<“Ein bislang unbeachtetes Europäisches Rahmenstatur zur Förderung der Toleranz sieht in Sektion 2e vor, dass die EU “konkrete Maßnahmen” ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und “Anti-Feminismus” zu “eliminieren”.” “So ist in Sektion 1b beispielsweise davon die Rede, dass es zukünftig schon als “Verleumdung” gewertet werden soll, wenn sich jemand über eine der aufgeführten Gruppen lustig macht. Und in Anmerkung 3 zu Sektion 3 betont man, dass dieser Toleranzzwang nicht nur für den Umgang von Regierungen mit Bürgern, sondern auch für den Kontakt aller Individuen untereinander gelten müsse.

Sektion 6c verlangt, dass neue Behörden eingerichtet werden, die dies überwachen. Sektion 7 fordert, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend – als “qualifizierte” Straftaten gelten sollen (wie beispielsweise gefährliche Körperverletzung). Jugendlichen Täter sollen in speziellen Programmen zu einer “Kultur der Toleranz” umerzogen werden. Sektion 8 regelt, dass die Vorgaben bereits in den Grundschulen Teil des Unterrichts werden und Sektion 9 schreibt den Radio- und Fernsehsendern Mindestprogrammanteile vor, in denen sie das “Klima der Toleranz” verbreiten sollen.”