3.
Ab den
Feststellungen des Degussa-Sprechers Loebich 1955 hat
sich die Aktenlage über Amalgam nicht geändert
Dieses vorauszusetzende Fachwissen ist bei den
Amalgamherstellern auch im Verlaufe der Zeit nach
Loebichs Veröffentlichungen erhalten geblieben. So wies
z.B. die Degussa AG in ihrem Schreiben vom 26.1.1984
ausdrücklich auf Umstände (elektrisch leitender Kontakt
mit anderen Legierungen) hin, bei deren Vorliegen
Amalgam zu
"gesundheitlichen
Störungen führen" (S.40)
kann. Das Schreiben trägt die
Unterschriften der - ebenso wie der Degussa-Fachautor
Loebich - jeweils mit einem Doktortitel wissenschaftlich
ausgewiesenen Degussa-Fachautoren Stümke und Kropp.
Letzterer ist zudem im anerkannten Schrifttum mehrmals
als Autor von Fachbeiträgen zur Amalgamproblematik an
die wissenschaftliche Öffentlichkeit getreten. Ihm, dem
weiteren Degussa-Fachautor Stümke und daher den gesamten
Verantwortlichen im Geschäftsbereich Dental der Degussa
AG war folglich positiv bekannt, dass Amalgam zu
gesundheitlichen Störungen führen kann.
Die diesbezügliche Überzeugung auf seiten der
Amalgamhersteller war zudem durch die Ausarbeitung eines
- durch einen Professorentitel - ebenfalls
wissenschaftlich ausgewiesenen Mitarbeiters eines
weiteren Amalgamherstellers bekräftigt worden: Rehberg,
Mitarbeiter der Bayer AG, Leverkusen, legte in seinem
"2. Entwurf (genehmigt von der B9-Kommission des BGA)"
der "Monographie über zahnärztliche konventionelle
Amalgame" im September 1982 auf Seite 20 dar:
"Eine
der Ursachen für die erwähnten nachteiligen
Erscheinungen von länger im Munde befindlichen
Amalgamfüllungen, wie z.B. die Verfärbungen und der
Randbruch, ist die chemische bzw. elektrochemische
Korrosion. Ausserdem können durch sie Metall-Ionen
freigesetzt werden, die je nach Menge lokale und
systemische Auswirkungen auf den Organismus
aufweisen." (Rehberg 1982)
Es bestand unter den Amalgamherstellern offensichtlich
Einigkeit darüber, dass Silberamalgam als
Zahnfüllungsmaterial
"Beschwerden
oder Krankheiten", (S.41)
"eine Gesundheitsstörung
oder eine Allgemeinerkrankung",
"irgendeine Funktionsstörung
im Organismus",
"für den Patienten ein
Risiko, das vielleicht im Augenblick tragbar
erscheint, aber schon in wenigen Jahren zu gross
geworden sein kann",
"lokale und systemische
Auswirkungen auf den Organismus" verursachen, "zu
gesundheitlichen Störungen führen" sowie "giftig" und
"gefährlich" sein kann.
Die Aussage, dass Metallionen aus Amalgamfüllungen
freigesetzt werden und lokale bzw. systemische
Auswirkungen auf den Organismus entfalten können, ist
zudem von der u.a. mit Universitätsprofessoren besetzten
B9-Kommission des Bundesgesundheitsamts genehmigt, also
auch dort zustimmend als korrekt bewertet worden.
Gleichzeitig erfuhr spätestens durch diese genehmigte
Ausarbeitung des Bayer-AG-Mitarbeiters Rehberg auch das
Bundesgesundheitsamt (BGA) von den die Gesundheit
schädigenden Auswirkungen, die Amalgam zu entfalten
vermag. (S.42)