13. Kriminelle "Christen"
berauben+enteignen die halbe Welt: 10. Deutschland
in Kamerun+Namibia
Erwähnte Kolonialliteratur
-- Buch von Helmut Bley: Kolonialherrschaft und
Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894/1914 -
Hamburg 1968 [S.530]
Kriminelle
"Christen" berauben+enteignen die halbe Welt: 10.
Deutschland in Kamerun+Namibia
13.10.1. Deutschland raubt mit Kolonien in
der ganzen Welt: Allgemeine Angaben
["Christlicher" Darwinismus-Rassismus: Ureinwohner
sollen "Wilde" sein]
Zwei Weisse streiten um afrikanisches Land. Der eine: der
deutsche Kaufmann
Lüderitz. Der andere: der
Sekretär des Gouverneurs der Kap-Regierung. Lüderitz'
Landwünsche im Südwesten des Kontinents sind gerade mit
den englischen zusammengestossen. Lüderitz bezweifelt,
dass die englischen Ansprüche reell seien. Von wem haben
sie denn das Land erworben? Ein deutsches, arg
patriotisches Buch schildert den weiteren Dialog so:
"Gekauft hat England das Land natürlich nicht. Das Gebiet
war ja
"no man's land" ["Niemandsland"].
Jede Macht konnte es also ohne weiteres annektieren.
Lüderitz war sprachlos über so viel Unverfrorenheit. Und
die Hottentotten, fragte er, wissen Sie denn nicht, dass
das
ganze Namaland den Hottentotten gehört? Der
Engländer blieb gänzlich ungerührt: Hottentotten? Die
zählen natürlich nicht. Die betrachtet England lediglich
als
Wilde." [S.344]
[Kr. D-"Christen" mit Kolonien: "Kronlandverordnung"
garantiert Landraub mit Waffengewalt -
"Schutzvorschriften" nicht eingehalten - Hirten- und
Jägervölker werden beraubt, weil sie Landstriche brach
lassen - "herrenlos"]
Es dauert gar nicht lange, dann stehen auch die Deutschen
auf dem Standpunkt, dass sie über alles Land in den
Kolonien verfügungsberechtigt seien.
Kronlandverordnungen
und ähnliche Erlasse schaffen die
"Rechtsgrundlage". Und selbst dort, wo sich die Deutschen
aufraffen, den Eingeborenen wenigstens theoretische
Ansprüche zuzubilligen, sieht die Praxis unfreundlicher
aus.
Eine Reihe von
Schutzvorschriften, die den
Farbigen vor allzu krasser Übervorteilung schützen sollen,
stehen nur auf dem Papier. Auch in den deutschen Gebieten
werden weite Landstriche, die für die Existenz der
einheimischen
Hirten- und Jägervölker
notwendig sind, als "
herrenlos" nach
Belieben beschlagnahmt.
[Kr. D-"Christen" mit Kolonien: Das "Erschliessen" von
Land wird nicht eingehalten - die Regierung
beschlagnahmt das Land zurück]
Die Konzessionsgesellschaften [mit Quotierung an der Börse
und mit dem Zwang, laufend nur steigende Börsenkurse zu
"produzieren"], die unter dem System bedient werden, sind
theoretisch verpflichtet, das Land zu "
erschliessen",
wirtschaftliche Unternehmen zu gründen [mit
UreinwohnerInnen als Sklaven]. Gustav Noske (SPD) erzählt:
"Nachgerade wurde allgemein erkannt, ein wie schwerer
Fehler mit der Erteilung der grossen Konzessionen gemacht
worden war. Nicht nur, dass die Gesellschaften fast
ausnahmslos nichts für die Entwicklung der ihnen
überlassenen Ländereien taten, sie hinderten auch
Erschliessungsmassnahmen der Regierung, wie in
Südwestafrika [Namibia] den Bau einer Eisenbahn.
[Es galt die Einstellung: Schwarze sollen von Hand
arbeiten und zu Fuss Transporte abwickeln, und wenn sie
dabei sterben, kann das dem Weissen nur nützen. So machte
es auch Frankreich im Französischen Kongo mit dem Bau
einer Eisenbahn - die Firmenleitung lachte über die Afros
als "Bananenmotor"].
Man war sich darüber einig, dass im Wege der Gesetzgebung
gegen diejenigen Gesellschaften vorgegangen werden könne,
von denen die eingegangenen Verpflichtungen ganz oder zum
Teil nicht erfüllt worden waren. Mit dieser Waffe in der
Hand gelangte die Regierung zum Abschluss von Verträgen,
durch die dem Fiskus grosse Landgebiete und Bergrechte von
erheblicher Bedeutung zurückgewonnen wurden. Je nachdem
von den Gesellschaften grössere oder geringere
Aufwendungen zur wirtschaftlichen Förderung ihrer Gebiete
gemacht worden waren, beliess man ihnen Landflächen. In
Südwestafrika erhielt die Verwaltung das Verfügungsrecht
über rund 10 Millionen Hektar zurück.
13.10.2. Deutschland beraubt Afrika:
Kamerun
[Kr. D-"Christen" in Kamerun 1914: Die deutsche
Regierung kauft Gebiete von Konzessionsgesellschaften
zurück]
Der wirtschaftliche Wert von Neukamerun, das Frankreich an
Deutschland abtrat, wurde auch deswegen als gering
angesehen, weil grosse Teile des Landes zur Ausnutzung an
Konzessionsgesellschaften vergeben waren. Die
Kolonialverwaltung hat, wie es auch von
sozialdemokratischer Seite gefordert worden war, sich
bemüht, den grössten Teil des
Konzessionsgebietes
zurückzuerlangen. Mit vier kleineren, wenig
kapitalkräftigen Gesellschaften, die aber doch zusammen
3.906.000 Hektar Land besassen, sind zu dem Zwecke
Verträge
im Jahre
1914 abgeschlossen worden."
[Deutsche "Kamerungesellschaften" ab 1899 - mit 80.000
und 72.000 km2+Kautschukmonopol]
Vier Millionen Hektar in einem "kleinen" Fall! In Kamerun
bekommt die "
Nord-West-Kamerungesellschaft",
die am 31. Juli 1899 gegründet wird, rund 80.000 km2
zugeteilt; die erwähnte
Süd-Kamerun-Gesellschaft
72.000 km2. Die "Südkamerun", die das Kautschukmonopol in
ihrem Gebiet ohne irgendwelche Gegenleistung erhält, gerät
durch Aktienverkäufe übrigens unter belgische Kontrolle.
[S.345]
13.10.3. Deutschland beraubt Afrika:
Südwestafrika (Namibia)
[Kr. D-"Christen" in Südwestafrika: Aufstand der
Hereros und Hottentotten]
Die Deutschen bekommen verhältnismässig schnell zu spüren,
was ihre Landraub-Politik bei den Eingeborenen anrichtet.
Wohl nirgends erhalten sie eine so fürchterliche Quittung
wie in Südwestafrika. Aber auch die Eingeborenen müssen im
Herero- und im Hottentotten-Aufstand für
ihre Notwehr einen ungeheuren Preis bezahlen. Diese beiden
Ausrottungskriege der Deutschen gegen Völker, die ihr
Heimat- und Lebensrecht verteidigen, habe ich in einem
anderen Kapitel beschrieben. Hier interessiert uns in
erster Linie, warum sie ausbrechen.
Der Gouverneur
Leutwein schreibt vor dem
Aufstand nach Berlin, er sei sicher, dass gegenwärtig
durch das Hereroland eine gewisse Gärung gehe. "Das Volk
sieht sich von allen Seiten in seinem Besitzstande bedroht
und weiss nicht mehr, wohin mit seinen gewaltigen
Viehherden. In ihm handelt es sich schliesslich um nicht
mehr und nicht weniger als um die Existenzfrage, und diese
ganz ohne Schwertstreich zu lösen, wird sich als ein recht
schweres Stück Arbeit erweisen."
Lange, nachdem die Kriege gegen Hereros und Hottentotten
vorbei sind, lässt sich die Reichsregierung, wie Bley
berichtet, von zwei Geographen (Jaeger und Waibel) 1914
ein Gutachten über das Wirtschaftssystem Südwestafrikas
machen.
(Buch von Helmut Bley: Kolonialherrschaft und
Sozialstruktur in Deutsch-Südwestafrika 1894/1914 -
Hamburg 1968 [S.530])
Bley: "Sie hielten das Nomadisieren der Stämme auf der
Grundlage des gemeinsamen Stammeseigentums für 'die beste
extensive Nutzung des Weidefeldes'. Diese sei aber 'nur
möglich bei gemeinsamem Besitz riesiger Länderstrecken'.
In Südwestafrika habe man aber von deutscher Seite das
'Land an viele Besitzer in einzelnen Farmen aufgeteilt und
damit das Nomadisieren unmöglich gemacht'." [S.346]