13. Kriminelle "Christen"
berauben+enteignen die halbe Welt: 13.8. GB in
Afrika: Rhodesien
Erwähnte Kolonialliteratur
keine
13. Kriminelle
"Christen" berauben+enteignen die halbe Welt:
13.8. GB in Afrika: Rhodesien
[Kr. GB-"Christen" in
Süd-Rhodesien rauben die Weissen die den Grossteil des
Landes]
Wenn die knapp 30.000 Weissen sich unter den 5,2
Millionen Eingeborenen Kenias schon so auf Kosten und
zum krassen, messbaren Nachteil der farbigen Mehrheit
breitmachten - noch krasser ist die entsprechende
Entwicklung im damals noch britischen Südrhodesien, wo
die Weissen stärker sind (230.000 Weisse gegen 4,8
Millionen Farbige).
[Die kriminell-"christliche" Politik war immer dieselbe:
Ureinwohner zählen nicht als Menschen, und das Ziel war
die Ausrottung mit der Behauptung "leeres Land"].
Hier teilt der "Land Apportionment Act" 1930 das Land in
eingeborene und weisse Zonen. Der weissen Minderheit
[S.343] werden
20,8 Millionen Hektar
zugeschlagen. die afrikanische Mehrheit bekommt
16,8
Millionen - und natürlich den schlechteren
Boden. Die Verteilung wird mehrfach geringfügig
korrigiert. 1964 gibt sie der Londoner "Economist"
(22.8.1964) wie folgt an: 27 Prozent des Bodens und etwa
80
Prozent der 20.000 Quadratmeilen besten Bodens sind
20.000 Europäern zugeteilt, während 2,9
Millionen Afrikaner den Rest bestellen. Während die
Mindestzuteilung an weisse Einwanderer 750 Acres umfasst,
haben die von Afrikanern bewirtschafteten Farmen eine
Durchschnittsgrösse von 22 Acres.
[Kr. GB-"Christen" in Süd-Rhodesien: Diskriminierung
beim Stimmrecht je nach Landbesitz (!) - Aufsplitterung
der Stammesländer - Befehl zur Verkleinerung der Herden]
Dadurch, dass die Engländer der afrikanischen
Landwirtschaft mehr als die Hälfte des Landes
verschliessen, verhindern sie die Entstehung einer
autonomen Klasse afrikanischer Landwirte. Das hat später
seine Bedeutung, als die Engländer einen gewissen
Mindestbesitz zur Voraussetzung für die Gewährung des
Stimmrechts machen.
Anfang des Jahrhunderts lassen die Weissen noch
afrikanische Pachtfarmer und "Squatter" [Waldroder] auf
ihren Farmen und Ländereien leben. Aber schliesslich
treiben sie auch diese in die Reservate - man kann sie ja
zur Ernte jederzeit zurückholen. 1951 verabschiedet die
(weisse) gesetzgebende Versammlung ein Gesetz über die
Bewirtschaftung der Bodenflächen: Es lässt die
Aufsplitterung
der Stammesländer in den
Eingeborenen-Reservaten zu. Und ihre Verwandlung in
individuelles Privateigentum. Wie dieses Verfahren zur
Enteignung führt, ist im Abschnitt über Algerien
ausführlich beschrieben [am Ende hat niemand gar nichts
mehr, nur noch Mikrogärten]. Das gleiche Gesetz verfügt,
dass
die afrikanischen Viehherden verringert werden.
Die Afrikaner hätten nicht genug Weidefläche, um ihr Vieh
ordentlich zu ernähren. Sie hätten schon, wenn dieser
Boden nicht für Weisse reserviert bliebe, die ihn
keineswegs ganz oder auch nur zum grössten Teil nutzen.
[Sie lassen einen Teil als Brache, damit sich der Boden
erholt, oder lassen ihn komplett verwildern]. [S.344]