Der Wächter von Jesu Grab hat ein altes Dekret (Foto 52) in
Verwahrung,
Das Dekret der fünf Muftis zum Jesusgrab, ausgestellt im
Jahre 1766
das festlegt, dass das besagte Grab wirklich das von Yuz Asaf
oder Jesus ist. Dieses Dekret wurde für Rahman Mir von fünf
Muftis (Richter) aus Srinagar ausgestellt. Es trägt ihre
Stempel und Unterschriften und dateirt aus dem Jahre 1766.
Sein vollständiger Text lautet wie folgt:
In diesem Königreich, in der Abteilung für Lehre
und Religion und am Gerichtshof, sagt Rahman Mir, Sohn des
Bahadur Mir, aus, dass Edelmänner, Minister, Könige,
Würdenträger und das Publikum im allgemeinen aus allen
Himmelsrichtungen zu dem geheiligten Grab von Yuz Asaf -
Gott segne ihn! - herbeiströmt, um ihm zu huldigen und
Opfer zu bringen und sagt, dass er in jedem Fall
ermächtigt ist, diese Gaben entgegenzunehmen und zu
gebrauchen, dass niemand ausser ihm dieses Recht hat, und
dass alle anderen daran gehindert werden müssen, in seine
Rechte einzugreifen.
Nach Überprüfung der
Tatsachen wurde festgelegt, dass ein Mann namens Yuz Asaf
in das Königreich des Raja Gopadatta, der das Gebäude auf
dem Berg Salomons repariert und viele Tempel errichtet
hatte, gekommen war. Er war ein echter Prinz und machte
sich von den weltlichen Dingenlos und trat für ds Recht
ein. Er gab sich am Tage und in der Nacht dem Gebet zu
Gott hin; er verbrachte lange Zeiträume meditierend. Dies
geschah nach (S.170)
der ersten grossen
Sintflut in Kaschmir, als die Leute sich der
Götzenverehrung hingaben. Der Prophet Yuz Asaff war
gesandt worden, um dem Volk von Kaschmir zu predigen. Er
rief immer die Einheit Gottes aus, bis er eines Tages
starb. Er wurde in Mohalla Khanyar am Ufer des Flusses
beerdigt, an einem Ort, der als "Rauzabal" bekannt ist. Im
Jahre 1451 wurde Syed Nasir-ud-Din Rizvi, Sohn des Iman
Moosa Ali Raza, neben Yuz Asaf begraben.
Berücksichtigt man, dass
dieser Ort regelmässig von jedermann- wichtigen und
bescheidenen Leuten gleichermassen - besucht wird, und der
genannte Rahman Mir der erbmässige Wächter dieses Ortes
ist, wird er hiermit ermächtigt, die Opfergaben
anzunehmen, die dort abgelegt werden, und niemand hat ein
Recht auf die erwähnten Opfergaben oder sonst etwas damit
zu tun.
Dies bestätigen wir am 11. Jumâdâ-al-Thania 1184 A.H. (1766).
Gezeichnet und gestempelt:
Mulla Fazal,
Mufti-Azam,
Abdul Shakur,
Mufti-Azam,
Ahmadullah, Mufti,
Muhammad Azam,
Mufti,
Hazif Ahsanullah,
Mufti.
Gezeichnet und gestempelt:
Muhammad Akbar,
Khadim,
Raza Akbar, Khadim,
Khizar Muhammad,
Khadim,
Habibullah, Khadim.
(S.171)
^