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Norbert G. Pressburg: Good bye Mohammed - Mohammed gab es nie

10. "Wer hat uns das angetan?" - Erinnerungen an die Wirklichkeit

10b. Die Koran-Diktatur mit Justizwillkür ohne Ende: Koran, Scharia, Hadithe

Die Koran-Diktatur mit Justizwillkür ohne Ende -- Muslimisches Leben ist Wüstenleben von 622 - die totale Blockade jeder Entwicklung -- Der beschränkte Gebrauch des Hocharabisch, das nur für den Koran bestimmt ist - normale Schrift nur in der Türkei und Ex-Sowjetrepubliken -- Keine Trennung von Glaube und Staat - der Gottesstaat ist Vorschrift: Muslime-Männer - Sklaven - Ungläubige - Frauen -- Die Diktatur des Kalifen -- Justiz im Islam ohne Rechtssicherheit: Koran, Scharia, Hadithe -- Die Koran-Diktatur mit Koran-Recht -- Schariarecht - Rechtssicherheit gibt es in muslimischen Ländern nicht - Menschenrechte gibt es nicht -- Die erfundenen Spruchsammlungen - Hadith-Justiz -- Die Wüstengesellschaft von 622 - "Freiheit" ist religiöse Gefangenschaft mit persönlichen Rechten, das Gegenteil von Sklaverei

präsentiert von Michael Palomino (2015) - S.225-228

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10b. Die Koran-Diktatur mit Justizwillkür ohne Ende: Koran, Scharia, Hadithe

Die Koran-Diktatur mit Justizwillkür ohne Ende

[Muslimisches Leben ist Wüstenleben von 622 - die totale Blockade jeder Entwicklung]

Es ist kein anderer Grund dieser selbstzerstörerischen Bildungskatastrophe auszumachen als der Islam. Sein Heiliges Buch, heisst es, umfasse und regele sämtliche Aspekte des menschlichen Lebens, es stamme, vom Propheten vermittelt, direkt von Gott, ihm sei nichts hinzuzufügen, nicht ein Wort sei veränderbar. Der Besitz von anderen Büchern als dem Koran war meist verboten, zu jeder Zeit war der Gebrauch nichtreligiöser Bücher gering geschätzt. Der Stundenplan saudischer Medizinstudenten muss heute noch zu 30% Religion umfassen, in anderen Studienzweigen sind es gar 50%.

Diese Einstellung hat Auswirkungen ungeheuren Ausmasses auf die muslimische Welt. Denn sie behindert Wissen und damit Entwicklung. Aber der Koran beansprucht, auch sämtliche Lebensbereiche wie Recht [S.225], Herrschaft, Bildung zu regeln - und zwar so, wie sie in idealer Weise zu Lebzeiten des Propheten bestanden hätten. Deshalb ist das islamische Denken und System normativ auf die Zeiten des Propheten und seiner Nachfolger fixiert. Als ob es eine 1400-jährige Geschichte von damals bis heute nicht gegeben hätte.

[Der beschränkte Gebrauch des Hocharabisch, das nur für den Koran bestimmt ist - normale Schrift nur in der Türkei und Ex-Sowjetrepubliken]

Eine gravierende technische Barriere der Wissensvermittlung ist die arabische Sprache und Schrift. Das "Arabisch" gibt es nicht. Es gibt arabische Umgangssprachen, und es gibt ein allgemein verbindliches Hocharabisch, die "Arabiya", das jedoch vom Volk auf der Strasse nur unvollkommen verstanden wird. Es ist eine formale Sprache, die sich, weil im täglichen Umgang nicht benutzt, den sich ständig ändernden Ansprüchen einer lebendigen Sprache nicht angepasst hat. Moderne Sachverhalte und Themen lassen sich in Hocharabisch nur schwer ausdrücken.

Geschrieben wird aber nur in Hocharabisch - mit dem katastrophalen Ergebnis, das der AHDR beklagt. Die arabische Hochsprache und Schrift sind für die Muslime Sprache und Schrift ihres Heiligen Buches. Sie sind daher nichts Umgangssprachliches, nichts Profanes, sondern immer auch etwas Sakrales.

Dies ist ein Konzept, das in der modernen Welt nicht funktioniert. Sprache und Schrift müssen für alle Staatsbürger und für alle Bereiche zugänglich sein, um ihre Funktion als Wissensvermittler zu erfüllen. Der AHDR macht explizit auf diese Schwierigkeit aufmerksam, scheut sich aber, die Konsequenz zu nennen, die nur die Beschränkung der Schrift auf religiöse Anwendungen sein kann. Wohl noch für längere Zeit eine Utopie (man nennt ja die lateinische Schrift die "englische", obwohl sie wie so viele Kulturgüter in Wirklichkeit aus dem alten Orient stammt) und ein Schritt, den bislang nur die Türkei und, kein Wunder, die ehemaligen islamischen Sowjetrepubliken geschafft haben.
[[Der Weg zu einer geistigen Entwicklung in islamischen Mohammed-Fantasie-Staaten ist also: Man publiziere den Fantasie-Koran in der Nationalsprache, dann braucht es kein Arabisch mehr - oder man kommt direkt zu Mutter Erde - www.med-etc.com. Aber die machen das nicht]]:

[Keine Trennung von Glaube und Staat - der Gottesstaat ist Vorschrift: Muslime-Männer - Sklaven - Ungläubige - Frauen]

Ein islamischer Staat muss ein Gottesstaat sein, sonst ist er per definitionem keiner. Dies kann natürlich keine Republik sein, wie sich etwa der Iran absurderweise nennt, denn Gewaltenteilung, eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, gibt es nicht. Alle Macht geht vom Koran, von Gott aus, das heisst, sie wird in Stellvertretung vom Klerus ausgeübt. Eine [S.226] zivile Gesellschaft gibt es deshalb nicht, es gibt nur die Gemeinschaft der Gläubigen ("Umma"), die im "Haus des Islam" ("Beit Islam") lebt. Für Ungläubige ist in diesem Haus nur bestenfalls als geduldete Domestiken Platz ("Dhimmi"), sie rangieren gleich hinter den im Koran ausdrücklich vorgesehenen Sklaven. Nur Frauen haben noch weniger Rechte als Dhimmi oder Sklaven, die ja durch Konvertierung ihr Schicksal ändern könnten.

[Die Diktatur des Kalifen]

Kontrolle und Gesetzgebung üben die Korangelehrten ("Ulema") aus. Über allem steht der Kalif. Dieser untersteht keinerlei Kontrolle, ausser der Allahs. Er kann nach Gutdünken schalten und walten, solange er sich nur auf der Basis des Korans bewegt. Der islamische Kulturkreis ist deshalb perfekter Nährboden für alle Arten von Despoten bis auf den heutigen Tag. Denn sie sind vom traditionellen Selbstverständnis her ihrem Staatsvolk keinerlei Rechenschaft schuldig, ausgenommen der, den Regeln des Korans zu folgen (oder es zumindest zu behaupten).


Justiz im Islam ohne Rechtssicherheit: Koran, Scharia, Hadithe

[Die Koran-Diktatur mit Koran-Recht]

Es kann deshalb auch kein ziviles Recht geben, sondern nur religiöses, abgeleitet aus dem Koran. Das ist die "Scharia". Sie ist aber keineswegs ein definiertes Rechtssystem in unserem Verständnis, sondern im Wesentlichen nur das Gebot, dass Rechtsfindung ausschliesslich auf der Basis der Religion und ihrer Bücher zu geschehen habe. Um der Scharia Geltung zu verschaffen, braucht man, wie in den meisten islamischen Ländern geschehen, keineswegs das bestehende Gesetzeswerk zu ändern, es genügt der Zusatz, ein Rechtsspruch darf nicht dem Koran bzw. den Hadithen zuwiderlaufen.

Das bedeutet in der Praxis, dass in einem Rechtsstreit wohl nach den meist bestehenden zivilen Gesetzen geurteilt werden kann. Die unterlegene Partei kann jedoch den Spruch durch einen Koranverweis wieder aus den Angeln heben - juristische Endinstanz ist letztlich die Moschee.

[Schariarecht - Rechtssicherheit gibt es in muslimischen Ländern nicht - Menschenrechte gibt es nicht]

In jüngerer Zeit haben sich in den muslimischen Ländern neben den bestehenden zivilen Kammern Scharia-Gerichte etabliert, das heisst, es gibt zwei parallele Instanzen, was zu einer völligen Unübersichtlichkeit im Rechtssystem geführt hat. In Malaysia wehrte sich der indische und chinesische Bevölkerungsteil gegen eine Behandlung nach der Scharia. Die Folge davon ist, dass es je nach Bevölkerungsanteil eine regional unterschiedliche Rechtsprechung gibt. In keinem islamischen Land gibt es daher Rechtssicherheit [S.227].

Dies geht so weit, dass muslimische Staaten internationale Vertragswerke, etwa die UN-Menschenrechte, nur mit der Standardeinschränkung der Scharia-Kompatibilität anerkennen. Das heisst: gar nicht.

[Die erfundenen Spruchsammlungen - Hadith-Justiz]

Ein besonderes Problem der Scharia ist ihre Ableitung juristischer Fälle aus den Hadithen, den gesammelten Taten und Sprüchen des Propheten. Man glaubt, sich so der Quelle der Gerechtigkeit nahe zu sein, ignoriert aber die komplett obskure Quellenlage der Hadithe und die Zeitdistanz zu den damaligen Verhältnissen.

[Die Wüstengesellschaft von 622 - "Freiheit" ist religiöse Gefangenschaft mit persönlichen Rechten, das Gegenteil von Sklaverei]

All das Genannte ist in Summe nichts anderes als das Konzept einer Wüstengesellschaft vor 1400 Jahren - und just nach diesem Konzept will man die Gegenwart bewältigen und eine Zukunft schaffen. Dies ist im Prinzip auch noch (oder: wieder) die gegenwärtige Situation der meisten islamischen Länder. Der Kalif mag sich heute Präsident nennen - ob er gewählt ist, ob er die Wahlen fingiert gewonnen hat oder ob er sich hochgeputscht hat, spielt kaum eine Rolle, solange er zumindest nach aussen hin ein gläubiger Staatslenker im Sinne des Korans ist. Das Wort "Freiheit" im Koranarabischen bezeichnet denn auch keine bürgerliche Freiheit, sondern bedeutet lediglich das Gegenteil von Sklaventum. Daher fehlt den allermeisten Muslimen das Grundverständnis für eine freie Staatsordnung, von Demokratie überhaupt nicht zu sprechen. Demokratie widerspricht angeblich den Lehren des Korans, eine demokratische Einstellung ist daher unislamisch. Auch wenn manche mit dem Gedanken einer islamischen Demokratie spielen: Man braucht kein Prophet für die Voraussage zu sein, wie die Versuche, islamisches Recht und Denken mit Demokratie unter einen Hut zu bringen, enden werden. Demokratie kann niemals konfessionell bedingt sein.

Die Wissensfeindlichkeit und das Beharren auf mittelalterlichen Konzepten, beides, wenn auch vielleicht nicht im Koran, so doch in der Mainstream-Lehre festgeschrieben, sind die Bleigewichte an den Füssen der Muslime, die sie nach unten zerren und sie so gründlich an einem Weiterkommen gehindert haben [S.228].

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