Krankes Deutschland (DDR2.0):
Meldungen 13 - ab 24. August 2016
Die Verbrechen des zionistischen
Merkel-Regimes an der deutschen Bevölkerung - Beweise,
Beweise, Beweise
Der kriminell-zionistische Justizminister
Heiko Maas lobt die linksradikale, verfassungsfeindliche
Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet", 24.8.2016:
"Tolles Zeichen gg. Fremdenhass und Rassismus. Danke"
10. Parteitag der SED 1981 mit dem
Merkel-Mantra "Das schaffen wir" / "Wir schaffen das"
24.8.2016: Zionistisch-krimineller
Bundesustizminister Maas lobt linksextreme,
verfassungsfeindliche Rockgruppe "Feine Sahne Fischfilet":
Feine Gesellschaft: Bundesjustizminister hofiert
Verfassungsfeinde -- 25.8.2016: Linksterrorismus in
Leipzig gg. AfD: Teer+Motorroller+Buttersäure+Steine:
Anschläge auf vier Leipziger AfD-Politiker in einer Nacht
-- Überlingen 26.8.2016: Berlin befiehlt die Vernichtung
einer Platanenallee aus Napoleons Zeiten (!): Überlinger
Platanenallee soll der Landesgartenschau weichen --
30.8.2016: Asylantenchaos in NRW - offener Brief von
Ex-Polizist Tim K. (NRW): Amtseid gebrochen, Puppe der
"USA", Flüchtlingsstrom ist "organisiert" - erfundene
Namen, Länder, Geburtsdaten, Sexangriffe ohne Ende,
Deutschland destabilisieren ist das Ziel: „Sie sind für
all das verantwortlich!“: Offener Brief an Merkel --
Merkels DDR2.0 am 30.8.2016: 100.000 Flüchtlinge arbeiten
mit Hungerlöhnen "schwarz": Deutschland: Hunderttausend
Flüchtlinge schuften „schwarz“ -- 30.8.2016:
Linksterrorismus gegen AfD - es stinkt nach Antifa,
SPD-BND und satanistischem CIA: Torten, Terror,
Totalitarismus -- Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016:
Deutsche Baukunst war einmal - Bahnhofstüren durch
erhöhten Bahnsteig zugemauert: Wie die Schildbürger: Bad
Bentheim: Bahnhofstüren nicht zu öffnen -- 31.8.2016:
CDU-Altmaier will EU-Aussengrenzen besser sichern - [aber
die NATO will er beibehalten!]: Nach Merkel jetzt
Altmaier: Kanzleramtschef räumt frühere Fehler in
Flüchtlingspolitik ein -- 31.8.2016: Einfache Massnahmen
und mögliche Verbesserungen in Flüchtlingsheimen:
Praxisschock im Flüchtlingsheim -- Meckpom 1.9.2016: Linke
Schweine mit Brandanschlag auf Haus von CDU-Ministerin
Kuder: Brandanschlag auf Haus von Ministerin Kuder --
1.9.2016: SPD, Linke und Grüne halten nichts von
Unterschrift gegen linke Gewalt (!!!): Gunnar Schupelius -
Mein Ärger: SPD, Grüne und Linke verweigern
Beschluss gegen linke Gewalt -- Mecklenburg-Vorpommern
4.9.2016: AfD +21,6% - kriminelle, antideutsche Grüne sind
draussen: Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern:
Paukenschlag: AfD vor CDU -- 2.9.2016: Zionistische
Hetzjustiz: 8 Monate Haft für eine Klarstellung, Auschwitz
war ein Arbeitslager: Holocaust-Leugnerin: Acht Monate
Haft für Ursula Haverbeck -- 4.9.2016: Polizeirapporte:
Linker Terror (SPD, NATO-Antifa, Grüne) gg.
AfD=organisierte Kriminalität: Hasstaten in Toleranzland:
organisierte linke Kriminalität -- 5.9.2016: Die
Rechtsverstösse des zionistisch-kriminellen
Justizminsiters Maas: Justizminister soll gelogen haben:
CSU-Rechtsexperte Hoffmann fordert Maas zum Rücktritt auf
-- 6.9.2016: Merkel-Mantra "Wir schaffen das" gibt es
schon 35 Jahre: Merkel Mantra: „Wir schaffen das“ wird 35
Jahre alt -- 9.9.2016: Wahlbetrug in Meck-Pomm:
AfD-Zweitstimmen bei Auszählung unterschlagen : Wahlbetrug
in Meckpomm: Wahlleitung prüft Unregelmässigkeiten --
12.9.2016: Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD gemäss
CIA-Zahlen bei 7,8%: Niedersachsen: SPD verliert, AfD
zieht in Räte ein -- 16.9.2016: Steinmeier hetzt: AfD soll
ein "Brandsatz" sein: „Diesen Brandsatz kann man in der
Wahlkabine löschen“ -- 16.9.2016: Bremen: AfD 14,2%:
#BerlinWahl 2016: Vorläufiges amtl. Endergebnis – SPD 21,6
%, CDU 17.6 %, Linke 15,6%, Grüne 15,2 %, AfD 14,2
%, FDP 6.7% -- 22.9.2016: Deutschland ist eine
Drogenmafia geworden: Bremische Bürgerschaft: Drogen und
Schwarzarbeit: Abgeordnete verlieren Immunität --
20.9.2016: Merkels Plan: Zwangseinweisung von Flüchtlingen
in deutsche Haushalte: Merkel’s Flüchtlingspolitik:
Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte --
21.9.2016: Krankenkassenbeiträge werden wegen Flüchtlingen
steigen: Anstieg der Krankenkassenbeiträge – Viele
Flüchtlinge haben ab Juni 2017 Anspruch auf Vollversorgung
-- Leverkusen 22.9.2016: Flüchtlinge "organisieren" etwas:
Gewerbsmässiger Diebstahl, Schmuggel etc.: Auermühle in
Leverkusen: Kriminelle Machenschaften in
Flüchtlingsunterkunft -- 27.9.2016: Gefälschter Lebenslauf
von SPD-Petra Hinz - kein Strafverfahren wegen Täuschung
und Aufschneiderei: Kein Straftatverdacht: Kein
Ermittlungs-verfahren gegen Ex-Bundestagsabgeordnete Hinz
-- 28.9.2016: Landesgericht Tübingen:
<Zwangsvollsreckung durch GEZ rechtlich unzulässig>
Es vergeht kein Tag mehr, an dem wir nicht der Ansicht
sind, dass Deutschland in einem Tempo moralisch verfällt,
dass man sich anschnallen muss. Einer, der maasgeblich zum
Verfall beiträgt, ist ausgerechnet auf der Position des
Bundesjustizministers gelandet. Und von dort aus lässt er
kaum eine Gelegenheit aus, um die Demokratie in ihren
Grundfesten zu erschüttern.
So haben die Initiatoren der zu Ehren der
Amadeu-Antonio-Stiftung gegründeten Seite, „Stoppt
die staatliche Finanzierung der Amadeu-Antonio-Stiftung“,
deren Ziel darin besteht, der AA-Stiftung die Gelegenheit
zur Emanzipation zu geben und dem Ruch des staatlichen
Kostgängers dadurch zu entgehen, dass die AA-Stiftung sich
fortan nur noch über Spenden finanziert, herausgefunden,
dass sich Heiko Maas, also der Heiko, der derzeit
Bundesjustizminister spielt, bei Linksextremisten andient,
und zwar so: "Tolles Zeichen gg. Fremdenhass und Rassismus.
Danke"
Die Band Feine Sahne Fischfilet, bei der sich Heiko Maas
hier ausdrücklich bedankt, sie ist Gegenstand dreier
Verfassungsschutzberichte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
und somit als linksextremistisch eingestuft, eine
Einstufung, die der Zweite Senat des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Mecklenburg-Vorpommern in einem Beschluss vom
6. Juni 2013 (2 M 110/13) explizit
bestätigt hat.
„Zu Recht weist der Antragsgegner darauf hin, dass der
Bericht auf § 5 Abs. 2 Satz 1
Landesverfassungsschutzgesetz (LVerfSchG M-V) gestützt
werden kann. Nach dieser Bestimmung informiert die
Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die
Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitliche
demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit
des Bundes und der Länder.
Feine Sahne Fischfilet wird demnach als eine
Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und
den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der
Länder angesehen.
Der Verfassungsschutz ist eine Institution, deren Zweck
darin besteht, die Demokratie gegen ihre Feinde zu
verteidigen und der Bericht des Verfassungsschutzes dient
dazu, die Feinde der Demokratie, also Gruppen und
Privatpersonen, deren Ziel darin besteht, die Demokratie in
Deutschland zu beseitigen, öffentlich zu machen. Das sollte
ein Justizminister eigentlich wissen, denn es steht u.a. in
der Verfassung, auf die er einen Amtseid geleistet hat.
Dass dieser Amtseid keinen Schuss Pulver wert ist, wenn die
Wahl zwischen Demokratie und politischer Ideologie besteht,
ist eine Beobachtung, die man heutzutage fast täglich machen
kann, regelmäßig dann, wenn Politiker und ihre Anhängsel
behaupten, sie würden gegen Rechts, Rechtsextreme oder
Hatespeech zu Felde ziehen. Dann ist es offensichtlich auch
kein Problem, sich mit Linksextremisten zu verbünden, deren
Ziel explizit darin besteht, den deutschen Staat zu
beseitigen und Polizeibeamte zu verletzten.
Feine Sahne Fischfilet ist eine solche linksextremistische
Gruppierung:
“Die autonome Punkband FSF [Feine Sahne Fischfilet]
entfaltet neben ihrem musikalischen Wirken auch
linksextremistische Aktivitäten – sie ist daher als
politischer Zusammenschluss anzusehen. Die Gruppe versteht
Gewalt als legitimes Mittel der Auseinandersetzung mit
Rechtsextremisten und verbreitet diese Ansicht auch: „Wenn
irgendwelche Nazis verprügelt werden, werde ich mich nicht
hinstellen und in Mitleid für so einen Menschen
schwelgen.“ und „Wir sind keine Unschuldsengel“. Das
Verhältnis zur Gewalt zeigt sich auch darin, dass
Bandmitglieder mit politisch motivierten Gewaltstraftaten
in Erscheinung getreten sind und die Gruppe die
Diskussion, um den Gewaltverzicht als scheinheilig
abwertet.
[…]
Vier der Bandmitglieder sind zudem wegen
linksextremistischer Gewalttaten von polizeilichen
Ermittlungen betroffen gewesen. Die Tatvorwürfe reichen
von Bedrohung, Nötigung, Landfriedensbrüchen (z.T. in
besonders schweren Fällen) bis hin zu gefährlicher
Körperverletzung. Daneben werden Bandmitgliedern andere
politisch-motivierte Straftaten wie Beleidigungen und
Sachbeschädigungen sowie Verstöße gegen das
Versammlungsgesetz vorgeworfen. Zu Geldstrafen wurde ein
Bandmitglied wegen Beleidigung eines
Polizeivollzugsbeamten und Landfriedensbruchs verurteilt.
[…]
In ihren Liedtexten verbreitet FSF nicht nur ein
Lebensgefühl, sondern bedient auch linksextremistische
Inhalte. Das im Oktober 2012 veröffentlichte Album
beinhaltet dabei Passagen wie „Nazis morden weiter und der
Staat schiebt fleißig ab. Es ist und bleibt schlussendlich
das gleiche Rassistenpack!“ und „Deutschland ist scheiße –
Deutschland ist Dreck! Gib mir ein „like“ gegen
Deutschland! (…) Deutschland verrecke das wäre
wunderbar!“, welche klar die grundlegende Ablehnung des
Staates einschließlich seiner freiheitlichen
demokratischen Grundwerte erkennen lassen. Als ganz
selbstverständlich sieht FSF an: „Für staatstragenden
Antifaschismus stehen wir natürlich nicht.
“Im Berichtszeitraum fielen weitere Erkenntnisse an,
welche die Einordnung der Band als linksextremistische
Bestrebung rechtfertigen.
[…]
In einem Interview mit dem Nordkurier vom 15.03.2013
wurden Mitglieder der Band zu dem Lied „Staatsgewalt“ –
Zitat: „Die Bullenhelme – sie sollen fliegen. Eure Knüppel
kriegt ihr in die Fresse rein“ – befragt, worauf lediglich
eine Distanzierung bezüglich der künstlerischen Qualität
(„in musikalischer sowie textlicher Hinsicht zu platt“)
erfolgte. In dem gleichen Interview bekräftigten die
befragten Bandmitglieder erneut, „Antifaschisten“ zu sein,
die „keinen staatstragenden Antifaschismus“
praktizierten.“
Es ist schon etwas Neues, dass ein Bundesjustizminister,
der in seinem Amtseid geschworen hat, seine „Kraft dem Wohle
des deutschen Volkes [zu] widmen, seinen [also den des
deutschen Volkes] Nutzen [zu] mehren, Schaden von ihm [zu]
wenden“, just Bands hofiert, die der Verfassungsschutz eines
Bundeslands als verfassungsgefährdende Gruppe eingestuft
hat, deren Ziel gerade darin besteht, den Nutzen des
deutschen Volkes nicht zu mehren und dem deutschen Volk
Schaden zuzufügen. Früher wäre eine derartige Entgleisung
ein Grund zum Rücktritt gewesen. Heute ist alles maaslos
unmoralisch.
Was wohl los wäre, wenn Heiko Maas keinen linksextremen,
sondern einen rechtsextremen Musikgeschmack hätte und sich
z.B. bei Wiege des Schicksals angedient hätte?
Übrigens: Wer dabei mithelfen will, der
Amadeu-Antonio-Stiftung – einem der Lieblinge von Heiko Maas
– die Autonomie zu verschaffen, die sie als Anhängsel des
BMFSFJ nicht haben kann, der kann die entsprechende
Petition, die das Ende der staatlichen Finanzierung fordert,
hier
unterschreiben.
Was Feine Sahne Fischfilet von sih geben, ist natürlich
Hatespeech. Ob die AA-Stiftung und die mit 130.000 Euro vom
BMFSFJ finanzierte No-Hatespeech-Kampagne Feine Sahne
Fischfilet bereits in ihrem Visier haben?>
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25.8.2016: Linksterrorismus in Leipzig gg. AfD:
Teer+Motorroller+Buttersäure+Steine Anschläge auf vier Leipziger AfD-Politiker in einer Nacht
http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Anschlaege-auf-vier-Leipziger-AfD-Politiker-in-einer-Nacht
<Von Klaus
Staeubert
Gleich auf vier AfD-Politiker haben Unbekannte in der
Nacht zum Donnerstag in Leipzig Anschläge verübt. Verletzt
wurde dabei niemand. Der Sachschaden beläuft sich auf
mehrere zehntausend Euro. Die Kriminalpolizei nahm die
Ermittlungen auf. AfD-Kreisvorsitzender Siegbert Droese
sprach von linksextremistischem Terror, der sich gegen
seine Partei richtet.
Leipzig
. Gleich auf vier Politiker der Alternative für Deutschland
(AfD) haben Unbekannte in der Nacht zum Donnerstag in
Leipzig Anschläge verübt. Verletzt wurde dabei niemand. Der
Sachschaden beläuft sich jedoch auf mehrere zehntausend
Euro. Die Kriminalpolizei nahm die Ermittlungen auf.
AfD-Kreisvorsitzender Siegbert Droese sprach von
linksextremistischem Terror, der sich gegen seine Partei
richtet.
Es war am Donnerstag gegen zwei Uhr,
als die Polizei den Vorsitzenden der
AfD-Stadtratsfraktion, Tobias Keller, aus dem Bett
klingelte. Grund des frühen Anrufs: Unbekannte hatten den
Firmensitz seines Handwerksbetriebes in Holzhausen
verwüstet. „Sie versuchten, eine Tür aufzubrechen,
zerschlugen Scheiben und versprühten Teer im ganzen Büro“,
berichtete der Inhaber der kleinen Sanitär- und
Heizungsfirma. Dadurch wurde die gesamte Einrichtung –
Möbel, Computertechnik und Küchenzeile – unbrauchbar. Das
angemietete Büro sei nicht mehr nutzbar. „Der Sachschaden
beläuft sich auf 10 000 bis 15 000 Euro“, sagte Keller.
Er war nicht der einzige
AfD-Politiker in Leipzig, der in dieser Nacht ungebetenen
Besuch erhalten hatte. Sein Ratskollege Holger Hentschel
wurde bereits zum zweiten Mal Opfer eines Anschlags. Vor
einigen Wochen erst brannte sein Auto aus, diesmal
fackelten die Chaoten in Mockau seinen Motorroller ab.
Auch ein vor dem Roller geparkter Pkw wurde bei dem Feuer
in Mitleidenschaft gezogen. In Grünau breiteten Unbekannte
Buttersäure in einem Bürgerbüro des Landtagsabgeordneten
und sächsischen AfD-Generalsekretärs Uwe Wurlitzer aus.
Viertes Angriffsziel war die Rechtsanwaltskanzlei von
Roland Ulbrich im Zentrum-Nordwest. Dort warfen die
Angreifer Steine auf Fenster der Kanzlei. „Ein Stein
prallte soweit ab, dass er einen geparkten Opel Corsa
ebenfalls leicht beschädigte“, teilte ein Polizeisprecher
mit. Drei schwarz gekleidete Personen seien davongelaufen.
Die Kanzlei des AfD-Mitglieds sei schon einmal Ziel von
Sachbeschädigungen gewesen, hieß es bei der Polizei.
AfD-Kreisvorsitzender Droese sprach
von einer neuen Eskalationsstufe des linksextremen Terrors
in Leipzig. „Das muss ein Ende finden“, sagte er und
forderte die Stadtspitze auf, die Augen nicht länger davor
zu verschließen. Es sei ihm zudem unverständlich, warum
die Staatsanwaltschaft nicht längt wegen Gründung einer
terroristischen Vereinigung ermittelt.
AfD-Ratsfraktionschef Keller
adressierte am Donnerstag einen offenen Brief an die
Leipziger Antifa. „Was stört Euch an mir?“, fragt er
darin. „Ist es meine Familie, zu der auch farbige Menschen
gehören?“, schreibt er, „dann seid Ihr die Rassisten!“
Feige Anschläge seien kein geeignetes Mittel der
politischen Auseinandersetzung in einer Demokratie.
„Erreicht habt Ihr nun, dass wir uns noch mehr mit dieser
Art von organisierter Kriminalität befassen müssen“, so
Keller.>
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Überlingen 26.8.2016: Berlin befiehlt die
Vernichtung einer Platanenallee aus Napoleons Zeiten
(!) Überlinger Platanenallee soll der Landesgartenschau
weichen
https://querdenkende.com/2016/08/26/ueberlinger-platanenallee-soll-der-landesgartenschau-weichen/
Platanenallee in Überlingen, die Bäume stammen
wahrscheinlich noch aus Napoleons Zeiten, als Napoleon
viele Alleen anlegen liess. Die Platanenallee von
Überlingen soll für eine "Bundesgartenschau" (!!!) gefällt
werden???!!! - Wie viel Schwachsinn kommt dem
Merkel-Regime noch in den Sinn???
Natürlich rollt auch im Ländle
der Euro, ganz besonders bei größeren Bauvorhaben wie man
leidlich anhand von Stuttgart 21 ersehen kann. Aber diese
Thematik mag an anderer Stelle fortgeführt werden. Die
Tradition der Gartenschau geht zurück in die Zeit des
fanzösischen Sonnenkönigs, den Grafen und Kurfürsten bis hin
zur ersten Internationalen Land- und Gartenbauausstellung in
Erfurt des Jahres 1865.
Die geplante 40.
Landesgartenschau 2020 für Baden-Württemberg in Überlingen
am Bodensee steht unter keinem guten Stern, da die uralte
Überlinger Platanenallee weichen soll, zumal eine
offensichtlich von langer Hand geplante
Verschleierungstaktik politischer Entscheidungsträger vor
Ort zu greifen scheint, als unbedingt äußerst fragwürdig
sich erweist.
Ein langer Hickhack,
der nichts gutes im Schilde führt
Mit Blick zur Artikelreihe des
Südkuriers vermag man sehr schnell den
Leidensweg und den Druck der örtlichen Reibereien um die
besagte Platanenallee erkennen. Was geschieht da vor den
Augen der Bürger in Überlingen am Bodensee? Einerseits
organisiert sich völlig zurecht der Verein Bürgersinn, der
verwundert feststellt, daß der Landschaftsarchitekt Johann
Senner viel zu spät sich für den Erhalt der Platanenallee
sowie der alten Ufermauer einsetzt, als bereits die
Entscheidung für den Entwurf der Berliner Kollegin Marianne
Mommsen gefallen war.
Zum anderen sind die Fronten
inzwischen erheblich verhärtet, hat sich gar der in
Überlingen-Nußdorf ansässige Schriftsteller und Dichter Martin Walser aufgerufen gefühlt,
ebenso sich für den Erhalt der Platanenallee einzusetzen, in
dem er dem Südkurier aus Goethes „Die Leiden des jungen
Werthers“ eine Textpassage zitierte, in der Werther sich
explizit über das Fällen von Nußbäumen aufregt.
Oberbürgermeisterin
Sabine Beckers offener Brief an Walser eine einzige Farce
Exemplarisch und äußerst
typisch in ihrer „Kleingeistigkeit“ die Reaktion seitens der
Oberbürgermeisterin Sabine Becker, die in einem offenen Brief an Martin
Walser Stellung bezieht, dabei mit dünnen
Argumenten aufwartet: letztlich eine einzige Farce.
Anstatt einsichtig zu erkennen,
welcher Verlust die Platanenallee darstellt, kontert sie mit
einem Zitat des schwedischen Schriftstellers Henning
Mankell, „Information sei nicht Wissen“, – man fragt sich
schon, welch findiger Schreiberling ihr dabei zuhilfe eilte
-, um schließlich die entstandene Diskurse in der
öffentlichen Meinung in die Nähe einer Facebook-Manier zu
wähnen. Daß Walser nur ein Beispiel nannte, gibt ihr längst
nicht das Recht, sich auf Nußbäume „festzubeißen“, diesen
gar einen höheren Stellenwert gegenüber Platanen zu geben.
Befinden sich die betroffenen
alten Bäume etwa in einem Wettbewerb zwischen angeblichen
Nutzen und lästigem Bild in der Landschaft? Die
Oberbürgermeisterin ignoriert schlicht die Bemühung, die
ohne weiteres hätte erfolgen müssen, den alten Baumbestand
der Platanenallee in die Planungen der Landesgartenschau zu
integrieren.
Vom Berliner Schreibtisch aus
obsiegte wohl das Neue, das kahlschlagartig sich über eine
transparente Vorgehensweise seitens örtlicher Politik sowohl
im Vorfeld als auch während der Planung hinwegsetzte, die
Bürger lieber im Unklaren ließ, dabei wohl deren
Unschlüssigkeit ausnutzend. Das Nachsehen haben scheinbar
jetzt die uralten Platanen, die alte Ufermauer, falls nicht
doch noch ein Wunder geschieht.
Lotar Martin Kamm>
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30.8.2016: Asylantenchaos in NRW - offener Brief von
Ex-Polizist Tim K. (NRW): Amtseid gebrochen, Puppe der
"USA", Flüchtlingsstrom ist "organisiert" - erfundene
Namen, Länder, Geburtsdaten, Sexangriffe ohne Ende,
Deutschland destabilisieren ist das Ziel
„Sie sind für all das verantwortlich!“: Offener Brief
an Merkel
<Der Ex-Polizist Tim K. aus Nordrhein Westfalen hat in
einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel
erklärt, warum sie für ihn eigentlich keine echte Kanzlerin
ist und ihr die Zerstörung Deutschlands und Europas
vorgeworfen.
„Sie zerstören weiter mit Hochdruck Europa und ich schreibe
weiterhin mit Nachdruck öffentliche Briefe an Sie“, beginnt
der Brief und knüpft somit an ein früheres Schreiben vom Mai
dieses Jahres an. „Sie, Frau Merkel, sind für mich keine
Bundeskanzlerin, da Sie zum einen Ihren Amtseid vollkommen
gebrochen haben und zum anderen schlichtweg eine Verwalterin
amerikanischer Interessen über dieses unsere Land sind“,
erklärt der Autor seine Position, warum Merkel über keine
Legitimation als Regierungschefin verfügen sollte.
Der Flüchtlingszustrom in Deutschland ist dem
Ex-Polizisten zufolge von Merkel initiiert worden und wird
nun auch noch von ihr gefördert. Er diene einzig und allein
dazu, „dieses Land und ganz Europa zu destabilisieren und
letztendlich kaputt zu machen“. Dabei scheine das Ausmaß der
Willkommens-Politik der Kanzlerin selbst gar nicht bewusst
zu sein.
„Ist Ihnen bekannt, dass die meisten ‘Flüchtlinge’ gar keine
Pässe besitzen und irgendwelche ausgedachten Namen,
Herkunftsländer und Geburtsdaten angeben und diese Daten
genau so übernommen werden? (…) Freies WLAN!
Extra-Anschlüsse, um die modernsten und teuersten
Smartphones zu laden? (…) Ist Ihnen bekannt, dass Frauen und
Kinder im ganzen Land belästigt, begrabscht und bedroht
werden? (…) Wo kommen auf einmal diese vielen Milliarden von
Euro her? Ist Ihnen die Herkunft bekannt?“ „Sie müssen als
die ‘Kanzlerin’ in die Geschichtsbücher eingehen, die Sie
wirklich sind und waren. Nämlich als eine Frau, die gegen
Ihr eigenes Land, gegen Ihre eigene Bevölkerung und gegen
Europa regiert hat und nur Schaden und Destabilität
erschaffen und alleine zu verantworten hat!“ Der offene
Brief vom 27. August ist derzeit schon über 8000 Mal auf
Facebook geteilt worden und hat viele Unterstützerstimmen
bekommen.>
=========
Merkels DDR2.0 am 30.8.2016: 100.000 Flüchtlinge
arbeiten mit Hungerlöhnen "schwarz"
<Flüchtlinge in Deutschland arbeiten massenweise schwarz
und zu Hungerlöhnen, wie der Sender NDR berichtet.
Über 100.000 Flüchtlinge sollen in Deutschland schwarz
arbeiten. Sie würden zu Dumpinglöhnen und unter schlechten
Arbeitsbedingungen eingesetzt, heißt es in dem NDR-Bericht.
Immer wieder würden Mitarbeiter oder Besucher der
Flüchtlingsunterkünfte den Asylbewerbern Schwarzarbeiterjobs
vermitteln und dafür sogar noch Provision verlangen. „Es
profitieren ziemlich viele Leute davon, dass andere in Not
sind“, sagt Emilija Mitrović, Mitarbeiterin der
Beratungsstelle Arbeit und Migration des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) in Hamburg gegenüber dem NDR.
Viele Flüchtlinge seien zur Schwarzarbeit gezwungen,
weil sie sonst kaum einen legalen Job finden könnten, aber
Geld nach Hause schicken oder aber ihre früheren Schlepper
bezahlen müssten.
Um einen schwarzen Job zu finden, quartieren sich viele
Asylbewerber in Großstädten wie Hamburg oder Berlin in
Matratzenlagern oder bei Freunden ein. Sie arbeiten dann
schwarz als Tellerwäscher, Tapezierer, Putzkräfte oder
beladen Container. Das am 6. August verabschiedete
Integrationsgesetz sollte Asylbewerbern ursprünglich
helfen, schneller legale Arbeit zu finden. Sozialarbeiter
und Flüchtlingshelfer sähen das Gesetz zwar als Schritt in
die richtige Richtung, würden aber nicht davon ausgehen,
dass es die Schwarzarbeit unter Flüchtlingen tatsächlich
stark reduzieren würde.>
========
30.8.2016: Linksterrorismus gegen AfD - es
stinkt nach Antifa, SPD-BND und satanistischem CIA Torten, Terror, Totalitarismus
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/torten-terror-totalitarismus/
Die zunehmende Gewalt gegen Sympathisanten, Mitglieder
und Funktionäre der AfD findet bestenfalls noch in den
Randspalten von Lokalzeitungen statt. Nicht selten mit
einem höhnischen Unterton. Dabei gäbe es eine Menge zu
berichten:
In Leipzig kommt es in der vergangenen Woche zu
zahlreichen Anschlägen auf Autos und Büros der AfD.
In Mecklenburg-Vorpommern werfen mutmaßliche
Linksextremisten Steine in das Haus von Landessprecher
Matthias Manthei. Nur durch Zufall wird das Kinderzimmer
verfehlt.
In Berlin werden AfD-Wahlkämpfer schikaniert, bedroht
und angegriffen.
In Hildesheim werden mehr als 95 Prozent der
Wahlplakate innerhalb einer Nacht zerstört.
Auf linksextremen Internetseiten wird fast täglich zur
Gewalt gegen AfD-Mitglieder aufgerufen oder gleich
gefeiert.
Doch darüber wird kaum berichtet. Ist es die Angst vor
einer Solidarisierung der Bevölkerung mit der AfD? Ist es
klammheimliche Freude über die Übergriffe?
Es handelt sich um Terror
Längst verbreitet die mit Steuergeldern gehätschelte
„Zivilgesellschaft“ unter den verschlossenen Augen der
Politiker Terror auf den Straßen. Terror gegen
Andersdenkende. Terror gegen eine politische Partei, deren
Wahlkämpfe systematisch behindert werden. Von einer
„Gewaltspirale“ kann nicht gesprochen werden. Die Gewalt
geht ausschließlich von einer Seite aus.
Die stolzgeschwellte Brust des Tortenwerfers verrät viel
über den Zustand der Gesellschaft. Kein schlechtes
Gewissen, statt dessen das bizarre Gefühl, mit der Attacke
tatsächlich etwas für die Demokratie getan zu haben.
Hinter der Gewaltkampagne gegen die AfD steckt ein neuer
alter Totalitarismus. Die Schlägerbanden der Weimarer
Republik haben ihn kultiviert, die Terrorbanden der RAF
auch, und jetzt wird er von der linksextremen „Antifa“
getragen.
Die Strippenzieher sitzen nicht nur in besetzten
Häusern
Doch die Strippenzieher, die Aufhetzer und
Gewaltrelativierer sitzen nicht nur in besetzten Häusern
oder auf dem Arbeitsamt. Vor einigen Monaten schrieb
SPD-Vize Ralf Stegner auf Twitter, das Personal der AfD
müsse „attackiert“ werden. Dem ist der Tortenschleuderer
von Hittfeld nur zu gern nachgekommen. Von der Torte zum
Molotow-Cocktail ist der Weg nicht weit. Geistig hat ihn
die linksextreme Szene längst eingeschlagen.
Nur zur Erinnerung: Auch der niederländische Politiker
Pim Fortuyn wurde 2002 mit einer Torte attackiert. Wenige
Wochen später wurde er ermordet.>
========
Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016: Deutsche
Baukunst war einmal - Bahnhofstüren durch erhöhten
Bahnsteig zugemauert Wie die Schildbürger: Bad Bentheim: Bahnhofstüren nicht
zu öffnen
http://www.krone.at/steil/bad-bentheim-bahnhofstueren-nicht-zu-oeffnen-wie-die-schildbuerger-story-527260
Bad Bentheim (Niedersachsen) 31.8.2016: Deutsche Baukunst
war einmal - Bahnhofstüren durch erhöhten Bahnsteig
zugemauert
<Es sieht aus wie ein Schildbürgerstreich: Am Bahnhof
von Bad Bentheim im deutschen Bundesland Niedersachsen
lassen sich nach der Erhöhung des Bahnsteiges die
Bahnhofstüren zu den Gleisen nicht mehr öffnen. Reisende
können durch ein geöffnetes Fenster klettern oder um das
Gebäude herumgehen, um zu ihren Zügen zu gelangen.
Durch
die Erhöhung des Bahnsteigs wurde erreicht, dass der Einstieg
in die Züge für Rollstuhlfahrer leichter wird. "Es ist leider
nicht zu ändern", sagte Bürgermeister Volker Pannen am
Dienstag.
So richtig barrierefrei werde der Bahnhof des Kurortes
im Emsland an der Grenze zu den Niederlanden
wahrscheinlich erst Ende 2017. Die Aufstockung des
Bahnsteigs habe von der Deutschen Bahn nicht später
terminiert werden können, erläuterte der Bürgermeister.
Für den Umbau des nun zu tief liegenden Gebäudes warte
die Stadt noch auf die Bewilligung von Fördergeldern.
31.08.2016, 07:44
AG/red>
========
31.8.2016: CDU-Altmaier will
EU-Aussengrenzen besser sichern - [aber die NATO
will er beibehalten!] Nach Merkel jetzt Altmaier: Kanzleramtschef räumt
frühere Fehler in Flüchtlingspolitik ein
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/auch-altmaier-raeumt-fruehere-fehler-in-fluechtlingspolitik-ein-2-a1354339.html
<Nachdem die Bundeskanzlerin
unlängst "deutsche Fehler" in der
Flüchtlingspolitik eingeräumt hatte, meldet sich
nun auch Kanzleramtschef und
Flüchtlingskoordinator Peter Altmaier zu Wort.
Auch er habe Fehler während der Asylkrise gemacht.
„Wir hätten vielleicht schon in den Jahren 2008
bis 2015 dafür sorgen müssen, dass die europäische
Außengrenzsicherung besser vorankommt“, meint
Altmaier.
Ähnlich wie Kanzlerin Angela Merkel hat auch ihr
Kanzleramtschef Peter Altmaier (beide CDU) frühere Fehler in
der Flüchtlingspolitik eingeräumt.
"Wir hätten vielleicht schon in den Jahren 2008 bis 2015 dafür
sorgen müssen, dass die europäische Außengrenzsicherung besser
vorankommt“, sagte der Flüchtlingskoordinator der
Bundesregierung am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“.
Deutschland habe seine Hausaufgaben an den Flughäfen gemacht.
Es sei aber wichtig gewesen, die europäische
Grenzschutzagentur Frontex zu stärken.
„Insgesamt glaube ich aber, dass in den großen Linien sich
zeigt, dass es uns gelungen ist, den Flüchtlingszustrom zu
verringern, deutlich zu verringern, dass es gelungen ist,
die Menschen hier aufzunehmen, unterzubringen, dass wir
niemandem in Deutschland etwas wegnehmen mussten dafür, und
dass wir jetzt dabei sind, die große Aufgabe der Integration
zu bewältigen.“
Mit Blick auf die jüngste Kritik des Koalitionspartners SPD
an der Flüchtlingspolitik der Union warnte Altmaier davor,
schon ein Jahr vor der nächsten Bundestagswahl Wahlkampf zu
machen. Die Bürger erwarteten, dass die Regierung die
vorhandenen Probleme löst.
Zuvor hatte Bundeskanzlerin Merkel deutsche Fehler in der
Flüchtlingspolitik in der Vergangenheit eingeräumt: „Auch
wir Deutschen haben das Problem zu lange ignoriert und die
Notwendigkeit einer gesamteuropäischen Lösung verdrängt“.
„Schon 2004 und 2005 kamen ja viele Flüchtlinge, und wir
haben es Spanien und anderen an den Außengrenzen überlassen,
damit umzugehen“, sagte die CDU-Vorsitzende der
„Süddeutschen Zeitung“ ein Jahr nach der Öffnung der
Grenzen. „Und ja, auch wir haben uns damals gegen eine
proportionale Verteilung der Flüchtlinge gewehrt.“
Deutschland sei nach der Aufnahme vieler Flüchtlinge aus
dem früheren Jugoslawien froh gewesen, dass vorrangig andere
Staaten das Thema zu bewältigen hatten. „Das kann ich nicht
leugnen.“ Heute müsse man einen längeren Atem haben, um in
Europa insgesamt zu einer fairen Lösung zu kommen. „Wir
haben uns des Themas lange nicht angemessen angenommen.“
Das gelte auch für den Schutz der Außengrenzen des
Schengenraums, sagte Merkel. „Auch Deutschland war nicht
immer Anhänger von Modellen, die wie etwa durch Frontex die
Souveränität der Mitgliedstaaten eingeschränkt hätten.
Stattdessen haben wir gesagt, dass wir das schon an unseren
Flughäfen regeln, weil Deutschland sonst keine
EU-Außengrenzen hat, uns also das Problem schon nicht
erreichen wird. So geht es aber nicht.“
Merkel versucht nun, die Bürger wegen den Folgen des
aktuellen Flüchtlingszustroms zu beschwichtigen.
„Deutschland wird Deutschland bleiben, mit allem, was uns
daran lieb und teuer ist. Aber Deutschland hat sich seit
Gründung der Bundesrepublik auch immer wieder verändert.
Veränderung ist nichts Schlechtes. Sie ist notwendiger Teil
des Lebens.“ Die Kanzlerin verwies auf die in Deutschland
geltenden „Werte und Grundsätze“, auf die hier herrschende
Liberalität und Demokratie, den Rechtsstaat und die soziale
Marktwirtschaft. „Das alles darf und wird sich nicht
ändern“, betonte die Kanzlerin.
(dpa)>
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31.8.2016: Einfache Massnahmen und mögliche
Verbesserungen in Flüchtlingsheimen Praxisschock im Flüchtlingsheim
http://www.kontextwochenzeitung.de/gesellschaft/283/praxisschock-im-fluechtlingsheim-3846.html
<Von Anna Hunger
Die Theorie ist hell, die Praxis
düster: Studierende der Hochschule Esslingen haben das in
einem Praxissemester in der Flüchtlingsarbeit schmerzlich
erfahren. Dort würden Menschenrechte mit Füßen getreten. Zum
Jahrestag von "Wir schaffen das" wollen sie mit einer
Petition dagegen vorgehen. Ein ungeschminkter
Praktikumsbericht.
Franziska Platzer studiert an der Hochschule
Esslingen Soziale Arbeit im vierten Semester. Das
obligatorische Praxissemester haben sie und ihre
KommilitonInnen gerade hinter sich. Platzer war als
Sozialarbeiterin in einer großen Flüchtlingsunterkunft
beschäftigt. "Wir kriegen im Studium die Theorie
beigebracht, aber die Praxis ist anders", sagt sie, eine
stolze junge Frau von 24 Jahren, mit Idealen und
Wertvorstellungen und einem Bild von Deutschland, das in
den vergangenen Monaten Risse bekommen hat. Und damit
ist sie nicht alleine.
"Manchmal haben wir Studierenden uns zu einer
Supervision getroffen und Erfahrungen ausgetauscht",
erzählt sie. "Am Anfang haben wir wenig davon berichtet,
wie es uns persönlich geht, weil wir professionell sein
wollten. Aber irgendwann ist bei uns allen der Knoten
geplatzt, und es musste raus." Auch in die
Öffentlichkeit. Unterstützt durch ihren Professor Claus
Melter haben die Studentinnen und Studenten deshalb ihre
Erfahrungen gebündelt und die Petition
"Menschenrechtsverletzung gegenüber Geflüchteten"
gestartet. Ernüchtert von den Zuständen ein Jahr nach
"Wir schaffen das".
Franziska Platzer möchte nicht sagen, in
welcher Einrichtung sie beschäftigt war, weil sie
findet, die Trägerorganisation macht gute Arbeit.
Aber selbst wenn sie wollte, dürfte sie nicht,
auch ihre StudienkollegInnen dürfen keine Namen
nennen, denn die sozialen Träger lassen ihre
Mitarbeitenden Schweigepflicht-Klauseln
unterzeichnen. Das macht es schwer, Missstände
dort aufzudecken. Auch dagegen wehren sich die
Studenten mit ihrer Petition, denn wer schweigt,
ändert nichts an bestehenden Problemen. Die junge
Frau atmet tief durch, kramt in Hunderten
Eindrücken, die sie mitgenommen hat, nach einem
Anfang. Sie habe die älteren SozialarbeiterInnen
in der Einrichtung bewundert, weil die in vielen
Berufsjahren gelernt hatten, professionell mit
ihrer Arbeit umzugehen, sagt sie schließlich, den
Job nicht in die Seele einsickern zu lassen. Dann
erzählt sie. Ein Protokoll:
"Ich kam zum ersten Mal durch die Tür und war
schockiert. Es war dreckig und beengend. Die
Einrichtung der Zimmer besteht aus Spint, Tisch,
Betten, Stuhl, Kühlschrank. Alles sieht verlebt aus,
weil die Fluktuation hoch ist, wenn einer geht und
ein anderer kommt, macht keiner hygienisch sauber.
Manche versuchen die Flure sauber zu halten, alleine
schon wegen der Kinder, aber bei so vielen Menschen
ist das mühsam. Andere putzen eine Zeit lang, aber
jedes Mal, wenn sie fertig sind, latscht irgendwer
durch und es ist wieder dreckig wie zuvor.
Irgendwann sind sie es dann leid.
Die richtige Reinigung der Einrichtung übernehmen
Flüchtlinge, die als Ein-Euro-Jobber putzen. Aber es
gibt nur normale Putzmittel, keine, die es für die
Reinigung einer solchen Einrichtung bräuchte. Und
keiner zeigt ihnen, wie man professionell sauber
macht. Die sanitären Anlagen sind unter aller
Kanone, weil viele anders aufs Klo gehen, als wir in
Deutschland. Sie hocken auf der Brille, sie sitzen
nicht. Unsere Klos sind dafür einfach nicht gemacht,
und es geht dementsprechend viel daneben. Die
Reinigungskräfte resignieren dann irgendwann. Kann
ich gut verstehen. Aber es macht eben auch kein
anderer.
Einmal habe ich eine Erstaufnahmestelle besucht.
Die Trennwände waren dünn wie Papier. Privatsphäre?
Null. Viele Familien dürfen nicht selbst kochen,
wegen Brandgefahr. Die Luft in den großen
Einrichtungen ist schlecht und verbraucht, geduscht
wird in Gemeinschaftsduschen. Und ja, da kann es zu
Übergriffen von Männern auf Frauen kommen.
Studienkollegen haben mir erzählt, dass bei ihnen
zum Beispiel heimlich fotografiert wurde. Wie
schrecklich muss es sein, wenn eine Frau, die
Schleier trägt, von irgendeinem fremden Typen nackt
oder im Bikini beim Duschen fotografiert wird? Auch
unter Flüchtlingen gibt es schwarze Schafe. Aber das
liegt nicht daran, dass sie Flüchtlinge sind. Ich
wurde früher im Freibad belästigt und begrabscht,
ich möchte gar nicht mehr daran denken. Da waren es
eben deutsche alte Säcke. Unter tausend Menschen,
egal welcher Nation und Herkunft, gibt es immer eine
Anzahl von Idioten. Nur bei den Flüchtlingen wird es
medial hochgezogen und breitgetreten. Ich bin
vorsichtig geworden mit Nachrichten. Gesicherte
Information? Wer sagt das? Woher kommt die
Info?
Idioten gibt es überall – auch unter den
Geflüchteten
Ich habe kein einziges Mal erlebt, dass mich einer
unserer Bewohner belästigt. Die meistens sind
unheimlich dankbar, dass man ihnen hilft. Auch für
die kleinsten Kleinigkeiten. Aber ich habe genauso
Wutausbrüche erlebt, ja klar, Flüchtlinge sind auch
bloß Menschen, was erwarten wir denn von ihnen?
Ständig gute Laune? Ich verstehe es gut, wenn einer
sauer wird, weil wieder etwas nicht klappt. Aber es
sind nicht alle Triebtäter. Es gibt nicht nur
schwarz und weiß, es gibt viel dazwischen. Eine Frau
hat mir zum Geburtstag einmal einen Kuchen gebacken.
Ein Mann hat für uns ein Drei-Gänge-Menü auf zwei
kleinen Kochplatten gekocht. Kichererbsenmus,
Lahmacun mit Bulgursalat, zum Nachtisch gab es
Grießklöße.
Ich habe in einem Büro gearbeitet und schon
morgens bildeten sich manchmal Schlangen, wie auf
einem Amt. Manche standen zwei Stunden an, kamen
dann wieder und standen wieder an, weil alles nur
langsam geht, weil es keine richtigen Dolmetscher
gibt. Bestenfalls ehrenamtliche, meistens aber
andere Flüchtlinge, die besser Englisch oder sogar
Deutsch können. Aber wenn eine Frau auf der Flucht
Gewalt erfahren hat, dann möchte sie es doch nicht
irgendeinem Mann erzählen, der einen Stock weiter
oben wohnt und vielleicht ihren Ehemann kennt. Dann
erzählt sie lieber nichts. Auch wenn es um
Frauenthemen geht, möchte man doch mit einer Frau
sprechen. Es gibt viele, die unter Traumata leiden.
Nicht nur die Frauen, auch Kinder, Männer, ganze
Familien.
Manche von ihnen kommen andauernd vorbei, warten
ewig wegen Kleinigkeiten, sie wollen Nähe, Ansprache
und Wärme. Das nervt natürlich, wenn man arbeiten
muss und viel zu tun hat. Aber es ist verständlich,
denn keiner hat Zeit für sie, keiner hat die Zeit
für ein Gespräch. Alleine einen ALG-II-Antrag
auszufüllen dauert ewig, vor allem, wenn man nicht
dieselbe Sprache spricht.
Religiöse Werbeflyer sind verboten
In der Unterkunft haben alle möglichen
Organisationen Hausverbot. Die Zeugen Jehovas lassen
ihre Info-Flyer mittlerweile in Dutzenden Sprachen
drucken und an Flüchtlinge verteilen. Mittlerweile
ist in dieser Einrichtung das Verteilen von
religiösen oder ähnlich gelagerten Werbe-Flyern und
Materialien komplett verboten.
Es gibt viele Ärzte, die super sind, die mit den
Menschen toll umgehen können. Aber manchmal, wenn
ich in Arztpraxen angerufen habe, um einen
Untersuchungstermin auszumachen, habe ich mich nicht
mit dem Namen der Organisation gemeldet, weil es
auch viele Ärzte gibt, die Flüchtlinge nicht
behandeln. Dabei müssten sie das, diese Ärzte
verstoßen gegen ihren Eid. Warum darf es das geben?
Es heißt dann: Keinen Termin mehr frei oder das
machen wir grundsätzlich nicht. Ich habe irgendwann
angefangen zu sagen, ich rufe für eine Freundin an.
Manchmal haben die Sprechstundenhilfen
spitzgekriegt, was ich wollte. Dann hieß es, oh, man
habe sich getäuscht, doch alles voll. Manche Ärzte
und Ärztinnen drohen oft schon am Telefon, dass sie,
sollte der erste Termin aus irgendwelchen Gründen
nicht wahrgenommen werden, keinen zweiten mehr
vereinbaren werden. Das liegt an der notorischen
Unpünktlichkeit der Geflüchteten, die sind da anders
als wir. Ich weiß nicht, warum es viele Menschen aus
anderen Ländern so oft nicht schaffen, pünktlich zu
sein, keine Ahnung, es ist ein echtes Phänomen, aber
es ist eben so. Ich verstehe es, dass dann ein
Terminplan in einer Praxis durcheinanderkommt. Aber
es muss doch möglich sein, auch damit umzugehen.
Jeder geplatzte Termin beim Arzt oder auf einem Amt
bedeutet wieder wochenlanges Warten.
Die Wartelisten für einen Platz in der Schule, im
Kindergarten sind ewig lang. Die Kinder sitzen in
den Einrichtungen rum, lernen nichts, und warten
sehnsüchtig. Bis ein Erwachsener in einen
Integrationskurs darf oder einen Sprachkurs
besuchen, dauert es manchmal bis zu einem halben
Jahr. Wieder ein halbes Jahr warten! Eine Frau mit
vierköpfiger Familie stand so oft bei mir im Büro
und hat gefragt, wann sie denn nun endlich zum
Integrationskurs dürfe. Es gibt von einer
Flüchtlingsorganisation kostenlose Lernmaterialien.
Die Familie hatte alles schon x-fach durch.
Ehrenamtliche, die Deutschkurse geben, sind toll,
aber sie sind kein Ersatz für Profis. Einen
pensionierten Lehrer als Hilfe zu haben, ist purer
Luxus. Außerdem wollen viele Ehrenamtliche keine
Kinder unterrichten, weil sie laut sind und wuselig.
Erwachsene sind einfacher.
Viele wollen sich ihre Vorurteile und Ängste
nicht nehmen lassen
Die Leute hier in Deutschland haben Angst. Alleine
in meinem Umfeld gibt es genug, die nicht verstehen
können, warum wir mit Flüchtlingen arbeiten. Die
auch kein Interesse daran haben, sich ihre
Vorurteile oder ihre Angst nehmen zu lassen. Sie
hören überhaupt nicht zu, wenn man etwas erzählt,
wollen nur ihre Wut rauslassen. Die Geflüchteten
sollen wegbleiben, die sollen was schaffen gehen.
Sie sagen, die Flüchtlinge sollen froh sein, dass
sie hier sind, zufrieden mit dem was sie kriegen,
denen geht es doch gut genug, besser als daheim!
Natürlich stimmt das. Aber wir müssen ihnen doch auch ein
würdevolles Leben ermöglichen. Wir dürfen die Situation hier
und die in Syrien nicht vergleichen, wir müssen Maßstäbe
anlegen, die wir für Menschen haben, nicht für
'Flüchtlinge'. Das sind nämlich auch Menschen. Eine
Kommilitonin befasst sich gerade viel mit der
UN-Menschenrechtscharta. Darüber haben wir festgestellt, wie
viele Menschenrechte hier in der Flüchtlingsarbeit
missachtet werden. Wir haben ein Grundgesetz. Das wird durch
den Flüchtlingsstatus ausgehebelt. Aber wenn Gesetze mit
Füßen getreten werden, müssen wir uns dafür einsetzen, dass
sie wieder gelten. Soziale Arbeit ist Engagement, das hat
uns unser Professor beigebracht. Und er hat recht.">
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Meckpom 1.9.2016: Linke Schweine mit Brandanschlag
auf Haus von CDU-Ministerin Kuder Brandanschlag auf Haus von Ministerin Kuder
http://www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Brandanschlag-auf-Haus-von-Ministerin-Kuder,brandanschlag476.html
<In Diedrichshagen bei Greifswald (Landkreis
Vorpommern-Greifswald) hat es einen Brandanschlag auf das Haus
von Justizministerin Uta-Maria Kuder von der CDU gegeben. Am
Mittwochabend hatten Unbekannte versucht, mit Hilfe von
Brandbeschleunigern das einzeln im Wald liegende Haus
anzuzünden.
Ministerin bei Brandanschlag selbst nicht im Haus
Gegen 22.45 Uhr am Mittwochabend hatte Kuders Ehemann den
Brand bemerkt. Noch bevor Feuerwehr und Polizei eintrafen,
konnte er das Feuer löschen. Justizministerin Kuder selbst
war in der Nacht nicht im Haus. Dieser Brandanschlag habe
sie erschüttert, ließ sie ihren Sprecher auf Nachfrage von
NDR 1 Radio MV mitteilen. Noch wisse niemand, wer aus
welchem Motiv dahinter steckt. Sie sei froh, dass niemand
verletzt wurde.
Polizei und Staatsschutz ermitteln
Von den Tätern fehlt bislang jede Spur. Nach Angaben der
Polizei sind auch die Hintergründe der Tat noch vollkommen
unklar. Die Kriminalpolizei Anklam hat inzwischen die
Ermittlungen wegen einer versuchten schweren Brandstiftung
übernommen. Da eine politisch motivierte Straftat nicht
ausgeschlossen werden könne, sei auch der Staatsschutz
eingebunden, sagte eine Polizeisprecherin. Ein Gutachter
untersuchte das Haus auf Spuren. Der Sachschaden liegt bei
rund 3.000 Euro.
Caffier: "Für Demokratie und Rechtsstaat eintreten"
Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) zeigte sich
erschüttert: "Das ist ein schlimmer Vorfall. Ich hoffe, dass
es rasch gelingt, die Schuldigen zu finden und zur
Verantwortung zu ziehen." Innenminister Lorenz Caffier (CDU)
verwies zwar auf die noch ungeklärten Hintergründe,
angesichts der steigenden Fallzahlen politisch motivierter
Kriminalität rief er die Bevölkerung jedoch auf, "für
Demokratie und Rechtsstaat einzutreten und den Extremisten
eine demokratische Abfuhr zu erteilen."
Erst kürzlich Attacke auf Auto von Frau eines
CDU-Politikers
Bereits in der vergangenen Woche war in der Nähe von Ueckermünde ein Auto in Flammen aufgegangen.
Es gehörte der Frau des CDU-Politikers Franz-Robert Liskow,
der für den Landtag kandidiert. Auf dem Wagen befanden sich
Aufkleber mit Wahlwerbung. Außerdem wurde auf eine Autoscheibe
ein Hakenkreuz gesprüht. Inzwischen konnte die Polizei fünf
Männer im Alter von 22 bis 30 Jahren ermitteln, die die
Brandstiftung begangen haben sollen. Die Männer aus Berlin
seien dem linken Spektrum zuzurechnen, hieß es.>
=======
1.9.2016: SPD, Linke und Grüne halten nichts von
Unterschrift gegen linke Gewalt (!!!) Gunnar Schupelius - Mein Ärger: SPD, Grüne und Linke
verweigern Beschluss gegen linke Gewalt
http://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/spd-gruene-und-linke-verweigern-beschluss-gegen-linke-gewalt
<Am 1. Juli begannen sechs Parteien den Wahlkampf mit
einem „Konsens gegen rechts“. Spitzenvertreter von CDU,
Grünen, Linker, FDP und Piraten scharten sich um den
Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD).
Dann wurde ein Foto geschossen. Alle sechs Politiker
hielten dabei ein Heftchen in der Hand, in dem der Kampf
gegen rechts beschrieben ist, den sie nun aufnehmen
wollten.
FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja forderte daraufhin,
dass auch ein Konsens gegen den Linksextremismus gefunden
werden müsse.
Gewaltsamen Linksextremisten die Rote Karte zeigen
Diesen Gedanken griff CDU-Fraktionschef Florian Graf auf
und lud seine Kollegen ein, am 20. Juli folgenden Satz zu
unterschreiben: „Wir als demokratische Fraktionen werden
gemeinsam gewaltsamen Linksextremisten die Rote Karte
zeigen und uns entschieden gegen sie stellen…“
Doch die Kollegen nahmen die Einladung nicht an. Raed
Saleh (SPD) antwortete nicht und auch die grüne
Doppelspitze Ramona Pop/Antje Kapek nicht. Ebenso wenig
die Piraten. Udo Wolf (Linke) schlug eine Vertagung in die
Parteigremien vor.
Die Gewalt der Linksextremisten hatte erhebliche Ausmaße
angenommen
Also unternahm die CDU einen zweiten Anlauf. Nun lud
Generalsekretär Kai Wegner ein. Wieder keine Antwort. Am
11. August wurde die Einladung erneuert, nun mit der
Bitte, sich bis zum 20. August zu melden. Vergebens: Die
Vorsitzenden der drei großen linken Parteien Michael
Müller (SPD), Bettina Jarasch und Daniel Wesener (Grüne)
sowie Klaus Lederer (Linke) ließen auch diese Frist
verstreichen. Warum?
Die Gewalt der Linksextremisten hat erhebliche Ausmaße
angenommen. Anfang August wurde ein großes Wohnmobil mit
CDU-Bemalung vollständig niedergebrannt. Ein Wagen der SPD
mit dem Foto von Bausenator Geisel (SPD) brannte ab.
Gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in jeder Form
Am schlimmsten trifft es die AfD. Am 30. August lauerten
im Landtag von Rheinland-Pfalz vier Männer Fraktionschef
Uwe Junge auf und verletzten ihn am Kopf.
AfD-Vorstandsmitglied Jörg Meuthen wurde in Harburg mit
einer steinharten tiefgefrorenen Torte beworfen und
ebenfalls verletzt. In Mecklenburg-Vorpommern bewarf man
das Haus von AfD-Politiker Matthias Manthei mit Steinen.
Ein Stein durchschlug die Scheibe neben dem Kinderzimmer.
„Wir wenden uns gegen Diskriminierung und Ausgrenzung in
jeder Form“, sagte Michael Müller, als er für den Konsens
gegen rechts posierte. Wenn das so ist, dann sollte er
kein Problem damit haben, auch einen Konsens gegen linke
Gewalt zu unterschreiben. Wenn er das aber nicht tun, dann
wendet er sich auch nicht „gegen Diskriminierung und
Ausgrenzung in jeder Form“. Das Gleiche gilt für Grüne und
Linke.
Die Tatsachen sprechen für sich. Jeder bilde sich dazu
seine Meinung.>
========
Mecklenburg-Vorpommern 4.9.2016: AfD +21,6% -
kriminelle, antideutsche Grüne sind draussen Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: Paukenschlag: AfD vor CDU
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/177415/
<SCHWERIN. Bei der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
hat die AfD aus dem Stand die CDU überholt und ist
zweitstärkste Kraft. Gewonnen hat die Wahl trotz deutlicher
Verluste die SPD. Laut den Prognosen von ARD und ZDF stimmten
rund 21 Prozent der Wähler für die AfD. Die Grünen müssen
demnach um den Wiedereinzug ins Schweriner Schloß bangen.
Sowohl die NPD als auch die FDP scheiterten an der
Fünf-Prozent-Hürde.
22.00 Uhr: Wir beenden unseren heutigen
Live-Ticker und wünschen allen Lesern noch einen schönen
Abend.
21.50 Uhr: AfD-Chefin Frauke Petry im
JF-TV-Interview: „Rückenwind für Berlin!“
21.30 Uhr: Die Vorsitzende der
französischen Partei Front National, Marine Le Pen, hat den
„Patrioten der AfD“ zu ihrem Wahlerfolg gratuliert. Auf dem
Kurznachrichtendienst Twitter schrieb sie: „Was gestern
unmöglich schien, ist möglich geworden.“
21.20 Uhr: Vor allem in Vorpommern konnte
die AfD punkten. In dem östlichen Teil des Bundeslandes
könnte die Partei nach Auszählung von landesweit 1.550 von
1.896 Wahlbezirken vier bis fünf Direktmandate erringen.
21.00 Uhr: Die jüngste Hochrechnung des
ZDF:
SPD: 30,3 Prozent
CDU: 19,4 Prozent
AfD: 21,6 Prozent
Linkspartei: 12,4 Prozent
Grüne: 4,8 Prozent
NPD: 3,1 Prozent
FDP: 2,9 Prozent
Sonstige: 5,5 Prozent
20.43 Uhr: Die katholische Kirche äußerte
sich zum Wahlergebnis. Dieses sei „ein Abbild für die
Stimmung in der Gesellschaft und somit Alarmsignal für die
Politik“, teilten die Erzbischöfe von Hamburg und Berlin,
Stefan Heße und Heiner Koch, gemeinsam mit. Mecklenburg
gehört zum Erzbistum Hamburg. In zwei Wochen wird in Berlin
gewählt.
20.40 Uhr: Wählerwanderung: 23.000
CDU-Wähler stimmten diesmal für die AfD. 20.000 waren es von
der NPD; 18.000 von der Linkspartei; 16.000 von der SPD und
56.000 kamen von den Nicht-Wählern.
20.22 Uhr: Alexander Gauland in JF-TV:
„Ein sehr guter Tag für die AfD!“
20.10 Uhr: AfD-Vize Alexander Gauland hat
eine Regierungsbeteiligung seiner Partei in Schwerin
ausgeschlossen. „Wir sind nicht bereit, in irgendeine
Regierung zu gehen, denn das bringt nichts, da die anderen
eine klar andere Politik machen“. Die anderen Parteien
müßten auf die AfD zugehen.
19.55 Uhr: Die Grünen müssen noch zittern.
In einer aktuellen Hochrechnung stehen die Grünen um das
Spitzenduo Silke Gajek und Jürgen Suhr bei 4,9 Prozent.
Damit würden sie den Sprung in den Landtag nicht
schaffen.>
========
2.9.2016: Zionistische Hetzjustiz: 8 Monate Haft
für eine Klarstellung, Auschwitz war ein Arbeitslager Holocaust-Leugnerin: Acht Monate Haft für Ursula
Haverbeck
http://www.berliner-zeitung.de/panorama/holocaust-leugnerin-acht-monate-haft-fuer-ursula-haverbeck-24683464?originalReferrer=http%3A%2F%2Fm.facebook.com%2F&dmcid=f_msn_web
<Das Amtsgericht Detmold hat die Holocaust-Leugnerin
Ursula Haverbeck wegen Volksverhetzung zu acht Monaten Haft
verurteilt. Die 87-Jährige aus Vlotho stand am Freitag vor
Gericht, weil sie im Februar in einem Schreiben an den
Detmolder Bürgermeister Rainer Heller und eine Zeitung
behauptet hatte, das Konzentrationslager Auschwitz sei ein
Arbeitslager gewesen.Ebenso seien die beim Detmolder
Auschwitz-Prozess aussagenden Holocaust-Überlebenden nur
„angebliche Zeugen“, mit denen die Existenz eines
Vernichtungslagers nachgewiesen werden solle.
Mit dem Urteil ist die Rechtsextremistin bereits sechsmal
wegen Volksverhetzung verurteilt worden (Az.: 2 Ds
716/16).„Wären Sie jünger, wäre die Strafe höher
ausgefallen.“ Das Gericht ging mit dem Strafmaß über die
Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Haverbeck fehle
„jegliche Einsicht“, sie habe im Gerichtssaal erneut
strafbare Äußerungen gemacht. Die Richterin betonte, dass
sie keine Chance für eine Bewährung sehe. „Wären Sie jünger,
wäre die Strafe höher ausgefallen.“Haverbeck sagte am Rande
des Verfahrens, „natürlich“ werde sie Berufung einlegen. Ein
Urteil des Amtsgerichts Hamburg von 2015 gegen die
Rechtsextremistin ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig,
weitere einschlägige Ermittlungsverfahren sind bei den
Staatsanwaltschaften in Verden und Bielefeld anhängig.
(dpa)>
4.9.2016: Polizeirapporte: Linker Terror (SPD,
NATO-Antifa, Grüne) gg. AfD=organisierte Kriminalität Hasstaten in Toleranzland: organisierte
linke Kriminalität
https://sciencefiles.org/2016/09/04/hasstaten-in-toleranzland-organisierte-linke-kriminalitaet/
<Wenn Historiker aufarbeiten wollen, wie es zu bestimmten
geschichtlichen Entwicklungen oder Tatbeständen kommen konnte,
dann suchen sie sich Quellen zusammen, die in einem
Zusammenhang mit dem historischen Phänomen stehen, das sie
erklären wollen. So hat die Aufarbeitung der Würzburger
Gestapo-Archive einen tiefen Einblick in die Banalität des
Alltags in Nazi-Deutschland gebracht und gezeigt, wie
bereitwillig sich manche Deutsche, die sich damals für
besonders gute Deutsche gehalten haben, für den
Nationalsozialismus engagiert haben, indem sie z.B. Nachbarn
denunziert oder nicht arische Gegenstände zerstört haben.
Die Akten aus dem Dritten Reich, die den Krieg überstanden
haben, geben zudem gute Einblicke in die geplante
organisierte Kriminalität, mit der z.B. Joseph Goebbels
stabsmäßig die Reichskristallnacht vorbereitet hat und hat
ausführen lassen, so dass es deutschlandweit zu Übergriffen
auf Eigentum von Juden gekommen ist und 400 Menschen
ermordet und mehr als 1000 Synagogen und unzählige Geschäfte
zerstört wurden.
Historiker haben zumeist das Handicap nachträglich erklären
zu müssen, was in der Vergangenheit stattgefunden hat.
Zeitzeugen interessieren sich entweder nicht für die
Geschehnisse, lassen sie aus Angst unkommentiert oder sind
in die Geschehnisse in einer Weise eingebunden, die eine
kritische Betrachtung ausschließt. Und so kommt es, dass
nach dem Ende einer Gewaltherrschaft, nach dem Ende eines
Krieges oder im Anschluss an eine Revolution erklärt werden
muss, wie es dazu kommen konnte, welche alltäglichen
Banalitäten hinter dem stehen, was sich über zumeist mehrere
Jahre zu einem Zustand entwickelt hat, der die Normalität
menschlichen Zusammenlebens weit hinter sich lässt.
Wir haben derzeit die Gelegenheit, die Banalität des
Alltags, vielleicht auch die Banalität des Bösen, wie sie
Hannah Arendt beschrieben hat, in Aktion zu sehen. Wir
erleben sie täglich. Und so wie die Menschen z.B. im Dritten
Reich, zerfällt die Gesellschaft auch heute in diejenigen,
die wegsehen, diejenigen, die aus Angst den Mund halten und
diejenigen, die zu sehr in die Geschehnisse verstrickt sind,
als dass sie ein angemessenes Urteil über die
entsprechenden Geschehnisse abgeben könnten.
Wir geben nun eine Reihe von Dokumenten wieder, wie sie
z.B. Historiker des Jahres 2.577 zur Verfügung stehen mögen,
wenn sie versuchen, den moralischen und wirtschaftlichen
Niedergang Deutschlands, der im Verlauf des ersten
Jahrhunderts des zweiten Jahrtausends nach Christus
stattgefunden hat, zu erklären.
Cuxhaven (ots) – Cuxhaven
Ein 33jähriger Cuxhavener steht im Verdacht, einen
Wahlstand der AfD in der Nordersteinstraße angezündet zu
haben. Dadurch sind mehrere Flyer, ein Sonnenschirm und
zwei Fahnen beschädigt worden. Das Feuer erlosch
eigenständig. Alle Beteiligten blieben unverletzt. Der
33jährige wurde festgenommen und nachdem seine Identität
feststand, durch die Polizei wieder entlassen werden.
Die tumultartige Situation nutze eine 27jährige
Cuxhavenerin und trat fünf Wahlaufsteller der AfD um,
die dadurch beschädigt wurden. Es enststand ein Schaden
in Höhe von 350 Euro.
Rückfragen bitte an:
Bartsoch, T., PHK
Polizeiinspektion Cuxhaven
Telefon: 04721/573-0
Werner-Kammann-Straße 8
27472 Cuxhaven http://ots.de/Polizeiinspektion_Cuxhaven
Neubrandenburg (ots) – Am
03.09.2016, ab 11:00 Uhr, war die AfD mit einem
angemeldeten Infostand mit den Landtagskandidaten Enrico
Komning und Andreas Rösler auf dem Neubrandenburger
Markplatz präsent. In der Zeit von 11:22 Uhr bis 15:20
Uhr wurde in unmittelbarer Nähe zu diesem Infostand eine
unangemeldete Versammlung durchgeführt. Anfangs 22,
später bis zu 32 Personen, augenscheinlich der
linksalternativen Szene zuzuordnen, nahmen an dieser
Gegenversammlung teil. Ab 14:00 Uhr hielt sich auch die
Landtagspräsidentin, Frau Sylvia Bretschneider, im
Umfeld dieser Gegenversammlung auf. Der AfD-Infostand
sowie die Gegenversammlung wurden durch eine Gruppe
Einsatzkräfte des Polizeihauptreviers Neubrandenburg
geschützt. Zu Straftaten oder Störungen der öffentlichen
Sicherheit kam es nicht. Der Staatsschutz der KPI
Neubrandenburg hat die Ermittlungen wegen eines
Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz aufgenommen, da
sich für die unangemeldete Gegenversammlung kein
Versammlungsleiter zu erkennen gab.
Im Auftrag
Polizeiführer vom Dienstag Polizeipräsidium
Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an:
Haren/ Lathen – (ots) – In den vergangenen Wochen
ist es in Haren und Lathen zu zahlreichen Diebstählen
oder Beschädigungen von Wahlplakaten der Partei
‚Alternative für Deutschland‘ (AfD) gekommen. Die
Plakate wurden zum Teil mit Farbe beschmiert, zerstört
oder ganz entfernt. Zeugen, die Angaben zu den Vorfällen
machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei in
Haren unter der Rufnummer (05932) 72100 in Verbindung zu
setzen.
Rückfragen bitte an:
Greifswald (ots) – Am 03.09.2016 gegen 00:40 Uhr
wurde die Einsatzleitstelle des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg über Notruf informiert, dass in der
Hansestadt Greifswald mehrere Personen Wahlplakate der
AfD von den Befestigungsmasten herunterreißen. Bei
Eintreffen vor Ort hatte ein Zeuge bereits vier
Tatverdächtige im Alter von 21 bis 23 Jahren gestellt.
Die Prüfung vor Ort ergab, dass im Stadtgebiet
Fleischervorstadt und in der Innenstadt insgesamt 35
Doppelplakate der AfD ganz b.z.w. teilweise abgerissen
wurden. Nach Zeugenangaben waren ca. 10 Personen an der
Tat beteiligt. Bei den festgehaltenen Tatverdächtigen
wurde eine Identitätsprüfung durchgeführt. Nach
Beendigung der polizeilichen Maßnahmen wurden sie
entlassen. Zur Schadenshöhe können gegenwärtig keine
Angaben gemacht werden.
im Auftrag Polizeiführer vom Dienst, Einsatzleitstelle
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Rückfragen zu den Bürozeiten bitte an:
Flensburg (ots) – Am 31.08.2016 hatte der
Kreisvorsitzende der AfD Flensburg zu einem
Pressegespräch in ein Flensburger Restaurant eingeladen.
Etwa 30 Personen der linken Szene waren auf diesen
Termin aufmerksam geworden. Sie versammelten sich vor
dem Gebäude und demonstrierten gegen die AfD. Ein
vermutlicher Demonstrationsteilnehmer gelangte unerkannt
in das Restaurant und besprühte hierbei den
Kreisvorsitzenden und einen Pressevertreter mit einer
nach Essig riechenden Flüssigkeit.
Der Täter wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca.
20-25 Jahre alt, ca. 175 cm groß, schlanke Statur,
blonde kurze Haare, schwarz gekleidet mit einer Cappy
auf dem Kopf.
Mit starken Polizeikräften wurde der Einsatzort
aufgesucht. Der Kreisvorsitzende begab sich zuvor
eigenständig aus der Gefahrenzone zum 1. Polizeirevier.
Die linke Szene folgte ihm und verlegte ihre
Demonstration daraufhin vor das Dienstgebäude des 1.
Polizeireviers Flensburg. Die Versammlung löste sich
später ohne weitere Vorfälle auf. Es wurden
Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung,
Sachbeschädigung, Nötigung und Hausfriedensbruch
gefertigt.
Wer Hinweise zu dem gegenwärtig unbekannten Angreifer
machen kann, wird gebeten sich mit der Polizei unter
0461 – 484-0 in Verbindung zu setzen.
Rückfragen bitte an:
Mainz (ots) – Am 30.08.2016 gegen 22:30 Uhr wurde
laut einer Strafanzeige der Fraktionsvorsitzende der
AfD-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Uwe Junge, von
einem unbekannten jungen Mann angegangenen, geschlagen
und getreten.
Nach Aussagen des Herrn Junge war er mit einem
männlichen Begleiter zu Fuß im Bereich der
Flachsmarktstraße in Richtung Große Bleiche unterwegs.
In Höhe der Einmündung Emmeransstraße sollen beide durch
eine Gruppe von vier bisher unbekannten Männern erkannt,
angesprochen und beleidigt worden sein. Unvermittelt
soll einer der Männer Herrn Junge mit der Faust ins
Gesicht geschlagen und nach ihm getreten haben.
Anschließend entfernte sich der Mann in Richtung
Petersstraße, seine Begleiter in Richtung Große
Bleiche/Münsterplatz. Hierbei sollen die Unbekannten
weitere Beleidigungen in Richtung Herrn Junge gerufen
haben. Herr Junge erlitt ein Hämatom unterhalb des Auges
und am Schienbein. Sein Begleiter blieb unverletzt.
Herr Junge und sein Begleiter entfernten sich
anschließend von der Örtlichkeit ohne die Polizei oder
einen Rettungsdienst zu verständigen. Erst heute Morgen
ging eine Anzeige bei der Mainzer Polizei ein, nachdem
der Sachverhalt telefonisch durch das Büro des Herrn
Junge mitgeteilt wurde.
Das zuständige Kommissariat K 12 der Kriminaldirektion
Mainz wurde mit den Ermittlungen beauftragt.
In diesem Zusammenhang sucht die Polizei nach Zeugen,
die den Vorfall beobachtet haben und sachdienliche
Hinweise machen können.
Beschreibung:
Ansprecher: männlich, etwa 25 Jahre alt, 192 bis 193 cm
groß, athletische Figur, westeuropäischer Typ, kurze,
blonde Haare, sprach hochdeutsch, bekleidet mit weißem
T-Shirt.
Person, die die Schläge und Tritte ausführte: männlich,
etwa 25 Jahre alt, circa 175 cm groß, normale Statur,
südländischer Typ, lockige, schwarze Haare, Vollbart,
bekleidet mit weißen Schuhen ähnlich
Sneakers/Turnschuhe, kurzer blauer Hose und blauem
T-Shirt
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei Mainz, Telefon:
06131-653633.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind
unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Neubrandenburg (ots) – In der vergangenen Woche
wurden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums
Neubrandenburg erneut mehrere Strafanzeigen wegen
Straftaten im Zusammenhang mit Wahlplakaten erstattet.
Damit wurden im Zeitraum vom 23.08.2016 bis 31.08.2016
über 550 Wahlplakate und Großaufsteller beschädigt oder
entwendet.
Seit dem 15.06.2016 wurden im Bereich des PP
Neubrandenburg insgesamt etwa 2.000 angegriffene
Großaufsteller und Wahlplakate gemeldet. Im Landkreis
Vorpommern-Greifswald sind fast 800 Plakate betroffen,
ca. 950 Wahlplakate wurden im Bereich Mecklenburgische
Seenplatte beschädigt bzw. entwendet und fast 250
Beschädigungen bzw. Diebstähle wurden im Landkreis
Vorpommern-Rügen festgestellt. Die beiden Parteien AfD
(über 500 Plakate) und NPD (fast 1.000 Plakate) sind von
den Sachbeschädigungen und Diebstählen besonders
betroffen.
Der polizeiliche Staatsschutz der
Kriminalpolizeiinspektionen Neubrandenburg und Anklam
haben die Ermittlungen übernommen. Zeugen, die
Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich an die
Einsatzleitstelle Neubrandenburg unter 0395/5582-2224,
die Internetwache der Landespolizei M-V unter http://www.polizei.mvnet.de
oder aber jede andere Polizeidienststelle zu wenden.
Rückfragen bitte an:
Seevetal/Hittfeld (ots) – Am Montag (29.8.2016)
fand im Veranstaltungszentrum „Burg Seevetal“ eine
Versammlung des AfD Kreisverbandes Harburg-Land statt.
Die Polizei war im Bereich um den Versammlungsraum
verstärkt präsent, um Störungen im Vorfeld zu vermeiden.
Während der Versammlung wurde der Bundessprecher der AfD
Prof. Dr. Jörg Meuthen gegen kurz vor 20:00 Uhr aus den
Reihen der Zuschauer heraus von einem jungen Mann mit
einer tiefgefrorenen Torte beworfen und leicht am Kopf
verletzt. Unmittelbar zuvor hatten nach Angaben von
Zeugen mehrere Personen, die sich ebenfalls unter den
Besuchern befanden, Parolen gerufen und ein Banner
entrollt und so die Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
Der Tortenwerfer und die Gruppe der Störer liefen
daraufhin fluchtartig aus dem Versammlungsraum. Sechs
Personen konnten vom Sicherheitsdienst im
Eingangsbereich festgehalten und an die Polizei
übergeben werden. Gegen eine 18-jährige Frau und fünf
Männer im Alter von 18 (4x) und 22 Jahren wurden
Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das
Versammlungsgesetz eingeleitet. Sie erhielten im
Anschluss an die Maßnahmen einen Platzverweis für die
Örtlichkeit.
Prof. Dr. Meuthen wurde nach dem Tortenwurf durch einen
anwesenden Arzt erstversorgt und konnte seine Rede nach
wenigen Minuten fortsetzen.
Der Tortenwerfer konnte anhand einer Videoaufzeichnung
des Tatgeschehens durch die Polizei identifiziert
werden. Es handelt sich um einen 17-Jährigen, der der
Polizei im Landkreis Harburg als Angehöriger der linken
Szene bereits bekannt ist. Noch am Abend wurde er im
Beisein von Erziehungsberechtigten zu dem Vorwurf
befragt. Der Jugendliche machte jedoch keine Angaben zum
Sachverhalt. Der Staatsschutz ermittelt nun wegen
gefährlicher Körperverletzung gegen ihn.
Rückfragen bitte an:
Die Ereignisse, die in den Polizeimeldungen erfasst sind,
geben Geschehnisse wieder, die sich im Verlauf einer Woche
ereignet haben. Sie zeigen im Wesentlichen organisierte
Gewalt gegen Sachen und bis zum Beweis des Gegenteils:
spontane Gewalt gegen Menschen.
Angesichts der Anzahl der Übergriffe auf fremdes
Eigentum, wie sie sich in der Zerstörung von z.B.
Wahlplakaten niederschlagen, kann man nicht mehr von
Einzelfällen sprechen und muss entsprechend von
organisierter Kriminalität ausgehen. Die Gewalt gegen
AfD-Politiker ist bislang noch sporadisch, so dass nicht
ausgeschlossen werden kann, dass Einzeltäter dafür
verantwortlich sind, deren Motivation man entsprechend
psychologisch erklären muss, wenngleich sich mit jedem
weiteren Übergriff auf AfD-Politiker der Verdacht
erhärtet, dass es sich auch hierbei um organisierte
Kriminalität handelt.
Beides, Gewalt gegen Sachen und Gewalt gegen Menschen, war
im Dritten Reich und zum Ende der Weimarer Republik die
Regel. In der Weimarer Republik richtete sich die Gewalt
gegen den politischen Gegner, im Dritten Reich gegen den
politischen Gegner und gegen Juden. In der Weimarer Republik
und im Dritten Reich waren die Träger der Gewalt Personen,
die entweder in einem ideologischen Verein, in der NSDAP,
der KPD, dem Stahlhelm oder im Roten Frontkämpferbund
organisiert waren, im Dritten Reich waren die Träger der
Gewalt staatliche Organisationen und
Parteigliederungen der NSDAP, die mit dem Staat
verschmolzen wurden. In der Weimarer Republik haben sich
Politiker, die mit Mandat im Reichstag saßen, mit denen
solidarisiert, die Gewalt gegen Personen oder Sachen
ausgeübt haben, während die Mehrheit der anderen Politiker
in der Verurteilung dessen, was auf deutschen Straßen
geschehen ist, sehr zurückhaltend war, nur wenige haben den
Mut gefunden, den z.B. Otto Wels in seiner berühmten Rede
gegen das Ermächtigungsgesetz bewiesen hat.
Im Jahr 2016 ist es normal geworden, dass Wahlplakate der
AfD zerstört und Politiker der AfD angegriffen werden. Im
Jahr 2016 ist es ebenso normal, dass sich linke Politiker
mit denen solidarisieren, die Straftaten gegen die AfD
begehen. Es ist normal, dass Gewalt gegen Politiker der AfD
verübt wird, ohne dass die gesammelte politische Klasse sich
hinter die Angegriffenen stellt. Demokratische Prinzipien
wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Recht, am
freien Wettbewerb um Wählerstimmen gleich und ungehindert
teilzunehmen, werden heute wie im Dritten Reich mit der
Bedingung versehen, dem, was angeblich die Mehrheit für
richtig hält, zu entsprechen.
An die Stelle demokratischer Prinzipien sind
Partikularinteressen getreten, die das eigene politische
Überleben ohne Rücksicht auf die Kosten zum höchsten Ziel
erklären. Und – letztlich – ist es wieder normal, Kampagnen
gegen gesellschaftliche Gruppen zu führen, und sich selbst
als überlegene Menschenform zu präsentieren. So wie die
Nazis sich als Vertreter einer besonderen Rasse dargestellt
haben, die keine minderwertige Rasse neben sich duldet, so
gehen heute die Vertreter einer, wie sie glauben,
überlegenen Ideologie, gegen politisch Andersdenkende vor.
Wurden im Dritten Reich Juden mit einem Berufsverbot belegt,
weil sie Juden waren, so werden heute Menschen mit
beruflichen Konsequenzen bedroht, weil sie angeblich
Hasskommentare im Internet verbreiten. Und während sich die
Vertreter dessen, was man wohl nur als jämmerlichen
deutschen Demokratieversuch bezeichnen kann, in ihrem Kampf
gegen Hasskommentare gegenseitig überbieten, begehen unter
ihrer Nase organisierte ideologische Kämpfer täglich
Hasstaten in Form von Gewalt gegen Sachen und gegen
Menschen.
Es fällt zunehmend schwer, die deutsche Travestie auf eine
Demokratie zu ertragen, so wie es zunehmend schwerer fällt,
die bigotten Totengräber demokratischer Werte, die
Hasskommentare bekämpfen und so vollkommen kommentarlos
verbleiben, wenn Hasstaten von Mitgliedern ihres
ideologischen Lagers verübt werden, zu tolerieren. Aber
letztlich ist es ja egal, ob man sie toleriert oder nicht,
denn – um die Logik der linken organisierten Kriminalität zu
benutzen: Toleriert wird nur, was uns gefällt, was uns nicht
gefällt, wird zerstört oder eliminiert. Wie schnell es doch
möglich ist, demokratische Grundlagen nicht nur in Frage zu
stellen, sondern fast vollständig zu beseitigen.>
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5.9.2016: Die Rechtsverstösse des
zionistisch-kriminellen Justizminsiters Maas Justizminister soll gelogen haben: CSU-Rechtsexperte
Hoffmann fordert Maas zum Rücktritt auf
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/csu-rechtsexperte-hoffmann-fordert-maas-zum-ruecktritt-auf/
<BERLIN. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander
Hoffmann hat Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
zum Rücktritt aufgefordert. Hintergrund ist ein Bericht
des Spiegel, nachdem Maas den Rechtsausschuß
des Bundestags belogen haben soll. „Herr Maas ist als
Bundesjustizminister nicht mehr länger tragbar“, sagte
Hoffmann der JUNGEN FREIHEIT. Die neuen Vorwürfe gegen
Maas seien nicht die erste Verfehlung des Ministers.
„Im Fall Gina-Lisa
Lohfink äußert er sich aus rein populistischen
Gründen zu einem laufenden Verfahren, ohne auch nur die
Akten zu kennen. Das widerspricht dem Prinzip der
Gewaltenteilung. Dann lobt er eine linksextremistische
Band, deren Texte voller Haß sind, die unser Land
auf das übelste verunglimpfen und in denen zur Gewalt
gegen die Polizei aufgerufen wird. Und jetzt stellt sich
heraus, daß Herr Maas im Fall ‘netzpolitik.org’ dem
Parlament offenbar nicht die Wahrheit gesagt hat“,
kritisierte Hoffmann, der dem Rechtsausschuß des
Bundestags angehört und dort Berichterstatter der
Unionsfraktion-Fraktion für das Sexualstrafrecht ist.
„Maas als Minister fehl am Platz“
„Ein Minister, der aus ideologischen Erwägungen stets
versucht, billig einen Effekt in der Öffentlichkeit zu
erhaschen, ist fehl am Platz“, betonte er gegenüber der JF.
Der Spiegel hatte am Wochenende berichtet, Maas
habe im August 2015 in der Affäre um die Ermittlungen gegen
das Portal „netzpolitik.org“ die Unwahrheit gesagt. Laut
einer Aktennotiz soll Maas den damaligen Generalbundesanwalt
Harald Range angewiesen haben, ein Gutachten zu stoppen, das
die Frage klären sollte, ob zwei Blogger von
„netzpolitik.org“ Staatsgeheimnisse veröffentlicht hatten.
Demnach rief die Staatssekretärin des Justizministeriums
Stefanie Hubig Range an und drohte ihm mit seiner
Entlassung, für den Fall, daß er den Gutachtenauftrag nicht
zurückziehe. Dem kam Range nach, beklagte danach aber einen
unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz.
Daraufhin entließ Maas Range. Vor dem Rechtsausschuß des
Bundestages beteuerte Maas später, sein Ministerium habe
Range zu keinem Zeitpunkt eine Weisung in dem Verfahren
erteilt.
Auch Schäuble fordert Maas zum Rücktritt auf
Wegen der Einmischung in das Verfahren gegen Gina-Lisa
Lohfink hatte am Wochenende bereits Bundesfinanzminister
Wolfgang Schäuble (CDU) Maas zum Rücktritt aufgefordert.
Laut Focus sagte er auf einer Sitzung des
CDU-Präsidiums am vergangenen Montag: „Ein anständiger
Minister müßte da zurücktreten.“
Für scharfe Kritik hatte aus der Union hatte zudem Ende
August das Lob von Maas für die linksextreme Punkband „Feine
Sahne Fischfilet“ gesorgt. Der innenpolitische Sprecher der
Unionsfraktion, Stephan Mayer, warnte gegenüber der JF: „Wer
unsere Demokratie gegen Extremisten verteidigt, indem er
gemeinsame Sache mit anderen Extremisten macht, erweist
dieser letztlich einen Bärendienst.“
Da es sich „Feine Sahne Fischfilet“ um eine Musikgruppe
handle, die offenbar ein gestörtes Verhältnis zur Polizei
habe, mache ein gemeinsames Vorgehen besonders fragwürdig.
(krk)>
========
6.9.2016: Merkel-Mantra "Wir schaffen das" gibt es
schon 35 Jahre Merkel Mantra: „Wir schaffen das“ wird 35 Jahre alt
http://qpress.de/2016/09/06/merkel-mantra-wir-schaffen-das-wird-35-jahre-alt/
10. Parteitag der SED 1981 mit dem
Merkel-Mantra "Das schaffen wir" / "Wir schaffen das"
<DDR-Realo-Dead:
Wir hatten immer größte Bedenken bezüglich der Stabilität
von Angela Merkels schlagenden Durchhalteparolen. Diese
Befürchtung können wir dank einer intensiven Recherche heute
gänzlich in Wohlgefallen auflösen. Das aktuellste und
brennendste Mantra unserer Staatsratsvorsitzenden und
Übermutter der Nation hat offenbar einen erheblich längeren
Bart als wir es bislang für möglich halten durften. Ganz
exakt in diesem Jahr wird die Urform: “das schaffen
wir” immerhin 35 Jahre alt. Herzlichen
Glückwunsch dazu auch von hier aus.
Wahre Weisheiten überleben
einfach jedes System. Das gilt natürlich auch für
vollkommene und total anpassungsfähige “Wendehälse“.
So jedenfalls kann man diese “frohe Botschaft” auch auf
einen reformierten Nenner bringen. Natürlich sollte man
dabei die Feinheiten beachten, die wir niemandem
verschweigen wollen. Das Motto, des des X.
Parteitages der SED lautete demgemäß: “das
schaffen wir“. Damals lag die initiale Betonung
noch auf “das“, womit die Aufgabe
unzweifelhaft im Vordergrund stand. Wenn das überholte
Mantra heute lautet “wir schaffen das“, so
ist dies nur ein Hinweis auf die kapitalistische
Neuausrichtung und Egomanie die hier erbarmungslos
durchschlägt und das “wir” steht bei Angela
Merkel ohnehin als Synonym für das uneingeschränkte “Pluralis
Majestatis“, was sich bei der Wahrnehmung dieser
Affirmation leider kaum jemand zu vermuten getraut.
Der Slogan ist nicht minder
genial als der Spruch mit dem man den Westen final vorführte
und anschließend niederstreckte. Da ging es auch um eine Art
Überholung (des Staates): “Überholen, ohne
einzuholen“! Letzteres ist bekanntermaßen
tatsächlich so realisiert worden. Heute nennt sich das alte
DDR-System nur etwas zeitgemäßer BRD, aber
die verblüffende Personengleichheit in den höchsten
Führungskadern spricht für die hier vorgelegte These. Kommen
wir zurück auf den X. Parteitag der SED
und wie sich die Geschichte wiederholt: Der
X. Parteitag der SED verordnete der Bevölkerung
Optimismus und forderte mehr Arbeits-Disziplin
… [ZEIT]. Nichts anderes verlangt die
heutige Staatsratsvorsitzende 35 Jahre später vom Volk, nur
eben mit anderen Worten.
Auch wenn die Tusse auf dem
obigen Plakat definitiv nicht die Angela Merkel ist,
obgleich eine visuelle Ähnlichkeit zweifelsohne
diagnostiziert werden darf, sollte die zu dem Zeitpunkt
26-jährige Kommunisten-Göre und heutige
Staatsratsvorsitzende, diesen leidvollen Spruch
Leitspruch für ihren späteren Werdegang verinnerlicht und
kopiert haben. So erklärt sich auch, dass wir heute in den
Genuss dieser sozialistischen Weisheit durch unsere
(Vor)Führerin kommen. Natürlich hat sie nicht ihre
Doktorarbeit zu diesem “Slogan” geschrieben, sonst wäre
jetzt vermutlich eine spontane Plagiatsdebatte losgebrochen.
Vielleicht sollten wir in Kenntnis dieser Tatsache die
Kanzlerin der Geldadelsherzen nur nicht mehr ganz so ernst
nehmen, wenn sie sich augenscheinlich mit fremden
Federn alten Hüten schmückt.
Sehen wir mal in die Glaskugel
und betrachten den kommenden Parteitag der Kapitalistischen
Einheitspartei Deutschlands, da dürfen wir
vielleicht mit vergleichbaren Szenen und
Merkel-Redefragmenten rechnen:
„Nichts, was wir tun,
geschieht um seiner selbst willen, alles dient dem
Wohle des hart arbeitenden Kapitals.“ … oder
… „Die Sicherung des Erreichten auf materiellem
und kulturellem Gebiet sowie seine Mehrung verlangen
einen volkswirtschaftlichen Leistungsanstieg wie nie
zuvor.“
Das alles ist auch nur eine
Wiederholung von modifizierten Phrasen, die bereits im
Sozialismus bis zum Erbrechen gedroschen wurden. Im Kern
geht es aber immer darum, dass sich der Arbeiter/Bauer (heute
ugs. Humankapital) den A®sch
aufreißen muss, damit der Plan erfüllt
wird. Das wird sich wenigstens im real abgelebten
Sozialismus und auch im aktuell verreckenden Kapitalismus
niemals mehr ändern … eben das rituelle Arbeiter-
und Bauern-Opfer. Aber transponieren wir fix noch
den X. SED Parteitag von 1981 auf den kommenden Parteitag
der Kapitalistischen Einheitspartei im Jahre 2016:
Dass die kommenden Jahre hart
werden, daran ließ die Partei keinen Zweifel.
Staatsratsvorsitzende Angela Merkel verkündete in zehn
Punkten die „ökonomische Strategie der Neuzeit“
(postmoderne Bedeutung in Klammer, kursiv):
bessere Nutzung von
Wissenschaft und Technik, (Profitmaximierung)
vor allem Mikroelektronik,
(Miniaturisierung der Überwachung)
Kernenergie und
Lasertechnik, (Kernernergie bereits gestorben, Laser
für die Augen)
Steigerung der
Produktivität und Qualität der Arbeit, (unbezahlte
Überstunden)
sinnvollerer Umgang mit
Material und Energie, (Effizienz)
verbesserte Versorgung mit
Konsumgütern, (Brot & Spiele, mentale
Vollbeschäftigung)
… mithin Wirtschaftswachstum
trotz der „objektiven Veränderungen“ der ökonomischen
Bedingungen, Intensivierung der Produktion ohne zusätzliche
Arbeitskräfte … laber … Rhabarber. Weiter versprach Merkel,
dass es zum Schutz einer stabilen und konkuzzenzfähigen
Wettbewerbssituation in Deutschland bei den niedrigen Löhnen
bleiben soll und dass auch die Preise für Waren des
Grundbedarfs, die achtzig Prozent des Warenangebots
ausmachen, signifikant gesteigert werden müssen, damit die
Renditen des Kapitals gewahrt bleiben. Das alles
schaffen wir … und noch viel mehr!>
========
9.9.2016: Wahlbetrug in Meck-Pomm:
AfD-Zweitstimmen bei Auszählung unterschlagen Wahlbetrug in Meckpomm: Wahlleitung prüft
Unregelmässigkeiten
http://www.anonymousnews.ru/2016/09/09/wahlbetrug-in-meck-pomm-wahlleitung-prueft-unregelmaessigkeiten/
Die Landeswahlleitung in Mecklenburg-Vorpommern hat eine
Prüfung von möglichen Unregelmäßigkeiten bei der
Landtagswahl angekündigt. Hintergrund ist das Wahlergebnis
in der Gemeinde Schönbeck. Dort erhielt die AfD zwar 27,6
Prozent der Erststimmen, jedoch keine einzige bei der
Auszählung der Zweitstimmen. Statt dessen erhielt die
Satiregruppierung „Die Partei“ 25,7 Prozent der
Zweitstimmen.
„Daß es bei der Übermittlung der sogenannten
Schnellmeldung, die die Grundlage des vorläufigen
Ergebnisses bildet und in der Regel in einer telefonischen
Meldekette bis zu dem Erfassungszentrum weitergegeben wird,
zu einem Übermittlungsfehler durch Versprechen, Verhören
oder Verschreiben gekommen ist, kann ich naturgemäß nicht
ausschließen“, sagte Landeswahlleiterin Doris Petersen-Goes
auf Anfrage der Jungen Freiheit.
Wahlmanipulation in Meckpom, Beispiel Schönbeck: Alle
Zweitstimmen für die AfD wurden unterschlagen
Wahllokal verschlossen?
Sollte es tatsächlich zu einem Übermittlungsfehler gekommen
sein, „wird dieser nach Prüfung der Niederschrift des
Wahlvorstandes mit der Feststellung des endgültigen
Wahlergebnisses durch den Kreiswahlausschuß korrigiert“,
betonte Petersen-Goes. Die Sitzung des zuständigen
Wahlgremiums werde jedoch erst am 9. September abgehalten.
Zuvor hatte die AfD bereits Unregelmäßigkeiten bei der
Auszählung beklagt. Der Stralsunder AfD-Kandidat Matthias
Laack kritisierte, ein Wahllokal sei während der
Stimmauszählung 22 Minuten lang für Wahlbeobachter
geschlossen gewesen. Dies wäre ein Verstoß gegen die
Wahlgesetze, wonach jeder Bürger unmittelbar nach Schließung
der Wahllokale die Auszählung beobachten kann. Laack war bei
der Bewerbung um ein Direktmandat seiner CDU-Gegnerin Ann
Christin von Allwörden um 56 Stimmen unterlegen.
Wahlforscher fordert Doppel-Auszählung
AfD-Landeschef Leif-Erik Holm schloß zudem weitere
Beschwerden nicht aus. In einigen Wahllokalen habe es
„unplausible Ergebnisse“ gegeben, monierte Holm.
Beispielsweise null Prozent für die AfD und 20 Prozent für
Alfa. „Das wird alles keine großen Auswirkungen haben, doch
es muß geklärt werden“, forderte Holm.
Der Wahlforscher Andreas Kohlsche sprach sich gegenüber der
Ostsee-Zeitung unterdessen dafür aus, grundsätzlich alle
Stimmen doppelt auszählen zu lassen. Die derzeitige Praxis
sei „steinzeitmäßig“ und führe zu einer hohen
Fehlerquote.>
========
12.9.2016: Kommunalwahlen in Niedersachsen: AfD
gemäss CIA-Zahlen bei 7,8% Niedersachsen: SPD verliert, AfD zieht in Räte ein
https://de.sputniknews.com/panorama/20160912/312503943/niedersachsen-spd-afd-ergebnis.html
<Bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen hat die
Alternative für Deutschland teils zweistellige Ergebnisse
erreicht, meldet dpa. Die stärkste Kraft ist die CDU
geblieben, die SPD gab jedoch etwas nach.
Die Christdemokraten liegen nach jüngsten Angaben der
Landeswahlleitung in Landkreisen und kreisfreien Städten mit
34,4 Prozent vor der SPD (31,2), den Grünen (10,9), der AfD
(7,8), der FDP (4,8) und der Linken (3,3). Die
Wahlbeteiligung lag bei 55,5 Prozent und war damit höher als
noch 2011.
Seit Anfang der 1980er Jahre ist die CDU immer als
stärkste Kraft aus Kommunalwahlen hervorgegangen.
Niedersachsens SPD-Chef und Ministerpräsident Stephan Weil
sagte im NDR-Fernsehen, in der Auseinandersetzung mit der
AfD gelte es, verloren gegangenes Vertrauen
zurückzugewinnen. Aus der Landtagswahl am 4. September in
Mecklenburg- Vorpommern war die SPD mit 30,6 Prozent als
stärkste Kraft hervorgegangen. Laut den von der
Landeswahlleiterin in der Nacht veröffentlichten
vorläufigen Ergebnissen landete die AfD mit 20,8 Prozent
auf Platz zwei, vor der CDU, die auf 19 Prozent
abrutschte. Nicht mehr im Landtag vertreten sind die
Grünen mit 4,8 Prozent und die NPD mit 3,0 Prozent. Die
FDP (3,0 Prozent) ist ebenfalls an der Fünf-Prozent-Hürde
gescheitert. Im neuen Landtag erhält die SPD 26 Sitze, die
AfD 18, die CDU 16 und die Linkspartei elf. Im Vergleich
zur letzten Wahl vor fünf Jahren haben alle bislang im
Landtag vertretenen Parteien Stimmenanteile verloren. Die
Wahlbeteiligung lag im Vergleich zum Jahr 2011 um 10,1
Prozentpunkte höher und lag bei 61,6 Prozent.>
========
16.9.2016: <Europas Börsen nervös nach
US-Attacke gegen Deutsche Bank>
http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2016/09/16/deutsche-bank-schock-macht-anleger-in-europa-nervoes/
<Die Ankündigung einer
Milliardenstrafe aus den USA verursachte auch bei
anderen Instituten einen drastischen Kursverfall. Die
großen europäischen Aktienindizes melden fast
durchgängig Verluste.>
========
16.9.2016: Steinmeier hetzt: AfD soll ein
"Brandsatz" sein
„Diesen Brandsatz kann man in
der Wahlkabine löschen“
Vor der Wahl in Berlin hat Bundesaußenminister
Frank-Walter Steinmeier die AfD scharf kritisiert: „Da
fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime
in Flammen setzt.“ Berlin brauche sie nicht im
Abgeordnetenhaus.
Berlin - Zwei
Tage vor der Wahl in Berlin hat Bundesaußenminister
Frank-Walter Steinmeier die rechtspopulistische AfD
massiv kritisiert. „Wir brauchen keine AfD im
Abgeordnetenhaus. Diesen Brandsatz kann man in der
Wahlkabine löschen“, sagte der SPD-Politiker am Freitag
bei einer Wahlkampfveranstaltung mit Berlins Regierendem
Bürgermeister Michael Müller. Dieser hatte zuvor seine
Angriffe gegen die AfD verteidigt. AfD-Landeschefin
Beatrix von Storch warf Müller vor, ihre Partei mit den
Nazis gleichzusetzen. Dafür werde sich der
Sozialdemokrat entschuldigen müssen.
„Schaut sie euch an, die Rechtspopulisten,
Nationalisten – ob die AfD in Deutschland, ob diese
verantwortungslosen Typen in England, die ihr Land in
den Brexit-Mist gefahren haben und jetzt nicht wieder
rauskommen. Schaut auf den Schreihals namens Donald
Trump in Amerika – alles Leute, die mit den Ängsten der
Menschen spielen, die mit Angst Politik machen“, sagte
Steinmeier. Dies sei „der wahre Brandsatz in Europa. Da
fängt das Feuer schon an, das später Flüchtlingsheime in
Flammen setzt.“ Auch deshalb sei die Wahl in der
Hauptstadt am Sonntag wichtig.
Müller schrieb auf seiner Facebook-Seite, Berlin
dürfe nicht Hauptstadt der Rechten werden.
„Schulterzucken? 10 bis14 Prozent sind egal? Sie sind es
nicht. Sie werden auf der ganzen Welt als ein Zeichen
des Wiederaufstiegs der Rechten und Nazis in Deutschland
gewertet werden.“ Berlin sei die Stadt, „die sich von
der Hauptstadt Hitlers und Nazi-Deutschlands zum
Leuchtturm der Freiheit, Toleranz, Vielfalt und des
sozialen Zusammenhalts entwickelt hat.“ Er sei es leid,
„dass man Rassismus, Intoleranz und
Menschenfeindlichkeit“ nicht mehr benennen könne, ohne
dass einem die „Nazi-Keule“ vorgeworfen werde.>
========
16.9.2016: Bremen: AfD 14,2% #BerlinWahl 2016: Vorläufiges amtl. Endergebnis – SPD
21,6 %, CDU 17.6 %, Linke 15,6%, Grüne 15,2 %, AfD 14,2
%, FDP 6.7%
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/berlin-wahl-2016-amtliches-endergebnis-prognose-a1935625.html
<Die SPD hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
trotz deutlicher Verluste gewonnen.
+++ 1:32 Vorläufiges amtliches Endergebnis+++
Die SPD hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus
trotz deutlicher Verluste gewonnen. Nach Auszählung
aller Stimmen erzielte sie 21,6 Prozent. Die CDU fiel
auf 17,6 Prozent und zieht als zweistärkste Kraft ins
Parlament. An dritter Stelle liegt die Linke mit 15,6
Prozent, gefolgt von den Grünen mit 15,2, der AfD mit
14,2 Prozent und der FDP mit 6,7 Prozent.>
========
22.9.2016: Deutschland ist eine Drogenmafia
geworden Bremische Bürgerschaft: Drogen und Schwarzarbeit:
Abgeordnete verlieren Immunität
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2016/drogen-und-schwarzarbeit-abgeordnete-verlieren-immunitaet/
<BREMEN. Die Bremer Staatsanwaltschaft hat die
Immunität von zwei Bürgerschaftsabgeordneten aufheben
lassen. Der SPD-Abgeordnete Mehmet Acar soll in mehreren
Fällen über seine Baufirma Schwarzarbeiter beschäftigt,
und für diese Arbeiter Sozialversicherungsbeiträge nicht
ordnungsgemäß gezahlt haben.
Der Grünen-Abgeordnete Wilko Zicht soll wiederholt
synthetische Drogen wie MDMA (ein Hauptbestandteil von
Ecstasy) und die Partydroge Speed online im Darknet
bestellt haben. Zicht legte deswegen sein
Bürgerschaftsmandat nieder. Hintergrund: Nachdem die
Immunität des Abgeordneten am Mittwoch aufgehoben wurde,
führte die Polizei eine Hausdurchsuchung bei Zicht
durch. Dabei wurden Drogen gefunden.
Bereits im August hatte die Bremer Staatsanwaltschaft
die Immunität des Bürgerschaftsabgeordneten Patrick
Öztürk (SPD) aufheben lassen. Der Sozialdemokrat soll
gemeinsam mit seinem Vater das Jobcenter in Bremerhaven
um mehrere Hunderttausend Euro betrogen haben. „Beihilfe
zum gewerbsmäßigen Betrug“, lautet die Anschuldigung der
Staatsanwaltschaft. Öztürk und sein Vater sollen
Griechen und Bulgaren Scheinarbeitsverträge besorgt
haben, die diesen ermöglichten, zusätzliche staatliche
Unterstützung zu beziehen. Es könnte um weit über
tausend Fälle gehen, die Ermittlungen dauern noch an.
(bb)>
========
20.9.2016: Merkels Plan: Zwangseinweisung von
Flüchtlingen in deutsche Haushalte Merkel’s Flüchtlingspolitik: Zwangszuweisung von
Flüchtlingen in private Haushalte
http://tageblatt24.de/merkels-fluechtlingspolitik-zwangszuweisung-von-fluechtlingen-in-private-haushalte/
<Wer glaubt, dass
Kanzlerin Merkel nach der historischen Wahlniederlage
der CDU in Berlin einen Kurswechsel anstrebt, der irrt
sich.
Zwar räumt die Kanzlerin
am Abend Fehler in der Flüchtlingspolitik ein, dies läge
jedoch ihrer Meinung nach nicht an getroffenen
Fehlentscheidungen der Regierung, sondern vielmehr an
der zögerlichen Handhabung bei der Integration von
Flüchtlingen.
Die Regierung hat nach
Bekanntwerden des Wahlergebnisses umgehend eine Sitzung
einberufen, um eine Änderung in der Flüchtlingspolitik
herbeizuführen. Der Pressesprecher der Regierung,
Steffen Seibärt, verkündete das Ergebnis dieser Sitzung
am Morgen in den Medien: So wird sich regierungsintern
weder das Ziel noch die Grundüberzeugung zur
Flüchtlingspolitik ändern, jedoch läge das Augenmerk
jetzt auf eine kurzfristige und umfassende Integration
der nach Deutschland geflüchteten. Dieses Ziel sei
jedoch nicht ohne die Hilfe der Mitbürgerinnen und
Mitbürger Deutschlands zu erreichen. „Jeder Deutsche
müsse für die derzeitige Situation in der Welt
Verantwortung übernehmen und den geflüchteten Menschen
eine neue Heimat schaffen. Nur so kann Deutschland in
der Zukunft durch die steigende Bevölkerungszahl
profitieren“, so Merkel. Fremde müssen zu
Freunden werden.
Die Regierung greift daher
nun auf eine Maßnahme zurück, welche sich auch in
Deutschlands vergangenen Kriegszeiten bewährt hat. So
wird jedem Deutschen durch eine von der Regierung
verfassten Verordnung auferlegt, einen erwachsenen
Flüchtling über 18 Jahre oder aber zwei
Flüchtlingskinder unter 18 Jahre aufzunehmen. Bei der
Entscheidung, welche Flüchtlingsgruppe in den Haushalt
aufgenommen werden soll, habe nach Aussage der Regierung
jeder Haushalt ein Mitspracherecht. „Durch die Aufnahme
von Flüchtlingen in jeden Haushalt Deutschlands lernen
diese, sich kurzfristig mit der deutschen Kultur zu
identifizieren und lernen den Alltag deutscher Haushalte
kennen. Eine vollumfassende Integration ist damit
gewährleistet und die Integration der Flüchtlinge muss
oberstes Ziel aller sein“, so Merkel weiter.
Die Verordnung zur
Zwangszuweisung von Flüchtlingen in private Haushalte
tritt zum 01.11.2016 in Kraft. In den nächsten Wochen
werden alle Haushalte der Bundesrepublik durch
Mitarbeiter der Regierung angeschrieben. Anschließend
hat jeder Haushalt innerhalb einer bestimmten Frist die
Möglichkeit, einen Wunsch zur Aufnahme einer bestimmten
Flüchtlingsgruppe (voll- oder minderjährig) zu
äußern.>
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21.9.2016: Krankenkassenbeiträge werden wegen
Flüchtlingen steigen Anstieg der Krankenkassenbeiträge – Viele Flüchtlinge
haben ab Juni 2017 Anspruch auf Vollversorgung
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/stark-steigende-krankenkassenbeitraege-bis-2020-bald-millionen-neumigranten-in-vollversorgung-geringes-einkommen-a1937525.html
Offenbar aus Sorge um die soziale Ungerechtigkeit
fordert SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach die
paritätische Finanzierung der Krankenversicherung. Doch
die eigentliche Frage, warum die Kosten wirklich
steigen, wird nicht gestellt.
Bis 2020 sollen die sogenannten Zusatzbeiträge von derzeit
1,1 Prozent auf 2,4 Prozent wachsen. Demnach würden sie
sich mehr als verdoppeln. Wegen dieser Entwicklung fordern
nun mehrere SPD-Politiker ein Weiterreichen der Hälfte der
Kosten an den Arbeitgeber. Dies sei eine „Kernfrage der
sozialen Gerechtigkeit“ so SPD-Gesundheitspolitiker
Karl Lauterbach. Ähnlich äußerte sich auch der Vorsitzende
des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages,
Edgar Franke (SPD), berichtet „goldseiten.de“.
Nur die halbe Wahrheit: Kostensteigerung wegen
fehlenden Arbeitgeberanteils
Als wichtigen Grund für
die Steigerung der Zusatzbeiträge sehen die
SPD-Politiker den früher ebenfalls steigenden
Arbeitgeberanteil, der nun mitfinanziert werden müsse.
Dies ist jedoch nur ein Teil der Wahrheit.
Tatsächlich müssen die
Zusatzbeiträge der gesetzlichen Krankenkassen auch
deshalb deutlich steigen, um die aus der zunehmenden
Einwanderung nach Deutschland resultierenden Kosten
aufzufangen.
Ab 15. Monat volle Leistung der Krankenkassen für
Flüchtlinge
Denn die gerade in den
letzten Tagen von öffentlichen Stellen gerne
verbreitete Aussage, Asylbewerber hätten nur Anspruch
auf eine „medizinische Grundversorgung“, gilt nur bis
zum Ende ihres 15. Aufenthaltsmonats in Deutschland
oder bis zu deren Anerkennung als Asylbewerber.
Die Grundversorgung von
Flüchtlingen beschränkt auf das Nötigste. Sie
erhalten also Impfungen sowie die Behandlung von
Schmerzen und akuten Erkrankungen. Schwangere erhalten
allerdings den vollen Umfang der Leistungen
der Kommunen.
Auch unabhängig vom
Ausgang eines eventuell noch nicht abgeschlossenen
Asylverfahrens öffnet sich gemäß § 2 Abs. 1 des
Asylbewerberleistungsgesetzes auch für diese Menschen
der Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung und
ihrem vollen Leistungsumfang.
Da das Gros der
Flüchtlinge mit der Welle zwischen September 2015 und
Anfang März 2016 kam, hätten diese ab Anfang Juni
2017 die Möglichkeit auf die volle Leistung bei einer
Krankenkasse. In diesem Zeitraum wurden 367.000
gestellt. Ende April 2016 schätzte
das Ministerium von Bundesinnenminister Thomas de
Maizière (CDU) die Zahl der Neumigranten in
Deutschland als sechsstellig ein, so
das Magazin Focus.
Weil aber bei diesem
Mitgliederkreis im Regelfall keine entsprechend hohen
Arbeitseinkommen vorliegen, ergibt sich zwangsläufig
eine zusätzliche Belastung für die „alten“ Mitglieder.
Das aber verschweigen nicht nur die SPD-Politiker
Lauterbach und Franke.>
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Leverkusen 22.9.2016: Flüchtlinge "organisieren"
etwas: Gewerbsmässiger Diebstahl, Schmuggel etc. Auermühle in Leverkusen:
Kriminelle Machenschaften in Flüchtlingsunterkunft
http://www.rp-online.de/nrw/staedte/leverkusen/kriminelle-machenschaften-in-fluechtlingsunterkunft-aid-1.6276219
<Leverkusen. Offenbar haben kriminelle
Machenschaften die Schließung der Flüchtlingsunterkunft
Auermühle in Leverkusen deutlich beschleunigt. Mehrere
Bewohner sollen gewerbsmäßig Diebstähle begangen haben.
Auch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma sollen in die
Taten verstrickt gewesen sein.
Von Roman Zilles, Leverkusen
Nachdem sie Ende voriger Woche freigezogen worden
ist, zeichnen sich nun die Hintergründe der vorzeitigen
Schließung der Flüchtlingsunterkunft Auermühle ab.
Nach Informationen unserer Redaktion haben offenbar
kriminelle Machenschaften in der Einrichtung dazu
geführt, dass die Unterkunft dreieinhalb Monate vor
dem ursprünglich vorgesehenen Termin geräumt worden
ist. Dem Eindruck, dass die schnelle Schließung allein
in sinkenden Flüchtlingszahlen begründet liege, wird
hinter vorgehaltener Hand heftig widersprochen.
Mehrere Bewohner sollen an gewerbsmäßigen Diebstählen
beteiligt gewesen sein. Vornehmlich soll es um
Ladendiebstähle gegangen sein, bei denen wohl vor
allem Marken-Sportbekleidung und -Turnschuhe im Fokus
gestanden haben. Bei den Tätern soll es sich vor allem
um Männer aus Nordafrika handeln, die alleine nach
Deutschland eingereist sind, heißt es aus gut
informierten Kreisen.
Indes sollen neben den Bewohnern weitere Personen in
die Machenschaften eingeweiht gewesen sein,
beziehungsweise sich daran beteiligt haben. So sollen
viele der Personen, die dort ein- und ausgegangen
sind, zu den Abnehmern des Diebesguts gehört haben.
Die Vorwürfe, die sich auch gegen Mitarbeiter der
Sicherheitsfirma richten, die für die Betreuung der
Unterkunft in Schlebusch zuständig war, führten zu
einem größeren Polizei-Einsatz an der Auermühle.
Bereits vor rund zwei Wochen soll ein Zug der
Bereitschaftspolizei Teile der Unterkunft durchsucht
haben.
Ein Pressesprecher der Polizei bestätigte Mittwoch
auf Anfrage, dass gegen Bewohner der Unterkunft sowie
Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ermittelt wird.
Ausgangspunkt der Erkenntnisse der Polizei seien die
Angaben eines 22-jährigen Marokkaners, der vor einigen
Monaten nach Deutschland eingereist ist. Offenbar um
seine Verlegung in eine andere Unterkunft zu
vermeiden, habe er sich an die Heimleitung gewandt.
Der Mann habe Mitbewohner belastet und Beschuldigungen
gegen Sicherheitsleute vorgebracht, dass diese die
mutmaßlichen Drahtzieher für die Ladendiebstähle
gewesen seien.
Seine Anschuldigungen habe der 22-Jährige in den
Vernehmungen gegenüber der Polizei wiederholt. "Er hat
seine Vorwürfe auch dahingehend erweitert, dass es
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz gegeben
haben soll", sagte ein Sprecher der Polizei. Gemeinsam
mit der Staatsanwaltschaft sei daraufhin die
Flüchtlingsunterkunft durchsucht worden. Gefunden
wurde mutmaßliches Diebesgut wie Sportbekleidung und
Turnschuhe sowie Cannabis. Bei der Droge habe es sich
aber nur um eine geringe Menge gehandelt. Die
Ermittlungen dauern an. Allerdings sei bereits zuvor
gegen Mitarbeiter der Sicherheitsfirma ermittelt
worden, ergänzte der Sprecher. Vorgeworfen werde ihnen
Hehlerei, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
sowie Anstiftung zum Ladendiebstahl.
Derweil soll es der 22-jährige Marokkaner trotz
seiner verhältnismäßig geringen Aufenthaltsdauer in
Deutschland bereits auf eine stattliche Anzahl an
Vorstrafen gebracht haben. Der Polizeisprecher
berichtet, der Mann sei "einschlägig polizeibekannt".
Nach Informationen unserer Redaktion soll er nicht nur
in Leverkusen, sondern auch überregional bei
Diebstählen erwischt worden sein. Zwar sei er dem
Haftrichter vorgeführt, aber wieder auf freien Fuß
gesetzt worden, sagte der Polizeisprecher. Inzwischen
soll sich der Mann nicht mehr in Leverkusen aufhalten.
Zuletzt sollen in der Unterkunft in Schlebusch rund
80 Personen gelebt haben, die nach der Schließung an
die Görresstraße verlegt worden seien. Ob sich
darunter auch mögliche Personen befinden, die an den
Diebstählen beteiligt gewesen sein sollen, ist unklar.
Die Pressestelle des NRW-Innenministeriums erklärte
sich für Auskünfte nicht zuständig und verwies auf die
Bezirksregierung in Köln. Dort hieß es am Mittwoch,
dass man über die Ermittlungen der Polizei im Bilde
sei und kündigte für heute eine Stellungnahme zu den
Vorgängen in der Unterkunft an der Auermühle an.
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27.9.2016: Gefälschter Lebenslauf von SPD-Petra
Hinz - kein Strafverfahren wegen Täuschung und
Aufschneiderei Kein Straftatverdacht: Kein Ermittlungs-verfahren gegen
Ex-Bundestagsabgeordnete Hinz
http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/kein-straftatverdacht-kein-ermittlungsverfahren-gegen-ex-bundestagsabgeordnete-hinz-a1940166.html
Petra Hinz gab in ihrem Lebenslauf an,
Juristin zu sein. Das war gelogen. Sie hat weder Abitur
gemacht noch Jura studiert, saß aber dennoch seit 2005
im Berliner Parlament. Ein Ermittlungsverfahren gegen
die 54-Jährige wird jedoch nicht eingeleitet.
Gegen die SPD-Politikerin Petra Hinz wird
kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Nach Angaben
der Staatsanwaltschaft Essen bestehe kein Anfangsverdacht
für das Vorliegen einer Straftat, berichtet
„Focus-Online“.
Hinz, die seit 2005 für die nordrhein-westfälische SPD
im Berliner Parlament saß, gab in ihrem Lebenslauf
an, Juristin zu sein. Das war, wie sie inzwischen
eingestanden hat, gelogen. Die 54-Jährige hat weder
Abitur gemacht noch Jura studiert.
Nachdem ihre Lebenslüge aufgeflogen war, forderte
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, der gleichzeitig
Chef der SPD in Hinz‘ Heimatstadt Essen ist, den Rückzug
der Politikerin. Hinz wurde auch dafür kritisiert, ihre
Mandatsniederlegung hinauszögert zu haben, mit der
Folge, dass sie weiter ihre Abgeordnetenbezüge erhält.
Hinz hatte daraufhin angekündigt, ihre August-Bezüge
für karitative oder soziale Einrichtungen in Essen zu
spenden. Mittlerweile ist sie aus der SPD
ausgetreten und hat ihr Bundestagsmandat
niedergelegt.>
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28.9.2016: Landesgericht Tübingen:
<Zwangsvollsreckung durch GEZ rechtlich
unzulässig>
http://www.freiewelt.net/nachricht/zwangsvollstreckung-durch-gez-rechtlich-unzulaessig-10068655/
http://www.metropolico.org/2016/09/27/gez-zwangsvollstreckung-unzulaessig/
<Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Tübingen
urteilte aktuell, dass die Praktiken des
öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland,
»Beiträge« per Zwangsvollstreckung einzutreiben,
rechtlich unzulässig sind.
Das Landgericht (LG) Tübingen erklärte mit seinem Beschluss vom 16.9.2016
Zwangsvollstreckungen des öffentlich-rechtlichen Senders für
unzulässig. Geklagt wurde von einer mutmaßlichen
GEZ-Gegnerin, die darlegte, niemals einen Bescheid der
Rundfunkanstalt erhalten zu haben. Sie wehrte sich somit
gegen die von der GEZ festgesetzte Zahlung von insgesamt
572,96 Euro.
GEZ-Masche: Umgekehrte Beweißlast
In dem umfangreich begründeten Urteil kam die 5.
Zivilkammer des LG Tübingen zu der Auffassung, dass sich
»die öffentlich-rechtlichen Sender zwar Behördenbefugnisse
anmaßen, tatsächlich aber unverkennbar als Unternehmen
auftreten.«
Zudem rügte das LG den häufig von der GEZ praktizierten
Versuch, die Beweislast umzukehren. So habe die GEZ dem
Rechnungsempfänger den Beweis abverlangt, nachzuweisen, dass
dieser die GEZ-Rechnung nicht erhalten habe. Das aktuelle
Urteil weißt darauf hin, dass es als Beweis nicht ausreiche,
die Rechnung per Post zustellen zu lassen. Im Urteil heißt
es dazu: »Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich
die Beschwerde somit als begründet«.
Keine Behörde – keine Zwangsvollstreckung!
Wie das Internetportal FreieWelt darlegt, sei der Aspekt
der GEZ-Institutionsstruktur der wesentlich gravierender. Um
ein Vollstreckungsverfahren durchführen zu können bedarf es
laut dem LG Tübingen eines Bescheids einer Behörde und das
entsprechende Ersuchen einer Vollstreckungsbehörde. Die
typischen Eigenschaften einer Behörde jedoch fehlen hier
gänzlich, so die Beurteilung des Gerichts, so dass sich
daraus ergibt: »Insgesamt sind danach die für das Verfahren
nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen
Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.« Einfach ausgedrückt:
keine Behörde – keine Zwangsvollstreckung!
Hier das Urteil des LG Tübingen Beschluss vom
16.9.2016, 5 T 232/16
Leitsätze
Die Übergabe des Schriftsütcks an die Post erfüllt in
Baden-Württemberg mangels Geltung des LVwVfG für die
Rundfunkanstalten nicht die Voraussetzungen für die
Zugangsvermutung und damit die Bekanntgabe des Bescheides
zur Festsetzung rückständiger Rundfunkbeiträge.
Tenor
Auf die Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des
Amtsgerichts Bad Urach vom 11.7.2016 aufgehoben und die
Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsersuchen der
Gläubigerin vom 4.3.2015 für unzulässig erklärt.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die
Gläubigerin.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Wert: 572,96 EUR
Gründe
I.
1 Dem Verfahren liegt ein Vollstreckungsersuchen der
Gläubigerin vom 4.3.2016 wegen durch mehrere Bescheide
jeweils für vergangene Perioden festgesetzter
Rundfunkbeiträge Beiträge von 572,96 EUR zuzüglich mehrerer
Säumniszuschläge und Mahngebühr), zuletzt vom 608,96 EUR,
zugrunde.
2 In der Sache selbst wurden Anträge gem. § 802 IlI, 802 b,
802 f, 802 l, 900 ZPO gestellt.
II.
3 Der Gerichtsvollzieher hat zur Abgabe der
Vermögensauskunft geladen. Hiergegen hat der Schuldner
Erinnerung eingelegt, die vom Amtsgericht mit angegriffenem
Beschluss (wie im Tenor Zf. 1 näher bezeichnet)
zurückgewiesen wurde.
4 Der Schuldner bestreitet, die Festsetzungsbescheide
erhalten zu haben. Die Gläubigerin ist der Ansicht, der
nicht anwendbare § 43 LVwVfG enthalte eine allgemeinen
Rechtsgedanken, der somit dennoch die Zugangsvermutung
beinhalte.
III.
5 Die Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und
fristgerecht eingelegt.
6 Zur Entscheidung war der Einzelrichter berufen, nachdem
die Voraussetzungen für eine Vorlage an die Kammer nicht
vorlagen: Die Problematik der Gläubigerbezeichnung wurde
durch den Bundesgerichtshof bereits entschieden. Rechtliche
oder tatsächliche Schwierigkeiten sind nicht vorhanden; es
handelt sich um ein massenhaft auftretendes Verfahren. Zur
grundsätzlichen Frage nach einem Ausgangsleistungsbescheid
hat sich der Bundesgerichtshof ebenfalls bereits geäußert
(B. v. 11.6.2015, I ZB 64/14).
IV.
7 Die Beschwerde erweist sich dennoch – auch vor dem
Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom
11.6.2015 (I ZB 64/14) – aus dort nicht problematisierten
Erwägungen bzw. entgegen der dortigen Darlegung als
begründet. Konkret fehlt es primär an der Erfüllung der
vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen der Zustellung der
Bescheide (- nachfolgend Zf. 6 -), im Übrigen auch an der
Behördeneigenschaft im Sinne des Vollstreckungsrechts (-
nachfolgend Zf. 7 -).
8 Durch die zitierte Bundesgerichtshofentscheidung wurde
entschieden, dass angesichts der Bekanntheit der
Rundfunkanstalten nur geringe Anforderungen an die
Gläubigerbezeichnung zu stellen sind. Diesen Anforderungen
werden die neueren Vollstreckungsersuchen ab 2015, zu denen
auch das streitgegenständliche zählt, gerecht: Gläubigerin
und mögliche Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig
und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1
LVwVG. Der Kopf des Ersuchens besteht nur noch – ohne
Konkurrenz zum Beitragsservice – aus dem optisch
hervorgehobenen Namen der Gläubigerin, die lediglich noch –
ohne Fehldeutungsgefahr – die Anschrift des Beitragsservice
als Postanschrift in Beitragssachen angibt.
9 Schließlich ist auch erkennbar, wer als den Bescheid
erlassende „Behörde“ auftreten will. Zwar enthält das
Vollstreckungsersuchen ausdrücklich keine Angaben zur
erlassenden Behörde. Die Gläubigerin hat jedoch im
Erinnerungsverfahren die zugrundeliegenden Bescheide
vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass sie selbst als Behörde
angesehen werden möchte.
10 Auch das Fehlen eines Grundbescheids über die
künftig zu zahlenden Beiträge und die Beitragspflicht als
solche ist bei korrekter und vollständiger Angabe der
Festsetzungsbescheide – soweit es nur um den Beitrag und
nicht um Säumniszuschläge geht – unschädlich, da die
Festsetzungsbescheide betreffend die Beiträge – unabhängig
von ihrem Zustandekommen – jedenfalls bestandskräftig sind.
Zudem wäre die Nichtexistenz solcher Bescheide nach den
Beschlüssen des BGH vom 8.10.2015 (VII ZB 11/15), vom
21.10.2015 (I ZB 6/15) und 11. Juni 2015 (I ZB 64/14)
zumindest vertretbar, obwohl vieles dafür spricht, dass bei
Rundfunkbeiträgen – wie bei allen anderen gesetzlichen
Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge) – unabhängig von
gesetzlicher Fälligkeit ein anfänglicher (originärer,
primärer, die Abgabenhöhe mit Gründen und
Rechtsmittelbelehrung festsetzender)
Leistungsbescheid/Verwaltungsakt erforderlich ist. Schon das
Gebot effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 IV GG würde es
gebieten – im Übrigen kostenneutral – statt der formlosen
Zahlungsaufforderung einen Leistungsbescheid zu versenden,
der zur Klärung der den Schuldner interessierenden Frage der
materiellen Rechtsmäßigkeit die (einmalige) Anfechtungsklage
ermöglichen würde. Unter anderem durch Fehlen dieses
Bescheids kommt es dazu, dass schuldnerseits regelmäßig
materiellrechtliche Einwände im Vollstreckungsverfahren
(unzulässig) vorgebracht werden. Das gesamte deutsche
Verwaltungsrecht geht selbstredend von der Notwendigkeit
eines Leistungsbescheids aus, vgl. z. B.
Bundesgebührengesetz, Bundesverwaltungsvollstreckungsgesetz,
Systematik von §§ 13, 14
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz. Die Handlungsform
einer hoheitlich handelnden, den Bürger belastenden
Verwaltung ist der Verwaltungsakt (§ 35 VwVfG), nicht die
Rechnung oder Zahlungsaufforderung, wenn es wie hier um die
einseitige, außenverbindliche Anordnung geht (vgl. z. B.
Püttner, Allg. Verwaltungsrecht, Kap. 4). Keine
öffentlich-rechtliche Geldleistung wird ohne Bescheid
zahlungsfällig. Eine andere Handlungsform außer dem
Verwaltungsakt sieht für diese Fälle das VwVfG nicht vor.
Hinzuweisen ist insoweit auf den Umstand, dass aufgrund der
Ausnahme der Gläubigerin vom Anwendungsbereich des LVwVfG (§
2 LVwVfG) nicht das VwVfG (Bund) anwendbar ist (vgl.
Kopp/Ramsauer, VwVfG § 1 Rn. 2), sondern auf ansonsten
geltende Gesetze (Landesrecht, aber auch ZPO, BGB) und
allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze zurückzugreifen ist.
11 Die einfache Aussage, der Rundfunkbeitrag beruhe
auf Gesetz und entstehe kraft Gesetzes, weshalb es keines
Beitragsbescheids brauche (BVerwG, Urteil vom 18. März 2016
– 6 C 7/15 –, Rn. 54, juris) verkennt, dass a) nicht jeder
Bürger betroffen ist (sonst wäre es eine Steuer), b) nicht
jeder betroffene Bürger das Gesetzblatt zur Berechnung der
Abgaben vorhält, c) sich aus dem Gesetz nicht ohne
Ermessensausübung und Feststellung beitragsrechtlicher
Merkmale alle erforderlichen Angaben ergeben und d) es
schlicht bei jeder öffentlich-rechtlichen Abgabe (Steuer,
Beitrag, Gebühr) um eine Abgabe handelt, die auf Gesetz
beruht und auch bei Entstehung kraft Gesetzes eines
Bescheides bedarf (Kraftfahrzeugsteuer, Grundsteuer,
Erschließungsbeitrag, Müllabfuhrgebühr,
Personalausweisgebühr). Die Ansicht vermischt unzulässig die
Frage nach dem materiellen Beginn der Beitragspflicht mit
der verfahrensrechtlichen Regelung zu deren Festsetzung,
Zahlbarkeit und Säumnis. Selbstverständlich beginnt die –
nach verfassungsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher
Rechtsprechung verfassungsgemäße – Beitragspflicht mit der
Erfüllung aller tatbestandlicher Voraussetzungen. Hiervon zu
trennen ist der Zeitpunkt, ab dem ein konkreter Bürger auf
ein bestimmtes Konto an einen bestimmten Gläubiger oder
dessen Beauftragten eine – möglicherweise in derselben
Person sogar vielfach auftretende – konkrete Zahlung zu
leisten hat und in der Folgezeit säumig werden kann. Die
Beitragspflicht beginnt mit der Tatbestandserfüllung
(unabhängig von Bescheiden), die Zahlungspflicht mit
Säumnisfolge mit Bekanntgabe eines Verwaltungsaktes. Nichts
anderes beinhalten die Normen der vergleichbaren
Abgabenordnung (§ 240 I 3 AO) bzw. allgemeine
Rechtsgrundsätze.
12 Auch der Verweis auf § 38 AO hilft daher nicht. Die
Steuerschuld entsteht kraft Gesetzes, wie der
Rundfunkbeitrag. Die Festsetzung erfolgt aber nicht mittels
Zahlungsbitte, sondern durch den Verwaltungsakt
„Steuerbescheid“ (§ 155 AO). Auch das Lohnsteuerrecht
verzichtet nicht auf Bescheide bzw. Festsetzungen (§ 168
AO). Der Beitragsbescheid müsste dem konkreten Schuldner –
der Beitragsstaatsvertrag lässt offen, welcher von mehreren
Wohnungsinhabern in Anspruch genommen werden soll – auch die
Höhe, den Gläubiger (mit Aktenzeichen) und den
Fälligkeitstag sowie – bei vorgeschriebener bargeldloser
Zahlung – das Empfängerkonto benennen, alles – vom BGH
übergangen – Details, die sich auch nicht aus dem
Staatsvertrag per se ohne Verwaltungshandeln der
Beitragsverwaltung ergeben (z. B. auch die Bestimmung des
Zahlungszeitpunkts „Dreimonatszeitraum, Mitte“). Das
Verwaltungsverfahren beginnt gem. § 22 VwVfG spätestens mit
dem Versand der Zahlungsaufforderung unter Angabe von Betrag
und Aktenzeichen. In diesem Augenblick setzt
Verwaltungshandeln im Sinne von § 9LVwVfG – soweit eine
Verwaltungsbehörde handelt – ein.
13 Die Zahlungsaufforderung regelt kraft hoheitlicher
Gewalt den einzelnen Beitragsfall; sie bestimmt erstmals
einen von regelmäßig mehreren Bewohnern als
Beitragsschuldner, legt den Zahlungstermin – ggf. abweichend
von einer Anmeldung – fest und teilt die Zahlungsdaten mit.
Sie enthält damit exakt den Regelungsgehalt, für den die
Handlungsform „Verwaltungsakt“ exklusiv gesetzlich
vorgeschrieben ist (§ 35 LVwVfG bzw. allgemeine
Rechtsgrundsätze). Hiervon weicht der Staatsvertrag auch
nicht ab, wenn er die Möglichkeit eines
Festsetzungsbescheids für konkret rückständige Beiträge
schafft. Wenn nun durch die Verwaltungsgerichte einerseits
entschieden wird, dass die Zahlungsaufforderung kein
Verwaltungsakt wäre, mit der Folge des Fehlens jeglichen
Rechtsschutzes, ist damit nicht vereinbar, dass diese
Zahlungsaufforderung irgendwelche öffentlich rechtlichen
Wirkungen entfalten kann. Eine negative Feststellungsklage
wäre kein zumutbarer Ersatz, zumal bei mehreren Bewohnern
einer Wohnung. Um zu vermeiden, die Unwirksamkeit der
Zahlungsbriefe als Verwaltungsakt mangels Begründung
feststellen zu müssen, wird schlicht darauf abgestellt, dass
die Möglichkeit des Verwaltungsrechtswegs erst dann bestehe,
wenn ein Verwaltungsverfahren i. S. v. § 9 VwVfG in Gang
gesetzt worden ist. Wann dies der Fall ist, bemesse sich
nach § 22 VwVfG. Vorliegend werde das Verwaltungsverfahren
von Amts wegen gemäß § 10 Abs. 5 Satz 1 RBStV in Gang
gesetzt, wenn rückständige Rundfunkbeiträge durch einen
Beitragsbescheid festgesetzt werden. Erst gegen diesen
Bescheid könne sich der Kläger mit den ihm zur Verfügung
stehenden Rechtsbehelfen wehren (Sächsisches
Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni 2016 – 3 A
384/15 –, Rn. 11, juris). Dagegen steht der klare
Gesetzeswortlaut von § 9 VwVfG: Die Zahlungsaufforderung mit
Aktenzeichen ist, wenn nicht bereits Verwaltungsakt, eine
nach außen gerichtete Tätigkeit zur Vorbereitung eines
Verwaltungsakts. Für die Säumniszuschläge wäre im Übrigen
ein vorangegangener Leistungsbescheid zwingend (§ 240 I 3 AO
analog; es ist nicht ersichtlich, dass die
Satzungsermächtigung ein Abweichen von allgemeinen
Rechtsgrundsätzen oder vergleichbaren grundlegenden
Norminhalten ermöglichen sollte).
14 Es gehört zu den elementaren Rechtsgrundsätzen,
dass der Bürger vor Eintritt des Säumnisfalls und vor
Vollstreckung, zumal in Selbsttitulierungsfällen, Zugang zum
Gericht und Rechtsschutzmöglichkeit erhalten muss.
Obergerichtliche Ausführungen derart, dass die Beiträge so
gering wären, dass zunächst die Zahlung zugemutet werden
könne, verweigern bewusst den Rechtsschutz und zwingen den
Bürger vorliegend – wo er vor dem Säumniszuschlagsbescheid
nie einen Bescheid soll verlangen können – zum bewussten
Inkaufnehmen von Säumnis und Vollstreckung oder den Verzicht
auf effektiven Rechtsschutz. Die dritte Alternative,
Leistungsbescheid mit Rechtsschutz, danach Säumnisfolge und
Vollstreckung, die sich ansonsten als Normalfall durch das
gesamte deutsche öffentliche und private Recht zieht, wird
dem Argument der Praktikabilität geopfert. Wenn In der
Rechnungsstellung der Gläubigerin deren Wille, eine
verbindliche Regelung durch Verwaltungsakt zu treffen, nicht
hinreichend zum Ausdruck kommt, da das Inrechnungstellen von
Beiträgen oder Gebühren durch Zusendung eines Kontoauszugs
mit der schlichten Bitte um Zahlung eines als fällig
angesehenen Geldbetrags ohne Rechtsbehelfsbelehrung als
bloße Zahlungsaufforderung, wie sie auch unter Privaten
üblich ist, anzusehen ist (VG München, Beschluss vom 07.
Dezember 2004 – M 6a S 04.4066 –, Rn. 20, juris, mit Hinweis
auf BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310 ff.; v. 12.1.1973,
BVerwGE 41, 305 ff.) dann kann daraus auch keine
Säumnissituation entstehen;, im Übrigen bestätigt aber diese
Entscheidung, dass der Beitrag keinesfalls kraft Gesetzes
zahlungsfällig wir, da ansonsten das Verwaltungsgericht
nicht von einem lediglich als „fällig angesehenen“ Betrag
sprechen könnte. Die Gläubigerin handelt im Übrigen, worauf
noch einzugehen sein wird. wie vorstehend beschrieben, wie
ein Unternehmen und gerade nicht wie eine Behörde.
15 Das in zahlreichen Entscheidungen – auch vom BGH –
aufgeführte Argument der Praktikabilität des
Massenverfahrens greift nicht und ist schon vom Ansatz her
nicht geeignet, Ausnahmen vom Gesetz zu billigen. Der
Gesetzgeber hat die Besonderheit des Massenverfahrens
bereits gesehen und automatisierte Bescheide und
vereinfachte Zustellungen ermöglicht. Wenn er weitere
Loslösungen von verfahrensrechtlichen Grundregeln gewollt
hätte, hätte er diese vorgenommen. Es mutet absurd an, den
Rechtsschutz und die Verfahrensrechte gerade dann
einzuschränken, wenn eine große Zahl von Menschen davon
betroffen ist. Im Übrigen wäre ein Verwaltungsakt bei Beginn
der Beitragspflicht sogar praktikabler und günstiger als
jahrelang quartalsweise erstellte Zahlungsaufforderungen.
16 Das Argument greift aber auch in tatsächlicher
Hinsicht nicht. Es gibt 11 Landesrundfunkanstalten, die
Beitragsgläubiger sind. Damit sind sie in vergleichbarem
Umfang tätig wie die Steuerverwaltung – für die sowohl § 225
AO als auch der Grundsatz Leistungsbescheid vor
Rückstandsbescheid gilt. Dass der Bürger die Schuld
möglicherweise selbst ausrechnen kann, ist kein verwaltungs-
und abgabenrechtlicher Gesichtspunkt. Der Zoll als
zuständige Behörde für die Erhebung der KFZ-Steuer hat
gegenüber einer Landesrundfunkanstalt ein Vielfaches an
Schuldner zu verwalten. Auch Sozialversicherungen und
Energieversorger sowie Telefonunternehmen haben
vergleichbare Kundenzahlen.
17 Nicht entscheidungserheblich ist schließlich der
fehlerhafte Gebrauch der Gläubigeridentifikationsnummer
durch den Beitragsservice. Richtig wäre die Verwendung der
Nummer der jeweiligen Rundfunkanstalt, da sich diese als
Gläubigerin lediglich des Beitragsservice als rechtlich
unselbständiger logistischer Unterstützung bedient. Da die
Nummernvergabe durch die Bundesbank aber ohne Prüfung der
rechtlichen Eigenschaften – hier der fehlenden
Rechtsfähigkeit – erfolgt (vgl. Verfahrensbeschreibung der
Bundesbank), kann hierdurch auch keine Gläubigerstellung
begründet werden. Die Vorgehensweise spricht im Übrigen aber
wiederum gegen das Tätigwerden einer Behörde und für eine
unternehmerisch gestaltete Tätigkeit.
18 Die Begründetheit der Beschwerde ergibt sich jedoch aus
dem Umstand, dass eine wirksame Zustellung nicht
nachgewiesen – und auch nach dem Vortrag der Gläubigerin
selbst nicht erfolgt ist – und damit eine Grundvoraussetzung
der Zwangsvollstreckung (vgl. VG München, M 26 K 15.2682 vom
15.3.2016, das für die Zustellung auf die vorliegend nicht
anwendbaren verwaltungsverfahrensgesetzlichen Normen
verweist) fehlt.
19 Der Schuldner bestreitet den Zugang; die
angefochtene Entscheidung stützt sich auf §§ 41, 43 LVwVfG.
Diese Normen sind jedoch gemäß § 2 LVwVfG nicht anwendbar.
Insoweit stellt sich die Frage, ob hier eine versehentliche
Lücke, eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers, vorliegt, oder
eine bewusste Entscheidung. Letzteres ist der Fall, was sich
aus einem Vergleich der Verwaltungsverfahrensgesetze der
Länder ergibt: Es gibt Länder in denen auch im
Rundfunkbeitragsrecht das LVwVfG ausnahmslos gilt,
einschließlich der Zugangsvermutung. Es gibt Länder wie
Baden-Württemberg, in denen die Rundfunkanstalt bewusst
ausgenommen ist; es gibt Länder, die auf das Bundes-VwVfG
verweisen. Sachsen verweist beispielsweise auf das
Bundesrecht mit der Zugangsvermutung durch Postaufgabe,
Rheinland-Pfalz wendet unmittelbar eigenes Landesrecht mit
entsprechender Regelung an. Hieraus ergibt sich, dass es –
zumal nach vieljähriger Gesetzespraxis – als bewusste
Entscheidung des Gesetzgebers anzusehen ist, wenn das LVwVfG
ausgeschlossen wurde.
20 Soweit sodann beim Handeln der Gläubigerin ein
Behördenhandeln vorliegen sollte – hierzu nachfolgen Zf. 7
-, würde dieses Handeln nicht im rechtsfreien Raum erfolgen,
sondern in strenger Bindung an Gesetz und
Rechtsstaatlichkeit. Zunächst ist danach zu prüfen, ob die
fehlenden Regelungen in anderen, allgemeineren Gesetzen
vorhanden sind. Dies ist vorliegend zu bejahen: Mit §§ 130,
132 BGB sind entsprechende Regelungen vorhanden, nach denen
die Gläubigerin, wenn sie Behörde ist, problemlos handeln
kann. Dort ist ausdrücklich auch die Zustellung geregelt,
die wiederum nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung
zwingende Vollstreckungsvoraussetzung ist.
21 Angesichts dieser vorhandenen gesetzlichen
Regelungen ist ein Rückgriff auf unnormierte allgemeine
Rechtsgrundsätze bereits ausgeschlossen.
22 Selbst wenn man aber die Ansicht vertreten würde,
dass neben den genannten Regelungen auch solche Grundsätze
anwendbar wären, würde es vorliegend an solchen Grundsätzen
fehlen. Die Regelungen in § 41 LVwVfG enthalten
Festlegungen, die die Rechte des Bürgers berühren und
bedürfen daher einer ausdrücklichen rechtssatzmäßigen
Anordnung (vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, § 41 Rn. 4). Für eine
analoge Anwendung der Fiktionen durch Postaufgabe ist danach
angesichts klarer Regelungen in anderen Gesetzen kein Raum.
Eine generelle entsprechende Anwendung ist nicht möglich
(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.6.2008, 2 S
1431/08; vgl. auch VG Sigmaringen, Urteil v. 3.6..2002, 9 K
1698/01)
23 Die Gläubigerin führt selbst aus, dass sie die
Bescheide lediglich zur Post gegeben hat. Damit fehlt – auch
nach ihrem eigenen, nicht übergehbaren Vortrag – eine
wirksame Zustellung, eine Zugangsfiktion kann nicht
eintreten, da deren gesetzliche Basis, die
Postaufgaberegelung, im Rundfunkbeitragsrecht des Landes
Baden-Württemberg nicht anwendbar ist.
24 Mit dem Fehlen der Titelzustellung erweist sich die
Beschwerde somit als begründet.
25 Der mögliche Hinweis des Bundesgerichtshof (BGH, B.
v. 8.10.2015, VII ZB 11/15), dass das Vollstreckungsersuchen
nicht nur Titel und Klausel ersetzen könnte, sondern durch
entsprechende Angaben auch die Zustellung als Voraussetzung
der Unanfechtbarkeit oder Vollstreckbarkeit, würde nicht
weiterhelfen, weil nach § 16 III 3 LVwVG das Ersuchen nur
den Titel, nicht dessen Zustellung ersetzt. § 15 IV Nr. 4
LVwVG wiederum regelt nur das Verhältnis zwischen
ersuchender Behörde und ersuchter
Behörde/Gerichtsvollzieher, d.h. den Umfang der Angaben, die
das Ersuchen enthalten muss. Die Angaben ersetzen aber nicht
im Verhältnis zum Schuldner die
Vollstreckungsvoraussetzungen. Hierzu zählt der
ordnungsgemäß bekanntgegebene – d.h. hier zugestellte –
Verwaltungsakt. Die Gläubigerin trägt hier ausdrücklich
selbst einen Sachverhalt vor (- Aufgabe zur Post -), der
gerade nicht zur wirksamen Zustellung und damit
Unanfechtbarkeit führen konnte. Aber auch dann, wenn ein
solcher Vortrag nicht erfolgt, die Praxis der einfachen
Postaufgabe sich aber aus der Akte ergibt oder aufgrund
vieler Verfahren gerichtsbekannt ist, würde der
Zustellungsmangel zur Unmöglichkeit und Rechtswidrigkeit der
Zwangsvollstreckung führen. Für den vergleichbaren Fall
anderer Bundesländer, in denen die Behörde das
Vollstreckungsersuchen an die Finanzbehörde gerichtet hat,
entspricht dies ständiger Rechtsprechung der Finanzgerichte
und des Bundesfinanzhofs (FG Berlin-Brandenburg 7 V 7177/15
v. 1.9.2015, BFHE 199, 511 = VII R 56/00 v. 22.10.2002, BFHE
147,6 = VII B 151/85 v. 4.7.1986). Insoweit sind die
Voraussetzungen in §§ 2, 13, 14, 15 a LVwVG dem Inhalt der
entsprechenden Bestimmungen der AO (§§ 249, 254 AO)
vergleichbar.
26 Zur Begründetheit der Beschwerde führt zudem das Fehlen
der materiellen Behördeneigenschaft der Gläubigerin.
27 Das Gericht weicht insoweit von früheren
Entscheidungen ab, nachdem in einem Parallelverfahren in
Bezug auf die Verrechnung von Zahlungen eine ständige
Vorgehensweise aktenkundig wurde, die mit einer Tätigkeit
als hoheitlicher Behörde – insbesondere bei kumulativem
Hinzukommen diverser weiterer, für sich allein betrachtet
noch nicht allein ausreichender Umstände – im Rechtsstaat
unvereinbar erscheint.
28 Das Vollstreckungsverfahren setzt voraus, dass
Bescheide einer Behörde zu vollstrecken sind, auf Ersuchen
einer Vollstreckungsbehörde. Der Begriff der Behörde ist in
allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn
aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und
Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12.
Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober
1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299). Danach ist eine Behörde
eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete,
organisatorische Einheit von Personen und sächlichen
Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet
dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die
Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter
Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO;
BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980). Es muss sich um
eine Stelle handeln, deren Bestand unabhängig ist von der
Existenz, dem Wegfall, dem Wechsel der Beamten oder der
physischen Person, der die Besorgung der in den Kreis des
Amtes fallenden Geschäfte anvertraut ist. (BGH, Beschluss
vom 30. März 2010 – V ZB 79/10 –, Rn. 8, juris). Typische
Merkmale einer Behörde sind gesetzlich festgelegte
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten sowie die
transparente Regelung wesentlicher Handlungsabläufe,
Gestaltungsmöglichkeiten und Eingriffsbefugnisse durch
Gesetz, Verordnung oder Satzung. Erforderlich ist zudem,
dass das Handeln der Behörde als Verwaltungshandeln
erkennbar ist, dass sich Behörde und Behördenmitarbeiter als
solche erkennbar verhalten. Die formale Bezeichnung als
Behörde – beispielsweise im Staatsvertrag – kann danach
nicht zur Begründung einer materiellen Behördeneigenschaft
ausreichen, wenn zugleich alle (materiellen) rechtlichen
Voraussetzungen und Vorgaben fehlen.
29 a) Gemessen an diesen Maßstäben fehlt es bei der
Gläubigerin an der Behördeneigenschaft. Die Gläubigerin
tritt nach außen in ihrem Erscheinungsbild nicht als Behörde
auf, sondern als Unternehmen. Bereits die Homepage
www.swr.de ist mit „Unternehmen“ überschrieben, von einer
Behörde ist nicht die Rede. Die Rubrik „Der SWR“ führt als
Menüpunkt „Unternehmen“, nicht „Behörde“ auf. Die Unterseite
Unternehmen bzw. Organisation weist einen Geschäftsleiter
und eine Geschäftsleitung aus, ein Management. Eine Behörde
oder ein Behördenleiter sind nicht angegeben, statt dessen –
behördenuntypisch – unternehmerische Beteiligungen.
30 b) Das wesentliche Handeln und Gestalten der Gläubigerin
ist unternehmerisch.
31 c) Eine Bindung an behördentypische Ausgestaltungen
(Geltung des Besoldungsrechts oder der Tarifverträge bzw.
der Gehaltsstrukturen) für den öffentlichen Dienst) fehlt
völlig. Die Bezüge des Intendanten übersteigen diejenigen
von sämtlichen Behördenleitern, selbst diejenigen eines
Ministerpräsidenten oder Kanzlers, erheblich. Ein eigener
Tarifvertrag besteht.
32 d) Die Tätigkeit wird nicht vom öffentlichen Dienst im
Sinne von Art. 71 LV ausgeübt.
33 e) Öffentlich-rechtliche Vergabevorschriften beim
Einkauf von Senderechten oder Unterhaltungsmaterial werden
nicht angewandt, die Bezahlung freier Mitarbeiter und fest
angestellter Sprecher entspricht nicht ansatzweise dem
öffentlichen Dienst.
34 f) Eine Behörde wird nie im Kernbereich ihrer Aufgaben
gewerblich tätig, so aber die Gläubigerin
(Werbezeitenverkauf). Einer Behörde ist die Annahme Gelder
Dritter auch in Form von „Sponsoring“ oder
Produktplatzierung streng untersagt. Als Trägerin der
Informationsgrundrechte unterliegt die Gläubigerin der
Pflicht zur staatsfernen, objektiven Berichterstattung, auch
über wirtschaftliche Unternehmen. Als Beitragsgläubigerin
macht sie gegenüber wirtschaftlichen Unternehmen erhebliche
Zahlungsforderungen geltend und vollstreckt diese als
„Behörde“. Es ist mit staatlicher Verwaltung unvereinbar,
wenn – abgesehen von dem Interessenkonflikt bei der
Berichterstattung – die Vollstreckungs“behörde“ auf dem
Umweg über eine Tochter-GmbH (SWR M. GmbH) von Unternehmen
als Beitragsschuldnern Geld für Werbung (oder für per
staatsvertraglicher Definition als Nicht-Werbung
bezeichnetes Sponsoring) nimmt.
35 g) Bei den Beitragsrechnungen wird der Unternehmensname
nicht einmal erwähnt, auch hier ist nicht von einer Behörde
die Rede.
36 h) Die Zahlungsaufforderungen werden nicht als
Verwaltungsakt, der behördentypischen Handlungsform,
erlassen, sondern als geschäfts- und unternehmenstypischer
einfacher Brief mit Zahlungsaufforderung und
Überweisungsvordruck, mit der Folge, dass die
Verwaltungsgerichte in ständiger Rechtsprechung jegliche
Anfechtungsklage als unzulässig zurückweisen
(Gebührenfestsetzung: BVerwG v. 26.4.1968, BVerwGE 29, 310
ff.; v. 12.1.1973, BVerwGE 41, 305 ff.; Kopp/Ramsauer,
VwVfG, 8. Aufl. 2003, § 35, Rn. 62). Die Gläubigerin bedient
sich also insoweit also selbst nicht der Handlungsform einer
Behörde, sondern der eines Unternehmens.
37 i) Gegen die Behördeneigenschaft spricht
entscheidend auch die Ausgestaltung der Satzung der
Gläubigerin, die weder gesetzlichen noch rechtsstaatlichen
Voraussetzungen gerecht wird. In der Satzung (§ 13) wird
geregelt, dass auch dem außerhalb der Vollstreckung
leistenden Schuldner keinerlei Leistungsbestimmungsrecht
zusteht. Für eine solche Regelung fehlt bereits die
gesetzliche Ermächtigung in § 9 des
Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Dort ist enumerativ
bestimmt, was geregelt werden kann: Ein Abweichen von der
rechtsstaatlichen Grundregel, wie sie in § 366 BGB und § 225
AO niedergelegt ist, bzw. die Gestaltung des
Leistungsbestimmungsrechts ist nicht vorgesehen. Insoweit
helfen auch Erwägungen, dass § 366 BGB disponibles Recht
ist, nicht weiter, da auch einem vertraglichen Abweichen
gegenüber Verbrauchern enge Grenzen gesetzt sind. Im Übrigen
bestätigt der Rückgriff auf § 366 BGB bzw. dessen
Disponibilität erneut, dass die Gläubigerin als
Unternehmerin handeln will; als Behörde müsste sie auf den
Gedanken von § 225 AO zurückgreifen. Eine Klausel, welche
bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden
auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind,
ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 – IV ZR
343/12 –, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999).
Regelungen, die dem Schuldner das Tilgungsbestimmungsrecht
nehmen, verstoßen zudem gegen Art. 2 GG, machen den
Schuldner unzulässig – auch ohne die von der Gläubigerin
beispielhaft erwähnte Versklavung – zum „Objekt“ (G. Dürig),
wie folgende Überlegung zeigt: Der Schuldner zahlt aus
welchen Gründen auch immer, beispielsweise vorübergehendem
Geldmangel, ein Quartal nicht. In der Folge werden
Säumniszuschläge und Mahngebühr festgesetzt, womit die
Schuld für dieses Quartal bereits um ca. 20 % ansteigt. In
der Folgezeit ist der Schuldner wieder zu Zahlung der
laufenden Beiträge imstande und zahlt auf die laufenden
Beitragsforderungen wieder quartalsweise. Nun greift § 13
der Satzung: Entgegen der Erklärung des Schuldners wird der
Betrag nicht auf die laufende Beitragsschuld verrechnet,
sondern auf das längst vergangene, offene Quartal. Dies hat
zur Folge, dass wegen der Säumniszuschläge zunächst nicht
einmal das ganze Quartal bezahlt wird, vielmehr auch vom
nächsten laufenden Quartalsbeitrag noch Teile abgezogen
werden. Damit stehen dann bereits wieder zwei laufende
Quartale offen, mit der Folge erneuter Säumniszuschläge und
Mahngebühren. Trotz laufender Zahlung hat der Schuldner
keine Möglichkeit mehr, als in jedem neuen Quartal in
Säumnis zu geraten, neue Rückstandsbescheide und
Vollstreckungsersuchen auszulösen. Die Subjektseigenschaft
wird ihm genommen, er wird zum Objekt eines lebenslangen
Vollstreckungsverfahrens. Mit der Behördeneigenschaft ist
weder das Überschreiten der Satzungsermächtigung noch das
Aushebeln rechtsstaatlich und grundrechtlich gebotener
Tilgungsbestimmungsrechte vereinbar. Die fehlende – aber bei
Behörden zwingende – Gesetzestreue zeigt sich zudem an der
Aufforderung auf ihrer Beitragsseite, auch die Beiträge für
Zeiten nach Insolvenzverfahrenseröffnung zu zahlen; in
Verbindung mit dem Wegfall des Tilgungsbestimmungsrechts ist
Das Vorliegen der Behördeneigenschaft ist
Vollstreckungsvoraussetzung und damit vom
Vollstreckungsgericht zu prüfen.
38 j) Ein Behördenhandeln ist auch im Vergleich mit anderen
Sendern nicht ohne weiteres erkennbar. Nach außen hin tritt
der „SWR“ bzw. treten die Landesrundfunkanstalten nicht
anders auf als beispielsweise das ZDF oder RTL (alle mit
Werbung, Vergütungen außerhalb der Besoldung im öff. Dienst,
Programmstruktur). Dass in der Sendergruppe ARD, SWR, NDR,
BR, ZDF, SAT1, 3SAT, RTL und arte sich zwar letztlich 7
öffentlich-rechtliche Sender, darunter nur 1 landesbezogene
Landesrundfunkanstalt und 2
Mehr-Länder-Landesrundfunkanstalten, befinden, nur drei der
genannten öffentlich rechtlichen Sender Behörden mit
Beitragsfestsetzungsbefugnis sind und wiederum nur ein Teil
davon zugleich – teilweise in Teilflächen des Sendegebiets –
Vollstreckungsbehörde, kann schwerlich als offenkundig
angesehen werden. Schließlich ist zu sehen, dass keineswegs
zwingend die Landesrundfunkanstalt auch – wie in
Baden-Württemberg – zugleich Vollstreckungsbehörde ist.
39 k) Auch unter dem Aspekt der grundgesetzlichen
Rundfunkfreiheit fehlt der Gläubigerin die
Behördeneigenschaft. Rundfunkanstalten sind, auch wenn sie
rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts sind, keine
Anstalten, die der Ausübung staatlicher Verwaltung dienen
(BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7 C 139/81 –,
BVerwGE 70, 310-318, Rn. 28). Der Rundfunk steht selbst als
Träger des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG mithin in
einer Gegenposition zum Staat. Er ist um der Gewährleistung
seiner eigenen Freiheit willen aus diesem ausgegliedert und
kann insoweit nicht als Teil der staatlichen Organisation
betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 – 7
C 139/81 –, BVerwGE 70, 310-318, Rn. 29). So ergibt sich
auch aus § 9 a RStV – gleichlautend mit § 6 LMedienG für
private Sender – dass die Rundfunkanstalt gerade keine
Behörde ist, sondern – danebenstehend – eigene Rechte gegen
die Behörden geltend machen kann. Wäre sie Behörde, würde es
sich nicht um gegen Behörden gerichtete
Informationsansprüche handeln, sondern um Amtshilfe. Auch
aus § 49 RStV ergibt sich, dass die Rundfunkanstalt keine
Behörde ist, nachdem sie hier als denkbarer Täter von
Ordnungswidrigkeiten angesprochen wird.
40 Insgesamt sind danach die für das Verfahren nach
dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz BW erforderlichen
Merkmale einer Behörde nicht erfüllt.
41 Das Prinzip der Staats- und Verwaltungsferne der
Senders und ein behördenmäßiger Beitragseinzugsbetrieb würde
strukturelle und organisatorische Trennung des letzteren vom
Sender erwarten lassen, verbunden mit
Rechtsfähigkeitsausstattung und allen Essentialia einer
Behörde.
V.
42 Auf die von Beschwerdeführern regelmäßig in den
Raum gestellte Frage, ob der Landesgesetzgeber die
Beitragskompetenz hatte, kommt es danach nicht mehr an, auch
wenn dies entgegen vielfacher Rechtsprechung (BVerwG, Urt.
v. 18. März 2016 – 6 C 6.15 -, juris Rn. 12 ff. m. w. N.;
sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 24. Juni
2016 – 3 A 384/15 –, Rn. 8, juris) durchaus fraglich
erscheinen könnte. Bei dem Rundfunkbeitrag gemäß § 2 RBStV
könnte es sich nämlich um eine Steuer handeln, womit dem
Land die Gesetzgebungszuständigkeit fehlen würde.
Tatsächlich könnte der Rundfunkbeitrag die Voraussetzungen
einer Steuer erfüllen, da er faktisch voraussetzungslos
erhoben wird. Sein Anknüpfungspunkt, das Tatbestandsmerkmal
des Innehabens einer Wohnung, bedeutet bei nüchterner
Betrachtung gerade die Heranziehung eines jeden Bürgers,
nachdem ausweislich Zahlen der Bundeszentrale für politische
Bildung
(http://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-und-fakten/soziale-situation-in-deutschland/61797/wohnungslosigkeit)
2010 weniger als 0,03 % der Bevölkerung außerhalb einer
Wohnung auf der Straße lebten (und dieser polizeiwidrige
Zustand zudem zur Wohnungszuweisung führen kann). Gegen die
Qualifizierung als Beitrag – für die Bereitstellung der
bloßen Konsummöglichkeit – spricht zudem die Ausgestaltung
in der Art, dass ein Mensch auch mehrfacher
Beitragsschuldner – trotz in ihm veranlagter nur einmaliger
Nutzungsmöglichkeit – sein kann.
VI.
43 Die Kostenentscheidung beruht auf § 91 ZPO. Beim
Streitwert wurden nur die eigentlichen Beiträge
berücksichtigt, nicht die mitzuvollstreckenden
Nebenforderungen (vgl. LG Tübingen, B. v. 2.2.2016, 5 T
315/15).
VI.
44 Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, § 574 II Nr.
2 ZPO. Durch die Zulassung wird die Sicherung einer
einheitlichen Rechtsprechung
(Bundesgerichtshof/Bundesfinanzhof) zur Frage des primären
Leistungsbescheids ebenso ermöglicht wie zur Frage des
Umfangs und der Anwendbarkeit nicht normierter Regeln im
Verwaltungsverfahrensrecht. Einer vorherigen
Kammerübertragung bedurfte es entgegen der diesbezüglichen
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angesichts des
eindeutigen Gesetzeswortlauts nicht. Der Gesetzgeber hat für
die Zulassungsentscheidung ausdrücklich ein weiteres Merkmal
(Einheitlichkeit) unter einer weiteren Ziffer aufgenommen,
das er bewusst nicht bei den Kammervoraussetzungen
aufgeführt hat. Der Einzelrichter hat diese gesetzgeberische
Entscheidung zu beachten; wenn der Gesetzgeber die
Einheitlichkeit nur als Unterfall der Grundsätzlichkeit
hätte versanden wissen wollen, wäre es ein Leichtes gewesen,
dieses Verständnis dadurch zu bekunden, dass entweder statt
einer weiteren Ziffer in § 574 ZPO ein „insbesonders“ oder
eine „beispielsweise“ verwendet worden wäre oder umgekehrt
auch in § 568 ZPO eine weitere Ziffer zur Einheitlichkeit
aufgenommen worden wäre. Beides hat der Gesetzgeber nicht
getan. In der Gesetzesbegründung ist vielmehr dargestellt,
dass entweder die grundsätzliche Bedeutung oder die
Einheitlichkeit oder die Rechtsfortbildung betroffen sein
muss (BT Drucks. 14/4722 S. 104) und eine Deckungsgleichheit
der Kriterien nicht zwingend gegeben sein muss (BT
Drucksache 14/4722 S. 105). Die gesetzgeberische
Differenzierung macht auch Sinn: Die Problematik der
Einheitlichkeit besteht bereits vor der neu vom
Beschwerdegericht zu treffenden Entscheidung und wird auch
durch dessen Entscheidung nicht beeinflusst, da die
Einheitlichkeit – wie hier – das Vorhandensein
unterschiedlicher obergerichtlicher Entscheidungen
unterstellt, an denen weder der Einzelrichter noch die
Kammer etwas zu ändern vermag. Insoweit ist es
nachvollziehbar, dass dieser weitere Zulassungsgrund bewusst
auch dem Einzelrichter offen stehen sollte.
VII.
45 Der Schuldner wird ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass diese Entscheidung auf vollstreckungsrechtlichen
Gründen beruht und die materiellrechtliche Beitragspflicht –
entsprechend ständiger verfassungs- und
verwaltungsrichterlicher Rechtsprechung – davon nicht
berührt wird.
VIII.
46 Das Gericht weicht in einzelnen Positionen von der
vorherrschenden Meinung und Rechtsprechung ab. Die ist
strukturbedingt „konstitutionell uneinheitlich“ (BVerfG vom
03.11.1992 – 1 BvR 1243/88), einem ständigen
Entwicklungsprozess unterworfen.>