschaft hat die Immunität von zwei Bürgerschaftsabgeordneten aufheben lassen. Der SPD-Abgeordnete Mehmet Acar soll in mehreren Fällen über seine Baufirma Schwarzarbeiter beschäftigt, und für diese Arbeiter Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß gezahlt haben.

Der Grünen-Abgeordnete Wilko Zicht soll wiederholt synthetische Drogen wie MDMA (ein Hauptbestandteil von Ecstasy) und die Partydroge Speed online im Darknet bestellt haben. Zicht legte deswegen sein Bürgerschaftsmandat nieder. Hintergrund: Nachdem die Immunität des Abgeordneten am Mittwoch aufgehoben wurde, führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei Zicht durch. Dabei wurden Drogen gefunden.

Bereits im August hatte die Bremer Staatsanwaltschaft die Immunität des Bürgerschaftsabgeordneten Patrick Öztürk (SPD) aufheben lassen. Der Sozialdemokrat soll gemeinsam mit seinem Vater das Jobcenter in Bremerhaven um mehrere Hunderttausend Euro betrogen haben. „Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug“, lautet die Anschuldigung der Staatsanwaltschaft. Öztürk und sein Vater sollen Griechen und Bulgaren Scheinarbeitsverträge besorgt haben, die diesen ermöglichten, zusätzliche staatliche Unterstützung zu beziehen. Es könnte um weit über tausend Fälle gehen, die Ermittlungen dauern noch an. (bb)>

========

Tageblatt24.de online, Logo

20.9.2016: Merkels Plan: Zwangseinweisung von Flüchtlingen in deutsche Haushalte
Merkel’s Flüchtlingspolitik: Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte
http://tageblatt24.de/merkels-fluechtlingspolitik-zwangszuweisung-von-fluechtlingen-in-private-haushalte/

<Wer glaubt, dass Kanzlerin Merkel nach der historischen Wahlniederlage der CDU in Berlin einen Kurswechsel anstrebt, der irrt sich.

Zwar räumt die Kanzlerin am Abend Fehler in der Flüchtlingspolitik ein, dies läge jedoch ihrer Meinung nach nicht an getroffenen Fehlentscheidungen der Regierung, sondern vielmehr an der zögerlichen Handhabung bei der Integration von Flüchtlingen.

Die Regierung hat nach Bekanntwerden des Wahlergebnisses umgehend eine Sitzung einberufen, um eine Änderung in der Flüchtlingspolitik herbeizuführen. Der Pressesprecher der Regierung, Steffen Seibärt, verkündete das Ergebnis dieser Sitzung am Morgen in den Medien: So wird sich regierungsintern weder das Ziel noch die Grundüberzeugung zur Flüchtlingspolitik ändern, jedoch läge das Augenmerk jetzt auf eine kurzfristige und umfassende Integration der nach Deutschland geflüchteten. Dieses Ziel sei jedoch nicht ohne die Hilfe der Mitbürgerinnen und Mitbürger Deutschlands zu erreichen. „Jeder Deutsche müsse für die derzeitige Situation in der Welt Verantwortung übernehmen und den geflüchteten Menschen eine neue Heimat schaffen. Nur so kann Deutschland in der Zukunft durch die steigende Bevölkerungszahl profitieren“, so Merkel. Fremde müssen zu Freunden werden.

Die Regierung greift daher nun auf eine Maßnahme zurück, welche sich auch in Deutschlands vergangenen Kriegszeiten bewährt hat. So wird jedem Deutschen durch eine von der Regierung verfassten Verordnung auferlegt, einen erwachsenen Flüchtling über 18 Jahre oder aber zwei Flüchtlingskinder unter 18 Jahre aufzunehmen. Bei der Entscheidung, welche Flüchtlingsgruppe in den Haushalt aufgenommen werden soll, habe nach Aussage der Regierung jeder Haushalt ein Mitspracherecht. „Durch die Aufnahme von Flüchtlingen in jeden Haushalt Deutschlands lernen diese, sich kurzfristig mit der deutschen Kultur zu identifizieren und lernen den Alltag deutscher Haushalte kennen. Eine vollumfassende Integration ist damit gewährleistet und die Integration der Flüchtlinge muss oberstes Ziel aller sein“, so Merkel weiter.

Die Verordnung zur Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte tritt zum 01.11.2016 in Kraft. In den nächsten Wochen werden alle Haushalte der Bundesrepublik durch Mitarbeiter der Regierung angeschrieben. Anschließend hat jeder Haushalt innerhalb einer bestimmten Frist die Möglichkeit, einen Wunsch zur Aufnahme einer bestimmten Flüchtlingsgruppe (voll- oder minderjährig) zu äußern.>

========

Epoch Times online, Logo

21.9.2016: Krankenkassenbeiträge werden wegen Flüchtlingen steigen
Anstieg der Krankenkassenbeiträge – Viele Flüchtlinge haben ab Juni 2017 Anspruch auf Vollversorgung
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/stark-steigende-krankenkassenbeitraege-bis-2020-bald-millionen-neumigranten-in-vollversorgung-geringes-einkommen-a1937525.html


Offenbar aus Sorge um die soziale Ungerechtigkeit fordert SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung. Doch die eigentliche Frage, warum die Kosten wirklich steigen, wird nicht gestellt.

Bis 2020 sollen die sogenannten Zusatzbeiträge von derzeit 1,1 Prozent auf 2,4 Prozent wachsen. Demnach würden sie sich mehr als verdoppeln. Wegen dieser Entwicklung fordern nun mehrere SPD-Politiker ein Weiterreichen der Hälfte der Kosten an den Arbeitgeber. Dies sei eine „Kernfrage der sozialen Gerechtigkeit“ so SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, Edgar Franke (SPD), berichtet „goldseiten.de“.

Nur die halbe Wahrheit: Kostensteigerung wegen fehlenden Arbeitgeberanteils

Als wichtigen Grund für die Steigerung der Zusatzbeiträge sehen die SPD-Politiker den früher ebenfalls steigenden Arbeitgeberanteil, der nun mitfinanziert werden müsse. Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit.

Tatsächlich müssen die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen auch deshalb deutlich steigen, um die aus der zunehmenden Einwanderung nach Deutschland resultierenden Kosten aufzufangen.

Ab 15. Monat volle Leistung der Krankenkassen für Flüchtlinge

Denn die gerade in den letzten Tagen von öffentlichen Stellen gerne verbreitete Aussage, Asylbewerber hätten nur Anspruch auf eine „medizinische Grundversorgung“, gilt nur bis zum Ende ihres 15. Aufenthaltsmonats in Deutschland oder bis zu deren Anerkennung als Asylbewerber.

Die Grundversorgung von Flüchtlingen beschränkt auf das Nötigste. Sie erhalten also Impfungen sowie die Behandlung von Schmerzen und akuten Erkrankungen. Schwangere erhalten allerdings den vollen Umfang der Leistungen der Kommunen.

Auch unabhängig vom Ausgang eines eventuell noch nicht abgeschlossenen Asylverfahrens öffnet sich gemäß § 2 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes auch für diese Menschen der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und ihrem vollen Leistungsumfang.

Da das Gros der Flüchtlinge mit der Welle zwischen September 2015 und Anfang März 2016 kam, hätten diese ab Anfang Juni 2017 die Möglichkeit auf die volle Leistung bei einer Krankenkasse. In diesem Zeitraum wurden 367.000 gestellt. Ende April 2016 schätzte das Ministerium von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Zahl der Neumigranten in Deutschland als sechsstellig ein, so das Magazin Focus.

Weil aber bei diesem Mitgliederkreis im Regelfall keine entsprechend hohen Arbeitseinkommen vorliegen, ergibt sich zwangsläufig eine zusätzliche Belastung für die „alten“ Mitglieder. Das aber verschweigen nicht nur die SPD-Politiker Lauterbach und Franke.>

========

RP online, Logo

Leverkusen 22.9.2016: Flüchtlinge "organisieren" etwas: Gewerbsmässiger Diebstahl, Schmuggel etc.
Auermühle in Leverkusen: Kriminelle Machenschaften in Flüchtlingsunterkunft
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/kriminelle-machenschaften-in-fluechtlingsunterkunft-aid-1.6276219

<Leverkusen. Offenbar haben kriminelle Machenschaften die Schließung der Flüchtlingsunterkunft Auermühle in Leverkusen deutlich beschleunigt. Mehrere Bewohner sollen gewerbsmäßig Diebstähle begangen haben. Auch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sollen in die Taten verstrickt gewesen sein.

Von Roman Zilles, Leverkusen

Nachdem sie Ende voriger Woche freigezogen worden ist, zeichnen sich nun die Hintergründe der vorzeitigen Schließung der Flüchtlingsunterkunft Auermühle ab. Nach Informationen unserer Redaktion haben offenbar kriminelle Machenschaften in der Einrichtung dazu geführt, dass die Unterkunft dreieinhalb Monate vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin geräumt worden ist. Dem Eindruck, dass die schnelle Schließung allein in sinkenden Flüchtlingszahlen begründet liege, wird hinter vorgehaltener Hand heftig widersprochen.

Mehrere Bewohner sollen an gewerbsmäßigen Diebstählen beteiligt gewesen sein. Vornehmlich soll es um Ladendiebstähle gegangen sein, bei denen wohl vor allem Marken-Sportbekleidung und -Turnschuhe im Fokus gestanden haben. Bei den Tätern soll es sich vor allem um Männer aus Nordafrika handeln, die alleine nach Deutschland eingereist sind, heißt es aus gut informierten Kreisen.

Indes sollen neben den Bewohnern weitere Personen in die Machenschaften eingeweiht gewesen sein, beziehungsweise sich daran beteiligt haben. So sollen viele der Personen, die dort ein- und ausgegangen sind, zu den Abnehmern des Diebesguts gehört haben. Die Vorwürfe, die sich auch gegen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma richten, die für die Betreuung der Unterkunft in Schlebusch zuständig war, führten zu einem größeren Polizei-Einsatz an der Auermühle. Bereits vor rund zwei Wochen soll ein Zug der Bereitschaftspolizei Teile der Unterkunft durchsucht haben.

Ein Pressesprecher der Polizei bestätigte Mittwoch auf Anfrage, dass gegen Bewohner der Unterkunft sowie Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ermittelt wird. Ausgangspunkt der Erkenntnisse der Polizei seien die Angaben eines 22-jährigen Marokkaners, der vor einigen Monaten nach Deutschland eingereist ist. Offenbar um seine Verlegung in eine andere Unterkunft zu vermeiden, habe er sich an die Heimleitung gewandt. Der Mann habe Mitbewohner belastet und Beschuldigungen gegen Sicherheitsleute vorgebracht, dass diese die mutmaßlichen Drahtzieher für die Ladendiebstähle gewesen seien.

Seine Anschuldigungen habe der 22-Jährige in den Vernehmungen gegenüber der Polizei wiederholt. "Er hat seine Vorwürfe auch dahingehend erweitert, dass es Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegeben haben soll", sagte ein Sprecher der Polizei. Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft sei daraufhin die Flüchtlingsunterkunft durchsucht worden. Gefunden wurde mutmaßliches Diebesgut wie Sportbekleidung und Turnschuhe sowie Cannabis. Bei der Droge habe es sich aber nur um eine geringe Menge gehandelt. Die Ermittlungen dauern an. Allerdings sei bereits zuvor gegen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ermittelt worden, ergänzte der Sprecher. Vorgeworfen werde ihnen Hehlerei, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Anstiftung zum Ladendiebstahl.

Derweil soll es der 22-jährige Marokkaner trotz seiner verhältnismäßig geringen Aufenthaltsdauer in Deutschland bereits auf eine stattliche Anzahl an Vorstrafen gebracht haben. Der Polizeisprecher berichtet, der Mann sei "einschlägig polizeibekannt". Nach Informationen unserer Redaktion soll er nicht nur in Leverkusen, sondern auch überregional bei Diebstählen erwischt worden sein. Zwar sei er dem Haftrichter vorgeführt, aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden, sagte der Polizeisprecher. Inzwischen soll sich der Mann nicht mehr in Leverkusen aufhalten.

Zuletzt sollen in der Unterkunft in Schlebusch rund 80 Personen gelebt haben, die nach der Schließung an die Görresstraße verlegt worden seien. Ob sich darunter auch mögliche Personen befinden, die an den Diebstählen beteiligt gewesen sein sollen, ist unklar. Die Pressestelle des NRW-Innenministeriums erklärte sich für Auskünfte nicht zuständig und verwies auf die Bezirksregierung in Köln. Dort hieß es am Mittwoch, dass man über die Ermittlungen der Polizei im Bilde sei und kündigte für heute eine Stellungnahme zu den Vorgängen in der Unterkunft an der Auermühle an.

Quelle: RP>

========

Epoch Times online, Logo

27.9.2016: Gefälschter Lebenslauf von SPD-Petra Hinz - kein Strafverfahren wegen Täuschung und Aufschneiderei
Kein Straftatverdacht: Kein Ermittlungs-verfahren gegen Ex-Bundestagsabgeordnete Hinz
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/kein-straftatverdacht-kein-ermittlungsverfahren-gegen-ex-bundestagsabgeordnete-hinz-a1940166.html

Petra Hinz gab in ihrem Lebenslauf an, Juristin zu sein. Das war gelogen. Sie hat weder Abitur gemacht noch Jura studiert, saß aber dennoch seit 2005 im Berliner Parlament. Ein Ermittlungsverfahren gegen die 54-Jährige wird jedoch nicht eingeleitet.

Gegen die SPD-Politikerin Petra Hinz wird kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen bestehe kein Anfangsverdacht für das Vorliegen einer Straftat, berichtet „Focus-Online“.

Hinz, die seit 2005 für die nordrhein-westfälische SPD im Berliner Parlament saß, gab in ihrem Lebenslauf an, Juristin zu sein. Das war, wie sie inzwischen eingestanden hat, gelogen. Die 54-Jährige hat weder Abitur gemacht noch Jura studiert.

Nachdem ihre Lebenslüge aufgeflogen war, forderte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der gleichzeitig Chef der SPD in Hinz‘ Heimatstadt Essen ist, den Rückzug der Politikerin. Hinz wurde auch dafür kritisiert, ihre Mandatsniederlegung hinauszögert zu haben, mit der Folge, dass sie weiter ihre Abgeordnetenbezüge erhält.

Hinz hatte daraufhin angekündigt, ihre August-Bezüge für karitative oder soziale Einrichtungen in Essen zu spenden. Mittlerweile ist sie aus der SPD ausgetreten und hat ihr Bundestagsmandat niedergelegt.>

========

Metropolico online, Logo

28.9.2016: Landesgericht Tübingen: <Zwangsvollsreckung durch GEZ rechtlich unzulässig>
http://www.freiewelt.net/nachricht/zwangsvollstreckung-durch-gez-rechtlich-unzulaessig-10068655/
http://www.metropolico.org/2016/09/27/gez-zwangsvollstreckung-unzulaessig/

<Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen urteilte aktuell, dass die Praktiken des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, »Beiträge« per Zwangsvollstreckung einzutreiben, rechtlich unzulässig sind.

Das Landgericht (LG) Tübingen erklärte mit seinem Beschluss vom 16.9.2016 Zwangsvollstreckungen des öffentlich-rechtlichen Senders für unzulässig. Geklagt wurde von einer mutmaßlichen GEZ-Gegnerin, die darlegte, niemals einen Bescheid der Rundfunkanstalt erhalten zu haben. Sie wehrte sich somit gegen die von der GEZ festgesetzte Zahlung von insgesamt 572,96 Euro.

GEZ-Masche: Umgekehrte Beweißlast

In dem umfangreich begründeten Urteil kam die 5. Zivilkammer des LG Tübingen zu der Auffassung, dass sich »die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen auftreten.«

Zudem rügte das LG den häufig von der GEZ praktizierten Versuch, die Beweislast umzukehren. So habe die GEZ dem Rechnungsempfänger den Beweis abverlangt, nachzuweisen, dass dieser die GEZ-Rechnung nicht erhalten habe. Das aktuelle Urteil weißt darauf hin, dass es als Beweis nicht ausreiche, die Rechnung per Post zustellen zu lassen. Im Urteil heißt es dazu: »Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet«.

Keine Behörde – keine Zwangsvollstreckung!

Wie das Internetportal FreieWelt darlegt, sei der Aspekt der GEZ-Institutionsstruktur der wesentlich gravierender. Um ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können bedarf es laut dem LG Tübingen eines Bescheids einer Behörde und das entsprechende Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Die typischen Eigenschaften einer Behörde jedoch fehlen hier gänzlich, so die Beurteilung des Gerichts, so dass sich daraus ergibt: »Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.« Einfach ausgedrückt: keine Behörde – keine Zwangsvollstreckung!

Hier das Urteil des LG Tübingen Beschluss vom 16.9.2016, 5 T 232/16

Leitsätze

Die Übergabe des Schriftsütcks an die Post erfüllt in Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.

Tenor

  1. Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
  2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Gläubigerin.
  3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Wert: 572,96 EUR

Gründe

I.

1 Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide jeweils für vergangene Perioden festgesetzter Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR, zugrunde.

2 In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b, 802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.

II.

3 Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet) zurückgewiesen wurde.

4 Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung beinhalte.

III.

5 Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt.

6 Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert (B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).

IV.

7 Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (- nachfolgend Zf. 7 -).

8 Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch – ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice als Postanschrift in Beitragssachen angibt.

9 Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde angesehen werden möchte.

10 Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind. Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom 21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14) zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer, primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und Rechtsmittelbelehrung festsetzender) Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden, der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren (unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B. Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz, Systematik von §§ 13, 14 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B. Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor. Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§ 2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.

11 Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 – 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer, Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer, Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr, Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung, Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die – nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung (unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze.

12 Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt „Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168 AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner – der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine Verwaltungsbehörde handelt – ein.

13 Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit. Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe, wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO analog; es ist nicht ersichtlich, dass die Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden Norminhalten ermöglichen sollte).

14 Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen, dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss. Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative, Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07. Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.

15 Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH – aufgeführte Argument der Praktikabilität des Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens bereits gesehen und automatisierte Bescheide und vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.

16 Das Argument greift aber auch in tatsächlicher Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225 AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs- und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben vergleichbare Kundenzahlen.

17 Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.

18 Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom 15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen verweist) fehlt.

19 Der Schuldner bestreitet den Zugang; die angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG. Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar. Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt, einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe, Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es – zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG ausgeschlossen wurde.

20 Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7 -, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen, sondern in strenger Bindung an Gesetz und Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130, 132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt, die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.

21 Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.

22 Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde, dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum. Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S 1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K 1698/01)

23 Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht eintreten, da deren gesetzliche Basis, die Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.

24 Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die Beschwerde somit als begründet.

25 Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B. v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4 LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen ersuchender Behörde und ersuchter Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht im Verhältnis zum Schuldner die Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte – Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall anderer Bundesländer, in denen die Behörde das Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat, entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15 v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE 147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO) vergleichbar.

26 Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.

27 Das Gericht weicht insoweit von früheren Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat unvereinbar erscheint.

28 Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe, Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem, dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.

29 a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen – behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.

30 b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin ist unternehmerisch.

31 c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen (Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw. der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener Tarifvertrag besteht.

32 d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.

33 e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem öffentlichen Dienst.

34 f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin (Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als „Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar, wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung bezeichnetes Sponsoring) nimmt.

35 g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde die Rede.

36 h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform, erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen (Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer Behörde, sondern der eines Unternehmens.

37 i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die gesetzliche Ermächtigung in § 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225 AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR 343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999). Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig), wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13 der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet, sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom Vollstreckungsgericht zu prüfen.

38 j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst, Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR, BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7 öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene Landesrundfunkanstalt und 2 Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets – Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.

39 k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es sich nicht um gegen Behörden gerichtete Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.

40 Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.

41 Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom Sender erwarten lassen, verbunden mit Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer Behörde.

V.

42 Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.; sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde. Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers, nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische Bildung (http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit) 2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger Nutzungsmöglichkeit – sein kann.

VI.

43 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T 315/15).

VI.

44 Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr. 2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal (Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen, das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen, dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt, dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.

VII.

45 Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht – entsprechend ständiger verfassungs- und verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht berührt wird.

VIII.

46 Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich“ (BVerfG vom 03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen Entwicklungsprozess unterworfen.>

<<     >>

Teilen / share:

Facebook







20 minuten online,
                  Logo   Kopp-Verlag
                  online, Logo   Epoch Times
                  online, Logo  Sputnik
                  online, Logo  Deutsche
                  Wirtschaftsnachrichten online, Logo    Junge Welt online, Logo  ScienceFiles
                  online, Logo  Leipziger
                  Volkszeitung online, Logo  Junge
                  Freiheit online, Logo    NDR online, Logo    Berliner Zeitung online, Logo  qpress
                  online, Logo  Handelsblatt online, Logo  Tageblatt24.de online, Logo    RP online, Logo  Metropolico
                  online, Logo 

^