1.
Sklaverei: Sie versklaven um die Wette: Die Strukturen
des Sklaven-Welthandels für die Profite in Europa und
in Washington
Weisse, kriminelle "Christen" versklaven
gerne andere Rassen - für grenzenlose Profite in Europa
und in Washington
"Christliche Kultur" mit Sklaverei
500 Jahre lang: "Sklavenmärkte in Hamburg, Rom, Brüssel
und Lyon" (S.176) - "Abnehmer sind die [illegalen,
"christlichen"] Siedler" (S.177) - Hauptabnehmer:
die "Neue Welt" (S.177) - Sklaven kann man in Afrika
gratis haben: "Opfern von Sklavenjagden, die ihre Jäger
nichts gekostet haben" (S.178) - Todesrate auf
Sklavenschiffen: "Die Sklaven werden auf den Schiffen so
zusammengepfercht, dass viele von ihnen unterwegs
umkommen" (S.178) - "Beispiele für 25%, eines sogar mit
45%" (S.178) - "Es gibt bei der Sklavenjagd Opfer, die
sich wehren, Kämpfe" (S.178) - "Aderlass" (S.179) -
"ungeheure Sterblichkeit der Negersklaven im neuen Land"
(S.179) - weisse Araber und weisse Inder sind vom
Sklavenhandel nicht betroffen (S.179) - "Es verschwinden
immer wieder die reproduktionsfähigsten Gruppen" (S.180)
- Afrika verpasst den Anschluss: "Damit kommt das
wirtschaftliche Wachstum im afrikanischen Küstenbereich
und in den küstennahen Gebieten zum Erliegen." (S.181) -
"Hochblüte des Sklavenhandelns, im 18. und 19. Jh."
(S.181) - "Schundwaren, wie sie eigens für den Handel
mit Afrika hergestellt werden" (S.181) - die "USA"
betreiben "Zuchtstätten für Negersklaven, zu
Menschenfarmen" (S.183) - Sklavenzucht in Virginia:
"jedes schwarze Mädchen mit 16 Jahren Mutter wird" -
"good breeder" ("gutes Zuchttier") - 'buck niggers'
(Sprungneger [Rammler-Afro]) reisen von Farm zu Farm
(S.183) - die kriminellen "Christen" ohne Sklaverei:
"Zweifellos wären sie dann nicht so schnell so reich
geworden" (S.184) - "Keine Sklaven: kein Zucker. Kein
Zucker: keine Kolonien." (S.184) - GB mit Sklaverei in
Liverpool: "Liverpool besass das Monopol auf fünf Achtel
des britischen Sklavenhandels und drei Siebtel des
Sklavenhandels der ganzen Welt" (S.186)
[Sklaverei
Zahlen: Afrikas Verluste]
"Wieviel Menschen hat Afrika insgesamt durch den
Sklavenhandel verloren? Die Schätzungen schwanken
zwischen 40 und 100 Millionen.
-- Basil Davidson sagt, rund 40 Millionen.
-- Ralph Giordano: 30 Millionen.
-- Admiral Auphan: 2-3 Dutzend Millionen.
-- Guy de Bosschère: fast 100 Millionen verloren,
davon allein 13 Millionen aus dem Kongo-Becken.
-- John D. Hargreaves: fast 14,5 Millionen
"angekommen".
-- "Le dossier afrique": 20 bis 21 Millionen
"exportiert".
-- Fieldhouse kommt nur fürs 18. Jh. auf 10 Millionen
(100.000 pro Jahr)." (S.179)
[Sklaven jagen in Afrika]:
"jährlich im Inneren Afrikas geraubten Sklaven auf
400.000 geschätzt" (S.178)
[Sklaverei Zahlen Karibik]:
"Karl Marx (Marx & Engels: On colonialism - Moscow
Foreign Publishing House [S.537]) berichtet, 1790 habe
es auf den englischen Inseln Westindiens für einen
freien Mann 10 Sklaven gegeben, auf den französischen
14 [Haiti etc.], den holländischen 23 [Aruba]. Und in
Brasilien, dessen Zucker ähnliche Bedeutung für
Portugal hat, kommen auf einen Weissen zeitweise 200
importierte Negersklaven." (S.184)
8.1. Raubbau am
Menschen I: 1. Sklaverei
Weisse, kriminelle "Christen" versklaven
gerne andere Rassen
Die Weissen betreiben Raubbau an den Menschen der farbigen
Welt - nicht nur durch Mord und Totschlag.
Die Weissen wollen Sklaven, um selbst weniger arbeiten,
aber schneller reich werden zu können. Die Weissen
entvölkern Afrika.
[In Afrika agieren schwarze Sklavenjäger. Ohne Sklaven
rentieren die grossen Farmen in den "USA" nicht, und
Europa macht einen Teil seines Reichtums mit dem
Sklavenhandel].
[Kriminelle "Christen" zerstören die Ureinwohner der
"USA" und Afrikas, um mit Sklaven in den "USA" Kaffee
und Zucker anzubauen - Bernhardin]
"Ich weiss nicht, ob Kaffee und Zucker zum Glück Europas
nötig sind", meint
Bernhardin de Saint-Pierre
(frz. Schriftsteller 1737-1814 [web01]), "aber ich weiss,
dass diese beiden Lebensmittel zwei Erdteile ins Unglück
gestürzt haben. Man hat "Amerika" menschenleer gemacht, um
Land zu haben, wo man sie pflanzen kann. Man hat Afrika
entvölkert, um ein Volk zu haben, das dafür arbeitet, die
beiden zu besorgen."
[Ergänzung: Kaffee und Zucker = zwei SCHÄDLICHE
Lebensmittel
--
Kaffee ist schädlich, nicht nur als
Droge mit Koffein und Abhängigkeit, sondern weil Kaffee
auch dieselbe Menge Flüssigkeit auf dem Körper
herauszieht, wie man Kaffee getrunken hat, so entstehen
Runzeltanten und Runzelzwerge - dagegen bleiben die
Teetrinker mit Pfefferminze+Kamille viel länger gesund
--
Zucker ist schädlich, wirkt wie eine
Droge mit der "Versüssung" des Lebens, bewirkt eine
Vergiftung des Körpers und kombiniert mit Säuren werden
die Zähne zerstört - oder gebrannter Zucker als Karamell
(klebrige Karamellmasse wie im MARS) bleibt an Zähnen in
den Ecken kleben und zerstört die Zähne - dagegen bleiben
Menschen OHNE Zucker viel weniger vergiftet und viel
länger gesund].
Obwohl dies mehr symbolisch gemeint ist, so sind doch in
der Tat die Zuckerindustrie Westindiens und Lateinamerikas
und sehr bald darauf die Baumwollfelder Nordamerikas eine
wesentliche Grundlage für die Reichtümer gewesen, die die
"Alte Welt" in den vergangenen Jahrhunderten anhäufen
konnte. Ihr Betrieb stand und fiel mit afrikanischen
Arbeitskräften, mit der Sklaverei.
[Weitere "Grundlagen" sind der internationale Drogenhandel
der Geheimdienste und die Minen mit Millionen Toten in den
Minen - alles "christliche" Werke mit dem kriminellen
Drogen-Gay-Vatikan als Boss].
[Sklaverei ist eine alte Tradition der kriminellen,
weissen "Eliten" - Sklavenmärkte in Europa ab de 15.Jh.:
"Hamburg, Rom, Brüssel und Lyon"]
Um von der Bedeutung der Sklaverei für die
Kolonialgeschichte abzulenken, könnte man sich ausführlich
darüber verbreiten, dass schon die alten Griechen, die
alten Römer ... aber dann die Araber, dann die Venezianer,
die im Mittelalter unbestrittene Meister des
Sklavenhandels waren. Im 15. Jahrhundert blühen
Sklavenmärkte
in Hamburg, Rom, Brüssel und Lyon. Ausserdem
gibt es durch die Jahrhunderte hindurch einen gewissen
Sklavenhandel zwischen einzelnen afrikanischen Ländern. In
Ägypten arbeiten Sklaven noch im 19. Jh., mindestens
10.000e von ihnen. Noch heute liest man gelegentlich, dass
die Araber in manchen Teilen Afrikas und Asiens mit
Sklaven handeln.
[Ergänzung: Sklaverei bis heute (2024):
Scharia-Gesellschaften, Mini-Jobs etc.
Frauenhandel und versklavte Frauen, die nichts lernen
dürfen, sind in Scharia-Gesellschaften bis heute (2024)
"normal". Die Scharia stammt aber NICHT vom Mohammed, und
der Mohammed ist eh nur Fantasie. Sklaverei ist aber auch
immer dort "normal", wo der Lohn nicht zum Leben reicht,
z.B. mit 1-Euro-Jobs etc.].
[Das "christliche" Abendland wird zum brutalen
Sklavenland]
Das alles ist ziemlich gleichgültig für die Frage, welche
Rolle der Sklavenhandel in der Geschichte des
Kolonialismus spielt, für den Aufschwung der weissen und
den Niedergang der farbigen Welt.
Den Sklaven in Afrika oder Arabien, meist "Haus-Sklaven",
geht es im allgemeinen aus verschiedenen Gründen weit
besser als den Sklaven der [S.176] Weissen. Was immer über
frühere Sklaverei und Sklavenhandel in Afrika und anderswo
gesagt werden kann - der weisse Handel, um den es hier
geht, schlägt alle Rekorde.
Margery Perham
(GB-Historikerin - 1895-1982 [web02]) nennt ihn "das
grösste einzelne und offenkundigste Verbrechen des
Imperialismus, durch das Afrika - und besonders Westafrika
- seiner Menschen beraubt wurde, um Arbeitskräfte für die
Pflanzungen "Amerikas" und der Karibischen See zu
liefern". Oder
Sieber (Buch:
Kolonialgeschichte der Neuzeit - Bern 1949 [S.539]):
"So bedeutete gerade in Afrika Kolonisation
jahrhundertelang nichts anderes als Ausbeutung, Raub und
brutale Vergewaltigung des Daseins der Eingeborenen ...
die Wirklichkeit zeigt ein für das
christliche
Abendland beschämendes Bild."
8.1.1. Sklaverei unter den "christlichen"
Portugiesen: Die ersten Sklavenhändler
[Sklaverei: Erste Sklavenhändler sind die
"christlichen" Portugiesen - erster Grosskunde ist das
"christliche" Spanien in der Karibik - Sklavenschiffe
werden von kriminellen "Christen" organisiert: von Port,
F+GB]
Die ersten weissen Sklavengrosshändler im (theoretischen)
Zivilisations-Zeitalter [Massenmord-Zeitalter
"Kolonialismus"] sind die
Portugiesen. Sie
beliefern Europa schon ein halbes Jahrhundert vor der
Entdeckung "Amerikas" [mit der Schifffahrt um Afrika herum
bis Indien].
Die Spanier werden [ab 1494] die
ersten Grosskunden Afrikas. Sie haben in den
westindischen Inseln und in Mittelamerika zunächst die
Indianer [UreinwohnerInnen] als Sklaven benutzt - und
dadurch [mit Zwangsarbeit, Minen und europäischen
Krankheiten] umgebracht. Sie brauchen dringend Nachschub.
Allerdings überlassen sie den Transport den
Portugiesen,
den Franzosen, den Engländern.
Der erste englische Sklavenhändler, 1562, ist
Sir
John Hawkins (1532-1595 [web03]), ein Mann,
"dessen aufrichtige Frömmigkeit und grosse Herzensgüte
gerühmt wird" (Schäfer). Das erste Schiff, das er
beschäftigt, heisst [Fantasie]-"Jesus" [Daran sieht man
klar: Die Versklavung und der Massenmord an anderen Rassen
ist die MISSION der kriminellen Kirche!].
Auch die Deutschen beteiligen sich vorübergehend (die
Welser aus Augsburg, die Brandenburger), die Holländer,
Belgier, die Dänen - kein Land, das vom 16. bis 19. Jh.
nennenswerte Schifffahrt betrieben hat, ist ohne Anteil.
den grössten Gewinn aus de Sklaventransport ziehen die
Engländer.
[Ergänzung:
Sklavenschiffe mit hohen Todesraten - und
den "christlichen" Reedern ist alles EGAL
Auf den "Sklavenschiffen" herrschen schlimmste
Zustände mit angeketteten Schwarzen, Tod durch
Ersticken, Krankheiten, kein WC, und eine
Todesrate von ca. 40%. Die toten Sklaven
werden ins Meer geworfen und die Haifische
folgen den Sklavenschiffen - DAS ist
"christliche Kultur", und den "christlichen"
Reedern ist das EGAL, denn sie haben damit
immer noch genug Profit - sie verbessern die
Zustände auf den Sklavenschiffen NICHT,
sondern sie haben weiterhin Spass am Töten -
denn Schwarze und Ureinwohner gelten NICHT als
"Menschen" - DAS ist das reine kriminelle
"Christentum", und DARAUF beruht der Reichtum
des "Westens" - absolut hochkriminell]. |
8.1.2. Sklaverei mit Zahlen und Terror in
der halben Welt: 12,5 bis 100 Mio. Afrikaner geraubt
[Sklavenhandel um die halbe Welt: von Afrika nach ganz
"Amerika" in die "Neue Welt"]
Abnehmer sind die [illegalen, "christlichen"]
Siedler
-- in Nordamerika,
-- in Westindien [Karibik mit "Sklaveninseln" als
Sklavenmarkt, die Zwischenstation für Sklaven nach
Kolumbien, Ecuador und Peru]
-- in Lateinamerika, - dort hauptsächlich Brasilien, wo
die Portugiesen schon Hunderttausende von Indianern
[Ureinwohner] versklavt haben, die das nicht lange
überleben
[Beispiele: Massentod in zusammenbrechenden Minen, weil
die "christliche" Minenbosse die Minen nicht pflegen, oder
die Plantagenarbeit in der ewigen Sonne ohne Schatten und
ohne Wasser - es zählt nur der schnelle Profit für sie,
Schwarze und Ureinwohner zählen NICHT als Menschen, stirbt
einer, dann kommt der nächste. DAS ist das WAHRE
"Christentum": Die Welt mit Massenmord dominieren...].
Sie kommen auch von überall her, wo Weisse kolonisieren
oder Kontakt zu farbigen Sklavenhändlern oder -lieferanten
haben. Doch Hauptlieferant ist Afrika, und zwar in einem
gewaltigen Ausmass. Und
Hauptabnehmer: die "Neue
Welt".
Ergänzungen
[Sklaverei: Die "Neue Welt" war NICHT neu -
kriminelle "Christen"
Die "Neue Welt" war doch gar nicht neu - siehe
das Buch "Kolumbus kam als Letzter" - aber die
kriminellen Elite-"Christen" behaupteten um
1600 sogar mit Namengebung, die Welt in
Nord-"Amerika" sei "unberührt" (Propaganda:
"freies Siedlungsland") und "jungfräulich"
("Virginia") - also mit einer klar sexuellen
Komponente und sexuellen Lust dahinter, und
die Ureinwohner stören diese falsche,
"christliche" Propaganda der
Kolonialgesellschaften an der Börse. Gegen
diese weisse Propagandamaschine haben die
Ureinwohner keine Chance, und in Afrika lassen
sich schwarze Sklavenjäger von den Weissen
bezahlen, indem sie die besten und stärksten
Schwarzen als Sklaven abliefern. Afrika hat
seine eigenen Sklaveninseln, z.B. an der Küste
des Senegals vor Dakar die Goree-Insel (Île de
Gorée [web04]) und weitere Inseln z.B.
Sansibar in Ostafrika [web05], von wo aus die
Sklavenschiffe fuhren].
[Sklavenschiffe mit hohen Todesraten: Die
"christlichen" Reeder sind auch Massenmörder
Auf den Sklavenschiffen herrschte ca. 30%
Todesrate - das war den "christlichen" Reedern
einfach EGAL - damit gehörten die
"christlichen" Reeder zu den Massenmördern wie
die Kommandanten, Marschälle, Generäle und
Soldaten (!)].
[Sklaverei ab 1400ca.
bis 1897 - und Hitler kopierte nur die
Vorgänger]
Die Sklaverei wurde ab 1873 weltweit für
abgeschafft erklärt, aber der "christliche"
Schwarzhandel mit Sklaven ging bis 1897
weiter - DAS sind "Christen"-Prinzipien:
Geld scheffeln, indem man Untermenschen oder
NICHT-Menschen definiert. Es begann schon ab
ca. 1400 mit den Portugiesen. Hitler war ein
Katholik und hat ab 1933 nur so
weitergemacht, wie es vorher von ca. 1400
bis 1897 betrieben wurde. Ich sage es immer
wieder: Die kriminellen "Christen" sind die
schlimmsten Tiere auf dem Planet, und Hitler
war so einer von genau diesen kriminellen
"Christen"-Katholiken - mit dem Segen und
mit einem Abkommen mit dem rassistischen
Gay-Vatikan (!)]. |
*
[Sklaverei mit Folgen: Schwarze in "Amerika" (Stand
1970) wissen ihre Herkunft nicht]
"Haben Sie denn nicht herauszufinden versucht, woher Sie
stammen?" fragt ein Mann in Ghana den farbigen
Schriftsteller Richard Wright, in dem er einen
"Amerikaner" erkannt hat. "Nun ja", antwortet Wright
verlegen, "Eure Leute, die uns verkauften, und die
Weissen, die uns kauften, haben keine Bücher
geführt."
[um die hohen Todesraten auf den Sklavenschiffen zu
vertuschen].
[Sklaverei: Kaum Dokumente
vorhanden, weil Farbige für kr. "Christen" nicht als
Menschen zählen - bis zu 45% Verluste auf den
Sklavenschiffen (!)]
Viereinhalb Jahrhunderte nach Beginn des grossen
Aderlasses lässt sich in [S.177] der Tat nichts Genaues
mehr rekonstruieren, was ein zuverlässiges Gesamtbild
ermöglichen würde. Aber es gibt doch mehr Unterlagen, als
man denkt.
Manche "amerikanische" Städte haben
einigermassen vollständige Register über die
Sklaveneinfuhr. Weitere Unterlagen finden sich in
Handelshäusern
und Reedereien. Mit der "Abgangsstatistik" aus
Afrika selbst hapert es. Die hat niemand geführt.
Allerdings gibt es Ausnahmen - in Portugiesisch-Afrika
beispielsweise werden die exportierten Sklaven getauft und
mit einer Steuer belegt, und davon sind noch einige
Unterlagen erhalten.
Die Statistiken, die in den "Empfänger"-Ländern noch
existieren, können schon deswegen nur einen ganz
ungenügenden Eindruck geben, weil sie nur die Angekommenen
registrieren. Alle Quellen stimmen darin überein, dass von
den ursprünglich in Afrika gefangenen Schwarzen nur ein
Teil am Bestimmungsort angekommen ist. Die Sklaven werden
auf den Schiffen so zusammengepfercht, dass viele von
ihnen unterwegs umkommen [ersticken, verhungern oder an
Krankheiten an ihren Infektionen sterben, die von den
Wunden durch die ewige Ankettung stammen].
Sehen wir einmal von "Totalverlusten" ab - die Seefahrt
war damals wesentlich riskanter. Die Statistiken zeigen,
dass die "Verlustquote" bei einer grösseren Zahl
französischer Transporte durchschnittlich 13% beträgt.
Schoelcher (Buch: Esclavage et Colonisation - Paris 1948)
zitiert Beispiele für 25%, eines sogar mit
45%
- die Quote schwankt.
[Sklaverei: Die Sklavenkolonne vom Innern Afrikas an
die Küsten - hohe Verluste]
Weiter muss man bedenken, dass schon an der Küste, zur
Einschiffung, keineswegs mehr alle ankommen, die mit der
Sklavenkolonne im Inneren des Landes losmarschiert sind
[die Schwarzen mussten IN KETTEN 100e km marschieren, das
provozierte Wunden+Infektionen, und Nahrung gab es nicht
so viel]. Auch hier sind die Todeszahlen nach allen
Berichten sehr hoch - hauptsächlich bei den
Opfern
von Sklavenjagden, die ihre Jäger nichts gekostet
haben, also entsprechend wenig "gepflegt" zu
werden brauchen. Gekaufte Sklaven hingegen stellen für den
Besitzer oder Händler einen echten Wert dar, den er nicht
verlieren, sondern vorteilhaft veräussern möchte. d'Annam
[?] berichtet, die [Jesus-Fantasie]-Missionare hätten die
jährlich im Inneren Afrikas geraubten Sklaven auf
400.000 geschätzt, sagt aber leider nicht, für
welchen Zeitraum die Schätzung gilt.
[Sklavenschiffe: GB-Publikation behauptet 90% Verluste
- Historiker DuBois ("USA") behauptet 80% Verluste]
Einer offiziellen britischen Publikation ist zu entnehmen,
dass man bei bestimmten Sklaventransporten in Ostafrika
[von Sansibar aus] auf je 10 weggetriebene Sklaven nur
einen lebendig angekommenen rechnet. Zwar findet sich dies
in einer Schrift, die den Sklavenhandel der Araber nach
Osten als Grund für die britische Kolonisierung hinstellen
soll. Jedoch beliefern diese Araber auch weisse Abnehmer
an der Ostküste Afrikas (die dann den Weiterverkauf
übernehmen), nicht nur arabische Kunden im Norden und im
Mittleren Osten, und es ist nicht einzusehen, warum das
Verfahren "für Weisse" feiner gewesen sein soll.
Der "amerikanische" Historiker
du Bois
(1868-1963 [web06]) meint, für jeden lebendig in "Amerika"
angekommenen müsse man fünf rechnen, die unterwegs
umgekommen seien [und die Leichen wurden das Futter der
Haie].
[Sklavenhandel in Afrika selbst: Gewisse Afrikaner
machen mit - das zerstört afrikanische
Gesellschaften+provoziert sogar Bürgerkriege]
Schliesslich darf man nicht vergessen, dass sich [in
Afrika selbst] nicht alle Neger [AfrikanerInnen] ohne
weiteres in die Sklaverei abführen lassen - weder von den
Arabern noch von den [S.178] schwarzen Händlern, die
meistens die "Ware" dem Weissen bringen und, als die
Anforderungen der Weissen immer gewaltiger werden,
entsprechend an Bedeutung und Reichtum wachsen.
Es
gibt bei der Sklavenjagd Opfer, die sich wehren,
Kämpfe. Ihre Wirkung hat niemand berechnet.
Andererseits gibt es Auseinandersetzungen, Kämpfe, Kriege
zwischen Negerstämmen und Völkern, die durch den
Sklavenhandel direkt oder indirekt ausgelöst sind. Auch
diese Opfer stehen in keiner Statistik.
[Bevölkerungsreduktion durch Bürgerkriege zwischen
Stämmen].
[Sklaverei: Grausamste Arbeitsbedingungen in "Amerika"]
In die Bilanz des Sklavenhandels gehört weiter die
ungeheure
Sterblichkeit der Negersklaven im neuen Land
-- teils wegen der schlechten Arbeits- und hygienischen
Bedingungen,
-- teils wegen einer sehr hohen Selbstmordrate,
-- teils, weil die Weissen [kriminellen "Christen"] auch
dort mit ihnen sehr brutal umgehen [Ketten, Halskrausen,
Peitschenstrafen, Arbeit in der Sonne den ganzen Tag, kaum
Trinkwasser etc.].
So erwähnt René Dumont (Buch: La faim du monde - Liège
1966 [S.532]), dass beispielsweise der Gouverneur von San
Domingo, Fenelon, 1764 die Zahl der dortigen Sklaven mit
600.000 angibt - eingeführt worden sind aber in knapp fünf
Jahrzehnten davor 2,2 Millionen [da wurde wohl viel
"weiterverkauft"].
[Sklaverei Zahlen: Afrikas Verluste]
Wieviel Menschen hat Afrika insgesamt durch den
Sklavenhandel verloren? Die Schätzungen schwanken zwischen
40 und 100 Millionen.
-- Basil Davidson sagt, rund 40 Millionen.
-- Ralph Giordano: 30 Millionen.
-- Admiral Auphan: 2-3 Dutzend Millionen.
-- Guy de Bosschère: fast 100 Millionen verloren, davon
allein 13 Millionen aus dem Kongo-Becken.
-- John D. Hargreaves: fast 14,5 Millionen "angekommen".
-- "Le dossier afrique": 20 bis 21 Millionen "exportiert".
-- Fieldhouse kommt nur fürs 18. Jh. auf 10 Millionen
(100.000 pro Jahr).
Nach einer portugiesischen Quelle hat allein Angola von
1486-1641 1,4 Millionen, im 18. Jh. 2,5 Millionen, Anfang
des 19. Jh.s eine weitere halbe Million geliefert.
Die höchste Schätzung, die ich gefunden habe, stammt von
Rolf Italiaander in seinem reich dokumentierten, auf eine
beachtliche Bibliographie gestützten Buch "Der ruhelose
Kontinent" - er spricht von 200 Millionen Menschen.
Über diese Zahlen gibt es einen ähnlichen Streit wie über
die Frage, wie viele Juden die Nazis denn umgebracht
hätten. Für welche Zahl auch immer man sich entscheiden
mag (ich neige zu der Annahme, dass sie keinesfalls unter
100 Millionen liegt, zumal noch Randfolgen berücksichtigt
werden müssen), eines hat dieser
Aderlass
jedenfalls mitbewirkt: im 17. Jh. lebt auf dem
afrikanischen Kontinent ein Fünftel der Menschheit, ein
ebenso grosser Anteil wie in Europa. Heute sind es nur
noch ein Fünfzehntel der Menschheit - in einem Kontinent,
von dem niemand bestreitet, dass er wesentlich mehr
Menschen ernähren könnte (Europa: noch immer ein Fünftel).
8.1.3. Weisse in
Afrika, die keinen Sklavenhandel erleiden: Araber und
Inder
Und von der afrikanischen Gesamtbevölkerung muss man
-- die Araber abziehen, die vom Sklavenhandel nicht
betroffen sind (heute etwa 65 Millionen [sie
diskriminieren in Scharia-Gesellschaften aber die Frauen
als Sklavinnen und verheiraten die Töchter ab 7 Jahren
mit Kinderheiraten]),
-- dazu Weisse ["Christen", gefangen in Jesus-Fantasien]
und Inder [mit Kastensystem und Gefangenschaft in
gewissen Berufen] - etwa 5 Millionen.
Es bleibt also eine "schwarze" Bevölkerung von rund 190
Millionen übrig. [S.179]
[Hier ist ein Projekt, das die Herkunft eruieren soll,
dabei werden "nur" 12,5 Millionen versklavte Schwarze
angegeben]:
Kriminelle "Christen": haben 12,5
Millionen Schwarze versklavt - die neue "Transatlantic
Slave Trade Database" (Artikel von 2011)
-- The Transatlantic
Slave Trade Database": Link
-- Artikel: Zeitschrift
Humanities: "Grobes Unrecht: Der
Sklavenhandel in Zahlen" ("Gross Injustice: The Slave
Trade by the Numbers" - Link)
-- Karten Link
Überseefahrten: Die Datenbank zum
transatlantischen Sklavenhandel
(Transatlantic Slave Trade Database)
Voyages: The
Transatlantic Slave Trade Database
(Januar 21, 2011)
Übersetzung mit Deepl:
Bis vor kurzem waren viele Afroamerikaner
nicht in der Lage, die ersten Schritte ihrer
Vorfahren in Amerika nachzuvollziehen, da nur
wenige glaubwürdige Aufzeichnungen verfügbar
waren.
Dieses Fehlen stellt "das grösste Geheimnis in
der Geschichte des Westens" dar, so Henry
Louis Gates, Jr., Professor an der Harvard
University und Produzent des
PBS-Dokumentarfilms African American Lives.
"Ihre Abstammung, ihre Identität, ihre
Geschichten gingen auf den Schiffen verloren,
die sie über den Atlantik brachten.
Zumindest schien es so. Oft gab es zwar
Aufzeichnungen - aber sie waren an zahlreichen
Orten in einer Reihe von Ländern isoliert. Das
von der NEH unterstützte Projekt "Voyages: The
Transatlantic Slave Trade Database"
(Link)
hat es ermöglicht, diese Aufzeichnungen zu
kombinieren und zusammenzustellen, so dass die
Öffentlichkeit zum ersten Mal die Routen der
Sklavenschiffe verfolgen kann, die 12,5
Millionen Afrikaner vom 16. bis
zum 19. Jahrhundert über den Atlantik
transportiert haben.
Die kostenlose Online-Datenbank, die ihren
Sitz an der Emory University hat, umfasst 40
Jahre Archivforschung und führt Bilder,
Karten, Reiseprotokolle und andere
Aufzeichnungen von etwa 35.000
transatlantischen Sklavenschiffsüberfahrten
zusammen. Die Aufzeichnungen der Handelsrouten
bieten Historikern ein umfassenderes Bild der
wirtschaftlichen und politischen Dimensionen
des Sklavenhandels. So können die Benutzer
beispielsweise nach Informationen über eine
bestimmte Reise oder eine grosse Teilmenge von
Daten suchen, z. B. alle Reisen unter
portugiesischer Flagge.
[67.000 befreite Sklaven]
In der Datenbank für afrikanische Namen sind
67.000 Afrikaner verzeichnet, die in die
Sklaverei nach Nord- und Südamerika
verschleppt, aber befreit wurden, nachdem ihre
Schiffe von der Royal Navy gestoppt worden
waren. Diese Aufzeichnungen lassen sich nach
Namen, Geschlecht, Herkunft und
Einschiffungsort sortieren.
Professor Gates hat dem "Voyages"-Projekt das
Verdienst zugeschrieben, die Geschichte von
12,5 Millionen Sklaven zu erhellen. "Das
mehrere Jahrzehnte andauernde
Gemeinschaftsprojekt, das uns [die
Voyages-Website] beschert hat, hat mehr zur
Umkehrung der Middle Passage beigetragen, als
es irgendein einzelner wissenschaftlicher Akt
je könnte", sagte er.
Lesen Sie mehr über die Datenbank zum
transatlantischen Sklavenhandel in der
Zeitschrift Humanities: "Grobes Unrecht: Der
Sklavenhandel in Zahlen" ("Gross
Injustice: The Slave Trade by the Numbers" -
Link).
ENGL. orig.:
Voyages: The Transatlantic Slave Trade
Database
(January 21, 2011)
Until very recently, many African
Americans were unable to trace their
ancestors’ first steps in America
because so few credible records were
available.
That absence constitutes “the
greatest mystery in the history of the
West,” according to Henry Louis Gates,
Jr., Harvard University professor and
producer of the PBS documentary
African American Lives. “Their
ancestries, their identities, their
stories were lost in the ships that
carried them across the Atlantic.”
Or so it seemed. Often records did
exist – but they were isolated in
scores of locations in a number of
countries. The NEH-supported "Voyages:
The Transatlantic Slave Trade
Database" has allowed those
records to be combined and collated so
that the public can follow for the
first time the routes of slave ships
that transported 12.5 million Africans
across the Atlantic from the 16th
through the 19th century.
The free online database, housed at
Emory University, incorporates 40
years of archival research and brings
together images, maps, voyage logs and
other records of about 35,000
transatlantic slave ship crossings.
Records of trade routes offer
historians a fuller picture of the
economic and political dimensions of
the slave trade. For example, users
can search for information about a
specific voyage or a large subset of
data, such as all voyages under the
Portuguese flag.
The site’s African Names Databases
identifies 67,000 Africans, bound for
slavery in North and South America,
but liberated after their ships were
stopped by the Royal Navy. These
records are sortable by name, gender
origin, and place of embarkation.
Professor Gates has credited the
“Voyages” project with shedding
important light on the history of 12.5
million slaves. "The multi-decade and
collaborative project that brought us
[the Voyages] site has done more to
reverse the Middle Passage than any
other single act of scholarship
possibly could," he said.
Read more about the Trans-Atlantic
Slave Trade Database in Humanities
magazine: "Gross
Injustice: The Slave Trade by the
Numbers."
|
Nun verteilt sich der Aderlass über mehrere Jahrhunderte,
vom 15. bis 19., teilweise sogar in die Anfänge des 20.,
wenn auch die Hauptzeit von der Mitte des 17. bis zum Ende
des 19. Jh.s reicht [ab 1873 ist die Sklaverei offiziell
weltweit abgeschafft, läuft aber "schwarz" bis 1897
weiter].
Aber wir brauchen uns nur entsprechende Entwicklungen für
Europa vorzustellen, zusätzlich zu allen anderen Faktoren
wie etwa dem Dreissigjährigen Krieg. Bei einer dem
Sklavenhandel vergleichbaren "Abschöpfung" hätten zu
Beginn des Industriezeitalters in Europa die
Arbeitermassen gefehlt, ohne die Englands früher Start
[Kinderarbeit in Kohlenminen, Roboterarbeit in Seiden- und
Stofffabriken], bald danach auch der Anschluss
Frankreichs, Deutschlands und der anderen in die
Massenproduktion, in die galoppierende industrielle
Expansion nicht denkbar gewesen wäre, jedenfalls nicht so
zeitig. Die Auswandererströme aus Europa, hauptsächlich
nach "Amerika", trugen - da sie im Hauptstrom der
kapitalistischen Entwicklung schwammen - durchaus zur
Bereicherung der weissen Welt bei.
8.1.4. Sklaverei Zahlen: Afrika verliert
immer die besten Leute zwischen 15 und 30
[Sklaverei: beste Leute zwischen 15 und 30 geopfert]
Der afrikanische Kontinent hingegen verliert einen ganz
wesentlichen Teil seines wichtigsten Kapitals:
Arbeitskraft. Die Abtransportierten sind nicht Alte und
Schwache, Greisinnen und Greise, sondern kräftige
Negerinnen und Neger [UreinwohnerInnen], möglichst im
besten Alter, eher jünger, auch eher hübscher als hässlich
(denn die Händler wissen, dass die Weissen auch dafür ein
Auge haben) [am Sklavenmarkt wird auch unter der
Gürtellinie herumgefummelt]. Es verschwinden immer wieder
die reproduktionsfähigsten Gruppen
[Afrikaner
zwischen 15 und 30 Jahren]. Die
Die Fernwirkung ist also, wenn möglich, noch
verhängnisvoller. Man braucht nur daran zu denken, wie in
der weissen Welt nach den Weltkriegen über die indirekten
Bevölkerungsverluste gejammert wird, über die "fehlenden"
und die "dünnen" Jahrgänge. Sie haben in der Diskussion
und wohl auch in der Entwicklung Frankreichs nach dem
Ersten Weltkrieg eine grosse Rolle gespielt, in
Deutschland nach dem Zweiten, von Russland ganz zu
schweigen. Aber da handelt es sich um Länder, die aufgrund
ihrer wesentlich höheren technischen und wirtschaftlichen
Entwicklung mit solchem Aderlass weit besser fertig
werden, als es das unentwickelte, spärlich bevölkerte
Afrika kann.
[Sklaverei: intelligente Leute geopfert]
Natürlich gehört zu den Folgen dieses verhängnisvollen
Aderlasses auch ein entsprechender Verlust an
Intelligenz-Potential. Was man über die Rekrutierungs-
bzw. Fangmethoden weiss, schliesst aus, dass etwa nur die
Dümmsten abtransportiert wurden und die Intelligentesten
blieben. Es ist auch längst nachgewiesen, dass
Lateinamerika, Brasilien zum Beispiel, von der
Intelligenz, den Fähigkeiten und den Kenntnissen der
Negersklaven sehr erheblich profitiert hat. Darüber liegt
hinreichend Literatur vor.
[Sklaverei: Das Arbeitspensum - wie soll sich ein
Haussklave denn verhalten, wenn er keine Aufträge hat -
oder wie soll er schnell arbeiten ohne Wasser auf dem
Feld?]
Um das Argument vorwegzunehmen, dass der Neger
[AfrikanerInnen] faul sei - warum sollte sich ein Sklave
denn anstrengen? Die meisten weissen ["christlichen"]
Berichte über den "faulen Neger" [AfrikanerInnen] stellen
die Lage schief dar [zu viel arbeiten ist bei kriminellen
"Christen" auch nicht erlaubt]. Abgesehen davon, dass die
Farbigen ursprünglich nur den Bedürfnissen der
Subsistenzwirtschaft [Landwirtschaft] entsprechend
arbeiten (warum sollten sie mehr?) und die Produktion für
den Verkauf erst lernen [S.180] müssen, ist Negerarbeit
[Afrikanische Arbeit] in den meisten weissen Kolonien mehr
oder minder Zwangsarbeit gewesen. Und auch die ist, wie
die Sklaverei, nicht geeignet, Leistung, Mitdenken oder
gar Mitverantwortungsgefühl zu fördern.
8.1.5. Afrika wird 400 Jahre lang mit
Sklavenhandel ausgeraubt und verpasst den Anschluss -
Preise
[Sklaverei: blockiert andere Exporte Afrikas in die
Welt - Afrika verpasst das Wachstum vom 16.-19.Jh. -
Afrikas Strukturen werden laufend zerstört]
Freilich - in schwachem Umfang haben die Küstengebiete
Afrikas dort, wo Kontakt zu den [Jesus-Fantasie]-Weissen
besteht, schon einen gewissen Export landwirtschaftlicher
Waren entwickelt, abgesehen vom berühmt-berüchtigten
Elfenbein. Dieser Export hätte sich zweifellos im Lauf der
Zeit ausgedehnt. Aber ab etwa 1650 wird die afrikanische
Ausfuhr immer mehr ein Menschenexport.
Damit kommt
das wirtschaftliche Wachstum im afrikanischen
Küstenbereich und in den küstennahen Gebieten zum
Erliegen.
Der Sklavenhandel, die mit ihm verbundenen oder von ihm
verursachten Unruhen führen zur Zerschlagung und
Zersplitterung von Familien, Gruppen, Dörfern, Stämmen,
manchmal zu ihrer Auslöschung. Es leuchtet ein, dass auf
diese Weise nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung des
Kontinents gewaltig behindert wird, sondern auch die
politische. Während der
Hochblüte des
Sklavenhandelns, im 18. und 19. Jh., sind in
Europa schon die Konturen der grossen Staaten festgefügt
oder zumindest sichtbar. Europa, durch seine grössere
Bevölkerungsdichte gezwungen, hat sich mehr oder weniger
zusammengerauft. Es findet neben der wirtschaftlichen auch
die politische Form, die ihm für geraume Zeit weitere
Fortentwicklung und weiteren Aufschwung gestattet,
zumindest materiellen. Die Neger [AfrikanerInnen] hingegen
werden da, wo Afrika etwas dichter besiedelt ist - etwa in
dem Bogen um die guineische Küste herum -, in grossen
Scharen abtransportiert.
[Handel mit Afrika: Der "Westen" beliefert Afrika mit
Waren - bezahlt für die Sklaven aber kaum etwas - kommt
ein Schiff an den Strand in Afrika und füllt sich mit
Afros...]
Der afrikanische Kontinent macht auf jede Weise ein
denkbar schlechtes Geschäft. Für das, was er verliert,
seine Menschen, bekommt er im wesentlichen Schundwaren,
wie sie eigens für den Handel mit Afrika hergestellt
werden: Glas [Spiegel], Blechkannen, Kämme, schlechte
Stoffe, Tabak, Schiesspulver, veraltete Schiessgewehre und
Alkohol. [DAS ist die WAHRE "christliche" Kultur!]
Was wird denn für die nützliche "Ware" Mensch bezahlt? Im
Idealfall, vom Händler her gesehen, möglichst überhaupt
nichts. [Der französische] Admiral Auphan (1894-1982
[web07]):
"Das Verfahren war denkbar einfach. Man ankerte irgendwo
an der afrikanischen Küste, ein oder zwei Monate lang,
zwischen Senegal und dem Kongo. Man lockte die
Eingeborenen an den Strand - mit dem Spielzeug und dem
Tand, den Stoffen oder dem Alkohol, auf die sie scharf
waren. Dann führte man sie an Bord - wenn sie nicht
freiwillig mitkamen, mit Gewalt. Wenn die Ladung voll war,
fuhr man ab."
Nicht immer kommt man ganz so billig davon. Auphan:
"Zu anderen Gelegenheiten fand man es opportuner, um nicht
die Zukunft aufs Spiel zu setzen, mit irgendeinem
örtlichen Schattenkönig zu verhandeln, der es dann für
eine alte Knallbüchse und einen Korb voll Rumflaschen
übernahm, die menschliche Ware zu liefern." [S.181]
[Schwarze und Ureinwohner gelten NICHT als Menschen - DAS
ist das WAHRE "Christentum"].
[Handel in Afrika: Afro-Könige verkaufen Sträflinge
oder Kriegsgefangene - die Preise steigen]
In "ordentlichen" Verfahren gibt der König oder Häuptling
formell die Erlaubnis, in seinem Land Sklaven zu handeln,
und setzt sogar die Preise fest - und die Steuern.
Manchmal verkauft er seine Sträflinge. Oft werden
Kriegsgefangene angeboten. Im Jahr 1440 berichtet ein
portugiesischer Schiffskapitän, er habe für einen
Schwarzen den Gegenwert von 5 Dublonen geben müssen.
Da die Weissen so sehr viele Sklaven wollen und die
Afrikaner zu handeln lernen, wird die "Ware" teurer. Ein
englischer Händler in New Calabar [Nigeria] beschwert sich
1699, er habe für männliche Sklaven den Gegenwert von 13
Bars, noch nicht einmal zwei Pfund Sterling (etwa 40 Mark)
bezahlen müssen, für weibliche etwas mehr als ein Pfund,
für Kinder je nach Alter entsprechend weniger. Im 18. Jh.
kann schon ein Einsatz von 25 Pfund nötig sein. Ein
französischer Händler berichtet allerdings aus dem 18.
Jh., man müsse nur tüchtig Alkohol anbieten, dann bekomme
man, was man wolle. Auf der Handelsroute Madagaskar - Kap
der guten Hoffnung [ostafrikanische Küste] kosten die
Sklaven 75 Francs pro Person (etwa 40 Mark), trotz oder
wegen der Konkurrenz, die sich Engländer, Franzosen und
Portugiesen dort machen.
[Da hat sich scheinbar ein afrikanisches Kartell
gebildet].
8.1.6. Sklavenhandel in der Karibik: die
Verkaufspreise
[Sklavenhandel in der Karibik: Die "Christen" machen
Gewinne ohne Ende - Abmachungen mit dem spanischen
"Königshaus" -
Bekanntlich hat der Händler auf der Passage "Verluste".
Der Verkaufspreis am anderen Ende muss all seine Kosten
decken. Das scheint nicht schwer zu sein.
[Sklavenverträge der Genuesen mit Madrid]:
So berichtet [der "US"-Historiker] Hubert Herring (
1889-1967 [web07]), dass im Jahr
1517 Genueser Kaufleute, die unter ihrem Vertrag mit der
spanischen Krone 4000 Neger [AfrikanerInnen] nach
Westindien [Karibik] bringen dürfen, einen Gewinn von
300.000 Dukaten machen - einen Profit von 15 bis 20 Pfund
(300 bis 400 Mark) pro Kopf. Ein spanischer Vertrag aus
der Zeit von 1530 enthält die Einschränkung, dass in
Westindien für Sklaven höchstens 45 Dukaten pro Kopf (9
bis 13 Pfund) verlangt werden dürfen. 1556 setzt die
spanische Krone den Höchstpreis auf 100 Dukaten fest.
[Sklavenverträge zwischen GB und Barbados]:
1662 unternimmt es die "Royal African Company", an
Barbados und die englischen karibischen Inseln jährlich
3000 Sklaven zu liefern - für 17 Pfund.
[Der "königliche" Sklavenhandel der "Royals" von London
mit der RAC (1671-1752): "Der Handel in Westafrika
konzentrierte sich in jener Zeit vornehmlich auf den
Sklavenhandel sowie den Export von Rotholz (Sierra Leone),
Gold, Elfenbein und Gewürze." [web08]]
[Tauschhandel Sklaven gegen Zucker bei holländischen
Schiffen]: Die Holländer verkaufen Neger
[AfrikanerInnen] in Martinique für 2000 (englische) Pfund
Zucker pro Kopf [Sklaven werden von Afrika in die Karibik
geliefert, dann wird Zucker von der Karibik nach Europa
geliefert, immer mit dem günstigen Wind im Dreieck
Afrika-Karibik-Europa].
[Sklavenpreise für Süd-"Amerika"]: Der
Gouverneur von Jamaika berichtet 1671, die Spanier
[Händler aus Panama, Kolumbien, Peru etc.] zahlten bis zu
40 Pfund Sterling für einen Sklaven.
In einem 1916 erschienenen Buch macht Fernando Ortiz -
ebenfalls zitiert von Herring - folgende Rechnung für
einen Sklaventransport nach Havanna (Kuba) auf, etwa im
Jahre 1800:
Tabelle: Die Rechnung im
Sklavenhandel von Afrika nach Havanna um 1880
|
850 Sklaven [in
der Karibik] verkauft für je
|
50
Pfund
|
42.500
Pfund
|
Reisekosten
[von Afrika in die Karibik]
|
2500
Pfund
[Sklaven erhalten keine Nahrung und kein WC,
Schiffsreisen machen Spass]
|
[0]
|
Kosten der
Sklaven à 4 Pfund
[der Einkauf in Afrika]
|
3400
Pfund
|
5900
Pfund
|
Nettogewinn
|
|
36.600
Pfund
|
Sein Gewinn beträgt also rund 750.000 Mark! [S.182]
[Sklavenhandel in der Karibik: Die Preise steigen
weiter - Afrika wird immer weiter ausgeraubt]
Nun werden die Sklaven ja weiterverkauft. Preis Mitte des
18. Jahrhunderts: 30 bis 35 Pfund Sterling (600 bis 700
Mark). Mit der "Importware" konkurrieren Eingeborene,
"gezüchtete" Sklaven, die im Preis höher liegen (40 bis 60
Pfund). Gegen 1850 erzielen "Prachtstücke" in Virginia
[Jungfrauland] zwischen 1200 und 1300 Dollar. Der
Preisaufschwung spornt die Importeure zu immer grösseren
Anstrengungen an.
Ein guter Landarbeiter (Sklave natürlich) für eine
Baumwollpflanzung, der im Jahr 1800 200 Dollar gekostet
hat, muss am Vorabend des Bürgerkrieges schon mit 1800
Dollar bezahlt werden. Wenn es denn so lukrativ bzw. teuer
ist, denken manche Pflanzer, muss man sich anstrengen und
die Sklavenzüchtung forcieren.
8.1.7. Sklavenzucht in den "USA": in
Virginia für die Sklaven-Südstaaten
[Sklavenzucht in den "USA": Erstes Kind mit 16 - "good
breeder" - gewisse Afrikaner-Männer reisen von Farm zu
Farm zum Kinder machen (Rammler-Afro) - Beispiel
Virginia]
John Jay, der Biograph Lincolns [ein "christlicher"
"US"-Präsident], bezeichnet Virginia [Jungfrauland] als
"eine Menagerie, wo Menschen wie Ochsen gezüchtet werden".
Die Plantagen dieser Staaten werden zu Zuchtstätten für
Negersklaven, zu Menschenfarmen. Jeder Sklavenbesitzer
möchte, dass seine Neger [AfrikanerInnen] möglichst viele
Kinder zeugen. Die Farmer der Baumwollstaaten zahlen schon
für ein vierjähriges Kind 200 Dollar. Die Besitzer streben
danach, dass möglichst
jedes schwarze Mädchen mit
16 Jahren Mutter wird. "Landwirtschaftsvereine
schämten sich nicht, schwarze Sklavinnen, die mit 17
Jahren bereits mehrere Kinder hatten, als
'good
breeder' "gutes Zuchttier) wie eine Kuh oder
ein Schwein zu prämieren. Ebenso wurden besonders kräftige
Neger [AfrikanerInnen], sogenannte
'buck niggers'
(Sprungneger [Rammler-Afro]), wie Zuchtbullen
von Plantage zu Plantage ausgetauscht und zu dem Zweck,
dem sie dienten, bestens ernährt." (Ernst Bartsch).
(Buch von Ernst Bartsch: Koloniale Welt im Aufbruch -
Berlin (Ost) 1960 [S.530])
[DAS ist die WAHRE "christliche Kultur": Sklaverei und
Menschenhandel ohne Ende].
"Innerhalb von vier Jahrzehnten werden allein aus Virginia
und Maryland mehr als eine Viertelmillion 'gezüchteter
Neger' [AfrikanerInnen] nach dem Süden [in die Südstaaten]
verkauft." [wo die grossen Plantagen sind, das Land, das
man den Ureinwohnern geraubt hat - man hat die
UreinwohnerInnen in einem Trail of Tears nach Colorado ins
"Reservat" geschickt...]
8.1.8. "USA" 1861-1865: Streit um
Sklaverei mit Bürgerkrieg - Streit um den Wert der
Sklaven
Als der Bürgerkrieg ausbricht, gibt es in den "USA" rund
vier Millionen Sklaven, die nach einer zeitgenössischen
Berechnung für ihre Besitzer bei einem durchschnittlichen
Kopfwert von 750 Dollar ein Vermögen von insgesamt 3
Milliarden Dollar bedeuten, fast 13 Milliarden Mark [Stand
1970]. Man sieht, welch wirtschaftliches Interesse die
Südstaaten zum Widerstand treibt [sie wollen eine eigene
Süd-"USA" gründen mit eigener Hauptstadt etc.]. Allerdings
reduziert das "amerikanische" Census Bureau später die
Wertformel auf 375 Dollar pro Kopf, das
Gesamt-"Sklavenvermögen" also auf "nur" 1,5 Milliarden
Dollar.
Wie amortisiert sich das Geld, das für einen Sklaven
ausgegeben worden ist? In seiner Geschichte Westindiens
[Karibik] berechnet Edwards, dass jeder Feldarbeiter auf
einer Zuckerplantage seinem Eigentümer pro Jahr 25 Pfund
Sterling, über 500 Mark, Gewinn einbringt.
8.1.9. Die Rechnung, was die Schwarzen für
die "christlichen" Weissen geleistet haben
[Gesamtrechnung: Die kriminellen "Christen" werden dank
Afrika und Sklavenhandel mit schwarzen Sklaven schnell
enorm reich - wie Al Capone]
Was wäre, wenn diese Arbeitskräfte das, was sie als
Sklaven in der "Neuen Welt" leisten müssen, in Afrika
leisten würden? Verstärkt noch um diejenigen (ein
Vielfaches der in der 'Neuen Welt' Arbeitenden), die
infolge des Sklavenhandels und der Sklavenjagden zu früh
starben? Und umgekehrt: Was wäre, wenn die
["christlichen"] Weissen diese Arbeit selbst oder mit
normal bezahlten Arbeitern hätten leisten müssen?
Zweifellos
wären sie dann nicht so schnell so reich geworden.
Menschenraub als Grundlage der wirtschaftlichen
Entwicklung und des Reichtums! Die Vermögen, die auf diese
Weise aufgehäuft werden können, stehen moralisch auf
keiner anderen Stufe als die Reichtümer, die sich
Al
Capone und andere Gangster zusammengerafft
haben (Schutzgelder, Erpressungen, Wucherzinsen, Morde
[web09]).
[Sklaverei: Die Leistung der Schwarzen in der Karibik
auf den Zuckerrohrfeldern]
Eric Williams, der spätere Ministerpräsident von Tobago
[heute: Trinidad und Tobago in der Karibik]: "Hätte es für
Westindien keine Sklaven gegeben, würde die karibische
Zuckerindustrie nie zu der Zeit entstanden sein, in der
sie gross wurde." Also: "Keine Sklaven: kein Zucker. Kein
Zucker: keine Kolonien." Dies bittere Wort des aus
Westindien stammenden Aimé Césaire wird gut illustriert
durch eine Statistik, die Edwards 1793 in seiner
"Geschichte Westindiens" anführt. Da brauchen jeweils,
Insel für Insel, die Weissen ein Mehrfaches von Schwarzen
an arbeitender Bevölkerung:
Tabelle: Bevölkerung auf
den GB-Inseln der Karibik 1793
|
|
Weisse
["christliche"
Bevölkerung aus Europa]
|
Farbige
[Afro-Sklaven, aus dem
Dschungel oder Hochland]
|
Jamaica
|
30.000
|
250.000
|
Barbados
|
16.167
|
62.115
|
Grenada
|
1000
|
23.926
|
St. Vincent
|
1450
|
11.853
|
Dominica
|
1236
|
14.967
|
Antigua
|
2590
|
37.808
|
Montserrat
|
1300
|
10.000
|
Nevis
|
1000
|
8420
|
St.
Christophers
|
1900
|
20.435
|
Virgin Islands
|
1200
|
9000
|
Bahamas
|
2000
|
2241
|
Bermuda
|
5462
|
4919
|
[TOTAL]
|
65.305
|
455.684
|
Auf den Inseln, die anderen europäischen Kolonialvölkern
gehören, sieht es eher schlimmer aus.
[Und AfrikanerInnen, die vom afrikanischen Inneren vom
Hochland kamen, starben schnell im tropisch-drückenden
Klima der Karibik. Analysen der Tropenkrankheiten und das
Wissen um viele Heilmittel gab es damals noch nicht].
Karl Marx (Marx & Engels: On coonialism - Moscow
Foreign Publishing House [S.537]) berichtet, 1790 habe es
auf den englischen Inseln Westindiens für einen freien
Mann 10 Sklaven gegeben, auf den französischen 14 [Haiti
etc.], den holländischen 23 [Aruba]. Und in Brasilien,
dessen Zucker ähnliche Bedeutung für Portugal hat, kommen
auf einen Weissen zeitweise 200 importierte Negersklaven.
[S.184]
8.1.10: Das Handelsdreieck: Sklaverei in
"Amerika" mit Zucker - Baumwolle - Tabak - Tand aus
Europa für Afrika - Sklaven aus Afrika für "Amerika"
Nicht nur der Zucker spielt - dank der Sklavenarbeit -
diese ungeheure Rolle. Ihm folgt in Brasilien und in den
Südstaaten Nordamerikas die Baumwolle und, besonders in
Virginia, der Tabak.
[Ergänzung: Rauchen - Tabak - Marketing - Profite -
Pharma - es sind immer Patienten da
Die kriminellen "Christen" kopieren die Ureinwohner mit
Rauchen, aber die Ureinwohner rauchen die Friedenspfeife
1) nur selten 2) in der Runde und 3) draussen. Die
"Christen" rauchen dann "ihre Friedenspfeife" mit Zigarren
und Zigis, verseuchen sich selbst und verseuchen damit die
Luft und das Leben der Nichtraucher. Die Tabakprofite und
das "christlich" erfundene Marketing erlauben mit Tabak
dann Milliardenprofite - und provozieren auch
Milliardenschäden an der Gesundheit - was der
"christlichen" Pharma ab 1850 dann sehr nützt: Es sind
immer Patienten da...]
Alle drei Produkte werfen hohen Gewinn ab und erfordern
viele Arbeitskräfte. Es sind Sklavenkulturen (in Virginia
beträgt die Sklavenbevölkerung 1860 schon fast eine halbe
Million unter rund doppelt soviel Weissen). Sie
ermöglichen nun der weissen Wirtschaft, auf dem Rücken
Afrikas, folgenden lukrativen Dreiecksverkehr:
Die Neger [AfrikanerInnen] werden nach Westindien und
[Nord]-"Amerika" verschifft. Diese liefern Zucker, später
auch Baumwolle, Rum und Tabak nach London und Amsterdam.
Europa schickt billigen Tand nach Afrika, um die Sklaven
zu bezahlen. Eine Dreiecksreise, die oft mit ein und
demselben Schiff gemacht werden kann! [wobei die
natürlichen Winde für diese Tour genau "richtig" sind].
Der Negerhandel wird zum wichtigsten Bestandteil des
Welthandels jener Zeit.
[Und die Afrikaner in Afrika machen mit... und
gleichzeitig verliert Europa einen grossen Teil seiner
Wälder für die grossen Segelschiffe (Galeonen), die aus
wasserbeständigem Eichenholz gebaut und mit Pech
bestrichen sind...]
[Billionenprofite ca. 400 Jahre lang: für die
rassistischen, "christlichen" Plantagen, Händler und
Reedereien]
Die Gewinne fliessen lange: für die Einkäufer, die
Händler, die Schiffskapitäne, die Reeder, die
Weiterverkäufer, die Pflanzer in Westindien, die
Exporthändler, wieder die Schiffskapitäne, die Reeder, die
Importeure in England, die Textilindustrie [mit
Baumwolle], und schliesslich auch für die Einzelhändler.
Und dann wieder für die Tand-Hersteller und Destillerien
für das Zeug, das man losschickt, um neue Sklaven dafür zu
kaufen, die Schiffskapitäne usw. usw. Auch die
Regierungen, die in vielen Stadien dieses Dreiecks Steuern
erheben, profitieren davon. Ganz abgesehen von den
indirekten Gewinnen, von der Befruchtung von Handel und
Wandel, Industrie, Vergnügungs- und Sparwesen durch die
bei diesem Kreislauf immer reicher Werdenden [die
"christliche Elite mit Satanisten mit ihrem Zentrum
"Komitee der 300" in London].
[Sklavenhandel - Zucker+Baumwolle+Tabak - Tandhandel:
Schwierigkeiten stoppen das kriminelle "Christentum"
nicht]
Selbstverständlich geht es nicht immer glatt. Schiffe
sinken oder werden aufgebracht, als der Kampf gegen den
Sklavenhandel eingesetzt hat. Pflanzer verspekulieren
sich, auch Handelshäuser, die ganz auf Sklaven
spezialisiert sind. Aber das Profitrad dreht sich und
wirft hohe Gewinne ab [die Börsenkurse der Firmen und der
Kolonialgesellschaften steigen ohne Ende - die
satanistische? Börse in London wurde 1698 gegründet
[web10]]. Die Unterlagen über die Entwicklung der
westlichen Industriegesellschaft ergeben unzweifelhaft,
dass die weisse Welt die Kapitalanhäufung, die erst die
industrielle Revolution (und damit den noch grösseren
Vorsprung vor den farbigen Ländern) ermöglicht, in erster
Linie diesem ausschliesslich auf Sklaven beruhenden
Dreiecks-Handel verdankt.
[Ergänzung: Der Drogenhandel ist für den kriminellen
"Westen" ab 1800ca. am wichtigsten: zwischen Süd-"Amerika"
und Vatikan, sowie für GB zwischen Indien und China -
siehe Coleman: Das Komitee der 300
Link].
8.1.11: GB im Sklavenhandel: Zentrum
Liverpool
[Zahlen von Basil Davidson]
Grossbritannien hat dabei den Löwenanteil ergattert. Nicht
nur, weil es selbst Kolonien in Nordamerika und Westindien
und Stützpunkte für den Negereinkauf in Afrika besitzt. Es
hat auch die führende Rolle als Transporteur. In
englischen Schiffsbäuchen werden fast viermal so viel
afrikanische Sklaven transportiert wie in den schiffen
aller anderen Nationen zusammen.
Basil Davidson
(Buch: Report on Southern Africa - London 1952):
"In den 11 Jahren von 1783 bis 1793 waren 921
Liverpooler
Schiffe mit dem Sklaventransport beschäftigt.
Sie beförderten 313.737 Sklaven im Gesamtwert [S.186] von
15.186.850 Pfund Sterling. Nach Abzug von 15 Prozent, die
sich auf verschiedene Unkosten verteilen, betrug der
Nettoertrag, der in jenen elf Jahren nach
Liverpool
zurückfloss, 12.294.116 Pfund Sterling.
Man hat errechnet, dass von 1750 bis 1800 der vierte Teil
der zum
Hafen Liverpool gehörenden Schiffe
mit Sklavenhandel zu tun hatte:
Liverpool besass
das Monopol auf fünf Achtel des britischen
Sklavenhandels und drei Siebtel des Sklavenhandels der
ganzen Welt.
Eine ziemlich zuverlässige Schätzung für die Zeit von
1795-1804, als der Handel in seiner grössten Blüte stand,
gibt folgende Zahlen für die Zollabfertigung von Schiffen
in den drei englischen Haupthäfen:
Tabelle GB 1795-1804:
Zollabfertigung von Schiffen, die auch
Sklavenhandel betreiben
|
Hafen
|
Anzahl
der transportierten Sklaven entsprechend den
amtlichen Bestimmungen
|
Anzahl
der Schiffe
|
Liverpool
|
323.700
|
1099
|
London
|
46.505
|
155
|
Bristol
|
10.718
|
29
|
Der gleiche Verfasser erwähnt einen (nicht näher
bezeichneten) zeitgenössischen Schriftsteller, der den
Reinverdienst der Liverpooler Sklavenhändler für die 10
Jahre von 1783 bis 1793 auf 2.360.000 Pfund (rund 48,5
Millionen Mark) schätzt, und zwar für rund 303.000
transportierte Sklaven.
[Sklaven-Profite in GB
Mit diesem Sklaven-Profit werden die Paläste und Schlösser
in GB gebaut. Der Wert des Englischen Pfund ist gegenüber
Kontinentaleuropa so hoch, dass England die ganze Welt
auslacht. Schwarze und Ureinwohner gelten weiterhin NICHT
als Menschen, sondern in den "USA" werden die letzten
freien Ureinwohner ermordet oder in "Reservate"
gezwungen].
8.1.12: Sklaverei wird ab der
Industrialisierung nicht mehr benötigt - 1873 weltweit
offiziell abgeschafft - die Maschine übernimmt
Schliesslich brechen die Sklavenwirtschaft und das
westindische Zuckerparadies zusammen. Die kapitalistische
Wirtschaftsentwicklung schreitet weiter. Neue Industrien
kommen, Rohstoffe werden gebraucht, Massenmärkte für den
Absatz. Das Zeitalter der Maschine beginnt, das Sklaven
nicht so gut gebrauchen kann. Da das bisherige
Gewinnsystem nachlässt, können nun endlich die Gegner des
Sklavenhandels siegen. [Die Afros bekommen dann einfach
nur Minimallöhne und bleiben arm, manchmal ärmer als in
der Sklaverei].
Als die Sklaverei [offiziell 1873] abgeschafft wird,
erhalten die "Geschädigten" Entschädigungen.
Grossbritannien zahlt rund 20 Millionen Pfund (etwa 410
Millionen Mark), den grössten Teil davon (16,6 Milliionen
Pfund) nach Westindien [Karibik]. Die weisse Wirtschaft
kann den Zusammenbruch des alten Systems verkraften -
nicht zuletzt dank des aufgehäuften Reichtums. Aber für
die Afrikaner geht die Krise weiter - für die in der Neuen
Welt und für die in Afrika selbst.
[ab 1873: Schwarze in "Amerika" bleiben ausgegrenzt]
Die Wirkungen des Sklavensystems dauern an, und sie sind
noch keineswegs alle aufgezählt. In der Neuen Welt leben
viele Millionen Farbige, die von den Opfern des
Sklavenhandels abstammen. Unter ihnen sind die
Erinnerungen an das Sklavendasein noch wach. Viele leben
noch unter Bedingungen, die der Sklaverei nicht fern sind.
In weiten Landstrichen Nord- und Südamerikas gelten sie
als Menschen zweiter Klasse - wie einst die Sklaven.
[Am schlimmsten ist es im rassistischen Peru: In Peru in
Chincha Baja an der Küste sind die Schwarzen, und wenn ein
Schwarzer nach Chicha Alta ziehen will, wird er von den
Mestizen bekämpft oder sogar ermordet].
[S.186]
Kolonialismus
mit kriminellen "Christen": "Die Weissen kommen - die
wahre Geschichte des Kolonialismus"
8.
Raubbau am Menschen I: 2. Sklaverei: Sie versklaven
um die Wette:
Sklavenfang in Afrika + Sklavenschiffe mit
Massenmorden - Sklavenmarkt mit Mästung davor
Weisse, kriminelle "Christen" versklaven
gerne andere Rassen - Massenmord in Afrika selbst, auf
dem Sklavenschiff, und die Mästung für den
Sklavenmarkt
Sklavenmarkt: "man brennt ihnen
Zeichen ein" - "Silberstempel" - "Eisenstück" - "den
Frauen ... nicht zu tief eingebrannt" (S.187) -
Sklavenmarkt: "10 bis 15 Tage in
ihrem Brettergefängnis, gefesselt natürlich und
gestempelt" (S.188) - Sklavenschiff: "Der Liegeplatz
misst 1,67m Länge, 40cm Breite. "Der einzelne hat
weniger Platz als ein Mann in einem Sarg"
(S.188) - Sklavenschiff: "Erkrankte Sklaven werden gelegentlich
[gefesselt] über Bord geworfen, weil der Kapitän
hofft, dadurch Ansteckungen verhindern zu können"
(S.189) - Ankunft am Sklavenort: "man trennt ohne Gnade den Vater, die
Mutter, die Kinder" - "sie müssen sich den
schamlosesten Verlangen unterwerfen" (S.191) -
Sklavenschiff: zuvor noch "eine erste Einführung in die Religion
des weissen [Jesus-Fantasie]-Mannes" (S.191) -
Ankunftsort mit Versteigerung: "wie wir es auf
unserem Markt mit Pferden machen" (S.192)
8.2.1. Der Sklavenmarkt mit Folter durch
Fesselung und lange Wartezeiten auf das Schiff
Was vorher geschah:
[Sklaverei: Die Sklavenkolonne vom
Innern Afrikas an die Küsten - hohe Verluste]
Weiter muss man bedenken, dass schon an der Küste, zur
Einschiffung, keineswegs mehr alle ankommen, die mit der
Sklavenkolonne im Inneren des Landes losmarschiert sind
[die Schwarzen mussten IN KETTEN 100e km marschieren,
das provozierte Wunden+Infektionen, und Nahrung gab es
nicht so viel]. Auch hier sind die Todeszahlen nach
allen Berichten sehr hoch - hauptsächlich bei den Opfern
von Sklavenjagden, die ihre Jäger nichts gekostet
haben, also entsprechend wenig "gepflegt" zu
werden brauchen. Gekaufte Sklaven hingegen stellen für
den Besitzer oder Händler einen echten Wert dar, den er
nicht verlieren, sondern vorteilhaft veräussern möchte.
d'Annam [?] berichtet, die [Jesus-Fantasie]-Missionare
hätten die jährlich im Inneren Afrikas geraubten
Sklaven auf 400.000 geschätzt, sagt aber
leider nicht, für welchen Zeitraum die Schätzung gilt.
[S.178]
Und nun kommt die Fesselung auf dem Sklavenmarkt in
Afrika:
Man kann nicht annehmen, dass diese Menschengruppe die
Spuren ihrer Erlebnisse und Erinnerungen schon getilgt hat
oder in absehbarer Zeit tilgen kann [Stand 1970]. Die
Behandlung der Sklaven hat schwerwiegende psychologische
Folgen - für beide Teile.
Nehmen wir an, die Jagd, der Kauf oder die Überrumpelung
ist vorbei. Die Gefangenen sind an Bord, oder aber, was
später mit immer "besserer Organisation" immer häufiger
wird, zunächst in Verschlägen oder Bretterhütten in
Strandnähe untergebracht, gefesselt, um eine Flucht oder
auch Selbstmordversuche zu verhindern, die häufig
vorkommen. Wenn die Europäer kommen, holt man die
Gefangenen zur Untersuchung ins Freie - selbstverständlich
nackt, Männer, Frauen und Kinder durcheinander. Übrigens
ist es ein Märchen, dass alle Neger [AfrikanerInnen] "auch
so" stets nackt herumgelaufen seien oder kein Schamgefühl
hätten. Diese Prozedur muss auf sie einen ähnlich
fürchterlichen Eindruck gemacht haben, wie auf die Juden
in den Nazi-Vernichtungslagern die Selektion.
[Sklavenmarkt: Der Schiffsarzt wählt die "guten" aus]
Die Untersuchung, minutiös und streng, führen gewöhnlich
die Schiffsärzte durch. Oft werden schon 35jährige als zu
alt abgelehnt, oder solche mit schadhaften Zähnen;
Grauhaarige natürlich gleich und Menschen mit sichtbaren
Gebrechen oder Krankheiten selbstverständlich auch. Dieses
strenge Sieb, durch das wirklich nur die Gesunden und
Widerstandsfähigen durchgelassen werden, ist sicher ein
Hauptgrund dafür, dass die schliesslich in "Amerika" oder
Westindien eintreffenden Sklaven eine verhältnismässig
hohe Widerstandskraft entwickeln. Vorher freilich müssen
sie weitere Prüfungen durchmachen.
[Sklavenmarkt: Das Brandzeichen für die Zielfirma:
Silberstempel oder Eisenstück - und als Sicherheit gegen
Afro-Häuptlinge]
Wenn die Auswahl getroffen ist, kommt die Zuteilung an die
verschiedenen Auftraggeber. Das Schiff hat im allgemeinen
verschiedene Kauforders mitgebracht. Wie soll man die
Sklaven, jetzt auf der Reise und später bis zur
Ablieferung, auseinanderhalten? Ganz einfach:
man
brennt ihnen Zeichen ein. Wer denkt da nicht
an die KZ-Nummer?
Für die Neger [AfrikanerInnen] verwendet man dabei einen
kleinen
Silberstempel - für jede
Gesellschaft ein anderes Zeichen natürlich. Der Stempel
wird zum Glühen gebracht, der "Operateur" reibt den in
Aussicht genommenen Körperteil mit Fett ein - Schulter,
Arm, Schenkel oder Brust - auch bei Frauen - und drückt
das glühende Metall auf.
Weniger hochentwickelte Organisationen benutzen für diese
Operation anstelle des Silberstempels ein
Eisenstück.
Ein Zeitgenosse berichtet im übrigen, gelegentlich achte
man darauf, dass den Frauen das Kennzeichen nicht zu tief
eingebrannt werde. Der Weisse ist eben ein Kavalier!
Im übrigen soll das Zeichen auch verhindern, dass die
Eingeborenen-Häuptlinge,
die ebenfalls am Handel beteiligt sind (kein Grund, sich
in die Brust [S.187] zu werfen: auch Hitlers Horden hatten
in allen besetzten Ländern Helfer), doch noch
"Hochwertige" gegen "Minderwertige" austauschen, bevor
alle an Bord sind.
[Sklavenmarkt: Die Wartezeit auf das Sklavenschiff:
gestempelt + gefesselt im Brettergefängnis]
Es kann vorkommen, dass die ganze Operation schon von den
Abgesandten der Weissen organisiert und durchgeführt wird,
lange bevor das Schiff erscheint. Vor-Anker-Liegen kostet
Geld. Die Herren Reeder und Kapitäne legen auf möglichst
schnellen Frachtumschlag Wert, also auf kurzen
Hafenaufenthalt - nicht anders als heute. So verbringen
die Opfer zuweilen
10 bis 15 Tage in ihrem
Brettergefängnis, gefesselt natürlich und gestempelt.
8.2.2. Das Sklavenschiff: ohne Platz, ohne
WC, mit Fesselung, Selbstmorde und Massenmorde
[Sklavenschiff: Die Verschiffung in Ketten - Ketten
bleiben an oder Selbstmord durch Sprung ins Meer]
So: das Schiff ist nun endlich da. Erleichtert darüber
sind höchstens die weissen Agenten. Das Los der Schwarzen
kann sich nur verschlechtern. Sie werden nun (wieder
nackt, damit man gleich sieht, ob sie vielleicht Waffen
für eine Meuterei bei sich führen) an Bord gebracht.
Entweder schon gefesselt, damit sie sich nicht losreissen
und ins Wasser springen, oder direkt in neue Ketten
hinein, die man ihnen, wenn überhaupt, erst lange nach der
Abfahrt abnehmen wird. Man nimmt an, sie würden eher in
Versuchung kommen, über Bord zu springen, solange ihr
Kontinent noch in Sicht ist. Ausserdem gelten die Ketten
als gutes Vorbeugungsmittel gegen Selbstmordversuche. Die
Weissen verstehen gar nicht, warum diese so häufig sind
... Relativ oft glücken sie. So berichtet der Kapitän des
französischen Sklavenschiffs "Soleil" am 13.9.1774
verwundert, dass sich gleich 14 Frauen auf einmal über
Bord ins Meer gestürzt hätten. [Afros können damals nicht
schwimmen, oft auch heute noch nicht].
[Sklavenschiff mit Auslese auf 1,67m Länge x 40cm
Breite x 1,5m Höhe - oder auch nur 40cm Höhe]
Nun die Passage, die nächste scharfe Qualitätsauslese,
wenn man will. Die Kapitäne wollen allerdings nicht so
gern, denn je mehr sie von ihrer Fracht lebendig
abliefern, desto höher ist ihr Verdienst. Aber die
Unterbringung an Bord ist so fürchterlich, dass allein
darüber eine ganze Literatur existiert [Suchworte: Buch
Sklavenschiff - Buch Sklaverei Überfahrt etc.]. Wer
Horrorbeispiele sucht, hat die Qual der Wahl. Die
Eingeborenen werden auf denkbar geringem Raum
zusammengepfercht. Je geldgieriger der Kapitän, desto
enger ist es. In Bristol wird eine Schaluppe von ganzen 11
Tonnen registriert - sie ist schon für nicht weniger als
30 Sklaven bestimmt. Eine andere von 25 Tonnen, bereits
für 70 Sklaven. Schiffchen von 20 bis 100 Tonnen laden 390
bis 414 Sklaven an Bord - dies sind so genaue, weil
gesicherte, überlieferte Zahlen.
Der Raum, der den Sklaven "zur Verfügung steht", ist oft
nicht höher als 1,50 Meter, so dass sie nie stehen können.
Der Liegeplatz misst 1,67m Länge, 40cm Breite. "Der
einzelne hat weniger Platz als ein Mann in einem Sarg"
(
Williams).
-- Eric Williams: The Historical Background of Race
Relations in the Caribbean - Port of Spain 1955
-- Eric Williams: A History of the Peple of Trinidad and
Tobago - Port of Spain 1962, London 1964
-- Eric Williams: Capitalism and Slavery - London 1967
[S.541]
Davidson [siehe unten] gibt die Erlebnisse
des Engländers [Robert]
Walsh (GB-Diplomat
1784-1859 [web11]) wieder, der 1829 mit einer britischen
Fregatte an einer Jagd auf Sklavenschiffe teilnimmt.
Damals hat endlich der Kampf gegen den Sklavenhandel
begonnen. Im Südatlantik bringt die Fregatte ein
Sklavenschiff auf:
"Das Sklavenschiff führte eine Fracht von 505 Männern und
Frauen mit [S.188] sich - die Besatzung hatte während der
17tägigen Seereise bereits 55 über Bord gehen lassen -,
und diese Sklaven waren alle im Zwischendeck hinter
vergitterten Luken eingeschlossen. Der Raum war so eng,
dass sie jeweils zwischen den Beinen ihres Hintermannes
sitzen mussten, und sie waren so zusammengepfercht, dass
sie sich Tag und Nacht weder hinlegen noch überhaupt ihre
Stellung verändern konnten...
Es war unmöglich für sie aufzustehen, und alle litten
unter Wasserknappheit. Walsh war entsetzt, aber seine
seefahrenden Gefährten, die im Laufe ihrer gegen den
Sklavenhandel gerichteten Patrouillen lange Zeit an der
afrikanischen Küste zugebracht und viele Schiffe
inspiziert hatten, sagten, dieses Sklavenschiff sei eines
der besten, die sie je zu Gesicht bekommen hätten.
Die lichte Höhe in den Sklavenpferchen betrug hier einen
Meter, wogegen sie andernorts, wie man Walsh berichtete,
manchmal nur 45cm betrug. Anders als im vorliegenden Fall
(sie waren hier ungefesselt) waren die Sklaven im
allgemeinen während er Überfahrt an Hals und Beinen
angekettet."
[DAS ist die WAHRE "christliche" Kultur - und der
kriminelle Gay-Vatikan und die satanistischen
Repto-Königshäuser schauten zu und taten NICHTS dagegen.
Kontrollen gab es scheinbar KEINE, sondern die
Repto-Königshäuser liessen den Sklavenhandel "laufen" -
Geld stinkt nicht...]
[Sklavenschiffe: Gestank zum Umfallen - kranke Sklaven
werden (gefesselt) über Bord geworfen - Seuchen ohne
Ende]
So untergebracht, kaum in der Lage, sich zu bewegen, ohne
ausreichende frische Luft, in mörderischem Gestank [kein
WC], meist bei grosser Hitze, ohne Hygienemöglichkeit,
würden sicherlich auch schon Leute leiden, die in einer
weniger schrecklichen Gemütsverfassung sind als diese.
Hinzu kommt, dass die Schifffahrt um diese Zeit eine
ohnehin riskante Sache ist und dass man noch nicht weiss,
wie Wasser und Lebensmittel zu konservieren sind. Auch die
"freie" Seeschifffahrt muss bei langer Reise mit dem
Ausbruch von
Krankheiten rechnen. Eine
Reihe von weissen Kolonialexpeditionen über See leidet
ausserordentlich unter den "Ausfällen", die durch
Krankheit an Bord entstehen. Wenn nun erst Krankheiten
unter den Bedingungen des Sklaventransports auftreten ...
Erkrankte Sklaven werden gelegentlich [gefesselt]
über Bord geworfen, weil der Kapitän hofft, dadurch
Ansteckungen verhindern zu können, meist
vergebens.
[Sklavenschiffe: Liverpool-Schiff
'Zong' 1783: 133 kranke Afros ins Meer geworfen
(gefesselt?) - wegen der "Versicherung" - der Kapitän
gewinnt den Prozess vor dem Royal-Gericht in London]
Hier ein Beispiel (von
Davidson):
Basil Davidson:
1) Report of Southern Africa - London 1952 -- 2)
Erwachendes Afrika - Zürich 1957 (London 1955)
3) The African Past - London 1964 -- 4) Vom Sklavenhandel
zur Kolonialisierung - Reinbek 1966 [S.532]
"Berüchtigt dafür, aber keinesfalls einzig dastehend, war
der Kapitän des aus
Liverpool stammenden
Sklaventransporters '
Zong', der im Jahre
1783 133 Sklaven lebendig über Bord werfen liess, weil sie
'entweder zu krank oder zu schwach waren oder die
Wahrscheinlichkeit bestand, dass sie die Überfahrt nicht
überleben würden'. Er argumentierte, dass die Eigentümer
den Verlust tragen müssten, falls sie Sklaven an Bord
eines natürlichen Todes stürben, dass aber die
Versicherungsträger der Seeversicherung für den Verlust
aufkommen müssten, wenn die Sklaven lebend über Bord
geworfen wurden. Er warf sie also [gefesselt] über
Bord, bevor sie Gelegenheit hatten, unter seinen Augen auf
dem Schiff zu sterben. In der Folge erhoben die Eigentümer
Anspruch auf Kostenerstattung. Doch weigerte sich die
Seeversicherung, den Verlust zu ersetzen [S.189]. Die
Eigentümer reichten daraufhin Klage beim
[Royals]-königlichen Gerichtshof ein, und in dem dort
ergangenen Urteilsspruch wurden ihre
Schadensersatzansprüche anerkannt."
So geschwächt, gekettet, gelähmt die Neger
[AfrikanerInnen] auch sind - nicht bei allen ist jede
Vitalität gebrochen.
[Sklavenschiffe: Viele Afros machen Selbstmord]
Viele von ihnen möchten dieser Hölle auf See lieber durch
Selbstmord entgehen und dadurch auch die nächste, auf
Land, vermeiden. So gibt es verblüffend oft Meuterei - so
gut wie immer erfolglos -, die schon der Abschreckung
wegen so grausam wie möglich unterdrückt wird.
[Sklavenschiffe: Meuterei mit Todesstrafen -
"christliche" Mordmethoden: Peitschen, bis die Haut
aufreisst - Folter, bis der Tod kommt - Frau an den
Daumen aufhängen+auspeitschen+mit Messern ermorden]
Meuterer werden zu Tode gefoltert, über Bord geworfen.
John
Aitkins (Herausgeber in Schottland? -
1793–1833? [web12]) schildert, wie auf dem britischen
Schiff "Robert" im 18. Jh. der Kapitän nach einer Meuterei
eine "Ausnahme" macht:
"Mit Rücksicht auf die Tapferkeit und den Handelswert der
Anführer des Aufstands tat Captain Harding mit ihnen das,
was man in anderen Ländern mit Edelschurken oder
Edelpiraten tut, er liess sie nur auspeitschen, bis von
den Peitschenhieben ihre Haut aufriss; drei weniger
exponierte Teilnehmer an der Revolte mussten zuerst das
Herz und die Leber eines ihrer bei der Niederwerfung des
Aufstands umgekommenen Kameraden essen und wurden dann
grausam zu Tode gequält. Eine Frau, die bei der Revolte
mitgeholfen hatte, liess er an den Daumen emporhissen und
dann vor den Augen der anderen Sklaven auspeitschen und
schliesslich so lange mit Messern bearbeiten, bis sie
starb."
[Ich habe doch gesagt: Die "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf dem Planet].
[Sklavereiverbot: GB-Schiffe jagen Sklavenschiffe -
Sklaven werden ins Meer geworfen]
Als der Sklavenhandel verboten wird, offiziell jedenfalls,
und die englische Marine auf die zahlreichen
Sklavenschiffe Jagd macht, die das lukrative Geschäft
fortsetzen, wird die Überfahrt für die Sklaven noch
lebensgefährlicher. Wird ein Kapitän von einem
Kriegsschiff gesichtet und verfolgt, wendet er gern, wenn
er noch Zeit hat, eine von zwei Taktiken an.
-- Entweder wirft er die Sklaven einzeln über Bord, in
wohl berechneten Abständen - in der Hoffnung, der
Verfolger werde sie bergen und damit wertvolle Zeit
verlieren -,
-- oder er lässt sie alle auf einmal ins Meer werfen.
Es gibt genug Berichte darüber.
[Ich habe doch gesagt: Die "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf dem Planet].
8.2.3. Sklaverei: Die Mästung nach der
Ankunft - die Versteigerung
Vermutlich ist die Phantasie des Lesers ebenso überfordert
wie die des Verfassers, wenn sie aufgefordert wird, sich
eine solche Fahrt vorzustellen. Frühere KZ-Insassen mögen
noch am ehesten begreifen, was in den Opfern vorgegangen
sein muss und welche Folgen solche Erlebnisse nicht nur
für die Gesundheit, sondern auch für die Psyche der
Betroffenen haben.
Die Zeit der Qual, der Erniedrigung, der Entmenschlichung
ist keineswegs vorbei, wenn das Schiff in "Amerika", einer
der westindischen Inseln, in Madagaskar oder St. Mauritius
ankert, oder wo immer [kriminell-"christliche"] Weisse auf
Sklaven warten. Ich beschränke mich hier auf die "Neue
Welt" ["Amerika"] im Westen:
[Ankunft am Sklavenort: Die Mästung und "Zubereitung"]
Zunächst, am Bestimmungsort, glauben die Sklaven, ihren
Augen nicht zu [S.190] trauen. Sie werden nämlich eine
Woche lang ganz ordentlich behandelt, nach manchen
Berichten regelrecht gemästet. Nun müssen sie für die
Kundschaft in Form gebracht werden. Manche werden mit
Puder und Schminke zurechtgemacht. Je besser der Eindruck
ist, den mögliche Käufer von ihnen gewinnen, desto höher
wird natürlich der Preis sein, den sie bringen.
[Ankunft am Sklavenort: Die Versteigerung der Schwarzen
- Familien werden auseinandergerissen - Sexsklaverei]
Dann kommt der Verkauf, meist in Form
der Versteigerung. Auch dieses Ereignis ist nicht
geeignet, den "Objekten" das Gefühl zu lassen, sie seien
noch Menschen. Man behandelt sie wie Vieh.
[Beispiel eines Sklavenmarkts in Afrika, wo Araber Afros
"kaufen"]:
"Man inspiziert ihre Füsse, ihre Hände, ihre Zähne,
alle Glieder ihrer Körper, [und unter der Gürtellinie wird
auch betöpelet], um sich über die Dienste klarzuwerden,
die man von ihnen erwarten kann. Man diskutiert vor ihnen
ihren Preis, wie bei einem Lasttier. Wenn der Preis
vereinbart ist, gehören sie mit Leib und Seele dem, der
für sie bezahlt. Nichts wird mehr respektiert
-- weder die Bande des Blutes, denn
man trennt ohne
Gnade den Vater, die Mutter, die Kinder,
ungeachtet ihrer Schreie, ihrer Tränen ...
-- noch die Scham, denn sie müssen sich den schamlosesten
Verlangen unterwerfen [Vergewaltigung, Sexsklaverei].
Ihr Leben steht zur beliebigen Verfügung ihrer Besitzer."
Diese Schilderung findet sich in einer Beschreibung
eines
Sklavenmarkts der Araber in Afrika, mit der
katholische [Jesus-Fantasie]-Missionare aus Frankreich
Propaganda für ein Einschreiten der Weissen gegen diesen
Sklavenhandel zu machen versuchen (in der Biographie des
[Jesus-Fantasie]-Kardinals Lavigerie von d'Annam).
[Ankunft am Sklavenschiff: Luanda (Angola): Eine
Jesus-Fantasie-Taufe vor der Einschiffung]
Die Korrektheit der Schilderung ist unzweifelhaft. Sie
enthält übrigens noch den Hinweis, dass die Gekauften
sofort die mohammedanische Religion annehmen müssen. Aber
ebenso unzweifelhaft ist, dass der Sklavenmarkt bei den
weissen [Jesus-Fantasie]-Christen nicht anders verläuft.
Mit dem gelegentlichen Unterschied, dass die Sklaven schon
vor der Abreise getauft werden, ob sie wollen oder nicht.
Darüber berichtet Reverend [Geistlicher] J.T.Tucker sehr
eindrucksvoll, zitiert von Basil Davidson (cit. S.189):
"Noch im Jahre 1870 konnte man am Kai in Luanda [Angola]
einen marmornen Sessel sehen, in dem der
[Jesus-Fantasie]-Bischof zu sitzen pflegte, um die armen
Teufel zu
taufen, die, in Booten dicht
zusammengepfercht, zum Schiff gerudert wurden. Die
Regierung strich die ihr gebührende Steuer ein, der fromme
Kirchenfürst erhielt die ihm zustehende Abgabe, und die
Sklaven bekamen auf diese Weise ihre
erste
Einführung in die Religion des weissen
[Jesus-Fantasie]-Mannes."
Für diejenigen, die aus anderen Gegenden oder zu anderen
Zeiten ungetauft ankommen, wird die Prozedur schnell und
summarisch nachgeholt.
[Ankunft am Sklavenort mit Versteigerung: 261 Piaster
für eine junge Afrikanerin - wie bei einem Pferd]
Sklavenverkauf in "Amerika" oder Westindien [Karibik] ist
nicht anders. Victor Schoelcher (Buch: Esclavage et
Colonisation - Paris 1948) erzählt:
"Ich werde nie das Bild von jener Unglücklichen vergessen
- es macht mich noch heute traurig -, die ich mitten auf
einem öffentlichen Platz sah, dreckig gekleidet, kalt und
gleichgültig, umgeben von Passanten und Käufern, mit einem
Ausrufer neben sich, der grimassenschneidend rief: 'Also,
meine [S.191] Herrschaften! 200 Piaster für die hübsche
Negerin [Afrikanerin]. Eine gute Wäscherin! 200 Piaster,
meine Herren. Sehen Sie doch: sie ist noch jung und ganz
gesund. 250 Piaster! Sie ist sehr sanft, 260 Piaster für
meine kleine Negerin [Afrikanerin] - das ist ja geschenkt.
Bemerken Sie, meine Herren, wie kräftig sie ist und ganz
gesund. Also -
261 Piaster.' Und einer
betastete ihren Körper, ein anderer drehte sie herum und
wieder herum, ein dritter besah ihre Zähne [und einer
tastet unter der Gürtellinie] - leider ist es nur zu wahr:
genau,
wie wir es auf unserem Markt mit Pferden
machen, um ihr Alter und ihren Zustand zu
prüfen. Der gekaufte Sklave gehört ohne Einschränkungen
dem Käufer. Und dessen Rechte machen kaum vor Leben oder
Tod halt ..."
["USA" irgendwo: Versteigerung 1859: 436 AfrikanerInnen
von den Plantagen von Major Butler werden "versteigert"
- Bericht in der NYTribune von 1859]
Als letztes Beispiel, in stark gekürztem Auszug, die
Schilderung der "New York Tribune" vom 9. März 1859 über
die Auktion, bei der der Nachlass des Majors Butler
veräussert wird:
"Das Angebot bestand aus
436 Männern, Frauen und
Kindern von den Plantagen des alten Majors
Butler. Es war die noch verbliebene Hälfte des Besitzes,
die an einen der beiden Erben gefallen ist.
Die Auktion wurde Wochen vorher in allen grösseren
Zeitungen der Südstaaten angezeigt. Da allgemein bekannt
war, dass es sich um ein ausgesuchtes Angebot handelte und
die Neger [Afrikaner] alle in gutem Zustand waren, war der
Zustrom an Käufern ungewöhnlich gross.
Tagelang vorher waren alle Hotels in Savannah bis zum
Dachboden besetzt, vorwiegend von Negerspekulanten aus
Nord- und Südkarolina, Virginia, Georgia, Alabama und
Louisiana, die ein gutes Geschäft zu machen hofften.
Von den Hotels wurden kleine Gesellschaftsfahrten zur
Rennbahn [wahrsch. Pferderennbahn] veranstaltet, die
einige Meilen ausserhalb des Ortes liegt, um die Auswahl
zu besichtigen, den Wert der einzelnen Neger
[AfrikanerInnen] zu diskutieren und sich für den Tag der
Auktion Vormerkungen zu machen.
[Ich habe doch gesagt: Die "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf dem Planet].
Die Sklaven blieben Tag und Nacht auf der Rennbahn, ein
Teil von ihnen über eine Woche lang, der Rest 4 Tage vor
der Auktion. Man hatte sie möglichst früh dorthin
geschafft, um den Käufern Gelegenheit zu geben, sie genau
zu besichtigen und zu prüfen. Die Neger [AfrikanerInnen]
wurden in der Tat nicht besser als Vieh beklopft und
begutachtet [inklusive unter der Gürtellinie ist
Standard]. Die Käufer öffneten ihnen den Mund, prüften die
Zähne, kniffen sie in die Arme und Schenkel, um die
Muskeln zu probieren, liessen sie auf und ab gehen und
alle möglichen Verrenkungen machen, um zu sehen, ob sie
lahm oder wund waren, und stellten dazu eine Menge Fragen,
die sich auf ihre Kenntnisse und Fähigkeiten bezogen. Die
Neger [AfrikanerInnen] nahmen alle Demütigungen ohne
Murren hin und führten alle Bewegungen gehorsam aus,
einige sogar mit freundlicher Gutmütigkeit, wenn ihnen der
Käufer gefiel und sie sich einbildeten, dass er ein 'guter
Massa' (Volk im Tschad [web13]) sein würde.
Am Tage der Auktion scharten sich die Käufer, ungefähr
200, um [S.192] das Podest. Im Hintergrund hockten die
Neger [AfrikanerInnen], die noch nicht an der Reihe waren,
und schauten trübselig der Versteigerung zu, die für sie
von so traurigem Interesse war. Draussen heulte der Wind,
und durch die offenen Seitenwände schlug der Regen. Der
Ausschank, ein Stockwerk höher, unterbrach für einen
Augenblick seinen Betrieb. Die Käufer zündeten sich
frische Zigarren an und hielten Katalog und Bleistift
bereit. Die erste Partei Neger [AfrikanerInnen] wurde auf
das Podest geführt."
8.2.4. Sklavenhandel nach dem Verbot: Die
kriminellen "Christen" machen noch lange "weiter so"
[Sklavenversteigerungen nach 1851 in kleinem Rahmen -
Beispiel Brasilien]
Als der Sklavenhandel über See endlich bekämpft und
schliesslich sogar unterbunden wird, geht der "interne"
Sklavenhandel zwischen den ["christlich"-kriminellen]
Weissen noch lange weiter. Hugo Zöller (deutscher
Forschungsreisender 1852-1933 [web14]) berichtet aus
Brasilien:
(Buch: Als Journalist und Forscher in Deutschlands grosser
Kolonialzeit - Leipzig 1930 [S.541])
"Nachdem die Sklaveneinfuhr aus Afrika schon 1851
aufgehört hatte, war im Laufe der Zeit auch mit den
grossen öffentlichen Sklavenauktionen Schluss gemacht
worden. Aber in kleinerem Stil dauerten sie immer noch
fort, wie allein schon die vielen diesbezüglichen Anzeigen
der grossen Zeitungen, wie z.B. des "Jornal do Commercio"
verrieten. Aus der Nummer vom 14. Juli 1881 mögen aus
vielen Dutzenden von Beispielen, die auch noch Sklaven und
Haustiere lieblich untermischen, nachstehend ein paar
herausgegriffen sein:
'Zu verkaufen eine reinliche Schwarze mit einjährigem
Freigeborenen und guter Milch, Amme, Köchin und
Wäscherin.'
'Zu verkaufen eine hübsche kleine Mulattin, mit schöner
Figur und Brüste, zu allen häuslichen Dienstleistungen
tauglich.'
'Zu verkaufen ein fünfzigjähriger Haussklave, der ein
krummes Bein hat, sonst ganz kräftig ist.'
Die in dieser Zeitungsnummer geforderten Preise bewegten
sich in deutsche Währung umgerechnet, je nach Alter und
Leistungsfähigkeit der Sklaven oder Sklavinnen, zwischen
100 und 4400 Mark."
[Mit diesen Preisen wird an Menschenhandel noch hoch
verdient. Habe doch gesagt: Die kriminellen "Christen"
sind die kriminellsten Tiere auf dem Planet. Der
kriminelle Vatikan hat ALLES ZUGELASSEN und hat bis heute
(2024) seine "Aufteilung der Welt" mit der Linie von
Tordesillas (1494) NICHT zurückgenommen.
Und heutzutage (2024) ist es mit dem Kinderhandel der
Satanisten wohl nicht anders, wo auch der kriminelle
Vatikan drinsteckt. Menschenhandel+Kinderhandel ist
weiterhin verbreitet...]
Kolonialismus mit
kriminellen "Christen": "Die Weissen kommen - die
wahre Geschichte des Kolonialismus"
8. Raubbau am Menschen I: 3. Sklaverei:
Sie versklaven um die Wette:
Sklavereigesetz in F: Code
noir von 1685 ist Vorbild weltweit -
Foltermethoden mit körperlicher Folter,
Psychofolter, Todesfolter,
Selbstmordwellen+Flucht
Weisse, kriminelle "Christen" versklaven gerne andere
Rassen - und der Massenmord begann schon in Afrika
selbst, dann auf dem Sklavenschiff, und ging weiter
auf der Zuckerplantage
"Sklaven dürfen nicht lesen und
schreiben lernen" (S.194) - "Georgia [...]
beschliesst 1829, dass demjenigen, der einem
Sklaven das Lesen oder das Schreiben beibringt,
Geld- oder Prügelstrafe droht" (S.194) -
Sklavereigesetz: Schwarzer Code - Code noir
verkündet 1685 (S.194) - Ohren abschneiden -
Brandmal mit einer Lilie - Todesstrafe - "Ein
Sklave darf nichts sein eigen nennen, alles gehört
seinem Herrn" (S.195) - Geprügelt, gefoltert,
gemordet, in Ketten gelegt (S.195) -
unterirdisches Gefängnis [Verlies] (S.195) -
Käfigfolter - Holzkasten - Lochbalken - Ketten -
Halseisen - Hirschgeweih - Kastration - "halber
Fuss mit der Axt abgeschlagen" (S.196) -
Eisenringe - Eisenstachel - "Salz und Pfeffer in
die Wunden" (S.197) - Sklavenfänger - Niggerhunde
[Spürhunde gegen AfrikanerInnen] -
Beziehungsverbote zwischen Schwarz und Weiss: "seinen
Körper beschmutzte" - der Weisse hat sich
"geschändet" - "Ernährung aus
verdorbenem Fisch" (S.197) - Zuckerrohrplantagen:
"Arbeitszeit oft bis zu 18 Stunden am Tag" -
Rohzucker machen um Mitternacht - "Gallone Sirup"
- "Tag für Tag, Woche um Woche, Jahr nach
gemartertem Jahr schuften die Sklaven und sterben"
- "schwarzen Köche an den Herd angekettet" -
"normale" Arbeitszeit auf der Zuckerrohrplantage:
16,5 Stunden, Erntezeit: 18 Stunden pro Tag -
Selbstmorde: "Manche retten sich aus ihrem Elend
durch Selbstmord" - "Erhängen oder das Essen von
Erde" - kollektiver Selbstmord: "ein Dutzend neue
Neger [AfrikanerInnen] verloren, die Erde assen,
obwohl ich sie gut ernährte" (S.198) - Todesraten:
In den ersten 3 Jahren "Eingewöhnungszeit":
"sterben zwischen einem Viertel und einem Drittel"
- Epidemie: "mindestens die Hälfte stirbt" -
Sklavinnen lassen ihre Babys sterben, "weil die
Mütter keine Kinder wollen" (S.199) -
Vergewaltigungen: "Weibstollheit an Opfern
ausgelassen" (S.201) - "Lustobjekt des weissen
Mannes" - "sexuelle
Ausbeutung der weiblichen Sklaven durch weisse
Männer" - "Sklaven-Gesellschaftsordnung" (S.201)
- "Vergewaltigung und Verführung von
Sklavenkindern, die Schändung der Frauen von
Sklaven unter Strafandrohung, offener Sadismus
mit oft abscheulichsten Formen sexueller Folter"
(S.201) - "Wenn sich junge Mädchen wehren, werden
sie vergewaltigt" (S.202) - "Vergewaltigung eines
11jährigen Mädchens durch den Verwalter des
Richmond-Estates" - weisse "christliche" Elite =
kriminelle Pädophile (S.202) - "Geschlechtsverkehr
schon im Alter von 9 Jahren" - straffreie
Vergewaltigungen: "Eine Farbige kann man schon
deshalb nicht vergewaltigen, weil sie ja
juristisch gesehen kein Mensch, sondern eine Sache
ist" (S.202) - Die Frauen treiben im übrigen ab
[damit die Sklavenhalter keine neuen Kinder
erhalten] (S.203) - "Prägefunktionen" fehlen:
"Vorbild sein, Verteidiger des Familieninteresses,
Beschützer" (S.204) - afrikanische Väter von
Sklavenfamilien kopieren den weissen Chef: "dass
"der männliche Sklave schliesslich jeden
Anspruch auf maskulinen Stolz aufgab und die
unverantwortlichen Vater- und Sexualhaltungen
entwickelte, die man noch heute findet"
(S.204) - kr. "Christen" verkaufen Familienteile
von Sklavenfamilien: "Männer oder Frauen flohen,
um den Partner wiederzufinden - die Suchanzeigen
für entlaufene Sklaven sind voll von Hinweisen auf
dieses Fluchtmotiv" (S.205) - Plantagen als
Zuchtfarmen: "farbige Frauen und Männer zu
Zuchtzwecken zusammentun" (S.205) - In Virginia,
Süd-Carolina und anderen "amerikanischen" Staaten
(S.205) züchten die Weissen [die] Neger
[Afrikanerkinder]. Sie nehmen an "Material"
["Menschenmaterial"], was ihnen richtig dünkt,
ohne Rücksicht auf bestehende Bindungen (S.206)
8.3.1. Sklaverei und psychische Folter:
keine Sicherheiten, Neurosen, Lernverbote etc.
[Weisse "Christen"-Logik: Schwarze Sklaven müssen zur
Verfügung stehen - deren Kinder sind die Kinder des
Sklavenbesitzers - auch die schwarze Ehefrau - sie
sollen keine Menschen sein]
Die Ware Mensch unterliegt festen, strengen Regeln, meist
solchen, die besagen, was man mit ihr alles anfangen kann,
und nur wenigen, die dem Sklaven irgendwelche Rechte
geben. Der Sklave hat im allgemeinen kein Recht auf
persönlichen Besitz, auch kein Recht auf Eheschliessung,
obwohl man sich freut, wenn er Kinder zeugt. Denn diese
Kinder gehören wieder seinem Eigentümer, der mit ihnen
machen kann, was er will. Die Frau gehört dem Eigentümer
auch. Es leuchtet ein, dass die systematische Verweigerung
jeder festen familiären Bindung verheerende Folgen für
Moral und Gefühlswelt haben muss. Moral ist hier nicht nur
im landläufigen Sinn gemeint, das Sexualverhalten
betreffend - denn unter den Verhältnissen der Sklaverei,
ihren schamlosen Ehelosigkeit erzwingenden
Lebensbedingungen wäre das eine absurde, arrogante
Forderung. Aber welche Moralbegriffe werden Generationen
von Negern [AfrikanerInnen] nun von ihren weissen Herren
eingebleut, aufgezwungen, welche
Neurosen
[S.193] müssen in solchen Umständen entstehen, welche
Einstellung zum Leben, zum Zusammenleben, zur
Verantwortung gegenüber Mitmenschen, ganz abgesehen von
der Einstellung zum Eigentum, welche Sicherheit, welche
Festigkeit der Person, des Selbstbewusstseins, welche
Besonnenheit?
Welchen Bürgersinn züchten die Bedingungen der Sklaverei
heran? Ihre Abschaffung Mitte bis Ende des vergangenen
Jahrhunderts, in manchen Gegenden erst in unserem
Jahrhundert [Stand 1970], bedeutet nicht etwa die
sofortige Rehabilitierung oder wenigstens sofortige
Verbesserung aller Lebenschancen. Wo nicht gleich die
Zwangsarbeit an die Stelle der Sklaverei tritt, unter
verschiedenen Gesichtern natürlich, da bleibt der
freigelassene Sklave doch fast immer ein Wesen zweiter
Klasse. Die Weissen weigern sich noch sehr lange, ihm eine
Würde als Mensch zuzubilligen.
[Habe doch gesagt: Die kriminellen "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf dem Planet].
["Christliche" Sklaverei mit mentaler Folter: Eine
kleine Minderheit von Schwarzen in den "USA" randalieren
aus Rache - die grosse Mehrheit leidet weiter]
Unter dieser Bedrückung, abermals mit leicht erklärlichen
psychologischen Folgen der Wut, der
Minderwertigkeitskomplexe, des Hasses, der Scham, der
Verdrängung, der brutalen Reaktion, des
Rachedurstes,
leben Millionen von Farbigen in den Vereinigten Staaten
(aber nicht nur dort) noch heute. Wie kann man sich dann
über "Rassenkrawalle" wundern, die zu allem Überfluss oft
auch noch von Weissen angefangen werden? Wie kann man da
noch den Mut finden, revoltierende, randalierende Neger
[AfrikanerInnen] zu verurteilen? Eher sollte man
diejenigen bewundern, die nicht auf die Strasse gehen - ob
ihrer Zurückhaltung - oder bemitleiden - ob ihrer Scham
oder ihrer Schüchternheit.
[Opfer geben nicht gerne zu, Opfer zu sein, weil sie sonst
von den kriminellen "Christen" wieder zu Opfern gestempelt
werden].
["Christliche" Sklaverei mit mentaler Folter "USA":
Sklavereigesetze zum Verbot von Lesen und Schreiben -
Beispiel Virginia, Georgia]
Frühzeitig geben die Weissen ihrer Behandlung der Sklaven
einen juristischen Panzer. St. George Tucker sagt über das
besonders harte Gesetzessystem in Virginia, dass es den
Sklaven "im Rang noch unter den eines Menschen reduziere,
nicht nur politisch, sondern physisch und moralisch"
(zitiert von Herbert S. Klein). Die Vorschriften Virginias
sind nicht einmalig.
Sklaven dürfen nicht lesen und
schreiben lernen, denn das wäre ja eine
Voraussetzung, wenn nicht der Auftakt für Protest und
Revolte. So denkt jedenfalls das Parlament des
Bundesstaats
Georgia und beschliesst 1829, dass
demjenigen, der einem Sklaven das Lesen oder das
Schreiben beibringt, Geld- oder Prügelstrafe droht .
[Das Verbot von Lesen und Schreiben wird nicht immer
strikt eingehalten. Manche Sklaven werden Sekretäre, siehe
den folgenden Code noir].
8.3.2. Sklavereigesetz wird Standard: Code
noir in den französischen Kolonien, vom König verkündet
1685 - und weitere Folterpraktiken
[Frankreich mit "Code noir" - pdf 14
Seiten Link]
Eines der berüchtigsten Kolonialdokumente ist der
französische "
Schwarze Codex", der "
code
noir" von 1685 (gültig bis 1848 [web15]), der
die Behandlung der Sklaven in den französischen Kolonien
regelt.
Der Code Noir
(Schwarzengesetz) in Frankreich 1685-1848 -
pdf Link
(frz. 14 Seiten)
1. Code Noir war ein französisches Gesetz zur
Behandlung von Sklaven.
2. Er wurde im Jahr 1685 erlassen und galt in
den französischen Kolonien.
3. Der Code Noir regelte das Leben der Sklaven
und ihre Rechte.
4. Er legte fest, dass Sklaven als Eigentum
betrachtet wurden.
5. Der Code Noir verbot Misshandlungen von
Sklaven, erlaubte jedoch Bestrafungen.
6. Er schrieb vor, dass Sklaven getauft werden
mussten und den katholischen Glauben annehmen
sollten.
7. Der Code Noir begrenzte die Freiheiten der
freigelassenen Sklaven stark.
8. Er regelte auch die Beziehungen zwischen
weissen Siedlern und Sklavinnen.
9. Der Code Noir blieb bis zur Abschaffung der
Sklaverei in Frankreich im Jahr 1848 in Kraft.
10. Er hatte einen grossen Einfluss auf andere
europäische Kolonialmächte bei der Regelung der
Sklaverei. [web15]
|
Die einzige "positive" Bestimmung im Code ist, dass Kinder
vor ihrer Pubertät nicht von den Müttern getrennt werden
dürfen. Im übrigen ist er ein Dokument der Barbarei, aus
dem zu zitieren ich mir vielleicht versagen würde (weil
man sagen könnte: "1685 waren die Sitten überall roh"),
wenn der Code nicht auch noch im 19.Jh. befolgt worden
wäre. Es besteht sogar der Verdacht, dass er noch in
unserem Jahrhundert [Stand 1970] gewirkt hat. [S.194]
[Ergänzung:
Afrikaner wurden in Zoos als "Halbtiere" ausgestellt. Dies
wurde im "christlichen" Westen ab dem Ersten Weltkrieg
teilweise, aber erst ab dem Zweiten Weltkrieg total
abgeschafft. Frankreich hatte 1919 bis 1923 "schwarze
Truppeneinheiten" im Rheinland stehen, und die
Mischlingskinder mit deutschen Frauen, die ihren Vater nie
kannten, wurden in Deutschland auch noch ausgelacht].
["Christliche" Sklaverei in französischen Kolonien:
Grausame Bestrafungen im Code Noir: Peitschenhiebe,
Ohren abschneiden, Erschiessung etc.]
-- Grundbehandlung für einen Sklaven: die Peitsche.
-- Er stiehlt? Todesstrafe!
-- Er flieht, wird aber nach einem Monat gefangen: beide
Ohren abschneiden, ein Brandmal [mit einer "Lilie"] auf
die Schulter.
-- Wenn er einen weiteren Monat rückfällig wird: Kniekehle
durchschneiden, zweites Brandmal auf die andere Schulter.
-- Beim dritten Versuch: Todesstrafe.
-- Sklaven dürfen keine "Offensiv"-Waffen tragen, aber
auch keine Stöcke, sonst droht ihnen Auspeitschung.
-- Sklaven verschiedener Herren ist es verboten, sich zu
versammeln, sei es am Tag oder nachts, sei der "Vorwand"
eine Hochzeit oder sonst etwas, sei es bei einem ihrer
Herren oder anderswo, und noch weniger auf offener Strasse
oder an einem abgelegenen Ort. Mindeststrafe:
Auspeitschung oder Brandeisen ...
--
Ein Sklave darf nichts sein eigen nennen, alles
gehört seinem Herrn [und in der
Jesus-Fantasie-Bibel wird dieser "Herr" als Fantasie-Gott
verehrt - die "Weissen" spielen "Gott" gegen die
Schwarzafrikaner]
-- "Alles, was sie für ihre Arbeit bekommen, durch
Geschenke von Dritten oder sonst, was immer es sein mag,
soll vollständig als das Eigentum ihrer Herren gelten,
auch Kinder von Sklaven ..." (Artikel 27).
-- Ein Sklave, der seinen Herrn, seine Herrin oder den
Ehemann seiner Herrin oder Kinder seines Herrn geschlagen
hat - ins Gesicht oder mit dem Resultat, dass ein blauer
Fleck oder eine Wunde entsteht, wird mit dem Tode
bestraft.
[Schwarzafrikaner bekommen von Schlägen auch schmerzhafte
Blutergüsse, aber man sieht sie nicht - und DAS haben die
weissen "Christen" total ausgenützt].
Frankreich: Das Sklavereigesetz
"Schwarzer Code" ("Code noir") von 1685
aus:
http://1libertaire.free.fr/CodeNoir02.html -
Übersetzung mit Deepl
Anmerkung der Webseite Haiti-Reference:
Es gab zwei Versionen des Code Noir. Die erste
wurde von Jean-Baptiste Colbert
(1616 - 1683), dem Minister des Königs und
mächtigen Generalkontrolleur, vorbereitet. Er
wurde 1685 von Ludwig XIV.
erlassen, der vom 14. Mai 1643 bis zum 1.
September 1715 König von Frankreich war. Die
zweite wurde von seinem Nachfolger Ludwig XV.
im Jahr 1724 verkündet. Die
Artikel 5, 7, 8, 18 und 25 des Code noir von 1665
wurden nicht in die Fassung von 1724
übernommen. Der folgende Text ist der von
Colbert (1665).
Der Code Noir, der den Missbrauch der Sklaven
durch die Herren eindämmen sollte, bewirkte
nichts anderes, als die Sklaverei der
Schwarzen und den Sklavenhandel zu
kodifizieren, die zu jener Zeit von der Kirche
und den Philosophen gerechtfertigt wurden. In
den sechzig Artikeln wird die Heuchelei des
Gesetzgebers deutlich, der zwar vorgibt, die
Menschlichkeit des schwarzen Sklaven zu
berücksichtigen, ihn aber rein rechtlich als
eine Ware darstellt, die den Gesetzen des
Marktes unterworfen ist, und als ein Gut, das
Teil eines Landgutes ist.
Quellen:
-- Recueils de règlemens, édits, déclarations
et arrêts, concernant le commerce,
l'administration de la justice & la police
des colonies françaises de l'Amérique, &
les engagés (Sammlungen von Regeln, Edikten,
Erklärungen und Urteilen, die den Handel, die
Verwaltung der Justiz und die Polizei der
französischen Kolonien in Amerika betreffen).
Neue Ausgabe. Paris: Chez les Libraires
associés, 1765.
-- Le code noir / Einleitung und Anmerkungen
von Robert Chesnais. Paris: L'esprit frappeur
, 1998.
-- Sala-Molins, Louis. Le Code noir, ou Le
calvaire de Canaan . 4eme. edition. Paris:
Presses universitaires de France, 1987.
Vollständiger Text des Code Noir (Übersetzung
mit Deepl, Bing etc.):
Art. 1:
Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus: Juden dürfen nicht auf
französisch-kolonialen Inseln leben
Wir wollen, dass das Edikt des verstorbenen
Königs glorreichen Angedenkens, unseres
hochgeehrten [Fantasie]-Herrn und
[Fantasie]-Vaters, vom 23. April 1615 auf
unseren Inseln ausgeführt wird; indem wir
dies tun, weisen wir alle unsere Beamten an,
alle [Moses-Fantasie]-Juden, die dort ihren
Wohnsitz haben, von unseren Inseln zu
vertreiben, denen wir wie den erklärten
Feinden des christlichen Namens befehlen,
sie innerhalb von drei Monaten ab dem Tag
der Veröffentlichung des vorliegenden
Dokuments zu verlassen, bei Strafe der
Konfiszierung von Körper und Eigentum.
[Und andere Religionen sind noch weniger
erlaubt. Ganz Frankreich und die Kolonien
sind wie ein Vatikan].
Art. 2: Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus: Sklaven muss man taufen
und mit einem katholischen Fantasie-Jesus
und mit einem Fantasie-Gott "unterrichten"
- sonst Geldstrafe
Alle Sklaven, die sich auf unseren Inseln
befinden, sollen getauft und in der
katholischen, apostolischen und römischen
[Fantasie]-Religion unterrichtet werden. Wir
verpflichten die Einwohner, die neu
angekommene Neger [AfrikanerInnen] kaufen,
dies spätestens innerhalb von acht Wochen
den Gouverneuren und Verwaltern der
genannten Inseln mitzuteilen, andernfalls
droht eine willkürliche Geldstrafe; diese
werden die notwendigen Befehle erteilen, um
sie in der angemessenen Zeit unterrichten
und taufen zu lassen.
Art. 3: Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus - andere Religionen gelten
als "Rebellen+Ungehorsame" + alle
Versammlungen von anderen Religionen sind
als "aufrührerisch" verbotten + tolerante
Sklavenhalter werden auch bestraft
Verbieten wir jede öffentliche Ausübung
einer anderen Religion als der katholischen,
apostolischen und römischen [Fantasie]. Wir
wollen, dass alle, die dagegen verstossen,
als Rebellen und Ungehorsame gegen unsere
[Fantasie]-Gebote bestraft werden. Wir
verbieten alle Versammlungen zu diesem
Zweck, die wir für unschicklich, unerlaubt
und aufrührerisch erklären und die der
gleichen Strafe unterliegen, die auch gegen
die Herren verhängt wird, die sie zulassen
und ihren Sklaven gegenüber erleiden.
Art. 4: Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus: Kommandanten mit
Sklavenschiffen müssen alle an den
katholischen Fantasie-Jesus glauben -
sonst kommt Strafe+die Sklaven werden
konfisziert
Es sollen keine Kommandanten mit der Leitung
der Neger [AfrikanerInnen] beauftragt
werden, die sich nicht zur katholischen,
apostolischen und römischen
[Fantasie]-Religion bekennen, bei Strafe der
Konfiskation der Neger [AfrikanerInnen]
gegen die Meister, die sie beauftragt haben,
und der willkürlichen Bestrafung der
Kommandanten, die diese Leitung angenommen
haben.
Art. 5: Jesus-Fantasie-Protestanten
dürfen die Jesus-Fantasie-Katholiken nicht
bei ihren Fantasie-Prozessionen stören
Wir verbieten unseren Untertanen der
[protestantischen Fantasie]-Religion,
unseren anderen Untertanen, auch ihren
Sklaven, bei der freien Ausübung der
katholischen, apostolischen und römischen
[Fantasie]-Religion irgendeine Störung oder
Behinderung zuzufügen, bei Strafe der
exemplarischen Bestrafung.
Art. 6: Religionsdiktatur mit Feiertagen:
Arbeitsverbot, Ernteverbot - sonst kommt
Geldbusse gegen die Sklaven und
Sklavenhalter und: Sklaven+ldw. Produkte
werden konfisziert
Wir verpflichten alle unsere Untertanen,
gleich welchen Standes und welcher Stellung,
die Sonn- und Feiertage einzuhalten, die von
unseren Untertanen der katholischen,
apostolischen und römischen
[Fantasie]-Religion gehalten werden. Wir
verbieten ihnen, an diesen Tagen von
Mitternacht bis Mitternacht zu arbeiten oder
ihre Sklaven arbeiten zu lassen, um die Erde
zu bestellen, Zucker herzustellen oder
andere Arbeiten zu verrichten, bei Strafe
von Geldbusse und willkürlicher Bestrafung
der Herren und Konfiszierung sowohl des
Zuckers als auch der Sklaven, die von
unseren Beamten bei der Arbeit erwischt
werden.
Art. 7: Religionsdiktatur mit Feiertagen:
Marktverbot - sonst Strafe+Konfiszierung
der Waren+Geldstrafe
Ebenso verbieten wir ihnen, an den genannten
Tagen den Markt für Neger [AfrikanerInnen]
und andere Waren abzuhalten, bei gleicher
Strafe der Konfiszierung der Waren, die sich
dann auf dem Markt befinden, und
willkürlicher Geldstrafe gegen die Händler.
Art. 8: Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus: Wer nicht katholisch ist,
darf nicht heiraten, soll "unfähig" für
Heirat sein - Kinder von Nicht-Katholiken
sollen "Bastarde" sein
Erklären wir unsere Untertanen, die nicht
der katholischen, apostolischen und
römischen [Fantasie]-Religion angehören, für
unfähig, in Zukunft irgendeine gültige Ehe
einzugehen, erklären wir die Kinder, die aus
solchen Verbindungen, die wir halten und für
wahr halten wollen, geboren werden, für
Bastarde, denn sie kommen ja nur aus einem
Konkubinat.
Art. 9: Religionsdiktatur mit einem
Fantasie-Jesus: Für Kinder mit Sklavinnen
aus Konkubinat soll der Mann eine Busse
zahlen: 2000 Pfund Zucker - wenn der
Sklavenhalter mit seiner Sklavin Kinder
hat, kommt noch die Entfremdung dazu:
Sklavin und Kind werden ihm weggenommen
und in einem Krankenhaus lebenslang
kaserniert - durch (katholische
Fantasie!)-Heirat kann man den Frauen- und
Kinderraub vermeiden (Heiratsdiktatur!)
Freie [weisse] Männer, die ein oder mehrere
Kinder aus ihrem Konkubinat mit Sklaven
haben, zusammen mit den Herren, die sie
erlitten haben, sollen jeweils zu einer
Geldstrafe von 2000 Pfund Zucker verurteilt
werden, und wenn sie die Herren der Sklavin
sind, von der sie die genannten Kinder
gehabt haben, wollen wir neben der
Geldstrafe, dass sie der Sklavin und der
Kinder beraubt werden und dass sie [die
Sklavin] und sie [ihre Kinder] dem
Krankenhaus zugeschlagen werden, ohne jemals
freigelassen werden zu können. Dieser
Artikel soll jedoch nicht gelten, wenn ein
freier Mann, der während seines
Zusammenlebens mit seiner Sklavin nicht mit
einer anderen Person verheiratet war, die
Sklavin in der von der [Jesus-Fantasie]
Kirche vorgeschriebenen Form heiratet, die
dadurch frei wird und die Kinder frei und
rechtmässig werden [aber sie werden dann die
Sklaven der Jesus-Fantasie-Kirche].
Art. 10: Heiratsdiktatur: Heiraten müssen
mit allen Zeremonien eingehalten werden -
SklavInnen kann man auch ohne Zustimmung
von deren Eltern heiraten
Die von der Verordnung von Blois und der
Erklärung von 1639 für Eheschliessungen
vorgeschriebenen Feierlichkeiten werden
sowohl in Bezug auf Freie als auch auf
Sklaven eingehalten, ohne dass jedoch die
Zustimmung des Vaters und der Mutter des
Sklaven erforderlich ist, sondern nur die
des Herrn.
Art. 11: Heiratsdiktatur: Sklaven und
Sklavinnen dürfen nur heiraten, wenn "ihre
Herren" damit einverstanden sind -
Zwangsheiraten sind verbotten
Wir verbieten den [Jesus-Fantasie]-Pfarrern
ausdrücklich, die Eheschliessung von Sklaven
vorzunehmen, wenn sie nicht die Zustimmung
ihrer Herren erkennen lassen. Wir verbieten
den Herren auch, ihre Sklaven zu zwingen,
gegen ihren Willen zu heiraten.
Art. 12: Sklavenkinder bleiben Sklaven +
gehören den "Herren" der Sklavenfrau
Kinder, die aus Ehen zwischen Sklaven
hervorgehen, sollen Sklaven sein und den
Herren der Sklavenfrauen gehören und nicht
den Herren ihrer Ehemänner, wenn Mann und
Frau verschiedene Herren haben.
Art. 13: Heiratsdiktatur: Sklavenmann mit
freier Frau mit Kindern: dann werden alle
frei - Sklavenfrau mit freiem Mann mit
Kindern: dann bleiben die Kinder Sklaven
Wir wollen, dass, wenn der Sklavengatte eine
freie Frau geheiratet hat, die Kinder,
sowohl die männlichen als auch die
weiblichen, dem Stand ihrer Mutter folgen
und ungeachtet der Knechtschaft ihres Vaters
frei sind wie sie; und dass, wenn der Vater
frei und die Mutter Sklavin ist, die Kinder
in gleicher Weise Sklaven sind.
Art. 14: Religionsdiktatur: Sklaven mit
Fantasie-Taufe bekommen ein Grab auf einem
Friedhof - UNgetaufte Sklaven sollen in
der Nacht auf einem Feld beerdigt werden
Die Herren sind verpflichtet, ihre getauften
Sklaven auf den dazu bestimmten Friedhöfen
in heiligem Land [Friedhof] zu begraben. Und
diejenigen, die sterben, ohne die Taufe
empfangen zu haben, sollen nachts auf einem
Feld in der Nähe des Ortes, an dem sie
gestorben sind, beerdigt werden.
Art. 15: Sklaven haben Waffenverbot -
Peitschenstrafe - die Waffe geht an die
FinderIn - Sklaven dürfen nur Waffen
tragen, wenn sie Tiere jagen
Wir verbieten den Sklaven, irgendwelche
Angriffswaffen oder grosse Stöcke zu tragen,
bei Strafe der Peitsche und der
Beschlagnahme der Waffen zugunsten
desjenigen, der sie beschlagnahmt findet,
mit der einzigen Ausnahme derjenigen, die
von ihren Herren auf die Jagd geschickt
werden und die ihre Tickets oder bekannten
Marken tragen müssen.
Art. 16: Kontaktverbote: Sklaven und
Sklavinnen vor Hochzeiten haben
Kontaktverbot - sonst kommt Strafe mit
Peitsche oder Brandmarkierung mit Lilie
bis zur Todesstrafe - die "Christen"
sollen denunzieren
Ebenso verbieten wir den Sklaven, die
verschiedenen Herren gehören, sich tagsüber
oder nachts unter dem Vorwand der Hochzeit
oder auf andere Weise zusammenzuschliessen,
sei es bei einem ihrer Herren oder anderswo,
und schon gar nicht auf den Hauptstrassen
oder an abgelegenen Orten, bei körperlicher
Strafe, die nicht geringer sein darf als die
Peitsche und die [Brandmarkierung mit einer]
Lilie; bei häufigen Rückfällen und anderen
erschwerenden Umständen kann auch die
Todesstrafe verhängt werden, was wir dem
Urteil der Richter überlassen. Wir fordern
alle unsere Untertanen auf, den
Zuwiderhandelnden auf die Spur zu kommen,
sie festzunehmen und ins Gefängnis zu
bringen, auch wenn sie keine Offiziere sind
und es noch keinen Erlass gegen sie gibt
[jeder freie Fantasie-Katholik darf "Polizei
spielen"].
Art. 17: Kontaktverbote: Sklavenhalter,
die Treffen der Sklaven von anderen
Sklavenhaltern zulassen, sollen bestraft
werden
Die Herren, die überführt werden, solche
Versammlungen mit anderen Sklaven als
denjenigen, die ihnen gehören, zugelassen
oder geduldet zu haben, werden in ihrem
eigenen und privaten Namen dazu verurteilt,
allen Schaden zu ersetzen, der ihren
Nachbarn im Zusammenhang mit diesen
Versammlungen zugefügt wurde, und zwar in 10
ECU Geldstrafe beim ersten Mal und in
doppelter Höhe im Falle eines Rückfalls.
Art. 18: Sklaven dürfen kein Zuckerrohr
verkaufen - sonst
Peitschenstrafe+Geldstrafe gegen den
Sklavenbesitzer+gegen den Käufer
Verbieten wir den Sklaven, Zuckerrohr aus
irgendeinem Grund oder Anlass zu verkaufen,
auch nicht mit der Erlaubnis ihrer Herren,
bei Strafe der Peitsche gegen die Sklaven,
von 10 Livres tournois gegen den Herrn, der
es erlaubt hat, und der gleichen Geldstrafe
gegen den Käufer.
Art. 19: Sklaven dürfen nur mit
Spezialerlaubnis des Sklavereibesitzers
Sachen zum Verkauf ausstellen oder in
Privathäuser bringen - sonst kommt
Rückforderung der Ware + Geldstrafe für
die Käufer
Wir verbieten ihnen auch, irgendeine Art von
Lebensmitteln, selbst Obst, Gemüse,
Brennholz, Kräuter für die Ernährung des
Viehs und ihre Manufakturen, ohne
ausdrückliche Erlaubnis ihrer Herren durch
einen Zettel oder durch bekannte Zeichen zum
Verkauf auf dem Markt auszustellen oder in
Privathäuser zu bringen, um sie zu
verkaufen; bei Strafe der Rückforderung der
so verkauften Dinge ohne Rückerstattung des
Preises für die Herren und von 6 Livres
tournois als Geldstrafe zu ihren Gunsten
gegen die Käufer.
Art. 20: Königliche Beamte sollen auf
jedem Markt die Lebensmittel und Waren von
Sklaven und deren Ausweise kontrollieren
Wir beabsichtigen zu diesem Zweck, dass zwei
Personen von unseren Beamten auf jedem Markt
eingesetzt werden, um die Lebensmittel und
Waren, die von den Sklaven dorthin gebracht
werden, zusammen mit den Scheinen und Marken
ihrer Herren, die sie tragen, zu prüfen.
Art. 21: Katholiken, die Sklaven ohne
Ausweis Waren schleppen sehen, dürfen die
Waren beschlagnahmen und dem Sklavenhalter
zurückbringen, wenn die Distanz es erlaubt
- oder die Sklaven werden im Krankenhaus
interniert+die Sklavenhalter
benachrichtigt
Wir erlauben allen unseren Untertanen, die
auf den Inseln wohnen, alle Dinge zu
beschlagnahmen, mit denen sie die Sklaven
beladen vorfinden, wenn sie weder Tickets
ihrer Herren noch bekannte Marken haben
[jeder "freie Fantasie-Katholik" darf
"Polizist spielen"], um sie unverzüglich
ihren Herren zurückzugeben, wenn ihre
Wohnung in der Nähe des Ortes liegt, an dem
ihre Sklaven bei einem Vergehen erwischt
wurden; andernfalls werden sie unverzüglich
in das Krankenhaus geschickt, um dort
verwahrt zu werden, bis die Herren
benachrichtigt worden sind.
Art. 22: Verpflegung: Sklaven ab 10
Jahren erhalten vom Sklavenhalter pro
Woche 2 1/2 Töpfe Maniokmehl oder drei
Kassave (Maniokwurzeln) oder
Gleichwertiges + 2 Pfund Rindfleisch oder
3 Pfund Fisch oder entsprechend anderes -
Kinder von 2 bis 10 Jahren die Hälfte
Die Herren sind verpflichtet, ihren Sklaven,
die zehn Jahre und älter sind, pro Woche
zweieinhalb Töpfe, Pariser Mass, Maniokmehl
oder drei Kassave, von denen jede mindestens
zweieinhalb Pfund wiegt, oder gleichwertige
Dinge, zusammen mit zwei Pfund gesalzenem
Rindfleisch oder drei Pfund Fisch oder
anderen Dingen im Verhältnis zu liefern; und
den Kindern, von der Entwöhnung bis zum
Alter von zehn Jahren, die Hälfte der oben
genannten Lebensmittel.
[Und die Verpflegung mit Fleisch oder Fisch
ist meist verdorben bzw. der Abfall der
"christlichen" Herren aus deren Küche].
Art. 23: Verpflegung: Sklavenhalter
dürfen den Sklaven nicht fehlende
Lebensmittel durch Alkohol ersetzen
Wir verbieten ihnen, den Sklaven Rohrschnaps
oder Guildive zu geben, um den im vorigen
Artikel erwähnten Lebensunterhalt zu
ersetzen.
Art. 24: Verpflegung: Sklavenhalter
dürfen die Sklaven nie für ihre Ernährung
auf eigene Rechnung arbeiten lassen
Ebenso verbieten wir ihnen, sich der
Verpflegung und des Lebensunterhalts ihrer
Sklaven zu entledigen, indem sie ihnen
erlauben, an einem bestimmten Tag der Woche
für ihre eigene Rechnung zu arbeiten.
Art. 25: Kleidung: Sklaven müssen pro
Jahr 2 Leinwandkleider oder 4 Aren
Leinwand erhalten
Die Herren sind verpflichtet, jedem Sklaven
pro Jahr zwei Leinwandkleider oder vier Aren
Leinwand nach dem Ermessen der Herren zur
Verfügung zu stellen.
Art. 26: Sklaven dürfen mangelnden
Unterhalt durch den Sklavenhalter beim
Generalstaatsanwalt melden und fehlbare
Sklavenhalter werden verfolgt - Verbrechen
an SklavInnen werden nicht geduldet
Sklaven, die von ihren Herren nicht ernährt,
gekleidet und unterhalten werden, wie wir es
hierin angeordnet haben, können dies unserem
Generalstaatsanwalt melden und ihre
Schriftsätze in seine Hände legen, woraufhin
und sogar von Amts wegen, wenn die Meldungen
von anderswo kommen, die Herren auf seinen
Antrag und ohne Kosten verfolgt werden; was
wir für die Verbrechen und die barbarische
und unmenschliche Behandlung der Herren
gegenüber ihren Sklaven beachtet wissen
wollen.
[Das ist nur Theorie - weil ein Sklave nicht
von seinem Ort flüchten darf, und weil ihm
niemand glaubt, denn blaue Flecken von
Schlägen sieht man auf der schwarzen Haut
nicht!]
Art. 27: Kranke Sklaven müssen vom
Sklavenhalter ernährt werden - oder im
Krankenhaus ernährt werden, und der
Sklavenhalter muss die Ernährung im
Krankenhaus bezahlen
Sklaven, die durch Alter, Krankheit oder auf
andere Weise gebrechlich sind, sei es, dass
die Krankheit unheilbar ist oder nicht,
sollen von ihren Herren ernährt und
unterhalten werden; und falls sie verlassen
werden, sollen die Sklaven dem Krankenhaus
zugeschlagen werden, an das die Herren
verurteilt werden, für jeden Tag 6 Sols für
die Ernährung und den Unterhalt jedes
Sklaven zu zahlen.
Art. 28: SklavInnen dürfen nichts haben -
alles gehört dem Sklavenhalter, auch
Geschenke an die SklavInnen gehören dem
Sklavenhalter - Verwandte von Sklaven oder
deren Kinder haben KEIN Erbrecht auf
Sachen, die Sklaven geschenkt wurden -
SklavInnen sind nicht in der Lage,
Verträge abzuschliessen, also können sie
auch keine Verfügungen schreiben
Wir erklären, dass die Sklaven nichts haben
dürfen, was nicht ihren Herren gehört, und
dass alles, was sie durch ihre Arbeit oder
durch die Freigebigkeit anderer Personen
oder auf andere Weise in welcher Eigenschaft
auch immer erhalten, als volles Eigentum von
ihren Herren erworben wird, ohne dass die
Kinder der Sklaven, ihre Väter und Mütter,
ihre Eltern und alle anderen darauf einen
Anspruch durch Erbschaft, Verfügungen unter
Lebenden oder von Todes wegen erheben
können; solche Verfügungen
[Erbschaftsverfügungen von Sklavenhaltern]
erklären wir für nichtig, ebenso wie alle
Versprechen und Verpflichtungen, die sie
[die Sklaven an ihre Kinder] gemacht haben,
da sie von Leuten gemacht wurden, die nicht
in der Lage sind, eigenmächtig zu verfügen
und Verträge abzuschliessen.
Art. 29: Haftung der Sklavenhalter für
die Handlungen der Sklaven - Sklaven im
Handel müssen die Profite abgeben
Wir wollen dennoch, dass die Herren für das
haften, was ihre Sklaven auf ihren Befehl
hin getan haben, zusammen mit dem, was sie
in den Läden und für die besondere Art des
Handels, zu dem sie von ihren Herren
beauftragt wurden, verwaltet und gehandelt
haben, und für den Fall, dass ihre Herren
ihnen keinen Befehl gegeben und sie nicht
beauftragt haben, sollen sie nur bis zu dem
haften, was zu ihrem Vorteil gereicht hat,
und wenn nichts zum Vorteil der Herren
gereicht hat, soll das Geld der genannten
Sklaven in den Besitz der Herren übergehen,
und zwar bis zu dem Betrag, den die Sklaven
in den Läden und in der besonderen Art des
Handels, zu dem sie von ihren Herren
beauftragt wurden, gehandelt haben.
Art. 30: Berufsverbote für SklavInnen:
öffentliche Ämter, Agent des
Sklavenhalters für Handel oder Verwaltung,
juristische Zeugen, Sachverständiger oder
Schiedsrichter vor Gericht, Zeugenaussagen
von SklavInnen sind nur eine
Orientierungshilfe für den Richter
Sklaven dürfen weder von Amts wegen oder als
Beauftragte für öffentliche Ämter eingesetzt
werden, noch dürfen sie von anderen als
ihren Herren als Agenten eingesetzt werden,
um Handel zu treiben und zu verwalten, noch
dürfen sie Schiedsrichter, Sachverständige
oder Zeugen sein, sowohl in Zivil- als auch
in Strafsachen; und wenn sie als Zeugen
gehört werden, soll ihre Aussage nur als
Erinnerung dienen, um den Richtern zu
helfen, sich anderweitig zu informieren,
ohne dass daraus irgendwelche Vermutungen,
Konstellationen oder Beweismittel abgeleitet
werden können.
Art. 31: Juristische Verbote für
SklavInnen: können nie klagen, können nie
Zeuge sein, ausser die SklavInnen sind vom
Sklavenhalter angeklagt
Sklaven dürfen in Zivilsachen weder als
Kläger noch als Beklagte noch als
Zivilpartei in Strafsachen auftreten, es sei
denn, ihre Herren klagen und verteidigen in
Zivilsachen und verfolgen in Strafsachen die
Wiedergutmachung von Beleidigungen und
Ausschreitungen, die gegen ihre Sklaven
begangen worden sind.
Art. 32: Gerichte können Sklaven
verurteilen, wenn sie Dritten Schaden
anrichten - werden verurteilt wie "freie
Personen"
Sklaven können strafrechtlich verfolgt
werden, ohne dass ihre Herren Partei sein
müssen, (ausser) im Fall der Mittäterschaft;
und die angeklagten Sklaven werden in erster
Instanz von den ordentlichen Richtern und in
der Berufung vom Souveränen Rat aufgrund
derselben Untersuchung und mit denselben
Formalitäten wie freie Personen verurteilt.
Art. 33: Sklaven als Täter: Bei
Prellungen oder Blutvergiessen oder
Schlägen ins Gesicht erfolgt Todesstrafe
Ein Sklave, der seinen Herrn, seine Herrin
oder den Ehemann seiner Herrin oder deren
Kinder mit Prellungen oder Blutvergiessen
oder ins Gesicht geschlagen hat, wird mit
dem Tod bestraft.
[Aber die Herren können die Sklaven
schlagen, und auf der schwarzen Haut sieht
man die Blutergüsse der Prellungen nicht
(!)].
Art. 34: Sklaven als Täter: Delikte gegen
Freie sollen schwer bestraft werden, bis
zur Todesstrafe
Und was die Ausschreitungen und
Tätlichkeiten betrifft, die von Sklaven
gegen Freie begangen werden, so wollen wir,
dass sie streng bestraft werden, wenn nötig
sogar mit dem Tod.
Art. 35: Sklaven als Täter: Diebstahl von
grossen Tieren soll mit "peinlichen
Strafen" bestraft werden, bis zur
Todesstrafe
Qualifizierte Diebstähle, auch von Pferden,
Reitern, Maultieren, Ochsen oder Kühen, die
von Sklaven oder Freigelassenen begangen
werden, sollen mit peinlichen Strafen, wenn
nötig auch mit dem Tod, bestraft werden.
Art. 36: Sklaven als Täter: Diebstahl von
kleineren Tieren oder
Landwirtschaftsprodukten sollen bestraft
werden, wenn nötig mit der Rute plus
Brandmarkung mit einer Lilie
Diebstähle von Schafen, Ziegen, Schweinen,
Geflügel, Zuckerrohr, Erbsen, Hirse, Maniok
oder anderem Gemüse, die von Sklaven
begangen wurden, werden je nach Qualität des
Diebstahls von den Richtern bestraft, die
sie gegebenenfalls dazu verurteilen können,
vom Vollstrecker der hohen Gerichtsbarkeit
mit Ruten geschlagen und mit einer Lilie
gebrandmarkt zu werden.
Art. 37: Sklaven als Täter: Diebstahl
oder anderer Schaden an Dritten wird vom
Sklavenhalter oder vom Besitzer der
geraubten Ware bestraft - die Strafe
verfällt 3 Tage nach der Verurteilung
Die Herren sind verpflichtet, im Falle eines
Diebstahls oder eines anderen Schadens, der
durch ihre Sklaven verursacht wurde, neben
der körperlichen Strafe für die Sklaven, den
Schaden in ihrem Namen wiedergutzumachen,
wenn sie es nicht vorziehen, den Sklaven
demjenigen zu überlassen, dem der Schaden
zugefügt wurde; was sie innerhalb von drei
Tagen nach dem Tag der Verurteilung wählen
müssen, andernfalls verfallen sie.
Art. 38: Sklaven auf der Flucht: 2 Ohren
ab + Brandmarkung mit einer Lilie - bei
erneuter Flucht: halbes Bein oder Arm
weg+zweite Brandmarkung mit einer Lilie -
bei erneuter Flucht: Todesstrafe
Ein entlaufener Sklave, der einen Monat
lang, nachdem ihn sein Herr vor Gericht
angezeigt hat, auf der Flucht war, soll die
Ohren abgeschnitten bekommen und auf einer
Schulter mit einer Lilie gezeichnet werden;
wenn er einen weiteren Monat, nachdem er
angezeigt wurde, rückfällig wird, soll ihm
die Haxe (halbes Bein oder halber Arm)
abgeschnitten und auf der anderen Schulter
mit einer Lilie gezeichnet werden; und beim
dritten Mal soll er mit dem Tod bestraft
werden.
Art. 39: Sklaven auf der Flucht: Wenn
Freigelassene einem flüchtenden Sklaven
Unterschlupf gewähren, müssen sie dem
Sklavenhalter 300 Pfund Zucker zahlen pro
Tag des Unterschlupfes - freie Personen 10
Pfund tournois zahlen pro Tag des
Unterschlupfes
Freigelassene, die entlaufenen Sklaven in
ihren Häusern Unterschlupf gewährt haben,
werden gegenüber den Herren zu einer
Geldstrafe von 300 Pfund Zucker für jeden
Tag der Zurückhaltung verurteilt, und andere
freie Personen, die ihnen einen ähnlichen
Unterschlupf gewährt haben, zu einer
Geldstrafe von 10 Livres tournois für jeden
Tag der Zurückhaltung.
Art. 40: Krimineller Sklave verurteilt:
bekommt vor der Hinrichtung noch Besuch
von Schätzern
Der Sklave, der auf Anzeige seines Herrn,
der an dem Verbrechen, zu dem er verurteilt
wurde, nicht mitschuldig ist, mit dem Tode
bestraft wird, wird vor der Hinrichtung von
zwei der wichtigsten Einwohner der Insel,
die vom Richter von Amts wegen ernannt
werden, geschätzt, und der Preis für die
Schätzung wird dem Herrn gezahlt; und um dem
gerecht zu werden, wird vom Intendanten auf
jeden Kopf der Neger [Afrikaner], die ihre
Rechte zahlen, die Summe erhoben, die durch
die Schätzung erreicht wird, die auf jeden
dieser Neger [Afrikaner] regaliert und vom
Pächter der königlichen Domäne erhoben wird,
um Kosten zu vermeiden.
Art. 41: Justiz gegen Sklaven:
Strafverfahren gegen Sklaven sind
steuerfrei
Wir verbieten den Richtern, unseren
Staatsanwälten und den Gerichtsschreibern,
in Strafprozessen gegen Sklaven irgendwelche
Steuern zu erheben, bei Strafe der
Veruntreuung.
Art. 42: Sklaven als Täter: Der
Sklavenbesitzer darf sie in Ketten legen,
mit Ruten und Seilen schlagen - Folter und
Verstümmelung ist verbotten [Ketten und
Schläge sind KEINE Folter???]
Die Herren dürfen nur, wenn sie glauben,
dass ihre Sklaven es verdient haben, sie in
Ketten legen und mit Ruten oder Seilen
schlagen lassen. [Blaue Flecken sieht man
auf der schwarzen Haut nicht]. Es ist ihnen
untersagt, sie zu foltern oder ihnen
irgendwelche Verstümmelungen an Gliedmassen
zuzufügen, andernfalls werden die Sklaven
beschlagnahmt und gegen die Herren wird ein
ausserordentliches Verfahren eingeleitet [so
lautet die Theorie].
[Die Folter mit Schlägen gegen Schwarze
provoziert keine sichtbaren Hämatome - und
das wird von den kriminellen "Christen"
weltweit über 400 Jahre lang schamlos
ausgenützt].
Art. 43: Sklavenhalter als Mörder eines
Sklaven wird verfolgt+bestraft - oder es
wird ihm vergeben - Begnadigung braucht es
dafür nicht
Wir weisen unsere Beamten an, die Herren
oder Befehlshaber, die einen Sklaven getötet
haben, der unter ihrer Macht oder unter
ihrer Leitung stand, strafrechtlich zu
verfolgen und den Mord nach der Grausamkeit
der Umstände zu bestrafen; und falls es
Anlass zur Absolution [Vergebung der Sünde
nach einer Beichte] gibt, erlauben wir
unseren Beamten, sowohl die Herren als auch
die Befehlshaber, die von der Schuld
freigesprochen wurden, zu entlassen, ohne
dass sie von uns ein Begnadigungsschreiben
erhalten müssen.
Art. 44: Sklaven kann man erben: werden
gleichmässig unter die Miterben aufgeteilt
ohne Hypothek, ohne Präziput (?), ohne
Erstgeburtsrecht und sind vielen Sachen
NICHT unterworfen
Wir erklären, dass die Sklaven beweglich
sind und als solche in die Gemeinschaft
aufgenommen werden, dass sie keine Hypothek
haben, dass sie gleichmässig unter den
Miterben aufgeteilt werden, ohne Präziput
[?] und Erstgeburtsrecht, dass sie nicht der
üblichen Douaire [Wittum, Mitgift], dem
feudalen und lignären Entzug, den feudalen
und herrschaftlichen Rechten, den
Formalitäten der Dekrete oder dem Abzug der
vier Quinten im Falle einer Verfügung von
Todes wegen oder testamentarisch unterworfen
sind.
Art. 45: Sklaven kann man erben: Weisse
"christliche" Erben können Ansprüche auf
gewisse SklavInnen geltend machen
Wir wollen unseren Untertanen [den freien
weissen Katholiken-Fantasie-Menschen] jedoch
nicht die Möglichkeit nehmen, sie [die
schwarzen Sklaven] für ihre Personen und die
ihren auf ihrer Seite und in ihrer Linie als
eigen zu stipulieren [Sklaven kann man
erben], wie es bei Geldsummen und anderen
beweglichen Dingen üblich ist.
Art. 46: Beschlagnahmung von Sklaven:
erfolgt wie bei Sachen - Sklaven kann man
verpfänden, das Geld verteilen - wenn der
Sklavenhalter Konkurs geht, gilt nach der
Auszahlung der privilegierten Schulden für
die Sklaven ein Sol pro Pfund
Bei der Beschlagnahme von Sklaven werden die
Formen eingehalten, die unsere Verordnungen
und die Gewohnheiten für die Beschlagnahme
beweglicher Sachen vorschreiben. Wir wollen,
dass die daraus stammenden Gelder in der
Reihenfolge der Pfändungen verteilt werden;
oder, im Falle eines Konkurses, zum Sol pro
Pfund, nachdem die privilegierten Schulden
bezahlt worden sind, und allgemein, dass der
Zustand der Sklaven in allen Angelegenheiten
wie der anderer beweglicher Sachen geregelt
wird [Sklaven sind Sachen und unterstehen
dem Sachenrecht], mit den folgenden
Ausnahmen.
Art. 47: Beschlagnahmung von Sklaven:
Pfändung einer Sklavenfamilie mit Kindern
bis 10 Jahre darf man nicht
auseinanderreissen - aber ab der
Vorpubertät darf man die Familien
auseinanderreissen (!)
Der Ehemann, die Ehefrau und ihre
vorpubertären Kinder [bis 10 Jahren] dürfen
nicht getrennt gepfändet und verkauft
werden, wenn sie alle unter der Gewalt
desselben Herrn stehen; wir erklären die
getrennten Pfändungen und Verkäufe, die in
solchen Fällen vollzogen werden, für
nichtig,
-- was wir bei freiwilligen Veräusserungen
tun wollen,
-- bei Strafe gegen diejenigen, die die
Veräusserungen vornehmen,
-- dass ihnen der oder die, die sie behalten
haben, entzogen werden, die den Käufern
zugeschlagen werden,
-- ohne dass sie verpflichtet sind,
irgendeinen Preisaufschlag zu machen.
Art. 48: Sklaven von 14-60 Jahre mit
Arbeit in Zuckerfabriken, Fabriken von
Einheimischen und in Wohnstätten darf man
nicht wegen Schulden pfänden, ausser wenn
der Kaufpreis nicht ganz bezahlt wurde,
oder wenn der Betrieb bankrott geht und
gepfändet wird - Pfändung eines
Konkursbetrieben ohne die Sklaven ist
verbotten
Die Sklaven, die gegenwärtig in
Zuckerfabriken, Einheimischenfabriken und
Wohnstätten arbeiten, im Alter von vierzehn
Jahren und darüber bis zu sechzig Jahren,
dürfen nicht wegen Schulden gepfändet
werden, ausser für das, was von ihrem
Kaufpreis geschuldet wird, oder dass die
Zuckerfabrik, Einheimischenfabrik oder
Wohnstätte, in der sie arbeiten, tatsächlich
gepfändet wird; wir verbieten bei Strafe der
Nichtigkeit, dass die Zuckerfabriken,
Einheimischenfabriken und Wohnstätten
tatsächlich gepfändet und per Dekret
versteigert werden, ohne die Neger
[Afrikaner] des oben genannten Alters, die
dort arbeiten, mit einzubeziehen.
Art. 49: Plantage geht Pleite etc.: Wenn
beschlagnahmte Sklaven neue Kinder
bekommen, dann gehören die Kinder nicht
zum beschlagnahmten Gut
Im Falle einer Beschlagnahmung einer
Zuckerfabrik, Indigoplantage oder von
Wohnhäusern, wo auch Sklaven sind, gilt
folgendes: Der gerichtliche Pächter ist
verpflichtet, den vollen Pachtpreis zu
zahlen, und wenn während Sklaven während der
Pachtzeit Kinder geboren haben, gehören
diese Kinder nicht zu seinem Profit.
Art. 50: Plantage geht Pleite etc.: Neue
Sklavenkinder werden in einem Aushang
erwähnt, ebenso gestorbene Sklaven
Wir wollen, dass die genannten Kinder der
gepfändeten Partei gehören, wenn die
Gläubiger anderweitig befriedigt sind, oder
dem Zuschlagsempfänger, wenn ein Dekret
eingreift; und zu diesem Zweck wird im
letzten Aushang vor der Einfügung des
Dekrets auf die Kinder hingewiesen, die seit
der tatsächlichen Pfändung von Sklaven
geboren wurden. In demselben Aushang werden
auch die Sklaven erwähnt, die seit der
tatsächlichen Beschlagnahme, in die sie
einbezogen waren, gestorben sind. Gegenteilige Vereinbarungen,
die dem widersprechen, erklären wir für
nichtig.
Art. 51: Plantage geht Pleite etc.:
Versteigerung von Grund, Boden und Sklaven
- die Preisgestaltung
Um Kosten lange Verfahren zu vermeiden,
wollen wir, dass die Verteilung des gesamten
Preises aus der gemeinsamen Versteigerung
verteilt wird: Grund und Boden, Sklaven
sowie gerichtliche Pachtverträge. Die werden
unter den Gläubigern nach der Reihenfolge
ihrer Vorrechte und Hypotheken aufgeteilt,
ohne zu unterscheiden, was auf den Preis für
den Grund und was auf den Preis für die
Sklaven entfällt.
Art. 52: Plantage geht Pleite etc.:
Abgaben nur im Verhältnis zum Preis der
Grundstücke erheben
Und dennoch sollen die feudalen und
herrschaftlichen Abgaben nur im Verhältnis
zum Preis der Grundstücke gezahlt werden.
Art. 53: Plantage geht Pleite etc.:
Sachen und Sklaven gehen zusammen oder
nicht
Die Lehensherren und Feudalherren werden
nicht dazu angehalten, die dekretierten
Gelder zurückzuziehen, wenn sie nicht die
gemeinsam mit den Geldern verkauften Sklaven
zurückziehen, noch wird der Ersteigerer dazu
angehalten, die Sklaven ohne die Gelder
zurückzuhalten.
Art. 54: Sklaven auf Plantagen: Aufseher
von Plantagen sollen wie gute
Familienväter sein - wenn das Verhältnis
wegen Krankheit, Alter oder Tod des
Sklaven etc. endet, sind die Aufseher
nicht verpflichtet, Preise zurückzuzahlen
- und die Sklavenkinder können sie nicht
zurückbehalten, sondern: sie gehen in den
Besitz des Sklavenhalters über
Unsere Anweisung an die adligen und
bürgerlichen Aufseher, an die Nutzniesser,
an die Amodifikatoren und an andere
Nutzniesser der Fonds, an die
Sklavenverwalter, die dort arbeiten, ist die
folgende: Sie sollen die genannten Sklaven
wie gute Familienväter verwalten. Wenn am
Ende der Verwaltungszeit Sklaven krank
geworden oder wegen des Alters oder durch
andere Weise ohne ihre Schuld gestorben oder
vermindert sind, muss er keine Entschädigung
bezahlen. Und wenn Sklaven während der
Verwaltungszeit Kinder geboren haben, dann
gehören die Kinder der Sklavenfamilie und
nicht dem Verwalter; denn die Kinder wollen
wir erhalten und sie gehören
[schlussendlich] dem Sklavenhalter, den
Herren und Eigentümern [der Sklaven].
Art. 55: Sklaven freilassen:
"Christliche" Herren ab 20 Jahre alt
können Sklaven jeden Alters freilassen,
Begründung braucht es keine
Herren, die zwanzig Jahre alt sind, können
ihre Sklaven durch alle Rechtshandlungen bei
lebendigem Leib oder von Todes wegen
freilassen, ohne dass sie für die
Freilassung Rechenschaft ablegen müssen oder
den Rat von Verwandten benötigen, auch wenn
sie fünfundzwanzig Jahre alt und
minderjährig sind.
Art. 56: Sklaven können frei werden: wenn
sie vom Sklavenhalter als
Universalvermächtnisnehmer /
Testamentsvollstrecker / Vormund weisser
Kinder ernannt werden
Sklaven, die von ihren Herren zu
Universalvermächtnisnehmern gemacht oder zu
Testamentsvollstreckern oder Vormündern
ihrer Kinder ernannt worden sind, sollen als
frei gehalten werden und als frei gelten.
[Diese Freilassung von SklavInnen, die dann
als "frei" gelten, geschieht, um problemlos
Heiraten mit Ex-Sklaven / Ex-Sklavinnen zu
organisieren, oder um SklavInnen das legale
Lesen und Schreiben und Studieren zu
ermöglichen. Voraussetzung ist ein
intelligenter Sklavenbesitzer].
Art. 57: Sklaven freilassen: Die
Befreiungsurkunde ersetzt die
Geburtsurkunde als Sklave / Sklavin -
Einbürgerungsbrief braucht es nicht - sie
werden "natürlicher Untertan" des Königs
Wir erklären, dass ihre Befreiungen, die auf
unseren Inseln gemacht wurden, anstelle
ihrer Geburt auf unseren Inseln gelten, und
dass die befreiten Sklaven unsere
Einbürgerungsbriefe nicht benötigen, um die
Vorteile unserer natürlichen Untertanen
unseres Königtums, der Ländereien und Länder
unseres Gehorsams zu geniessen, auch wenn
sie in fremden Ländern geboren sind.
Art. 58: Sklaven freilassen: Sie sollen
den Ex-Sklavenhaltern besonderen Respekt
erweisen - Beleidigungen gegen den
Ex-Sklavenhalter werden schwer bestraft -
Ex-Sklavenhalter haben an freigelassenen
Sklaven keine Rechte mehr
Wir befehlen den Freigelassenen, ihren
früheren Herren, ihren Witwen und ihren
Kindern besonderen Respekt zu erweisen, so
dass eine Beleidigung, die sie ihnen
zufügen, schwerer bestraft wird, als wenn
sie einer anderen Person zugefügt worden
wäre: Wir erklären sie jedoch für frei und
quitt gegenüber ihnen von allen anderen
Lasten, Diensten und nützlichen Rechten, auf
die ihre früheren Herren Anspruch hatten in
Bezug auf Person, Güter und Erbschaften.
Art. 59: Sklaven freilassen: haben
dieselben Rechte wie die "frei Geborenen"
Wir gewähren den Freigelassenen dieselben
Rechte, Privilegien und Immunitäten, die die
frei Geborenen geniessen; wir wollen, dass
das Verdienst einer erworbenen Freiheit
dieselbe Wirkung bezüglich Person und
Eigentum hat, wie die Wirkungen auf das
Glück unserer anderen Untertanten, die die
natürliche Freiheit geniessen.
[Das katholische
Jesus-Fantasie-Volk ist hier als
"natürliche Freiheit" definiert, und alle
anderen Religionen nicht. DAS ist das
logisch-diskriminatorische Denken der
kriminell-"christlich"-katholischen
Vatikan-Staaten. Es kann angenommen
werden, dass in Italien, Spanien,
Portugal, Irland, Schweiz, in ihren
Kolonien, und auch in den
Fantasie-"christlichen" protestantischen
und orthodoxen Staaten ähnliche Gesetze
galten oder bis heute gelten. Die
kriminelle Brutalität des satanistischen
Vatikans mit seinen kriminellen
Geheimdiensten Opus Dei und mit der
Freimaurer-Loge P2/P3 etc. hört nicht
auf].
Art. 60: Die Verwendung der
Bussgelder+beschlagnahmten Güter: gehen zu
2/3 an die betreffenden Justizbeamten, die
in die Fälle involviert sind (???!!!) -
gehen zu 1/3 an die örtlichen
Krankenhäuser
Wir erklären hiermit, dass die Einziehungen
und Geldbussen, die keine besondere
Bestimmung haben, uns gehören, um an
diejenigen gezahlt zu werden, die mit der
Einziehung unserer Rechte und Einkünfte
beauftragt sind;
Wir wollen jedoch, dass ein Drittel der
genannten Einziehungen und Geldstrafen
zugunsten des Krankenhauses auf der Insel,
auf der sie vergeben wurden, abgezweigt
wird.
Frz. orig.:
Origine :
http://www.haiti-reference.com/histoire/documents/code_noir.html
Note de Haiti-Reference:
Il exista deux versions du Code Noir. La
première préparée par le ministre du roi et
puissant contrôleur général, Jean-Baptiste
Colbert (1616 - 1683). Il fut promulgué en
1685 par Louis XIV, Roi de France du 14 mai
1643 au 1er septembre 1715 . La seconde
promulguée par son successeur Louis XV en
1724. Les articles 5, 7, 8, 18 et 25 du Code
noir de 1665 ne sont pas repris dans la
version de 1724. Le texte suivant est celui de
Colbert (1665).
Le Code Noir, qui était censé freiner les abus
des maitres à l'égard de leurs esclaves, n'a
eu pour effet que de codifier l'esclavage des
noirs et la traite, justifiés, en ce temps là,
par l'Eglise et les philosophes. A travers ses
soixantes articles transpire l'hypocrisie du
legislateur qui, tout en faisant semblant de
considérer l'humanité de l'esclave noir, le
présente, sur le plan purement juridique,
comme une marchandise soumise aux lois du
marché et un bien faisant partie intégrante
d'un domaine.
Sources:
Recueils de règlemens, édits, déclarations
et arrêts, concernant le commerce,
l'administration de la justice & la police
des colonies françaises de l'Amérique, &
les engagés. Nouvelle édition. Paris : Chez
les Libraires associés, 1765.
Le code noir / introduction et notes de
Robert Chesnais. Paris : L'esprit frappeur ,
1998.
Sala-Molins, Louis. Le Code noir, ou Le
calvaire de Canaan . 4eme. édition. Paris :
Presses universitaires de France, 1987.
Texte intégral du Code Noir:Texte
intégral du Code Noir:
Art. 1: La dictature religieuse avec
un Jésus de fantaisie: les Juifs n’ont
pas le droit de vivre dans les îles
coloniales françaises
Voulons que l'Edit du feu roi de
glorieuse mémoire, notre très honoré
seigneur [de fantaisie] et père [de
fantaisie], du 23 avril 1615, soit
exécuté dans nos îles [colonies du
Caribe]; se faisant, enjoignons à tous
nos officiers de chasser de nos dites
îles tous les juifs [qui célèbrent un
Moïse de fantaisie] qui y ont établi
leur résidence, auxquels, comme aux
ennemis déclarés du nom chrétien, nous
commandons d'en sortir dans trois mois à
compter du jour de la publication des
présentes, à peine de confiscation de
corps et de biens.
Art. 2: Dictature religieuse avec un
Jésus de fantaisie: Les esclaves
doivent être baptisés et « instruits »
avec un Jésus de fantaisie catholique
et avec un dieu imaginaire - sinon
très bien
Tous les esclaves qui seront dans nos
îles seront baptisés et instruits dans
la religion [de fantaisie] catholique,
apostolique et romaine [d'un Jésus de fantaisie].
Enjoignons aux habitants qui achètent
des nègres [africains] nouvellement
arrivés d'en avertir dans huitaine au
plus tard les gouverneurs et intendant
des dites îles, à peine d'amende
arbitraire, lesquels donneront les
ordres nécessaires pour les faire
instruire et baptiser [avec un Jésus de
fantaisie et un Seigneur de fantaisie]
dans le temps convenable.
Art. 3: Dictature religieuse avec un
Jésus de fantaisie - les autres
religions sont considérées comme «
rebelles+désobéissantes » + tous les
rassemblements d’autres religions sont
interdits comme « séditieux » + les
propriétaires d’esclaves tolérants
sont également punis
Interdisons tout exercice public d'autre
religion que la Catholique, Apostolique
et Romaine [de fantaisie]. Voulons que
les contrevenants [toutes les autres
religions] soient punis comme rebelles
et désobéissants à nos commandements [de
fantaisie]. Défendons toutes assemblées
pour cet effet, lesquelles nous
déclarons conventicules, illicites et
séditieuses, sujettes à la même peine
qui aura lieu même contre les maîtres
qui lui permettront et souffriront à
l'égard de leurs esclaves.
Art. 4: Dictature religieuse avec un
Jésus de fantaisie: Les commandants
avec des navires négriers doivent tous
croire à un Jésus de fantaisie
catholique - sinon il y aura un
châtiment + les esclaves seront
confisqués
Ne seront préposés aucuns commandeurs à
la direction des nègres [africains], qui
ne fassent profession de la religion
Catholique, Apostolique et Romaine [de
fantaisie], à peine de confiscation des
dits nègres [africains] contre les
maîtres qui les auront préposés et de
punition arbitraire contre les
commandeurs qui auront accepté ladite
direction.
Art. 5: Les protestants n’ont pas le
droit de déranger les catholiques dans
leurs processions de fantaisie
Défendons à nos sujets de la religion
[protestante de fantaisie] d'apporter
aucun trouble ni empêchement à nos
autres sujets, même à leurs esclaves,
dans le libre exercice de la religion
Catholique, Apostolique et Romaine [de
fantaisie], à peine de punition
exemplaire.
Art. 6: Dictature religieuse avec
jours fériés : interdiction de
travailler, interdiction de récolter -
sinon il y aura des amendes contre les
esclaves et les propriétaires
d’esclaves + esclaves + produits
d'agriculture sont confisqués
Enjoignons à tous nos sujets, de quelque
qualité et condition qu'ils soient,
d'observer les jours de dimanches et de
fêtes, qui sont gardés par nos sujets de
la religion Catholique, Apostolique et
Romaine [de fantaisie]. Leur défendons
de travailler ni de faire travailler
leurs esclaves auxdits jours depuis
l'heure de minuit jusqu'à l'autre minuit
à la culture de la terre, à la
manufacture des sucres et à tous autres
ouvrages, à peine d'amende et de
punition arbitraire contre les maîtres
et confiscation tant des sucres que des
esclaves qui seront surpris par nos
officiers dans le travail.
Art. 7: Dictature religieuse avec
jours fériés : interdiction de marché
- sinon pénalité + confiscation des
biens + amende
Leur défendons pareillement de tenir le
marché des nègres [africains] et de
toute autre marchandise aux dits jours,
sur pareille peine de confiscation des
marchandises qui se trouveront alors au
marché et d'amende arbitraire contre les
marchands.
Art. 8: La dictature religieuse avec
un Jésus de fantaisie: Ceux qui ne
sont pas catholiques n’ont pas le
droit de se marier, on dit qu’ils sont
« incapables » de se marier – les
enfants de non-catholiques sont censés
être des "bâtards"
Déclarons nos sujets qui ne sont pas de
la religion Catholique, Apostolique et
Romaine [de fantaisie] incapables de
contracter à l'avenir aucuns mariages
valables, déclarons bâtards les enfants
qui naîtront de telles conjonctions, que
nous voulons être tenues et réputées,
tenons et réputons pour vrais
concubinages.
Art. 9: La dictature religieuse avec
un Jésus de fantaisie: Pour les
enfants avec des esclaves qui
cohabitent, l’homme doit payer une
amende : 2000 livres de sucre - si le
propriétaire de l’esclave a des
enfants avec son esclave, il y a aussi
l’aliénation: l’esclave et l’enfant
lui sont enlevés et casernés dans un
hôpital à vie - par mariage (catolique
de fantaisie!) on peut éviter le vol
des femmes et des enfants (dictature
du mariage!)
Les hommes libres [blancs] qui auront eu
un ou plusieurs enfants de leur
concubinage avec des esclaves, ensemble
les maîtres qui les auront soufferts,
seront chacun condamnés en une amende de
2000 livres de sucre, et, s'ils sont les
maîtres de l'esclave de laquelle ils
auront eu lesdits enfants, voulons,
outre l'amende, qu'ils soient privés de
l'esclave et des enfants et qu'elle et
eux soient adjugés à l'hôpital, sans
jamais pouvoir être affranchis.
N'entendons toutefois le présent article
avoir lieu lorsque l'homme libre qui
n'était point marié à une autre personne
durant son concubinage avec son esclave,
épousera dans les formes observées par
l'Eglise [de Jésus de fantaisie] ladite
esclave, qui sera affranchie par ce
moyen et les enfants rendus libres et
légitimes [mais ils vont être les
esclaves de l'Église de Jésus de
fantaisie avec un Seigneur de
fantaisie].
Art. 10: Dictature du mariage: Les
mariages doivent être célébrés avec
toutes les cérémonies - les esclaves
peuvent également être mariés sans le
consentement de leurs parents
Les solennités prescrites par
l'Ordonnance de Blois et par la
Déclaration de 1639 pour les mariages
seront observées tant à l'égard des
personnes libres que des esclaves, sans
néanmoins que le consentement du père et
de la mère de l'esclave y soit
nécessaire, mais celui du maître
seulement.
Art. 11: Dictature du mariage : les
esclaves ne sont autorisés à se marier
que si « leurs maîtres » y consentent
- les mariages forcés sont interdits
Défendons très expressément aux curés
[de Jésus de fantaisie] de procéder aux
mariages des esclaves, s'ils ne font
apparoir du consentement de leurs
maîtres. Défendons aussi aux maîtres
d'user d'aucunes contraintes sur leurs
esclaves pour les marier contre leur
gré.
Art. 12: Les enfants esclaves
restent esclaves + appartiennent aux «
maîtres » de la femme esclave
Les enfants qui naîtront des mariages
entre esclaves seront esclaves et
appartiendront aux maîtres des femmes
esclaves et non à ceux de leurs maris,
si le mari et la femme ont des maîtres
différents.
Art. 13: Dictature du mariage :
l’esclave avec la femme libre avec des
enfants : alors tous deviennent libres
- la femme esclave avec l’homme libre
avec des enfants: alors les enfants
restent esclaves
Voulons que, si le mari esclave a épousé
une femme libre, les enfants, tant mâles
que filles, suivent la condition de leur
mère et soient libres comme elle,
nonobstant la servitude de leur père, et
que, si le père est libre et la mère
esclave, les enfants soient esclaves
pareillement.
Art. 14: Dictature religieuse : les
esclaves baptisés de fantaisie ont une
tombe dans un cimetière - Les esclaves
non baptisés doivent être enterrés
dans un champ pendant la nuit
Les maîtres seront tenus de faire
enterrer en terre sainte, dans les
cimetières destinés à cet effet, leurs
esclaves baptisés. Et, à l'égard de ceux
qui mourront sans avoir reçu le baptême,
ils seront enterrés la nuit dans quelque
champ voisin du lieu où ils seront
décédés.
Art. 15: Il est interdit aux
esclaves de porter des armes - peine
de fouet - l’arme va à celui qui les
trouve - les esclaves ne sont
autorisés à porter des armes que
lorsqu’ils chassent des animaux
Défendons aux esclaves de porter aucunes
armes offensives ni de gros bâtons, à
peine de fouet et de confiscation des
armes au profit de celui qui les en
trouvera saisis, à l'exception seulement
de ceux qui sont envoyés à la chasse par
leurs maîtres et qui seront porteurs de
leurs billets ou marques connus.
Art. 16: Interdiction de contact :
Les esclaves et les filles esclaves
avant les mariages sont interdits de
contact - sinon la punition est
assortie d’un fouet ou d’un marquage
au lys jusqu’à la peine de mort - les
« chrétiens » doivent dénoncer
Défendons pareillement aux esclaves
appartenant à différents maîtres de
s'attrouper le jour ou la nuit sous
prétexte de noces ou autrement, soit
chez l'un de leurs maîtres ou ailleurs,
et encore moins dans les grands chemins
ou lieux écartés, à peine de punition
corporelle qui ne pourra être moindre
que du fouet et de la [marque de brûlure
en forme de] fleur de lys; et, en cas de
fréquentes récidives et autres
circonstances aggravantes, pourront être
punis de mort, ce que nous laissons à
l'arbitrage des juges. Enjoignons à tous
nos sujets de courir sus aux
contrevenants, et de les arrêter et de
les conduire en prison, bien qu'ils ne
soient officiers et qu'il n'y ait contre
eux encore aucun décret [chaque
catolique de fantaisie libre peut "jouer
la police"].
Art. 17: Interdiction de contact :
Les propriétaires d’esclaves qui
permettent la rencontre d’esclaves
d’autres propriétaires d’esclaves
seront punis
Les maîtres qui seront convaincus
d'avoir permis ou toléré telles
assemblées composées d'autres esclaves
que de ceux qui leur appartiennent
seront condamnés en leurs propres et
privés noms de réparer tout le dommage
qui aura été fait à leurs voisins à
l'occasion desdites assemblées et en 10
écus d'amende pour la première fois et
au double en cas de récidive.
Art.18: Les esclaves ne sont pas
autorisés à vendre la canne à sucre -
sinon peine de fouet + amende contre
le propriétaire de l’esclave + contre
l’acheteur
Défendons aux esclaves de vendre des
cannes de sucre pour quelque cause et
occasion que ce soit, même avec la
permission de leurs maîtres, à peine du
fouet contre les esclave, de 10 livres
tournois contre le maître qui l'aura
permis et de pareille amende contre
l'acheteur.
Art. 19: Les esclaves ne sont
autorisés à exposer des objets à
vendre ou à les apporter dans des
maisons privées qu’avec l’autorisation
spéciale du propriétaire de
l’esclavage - sinon il y aura une
réclamation des biens + une amende
pour les acheteurs
Leur défendons aussi d'exposer en vente
au marché ni de porter dans des maisons
particulières pour vendre aucune sorte
de denrées, même des fruits, légumes,
bois à brûler, herbes pour la nourriture
des bestiaux et leurs manufactures, sans
permission expresse de leurs maîtres par
un billet ou par des marques connues; à
peine de revendication des choses ainsi
vendues, sans restitution de prix, pour
les maîtres et de 6 livres tournois
d'amende à leur profit contre les
acheteurs.
Art. 20: Les fonctionnaires royaux
inspecteront les vivres et les
marchandises des esclaves ainsi que
leurs cartes d’identité sur tous les
marchés
Voulons à cet effet que deux personnes
soient préposées par nos officiers dans
chaque marché pour examiner les denrées
et marchandises qui y seront apportées
par les esclaves, ensemble les billets
et marques de leurs maîtres dont ils
seront porteurs.
Art. 21: Les catholiques qui voient
des esclaves transporter des
marchandises sans pièce d’identité
peuvent confisquer les marchandises et
les rendre au propriétaire de
l’esclave si la distance le permet -
ou les esclaves seront internés à
l’hôpital + les propriétaires
d’esclaves avertis
Permettons à tous nos sujets habitants
des îles de se saisir de toutes les
choses dont ils trouveront les esclaves
chargés, lorsqu'ils n'auront point de
billets de leurs maîtres [jacque
catolique libre de fantaisie peut "jouer
la police"], ni de marques connues, pour
être rendues incessamment à leurs
maîtres, si leur habitation est voisine
du lieu où leurs esclaves auront été
surpris en délit: sinon elles seront
incessamment envoyées à l'hôpital pour y
être en dépôt jusqu'à ce que les maîtres
en aient été avertis.
Art. 22: Nourriture: Les esclaves à
partir de l’âge de 10 ans reçoivent du
propriétaire de l’esclave 2 1/2 pots
de farine de manioc ou trois manioc
(racines de manioc) ou équivalent + 2
livres de bœuf ou 3 livres de poisson
ou équivalent - enfants de 2 à 10 ans
Seront tenus les maîtres de faire
fournir, par chacune semaine, à leurs
esclaves âgés de dix ans et au-dessus,
pour leur nourriture, deux pots et demi,
mesure de Paris, de farine de manioc, ou
trois cassaves pesant chacune 2 livres
et demie au moins, ou choses
équivalentes, avec 2 livres de boeuf
salé, ou 3 livres de poisson, ou autres
choses à proportion: et aux enfants,
depuis qu'ils sont sevrés jusqu'à l'âge
de dix ans, la moitié des vivres
ci-dessus.
[Et la nourriture avec de la viande ou
du poisson est pour la plupart avariée
de la poubelle de la cuisine des
messieurs "chrétiens"].
Art. 23: Nourriture: Les
propriétaires d’esclaves ne peuvent
pas remplacer le manque de nourriture
des esclaves par de l’alcool
Leur défendons de donner aux esclaves de
l'eau-de-vie de canne ou guildive, pour
tenir lieu de subsistance mentionnée en
l'article précédent.
Art. 24: Nourriture: Les
propriétaires d’esclaves ne peuvent
jamais laisser les esclaves travailler
pour leur propre nourriture pour leur
propre compte
Leur défendons pareillement de se
décharger de la nourriture et
subsistance de leurs esclaves en leur
permettant de travailler certain jour de
la semaine pour leur compte particulier.
Art. 25: Habillement: Les esclaves
doivent recevoir 2 vêtements de toile
ou 4 ares de toile par an
Seront tenus les maîtres de fournir à
chaque esclave, par chacun an, deux
habits de toile ou quatre aunes de
toile, au gré des maîtres.
Art. 26: Les esclaves sont autorisés
à signaler au procureur général le
manque d’entretien de la part du
propriétaire de l’esclave et les
propriétaires d’esclaves faillibles
sont poursuivis - les crimes contre
les esclaves ne sont pas tolérés
Les esclaves qui ne seront point
nourris, vêtus et entretenus par leurs
maîtres, selon que nous l'avons ordonné
par ces présentes, pourront en donner
avis à notre procureur général et mettre
leurs mémoires entre ses mains, sur
lesquels et même d'office, si les avis
viennent d'ailleurs, les maîtres seront
poursuivis à sa requête et sans frais ;
ce que nous voulons être observé pour
les crimes et traitements barbares et
inhumains des maîtres envers leurs
esclaves.
[Ce n’est qu’une théorie - parce qu’un
esclave n’a pas le droit de fuir de sa
place, et parce que personne ne le
croit, parce que les ecchymoses des
coups ne sont pas visibles sur la peau
noire!]
Art. 27: Les esclaves malades
doivent être nourris par le
propriétaire de l’esclave - ou nourris
à l’hôpital, et le propriétaire de
l’esclave doit payer pour la
nourriture à l’hôpital
Les esclaves infirmes par vieillesse,
maladie ou autrement, soit que la
maladie soit incurable ou non, seront
nourris et entretenus par leurs maîtres,
et, en cas qu'ils eussent abandonnés,
lesdits esclaves seront adjugés à
l'hôpital, auquel les maîtres seront
condamnés de payer 6 sols par chacun
jour, pour la nourriture et l'entretien
de chacun esclave.
Art. 28: Les esclaves n’ont pas le
droit d’avoir quoi que ce soit - tout
appartient au propriétaire de
l’esclave, même les cadeaux au
propriétaire de l’esclave
appartiennent au propriétaire de
l’esclave - Les parents des esclaves
ou leurs enfants n’ont AUCUN droit
d’héritage sur les choses qui ont été
données aux esclaves - Les esclaves ne
sont pas en mesure de faire des
contrats, ils ne peuvent donc pas
rédiger de dispositions
Déclarons les esclaves ne pouvoir rien
avoir qui ne soit à leurs maîtres ; et
tout ce qui leur vient par industrie, ou
par la libéralité d'autres personnes, ou
autrement, à quelque titre que ce soit,
être acquis en pleine propriété à leurs
maîtres, sans que les enfants des
esclaves, leurs pères et mères, leurs
parents et tous autres y puissent rien
prétendre par successions, dispositions
entre vifs ou à cause de mort ;
lesquelles dispositions nous déclarons
nulles, ensemble toutes les promesses et
obligations qu'ils auraient faites,
comme étant faites par gens incapables
de disposer et contracter de leur chef.
Art. 29: Responsabilité des
propriétaires d’esclaves pour les
actions des esclaves - les esclaves
dans le commerce doivent remettre les
bénéfices
Voulons néanmoins que les maîtres soient
tenus de ce que leurs esclaves auront
fait par leur commandement, ensemble de
ce qu'ils auront géré et négocié dans
les boutiques, et pour l'espèce
particulière de commerce à laquelle
leurs maîtres les auront préposés, et au
cas que leurs maîtres ne leur aient
donné aucun ordre et ne les aient point
préposés, ils seront tenus seulement
jusqu'à concurrence de ce qui aura
tourné à leur profit, et, si rien n'a
tourné au profit des maîtres, le pécule
desdits esclaves que les maîtres leur
auront permis d'avoir en sera tenu,
après que les maîtres en auront déduit
par préférence ce qui pourra leur être
dû ; sinon que le pécule consistât en
tout ou partie en marchandises, dont les
esclaves auraient permission de faire
trafic à part, sur lesquelles leurs
maîtres viendront seulement par
contribution au sol la livre avec les
autres créanciers.
Art. 30: Interdictions des
occupations d’esclaves : fonctions
publiques, agent du propriétaire
d’esclaves pour le commerce ou
l’administration, autorités
judiciaires, témoin expert ou arbitre
devant les tribunaux, les témoignages
d’esclaves ne sont qu’un guide pour le
juge
Ne pourront les esclaves être pourvus
d'office ni de commission ayant quelque
fonction publique, ni être constitués
agents par autres que leurs maîtres pour
gérer et administrer aucun négoce, ni
être arbitres, experts ou témoins, tant
en matière civile que criminelle : et en
cas qu'ils soient ouïs en témoignage,
leur déposition ne servira que de
mémoire pour aider les juges à
s'éclairer d'ailleurs, sans qu'on en
puisse tire aucune présomption, ni
conjoncture, ni adminicule de preuve.
Art. 31: Interdictions légales pour
les esclaves : ne peut jamais intenter
un procès, ne peut jamais être témoin,
à moins que les esclaves ne soient
accusés par le propriétaire de
l’esclave
Ne pourront aussi les esclaves être
parties ni être en jugement en matière
civile, tant en demandant qu'en
défendant, ni être parties civiles en
matière criminelle, sauf à leurs maîtres
d'agir et défendre en matière civile et
de poursuivre en matière criminelle la
réparation des outrages et excès qui
auront été commis contre leurs esclaves.
Art. 32: Les tribunaux peuvent
condamner les esclaves s’ils causent
du tort à des tiers - sont condamnés
en tant que "personnes libres"
Pourront les esclaves être poursuivis
criminellement, sans qu'il soit besoin
de rendre leurs maîtres partie, (sinon)
en cas de complicité : et seront, les
esclaves accusés, jugés en première
instance par les juges ordinaires et par
appel au Conseil souverain, sur la même
instruction et avec les même formalités
que les personnes libres.
Art. 33: Les esclaves en tant
qu’auteurs : Les contusions, les
effusions de sang ou les coups au
visage sont punis de mort
L'esclave qui aura frappé son maître, sa
maîtresse ou le mari de sa maîtresse, ou
leurs enfants avec contusion ou effusion
de sang, ou au visage, sera puni de
mort.
[Mais les maîtres peuvent battre les
esclaves, et l'on ne peut pas voir les
meurtrissures des contusions sur la peau
noire ( !)].
Art. 34: Les esclaves comme
coupables : Les offenses contre les
hommes libres seront sévèrement punies
jusqu’à la peine de mort
Et quant aux excès et voies de fait qui
seront commis par les esclaves contre
les personnes libres, voulons qu'ils
soient sévèrement punis, même de mort,
s'il y échet.
Art. 35: Les esclaves en tant
qu’auteurs : Le vol de gros animaux
doit être puni de « peines
embarrassantes », pouvant aller
jusqu’à la peine de mort
Les vols qualifiés, même ceux de
chevaux, cavales, mulets, boeufs ou
vaches, qui auront été faits par les
esclaves ou par les affranchis, seront
punis de peines afflictives, même de
mort, si le cas le requiert.
Art. 36: Les esclaves en tant
qu’auteurs : Le vol d’animaux plus
petits ou de produits agricoles sera
puni, si nécessaire par le bâton et le
marquage avec un lys
Les vols de moutons, chèvres, cochons,
volailles, cannes à sucre, pois, mils,
manioc, ou autres légumes, faits par les
esclaves, seront punis selon la qualité
du vol, par les juges qui pourront, s'il
y échet, les condamner d'être battus de
verges par l'exécuteur de la haute
justice et marqués d'une fleur de lys
[marque de brûlure].
Art. 37: Les esclaves en tant
qu’auteurs : Le vol ou tout autre
dommage causé à des tiers est puni par
le propriétaire de l’esclave ou par le
propriétaire des biens volés - la
peine expire 3 jours après la
condamnation
Seront tenus les maîtres, en cas de vol
ou d'autre dommage causé par leurs
esclaves, outre la peine corporelle des
esclaves, de réparer le tort en leur
nom, s'ils n'aiment mieux abandonner
l'esclave à celui auquel le tort a été
fait ; ce qu'ils seront tenus d'opter
dans trois jours, à compter de celui de
la condamnation, autrement ils en seront
déchus.
Art. 38: Esclaves en fuite : 2 épis
enlevés + marquage avec un lys - en
cas d’évasion ultérieure : demi-jambe
ou demi-bras perdue + deuxième
marquage avec une ligne - en cas
d’évasion ultérieure : peine de mort
L'esclave fugitif qui aura été en fuite
pendant un mois à compter du jour que
son maître l'aura dénoncé en justice,
aura les oreilles coupées et sera marqué
d'une fleur de lys [marque de brûlure]
sur une épaule ; s'il récidive un autre
mois à compter pareillement du jour de
la dénonciation, il aura le jarret
coupé, et il sera marqué d'un fleur de
lys sur l'autre épaule ; et, la
troisième fois, il sera puni de mort.
Art. 39: Esclaves en fuite : Si les
affranchis donnent asile à un esclave
en fuite, ils doivent payer au
propriétaire de l’esclave 300 livres
de sucre par jour d’abri - les
affranchis paient 10 livres par jour
d’abri
Les affranchis qui auront donné retraite
dans leurs maisons aux esclaves
fugitifs, seront condamnés par corps
envers les maîtres en l'amende de 300
livres de sucre par chacun jour de
rétention, et les autres personnes
libres qui leur auront donné pareille
retraite, en 10 livres tournois d'amende
par chacun jour de rétention.
Art. 40: Esclave criminel condamné :
reçoit la visite d’évaluateurs avant
son exécution
L'esclave puni de mort sur la
dénonciation de son maître non complice
du crime dont il aura été condamné sera
estimé avant l'exécution par deux des
principaux habitants de l'île, qui
seront nommés d'office par le juge, et
le prix de l'estimation en sera payé au
maître ; et, pour à quoi satisfaire, il
sera imposé par l'intendant sur chacune
tête des nègres [africains] payants
droits la somme portée par l'estimation,
laquelle sera régalée sur chacun desdits
nègres [africains] et levée par le
fermier du domaine royal pour évité à
frais.
Art. 41: Justice contre les esclaves
: Les poursuites pénales contre les
esclaves sont exonérées d’impôt
Défendons aux juges, à nos procureurs et
aux greffiers de prendre aucune taxe
dans les procès criminels contre les
esclaves, à peine de concussion.
Art. 42: Les esclaves en tant
qu’auteurs : Le propriétaire de
l’esclave peut les enchaîner, les
battre avec des verges et des abeilles
- la torture et la mutilation sont
interdites [des chaînes et battre ne
sont pas de torture???]
Pourront seulement les maîtres,
lorsqu'ils croiront que leurs esclaves
l'auront mérité, les faire enchaîner et
les faire battre de verges ou cordes.
[Des manches bleus on ne voit pas sur la
peau noire]. Leur défendons de leur
donner la torture, ni de leur faire
aucune mutilation de membres, à peine de
confiscation des esclaves et d'être
procédé contre les maîtres
extraordinairement [c'est la théorie].
[La torture avec des coups contre les
Noirs ne provoque pas d’hématomes
visibles sur la peau noire - et cela est
exploité sans vergogne par les criminels
"chrétiens" du monde entier pendant plus
de 400 ans].
Art. 43: Le propriétaire d’esclaves
en tant que meurtrier d’un esclave est
poursuivi + puni - ou il est pardonné
- le pardon n’est pas nécessaire pour
cela
Enjoignons à nos officiers de poursuivre
criminellement les maîtres ou les
commandeurs qui auront tué un esclave
étant sous leur puissance ou sous leur
direction et de punir le meurtre selon
l'atrocité des circonstances ; et, en
cas qu'il y ait lieu à l'absolution,
permettons à nos officiers de renvoyer
tant les maîtres que les commandeurs
absous, sans qu'ils aient besoin
d'obtenir de nous des lettres de grâce.
Art. 44: Les esclaves peuvent être
héréditaires : ils sont divisés
également entre les cohéritiers sans
hypothèque, sans précision ( ?), sans
droit d’aînesse et ne sont pas soumis
à beaucoup de choses
Déclarons les esclaves être meubles et
comme tels entrer dans la communauté,
n'avoir point de suite par hypothèque,
se partager également entre les
cohéritiers, sans préciput et droit
d'aînesse, n'être sujets au douaire
coutumier, au retrait féodal et
lignager, aux droits féodaux et
seigneuriaux, aux formalités des
décrets, ni au retranchement des quatre
quints, en cas de disposition à cause de
mort et testamentaire.
Art. 45: Les esclaves peuvent être
hérités : les héritiers « chrétiens »
blancs peuvent réclamer certains
esclaves
N'entendons toutefois priver nos sujets
[les hommes blancs catholiques de
fantaisie] de la faculté de les [les
esclaves noirs] stipuler propres à leurs
personnes et aux leurs de leur côté et
ligne [on peut hériter les esclaves],
ainsi qu'il se pratique pour les sommes
de deniers et autres choses mobiliaires.
Art. 46: La saisie des esclaves
s’effectue de la même manière que dans
le cas de la propriété - les esclaves
peuvent être mis en gage, l’argent
peut être distribué - si le
propriétaire de l’esclave fait
faillite, après que le paiement des
dettes privilégiées s’applique aux
esclaves un sol par livre
Seront dans les saisies des esclaves
observées les formes prescrites par nos
ordonnances et les coutumes pour les
saisies des choses mobiliaires. Voulons
que les deniers en provenant soient
distribués par ordre de saisies ; ou, en
cas de déconfiture, au sol la livre,
après que les dettes privilégiées auront
été payées, et généralement que la
condition des esclaves soit réglée en
toutes affaires comme celle des autres
choses mobiliaires [les esclaves sont
des chauses et la loi pour ça c'est la
loi des biens], aux exceptions
suivantes.
Art. 47: Confiscation des esclaves :
L’attachement d’une famille d’esclaves
avec des enfants jusqu’à l’âge de 10
ans ne peut pas être déchiré - mais à
partir de la prépuberté, les familles
peuvent être séparées ( !)
Ne pourront être saisis et vendus
séparément le mari, la femme et leurs
enfants impubères [jusqu'à 10 ans],
s'ils sont tous sous la puissance d'un
même maître ; déclarons nulles les
saisies et ventes séparées qui en sont
faites , ce que nous voulons avoir lieu
dans les aliénations volontaires, sur
peine, contre ceux qui feront les
aliénations, d'être privés de celui ou
de ceux qu'ils auront gardés, qui seront
adjugés aux acquéreurs, sans qu'ils
soient tenus de faire aucun supplément
de prix.
Art. 48: Les esclaves de 14 à 60 ans
qui travaillent dans les sucreries,
les fabriques indigènes et dans les
habitations ne peuvent être saisis
pour dettes, à moins que le prix
d’achat n’ait pas été payé
intégralement, ou si la société fait
faillite et est saisie - la saisie
d’une société en faillite sans
esclaves est interdite
Ne pourront aussi les esclaves
travaillant actuellement dans les
sucreries, indigoteries et habitations,
âgés de quatorze ans et au-dessus
jusqu'à soixante ans, être saisis pour
dettes, sinon pour ce que sera dû du
prix de leur achat, ou que la sucrerie,
indigoterie, habitation, dans laquelle
ils travaillent soit saisie réellement ;
défendons, à peine de nullité, de
procéder par saisie réelle et
adjudication par décret sur les
sucreries, indigoteries et habitations,
sans y comprendre les nègres [africains]
de l'âge susdit y travaillant
actuellement.
Art. 49: La plantation fait faillite
etc.: Si les esclaves confisqués ont
des enfants, alors les enfants
n’appartiennent pas aux biens
confisqués
Le fermier judiciaire des sucreries,
indigoteries, ou habitations saisies
réellement conjointement avec les
esclaves, sera tenu de payer le prix
entier de son bail, sans qu'il puisse
compter parmi les fruits qu'il perçoit
les enfants qui seront nés des esclaves
pendant son bail.
Art. 50: La plantation fait faillite
etc.: Les nouveaux enfants esclaves
sont mentionnés dans un avis, ainsi
que les esclaves morts
Voulons, nonobstant toutes conventions
contraires, que nous déclarons nulles,
que lesdits enfants appartiennent à la
partie saisie, si les créanciers, sont
satisfaits d'ailleurs, ou à
l'adjudicataire, s'il intervient un
décret ; et, à cet effet, il sera fait
mention dans la dernière affiche, avant
l'interposition du décret, desdits
enfants nés des esclaves depuis la
saisie réelle. Il sera fait mention,
dans la même affiche, des esclaves
décédés depuis la saisie réelle dans
laquelle ils étaient compris.
Art. 51: Faillite d’une plantation
etc.: vente aux enchères des terres et
des esclaves - prix
Voulons, pour éviter aux frais et aux
longueurs des procédures, que la
distribution du prix entier de
l'adjudication conjointe des fonds et
des esclaves, et de ce qui proviendra du
prix des baux judiciaires, soit faite
entre les créanciers selon l'ordre de
leurs privilèges et hypothèques, sans
distinguer ce qui est pour le prix des
fonds d'avec ce qui est pour le prix des
esclaves.
Art. 52: Faillite de la plantation
etc.: prélèvement seulement en
proportion du prix de la terre
Et néanmoins les droits féodaux et
seigneuriaux ne seront payés qu'à
proportion du prix des fonds.
Art. 53: Faillite de la plantation
etc.: propriété et esclaves vont de
pair ou non
Ne seront reçus les lignagers et
seigneurs féodaux à retirer les fonds
décrétés, s'ils ne retirent les esclaves
vendus conjointement avec fonds ni
l'adjudicataire à retenir les esclaves
sans les fonds.
Art. 54: Esclaves dans les
plantations: Les surveillants des
plantations sont censés être comme de
bons pères de famille - si la relation
se termine à cause de la maladie, de
la vieillesse ou de la mort de
l’esclave, etc., les surveillants ne
sont pas obligés de payer les prix -
et les enfants esclaves ne peuvent pas
les garder - ils entrent en possession
du propriétaire d’esclaves
Enjoignons aux gardiens nobles et
bourgeois usufruitiers, amodiateurs et
autres jouissants des fonds auxquels
sont attachés des esclaves qui y
travaillent, de gouverner lesdits
esclaves comme bons pères de famille,
sans qu'ils soient tenus, après leur
administration finie, de rendre le prix
de ceux qui seront décédés ou diminués
par maladie, vieillesse ou autrement,
sans leur faute, et sans qu'ils puissent
aussi retenir comme fruits à leur profit
les enfants nés desdits esclaves durant
leur administration, lesquels nous
voulons être conservés et rendus à ceux
[finalement] qui en sont maîtres et les
propriétaires [des esclaves].
Art. 55: Esclaves libres: les
maîtres « chrétiens » à partir de
l’âge de 20 ans peuvent libérer les
esclaves de n’importe quel âge, aucune
justification n’est nécessaire
Les maîtres âgés de vingt ans pourront
affranchir leurs esclaves par tous actes
vifs ou à cause de mort, sans qu'ils
soient tenus de rendre raison de
l'affranchissement, ni qu'ils aient
besoin d'avis de parents, encore qu'ils
soient mineurs de vingt-cinq ans.
Art. 56: Les esclaves peuvent
devenir libres: s’ils sont nommés par
le propriétaire de l’esclave comme
légataire universel / exécuteur
testamentaire / tuteur des enfants
blancs
Les esclaves qui auront été fait
légataires universels par leurs maîtres
ou nommés exécuteurs de leurs testaments
ou tuteurs de leurs enfants, seront
tenus et réputés, les tenons et réputons
pour affranchis.
[Cette liberation des esclaves, qui sont
alors considérés comme "libres", est
processé pour les mariages faciles avec
les ex-esclaves, ou pour permettre aux
esclaves d'apprendre de lire, d’écrire
et d’étudier légalement. La précondition
est un propriétaire d’esclaves
intelligent].
Art. 57: Affranchissement des
esclaves: Le certificat d’émancipation
remplace l’acte de naissance en tant
qu’esclave - il n’y a pas besoin de
certificat de naturalisation - ils
deviennent des "sujets naturels"
Déclarons leurs affranchissements faits
dans nos îles, leur tenir lieu de
naissance dans nos dites îles et les
esclaves affranchis n'avoir besoin de
nos lettres de naturalité pour jouir des
avantages de nos sujets naturels de
notre royauté, terres et pays de notre
obéissance, encore qu'ils soient nés
dans les pays étrangers.
Art. 58: Esclaves libres: Ils
doivent faire preuve d’un respect
particulier envers les anciens
propriétaires d’esclaves - Les
insultes à l’encontre de
l’ex-propriétaire d’esclaves sont
sévèrement punies - Les anciens
propriétaires d’esclaves n’ont plus
aucun droit sur les esclaves
affranchis
Commandons aux affranchis de porter un
respect singulier à leurs anciens
maîtres, à leurs veuves et à leurs
enfants, en sorte que l'injure qu'ils
leur auront faite soit punie plus
grièvement que si elle était faite à une
autre personne : les déclarons toutefois
francs et quittes envers eux de toutes
autres charges, services et droits
utiles que leurs anciens maîtres
voudraient prétendre tant sur leurs
personnes que sur leurs biens et
successions en qualité de patrons.
Art. 59: Affranchissement des
esclaves: ces vies ont les mêmes
droits que celles des "nés libres"
Octroyons aux affranchis les mêmes
droits, privilèges et immunités dont
jouissent les personnes nées libres ;
voulons que le mérite d'une liberté
acquise produise en eux, tant pour leurs
personnes que pour leurs biens, les
mêmes effets que le bonheur de la
liberté naturelle cause à nos autres
sujets.
[Les gens catholiques de fantaisie sont
définis ici comme la "liberté
naturelle", et toutes les autres
religions ne le sont pas. C’est la
pensée logique discriminatoire des
"chrétiens" criminels catholiques du
Vatican. On peut supposer que l'on avait
des lois similaires en Italie, en
Espagne, au Portugal, en Irlande, en
Suisse, dans toutes les colonies
catholiques, et aussi dans les États
protestants et orthodoxes "chrétiens" de
fantaisie, ou sont encore en vigueur
aujourd’hui. La brutalité criminelle du
Vatican satanique avec ses services
secrets Opus Dei et Loge P2/P3 des
Francmasons criminels etc. n'arrête
pas].
Art. 60: Utilisation des amendes +
biens confisqués: 2/3 s’adressent aux
huissiers de justice compétents (???!!!)
- 1/3 se rendent dans les hôpitaux
locaux
Déclarons les confiscations et les amendes
qui n'ont point de destination
particulière, par ces présentes nous
appartenir, pour être payées à ceux qui
sont préposés à la recette de nos droits
et de nos revenus ; voulons néanmoins que
distraction soit faite du tiers desdites
confiscations et amendes au profit de
l'hôpital établi dans l'île où elles
auront été adjugées.
|
[Ich habe es doch gesagt: Die "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf diesem Planet].
Dieser Codex ist nur eines von vielen finsteren
Gesetzeswerken.
Geprügelt, gefoltert, gemordet, in
Ketten gelegt wird - mit gesetzlicher
Billigung - überall. Zeitgenössische Reiseberichte
europäischer Zeugen sind voll davon. Die weissen Herren
entsetzt es nicht. Geprügelt wird bei den Engländern
beispielsweise mit "einem Instrument, das in den Händen
mancher Aufseher so gewaltig ist, dass man damit einem
Pferd die Haut vom Rücken reissen könnte" (Redding).
(Buch von Saunders Redding: They Came in Chains -
Americans from Africa - New York 1950 [S.538])
8.3.3. Weitere Folterpraktiken und
Todesfolter gegen SklavInnen
["Christliche" Sklaverei mit Folter auf Barbados
(Karibik, GB): Bericht von Captain Cook mit Afrikaner am
Baum - wie bei der Inquisition ab 1291]
Ein Captain Cook hat eine Schilderung aus
Barbados
hinterlassen, wie er zusammen mit zwei anderen Zeugen auf
einer Pflanzung in der Nähe eines Hauses über einem
Misthaufen einen Neger [Afrikaner] sah, der an seinen nach
hinten gebogenen Ellenbogen von einem
Baum
herabhing, so dass die Beine kaum den Boden berührten.
"Mit einem Eisengewicht um den Hals, das allem Anschein
nach mindestens 14 Pfund wog. Und so war der arme Teufel
da allein, der Mittagssonne ausgesetzt - keine Kreatur in
der Nähe oder auch nur in der Nähe des Hauses."
["Christliche" Sklaverei mit Folter irgendwo: Fusseisen
- Überladung und Peitschenhiebe - Verlies mit
Fussfesseln]
Victor Schoelcher (Buch: Esclavage et Colonisation - Paris
1948 [S.539]):
"Machen sie etwas falsch, legt man ihnen
Fusseisen
an. So beladen, jagt man sie
mit Peitschenhieben
zur Arbeit [Sklaven werden wie Pferde vor der
Kutsche behandelt]. Oder man wirft sie in ein
unterirdisches
Gefängnis [Verlies]. Unten ist eine
Holzpritsche mit Einkerbungen, in die jedes Bein - über
den Fussknöchel hinaus - passt. So angefesselt, kann das
(fast immer nackte) Opfer sich nur im Sitzen oder auf dem
Rücken liegend halten. Man kann sich leicht vorstellen,
was für Schmerzen es macht, 24 oder 48 Stunden in einer so
schrecklichen Lage zu bleiben ... Als Äusserstes kommen
die körperlichen Strafen. Man hat Schwarze unter den
Schlägen dieser grossknotigen Peitsche, ihres
Folterinstrumentes, sterben sehen."
[Ergänzung:
In Süd-"Amerika" werden bis heute in der armen Bevölkerung
Kinder mit kleinen Peitschen gefoltert (Peru 2016), oder
es werden Brennnesseln als Peitsche benutzt (gesehen in
Ecuador 2011). Die "christlichen" Grausamkeiten hören
nicht auf mit Bezug auf die Jesus-Fantasie-Bibel, die
behauptet, man dürfe Kinder schlagen].
["Christliche" Sklaverei mit Folter irgendwo: Fixierung
von Händen und Füssen - und dann Peitschenschläge
überall hin - die "Vierpfahl"-Folter]
Beliebte [S.195] Vorrichtung dabei: das "
quatre-piquets"
(
Vierpfahl). Der Mann oder die Frau - denn
das schwache Geschlecht wird nicht verschont - wird flach
auf den Bauch auf die Erde gelegt. Dann werden Hände und
Füsse an vier in gewisser Entfernung voneinander in den
Boden eingelassene Eisenpflöcke gebunden. Nun bekommt das
Opfer die Schläge, die ihm mit voller Kraft versetzt
werden.
["Christliche" Sklaverei auf der Insel Guadeloupe
(Karibik, F): Käfigfolter an einer Frau 22 Monate lang -
Mord]
Schoelcher (Esclavage et colonialisme - Paris 1948) hat
auch die Gefängnisse beschrieben. Auf der Insel
Guadeloupe
verbringt
eine Frau 22 Monate in einem Verschlag
von 1,20m Höhe, 3m Breite und 2,70m Länge, dessen Tür nur
60x45cm Zoll misst. Die Frau stirbt. Der Mann, der sie
hineingesteckt hat, ein Pflanzer namens
Douillard-Mahaudiere, wird sogar angeklagt - und
freigesprochen.
["Christliche" Sklaverei auf Martinique (Karibik, F):
Käfigfolter in einem Holzkasten - nur wenige Luftlöcher]
"Die Gewohnheit der Sklaverei korrumpiert den Geist bis zu
einem unsäglichen Punkt", sagt Schoelcher. "Ein Pflanzer
auf
Martinique, ein alter, respektabler,
guter Mann, den man sehr verblüffen würde, wenn man sagte,
er begehe eine Grausamkeit, hat schon von seinen Vorfahren
her und bewahrt noch immer unter dem Namen Gefängnis einen
Holzkasten, bestenfalls drei Fuss (90cm)
hoch, in den man nur kriechend hineinkommen kann. Ein
regelrechter Sarg. Als ich einem jungen Mann meine
Empfindungen über diese schauerliche Schachtel sagte und
bemerkte, dass dort Luft nur durch einige sehr wenige
Löcher eindringen könnte, sagte er ganz ruhig: 'Aber mein
Herr, sie sind doch nicht zur Erholung dort drin.' Er war
kaum 25 Jahre alt."
["Christliche" Sklaverei mit Folter: Der Lochbalken]
Ausser der Peitsche und dem Cachot [frz. Kerker] wird noch
die
"barre" ["Lochbalken-Folter"] benutzt.
Am Fuss eines Feldbetts befindet sich ein Balken mit
Löchern, in die man ein oder zwei Beine des Gefangenen in
der Höhe der Knöchel einschliesst. Solche Balken gibt es
auf
jeder Pflanzung, in beinahe jedem Haus - in
den Kolonien ist das ein gewöhnliches Haushaltsmöbel.
["Christliche" Sklaverei mit Folter: Ketten, Halseisen,
Hirschgeweih]
Der Pflanzer hat auch das Recht,
Ketten zu
verwenden, die den Vorteil der Vielseitigkeit haben:
Manchmal reichen sie von den Fussgelenken bis zum Gürtel
wie bei Strafgefangenen, manchmal fesseln sie beide Füsse,
um jedes Laufen [Rennen] unmöglich zu machen. Man bedient
sich auch des
Halseisens. Auf diesem sind
mitunter für "gefährliche" Leute zwei grosse Metallzweige
in Form eines
Hirschgeweihs aufgesetzt. Sie
sollen den Träger daran hindern, in die Wälder zu
flüchten.
["Christliche" Sklaverei mit Mord als Bestrafung für
Rebellion und Aufstandsversuche: Mord am gebogenen
Feuergrill]
Besonders grausam unterdrücken die Weissen jeden
Aufstandsversuch. "Normale" Strafen für Rebellion: "Man
nagelt sie mit gebogenen Stöcken über den Gliedern am
Boden fest, und dann
brennt man sie
langsam, beginnend mit den Füssen und Händen, bis man den
Kopf erreicht." (Orlando Patterson).
(Orlando Patterson: The Sociology of Slavery - London 1967
[S.538])
["Christliche" Sklaverei mit Amputationen: Hoden weg -
halber Fuss weg]
Auf geringfügigere "Verbrechen" steht
Kastration
- oder es wird den Delinquenten ein
halber Fuss mit
der Axt abgeschlagen.
["Christliche" Sklaverei mit Folter: Eisenringe,
Geweihe, Eisenstachel im Mund, Peitschenhiebe, Salz und
Pfeffer in die Wunden]
Fürs Weglaufen: schwere [S.196]
Eisenringe
um die Fussgelenke, "
Geweihe" (siehe oben)
oder "einen
Eisenstachel in den Mund". Für
Nachlässigkeiten werden die Sklaven gewöhnlich schon vom
Aufseher blutig geschlagen. "Manchen reibt man nach der
Tracht Prügel
Salz und Pfeffer in die Wunden
... anderen giessen ihre Herren geschmolzenes Wachs auf
die Haut." Natürlich führt gerade diese barbarische
Behandlung zu neuen Aufstandsversuchen. Denn freikaufen,
eine Möglichkeit, die allmählich, langsam und spärlich
bekannt wird und genutzt werden kann, können sich nur
wenige.
[Ich hab es doch gesagt: Die "Christen" sind die
kriminellsten Tiere auf dem Planet].
["Christliche" Kopfgelder und der "christliche"
Sklavenfänger mit seinen Spürhunden gegen
AfrikanerInnen]
Auf entlaufene Sklaven werden hohe Preise ausgesetzt. Das
bringt einen neuen Beruf hervor: den
Sklavenfänger.
Bartsch zitiert ein Inserat, in dem ein Angehöriger dieses
Berufsstandes seine Dienste anbietet:
"Achtung! Der Unterzeichnete macht auf diese Weise
bekannt, dass er beste
Niggerhunde [Spürhunde gegen
AfrikanerInnen] zur Verfügung hat und
jederzeit bereit ist, Sklaven zu niedrigen Preisen zu
fangen. Meine Hunde sind erstklassig trainiert, und ich
selbst bin 15 Jahre mit Erfolg in diesem Geschäft. Meine
Preise sind:
-- 10 Dollar, wenn ich den Sklaven in dem Distrikt fange,
in dem sein Herr ansässig ist,
-- im Amtsbezirk 15 Dollar und
-- ausserhalb des Bezirks 50 Dollar. Bitte mich zu
benachrichtigen, solange die Spur noch frisch ist.
Dan McCovan."
(Ernst Bartsch: Buch: Koloniale Welt im Aufbruch -
Ost-Berlin 1960 [S.530])
8.3.4. "Christliche" Strafen wegen
gemischter Beziehungen
["Christlicher" Rassismus gegen Verbindungen von
Schwarz und Weiss in Virginia 1630: Peitschenstrafe für
den weissen Mann - in der spanischen Karibik eher nicht]
In einigen Gegenden wird auch noch etwas unter Strafe
gestellt, was andernorts und im absoluten Machtbereich des
Sklavenfarmers weit verbreitet ist: sexuelle Beziehungen
zwischen Weissen und Schwarzen. In den Gerichtsakten von
Virginia ["Jungfrauland"] finden sich Urteile wie (1630):
"dass High Davis ordentlich ausgepeitscht werden soll -
vor einer Versammlung von Negern [AfrikanerInnen] und
anderen -, weil er sich zur Unehre [des Fantasie]-Gottes
und Schande der [Jesus-Fantasie]-Christen
geschändet
hat, indem er
seinen Körper beschmutzte und
mit einer Negerin [Afrikanerin] zusammenlag" (zitiert bei
Klein).
(Buch von Martin A. Klein: Islam and Imperialism in
Senegal - Edinburgh 1968 [S.535])
Aus den Jahren 1640 und 1662 werden ähnliche Urteile
überliefert. Klein zieht den Schluss, dass sich im
angelsächsischen Virginia schon recht früh neben dem
Verhältnis Herr-Sklave auch die Rassenabneigung der
Weissen gegen die Schwarzen bemerkbar macht, die in den
iberischen [spanischen und portugiesischen] Kolonien,
besonders auf dem von Klein zum Vergleich herangezogenen
Kuba, keine Rolle spielt.
[-- Südamerika mit den spanischen Kolonien kannte eine
brutale Rassentrennung bis ca. 1850, das ist in Peru
(Chincha Baja - Chincha Alta), Argentinien und Chile heute
noch so (Stand 2024).
-- das Dritte Reich von 1933-1945 führt in den Nürnberger
Gesetzen von 1935/6 diese "Rassenschande" wieder ein -
abgeguckt von "christlichen" Sklavengesetzen].
8.3.5. "Christliche" Sklaverei mit Folter
auf der Farm
["Christliche" Folter in der Karibik: mit zu wenig
Essen, und das ist dann noch nur noch halbe Qualität]
Soviel auch über die barbarische Behandlung der Sklaven
bekannt ist, weit mehr Opfer als die direkte Quälerei
verursachen zweifellos die Arbeitsbedingungen - die
Kombination von Überarbeitung mit einer
Ernährung
aus verdorbenem Fisch, wie Redding es nennt.
(Buch von Saunders Redding: They Came in Chains -
Americans from Afrika - New York 1950 [S.538])
"Wenn die Heringe nicht mehr gut für die weissen
Verbraucher waren, wurden sie auf die Plantagen zu den
Sklaven gebracht." Das, zusammen mit ein paar Handvoll
Reis, ist auf den karibischen Inseln die Standardration
für Sklaven, wohl kaum genug für Arbeiter, deren
Arbeitszeit
oft bis zu 18 Stunden am Tag dauert. Nicht nur
Männer - [S.197] auch Frauen gehen im Morgengrauen auf die
Felder und schuften bis zur Dunkelheit. [Tagesanbruch in
den Tropen (u.a. Karibik) am Äquator ist um ca. 6:30 Uhr,
und die Dunkelheit kommt um ca. 18:30 Uhr].
["Christliche" Sklaverei mit Folter und Mord auch gegen
Frauen - Zucker kochen in der Nacht]
Um Mitternacht gehen sie oft noch zum Kochhaus, wo der
Rohzucker
gemacht wird, und arbeiten bis zum folgenden Mittag.
"Auch Frauen zuckten unter dem Biss der Peitsche zusammen,
hatten abgeschnittene Ohren, bekamen schwere Eisen
umgelegt. Taub und blind vor Müdigkeit kamen Sklaven
manchmal ins Getriebe der Mühlen und wurden durchgedreht
wie Zuckerrohrstengel. So manche
Gallone Sirup
war rot von Blut und klumpig von zerhacktem Fleisch"
(Redding).
["Christliche" Sklaverei auf Mauritius (Afrika):
Sklaven sind Köche - am Herd angekettet]
Tag für Tag, Woche um Woche, Jahr nach gemartertem Jahr
schuften die Sklaven und sterben.
"Eines Tages" (erzählt Eric Williams [3 Bücher]), "möchte
ein Pflanzer auf
Mauritius gern den
Vertreter der Antisklavereibewegung,
Buxton,
davon überzeugen, dass 'die Schwarzen die glücklichsten
Menschen auf der Welt' seien. Er fordert seine Frau auf,
seine Rede mit eigenen Beispielen aus ihrer Sphäre zu
bekräftigen. 'Nun ja', antwortet die gute Ehefrau, 'die
waren sehr glücklich, ich bin sicher, mir kam es nur immer
so seltsam vor, die
schwarzen Köche an den Herd
angekettet zu sehen.'"
-- Eric Williams: The Historical Background of Race
Relations in the Caribbean - Port of Spain 1955
-- Eric Williams: A History of the Peple of Trinidad and
Tobago - Port of Spain 1962, London 1964
-- Eric Williams: Capitalism and Slavery - London 1967
[S.541]
["Christliche" Sklaverei auf Zuckerrohrfeldern: 16 1/2
Stunden Arbeit pro Tag - in der Erntezeit 18 Stunden -
Selbstmorde sind "normal"]
Arbeit auf dem Feld - in Schichten natürlich, in Gruppen,
unter der wachsamen Peitsche des Aufsehers. Sieben Monate
pro Jahr beträgt die durchschnittliche Arbeitszeit auf den
Zuckerplantagen 16 1/2 Stunden am Tag (Patterson). Während
der fünf Monate
Erntezeit: 18 Stunden
[teilweise wochenlang in der Sonnenhitze und mit zu wenig
Wasser und Verpflegung].
8.3.6. Selbstmordwellen bei den schwarzen
Sklaven: kollektiver Selbstmord aus Prinzip
["Christliche" Sklaverei auf Zuckerrohrfeldern: Sklaven
müssen "gangs" für zu schwere Arbeit bilden - sie machen
oft kollektiven Selbstmord]
Viele Sklaven halten dieses Regime nicht durch. Es gibt
"gangs", die für besonders unangenehme Arbeit unter
besonders ungünstigen Bedingungen vermietet werden und
deren Lebensdauer allgemein mit höchstens sieben Jahren
angenommen wird ...
Manche retten sich aus ihrem
Elend durch Selbstmord. [Das afrikanische Volk
der] Ibos (in Nigeria [web17]), [sowie] Neger [Afrikaner]
von der Goldküste, aus Angola, neigen besonders dazu. Die
häufigste Art ist
Erhängen oder das Essen von Erde.
Patterson zitiert den Pflanzer
Fitzmaurice,
Ende des 18. Jahrhunderts:
"Ich habe in einem einzigen Jahr
ein Dutzend neue
Neger [AfrikanerInnen] verloren, die Erde assen,
obwohl ich sie gut ernährte. Wenn ich ihnen
Vorwürfe machte, erzählten sie mir dauernd, dass sie den
Tod dem Leben vorziehen würden. Eine grosse Zahl der neuen
Neger [AfrikanerInnen], die auf die Zuckerplantagen
kommen, sterben auf diese Weise."
Massen-Selbstmorde sind nicht selten, besonders nach
missglückten Rebellionen. Patterson (The Sociology of
Slavery - London 1967) erzählt einen Fall aus dem Jahr
1760, wo sich die geflüchteten Neger [AfrikanerInnen] in
Gruppen bis zu 25 Mann [ev. auch mit Frauen] gemeinsam im
Wald umbringen. 1790 hört ein Untersuchungsausschuss von
dem Zeugen
Henry Coor (Mühlenbauer auf
Jamaica, GB-Kolonie [web16]), dass "14 Sklaven in den Wald
liefen und sich dort zusammen die Kehle durchschnitten".
Der Zeuge sagt: "Ich könnte noch mehrere andere Fälle
erzählen."
[Es kann sein, dass die Erinnerung an den Massenmord auf
dem Sklavenschiff derart stark ist, dass sich viele
Überlebenden sagen: dann gehe ich auch].
8.3.7. "Christliche" Sklaverei mit
Todesfolter auf der Farm: Todesraten
["Gewöhnungszeit" bis 3 Jahre bis 33% Tote - Epidemien
fordern bis zu 50% Tote - Klimaunterschiede -
Afrikanerinnen wollen oft gar keine Kinder und lassen
ihre Babys sterben - oder Kindsverluste]
Für die Sterblichkeit der Sklaven hat Patterson (The
Sociology of Slavery - London 1967) in den von ihm
untersuchten Gebieten folgende Gründe verantwortlich
gemacht [S.198]:
-- Die Periode, in der sich der Sklave an seine neue
Umgebung, seine neuen Arbeitsbedingungen gewöhnen muss. In
dieser Zeit, die bis zu drei Jahre dauert,
sterben
zwischen einem Viertel und einem Drittel der
Neuen. Falls eine Epidemie ausbricht - und das geschieht
in diesen Zeiten und Gebieten oft -, kann man damit
rechnen, dass
mindestens die Hälfte stirbt.
Ganz abgesehen davon, dass sie ja zum Teil noch von der
Überfahrt her Krankheiten in sich tragen.
-- Das Klima, das nur selten dem ihrer Heimat entspricht
und dem sie in ihrer Erschöpfung nicht mehr standhalten
[Hochland-Afrikaner in den Tropen geht nicht gut]. Ganz
abgesehen von ihrem immer wieder erwähnten "totalen Mangel
an Lebenswillen" [die Depression nach den Erlebnissen auf
dem Sklavenschiff wird nicht erkannt].
-- Zu viel Arbeit zu schnell - ohne allmähliche Gewöhnung
an die neuen Bedingungen. Besonders hoch ist die
Kindersterblichkeit,
weil die Mütter keine Kinder
wollen und sich keine Mühe geben, ihre
Neugeborenen vor den meist fürchterlich unhygienischen
Verhältnissen zu schützen [sie wollen nicht, dass die
kriminellen "Christen" ihr Kind als Sklavenkind bekommen].
Eine Zeitlang (bevor man die Vorteile der "Zucht"
entdeckt) legen auch die Pflanzer keinen Wert darauf;
schwangere Frauen werden schlecht behandelt, es kommt zu
zahlreichen Fehlgeburen.
["Christliche" Sklaverei auf Jamaica: Von 360.622
sterben in 73 Jahren 130.000]
Auf keiner westindischen Insel gibt es unter den Sklaven
eine natürliche Bevölkerungszunahme. In Jamaica zählt man
1702 36.000 Negersklaven, 73 Jahre später sind es 194.614.
Aber in diesen 73 Jahren sind 360.622 Sklaven eingeführt
worden [also starben in 73 Jahren insgesamt 130.000, pro
Jahr im Schnitt 1781].
Im Jahrzehnt vor dem Ende des englischen Sklavenhandels
sinkt die Sklavenbevölkerung auf 10 britisch-westindischen
Inseln um 60.000 Menschen [Jamaica, Barbados etc.]. Aber
10 Jahre nach Abschaffung der Sklaverei haben dieselben
Inseln einen Zuwachs der Negerbevölkerung
[Afro-Bevölkerung] von 54.000...
[Wenn das Kind nicht Sklavenkind der kriminellen weissen
"Christen" wird, dann ist die Selbsterhaltung wieder da].
8.3.8. Die Situation 1970
[Situation 1970: "USA" mit emanzipierten Schwarzen
gegen Weisse]
Wer an eine rächende Gerechtigkeit der Geschichte glaubt,
kann nicht umhin, auf die Vereinigten Staaten von
"Amerika" zu blicken. Sie verdanken einen wesentlichen
Teil des Reichtums, mit dessen Hilfe sie sich zur
führenden westlichen weissen Macht aufschwingen konnte,
der Sklavenarbeit und der Ausbeutung der Neger
[AfrikanerInnen]. Jetzt gibt es keine Sklavenarbeit mehr -
und dafür haben die "Amerikaner" nun das gewaltige,
explosive Problem ihrer farbigen Minderheit. Es sind
immerhin rund 20 Millionen Menschen [Stand 1970], in
zahlreichen "amerikanischen" Grossstädten schon die Hälfte
der Bevölkerung - eine Gruppe, mit der man nicht in ewigem
Bürgerkrieg leben kann, mit der man auch nicht mehr
umgehen kann wie mit einer Schicht rechtloser
Untermenschen [die Emanzipation mit Wahlrecht und das
Recht, eine Universität zu besuchen etc., kam für Schwarze
in den "USA" erst im Jahre 1968]. Ein Problem, vor dessen
Grösse die Freunde "Amerikas" - zu "Amerika" gehören
Weisse und Farbige [auch Japaner und Chinesen an der
Westküste] - erschauern. Es ist aber ein Problem, das sich
die Weissen selbst eingebrockt haben, ohne Zwang, ohne
Notwendigkeit, von keinem Ideal getrieben, sondern aus
niederer, nackter Geldgier, Gewinn- und Herrschsucht
[wegen der Börsenkurse der Kolonialgesellschaften und der
Doktrin, dass Schwarze und Ureinwohner keine Menschen
seien]. [S.200]
[Situation 1970: Südafrika mit totaler Diskriminierung
von Schwarzen]
Vor einem ähnlichen Problem steht auch die sogenannte
"Südafrikanische Union", wenn auch heute noch nicht so
offen wie Nordamerika. Hier wird ebenfalls mit einigen 100
Jahren Verspätung für den faulen, arroganten Hochmut der
ersten Einwohner bezahlt werden müssen: der Bauern, die da
meinten, sie brauchten für die schwere Arbeit Sklaven, und
die nicht einmal die Standard-Ausrede hatten, das Klima
machen den Weissen körperliche Arbeit unmöglich.
*
8.3.9. Die Mischlingskinder
[Mischlingskinder: Protestantisch-"christliche" Staaten
stigmatisieren die Mischlingskinder - alles nur
"peinlich"]
Die Probleme, die sich für die Farbigen aus den Folgen der
Sklaverei ergeben, sind zu einem wichtigen Teil sozialer
Natur. Sie hängen eng mit dem sexuellen Aspekt und der
Zerstörung des Familienlebens bei den Unterworfenen
zusammen. Nicht nur in der Sklaverei, aber doch
hauptsächlich. Die Sexualmoral und das Geschlechtsleben
zur Zeit der Kolonisation, besonders der frühen, sind
bisher viel zu wenig erforscht. In manchen Ländern gelten
diese Fragen schon deshalb als tabu, weil es vermutlich
peinlich wäre, die Väter, die Vorfahren in Bausch und
Bogen als Sünder verdammen zu müssen. So müssten es zum
Beispiel die Südafrikaner machen, die zwar die
Rassenmischung für ein Verbrechen ausgeben, aber viele,
viele Tausende von Mischlingen im Land haben. Sollten dies
alles nur Kinder und Nachfahren von weissen Kurz-Besuchern
sein?
[Mischlingskinder: Portugal hat keinen Rassendünkel in
Sachen Beziehungen mit Ureinwohnerinnen - aber
Vergewaltigungen sind auch nicht selten]
Wesentlich ehrlicher und wohl auch freier haben sich auf
diesem Gebiet die Portugiesen in all ihren Kolonien
benommen. Von Anfang an haben sie Lust, sie zieren sich
nicht, sie erfinden keine Weltanschauung dafür oder
dagegen, sie haben keinen Rassendünkel, wenigstens nicht
in dieser Beziehung. Sei treten zwar nicht weniger
herrisch auf als all die anderen weissen Welteroberer,
aber sie schämen sich wenigstens nicht - eher im Gegenteil
-, mit Farbigen das Lager zu teilen. Ihre frühen
Einwanderer in Brasilien sind es "zufrieden, vier
Indianerinnen als Konkubinen zu haben und von den Früchten
des Landes zu leben" (Thomas).
(Buch von Georg Thomas: Die portugiesische Indianerpolitik
in Brasilien 1500-1640 - Berlin 1968 [S.540])
Für diesen Aspekt der portugiesischen Herrschaft gibt es
einen vorzüglichen, enthusiastischen Chronisten in
Gilberto Freyre (1900-1987 [web18]).
(Buch von Freyre: Herrenhaus und Sklavenhütte - Köln 1965
- orig.: Casa Grande e Senzala - Rio de Janeiro 1933)
Aber ihm können wir auch gleich eine wichtige
Einschränkung entnehmen:
8.3.10. Kriminelle "Christen" mit
systematischen Vergewaltigungen von Ureinwohnerinnen und
Sklavinnen, auch Kinder
[Vergewaltigungen durch kr. "Christen": Die
"Weibstollheit an Opfern auslassen" - "sexuelle
Ausbeutung" - "Vergewaltigung und Verführung von
SklavenKINDERN" - "Schändung der Frauen von Sklaven" -
"offener Sadismus" - "sexuelle Folter" -
"Rotationssystem" - "Orgien" auf der Zuckerrohrfarm]
[Zitat Freyre]:
"Die sexuellen Beziehungen zwischen dem europäischen
Eroberer und der indianischen Frau litten nicht nur unter
der ["amerikanischen"] Syphilis und anderen leicht
übertragbaren europäischen Geschlechtskrankheiten [Hygiene
war erst ab 1850 bekannt]; sie entwickelten sich unter
Umständen, die für die Frau sehr ungünstig waren und die
sich später auch im Verkehr zwischen den Gutsherren und
ihren Negersklavinnen bemerkbar machten. In den sexuellen
und sozialen Beziehungen zwischen dem Europäer und den
Frauen der von ihm beherrschten Rassen scheint auf seiten
des Weissen eine Art Sadismus und auf seiten der
Indianerin oder der Negerin [Afrikanerin] der Masochismus
[S.200] vorgeherrscht zu haben. Der Portugiese wird seine
Weibstollheit an Opfern ausgelassen haben,
die nicht immer seine Lust teilten." [Vergewaltigung
scheint also nicht selten gewesen zu sein].
Man möchte wetten, dass die Fälle, in denen die Indianerin
[Ureinwohnerin, Indigene] seine Lust "nicht teilte",
häufiger sind als die des "Masochismus". Und was die
psychologischen Folgen der Verbindung anbelangt, kann man
seine Zweifel haben, nicht nur an der heiteren
Gemütsverfassung der farbigen "Partnerinnen" oder, besser
gesagt, der Objekte. Denn Objekt,
Lustobjekt des
weissen Mannes, sind sie ja durchweg, in
Nordamerika nicht weniger als in Lateinamerika oder in
Westindien [Karibik]. So schreibt Patterson über die
Zustände in Jamaika, das damals eine englische Kolonie
ist, Ende des 18. Jahrhunderts:
"Die
sexuelle Ausbeutung der weiblichen Sklaven
durch weisse Männer war der schändlichste und
frevelhafteste Aspekt der
Sklaven-Gesellschaftsordnung
auf Jamaika.
Vergewaltigung und Verführung von
Sklavenkindern, die Schändung der Frauen von Sklaven
unter Strafandrohung, offener Sadismus mit oft
abscheulichsten Formen sexueller Folter waren an der
Tagesordnung."
Eine Sklavin heiraten - das darf ein Weisser natürlich
nicht. Die Sklaven untereinander dürfen es auch nur, wenn
ihr Herr es erlaubt. Meistens erlaubt er es nicht. Sonst
aber "wird Promiskuität mit schwarzen oder farbigen Frauen
ermutigt ..." Es war üblich, einem Weissen, der eine
Pflanzung besuchte, für die Nacht ein Sklavenmädchen
anzubieten. Moreton berichtet (sagt Patterson), dass
"viele weisse Angestellte auf dem Besitz ein
Rotationssystem
haben, mit dem sie jedes begehrenswerte Mädchen auf der
Pflanzung immer wieder verführen". Der gleiche Zeuge
erzählt auch, dass die Verwalter der Pflanzungen bei ihren
Inspektions-Rundfahrten zahlreiche weisse Freunde
mitbringen, um für sie
Orgien zu
organisieren.
[Ergänzung:
Das Prinzip ist einfach: In einer Kolonie ist alles
möglich, was in Europa nicht erlaubt ist. Die weissen
"Christen" verhalten sich in den Kolonien oft wie die
Oberschweine, und bis 1850 ist Hygiene unbekannt. Das ist
auch in Peru so, wo Bischöfe und hohe "Bosse" in grossen
Herrschaftshäusern am Tag schlafen und in der Nacht ihre
lauten Orgien feiern, so dass die Stadtbevölkerung oft
nicht schlafen kann - siehe der "Geheime Bericht" von
Ulloa und Juan -
Link].
Die Sitten sind auf dem Kontinent, also in den Südstaaten
der heutigen "USA", nicht besser, auch nicht in den
französischen Kolonien. Die Herren wetteifern oft mit den
männlichen Sklaven um den Besitz - den sexuellen, der
andere ist ohnehin klar - der Sklavinnen. Zu wessen
Gunsten ein solcher Konkurrenzkampf ausgehen muss, ist
selbstverständlich.
[Sklaven unter einem Vorwand ermorden ist Standard - auch
die Vergiftungsmethoden].
[Vergewaltigungen durch kr. "Christen": Wenn die
Sklavin keine Sexsklavin sein will, wird sie bestraft -
die Jesus-Fantasie-Kirche mit ihrer Ehe hat KEINE Chance
- junge Mädchen (ca.11), die den Sex verweigern, werden
vergewaltigt - weisse "christliche" Elite=kriminelle
Pädophile]
Unter diesen Bedingungen sehen viele Sklavinnen natürlich
ihren Vorteil darin, ihren Körper einzusetzen, um
wenigstens die anderen Härten des Sklavenlebens zu
mildern. Sie werden ja, solange ihre Kräfte nicht
nachlassen, ebenso schlecht behandelt, müssen ebenso hart
arbeiten und werden ebenso grausam bestraft wie die
Männer. Bestraft auch, wenn sie sich den speziellen
Wünschen des weissen Herrn nicht fügen. Patterson:
"Sklaverei führt in Jamaica zum Zusammenbruch aller formen
gesellschaftlicher Sanktion, die das sexuelle Verhalten
betreffen und damit zum Zerfall der Institution der Ehe,
sowohl in ihrer afrikanischen als auch in ihrer
europäischen Form. Ein [Jesus-Fantasie]-Missionar
berichtet: 'Die Bindung der Ehe ist fast unbekannt', und
die Sklaven machten [S.201] sich über diese Einrichtung
nur lustig. Jede Pflanzung auf der Insel, jede Negerhütte,
war ein gewöhnliches
Bordell, jede Frau
eine Prostituierte, jeder Mann ein Wüstling. Dieser
Zusammenbruch der sexuellen Sitten und der Einrichtung der
Ehe unter den Negern [AfrikanerInnen] ereignet sich in der
Neuen Welt überall."
[Das Infektionsrisiko ist sehr hoch].
Die Knappheit an weissen Frauen und das Fehlen moralischer
Bindungen führen zu rücksichtsloser Ausbeutung der
weiblichen Sklaven, "plump und direkt gegen den Willen der
Frau, die unter Androhung körperlicher Züchtigung
gezwungen wird, dem Willen des Herrn zu gehorchen". Ein
anderer Zeuge stellt fest:
"Wenn ein Aufseher nach einem Mädchen schickt, muss sie
kommen, sonst wird sie verprügelt.
Wenn sich junge
Mädchen wehren, werden sie vergewaltigt."
Darüber liegt laut Patterson eine ganze Liste
haarsträubender Berichte vor, zum Beispiel über die
Vergewaltigung
eines 11jährigen Mädchens durch den Verwalter des
Richmond-Estates [auf Jamaica. Die Elite
bestand damals schon aus kriminellen Pädophilen].
8.3.11. Die weisse "christliche" Sucht
nach Orgien mit Afrikanerinnen zerstört die
Sklavenfamilien
[Schwarze kopieren das Sexualverhalten der Weissen -
Sex ab 9 Jahren wird "normal"]
Das Vorbild der Weissen hat seine Auswirkungen unter den
Sklaven, denen ohnehin wenig andere Abwechslung geboten
wird. Patterson: "Das Sexualleben der Kreolen-Neger
[Afrikaner] begann recht früh. Nach einem Bericht hatten
sie
Geschlechtsverkehr schon im Alter von 9 Jahren,
und mit einer Vielzahl von Partnern." Das oberste Gericht
in Louisiana erklärt in einer Urteilsbegründung
resigniert, der weibliche Sklave sei eben den
"Verführungen eines Herrn ohne Prinzipien" besonders
ausgesetzt.
Man kann mit Stampp davon überzeugt sein, dass "Sklavinnen
einen sexuellen Kontakt mit einem weissen Mann nicht immer
als ein Privileg betrachteten, das auf keinen Fall
abgelehnt werden dürfe".
(Buch von Kenneth M. Stampp: The Peculiar Institution -
London 1964 [S.540])
[Weisse "Christen" können straflos
Schwarze+Ureinwohnerinnen vergewaltigen, weil
Schwarze+Ureinwohnerinnen juristisch nicht als
"Menschen" zählen]
Zweifellos gibt es auch solche - wer würde sich anmassen,
auch nur den geringsten Tadel zu äussern -, die sich, sagt
Stampp, ohne jede Zurückhaltung Weissen und Schwarzen
gleich bereitwillig hingeben. Das ganze System läuft
darauf hinaus, ein System, das sie sich nicht geschaffen
haben, sondern das der Weisse ihnen aufgezwungen hat.
Andere werden vielleicht wählerischer sein, aber doch
keinesfalls ihren Herrn oder ihren Aufseher zurückweisen
wollen. Ist Gefügigkeit denn nicht ihre einzige Chance,
Privilegien zu bekommen, die das Sklavenlos erleichtern
und vielleicht sogar zur Freilassung führen? Aber es gibt
genug, die sich freiwillig zu nichts dergleichen hergeben.
Wenn sie nachgeben, dann nur unter Zwang. Natürlich gibt
es kein Gesetz, das die Vergewaltigung von Farbigen mit
Strafen bedroht. Eine Farbige kann man schon deshalb nicht
vergewaltigen, weil sie ja juristisch gesehen kein Mensch,
sondern eine Sache ist.
[Weisse "Christen" in Kolonien provozieren bei
Afrikanerinnen Schocks und Depressionen - Eifersucht und
Zorn unter den "christlichen" Weissen]
Stampp: "Es gibt keine Möglichkeit, die psychologischen
Konsequenzen der sexuellen Promiskuität für Sklavenfrauen
genau zu ermessen. Aber es ist sicher, dass nur wenige
ohne ernste Schädigungen ihrer Psyche davonkamen. Die
Konkubine litt sehr, wenn sie sich auf Gefühle zu ihrem
weissen Liebhaber [S.202] einliess, denn früher oder
später wurde die Verbindung wahrscheinlich abgebrochen.
Der
Schock, den man einer gehemmten Sklavin
zufügt, wenn man sie mehr oder minder zum Nachgeben
zwingt, ist offensichtlich genug. Abgesehen davon müsste
die Frau, die eine längere Bindung einging, ob freiwillig
oder nicht, die Empörung der anderen Sklaven spüren - von
ihrem eigenen Volk isoliert werden und dennoch
ausserstande sein, Zugang zur weissen Gesellschaft zu
gewinnen. Und wenn sie die Leidenschaft oder Zuneigung
ihres weissen Herrn nicht erwiderte, war sie seinem Zorn
ausgesetzt. Andererseits setzte sie das Verhältnis auch
wieder der eifersüchtigen Wut der weissen Ehefrau aus ...
[Ergänzung:
In den Tropen gelten andere Gesetze als im kalten Europa
um 1600, wo zu dieser Zeit die kleine Eiszeit herrscht und
die Nordsee im Winter regelmässig zufriert. Aber mit
Menschlichkeit hatte das Verhalten der "christlichen
Herren" in den Tropen oft leider nichts zu tun, sondern es
herrschten Erpressung und Folter bis zum Mord vor].
Die Vermischung der Rassen in der Sklaverei war also vor
allem eine Entwürdigung der Negerfrauen [Afrikanerinnen].
Denn
1) sie waren erstens nur selten in der Lage, die Avancen
weisser Männer frei zu akzeptieren oder zurückzuweisen.
2) Zweitens nützten diejenigen, die sie versklavten, die
sexuelle Promiskuität aus, die von der Sklaverei selbst
gefördert wurde.
3) Schliesslich war die Verehrung weisser Weiblichkeit
kombiniert mit der Verachtung der Negerweiblichkeit, eine
besonders zynische Anwendung doppelter Moral."
[Weisse "Christen" reissen die Familien der Sklaven
auseinander - und provozieren sexuelle "Freizügigkeit"]
Wenn es auch die Gesetze und oft die Geistlichen der
Weissen nicht anerkennen; wenn sich auch in der Sklaverei
die menschlichen Beziehungen nicht so entwickeln wie in
einer mitteleuropäischen Dorfgemeinde - auch die Farbigen
haben ihre Familien. Es sind fast nie die gleichen, die in
Afrika auf die Schiffe der Sklavenhändler gebracht werden.
Dafür, dass die Weissen sie auseinanderreissen, kann man
die Opfer kaum verantwortlich machen. Es ist eine prall
gefüllte Seite auf dem Schuldkonto der Weissen.
Aber in den Plantagen, in der Sklavengesellschaft der
sogenannten Neuen Welt entstehen neue Zuneigungen, neuer
Zusammenhalt. Wir würden das Familienbildung nennen.
Diese Familien zerbrechen natürlich wieder unter dem
System der Sklaverei, so familienfreundlich die Religion
des weissen Mannes auch aussehen mag. Es lässt sich
denken, dass das Verhältnis der farbigen Mütter zu ihren
Kindern in einem solchen Milieu nicht gerade das ist, das
Dr. Spock oder Professor Lejeune in Hamburg (Leiter des
Deutschen Kinderschutzbundes, gestorben 1966)
vorgeschrieben haben würden. Wie kann der Zusammenhalt
einer Familie gewahrt bleiben, wenn die Mutter tagsüber
(wie die anderen Sklaven) arbeitet und abends zu ihrem
weissen Herrn geholt wird? Die Berichte von damals
entheben uns des Zwangs, irgend etwas vermuten zu müssen:
die Familie bleibt auf der Strecke.
[Abtreibungen]
Die Frauen treiben im übrigen ab [damit die Sklavenhalter
keine neuen Kinder erhalten] - in einem Ausmass und mit
einer Radikalität der Mittel, die zeitgenössische weisse
Beobachter, da sie heuchlerisch genug veranlagt sind, sehr
schockiert. [S.203]
[Weisse "Christen" zerstören Sklavenfamilien:
Vaterrolle und Mutterrolle gibt es kaum - afrikanische
Väter kopieren den weissen Chef]
Die Familie bleibt auf der Strecke - denn der weisse Herr
will sie gar nicht, mit einer Ausnahme, auf die ich gleich
zu sprechen komme. Unter dem schwachen Eindruck
menschlicherer Regungen kommt zwar allmählich Widerstand
gegen die Praxis auf, Sklavenfamilien
auseinanderzureissen, aber im 17. und 18. Jh. passiert es
noch oft genug - je nachdem, was der
[kriminell-"christliche"] Herr gerade verkaufen muss oder
will.
Doch unterstellen wir einmal, es hätte sich eine Familie
gebildet. Auch wenn man ein fanatischer Feminist wäre -
ein Vater würde ja doch dazugehören. Und ein Vater hat,
das lehrt uns die moderne Psychologie, für die Kinder
bestimmte
Prägefunktionen zu erfüllen:
Vorbild
sein, Verteidiger des Familieninteresses, Beschützer.
Der Mann, der die Mammi lieb hat ...
Unter dem System der Sklaverei kann es nichts dergleichen
geben. Wie kann der "Chef der Familie" seine Autorität
etablieren, wenn "seine" Frau einem anderen gehört? Und
wenn nicht nur sie ihr Leben, ihre Tätigkeit, ihre Wünsche
und Gefühle dem weissen Herrn und Besitzer unterordnen
muss, sondern auch ihr Mann, der ja auch Sklave ist? Wenn
sie ebenso, vor jedermann, ausgepeitscht werden kann wie
ihr Mann? Wenn sie jederzeit vom Aufseher beiseite gerufen
werden kann, in irgendein nur wenig abschirmendes Gebüsch?
Wenn sie vor den Augen des Mannes, der Kinder, aller
anderen gedemütigt, vergewaltigt werden kann? "Ein
wirklich treuer Sklaven-Mann, der seine Frau weder vor dem
Herrn noch vor dem Aufseher schützen konnte oder dessen
Frau sich freiwillig den Avancen des weissen Mannes
unterwarf, geriet in eine persönliche Krise grössten
Ausmasses", sagt Stampp.
Ohne Zweifel wird der Mann sein männliches Selbstgefühl
verlieren. Ohne Zweifel wird er sich sagen (wenn er,
sollte er sich aufgelehnt haben, durch Prügel und andere
Strafen hinreichend belehrt worden ist), dass es sich
nicht lohnt, feste Bindungen einzugehen. Verantwortung für
Familie? Für Kinder? Man kann nicht jahrhundertelang einer
riesigen farbigen Menschenmasse systematisch jeden Respekt
vor der Familie und jedes Verantwortungsgefühl abgewöhnen,
die Eltern vor den Kindern verprügeln, ohne diesen
Menschen ein gewaltiges Trauma zuzufügen. Patterson weist
darauf hin, es sei kein Wunder,
dass "der männliche
Sklave schliesslich jeden Anspruch auf maskulinen
Stolz aufgab und die unverantwortlichen Vater- und
Sexualhaltungen entwickelte, die man noch heute findet".
Und ein längst verstorbener Kämpfer gegen die Sklaverei,
dessen Name nicht erhalten ist, sagt: "Offene Unterwerfung
unter die Peitsche und männliche Gefühle passen nicht
zusammen."
Ich bin sicher, dass noch nicht richtig ermessen worden
ist, was die Sklavenhalter hier für Unheil angerichtet
haben. Aber man weiss, dass Unheil für das Familienleben,
also für die seelische Entwicklung einer Generation, auch
Unheil für die folgenden Generationen bedeuten kann.
[S.204]
[Weisse "Christen" zerstören Sklavenfamilien: Keine
rechtliche Grundlage (!) - die schwarzen Eltern haben
keine Autorität (!)]
Die Sklavenfamilie hat nicht nur keinen gesetzlichen
Schutz und nicht den Zusammenhalt, den die Sitten der
Gesellschaft im allgemeinen der Institution der Familie
gewähren, es fehlen ihr auch die meisten der nach innen
gerichteten Kräfte, die der weissen Familie ihren
Zusammenhalt geben.
Stampp:
"Die Sklavenfrau war hauptsächlich eine Ganztagsarbeiterin
für ihren Besitzer, und nur nebenbei eine Ehefrau, Mutter
und Hüterin des Heims. Sie verbrachte nur eine kurze Zeit
im Haus; weder kochte sie oft, noch machte sie Kleider für
ihre Kinder; sie pflegte bei Krankheiten weder ihren Mann
noch die Kinder. Eltern hatten oft mit der Erziehung ihrer
Kinder nichts zu tun, und die Kinder lernten schnell, dass
ihre Eltern weder die Quelle der Weisheit noch der Sitz
der Autorität waren. So sah ein Kind auf einer Farm in
Louisiana einmal seine Mutter mit 25 Peitschenhieben
bestraft [...], weil sie einen Befehl, den die Herrin ihr
gegeben hatte, widerrufen hatte.
[Weisse "Christen" zerstören Sklavenfamilien: Verkauf
eines Familienteils - SklavInnen flüchten, um den
verlorenen Teil zu finden - die Ex-Sklaven entwickeln
eine tolerantere Familienmentalität]
Die Sklavenfamilie, die keine Autonomie besass, konnte dem
Kind weder Schutz noch Sicherheit vor den
furchteinflössenden Kreaturen der Aussenwelt geben. Als
Wirtschaftseinheit war sie nicht von Bedeutung. Der Mann
war kein Familienoberhaupt. Wenn seine Frau oder sein Kind
ausgezogen und vom Herrn oder dem Aufseher ausgepeitscht
wurden, stand er in hilfloser Demütigung dabei. Unter
diesen Bedingungen ist es kein Wunder, dass
Sklavenfamilien höchst instabil waren. Und dennoch erwies
es sich gerade unter diesen Bedingungen als ein Märchen,
dass zwischen den Farbigen keine tiefen menschlichen
Beziehungen bestehen können, keine starke Liebe. Es sind
genug Berichte davon überliefert, welche Tragödien das
Auseinanderreissen der Familien durch Weiterverkauf eines
Teils oft auslöste.
Männer oder Frauen flohen, um
den Partner wiederzufinden -
die
Suchanzeigen für entlaufene Sklaven sind voll von
Hinweisen auf dieses Fluchtmotiv.
Wenn Soziologen heutzutage jammern, dass die Farbigen in
Westindien, "Amerika", Lateinamerika, um nur diese
Gegenden zu nennen, eine Einstellung zur Familie haben,
die den Familiensinn des "christlichen" Weissen schockiert
- dann soll man gefälligst daran denken, wie die farbige
Bevölkerung dieser Länder erzogen worden ist. Nicht kurze
Zeit, sondern jahrhundertelang.
8.3.12. GB-Kolonien: Die Zuckerplantage
wird "Zuchtfarm" - das Dritte Reich hatte auch die
"Zuchtfarm"
[Das Dritte Reich mit dem Verein "Lebensborn" - die
"christlichen" Sklavenhalter in den "USA" mit
Zuchtfarmen auf Plantagen - Sklavenzucht wie Pferdezucht
- Gewinne der Farmen steigen - Moral gibt es nicht]
Man regt sich im 20. Jahrhundert darüber auf, dass die
Nazis Zuchtfarmen einrichten (Lebensborn [Verein für
Adoptionen gegen Abtreibung [web19]), um eine immer
erlesenere nordische Rasse zu züchten. Warum wollen wir
den SS-Männern denn nicht gönnen, mit sehr bereitwilligen
Mädchen gleicher Rasse ins Bett zu gehen? Als weisse
Sklavenhalter, 100 Jahre vorher und noch weiter zurück,
farbige
Frauen und Männer zu Zuchtzwecken zusammentun,
regt sich kein zivilisiertes Gewissen, auch kein
kirchliches. Die "Zucht" wird geradezu eine Industrie.
Sklaven müssen sich amortisieren. Das tun sie am besten,
wenn sie nicht nur arbeiten, sondern sich vermehren. In
Virginia, Süd-Carolina und anderen "amerikanischen"
Staaten [S.205] züchten die Weissen [die] Neger
[Afrikanerkinder]. Sie nehmen an "Material"
["Menschenmaterial"], was ihnen richtig dünkt, ohne
Rücksicht auf bestehende Bindungen - denn Ehen unter
Sklaven erkennen sie nicht an.
"Es ist bemerkenswert, wieviel Sklaven man aus einer
einzigen Frau aufziehen kann, im Verlauf von 40 oder 50
Jahren,wenn man nur ordentlich aufpasst", sagen Farmer in
North Carolina 1859 (zitiert von Stampp). "Sklavenhalter
kalkulierten den natürlichen Zuwachs als Zuwachs des
Gewinns auf ihr investiertes Kapital ein."
Man kann Guy de Bosschère nur beipflichten, wenn er sagt:
"Die Konsequenzen des Sklavenhandels sind unzählbar, von
einer Schwere, die man oft nicht einmal vermutet. Ihre
Rückwirkungen hören nicht auf, noch heute das
politisch-soziale Klima an mehreren Punkten des Erdballs
zu vergiften."
(Buch von Guy de Bosschère: Autopsie de la colonisation -
Paris 1967 [S.530])
[S.206]